Jeder zehnte Erwachsene in Deutschland ist überschuldet (02.11.06). Was sind die Ursachen? Ausbeutung ist auch über Verschuldungsstrategien möglich.
Nachfolgend die Länder mit dem höchsten und niedrigsten Prozentanteil der Verschuldung.

In einem Beitrag im Sender 3sat "Schuldnerparadies Deutschland - Vom Ende der Zahlungsmoral" am 06.03.06 (2004) wird von Unternehmern berichtet, bei denen Kunden, die große Zahlungsverpflichtungen haben, in die Insolvenz gehen und sich dadurch ihrer Zahlungspflicht entziehen. Gleichzeitig sind die Kunden aber in der Lage, sich luxioriöse Eigenheime zu leisten. Wie hoch die Konkursmasse ist, in welche Taschen sie fließt oder ob sie überhaupt fließt (nämlich bei Betrug mit Hilfe der Insolvenzverwalter und Gerichte), wird im Film nicht weiter recherchiert.

Auffallend war in dem Film besonders der Anruf des Herrn Jansen beim Grundbuchamt wegen Akteneinsicht in das Grundbuch des Schuldners. Anfänglich verlangte die Grundbuchbeamte die Vorlage eines Schuldtitels. Als Herr Jansen den Besitz eines Schreibens des Konkursverwalters bestätigte, wurde ihm mitgeteilt, nur ein Notar hätte das Recht, Einsicht zu nehmen. Sein Anwalt, Herr Schmücker, der zugleich Notar ist, rät ihm aber davon ab, das Grundbuch einzusehen, daß koste nur wieder Geld und bringe nichts.

Tatsächlich hat jeder Bürger, der ein berechtigtes Interesse anzeigt, das Recht das Grundbuch einzusehen (§ 12/1 Grundbuchordnung). Ein berechtigtes Interesse liegt jedenfalls vor, wenn Herr Jansen ein Schreiben des Konkursverwalters vorlegen kann. Da die Einsichtnahme in das Grundbuch aber kostenfrei ist (§ 74 Kostenordnung) und der Anwalt Herrn Jansen von der Einsicht wegen angeblicher Kosten abriet, darf angenommen werden, daß Herr Jansen in dem Grundbuch fündig geworden wäre.

Der allgemein gehaltene Begriff "Schuldnerparadies" ist so nicht richtig, denn das Paradies besteht nur für bestimmte Schuldner.

Die Schuldenfalle schnappt irgendwann für alle Zeit zu:

Betreff: Viele Amtsgerichte verweigern Beratungshilfescheine, die durch den Rechtsanwalt zustehen
Datum: Thu, 16 Nov 2006 12:06:56 +0100

Sehr geehrter Damen und Herren,

Ihre Antwort wurde mir durch Herrn Schlanert in Berlin durchgeschliffen.
Aus der Praxis kann ich Ihnen dazu, gern auch zur Veröffentlichung, folgendes sagen :

