An der Antwort ist schön, daß man Mitgefühl ausspricht. Aber das machen die etablierten Parteien auch. An der Antwort ist nicht schön, daß trotz eindeutigen an Gesetz und Rechtsprechung belegten Nachweises bei der Statsanwaltschaft bzgl. unterlassener Ermittlungen und zwischenzeitlich angeblich eingetretener Verjährung (und damit im Übrigen auch den Strafrichtern) kein Versagen (sprich: Rechtsbruch) festgestellt wurde. Damit entgehen vermeintliche Straftäter ihrer gerechten Strafe. An der Antwort ist weiterhin nicht schön, daß das Schreiben denen der etablierten Parteien entspricht und man sich deren "Votum" angeschlossen hat. Das ist angepaßtes Bürokratendeutsch. Die Thüringer AfD wird damit ihrem Anliegen einer Protest-, Widerstands- und Bürgerpartei nicht gerecht.
Andre Poggenburg (Vorsitzender Landesverband Sachsen-Anhalt) sagte zum Monitorbericht
am 16.11.17 zum Fall Jallow (Gutachten die Tötung durch Femdverschulden belegen; Verweis
an andere Staatsanwaltschaft (die dann Ermittlungen einstellte), denn Dessauer
Staatsanwalt hatte dem beigepflichtet), "Was hier gemacht wird, pausenlos darauf
rumreiten, ist nichts anderes wie Leichenfledderei zu Propagandazwecken.". Im
Übrigen bezeichneten CDU-Abgeordnete die Berichterstattung als verantwortungslos und
würde jeder Beschreibung spotten. Es sei eine Hetzjagd auf Polizeibeamte oder an den
Ermittlungen beteiligter Personen dürfe es nicht geben )Monitor, Das Erste, 30.11.17).
Der AfD-Abgeordnete ist damit auch beteiligt an der allgemeinen Verschleierung des
deutschen Justizunrechts. Die CDU war es schon immer. Wer das Recht negiert, dem nunmal
eine innere Logik innewohnt, nimmt unvertretbare Gesellschaftsverhältnisse in Kauf.
Nun ist die AfD selbst in der Notlage, sich vor Willkürbeamten und -richtern verteidigen
zu müssen.
Daß das Wort "gemäßigt" für angepasst steht, ist schon lange kein Geheimnis
mehr. Die AfD bewegt sich tatsächlich derzeit in dem Bereich zwischen tollen
Absichtserklärungen und wenig demgemäß sichtbarer Abgeordnetentätigkeit. Z.B. könnte
man in den Landtagen darauf dringen, daß das Petitionsrecht und die behördliche
Entscheidungspflicht hinsichtlich sachlicher Begründungspflicht und dessen Umsetzung
verbessert wird. Dass ist wesentlich für eine Demokratie. Auch kann man anregen, daß in
den Landesrundfunkanstalten mehr über behördliches und justizielles Versagen berichtet
wird, was in den letzten Jahren weitgehendst völlig zum Erliegen gekommen
ist.
Es ist schon merkwürdig, was der Mann, der Berliner Oberstaatsanwalt ist, in der AfD
sucht und sogar im September 2017 in den Bundestag gewählt wurde. Solche Leute sind idR
nicht neutral. Gauland hat bzgl. der Nichtwahl Reuschs in das parlamentarische
Kontrollgremium geäußert, man habe einen Kandidaten aufgestellt, gegen den niemand etwas
vorgebracht hat, daß dann nichts mehr wäre, um aufeinander zuzugehen. Wenn man Krieg
haben wolle in diesem Bundestag, dann kann man auch Krieg kriegen. Die AfD wolle künftig
weniger kooperativ sein.
Wie man bei der bestehenden Mafia im Bundestag noch kooperativ sein könnte, erschließt
sich nicht.
Einem Mann wie Gauland hätte auch klar sein müssen, daß er bzgl. des Faschismus
seine "Vogelschiß ..." -Bekundung verständlicher kundtut (z.B.: temporär
gesehen), wenn er es anders gemeint haben sollte. Seine Entschuldigung allein löst das
entstandene Dilemma nicht. Das Gleiche gilt bei Höcke bzgl. des Holocaust-Denkmals in
Berlin (z.B.: unübliches Staatsverhalten, nämlich sich in besonderer Weise zu
brandmarken). Wenn das Bundesamt für Verfassungsschutz schon bei solch einfachen Fällen
eingreift, müßte es auch Politiker als Verfassungsgegner bezeichnen, die mit einer
Mehrheit bei einer Demonstration eine Mehrheit des Volkes suggerieren, weil hiermit das
Wahlrecht untergraben wird.
Die Entscheidung des VG Meiningen v. 26.09.19 (Az. " 2 E 1194/19 Me) hinsichtlich der
Bezeichnung Höckes als Faschist beruhte nur auf zitierten Vortrag der Antragstellerin,
den das Gericht ohne Begründung nur als überprüfbare Tatsachengrundlage hinstellte, was
schon mal ein schwerer Verfahrensverstoß ist. Das VG hätte im einstweiligen
Rechtsschutzverfahren im Rahmen der Prüfung auf Erfolgsaussicht dann im Hauptverfahren in
summarischer Prüfung aus dem Vortrag der Antragstellerin einen Rechtsanspruch erkennen
und das vorgelegte Beweismaterial sichten und dann in seiner Begründung die maßgeblichen
Tatsachen angeben müssen inkl. warum sie maßgeblich waren und welchen Beweiswert sie
jeweils hatten. Eine Glaubhaftmachung liegt erst vor, wenn die Antragstellerin das
Höckebuch vorgelegt hat und das Gericht anhand des Inhalts erkennen konnte, daß die
Behauptung der Antragstellerin wahr ist. Letztlich hat eine rechtliche Begründung zu
erfolgen, also woraus sich aus dem Sachverhalt und dem geltenden Recht ergibt, daß die
Bezeichnung des Höcke als Faschist von der Meinungsfreiheit gedeckt ist. Soweit die
Antragstellerin Auszüge aus Höckes Buch "Nie zweimal in denselben Fluss"
wiedergab, hat sie zumeißt Widerstandsrhetorik gegen das System mit faschistisch
verwechselt. Der Politikwissenschaftler Hajo Funke meinte zu dem Buch nur, es beinhalte
ein strategisches Konzept ethnischer und politischer Säuberung (Doku"Tödlicher
Hass-Mordfall Lübcke)", tagesschau24, 11.06.20). Allenfalls bei den Worten
"katastrophale Niederlage von 1945" und "Hitler würde als
absolut böse dargestellt" können zumindest, soweit dies stimmt, gewisse Zweifel an
Höcke aufkommen (Im Übrigen kann auch sein Schwärmen vom tausenjährigen Reich
bedeutsam sein.). Viele Medien nennen nun Höcke einen Faschisten (z.B. Kontraste,
Das Erste, 06.02.20; annewill, Das Erste, 09.02.20; stellvertretende Bundesvorsitzende
Wissler (Die Linke) und Zimiak (CDU-Generalsekretär) in Illner, 06.02.20 usw.), obwohl im
Beschluß (Seite 5) nur zugebilligt wurde, daß Werturteile und Tatsachenbehauptungen
unter den Schutz der Meinungsfreiheit fallen, soweit sie zur Bildung von Meinungen
beitragen, was von den Umständen des Einzelfalls abhängig sei. Gem. der Rechtsprechung
heißt das, solche Fälle unterliegen immer der Einzefallprüfung durch das Gericht. Zudem
lag nur ein Wahrscheinlichkeitsbeschluß vor. Jeder der Höcke jetzt auch so bezeichnet,
unterfällt deshalb dem Risiko, daß das dann für diesen Fall von einem Gericht nicht als
Werturteil oder Tatsachenbehauptung gesehen wird, weil jeder Einzelfall einer gesonderten
Bewertung unterliegt. Die unzureichende Entscheidungsbegründung ist ursächlich dafür,
daß alle Nichtjuristen den Beschluß mißverstanden haben oder einzelne das wollten. Das
gilt auch für den Verfassungsrechtler Ulrich Battis, der meinte, daß das Urteil
bescheinige, daß Höcke faschistische Ideen vertritt (RTL-Nachrichten, 16.01.24).
Desweiteren ist nirgends im Urteil erwähnt, daß diese gemachten Werturteile und
Tatsachenbehauptungen auf den Plakaten der Demo (Einzelfall) auch zutreffend seien.
Höcke soll aber im Wahlkampf 2021 eine Rede mit dem Motto der nationalsozialistischen
Kampftruppe SA "Alles für Deutschland" beendet haben (RTL-Nachrichten,
20.04.23), was nur dann verwerflich wäre, wenn man ihm nachweisen kann, daß er diesen
Hintergedanken dabei hatte. Unbeabsichtigte Worte "Alles für Deutschland"
wären als allgemeines Parteiinteresse für eine Partei wie die AfD nicht ungewöhnlich.
RTL hatte Höcke im Videotext auch eindeutig als Faschist bezeichnet, obwohl dies bisher
nicht amtlich festgestellt wurde. Es geht wohl eher darum Höcke zu denunzieren und diesen
politischen Konkurrenten aus dem Weg zu schaffen.
So hat nun auch das Hamburger Landgericht mit Beschluss vom 16.03.20 festgestellt, daß
vom Meininger VG Höcke nie zum Faschisten erklärt wurde.
Dann gibt es noch einen Bundestagsabgeordneten Seitz, der Staatsanwalt war und dem der
Beamtenstatus entzogen wurde (19.09.18), weil er die Wörter "Quotenneger" und
"Gesinnungsgesuch" gebraucht hatte. Allerdings soll auch bei Frau Weidel ein
Gericht zugebilligt haben, daß man sie in dem speziellen Fall als Nazischlampe bezeichnet
hatte (annewill, Das Erste, 09.02.20).
Der Antrag der AfD im Bundestag zur Wiedereinführung der Demokratieklausel ist nicht überflüssig gewesen, wie alle anderen Parteien meinten (Bundestag, 01.02.18). Die Demokratieklausel ist zwar nur Bestandteil von Förderrichtlinien, aber in der Debatte gab es auch Politikerschelte wegen Nichteinhaltung demokratischer Regeln. Das trifft eben auch zu bei einer Beantwortung der Petitionen, bei der weder per Gesetz eine Pflicht zur Sach- und Rechtmäßigkeit verlangt wird noch daß sich das Bundeskanzleramt, Ministerien, Abgeordnete, Richter und Beamte daran halten. Und die Aussage eines AfD-Poltikers der BT-Fraktion, daß die Gerichte die Hure der Justiz sind, es Systemgerichte und Systemmedien gäbe, ist nicht zu beanstanden. Allerdings greift Meuthens Ansicht, daß die SPD heutzutage weniger Rückgrat habe (Rede am Aschermittwoch), zu kurz, weil diese Formulierung unterstellt, daß die SPD und darunter ist die Führung zu verstehen, an sich die wirkliche Absicht habe, ihre Ziele zu verfolgen, es nur nicht umsetzen könne. Allerdings meinte er auch, diese Führung sei eine rote Freakshow, in etwa so glaubwürdig wie Pinoccio.
