Auffallend ist die völlig fehlende Berichterstattung in den Medien über solche, wie nachfolgend beschriebene Abschiebefälle von Flüchtlingen und die Residenzpflicht (hier-ab-vier, MDR,11.03.08). Es ist schon allein von der Machbarkeit her klar, daß eine Nation nicht jeden Flüchtling aufnehmen kann. Aber für die Flüchtlinge, für die eine Nation den Aufenthalt gesetzlich erlaubt hat, besteht die Pflicht der Medien die Korrektheit der Ausführung der rechtsstaatlichen Gesetze unter die Lupe zu nehmen und bei nicht rechtsstaatlichen Gesetzen diese anzuprangern.

Informationsveranstaltung und Pressekonferenz in der Katzhütter
„Gemeinschaftsunterkunft“ (Oelzer Straße 44, 98746 Katzhütte)


Am 26.02.2008 besuchten Vertreter des Landratsamtes und der
Gemeindeverwaltung die Gemeinschaftsunterkunft (GU) Katzhütte. Den
Presseberichten der „OTZ Rudolstadt“ und der Zeitung „Freies Wort“
zufolge, versuchen die Heimleitung, die Gemeindeverwaltung und die
Vertreter des Landratsamtes die Situation unserer Unterbringung in
Katzhütte zu verharmlosen und sogar unsere Berichte als teilweise unwahr
darzustellen. Aus diesem Grund wollen wir, die Asylbewerber aus Katzhütte
am 11.03.2008 ab 11:30 Uhr eine weitere gemeinsame
Informationsveranstaltung und eine Pressekonferenz in der Katzhütter
„Gemeinschaftsunterkunft“ anbieten.

Bezüglich der bisherigen öffentlichen Berichterstattung reicht die
Bandbreite von unverhohlenen Unterstellungen seitens der seltsam
gleichgeschalteten Regionalpresse gegenüber unseren Beschwerden bis hin zu
kritischen Berichten über die wirklichen Zustände in Funk und Fernsehen
auf eher überregionalem Niveau – und das obwohl gerade letzteren
Vertretern keinerlei Dreherlaubnis durch die zuständige Heimleitung
erteilt wurde! (http://www.mdr.de/hier-ab-vier)


Unsere Veranstaltung soll ein weiterer Versuch sein die Möglichkeiten
eines offenen Dialoges und objektiver Berichterstattung auszuloten.
Zu dieser Veranstaltung möchten wir Vertreter des Innenministeriums
Thüringen, des Landratsamtes Saalfeld, der Gemeindevertretung Katzhütte,
der Heimleitung der „Gemeinschaftsunterkunft“, der regionalen und
überregionalen Presse und interessierten Menschenrechtsorganisationen
sowie Asylbewerber und Migranten freundlichst einladen.

Ziel der Veranstaltung ist neben einer objektiveren lokalen
Berichterstattung auch eine klare Positionierung der offiziellen Vertreter
zu den von uns erhobenen Forderungen:

- Schließung der „Gemeinschaftsunterkunft“ wegen ungeeigneten Standards
für menschenwürdige
Unterbringung,
- dezentrale (integrative) Unterbringung,
- Sozialleistungen ohne Gutscheine,
- Bewegungsfreiheit ohne Residenzpflicht sowie
- Bleiberechtsregelungen und Beendigung der Abschiebepraxis

Die Bewohner der G.U. Katzhütte




Für mehr Informationen wenden sie sich bitte an
Hr. M. Sbaih: Tel.Handy: 0162-3574667 in Katzhütte.
The VOICE Refugee Forum in Jena; Handy: 0176 24568988 E-mail:
thevoiceforum@emdash.org,
http://thevoiceforum.org

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*Die Abschiebung von Alassane scheiterte glücklicherweise an Alassanes
Verweigerung und der Entscheidung des Piloten (unten etwas ausführlicher
und unter www.thecaravan.org)*

