BELEIDIGUNGSFARCE OISKIRCHEN & MEHR

 

 

 

Es kommt viel öfter vor als man glaubt, besonders wenn man mit der deutschen Justiz bisher nichts zu tun hatte: Termine werden teils ohne Rücksprache festgesetzt, teils verschlampt, Verfahren, Zeugenaussagen und Akten werden manipuliert, Betroffenen(grund)rechte werden mißachtet...und das Justizpersonal, das dies alles und noch viel mehr routiniert und ohne jedes Schuldbewußtsein professionell und ständig unternimmt meint auch noch,  niemand merkt´s...und wenn schon: Uns kann eh keener....

 

 

Am Donnerstag, dem 18. August 2005, wurde der Sozialpsychologe und Autor Dr. Richard Albrecht (Bad Münstereifel)  durch Schuldspruch  zu "fünfzehn Tagessätzen zu je 30 Euro" wegen "Beleidigung" nach § 185 Strafgesetzbuch "verknackt". Richard Albrecht ist bis heute nicht klar, warum er erstens überhaupt öffentlich angeklagt und zweitens, wenn auch nur unterwertig, schuldig gesprochen  wurde: Denn Richard Albrecht hat, wie jedermann/jedefrau seit November 2002 nachlesen kann, in seinem Bericht "prozeßbetrug & mehr" nichts weiter getan als sich gegen seine Familie und ihn selbst massiv schädigende Advokaten- und Justizmachenschaften nachhaltig gewehrt: http://www.rechtskultur.de/pages/prozessbetrug.htm (wiederveröffentlicht im e-Buch: StaatsRache. Texte zur Rechtskultur; München: GRIN Verlag für akademische Texte, 2005, Seiten 80-94)

 

Was nun in der BELEIDIGUNGSFARCE OISKIRCHEN von Anfang an gegen Dr. Richard Albrecht gelaufen ist,  ist in der Tat nicht nur ein "unerhörter Vorgang" (Bertolt Brecht). Vielmehr hat die Bonner Staatsanwaltschaft (Oberstaatsanwalt Jörg-Reiner Brodöfel) seit Februar 2004 einen Unschuldigen verfolgt und dafür gesorgt, daß Richard Albrechts Verurteilung am 18. August 2005 erfolgte. (Dagegen wurde am 20. August 2005 Rechtsmittel eingelegt)

 

Der zunächst wegen "falscher Verdächtigung" (§ 164 StGB) eröffnete Strafgerichtsprozeß war von Anfang an so angelegt, daß Richard Albrecht kein "faires Verfahren" im Sinne der Europäischen Menschenrechtskonvention (Art. 6) haben konnte. Das Menschen- und Grundrecht auf "rechtliches Gehör" (Artikel 103 Grundgesetz: "Vor Gericht hat jedermann Anspruch auf rechtliches Gehör") wurde mehrfach mißachtet. Der Angeklagte hatte keinen (Wahl-) Verteidiger (EMRK, Artikel 6 [3] c: "Jeder Angeklagte [hat] das Recht auf den Beistand eines Verteidigers seiner Wahl"). Richard Albrecht wurde gezwungen, sich gegen seinen Willen selbst und allein zu verteidigen. Der Direktor des Amtsgerichts, an dem der Prozeß "anhängig" war, Heinz-Georg Potthast, behandelte den ehemaligen ehrenamtlichen Richter/Jugend(hilfs)schöffen Richard Albrecht im Februar/März 2005 wie einen Kriminellen und vorverurteilte ihn. Nicht einmal die Ehefrau des Angeklagten wurde als Rechtsbeistand zugelassen. Richard Albrechts sämtliche Befangenheits- und Vertagungsanträge wurden, falls sie überhaupt zur Kenntnis genommen und behandelt wurden, mit absurd-abenteuerlichen "Begründungen" und gegen jede Logik und Rationalität ausnahmslos abgelehnt. Nicht ein einziger Zeuge und/oder Sachverständiger, der zu Gunsten von Richard Albrecht hätte aussagen können, wurde geladen oder gehört.  Der in der Hauptverhandlung von Richard Albrecht selbst geführte -und unwiderlegbare- Nachweis in Form eines "Urkundenbeweises", daß die sogenannte "Anklageschrift" der Bonner Staatsanwaltschaft vom 27. 4. 2004 auf einer (doppelten) Fälschung beruht, wurde nicht einmal zur Kenntnis genommen, folglich nicht berücksichtigt...

 

 

Dies alles hat Richard Albrecht als  Betroffener dieses "kleinen" NRW-Justizverbrechens nun genau dokumentiert: http://de.geocities.com/earchiv21/beleidigungsfarce.htm; http://de.geocities.com/earchiv21/rechtskulturaktuell.htm

 

 

Was dort jetzt öffentlich nachlesbar ist, könnte in der Tat mit Blick auf die neuste deutsche Ausgabe des "Buch der Rekorde" (2005) guinessreif sein: So viele und so nachhaltige Rechtsbrüche und Grundrechtsverletzungen zum Nachteil eines Bürger(rechtler)s in einem einzigen Verfahren dürfe es in Deutschland in diesem Jahrhundert bisher noch nicht gegeben haben. Der Betroffene, Dr. Richard Albrecht, hat als Wissenschaftler,  Bürgerrechtler und Editor des kleinen, unabhängigen online-magazins für Menschen- und Bürgerrechte http://rechtskultur.de eine grundlegende Kritik am Strafrechtstatbestand der "Beleidigung" als "justitiellem Konstrukt von Verfolgerbehörden"  und virtuellem oder Phantomdelikt erarbeitet und in einem Forschungsbericht nachgewiesen:  "Beleidigung" (§ 185 StGB) ist als virtuelles und Phantomdelikt ein "justitielles Konstrukt von Verfolgerbehörden",  das jeder Rechtsgrundlage im Sinne der alteuropäischen Rechtsgrundsätze ("Keine Strafe ohne Gesetz" und "Keine Strafe ohne Schuld") entbehrt. Zugleich kritisiert der Autor den zunehmend um sich greifenden Trend, in den letzten Jahren, in Deutschland System- und Justizkritiker wegen "Beleidigung" zu verfolgen, anzuklagen und zu verurteilen:  http://www.hausarbeiten.de/faecher/hausarbeit/jul/25339.html (mit englischer Zusammenfassung: "Insult" within Current Germany, 2005. A radical look on a petty crime)

 

 

nzg ~ 4.465

 

 

Anmerkung:

So viele und nachhaltige Rechtsbrüche und Grundrechtsverletzungen zum Nachteil eines Bürgers in einem einzigen Verfahren gibt es permanent in Deutschland.>br> Mittlerweile ist Herr Dr. Albrecht aber vom Gericht freigesprochen worden. Man muß schon viel Aufwand betreiben, um der Schikane zu entrinnen.

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