Saar-Echo
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HINTERGRUND (24.04.2006 12:09)
Ausverkauf bürgerlicher Rechte durch die Justiz
Richter scheinen schon wieder bereit, über Leichen zu gehen /
Vergewaltigung
des Rechts in Thüringen
Saarbrücken/Erfurt. Was tun?, würde Wladimir
Iljitsch Lenin fragen, oder
Wenn mich meine Feinde loben, dann habe ich etwas falsch
gemacht!,
angesichts der globalen Falle, Raub der Freiheit und der
Eigentumsrechte
durch die Obrigkeit und die Justiz. Einer Obrigkeit und Justiz,
die sich
offensichtlich den globalen Finanz- und Wirtschaftsmärkten mit
bedingungslosem Gehorsam unterworfen hat. Denn welche Erklärung
gäbe es
sonst für die restriktive innen- und justizpolitische Rezession,
dem
Ausverkauf der letzten Reserven, der bürgerlichen Rechte?
Straffreier Justizirrtum ist de facto wegen des
verfassungsrechtlich
garantierten Gleichbehandlungsgrundsatzes auszuschließen, weil
auch der
Bürger sich grundsätzlich nicht auf Irrtum berufen kann, auch
nicht für den
Fall nicht begangener Taten! De jure ist der justizielle Irrtum
gemäß freien
richterlichen Ermessens erlaubt - irrtümlich ergangene
richterliche
Entscheidungen werden nicht von Amts/Gerichts wegen aufgehoben -
selbst für
den Fall irrtümlich ermittelnder Strafjustiz muss
der Bürger die
irrtümliche Verfolgung hinnehmen. Das ist die deutsche
Richterinterpretation
von Irren!
Der deutsche bürgerliche Untertan, persönlich gebeutelt durch
die
Arbeitsmarktlage, Hartz IV, Gesundheits- und Rentenreformen,
medial mit der
tagtäglichen Erlebniswelt der partei-politischen
Gesundbetungsprozesse,
Wirtschaftsskandalen, Korruptionsaffären usw. konfrontiert,
verharrt wie in
innerer Lähmung, die verdächtig einem schleichenden Tod auf
Raten ähnelt.
Ein kleiner Teil ist - ohne nachzudenken - unkontrolliert
gewaltbereit und
das zur falschen Zeit am völlig unpassenden Objekt.
Diese menschlichen Fehlsteuerungen, das Verharren einer Mehrheit
im
Stillstand und die Neigung einer Minderheit zur Aggression,
bergen
unkalkulierbare Gefahren für uns alle. Deshalb: was ist zu tun?
Der Frankfurter Generalstaatsanwalt Schaupensteiner resümierte
erst kürzlich
sinngemäß u.a., Deutschland braucht keine Mehrwertsteuererhöhung,
das
Kapital ist in ausreichendem Maße vorhanden. Was Deutschland
fehlt, ist eine
effiziente Justiz, die den Kampf gegen die Korruption aufnimmt.
Hans Herbert
von Arnim setzte sich in der Jungen Freiheit vom 21.
April 2006 mit dem
unveräußerlichen Recht der Menschenwürde und dem garantierten
Recht auf
Eigentum auseinander.
Parteipolitischen Interessen verpflichtet
Und damit wären wir schon beim Kernproblem. Die Justiz hat sich
immer
wieder, und das über Jahrzehnte, vorrangig den parteipolitischen
Interessen
ohne Not verpflichtet und nicht, wie es ihre ureigenste, vom
Grundgesetz
bestimmte Aufgabe ist, als unabhängiger Hüter und Wächter über
das Wohl des
gesamten deutschen Volkes - ohne Ansehen der Personen - Urteil
und Beschluss
gefasst und Recht zu befinden. Das ist schlimmster Verrat am
Rechtssystem
und am deutschen Volk! Der Vertrauensbruch ist so gewaltig, dass
mit Fug und
Recht davon ausgegangen werden kann, dass diese Art der
Unrechtsjustiz
entbehrlich ist.