Meuthens am Parteitag vom 30.06.18 angedeutete angeblich machbare Vorstellung, daß der
Bürger privat für seine Rente vorsorgen könne, kann schwer nachvollzogen werden. Wie
soll die kapitalmarktfinanzierte Privatvorsorge (beabsichtigt laut Beatrix von Storch;
Frontal 21, ZDF, 21.08.18) ohne die Abhängigkeit und das Risiko mit den
Privatversicherungen, den Gerichten und der Pfändbarkeit möglich sein. Die vielen
Fehlberechnungen der staatlichen Rentenversicherung, die auch nicht mehr als zufällig
angesehen werden können, sind demgegenüber trotzdem noch marginal und vom wachsamen
Bürger leichter anfechtbar und korrigierbar. Daß jeder Bürger bei seiner
Arbeitsplatzwahl und damit der Lohnforderung die Kosten für die Rente mit einkalkuliert,
wäre eine Illusion, weshalb Privatvorsorge ebenfalls nicht funktionieren kann. Der
Schwachpunkt der staatlichen Rentenversicherung besteht allein in dem Umstand, daß zu
viele Bürger im Vergleich zu ihrer Lebensleistung keinen Nutzen durch ihre Beiträge
haben, weil deren Rente bewußt von den Politikern zu niedrig angesetzt ist. Die
Rentenversicherung ist allerdings auch nicht nach dem zu erzielenden Gewinn zu betrachten,
sondern als solidarische Absicherung im Alter. Insgesamt kommt schon der Verdacht auf,
daß Meuthen auf andere Weise nur das wiederholt, was sein guter Freund und ehemaliger
Arbeitskollege Prof. Raffelhüschen getan hat, der sich schon bei der Riesterrente
lediglich als Produktverkäufer entpuppte (s. Thema "Die Riester-Rente"). Auch
Lebensversicherungen können es in sich haben, da der Gesetzgeber wegen der Zinsflaute die
Überschußbeteiligung begrenzt hat (möglich seit dem Jahre 2014), obwohl bereits
vertragliche Regelungen bestanden und ein Versicherer sich auf alle Risiken einstellen
muß und sich nicht auf Geschenke des Staates verlassen darf. Solche gesetzlichen
Geschenke wurden den Kunden gegenüber bislang nicht gemacht. Im Übrigen werden
inzwischen immer häufiger solche Verträge in Run-Off-Gesellschaften ausgelagert, wobei
die BaFin das Recht hat, die Verpflichtungen der Versicherungen aus den Verträgen
unbegrenzt herabzusetzen (Monitor, Das Erste, 16.08.18). Das heißt, Totalverlust droht.
Inzwischen hat Meuthen eine neue Idee, indem er die Rente steuerfinanziert sehen will.
Hier wird es darauf ankommen, wie dies im einzelnen aussehen soll, insbesonmdere welche
Steuern hierfür angehoben werden..
In der Rede Gaulands am Parteitag v. 30.06.18 meinte er, wieder verkommt ein Land, weil seine Führung verbohrt einer zerstörerischen Ideologie folgt. Wie damals in der DDR besteht das Regime aus einer kleinen Gruppe von Parteifunktionären, einer Art Politbüro und wieder steht ein breites gesellschaftliches Bündnis aus Blockparteifunktionären, Journalisten, TV-Moderatoren, Kirchenfunktionären, Künstlern, Lehrern, Professoren, Kabarettisten und anderen Engagierten hinter der Staatsführung und bekämpft die Opposition. Bürger, die ihre Rechte einfordern, werden von Schlägern verfolgt, von den Medien diffamiert und in ihren Betrieben denunziert.
Die AfD hatte für den 26.10.18 die ARD und ZDF Chefredakteure eingeladen. Der Referent
der AfD führte als Problem die Nichttrennung von Meinung und Bericht an. Der
ZDF-Chefredakteur Frey wies diesen Vorwurf zurück und auch den, die Journalisten und
Moderatoren würden auf Anweisung der Regierung berichten. Es gäbe bei keinen der
Moderatoren Vorgaben, was gesagt werden soll. Wenn wir generell reden, nicht nur über
Einzelfälle der Kritik reden müssen, sondern wir müssen auch über den Ton reden, den
Teile ihrer Partei der Presse gegenüber anschlagen. Und er hofft, wenn wir hier
grundsätzlich reden, dann könnten wir uns darauf verständigen, daß in einem freien
Land eine freie und kritische Presse notwendig ist. Die AfD hatte auch die
Nichtberichterstattung, die Falschberichterstattung, die voreingenommene Berichterstattung
und die Wortwahl wie - die Rechtspopulisten - aber nie -Linkspopulisten- bemängelt. Frey
machte den Vorwurf, die AfD müsse entscheiden, mit wem sie marschiere und mit wem nicht
und das Verhältnis zum rechten Rand klären (Heute, ZDF, 26.10.18).
Klar ist, daß man das Vorliegen einer Meinung nicht werten kann, sondern sie immer -weil
offenkundig- erkennbar ist. Auch an einer Berichterstattung kann man das Vorliegen von
besonderen Auswahlkriterien erkennen, wenn offenkundig regelmäßig Wesentliches nicht
berichtet wird. Der Ton einer Partei kann Folge einer häufigen Diskreditierung durch die
Medien sein, was Herr Frey auch übersehen wollte. Die AfD hatte ebenfalls schon längst
kundgetan, daß sie sich von der NPD und Ähnlichem distanziere, aber nicht immer
bewerkstelligen kann, daß solche Leute nicht mitmarschieren. Das ist auch verständlich,
weil man nur zu einer Demo aufrufen kann, bei der man höchstens noch diese Einschränkung
mit aufruft. Hier gibt es im Übrigen noch eine erhebliche Diskrepanz zu den Dokus, die
der AfD diese Nähe und Untätigkeit nachzuweisen versuchten. Der Begriff Rechtsextreme
allein nimmt noch keine Unterscheidung dahingehend vor, wer demokratische Grenzen in
diesem begrifflichen Sinne -also in seinem gesamten Spektrum einer als Volksherrschaft-
überschritten hat. Nur einer bestimmten Demokratieform ein Sonderrecht einzuräumen,
wäre ohnehin fatal.
Hinsichtlich des Europaparteitages (17.11.18) sollen als Kandidaten für das EU-Parlament
insbesondere auch Leugner des von Menschen verursachten Klimawandels gewählt worden sein.
Warum die AfD das immer noch leugnet trotz der simplen für jeden nachvollziehbaren
wissenschaftlichen Fakten, ist schleierhaft. Der Vorsitzende der AFD in Sachsen Urban
meinte, Klimawandel gab es schon immer, der menschengemachte Wandel sei sehr gering und es
sehe im Moment so aus, daß wir es nicht schaffen, daß weltweit CO2 eingespart wird. Es
nütze nichts, wenn nur Deutschland den großen Aufwand betreibt (Bürgerfragen Wahl, MDR,
01.09.19).
Erstens hat er nichts dazu gesagt, daß es natürlichen Klimawandel gab, der von der
Erdbevölkerung nicht zu stemmen ist. Zweitens, wenn der UN-Klimarat eine politische
Organisation sei (Alice Weidel, 13.06.19) darf man die Dinge nicht mit Scheuklappen
angehen, sondern rein wissenschaftlich. Offizielle Problemländer sind derzeit die USA,
Saudi-Arabien, der Iran (27.06.19) und aktuell auch Brasilien (02.09.19). Die
EU-Klimastrategie sieht 0% CO2 für 2050 vor (28.11.18). Mit knapp 200 Ländern wurde eine
verbindliche Gebrauchsanleitung für den Klimaschutz verhandelt (14.12.18). Es gibt also
keinen Grund dafür, nicht vorzusorgen.
Arbeitsplatzverlust ist kein Argument, weil der seine Ursachen nur im Konkurrenzdruck und
Gewinnstreben -also in Klimawandelverursachern- hat, abgesehen von klimaschonender
Technologie. Worin die Lobbypolitik des Weltklimarates bestehen könnte bei diesen
naturwissenschaftlichen Fakten, ist nicht bekannt. Meuthen leugnet auch nicht den
Klimawandel (Wahlen-Schlagabtausch, ZDF, 16.05.19), meinte aber, daß die Ursache noch
nicht endgültig abgeklärt sei (Schlagabtausch, Tagesschau24, 20.05.19). Es gäbe
unterschiedliche Gutachten und es würde keinen Weltuntergang geben (Berlin Direkt, ZDF,
19.04.08), wobei er auf Datenmodelle von vor 40 Jahren verwies, in der die Wissenschaft
uns am Beginn einer neuen Eiszeit wähnten. An der Stelle hat er Recht. Damals wurde auch
bis zum Jahr 2030 prognostiziert, daß dann das Erdöl verbraucht sei. Konkrete Gründe,
warum das oder die von ihm favorisierten Gutachten auch in Anbetracht vieler
geldgeberfreundlicher Gutachten zutreffend sein sollen, nannte er nicht. Damit verbunden
hatte er von absurder Klimahysterie gesprochen, die nur die wirtschaftliche Zukunft kaputt
mache und bei der Elektroenergie sogar mehr Treibhausgase produziert würden. Auch die
auch noch als erste Beistzerin am AfD-Parteitag (30.11.19) gewählte Dr. Sylvia Limmer
(Tierärztin) hatte in ihrer Rede der Regierung verheerende ökonomische und soziale
Folgen, Verfall an Rechtsstaatlichkeit, politische Inkompetenz gepaart mit ignoranter
Ideologie vorgeworfen. Die europäische Kommission würde den derzeit grassierenden
Ökowahn noch schneller vorantreiben wollen, die schul- und leider auch fakten- und
wissensbefreite junge Klimahüpfer ermutigt und weiter aufstachelt, die ideologischen
Rattenfängern auf den Leim gegangen sind. Mit dem Mennetegel der Apocalypse und dem
Weltuntergang nehme man volle Fahrt auf in einen längst totgeglaubten Sozialismus. Die
ideologisierte Politik sei weitab von vernünftigen und sachlichen Diskussionen grob
fahrlässig und agiere als deren willfährige Helfer.
Letztere mißbraucht ihren Berufsstand übermäßig, da zwar die Klimaursache nicht
hundertprozentig klärbar, aber sehr wahrscheinlich ist. Die Ausrufung des Klimanotstands
als Sozialismusgehabe hinzustellen, wäre nur dann richtig, wenn er im demokratischen
Sinne nicht angemessen war. Nach aktuellen Stand behauptet jedenfalls die überwiegende
Mehrheit der Klimaforscher Dringlichkeit, dem muß die Politik, zumal sie auch plausibel
ist, folgen. Die von Frau von Storch (AfD) in einem Video im Internet im Jahre 2023
dargelegten Enthüllungen zu Machenschaften eines milliardenschweren Netzwerkes
(Black-Rock, Staaten u.a.), die die Klimabewegung iniziierten und vorantrieben zur
Erzielung großer Gewinne, ändert daran nichts. Eine Klimabewegung von unten (Thunberg)
hat halt mehr Überzeugungskraft beim Volk. Man darf die sträflichen anderen
Verhaltensweisen der etablierten Politiker nicht alle in einen Topf werfen. Auch hat die
Frau Dr. Limmer Schwierigkeiten damit, richtige Proritäten zu setzen. Die allgemeine
Forderung der Klimaforscher nach höheren CO2-Preisen ist allerdings nicht sozial
ausgewogen. Sie sind halt keine Politologen, Soziologen etc. Ansonsten muß die Politik in
demokratischer Weise Maßnahmen ergreifen, die aber sozial verträglich zu sein haben. Der
neue Vorsitzende erwiderte zur Klimapolitik in diesem Land, daß er sie für absolut
falsch halte, weil sie hauptsächlich zu Lasten der Bürger, der kleinen Leute ausgetragen
wird. Man wisse über die Kosten nicht bescheid, welche Probleme in Zukunft auf uns
zukommen, was die Kosten angeht. Also von daher werden sich die anderen Parteien sehr wohl
in die Richtung der AfD bewegen, weil sie erkennen, daß dort eine Schieflage vorhanden
ist (AfD-Bericht vom Parteitag, Das Erste, 01.12.19). Das klingt nun garnicht mehr wie
Klimaleugnung.