Vielen dank an alle die bisher alassane unterstützt haben besonders auch
für die schnellen Reaktionen gegenüber Air France.
Eure Unterstützung ist dringend weiter benötigt

beste Grüße
Karawane-Hamburg

best regards
caravan hamburg




Updated! Abschiebung gescheitert! Alassane Moussbaou wieder im Gefängnis
in Bützow! Weiterkämpfen!
<http://thecaravan.org/taxonomy/term/17>

*Alassane Moussabou sollte heute morgen (10.01.06) vom Hamburger Flughafen mit einer Air France Maschine über Paris nach Lomé abgeschoben werden. Ermachte eindeutig klar, daß er nicht nach Togo zurück kann und daß er sich nicht ausliefern lassen wird. Daraufhin wurde er in die JVA Bützow zurückgebracht. *

Nachts um 3.00 Uhr wurde er in Begleitung von drei Polizisten nach Hamburg gebracht. Am Hamburger Flughafen waren drei Kriminalbeamte in Zivil, die ihm sagten, daß sie ihn begleiten werden. Als er aufgefordert wurde das Flugzeug zu besteigen, verweigerte er dies. Der Pilot kam hinzu und entschied, daß er Herrn Moussbaou nicht mitnehmen werde. Die Polizisten sagten zu ihm, daß er beim nächsten Mal gefesselt an Händen und Füßen und mit Polizeibegleitung abgeschoben werden würde. Dies passierte heute morgen gegen 7.00 Uhr. Laut Behördenangaben war für die Abschiebung der Flug Hamburg-Paris um 10.25 Uhr gebucht. Seit gestern Abend kamen zahlreiche Faxe bei dem Air France Büro an und seit heute morgen zahlreiche Anrufe. Am Flughafen verteilten UnterstützerInnen Flugblätter und sprachen mit Passagieren. Einige versprachen, daß sie mit beim Piloten intervenieren werden. Der
Chef des Hamburger Air France Büros teilte uns mit, daß es durch die Behörden kurzfristig eine Umbuchung gegeben hatte und Herr Moussbaou bereits mit einer früheren Maschine hätte abgeschoben werden sollen. Dies scheiterte bereits beim Check-in an seinem Protest. Zur Zeit läge keine Neubuchung vor.

Später kam heraus, daß über das Landratsamt in Ludwigslust Ende letzter Woche eine Umbuchung auf einen früheren Flug gemacht wurde und die zuständige Ausländerbehörde angeblich nicht informiert war. Deshalb hätte die Rechtsanwältin Alassane Moussbaous den falschen Termin genannt bekommen.

Seine Anwältin hat heute eine Haftprüfung beim Oberlandesgericht Rostock beantragt. Sowohl bei der Härtefallkommission sowie bei dem Petitionsausschuß in Mecklenburg-Vorpommern liegen Anträge für seine Freilassung und seinen Abschiebeschutz vor.
Die Kampagne muß weiter verstärkt werden und noch breitere Kreise erreichen. Was Ihr zur Zeit tun könnt:

Schickt weiter Briefe an das Innenministerium (bitte Kopie an Karawane Hamburg). Anrufe beim Ministerium, um ein direktes Gespräch zu führen, können auch gemacht werden. Sucht weiter unterstützende Organisationen und Personen.

Wie der Petitionsantrag stärker unterstützt werden kann, werden wir in Kürze bekannt geben. Spenden sind auch dringend nötig Spendenkonto (bitte Stichwort nicht vergessen):
Antirassistische Initiative Berlin; Bank für Sozialwirtschaft; Kto: 30 39
600; BLZ: 100 205 00 Stichwort "Togo-Kampagne"

Desweiteren haben wir erfahren, daß ein anderer togoischer Flüchtling heute mit einer KLM Maschine abgeschoben wurde. Er war ebenfalls in der JVA Bützow inhaftiert, nachdem zuvor ein erster Abschiebeversuch gescheitert war.

