8.1.2010

Amtsgericht

Karmeliterstr. 14

56068 Koblenz

StA ./. Plantiko

2010 Js 56233/06.31 Ds

 

CP 10-1-8

Sehr geehrter Herr Richter am Amtsgericht Jung,

ich erhielt Ihren Beschluß vom 4.1.2010 und bitte ihn wegen Irrationalität aufzuheben und mich freizusprechen. Zugleich lehne ich Sie wegen offenkundiger Befangenheit ab m.d.B. um Ihre dienst-liche Äußerung zu den Befangenheitsgründen:

Ihrer Irrationalität,

Ihrer Äquidistanzlosigkeit betreffend die Streitparteien (StA und mich),

Ihrer Fehlwahrnehmung der Wirklichkeit,

Ihrer fehlenden GG-gemäßen Volkslegitimation,

Ihres Exekutivstatus und –abhängigkeitsverhältnisses,

Ihrer Verdrängung der Wahrheit und

Ihrer statusbedingten Unfähigkeit zu GG-gemäßer Rechtserkenntnis.

Ihre Wertung, mein Sachvortrag sei "unsubstantiiert" ist bei Geltung von Recht, Gesetz, Fakten, Folgerichtigkeit und allgemeiner Wortbedeutung (RGFFW) unzutreffend. Substantiieren heißt nach Wahrigs Deutschem Wörterbuch "mit Tatsachen belegen". Ich hatte die Tatsache vorgetragen, daß Sie am 12.2.2008 nicht beweisen konnten, daß das beanstandete Schriftstück mit den unerwünschten Ausdrücken, die sich in der Anklageschrift wiederfinden, von mir verfaßt oder versandt wurde. Des-wegen unterbrachen Sie das Verfahren. Seit jetzt beinahe zwei Jahren hat sich an dieser Tatsache, daß Sie weder meine Urheberschaft an dem Schriftstück noch seine Versendung durch mich be-weisen können, nichts geändert. Die Anklage richtet sich also gegen einen Unschuldigen. Auf diese Ihnen bekannte Tatsache gehen Sie nicht ein. Was an Substanz kann ein Angeklagter denn mehr vortragen, als daß er die Tat nicht begangen hat und daß sie ihm weder StA noch Richter nach-weisen können, wie Sie wissen und hoffentlich in der Gerichtsakte dokumentiert haben. Die Verfolgung eines Angeklagten, dem die Justiz die vorgeworfene Straftat nicht nachweisen kann, ist doch, wie Sie wissen, strafbar und eine menschenrechtswidrige Verletzung der Unschuldsver-mutung. Warum sprechen Sie mich nicht frei, wenn Sie mir die Tat nicht nachweisen können? Ent-weder agieren Sie irrational, also verfassungswidrig, oder Sie sind in einer Fehlwahrnehmung der Wirklichkeit befangen, die Ihren Status als gesetzlicher Richter ausschließt. Ich weiß nicht, welche von beiden Möglichkeiten zutrifft, und erwarte Aufklärung aus Ihrer dienstlichen Äußerung.

Ich weise darauf hin, daß ich zwei Jahre vergeblich versuchte, mit Eingaben an die Koblenzer Justiz die hier erneut gerügte (strafbare!) Irrationalität der Verfolgung eines Unschuldigen, die in justiti-eller Kenntnis der Tatsache, daß dem Angeklagten keine Straftat nachgewiesen werden kann, er-folgt, zwecks Selbstreinigung der Justiz zu beseitigen.

Mit freundlichen Grüßen

 

Claus Plantiko