Badenia höher bewertet

Kleinanleger klagen immer noch

Grund zum Feiern hat die Badenia aufgrund ihres 75.ten, Kleinanleger bislang keinen (Foto: ka-news)

Karlsruhe - Die Bewertung der Ratingagentur "Standard & Poor´s" für die Deutsche Bausparkasse Badenia aus Karlsruhe ist im laufenden Monat November angehoben worden. Dies teilte das Unternehmen am vergangenen Montag mit. Am selben Tag berichtete das SWR-Fernsehen über: "Der Badenia-Skandal. Was wurde aus den Opfern der Schrottimmobilien-Verkäufer?"

Das Ratingergebnis sei von "Ausblick stabil" auf "Ausblick positiv" angehoben und das bestehende "A Rating" für das Unternehmen im lang- und kurzfristigen Bereich bestätigt worden, gab Badenia in einer Pressemitteilung bekannt. Der Grund für die bessere Bewertung laute: Die erfolgreich durchgeführten Restrukturierungen und die Geschäftsperspektiven, die sich für die Badenia durch die Übernahme des Wohnimmobilienfinanzierungsgeschäfts der AMB Generali Gruppe ergeben.

Tausende Immobilienkäufer klagen bis heute

Durch die Finanzierung von Immobilien ist Badenia in der Vergangenheit negativ in die Schlagzeilen gekommen. Kleinanleger, die überteuerte Immobilien gekauft hatten, werfen dem Unternehmen vor, bei der Vermittlung von "Schrottimmobilen" involviert gewesen zu sein (ka-news berichtete). Selbst ein von Badenia in Auftrag gegebenes Gutachten belastete die Bausparkasse (ka-news berichtete). In der SWR-Sendung am vergangenen Montag sprach der Rechtswissenschaftler Professor Günther Kohlmann von "gemeinschaftlichen Betrug" durch die Badenia und die Vermittlerfirma Heinen & Biege.

Tausende Geschädigte würden noch heute gegen die Badenia klagen, die wiederum auf Zeit spiele. Ein Immobilienkäufer meinte gegenüber dem SWR, man versuche die Opfer "Platt zu machen". Gerade einmal zwei Kleinanleger hätten bislang Recht bekommen und zwar vor dem Oberlandesgericht in Karlsruhe (ka-news berichtete). Diejenigen, die bis zum Bundesgerichtshof gekommen seien, hätten bislang schlechtere Karten gehabt. Dafür scheinen die Karten der Badenia gut zu sein oder zumindest, dass die Bausparkasse geschickt "ausspiele". (bir)

 
Meldung vom Mittwoch, 29. November 2006  © ka-news 2006

 

