PRÄSIDIUM Registereintrag: Deutscher Bundestag WD 3 3231
2/548.05
Bielfeldtweg 26 Amtsgericht Stade 81 VR 100573
D-21682 STADE
Tel. 0049-4141-670-123/122/121
JAHRESBERICHT 2005 des ZEB
zur Lage in der Bundesrepublik Deutschland www.zeb-org.de
01.05.2006
Der Zentralrat Europäischer Bürger (ZEB) ist eine in der
Bundesrepublik Deutschland (BRD)
eingetragene Organisation und setzt sich überwiegend und regelmäßig
für Demokratie und
Menschenrechte in Deutschland und Europa ein. Der ZEB ist auch im
deutschen Bundestag
registriert und ist mit Schwesterorganisationen in Deutschland
und Europa vernetzt.
Der ZEB beschäftigt sich unter anderem mit der Wirksamkeit der
nationalen Behörden und
Gesetze für die Wahrung der Rechte der Bürgerinnen und Bürger
in den Ländern der
europäischen Union (EU). Damit sind alle Bürgerinnen und Bürger
gemeint, die in der EU
leben oder leben könnten.
Der ZEB verfolgt ausschließlich rechtsstaatlich zugelassene
Interessen und Ziele. Zweck des
ZEB ist unter anderem die Überprüfung der Wirksamkeit der
Gesetze in der Praxis, da das
Gesetz auch fehler- oder mangelhaft oder in der Anwendung falsch
umgesetzt worden sein
kann. Deshalb stellt der ZEB zur Förderung der Wirksamkeit der
nationalen Behörden zur
praxisnahen Ausübung der gesetzlichen Aufgaben die Überprüfungsanforderungen
des Europarates
Kommission für die Wirksamkeit der Justiz,
- im Zusammenhang mit der europäischen Menschenrechtskonvention,
der Weiterentwicklung
und Konsolidierung der demokratischen Stabilität in den europäischen
Ländernsicher.
Der ZEB wurde am 11.01.2005 in Hannover gegründet und hat den
Hauptsitz in Stade.
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Gründungsanlaß
Der ZEB strebt eine sorgfältige, schnelle und beharrliche
Aufdeckung von Menschenrechtsverstößen
an. Die Organisation untersucht Menschenrechtsverstöße
systematisch und unparteiisch
sowohl in Einzelfällen als auch dann, wenn in ihnen ein Muster
erkennbar wird.
Gründungsanlaß war der Gedanke über das Petitionsrecht im
Parlament wirksame Gesetze in
der Praxis zur gerechter Steuerung des Staatswesens hinzuwirken,
um Rechtssicherheit und
Rechtsfrieden sicher(wiederher)zustellen.
Wer in Deutschland nach der Verfassungswirklichkeit gefragt wird,
pflegt oftmals nur das
Grundgesetz aufzuschlagen um dann zu behaupten, daß das
Wirklichkeit ist, was nach dem
Wortlaut des Grundgesetzes Wirklichkeit sein soll,
allein weil es dort so geschrieben steht.
Was auf das Blatt Papier geschrieben wird, ist ganz gleichgültig,
wenn es der realen Lage der
Dinge widerspricht und nicht wirklich ist.
Der ZEB hat bei seiner Tätigkeit gemerkt, daß wirksame Gesetze
von anderen Faktoren
abhängig sind, die nicht nach Sittlichkeit, Recht und Gesetz zu
vereinbaren sind. Es gibt
genügende und ausreichende Rechtsnormen im Staat, die aber nicht
wirksam genutzt werden,
worin das Problem des Übels liegt.
Grund ist der fehlende wirksame Schutz des Bürgers gegen
Rechtlosstellung durch Machtmißbrauch
in einem Staat. Der Mißbrauch steht gegen die Interessen und
Rechte des Bürgers
(Menschenrechte). Seit der Einführung des Grundgesetzes hat sich
die Demokratie in der
BRD soweit gewandelt, daß sie sich zum Nachteil für den Souverän,
den Bürger gewendet
hat. Der Souverän, -also das Volk- und im Einzelnen jeder Bürger,
von dem gemäß Art. 20
Grundgesetz (GG) alle Macht im Staat ausgeht, ist in dem zur Zeit
existierenden System der
starken Korruption, dem Rechtsmißbrauch und Rechtsbeugung
machtlos ausgeliefert. Diese
Machtlosigkeit ist unter anderem darauf zurückzuführen, daß es
in der BRD zwar laut den
Gesetzen, das bedeutet auf dem Papier, eine Gewaltenteilung gibt,
jedoch in Wirklichkeit
keine reelle Gewaltentrennung und vor allem keine wirksame
Gewaltenkontrolle. Gelegenheit
macht Profi in Korruption, wenn Kontrollinstrumente nicht wirksam
sind. Kor-ruption ist in
der BRD in fast allen Bereichen seit vielen Jahren sehr
schmerzhaft für die Bürger spürbar.
Der Bürger versteht die auf ihn ausgeübte Staatsgewalt nicht
mehr und wird von ihr
existenziell in verschiedenster Form (unt)erdrückt. Das Volk
darf zwar wählen, hat aber sonst
keine Möglichkeit die Staatsgewalt zu überprüfen. Es fehlt ein
wirksamer Schutz des Volkes
vor dem Staat im Staat. Dazu kommt erschwerend, daß
das deutsche Volk in der Masse von
Natur aus, -im Gegensatz zu anderen europäischen Staaten-, führungswillig,
propagandahörig,
vorurteilsvoll, leichtgläubig, demonstrationsunwillig und vor
allem gefühlskalt ist.
...Zu groß sind inzwischen die Zweifel an der deutschen
Staatskunst, am deutschen
Rechtsstaat, an den demokratischen Strukturen. Die Politik
schlingert zwischen
Realitätsverweigerung und Größenwahn, die Justiz verweigert
sich, die Medien
taktieren und die Eliten von Geld bis Geist nutzen die
Gesellschaft wie all ihre
Institutionen als Steinbruch für vordergründige
Eigeninteressen. Das Thema
Deutschland - ein Rechtsstaat? ist vielschichtig und
in dieser unserer Zeit des seit
Jahrzehnten von der Öffentlichkeit unbemerkt offen praktizierten
Politikwahnsinns
dringend der Aufarbeitung bedürftig.
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Gefragt ist zunächst einmal eine Art Bestandsaufnahme, eine
Auflistung und
Aufschlüsselung all der Ungereimtheiten, Ungerechtigkeiten und
Irrationalitäten, die
unter dem Begriff Bundesrepublik Deutschland Alltag
geworden sind (Friedrich
Schmidt).
Jeder, der es wagt, diese Illusion in Frage zu stellen wird zum
Staatsfeind erklärt
Aus dem neuen Bericht des Europarates vom 15.03.2006 über
Diffamierung und Beleidigung
in den Mitgliedsstaaten ist zu entnehmen, daß in den meisten Ländern
und Jahren keine
strafrechtlichen Urteile mehr wegen Diffamierung oder Beleidigung
stattfanden. Aber in der
BRD laut dem Bericht gab es im Jahr 2003 über 15 311
Strafurteile wegen Beleidigung und
145 Strafurteile wegen Diffamierung.
Nach Ansicht des Berichtes des Europarats muß die Kritikschwelle
für Politiker, Beamte und
insbesondere für Richter wesentlich höher zugrundegelegt
werden, wenn sie kritisiert werden.
Die Meinung des EGMR resultiert aus der Überlegung, daß es sehr
wichtig für alle Bürger ist,
daß sie mittels Strafverfolgung einer durch Bürger ausgeübten
Kritik in Bezug auf die
Staatsorgane weder eingeschüchtert, noch davon abgehalten werden
dürfen über offene
Probleme zu publizieren. Die entsprechende Rechtsprechung des
EGMR gibt den Staaten nur
sehr kleinen Platz dafür die Meinungsfreiheit des Bürgers zu
begrenzen. Der Gerichtshof
meint und kritisiert eindeutig die Tatsache, daß auch wenn von
der strafrechtlichen
Verfolgung der Beleidigung in den meisten Ländern abgesehen
wird, bereits der Gedanke
darüber, daß eine derartige Sanktion im Strafgesetzbuch
vorhanden ist, den Bürger
einschüchtert, um freie Kritik gegen die Staatorgane auszuüben.
Das ist auch der Grund , weshalb deutsche Journalisten durch Übergriffe
der Justiz soweit
eingeschüchtert sind, daß diese Themen eben nicht wie notwendig
veröffentlicht werden.
Statistik (2003) im Vergleich
Frankreich: Verurteilung wegen Diffamierung Einwohner %
422 60.000.000 100
Deutschland: Verurteilung wegen Diffamierung/Beleidigung
15 311 145 82.000.000 3662
Die Zahlen zeigen dies ganz deutlich, wie der Bürger in der BRD
mittels Bestrafung in der
Meinungsfreiheit gehindert und terrorisiert wird, damit er nicht
auf den Gedanken kommt,
gegen Staatswillkür zu protestieren, also zum Schweigen gebracht
wird. Darüber hinaus wird
in der BRD zivile Meinungsbildung und Interessenvertretung
besonders durchh das
Rechtsberatungs- und Rechtsberatergesetz unter Strafe gestellt.
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Mit diesen Gesetzen wird verhindert, daß sich der Bürger
informieren und formieren kann.
Denn auch der Rechtsanwalt ist ein Teil der staatlichen
Rechtspflege, der einer Standesaufsicht
und somit der Spurtreue gegen seinen Mandanten unterliegt, wie
die Historie des
Rechtsberatungsgesetzes in der BRD zeigt.
Das Rechtsberatungsgesetz ist in der deutschen Nazi Zeit eingeführt
worden und zwar mit
dem Ziel, den Juden die Tätigkeit als Rechtsanwalt zu
verweigern. Dieses Gesetz ist nach
dem 2. Weltkrieg nur leicht geändert worden und dient seitdem
dem Staat, die
Informationsfreiheit des Bürgers über ihm zustehende Rechte
unter starker staatlicher
Kontrolle zu halten. Mit diesem verfassungswidrigen Gesetz kann
sich nun der in der BRD
lebende Bürger nicht so gut wie in den anderen europäischen Ländern
über seine Rechte
informieren. Das Rechtsberatungsgesetz ist also nur eine deutsche
verfassungswidrige
Eigenart, weil nirgendwo in Europa ein vergleichbares Gesetz
gibt.
Während über die europäische Verfassung in anderen Ländern
durch Volksbefragung entschieden
wurde, durfte das deutsche Volk erst überhaupt nicht über die
eigene Verfassung
entscheiden. Niemals wird in Deutschland ein Referendum durchgeführt.
