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In dem Beitrag "Die Bausparfalle"
(ARD, 12.03.07) wird der Badenia-Fall noch einmal umfassend
beleuchtet mit all seinen Widersprüchlichkeiten bei der
Urteilsfindung und den Schicksalen. Es wird auch das verzögernde
Verhalten der Staatsanwaltwaltschaften bei den Strafermittlungen
deutlich gemacht. Die "Opferanwälte" Baum und Reiter
kommen hier sehr gut weg, obwohl ihre Erfolge sehr dürftig
waren. Bislang sollen gerademal eine Handvoll Betroffener ihren
Prozeß gewonnen haben.
Prof. Schwintowski (Bankenrechtler) erklärte in der Sendung,
daß sich aus den Verfahrensunterlagen eindeutig ein
gemeinschaftliches Handeln der Badenia mit der
Immobiliengesellschaft ergibt. Dazu zählen schuldrechtliche
Abhängigkeitsverhältnisse der Immo-Gesellschaft zur Badenia und
ein Mietpool, der als Köder diente und nun auch vom OLG
Karlsruhe als betrügerisch eingestuft wurde (Gutachten). Es sind
höhere Ausschüttungen aus dem Mietpool versprochen worden, als
in Wirklichkeit zu erzielen waren. Einem
Badenia-Vorstandsmitglied konnte die Kenntnis von den
betrügerischen Machenschaften um den Mietpool nachgewiesen
werden. Offenbar ist die wissentliche Absicht aller Beteiligten
(Biege & Heinen, Badenia) vom BGH erkannt worden, ansonsten
hätte er bei dem dort zu überprüfenden für den Anleger
positiven Urteil des OLG Karlsruhe noch einen abweisenden Grund
als nur den ("angeblichen") verfahrensrechtlichen
gehabt. Dieser hätte aber noch zu Ungunsten des Anlegers
bedeutsam werden können und kann es noch, soweit das Fachgericht
ein gemeinschaftliches Handeln trotz erdrückender Sachlage immer
noch verneint.
Dümmlich ist nun die mit der ZPO-Reform allgemein verkürzte
Verjährungsfrist (Ende 2004 für Erfüllungsansprüche und
Schadensersatz aus Vertrag, desweiteren nicht oder eingeschränkt
wegen besonderer Nachweise: Schadensersatz gem. § 852 iVm § 812
BGB ab Schadenstag (10 Jahre) oder Vertragsschluß (30 Jahre) in
Form eines Herausgabeanspruchs wegen ungerechtfertigter
Bereicherung; z.B. bereits getätigte vertragserfüllende
Zahlungen). Dann gab es vor der ZPO-Reform noch eine
fünfjährige Verjährungsfrist gem. § 51a WPO. Das Problem
einer Schadensersatzforderung liegt aber auch in dem Umstand,
daß der BGH und so auch die unteren Fachgerichte für einen
solchen Anspruch z.B. verlangen, daß man gegen Bank und
Fondsgesellschaft gerichtlich vorgehen müsse, um die Verjährung
(3 Jahre, Ende 2004) für Schadensersatzforderungen zu
verhindern. Für Erfüllungsansprüche genügt, so sich der BGH
nun hoffentlich auch dazu durchringen wird, nunmehr die Klage nur
noch gegen die Bank, was dann auch für den
Schadensersatzanspruch gelten müßte. Beim
Schadensersatzanspruch aus § 823 ff BGB (auch Haftungsrecht
genannt) ist laut Kommentierung das Verhältnis zu obigen
Vertragsrecht häufig streitig, was wieder einmal nur einer
unterschiedlichen Rechtsauslegung dienen soll. Herkömmliche
Meinung ist aber, der Schadensersatzanspruch könne so oder so
(§ 280 iVm § 249 oder § 852 iVm § 812) eingeklagt werden.
Aber davon wollen offenbar weder Richter noch Rechtsanwälte
etwas wissen. Die Herleitung eines klaren Rechts hierzu gestaltet
sich deshalb und wegen der künstlich erzeugten unterschiedlichen
Bewertungspraxis der Gerichte in der Hauptsache schwierig und
bedarf ebenfalls einer gerichtlich eindeutigen Klarstellung.
Der Initiative liegen Unterlagen und Zeugenaussagen vor bzgl. der
Anwaltskanzlei Resch und Kollegen, sowie Tilp & Kälberer
Berlin, aus denen opferschädigendes Verhalten hervorgeht. Diese
Anwälte gehören zum Kreis der besonders hervorgehobenen
angeblichen Opferanwälte. RA Jochen Resch (Schutzgemeinschaft
für geschädigte Kapitalanleger, Verbraucherzentrale
Brandenburg) hat z.B. unbeauftragt eine kostenpflichtige
Klageerhebung betrieben, die nur durch Gerichtsbeschluß
rückgängig gemacht werden konnte. Tilp in Berlin hatte zum
einen eine nicht gewünschte gesondert hohe Honorarforderung zur
Bedingung gemacht und wollte trotz Verjährung (wegen
Vertragserfüllung) das Verfahren betreiben, ohne dem Mandanten
zu erläutern, worauf er die Klage auf Schadensersatz gründen
wolle und wie er die Klage zu begründen beabsichtige.
