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JAHRESBERICHT 2005 des ZEB
zur Lage in der Bundesrepublik Deutschland www.zeb-org.de
01.05.2006

Der Zentralrat Europäischer Bürger (ZEB) ist eine in der Bundesrepublik Deutschland (BRD)
eingetragene Organisation und setzt sich überwiegend und regelmäßig für Demokratie und
Menschenrechte in Deutschland und Europa ein. Der ZEB ist auch im deutschen Bundestag
registriert und ist mit Schwesterorganisationen in Deutschland und Europa vernetzt.
Der ZEB beschäftigt sich unter anderem mit der Wirksamkeit der nationalen Behörden und
Gesetze für die Wahrung der Rechte der Bürgerinnen und Bürger in den Ländern der
europäischen Union (EU). Damit sind alle Bürgerinnen und Bürger gemeint, die in der EU
leben oder leben könnten.
Der ZEB verfolgt ausschließlich rechtsstaatlich zugelassene Interessen und Ziele. Zweck des
ZEB ist unter anderem die Überprüfung der Wirksamkeit der Gesetze in der Praxis, da das
Gesetz auch fehler- oder mangelhaft oder in der Anwendung falsch umgesetzt worden sein
kann. Deshalb stellt der ZEB zur Förderung der Wirksamkeit der nationalen Behörden zur
praxisnahen Ausübung der gesetzlichen Aufgaben die Überprüfungsanforderungen des Europarates
„Kommission für die Wirksamkeit der Justiz“,
- im Zusammenhang mit der europäischen Menschenrechtskonvention, der Weiterentwicklung
und Konsolidierung der demokratischen Stabilität in den europäischen Ländernsicher.
Der ZEB wurde am 11.01.2005 in Hannover gegründet und hat den Hauptsitz in Stade.
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Gründungsanlaß
Der ZEB strebt eine sorgfältige, schnelle und beharrliche Aufdeckung von Menschenrechtsverstößen
an. Die Organisation untersucht Menschenrechtsverstöße systematisch und unparteiisch
sowohl in Einzelfällen als auch dann, wenn in ihnen ein Muster erkennbar wird.
Gründungsanlaß war der Gedanke über das Petitionsrecht im Parlament wirksame Gesetze in
der Praxis zur gerechter Steuerung des Staatswesens hinzuwirken, um Rechtssicherheit und
Rechtsfrieden sicher(wiederher)zustellen.
Wer in Deutschland nach der Verfassungswirklichkeit gefragt wird, pflegt oftmals nur das
Grundgesetz aufzuschlagen um dann zu behaupten, daß das Wirklichkeit ist, was nach dem
Wortlaut des Grundgesetzes „Wirklichkeit“ sein soll, allein weil es dort so geschrieben steht.
Was auf das Blatt Papier geschrieben wird, ist ganz gleichgültig, wenn es der realen Lage der
Dinge widerspricht und nicht wirklich ist.
Der ZEB hat bei seiner Tätigkeit gemerkt, daß wirksame Gesetze von anderen Faktoren
abhängig sind, die nicht nach Sittlichkeit, Recht und Gesetz zu vereinbaren sind. Es gibt
genügende und ausreichende Rechtsnormen im Staat, die aber nicht wirksam genutzt werden,
worin das Problem des Übels liegt.
Grund ist der fehlende wirksame Schutz des Bürgers gegen Rechtlosstellung durch Machtmißbrauch
in einem Staat. Der Mißbrauch steht gegen die Interessen und Rechte des Bürgers
(Menschenrechte). Seit der Einführung des Grundgesetzes hat sich die Demokratie in der
BRD soweit gewandelt, daß sie sich zum Nachteil für den Souverän, den Bürger gewendet
hat. Der Souverän, -also das Volk- und im Einzelnen jeder Bürger, von dem gemäß Art. 20
Grundgesetz (GG) alle Macht im Staat ausgeht, ist in dem zur Zeit existierenden System der
starken Korruption, dem Rechtsmißbrauch und Rechtsbeugung machtlos ausgeliefert. Diese
Machtlosigkeit ist unter anderem darauf zurückzuführen, daß es in der BRD zwar laut den
Gesetzen, das bedeutet auf dem Papier, eine Gewaltenteilung gibt, jedoch in Wirklichkeit
keine reelle Gewaltentrennung und vor allem keine wirksame Gewaltenkontrolle. Gelegenheit
macht Profi in Korruption, wenn Kontrollinstrumente nicht wirksam sind. Kor-ruption ist in
der BRD in fast allen Bereichen seit vielen Jahren sehr schmerzhaft für die Bürger spürbar.
Der Bürger versteht die auf ihn ausgeübte Staatsgewalt nicht mehr und wird von ihr
existenziell in verschiedenster Form (unt)erdrückt. Das Volk darf zwar wählen, hat aber sonst
keine Möglichkeit die Staatsgewalt zu überprüfen. Es fehlt ein wirksamer Schutz des Volkes
vor dem „Staat im“ Staat. Dazu kommt erschwerend, daß das deutsche Volk in der Masse von
Natur aus, -im Gegensatz zu anderen europäischen Staaten-, führungswillig, propagandahörig,
vorurteilsvoll, leichtgläubig, demonstrationsunwillig und vor allem gefühlskalt ist.
„...Zu groß sind inzwischen die Zweifel an der deutschen Staatskunst, am deutschen
Rechtsstaat, an den demokratischen Strukturen. Die Politik schlingert zwischen
Realitätsverweigerung und Größenwahn, die Justiz verweigert sich, die Medien
taktieren und die Eliten von Geld bis Geist nutzen die Gesellschaft wie all ihre
Institutionen als Steinbruch für vordergründige Eigeninteressen. Das Thema
”Deutschland - ein Rechtsstaat?” ist vielschichtig und in dieser unserer Zeit des seit
Jahrzehnten von der Öffentlichkeit unbemerkt offen praktizierten Politikwahnsinns
dringend der Aufarbeitung bedürftig.
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Gefragt ist zunächst einmal eine Art Bestandsaufnahme, eine Auflistung und
Aufschlüsselung all der Ungereimtheiten, Ungerechtigkeiten und Irrationalitäten, die
unter dem Begriff ”Bundesrepublik Deutschland” Alltag geworden sind (Friedrich
Schmidt).
Jeder, der es wagt, diese Illusion in Frage zu stellen wird zum Staatsfeind erklärt
Aus dem neuen Bericht des Europarates vom 15.03.2006 über Diffamierung und Beleidigung
in den Mitgliedsstaaten ist zu entnehmen, daß in den meisten Ländern und Jahren keine
strafrechtlichen Urteile mehr wegen Diffamierung oder Beleidigung stattfanden. Aber in der
BRD – laut dem Bericht gab es im Jahr 2003 über 15 311 Strafurteile wegen Beleidigung und
145 Strafurteile wegen Diffamierung.
Nach Ansicht des Berichtes des Europarats muß die Kritikschwelle für Politiker, Beamte und
insbesondere für Richter wesentlich höher zugrundegelegt werden, wenn sie kritisiert werden.
Die Meinung des EGMR resultiert aus der Überlegung, daß es sehr wichtig für alle Bürger ist,
daß sie mittels Strafverfolgung einer durch Bürger ausgeübten Kritik in Bezug auf die
Staatsorgane weder eingeschüchtert, noch davon abgehalten werden dürfen über offene
Probleme zu publizieren. Die entsprechende Rechtsprechung des EGMR gibt den Staaten nur
sehr kleinen Platz dafür die Meinungsfreiheit des Bürgers zu begrenzen. Der Gerichtshof
meint und kritisiert eindeutig die Tatsache, daß auch wenn von der strafrechtlichen
Verfolgung der Beleidigung in den meisten Ländern abgesehen wird, bereits der Gedanke
darüber, daß eine derartige Sanktion im Strafgesetzbuch vorhanden ist, den Bürger
einschüchtert, um freie Kritik gegen die Staatorgane auszuüben.
Das ist auch der Grund , weshalb deutsche Journalisten durch Übergriffe der Justiz soweit
eingeschüchtert sind, daß diese Themen eben nicht wie notwendig veröffentlicht werden.
Statistik (2003) im Vergleich
Frankreich: Verurteilung wegen Diffamierung Einwohner %
422 60.000.000 100
Deutschland: Verurteilung wegen Diffamierung/Beleidigung
15 311 145 82.000.000 3662
Die Zahlen zeigen dies ganz deutlich, wie der Bürger in der BRD mittels Bestrafung in der
Meinungsfreiheit gehindert und terrorisiert wird, damit er nicht auf den Gedanken kommt,
gegen Staatswillkür zu protestieren, also zum Schweigen gebracht wird. Darüber hinaus wird
in der BRD zivile Meinungsbildung und Interessenvertretung besonders durchh das
Rechtsberatungs- und Rechtsberatergesetz unter Strafe gestellt.
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Mit diesen Gesetzen wird verhindert, daß sich der Bürger informieren und formieren kann.
Denn auch der Rechtsanwalt ist ein Teil der staatlichen Rechtspflege, der einer Standesaufsicht
und somit der Spurtreue gegen seinen Mandanten unterliegt, wie die Historie des
Rechtsberatungsgesetzes in der BRD zeigt.
Das Rechtsberatungsgesetz ist in der deutschen Nazi Zeit eingeführt worden und zwar mit
dem Ziel, den Juden die Tätigkeit als Rechtsanwalt zu verweigern. Dieses Gesetz ist nach
dem 2. Weltkrieg nur leicht geändert worden und dient seitdem dem Staat, die
Informationsfreiheit des Bürgers über ihm zustehende Rechte unter starker staatlicher
Kontrolle zu halten. Mit diesem verfassungswidrigen Gesetz kann sich nun der in der BRD
lebende Bürger nicht so gut wie in den anderen europäischen Ländern über seine Rechte
informieren. Das Rechtsberatungsgesetz ist also nur eine deutsche verfassungswidrige
Eigenart, weil nirgendwo in Europa ein vergleichbares Gesetz gibt.
Während über die europäische Verfassung in anderen Ländern durch Volksbefragung entschieden
wurde, durfte das deutsche Volk erst überhaupt nicht über die eigene Verfassung
entscheiden. Niemals wird in Deutschland ein Referendum durchgeführt. Deswegen brauchte
der deutsche Bürger, -im Gegensatz zu anderen europäischen Staatsbürgern-, auch nicht
wirklich aufgeklärt werden. Aktuell: Während in der BRD lautlos der Kündigungsschutz für
Berufseinsteiger abgeschafft wurde, kam es in anderen Ländern neben massiven
Demonstrationen fast zum Sturz der Regierung. Obwohl die BRD international
Exportweltmeister ist, wandern Großunternehmen aus politischen Fehlentscheidungen in
betrügerischer Absicht nach jahrelanger Subvention ab ins Ausland, die Arbeitslosigkeit
nimmt zu und die Kaufkraft ab! Das ist alles ein Teil des hörig-gesteuerten Systems in der
BRD mit fatalen Folgen.
