Saar-Echo
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DEUTSCHLAND (05.04.2006 11:56)

Justizreform ”von unten” dringend geboten, Weil Richter keine Götter und noch nicht einmal Halbgötter sind, brauchen sie Kontrolle


Von GUDRUN HOFFMANN

Saarbrücken. Das Zentrum der Macht wird in Deutschland im großen Teil von Juristen bestimmt. Vielleicht auch darum ist unser ”Rechtsstaat” für die Bürger zum unberechenbaren ”Unrechtsstaat” mutiert. Fortschritte in unserem Rechtsystem werden die Bürger erst dann durchsetzen, wenn die Absprachenjustiz (in Russland nennt man das auch Telefonjustiz) bloßgestellt ist. Kontrolle der Richter muss durch den einzigen Souverän der Demokratie, das Volk, gewährleistet sein, und Rechtsbeugung muß wieder verfolgt werden.

Derzeit werden wehrhafte Bürger mit teilweise ungeheuerlichen Erfahrungen in der Justiz ganz schnell abgestempelt. Die im Grundgesetz garantierten Beschwerden werden von der Justiz ungeprüft mit standardisierten Schreiben zurückgewiesen. Will sich der Beschwerdeführer mit diesem demokratieverletzenden Allmachtsgebaren nicht zufrieden geben, drohen häufiger strafrechtliche Maßnahmen, um den sogenannten Querulanten einzuschüchtern.

Unsere staatseigenen Juristen leben in einem straffreien Raum auf Lebenszeit. Untereinander vernetzt bilden sie zusammen mit Staatsanwälten, Rechtsanwälten und Gutachtern ein elitäres System. Aus diesem System auszubrechen, gegen seine Regeln zu verstoßen, ist für den einzelnen eingebundenen Juristen gefährlich. Vor allem die Richter und Richterinnen verteidigen ihren Fetisch, die richterliche Unabhängigkeit, mit Vehemenz, die manche Richter bedenkenlos ausbeuten. Dem Missbrauch muss Kontrolle entgegen gesetzt werden.

Richter und Richterinnen verteidigen sich gegen Kontrolle mit dem Argument der ”Richterethik”. Das heißt, weil Richter und Richterinnen vorgeben, alle durchweg eine höherwertige Ethik zu haben, lehnen sie Kontrolle und disziplinarische Folgen bei ihren eigenen Verstößen gegen die ”Ethik”, das heißt gegen die Gesetze und Regeln, ab. Begründung: weil durch Strafen kein ethisches Verhalten verinnerlicht werden kann (Zitat aus der Stellungnahme zur ”richterlichen Ethik” der Neuen Richtervereinigung).

Das ist die Auffassung derer für sich, die Strafen und Sanktionen zu ihrer Berufung gemacht haben. Besser wäre, sie würden sich der Verantwortung für ihr Handeln stellen, Fehler eingestehen und berichtigen und in der Gesellschaft ihre wirkliche Aufgabe erfüllen, für mehr Gerechtigkeit zu sorgen, statt ihre Privilegien zu verteidigen. Das würde ihr Ansehen in der juristisch erfahrenen Bevölkerung erheblich steigern. Der vorgeblichen Überlastung der Gerichte ist gegenüberzustellen, dass Richter und Richterinnen keine Anwesenheitspflicht am Arbeitsplatz haben und häufig bezahlte Nebenjobs ausüben. Das sollte zu keiner Neiddebatte führen, der Beruf des Juristen fordert viel, aber auch diese weiteren Privilegien, hat kaum ein Arbeitnehmer sonst.

Dafür sollten die Privilegierten ihre Aufgaben mit großer Verantwortung erfüllen und sich ernsthafter Kritik stellen und nicht als Querulantentum abstempeln. Leider erleben die Bürger das Gegenteil. Darum ist eine Justizreform ”von unten”, also vom Volk, überfällig.

Gefordert werden konsequente fachliche und sachliche Dienstaufsicht bei allen Entscheidungen. Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand, wenn Rechtanwälte aus Nachlässigkeit oder nach Absprache zum Nachteil des Klienten Fristen versäumen oder schlecht arbeiten. Derzeit sind die Gerichte kaum bereit, Anwälte zur Verantwortung zu ziehen, besonders wenn sie mit den staatlichen Juristen gemeinsame Sache machen.

Eine weitere wichtige Forderung ist die Wiedereinführung der Verfolgung von Rechtsbeugung. Vielleicht gab es die Zeit, in der alle Richter die fachliche und charakterliche Eignung hatten, um ihnen unkontrollierte Allmacht zu gewähren. Die immer häufiger werdenden Klagen über richterliche, staatsanwaltliche Willkür und über Gefälligkeitsgutachten zur Untermauerung von vorgeplanten Urteilen, sind nicht alle querulatorischer Natur. Dafür sind das zu viele deutlich von der allgemeinen Rechtssprechung und den Gesetzen abweichende Entscheidungen. Diese müssen überprüft werden.

Da Gesetze durch Wandel der sozialen Verhältnisse einem Alterungsprozess unterworfen sind, gehört das unkontrollierte Richterprivileg, also die richterliche Unabhängigkeit ohne Kontrolle, dringend ersetzt und mit genauen Vorschriften zur Einhaltung des Grundgesetzes, der Verfahrensordnungen und der Gesetze und mit Sanktionsvorschriften ausgestattet.

Diese ”Justizreform von unten” werden wir, das Volk, organisieren und uns zuerst durch justizkritische Demonstrationen, genannt ”Wäscheleinenaktion” das Gehör verschaffen, das uns derzeit verweigert wird. Weitere Schritte sind angedacht.

Zum Beispiel das Ehrenamt der ”Justizwächters”. Das sind, ähnlich wie die Schöffen auf der Richterseite, juristische Laien, die durch eine Schulung im Verfahrensrecht und einige Kenntnisse zum Recht, den Rechtsuchenden neben dem vertretenden Anwalt den Prozess beobachten. Bei Verstößen gegen das Recht durch Gericht oder Anwalt (Anwaltsverrat) erhalten Justizwächter in vorgegebenem Maß die Möglichkeit des Einspruchs und der Zeugenschaft. Das wäre ein Beispiel der zukünftigen Kontrolle für durch den einzigen Souverän in der Demokratie, durch das Volk!

Staatliche Juristen, also vor allem Richter, entscheiden grundlegend und fast unwiderruflich über Biografien. Ein Fehlurteil zerstört oder vernichtet Leben. Das darf nicht einer einzelnen Person in letzter Entscheidung überlassen werden. Richter sind keine Halbgötter in Schwarz, Richter sind lebendige Menschen mit allen, was Menschen ausmacht.

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