Ja, diese Praxis ist die neue Methodik der Politik, die Bürger weiter in Verschuldung und somit in Abhängigkeit zu halten. Nach aussen reden die Herren in den Anzügen, auch Politiker gennant, gerne von "Unterschicht", "dringender staatlicher Hilfe" , "Da muss man dringend entgegenwirken" usw.
Ganz im Gegensatz zu Ihren öffentlichen Schwätzereien sieht das in der Praxis anders aus. Es sind derzeit masive Bestrebungen im Gange, die Möglichkeit der Verbraucherinsolvenz derart zu behindern, das kaum jemand noch diese Möglichkeit nutzen kann.
Der erste Schritt war hier eben das Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus September, nach dem nunmehr alle Gerichte die Beratungshilfe verweigern mit dem Verweis auf eben jenes Urteil und die Möglichkeit Caritative Einrichtungen "kostenlos" in Anspruch zu nehmen. Das AG Dortmund geht sogar soweit, das darauf hingewiesen wird, "nach hiesigen Feststellungen" betrage die Wartezeit derzeit zwischen 1 und 3 Monaten, dies sei zumutbar" Der nächste Schritt wird sein, die Verfahrenskostenstundung wird ab 2007 abgeschafft.
Was bedeutet das also ?
Erstens, ein Anwalt kann nicht mehr eingeschaltet werden und die Verfahrenskosten sind in voller Höhe zu erbringen. Im Klartext, von derzeit vielleicht 100 Insolvenzen / Monat, werden ab dieser Regelung sicher nur noch maximal 5 Insolvenzen anfallen, die die Kosten erbringen können. Das bedeutet in der Folge , das die öffentlichen Stellen wir Caritas und Co das Personal, welches derzeit eingesetzt ist, nicht mehr benötigen werden, weil , die 5 lächerlichen Insolvenzen schafft auch ein Mitarbeiter alleine. Das bedeutet, der nächste Schritt wird sein, den öffentlichen Stellen die Mittel zu kürzen, da diese ja auch nicht mehr von Nöten sind. Das setzt natürlich hier das Wissen voraus, das hier in NRW z.B. eine Stelle als Insolvenzberater mit ca 45.000 € p.a. durch das Land finanziert wird. Wenn also eine Caritasstelle derzeit für z.B. 4 Mitarbeiter diese Förderung erhält, dann hat diese Vorgehensweise zur Folge, das demnächst nur noch eine geförderte Stelle von Nöten sein wird. Bedeutet also im Klartext eine Ersparnis von 135.000 € p.a. für unser schönes NRW. Unter dem Strich also eine clevere Sparpolitik, die der Bürger aber vordergründig gar nicht mitbekommt, was also die Beliebtheit der Politik im Wahlkapmpf nicht schmälert.
Vor einigen Monaten hatte Finanzminister Linssen hier angekündigt, er werde aufgrund der Finanzsituation die Mittel für diese Bereich kürzen bzw. auch ganz streichen. Als Folge erntete er damit öffentliche Demonstrationen und äusserst miese Presse, da die großen Loby-Verbände umgehend eine massive öffentliche Gegenwehr unter dem Motto "NRW bleib sozial" organisierten. Auf Doppelseiten in der Tagespresse meldetet sich die Geschäftsführer zu Wort und drohten direkt, man werde, sollte das umgesetzt werden, definitiv Personal entlassen. Die Folge, Düsseldorf ruderte zurück, erklärte öffentlich man werde dies doch noch einmal überdenken und hinter den Kulissen erhielt das für § 305 InsO Zulassungen zuständige Dezernat die Dienstanweisung, anderen kleinen Organisationen, die nicht diesen Verbänden angehören, keine Zulassungen mehr zu erteilen.
Bleibt also festzuhalten, unser Land steuert gezielt und gesteuert immer mehr in die Richtung der klaren Zweiklassengesellschaft. Ich habe zu dem Thema der "Unterschicht" mir den Spass gemacht und alle Politiker, die öffentlich ihre Meinung dazu erklärt haben, angeschrieben und mit gezielten Fragen dazu konfrontiert. Die Mails habe ich etwa Mitte Oktober versendet. Geantwortet haben bisher Dr.Peter Struck, der uns an die Stadt Dortmund als kommunale Verantwortliche verwiesen hat und gestern erhielten wir die Antwort unseres "Münte", dessen Ministerium ebenfalls auf kommunale Ebene verwies und die "Sache" zuständigkeitshalber an das entsprechende Ministerium in Düsseldorf weitergeleitet hat.
Von den beiden Dortmunder Bundestagsabgeordneten kam bisher nichts.
Wir sehen also, hier handelt es sich klar um geplante und auch gewollte Behinderungen, die zu einer Entschuldung der Bürger führen könnte.

Sollten Sie noch Interesse an Informationen über die "heiligen Samariter"
der AWO, Caritas , Paritätischer etc. haben, bitte ich um kurze Rückmeldung.