Deswegen brauchte
der deutsche Bürger, -im Gegensatz zu anderen europäischen
Staatsbürgern-, auch nicht
wirklich aufgeklärt werden. Aktuell: Während in der BRD lautlos
der Kündigungsschutz für
Berufseinsteiger abgeschafft wurde, kam es in anderen Ländern
neben massiven
Demonstrationen fast zum Sturz der Regierung. Obwohl die BRD
international
Exportweltmeister ist, wandern Großunternehmen aus politischen
Fehlentscheidungen in
betrügerischer Absicht nach jahrelanger Subvention ab ins
Ausland, die Arbeitslosigkeit
nimmt zu und die Kaufkraft ab! Das ist alles ein Teil des hörig-gesteuerten
Systems in der
BRD mit fatalen Folgen.
Und plötzlich tragen die Gastarbeiterfamilien und Ausländer im
Land Schuld, die den Staat in
seinen besten Jahren aufgebaut haben und in allen Richtungen
nunmehr aus innenpolitischen
Gründen plakativ und werbewirksam diffamiert und ihren Rechten
extrem eingeschränkt
werden, um von den politischen Verfehlungen abzulenken und einen
Sündenbock zu suchen,
der sowieso kein Wahl- und Entscheidungsrecht hat.
Denn die BRD ist pleite. Jahrzehntelang erweckten Politiker den
Eindruck, die staatliche
Rente sei auf Dauer sicher. 1986 klebte der damalige
Bundesarbeitsminister Norbert Blüm
(CDU) sogar Plakate mit dieser Zusicherung. Schon damals lagen
jedoch düstere Prognosen
vor, die lange verdrängt und kaum beachtet wurden. Heute
sprechen Politiker offen aus: Die
staatliche Altersvorsorge allein wird für viele nicht
ausreichen. Das ist Wahlbetrug.
Nach Ansicht der Bundestagsverwaltung ist die Strafverfolgung für
diese Art von Wahlbetrug
derzeit nicht möglich. Neben der Immunität, die einen Politiker
vor der Strafverfolgung
schützt, gibt es außerdem die Indemnität, abgeleitet vom
lateinischen Begriff indemnitas:
Schadlosigkeit. Indemnität bedeutet, daß ein Abgeordneter zu
keiner Zeit wegen seiner
Abstimmung oder wegen einer Äußerung, die er im Bundestag oder
in einem seiner
Ausschüsse getan hat, gerichtlich oder dienstlich verfolgt oder
sonst außerhalb des Parlaments
zur Verantwortung gezogen werden kann. Das gilt auch nach
Beendigung seines Mandats.
Indemnität und Immunität sind nach der historischen Entwicklung
wesentliche Erfordernisse
dafür, daß Abgeordnete sich frei entscheiden können und das
Parlament funktionsfähig bleibt.
In der BRD ist die Indemnität der Parlamentsabgeordneten in
Artikel 46, Absatz 1 des
Grundgesetzes festgelegt und eine Novellierung der Verfassung
durch das Volk erscheint
dringend notwendig.
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Deutsche Politiker und insbesondere der ehemalige Bundeskanzler
Schröder haben vor Jahren
versprochen, daß es zukünftig keine Arbeitslosen in der BRD
gibt. In der Tat haben die
Politiker ihr Versprechen eingehalten, denn die Arbeitslosen sind
Dank windiger und teurer
Beratungsunternehmen nunmehr Kunden geworden und müssen das
Arbeitsamt über teure
0180-Service-Nummern erreichen. Damit ist trotzdem kein
Arbeitsplatz bei steigenden Kosten
geschaffen worden, wie vorauszusehen war.
Hier ist ein klares Muster erkennbar, denn der Fisch stinkt
vom Kopf her.
Gegenwärtig ist es so, daß der ehemalige Bundeskanzler Schröder
nunmehr im Vorstand der
russischen Energieunternehmen in der Frage von Milliardenbürgschaften
und krediten zum
Ende seiner Amtszeit unter mnestischen Störungen leidet. So oder
so ähnlich sieht es in allen
Bereichen des demokratischen Staatswesens aus.
Generell werden politische Versprechen in der BRD nicht
umgesetzt, die nur dazu dienen, bei
den Wahlen den Bürger über die wahren Absichten zu täuschen.
In der Regel handelt es sich
dabei um Wahlbetrug und diese Tatsache ist nicht umdeutungsfähig.
Deswegen ist die
vorgetäuschte demokratische Wahl unter der folgenden
Sittenwidrigkeit der arglistigen
Täuschung daher nicht gültig. Es ist daher fraglich, ob der
Staat wirklich legitimiert ist.
In der BRD wird politisch die Demokratie daher simuliert, aber in
der Praxis nicht umgesetzt.
Der ZEB ist der Meinung, und gleicher Meinung sind alle anderen
aus Justiz- und Behördenopfer
bestehenden Nichtregierungsorganisationen in Deutschland, daß
dieses Land in Wirklichkeit
kein Rechtstaat ist, und es höchstwahrscheinlich niemals war.
Die Justiz und Verwaltung
ist eine reine Politbehörde im Würgegriff einer korruptionsanfälligen
Politik .
Die Behörden verwalten sich nunmehr selbst und bringen keine
Leistungen mehr. Und
oberstes Gebot der Behörden sind die regelmäßigen Zurückweisungen
von Ansprüchen des
Bürgers bei Amts- und Haftungsschäden. Diese Anspruchs- und
Schadensdeckelungen sind
politisch angeordnet und sollen über den wahren Sachverhalt in
der BRD hinwegtäuschen.
Staat im Staat
Ein Staat im Staat konnte sich bilden, weil eine
wirksame Rechtskontrolle in allen Behörden
vorsätzlich mit verschiedenen Methoden erfolgreich verhindert
wird. Wegen dem Mißbrauch
und der fehlenden Volkskontrolle kommt es regelmäßig zu fatalen
Systemfehlern und
Schäden, weil zwischen theoretischer Illusion und gegenwärtiger
Praxis ein Widerspruch
entsteht.
Transparente Gewaltentrennung contra Demokratie
Der Demokratie kommt keine schrankenlose Priorität zu. Vielmehr
hat sie sich an die
Grenzen zu halten, die ihr insbesondere durch die verfassungsmäßig-demokratischen
Gesetze
vorgegeben sind. Die wichtigste Sicherung vor einer allmählichen
Konzentration der
verschiedenen Gewalten in einer Hand besteht darin, den
Amtsinhabern der verschiedenen
Gewalten die nötigen verfassungsmäßigen Mittel und persönlichen
Anreize an die Hand zu
geben Übergriffe der Gewaltentrennung abzuwehren.
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Dieser Gedanke ist aber nur noch eine Alibifunktion, weil es in
der Gewaltentrennung keine
praktische Gewaltenkontrolle gibt. Und schriftliche Beschwerden
von Bürgern schlagen nicht
zurück, denn Papier ist geduldig.
Der demokratische Rechtsstaat soll wesentlich von der
Gewaltentrennung leben. Demokratie
herrscht und ein demokratisches Staatswesen funktioniert, wenn
die drei Staatsgewalten
gleichberechtigt nebeneinander stehen. Diese Interdependenz macht
einen demokratischen
Staat zugunsten seiner Bürger rechtlich stabil und lebendig,
wenn sie ausgeglichen, offen und
einsehbar ist, und daran mangelt es an der Transparenz im Namen
des Volkes.
Menschenrechtsverletzungen sind keine privaten, sondern
staatliche Verletzungen von Menschenrechten.
Kritische und geschädigte Bürger des Staatswesens werden zu
Objekten von
amtlich-behördlichen Verfahren und Straftaten, worin die
enormen, völlig sittenwidrigen
Menschenrechtsverletzungen bestehen.
Systemfehler durch Systemmissbrauch
Zwar gibt es Untersuchungsausschüsse im Parlament, die
Dienstaufsicht innerhalb der
Behörden und auch die Strafbarkeit von Straftaten im Amt ist im
Gesetz bestimmt, diese
Organe sind jedoch in der BRD, -regelmäßig durch Korruption,
Kumpanei, Spurtreue,
Willkür und Desinteresse gegenüber dem Willen und der Bedürfnisse
des Volkes-,
wirkungslos und es fehlt ein wirksamer Schutz vor dem Mißbrauch.
Im Bundestag gibt es das Parlamentarische Kontrollgremium, das für
die Kontrolle der
Nachrichtendienste des Bundes zuständig ist. Die G 10-Kommission
entscheidet über die
Notwendigkeit und Zulässigkeit von Einschränkungen des Brief-,
Post- und Fernmeldegeheimnisses.
Das ZFdG-Gremium ist für das Zollamt zuständig und verfolgt
Straftaten nach
dem Außenwirtschafts- oder dem Kriegswaffenkontrollgesetz. Dazu
kann es das Brief-, Postund
Fernmeldegeheimnis einschränken. Und das Gremium nach Artikel
13, Absatz 6 des
Grundgesetzes ist zur Bekämpfung besonders schwerer Kriminalität
entstanden und erlaubt
durch eine Änderung des Grundgesetzes das Abhören von Wohnungen
mit technischen
Mitteln. Dieser intensive Grundrechtseingriff wird
parlamentarisch kontrolliert.
Straftaten im Amt, -regelmäßig aus fiskalischen Gründen gegen
kritische und geschädigte
Bürger-, werden systematisch, insbesondere in schweren Fällen,
nicht verfolgt.
Für Richter gilt es sogar den subjektiven Vorsatz zu beweisen. Für
die Feststellung von
Straftaten und Korruption im Amt muß der einfache Sachverhalt,
entgegen der gegenwärtigen
Praxis nur bei Vorsatz, ausreichen. Was für den Bürger gilt,
gilt auch für alle anderen. Die
Dienstaufsicht greift nicht durch. Richter in der BRD müssen
nach Art. 97 GG keinerlei
Kontrolle fürchten, auch dann nicht, wenn man ihnen Willkürurteile
oder Fehlurteile
nachweisen kann.
Die aktuelle Tendenz des Staates zeigt, daß Qualitätsmanagement
in der Justizverwaltung
über die Qualität der richterlichen Tätigkeit nicht erwünscht
ist. Die negativen Auswirkungen
werden für die Bürger, die mit den Gerichten zu tun haben,
immer deutlicher.
7
Denn Qualitätsmanagement von Justizverwaltung für richterliche
Tätigkeit ist in der BRDRechtsprechung
gegenwärtig verfassungswidrig und somit unkontrollierbar, worin
die
Menschenrechtsverletzungen liegen. Es wird gegenwärtig tagtäglich
durch deutsche Richter
Recht gebrochen und gebeugt, aber keiner von diesen Richtern wird
dafür bestraft.