RA Resch erläuterte aber auch ohne Scheu die Praktiken bei
ruinierenden Zinswährungsfonds der Hypo-Vereinsbank mittels
Festnagelns der Kunden und systematischer Kundendurchdringung
(Report, ARD, 02.04.07).
Verfahrensunterlagen etc. der RA Baum und Reiter liegen der
Initiative nicht vor, weshalb ihr wahres Ansinnen noch nicht
erfaßt werden konnte. Aber insgesamt liegt der Eindruck vor,
daß die Rechtsanwälte als zweite Abräumer fungieren und
zugleich die kontrollierte Abwicklung des Betruges innehaben.
In der Sendung frontal 21(ZDF, 08.12.09) wird das Zusammenspiel
von Anlegerschutzvereinen und Rechtsanwälten dargestellt.
Gerhard Baum (früherer Innenminister) räumt ein, es sei ein
Markt entstanden, auf dem Anwälte das schnelle Geld verdienen
wollen und auch verdienen. Sie nutzen die Notlage der
Anleger-Geschädigten aus, wenden sich an die Anleger und
veranlassen sie zu einer Klage, womit sie Geld verdienen,
unabhängig davon, ob die Klage erfolgversprechend ist, sie wird
einfach eingereicht.
In der Verbraucherzentrale Brandenburg muß aber nicht alles schlecht sein, denn Frau Fischer meinte bei der Frage, was zu tun sei, wenn ein Bürger von einem Call-Center angerufen werde, man solle sofort auflegen. In der Sendung "klipp&klar" (rbb, 19.06.07) wurde zum einen deutlich, daß durchaus 50 % oder mehr der Anrufe der Vertragserschwindelung dienen und auch ein mündlicher Vertrag gültig sei. In Anbetracht der rechtlichen Durchsetzbarkeit eines Widerrufsrechts in der Praxis, konnte nur der kleinste gemeinsame Nenner das sofortige Auflegen bei all solchen Anrufen sein.
Presseinformation von www.immobetrug.de
(26.06.2007)
Schrottimmobilienhandel geht ungehindert weiter.
Heute abend ab 21.50 Uhr berichtet das ARD Wirtschaftsmagazin
Plus-Minus unter dem Thema " Ost-Immobilien: Wie die Masche
immer noch funktioniert"
Entgegen aller Behauptungen aus Politik und Justiz geht der
betrügerische Handel mit problematischen, minderwertigen oder
Schrottimmobilien ungehindert weiter. Über sog. (verbotene)
Kaltakquise bzw. die Drücker-behafteten Vorgehensweisen von
Struktur- und Allfinanzvertrieben werden unerfahrene Kunden in
'Informationsgespräche' verwickelt, an deren Ende ihnen nach
seit über 20 Jahren 'bewährter' Methode problembehaftete
Immobilien mit Hilfe einer organisierten Bankfinanzierung
angedreht werden.
Alle seit Jahren unternommenen Versuche von Verbraucherzentralen,
Verbraucheranwälten und Initiativen wie www.immobetrug.de haben
es leider bisher nicht vermocht, den Gesetzgeber und die
höchstrichterliche Rechtssprechung in Deutschland von den
kriminellen Vorgehensweisen und den absolut
verbraucherschädlichen Gefahren dieses Immobilienhandels zu
überzeugen, der die Opfer in der Regel am Ende über kurz oder
lang ruiniert. Immer ist zudem eine Bank beteiligt, die hinter
dem Rücken ihrer von den Strukturvertrieben zugeführten Kunden
im Rahmen eines immer verbundenen Umgehungsgeschäftes das
ruinöse Immobiliengeschäft wider besseres Wissen finanziert und
per Androhung der Zwangsvollstreckung die Kreditzahlungen
erzwingt, ohne dass Gegenwert und Mietertrag der
Problemimmobilien dazu in einem entsprechenden Verhältnis
stehen.
Alle Gesetzesänderungen und höchstrichterlichen Urteile seit
2002 haben leider (bewusst?) dazu geführt, dass die
Problem-Immobilienvertriebsbranche und die mit ihnen
kooperierenden Kreditinstitute diese als Checkliste benutzen
können, um ohne Haftungs- und Strafrisiko zum Schaden
unzähliger Kunden weiter betrügen, schädigen und ruinieren zu
können. Der von Politikern seither immer wieder beschworene
Verbraucherschutz ist in der Rechtswirklichkeit quasi nicht
existent. Frau Bundesjustizministerin Zypries ist entweder naiv
oder inkompetent, wenn sie vorhandenen Veraucherschutz
beschwört, der sich für die Geschädigten bzw. potentiellen
Opfer aber in der Realtität fast überhaupt nicht auswirkt.