Die Frage zu viel Treibhausgase bei Elektroenergie stimmt augenblicklich noch, da der
Anteil der klimaunschädlichen Energieerzeugung noch zu gering ist. Die wirtschaftlichen
Gründe hatten laut Pariser Abkommen nur noch im Fall der USA Bedeutung, da ansonsten alle
wesentlichen Industrieländer die Klimaziele unterstützt hatten, was sich allerdings in
der spanischen Klimakonferenz nicht bestätigt hat. Die derzeit bekannten und möglichen
ersten alternativen Verbrennungstechnologien (6/2019) sollen erst in 10 Jahren voll
einsetzbar sein, Diesel evtl. früher, Wasserstoffbetrieb aber erst ab 2040 oder früher
durch Importe aus Sonnenländern (wegen nicht ausreichend verfügbaren Stromes). Letzteres
geschieht wohl aus politischen Gründen, denn fürs Heizen wäre deutscher grüner Strom
(nicht Wasserstoff) möglich, der aber viel zu hoch besteuert sei (Frontal21, ZDF,
10.03.20). Die Nachteile von Windrädern im Landschaftsbild sind unter Berücksichtigung
von Mindestabstandserfordernissen notfalls hinzunehmen, weil sie das kleinere Übel sind.
Im Notfall kann auch Atomenergie mit hohen Sicherheitsstandards als Überbrückung weiter
in Betracht kommen. Da aber die Bundesregierung das kategorisch ausgeschlossen hat
(18.12.19), muß sie ja einen gut durchdachten Plan haben.
Das angefangen werden muß, steht aber so oder so außer Frage, da nach den Zahlen auch
ein natürlicher Klimawandel dieselben Folgen nicht ausschließt, soweit keine natürliche
Klimawende wieder eintritt. Darauf hoffend, daß das oder die von der AfD favorisierten
Gutachten das Richtige sein werde, sollte man lieber nicht spekulieren und deshalb auch
alle "vermeintlichen" Maßnahmen zur Verhinderung eines "möglichen"
Klimawandels ergreifen. Die sachwidrige Hartnäckigkeit der AfD in dieser Frage könnte
auch auf wirtschaftlicher Lobbyarbeit beruhen. Denn die mögliche Erhöhung von Preisen
ist für den Arbeitnehmer völlig uninteressant, da zwangsläufig die Löhne nachziehen.
Das Problem der internationalen Wettbewerbsfähigkeit wird im Fall, daß alle wesentlichen
Industrienationen den Klimaschutz im gleichen Maß auch wirklich umsetzen, unbedeutend.
Das Dilemma Marktwirtschaft wird hier deutlich, muß aber überwunden werden.
Ein Mitarbeiter des AfD-Bundestagsabgeordneten Markus Frohnmaier soll einen Brandanschlag
in der Ukraine am 04.02.18 auf ein Kulturzentrum der ungarischen Minderheit finanziert
haben, um einen ethnischen Konflikt zu schüren und die Ukraine zu destabilisieren
(Kontraste, Das Erste, 31.01.19). Ein polnischer Täter belastete ihn und es gab ein
Indiz, daß er mit ihm Kontakt hatte. Der Mitarbeiter soll Chefredaktor des rechten
Kampfblattes "Zuerst" sein und ansonsten Kontakte halten oder gehabt haben zu
Machmud Achmadinedschad, Jean-Marie Le Pen, dem rechtsradikaleden Philosophen Alexander
Dugin, dem russischen Think Thank Katehon (antiwestliche ultranationalistische Ideologie),
den Truppen des Assad und prorussischen Separatisten in der Ukraine. Dugin soll der
Koordinator für die Kontakte zwischen russischen Akteuren und der radikalen Rechten in
Europa sein.
All diese Aussagen lassen eine Wahrscheinlichkeit zu, reichen aber nicht als Nachweis
unlauteren Strebens. Gleiches gilt für die Spenden aus der Schweiz. Manchmal sind
solche Methoden notwendig, um mit den etablierten Parteien mithalten zu können.
Natürlich kann es auch unlautere Gründe geben. Da die AfD aufgrund rechtlicher Bewertung
meint, es läge kein Verstoß gegen die Parteienfinanzierung vor, könnte das Gesamtbild
auch auf eine Nutzung von geltender Rechtsprechung schließen lassen, die dann aber von
den in den Nachrichtensendungen befragten Fachleuten ignoriert worden sein müßte.
Das Verhalten des Herrn Strache (FPÖ, Videoskandal) zeugt von viel Naivität
(unvorsichtig) und Nichtkenntnis oder Nichtbeachtung rechtlicher und demokratischer
Grundregeln, auch wenn dies bei den bestehenden politischen Verhältnissen manchmal
schwerfällt.
Das sind die besonderen Formen, wenn der "Rechtsstaat" zurückschlägt. Das
macht er, indem er z.B. uneindeutige Regelungen des Wahlrechts zu seinen Zwecken
mißbraucht, obwohl aus demokratischer Sicht nicht ersichtlich ist, warum die Aufstellung
der Kandidaten in zwei Parteitagen oder bei unterschiedlicher Verfahrensweise
(differierende Medieninformation) nicht zulässig sein soll, soweit allen Beteiligten die
Durchführung des 2. Parteitages bekannt gemacht wurde. Angeblich soll die AfD wegen des
Fehlers von der Wahlleitung vorgewarnt worden sein (RTL-nachrichten, 06.07.19). Der
Staatsrechtler Prof. Rozek meinte, daß der Fall nicht klar sei, aber es lagen
Auslegungsspielräume zugunsten der AfD vor (Exakt, MDR, 10.07.19). Es sei aber Heikel,
daß in der zweiten Wahlversammlung das Wahlverfahren geändert wurde und Fragen der
Chancengleichheit aller Kandidaten aufkommen (Tagesschau, Das Erste, 25.07.19). Später
hat er indirekt die Meinung des Verfassungsgerichtshofs bestätigt (Phoenix vor Ort,
01.09.19). Prof. Schönberger (Uni Konstanz) meinte im Gegensatz zu dem Fachanwalt
Hotstegs, es ergäbe sich die Entscheidung des Wahlausschusses aus dem geschriebenen Recht
nicht (Heute, ZDF, 25.07.19). Das Bundesverfassungsgericht hatte, wie üblich, Formfehler
bemängelt und das sächsische Verfassungsgericht 30 Kandidaten zugelassen, weil die
Entscheidung des Wahlausschuss (vom 18. bis 30. Kandidaten) auf einem besonders
qualifizierten Rechtsverstoß beruhe. Der Landeswahlausschuß hatte bemängelt, daß die
AfD die Kandidaten nicht wie üblich auf einem Parteitag, sondern auf 2 Parteitagen
gewählt hatte, zudem sei ab Listenplatz 31 ein neues Wahlverfahren zum Einsatz gekommen.
Den letzten Grund habe das Gericht für schlüssig befunden (Tagesschau, Das Erste,
16.08.19), was vermutlich heißt, daß sich das Gericht hier nur auf die Begründung des
Wahlausschusses berufen hat. Die AfD soll ein Konvolut von Wahlunterlagen eingereicht
haben (2 Kandidatenlisten nebst wechselnden Versammlungsleitern, zu vielen
Vertrauenspersonen, Wechsel bei eidesstattlichen Versicherungen, fehlende Unterschrift
oder Datum). Sachsens AfD-Vorsitzender Urban sagte am Wahlabend, daß der
Verfassungsgerichtshof über die Kandidatenfrage über 30 noch keine Entscheidung gefällt
habe.
Nach den zerklüfteten Sachdarstellungen in den wesentlichen Medien, soll die AfD 18
Kandidaten auf einem Parteitag gewählt haben (Einzelwahl) und den Rest auf einem zweiten
Parteitag zunächst mittels Einzel- und dann mittels eines Blockwahlverfahrens. Die Wahl
am 2. Parteitag soll der ablehnende Grund des Wahlausschusses gewesen sein, weil das mit
dem Landeswahlgesetz nicht vereinbar sei. Es sei nur eine Kandidatenliste erlaubt. Der
sächsische Verfassungsgerichtshof hat dann am 16.08.19 festgestellt, daß nur der
Übergang zum Blockwahlverfahren einen zumindest abstrakten Verstoß gegen den Kerngehalt
des Gebots der Gleichheit der Wahl darstelle. Die Listenbegrenzung sei hier schlüssig.
Für die Listenplätze 19 - 30 liege ein besonders qualifizierter Rechtsverstoß des
Wahlausschusses vor, der einen Wahlfehler von außerordentlichen Gewicht begründet hat.
Das Gremium habe aber weder mißbräuchlich noch willkürlich gehandelt. Zu den sonstigen
vermeintlichen Formfehlern wurde nichts gesagt. Nachvollziehbare konkrete Gründe, weshalb
nun mit der Blockwahl die Kandidaten in ihren Gleichheitsrechten verletzt wurden, hat man
nicht genannt, auch nicht, warum kein Mißbrauch oder Willkür vorliegt.
Willkür liegt bei Richtern z.B. vor, wenn trotz Kenntnis einer Rechtslage anders
entschieden wurde, aber auch wenn eine Rechtslage offenkundig (offensichtlich
einschlägige Norm) und der Sachverhalt eindeutig war. Ein Würdigungsfehler muß
schwerwiegend sein, d.h. die Entscheidung darf nicht gänzlich fernliegend oder abwegig
erscheinen. Letztlich kann sich Willkür aus dem Gesamtzusammenhang ergeben, was z.B. am
Verhalten oder Äußerungen des Richters erkennbar wird. Mißbräuchlichkeit liegt vor,
wenn verfahrensfremde Ziele verfolgt werden, z.B. die Verschleppung des Wahlverfahrens.
Das ist aber davon abhängig, ob die Rechtsauffassung des Beschwerdeführers richtig war.
Letzteres trifft für den Wahlausschuss zu, weil er zumindest damit rechnete (laut
Wiedergabe durch die Medien), daß die AfD ihre Beschwerden erst nach der Wahl stellen
darf und aus einem anderen Fall bekannt war, daß Entscheidungen darüber 2 Jahre dauern
können. Danach gab es auch eine Diskussion, ob das Verfassungsgericht überhaupt im
Vorfeld angerufen werden könne.
Hinsichtlich einer Normverletzung kann den Äußerungen der Professoren entnommen werden,
daß es für den vorliegenden Fall keine Rechtsprechung gibt. D.h., man kann für die
Willkürfrage nur die Auslegungsregeln anwenden oder auch vergleiche ziehen mit früheren
Entscheidungen. Die Verschleppungsabsicht deutet schon auf Willkür hin. Auch die
Begründung des Wahlausschusses trägt die Entscheidung nicht, weil man sich nicht einmal
auf eine konkret angewendete Norm berufen oder dies zumindest zu erkennen gegeben hat.
Eine gewisse Kenntnis von der Rechtslage könnte bestanden haben, da eine Partei laut
Gesetz über Mängel informiert werden muß und sie auch noch ein Äußerungsrecht vor der
Entscheidung hat. Eine Begrenzung auf einen Parteitag läßt sich eindeutig dem Gesetz
insbesondere deshalb nicht entnehmen, da ein Anfügen von Bewerbern zu bereits
eingereichten Wahlvorschlägen möglich ist (§ 19 Abs. 3 sächs. Kommunalwahlordnung; §
40 Abs. 1 Bundeswahlordnung). Auch die angeblich vorgeworfenen Formfehler konnten nur noch
dann auftreten, wenn die AfD den Mangelvorwurf trotz Hinweis nicht beseitigt hat, was als
unwahrscheinlich angesehen werden kann. Die Unzulässigkeit der Blockwahl ist offenkundig
nur festgestellt und nicht konkret begründet worden (auch nicht vom Verfassungsgericht).
Man darf annehmen, daß die Reihenfolge der Bewerber auf der Landesliste in geheimer
Abstimmung erfolgt ist (§ 39 Abs. 4 Ziff. 3 Bundeswahlordnung) und sich die Bewerber in
angemessener Zeit vorstellen konnten (§ 27 Abs. 5 iVm § 21 Abs. 3 Bundeswahlgesetz). Es
gibt jedenfalls bislang noch keinen anderen Hinweis. Alles Weitere regeln die Satzungen
der Parteien (§ 21 Abs. 5 BWahlG).