Wolfgang Neskovic, Richter am Bundesgerichtshof, hat den Mythos
von der hohen Moral
der Richter folgend 2002 bereits beschrieben:
... Der Tiefschlaf richterlicher Selbstzufriedenheit wird
selten gestört. Kritik von
Prozeßparteien, Anwälten und Politikern prallt an einem Wall
gutorganisierter und
funktionierender Selbstimmunisierungsmechanismen ab. Die Kritik
von Anwälten und
Prozeßparteien wird regelmäßig als einseitig zurückgewiesen,
die von Journalisten
mangels Fachkompetenz nicht ernst genommen und die von Politikern
als Angriff auf
die richterliche Unabhängigkeit denunziert. Es ist ein Phänomen
unserer Mediendemokratie,
daß ein Berufsstand, der über eine so zentrale politische,
soziale und
wirtschaftliche Macht verfügt wie die Richterschaft, sich so
erfolgreich dem Prüfstand
öffentlicher Kritik entzogen hat. Dabei hat die Richterschaft
allen Anlaß, in eine
kritische Auseinandersetzung mit sich selbst einzutreten. Die
Rechtsprechung ist
schon seit langem konkursreif. Sie ist teuer, nicht kalkulierbar
und zeitraubend. Nur
noch 30 Prozent der Bevölkerung haben volles Vertrauen zur
Justiz. Der
Lotteriecharakter der Rechtsprechung, das autoritäre Gehabe, die
unverständliche
Sprache und die Arroganz vieler Richter (innen) im Umgang mit dem
rechtsuchenden
Bürger schaffen Mißtrauen und Ablehnung. Darüber hinaus
signalisieren viele
Gerichtsentscheidungen eine Geisteshaltung, die tendenziell
frauen-, gewerkschaftsund
ausländerfeindlich ist. Das Sozialstaatsprinzip ist in der
Rechtsprechung zur
kleinen Schwester des großen Bruders Rechtsstaat verkümmert.
Die
Verwaltungsgerichte, insbesondere die Oberverwaltungsgerichte,
entscheiden im
Zweifel für den Staat und gegen den Bürger. Manche
Oberverwaltungsgerichte (z. B.
das Oberverwaltungsgericht Lüneburg) haben sich zu einer
Wagenburg der Obrigkeit
entwickelt. Für viele Strafrichter ist der Strafprozeß noch
immer ein "Gesundbrunnen"
und das Eigentum wichtiger als Gesundheit und Leben. Das
Fortbildungsinteresse von
Richtern ist schwach ausgeprägt und nur dann zu fördern, wenn
ein "anständiges"
Beiprogramm die Mühseligkeit der Fortbildung versüßt.
Insbesondere
sozialwissenschaftlichen, psychologischen und kriminologischen
Erkenntnissen
begegnet die Richterschaft in ihrer überwiegenden Mehrheit mit
erschreckender
Ignoranz und greift statt dessen lieber auf Alltagsweisheiten und
Stammtischwahrheiten zurück. Das berufliche Fortkommen hat einen
hohen
Stellenwert und prägt im Wege des vorauseilenden Gehorsams die
Inhalte der
Entscheidungspraxis. Eine hohe Erledigungsziffer gilt im
Kollegenkreis immer noch
als Nachweis besonderer Befähigung. Eine Kritik in einer
Fachzeitschrift wird allemal
ernster genommen als die von Prozeßparteien. Die Aufhebung eines
Urteils durch die
höhere Instanz wird als tadelnde "Schulnote" mißverstanden.
Nicht wenige
Richterkollegen beurteilen den Wert ihrer richterlichen Arbeit
nach der Anzahl ihrer
Aufhebungen. Politisch steht der Feind - insbesondere bei den
Obergerichten -
weiterhin links und nicht rechts. Es ist sicherlich kein Zufall,
daß die erstinstanzlichen
Zuständigkeiten in politischen Strafsachen und bei Großprojekten
bei den
Oberlandesgerichten beziehungsweise Oberverwaltungsgerichten
angesiedelt worden
sind. Bei den Obergerichten hat Bismarck bis heute gesiegt. Die
Sonderrichter im
Dritten Reich sind mit demselben Qualifikationsbegriff groß
geworden wie die Richter
von heute. In der Personalförderung wird immer noch der
Rechtstechnokrat und
Paragraphenreiter bevorzugt, der mit einem konservativen
Staatsverständnis
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ausgestattet, wendig und anpassungsfähig, mit schwach ausgeprägtem
Rückgrat an
seiner Karriere bastelt. Der Richtertyp hingegen, der menschlich
empfindsam und
unabhängig sein Amt wahrnimmt, der sich sozial engagiert und
sich dazu bekennt, hat
in der Personalpolitik wenig Chancen. Dies muß geändert werden.
Neue Richterinnen
und Richter braucht das Land. Es wird Zeit, daß hierüber eine
öffentliche Diskussion
einsetzt.....
Im Bericht der Europäischen Kommission für die Wirksamkeit der
Justiz (CEPEJ) gab es in
Bezug auf die Europäischen Justizsysteme 2002 (Rapport
concernant les systèmes judiciaires
européens 2002 élaboré par la CEPEJ), in allen Mitgliedstaaten
des Europarates
Disziplinarverfahren gegen fehler- und mangelhaft arbeitende
Richter. Nur in der BRD gab
es keine Disziplinarverfahren gegen Richter.
Ein naiver Leser des Berichts würde dabei denken, daß
wahrscheinlich die deutsche Richter
tadellos arbeiten, weil es keine Disziplinarverfahren gegen sie
gegeben hat. Aber das ist eben
diese Illusion, die dem Bürger in der BRD vermittelt werden
soll. In Wirklichkeit gibt es
keine Disziplinarverfahren gegen Richter in der BRD, weil jede
vom geschädigten Bürger
erhobene Beschwerde oder Anzeige wegen Rechtsbeugung oder
Rechtsmißbrauch durch die
Staatsanwaltschaft oder Dienstvorgesetzten überhaupt nicht
wirklich bearbeitet und verfolgt
wird.
Und wenn eine Anzeige ausnahmsweise verfolgt wird, wird das
Verfahren sowieso
eingestellt, mit der Folge, daß der schuldige Richter niemals für
seine Straftaten bestraft wird.
Aus diesem Grund gibt es mittlerweile sehr viele durch die Justiz
geschädigte Bürger in
Deutschland. Nach Schätzungen des ZEB und nach übereinstimmenden
Informationen von
anderen kritischen Organisationen ca. 5 Millionen Behörden- und
Justizopfer in diesem Land.
Zahlreiche dieser existenziellen Opfer, -erschöpft bis zum
Ende-, stehen vor dem totalen Aus.
Jeder Mensch in der BRD,
- der es in diesem Staat von freier Meinungsäußerung nur wagt
seine tatsächlichen
Erfahrungen und Meinungen gegen Rechtsanwälte, Gutachter,
Justiz, Klagen,
Widersprüche, Berufungen, Gerichtsbeschlüsse, Strafanzeigen und
vieles andere mehr
darzulegen, zu kommentieren und zu bewerten,
wird gnadenlos mit einstweiligen Verfügungen, Urteilen und
Strafverfolgungen in allen
Formen diffamiert und so existenziell gefügig gemacht (Friedrich
Schmidt, Rainer Hoffmann,
Rolf Schälike, Peter Köberle, Klaus-Dieter Fromme, Rüdiger
Jung u.v.a.). Jede Form, die
Mißstände des Staates aufzuzeigen, wird extrem unter Mißbrauch
der Staatsgewalt in krimineller
Art und Weise bekämpft. Selbst kritische InterNet-Seiten, die
dem Hausrecht unterliegen,
werden für die Öffentlichkeit gesperrt, um diese von den wahren
Tatsachen zur Meinungsbildung
abzuhalten.
Gegenwärtig läuft die deutsche Strafverfolgungsbehörde Gefahr
den Kampf gegen die
Wirtschafts- und organisierte Kriminalität, -und damit meint der
ZEB auch die immer wieder
auftretenden Fälle von Kriminalität mit Duldung der Politik-,
auf Dauer zu verlieren und
unglaubwürdig zu werden, wenn sie selbst die organisierte
Kriminalität im Amt verhindert.
Die offizielle OK-Definition (Gemeinsame Arbeitsgruppe
Justiz/Polizei, 1990/RiStBV 1991)
ist die von Gewinn- oder Machtstreben bestimmte planmäßige
Begehung von Straftaten, die
einzeln oder in ihrer Gesamtheit von erheblicher Bedeutung sind,
wenn mehr als zwei
Beteiligte auf längere oder unbestimmte Dauer arbeitsteilig
9
a) unter Verwendung gewerblicher oder geschäftsähnlicher
Strukturen,
b) unter Anwendung von Gewalt oder anderer zur Einschüchterung
geeigneter Mittel
oder c) unter Einflußnahme auf Politik, Medien, öffentliche
Verwaltung,
Justiz oder Wirtschaft zusammenwirken.
Der Begriff umfaßt nicht Straftaten des Terrorismus. Die
Erscheinungsformen der organisierten
Kriminalität sind vielgestaltig. Neben strukturierten,
hierarchisch aufgebauten Organisationsformen
(häufig zusätzlich abgestützt durch ethnische Solidarität,
Sprache, Sitten, sozialen
und familiären Hintergrund) finden sich -auf der Basis eines
Systems perrsönlicher und
geschäftlicher kriminell nutzbarer Verbindungen - Straftäterverflechtungen
mit unterschiedlichem
Bindungsgrad der Personen untereinander, deren konkrete
Ausformung durch die jeweiligen
kriminellen Interessen bestimmt wird.
Der Begriff der organisierten Kriminalität trifft insbesondere für
Straftaten im Amt zu!
Die BRD ist ein politischer Juristenstaat. Der Bundestag besteht
überwiegend, der Petitionsausschuß
fast vollständig an den entscheidenden Stellen aus Juristen. Die
Justiz selbst besteht
ebenfalls vollständig aus dieser Gruppe, und insbesondere Behörden
werden dadurch die
Juristen in der Leitung und Entscheidung bestimmend besetzt. Die
BRD ist also kein
Recht(s)staat, sondern ein Juristenstaat. Und diese
Rechtstheoretiker sind nicht praxisorientiert
und lassen auch keine Kritik in ihrem Staat zu.