Mit Enttäuschung und einer gewissen Ohnmacht müssen
Verbraucherschützer, Verbraucheranwälte wie die Geschädigten
selbst feststellen, dass Bundesbehörden, Parlamentsausschüsse
und Richter sich mit der Finanzwirtschaft absprechen, was den
Forderungen nach mehr Verbraucherschutz bei Handel und
Finanzierung von Immobilien entgegenzuhalten ist.
Als Konsequenz hat der Bundesverband der Verbraucherzentralen
VZBV hat inzwischen das Bundesamt für das
Finanzdienstleistungswesen BAFIN verklagt, da dieses keine
Beweise für straffälliges Handeln von Kreditinstituten
gegenüber Immobilienkunden herausgeben darf.
http://www.focus.de/immobilien/kaufen/schrottimmobilien_aid_62981.html
Heute ab 21.50 Uhr kann man im ARD Magazin Plus-Minus sehen, wie
der einträgliche Handel z.B. mit Ost-Immobilien weitergeht, ohne
dass die Verantwortlichen in Politik und Justiz diesen scheinbar
aufhalten wollen. Die Geschädigten sehen dahinter das Interesse
der Politik, auch auf diese Weise den Geldkreislauf zu befördern
und dafür Hunderttausende 'Kollateralschäden' ruinierter
Familien bewusst in Kauf zu nehmen. Ein weiteres Interesse
könnte darin liegen, dass zahllose Kommunen ein Interesse daran
haben, ihre Kostenintensiven Immobilienbestände in den nächsten
Jahren über Hedgefonds und die neuen REITs zu 'entsorgen'. Dies
kann mit Gewinn nur funktionieren, wenn man genug unerfahrene
Bundesbürger finden kann, denen ohne Haftungsrisiko das
'Endprodukt' untergeschoben werden kann.
Die Geschädigten empfinden das seit Jahren bei Vertrieb und
Finanzierung von Schrottimmobilien fortgesetzte bankenfreundliche
und gleichermaßen verbraucherfeindliche Verhalten von Politik
und Justiz als Förderung organisierter Betrugskriminalität und
fordern eine sofortige Umkehr in Denken und Handeln, bevor
Hunderttausend weitere Bundesbürger erfahren müssen, dass in
Deutschland Bankrecht vor Menschenrecht rangiert.
Petersberg-Steinau, den 26.06.2007
Gerhard Renner, Internetinitiative www.immobetrug.de
Spenden für Immobetrug:
http://www.immobilienbetrug.de/spenden.htm
Domains von Immobetrug http://forum-immobetrug.isthier.de /
www.anti-bank.com / www.anja-schueller.de / www.peanuts-opfer.de
/
www.anti-banken.de / www.geld-vernichtung.de /
www.saubere-banken.de / www.immobilienbetrug.de /
www.immobilienbetrueger.de /
www.immobilienopfer.de / www.immobilienbetrugsopfer.de /
www.bank-an-ihrer-seite.de / www.bankopfer.de
In der PlusMinus-Sendung erklärte Rechtsanwalt Resch offenkundig auf eine Mafiafrage hin, man mache sich schon seine Gedanken, wenn man sieht, wie eingespielte Verhältnisse da so sind und Vertriebe und manche Banken, manche Mitarbeiter von Banken und Verkäufer sehr glatt zusammenarbeiten oder zusammengearbeitet haben, daß es für einen ganz normalen Erwerber möglich war, daß er binnen 2 Wochen zum ersten Mal von der Wohnung gehört hat und in diesen 2 Wochen schon einen fertigen unterschriebenen auszahlfähigen Kreditvertrag hatte. Also, man kann schon spekulieren, ob das Wort Mafia das Richtige ist oder ob man ein anderes Wort dafür wählen sollte, aber es ist schon ein eingespieltes Team, daß da zusammenarbeitet. (Er muß es ja wissen.)
In der aktualisierten Fassung des Films "Die Bausparfalle" (Phoenix, 26.02.08) wird noch einmal deutlich, daß Verfahrensverschleppung in den Strafsachen der Beschuldigten betrieben wird, was sich verheerend für die geschädigten Badenia-Opfer auswirkt. Noch 1700 zivilgerichtliche Verfahren sollen zudem noch bei Gerichten anhängig sein. Prof. Alexis (Strafrechtler) kommt zu dem Schluß, "Das Fazit ist für ihn ein bedrückendes, es zeigt, daß die Gesellschaft, so wie wir sie organisieren im Grunde am Ende ist, am Ende jedenfalls im Hinblick auf den Schutz des Einzelnen, der Einzelne fällt durch, wenn die Ökonomie gegen die Justiz in Stellung gebracht wird. Dann gibt es Opfer. Leider ist das Opfer in solchen Fällen immer der kleine Mann, der Große kommt durch."