Selbst gerichtsunerfahrene Bürger registrieren mit zunehmendem
Unbehagen,
wie ihre Rechtsanwälte ohnmächtig vor den Wortakrobaten in
Schwarz
kapitulieren, weil diese Zunft offensichtlich einen Geheimcode in
Sachen
Anwendung und Auslegung der Gesetze entwickelt hat, an denen
selbst
Befangenheitsanträge, Klageerzwingungsverfahren etc. abprallen.
Beweismittelunterdrückung, richterliches Ermessen (§ 114 VwGO)
sind noch die
harmloseren Unrechtspraktiken der Jurisdiktion,
hingegen der Richterspruch
gutgläubiger Erwerb jedem Kriminellen die
Generalabsolution per se und auf
Dauer garantiert.
Das wirtschaftliche Interesse und das persönliche Gewinnstreben
von
Kriminellen haben in deutschen Gerichtssälen mittlerweile
absoluten Vorrang
und sind zu schützenwerten eigentumsgleichen Positionen
mutiert. Derartige
Unrechtsurteile erhalten damit de jure verfassungsmäßigen Rang,
nur weil
sich die Justiz dem Recht verweigert und sich den das Gegenteil
beweisenden
Sach- und Tatsachenvorträgen entzieht und die vom Gesetzgeber
garantierte
Beweismittelführung nicht würdigt.
Die Richter gehen sogar noch weiter, selbst einfachstes Prozessführungsrecht
wird mittlerweile systematisch missachtet. Prozessführungsbefugnis
heißt
nichts anderes, als dass die streitenden Parteien ein Recht an
dem
Streitgegenstand inne haben müssen. Der Kläger muss für das
streitige
Verfahren seine Aktivlegitimation und der Beklagte seine
Passivlegitimation
nachgewiesen haben; das Gericht prüft von der ersten bis zur
letzten Instanz
von Amts wegen.
Dass dem nicht so ist, sondern zum Schutz krimineller
Immobilienspekulation
das Prozessrecht, das Verfassungsrecht und die auf den Fall
anzuwendenden
Bundesgesetze und Landesgesetze außer Kraft gesetzt werden,
beweisen die IM
NAMEN DES VOLKES ergangenen politischen Urteile, am 1. März
2000 im
Grundstücksverkehrsgenehmigungsverfahren vom Thüringer
Oberverwaltungsgericht (2 KO 9/97) und am 16. März 2005 im
Amtshaftungsverfahren vom Thüringer Oberlandesgericht (4 U
1032/03).
Prozesse, die es nie geben durfte
Beiden Verfahren mangelte es ab I. Instanz an der grundsätzlichen
Prozesszulässigkeit wegen Ausschlusses der Passivlegitimation
der beklagten
Kommune; das erste Verfahren hätte wegen mangels auch der
Aktivlegitimation
gar nicht angenommen werden dürfen.
Mit diesen Willkürurteilen sollen die von Amts wegen mit
rechtsstaatswidriger Gewalt durchgesetzten Grundbuchfälschungen,
die
rechtswidrigen Genehmigungen durch eine nicht verfügungs- und
erteilungsberechtigte Kommune (keine Passivlegitimierte) nachträglich
in den
Stand des Rechts erhoben werden. Und ganz nebenbei soll den
kriminell
Bereicherten, den beteiligten Immobilienspekulanten, denen durch
den
Immobiliendeal ein lukratives Grundstück in Bestlage zum
Nulltarif
zugeschanzt wurde, der Erlös von über einer Million Euro
gesichert werden.
Nebenbei sei angemerkt: Das gleiche Thüringer Oberlandesgericht,
mit dem
gleichen Vorsitzenden Richter der 4. Instanz, urteilte am 8. März
2006 im
Amtshaftungsverfahren - 4 U 62/05 - zur Beklagten Landkreis
Eisenach, deren
Verneinung der Passivlegitimation (unzulässige Beklagte).
