Betreff: "CDU-Patenschaften bedenklich"



http://www.abendblatt.de/daten/2006/01/10/521483.html

Karpen: "CDU-Patenschaften bedenklich"

Krisensitzung: Parteivorstand beriet über Masseneintritte. Staatsrechtler und Parteienforscher kritisieren, daß Parteibeiträge von Dritten bezahlt werden.

Es war eher eine Krisen- als eine Landesvorstandssitzung. Mit ernsten Mienen trafen sich 25 Mitglieder der Hamburger CDU-Spitze gestern abend in der Hauptgeschäftsstelle am Leinpfad. Wichtigste Themen: die umstrittenen "Patenschaften" für angeblich nicht zahlungsfähige Mitglieder und die ominösen Masseneintritte. Nach mehr als dreistündiger, zum Teil lautstarker Diskussion war dies das greifbarste Ergebnis: Nach der Neuwahl des Landesvorstands Ende Februar soll eine Kommission eingerichtet werden, die ein einheitliches Verfahren bei Neueintritten erarbeiten soll.

"Es war eine Grundsolidarität im Landesvorstand", sagte ein Teilnehmer nach der Sitzung. Einig seien sich die Vorständler gewesen, daß die internen Querelen ein Ende haben müßten. Nach Informationen des Abendblatts verzichtete Parteichef Dirk Fischer auf Angriffe gegen seine Kritiker.

Pikant: Der wegen der "Aleviten-Affäre" in die Kritik geratene Finkenwerder CDU-Chef Heiko Hecht war nicht erschienen, weil er angeblich keine Einladung hatte. "Ich bin nicht bereit, diese Spielchen weiter mitzumachen", sagte Hecht zum Abendblatt. Die CDU bestand jedoch darauf, daß Hecht eingeladen worden sei.

Staatsrechts-Professor Ulrich Karpen, selbst Christdemokrat, kritisierte indes gegenüber dem Abendblatt die Patenschaftspraxis in der CDU als juristisch "bedenklich". Es sei zweifelhaft, ob solche Konstrukte mit dem Parteien- und Vereinsrecht vereinbar sind. Sie stünden im Widerspruch "zur überragenden Bedeutung des Transparenzgebots bei der Parteienfinanzierung". Der Gedanke, finanziell schwachbrüstige CDU-Interessenten durch solche Patenschaften zu entlasten, möge vielleicht ehrenwert sein, berge aber "eine große Mißbrauchsgefahr durch Versuche, sich Macht zu erkaufen." Das sei nichts anderes als Korruption.

Auch der Chemnitzer Politikwissenschaftler Eckhard Jesse hält das in der Hamburger CDU praktizierte Verfahren für "unseriös": "Das sollte geändert werden", sagte er dem Abendblatt. Wenn ein Mitglied tatsächlich zuwenig Geld habe und sich den monatlichen Obolus nicht leisten könne, dann sollte es lieber beitragsfrei geführt werden. Die CDU-Landesgeschäftsstelle war bis zum Abend nicht in der Lage mitzuteilen, wie viele dieser Patenschaften in Hamburg überhaupt existieren.

Auch diverse Kreis- und Ortschefs konnten auf Nachfrage keine Zahlen nennen. Der Bürgerschaftsabgeordnete Michael Fuchs sagte, er habe Patenschaften für "ungefähr fünf" Mitglieder. Von seinen 300 Angestellten hätten lediglich 34 einen CDU-Mitgliedsausweis. Fuchs war in den vergangenen Tagen kritisiert worden, weil er angeblich seine Angestellten zwinge, in die Partei einzutreten.

Bei der SPD hingegen lagen auch Zahlen über Patenschaften in ganz Hamburg vor: "Bei uns gibt es 60", sagte Landesgeschäftsführer Ties Rabe. Dabei handele es sich nur um ältere Mitglieder, die pflegebedürftig und deshalb finanziell in Not geraten seien. "Dann versuchen wir, Genossen zu finden, die finanziell einspringen, um so die Austritte zu verhindern."