Gestern, am 09.01.2006, fand die Protestdemostration unter dem Motto "Keine Auslieferung des togoischen Regimegegners Alassane Moussbaou an die Diktatur in Togo! Stoppt Abschiebungen!" in Schwerin statt. Ca. 70 Personen, mehrheitlich togoische RegimegegnerInnen sowie AktvistInnen verschiedener Flüchtlingselbstorganisationen und Menschenrechtsgruppen, zogen vor das Innenministerium, die PDS-Parteizentrale, den Landtag und informierten Schweriner Bürger und Bürgerinnen auf der Straße mit Flugblättern und Reden. Besonders wütend und lautstark war der Protest vor dem Innenministerium, das bis dahin jede Stellungnahme abgelehnt hatte. Vor der Tür des Ministeriums erklärte eine Angestellte, daß sich an ihrer Haltung bezüglich der Abschiebungen nach Togo nichts geändert habe, was auch den Fall von Herrn Moussbaou einschließe.

Vor der PDS-Zentrale wurde die Partei für ihre direkte Mitverantwortung scharf kiritisiert. In einem anschließenden Gespräch, das der Sprecher der "Internationalen Kampagne gegen die Diktatur in Togo und anderen Afrikanischen Ländern" gefordert hatte, sagten die PDS-Vertreter ein gemeinsames Treffen zum direkten Austausch mit den Aktivisten der Kampagne und betroffenen Flüchtlingen. Der Druck auf die in Mecklenburg-Vorpommern mitregierende PDS/Linkspartei muß verstärkt werden insbesondere auch über ihre bundesweiten Basisgruppen und Regionalverbände.

 

Internationale Kampagne gegen die Diktatur in Togo und anderen Afrikanischen Ländern

 

 

an die Öffentlichkeit

Pressemitteilung

         Alassane Moussbaous Leben weiterhin unmittelbar gefährdet – Aufruf zur Protestkundgebung vor der Landesvertretung Mecklenburg-Vorpommerns in Berlin am 19. Januar - Jeden Tag kommen neue Protestbriefe – Filmvorführungen und Informationsveranstaltungen sensibilisieren die Öffentlichkeit (nächste in Hamburg 26.01.)

         Haft bis zum 1. Mai 2006 verlängert – Landesamt bereitet neuen Abschiebeversuch vor - Massenabschiebung per Charterflug nach Lomé im April

         Die Linke.PDS Mecklenburg-Vorpommern richtet Kritik an das Auswärtige Amt und gegen Beschlüsse der Innenministerkonferenz – Keine Antwort des Innenministeriums auf die Forderung des Petitionsausschusses nach Abschiebeschutz

Alassane Moussbaou muß weiter um sein Leben fürchten. Nachdem der Pilot der Air France Maschine, mit der der togoische Regimegegner Alassane Moussbaou am 10. Januar von Hamburg aus abgeschoben werden sollte, die Abschiebung verweigerte, hat das Amtsgericht Güstrow. die Haft bis zum 1. Mai verlängert. Das Gericht unterstellt Herrn Moussbaou „gewalttätige Widerstandshandlungen“ um die Haft zu legitimieren. Fakt ist, daß es diese nicht gab. Herr Moussbaou erklärte am Flughafen den begleitenden Polizisten, daß er, wenn der Flug nach Lomé/Togo gehe, nicht einsteigen könne. Er könne nicht nach Togo aufgrund seiner politischen Aktivitäten gegen das Regime. Der Pilot der Air France Maschine entschied, als er dies hörte, die Abschiebung nicht durchzuführen. Die Polizeibeamten kündigten Herrn Moussbaou an, daß er beim nächsten Mal an Händen und Füssen gefesselt deportiert werde. Der ihm vorgeworfene Widerstand bei seiner Festnahme in der Ausländerbehörde am 02. Dezember 2006 war eine Selbstschutzhandlung gegen den hinterhältigen Angriffs eines Behördenmitarbeiters. Herr Moussbaou war zu diesem Zeitpunkt in der Diskussion mit zwei Polizisten, die gerufen worden waren, um ihn in Abschiebehaft zu nehmen. Er bestand auf seinem Recht, seine Anwältin anzurufen und über die Festnahme zu informieren. In diesem Moment sprang ihn der Sachbearbeiter von hinten an und begann ihn zu würgen. Um nicht zu ersticken, versuchte Herr Moussbaou sich zu befreien. Die Inhaftierung und die Fortsetzung der Haft sind unrechtmäßig. Herr Moussabou ist selbst bei der Behörde im Dezember erschienen. Somit ist die Behauptung, er wolle sich seiner Abschiebung entziehen, unhaltbar. Gewaltätigkeit ist dem Sachbearbeiter vorzuwerfen, der hinterücks Menschen in den Würgegriff nimmt. Eine Abschiebung nach Togo hat schwere Konsequenzen für den politischen Aktivisten aus Togo. Die togoischen Sicherheitskräfte überprüfen genaustens die Hintergründe „zurückgeführter“ Asylsuchender. Die Polizisten am Flughafen, seien sie naiv oder listig, schlugen Herrn Moussbaou vor, sie würden den togoischen Sicherheitskräften sagen, daß er nur „illegal“ in Deutschland gewesen wäre.