Und plötzlich tragen die Gastarbeiterfamilien und Ausländer im Land Schuld, die den Staat in
seinen besten Jahren aufgebaut haben und in allen Richtungen nunmehr aus innenpolitischen
Gründen plakativ und werbewirksam diffamiert und ihren Rechten extrem eingeschränkt
werden, um von den politischen Verfehlungen abzulenken und einen Sündenbock zu suchen,
der sowieso kein Wahl- und Entscheidungsrecht hat.
Denn die BRD ist pleite. Jahrzehntelang erweckten Politiker den Eindruck, die staatliche
Rente sei auf Dauer sicher. 1986 klebte der damalige Bundesarbeitsminister Norbert Blüm
(CDU) sogar Plakate mit dieser Zusicherung. Schon damals lagen jedoch düstere Prognosen
vor, die lange verdrängt und kaum beachtet wurden. Heute sprechen Politiker offen aus: Die
staatliche Altersvorsorge allein wird für viele nicht ausreichen. Das ist Wahlbetrug.
Nach Ansicht der Bundestagsverwaltung ist die Strafverfolgung für diese Art von Wahlbetrug
derzeit nicht möglich. Neben der Immunität, die einen Politiker vor der Strafverfolgung
schützt, gibt es außerdem die Indemnität, abgeleitet vom lateinischen Begriff indemnitas:
Schadlosigkeit. Indemnität bedeutet, daß ein Abgeordneter zu keiner Zeit wegen seiner
Abstimmung oder wegen einer Äußerung, die er im Bundestag oder in einem seiner
Ausschüsse getan hat, gerichtlich oder dienstlich verfolgt oder sonst außerhalb des Parlaments
zur Verantwortung gezogen werden kann. Das gilt auch nach Beendigung seines Mandats.
Indemnität und Immunität sind nach der historischen Entwicklung wesentliche Erfordernisse
dafür, daß Abgeordnete sich frei entscheiden können und das Parlament funktionsfähig bleibt.
In der BRD ist die Indemnität der Parlamentsabgeordneten in Artikel 46, Absatz 1 des
Grundgesetzes festgelegt und eine Novellierung der Verfassung durch das Volk erscheint
dringend notwendig.
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Deutsche Politiker und insbesondere der ehemalige Bundeskanzler Schröder haben vor Jahren
versprochen, daß es zukünftig keine Arbeitslosen in der BRD gibt. In der Tat haben die
Politiker ihr Versprechen eingehalten, denn die Arbeitslosen sind Dank windiger und teurer
Beratungsunternehmen nunmehr Kunden geworden und müssen das Arbeitsamt über teure
0180-Service-Nummern erreichen. Damit ist trotzdem kein Arbeitsplatz bei steigenden Kosten
geschaffen worden, wie vorauszusehen war.
Hier ist ein klares Muster erkennbar, denn „der Fisch stinkt vom Kopf her“.
Gegenwärtig ist es so, daß der ehemalige Bundeskanzler Schröder nunmehr im Vorstand der
russischen Energieunternehmen in der Frage von Milliardenbürgschaften und –krediten zum
Ende seiner Amtszeit unter mnestischen Störungen leidet. So oder so ähnlich sieht es in allen
Bereichen des „demokratischen“ Staatswesens aus.
Generell werden politische Versprechen in der BRD nicht umgesetzt, die nur dazu dienen, bei
den Wahlen den Bürger über die wahren Absichten zu täuschen. In der Regel handelt es sich
dabei um Wahlbetrug und diese Tatsache ist nicht umdeutungsfähig. Deswegen ist die
vorgetäuschte demokratische Wahl unter der folgenden Sittenwidrigkeit der arglistigen
Täuschung daher nicht gültig. Es ist daher fraglich, ob der Staat wirklich legitimiert ist.
In der BRD wird politisch die Demokratie daher simuliert, aber in der Praxis nicht umgesetzt.
Der ZEB ist der Meinung, und gleicher Meinung sind alle anderen aus Justiz- und Behördenopfer
bestehenden Nichtregierungsorganisationen in Deutschland, daß dieses Land in Wirklichkeit
kein Rechtstaat ist, und es höchstwahrscheinlich niemals war. Die Justiz und Verwaltung
ist eine reine Politbehörde im Würgegriff einer korruptionsanfälligen Politik .
Die Behörden verwalten sich nunmehr selbst und bringen keine Leistungen mehr. Und
oberstes Gebot der Behörden sind die regelmäßigen Zurückweisungen von Ansprüchen des
Bürgers bei Amts- und Haftungsschäden. Diese Anspruchs- und Schadensdeckelungen sind
politisch angeordnet und sollen über den wahren Sachverhalt in der BRD hinwegtäuschen.
Staat im Staat
Ein „Staat im Staat“ konnte sich bilden, weil eine wirksame Rechtskontrolle in allen Behörden
vorsätzlich mit verschiedenen Methoden erfolgreich verhindert wird. Wegen dem Mißbrauch
und der fehlenden Volkskontrolle kommt es regelmäßig zu fatalen Systemfehlern und
Schäden, weil zwischen theoretischer Illusion und gegenwärtiger Praxis ein Widerspruch
entsteht.
Transparente Gewaltentrennung contra Demokratie
Der Demokratie kommt keine schrankenlose Priorität zu. Vielmehr hat sie sich an die
Grenzen zu halten, die ihr insbesondere durch die verfassungsmäßig-demokratischen Gesetze
vorgegeben sind. Die wichtigste Sicherung vor einer allmählichen Konzentration der
verschiedenen Gewalten in einer Hand besteht darin, den Amtsinhabern der verschiedenen
Gewalten die nötigen verfassungsmäßigen Mittel und persönlichen Anreize an die Hand zu
geben Übergriffe der Gewaltentrennung abzuwehren.
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Dieser Gedanke ist aber nur noch eine Alibifunktion, weil es in der Gewaltentrennung keine
praktische Gewaltenkontrolle gibt. Und schriftliche Beschwerden von Bürgern schlagen nicht
zurück, denn Papier ist geduldig.
Der demokratische Rechtsstaat soll wesentlich von der Gewaltentrennung leben. Demokratie
herrscht und ein demokratisches Staatswesen funktioniert, wenn die drei Staatsgewalten
gleichberechtigt nebeneinander stehen. Diese Interdependenz macht einen demokratischen
Staat zugunsten seiner Bürger rechtlich stabil und lebendig, wenn sie ausgeglichen, offen und
einsehbar ist, und daran mangelt es an der Transparenz im Namen des Volkes.
Menschenrechtsverletzungen sind keine privaten, sondern staatliche Verletzungen von Menschenrechten.
Kritische und geschädigte Bürger des Staatswesens werden zu Objekten von
amtlich-behördlichen Verfahren und Straftaten, worin die enormen, völlig sittenwidrigen
Menschenrechtsverletzungen bestehen.
Systemfehler durch Systemmissbrauch
Zwar gibt es Untersuchungsausschüsse im Parlament, die Dienstaufsicht innerhalb der
Behörden und auch die Strafbarkeit von Straftaten im Amt ist im Gesetz bestimmt, diese
Organe sind jedoch in der BRD, -regelmäßig durch Korruption, Kumpanei, Spurtreue,
Willkür und Desinteresse gegenüber dem Willen und der Bedürfnisse des Volkes-,
wirkungslos und es fehlt ein wirksamer Schutz vor dem Mißbrauch.
Im Bundestag gibt es das Parlamentarische Kontrollgremium, das für die Kontrolle der
Nachrichtendienste des Bundes zuständig ist. Die G 10-Kommission entscheidet über die
Notwendigkeit und Zulässigkeit von Einschränkungen des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses.
Das ZFdG-Gremium ist für das Zollamt zuständig und verfolgt Straftaten nach
dem Außenwirtschafts- oder dem Kriegswaffenkontrollgesetz. Dazu kann es das Brief-, Postund
Fernmeldegeheimnis einschränken. Und das Gremium nach Artikel 13, Absatz 6 des
Grundgesetzes ist zur Bekämpfung besonders schwerer Kriminalität entstanden und erlaubt
durch eine Änderung des Grundgesetzes das Abhören von Wohnungen mit technischen
Mitteln. Dieser intensive Grundrechtseingriff wird parlamentarisch kontrolliert.
Straftaten im Amt, -regelmäßig aus fiskalischen Gründen gegen kritische und geschädigte
Bürger-, werden systematisch, insbesondere in schweren Fällen, nicht verfolgt.
Für Richter gilt es sogar den subjektiven Vorsatz zu beweisen. Für die Feststellung von
Straftaten und Korruption im Amt muß der einfache Sachverhalt, entgegen der gegenwärtigen
Praxis nur bei Vorsatz, ausreichen. Was für den Bürger gilt, gilt auch für alle anderen. Die
Dienstaufsicht greift nicht durch. Richter in der BRD müssen nach Art. 97 GG keinerlei
Kontrolle fürchten, auch dann nicht, wenn man ihnen Willkürurteile oder Fehlurteile
nachweisen kann.
Die aktuelle Tendenz des Staates zeigt, daß Qualitätsmanagement in der Justizverwaltung
über die Qualität der richterlichen Tätigkeit nicht erwünscht ist. Die negativen Auswirkungen
werden für die Bürger, die mit den Gerichten zu tun haben, immer deutlicher.
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Denn Qualitätsmanagement von Justizverwaltung für richterliche Tätigkeit ist in der BRDRechtsprechung
gegenwärtig verfassungswidrig und somit unkontrollierbar, worin die
Menschenrechtsverletzungen liegen. Es wird gegenwärtig tagtäglich durch deutsche Richter
Recht gebrochen und gebeugt, aber keiner von diesen Richtern wird dafür bestraft.
