Das Ausbeutungs- und Unterdrückungskonzept des

Staates

in der sozialen Marktwirtschaft

Die Grundlage dieser Behauptung basiert auf der Analyse bestehender gesellschaftlicher Verhältnisse besonders im juristischen Bereich aber auch im Politischen und Wirtschaftlichen.
Jahrelange Beobachtung und Bewertung dieser Verhältnisse auf Gesetzmäßigkeiten, d.h. sich häufig wiederholende Abläufe, die eigentlich in einer unabhängigen Demokratie nicht möglich sein können, läßt den Schluß zu, daß ein gewisses Zusammenspiel zwischen Politik, Wirtschaft, Gerichten, Rechtsanwälten, Verbänden und vielen sonstigen Vereinigungen stattfindet. Die Vereinigungen in der Nähe des Bundestages und der Regierung dienten eigentlich dem Zweck, daß sie ihren Standpunkt in die Gesetzgebung mit einbringen können. Es hat sich jedoch eine Kaste entwickelt mit einem bestimmten Ziel. Die Geschichte gibt dazu viele Beispiele und vor allem in der Weimarer Republik und in der NS-Zeit war es gängige Praxis, die Bevölkerung mit falschen Parolen und rechtlichen Beteuerungen irrezuführen. Die höchsten Gerichte und die Staats- und Rechtswisenschaftler entwickelten diese Theorien meist freiwillig.

Das Problem war früher immer das Volk, was manchmal die Tricks des Staates erkannte und sich widersetzte. Es mußten also Mittel und Wege gefunden werden, die Verschleierung zu optimieren. Und das geht am besten in der Kompliziertheit der Sache wie z.B. in der Rechtswissenschaft. Dazu war es aber erforderlich, die Kompliziertheit der Rechtsliteratur ins Undurchschaubare zu optimieren. Der Vergleich der Rechtsliteratur vor 70 Jahren und der DDR-Literatur mit der heutigen bezeugt diese Absicht sehr deutlich.
Wir können bei den Gesetzen von einem logischen aber ungeordneten und unüberschaubaren Gesamtwerk sprechen. Nicht akzeptabel sind notwendige prozeßrechtliche Entscheidungsfindungen (z.B. welche Gerichtsbarkeit angerufen werden muß), die zu Lasten der Prozeßparteien gehen. Sinnvoller wäre hier das inner- und zwischengerichtliche Abgabeprinzip. Das BGB ist ein Kuddel-Muddel- Werk, daß fast alle Dinge des Lebens berücksichtigt, aber in dieser Form auch alle Schandtaten zuläßt. Erst das Studium des ganzen Werkes läßt z.B. wahre Einblicke zu, welche Rechte und Pflichten der Bürger überhaupt hat. Im Widerspruch dazu wird vor Gericht ein Rechtsstreit aber genau nach diesen Rechten und Pflichten bewertet, die ein Normalbürger unter genannten Bedingungen unmöglich kennen kann. So ergibt sich für die Gerichte eine enorme Auslegungsfreiheit, wobei es kaum auffällt, daß da noch ein Paragraph existiert, der eine andere Auslegung erfordert hätte. Infolge entstehen z.B. unberechtigte Vermögensverschiebungen. Die ZPO ist ebenfalls sehr vollgepackt, wodurch unberechtigte Auslegungen mühelos stattfinden können. Bei den Klagemöglichkeiten besteht ein breites unnötiges kostenintensives aber auch hinauszögerndes Feld und bei den Zwangsvollstreckungsvarianten ist wirklich nichts vergessen worden. Diese beiden Gesetze sind am wenigsten überschaubar.
Bei den Verwaltungsgesetzen und seinen Spezialvorschriften sind die prozeßrechtlichen Regelungen, abgesehen vom Widerspruchsverfahren, ein ernsthaftes Problem bei ihrer Inanspruchnahme, da ein Antragsteller i.d.R. die gesamte Theorie dazu herbeten muß, weil das Gesetz in einer sehr merkwürdigen aber unnötigen Form abgefaßt ist. Die entscheidende Behörde bescheidet solche Anträge meistens abschlägig. Auch das Erbschafts- und Schenkungssteuerrecht, sowie sonstiges Steuerrecht kann als Mogelpackung verwendet werden. Hier bestehen für den Staat ebenfalls erweiterte Verdienstmöglichkeiten.
Insgesamt bietet sich für Rechtsanwälte dadurch ein weites Feld der Hinzuverdienstmöglichkeiten und für den Bürger vielmals wirtschaftlich unvertretbare Rechtsstreitigkeiten, die bis zur Dauerverschuldung und zum sozialen Abstieg führen können.
Mancher Bürger merkt den Schwindel nur mit Hilfe seines gesunden Menschenverstandes oder an Auffällig- und Merkwürdigkeiten. Aber ansonsten ist er machtlos dem Ganzen ausgeliefert.