 Das Landesamt hat inzwischen mitgeteilt, daß sie „in zeitlicher Nähe“ eine erneute Abschiebung planen werden. Für Ende April ist eine Sammeldeportation per Charterflug vorbereitet. Über 300 Diktaturflüchtlinge will Mecklenburg-Vorpommern in nächster Zeit nach Togo abschieben

Erneut sind hunderte Protestbriefe unterschrieben worden. Auf Informationsveranstaltungen mit Vertretern der „Internationalen Kampagne gegen die Diktatur in Togo und anderen Afrikanischen Ländern“ und Filmdokumentationen über die Eyadema-Dynastie wird die Öffentlichkeit über die brutale Herrschaft des RPT-Regimes in Togo und über die Kollaboration deutscher Behörden informiert.

Die „Plataforma der MigrantInnen und Flüchtlinge -Berlin“ ruft am 19. Januar zur Protestkundgebung vor die Berliner Landesvertretung Mecklenburg-Vorpommerns. „Keine Auslieferung von Alassane Moussbaou an die Diktatur in Togo“ Treffpunkt Potsdamer Platz, Ecke Leipzigerstr. / Erbertstr. 12°° Uhr

Der Petitionsausschuß des Landtags Mecklenburg-Vorpommerns hat immer noch keine Antwort des Innenministers Gottfried Timm auf sein Ersuchen nach einer vorläufigen Aussetzung der Abschiebung. Der Petitionsauschuß hatte einstimmig Handlungsbedarf erkannt und will eine Sachverständigenanhörung bezüglich des Falls von Herrn Moussbaou und bezüglich der aktuellen Situation in Togo durchführen. Der Landesverband der Bündnis90/die Grünen hat sich unter dem Titel „Wer Regimegegner nach Togo abschiebt, gibt der Folter Futter“ gegen Abschiebungen nach Togo und für den Abschiebeschutz Herrn Moussbaous ausgesprochen. Der Europaabgeordnete Tobias Pflüger hatte bereits vor zwei Wochen die Freilassung Herrn Moussbaous gefordert.

Der Landesvorsitzende der Linkspartei/PDS in Mecklenburg-Vorpommern, Peter Ritter, verlangt in einem Schreiben vom 14.01. an den deutschen Außenminister, den Lagebericht zu Togo entsprechend der realen Situation im Land zu korrigieren. Berichte des UNHCR, das im Fall von Herrn Moussbaou eine neue Überprüfung des gesamten Verfahrens dringend angeraten hat, und Berichte der Togoischen Menschenrechtsliga, der Schweizerischen Flüchtlingshilfe und des ehemaligen Landtagspräsidenten aus Schwerin, Hinrich Küssner, zeigen den „Charakter des Menschenrechte negierenden diktatorischen Regimes in Togo“. Der Landesvorsitzende Ritter schreibt, daß bis zur Innenministerkonferenz (IMK) im letzten Jahr von Mecklenburg aus nicht nach Togo abgeschoben wurde. Seit dem Beschluß der IMK selbst Flüchtlinge mit langjährigem Aufenthalt verstärkt und schneller abzuschieben, habe sich dies geändert. (Hier muß korrigiert werden. Es hat auch vorher einzelne Abschiebungen auch aus Mecklenburg-Vorpommern nach Togo gegeben, allerdings nicht in dem Ausmaß.)