Da sich ein Justizminister nun aber nicht nur als Hüter über
die Unabhängigkeit der Justiz,
sondern natürlich auch als Politiker zu begreifen pflegt, ist er
der Versuchung ausgesetzt,
andere Mittel einzusetzen, um die politisch erwünschte
Entscheidung der Staatsanwaltschaft
zu erreichen, wenn er diese für rechtlich vertretbar hält. So
ermöglicht ihm seine Dienstaufsicht
über die Staatsanwaltschaft auch, Druck im Einzelfall zu
erzeugen. Dies ist vor allem
dann bedenklich, wenn auf eine staatsanwaltliche Entscheidung
hingewirkt wird, die keiner
richterlichen Überprüfung zugänglich gemacht werden kann. Das
Official- und Legalitätsprinzip
der Staatsanwaltschaft ist in Wirklichkeit nicht gegeben. All
dies nährt die Befürchtung,
daß gerade in einer Zeit, in der ein Angriff der organisierten
Kriminalität und der
Wirtschaftskriminalität auf staatliche und wirtschaftliche
Institutionen droht, die deutschen
Strafverfolgungsbehörden nicht über die notwendige
Handlungsfreiheit verfügen, um dieser
für die BRD neuartigen Form der Kriminalität entgegenzuwirken.
Somit wird öffentliche Anklage und öffentliches Hinterfragen
von Vorwürfen aus der Bevölkerung
in der Aufklärung und Verfolgung absichtlich und mit Erfolg
unterdrückt, eben
organisiert. Das gilt allgemein für alle Bereiche der
Staatsgewalt. Es gibt praktisch derzeit
keine Möglichkeit der Rechtskontrolle des Staates im Staat.
Weder die Ministerien noch die Gerichte sind volkslegitimiert;
deren Macht geht nicht vom
Volk aus. Das Grundgesetz schützt kriminelle Politiker gegen
Strafverfolgung. Hier wird die
ganze rechtswidrige tragweite des Systems deutlich, aus denen
sich regelmäßig Opfer von
Straftaten im Amt ergeben.
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Korruption contra Demokratie
Die derzeitige Rechtssprechung versteht kein Bürger mehr, weil
über sehr lange Zeit ein Mißbrauch
von Rechtssprechungen für Banken, Versicherungen, Energie- und
Kommunikationsunternehmen,
Beamte, Anwaltschaft, Ärzte und andere Berufsgruppen gegen den
Schutz des
Bürgers zugelassen worden ist, da der Gesetzgeber dies per
Gesetz nicht regulieren wollte,
obwohl der Gesetzgeber diese schädigende Rechtspraxis aus
fiskalischen Gründen billigend
in Kauf nahm.
Deswegen ist der Mensch in der BRD auch nichts wert, wie die
Praxis der historischen
Rechtsprechung für Schmerzensgeld allgemein zeigt. Nach dem
theoretischen Grundsatz
- ... wer zum Schadensersatz verpflichtet ist, hat den
Zustand wieder herzustellen, der
bestehen würde, wenn der zum Ersatz verpflichtende Umstand nicht
eingetreten wäre- ,
wird die praktische Höhe des Schmerzensgeldes durch Richter in
der BRD verfassungswidrig
und ganz gering festgelegt. Denn kein Richter ist Sachverständiger
für Schmerzen an Hand
juristengebastelter historischer Entscheidungen (DIKTAT) aus der
deutschen Geschichte, wo
der Mensch von Anfang an nichts wert war. Hier müssen praktisch
Menschen mit den
entsprechenden Leiden (sachverständige Verletzte) befragt
werden, was angemessen ist. Das
ist Volkslegitimation im Gegensatz zu Justizdiktatur. Und so
entsteht dann Unrecht und
Menschenrechtsverletzung.
Diese Praxis ist allgemeingültig für alle Rehabilitationen vom
Umrecht und Entschädigung im
Staat. Bei der Rehabilitation vom Schaden und Unrecht wird das
Muster Spiel auf Zeit
praktiziert, daß die BRD aus der eigenen Geschichte gelernt hat,
um Opfer nötigend und
erpressend zu zerstören. Die Opfer werden zur Geisel der Justiz
im Rechtsstreit, weil dort in
der Regel nicht aufgeklärt und nicht entschädigt wird. Nicht
die Schadensregulierung, sondern
das Schadensmanagement durch Untätigkeit, Unterlassung, Rechtsmißbrauch
und Rechtsbeugung
steht im Vordergrund, beidem unnötiger und extremer Schaden
unter Vorsatz zum
Nachteil der Opfer billigend entsteht (Fall Vera Stein, M.-Selim
Sürmeli usw.).
Durch die politische Billigung von Straftaten, unterwandert durch
Korruption innerhalb der
Politik, sind die Bürger schutzlos gegen die
Wirtschaft-(Straftaten) und den folgenden
Straftaten im Amt hilflos ausgeliefert. Diese Korruption setzt
sich dann fort mit der richterlichern
Nebentätigkeit uns sonstigen politischen Aktivitäten gegen die
Opfer und Bürger.
Ruinierung, Kriminalisierung, Demoralisierung und
Psychiatrisierung der Opfer
Korruption, Rechtsmißbrauch, Rechtsbeugung und folgende
Kettenstraftaten sind in der
deutschen Justiz also absolut nichts Ungewöhnliches. Schwerpunkt
von Justizkriminalität, in
denen Behörden- und Justizangehörige sowie auch besonders
wichtige Persönlichkeiten des
öffentlichen Lebens, Unternehmen und Berufsgruppen mittels
Straftaten geschützt werden
sind nicht die Ausnahme, sondern die Regel. Diese
Strafvereitelungen im Amt, -neben der
Rechtsbeugung-, gehen sogar regelmäßig soweit, daß engagierte
Bürger, die solche Zusammenhänge
aufgedeckt und angezeigt haben, straf- und zivilrechtlich
verfolgt werden. In der
Regel werden diese justiziellen Straftaten mit nachfolgenden
Psychiatrisierungsversuchen
begangen. Mit Hilfe eines psychiatrischen Gefälligkeitsgutachten
soll der anspruchssuchende
Bürger rechtlos gestellt, weil er als prozeßunfähig zum
Schweigen gebracht werden soll.
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Solche Psychiatrisierungsverfahren sind mittlerweile in der BRD
sehr populär geworden,
insbesondere gegen Systemkritiker. Das sich gegenseitige
Decken in Justizkreisen ist die
Regel, nicht die Ausnahme. Dies dient allein der Vertuschung des
organisierten Unrechts.
In Fällen des Bürgerangenement für Menschenrechte und
Demokratie wird die Willens- und
Meinungsfreiheit nicht gestärkt, sondern sie werden regelmäßig
einer Verfolgung ausgesetzt.
Beleibt ist der Vorwurf der Diffamierung und sonstige erfundene
Straftaten, gegen die sich
das Opfer nicht wirksam verteidigen kann und soll. Dabei wird
nicht selten Gedankenstrafrecht
praktiziert, in dem die Straftat selbst nur im Gedanken der
Justiz bis zur Perfektion
fortentwickelt wird. Und so entsteht ein perfektes und legitimes
Verbrechen gegen das Opfer.
Diese Opfer durchlaufen die Härte der Staatsgewalt in allen
Formen und Richtungen, an der
sich insbesondere die Justiz massiv beteiligt. Anfangs denken und
hoffen die Opfer, daß in
einem Gerichtsverfahren alles aufgeklärt wird, aber dies allein
dient zur Legalisierung der
bereits eingetretenen Straftaten im Amt und Rehabilitation der
Staatsgewalt (LLAMSModell).
So laufen sich die Opfer den Wolf für eine
Rehabilitation und werden dann mit
Hilfe eines Psychiatrisierungsverfahren zu Querulanten
abgestempelt.
Hier steckt eine über lange Zeit entwickelte und methodisch
praktizierte Menschenrechtsverletzung
in der BRD. Dazu erklärt Menschenrechtler Peter Briody als
neutraler Ex-Offizer der
Royal Air Force über Verwaltung, Industrie und insbesondere über
die Justiz der BRD, daß er
diese Recht(s)praxis über 14 Jahre beobachtet hat und zu
folgendem Schluß gekommen ist:
Der Unterschied zwischen einer Diktatur und der
Bundesrepublik Deutschland ist, daß eine
Diktatur Ihre Kerker und Foltergefängnisse finanzieren muß. Die
Bundesrepublik
Deutschland macht ihre Folter, dank dem LLAMS-Modell, zu einem
gewinnbringenden
Geschäft. Im Mittelpunkt steht die Justiz als Täterin oder
Handlangerin zur Verfügung. Die
Opfer werden mit fingierten Prozessen sowie Rechtsbeugung überschüttet,
bis sie in
finanziellen Schwierigkeiten kommen. Dann kann das unendliche
Leid und Ausbeutung
beginnen. Während eine Diktatur durch Revolution oder den Tod
des Diktators zugrunde
gehen und die Opfer von Ihren Folterknechten befreit werden kann,
gibt es in Deutschland
keinen solchen Erlaß, weil niemand im Ausland etwas von den
Menschenrechtsverletzungen
im Lichte der vorgetäuschten Demokratie merkt.
Akteneinsicht wird in der Regel bei Justizangelegenheiten nicht
gewährt und es ist nicht
selten, daß Antrags-, Beweisantrags- und Fragerecht zum Mißbrauch
beschnitten und sogar
gegen Beweisverwertungsverbote sowie eindeutig und in voller Härte
gegen Prozeßrecht
verstoßen wird. Die Dienstaufsichtbeschwerden und die
Befangenheitsanträge prallen gegen
jede Vernunft methodisch und systematisch ab. Letztendlich ist
auch das Urteil im Namen
des Volkes überhaupt nicht verständlich oder im Urteil
wird die tatsächliche Legende
umgedeutet und umgeschrieben. Unter Demokratie verstehen die
Richter die eigene Entscheidung
durch eigene richterliche Abstimmung.
Deswegen gilt bei der Justiz die eigentliche Tatsache nicht als
Tatsache, sondern das Urteil als
Tatsache. Denn die Justiz ist sehr fortschrittlich. Die Justiz
kann Tatsachen aus der
Vergangenheit in der Gegenwart ohne Zuhilfenahme von technischen
Mitteln (meist aus
fiskalischen Gründen) als unwahr legalisieren. Recht und
Gerechtigkeit verlieren so ihre
Bedeutung und somit in Folge die Gültigkeit , weil nur das zählt,
was die Justiz bestimmt.
12
Die Rechtsmittelinstanzen verweigern die Wiederherstellung von
Recht und Gesetz wegen
dem Erfolgsdruck gegen den Bürger, und eine Wiederaufnahme ist völlig
ausgeschlossen, da
dies dem Ansehen der Justiz schadet. Da es somit grundsätzlich
an fairen Verfahren mangelt,
ergibt sich überhaupt der Stillstand der BRD-Rechtspflege in
Amtshaftungsahngelegenheiten.
Aus dieser Situation heraus sind weder in der BRD noch bei europäischen
Instanzen im
regulären Rechtsweg die zuständigen Gerichte erreichbar, ein
nationaler Rechtsweg ist nicht
ausgeformelt -, in Folge die europäischen Bundesorgane nicht
erreichbar. Die Verfahren in
der BRD dienen lediglich als Alibi dem Opferschmerz als Heilung.