Insoweit wird nur als Grundlage einer Begründung darauf hingewiesen, für die
Kandidatenaufstellung durch politische Parteien verlangt Art. 38 GG allerdings nur die
Einhaltung eines Kernbestandes an Verfahrensgrundsätzen, ohne den ein Kandidatenvorschlag
schlechterdings nicht Grundlage eines demokratischen Wahlvorgangs sein kann (BVerfGE 89,
243/252 f; HambVerfG, DVBl 93, 1072). Dazu gehört eine freie Kandidatenaufstellung unter
Beteiligung der Mitglieder der Parteien (BVerfGE 47, 253/282). Es hätte davon ausgehend
die Verletzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes erläutert werden müssen. Worin soll der
grundrechtsrelevante Nachteil der Blockwahlkandidaten bestanden haben? Es ist aber schon
fraglich, ob der Wahlausschuß überhaupt in dieser Sache entscheiden durfte. Denn in den
Wahlunterlagen wird eine Angabe des Wahlverfahrens garnicht verlangt und im Gesetz ist
auch nicht vorgesehen, daß danach gefragt wird. Nur aus der Niederschrift über die
Beschlussfassung der Mitgliederversammlung (soweit darin Angaben dazu gemacht wurden) und
im Rahmen einer Beschwerde eines Bewerbers könnte der Ausschuss davon Kenntnis erhalten.
Aufgrund des Zusammenhangs mehrfacher eklatanter Rechtsverstöße kann also nur der
Schluß gezogen werden, daß der Ausschuß die AfD auflaufen lassen wollte, was Willkür
wäre.
Der wahrscheinliche Wahlbetrug des Wahlausschusses führte bei den deutschen Medien im
Gegensatz zu den ausgeschlossenen Kandidaten in Russland, denen Formfehler und
Unterschriftenfälschung vorgeworfen wurde (03.08.19), zu keiner besonderen
Berichterstattung. Die russischen Kandidaten müssen Listen von Unterstützern vorlegen,
die durch die jeweilige Unterschrift beleght sein müssen. Soweit nun das deutsche
Fernsehen eine Unterrstützerin präsentierte, die vom Wahlausschuss als Tode deklariert
wurde (Heute, ZDF, 10.08.19), bezeugt das zwar schon einen Fehler, aber noch keinen
Wahlbetrug. Davon, daß die Kandidaten das Gericht angerufen hätten, wurde nichts
berichtet, weshalb die Entscheidung des Wahlausschusses weiterhin bestand hat.
Die AfD Sachsen hat offenbar die juristischen Staatstricksereien bei unüblicher
Handlungsweise nicht beachtet. D.h., ihre Vorgehensweise bei der Kandidatenwahl hat
Auslegungstricksereien eröffnet. AfD-Mitglieder, die Juristen sind, hätten einen Hinweis
geben müssen.
Im Fall Lübcke hatten die befragten Teilnehmer der Pegida-Kundgebung sich allesamt
sachlich zur Mordtat geäußert und maximal soweit, daß er nicht bedauert wurde und es
unter bestimmten Bedingungen zu solch einer Tat kommen kann. Das sind keine diffamierenden
Äußerungen, sondern sie gaben nur eine Antwort auf eine Frage und haben keine Pflicht,
dem Fernsehteam etwas vorzuheucheln. Aufgrund der zufälligen Befragung durch das
Fernsehteam (Kontraste, 04.07.19) scheidet dahingehend Vorsätzlichkeit aus. Auch hat
keiner der Befragten die Situation ausgenutzt, um diffamierende Äußerungen an die
Öffentlichkeit zu bringen. Für den Vorwurf der Billigung von Straftaten gilt das Gleiche
und weil sich die Befragten in keiner Weise so geäußert haben, daß es geeignet wäre,
den öffentlichen Frieden zu stören. Es waren lediglich Meinungen zu Dr. Luebckes
Aussage. Sie haben im Schwerpunkt aus der Sichtweise von heutzutage üblichen Verbrechen
den Tod nicht bedauert, aber den Mord nicht in Ordnung gefunden. Eine Absicht, damit den
öffentlichen Frieden stören zu wollen, war nicht erkennbar. Im Übrigen darf diese
Vorschrift (§ 140 StGB) nicht so überspannt ausgelegt werden, daß z.B. Demonstranten
ihrem Unmut über krasse gesellschaftliche Mißstände keinen besonderen Ausdruck mehr
geben können. Das wäre dann ein Demokratiekiller, denn Demokratie muß manchmal
erkämpft werden.
Wie es aber möglich sein kann, den Pegida-Anhängern die menschengemachte Klimaerwärmung
auszureden, ist schleierhaft. Unwahrheit kann eine Widerstandsbewegung auf Dauer nicht
ernsthaft voranbringen.
So sieht Meuthens Vorstellung von der Altersvorsorge entgegen der geringen Einkommenshöhe
bei vielen Menschen und den Schwächen und Risiken bei Kapitalanlagen aus (MDR, 30.10.19).
Das sind dieselben Sprüche, die schon früher die radikalen Vertreter der Wirtschaft
gemacht haben. Damals hatte man sie noch mit der schwächelnden Wirtschaft und den
geringen Steuereinnahmen zu begründen versucht. Da das heute nicht mehr vorliegt, kann es
sich nur noch um Lobbyarbeit für Profitstreben handeln. Höcke verlangt dagegen die
Erhöhung der gesetzlichen Rente und Zuschläge für Eltern und deutsche Staatsbürger.
Hier will er sicherlich die Kindeserziehung honorieren. Deutsche Staatsbürger sind alle
Bürger mit deutscher Staatsbürgerschaft, die deshalb ausländische Wurzeln haben
können. Die Rente war u.a. 1889 als Element eines Systems versorgungsstaatlicher
Daseinssicherung geschaffen worden, quasi infolge der damaligen Arbeiterbewegung. Nach dem
zweiten Weltkrieg ist die Rente an die allgemeine Lohnentwicklung angekoppelt worden.
Aktuell gilt, daß die Altersrente dem Versicherten nach erfülltem Arbeitsleben den
Lebensunterhalt im Alter sichern soll. Generelle Zwänge, wie die Rente ausgestaltet sein
muß, lassen sich hieraus nicht entnehmen. Sonderregelungen sind derzeit schon in anderen
Fällen im Rentenrecht enthalten. Höckes Vorschlag ist deshalb nicht zu beanstanden.
Warum die AfD für alle den Solizuschlag abschaffen will (Begünstigung hoher Einkommen),
wie auch den Mindestlohn (wegen Stigmatisierung) ist noch näher erklärungsbedürftig,
weil vielleicht andere politische Maßnahmen diese Problematik gerecht lösen können.
Herr Gärditz meint, daß der Volksbegriff des Grundgesetzes (Doku "Völkische
Siedler", ZDFinfo, 10.10.19) besagt, daß ist das deutsche Volk, die Summe aller
deutschen Staatsangehörigen. Wir bürgern ein, wir fragen nicht, woher die Eltern kamen.
Wenn sie Deutsche oder Deutscher sind, dann sind sie das ohne wenn und aber. Und wenn
jemand jetzt vom deutschen Volk in einem etnischen Sinne spricht, liegt dem im Kern ein
rassistisches biologistisches Modell zugrunde.
Laut Grundgesetzkommentar (Jarass/Pieroth, GG, 5. A., Art. 20 Abs. 2 GG) bedeutet
aber Volk das Staatsvolk der Bundesrepublik Deutschland, daß nur von den Deutschen laut
Art. 16 und Art.116 gebildet werden soll (BVerfGE 83, 37/50 f). Laut Artikel 16 Rn 2 kann
entgegen dem in Deutschland herkömmlich zum Einsatz kommenden Abstammungsprinzip das
Territorialprinzip genutzt werden (BVerfGE 14, 142/150). In welchen Fällen die deutsche
Staatsangehörigkeit erworben werden kann, hat der Gesetzgeber zu entscheiden. Laut
Artikel 116 ist Deutscher, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt und sogenannte
Statusdeutsche, die Vertriebene oder Flüchtlinge sind aufgrund Ereignissen des zweiten
Weltkrieges.
Die Aussage des Herrn Gärditz ist also lange nicht so eindeutig, wie er behauptet. Da der
Gesetzgeber über den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit entscheidet, zählt das
zur freien parlamentarischen Willensbildung, die variieren kann.
Im Fall des neuen Vorsitzenden der AfD Chrupalla haben die öffentlichen Medien sich
gleich eine Schwachstelle ausgesucht, da er mal von Umvolkung gesprochen habe
(BerlinDirekt, ZDF, 01.12.19), obwohl der Verfassungsschutz von einem verankerten
Begriff in der nationalistischen völkischen Sprache spricht. Dazu hatte Chrupalla
erklärt, er habe diesen Begriff nicht bewußt gesetzt und er halte ihn auch nicht für
rechtsextrem. Trotzdem hat man in weiteren Medien darauf herumgehackt. Es kann aber sehr
wohl sein, daß der Begriff nicht im Zusammenhang mit dem Nationalsozialismus gebraucht
wurde. Deshalb hatte der Moderator des ZDF noch ein Video (März 2018) aus der Schublade
geholt bzgl. einer Aussage eines Bürgers, der die Migration als Angriff auf die
Bevölkerung gesehen hat, weil es dann nur noch ein Mischvolk gäbe, was es zuletzt 1945
gegeben habe und die Jungs seien am Galgen geendet in Nürnberg. Das muß wohl so
verstanden werden, daß er meinte, die NS-Kriegsverbrecher, die das Mischvolk verhindert
haben, seien am Galgen geendet. Man warf Chrupalla nun vor den Nationalsozialismus zu
verherrlichen. Chrupalla hatte auch hier etwas überrascht reagiert und ist etwas ins
stottern geraten und hat dann gesagt, daß er falsch interpretiert wird. Chrupalla ist
damals aber nur auf das vom Bürger mitaufgeworfene Problem der Islamisierung eingegangen
insoweit, daß er dem Mann zum Teil recht gegeben hatte, weil die Islamisierung in einem
atemberaubenden Tempo erfolge. Warum er auf die weitere Aussage nicht eingegangen ist,
wissen wir nicht. Insgesamt ist also der Moderator wegen unzureichender Sachgrundlage
über das Ziel hinausgeschossen und hat die Sache überspannt.
Das alles hatte Ähnlichkeiten mit der Hexenjagd der Presse und den Demokraten der USA
gegen Trump aber nur im Kleinen.
In Sachen Corona-Krise sahen ein Großteil der AfD-Bundestagsabgeordneten und viele
Landtagsabgeordnete die Regierungsmaßnahmen als übertrieben an (Panorama, Das Erste,
26.03.20). Man sprach von herbeigeredeter Krise, weil es sich nur um eine
verhältnismäßig leichte Grippe handele (Hampel, MdB), der Mensch sei
eigenverantwortlich (Brandner, MdB) unter Hinnahme von Ansteckung (Zwerg, AfD-Sachsen).
Die AfD-Abgeordneten in vielen Parlamenten hielten sich nicht an die Abstandsregeln, auch
nicht im öffentlichen Raum .
Die AfD hat hier die hoheitliche Verantwortung des Staates völlig verkannt, da eine
hundertprozentige Infektion aller Menschen auf der Welt mit Millionen von Toden und mehr
als sicher galt, was eben nicht eigenverantwortlich von jedem einzelnen Bürger
entschieden werden kann und auch nicht machbar ist, weil keine Kontakte zu anderen
Menschen dann nicht mehr herstellbar sind (anders: Urban, AfD-Sachsen, das sei machbar).
Da tritt ein gefährlicher fehlender Realitätssinn zutage. Mit diesem Verhalten gleicht
die AfD sehr Trumps und Bolsonaros (brasilianischer Präsident) Denken und ist inzwischen
ein dritter (Klimakrise, Verweigerung der Aufnahme unbegleiteter Kinder aus griechischen
Flüchtlingslagern) Totalfehlgriff, weshalb diese Partei in Regierungsverantwortung
verheerend für das Volk wäre. Allerdings soll die AfD auch mal den "Lock down"
im Parlament gefordert haben (3-sat, Kulturzeit).