Wolfgang Neskovic, Richter am Bundesgerichtshof, hat den Mythos von der hohen Moral
der Richter folgend 2002 bereits beschrieben:
„... Der Tiefschlaf richterlicher Selbstzufriedenheit wird selten gestört. Kritik von
Prozeßparteien, Anwälten und Politikern prallt an einem Wall gutorganisierter und
funktionierender Selbstimmunisierungsmechanismen ab. Die Kritik von Anwälten und
Prozeßparteien wird regelmäßig als einseitig zurückgewiesen, die von Journalisten
mangels Fachkompetenz nicht ernst genommen und die von Politikern als Angriff auf
die richterliche Unabhängigkeit denunziert. Es ist ein Phänomen unserer Mediendemokratie,
daß ein Berufsstand, der über eine so zentrale politische, soziale und
wirtschaftliche Macht verfügt wie die Richterschaft, sich so erfolgreich dem Prüfstand
öffentlicher Kritik entzogen hat. Dabei hat die Richterschaft allen Anlaß, in eine
kritische Auseinandersetzung mit sich selbst einzutreten. Die Rechtsprechung ist
schon seit langem konkursreif. Sie ist teuer, nicht kalkulierbar und zeitraubend. Nur
noch 30 Prozent der Bevölkerung haben volles Vertrauen zur Justiz. Der
Lotteriecharakter der Rechtsprechung, das autoritäre Gehabe, die unverständliche
Sprache und die Arroganz vieler Richter (innen) im Umgang mit dem rechtsuchenden
Bürger schaffen Mißtrauen und Ablehnung. Darüber hinaus signalisieren viele
Gerichtsentscheidungen eine Geisteshaltung, die tendenziell frauen-, gewerkschaftsund
ausländerfeindlich ist. Das Sozialstaatsprinzip ist in der Rechtsprechung zur
kleinen Schwester des großen Bruders Rechtsstaat verkümmert. Die
Verwaltungsgerichte, insbesondere die Oberverwaltungsgerichte, entscheiden im
Zweifel für den Staat und gegen den Bürger. Manche Oberverwaltungsgerichte (z. B.
das Oberverwaltungsgericht Lüneburg) haben sich zu einer Wagenburg der Obrigkeit
entwickelt. Für viele Strafrichter ist der Strafprozeß noch immer ein "Gesundbrunnen"
und das Eigentum wichtiger als Gesundheit und Leben. Das Fortbildungsinteresse von
Richtern ist schwach ausgeprägt und nur dann zu fördern, wenn ein "anständiges"
Beiprogramm die Mühseligkeit der Fortbildung versüßt. Insbesondere
sozialwissenschaftlichen, psychologischen und kriminologischen Erkenntnissen
begegnet die Richterschaft in ihrer überwiegenden Mehrheit mit erschreckender
Ignoranz und greift statt dessen lieber auf Alltagsweisheiten und
Stammtischwahrheiten zurück. Das berufliche Fortkommen hat einen hohen
Stellenwert und prägt im Wege des vorauseilenden Gehorsams die Inhalte der
Entscheidungspraxis. Eine hohe Erledigungsziffer gilt im Kollegenkreis immer noch
als Nachweis besonderer Befähigung. Eine Kritik in einer Fachzeitschrift wird allemal
ernster genommen als die von Prozeßparteien. Die Aufhebung eines Urteils durch die
höhere Instanz wird als tadelnde "Schulnote" mißverstanden. Nicht wenige
Richterkollegen beurteilen den Wert ihrer richterlichen Arbeit nach der Anzahl ihrer
Aufhebungen. Politisch steht der Feind - insbesondere bei den Obergerichten -
weiterhin links und nicht rechts. Es ist sicherlich kein Zufall, daß die erstinstanzlichen
Zuständigkeiten in politischen Strafsachen und bei Großprojekten bei den
Oberlandesgerichten beziehungsweise Oberverwaltungsgerichten angesiedelt worden
sind. Bei den Obergerichten hat Bismarck bis heute gesiegt. Die Sonderrichter im
Dritten Reich sind mit demselben Qualifikationsbegriff groß geworden wie die Richter
von heute. In der Personalförderung wird immer noch der Rechtstechnokrat und
Paragraphenreiter bevorzugt, der mit einem konservativen Staatsverständnis
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ausgestattet, wendig und anpassungsfähig, mit schwach ausgeprägtem Rückgrat an
seiner Karriere bastelt. Der Richtertyp hingegen, der menschlich empfindsam und
unabhängig sein Amt wahrnimmt, der sich sozial engagiert und sich dazu bekennt, hat
in der Personalpolitik wenig Chancen. Dies muß geändert werden. Neue Richterinnen
und Richter braucht das Land. Es wird Zeit, daß hierüber eine öffentliche Diskussion
einsetzt....“.
Im Bericht der Europäischen Kommission für die Wirksamkeit der Justiz (CEPEJ) gab es in
Bezug auf die Europäischen Justizsysteme 2002 (Rapport concernant les systèmes judiciaires
européens 2002 élaboré par la CEPEJ), in allen Mitgliedstaaten des Europarates
Disziplinarverfahren gegen fehler- und mangelhaft arbeitende Richter. Nur in der BRD gab
es keine Disziplinarverfahren gegen Richter.
Ein naiver Leser des Berichts würde dabei denken, daß wahrscheinlich die deutsche Richter
tadellos arbeiten, weil es keine Disziplinarverfahren gegen sie gegeben hat. Aber das ist eben
diese Illusion, die dem Bürger in der BRD vermittelt werden soll. In Wirklichkeit gibt es
keine Disziplinarverfahren gegen Richter in der BRD, weil jede vom geschädigten Bürger
erhobene Beschwerde oder Anzeige wegen Rechtsbeugung oder Rechtsmißbrauch durch die
Staatsanwaltschaft oder Dienstvorgesetzten überhaupt nicht wirklich bearbeitet und verfolgt
wird.
Und wenn eine Anzeige ausnahmsweise verfolgt wird, wird das Verfahren sowieso
eingestellt, mit der Folge, daß der schuldige Richter niemals für seine Straftaten bestraft wird.
Aus diesem Grund gibt es mittlerweile sehr viele durch die Justiz geschädigte Bürger in
Deutschland. Nach Schätzungen des ZEB und nach übereinstimmenden Informationen von
anderen kritischen Organisationen ca. 5 Millionen Behörden- und Justizopfer in diesem Land.
Zahlreiche dieser existenziellen Opfer, -erschöpft bis zum Ende-, stehen vor dem totalen Aus.
Jeder Mensch in der BRD,
- der es in diesem Staat von freier Meinungsäußerung nur wagt seine tatsächlichen
Erfahrungen und Meinungen gegen Rechtsanwälte, Gutachter, Justiz, Klagen,
Widersprüche, Berufungen, Gerichtsbeschlüsse, Strafanzeigen und vieles andere mehr
darzulegen, zu kommentieren und zu bewerten,
wird gnadenlos mit einstweiligen Verfügungen, Urteilen und Strafverfolgungen in allen
Formen diffamiert und so existenziell gefügig gemacht (Friedrich Schmidt, Rainer Hoffmann,
Rolf Schälike, Peter Köberle, Klaus-Dieter Fromme, Rüdiger Jung u.v.a.). Jede Form, die
Mißstände des Staates aufzuzeigen, wird extrem unter Mißbrauch der Staatsgewalt in krimineller
Art und Weise bekämpft. Selbst kritische InterNet-Seiten, die dem Hausrecht unterliegen,
werden für die Öffentlichkeit gesperrt, um diese von den wahren Tatsachen zur Meinungsbildung
abzuhalten.
Gegenwärtig läuft die deutsche Strafverfolgungsbehörde Gefahr den Kampf gegen die
Wirtschafts- und organisierte Kriminalität, -und damit meint der ZEB auch die immer wieder
auftretenden Fälle von Kriminalität mit Duldung der Politik-, auf Dauer zu verlieren und
unglaubwürdig zu werden, wenn sie selbst die organisierte Kriminalität im Amt verhindert.
Die offizielle OK-Definition (Gemeinsame Arbeitsgruppe Justiz/Polizei, 1990/RiStBV 1991)
ist die von Gewinn- oder Machtstreben bestimmte planmäßige Begehung von Straftaten, die
einzeln oder in ihrer Gesamtheit von erheblicher Bedeutung sind, wenn mehr als zwei
Beteiligte auf längere oder unbestimmte Dauer arbeitsteilig
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a) unter Verwendung gewerblicher oder geschäftsähnlicher Strukturen,
b) unter Anwendung von Gewalt oder anderer zur Einschüchterung geeigneter Mittel
oder c) unter Einflußnahme auf Politik, Medien, öffentliche Verwaltung,
Justiz oder Wirtschaft zusammenwirken.
Der Begriff umfaßt nicht Straftaten des Terrorismus. Die Erscheinungsformen der organisierten
Kriminalität sind vielgestaltig. Neben strukturierten, hierarchisch aufgebauten Organisationsformen
(häufig zusätzlich abgestützt durch ethnische Solidarität, Sprache, Sitten, sozialen
und familiären Hintergrund) finden sich -auf der Basis eines Systems perrsönlicher und
geschäftlicher kriminell nutzbarer Verbindungen - Straftäterverflechtungen mit unterschiedlichem
Bindungsgrad der Personen untereinander, deren konkrete Ausformung durch die jeweiligen
kriminellen Interessen bestimmt wird.
Der Begriff der organisierten Kriminalität trifft insbesondere für Straftaten im Amt zu!
Die BRD ist ein politischer Juristenstaat. Der Bundestag besteht überwiegend, der Petitionsausschuß
fast vollständig an den entscheidenden Stellen aus Juristen. Die Justiz selbst besteht
ebenfalls vollständig aus dieser Gruppe, und insbesondere Behörden werden dadurch die
Juristen in der Leitung und Entscheidung bestimmend besetzt. Die BRD ist also kein
Recht(s)staat, sondern ein Juristenstaat. Und diese Rechtstheoretiker sind nicht praxisorientiert
und lassen auch keine Kritik in ihrem Staat zu.
Da sich ein Justizminister nun aber nicht nur als Hüter über die Unabhängigkeit der Justiz,
sondern natürlich auch als Politiker zu begreifen pflegt, ist er der Versuchung ausgesetzt,
andere Mittel einzusetzen, um die politisch erwünschte Entscheidung der Staatsanwaltschaft
zu erreichen, wenn er diese für rechtlich vertretbar hält. So ermöglicht ihm seine Dienstaufsicht
über die Staatsanwaltschaft auch, Druck im Einzelfall zu erzeugen. Dies ist vor allem
dann bedenklich, wenn auf eine staatsanwaltliche Entscheidung hingewirkt wird, die keiner
richterlichen Überprüfung zugänglich gemacht werden kann. Das Official- und Legalitätsprinzip
der Staatsanwaltschaft ist in Wirklichkeit nicht gegeben. All dies nährt die Befürchtung,
daß gerade in einer Zeit, in der ein Angriff der organisierten Kriminalität und der
Wirtschaftskriminalität auf staatliche und wirtschaftliche Institutionen droht, die deutschen
Strafverfolgungsbehörden nicht über die notwendige Handlungsfreiheit verfügen, um dieser
für die BRD neuartigen Form der Kriminalität entgegenzuwirken.