Dass dieser Fall nur die Spitze des Eisberges sein könnte,
beweist die
anhaltende kriminelle Energie, mit der die Thüringer Justiz, die
Beteiligten
der Kommune, deren Rechtsanwälte und Notarin seit fast 16 Jahren
gegen die
berechtigten Erben in gemeinschaftlich kollusiven Handeln
vorgehen. Obwohl
jeder in Kenntnis ist und sein musste, dass die Kommune nach dem
Thüringer
Landesgesetz zur Kommunalisierung staatlicher Aufgaben vom 13.
Juni 1997 und
ohne Vermögenszuordnung durch den Freistaat Thüringen keine
Verfügungs- und
Genehmigungsrechte an dem Grundstück hatte und hat, sondern
einzig dem
Freistaat Thüringen die Handlungsbefugnis oblag und weiterhin
obliegt.
Bezeichnend für die parteipolitische und justizielle Willkür
war und ist,
dass als erstes wirtschaftliche und staatliche Sorge
getragen wurde, das
private Unternehmen mit Arbeitsplätzen zu vernichten, dann
folgte die
persönliche Vernichtung des Wohnrechts einschließlich des
privaten
beweglichen Besitzes (Pkw`s mit Garagen und Garagenausstattung,
Werkstatt,
Mobilar usw.) auf dem Grundstück. Und als die Herbeiführung von
Obdachlosenbedingungen (ohne Wasser, ohne Heizung etc.) auch nach
über einem
Jahr im eigenen Erbgrundstück noch immer nicht den gewünschten
Erfolg
brachten, das heißt, die berechtigten Besitzer freiwillig das
Feld räumten,
um den Kriminellen ihr Eigentum zu überlassen, wurden mal
kurzerhand
tragende Wände herausgebrochen, um gegenüber der Thüringer
Staatsanwaltschaft die Straftatbestände der akuten Lebensgefahr,
Bau- und
Personengefährdung (Az.: 180 Js 22533/03), die Notwendigkeit des
Einsatzes
staatlicher Gewalt zur Zwangsevakuierung der Erben nachweisen zu
können.
Politisch motivierte Verfolgung
Diese geballte - staatlich organisierte - kriminelle Energie
gegen
Staatsbürger sind bezeichnend für Diktaturen und Ausdruck
personenbezogener
politisch motivierter Verfolgung. Denn bis heute verfolgt die Thüringer
Staatsanwaltschaft nicht die erwiesenen Straftaten der
Beteiligten der
Vermögensveruntreuung und des Amtsmissbrauchs, sondern verfolgt
die
Geschädigten aufgrund der konstruierten Strafanträge der
kriminellen
Immobilienspekulanten. Und die Kommune (Stadt Erfurt) tritt
weiterhin
gegenüber den erfüllungswilligen Medien und der Presse mit dem
rechtlich
gesicherten Allmachtsanspruch der willkürlichen Vermögensveruntreuung
und
des Amtsmissbrauchs an, ohne dass deren Vertreter Nachfragen
anmelden!
Die in zahlreichen rechtskräftigen, selbst höchstrichterlichen
Urteilen,
Beschlüssen (13. Juni 2001, BGH Karlsruhe - IV ZR 277/00 -; 30.
Juni 2004,
Bundesverwaltungsgericht Leipzig - 8 C 14.03 -; 2. Sept. 2005 - 6
K 756/03
GE; usw.) festgestellten berechtigten Eigentümer wurden 2003
zwangsevakuiert. Das Verwaltungsgericht Weimar (Az.: 1 K 1/04.We
und 1 E
3242/04.We) stellte dazu mit ebenfalls zwei rechtskräftigen
Entscheidungen
2004 fest, dass diese Zwangsevakuierung spätestens im Dezember
2003 wieder
rückgängig zu machen war.
