Saar-Echo
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HINTERGRUND (24.04.2006 12:09)

Ausverkauf bürgerlicher Rechte durch die Justiz
Richter scheinen schon wieder bereit, über Leichen zu gehen / Vergewaltigung des Rechts in Thüringen


Saarbrücken/Erfurt. ”Was tun?”, würde Wladimir Iljitsch Lenin fragen, oder ”Wenn mich meine Feinde loben, dann habe ich etwas falsch gemacht!”, angesichts der globalen Falle, Raub der Freiheit und der Eigentumsrechte durch die Obrigkeit und die Justiz. Einer Obrigkeit und Justiz, die sich offensichtlich den globalen Finanz- und Wirtschaftsmärkten mit bedingungslosem Gehorsam unterworfen hat. Denn welche Erklärung gäbe es sonst für die restriktive innen- und justizpolitische Rezession, dem Ausverkauf der letzten Reserven, der bürgerlichen Rechte?

Straffreier Justizirrtum ist de facto wegen des verfassungsrechtlich garantierten Gleichbehandlungsgrundsatzes auszuschließen, weil auch der Bürger sich grundsätzlich nicht auf Irrtum berufen kann, auch nicht für den Fall nicht begangener Taten! De jure ist der justizielle Irrtum gemäß freien richterlichen Ermessens erlaubt - irrtümlich ergangene richterliche Entscheidungen werden nicht von Amts/Gerichts wegen aufgehoben - selbst für den Fall ”irrtümlich” ermittelnder Strafjustiz muss der Bürger die irrtümliche Verfolgung hinnehmen. Das ist die deutsche Richterinterpretation von Irren!

Der deutsche bürgerliche Untertan, persönlich gebeutelt durch die Arbeitsmarktlage, Hartz IV, Gesundheits- und Rentenreformen, medial mit der tagtäglichen Erlebniswelt der partei-politischen Gesundbetungsprozesse, Wirtschaftsskandalen, Korruptionsaffären usw. konfrontiert, verharrt wie in innerer Lähmung, die verdächtig einem schleichenden Tod auf Raten ähnelt. Ein kleiner Teil ist - ohne nachzudenken - unkontrolliert gewaltbereit und das zur falschen Zeit am völlig unpassenden Objekt.

Diese menschlichen Fehlsteuerungen, das Verharren einer Mehrheit im Stillstand und die Neigung einer Minderheit zur Aggression, bergen unkalkulierbare Gefahren für uns alle. Deshalb: was ist zu tun?

Der Frankfurter Generalstaatsanwalt Schaupensteiner resümierte erst kürzlich sinngemäß u.a., Deutschland braucht keine Mehrwertsteuererhöhung, das Kapital ist in ausreichendem Maße vorhanden. Was Deutschland fehlt, ist eine effiziente Justiz, die den Kampf gegen die Korruption aufnimmt. Hans Herbert von Arnim setzte sich in der ”Jungen Freiheit” vom 21. April 2006 mit dem unveräußerlichen Recht der Menschenwürde und dem garantierten Recht auf Eigentum auseinander.

Parteipolitischen Interessen verpflichtet

Und damit wären wir schon beim Kernproblem. Die Justiz hat sich immer wieder, und das über Jahrzehnte, vorrangig den parteipolitischen Interessen ohne Not verpflichtet und nicht, wie es ihre ureigenste, vom Grundgesetz bestimmte Aufgabe ist, als unabhängiger Hüter und Wächter über das Wohl des gesamten deutschen Volkes - ohne Ansehen der Personen - Urteil und Beschluss gefasst und Recht zu befinden. Das ist schlimmster Verrat am Rechtssystem und am deutschen Volk! Der Vertrauensbruch ist so gewaltig, dass mit Fug und Recht davon ausgegangen werden kann, dass diese Art der Unrechtsjustiz entbehrlich ist.