In der Regel werden Straftaten im Amt nicht verfolgt und die Begründung
und
Glaubhaftmachung der Entscheidung fehlt oder ist nicht
nachvollziehbar. Und richterliche
Entscheidungen sind in der ausgefertigten Form unzulässig und
rechtswidrig, da die Entscheidungen
nicht dem Original entsprechen, weil sie in der Regel nicht
unterschrieben sind.
Schon deswegen liegt keine ordnungsgemäße Entscheidung vor. Sie
entspricht keineswegs
dem Formbedarf einer Urkunde nach Ort, Datum und Unterschrift. In
der willenserklärenden
Urkunde fehlt auf der einen Seite die Unterschrift der Richter,
zum anderen fehlt bei der
Beglaubigung das Datum der Beglaubigung. Weder Entscheidung noch
Beglaubigung sind als
Urkunde zulässig, noch nicht ein Mal in Kopie!
Dies zeigt auf der einen Seite ganz deutlich die fehlende
Volkslegitimation der deutschen
Richter, weil die Entscheidungen als Urkunden nicht wirksam sein
können. Auf der anderen
Seite können die Richter wegen dem Formfehler der Urkunden später
nicht zur Verantwortung
gezogen werden, weil die Willenserklärung der Entscheidung nicht
unterschrieben
und somit kein Vorsatz gegeben ist. Die deutschen Richter handeln
somit als Privatperson,
aber keinesfalls als volkslegitimierte Richter und somit ist auch
keine Rechtskontrolle
notwendig. Und massiven Fehler sind die Folge, wenn die Justiz außerhalb
jeglicher Rechtsnorm
und Legalität arbeitet, denn Gelegenheit macht Profi in Rechtsmißbrauch
und
Rechtsbeugung.
Und die Vollstrecker handeln nur im Auftrag und sind nicht
verantwortlich, so der Gedanke,
abgeleitet aus der deutschen Nachkriegsgeschichte. Die Justiz ist
eine reine Politbehörde.
Oftmals werden die Opfer zum 2. Mal schwerer Verletzt durch
dieses untätige Handeln, weil
das Ziel der Rehabilitation nicht aus tatsächlichen, sondern aus
fiskalischen Gründen nicht
erreicht werden darf. Das Opfer kann dann die Opferrolle nicht
annehmen, weil die Strafverfolgung
in Kettenstraftaten im Amt und in Folge in Untätigkeit endet.
Deswegen werden
die Opfer regelmäßig kriminalisiert und psychiatrisiert.
Das Opfer wird einer von Amts wegen Straftat
ausgesetzt, die als Staatsgewalt massiv
einwirkt und zu massiven unvorstellbaren Menschenrechtsverletzung
führt. Dies geschieht
meist durch Vortäuschung von Straftaten und Urkundenfälschung
im Amt. Es werden so
erheblichen Straftaten innerhalb der Justiz begangen. Der ZEB
betont, daß solche Vorgänge,
zur Normalität in der deutschen Justiz gehören.
Diese Opfer erleiden schwerwiegende Verletzungen und Schäden auf
Dauer!
Richtigerweise gilt zweierlei Maß" für die
Verfolgung von Straftaten im Amt als einen der
schlimmsten Vorwürfe gegenüber einem Richter oder Staatsanwalt.
13
Wenn zum Schutz vor Rechtsmißbrauch in etlichen Fällen
mittlerweile Strafanträge gegen
Behörden- und Justizangehörige wegen der Bildung und Zugehörigkeit
zu einer kriminellen
Vereinigung erstattet wurde, da es sich hier um absprachegemäße
Tathandlungen von
Volljuristen handelt, die sich nicht auf Irrtümer (vermeidbarer
und unvermeidbarer
Verbotsirrtum) herausreden können, gab es trotzdem keine
wirkliche Strafverfolgung.
Die Gerichte wollen solche Straftaten im Amt nicht verurteilen
und die Staatsanwälte sind
nicht unabhängig, da sie politisch weisungsgebunden handeln. Die
Mischung ist für das Opfer
vernichtend. Die Generalstaatsanwaltschaft ist eine
weisungsgebundene reine Politbehörde,
die unzutreffend als Fachaufsichtsbehörde der Staatsanwalten
gilt und von allen mitgetragen
wird, da solche brisanten Vorgänge abgesprochen werden, vor
allem mit der Leitung der
Behörde wie auch mit dem politischen Hinterfeld (mindestens dem
weisungsgebenden
Justizministerium).
Das praktische Bild bewußter Verstöße gegen Rechtsnormen prägen
nicht Fälle rechtsfeindlicher
Entscheidungen gegen elementare Rechtsgrundsätze, sondern eher
leichte Fälle bewußt
unvertretbarer Verfahrensbehandlung, teils zur
Arbeitserleichterung, teils zur Erreichung
fiskalischer Ergebnisse. Dem Ansehen und der Autorität des
Rechtsstaats sind auch sie
abträglich. Die Justiz würde bei Straftaten dieser Schwere, die
allein mit Freiheitsstrafe und
nicht mehr auch mit Geldstrafe bedroht sind, gegenüber
juristischen Laien, also normalen
straffällig gewordenen Bürgern die volle Härte des Gesetzes
anwenden:
Ausstellung eines Haftbefehls, sofortige Inhaftierung, Entfernung
vom
Arbeitsplatz wegen bestehender Wiederholungsgefahr,
Anklageerhebung.
Kleinkriminell gewordene Bürger, der vom großen Bruder
Staat im Staat gelernt hat, werden
in der Tat zwar verfolgt und verurteilt, aber die großen
gewerblich, gemeinschaftlich und
vorsätzlich systematisch begangenen oder politisch motivierten
Verbrechen werden nicht
aufgeklärt, verfolgt, angeklagt oder verurteilt.
Verlust der demokratischen Volkslegitimation
Auf der einen Seite wenden sich die geschädigten Bürger
traditionell an die volksvertretenden
Politiker mit ihren Problemen, die keine wirksame Hilfe bekommen.
Denn auch auf die Presse
ist nicht unbedingt verlaß, wenn sie über die Probleme des
Staates im Staat berichten sollen.
Auf der anderen Seite haben sich diese frustriert-hilfesuchenden
Bürger mit ihren Problemen
formiert und inzwischen im InterNet vernetzt, um sich selbst zu
helfen.
Selbst Richter sind in der BRD nicht unabhängig, da sie nicht
vom Volk gewählt, sondern auf
politische Anweisung der Ministerien ins Amt bestellt werden.
Gerade diese Gruppe, die eine
unabhängige Staatsgewalt darstellen soll, ist durchtrieben von
Billigkeitsrecht. Denn der
Gesetzgeber ermöglicht es diesen Richtern bestimmte Nebentätigkeiten
auszuüben, die nicht
für die Allgemeinheit, sondern für bestimmte Interessengruppen
von Vorteil sind. Das schlägt
sich alles auf Recht und Gerechtigkeit in Form von Billigkeit
nieder, zumal auch die politische
Farbe eine sehr wichtige Rolle spielt. Deswegen müssen Urteile
im Namen des Volkes
transparent, kritikfähig und zum Schutz vor Mißbrauch
korrigierbar sein!
14
Daher kommt die allgemeine Argumentation, daß bei Gericht nicht
Recht, sondern ein Urteil
gesprochen wird, worin der Fehler des Mangels deutlich wird.
Manche Bürger kommen daher
ganz legitim auf die Idee das Notrecht anzuwenden. Manche
Organisationen haben sich über
den Art. 20 IV Grundgesetz legitimiert und haben einen Exilstaat
mit Datenbanken über
Staatanwälte, Richter und Gutachter aufgebaut. Diese Klagen auch
vor den europäischen
Institutionen (Dr. Wenzel) auf Wiederherstellung einer
verfassungsmäßigen Volkslegitimation.
Solche Organisationen und Menschen werden in der BRD mit allen
Mitteln als Staatsfeind
bekämpft.
Wie bereits oben erwähnt, sind nach Schätzung des ZEB etwa
mindestens 5.000.000 Bürger
vom Rechtsmißbrauch in der BRD betroffen. Nach Umfrage haben 3/4
der Bürger kein
Vertrauen mehr in die Rechtsprechung, weil die BRD, -wie zuvor
erklärt-, ein Juristenstaat
ist. Dies zeigt ganz deutlich den Verlust der Volkslegitimation
der Staatsgewalt. Der
hilfesuchende Bürger sucht nun nicht mehr den volksvertretenden
Politiker auf, sondern
wendet sich auf Grund seiner sehr schlechten Erfahrung an die
Menschenrechtsorganisationen,
womit sich die Volkslegitimation auf die
Nichtregierungsorganisationen
(NRO´n/NGO´s) im Wandel des Systems übertragen hat.
Denn die Behörden besitzen offensichtlich keine natürliche Gabe
den berechtigten Bürgerbeschwerden
abzuhelfen, damit das System "Staat" funktionieren könnte.
Rechtsbeugung,
Billigkeitsrecht und Korruption in allen Ebenen des Staates sind
an der Tagesordnung, und
eine Dienstaufsicht gibt es für Behörden nicht wirklich. Entschädigungsrecht
und Rehabilitation
für diese Fehlleistungen stehen nur auf dem Papier. Mündliche
und sofortige
Beschwerden werden nicht angenommen, und eine Beschwerde auf
Papier schlägt nicht
zurückt, weil Papier ist formlos, fristlos und folgenlos
geduldig in der Amtssprache.
Zur Lage von Nichtregierungsorganisationen (NRO´n/NGO´s) für
Menschenrechte
Dabei geraten die geschädigten Bürger an Institut für
Menschenrechte, anmesty und transparancy
international, Weißer Ring, Stiftung Opferhilfe, Diakonie und
andere Organisationen,
weil diese vom Staat werbewirksam und plakativ gefördert werden.
Diese staatlich geförderten
Organisationen sind nur Pseudo-Organisationen, die in
Wirklichkeit dem Bürger nicht
helfen wollen, denn diese kennen keine Straftaten im Amt. Der ZEB
hat deswegen eine Studie
gestartet, die das Ausmaß der Straftaten im Amt feststellen
soll, um mit Zahlen die Notwendigkeit
einer Gesetzesnovellierung im Bundestag durch eine Petition
herbeizuführen.
Der ZEB hat im laufenden Jahr amnesty international, Weißer
Ring, Stiftung Opferhilfe und
andere Organisationen angeschrieben und um Auskunft gebeten, wie
vielen Opfern von
Straftaten im Amt geholfen worden ist. Auf mehrfacher Anfrage kam
entweder keine Antwort
oder es war kein Fall bekannt, in dem wirklich eine Hilfe
geleistet worden war. Die Stiftung
Opferhilfe, deren Geschäftsführer die Generalstaatsanwaltschaft
ist, wollte keine schriftliche
Stellungnahme abgeben, nachdem sie mehrfach dazu aufgefordert
worden war. Der Vorstand,
das Justizministerium, weigerte sich ebenfalls eine Stellungnahme
abzugeben und Anfragen
zu beantworten, weil Opfer von Straftaten im Amt und somit die
Hilfe für Justizopfer völlig
unbekannt ist.