Schon vor der Sitzung versuchten einflußreiche Funktionäre, die Diskussion über Parteichef Fischer zu beenden. Wegen Fischers angeblicher "Gutsherrenart" bei der Anwendung der Satzung bei der Aufnahme neuer Mitglieder hatte es einzelne Rücktrittsforderungen gegeben. "Ich halte von dieser Diskussion nichts. Dirk Fischer ist ein guter Landesvorsitzender", sagte der Altonaer CDU-Kreischef Hans-Detlef Roock. Die Frage nach einer Alternative zu Fischer stelle sich nicht. Er will auf dem Landesparteitag am 25. Februar erneut antreten. "Wir müssen Ruhe in den Laden bekommen", sagte auch der Eimsbütteler Kreischef Wolfgang Beuß.

flk, pum, schmoo
erschienen am 10. Januar 2006

 

Am 13.11.06 berichtete die Sendung "Panorama" (ARD) über den Mitgliederschwund in der CDU und SPD und wie Abgeordnete relativ hohe Abgaben von ihren Diäten an ihre Parteien leisten müssen. Erstaunlich war, daß viele Abgeordnete dies zugaben und sogar als Grund das Risiko der Nichtaufstellung zur nächsten Wahlliste nannten. Diesen Abgeordneten fehlt jegliche demokratische Denkstruktur zum Erfordernis einer Unabhängigkeit in einer Demokratie, denn der Listenplatz soll eigentlich bei den Parteimitgliedern erkämpft werden und nicht zugeteilt. Das allerdings die Parteimitglieder, denn die stimmen über den Listenplatz ab, besonderen Wert auf die Spende der Abgeordneten legen, ist genauso schäbig.
Seit 1994 habe trotz Mitgliederschwund eine Abgabensteigerung (auch mittels Diätensteigerung) von 9 Mio €/jährlich stattgefunden, wobei die Abgeordneten über die Steuerrückerstattung den hälftigen Betrag zurückerhalten. Die Pflicht zur Zahlung ist sogar in den Parteistatuten festgelegt. Staatsrechtler Prof. von Arnim nannte das eine verschleierte Finanzierung der Parteien durch den Staat und meinte vorsichtig, es sei verfassungsrechtlich problematisch, weil offenbar hierfür noch keine Rechtsklarheit geschaffen wurde.
Dieser Zustand ist aber im demokratischen Sinne, also der Chancengleichheit in demokratischen Strukturen, und den sonstigen fragwürdigen parteilichen und staatlichen Regeln (z.B. 5 % Hürde, Zulässigkeit geringster Wahlbeteiligung, parteiliche Listenwahl, Finanzierung, Mitwirkungsrechte anderer usw.) unvertretbar.
Mit demokratischen Strukturen muß ein demokratischer Staat das Staatsgebilde beginnen und er erhält sich nur, wenn demokratische Kräfte gleichgewichtet am staatlichen Handeln teilhaben. Beides trifft für Deutschland nicht zu. Deutschland hat weder gleich nach dem Krieg mit einer echten (sondern nur geheuchelten) demokratischen Struktur begonnen, noch hat sich diese im Laufe der Jahre entwickelt. Heute, nach dem kalten Krieg, der einen zeitlich befristeteten Status Quo verursachte (auch eine Form der Gewaltenteilung), können wir die Folgen dieser Nachlässigkeit z.B. mit dem Versuch der Falschinterpretation gesamtstaatlicher Verhältnisse mit dem Ziel des kriminellen Mißbrauchs und der Unterdrückung erleben.

In der Sendung "Panorama" am 22.02.07 wurde über das Verhalten Christlicher Gewerkschaften (CGB) berichtet, die auch vom Thüringischen Ministerpräsident Althaus mit aufgebaut wurde. Sie haben eine geringe Mitgliederzahl, die häufig nur noch aus pensionierten Bürgern besteht, aber auch aus vielen CDU/CSU - Abgeordneten. Tarifverträge etc. schließen Arbeitgeber gerne mit dieser Gewerkschaft ab, weil sie gerne kurze Kündigungsfristen, geringen Lohn etc. abschließt. Herr Althaus begründet die Notwendigkeit dieser Gewerkschaft mit dem Erfordernis von Konsenzverhandlungen und Vielfalt gewerkschaftlicher Interessenvertretungen, um deutlich zu machen, daß es unterschiedliche Positionen auch auf Arbeitnehmerseite gibt.
Es dürfte einleuchtend sein, daß vorliegendes Zustandekommen und die Art der Vertretungswirkung (bzgl. Arbeitnehmerinteressen) nicht den Sinn und Zweck einer Gewerkschaft erfüllt, sondern die CGB nur zum Schein eingeführt wurde, um Arbeitgeberinteressen zu sichern. Das Vereinsrecht und sonstiges Recht an sich verneint eine solche Gewerkschaft zunächst nicht. Doch gem. § 3 Abs. 1 Vereinsgesetz oder § 43 BGB kann ihr die Rechtsfähigkeit entzogen werden, wenn sie strafbar handelt, die verfassungsmäßige Ordnung oder in gesetzwidriger Weise das Gemeinwohl gefährdet (durch Hoheitsakt, Art. 18 GG). Es wird insbesondere die Aufgabe des DGB sein, darauf hinzuwirken, z.B. auch mit einer konkretisierenden Gesetzesinitiative. Eine andere Variante wäre zwar der Eintritt vieler Bürger in diese Gewerkschaft, um deren wahres Ansinnen zu kippen, doch die Akteure dieser Gewerkschaft haben so viel Erfahrung, daß dieser Fall bei von sich aus handelnden deutschen Bürgern nicht eintreten wird.
Einen Mindestlohn hatte Herr Althaus abgelehnt. Sein Entgegenkommen beim Grundeinkommen hatte insofern schon etwas Anrüchiges, weil er statt 1500,- €/M. (Götz Werner) nur 800,- €/M. vorschlug, was kalkulativ schon fragwürdig sein dürfte. Der Trick sollte sicherlich hier auch sein, das Grundeinkommen als starre Größe o.ä. gesetzlich zu installieren (ohne flankierende Maßnahmen (regelmäßige Anpassung)), weshalb bei weiterer Inflation o.ä. das Existenzminimum spätestens dann irgendwann unterschritten worden wäre.

