Das Ausbeutungs- und Unterdrückungskonzept des
Staates
in der sozialen Marktwirtschaft
Die Grundlage dieser Behauptung basiert auf der Analyse
bestehender gesellschaftlicher Verhältnisse besonders im
juristischen Bereich aber auch im Politischen und
Wirtschaftlichen.
Jahrelange Beobachtung und Bewertung dieser Verhältnisse auf
Gesetzmäßigkeiten, d.h. sich häufig wiederholende Abläufe,
die eigentlich in einer unabhängigen Demokratie nicht möglich
sein können, läßt den Schluß zu, daß ein gewisses
Zusammenspiel zwischen Politik, Wirtschaft, Gerichten,
Rechtsanwälten, Verbänden und vielen sonstigen Vereinigungen
stattfindet. Die Vereinigungen in der Nähe des Bundestages und
der Regierung dienten eigentlich dem Zweck, daß sie ihren
Standpunkt in die Gesetzgebung mit einbringen können. Es hat
sich jedoch eine Kaste entwickelt mit einem bestimmten Ziel. Die
Geschichte gibt dazu viele Beispiele und vor allem in der
Weimarer Republik und in der NS-Zeit war es gängige Praxis, die
Bevölkerung mit falschen Parolen und rechtlichen Beteuerungen
irrezuführen. Die höchsten Gerichte und die Staats- und
Rechtswisenschaftler entwickelten diese Theorien meist
freiwillig.
Das Problem war früher immer das Volk, was manchmal die
Tricks des Staates erkannte und sich widersetzte. Es mußten also
Mittel und Wege gefunden werden, die Verschleierung zu
optimieren. Und das geht am besten in der Kompliziertheit der
Sache wie z.B. in der Rechtswissenschaft. Dazu war es aber
erforderlich, die Kompliziertheit der Rechtsliteratur ins
Undurchschaubare zu optimieren. Der Vergleich der Rechtsliteratur
vor 70 Jahren und der DDR-Literatur mit der heutigen bezeugt
diese Absicht sehr deutlich.
Wir können bei den Gesetzen von einem logischen aber
ungeordneten und unüberschaubaren Gesamtwerk sprechen. Nicht
akzeptabel sind notwendige prozeßrechtliche
Entscheidungsfindungen (z.B. welche Gerichtsbarkeit angerufen
werden muß), die zu Lasten der Prozeßparteien gehen. Sinnvoller
wäre hier das inner- und zwischengerichtliche Abgabeprinzip. Das
BGB ist ein Kuddel-Muddel- Werk, daß fast alle Dinge des Lebens
berücksichtigt, aber in dieser Form auch alle Schandtaten
zuläßt. Erst das Studium des ganzen Werkes läßt z.B. wahre
Einblicke zu, welche Rechte und Pflichten der Bürger überhaupt
hat. Im Widerspruch dazu wird vor Gericht ein Rechtsstreit aber
genau nach diesen Rechten und Pflichten bewertet, die ein
Normalbürger unter genannten Bedingungen unmöglich kennen kann.
So ergibt sich für die Gerichte eine enorme Auslegungsfreiheit,
wobei es kaum auffällt, daß da noch ein Paragraph existiert,
der eine andere Auslegung erfordert hätte. Infolge entstehen
z.B. unberechtigte Vermögensverschiebungen. Die ZPO ist
ebenfalls sehr vollgepackt, wodurch unberechtigte Auslegungen
mühelos stattfinden können. Bei den Klagemöglichkeiten besteht
ein breites unnötiges kostenintensives aber auch
hinauszögerndes Feld und bei den Zwangsvollstreckungsvarianten
ist wirklich nichts vergessen worden. Diese beiden Gesetze sind
am wenigsten überschaubar.
Bei den Verwaltungsgesetzen und seinen Spezialvorschriften sind
die prozeßrechtlichen Regelungen, abgesehen vom
Widerspruchsverfahren, ein ernsthaftes Problem bei ihrer
Inanspruchnahme, da ein Antragsteller i.d.R. die gesamte Theorie
dazu herbeten muß, weil das Gesetz in einer sehr merkwürdigen
aber unnötigen Form abgefaßt ist. Die entscheidende Behörde
bescheidet solche Anträge meistens abschlägig. Auch das
Erbschafts- und Schenkungssteuerrecht, sowie sonstiges
Steuerrecht kann als Mogelpackung verwendet werden. Hier bestehen
für den Staat ebenfalls erweiterte Verdienstmöglichkeiten.
Insgesamt bietet sich für Rechtsanwälte dadurch ein weites Feld
der Hinzuverdienstmöglichkeiten und für den Bürger vielmals
wirtschaftlich unvertretbare Rechtsstreitigkeiten, die bis zur
Dauerverschuldung und zum sozialen Abstieg führen können.