15
Die Institute für Menschenrechte erfüllen nur
statistische Alibifunktionen, auch wenn ihnen
Menschenrechtsverletzungen gemeldet werden. Die staatlich unterstützten
Organisationen
unterstützen keinen Einzelfall von Straftaten im Amt, und
deswegen tauchen auch diese Opfer
in keiner Statistik auf, wie zuvor erwähnt mit der
Dienstaufsicht gegen Richter. Der
Bundestag und das Bundesjustizministerium teilten auf Anfrage des
ZEB,
wie viele Disziplinarverfahren und Straftaten im Amt angezeigt,
verfolgt, angeklagt,
auf Klageerzwingungsverfahren verwiesen und verurteilt worden
sind,
über den Ausschuß für Menschenrechte und humanitäre Hilfe
(ohne Aktenzeichen) mit, daß
ihnen keine Zahlenmaterial darüber vorliegt, um das Ausmaß der
Menschenrechtsverletzungen
einzuschätzen. Die rechtliche Situation in der BRD sieht so aus,
daß eben durch das
Rechtsberatungsgesetz die Arbeit der NRO´n/NGO´s für
Menschenrechte massiv eingeschränkt
und behindert wird. Die Mitglieder der NRO´n/NGO´s müssen sich
sogar strafrechtlicher
Verfolgung aussetzen, wenn sie sich im Einzelfall für die
Menschenrechte der
Opfer einsetzen.
Es gibt in der BRD weder ein Täter/Opfer Ausgleich für
Straftaten im Amt noch einen Ombudsmann
für die außergerichtliche Regulierung für Schäden. Die Opfer
müssen sich an die
Landgerichte wenden, in dessen Prozeßverlauf keine
Rehabilitation erfolgen darf. Somit
werden Straftaten auf einer Täuschung des Rechtswegs
legalisiert, um Schadensersatz nicht
zu leisten.
Ferner werden die NRO`n/NGO´s für Menschenrechte in der BRD mit
einer natürlichen
Auslese finanziell ausgetrocknet, indem ihnen die Gemeinnützigkeit
nicht anerkannt wird.
Darüber hat der ZEB an das Präsidium des Europarates für NGO´s
ausführlich berichtet .
Das wesentliche Ergebnis dieses Berichtes ist, daß auf den
Antrag auf Anerkennung der Gemeinnützigkeit
das Finanzamt neben vielen Rügen und Behauptungen im Bezug auf
die Opferhilfe
von behördlichem Rechtsmißbrauch erklärt hat, daß sich
die Förderung des
demokratischen Staatswesens nur auf den Geltungsbereich des
Grundgesetzes erstreckt, und
grundsätzlich davon auszugehen ist, daß in der BRD in
diesem Sinne ein nicht anfechtbarer
Rechtsmißbrauch nicht erfolgt und damit ein Konflikt
mit dem ZEB und den Grundprinzipien
der BRD nicht ausgeschlossen ist und somit die Anerkennung
der Gemeinnützigkeit
zur Steuerbegünstigung nicht vereinbar sei.
Damit wird das politisch angewiesene und fiskalisch fortgesetzte
Grundprinzip der Deckelung
von Menschenrechtsverletzungen im Amt und die Spurtreue bewiesen.
Der ZEB hätte die
Gemeinnützigkeit erhalten, wenn der ZEB die Opferhilfe für
Straftaten gegen Bürger so
beschränkt hätte, die Gewalttaten zum Opfer gefallen sind,
wie anmesty international,
Weißer Ring, Stiftung Opferhilfe dies in der Praxis umsetzt. Es
ist also politisch gewollt, daß
Opfern von Straftaten im Amt, -also des Systems-, nicht geholfen
wird. Demnach sollen
Straftaten nach §§258a, 331-358 StGB in der Verfolgung,
Vollstreckung und zivilrechtliche
Ansprüche nach §839 BGB und Rehabilitation von Straftaten im
Amt grundsätzlich
verhindert werden.
Obwohl der Sachverhalt gegen die Oberfinanzdirektion nochmals
klargestellt wurde, daß kein
Unterschied von Opfern und Opfern besteht, weil die Anerkennung
der Hilfe von Opfer von
Straftaten als steuerbegünstigte Zwecke eine Einschränkung
hinsichtlich des Täterkreises
enthält, hat das Finanzamt die Grundeinstellung nicht angeändert,
weil die Spurtreue dies
verbietet.
16
Das Finanzamt Hannover ging in einer Erklärung soweit, daß
gemeinnützige Satzungen für
Menschenrechte und gegen Korruption nicht
förderungsbedürftig sind, Tierschutz schon.
Damit steht die Absicht der BRD gegen die Vermutung, daß
Tierschutz vor Menschenrechten
steht.
Die Eintragung des ZEB in das amtsgerichtliche Register hat 6
Monate wegen dem Finanzamt
gedauert, weil das Finanzamt die Gemeinnützigkeit nicht
anerkennen will. Da nach einem
Jahr kein rechtsmittelfähiger Bescheid des Finanzamtes vorlag,
hat der ZEB eine Klage vor
dem Finanzgericht Hannover mit einer einstweiligen Anordnung
eingereicht. Der einstweilige
Antrag wurde 10 Wochen vom Finanzgericht nicht beschieden, weil
auf die Antwort des
Finanzamtes gewartet wurde. Somit hat das Finanzamt für den ZEB
nach mehrfacher
Aufforderung über 16 Monate keinen rechtsmittelfähigen Bescheid
erteilt. Trotz dieser
Tatsache hat das Finanzgericht in Hannover die einstweilige
Anordnung wegen dee Fehlens
eines rechtsmittelfähigen Bescheides abgelehnt, bei
gleichzeitigem Verstoß gegen das
rechtliche Gehör. Hier wird das ganze Muster erkennbar, das
zuvor eingehend beschrieben
worden ist. Damit wird das politisch angewiesene und fiskalisch
fortgesetzte Grundprinzip
der Deckelung von Menschenrechtsverletzungen im Amt und die
Spurtreue in der BRD nur
bewiesen, in der Absicht, an eine Rehabilitation dieser Opfer
nicht einmal ansatzweise zu
denken.
Damit wird nur die Notwendigkeit des ZEB bewiesen, weil
Menschenrechtsverletzungen in
der BRD offensichtlich nicht verfolgt, veröffentlicht und
rehabilitiert werden sollen.
Der Bundestag verweist die Angelegenheit an den nds. Landtag, und
der Landtag blieb bisher
untätig. Dies ist die tatsächliche Lage der NRO`n/NGO´s in der
BRD, die sich wirklich für
Menschenrechte einsetzen.
Deswegen hat bereits der Europarat für die Wirksamkeit der Behörden
eine Kommission
eingerichtet (CEPEJ), weil das Problem nicht nur in der BRD
besteht. Der Europarat hat im
Mai 2005 alle Regierungen der Mitgliedsstaaten dazu verpflichtet,
daß die Menschenrechte
strickt eingehalten werden müssen, weil sonst Unruhen in den Ländern
befürchtet werden.
Bei Anerkennung der Gemeinnützigkeit für Organisationen, die
sich wirklich für Menschenrechte
und Demokratie gegen Korruption, Macht- und Rechtsmißbrauch
sowie Rechtsbeugung
einsetzen, gibt es Schwierigkeiten. Der Europarat fordert
zweifelsfrei von allen Mitgliedsstaaten
(Aktionsplan Europarat) die Förderung solcher NRO`n/NGO´s. Im
Aktionsplan
des Europarates ist dazu bestimmt:
2. Schutz und Förderung der Menschenrechte durch andere
Institutionen und
Mechanismen des Europarates
Als tragendes Forum zum Schutz und zur Förderung der
Menschenrechte in Europa soll
der Europarat mit seinen verschiedenen Mechanismen und
Institutionen eine dynamische
Rolle beim Schutz der Rechte des Einzelnen übernehmen sowie bei
der Förderung des
unschätzbaren Engagements von Nichtregierungsorganisationen beim
aktiven Schutz der
Menschenrechte.
17
3. Stärkung von Demokratie, Good Governance und
Rechtsstaatlichkeit in Mitgliedsstaaten
- den Ausbau der Mitwirkung von Nichtregierungsorganisationen an
der Arbeit des
Europarates als ein wesentliches Element des Beitrags der
Zivilgesellschaft zur
Transparenz und Verantwortlichkeit demokratischen Regierems.
Die BRD setzt Vereinbarungen und Verpflichtungen für
Menschenrechte unter Vorsatz nicht
um! Doch in der Praxis ist es noch schlimmer. Wegen dem
Rechtsberatungsgesetz können
Menschenrechtsorganisationen keine wirksame Hilfe leisten und Bürger
können sich nicht
untereinander beraten, weil das Juristensystem dies unter Strafe
stellt. Unter diesem Vorwand
werden Menschenrechtler in der BRD verfolgt und bestraft.
Der Bundestag, die Abgeordneten, die Ministerien und die
Verwaltung bestehen personell
überwiegend aus entscheidenden Juristen in der BRD, die in den
Denkstrukturen so
festgefahren sind, daß sie das notwendige Recht zwischen dem
klaren Unrecht nicht mehr
erkennen können. Der Staat im Staat hat
erschreckende Mechanismen entwickelt, um
Menschenrechtler in der BRD abzuservieren und schreckt auch nicht
vor Tötung von
Menschen zurück. Da wird die Unschuldsvermutung zur Farce und
die Rechtskontrolle findet
sich nur in der Theorie wieder.
Die Opfer-Organisationen in der BRD gegen Banken, Versicherungen,
Ernergie- und
Telekommunikationsunternehmen sowie gegen Korruption,
Berufsrecht, Rechtsmißbrauchund
Rechtsbeugung haben sich nicht wirksam bilden und entwickeln können,
weil ihnen
gesetzesmäßig und finanziell die Tätigkeit für Menschenrechte
und Demokratie unter Vorsatz
erschwert und beschnitten wird.
Der ZEB will zukünftig auf Grund der Notwendigkeit die
Interessen dieser Vereine in einer
neuen Bundesorganisation (Kommission für die Wirksamkeit der Behörden)
bündeln, um
diesen Organisationen national einen wirksamen Schutz für ihre Tätigkeit
zu geben und
international vor den europäischen Institutionen gebündelt zu
vertreten (analog CEPEJ vor
dem Europarat).