Im Rahmen der Zeitarbeit hat die CGB Tarifverträge vereinbart, die teilweise schon um die Hälfte des üblicher Weise gezahlten Lohnes unterschreiten (Kontraste, ARD, 02.10.08). Herr Laumann (CDU-Arbeitnehmerschaft) ist gegen einen Mindestlohn, weil er glaubt keine staatliche Lösung haben zu müssen. Die nachhakende Reporterin wird von ihm einfach abgebügelt, denn man sei gut damit gefahren in den letzten 60 Jahren, daß die Lohnfindung bei den Arbeitgebern und Arbeitnehmern liegt.
Leider bestanden in der Vorwendezeit andere Abhängigkeitsverhältnisse (Ostblock), die der Wirtschaft überhaupt nicht erlaubten, ihre Mitarbeiter zu gängeln. Die Gewinn - Lohnentwicklung nach der Wende bestätigt das. Für Prof. Schüren (Westf. Uni Münster) ist die CGB eine Pseudogewerkschaft. Er sieht einen dringenden Bedarf (politisch) hier aufzuräumen und die tarifunfähigen Gewerkschaften aus dem Rennen zu nehmen.
Das Bundesarbeitsgericht Erfurt hat nun die CGZP-Tarifverträge (Zeitarbeit) für ungültig erklärt (Frontal21, ZDF, 18.01,11) und ihre Tariffähigkeit verneint. Sie habe Arbeitgeber lediglich mit Wunschtarifverträgen versorgt. Hinter der Gewerkschaft stand niemals eine ernste Mitgliederbasis in der Fläche, weshalb sie zu keinem Zeitpunkt eine größere Anzahl von Arbeitnehmern vertrat. In einer weiteren Sendung (Frontal21, ZDF, 08.03.11) wurde sogar festgestellt, daß in Größenordnungen und über Jahre hinweg Mitgliedschaften gefälscht wurden, indem Zeitarbeiter bei ihrem Vertragsabschluß ohne ihr Wissen eine Mitgliedschaft unterschrieben. Der Wirtschaftsstrafrechtler Tido Park nennt solches planmäßiges Arbeitgeberverhalten gewerbsmäßigen Betrug und der Gewerkschaftsfunktionär der sich wissentlich daran beteiligt, begeht Beihilfe unter Umständen kann auch Mittäterschaft vorliegen.
Der Zeitarbeiter, der nun Nachforderungen geltend machen will, hat es jedoch schwer, weil das Bundesarbeitsgericht nach seinen Angaben nur über die Tariffähigkeit entschieden habe (Fakt, ARD, 02.05.11). Das heißt jeder einzelne von den hunderttausenden Betroffenen müsse für sich klagen mit ungewissen Ausgang. Arbeitsgerichte machen es ihnen mit Hilfe von Auslegungstaktik ebenfalls nicht leicht (Prof. Schüren, Plus-Minus, ARD, 25.07.12). Prof. Schwintowski meint, es wäre ein Rechtsfolgenhinweis des BAG dringend erforderlich gewesen, um Klagewellen zu verhindern. Und der Rechtsfolgenhinweis hätte auch Rechtskraft gehabt, was jedoch das BAG verneinte.

 

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