Somit wird öffentliche Anklage und öffentliches Hinterfragen von Vorwürfen aus der Bevölkerung
in der Aufklärung und Verfolgung absichtlich und mit Erfolg unterdrückt, eben
organisiert. Das gilt allgemein für alle Bereiche der Staatsgewalt. Es gibt praktisch derzeit
keine Möglichkeit der Rechtskontrolle des „Staates im Staat“.
Weder die Ministerien noch die Gerichte sind volkslegitimiert; deren Macht geht nicht vom
Volk aus. Das Grundgesetz schützt kriminelle Politiker gegen Strafverfolgung. Hier wird die
ganze rechtswidrige tragweite des Systems deutlich, aus denen sich regelmäßig Opfer von
Straftaten im Amt ergeben.
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Korruption contra Demokratie
Die derzeitige Rechtssprechung versteht kein Bürger mehr, weil über sehr lange Zeit ein Mißbrauch
von Rechtssprechungen für Banken, Versicherungen, Energie- und Kommunikationsunternehmen,
Beamte, Anwaltschaft, Ärzte und andere Berufsgruppen gegen den Schutz des
Bürgers zugelassen worden ist, da der Gesetzgeber dies per Gesetz nicht regulieren wollte,
obwohl der Gesetzgeber diese schädigende Rechtspraxis aus fiskalischen Gründen billigend
in Kauf nahm.
Deswegen ist der Mensch in der BRD auch nichts wert, wie die Praxis der historischen
Rechtsprechung für Schmerzensgeld allgemein zeigt. Nach dem theoretischen Grundsatz
- „... wer zum Schadensersatz verpflichtet ist, hat den Zustand wieder herzustellen, der
bestehen würde, wenn der zum Ersatz verpflichtende Umstand nicht eingetreten wäre“- ,
wird die praktische Höhe des Schmerzensgeldes durch Richter in der BRD verfassungswidrig
und ganz gering festgelegt. Denn kein Richter ist Sachverständiger für Schmerzen an Hand
juristengebastelter historischer Entscheidungen (DIKTAT) aus der deutschen Geschichte, wo
der Mensch von Anfang an nichts wert war. Hier müssen praktisch Menschen mit den
entsprechenden Leiden (sachverständige Verletzte) befragt werden, was angemessen ist. Das
ist Volkslegitimation im Gegensatz zu Justizdiktatur. Und so entsteht dann Unrecht und
Menschenrechtsverletzung.
Diese Praxis ist allgemeingültig für alle Rehabilitationen vom Umrecht und Entschädigung im
Staat. Bei der Rehabilitation vom Schaden und Unrecht wird das Muster “Spiel auf Zeit“
praktiziert, daß die BRD aus der eigenen Geschichte gelernt hat, um Opfer nötigend und
erpressend zu zerstören. Die Opfer werden zur Geisel der Justiz im Rechtsstreit, weil dort in
der Regel nicht aufgeklärt und nicht entschädigt wird. Nicht die Schadensregulierung, sondern
das Schadensmanagement durch Untätigkeit, Unterlassung, Rechtsmißbrauch und Rechtsbeugung
steht im Vordergrund, beidem unnötiger und extremer Schaden unter Vorsatz zum
Nachteil der Opfer billigend entsteht (Fall Vera Stein, M.-Selim Sürmeli usw.).
Durch die politische Billigung von Straftaten, unterwandert durch Korruption innerhalb der
Politik, sind die Bürger schutzlos gegen die Wirtschaft-(Straftaten) und den folgenden
Straftaten im Amt hilflos ausgeliefert. Diese Korruption setzt sich dann fort mit der richterlichern
Nebentätigkeit uns sonstigen politischen Aktivitäten gegen die Opfer und Bürger.
Ruinierung, Kriminalisierung, Demoralisierung und Psychiatrisierung der Opfer
Korruption, Rechtsmißbrauch, Rechtsbeugung und folgende Kettenstraftaten sind in der
deutschen Justiz also absolut nichts Ungewöhnliches. Schwerpunkt von Justizkriminalität, in
denen Behörden- und Justizangehörige sowie auch besonders wichtige Persönlichkeiten des
öffentlichen Lebens, Unternehmen und Berufsgruppen mittels Straftaten geschützt werden
sind nicht die Ausnahme, sondern die Regel. Diese Strafvereitelungen im Amt, -neben der
Rechtsbeugung-, gehen sogar regelmäßig soweit, daß engagierte Bürger, die solche Zusammenhänge
aufgedeckt und angezeigt haben, straf- und zivilrechtlich verfolgt werden. In der
Regel werden diese justiziellen Straftaten mit nachfolgenden Psychiatrisierungsversuchen
begangen. Mit Hilfe eines psychiatrischen Gefälligkeitsgutachten soll der anspruchssuchende
Bürger rechtlos gestellt, weil er als prozeßunfähig zum Schweigen gebracht werden soll.
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Solche Psychiatrisierungsverfahren sind mittlerweile in der BRD sehr populär geworden,
insbesondere gegen Systemkritiker. Das „sich gegenseitige Decken“ in Justizkreisen ist die
Regel, nicht die Ausnahme. Dies dient allein der Vertuschung des organisierten Unrechts.
In Fällen des Bürgerangenement für Menschenrechte und Demokratie wird die Willens- und
Meinungsfreiheit nicht gestärkt, sondern sie werden regelmäßig einer Verfolgung ausgesetzt.
Beleibt ist der Vorwurf der Diffamierung und sonstige erfundene Straftaten, gegen die sich
das Opfer nicht wirksam verteidigen kann und soll. Dabei wird nicht selten Gedankenstrafrecht
praktiziert, in dem die Straftat selbst nur im Gedanken der Justiz bis zur Perfektion
fortentwickelt wird. Und so entsteht ein perfektes und legitimes Verbrechen gegen das Opfer.
Diese Opfer durchlaufen die Härte der Staatsgewalt in allen Formen und Richtungen, an der
sich insbesondere die Justiz massiv beteiligt. Anfangs denken und hoffen die Opfer, daß in
einem Gerichtsverfahren alles aufgeklärt wird, aber dies allein dient zur Legalisierung der
bereits eingetretenen Straftaten im Amt und Rehabilitation der Staatsgewalt (LLAMSModell).
So laufen sich die Opfer den „Wolf“ für eine Rehabilitation und werden dann mit
Hilfe eines Psychiatrisierungsverfahren zu Querulanten abgestempelt.
Hier steckt eine über lange Zeit entwickelte und methodisch praktizierte Menschenrechtsverletzung
in der BRD. Dazu erklärt Menschenrechtler Peter Briody als neutraler Ex-Offizer der
Royal Air Force über Verwaltung, Industrie und insbesondere über die Justiz der BRD, daß er
diese Recht(s)praxis über 14 Jahre beobachtet hat und zu folgendem Schluß gekommen ist:
„ Der Unterschied zwischen einer Diktatur und der Bundesrepublik Deutschland ist, daß eine
Diktatur Ihre Kerker und Foltergefängnisse finanzieren muß. Die Bundesrepublik
Deutschland macht ihre Folter, dank dem LLAMS-Modell, zu einem gewinnbringenden
Geschäft. Im Mittelpunkt steht die Justiz als Täterin oder Handlangerin zur Verfügung. Die
Opfer werden mit fingierten Prozessen sowie Rechtsbeugung überschüttet, bis sie in
finanziellen Schwierigkeiten kommen. Dann kann das unendliche Leid und Ausbeutung
beginnen. Während eine Diktatur durch Revolution oder den Tod des Diktators zugrunde
gehen und die Opfer von Ihren Folterknechten befreit werden kann, gibt es in Deutschland
keinen solchen Erlaß, weil niemand im Ausland etwas von den Menschenrechtsverletzungen
im Lichte der vorgetäuschten Demokratie merkt“.
Akteneinsicht wird in der Regel bei Justizangelegenheiten nicht gewährt und es ist nicht
selten, daß Antrags-, Beweisantrags- und Fragerecht zum Mißbrauch beschnitten und sogar
gegen Beweisverwertungsverbote sowie eindeutig und in voller Härte gegen Prozeßrecht
verstoßen wird. Die Dienstaufsichtbeschwerden und die Befangenheitsanträge prallen gegen
jede Vernunft methodisch und systematisch ab. Letztendlich ist auch das Urteil „im Namen
des Volkes“ überhaupt nicht verständlich oder im Urteil wird die tatsächliche Legende
umgedeutet und umgeschrieben. Unter Demokratie verstehen die Richter die eigene „Entscheidung“
durch eigene richterliche Abstimmung.
Deswegen gilt bei der Justiz die eigentliche Tatsache nicht als Tatsache, sondern das Urteil als
Tatsache. Denn die Justiz ist sehr fortschrittlich. Die Justiz kann Tatsachen aus der
Vergangenheit in der Gegenwart ohne Zuhilfenahme von technischen Mitteln (meist aus
fiskalischen Gründen) als unwahr legalisieren. Recht und Gerechtigkeit verlieren so ihre
Bedeutung und somit in Folge die Gültigkeit , weil nur das zählt, was die Justiz bestimmt.
12
Die Rechtsmittelinstanzen verweigern die Wiederherstellung von Recht und Gesetz wegen
dem Erfolgsdruck gegen den Bürger, und eine Wiederaufnahme ist völlig ausgeschlossen, da
dies dem Ansehen der Justiz schadet. Da es somit grundsätzlich an fairen Verfahren mangelt,
ergibt sich überhaupt der Stillstand der BRD-Rechtspflege in Amtshaftungsahngelegenheiten.
Aus dieser Situation heraus sind weder in der BRD noch bei europäischen Instanzen im
regulären Rechtsweg die zuständigen Gerichte erreichbar, ein nationaler Rechtsweg ist nicht
ausgeformelt -, in Folge die europäischen Bundesorgane nicht erreichbar. Die Verfahren in
der BRD dienen lediglich als Alibi dem Opferschmerz als Heilung.