Andere Pseudo-Menschenrechts-Organisationen
Bei den bekannten Menschenrechtsorganisationen in der BRD wie
amnesty international,
Weißer Ring, Stiftung Opferhilfe u.v.a. handelt es sich regelmäßig
um abgerichtete Pseudound
Vorzeigeorganisationen, die zum Schutz der Menschenrechte
faktisch und tatsächlich
nichts unternehmen, um international die wahre Situation in der
BRD zu verschleiern und nur
eine beschönigende Alibifunktion erfüllen. amnesty
international sucht immer noch nach
Knochenbrüchen, herausgerissenen Fingernägeln und blauen
Flecken, obwohl die heutigen
Menschenrechtsverletzungen eine andere Qualität und Quantität
haben.
Außerdem verweigern sie die Hilfe bei Straftaten im Amt wegen
dem Grund des Einzelfalls.
18
Geschädigte Bürger werden vor den Gerichten rechtlos gestellt
und mit rechtswidrigen
Urteilen versklavt, mit Unterlassungs- und Diffamierungsklagen überzogen,
kriminalisiert,
psychiatrisiert, finanziell, existenziell und gesundheitlich
ruiniert und in machen Fällen in den
Tod getrieben. In zivilrechtlichen Verfahren wird grundsätzlich
gegen Art. 1 des 4.
Zusatzprotokolls der MRK verstoßen (LLAMS-Modell). Dabei handelt
es sich regelmäßig
um Opfer von Banken, Versicherungs-, Ernergie- und
Telekommunikationsunternehmen, von
Berufsträgern (Arzt- und Gutachterwesen, Rechtsanwälte und
Notare) oder vom
korruptionsanfälligem Recht(s)- und Sozialsystem, die
systematisch durch Rechtsmißbrauchund
Rechtsbeugung verletzt worden sind.
Wenn dies nicht hilft, werden die Opfer mit vorgetäuschten
Straftaten inhaftiert und so in
fingierte Straftaten eingebettet und verurteilt, damit sie für
die Justiz angreifbar werden.
Das Institut für Menschenrechte dokumentiert
Menschenrechtsverletzungen in der BRD,
greift aber für die Opfer nicht durch. Dafür erhält das
Institut 1.5000.000 /Jahr. Wer
glaubhaft von Straftaten erfahren hat, muß bei der Aufklärung
mitwirken. Das gilt
insbesondere für Institutionen (FES, KFN, IfM) mit einer behördlichen
Aufgabe, die in
keinem Einzelfall von Straftaten im Amt helfen.
Wer lautstark in Europa wegen Menschenrechtsverletzungen über
andere Staaten klagt, fällt
am wenigsten auf. Die BRD unterschreibt alles in Europa um nicht
aufzufallen, hält sich aber
nicht an das Europarecht und verweist auf die abgerichteten
Pseudo- und Vorzeigeorganisationen
für Menschenrechte in der BRD, die in Wirklichkeit auf andere
Staaten
ausgerichtet sind und in der BRD tatenlos verbleiben. Deswegen
macht amnesty international
nichts in der BRD und kritisiert andere Länder plakativ und
werbewirksam für die BRD.
Völker- und Bundesrecht
Die BRD weigert sich das Europarecht umzusetzen. So unter anderem
sind die Reformen des
Rechtsberatungsgesetzes, Antidiskriminierungsgesetzes, Urteile
des europäischen Gerichtshofes
nicht umgesetzt worden, um fiskalische Menschenrechtsverletzungen
rechtswidrig im
eigenen Land zu praktizieren.
Das Staatsangehörigkeitsgesetz ist in der BRD nicht nach dem
europäischen Übereinkommen
über das Staatsangehörigkeitsrecht (MR-Beschwerde vor dem ECHR
ZEB-Türker /
Germany-Turkey Apl. 840/06) umgesetzt worden. So sind 2005 fast
80.000 türkischstämmige
Deutsche von dieser Beschwerde betroffen, denen die BRD den
Rechtsweg
beschnitten und diese ohne rechtliches Gehör rechtlos gestellt
hat.
Im Fall Sedef / Germany verweigerte die BRD seinem Opfer 14 Jahre
lang den
Aufenthaltstitel und die Arbeitserlaubnis mit der dazugehörigen
Existenzsicherung. Erst vor 4
Monaten wurde die BRD in diesem Fall mit einer
Vorabentscheidungsklage vor dem EuGR
verurteilt und unterlag, nachdem das Verfahren solange erfolglos
innerstaatlich und unter
Vorsatz verzögert worden war. Trotzdem verweigert die BRD die
Rehabilitation des
Justizopfers, weil die Behörde die Ansicht vertritt, daß das
justizversklavte Opfer kein Recht
auf Entschädigung hat, weil es nur um den Aufenthaltstitel geht.
19
Der finanzielle Schaden sei von der Behörde nicht zu entschädigen,
weil dieser nicht
Gegenstand des Verfahrens sei, den das Justizopfer hinzunehmen
habe. Schließlich sei die
BRD ein Rechtsstaat, indem ein Recht auf eine
Gerichtsentscheidung besteht. Der Schaden
beträgt in den letzten 14 Jahren fast 3.000.000 . Daß mit
dem Rechtsstreit die Existenz des
Opfers völlig entstellt worden ist, interessiert die Behörde
nicht. Und das ist das Problem im
Staat.
So ergeht es auch vielen anderen Menschen nach neuen Gesetzen,
zum Beispiel nach den
Hartz-Gesetzen oder der Grundsicherung. Die Gesetze haben sich geändert
und die Lücken in
den Gesetzen sind so groß geworden, daß viele Fälle durch das
soziale Netz fallen und der
Korruption und dem Rechtsmißbrauch politisch Tür und Tor
geöffnet wird. Das ist vom
Gesetzgeber unter Vorsatz voll erwünscht, weil sich so
politische Finanzierungsprobleme
juristisch legal mit dem Spiel auf Zeit lösen
lassen.
Und eine Klärung will der Gesetzgeber unter Vorsatz nicht, weil
die Gerichte die Einzelfälle
regeln sollen, obwohl die Ansprüche zu Recht bestehen. Die
Gerichte wollen dies nicht regeln
und können dies auch nicht, weil die Flut von Klagen kaum noch
zu bewältigen ist. Und dies
verschafft dem Staat jahrelang Zeit und Geld die existenziellen
Ansprüche des Bürgers in
einer Art natürlich-juristischer Warteschleife zu
verweigern. Es wird Schadensmanagement
betrieben, bei dem das Einzelvermögen und die Existenz davon abhängig
gemacht wird. Und
existenzielle Schäden aus Rechtsmißbrauch der Behörden, wie im
Fall Sedef / Germany
werden in der Regel nicht entschädigt, obwohl dies zu entschädigen
ist. Es ist daher richtig
und angemessen, daß der Schaden nach §249 BGB, dem nationalem
Recht, entschädigt wird,
... wer zum Schadensersatz verpflichtet ist, hat den
Zustand wieder herzustellen, der
bestehen würde, wenn der zum Ersatz verpflichtende Umstand nicht
eingetreten wäre.
Ein solcher Rechtsmißbrauch ist nach dem Strafrecht Betrug
und Nötigung.
Kündigt oder verlangt nun das Opfer eine Rehabilitation aus dem
behördlichen
Rechtsmißbrauch, gerät dieser wieder in die Mühlen des Staates
und erleidet regelmäßig
weiteres Unrecht, denn es gibt in der BRD weder ein Täter/Opfer
Ausgleich für Straftaten im
Amt noch einen Ombudsmann für die außergerichtliche Regulierung
für Schäden.
Der Europarat hat auch der Entscheidung des
Bundesverfassungsgerichtes widersprochen,
wonach deutsche Behörden nicht zwingend an die Urteile des europäischen
Gerichtshofes für
Menschenrechte gebunden sind. Laut Art. 46, 56 der EMRK sind alle
Unterzeichnerstaaten
verpflichtet die Straßburger Urteile zu befolgen. Damit sind die
Verbindlichkeiten der Urteile
des Menschenrechtshofes ECHR/EGMR unzweideutig klargestellt.
Trotzdem werden europäische Urteile gegen die BRD nicht
umgesetzt, wie im Fall
GÖRGÜLÜ/Germany. Die Opfer werden als Objekt von
Gerichtsverfahren ver-sklavt und
rechtlos gestellt, bei dem Verfahrenslängen bis zu 24 Jahren vor
dem 1. Rechtszug keine
Seltenheit sind (Fall SÜRMELI / Germany).
Und auch gewonnene und aussichtsreiche Verfahren wie im Fall
STORK / Germany vor dem
EGMR haben in der BRD bereits beim Ansatz eines Prozeßkostenhilfeantrages
wegen
Entschädigung Mangels hinreichenden Erfolgs keine
Aussicht, weil so das Verfahren im
Vorfeld zur Rechtlosstellung der geschädigten Klägerin beendet
werden soll.
20
Die ablehnende Entscheidung über die Prozeßkostenhilfe wurde
durch Prof. Dr. jur. Hans-
Peter Schwintowski von der Humboldt Universität zu Berlin überprüft.
Der Rechtswissenschafter
kam nach intensivem Studium des Falles eindeutig zum Ergebnis, daß
die deutschen
Gerichte die Umsetzung der europäischen Entscheidungen
verweigern. Der Schaden wird
Minimum auf fast 3.000.000 vom Rechtsexperten geschätzt.
Im Fall Sürmeli / Germany beträgt der Schaden über 18.000.00
. Hier stellt der Rechtsexperten
Prof. Dr. Scheer aus Hamburg insgesamt nach sehr umfangreicher
Falluntersuchung
schriftlich auf fast 40 Seiten fest,
...daß der Kläger nicht beweispflichtig geblieben ist. Er
hat für sein gesamten Vortrag
Beweis angetreten und diesen Beweis auch vollen Umfangs erbracht.
Es ist unverständlich,
warum das Landgericht dennoch die Auffassung vertritt, er sei
beweispflichtig
geblieben. Es ist deshalb durchaus nachzuvollziehen, daß der Kläger
den
Eindruck hat, daß er nicht mit der gebotenen Objektivität
behandelt worden ist.
Analog zum Fall Stork / Germany und Prozeßkostenhilfe wird das
Muster auch hier ganz klar
erkennbar. Im Fall Sürmeli / Germany wurde ihm vor den
nationalen Gerichten noch nicht
einmal die Prozeßkostenhilfe bewilligt, bei dem das
Hauptverfahren im selben Fall vor dem
EGMR zugelassen, eröffnet, Rechtschutz erteilt und wegen der
besonderen Bedeutung der
Sache vor der großen Kammer terminiert und verhandelt worden
ist.
Das ist das offensichtliche Problem mit den
Menschenrechtsverletzungen in der BRD.