Der Fall zeigt exemplarisch, die anhaltende Verwerflichkeit und
Verkommenheit der deutschen Justiz auf, die, wenn es dem Schutz
der
Kriminellen und der involvierten Beteiligten und Richter dienlich
ist,
notfalls wieder über Leichen zu gehen bereit ist. Denn wohl
nicht rein
zufällig hat sich eine Richterin des I. Strafsenats des Thüringer
Oberlandesgerichtes in das rückübertragungsbefangene Erbgrundstück
eingekauft und ist mit einer (bisher unbearbeiteten)
Dienstaufsichtsbeschwerde vom 12. Februar 2005 an den Präsidenten
des
Thüringer Oberlandesgerichtes wegen versuchter Einflussnahme auf
das
Staatliche Amt zur Regelung offener Vermögensfragen belastet.
Die nicht aufgearbeiteten Unrechtsdiktaturen (NAZI- und
DDR-Regime) waren
geprägt von eigentums- und persönlichkeitsverletzenden Übergriffen
der
Staatsgewalt mit Sanktionierung durch die schwarze Zunft. Es
waren die
Richter, die darüber rechtsstaatlich urteilten, ob
jemand in Freiheit sein
Recht mit Eigentum leben durfte oder ob ihm beides mit
rechtsstaatswidriger
Gewalt entzogen wurde.
Wiedergutmachung - auf dem Papier
Kurioserweise entwickelte diese nunmehr dritte parteipolitisch
und
justiziell organisierte Unrechtsdiktatur die sogenannten
SED-Unrechtsbereinigungsgesetze (strafrechtliche,
verwaltungsrechtliche und
berufliche Rehabilitierungsgesetze) und das Vermögensgesetz.
Nach diesen
beiden Gesetzen sollten Personen in Verbindung mit den Art. 17
und 18 des
deutschen Einigungsvertrages, die durch die untergegangenen
Diktaturen
geschädigt und deren strafrechtliche, verwaltungsrechtliche oder
berufliche
Verfolgung nach dem 3. Oktober 1990 festgestellt und anerkannt
wurde, ihre
Rechte umfassend zurückerhalten. Der Freistaat Thüringen hat
diese
verbindliche Bundesgesetzgebung durch seine besonderen fürsorgerechtlichen
Verpflichtungen für diesen geschädigten Personenkreis gemäß
der
Bundesratsdrucksache 431/92 vom 17. Juni 1992 erweitert und bekräftigt.
Die
Realität ist allerdings bezogen auf den geschilderten Fall eine
gänzlich
andere.
Die Betroffenen, anerkannte DDR-Verfolgte, sind ihrer gesamten
staatsbürgerlichen Rechte auf Schutz des Eigentums, der
Menschenwürde, der
körperlichen Unversehrtheit der Person und Unverletzlichkeit der
Person
beraubt und das nach dem 3. Oktober 1990.
Die Geschädigten leben unter Zwangsevakuierungsbedingungen und
sollen nun
aus der Notunterkunft zwangsweise - auf die Straße - entfernt
werden (ZDF
heute in Deutschland und ZDF-Länderspiegel Hammer
der Woche berichteten
am 20./21. Januar 2006).
Die durch den Freistaat Thüringen im Rahmen vorsätzlich
unterlassener
Hilfeleistung wieder geschaffenen strafrechtlichen,
verwaltungsrechtlichen
und beruflichen Verfolgungstatbestände erfüllen nach § 344
StGB die
Straftatbestände der Verfolgung Unschuldiger. Die
unkontrollierte
parteipolitische und justizielle Gewalt hat in Deutschland Ausmaße
angenommen, die für die wirtschaftliche Entwicklung des Landes
insgesamt und
die persönlichen Freiheit des Einzelnen zur unkalkulierbaren
Gefahr geworden
sind.
Die Autorin möchte mit dem Beitrag nicht nur die Sensibilität
der Leser des
SAAR-ECHO ansprechen, sondern darüber hinaus die Gefahren
aufzeigen, die für
jedermann von dieser deutschen Unrechtsjustiz ausgehen können.
Eine Justiz
die geltende Gesetze und bindendes Recht irrtümlich
- ohne pflichtgemäße
Selbstkorrektur - in straffreiem Ermessen missachtet, hat die
Rechtsstaatsgebote aufgegeben und wird zum Wegbereiter in die
Anarchie.
CLAUDIA MAY