Es tritt immer deutlicher hervor, was die „Internationale Kampagne“ seit langem den deutschen Behörden und den politisch Verantwortlichen vorhält. Es besteht der unbedingte Wille zur Abschiebung schutzbedürftiger Flüchtlinge. Verfolgungshintergründe werden negiert und die Ländersituation verharmlost. Die Menschenrechtsverletzungen in Togo werden durch die Menschenrechtsverletzungen (Verweigerung des Flüchtlingsschutzes, Abschiebehaft und Abschiebung) in Deutschland ergänzt. Die Diktaturflüchtlinge aus Togo sind durch das RPT-Regime und durch die deutschen Behörden in die Zange genommen. Der Sprecher der „Internationalen Kampagne“ erklärte auf einer öffentlichen Versammlung, daß viele der Abgeschobenen sofort wieder aus Togo meist in die Nachbarländer Benin oder Ghana fliehen. Wenn das Auswärtige Amt behauptet, daß Abgeschobenen nichts passieren würde, dann sollten sie nach Togo gehen und die Abgeschobenen suchen. Sie werden sie nicht finden, weil sie wegen des Terrors des Regimes und seiner Milizen, das Land wieder verlassen haben und im Exil sind. Es gibt auch die, von denen nach der Abschiebung kein Lebenszeichen mehr zuhören war.

Wir werden weiterhin entschlossen für die Freilassung und den Abschiebeschutz Alassane Moussbaous kämpfen sowie gegen die Praxis der Abschiebungen in diktatorische Regime.

Wir fordern die Behörden sowie die politischen Entscheidungsträger auf Landes- wie auf Bundesebene die Menschenrechtsverletzungen an Schutzbedürftigen zu stoppen.

„Internationale Kampagne“

C/o Karawane für die Rechte der Flüchtlinge und MigrantInnen – Hamburg

Brigittenstrasse 5, 20359 Hamburg ; Tel: +49-(0)40-43 18 90 37; Fax: +49-(0)40-43 18 90 38; mail: free2move@nadir.org  weitere Informationen: www.thecaravan.org

Abdou Gafar Tchedre: 0174-149 72 80; Ralf S. Lourenco: 0174-150 84 57

 

 

 

Im Anhang dokumentieren wir Auszüge aus einem Bericht des Oldenburger Stachels (Ausg. 2 / 98), der die Kontinuität der Mißachtung des Asylrechts und den tödlichen Anmaßungen über das Leben Anderer aus sicherem Sessel zu entscheiden, verdeutlicht:

Abschiebung: Ein Lotteriespiel mit dem Tod

"Ich werde in meinem Heimatland gesucht, mir droht Gefängnis, weil ich zum Boykott der Präsidentenwahlen 1993 aufgerufen habe," befürchtet Samahouna Youssaou. Dies hat der 36jährige Togoer auch bei seiner Anhörung beim Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge und bei dem Gerichtsverfahren vor dem Verwaltungsgericht in Oldenburg vorgebracht. Genützt hat es nichts - der Asylantrag des bei Vechta lebenden Westafrikaners wurde vom Verwaltungsgericht in Oldenburg abgelehnt.

Youssaou arbeitete zusammen mit seinem Onkel Ali Akondo für die oppositionelle, inzwischen unregelmäßig aus dem Untergrund erscheinende Zeitung "La Lettre de Tchaoudjo". Er floh im Dezember 1993, nachdem sein Onkel verhaftet worden war. ...

