Querulanten in der NS-Zeit und heute

Nachfolgend sehen Sie einen Auszug aus einer Schrift der Anwältin Maurer aus Weimar. Der Antragsteller wird von ihr als Querulant bezeichnet. Der Antragsteller hatte ein Ablehnungsgesuch gegen eine Richterin am AG Weimar in einer Sorgerechtssache gestellt.

Von anderer Seite ist bekannt, daß deutsche Richter Rechtsuchende ebenfalls als Querulanten bezeichneten.

 

 

Der nächste Auszug stammt aus einer Broschüre (Petitionen - Bundestag von A - Z) des Bundestages aus dem Jahre 1991. In der NS-Zeit strebte man an, häufige Beschwerdeführer als Querulanten abzustempeln.

 

Die Abstempelung als Querulant hat nur den Zweck, vorsätzlich rechtswidrige Entscheidungen der Justiz zu vertuschen. Kein Bürger wird sich unnötig allein schon wegen der Kostenfrage an die Justiz wenden.

Für die Anprangerungspraxis hat es zu Hitlers Zeiten Gründe gegeben, die es sicherlich heute auch gibt.

Jetzt folgt ein Auszug aus einem Gerichtsurteil, indem ein Gutachter für einen tatsächlich unschuldigen voll berufstätigen Bürger bemerkenswertes diagnostizierte.

 

Als nächstes noch ein Schriftauszug einer großen verbreiteten Anwaltskanzlei Egidius Arens & Kordel. Herr Arens war bis vor kurzem Erfurter Kreisvorsitzender der FDP. In der Sache wurden von mir nur wahrheitsgemäße Aussagen gemacht. Das Verhalten der Anwaltskanzlei ist empörend, hat aber seine Ursachen in den Verhältnissen, die unser Situationsbericht schildert. Es wird Macht demonstriert, aufgrund des Zusammenhalts der Anwälte und Richter.

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Auf den nächsten 8 Seiten finden Sie einige Auszüge aus dem Buch "Furchtbare Juristen - Die unbewältigte Vergangenheit der Justiz" von Dr. jur. Ingo Müller (Knaur-Verlag München 1989). Seinen Gesamtausführungen ist zu entnehmen, daß es nach der Novemberrevolution 1918 und nach Ende des 2. Weltkriges in Deutschland versäumt wurde, die Richter und Rechtswissenschaftler des Kaiserreiches und des Nationalsozialismus ebenfalls zu erneuern. Sie waren nach 1918 maßgeblich an der Entstehung und Unterstützung des Nationalsozialismus beteiligt und hatten annähernd gleiches Gedankengut wie Hitler und sein sonstiges Gefolge. Das Buch zeigt auf, wie mit windigen Gesetzeskonstruktionen, -kommentierungen und -auslegungen auch unbescholtene Bürger der Todesstrafe zugeführt werden konnten. Heutiges Verhalten vieler Richter und Rechtswissenschaftler läßt analoges Verhalten in noch nicht so ausgeprägter Form erkennen.

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