Sehr geehrte Interessierte und Mitstreiter,
das Gericht
hat die Verhandlung am 16.06.2010 abgesagt und auf den
07.07.2010 verlegt.
Bitte begleiten Sie Herrn Selle an diesem Tag.
Mit freundlichen Grüßen SOS Handwerk
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-----Original Message-----
Date: Wed, 09 Jun 2010 14:57:58 +0200
Subject: Einladung zur Gerichtsverhandlung
From: "sos.handwerk@t-online.de"
<sos.handwerk@t-online.de>
To: "Reinhard Selle" <info@selle-bau.de>
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Sehr geehrte Interessierte und
Mitstreiter,
Herr Selle sucht für die Gerichtsverhandlung in Cottbus
Beobachter. Die Klageschrift gegen das Finanzamt Kyritz wird vor der Verhandlung verteilt und dürfte
für jeden Handwerker oder Gewerbetreibenden interessant sein.
Mit freundlichen Grüßen SOS Handwerk
Einladung zur Gerichtsverhandlung am
Landgericht in
Interessant für alle bereits
persönlich haftbar gemachten Bürger durch Kreditinstitute!
Klage von Reinhard Selle gegen die Sparkasse Ostprignitz-Ruppin
In diesem Gerichtsverfahren
geht es darum, ob eine persönliche Haftung im Kreditvertrag
vereinbart ist. Zur Zeit versucht die Sparkasse OPR persönlich
zu vollstrecken obgleich nur eine dingliche Haftung
beurkundet wurde. Im Gerichtsverfahren soll dieser Sachverhalt
geklärt werden. Der Bundesgerichtshof hat auf Grundlage des
Urteils des OLG Saarbrücken 19.11.02 (7 U 59/02) mit seinen
Beschlüssen vom 10.09.2003 (IV ZR 414/02) und 22.10.03 (IV
ZR 414/02) nochmals eindeutig festgeschrieben das eine
persönliche Haftung im Kreditvertrag eindeutig festzuschreiben
ist. Die Urteile finden Sie auch unter www.s-o-s-handwerk.de (Rubrik Urteile) Gerade dieses wurde in den
Kreditverträgen Selles nicht einmal ansatzweise erwähnt. Im
Kreditvertrag steht eindeutig:
Darlehen mit anfänglichem Festzins mit dinglicher Sicherheit
,daß
die Sparkasse nur das Grundstück als Sicherheit im Kreditvertrag
und keine persönliche Sicherheit verlangte.
Mit Spannung kann hier
erwartet werden, ob die 5. Zivilkammer des Landgerichtes
Neuruppin, unter den Vorsitzenden Richter u. stellvertr.
Landgerichtspräsident Helmut Krah, Richter Dr. Jahnke
und Richterin Claudia Röstel den Versuch unternimmt,
den eindeutigen Beschluß des BGH zu ignorieren.
Die Meinung dieses
Richtertrios findet seinen Höhepunkt darin, daß von diesem
vertreten wird;
...entspricht es
jahrzehnte langer Praxis, daß sich der mit dem persönlichen
Kreditnehmer identische Grundschuldbesteller bei Bankdarlehen
regelmäßig der Zwangsvollstreckung in sein gesamtes Vermögen
unterwerfen müsse und eine unangemessene Benachteiligung des
Schuldners darin nicht liege. Nicht anderes gilt, wenn der
Kreditnehmer selbst nicht der dingliche Schuldner ist.
Ausschnitt aus Beschluß 5O 90/07 vom 29.10.2007.
Hier stellt sich die Frage,
warum überhaupt Verträge geschlossen werden wenn Richter/in
nicht vorhandene Vertragspassagen zu Lasten des Kunden/Schuldners
deuten.
Bei solch grober Rechtsfehlerhaftigkeit, wird die Frage nach der Qualifikation der Richter zu stellen sein.
Gegen diese Juristen wurden schon mehrfach Beschwerden, bzw. Dienstaufsichtsbeschwerden eingelegt.
Überprüfen Sie Ihre
eigenen Verträge, ob Sie sich tatsächlich einer persönlichen
Haftung unterworfen haben/hatten!
Reinhard Selle