Organisierte Menschenrechtsverletzungen aus fehlender
Rechtskontrolle
Vielmehr liegt das Problem in der politischen Diskussion über
den besonderen Teil des
Strafrechts, über Straftaten im Amt und somit über
Menschenrechtsverletzungen des
Systems, damit eine öffentliche Verbreitung und Diskussion nicht
zuzulassen werden soll. Es
wird überaus deutlich, daß das System sich in dieser Form ohne
eine Änderung selbst nicht
mehr heilen kann, weil das System im Sumpf der Korruption keine
wirkliche Kritik und
Kontrolle vom Bürger zuläßt.
Damit wird der Vorsatz in der BRD offensichtlich, daß Opfern von
Straftaten im Amt eben
nicht geholfen wird, um die Rechtspraxis der Anerkennung der
Staatshaftung für judikatives
Unrecht zu verdunkeln, da sonst die Autorität und das Ansehen
der Justiz geschmälert wird,
wenn ein Justizirrtum zur Hilfe oder zu einem
Schadensersatzanspruch führen könnte.
Die Unabhängigkeit, -so der allgemein fatale Gedanke in der
Justiz-, stelle, einen elementaren
Grundsatz der Verfassungsordnung dar, der aber niemals als
selbstverständlich betrachtet
werden könne, wenn sich die Rechtspraxis ändert. Die
Anerkennung einer Haftung des
Staates für Rechtsprechungsakte könnte diese Unabhängigkeit in
Frage stellen. Und
gelegentliche Fehlentscheidungen und Fehlgriffe nationaler Behörden
können in der Regel
daher nicht korrigiert werden, könnten und müßten von den
Opfern so hingenommen werden.
Diese Rechtspraxis ist grundrechtswidrig, wie der Europäische
Gerichtshof über Amts- und
Staatshaftung in EuGH, Urteil vom 30.09.2003, AZ.: C-224/01
feststellt und erklärt hat!
Deswegen fordert der ZEB eine Kontroll-Kommission für die
Wirksamkeit der Behörden .
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Aufgaben der Kontroll-Kommission für die Wirksamkeit der Behörden
Referendum, Veto und verfassungsrechtliche Prüfung von Gesetzten
Wahlprüfung und Wahlkontrolle
Staats-Haftung von politischen Fehlern durch die Politik(er)
Regreß gegen Politiker und Parteien bei Wahlbetrug
Sittlichkeitsprüfung von Politikern und Ministern
Diätenfestlegung von Parlamentarien
Richterberufung, Richter- und Gerichtskontrolle
Standesaufsicht der Rechtspflege (Rechtsanwalt und Rechtspfleger)
Prüfung von Dienst- und Disziplinarverfahren von Beamten
Prüfung von Befangenheitsanträge gegen Richter
Prüfung von Rechtsmißbrauch und Rechtsbeugung
Strafverfolgung im Amt (258a, 331-358 StGB)
Prüfung zur Verfolgung von Straftaten im Amt als Hochverrat
Strafverfolgung von Hochverrat
Einführung und Pflege von öffentliche Datenbanken über
Personen im Amt
Wiederaufnahmeverfahren und Prüfung von Urteilen
Gewährung von Prozeßkostenhilfe
Entschädigungsrecht
Zentrale OEG-Stelle für Straftaten im Amt
Prüfung bei Diffamierung
Unterlassungs- und Vollstreckungsverfahren im Zivilrecht
Prüfung von Gesetzen (Menschenrechtskontrolle bei Wählervorbehalt
AuslR)
Prüfung überlange Verfahrensdauer
Prüfung in Betreuungssachen
Prüfung bei Kindesentziehung
Prüfung bei Psychiatrisierung
Prüfung und Umsetzung von EU-Richtlinien
Genehmigung und Kontrolle der Gemeinnützigkeit
Die Liste der Kommissionsaufgaben ist nicht vollständig und ist
nur eine zunächst notwendige
und grobe Übersicht.
Die derzeitige Rechtssprechung versteht kein Bürger mehr, weil
über sehr lange Zeit ein
Mißbrauch von Rechtssprechungen für Banken, Versicherungen,
Energie- und Kommunikationsunternehmen,
Beamte, Anwaltschaft, Ärzte, Politiker und andere Berufsgruppen
gegen den Schutz des Bürgers entstanden ist, da der Gesetzgeber
dies per Gesetz nicht
regulieren wollte, obwohl der Gesetzgeber diese schädigende
Rechtspraxis aus fiskalischen
Gründen billigend in Kauf nahm. Hierunter können so viele
Beispiele genannt werden, die
systematisch ein bestimmtes Muster ergeben und in jedem
Einzelfall nur noch durch Einsatz
einer Bürger-Kommission so zu lösen ist, weil die staatliche
Kontrolle niemals funktioniert
hat und daher auch nie in dieser gegenwärtigen Form
funktionieren wird.
Auch Untätigkeit, Unwissenheit, Desinteresse und Unterlassung
ist eine Art der Korruption
und Mittäterschaft, die verhindert, daß das bisherige System
nicht funktionieren soll und
kann (LLAMS-Briody)
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Zusammenfassung
Das Ziel des ZEB ist in diesem Zusammenhang die Einführung der
Staatshaftung und
Opferhilfe für den Bürger im Sinne von Demokratie und
Menschenrechte. Die Aufgabe des
ZEB besteht im Petitionsrecht darin, durch Lösungsvorschläge
geeignete Gesetzesänderungen
wegen der Vielzahl der gesetzlichen Probleme zu verwirklichen, da
die Behörden in der
Leitung und Entscheidung der Verfahren von diesen Gesetzen abhängig
sind. Dadurch sollen
Rechtsstreitigkeiten durch eindeutige Gesetze vermieden werden,
um die Justiz durch
eindeutige Gesetze aus der Billigkeit zu lenken und die Gerichte
in der Flut von Klagen zu
entlasten.
In der Summe der Erfahrungen hat der ZEB festgestellt, daß die
Schwachstelle des Systems
darin liegt, daß der Gesetzgeber keine wirksamen Gesetze erläßt,
in dessen Rahmen zur Zeit
Rechtsmißbrauch, Rechtsbeugung, Korruption und andere
unmenschlichen Handlungen im
Amt und Schäden gegen die Bevölkerung begangen werden.
Deswegen fordert der ZEB eine Staatshaftung auf Bundesebene ein ,
weit über die Amtshaftung
auf Landesebene, wenn der Gesetzgeber durch geeignete Gesetze
nicht vermocht hat
jeden einzelnen Bürger des Staates durch geeignete Gesetze in
seinen Rechten und Interessen
zu schützen. Die Kommission des Europarats für die Wirksamkeit
der Justiz (CEPEJ) wird
sich im Dezember 2006 mit der Staatshaftung beschäftigen, die
der ZEB seit Jahren fordert.
Die Staatshaftung soll durch eine innerstaatliche völlig unabhängige
und objektive
Kommission geprüft und der vorliegende Schaden angemessen entschädigt
werden, wenn der
Gesetzgeber einen Schaden verursacht hat oder eine Entschädigung
sonst anders nicht
möglich ist. Hierunter fallen auch alle Korruptionsfälle, die
den Staat schaden oder
schwächen könnten. Damit ist nicht die gängige Praxis gemeint
den Beschwerden von Bürgen
kein Fortgang zu geben, sondern die Beschwerden der Bürger zu
vertreten, im Namen des
Bürgers. Politische Diskussionen werden dadurch überflüssig,
weil die Fehlerquellen in den
gesetzlichen Entscheidungen im Rahmen einer Qualitätskontrolle
in der Praxis so geprüft
werden, aus der sich qualitative Novellierungen ergeben.
Die Rechtspraxis ist auch Grundgesetzkonform, da der Gesetzgeber
immer noch die Gesetze
erläßt und bei Schäden haftet. Gerichtliche Entscheidungen
werden weder von der
Kommission aufgehoben oder abgeändert, sondern wirklich auf
Objektivität geprüft, weil dies
in der Justiz überhaupt nicht funktioniert. Deswegen
funktioniert die Dienstaufsicht nicht,
weil die Dienstaufsicht zur Klärung eines Falles auch im
eindeutigsten Fall überhaupt nicht in
Anspruch genommen wird und durchgreift! Rechtsbeugung, Rechtsmißbrauch,
Strafvereitelung
und Billigkeitsrecht ist die praktische Tagesordnung, weil die
Kontrolle im Staat so
elendig versagt.
Mit der beabsichtigten Kommissionsarbeit wird nicht nur
Rehabilitation des Rechtsfriedens
wiederhergestellt, sondern unter diesen Voraussetzungen werden
auch die Gerichte entlastet,
weil so eine Transparenz in den Rechtssprechungen zurückkehrt,
die jeder Bürger "im Namen
des Volkes" nachvollziehen kann. Die Kontrollkommission soll
auch objektiv Zulassungsprüfungen
für Prozeßkostenhilfe, Klage- und Klageerzwingungsverfahren,
Psychiatrisierung
und Kriminalisierung von Opfern, Wiederaufnahmeverfahren, Untätigkeits-
und Unterlassungsklagen
und in krassen Fällen des Rechtsmißbrauches und Rechtsbeugung
die Tätigkeit
aufnehmen, wobei die Entscheidungen der Kommission anders
gelagert sein können als die
der gegenwärtigen Recht(s)-sprechung. Oberstes Gebot der
Kommission ist die Objektivität
und Transparenz der Entscheidung für den Bürger, denn alle
Macht geht vom Volk aus.
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Die Entschädigungen für die erlittenen Schäden des Bürger muß
entgegen der Rechtspraxis
sehr hoch sein, damit weiterer Schaden in Zukunft verhindert
wird, auf die alle Macht des
Staates konzentriert werden muß. Hier könnten noch Ausführungen
gemacht werden, weil die
Geschichte der BRD eben diese Entschädigungen der Opfer
gesetzlich, politisch und
fiskalisch zur Zeit verhindert und der Mensch nach der
Recht(s)sprechung nur als ein Objekt
von behördlichen Verfahren angesehen wird.
Die nationale Kontrollkommission muß durch Mitglieder von
kritischen unabhängigen
Organisationen besetzt werden, die auch entsprechende Erfahrungen
nachweisen müssen. Für
die Feststellung von Straftaten und Korruption im Amt muß der
einfache Sachverhalt,
entgegen der gegenwärtigen Praxis nur bei Vorsatz, ausreichen.
Was für den Bürger gilt, gilt
auch für alle anderen Personen, um den Zirkel der Billigkeit zu
durchbrechen.
Eine Verjährung für Straftaten im Amt und deren Rehabilitation
gibt es nicht!
SÜRMELI, M.-Selim BEK, Aleksandra
(Sys.) Präsident des ZEB Vize-Präsidentin des ZEB