Selbst gerichtsunerfahrene Bürger registrieren mit zunehmendem Unbehagen, wie ihre Rechtsanwälte ohnmächtig vor den Wortakrobaten in Schwarz kapitulieren, weil diese Zunft offensichtlich einen Geheimcode in Sachen Anwendung und Auslegung der Gesetze entwickelt hat, an denen selbst Befangenheitsanträge, Klageerzwingungsverfahren etc. abprallen.

Beweismittelunterdrückung, richterliches Ermessen (§ 114 VwGO) sind noch die ”harmloseren” Unrechtspraktiken der Jurisdiktion, hingegen der Richterspruch ”gutgläubiger Erwerb” jedem Kriminellen die Generalabsolution per se und auf Dauer garantiert.

Das wirtschaftliche Interesse und das persönliche Gewinnstreben von Kriminellen haben in deutschen Gerichtssälen mittlerweile absoluten Vorrang und sind zu ”schützenwerten eigentumsgleichen Positionen” mutiert. Derartige Unrechtsurteile erhalten damit de jure verfassungsmäßigen Rang, nur weil sich die Justiz dem Recht verweigert und sich den das Gegenteil beweisenden Sach- und Tatsachenvorträgen entzieht und die vom Gesetzgeber garantierte Beweismittelführung nicht würdigt.

Die Richter gehen sogar noch weiter, selbst einfachstes Prozessführungsrecht wird mittlerweile systematisch missachtet. Prozessführungsbefugnis heißt nichts anderes, als dass die streitenden Parteien ein Recht an dem Streitgegenstand inne haben müssen. Der Kläger muss für das streitige Verfahren seine Aktivlegitimation und der Beklagte seine Passivlegitimation nachgewiesen haben; das Gericht prüft von der ersten bis zur letzten Instanz von Amts wegen.

Dass dem nicht so ist, sondern zum Schutz krimineller Immobilienspekulation das Prozessrecht, das Verfassungsrecht und die auf den Fall anzuwendenden Bundesgesetze und Landesgesetze außer Kraft gesetzt werden, beweisen die ”IM NAMEN DES VOLKES” ergangenen politischen Urteile, am 1. März 2000 im Grundstücksverkehrsgenehmigungsverfahren vom Thüringer Oberverwaltungsgericht (2 KO 9/97) und am 16. März 2005 im Amtshaftungsverfahren vom Thüringer Oberlandesgericht (4 U 1032/03).

Prozesse, die es nie geben durfte

Beiden Verfahren mangelte es ab I. Instanz an der grundsätzlichen Prozesszulässigkeit wegen Ausschlusses der Passivlegitimation der beklagten Kommune; das erste Verfahren hätte wegen mangels auch der Aktivlegitimation gar nicht angenommen werden dürfen.

Mit diesen Willkürurteilen sollen die von Amts wegen mit rechtsstaatswidriger Gewalt durchgesetzten Grundbuchfälschungen, die rechtswidrigen Genehmigungen durch eine nicht verfügungs- und erteilungsberechtigte Kommune (keine Passivlegitimierte) nachträglich in den Stand des Rechts erhoben werden. Und ganz nebenbei soll den kriminell Bereicherten, den beteiligten Immobilienspekulanten, denen durch den Immobiliendeal ein lukratives Grundstück in Bestlage zum Nulltarif zugeschanzt wurde, der Erlös von über einer Million Euro gesichert werden.

Nebenbei sei angemerkt: Das gleiche Thüringer Oberlandesgericht, mit dem gleichen Vorsitzenden Richter der 4. Instanz, urteilte am 8. März 2006 im Amtshaftungsverfahren - 4 U 62/05 - zur Beklagten Landkreis Eisenach, deren Verneinung der Passivlegitimation (unzulässige Beklagte).