Ganz absurd wird es allerdings, wenn die staatlichen Verschwörer die
Verschwörungstheoretiker kritisieren. Bei denen wiederum weiß man nicht, was sie damit
bezwecken. Zu einer verantwortungsvollen neuen staatlichen Regierung kommt man so
jedenfalls nicht. Wenn die Regierenden rechtzeitiger reagiert hätten, wäre zwar das
Ausmaß der Infektionen in Deutschland geringer ausgefallen, man hätte aber die
Grenzübertritte zum Ausland langanhaltend schärfer behandeln müssen, weil man in vielen
Ländern auch geschlafen hat. Die Gegner der Regierungsmaßnahmen wiederum ignorieren die
Kranken und Toten. Der Paradigmenwechsel Anfang Mai 2020 vom Vorrang des Lebens oder der
Katastrophenverhinderung hin zum Vorrang der öffentlichen Belange war so nun
unausweichlich geworden. Damit verbunden war es jetzt möglich, sich unter Hinnahme einer
gewissen Anzahl von Toten die Maßnahmen auf die HotSpots der Infizierungen zu begrenzen.
Dabei ist zunächst vielleicht zu Recht (Mißverständnisse beim Volk?) auf ein
Trauergedenken der Toten verzichtet worden (außer bei der Bundesliga). Allerdings hat der
klare öffentliche Hinweis gefehlt, daß infolge der neuen Maßnahmen weiterhin keiner vor
Ansteckung geschützt sei. (nähere Einzelheiten zur Corona-Pandemie s. Thema "Das
Coronadesaster")
Prof. Meuthens Aussage "Diese ganzen Verbotsorgien, dieses Einsperren, diesen
Lockdownwahnsinn brauche es nicht" und Höckes Aussage "Wir haben eine
herbeigetestete Pandemie." (Parteitag, 10.04.21) ist völlig neben der Sache. Den
besten Vergleich belegt Brasilien, wenn man Corona ausufern läßt. Die beiden
AfD-Politiker waren offenkundig nicht in der Lage die wahre Sachlage zu erkennen
(einseitige Informiertheit ?) und wären nicht in der Lage, größeren Schaden vom Volk
abzuwenden.
Vera Lengsfeld ist von der SED, dann als Bürgerechtlerin und nach der Wende über die
Grünen und die CDU nun bei der AfD angelangt. Ihr Argument als Corona-Leugnerin sei, die
heutigen Politiker seien nicht besser als die Machthaber in der DDR (Panorama, Das Erste,
26.11.20). Ähnlich denken auch die Bürgerrechtler Angelika Barbe und Siegmar Faust.
Soweit es die Leugnung von Corona angeht und diese Haltung nicht durch
Internetgläubigkeit entstanden ist, kann man nur von Freiheitsrechtlern
(Demonstrationsfreiheit, Redefreiheit etc.) sprechen. Die in Jahrhunderten gewachsenen
Grundrechte sind hingegen das Bürgerrecht. Freiheit allein würde zum Chaos führen. Das
Markanteste im Sozialismus war die sozialistische Gehirnwäsche in den Schulen und Medien
und die SED-Pflicht bei manchen Berufen. Es ist auch nichts verlautbart, wie das alles
ohne den Ost-West-Konflikt gehandhabt worden wäre. Die Richtigen waren die
sozialistischen Führer jedenfalls auch nicht. Im Westen gibt es jetzt ebenfalls eine
demokratische Gehirnwäsche in Schulen und Medien bei einem Systemkonflikt zu allen anders
denkenden Ländern und Mächten, bei dem der Westen der Treiber ist. Es ist aber im
Erfolgsfall schon jetzt als sicher erkennbar, daß die staatlichen Repressalien zunehmen
würden.
Das ist global richtig, aber bei Corona und dem Klimawandel müßte man einige Abstriche machen.
Im Fall des Vorwurfs eines rechtsextremistischen Verdachtsfall durch den Brandenburger
Verfassungsschutz (15.06.20) meinte der AfD-Vorstand, man werde sich dagegen wehren.
Grundsätzlich ist rechtsextremes Verhalten grundrechtswidrig. Kalbitz hatte sich zu der
ihm vorgeworfenen nationalsozialistischen Vergangenheit auch noch nicht geäußert.
Darüber, ob rechtsextremes Verhalten tatsächlich vorliegt, entscheiden letztlich
Richter. Das ist das Problem. Die Richter sind kaltblütig genug (weil sie das ganze
System hinter sich haben), auch hier eine rechtswidrige Entscheidung zu treffen. Die
Entscheidung kann nur dadurch beeinflußt sein, wie die öffentliche Meinung das sieht.
Und die sieht hier für die AfD wohl eher schlecht aus. Man sollte sich auch nicht davon
täuschen lassen, daß es vereinzelt positive Gerichtsentscheidungen gab. Die sind
entweder parteiisch (Bsp.: geläuterte Petry) oder unterliegen meißt einer ganz
offensichtlichen Sachlage, bei der man eine breite Öffentlichkeit nur schwer täuschen
kann. So hatte Kalbitz mit seinem ersten Eilantrag bei Gericht zwar Erfolg (19.06.20) aber
nur in der Hinsicht, daß sein Parteiausschluß rechtswidrig war, weil nur das
Bundesschiedsgericht der AfD darüber entscheiden darf. Kalbitz's Äußerung dazu weist
entweder auf einen mißverstandenen gerichtlichen Beschluß hin oder er sah beim
Bundesschiedsgericht bessere Chancen für sich, was sich aber nicht bestätigte.
Parteienrechtler zweifeln am Vorgehen der AfD-Spitze, weil kein ordentliches
Parteiausschlußverfahren eingeleitet worden sei (Tagesschau, 25.07.20). Hier sei darauf
hingewiesen, daß § 10 Abs. 4 Parteiengesetz einen vorsätzlichen Verstoß gegen die
Satzung für einen Ausschluß verlangt oder erheblich gegen die Grundsätze oder Ordnung
der Partei verstoßen wurde. Da Kalbitz das offenbar nicht getan und klargestellt hat,
daß er bzgl. seiner Vergangenheit geläutert sei, liegt keine Handhabe gegen ihn vor.
Inzwischen soll es zusätzlich so sein, daß Kalbitz noch Mitglied in den rechtsextremen
Vereinen war, als er in die AfD eintrat (Chrupalla, ZDF-Sommerinterview, 10.08.20).
Kalbitz hatte eine Mitgliedschaft verneint, auch als der Bundesverfassungsschutz auf eine
vorliegende Mitgliedsliste verwies. Eine Vereinskündigung ist nicht immer üblich. Dafür
das er die frühere Mitgliedschaft nicht angegeben hatte, fehlt der AfD-Führung der
Nachweis. Schaumschläger Meuthen hat entgegen dieser Rechtslage in beiden Fällen und
auch später im Vorfeld jedes Mal behauptet, man sei sich in ihrer Rechtsposition sehr
sicher gewesen. Insoweit müßte der ehemalige aber dann "geläuterte"
Stasispitzel Templin in Wirkleichkeit kein Bürgerrechtler gewesen sein (Die großen
Mythen der DDR, ZDFinfo, 26.06.20). Bei allem hat Kalbitz Vertrauen in den
"Rechtsstaat" propagiert (blauäugig) und gesagt, daß er alle rechtsstaatlichen
Möglichkeiten nutzen werde. Allerdings würden sich die Gerichte dann in einer
erheblichen Zwickmühle zwischen staatlichen Wünschen und der Öffentlichkeit befinden.
Aber das Landgericht Berlin hatte beim zweiten Eilantrag damit kein Problem und wies den
Antrag von Kalbitz ab ohne gegenüber den Medien Gründe zu nennen als nur, daß der
AFD-Bundesvorstand richtig entschieden habe (22.08.20). Es kann angenommen werden, daß
auch dem Beschluß keine Herleitung der Entscheidung entnommen werden kann, was
rechtswidrig wäre. Insgesamt haben die 7 Bundesvorstandsmitglieder inkl. der Juristin von
Storch gezeigt, daß sie nicht Willens sind, sich an geltendes Recht, speziell an den §
10 Abs. 5 Parteiengesetz zu halten, der nur den Schiedsgerichten die Entscheidungsgewalt
für einen Ausschluß aus der Partei zugewiesen hat. Frau von Storch meinte sogar, der
Rechtsstaat sei völlig unantastbar (Heute, ZDF, 07.01.21). Das wäre dann aber ein
starrer Lehrsatz (absichtlich unwissenschaftliche Meinung), ein Dogma, das den
"Rechtsstaat" als das einzig Wahre hinstellt und die Entstehung einer Diktatur
begünstigt. Jeder eigentliche Zweck einer Staatsform kann umgangen werden (Bsp. Schweden,
USA u.a.). Die Staatsform, die das unmöglich macht, ist noch nicht erfunden. Auch käme
ein gesellschaftliches Dogma einer gewollten Verdummung des Volkes gleich.
Das Bundesschiedsgericht hat versagt, weil es keine berechtigten schädigenden Gründe
genannt hat. Rechtsstaatliche Parteien müßten sich anders verhalten. Das Vorliegen eines
Rechtsstaats ist auch nicht dadurch bewiesen, daß die AfD-Thüringen vor dem Thüringer
Verfassungsgerichtshof obsiegte bzgl. des Paritätengesetzes (Abgeordnete zu gleichen
Teilen weiblich und männlich) der Rot-Rot-Grünen Landesregierung, denn das wollen auch
die CDU und FDP nicht. Im Übrigen würde das Gesetz alle kleinen Parteien ausgrenzen, die
die notwendige Anzahl weiblicher Kandidaten nicht aufbringen können und weil nur fähige
Leute Parlamentarier werden sollten. Soweit der neue grüne Thüringer Justizminister
Adams und die Linke Fraktionsvorsitzende Wellsow fälschlich eine Umschreibung des
Paritätengesetzes im Auge haben, müßte für die nebulös formulierte "strukturelle
und gesellschaftliche Ungleichbehandlung der Frau" (sprich die Männer schließen
insgeheim die Frauen aus) höchstens eine Parteiengesetzesänderung in Frage kommen.
Die Methoden des Staates kann man risikoloser an sich nur gewaltlos bekämpfen. Für
Veränderungen sollte man am besten eine parlamentarische Macht haben, sprich regieren.
Der neue Verfassungsgerichtspräsident Harbarth hat betont, man darf Meinungen vertreten,
die auf die Veränderung der bestehenden Ordnung ausgerichtet sind, aber in dem Moment, in
dem das übergeht in eine aggressive Haltung mit dem Versuch diese Ordnung zu beseitigen,
kann der Staat einschreiten ("Was nun Herr Harbarth", ZDF, 22.06.20). Aber
selbst wenn man an der Macht ist, hätte man noch die EU als Gegner, wie das polnische und
ungarische Beispiel zeigt bzgl. der Einflußnahme in das nationale Justizsystem und sogar
in die fremdgesteuerte ideologische Beeinflussung der Staatsbürger dieser Länder. Der
EuGH hatte hierzu geurteilt (18.06.20), daß außerstaatlich finanzierte
Nichtregierungsorganisationen in ihrer Tätigkeit nicht eingeschränkt werden dürfen. Man
müßte also auch noch wirtschaftlich unabhängig von der EU und weltweit sein.