In der Regel werden Straftaten im Amt nicht verfolgt und die Begründung und
Glaubhaftmachung der Entscheidung fehlt oder ist nicht nachvollziehbar. Und richterliche
Entscheidungen sind in der ausgefertigten Form unzulässig und rechtswidrig, da die Entscheidungen
nicht dem Original entsprechen, weil sie in der Regel nicht unterschrieben sind.
Schon deswegen liegt keine ordnungsgemäße Entscheidung vor. Sie entspricht keineswegs
dem Formbedarf einer Urkunde nach Ort, Datum und Unterschrift. In der willenserklärenden
Urkunde fehlt auf der einen Seite die Unterschrift der Richter, zum anderen fehlt bei der
Beglaubigung das Datum der Beglaubigung. Weder Entscheidung noch Beglaubigung sind als
Urkunde zulässig, noch nicht ein Mal in Kopie!
Dies zeigt auf der einen Seite ganz deutlich die fehlende Volkslegitimation der deutschen
Richter, weil die Entscheidungen als Urkunden nicht wirksam sein können. Auf der anderen
Seite können die Richter wegen dem Formfehler der Urkunden später nicht zur Verantwortung
gezogen werden, weil die Willenserklärung der Entscheidung nicht unterschrieben
und somit kein Vorsatz gegeben ist. Die deutschen Richter handeln somit als Privatperson,
aber keinesfalls als volkslegitimierte Richter und somit ist auch keine Rechtskontrolle
notwendig. Und massiven Fehler sind die Folge, wenn die Justiz außerhalb jeglicher Rechtsnorm
und Legalität arbeitet, denn Gelegenheit macht Profi in Rechtsmißbrauch und
Rechtsbeugung.
Und die Vollstrecker handeln nur im Auftrag und sind nicht verantwortlich, so der Gedanke,
abgeleitet aus der deutschen Nachkriegsgeschichte. Die Justiz ist eine reine Politbehörde.
Oftmals werden die Opfer zum 2. Mal schwerer Verletzt durch dieses untätige Handeln, weil
das Ziel der Rehabilitation nicht aus tatsächlichen, sondern aus fiskalischen Gründen nicht
erreicht werden darf. Das Opfer kann dann die Opferrolle nicht annehmen, weil die Strafverfolgung
in Kettenstraftaten im Amt und in Folge in Untätigkeit endet. Deswegen werden
die Opfer regelmäßig kriminalisiert und psychiatrisiert.
Das Opfer wird einer „von Amts wegen“ Straftat ausgesetzt, die als Staatsgewalt massiv
einwirkt und zu massiven unvorstellbaren Menschenrechtsverletzung führt. Dies geschieht
meist durch Vortäuschung von Straftaten und Urkundenfälschung im Amt. Es werden so
erheblichen Straftaten innerhalb der Justiz begangen. Der ZEB betont, daß solche Vorgänge,
zur Normalität in der deutschen Justiz gehören.
Diese Opfer erleiden schwerwiegende Verletzungen und Schäden auf Dauer!
Richtigerweise gilt „zweierlei Maß" für die Verfolgung von Straftaten im Amt als einen der
schlimmsten Vorwürfe gegenüber einem Richter oder Staatsanwalt.
13
Wenn zum Schutz vor Rechtsmißbrauch in etlichen Fällen mittlerweile Strafanträge gegen
Behörden- und Justizangehörige wegen der Bildung und Zugehörigkeit zu einer kriminellen
Vereinigung erstattet wurde, da es sich hier um absprachegemäße Tathandlungen von
Volljuristen handelt, die sich nicht auf Irrtümer (vermeidbarer und unvermeidbarer
Verbotsirrtum) herausreden können, gab es trotzdem keine wirkliche Strafverfolgung.
Die Gerichte wollen solche Straftaten im Amt nicht verurteilen und die Staatsanwälte sind
nicht unabhängig, da sie politisch weisungsgebunden handeln. Die Mischung ist für das Opfer
vernichtend. Die Generalstaatsanwaltschaft ist eine weisungsgebundene reine Politbehörde,
die unzutreffend als Fachaufsichtsbehörde der Staatsanwalten gilt und von allen mitgetragen
wird, da solche brisanten Vorgänge abgesprochen werden, vor allem mit der Leitung der
Behörde wie auch mit dem politischen Hinterfeld (mindestens dem weisungsgebenden
Justizministerium).
Das praktische Bild bewußter Verstöße gegen Rechtsnormen prägen nicht Fälle rechtsfeindlicher
Entscheidungen gegen elementare Rechtsgrundsätze, sondern eher leichte Fälle bewußt
unvertretbarer Verfahrensbehandlung, teils zur Arbeitserleichterung, teils zur Erreichung
fiskalischer Ergebnisse. Dem Ansehen und der Autorität des Rechtsstaats sind auch sie
abträglich. Die Justiz würde bei Straftaten dieser Schwere, die allein mit Freiheitsstrafe und
nicht mehr auch mit Geldstrafe bedroht sind, gegenüber juristischen Laien, also normalen
straffällig gewordenen Bürgern die volle Härte des Gesetzes anwenden:
Ausstellung eines Haftbefehls, sofortige Inhaftierung, Entfernung vom
Arbeitsplatz wegen bestehender Wiederholungsgefahr, Anklageerhebung.
Kleinkriminell gewordene Bürger, der vom „großen Bruder „Staat im Staat“ gelernt hat, werden
in der Tat zwar verfolgt und verurteilt, aber die großen gewerblich, gemeinschaftlich und
vorsätzlich systematisch begangenen oder politisch motivierten Verbrechen werden nicht
aufgeklärt, verfolgt, angeklagt oder verurteilt.
Verlust der demokratischen Volkslegitimation
Auf der einen Seite wenden sich die geschädigten Bürger traditionell an die volksvertretenden
Politiker mit ihren Problemen, die keine wirksame Hilfe bekommen. Denn auch auf die Presse
ist nicht unbedingt verlaß, wenn sie über die Probleme des Staates im Staat berichten sollen.
Auf der anderen Seite haben sich diese frustriert-hilfesuchenden Bürger mit ihren Problemen
formiert und inzwischen im InterNet vernetzt, um sich selbst zu helfen.
Selbst Richter sind in der BRD nicht unabhängig, da sie nicht vom Volk gewählt, sondern auf
politische Anweisung der Ministerien ins Amt bestellt werden. Gerade diese Gruppe, die eine
unabhängige Staatsgewalt darstellen soll, ist durchtrieben von Billigkeitsrecht. Denn der
Gesetzgeber ermöglicht es diesen Richtern bestimmte Nebentätigkeiten auszuüben, die nicht
für die Allgemeinheit, sondern für bestimmte Interessengruppen von Vorteil sind. Das schlägt
sich alles auf Recht und Gerechtigkeit in Form von Billigkeit nieder, zumal auch die politische
Farbe eine sehr wichtige Rolle spielt. Deswegen müssen Urteile „im Namen des Volkes“
transparent, kritikfähig und zum Schutz vor Mißbrauch korrigierbar sein!
14
Daher kommt die allgemeine Argumentation, daß bei Gericht nicht Recht, sondern ein Urteil
gesprochen wird, worin der Fehler des Mangels deutlich wird. Manche Bürger kommen daher
ganz legitim auf die Idee das Notrecht anzuwenden. Manche Organisationen haben sich über
den Art. 20 IV Grundgesetz legitimiert und haben einen Exilstaat mit Datenbanken über
Staatanwälte, Richter und Gutachter aufgebaut. Diese Klagen auch vor den europäischen
Institutionen (Dr. Wenzel) auf Wiederherstellung einer verfassungsmäßigen Volkslegitimation.
Solche Organisationen und Menschen werden in der BRD mit allen Mitteln als Staatsfeind
bekämpft.
Wie bereits oben erwähnt, sind nach Schätzung des ZEB etwa mindestens 5.000.000 Bürger
vom Rechtsmißbrauch in der BRD betroffen. Nach Umfrage haben 3/4 der Bürger kein
Vertrauen mehr in die Rechtsprechung, weil die BRD, -wie zuvor erklärt-, ein Juristenstaat
ist. Dies zeigt ganz deutlich den Verlust der Volkslegitimation der Staatsgewalt. Der
hilfesuchende Bürger sucht nun nicht mehr den volksvertretenden Politiker auf, sondern
wendet sich auf Grund seiner sehr schlechten Erfahrung an die Menschenrechtsorganisationen,
womit sich die Volkslegitimation auf die Nichtregierungsorganisationen
(NRO´n/NGO´s) im Wandel des Systems übertragen hat.
Denn die Behörden besitzen offensichtlich keine natürliche Gabe den berechtigten Bürgerbeschwerden
abzuhelfen, damit das System "Staat" funktionieren könnte. Rechtsbeugung,
Billigkeitsrecht und Korruption in allen Ebenen des Staates sind an der Tagesordnung, und
eine Dienstaufsicht gibt es für Behörden nicht wirklich. Entschädigungsrecht und Rehabilitation
für diese Fehlleistungen stehen nur auf dem Papier. Mündliche und sofortige
Beschwerden werden nicht angenommen, und eine Beschwerde auf Papier schlägt nicht
zurückt, weil Papier ist formlos, fristlos und folgenlos geduldig in der Amtssprache.
Zur Lage von Nichtregierungsorganisationen (NRO´n/NGO´s) für Menschenrechte
Dabei geraten die geschädigten Bürger an Institut für Menschenrechte, anmesty und transparancy
international, Weißer Ring, Stiftung Opferhilfe, Diakonie und andere Organisationen,
weil diese vom Staat werbewirksam und plakativ gefördert werden. Diese staatlich geförderten
Organisationen sind nur Pseudo-Organisationen, die in Wirklichkeit dem Bürger nicht
helfen wollen, denn diese kennen keine Straftaten im Amt. Der ZEB hat deswegen eine Studie
gestartet, die das Ausmaß der Straftaten im Amt feststellen soll, um mit Zahlen die Notwendigkeit
einer Gesetzesnovellierung im Bundestag durch eine Petition herbeizuführen.
Der ZEB hat im laufenden Jahr amnesty international, Weißer Ring, Stiftung Opferhilfe und
andere Organisationen angeschrieben und um Auskunft gebeten, wie vielen Opfern von
Straftaten im Amt geholfen worden ist. Auf mehrfacher Anfrage kam entweder keine Antwort
oder es war kein Fall bekannt, in dem wirklich eine Hilfe geleistet worden war. Die Stiftung
Opferhilfe, deren Geschäftsführer die Generalstaatsanwaltschaft ist, wollte keine schriftliche
Stellungnahme abgeben, nachdem sie mehrfach dazu aufgefordert worden war. Der Vorstand,
das Justizministerium, weigerte sich ebenfalls eine Stellungnahme abzugeben und Anfragen
zu beantworten, weil Opfer von Straftaten im Amt und somit die Hilfe für Justizopfer völlig
unbekannt ist.