Dass dieser Fall nur die Spitze des Eisberges sein könnte, beweist die anhaltende kriminelle Energie, mit der die Thüringer Justiz, die Beteiligten der Kommune, deren Rechtsanwälte und Notarin seit fast 16 Jahren gegen die berechtigten Erben in gemeinschaftlich kollusiven Handeln vorgehen. Obwohl jeder in Kenntnis ist und sein musste, dass die Kommune nach dem Thüringer Landesgesetz zur Kommunalisierung staatlicher Aufgaben vom 13. Juni 1997 und ohne Vermögenszuordnung durch den Freistaat Thüringen keine Verfügungs- und Genehmigungsrechte an dem Grundstück hatte und hat, sondern einzig dem Freistaat Thüringen die Handlungsbefugnis oblag und weiterhin obliegt.

Bezeichnend für die parteipolitische und justizielle Willkür war und ist, dass als erstes ”wirtschaftliche und staatliche” Sorge getragen wurde, das private Unternehmen mit Arbeitsplätzen zu vernichten, dann folgte die persönliche Vernichtung des Wohnrechts einschließlich des privaten beweglichen Besitzes (Pkw`s mit Garagen und Garagenausstattung, Werkstatt, Mobilar usw.) auf dem Grundstück. Und als die Herbeiführung von Obdachlosenbedingungen (ohne Wasser, ohne Heizung etc.) auch nach über einem Jahr im eigenen Erbgrundstück noch immer nicht den gewünschten Erfolg brachten, das heißt, die berechtigten Besitzer freiwillig das Feld räumten, um den Kriminellen ihr Eigentum zu überlassen, wurden mal kurzerhand tragende Wände herausgebrochen, um gegenüber der Thüringer Staatsanwaltschaft die Straftatbestände der akuten Lebensgefahr, Bau- und Personengefährdung (Az.: 180 Js 22533/03), die Notwendigkeit des Einsatzes staatlicher Gewalt zur Zwangsevakuierung der Erben nachweisen zu können.

Politisch motivierte Verfolgung

Diese geballte - staatlich organisierte - kriminelle Energie gegen Staatsbürger sind bezeichnend für Diktaturen und Ausdruck personenbezogener politisch motivierter Verfolgung. Denn bis heute verfolgt die Thüringer Staatsanwaltschaft nicht die erwiesenen Straftaten der Beteiligten der Vermögensveruntreuung und des Amtsmissbrauchs, sondern verfolgt die Geschädigten aufgrund der konstruierten Strafanträge der kriminellen Immobilienspekulanten. Und die Kommune (Stadt Erfurt) tritt weiterhin gegenüber den erfüllungswilligen Medien und der Presse mit dem rechtlich gesicherten Allmachtsanspruch der willkürlichen Vermögensveruntreuung und des Amtsmissbrauchs an, ohne dass deren Vertreter Nachfragen anmelden!

Die in zahlreichen rechtskräftigen, selbst höchstrichterlichen Urteilen, Beschlüssen (13. Juni 2001, BGH Karlsruhe - IV ZR 277/00 -; 30. Juni 2004, Bundesverwaltungsgericht Leipzig - 8 C 14.03 -; 2. Sept. 2005 - 6 K 756/03 GE; usw.) festgestellten berechtigten Eigentümer wurden 2003 zwangsevakuiert. Das Verwaltungsgericht Weimar (Az.: 1 K 1/04.We und 1 E 3242/04.We) stellte dazu mit ebenfalls zwei rechtskräftigen Entscheidungen 2004 fest, dass diese Zwangsevakuierung spätestens im Dezember 2003 wieder rückgängig zu machen war.