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In dem Beitrag "Die Bausparfalle" (ARD, 12.03.07) wird der Badenia-Fall noch einmal umfassend beleuchtet mit all seinen Widersprüchlichkeiten bei der Urteilsfindung und den Schicksalen. Es wird auch das verzögernde Verhalten der Staatsanwaltwaltschaften bei den Strafermittlungen deutlich gemacht. Die "Opferanwälte" Baum und Reiter kommen hier sehr gut weg, obwohl ihre Erfolge sehr dürftig waren. Bislang sollen gerademal eine Handvoll Betroffener ihren Prozeß gewonnen haben.
Prof. Schwintowski (Bankenrechtler) erklärte in der Sendung, daß sich aus den Verfahrensunterlagen eindeutig ein gemeinschaftliches Handeln der Badenia mit der Immobiliengesellschaft ergibt. Dazu zählen schuldrechtliche Abhängigkeitsverhältnisse der Immo-Gesellschaft zur Badenia und ein Mietpool, der als Köder diente und nun auch vom OLG Karlsruhe als betrügerisch eingestuft wurde (Gutachten). Es sind höhere Ausschüttungen aus dem Mietpool versprochen worden, als in Wirklichkeit zu erzielen waren. Einem Badenia-Vorstandsmitglied konnte die Kenntnis von den betrügerischen Machenschaften um den Mietpool nachgewiesen werden. Offenbar ist die wissentliche Absicht aller Beteiligten (Biege & Heinen, Badenia) vom BGH erkannt worden, ansonsten hätte er bei dem dort zu überprüfenden für den Anleger positiven Urteil des OLG Karlsruhe noch einen abweisenden Grund als nur den ("angeblichen") verfahrensrechtlichen gehabt. Dieser hätte aber noch zu Ungunsten des Anlegers bedeutsam werden können und kann es noch, soweit das Fachgericht ein gemeinschaftliches Handeln trotz erdrückender Sachlage immer noch verneint.
Dümmlich ist nun die mit der ZPO-Reform allgemein verkürzte Verjährungsfrist (Ende 2004 für Erfüllungsansprüche und Schadensersatz aus Vertrag, desweiteren nicht oder eingeschränkt wegen besonderer Nachweise: Schadensersatz gem. § 852 iVm § 812 BGB ab Schadenstag (10 Jahre) oder Vertragsschluß (30 Jahre) in Form eines Herausgabeanspruchs wegen ungerechtfertigter Bereicherung; z.B. bereits getätigte vertragserfüllende Zahlungen). Dann gab es vor der ZPO-Reform noch eine fünfjährige Verjährungsfrist gem. § 51a WPO. Das Problem einer Schadensersatzforderung liegt aber auch in dem Umstand, daß der BGH und so auch die unteren Fachgerichte für einen solchen Anspruch z.B. verlangen, daß man gegen Bank und Fondsgesellschaft gerichtlich vorgehen müsse, um die Verjährung (3 Jahre, Ende 2004) für Schadensersatzforderungen zu verhindern. Für Erfüllungsansprüche genügt, so sich der BGH nun hoffentlich auch dazu durchringen wird, nunmehr die Klage nur noch gegen die Bank, was dann auch für den Schadensersatzanspruch gelten müßte. Beim Schadensersatzanspruch aus § 823 ff BGB (auch Haftungsrecht genannt) ist laut Kommentierung das Verhältnis zu obigen Vertragsrecht häufig streitig, was wieder einmal nur einer unterschiedlichen Rechtsauslegung dienen soll. Herkömmliche Meinung ist aber, der Schadensersatzanspruch könne so oder so (§ 280 iVm § 249 oder § 852 iVm § 812) eingeklagt werden. Aber davon wollen offenbar weder Richter noch Rechtsanwälte etwas wissen. Die Herleitung eines klaren Rechts hierzu gestaltet sich deshalb und wegen der künstlich erzeugten unterschiedlichen Bewertungspraxis der Gerichte in der Hauptsache schwierig und bedarf ebenfalls einer gerichtlich eindeutigen Klarstellung.
Der Initiative liegen Unterlagen und Zeugenaussagen vor bzgl. der Anwaltskanzlei Resch und Kollegen, sowie Tilp & Kälberer Berlin, aus denen opferschädigendes Verhalten hervorgeht. Diese Anwälte gehören zum Kreis der besonders hervorgehobenen angeblichen Opferanwälte. RA Jochen Resch (Schutzgemeinschaft für geschädigte Kapitalanleger, Verbraucherzentrale Brandenburg) hat z.B. unbeauftragt eine kostenpflichtige Klageerhebung betrieben, die nur durch Gerichtsbeschluß rückgängig gemacht werden konnte. Tilp in Berlin hatte zum einen eine nicht gewünschte gesondert hohe Honorarforderung zur Bedingung gemacht und wollte trotz Verjährung (wegen Vertragserfüllung) das Verfahren betreiben, ohne dem Mandanten zu erläutern, worauf er die Klage auf Schadensersatz gründen wolle und wie er die Klage zu begründen beabsichtige.
RA Resch erläuterte aber auch ohne Scheu die Praktiken bei ruinierenden Zinswährungsfonds der Hypo-Vereinsbank mittels Festnagelns der Kunden und systematischer Kundendurchdringung (Report, ARD, 02.04.07).
Verfahrensunterlagen etc. der RA Baum und Reiter liegen der Initiative nicht vor, weshalb ihr wahres Ansinnen noch nicht erfaßt werden konnte. Aber insgesamt liegt der Eindruck vor, daß die Rechtsanwälte als zweite Abräumer fungieren und zugleich die kontrollierte Abwicklung des Betruges innehaben.
In der Sendung frontal 21(ZDF, 08.12.09) wird das Zusammenspiel von Anlegerschutzvereinen und Rechtsanwälten dargestellt. Gerhard Baum (früherer Innenminister) räumt ein, es sei ein Markt entstanden, auf dem Anwälte das schnelle Geld verdienen wollen und auch verdienen. Sie nutzen die Notlage der Anleger-Geschädigten aus, wenden sich an die Anleger und veranlassen sie zu einer Klage, womit sie Geld verdienen, unabhängig davon, ob die Klage erfolgversprechend ist, sie wird einfach eingereicht.