15
Die „Institute“ für Menschenrechte erfüllen nur statistische Alibifunktionen, auch wenn ihnen
Menschenrechtsverletzungen gemeldet werden. Die staatlich unterstützten Organisationen
unterstützen keinen Einzelfall von Straftaten im Amt, und deswegen tauchen auch diese Opfer
in keiner Statistik auf, wie zuvor erwähnt mit der Dienstaufsicht gegen Richter. Der
Bundestag und das Bundesjustizministerium teilten auf Anfrage des ZEB,
wie viele Disziplinarverfahren und Straftaten im Amt angezeigt, verfolgt, angeklagt,
auf Klageerzwingungsverfahren verwiesen und verurteilt worden sind,
über den Ausschuß für Menschenrechte und humanitäre Hilfe (ohne Aktenzeichen) mit, daß
ihnen keine Zahlenmaterial darüber vorliegt, um das Ausmaß der Menschenrechtsverletzungen
einzuschätzen. Die rechtliche Situation in der BRD sieht so aus, daß eben durch das
Rechtsberatungsgesetz die Arbeit der NRO´n/NGO´s für Menschenrechte massiv eingeschränkt
und behindert wird. Die Mitglieder der NRO´n/NGO´s müssen sich sogar strafrechtlicher
Verfolgung aussetzen, wenn sie sich im Einzelfall für die Menschenrechte der
Opfer einsetzen.
Es gibt in der BRD weder ein Täter/Opfer –Ausgleich für Straftaten im Amt noch einen Ombudsmann
für die außergerichtliche Regulierung für Schäden. Die Opfer müssen sich an die
Landgerichte wenden, in dessen Prozeßverlauf keine Rehabilitation erfolgen darf. Somit
werden Straftaten auf einer Täuschung des Rechtswegs legalisiert, um Schadensersatz nicht
zu leisten.
Ferner werden die NRO`n/NGO´s für Menschenrechte in der BRD mit einer natürlichen
Auslese finanziell ausgetrocknet, indem ihnen die Gemeinnützigkeit nicht anerkannt wird.
Darüber hat der ZEB an das Präsidium des Europarates für NGO´s ausführlich berichtet .
Das wesentliche Ergebnis dieses Berichtes ist, daß auf den Antrag auf Anerkennung der Gemeinnützigkeit
das Finanzamt neben vielen Rügen und Behauptungen im Bezug auf die „Opferhilfe
von behördlichem Rechtsmißbrauch“ erklärt hat, daß sich die „Förderung des
demokratischen Staatswesens nur auf den Geltungsbereich des Grundgesetzes erstreckt“, und
grundsätzlich davon auszugehen ist, daß in der BRD „in diesem Sinne ein nicht anfechtbarer
Rechtsmißbrauch nicht erfolgt“ und damit ein „Konflikt“ mit dem ZEB und „den Grundprinzipien
der BRD nicht ausgeschlossen ist“ und somit die Anerkennung der Gemeinnützigkeit
zur Steuerbegünstigung nicht vereinbar sei.
Damit wird das politisch angewiesene und fiskalisch fortgesetzte Grundprinzip der Deckelung
von Menschenrechtsverletzungen im Amt und die Spurtreue bewiesen. Der ZEB hätte die
Gemeinnützigkeit erhalten, wenn der ZEB die Opferhilfe für Straftaten gegen Bürger so
beschränkt hätte, „die Gewalttaten zum Opfer gefallen sind“, wie anmesty international,
Weißer Ring, Stiftung Opferhilfe dies in der Praxis umsetzt. Es ist also politisch gewollt, daß
Opfern von Straftaten im Amt, -also des Systems-, nicht geholfen wird. Demnach sollen
Straftaten nach §§258a, 331-358 StGB in der Verfolgung, Vollstreckung und zivilrechtliche
Ansprüche nach §839 BGB und Rehabilitation von Straftaten im Amt grundsätzlich
verhindert werden.
Obwohl der Sachverhalt gegen die Oberfinanzdirektion nochmals klargestellt wurde, daß kein
Unterschied von Opfern und Opfern besteht, weil die Anerkennung der Hilfe von Opfer von
Straftaten als steuerbegünstigte Zwecke eine Einschränkung hinsichtlich des Täterkreises
enthält, hat das Finanzamt die Grundeinstellung nicht angeändert, weil die Spurtreue dies
verbietet.
16
Das Finanzamt Hannover ging in einer Erklärung soweit, daß gemeinnützige Satzungen für
„Menschenrechte“ und gegen „Korruption“ nicht förderungsbedürftig sind, Tierschutz schon.
Damit steht die Absicht der BRD gegen die Vermutung, daß Tierschutz vor Menschenrechten
steht.
Die Eintragung des ZEB in das amtsgerichtliche Register hat 6 Monate wegen dem Finanzamt
gedauert, weil das Finanzamt die Gemeinnützigkeit nicht anerkennen will. Da nach einem
Jahr kein rechtsmittelfähiger Bescheid des Finanzamtes vorlag, hat der ZEB eine Klage vor
dem Finanzgericht Hannover mit einer einstweiligen Anordnung eingereicht. Der einstweilige
Antrag wurde 10 Wochen vom Finanzgericht nicht beschieden, weil auf die Antwort des
Finanzamtes gewartet wurde. Somit hat das Finanzamt für den ZEB nach mehrfacher
Aufforderung über 16 Monate keinen rechtsmittelfähigen Bescheid erteilt. Trotz dieser
Tatsache hat das Finanzgericht in Hannover die einstweilige Anordnung wegen dee Fehlens
eines rechtsmittelfähigen Bescheides abgelehnt, bei gleichzeitigem Verstoß gegen das
rechtliche Gehör. Hier wird das ganze Muster erkennbar, das zuvor eingehend beschrieben
worden ist. Damit wird das politisch angewiesene und fiskalisch fortgesetzte Grundprinzip
der Deckelung von Menschenrechtsverletzungen im Amt und die Spurtreue in der BRD nur
bewiesen, in der Absicht, an eine Rehabilitation dieser Opfer nicht einmal ansatzweise zu
denken.
Damit wird nur die Notwendigkeit des ZEB bewiesen, weil Menschenrechtsverletzungen in
der BRD offensichtlich nicht verfolgt, veröffentlicht und rehabilitiert werden sollen.
Der Bundestag verweist die Angelegenheit an den nds. Landtag, und der Landtag blieb bisher
untätig. Dies ist die tatsächliche Lage der NRO`n/NGO´s in der BRD, die sich wirklich für
Menschenrechte einsetzen.
Deswegen hat bereits der Europarat für die Wirksamkeit der Behörden eine Kommission
eingerichtet (CEPEJ), weil das Problem nicht nur in der BRD besteht. Der Europarat hat im
Mai 2005 alle Regierungen der Mitgliedsstaaten dazu verpflichtet, daß die Menschenrechte
strickt eingehalten werden müssen, weil sonst Unruhen in den Ländern befürchtet werden.
Bei Anerkennung der Gemeinnützigkeit für Organisationen, die sich wirklich für Menschenrechte
und Demokratie gegen Korruption, Macht- und Rechtsmißbrauch sowie Rechtsbeugung
einsetzen, gibt es Schwierigkeiten. Der Europarat fordert zweifelsfrei von allen Mitgliedsstaaten
(Aktionsplan Europarat) die Förderung solcher NRO`n/NGO´s. Im Aktionsplan
des Europarates ist dazu bestimmt:
2. Schutz und Förderung der Menschenrechte durch andere Institutionen und
Mechanismen des Europarates
Als tragendes Forum zum Schutz und zur Förderung der Menschenrechte in Europa soll
der Europarat mit seinen verschiedenen Mechanismen und Institutionen eine dynamische
Rolle beim Schutz der Rechte des Einzelnen übernehmen sowie bei der Förderung des
unschätzbaren Engagements von Nichtregierungsorganisationen beim aktiven Schutz der
Menschenrechte.
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3. Stärkung von Demokratie, Good Governance und Rechtsstaatlichkeit in Mitgliedsstaaten
- den Ausbau der Mitwirkung von Nichtregierungsorganisationen an der Arbeit des
Europarates als ein wesentliches Element des Beitrags der Zivilgesellschaft zur
Transparenz und Verantwortlichkeit demokratischen Regierems.
Die BRD setzt Vereinbarungen und Verpflichtungen für Menschenrechte unter Vorsatz nicht
um! Doch in der Praxis ist es noch schlimmer. Wegen dem Rechtsberatungsgesetz können
Menschenrechtsorganisationen keine wirksame Hilfe leisten und Bürger können sich nicht
untereinander beraten, weil das Juristensystem dies unter Strafe stellt. Unter diesem Vorwand
werden Menschenrechtler in der BRD verfolgt und bestraft.
Der Bundestag, die Abgeordneten, die Ministerien und die Verwaltung bestehen personell
überwiegend aus entscheidenden Juristen in der BRD, die in den Denkstrukturen so
festgefahren sind, daß sie das notwendige Recht zwischen dem klaren Unrecht nicht mehr
erkennen können. Der „Staat im Staat“ hat erschreckende Mechanismen entwickelt, um
Menschenrechtler in der BRD abzuservieren und schreckt auch nicht vor Tötung von
Menschen zurück. Da wird die Unschuldsvermutung zur Farce und die Rechtskontrolle findet
sich nur in der Theorie wieder.
Die Opfer-Organisationen in der BRD gegen Banken, Versicherungen, Ernergie- und
Telekommunikationsunternehmen sowie gegen Korruption, Berufsrecht, Rechtsmißbrauchund
Rechtsbeugung haben sich nicht wirksam bilden und entwickeln können, weil ihnen
gesetzesmäßig und finanziell die Tätigkeit für Menschenrechte und Demokratie unter Vorsatz
erschwert und beschnitten wird.
Der ZEB will zukünftig auf Grund der Notwendigkeit die Interessen dieser Vereine in einer
neuen Bundesorganisation (Kommission für die Wirksamkeit der Behörden) bündeln, um
diesen Organisationen national einen wirksamen Schutz für ihre Tätigkeit zu geben und
international vor den europäischen Institutionen gebündelt zu vertreten (analog CEPEJ vor
dem Europarat).
