Saar-Echo
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DEUTSCHLAND (05.04.2006 11:56)
Justizreform von unten dringend geboten,
Weil Richter keine Götter und noch nicht einmal Halbgötter
sind, brauchen
sie Kontrolle
Von GUDRUN HOFFMANN
Saarbrücken. Das Zentrum der Macht wird in Deutschland im großen
Teil von
Juristen bestimmt. Vielleicht auch darum ist unser Rechtsstaat
für die
Bürger zum unberechenbaren Unrechtsstaat mutiert.
Fortschritte in unserem
Rechtsystem werden die Bürger erst dann durchsetzen, wenn die
Absprachenjustiz (in Russland nennt man das auch Telefonjustiz)
bloßgestellt
ist. Kontrolle der Richter muss durch den einzigen Souverän der
Demokratie,
das Volk, gewährleistet sein, und Rechtsbeugung muß wieder
verfolgt werden.
Derzeit werden wehrhafte Bürger mit teilweise ungeheuerlichen
Erfahrungen in
der Justiz ganz schnell abgestempelt. Die im Grundgesetz
garantierten
Beschwerden werden von der Justiz ungeprüft mit standardisierten
Schreiben
zurückgewiesen. Will sich der Beschwerdeführer mit diesem
demokratieverletzenden Allmachtsgebaren nicht zufrieden geben,
drohen
häufiger strafrechtliche Maßnahmen, um den sogenannten
Querulanten
einzuschüchtern.
Unsere staatseigenen Juristen leben in einem straffreien Raum auf
Lebenszeit. Untereinander vernetzt bilden sie zusammen mit
Staatsanwälten,
Rechtsanwälten und Gutachtern ein elitäres System. Aus diesem
System
auszubrechen, gegen seine Regeln zu verstoßen, ist für den
einzelnen
eingebundenen Juristen gefährlich. Vor allem die Richter und
Richterinnen
verteidigen ihren Fetisch, die richterliche Unabhängigkeit, mit
Vehemenz,
die manche Richter bedenkenlos ausbeuten. Dem Missbrauch muss
Kontrolle
entgegen gesetzt werden.
Richter und Richterinnen verteidigen sich gegen Kontrolle mit dem
Argument
der Richterethik. Das heißt, weil Richter und
Richterinnen vorgeben, alle
durchweg eine höherwertige Ethik zu haben, lehnen sie Kontrolle
und
disziplinarische Folgen bei ihren eigenen Verstößen gegen die
Ethik, das
heißt gegen die Gesetze und Regeln, ab. Begründung: weil durch
Strafen kein
ethisches Verhalten verinnerlicht werden kann (Zitat aus der
Stellungnahme
zur richterlichen Ethik der Neuen
Richtervereinigung).
Das ist die Auffassung derer für sich, die Strafen und
Sanktionen zu ihrer
Berufung gemacht haben. Besser wäre, sie würden sich der
Verantwortung für
ihr Handeln stellen, Fehler eingestehen und berichtigen und in
der
Gesellschaft ihre wirkliche Aufgabe erfüllen, für mehr
Gerechtigkeit zu
sorgen, statt ihre Privilegien zu verteidigen. Das würde ihr
Ansehen in der
juristisch erfahrenen Bevölkerung erheblich steigern. Der
vorgeblichen
Überlastung der Gerichte ist gegenüberzustellen, dass Richter
und
Richterinnen keine Anwesenheitspflicht am Arbeitsplatz haben und
häufig
bezahlte Nebenjobs ausüben. Das sollte zu keiner Neiddebatte führen,
der
Beruf des Juristen fordert viel, aber auch diese weiteren
Privilegien, hat
kaum ein Arbeitnehmer sonst.
Dafür sollten die Privilegierten ihre Aufgaben mit großer
Verantwortung
erfüllen und sich ernsthafter Kritik stellen und nicht als
Querulantentum
abstempeln. Leider erleben die Bürger das Gegenteil. Darum ist
eine
Justizreform von unten, also vom Volk, überfällig.
Gefordert werden konsequente fachliche und sachliche
Dienstaufsicht bei
allen Entscheidungen. Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand,
wenn
Rechtanwälte aus Nachlässigkeit oder nach Absprache zum
Nachteil des
Klienten Fristen versäumen oder schlecht arbeiten. Derzeit sind
die Gerichte
kaum bereit, Anwälte zur Verantwortung zu ziehen, besonders wenn
sie mit den
staatlichen Juristen gemeinsame Sache machen.
Eine weitere wichtige Forderung ist die Wiedereinführung der
Verfolgung von
Rechtsbeugung. Vielleicht gab es die Zeit, in der alle Richter
die fachliche
und charakterliche Eignung hatten, um ihnen unkontrollierte
Allmacht zu
gewähren. Die immer häufiger werdenden Klagen über
richterliche,
staatsanwaltliche Willkür und über Gefälligkeitsgutachten zur
Untermauerung
von vorgeplanten Urteilen, sind nicht alle querulatorischer
Natur. Dafür
sind das zu viele deutlich von der allgemeinen Rechtssprechung
und den
Gesetzen abweichende Entscheidungen. Diese müssen überprüft
werden.
Da Gesetze durch Wandel der sozialen Verhältnisse einem
Alterungsprozess
unterworfen sind, gehört das unkontrollierte Richterprivileg,
also die
richterliche Unabhängigkeit ohne Kontrolle, dringend ersetzt und
mit genauen
Vorschriften zur Einhaltung des Grundgesetzes, der
Verfahrensordnungen und
der Gesetze und mit Sanktionsvorschriften ausgestattet.
Diese Justizreform von unten werden wir, das Volk,
organisieren und uns
zuerst durch justizkritische Demonstrationen, genannt Wäscheleinenaktion
das Gehör verschaffen, das uns derzeit verweigert wird. Weitere
Schritte
sind angedacht.
Zum Beispiel das Ehrenamt der Justizwächters. Das
sind, ähnlich wie die
Schöffen auf der Richterseite, juristische Laien, die durch eine
Schulung im
Verfahrensrecht und einige Kenntnisse zum Recht, den
Rechtsuchenden neben
dem vertretenden Anwalt den Prozess beobachten. Bei Verstößen
gegen das
Recht durch Gericht oder Anwalt (Anwaltsverrat) erhalten Justizwächter
in
vorgegebenem Maß die Möglichkeit des Einspruchs und der
Zeugenschaft. Das
wäre ein Beispiel der zukünftigen Kontrolle für durch den
einzigen Souverän
in der Demokratie, durch das Volk!
Staatliche Juristen, also vor allem Richter, entscheiden
grundlegend und
fast unwiderruflich über Biografien. Ein Fehlurteil zerstört
oder vernichtet
Leben. Das darf nicht einer einzelnen Person in letzter
Entscheidung
überlassen werden. Richter sind keine Halbgötter in Schwarz,
Richter sind
lebendige Menschen mit allen, was Menschen ausmacht.