Auch hier betreibt Steinmeier wieder Offizialsülze, da der Kampf gegen Vertreibung der
Bürger aus der Innenstadt schon seit Jahren besteht wegen erhöhter Mieten. Da die Stadt
aber noch nie behauptet hat, daß das Anliegen der Demonstranten unangemessen sei und auch
sonst nichts bzgl. der Wohnungssituation getan hat, wurde das Anliegen also ignoriert, was
zwangsläufig Gewalt auslösen kann. Der Sinn der Versammlungs- und Demonstrationsfreiheit
ist nämlich, daß man von den Entscheidungsträgern gehört wird. Die Einlegung einer
Petition ist zwar möglich, aber bei rechtswidriger Entscheidung darüber ist der
Verwaltungsgerichtsweg nie erfolgreich, weil die Rechtsprechung eine Entscheidung darüber
verneint (NJW 91, 936; BVerfGE 2, 225/230/231). Art. 17 GG garantiere keinen Anspruch auf
Erfüllung des materiellen Begehrens, sondern nur eine ordnungsgemäße Erledigung der
Petition (Bonner Kommentar GG, Band 4, 2011, Art. 17 Rn 93, 94).
Mit dem Demokratiefördergesetz will die Justizministerin nichts anderes, als durch vom
Staat bezahlte Mitarbeiter die ideologische Beeinflussung der Bürger noch mehr erweitern
bzgl. der Kritiken am Staat.
Diese Aussage von Tillschweiger (Tagesschau, Das Erste, 26.01.21) war von den Nachrichten
im Rahmen der Beobachtungsabsicht durch den Verfassungsschutz als radikal-rechte These
gebrandmarkt worden. Das könnte auch eine linke These gewesen sein, weil dasselbe in der
Politik sowie Staats- und Rechtslehre des Sozialismus auch als Schwerpunkt angeführt
wurde. Der permanent erkennbare Schmusekurs der Altparteien besonders der CDU mit den in
Deutschland schon etwas radikalen Forderungen der Arbeitgeberverbände und die Art der
Behandlung der Menschen durch den Machtapparat beflügelt jedenfalls diese These, die
deshalb nicht abwegig ist. Alle Altparteien vereiteln das Recht des einzelnen
rechtsuchenden Bürgers, indem sie selbst eine zweifelsfreie Sach- und Rechtslage
ungeniert mit Ausreden negieren und sie sich sicher sein können, daß ihnen auch kein
anderer Entscheidungsträger etc. dazwischen grätzscht. Da der Verfassungsschutz solche
Tatsachen bei seinen Entscheidungen auch noch ausblendet, bestärkt das zusätzlich diese
These und letztlich weil die Medien und viele Organisationen unter Kenntnis dieses
Zustandes weiterhin vom Rechtsstaat reden, obwohl er ein Problemlöser bzgl. bestehenden
staatlichen kriminellen Verhaltens sein müßte, statt solche Probleme zu schaffen und
auszusitzen. Den Bürgern bleibt lediglich das Wahlrecht, um dann auch noch diese
"funktionierenden" Altparteien zu wählen. Man hat sich sogar nicht einmal
gescheut, das Wahlrecht in Sachsen zu verletzen, um eine Nichtaltpartei im Landtag zu
verhindern. Was soll in einem "Rechtsstaat" noch alles legitim sein.
Hier gab es ein laufendes Verfahren bzgl. eines einstweiligen Anordnungsantrags der AfD,
bei der sich der Verfassungsschutz verpflichtet hatte, bis zur Entscheidung nichts
darüber bekannt geben werde, ob es die Antragstellerin als Verdachtsfall oder sie als
"Gesicherte rechtsextremistische Bestrebung" einstuft. Diesem Antrag wurde nun
wegen der Nichteinhaltung der Zusicherung vom VG Köln stattgegeben, weil der
Bundesverfassungsschutz die Vertrauensgrundlage zerstört habe. Das VG Köln hat hier nur
das perönliche (nicht das sachliche) Problem gesehen, daß sich der
Bundesverfassungsschutz angemaßt hat einer anstehenden gerichtlichen Entscheidung nicht
den nötigen Respekt gezollt zu haben. Allerdings steht noch die Entscheidung zum
Hauptverfahren an, die wohl anders ausgehen wird.
Es handelt sich also nicht um die Einhaltung rechtsstaatlicher Prinzipien durch das
Gericht, sondern um einen internen Machtkampf und um Gesichtswahrung des Gerichts.
Höcke hat da in allen Punkten Recht (Fakt, Das Erste, 28.09.21). Aber das allein löst
das Problem nicht. Alle AfD-Politiker müssen sich unbedingt weiter bilden und ihre
subjektiven Denkvorstellungen ablegen. Der AfD fehlt besonders die ausgewogene und
fachlich fundierte Betrachtungsweise in allen Bereichen. Z.B. darauf, wie sie das
Wohnungsproblem mit marktwirtschaftlichen Mitteln lösen wollen, haben sie noch keine
nachvollziehbare Antwort geliefert (auch die FDP nicht) und sind dabei auch nicht einer
Meinung. Das muß aber klar sein, wenn sie Verantwortung übernehmen wollen. Die
Klimakrise zu leugnen mit der Begründung, daß das Arbeitsplätze kostet, ist auch neben
der Sache. Lediglich für einige angestammte Arbeitsplätze kommt für Betroffene
zeitweise Arbeitslosigkeit und Umschulung in Betracht. Das ist aber nichts bzgl. der zu
erwartenden Digitalisierung durch technischen Fortschritt. Hier werden dauerhaft
Arbeitsplätze wegfallen, die mit völlig neuer Sozialgerechtigkeit abgefedert werden
muß. Nicht umsonst wird jetzt schon klammheimlich (also ohne den wahren Grund zu nennen)
immer mehr über das Bürgergeld o.ä. diskutiert, was im Jahr 2023 umgesetzt werden soll.
Allerdings soll diese Bezeichnung offenbar nur der Stigmatisierung der Arbeitslosen
entgegenwirken, denn die wesentlichen ALG II-Regeln (insbesondere Verfügbarkeit) will die
neue Koalition aus SPD, Grünen und FDP laut Koalitionsvertrag weitgehendst beibehalten,
was aber hieße, wegen ein "paar Arbeitsplätzen" würden alle weiterhin unter
der Verfügbarkeitsknute stehen. Das ist unverhältnismäßig. Die ALG II-Regelung war
m.E. zwar angemessen bei verträglichen Arbeitsmarkt, geht aber zu weit bei dauerhaft
ungenügender Arbeitsmöglichkeit. Bei der Regelung ab 2023 war zwei Jahre lang keine
Heizkostenbegrenzung und Vermögensprüfung sowie weniger Druck auf Leistungsempfänger,
schnell einen Job anzunehmen, vorgesehen. Dagegen lief die CDU/CSU Sturm (11/2022). Die
Heizkostenregelung hing wohl mit den geflüchteten Ukrainern zusammen. Denn merkwürdig
ist diese Heizkostenregelung wegen den derzeitigen hohen Energiekosten allemal. Lindner
hatte zu Recht, aber nur mit der Begründung eines Schicksalsschlags, den Zeitraum zum
Schonvermögen verteidigt (05.11.22). Mit der CDU einigte man sich dann doch einjährig
für ein Schonvermögen von 40000 und die Übernahme der Wohnkosten in voller
Höhe. Tatsächlich ist jedoch die einjährige ALG I-Phase zu kurz, um beim Arbeitslosen
einen Vermögensverlust durch Vermögensverwertung zu verhindern. Nur beim echt
Langzeit-Arbeitslosen, was man nach insgesamt 3 Jahren eher annehmen kann, ist seine
Inanspruchnahme dahingehend als vertretbar anzusehen. Das Theater, das die CDU/CSU dazu
betrieb, entpuppte sich als Hysterie zur Wählergewinnung (annewill, Das Erste, 13.11.22).
Denn ein Mindestlohnempfänger hat danach mehr als 500,- zusätzlich zur
Verfügung. Das Problem ist einfach nur, daß er Wohngeld und Kinderzuschlag beantragen
muß. Das war aber schon immer so. Wenn er das nicht macht (auch wenn es 50% der
Anspruchsberechtigten sein sollen), muß man da jetzt nicht plötzlich Stigmatisierung als
dessen Grund dafür vorschieben. Der Begriff Wohngeld dürfte allen bekannt sein.
Die Corona-Krise wäre mit der AfD noch verheerender ausgefallen.
Der russlanddeutsche Bundestagsabgeordnete der AfD Eugen Schmidt meinte vor Medien in
Russland, daß die Medien in Deutschland von der Regierung kontrolliert werden,
alternative oppositionelle Meinungen seien nicht vertreten. Es würde eine einheitliche
Meinung aufgedrängt und zwar von der regierenden Elite und alle anderen politischen
Meinungen werden mit allen möglichen Mitteln im Internet, den Medien und körperliche
Übergriffe auf anders Denkende unterdrückt. Die AfD-Fraktion hat sich sodann dessen
Aussagen nicht zu eigen gemacht. Brandner (MdB) meinte nur, gerade Kontraste wäre weit
vorne beim Vorgaben machen, was berichtet werden darf, aber zu sagen, wir haben keine
Demokratie, sei Unsinn (Kontraste, Das Erste, 10.03.22). Schmidt soll auch mehrfach betont
haben, daß Gerichte nicht unabhängig seien (tagesschau-nachrichten, tagesschau24,
10.03.22).
Sicherlich hat man da -wie üblich- nur die Vorwürfe ohne seine nähere Begründung
wiedergegeben. Im Prinzip ist alles korrekt. Nur bei manchen Moderator:innen könnte es
sein, daß sie durch Ausbildung und Umfeld in ihrer geistigen Denkvorstellung, ihrem
Umfeld und mangels autodidaktischer Fähigkeiten so stark befangen sind, daß sie richtig,
falsch und notwendig nicht erkennen können. Brandner als Rechtsanwalt muß aber wissen,
daß die Staatspraxis in der Wirklichkeit nicht den demokratischen Grundsätzen
entspricht. Corona und Stuttgart 21 waren sicherlich noch nicht das beste Beispiel in der
Frage der Gewaltanwendung des Staates gegen Demonstranten. Aber wenn man diese Vorgänge
interpoliert, kann man sich leicht vorstellen, wie der Staat vorgehen wird, wenn die
schweren Verstöße der Staatsvertreter etc. volksnah überzeugend öffentlich gemacht
werden und erst recht, wenn es um ein berechtigtes Staatsumbruchverlangen bei den
Demonstranten geht.
Man muß Herrn Schmidt alle Hochachtung aussprechen, daß er diese Tatsachen öffentlich
gemacht hat. Mangels eingeschränkter Lernfähigkeit oder Widerstandsfähigkeit des Volkes
bleiben seine Äußerungen allerdings nur Nadelstiche, auch deshalb, weil die AfD sich in
vielen Bereichen häufig nicht am wissenschaftlichen Sachverstand orientiert (also nicht
überzeugend wirken) und/oder ihre Auffassung nicht der Mehrheitsmeinung entspricht. Eine
sachbezogene Mehrheitsmeinung (inkl. vernünftiger Abwägung des Für und Wieder) zu
erreichen, wäre aber die Aufgabe einer wirklich demokratischen Partei. Wenn dann noch die
Frau Joana Cotar (Beisitzerin im AfD-Vorstand Thüringen) die Internetzensur Russlands
kritisiert (23.03.22), hat oder will sie mindestens die Gefahr für Russland, die durch
die westlichen Social-Media besteht (analog z.B. Arabischer Frühlung), verkannt.
Das Narrativ der westlichen "Demokratie" ist nichts anderes als ein Synonym für
ein politisches Kartell, was ähnlich funktioniert wie ein wirtschaftliches Kartell.