Der Fall zeigt exemplarisch, die anhaltende Verwerflichkeit und Verkommenheit der deutschen Justiz auf, die, wenn es dem Schutz der Kriminellen und der involvierten Beteiligten und Richter dienlich ist, notfalls wieder über Leichen zu gehen bereit ist. Denn wohl nicht rein zufällig hat sich eine Richterin des I. Strafsenats des Thüringer Oberlandesgerichtes in das rückübertragungsbefangene Erbgrundstück eingekauft und ist mit einer (bisher unbearbeiteten) Dienstaufsichtsbeschwerde vom 12. Februar 2005 an den Präsidenten des Thüringer Oberlandesgerichtes wegen versuchter Einflussnahme auf das Staatliche Amt zur Regelung offener Vermögensfragen belastet.

Die nicht aufgearbeiteten Unrechtsdiktaturen (NAZI- und DDR-Regime) waren geprägt von eigentums- und persönlichkeitsverletzenden Übergriffen der Staatsgewalt mit Sanktionierung durch die schwarze Zunft. Es waren die Richter, die darüber ”rechtsstaatlich” urteilten, ob jemand in Freiheit sein Recht mit Eigentum leben durfte oder ob ihm beides mit rechtsstaatswidriger Gewalt entzogen wurde.

Wiedergutmachung - auf dem Papier Kurioserweise entwickelte diese nunmehr dritte parteipolitisch und justiziell organisierte Unrechtsdiktatur die sogenannten SED-Unrechtsbereinigungsgesetze (strafrechtliche, verwaltungsrechtliche und berufliche Rehabilitierungsgesetze) und das Vermögensgesetz. Nach diesen beiden Gesetzen sollten Personen in Verbindung mit den Art. 17 und 18 des deutschen Einigungsvertrages, die durch die untergegangenen Diktaturen geschädigt und deren strafrechtliche, verwaltungsrechtliche oder berufliche Verfolgung nach dem 3. Oktober 1990 festgestellt und anerkannt wurde, ihre Rechte umfassend zurückerhalten. Der Freistaat Thüringen hat diese verbindliche Bundesgesetzgebung durch seine besonderen fürsorgerechtlichen Verpflichtungen für diesen geschädigten Personenkreis gemäß der Bundesratsdrucksache 431/92 vom 17. Juni 1992 erweitert und bekräftigt. Die Realität ist allerdings bezogen auf den geschilderten Fall eine gänzlich andere.

Die Betroffenen, anerkannte DDR-Verfolgte, sind ihrer gesamten staatsbürgerlichen Rechte auf Schutz des Eigentums, der Menschenwürde, der körperlichen Unversehrtheit der Person und Unverletzlichkeit der Person beraubt und das nach dem 3. Oktober 1990.

Die Geschädigten leben unter Zwangsevakuierungsbedingungen und sollen nun aus der Notunterkunft zwangsweise - auf die Straße - entfernt werden (ZDF ”heute in Deutschland” und ZDF-Länderspiegel ”Hammer der Woche” berichteten am 20./21. Januar 2006).

Die durch den Freistaat Thüringen im Rahmen vorsätzlich unterlassener Hilfeleistung wieder geschaffenen strafrechtlichen, verwaltungsrechtlichen und beruflichen Verfolgungstatbestände erfüllen nach § 344 StGB die Straftatbestände der Verfolgung Unschuldiger. Die unkontrollierte parteipolitische und justizielle Gewalt hat in Deutschland Ausmaße angenommen, die für die wirtschaftliche Entwicklung des Landes insgesamt und die persönlichen Freiheit des Einzelnen zur unkalkulierbaren Gefahr geworden sind.

Die Autorin möchte mit dem Beitrag nicht nur die Sensibilität der Leser des SAAR-ECHO ansprechen, sondern darüber hinaus die Gefahren aufzeigen, die für jedermann von dieser deutschen Unrechtsjustiz ausgehen können. Eine Justiz die geltende Gesetze und bindendes Recht ”irrtümlich” - ohne pflichtgemäße Selbstkorrektur - in straffreiem Ermessen missachtet, hat die Rechtsstaatsgebote aufgegeben und wird zum Wegbereiter in die Anarchie.

CLAUDIA MAY

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