"Eyadéma wird die Macht niemals freiwillig abgeben", prognostiziert der Buchautor und Oppositionspolitiker Andoch Notepe Bonin, bei seinem Vortrag im Kulturzentrum PFL am 24. Januar. ...  "Eyadéma ist ... eine Marionette der Franzosen", so die Bilanz des Sprach- und Literaturwissenschaftlers. Das Militär und die Bestechung seien seine beiden Machtinstrumente. Er bereichere sich an den Staatsgeldern und kaufe die Leute, die er auf seine Seite ziehen will. "...

"Eine freie Presse existiert zumindest in weiten Teilen der Zentral- und Nordregion Togos nicht, weil ihre Verbreitung lebensgefährliche Folgen haben kann." Ein Zitat aus dem im Dezember erschienen Länderbericht des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ). Klare Worte spricht das Ministerium, das seit 1993 sämtliche Entwicklungsprojekte in Togo wegen der katastrophalen Menschenrechtssituation auf Eis gelegt hat, auch über die Situation von Flüchtlingen: "Trotz des Amnestiegesetzes ist die Rückkehr der prominenten sowie der unbekannteren politisch Aktiven ausgeschlossen bzw. nicht ratsam." Der äußere Anschein einer verbesserten Lage in dem westafrikanischen Land käme dadurch zustande, daß "die Menschenrechtsverletzungen in dem vor allem von Ausländern weniger beobachteten Landesinneren begangen werden, und die Opfer zudem weniger prominent als in der Vergangenheit sind."

Einige Oberverwaltungsgerichte (OVG) schließen sich der Meinung an, daß abgeschobenen Togoern große Gefahr droht. Dazu gehören das OVG Saarland, Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern. Genau die gegenteilige Meinung vertreten jedoch die OVG in Bayern, Niedersachsen, Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen. Letztere beziehen sich auf Veröffentlichungen des Auswärtigen Amtes. Darin heißt es: Das Eyadéma-Regime würde einzelne, politisch aktive Oppositionelle verbal einschüchtern, bedrohen, schlagen, von ihrem Wohnsitz vertreiben, foltern, ermorden oder auf grausame Weise hinrichten. Doch trotzdem stuft das Auswärtige Amt die Wahrscheinlichkeit einer Verfolgung von aktiven Anhängern der nichtextremistischen gewaltlosen Opposition gering ein. Und so wird auch der Asylantrag von Youssaou vom Oldenburger Verwaltungsgericht mit der Begründung abgelehnt, es bestehe "keine beachtliche Wahrscheinlichkeit für politische Verfolgung". Asylgesetzgebung wird hier zum Lotteriespiel, bei dem Gefängnis, Folter und Tod als Trefferquoten mit geringer Wahrscheinlichkeit gelten.

"Sie wollten unseren Tod"

Wen es allerdings bei diesem gefährlichen Lotteriespiel trifft, den trifft es hart - wie der Fall Comla Gbati Nadjombe zeigt. Bei seiner Abschiebung am 12. Januar 1994 wurde der Togoer nach Angaben der "Aktion Abschiebestop" in Begleitung eines deutschen Polizisten im Flughafen der Hauptstadt Lomé direkt dem Militär übergeben. 19 Monate lange wurde er in Gefängnissen festgehalten, gefoltert und zu harter Arbeit gezwungen, bis er mit Hilfe eines Polizisten erneut nach Deutschland fliehen konnte. "Wir mußten auf den Feldern der reichen Barone von morgens bis in die Nacht arbeiten. In der Nacht wurden Lampen an Ketten um unseren Hals gehängt, und sie peitschten uns von hinten aus, wenn man vor Erschöpfung die Arbeit unterbrach. Einmal am Tag gab es Essen", berichtete Nadjombe bei einer Pressekonferenz am 27. November in München. "Sie wollten unseren Tod", denn Asylbewerber gelten als Landesverräter. Eyadéma macht sie in der Regierungserklärung in der regimetreuen Tageszeitung "Togo-Presse" am 3. November dafür verantwortlich, daß Deutschland die Entwicklungszusammenarbeit gestoppt hat: "Das Phänomen, das in den letzten sieben Jahren am meisten dazu beigetragen hat, den Beziehungen zwischen Togo und Deutschland einen sehr negativen Stempel aufzudrücken, sind die ´togoischen politischen Flüchtlinge in Deutschland´.