Prinzip dieser "Demokratie" ist es u.a., viele Meinungen zu einer Sache in die
Welt zu setzen und die Politiker akzeptieren davon nur dann das Richtige (ähnlich auch
die Medien und Justiz), wenn es in ihrem Sinne ist. Das sei demokratisch wird
vorgegaugelt. Nur dann, wenn die mehrheitlich öffentliche Meinung zu drückend ist, gehen
sie von dieser Methode ab. Z.B. bei der Impfpflichtdebatte am 17.03.22 wurde durch
die vielen sich widersprechenden Forderungen bewußt, daß kein hinreichend geklärter
Sachstand den Parteien als Grundlage für ihre Forderungen diente. Mit dieser Methode kann
man etwas für Recht erklären, was aber nicht rechtens ist. Nur bei der Flugverbotszone
über der Ukraine hatten alle Abgeordneten ihren Sachverstand eingeschaltet, aber lieber
auf Selenskyjs Vorwürfe geschwiegen, statt ihm klar zu machen, endgültig zu kapieren,
daß hier der westliche Einfluß wegen der Atomkriegsgefahr seine Grenzen hat. Eine
Bundestagsdebatte hätte womöglich den ganzen Betrug, der hinter den Kulissen abläuft,
offen gelegt. Selenskyj hat zudem selbst den Krieg mit herbeigeführt.
Der Nachsatz von Göring-Eckardt "Das werden wir nicht zulassen." repräsentiert
staatliche Willkür, denn es ist unsachlich, da Herr Schmidt die Wahrheit sagte, wovon sie
auch Kenntnis hatte.
Die Bundesinnenministerin Faeser will zur Abwendung einer Bedrohung der
"Demokratie" rechtsextreme Gewalt und Ideologie "mit Prävention und harter
Hand" bekämpfen und Finanzströme rechtsextremer Netzwerke austrocknen (16.03.22).
Der Plan sieht auch mehr Anstrengungen bei der Medienkompetenz vor, um radikale Inhalte
und Verschwörungsideologien besser erkennen und hinterfragen zu können. Das ist
natürlich ein Einfallstor um alle mißliebigen Kräfte im Land in Schach zu halten und
das gelingt durch die politisch und juristisch übliche "weite" Auslegung
bestimmten Verhaltens von Kritikern durch die Politik und Justiz. So könnten sogar auch
Linke zu Rechtsextremen erklärt werden, weil sie "mutmaßliche Umsturzpläne"
hegen. Damit will man jeglichen wirklich demokratischen Prozeß im Land im Keim
ersticken, was zwangsläufig immer zu Gewalt der so Eingeschränkten führen kann. Das
wäre also eine logische Folge politischen Handelns und keine von vornherein bewußt
gewalttätige Vorgehensweise der Staatskritiker, die die Regierenden ihnen aber dann
unterstellen würden. Allerdings soll Frau Faeser schon seit Jahren wegen ihrer Nähe zur
Antifa in der Kritik stehen (auf1.tv, Astra-srgt, 06.10.23). Das würde dann sogar
bedeuten, daß sie mit ihren Forderungen Interessen bestimmter linker Kreise durchsetzen
will.
Laut Faeser sind auch Selbstverwalter Extremisten (Heute, ZDF, 13.05.22). Jetzt werden vom
Staat schon Leute verfolgt, über die die Medien noch garnicht berichtet haben. Der
Bürger kann so aber garnicht einschätzen, ob der Staat seinen Pflichten sachgerecht
nachkommt. Das Vertrauen darauf, daß der Staat das tut, hat er schon längst verspielt.
Ein Wunsch nach Systemverbesserung und der Vornahme von Korrekturen allein wäre ohnehin
nicht extremistisch, sondern wegen des aktuellen Standes einer Diktatur und der
demokratischen Grundsätze sogar zwingend geboten. Aus Furcht vor einem zukünftig
möglichen Volksaufstand wird jetzt schon mit Kanonen auf Spatzen geschossen. Ob die
angedachte "Selbstverwaltung" das bestehende Problem lösen kann, steht auf
einem anderen Blatt.
Die Klimaaktivisten hatten sich auf einer Autobahnschilderbrücke festgehakt gehabt. Die
Polizei hatte dann die Autobahn teilweise gesperrt gehabt um ie Aktivisten von der Brücke
zu holen. Zu der Zeit wurde eine Radfahrerin von einem LKW in einem Ort überfahren,
weshalb die Feuerwehr zur Bergung gerufen wurde. Die Feuerwehr kam aber nicht schnell
genug durch den Stau auf der Autobahn. Die Radfahrerin starb. Die Notärztin bescheinigte,
daß die Feuerwehr auch sonst zu spät gekommen wäre. Darauf folgte ein shitstorm von
Politikern, die die Klimaaktivisten als strafrechtlich Schuldige hinstellten. In Frontal
(ZDF, 08.11.22) sagte der Fachanwalt für Strafrecht Benjamin Grunst, für einen
strafbaren Nachweis brauche man auch immer eine Kausalität. Die Klimaaktivisten müssen
eine Bedingung gesetzt haben, die sich auch im Schaden gezeigt habe. An einer Kausalität
fehle es aber. Die Staatsanwaltschaft hatte später die Ermittlungen nur deshalb
eingestellt, weil der betroffenen Person sowieso hätte nicht mehr geholfen werden
können.
Am 10.03.23 wurde dann aber bei Phoenix mittels Laufband verkündet, daß der
Bundesverfassungsschutz die Letzte Generation als Prüffall eingestuft habe wegen des
Überklebens der Grundgesetztafeln in Berlin. Das war wohl der Grund des Dogmatikers
Haldenwang (jegliche Verfassungskritik verfolgbar) mit Kanonen auf Spatzen zu schießen.
Bei einer gerügten Grundrechtswidrigkeit, wie hier geschehen, und wenn nicht Wider
Besseres Wissen vorliegt, kann es sich nicht um staatsfeindliches Verhalten handeln. Die
Angelegenheit kann nur von den Justizbehörden auf eine strafbare Handlung geprüft
werden. In den bisherigen Strafverfahren ist auch nichts Verfassungswidriges moniert
worden. Im Übrigen wurde die Prüffalleinstufung weder in den Fernsehnachrichten (außer
ntv) noch im Videotext mitgeteilt. Am 15.06.23 haben der Verfassungsschutz und das BKA
festgestellt, daß es sich nicht um eine extremistische oder terroristische Vereinigung
handele.
Bundeskanzler Scholz hatte in einer Schule in Klein-Machnow auf Fragen der Schüler
gemeint, daß er es als völlig bekloppt halte, sich an einem Bild festzukleben oder auf
der Straße. Er hat dabei aber übersehen, daß das nur eine Folge des unzureichenden
Willens der Politiker in Klimafragen ist und weil die möglichen Widerstandsaktivitaeten
der Klimaaktivisten begrenzt sind. Die Aktionen der Letzten Generation kann auch nicht zu
weniger Klimaverständnis durch das Volk führen, weil die Klimakrise davon losgelöst
betrachtet werden muß. Nur wer das Klimaproblem überhaupt nicht verstanden hat, könnte
darunter fallen. Diese Leute wiederum verursachen aber zugleich Statistiken, die eine
härtere Bestrafung der Klimaaktivisten befürworten, weshalb diese Statistiken nicht
repräsentativ sein können.
Trotzdem hat dann am 25.05.23 das System mit Razzien gegen die Aktivisten mit aller Härte
zurückgeschlagen, was sogar der UN aufgestoßen ist. Auch die Homepage wurde von der
Staatsanwaltschaft gesperrt. Die Bundesinnenministerin Faeser meinte, der Rechtsstaat
lasse sich nicht auf der Nase herumtanzen. Das ist ein Slang von Diktatoren, zumal noch
nicht einmal feststeht, daß es sich um eine kriminelle Vereinigung handelt. Insoweit
hatte die Staatsanwaltschaft sachgrundlos unbewiesenes Tatverhalten unterstellt, was
notgedrungen vom Gericht dann richtig gestellt wurde, weil das im Verfahren erst zu
klären sein wird. Entscheidend ist auch hier (s. Beispiel Russland), daß sich die
Widerständler immer an Recht und Gesetz gehalten haben, weil sie sich sonst leichter
angreifbar gemacht hätten. "Leichter" deshalb, weil Staatsanwälte und Richter
auch keine Waisenknaben sind und gerne das Recht mißbrauchen. Soweit Spenden gesammelt
und gegeben wurden zum Zwecke, Nötigungshandlungen im Straßenverkehr zu begehen, läge
-soweit nicht sogar so gewollt- eine unkluge Vorgehensweise der Aktivisten
vor.
Auch die Autofahrer sollten sich weniger über die Maßnahmen der letzten Generation
aufregen, sondern sich aktiv derart beteiligen, daß die Klimaziele auch umgesetzt werden.
Im Übrigen ist ihr Verhalten nicht nachvollziehbar, weil sie sich bei anderen Staus viel
weniger aufregen. Allein die Wahl von B90/DieGrünen löst das Problem nicht, da die mit
zu dem Sumpf gehören. Die Letzte Generation wiederum hat das Problem, daß ihre
Forderungen unzureichend durchdacht sind und die Sache mehr mit kühlen Kopf angegangen
werden muß. Richtig ist, daß das Klimaproblem in den Medien dauerhaft zur Sprache kommen
muß, um Tricksereien der Politiker zu vereiteln. Die Technologieoffenheit, die z.B. die
FDP permanent beschwört, wäre zwar richtig, ist aber nur ein Vorwand, weil die FDP das
Klimaproblem in Wirklichkeit nicht ernst nimmt (Frontal, ZDF, 25.04.23). So wird von ihrem
Klimaberater Hentrich die These vertreten, daß wir selbst in den schlimmsten
Klimaszenarien in einer Welt mit viel mehr Wohlstand leben werden. In "Die
Anstalt" (ZDF, 25.04.23) hat man dann noch die ganze Vernetzung und Klientelpolitik
der FDP diesbzgl. herausgearbeitet. Das belegt die Notwendigkeit permanenten
außerparlamentarischen Protestes. Das müssen die Gerichte würdigen bei ihren Urteilen
gegen die Klimaaktivisten.
Letzteres ergibt sich folgendermaßen: Der Klimaschutz gilt weltweit und ist
grundgesetzlich als Grundrecht festgeschrieben worden. Der Expertenrat für Klimafragen
bescheinigt dem Klimaschutzgesetz erhebliche Schwächen (18.04.23). Außerdem sehen die
meißten Klimauntersuchungen schwarz bzgl. Erreichung der Klimaziele. Die Regierenden
legen aber auch keinen Plan vor, der das Erreichen der Klimaziele deutlich erkennen
läßt. Das Klimaschutzgesetz bezeugt nur eine Absichtserklärung, die das nicht erkennen
läßt. Stattdessen sind aus Parlamentsdebatten und Talk-Runden erkennbar, daß nicht
einmal grundlegende Fragen geklärt sind. Die Enthüllungen zur FDP, die man in den
Hauptnachrichten lieber verschwiegen hat, deuten auf einen Sumpf mit abwegigen Zielen hin.
Das konnten auch nicht Millionen von demonstrierenden Menschen verhindern. Infolge
entstanden die an sich diffusen Straßenkleberaktionen mit dem einzigen Zweck, bei der
Politik und den Medien mit ihrem Anliegen Umsetzung zu verlangen. Die Wertigkeit ihres
Anliegens ist an sich höher als beim Streikrecht (Lohnerzielung etc.), bei dem ebenfalls
Menschen genötigt werden (Fluglotsenstreik etc.). Um die Verhältnismäßigkeit zu
wahren, müssen die Gerichte das bei ihren Entscheidungen berücksichtigen, besser ist
sogar eine gesetzliche Regelung dahingehend.
