BELEIDIGUNGSFARCE
OISKIRCHEN & MEHR
Es kommt viel öfter vor als man glaubt, besonders wenn man mit der deutschen Justiz bisher nichts zu tun hatte: Termine werden teils ohne Rücksprache festgesetzt, teils verschlampt, Verfahren, Zeugenaussagen und Akten werden manipuliert, Betroffenen(grund)rechte werden mißachtet...und das Justizpersonal, das dies alles und noch viel mehr routiniert und ohne jedes Schuldbewußtsein professionell und ständig unternimmt meint auch noch, niemand merkt´s...und wenn schon: Uns kann eh keener....
Am Donnerstag, dem 18. August
2005, wurde der Sozialpsychologe und Autor Dr. Richard Albrecht (Bad
Münstereifel) durch Schuldspruch zu "fünfzehn Tagessätzen zu je 30 Euro"
wegen "Beleidigung" nach § 185 Strafgesetzbuch "verknackt".
Richard Albrecht ist bis heute nicht klar, warum er erstens überhaupt
öffentlich angeklagt und zweitens, wenn auch nur unterwertig, schuldig
gesprochen wurde: Denn Richard Albrecht
hat, wie jedermann/jedefrau seit November 2002 nachlesen kann, in seinem
Bericht "prozeßbetrug & mehr" nichts weiter getan als sich gegen
seine Familie und ihn selbst massiv schädigende Advokaten- und
Justizmachenschaften nachhaltig gewehrt: http://www.rechtskultur.de/pages/prozessbetrug.htm
(wiederveröffentlicht im e-Buch: StaatsRache. Texte zur Rechtskultur; München:
GRIN Verlag für akademische Texte, 2005, Seiten 80-94)
Was nun in der BELEIDIGUNGSFARCE
OISKIRCHEN von Anfang an gegen Dr. Richard Albrecht gelaufen ist, ist in der Tat nicht nur ein
"unerhörter Vorgang" (Bertolt Brecht). Vielmehr hat die Bonner
Staatsanwaltschaft (Oberstaatsanwalt Jörg-Reiner Brodöfel) seit Februar 2004
einen Unschuldigen verfolgt und dafür gesorgt, daß Richard Albrechts Verurteilung
am 18. August 2005 erfolgte. (Dagegen wurde am 20. August 2005 Rechtsmittel
eingelegt)
Der
zunächst wegen "falscher Verdächtigung" (§ 164 StGB) eröffnete
Strafgerichtsprozeß war von Anfang an so angelegt, daß Richard Albrecht kein
"faires Verfahren" im Sinne der Europäischen Menschenrechtskonvention
(Art. 6) haben konnte. Das Menschen- und Grundrecht auf "rechtliches
Gehör" (Artikel 103 Grundgesetz: "Vor Gericht hat jedermann Anspruch
auf rechtliches Gehör") wurde mehrfach mißachtet. Der Angeklagte hatte
keinen (Wahl-) Verteidiger (EMRK, Artikel 6 [3] c: "Jeder Angeklagte [hat]
das Recht auf den Beistand eines Verteidigers seiner Wahl"). Richard
Albrecht wurde gezwungen, sich gegen seinen Willen selbst und allein zu
verteidigen. Der Direktor des Amtsgerichts, an dem der Prozeß
"anhängig" war, Heinz-Georg Potthast, behandelte den ehemaligen
ehrenamtlichen Richter/Jugend(hilfs)schöffen Richard Albrecht im Februar/März
2005 wie einen Kriminellen und vorverurteilte ihn. Nicht einmal die Ehefrau des
Angeklagten wurde als Rechtsbeistand zugelassen. Richard Albrechts sämtliche
Befangenheits- und Vertagungsanträge wurden, falls sie überhaupt zur Kenntnis
genommen und behandelt wurden, mit absurd-abenteuerlichen
"Begründungen" und gegen jede Logik und Rationalität ausnahmslos
abgelehnt. Nicht ein einziger Zeuge und/oder Sachverständiger, der zu Gunsten
von Richard Albrecht hätte aussagen können, wurde geladen oder gehört. Der in der Hauptverhandlung von Richard
Albrecht selbst geführte -und unwiderlegbare- Nachweis in Form eines
"Urkundenbeweises", daß die sogenannte "Anklageschrift" der
Bonner Staatsanwaltschaft vom 27. 4. 2004 auf einer (doppelten) Fälschung
beruht, wurde nicht einmal zur Kenntnis genommen, folglich nicht berücksichtigt...
Dies alles hat Richard Albrecht
als Betroffener dieses
"kleinen" NRW-Justizverbrechens nun genau dokumentiert: http://de.geocities.com/earchiv21/beleidigungsfarce.htm;
http://de.geocities.com/earchiv21/rechtskulturaktuell.htm
Was dort jetzt öffentlich
nachlesbar ist, könnte in der Tat mit Blick auf die neuste deutsche Ausgabe des
"Buch der Rekorde" (2005) guinessreif sein: So viele und so
nachhaltige Rechtsbrüche und Grundrechtsverletzungen zum Nachteil eines
Bürger(rechtler)s in einem einzigen Verfahren dürfe es in Deutschland in diesem
Jahrhundert bisher noch nicht gegeben haben. Der Betroffene, Dr. Richard
Albrecht, hat als Wissenschaftler,
Bürgerrechtler und Editor des kleinen, unabhängigen online-magazins für
Menschen- und Bürgerrechte http://rechtskultur.de
eine grundlegende Kritik am Strafrechtstatbestand der "Beleidigung"
als "justitiellem Konstrukt von Verfolgerbehörden" und virtuellem oder Phantomdelikt erarbeitet
und in einem Forschungsbericht nachgewiesen:
"Beleidigung" (§ 185 StGB) ist als virtuelles und
Phantomdelikt ein "justitielles Konstrukt von
Verfolgerbehörden", das jeder
Rechtsgrundlage im Sinne der alteuropäischen Rechtsgrundsätze ("Keine
Strafe ohne Gesetz" und "Keine Strafe ohne Schuld") entbehrt.
Zugleich kritisiert der Autor den zunehmend um sich greifenden Trend, in den
letzten Jahren, in Deutschland System- und Justizkritiker wegen
"Beleidigung" zu verfolgen, anzuklagen und zu verurteilen: http://www.hausarbeiten.de/faecher/hausarbeit/jul/25339.html
(mit englischer Zusammenfassung: "Insult" within Current Germany,
2005. A radical look on a petty crime)
nzg ~
4.465
Anmerkung:
So viele und nachhaltige Rechtsbrüche und
Grundrechtsverletzungen zum Nachteil eines Bürgers in einem einzigen Verfahren
gibt es permanent in Deutschland.>br>
Mittlerweile ist Herr Dr. Albrecht aber vom Gericht freigesprochen worden. Man
muß schon viel Aufwand betreiben, um der Schikane zu entrinnen.