In der Verbraucherzentrale Brandenburg muß aber nicht alles schlecht sein, denn Frau Fischer meinte bei der Frage, was zu tun sei, wenn ein Bürger von einem Call-Center angerufen werde, man solle sofort auflegen. In der Sendung "klipp&klar" (rbb, 19.06.07) wurde zum einen deutlich, daß durchaus 50 % oder mehr der Anrufe der Vertragserschwindelung dienen und auch ein mündlicher Vertrag gültig sei. In Anbetracht der rechtlichen Durchsetzbarkeit eines Widerrufsrechts in der Praxis, konnte nur der kleinste gemeinsame Nenner das sofortige Auflegen bei all solchen Anrufen sein.

Presseinformation von www.immobetrug.de (26.06.2007)

Schrottimmobilienhandel geht ungehindert weiter.

Heute abend ab 21.50 Uhr berichtet das ARD Wirtschaftsmagazin Plus-Minus unter dem Thema " Ost-Immobilien: Wie die Masche immer noch funktioniert"

Entgegen aller Behauptungen aus Politik und Justiz geht der betrügerische Handel mit problematischen, minderwertigen oder Schrottimmobilien ungehindert weiter. Über sog. (verbotene) Kaltakquise bzw. die Drücker-behafteten Vorgehensweisen von Struktur- und Allfinanzvertrieben werden unerfahrene Kunden in 'Informationsgespräche' verwickelt, an deren Ende ihnen nach seit über 20 Jahren 'bewährter' Methode problembehaftete Immobilien mit Hilfe einer organisierten Bankfinanzierung angedreht werden.

Alle seit Jahren unternommenen Versuche von Verbraucherzentralen, Verbraucheranwälten und Initiativen wie www.immobetrug.de haben es leider bisher nicht vermocht, den Gesetzgeber und die höchstrichterliche Rechtssprechung in Deutschland von den kriminellen Vorgehensweisen und den absolut verbraucherschädlichen Gefahren dieses Immobilienhandels zu überzeugen, der die Opfer in der Regel am Ende über kurz oder lang ruiniert. Immer ist zudem eine Bank beteiligt, die hinter dem Rücken ihrer von den Strukturvertrieben zugeführten Kunden im Rahmen eines immer verbundenen Umgehungsgeschäftes das ruinöse Immobiliengeschäft wider besseres Wissen finanziert und per Androhung der Zwangsvollstreckung die Kreditzahlungen erzwingt, ohne dass Gegenwert und Mietertrag der Problemimmobilien dazu in einem entsprechenden Verhältnis stehen.

Alle Gesetzesänderungen und höchstrichterlichen Urteile seit 2002 haben leider (bewusst?) dazu geführt, dass die Problem-Immobilienvertriebsbranche und die mit ihnen kooperierenden Kreditinstitute diese als Checkliste benutzen können, um ohne Haftungs- und Strafrisiko zum Schaden unzähliger Kunden weiter betrügen, schädigen und ruinieren zu können. Der von Politikern seither immer wieder beschworene Verbraucherschutz ist in der Rechtswirklichkeit quasi nicht existent. Frau Bundesjustizministerin Zypries ist entweder naiv oder inkompetent, wenn sie vorhandenen Veraucherschutz beschwört, der sich für die Geschädigten bzw. potentiellen Opfer aber in der Realtität fast überhaupt nicht auswirkt.

Mit Enttäuschung und einer gewissen Ohnmacht müssen Verbraucherschützer, Verbraucheranwälte wie die Geschädigten selbst feststellen, dass Bundesbehörden, Parlamentsausschüsse und Richter sich mit der Finanzwirtschaft absprechen, was den Forderungen nach mehr Verbraucherschutz bei Handel und Finanzierung von Immobilien entgegenzuhalten ist.