Unabhängigkeit ist das Schlüsselwort für Demokratie. Weder eine Kaste von Richtern ist unabhängig noch eine Kaste von Rechtsanwälten oder eine gemeinsame Kaste. Die Gesetze sind eben ein durch und durch logisches Regelwerk für bestimmte Zwecke geworden. Die Bundesrechtsanwaltsordnung hatz deshalb wenig übrig für abtrünnige Rechtsanwälte.
Demokratie kommt in unserem Wortschatz vor, aber nicht in der Praxis.

Wegen der Kompliziertheit des geltenden Rechts ist es nicht jedem Entscheidungsträger komplett vermittelbar. Die Beamten leiden dann in der Regel unter Unwissenheitsdruck und irgendwann erkennt er die Mißbrauchsmöglichkeiten dieses Rechts. Unter hoheitlicher Duldung dieses Verhaltens bilden sich im Laufe der Zeit extreme Abhängigkeiten und Zwänge heraus, die den Bürger schädigen.

Jedoch kommt das bei den Gerichten wesentlich häufiger und brutaler vor. Denn sie sind die wahren Herrenmenschen, weil sie endgültig (abgesehen vom Petitionsausschuß) über alles entscheiden dürfen. Besondere Anteilnahme und Merkfähigkeit bei den Richtern erfährt der, der der Meinung ist, das Urteil sei nicht richtig und es den Richtern mit Hilfe von Rechtsmitteln u.ä. häufig zu verstehen gibt. Er hat dann die Chance, in seinem Leben keinen gerichtlichen Rechtsstreit mehr gewinnen zu können. Er wird vogelfrei, also rechtlos. Es hat den Anschein, als gäbe es da eine schwarze Liste. Auch Vertragspartner, die offensichtlich einen heißen Draht zu den Richtern haben, können einem das Leben schwer machen. Die große Anzahl der Geschädigten aus dem Handwerk und dem Kreditbereich belegen diese Umstände. Auch vorkommendes rabiates Verhalten von Versorgungsunternehmen hat etwas damit zu tun.

Dieses widerrechtliche Verhalten basiert auf der ihnen unbegrenzt verliehenen Macht gegen den Normalbürger und beruht auf der Annahme, daß sich die Bevölkerung aufgrund der Kompliziertheit des Rechts, ihrer widersprüchlichen Rechtsauffassungen und des enormen politischen Drucks auf Presse und Medien nie zu einer Einigkeit zum Widerstand gegen diese Machenschaften entwickeln kann.
Das Volk erkennt z.B. nicht, wann ein Tribunal (Den Haag) rechtens ist und wann nicht. Ein Tribunal ist nur dann rechtens, wenn wirklich friedliche Absichten damit verbunden sind. Wie kann nun eine Regierung als Mitbegründer dieses Tribunals gerecht sein, wenn es seinem eigenen Volk erhebliche Ungerechtigkeit widerfahren läßt oder wenn es todbringende und gesundheitsgefährdende Uranwaffen zum Einsatz bringt. Unwissenheit und Unvermögen können wir mit Sicherheit ausschließen. Und wer davon ausgeht, nationales und internationales Verhalten müsse man strikt trennen, glaubt immer noch an das Gute im Menschen. Mit den falschen Leuten an der Macht kann keine akzeptable Gerechtigkeit entstehen.
Das Risiko der Gewalt gegen staatliche Organe durch einzelne staatlich Geschädigte nehmen die Entscheider offensichtlich in Kauf. Vorkommnisse dieser Art gab es schon einige und fanden eine sehr harte Bestrafung. Ein staatlich Geschädigter soll sich eben nicht mit Gewalt gegen seine Peiniger wehren dürfen. Er hat diese Frechheiten gegen seine Person zu dulden.
Häufig haben Krisenherde in der Welt seine Ursachen in dem Verhalten solcher staatlichen Organe. Der Konflikt wird provoziert.

Bisher wurde nur über das Zeitgeschehen berichtet. Was sollen wir aufgrund dieser Ausführungen für die Zukunft für eine Prognose stellen. Die Frage ist einfach zu beantworten. Entweder wachsen wir in das Horrorszenario hinein oder das Volk, und nur dieses, wendet es noch rechtzeitig ab.

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