Hintergründe zur irrigen deutschen Flüchtlingspolitik - s. Panorama, ARD, 21.09.06 (billige Arbeitskräfte - ja, Aufenthalt Zeitlebens in Deutschland - nein)
Behandlung Verfolgter - ?

 

Abschiebung nach Burkina Faso - 10-jährigeTochter kein Grund für Aufenthalt

English text:
Stop the deportation of Yabre Oumarou to Bukino - Faso
http://thevoiceforum.org/Yabre_Oumarou_english

Nürnberg - Yabre Oumarou floh vor Verfolgung und Folter in Burkina Faso
und lebt seit 1993 in Deutschland. Er heiratete 1994 und hat mit seiner
Frau eine gemeinsame Tochter. Seit 1996 ist er von seiner Frau getrennt;
seine Tochter ist jetzt 10 Jahre alt. Herrn Yabre arbeitete 10 Jahre lang
in Deutschland und hatte in diesem Zeitraum keinerlei staatliche
finanzielle Unterstützung erhalten.

Nachdem seine Aufenthaltserlaubnis zurückgezogen worden ist, lebt er seit
1997 mit einer Duldung. Trotz Vaterschaft, seiner Erwerbstätigkeit und
Integration erhielt er kein Aufenthaltsrecht. Der Oberbürgermeister der
Stadt Lingen(EMS) hat mit seinem Schreiben vom 04.11.2005 an Yabres Anwalt
der Entscheidung des Verwaltungsgerichts Lüneburg (17.06.02) zugestimmt,
"dass Herr Yabre aus dem Umgangsrecht mit seiner deutschen Tochter Sophie
kein Aufenthaltsrecht für sich selber erhalten kann".
Gem. §60a Abs.2 des Gesetzes über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und
die Integration von Ausländern im Bundesgebiet
(Aufenthaltsgesetz-AufenthG) vom 30.07.2004 (BGB1S 1950) in der z.Zt.
gültigen Fassung wird die Abschiebung nur ausgesetzt, solange sie aus
rechtlichen oder tatsächlichen Gründen unmöglich ist. Das bedeutet, dass
auch Integration und Erwerbstätigkeit keine Rolle spielen, sofern die
Ausländerbehorde in Lingen eine Abschiebung um jeden Preis durchsetzen
will.

Am 14.07.2006 um ca.14:20 wurde Yabre Oumarou bei einem Freund in
Wendelstein (bei Nürnberg) durch die Polizei verhaftet und sein Anwalt,
Herr Jan Lam, wurde sofort informiert.

Am Freitag, 15.07.2006 wurde Yabre Oumarou beim Amtsgericht Schwabach
angehört. Der Richter, Dr. Kohn, entschied, dass er so lange ins Gefängnis
bleibt (allerdings nicht länger als drei Monate), bis die Ausländerbehörde
von Lingen alle nötigen Dokumente zur Abschiebung hat.

Yabre Oumarou ist im Moment zu erreichen in der Justizvollzugsanstalt
Nürnberg
Mannertstraße 6
90429 Nürnberg.
Tel:0911/32102.

Der Fall ist dramatisch, insofern Yabre Oumarou eine sehr gute Beziehung
zu seiner Tochter hat, aber die Mutter des Kindes alles versucht um diese
zu brechen und in Zusammenarbeit mit der Ausländerbehörde Lingen den Mann
abzuschieben. Mit der Abschiebung würde auch der Tochter die Möglichkeit
genommen ihren Vater zu sehen.

The VOICE Refugee Forum





Wir bitten Sie um die Unterstützung für die Freilassung Oumarou Yabres aus
der Abschiebehaft und ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht. Schicken Sie dazu
bitte Faxe an die folgenden Adressen

Verwaltungsgericht Osnabrück,
Hakenstraße 15, 49074 Osnabrück, Fax.: 0541 - 314 762
++
Amtsgericht Lingen (Ems) Familiengericht,
Postfach 1240, 49782 Lingen (Ems) Fax: 059 - 8049 408
++
Amtsgericht Schwabach,
Postfach 1140, 91124 Schwabach Fax.: 09122 - 1807 199

Musterbrief für Fax Kampagne: Stoppt die Abschiebung von Yabre Oumarou -



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Musterbrief für Fax Kampagne:
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Absender:

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Verwaltungsgericht Osnabrück
Hakenstraße 15
49074 Osnabrück
Fax.: 0541 - 314 762

Amtsgericht Lingen (Ems) Familiengericht
Postfach 1240
49782 Lingen (Ems)
Fax: 059 - 8049 408

Amtsgericht Schwabach
Postfach 1140
91124 Schwabach
Fax.: 09122 - 1807 199

Aufenthaltsrecht für Yabre Oumarou

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit diesem Schreiben möchte ich mich für Yabre Oumarou einsetzen, der seit
Mitte Juli in Nürnberg in Abschiebehaft sitzt und in Gefahr ist nach
Burkina Faso abgeschoben zu werden.

Nach der Flucht aus seinem Heimatland Burkina Faso lebte Yabre Oumarou
seit 1993 in Deutschland. Er heiratete, bekam eine Tochter, er arbeitete,
bezog keine staatlichen Hilfen - war kurz gesagt "integriert". Doch nach
der Trennung von seiner Frau wurde ihm die Aufenthaltserlaubnis entzogen,
und Yabre Oumarou lebte seither mit einer Duldung. Jetzt soll er
abgeschoben werden. Er ist im Gefängnis aus dem einzigen Grund, weil man
ihm kein Aufenthaltsrecht mehr gewähren will. Erwerbstätigkeit und
Integration, sogar die Vaterschaft und das Umgangrecht mit seiner Tochter
spielen also keine Rolle, wenn die Behörden eine Abschiebung um jeden
Preis durchsetzen wollen.

Besonders dramatisch ist diese Situation im Hinblick auf seine Tochter, zu
der er eine sehr gute Beziehung hat. Im Fall einer Abschiebung wird nicht
nur Yabre Oumarou die Möglichkeit genommen seine Tochter regelmäßig zu
sehen, sondern es wird auch der 10-jährigen Tochter das Recht verweigert
Kontakt mit ihren Vater zu haben. Dabei haben Kinder ein Recht darauf, mit
beiden Eltern Umgang zu haben und sie brauchen den regelmäßigen Kontakt
mit beiden Eltern als Bezugspersonen. Dies gilt unabhängig davon, in
welchem Verhältnis die Eltern zueinander stehen.

Eine Abschiebung würde also nicht nur einen dramatischen Eingriff in das
Leben von Yabre Oumarou bedeuten, der seit 13 Jahren in Deutschland lebt
und hier integriert ist, sondern auch die Rechte seiner Tochter massiv
verletzen.

Ich trete deshalb hiermit ausdrücklich dafür ein, dass Yabre Oumarou aus
der Abschiebehaft entlassen wird und ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht
erhält.
Ich ersuche Sie hiermit eindringlich, den Entscheidungsspielraum bei der
Auslegung von Gesetzen so zu nutzen, dass die Gesetze zum Wohle der
Menschen dienen und ihre Ausübung nicht zum Selbstzweck gerät.

Mit freundlichen Grüßen


http://thevoiceforum.org
http://thecaravan.org/node/739

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