Gotha, den 11.10.2003

Ansprechpartner:
Dipl.-Ing. Raimund Hoffmann
Humboldtstr. 61
99867 Gotha
Tel./Fax: 03621/739795

E-mail:Unschuldige@t-online.de
HomePage: http://home.t-online.de/home/Unschuldige/Info.htm

 

An den Kanzler

des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte

Europarat

F-67075 Strasbourg Cedex

 

 

Sammelbeschwerde an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gem. Art. 34 der Menschenrechtskonvention

 

Die Beschwerde beruht auf der massenhaften Verletzung des Rechts auf Freiheit und Sicherheit gem. Art. 5, der Verletzung des Rechts auf ein faires Verfahren gem. Art. 6 und der Verletzung des Rechts auf Achtung des Privat- und Familienlebens gem. Art. 8 der Konvention.

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Initiative zur Rettung Unschuldiger besteht seit fast 4 Jahren und ist eine nicht als Verein eingetragene Vereinigung, die Rechtsuchenden mit juristischen Fachwissen zur Seite steht und Unterstützung bietet.

Der Gründer der Initiative hatte sich autodidaktisch das Fachwissen hierzu in den letzten 21 Jahren angeeignet, zunächst das DDR-Recht und dann auch immer mehr das BRD-Recht.

In dem genannten Zeitraum sind ca. 150 Rechtsuchende besonders in Zivilrechtsfragen (Streitwert 500 Euro bis 300000 Euro), aber auch im Verwaltungsrecht und Strafrecht betreut worden. In der Regel waren sie zuvor anwaltlich vertreten, aber irregeführt, enttäuscht oder geschädigt worden.

Es gab ungefähr 20 % unberechtigte Hilfeansprüche und 10 % Bagatellfälle. In weiteren 20 % der Fälle bestanden zwar erfahrungsgemäß Ansprüche, die aber aufgrund ungenügender Beweisbarkeit nicht einzufordern waren. Das rechtswidrige und Betrugsverhalten von Vertragspartnern, Rechtsanwälten oder Richtern war im Rahmen der vorgegebenen Rechtsvorschriften nicht beweisbar. Die Ansprüche in den restlichen 50 % waren im rechtsstaatlichen Sinne berechtigt. Bei noch bestehenden beweisrechtlichen Mängeln war das rechtsstaatliche und per Rechtsvorschrift vorgesehene Tätigwerden der Gerichte gefragt. Auch aufgrund vorhergegangener rechtswidriger Entscheidungen der Gerichte war zudem meist Mittellosigkeit bei den Betroffenen eingetreten, weshalb die Prozeßkostenhilferegelung in Anspruch genommen und das Verfahren wegen der rechtswidrigen Entscheidungen der Richter hauptsächlich nur im Prozeßkostenhilfeverfahren geführt werden konnte. Der Instanzenweg des Hauptverfahrens blieb den Betroffenen deshalb weitestgehend verschlossen. Es konnte festgestellt werden, daß das Prozeßkostenhilferecht rein demagogischen Zwecken dient, nämlich der Vorgaukelung, der Bürger könne auch bei Mittellosigkeit seine Rechte durchsetzen. Stattdessen kristallisierte sich klar heraus, daß zunächst der Vermögende aber besonders das Mitglied der in Deutschland bestehenden Kaste Ansprüche durchsetzen kann, die ihm nicht im geringsten zustehen. Mittellosigkeit kann einem Staat niemals das Recht geben, dem Bürger deshalb seine Rechte zu verwehren. In besonders krasser Weise wird das ersichtlich, wenn diese Mittellosigkeit erst durch den Staat herbeigeführt wurde, Vermögensverlust oder anderer Schaden dadurch eintrat und nun dem Geschädigten in prozessual versteckter Form ("wegen angeblich fehlender Erfolgsaussicht") ein bestehender gerichtlicher Gegenanspruch verwehrt wird.

In 3 Rechtsangelegenheiten konnten die bestehenden Rechte per Gericht wenn auch nur teilweise durchgesetzt werden. In allen anderen Rechtsfällen stießen wir auf erbitterten Widerstand der deutschen Justiz mittels Verfahrensfehlern inkl. entstehender unrechtmäßiger Kosten, falscher Auslegung und Anwendung von Rechtsvorschriften, der entgegen bestehender Regeln rechtswidrigen Auslegung von Verträgen u.a.. Vielen Rechtsuchenden fehlte deshalb das Durchhaltevermögen, was nicht Sinn des Instanzenrechts sein kann, so daß es zu relativ wenigen Verfassungsbeschwerden und Verfassungsgerichtsentscheidungen gekommen ist, die nun dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte vorgelegt werden sollen, soweit sie noch die Beschwerdefrist erfüllen.

Anliegen dieser Sammelbeschwerde ist es, den staatlich organisierten Zusammenhalt von Parlamenten, Behörden und Gerichten in Deutschland zur Verhinderung des Rechtsanspruchs und der Duldung der Abzocke, der Verschuldung, der Schädigung und der Verarmung der Bürger nachzuweisen. Anhand der Einzelbeschwerden und den beigefügten Verfahrensunterlagen werden Sie wie noch nie vorher Einblicke in die Hartnäckigkeit von Behörden und Gerichten zur Durchsetzung von Unrecht bekommen. Zugleich soll Ihnen auch das Zusammenspiel, die Verzahnung von absichtlich uneindeutigen Rechtsvorschriften und widersprüchlicher und sogar paradoxer Rechtskommentierung iVm dem dann rechtswidrigen Richterspruch vermittelt werden, um Ihnen die Organisiertheit des gewollten Rechtsbruchs in Deutschland deutlich zu machen. Im künstlich verkomplizierten Recht Deutschlands ist tatsächlich der Schweinehund mit Ausbeutungs- und Unterdrückungschrakter vergraben.

Es ist angedacht, Ihnen, nachdem Sie uns die Eingangsbestätigung und das Aktenzeichen dieser Sammelbeschwerde zukommen lassen haben, die Einzelbeschwerden zuzusenden. Die Einzelbeschwerden erfolgen mit Beschwerdeformular und tragen zunächst das von Ihnen genannte Aktenzeichen. Eine Untergliederung Ihrerseits wird dann sicherlich zusätzlich erforderlich. Weitere Beschwerden werden mit ihrer Entstehung folgen. Deshalb sind von Ihnen jeweils die Einzelbeschwerden zu bescheiden, jedoch, soweit vorliegend, unter dem Blickwinkel des Sach- und Rechtsvortrags in allen Einzelbeschwerden.

 

Mit freundlichen Grüßen