Schreiben eines Juristen

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21.10.2009

An das

Bundesverfassungsgericht

Karlsruhe

 

Betrifft: Verfassungsbeschwerde

Bezug: Bundestagswahl am 27.8.2009

 

Hiermit lege ich form- und fristgerecht Verfassungsbeschwerde ein.

Ich rüge, dass die Wahlen nicht dem Erfordernis der "freien Wahl" im Sinne des Art. 38,1 GG genügt haben.

Begründung:

Zum Begriff der "Freiheit" gehört ohne jeden Zweifel die Möglichkeit, bei einer Entscheidung "Nein" sagen zu können.

Dies wurde dadurch, dass der Stimmzettel kein entsprechendes Kästchen "Nein" oder "Enthaltung" enthielt, verwehrt.

Der Wahlschein suggerierte dem Wähler, dass er sich für einen der Vorschläge entscheiden müsse, eine andere Möglichkeit gäbe es nicht.

Damit war das Erfordernis "freie Wahl" entscheidend eingeschränkt.

Geht er zur Wahl mit dem Gedanken, "irgendwas muss ich ja schließlich wählen", so ist das Ergebnis unter keinem denkbaren Gesichtspunkt der freie politische Wille des Wählers, sondern ein Ergebnis, das unter psychischem Druck zustande gekommen ist. Der Wähler glaubte, und das wurde ihm vor der Wahl von allen Seiten suggeriert, er sei nur dann ein guter Bürger und Demokrat, wenn er wählen geht.

Dieser Druck aber verfälscht das Wahlergebnis, denn er verleitet den Wähler dazu, das vermeintlich kleinere Übel zu wählen.

Das wiederum heißt, dass er entgegen seinem wirklichen Willen entscheidet.

Aus den o.a. Gesichtspunkten ist der am 27.9. "gewählte" Bundestag nicht vom Souverän legitimiert.

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Das BVerfG teilte hierzu mit, in Wahlrechtsangelegenheiten kann eine Verfassungsbeschwerde nicht unmittelbar erhoben werden. Art. 41 Abs. 1 GG bestimmt, dass die Wahlprüfung "Sache des Bundestages ist und gegen dessen Entscheidung die Beschwerde an das BVerfG zulässig ist. Ein Wahlberechtigter kann nach § 48 BVerfGG gegen die Entscheidung des Deutschen Bundestages binnen einer Frist von 2 Monaten Beschwerde zum BVerfG erheben, wenn sein Einspruch vom Deutschen Bundestag verworfen worden ist und ihm mindestens 100 Wahlberechtigte beitreten.
Hierzu hat Herr ................ eine Wahlbeschwerde erstellt, die von mindestens 100 Mitstreitern zugleich dem Deutschen Bundestag zugesandt und das Zustellungsdatum ihm mitgeteilt werden soll. (näheres s. ..........................)

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