Andere Pseudo-Menschenrechts-Organisationen
Bei den bekannten Menschenrechtsorganisationen in der BRD wie amnesty international,
Weißer Ring, Stiftung Opferhilfe u.v.a. handelt es sich regelmäßig um „abgerichtete“ Pseudound
Vorzeigeorganisationen, die zum Schutz der Menschenrechte faktisch und tatsächlich
nichts unternehmen, um international die wahre Situation in der BRD zu verschleiern und nur
eine beschönigende Alibifunktion erfüllen. amnesty international sucht immer noch nach
Knochenbrüchen, herausgerissenen Fingernägeln und blauen Flecken, obwohl die heutigen
Menschenrechtsverletzungen eine andere Qualität und Quantität haben.
Außerdem verweigern sie die Hilfe bei Straftaten im Amt wegen dem Grund des Einzelfalls.
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Geschädigte Bürger werden vor den Gerichten rechtlos gestellt und mit rechtswidrigen
Urteilen versklavt, mit Unterlassungs- und Diffamierungsklagen überzogen, kriminalisiert,
psychiatrisiert, finanziell, existenziell und gesundheitlich ruiniert und in machen Fällen in den
Tod getrieben. In zivilrechtlichen Verfahren wird grundsätzlich gegen Art. 1 des 4.
Zusatzprotokolls der MRK verstoßen (LLAMS-Modell). Dabei handelt es sich regelmäßig
um Opfer von Banken, Versicherungs-, Ernergie- und Telekommunikationsunternehmen, von
Berufsträgern (Arzt- und Gutachterwesen, Rechtsanwälte und Notare) oder vom
korruptionsanfälligem Recht(s)- und Sozialsystem, die systematisch durch Rechtsmißbrauchund
Rechtsbeugung verletzt worden sind.
Wenn dies nicht hilft, werden die Opfer mit vorgetäuschten Straftaten inhaftiert und so in
fingierte Straftaten eingebettet und verurteilt, damit sie für die Justiz angreifbar werden.
Das Institut für Menschenrechte dokumentiert Menschenrechtsverletzungen in der BRD,
greift aber für die Opfer nicht durch. Dafür erhält das Institut 1.5000.000 €/Jahr. Wer
glaubhaft von Straftaten erfahren hat, muß bei der Aufklärung mitwirken. Das gilt
insbesondere für Institutionen (FES, KFN, IfM) mit einer behördlichen Aufgabe, die in
keinem Einzelfall von Straftaten im Amt helfen.
Wer lautstark in Europa wegen Menschenrechtsverletzungen über andere Staaten klagt, fällt
am wenigsten auf. Die BRD unterschreibt alles in Europa um nicht aufzufallen, hält sich aber
nicht an das Europarecht und verweist auf die “abgerichteten“ Pseudo- und Vorzeigeorganisationen
für Menschenrechte in der BRD, die in Wirklichkeit auf andere Staaten
ausgerichtet sind und in der BRD tatenlos verbleiben. Deswegen macht amnesty international
nichts in der BRD und kritisiert andere Länder plakativ und werbewirksam für die BRD.
Völker- und Bundesrecht
Die BRD weigert sich das Europarecht umzusetzen. So unter anderem sind die Reformen des
Rechtsberatungsgesetzes, Antidiskriminierungsgesetzes, Urteile des europäischen Gerichtshofes
nicht umgesetzt worden, um fiskalische Menschenrechtsverletzungen rechtswidrig im
eigenen Land zu praktizieren.
Das Staatsangehörigkeitsgesetz ist in der BRD nicht nach dem europäischen Übereinkommen
über das Staatsangehörigkeitsrecht (MR-Beschwerde vor dem ECHR ZEB-Türker /
Germany-Turkey Apl. 840/06) umgesetzt worden. So sind 2005 fast 80.000 türkischstämmige
Deutsche von dieser Beschwerde betroffen, denen die BRD den Rechtsweg
beschnitten und diese ohne rechtliches Gehör rechtlos gestellt hat.
Im Fall Sedef / Germany verweigerte die BRD seinem Opfer 14 Jahre lang den
Aufenthaltstitel und die Arbeitserlaubnis mit der dazugehörigen Existenzsicherung. Erst vor 4
Monaten wurde die BRD in diesem Fall mit einer Vorabentscheidungsklage vor dem EuGR
verurteilt und unterlag, nachdem das Verfahren solange erfolglos innerstaatlich und unter
Vorsatz verzögert worden war. Trotzdem verweigert die BRD die Rehabilitation des
Justizopfers, weil die Behörde die Ansicht vertritt, daß das justizversklavte Opfer kein Recht
auf Entschädigung hat, weil es nur um den Aufenthaltstitel geht.
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Der finanzielle Schaden sei von der Behörde nicht zu entschädigen, weil dieser nicht
Gegenstand des Verfahrens sei, den das Justizopfer hinzunehmen habe. Schließlich sei die
BRD ein Rechtsstaat, indem ein Recht auf eine Gerichtsentscheidung besteht. Der Schaden
beträgt in den letzten 14 Jahren fast 3.000.000 €. Daß mit dem Rechtsstreit die Existenz des
Opfers völlig entstellt worden ist, interessiert die Behörde nicht. Und das ist das Problem im
Staat.
So ergeht es auch vielen anderen Menschen nach neuen Gesetzen, zum Beispiel nach den
Hartz-Gesetzen oder der Grundsicherung. Die Gesetze haben sich geändert und die Lücken in
den Gesetzen sind so groß geworden, daß viele Fälle durch das soziale Netz fallen und der
Korruption und dem Rechtsmißbrauch politisch „Tür und Tor“ geöffnet wird. Das ist vom
Gesetzgeber unter Vorsatz voll erwünscht, weil sich so politische Finanzierungsprobleme
juristisch legal mit dem „Spiel auf Zeit“ lösen lassen.
Und eine Klärung will der Gesetzgeber unter Vorsatz nicht, weil die Gerichte die Einzelfälle
regeln sollen, obwohl die Ansprüche zu Recht bestehen. Die Gerichte wollen dies nicht regeln
und können dies auch nicht, weil die Flut von Klagen kaum noch zu bewältigen ist. Und dies
verschafft dem Staat jahrelang Zeit und Geld die existenziellen Ansprüche des Bürgers in
einer Art natürlich-juristischer „Warteschleife“ zu verweigern. Es wird Schadensmanagement
betrieben, bei dem das Einzelvermögen und die Existenz davon abhängig gemacht wird. Und
existenzielle Schäden aus Rechtsmißbrauch der Behörden, wie im Fall Sedef / Germany
werden in der Regel nicht entschädigt, obwohl dies zu entschädigen ist. Es ist daher richtig
und angemessen, daß der Schaden nach §249 BGB, dem nationalem Recht, entschädigt wird,
„... wer zum Schadensersatz verpflichtet ist, hat den Zustand wieder herzustellen, der
bestehen würde, wenn der zum Ersatz verpflichtende Umstand nicht eingetreten wäre“.
Ein solcher Rechtsmißbrauch ist nach dem Strafrecht „Betrug“ und Nötigung.
Kündigt oder verlangt nun das Opfer eine Rehabilitation aus dem behördlichen
Rechtsmißbrauch, gerät dieser wieder in die Mühlen des Staates und erleidet regelmäßig
weiteres Unrecht, denn es gibt in der BRD weder ein Täter/Opfer –Ausgleich für Straftaten im
Amt noch einen Ombudsmann für die außergerichtliche Regulierung für Schäden.
Der Europarat hat auch der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes widersprochen,
wonach deutsche Behörden nicht zwingend an die Urteile des europäischen Gerichtshofes für
Menschenrechte gebunden sind. Laut Art. 46, 56 der EMRK sind alle Unterzeichnerstaaten
verpflichtet die Straßburger Urteile zu befolgen. Damit sind die Verbindlichkeiten der Urteile
des Menschenrechtshofes ECHR/EGMR unzweideutig klargestellt.
Trotzdem werden europäische Urteile gegen die BRD nicht umgesetzt, wie im Fall
GÖRGÜLÜ/Germany. Die Opfer werden als Objekt von Gerichtsverfahren ver-sklavt und
rechtlos gestellt, bei dem Verfahrenslängen bis zu 24 Jahren vor dem 1. Rechtszug keine
Seltenheit sind (Fall SÜRMELI / Germany).
Und auch gewonnene und aussichtsreiche Verfahren wie im Fall STORK / Germany vor dem
EGMR haben in der BRD bereits beim Ansatz eines Prozeßkostenhilfeantrages wegen
Entschädigung „Mangels hinreichenden Erfolgs“ keine Aussicht, weil so das Verfahren im
Vorfeld zur Rechtlosstellung der geschädigten Klägerin beendet werden soll.
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Die ablehnende Entscheidung über die Prozeßkostenhilfe wurde durch Prof. Dr. jur. Hans-
Peter Schwintowski von der Humboldt Universität zu Berlin überprüft. Der Rechtswissenschafter
kam nach intensivem Studium des Falles eindeutig zum Ergebnis, daß die deutschen
Gerichte die Umsetzung der europäischen Entscheidungen verweigern. Der Schaden wird
Minimum auf fast 3.000.000 € vom Rechtsexperten geschätzt.
Im Fall Sürmeli / Germany beträgt der Schaden über 18.000.00 €. Hier stellt der Rechtsexperten
Prof. Dr. Scheer aus Hamburg insgesamt nach sehr umfangreicher Falluntersuchung
schriftlich auf fast 40 Seiten fest,
„...daß der Kläger nicht beweispflichtig geblieben ist. Er hat für sein gesamten Vortrag
Beweis angetreten und diesen Beweis auch vollen Umfangs erbracht. Es ist unverständlich,
warum das Landgericht dennoch die Auffassung vertritt, er sei beweispflichtig
geblieben. Es ist deshalb durchaus nachzuvollziehen, daß der Kläger den
Eindruck hat, daß er nicht mit der gebotenen Objektivität behandelt worden ist“.
Analog zum Fall Stork / Germany und Prozeßkostenhilfe wird das Muster auch hier ganz klar
erkennbar. Im Fall Sürmeli / Germany wurde ihm vor den nationalen Gerichten noch nicht
einmal die Prozeßkostenhilfe bewilligt, bei dem das Hauptverfahren im selben Fall vor dem
EGMR zugelassen, eröffnet, Rechtschutz erteilt und wegen der besonderen Bedeutung der
Sache vor der großen Kammer terminiert und verhandelt worden ist.
Das ist das offensichtliche Problem mit den Menschenrechtsverletzungen in der BRD.