Verfahrensfehler oder Befangenheit?

Daß die togoischen Flüchtlinge lügen, wirft ihnen auch das Verwaltungsgericht in Oldenburg vor und glaubt die Fluchtgründe nicht. "Trotz neuer Beweise bei den Eilanträgen für meine Mandanten Samahouna Youssaou und Sewa Wilson hat der Verwaltungsrichter sein altes Urteil zitiert", ärgert sich Barbara Ginsberg. Deshalb stellte die Rechtsanwältin einen Befangenheitsantrag, um zu erreichen, daß ein anderer Richter mit den Fällen beauftragt wird. Vergeblich! Ihr Antrag wurde von der 1. Kammer des Verwaltungsgerichtes abgelehnt.

Auch Rechtsanwalt Gerhard Gené aus Bremen ist nicht gut auf das Oldenburger Verwaltungsgericht zu sprechen. Er wirft dem für Togo zuständigen Richter einen "eklatanten Verstoß" gegen die Verwaltungsgerichtsordnung vor. Der Rechtsanwalt stellte einen Antrag auf Verschiebung der mündlichen Verhandlung, da ihm die Akte seines Klienten Mohamed Ali nicht vorlag. Ein ganz normaler Vorgang, meint Gené, auf den das Gericht normalerweise eingehen müßte. Der Richter lehnte den Antrag jedoch ab und wird nun sein Urteil ohne Anhörung des Flüchtlings schreiben.

Dies ist kein Einzelfall: In Bremen wurde die Rechtsanwältin Renate Blöhbaum gar nicht erst zur mündlichen Verhandlung ihres Mandanten Issah M. eingeladen. Wie die TAZ Bremen berichtete, wurde der Asylantrag des 30jährigen Togoers in seiner Abwesenheit abgelehnt und Issah M. bereits am 8. Januar nach Togo abgeschoben. Dort kam er zwei Tage in Haft. Seit er ins Landesinnere weiterreisen konnte, fehlt jegliches Lebenszeichen (siehe TAZ Bremen vom 10/11. und 17/18. Januar)...

 

Grundsatzanmerkung:
Wenn sich Parteienvertreter zur Hilfe bereit erklären oder tolle Sprüche der Anprangerung von Mißständen abgeben, hat das zumeist etwas mit scheindemokratischen Strukturen zu tun. Denn es müssen und finden sich bislang auch immer noch genug Bürger, um die Betrügerparteien erneut zu wählen. Nur eine genaue Beobachtung des Gesamtverhaltens einer Partei, ergibt Rückschlüsse auf deren wahren Absichten. Bei der Bewertung von Sachverhalten ist besonders entscheidend, ob ein Mißstand unter den gegebenen Umständen (demokratischen Strukturen) hätte tatsächlich beseitigt werden können und ob dessen Nichtbeseitigung nur eine Folge eines Zerredens mittels Zuständigkeiten, Kompetenzen etc. war.
Die "Grünen" als Hilfepartei auch nur zu nennen, hat schon etwas Fades an sich, denn diese Partei hat einen extremen Sozialabbau bis hin zu Grundrechtsverletzungen mitgetragen und Terror,Folter- und Umsturzaffären mit unterstützt. Warum sollte dann dieser Partei etwas an den Flüchtlingen liegen.
Die "LinkePDS" hat hingegen das Glück, daß noch keine hinreichende Offenkundigkeit ihres wirklichen Anliegens vorliegt.

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