Als Konsequenz hat der Bundesverband der Verbraucherzentralen VZBV hat inzwischen das Bundesamt für das Finanzdienstleistungswesen BAFIN verklagt, da dieses keine Beweise für straffälliges Handeln von Kreditinstituten gegenüber Immobilienkunden herausgeben darf.

http://www.focus.de/immobilien/kaufen/schrottimmobilien_aid_62981.html

Heute ab 21.50 Uhr kann man im ARD Magazin Plus-Minus sehen, wie der einträgliche Handel z.B. mit Ost-Immobilien weitergeht, ohne dass die Verantwortlichen in Politik und Justiz diesen scheinbar aufhalten wollen. Die Geschädigten sehen dahinter das Interesse der Politik, auch auf diese Weise den Geldkreislauf zu befördern und dafür Hunderttausende 'Kollateralschäden' ruinierter Familien bewusst in Kauf zu nehmen. Ein weiteres Interesse könnte darin liegen, dass zahllose Kommunen ein Interesse daran haben, ihre Kostenintensiven Immobilienbestände in den nächsten Jahren über Hedgefonds und die neuen REITs zu 'entsorgen'. Dies kann mit Gewinn nur funktionieren, wenn man genug unerfahrene Bundesbürger finden kann, denen ohne Haftungsrisiko das 'Endprodukt' untergeschoben werden kann.

Die Geschädigten empfinden das seit Jahren bei Vertrieb und Finanzierung von Schrottimmobilien fortgesetzte bankenfreundliche und gleichermaßen verbraucherfeindliche Verhalten von Politik und Justiz als Förderung organisierter Betrugskriminalität und fordern eine sofortige Umkehr in Denken und Handeln, bevor Hunderttausend weitere Bundesbürger erfahren müssen, dass in Deutschland Bankrecht vor Menschenrecht rangiert.

Petersberg-Steinau, den 26.06.2007

Gerhard Renner, Internetinitiative www.immobetrug.de

Spenden für Immobetrug: http://www.immobilienbetrug.de/spenden.htm

Domains von Immobetrug http://forum-immobetrug.isthier.de / www.anti-bank.com / www.anja-schueller.de / www.peanuts-opfer.de /
www.anti-banken.de / www.geld-vernichtung.de / www.saubere-banken.de / www.immobilienbetrug.de / www.immobilienbetrueger.de /
www.immobilienopfer.de / www.immobilienbetrugsopfer.de / www.bank-an-ihrer-seite.de / www.bankopfer.de

In der PlusMinus-Sendung erklärte Rechtsanwalt Resch offenkundig auf eine Mafiafrage hin, man mache sich schon seine Gedanken, wenn man sieht, wie eingespielte Verhältnisse da so sind und Vertriebe und manche Banken, manche Mitarbeiter von Banken und Verkäufer sehr glatt zusammenarbeiten oder zusammengearbeitet haben, daß es für einen ganz normalen Erwerber möglich war, daß er binnen 2 Wochen zum ersten Mal von der Wohnung gehört hat und in diesen 2 Wochen schon einen fertigen unterschriebenen auszahlfähigen Kreditvertrag hatte. Also, man kann schon spekulieren, ob das Wort Mafia das Richtige ist oder ob man ein anderes Wort dafür wählen sollte, aber es ist schon ein eingespieltes Team, daß da zusammenarbeitet. (Er muß es ja wissen.)

In der aktualisierten Fassung des Films "Die Bausparfalle" (Phoenix, 26.02.08) wird noch einmal deutlich, daß Verfahrensverschleppung in den Strafsachen der Beschuldigten betrieben wird, was sich verheerend für die geschädigten Badenia-Opfer auswirkt. Noch 1700 zivilgerichtliche Verfahren sollen zudem noch bei Gerichten anhängig sein. Prof. Alexis (Strafrechtler) kommt zu dem Schluß, "Das Fazit ist für ihn ein bedrückendes, es zeigt, daß die Gesellschaft, so wie wir sie organisieren im Grunde am Ende ist, am Ende jedenfalls im Hinblick auf den Schutz des Einzelnen, der Einzelne fällt durch, wenn die Ökonomie gegen die Justiz in Stellung gebracht wird. Dann gibt es Opfer. Leider ist das Opfer in solchen Fällen immer der kleine Mann, der Große kommt durch."

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