Mit freundlichen Grüssen

Schuldnerhilfe e.V. Dortmund
J.Menne
1.Vorsitzender


Sehr geehrte/r Frau/Herr Knut W Schlanert,

Verein für Existenzsicherung e.V. - Verbraucherschutzverein
Presse/Öffentlichkeitsarbeit - Redaktion: - Johann Tillich
(verantwortlich) Hermann-Löns-Str. 14 - 85757 Karlsfeld - Tel. (08131) 93
29 8, Fax 50 69 92; e-mail: info@vfe.de; Internet: www.vfe.de

Auf staatliche Rechtshilfe bestehen!

Viele Amtsgerichte gehen zur Zeit dazu über den Bürgern die Beratungshilfescheine, die Ihnen für die "Außergerichtliche Insolvenzverfahren" durch einen Rechtsanwalt zustehen, zu verweigern.

Wer Rechtsrat oder Rechtshilfe von einem Anwalt benötigt, aber nur ein geringes Einkommen bezieht, kann beim zuständigen Amtsgericht am Wohnsitz einen sogenannten Beratungshilfeschein beantragen. Über den Schein rechnet der Anwalt seine Gebühren für Rechtsberatung und andere Tätigkeiten dann direkt mit dem Gericht ab.

Grundlage für den Beratungshilfeschein ist das Beratungshilfegesetz.
Anwendbar ist es nur zur Problemlösung persönlicher Angelegenheiten, nicht etwa bei Problemen Selbstständiger mit ihren Kunden. Die anwaltlichen Leistungen, für die der Schein gilt, umfassen neben der Beratung die Vertretung, den Schriftverkehr und die komplette außergerichtliche Regelung von Streitfällen.

Der Schein wird nur bedürftigen Antragstellern gewährt, deren Einkommen bestimmte individuelle Einkommensgrenzen nicht überschreitet. Ist jedoch noch eigenes Vermögen vorhanden, sind die Anwaltskosten trotz geringem Einkommen selbst zu bezahlen.

In letzter Zeit ist es verstärkt vorgekommen, dass die Gerichte den Hilfsbedürftigen trotz gegebenem Anspruch auf einen Beratungshilfeschein nicht weiterhelfen. Insbesondere bei Anträgen auf einen Beratungshilfeschein für die Durchführung einer Verbraucherinsolvenz werden die Bedürftigen an die staatlichen Schuldnerberatungsstellen verwiesen, wo Wartezeiten bis zu 2 Jahren bestehen. Hier werden neben der verlorenen Zeit für die Hilfsbedürftigen auch Steuergelder verschwendet:
Wird über einen Beratungshilfeschein zwischen € 224 - € 560 vom Anwalt beim Staat abgerechnet, erhalten die staatlichen Schuldnerberatungsstellen bis zu € 2.000 an fiskalischer Unterstützung je Insolvenzfall (die vom Steuerzahler getragen werden müssen). Dafür wird aber in vielen Fällen den Schuldnern nicht weitergeholfen, sondern diese werden nur hingehalten. Bei einem spezialisierten Rechtsanwalt wird dem Schuldner sofort und professionell geholfen.

RA Neumeier, vom Verein für Existenzsicherung e. V. rät: Lassen Sie sich nicht abwimmeln oder zu den staatlichen Beratungsstellen schicken, sondern bestehen Sie auf Erteilung des Beratungshilfescheines oder der Verbescheidung Ihres Antrages. Gegen einen unrechtmäßig ergangenen ablehnenden Bescheid sollte dann der Rechtsweg über den betrauten Rechtsanwalt eingeschlagen werden.

Weitere Informationen unter www.vfe.de
Kontakt für weitere Informationen: VfE-Pressestelle unter info@vfe.de
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Ein aktuelles Problem ist desweiteren der noch 3 Jahre weiter bestehende Schufa-Eintrag nach dem Zeitpunkt der Erteilung der Schuldbefreiung. Der Bürger hat dadurch trotz normalen Einkommens Schwierigkeiten bei der Wohnungssuche, der Kontoeröffnung, bei einem Handy-Vertrag, Internethandel usw. (Wiso, ZDF, 01.12.14).

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Insoweit haben auch nur ca. 10 % der Betroffenen eine reale Chance auf Schuldbefreiung.

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