Hintergründe zur irrigen deutschen Flüchtlingspolitik - s.
Panorama, ARD, 21.09.06 (billige Arbeitskräfte - ja, Aufenthalt
Zeitlebens in Deutschland - nein)
Behandlung Verfolgter - ?
Abschiebung nach Burkina Faso - 10-jährigeTochter kein Grund
für Aufenthalt
English text:
Stop the deportation of Yabre Oumarou to Bukino - Faso
http://thevoiceforum.org/Yabre_Oumarou_english
Nürnberg - Yabre Oumarou floh vor Verfolgung und Folter in
Burkina Faso
und lebt seit 1993 in Deutschland. Er heiratete 1994 und hat mit
seiner
Frau eine gemeinsame Tochter. Seit 1996 ist er von seiner Frau
getrennt;
seine Tochter ist jetzt 10 Jahre alt. Herrn Yabre arbeitete 10
Jahre lang
in Deutschland und hatte in diesem Zeitraum keinerlei staatliche
finanzielle Unterstützung erhalten.
Nachdem seine Aufenthaltserlaubnis zurückgezogen worden ist,
lebt er seit
1997 mit einer Duldung. Trotz Vaterschaft, seiner Erwerbstätigkeit
und
Integration erhielt er kein Aufenthaltsrecht. Der Oberbürgermeister
der
Stadt Lingen(EMS) hat mit seinem Schreiben vom 04.11.2005 an
Yabres Anwalt
der Entscheidung des Verwaltungsgerichts Lüneburg (17.06.02)
zugestimmt,
"dass Herr Yabre aus dem Umgangsrecht mit seiner deutschen
Tochter Sophie
kein Aufenthaltsrecht für sich selber erhalten kann".
Gem. §60a Abs.2 des Gesetzes über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit
und
die Integration von Ausländern im Bundesgebiet
(Aufenthaltsgesetz-AufenthG) vom 30.07.2004 (BGB1S 1950) in der
z.Zt.
gültigen Fassung wird die Abschiebung nur ausgesetzt, solange
sie aus
rechtlichen oder tatsächlichen Gründen unmöglich ist. Das
bedeutet, dass
auch Integration und Erwerbstätigkeit keine Rolle spielen,
sofern die
Ausländerbehorde in Lingen eine Abschiebung um jeden Preis
durchsetzen
will.
Am 14.07.2006 um ca.14:20 wurde Yabre Oumarou bei einem Freund in
Wendelstein (bei Nürnberg) durch die Polizei verhaftet und sein
Anwalt,
Herr Jan Lam, wurde sofort informiert.
Am Freitag, 15.07.2006 wurde Yabre Oumarou beim Amtsgericht
Schwabach
angehört. Der Richter, Dr. Kohn, entschied, dass er so lange ins
Gefängnis
bleibt (allerdings nicht länger als drei Monate), bis die Ausländerbehörde
von Lingen alle nötigen Dokumente zur Abschiebung hat.
Yabre Oumarou ist im Moment zu erreichen in der
Justizvollzugsanstalt
Nürnberg
Mannertstraße 6
90429 Nürnberg.
Tel:0911/32102.
Der Fall ist dramatisch, insofern Yabre Oumarou eine sehr gute
Beziehung
zu seiner Tochter hat, aber die Mutter des Kindes alles versucht
um diese
zu brechen und in Zusammenarbeit mit der Ausländerbehörde
Lingen den Mann
abzuschieben. Mit der Abschiebung würde auch der Tochter die Möglichkeit
genommen ihren Vater zu sehen.
The VOICE Refugee Forum
Wir bitten Sie um die Unterstützung für die Freilassung Oumarou
Yabres aus
der Abschiebehaft und ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht. Schicken
Sie dazu
bitte Faxe an die folgenden Adressen
Verwaltungsgericht Osnabrück,
Hakenstraße 15, 49074 Osnabrück, Fax.: 0541 - 314 762
++
Amtsgericht Lingen (Ems) Familiengericht,
Postfach 1240, 49782 Lingen (Ems) Fax: 059 - 8049 408
++
Amtsgericht Schwabach,
Postfach 1140, 91124 Schwabach Fax.: 09122 - 1807 199
Musterbrief für Fax Kampagne: Stoppt die Abschiebung von Yabre
Oumarou -
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Musterbrief für Fax Kampagne:
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Absender:
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Verwaltungsgericht Osnabrück
Hakenstraße 15
49074 Osnabrück
Fax.: 0541 - 314 762
Amtsgericht Lingen (Ems) Familiengericht
Postfach 1240
49782 Lingen (Ems)
Fax: 059 - 8049 408
Amtsgericht Schwabach
Postfach 1140
91124 Schwabach
Fax.: 09122 - 1807 199
Aufenthaltsrecht für Yabre Oumarou
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit diesem Schreiben möchte ich mich für Yabre Oumarou
einsetzen, der seit
Mitte Juli in Nürnberg in Abschiebehaft sitzt und in Gefahr ist
nach
Burkina Faso abgeschoben zu werden.
Nach der Flucht aus seinem Heimatland Burkina Faso lebte Yabre
Oumarou
seit 1993 in Deutschland. Er heiratete, bekam eine Tochter, er
arbeitete,
bezog keine staatlichen Hilfen - war kurz gesagt
"integriert". Doch nach
der Trennung von seiner Frau wurde ihm die Aufenthaltserlaubnis
entzogen,
und Yabre Oumarou lebte seither mit einer Duldung. Jetzt soll er
abgeschoben werden. Er ist im Gefängnis aus dem einzigen Grund,
weil man
ihm kein Aufenthaltsrecht mehr gewähren will. Erwerbstätigkeit
und
Integration, sogar die Vaterschaft und das Umgangrecht mit seiner
Tochter
spielen also keine Rolle, wenn die Behörden eine Abschiebung um
jeden
Preis durchsetzen wollen.
Besonders dramatisch ist diese Situation im Hinblick auf seine
Tochter, zu
der er eine sehr gute Beziehung hat. Im Fall einer Abschiebung
wird nicht
nur Yabre Oumarou die Möglichkeit genommen seine Tochter regelmäßig
zu
sehen, sondern es wird auch der 10-jährigen Tochter das Recht
verweigert
Kontakt mit ihren Vater zu haben. Dabei haben Kinder ein Recht
darauf, mit
beiden Eltern Umgang zu haben und sie brauchen den regelmäßigen
Kontakt
mit beiden Eltern als Bezugspersonen. Dies gilt unabhängig
davon, in
welchem Verhältnis die Eltern zueinander stehen.
Eine Abschiebung würde also nicht nur einen dramatischen
Eingriff in das
Leben von Yabre Oumarou bedeuten, der seit 13 Jahren in
Deutschland lebt
und hier integriert ist, sondern auch die Rechte seiner Tochter
massiv
verletzen.
Ich trete deshalb hiermit ausdrücklich dafür ein, dass Yabre
Oumarou aus
der Abschiebehaft entlassen wird und ein dauerhaftes
Aufenthaltsrecht
erhält.
Ich ersuche Sie hiermit eindringlich, den Entscheidungsspielraum
bei der
Auslegung von Gesetzen so zu nutzen, dass die Gesetze zum Wohle
der
Menschen dienen und ihre Ausübung nicht zum Selbstzweck gerät.
Mit freundlichen Grüßen
http://thevoiceforum.org
http://thecaravan.org/node/739
--
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