Organisierte Menschenrechtsverletzungen aus fehlender Rechtskontrolle
Vielmehr liegt das Problem in der politischen Diskussion über den „ besonderen Teil des
Strafrechts“, über Straftaten im Amt und somit über Menschenrechtsverletzungen des
Systems, damit eine öffentliche Verbreitung und Diskussion nicht zuzulassen werden soll. Es
wird überaus deutlich, daß das System sich in dieser Form ohne eine Änderung selbst nicht
mehr heilen kann, weil das System im Sumpf der Korruption keine wirkliche Kritik und
Kontrolle vom Bürger zuläßt.
Damit wird der Vorsatz in der BRD offensichtlich, daß Opfern von Straftaten im Amt eben
nicht geholfen wird, um die Rechtspraxis der Anerkennung der Staatshaftung für judikatives
Unrecht zu verdunkeln, da sonst die Autorität und das Ansehen der Justiz geschmälert wird,
wenn ein Justizirrtum zur Hilfe oder zu einem Schadensersatzanspruch führen könnte.
Die Unabhängigkeit, -so der allgemein fatale Gedanke in der Justiz-, stelle, einen elementaren
Grundsatz der Verfassungsordnung dar, der aber niemals als selbstverständlich betrachtet
werden könne, wenn sich die Rechtspraxis ändert. Die Anerkennung einer Haftung des
Staates für Rechtsprechungsakte könnte diese Unabhängigkeit in Frage stellen. Und
gelegentliche Fehlentscheidungen und Fehlgriffe nationaler Behörden können in der Regel
daher nicht korrigiert werden, könnten und müßten von den Opfern so hingenommen werden.
Diese Rechtspraxis ist grundrechtswidrig, wie der Europäische Gerichtshof über Amts- und
Staatshaftung in EuGH, Urteil vom 30.09.2003, AZ.: C-224/01 feststellt und erklärt hat!
Deswegen fordert der ZEB eine Kontroll-Kommission für die Wirksamkeit der Behörden .
21
Aufgaben der Kontroll-Kommission für die Wirksamkeit der Behörden
Referendum, Veto und verfassungsrechtliche Prüfung von Gesetzten
Wahlprüfung und Wahlkontrolle
Staats-Haftung von politischen Fehlern durch die Politik(er)
Regreß gegen Politiker und Parteien bei Wahlbetrug
Sittlichkeitsprüfung von Politikern und Ministern
Diätenfestlegung von Parlamentarien
Richterberufung, Richter- und Gerichtskontrolle
Standesaufsicht der Rechtspflege (Rechtsanwalt und Rechtspfleger)
Prüfung von Dienst- und Disziplinarverfahren von Beamten
Prüfung von Befangenheitsanträge gegen Richter
Prüfung von Rechtsmißbrauch und Rechtsbeugung
Strafverfolgung im Amt (258a, 331-358 StGB)
Prüfung zur Verfolgung von Straftaten im Amt als Hochverrat
Strafverfolgung von Hochverrat
Einführung und Pflege von öffentliche Datenbanken über Personen im Amt
Wiederaufnahmeverfahren und Prüfung von Urteilen
Gewährung von Prozeßkostenhilfe
Entschädigungsrecht
Zentrale OEG-Stelle für Straftaten im Amt
Prüfung bei Diffamierung
Unterlassungs- und Vollstreckungsverfahren im Zivilrecht
Prüfung von Gesetzen (Menschenrechtskontrolle bei Wählervorbehalt AuslR)
Prüfung überlange Verfahrensdauer
Prüfung in Betreuungssachen
Prüfung bei Kindesentziehung
Prüfung bei Psychiatrisierung
Prüfung und Umsetzung von EU-Richtlinien
Genehmigung und Kontrolle der Gemeinnützigkeit
Die Liste der Kommissionsaufgaben ist nicht vollständig und ist nur eine zunächst notwendige
und grobe Übersicht.
Die derzeitige Rechtssprechung versteht kein Bürger mehr, weil über sehr lange Zeit ein
Mißbrauch von Rechtssprechungen für Banken, Versicherungen, Energie- und Kommunikationsunternehmen,
Beamte, Anwaltschaft, Ärzte, Politiker und andere Berufsgruppen
gegen den Schutz des Bürgers entstanden ist, da der Gesetzgeber dies per Gesetz nicht
regulieren wollte, obwohl der Gesetzgeber diese schädigende Rechtspraxis aus fiskalischen
Gründen billigend in Kauf nahm. Hierunter können so viele Beispiele genannt werden, die
systematisch ein bestimmtes Muster ergeben und in jedem Einzelfall nur noch durch Einsatz
einer Bürger-Kommission so zu lösen ist, weil die staatliche Kontrolle niemals funktioniert
hat und daher auch nie in dieser gegenwärtigen Form funktionieren wird.
Auch Untätigkeit, Unwissenheit, Desinteresse und Unterlassung ist eine Art der Korruption
und Mittäterschaft, die verhindert, daß das bisherige System nicht funktionieren soll und
kann (LLAMS-Briody)
22
Zusammenfassung
Das Ziel des ZEB ist in diesem Zusammenhang die Einführung der Staatshaftung und
Opferhilfe für den Bürger im Sinne von Demokratie und Menschenrechte. Die Aufgabe des
ZEB besteht im Petitionsrecht darin, durch Lösungsvorschläge geeignete Gesetzesänderungen
wegen der Vielzahl der gesetzlichen Probleme zu verwirklichen, da die Behörden in der
Leitung und Entscheidung der Verfahren von diesen Gesetzen abhängig sind. Dadurch sollen
Rechtsstreitigkeiten durch eindeutige Gesetze vermieden werden, um die Justiz durch
eindeutige Gesetze aus der Billigkeit zu lenken und die Gerichte in der Flut von Klagen zu
entlasten.
In der Summe der Erfahrungen hat der ZEB festgestellt, daß die Schwachstelle des Systems
darin liegt, daß der Gesetzgeber keine wirksamen Gesetze erläßt, in dessen Rahmen zur Zeit
Rechtsmißbrauch, Rechtsbeugung, Korruption und andere unmenschlichen Handlungen im
Amt und Schäden gegen die Bevölkerung begangen werden.
Deswegen fordert der ZEB eine Staatshaftung auf Bundesebene ein , weit über die Amtshaftung
auf Landesebene, wenn der Gesetzgeber durch geeignete Gesetze nicht vermocht hat
jeden einzelnen Bürger des Staates durch geeignete Gesetze in seinen Rechten und Interessen
zu schützen. Die Kommission des Europarats für die Wirksamkeit der Justiz (CEPEJ) wird
sich im Dezember 2006 mit der Staatshaftung beschäftigen, die der ZEB seit Jahren fordert.
Die Staatshaftung soll durch eine innerstaatliche völlig unabhängige und objektive
Kommission geprüft und der vorliegende Schaden angemessen entschädigt werden, wenn der
Gesetzgeber einen Schaden verursacht hat oder eine Entschädigung sonst anders nicht
möglich ist. Hierunter fallen auch alle Korruptionsfälle, die den Staat schaden oder
schwächen könnten. Damit ist nicht die gängige Praxis gemeint den Beschwerden von Bürgen
kein Fortgang zu geben, sondern die Beschwerden der Bürger zu vertreten, im Namen des
Bürgers. Politische Diskussionen werden dadurch überflüssig, weil die Fehlerquellen in den
gesetzlichen Entscheidungen im Rahmen einer Qualitätskontrolle in der Praxis so geprüft
werden, aus der sich qualitative Novellierungen ergeben.
Die Rechtspraxis ist auch Grundgesetzkonform, da der Gesetzgeber immer noch die Gesetze
erläßt und bei Schäden haftet. Gerichtliche Entscheidungen werden weder von der
Kommission aufgehoben oder abgeändert, sondern wirklich auf Objektivität geprüft, weil dies
in der Justiz überhaupt nicht funktioniert. Deswegen funktioniert die Dienstaufsicht nicht,
weil die Dienstaufsicht zur Klärung eines Falles auch im eindeutigsten Fall überhaupt nicht in
Anspruch genommen wird und durchgreift! Rechtsbeugung, Rechtsmißbrauch, Strafvereitelung
und Billigkeitsrecht ist die praktische Tagesordnung, weil die Kontrolle im Staat so
elendig versagt.
Mit der beabsichtigten Kommissionsarbeit wird nicht nur Rehabilitation des Rechtsfriedens
wiederhergestellt, sondern unter diesen Voraussetzungen werden auch die Gerichte entlastet,
weil so eine Transparenz in den Rechtssprechungen zurückkehrt, die jeder Bürger "im Namen
des Volkes" nachvollziehen kann. Die Kontrollkommission soll auch objektiv Zulassungsprüfungen
für Prozeßkostenhilfe, Klage- und Klageerzwingungsverfahren, Psychiatrisierung
und Kriminalisierung von Opfern, Wiederaufnahmeverfahren, Untätigkeits- und Unterlassungsklagen
und in krassen Fällen des Rechtsmißbrauches und Rechtsbeugung die Tätigkeit
aufnehmen, wobei die Entscheidungen der Kommission anders gelagert sein können als die
der gegenwärtigen Recht(s)-sprechung. Oberstes Gebot der Kommission ist die Objektivität
und Transparenz der Entscheidung für den Bürger, denn alle Macht geht vom Volk aus.
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Die Entschädigungen für die erlittenen Schäden des Bürger muß entgegen der Rechtspraxis
sehr hoch sein, damit weiterer Schaden in Zukunft verhindert wird, auf die alle Macht des
Staates konzentriert werden muß. Hier könnten noch Ausführungen gemacht werden, weil die
Geschichte der BRD eben diese Entschädigungen der Opfer gesetzlich, politisch und
fiskalisch zur Zeit verhindert und der Mensch nach der Recht(s)sprechung nur als ein Objekt
von behördlichen Verfahren angesehen wird.
Die nationale Kontrollkommission muß durch Mitglieder von kritischen unabhängigen
Organisationen besetzt werden, die auch entsprechende Erfahrungen nachweisen müssen. Für
die Feststellung von Straftaten und Korruption im Amt muß der einfache Sachverhalt,
entgegen der gegenwärtigen Praxis nur bei Vorsatz, ausreichen. Was für den Bürger gilt, gilt
auch für alle anderen Personen, um den Zirkel der Billigkeit zu durchbrechen.
Eine Verjährung für Straftaten im Amt und deren Rehabilitation gibt es nicht!

SÜRMELI, M.-Selim BEK, Aleksandra

(Sys.) Präsident des ZEB Vize-Präsidentin des ZEB

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