Mancher Bürger merkt den Schwindel nur mit Hilfe seines gesunden
Menschenverstandes oder an Auffällig- und Merkwürdigkeiten.
Aber ansonsten ist er machtlos dem Ganzen ausgeliefert.
Unabhängigkeit ist das Schlüsselwort für Demokratie. Weder
eine Kaste von Richtern ist unabhängig noch eine Kaste von
Rechtsanwälten oder eine gemeinsame Kaste. Die Gesetze sind eben
ein durch und durch logisches Regelwerk für bestimmte Zwecke
geworden. Die Bundesrechtsanwaltsordnung hatz deshalb wenig
übrig für abtrünnige Rechtsanwälte.
Demokratie kommt in unserem Wortschatz vor, aber nicht in der
Praxis.
Wegen der Kompliziertheit des geltenden Rechts ist es nicht jedem Entscheidungsträger komplett vermittelbar. Die Beamten leiden dann in der Regel unter Unwissenheitsdruck und irgendwann erkennt er die Mißbrauchsmöglichkeiten dieses Rechts. Unter hoheitlicher Duldung dieses Verhaltens bilden sich im Laufe der Zeit extreme Abhängigkeiten und Zwänge heraus, die den Bürger schädigen.
Jedoch kommt das bei den Gerichten wesentlich häufiger und
brutaler vor. Denn sie sind die wahren Herrenmenschen, weil sie
endgültig (abgesehen vom Petitionsausschuß) über alles
entscheiden dürfen. Besondere Anteilnahme und Merkfähigkeit bei
den Richtern erfährt der, der der Meinung ist, das Urteil sei
nicht richtig und es den Richtern mit Hilfe von Rechtsmitteln
u.ä. häufig zu verstehen gibt. Er hat dann die Chance, in
seinem Leben keinen gerichtlichen Rechtsstreit mehr gewinnen zu
können. Er wird vogelfrei, also rechtlos. Es hat den Anschein,
als gäbe es da eine schwarze Liste. Auch Vertragspartner, die
offensichtlich einen heißen Draht zu den Richtern haben, können
einem das Leben schwer machen. Die große Anzahl der
Geschädigten aus dem Handwerk und dem Kreditbereich belegen
diese Umstände. Auch vorkommendes rabiates Verhalten von
Versorgungsunternehmen hat etwas damit zu tun.
Dieses widerrechtliche Verhalten basiert auf der ihnen
unbegrenzt verliehenen Macht gegen den Normalbürger und beruht
auf der Annahme, daß sich die Bevölkerung aufgrund der
Kompliziertheit des Rechts, ihrer widersprüchlichen
Rechtsauffassungen und des enormen politischen Drucks auf Presse
und Medien nie zu einer Einigkeit zum Widerstand gegen diese
Machenschaften entwickeln kann.
Das Volk erkennt z.B. nicht, wann ein Tribunal (Den Haag)
rechtens ist und wann nicht. Ein Tribunal ist nur dann rechtens,
wenn wirklich friedliche Absichten damit verbunden sind. Wie kann
nun eine Regierung als Mitbegründer dieses Tribunals gerecht
sein, wenn es seinem eigenen Volk erhebliche Ungerechtigkeit
widerfahren läßt oder wenn es todbringende und
gesundheitsgefährdende Uranwaffen zum Einsatz bringt.
Unwissenheit und Unvermögen können wir mit Sicherheit
ausschließen. Und wer davon ausgeht, nationales und
internationales Verhalten müsse man strikt trennen, glaubt immer
noch an das Gute im Menschen. Mit den falschen Leuten an der
Macht kann keine akzeptable Gerechtigkeit entstehen.
Das Risiko der Gewalt gegen staatliche Organe durch einzelne
staatlich Geschädigte nehmen die Entscheider offensichtlich in
Kauf. Vorkommnisse dieser Art gab es schon einige und fanden eine
sehr harte Bestrafung. Ein staatlich Geschädigter soll sich eben
nicht mit Gewalt gegen seine Peiniger wehren dürfen. Er hat
diese Frechheiten gegen seine Person zu dulden.
Häufig haben Krisenherde in der Welt seine Ursachen in dem
Verhalten solcher staatlichen Organe. Der Konflikt wird
provoziert.
Bisher wurde nur über das Zeitgeschehen berichtet. Was sollen wir aufgrund dieser Ausführungen für die Zukunft für eine Prognose stellen. Die Frage ist einfach zu beantworten. Entweder wachsen wir in das Horrorszenario hinein oder das Volk, und nur dieses, wendet es noch rechtzeitig ab.