Die Aktivisten konnten auch nicht wissen, daß ein Notfall vorliegt, zweitens nicht, auf
welche Weise sie von der Brücke geholt werden und drittens nicht, welche Maßnahmen die
Polizei bzgl. Umleitung des Verkehs getroffen hat. Im Prinzip könnte man auch behaupten,
die Polizei habe die Autobahn zu weitreichend abgesperrt oder die Feuerwehr hätte sich
kundig machen müssen über die sicherste Fahrtstrecke. In 3-sat (Kulturzeit, 04.11.22)
meinten die Aktivisten, sie hätten bereits alle Rechtsbehelfe ausgeschöpft. In der
Sendung wurde auch gezeigt, daß diese Protestformen bislang legitimes Mittel waren. Auch
wenn die Bild-Zeitung reißerisch berichtet hatte, daß man bereits 18 Rettungseinsätze
behindert habe, ändert das daran nichts und deutet zusammen mit dem Gebahren der
Politiker darauf hin, solche Proteste undemokratisch ersticken zu wollen. Wenn diese
Proteste in die öffentliche Ordnung zu sehr eingreifen sollten, ist zunächst der
Gesetzgeber dahingehend gefragt, wie die Proteste gestaltet werden könnten. Frau Faeser
und die anderen Politiker haben jedoch gezeigt, daß sie von Demokratie entweder gar keine
Ahnung haben und die Jurist:nnen darunter keine haben wollen und deshalb zu Unrecht ihre
Posten innehaben. Man sieht zuleich, daß man immer wieder mit einer Diffamierung
unangenehme demokratische Prozesse gleich zu Beginn im Keim zu ersticken trachtet. Das hat
mit Demokratie nichts zu tun.
Herr Haldenwang vom Bundesverfassungsschutz hat hingegen eine dogmatische Haltung zu der
Frage, wer extrem ist, nämlich wer die freiheitlich-demokratischeOrdnung etc. infrage
stellt. Da hat die "Letzte Generation" eigentlich nur Glück, daß sie dies
neben ihren Aktionen nie geäußert haben. Jedoch, wer das behauptet, aber zugleich
belegt, daß dieser Staat ein abartig krankes durchseuchtes Sytem ist, hätte bei ihm
trotzdem schlechte Karten wegen seines Dogmatismus. Eine solche Auffassung wäre aber mit
dem Recht unvereinbar, weshalb er selbst ein Teil des Problems darstellen würde. Eine
sachgerechte Rechtsfindung ist so nicht möglich. Unschuldige müßten unter
strafrechtlicher Verfolgung leiden.
Mit diesem Hauptslogan rechtfertigte die "Letzte Generation" auch ihre Aktion am
BER-Flughafen an den Landebahnen (24.11.22) und die Entfernung von Straßenschildern. Von
solchen Aktionen sollten sie aber lieber Abstand nehmen, weil sie erstens Menschenleben
gefährden und zweitens hier der Kausalzusammenhang für ein bewußtes strafbares Handeln
zumindest greifbar nahe ist und das den Staatsanwälten und Richtern ohnehin schon reichen
dürfte. Die Aktivisten müssen auch bedenken, daß sich ihre Taten nur auf
wissenschaftliche Erkenntnisse stützen, die wegen der Unmengen an Daten fehlerhaft sein
können. Die derzeitige Wetterlage könnte womöglich zeitlich bedingt sein und ist kein
ausreichender Gradmesser. Die Aktivisten müssen zudem die augenblickliche prekäre
politische Situation im Auge haben und können nur anmahnen, was machbar ist. Eine
Gesellschaft funktioniert wie ein Getriebe. Greift man da willkürlich irgendwo ein, kann
das ganze Getriebe schaden nehmen. Wenn die Aktivisten nicht belegen können, was machbar
ist, daß also allseits in der Gesellschaft keine schweren negativen Folgen eintreten,
können sie auch keine zwingenden Forderungen stellen. Z.B. die Forderung nach einem 9
Euro-Ticket, könnte erheblichen Einfluß auf die Steuereinnahmen haben
(steuerzahlerfinanzierte Tickets; geringe Autoverkäufe; Kfz-Steuer etc.) oder die Nutzung
der Bahn für ältere und kranke Menschen unmöglich machen, weil die Bahn übermäßig
sparen muß (z.B. die Zahl der Anhänger reduzieren, wie es schon 2022 geschehen ist). Es
kann auch eine übermäßige Reisewelle eintreten, die dann zusätzliche Probleme schaffen
kann und mehr Umweltschäden. E-Autos und z.T. wasserstoff- und synthetisch betriebene
Fahrzeuge, die alle klimafreundlichen Strom als Grundlage haben, sind die bessere Lösung,
soweit rechtzeitig umsetzbar.
In den Tagesthemen (Das Erste, 06.02.23) hat Chrupalla (AfD-Vorsitzender) grandios auf die
permanenten Suggestivfragen der eigentlich harmlos nach außen wirkenden Miosga reagiert.
Z.B würde die AfD Ängste schüren, nur protestieren, eine Dagegenpartei, eine
Russlandpartei, eine schweigende Mahrheit für die AfD gäbe es nicht etc., wie könne da
nachhaltige Politik herauskommen. Chrupalla hatte dazu erläutert, warum die AfD eine
Dafürpartei sei sowie keine Russlandpartei und die schweigende Mehrheit möchte keine
Eskalation etc..
Für Suggestivfragen muß man geschult worden sein.
In Frontal (ZDF, 19.09.23) wurden u.a. diese zwei Grundsatzdefinitionen für eine
Gesellschaft kritisiert. Sie stammen vom anerkannten Mitglied Maximilian Krah, der als
Spitzenmann für das Europaparlament nominiert wurde. Diese Auffassung wird auch zumeißt
von den AfD-Größen geteilt. Grundsätzlich gilt, daß die Verfassung -auch die
Grundrechtsregeln vom Bundestag jederzeit abgeändert werden kann. Die zumindest
theoretisch niedergeschriebenen (weil nicht umgesetzten) Grundrechte (sind
Errungenschaften aus Erfahrung). Der Bürger könnte bei einer Änderung trickreich
übergangen werden. Er könnte sich nach einer dahingehenden Grundrechtsänderung nicht
einmal mehr auf sie berufen. Bei einigen Nebenbestimmungen der einzelnen
Grundrechtsartikel sollte aber eine Abänderung Sinn machen, weil gerade die die
Grundrechte (dann per Gesetz) wieder aushöhlen..
Das ist eben die Methode der westlichen Demokratie und auch des Bundestages (10.11.23),
mit einer angeblichen Rechtslage die grundgesetzlichen Rechte und damit auch den
Volkswillen sowie die angeblich freien Wahlen zu unterlaufen. Eine gleichberechtigte
Finanzierung der Parteien anhand der Wählerstimmen ist aber erforderlich, damit eine
Partei den anderen Parteien Paroli bieten kann. Nach einer Aussage des Behördenleiters
Jochen Hollmann des Verfassungsschutzes Sachsen-Anhalt seien dort zahlreiche
muslimfeindliche, rassistische und auch antisemitische Aussagen von Funktions- und
Mandatsträger ausgewertet worden. Man habe Informationen gesammelt, nach deren
(dogmatischen ?) Auswertung der Landesverband als gesichert extremistisch eingestuft
werden müsse. Was das konkret für Informationen sind, wurde natürlich nicht
veröffentlicht. Wahrscheinlich muß man in manchen Fällen darüber lachen. Die AfD hat
eben den Makel in ihren Reihen auch einige individualistische Ausreißer zu haben. Das
würde zwar nicht die Vorgehensweise des Bundestages rechtfertigen, die das
Bundesverfassungsgericht schon abgesegnet hat, wird ihr aber noch mehr rechtswidrig zum
Verhängnis, weil die klare Abgrenzung vom Rechtsextremismus fehlt und eine
Falschauslegung der Sachlage erleichtert. Die Staatsmafia hält nunmal zusammen.
In Bezug auf den von Björn Höcke verwendeten Begriff Umvolkung meinte Herr Cremer
dogmatisch, nach dem Grundgesetz ist Deutscher, der die deutsche Staatsangehörigkeit hat
Punkt. Die AfD nehme sich heraus, selber definieren zu können, wer Deutscher ist und wer
nicht und das auf der Grundlage eines national-völkischen rassistischen Menschenbildes.
Das sei ganz klar mit dem Grundgesetz nicht zu vereinbaren. Auch vertrete die AfD, weil
sie keine anderen Parteien neben sich duldet und mit ihren Umsturzplänen, einen
totalitären Anspruch (Kontraste, Das Erste, 14.03.24). In der Sendung wurde auch Krahs
Äußerung, "Völker müßten in ihrem etnischen Substrat Bestand haben....Volk ist
Schicksal", kritisiert. Diese Gedanken kenne man aus der NS-Zeit. Höcke habe bereits
angekündigt, es müßten Millionen von Menschen das Land verlassen. Es ginge nur mit
einer wohltemperierten Grausamkeit. In der Sendung meinte man, der Begriff
"Systemparteien" sei ein Kampfbegriff aus der Weimarer Zeit.
Eigentlich hat sich der Begriff Systemparteien, den nun ebenfalls die AfD (auch FPÖ
Österreich) nutzt, als einzig zutreffende Kurzbeschreibung für die aktuelle
Parteienlandschaft erst im Laufe der Erfahrungen und Erkenntnisgewinnung im Rahmen ihrer
parlamentarischen Arbeit in den letzten Jahren entwickelt. Dafür, daß das und das Wort
Umvolkung (im Zuge der Globalisierung?) aus der Weimarer Zeit übernommen wurde, ist
nichts dargetan worden. Ähnliches gilt auch für die "Umsturzpläne". Der
schroffe Ton mancher AfD-Politiker kann tatsächlich schlechtes Gedankengut sein oder aber
auch nur Unbeherrschtheit. Problem ist, daß der Kampf gegen eine Systemclique geführt
werden muß. Daraus resultiert zwangsläufig, daß es der Abschaffung der Parteienclique
bedarf. Das wäre auch noch kein Verfassungsverstoß, weil das zum Erhalt der Ordnung von
Art. 20 Abs. 4 GG gedeckt ist. Art. 20 Abs. 4 GG verlangt die Erhaltung einer Ordnung laut
GG, die aber nun in einer Weise mißbraucht wird, so daß es nicht mehr dem Willen des
Grundgesetzes entspricht. Anschließend bedarf es einer Erweiterung dieser Ordnung, um
eine solche Parteiencliquenbildung zukünftig zu verhindern.
Die AfD selbst müßte Leute mit NS-Ambitionen, übertriebenen Individualismus u.ä. nicht
in Führungspositionen wählen und dürften auch nicht Mitarbeiter derselben sein. Auch
sonst müßte die AfD neutraler werden. Ein bestimmtes Volk sollte jedenfalls immer als
solches wiedererkennbar bleiben. Das ist quasi ein Naturrecht. Das Grundgesetz dürfte das
auch nicht anders verstehen und müßte dahingehend geprüft und ggfs. erweitert werden.
Das Art. 1 und das GG überhaupt die Hinnahme einer schleichenden Elimination des
ursprünglichen deutschen Volkes zuläßt, kann bezweifelt werden. Das "Deutsche
Volk" wird zwar im GG ausdrücklich genannt, aber nicht, was darunter zu verstehen
ist. Allerdings ist Höckes Begriff "wohltemperierte Grausamkeit" völlig
daneben, weil die Betroffenen in aller Regel nicht schuld sind für ihre Situation. Mit
diesen Fragen und zu manchen Äußerungen in seinem Buch hätte Höcke befragt werden
müssen. Das gilt auch für das Interview mit Höcke in der Sendung von AUF1 (AUF1.tv) am
11.11.23.
Letzteres wurde durch das TV-Duell Höcke vs Voigt (CDU-Parteivorsitzender Thüringen) im
Sender Welt-TV (11.04.24) und den Beginn des Strafverfahrens gegen Höcke (18.04.249 bzgl.
seines Spruches "Alles für Deutschland" etwas erhellt. Im Duell sprach Höcke
von Remigrationsanreizen bzgl. der eingewanderten Migranten (wurde mißverstanden von den
Moderatoren) und auch für eine Remigrationsinitiative für die Deutschen, die Deutschland
verlassen hatten. Das ist u.a. danach in den Systemmedien falsch dargestellt worden
(angeblich "neue Definition von Remigration"). Voigt zitierte aus Höckes Buch
"auch wenn wir Volksteile verlieren, die zu schwach sind" und meinte dazu, es
ginge Höcke um die Deutschen, die ihm nicht ins Bild passen. Er selbst würde jeden
Menschen wertschätzen ... . "Dieser völkische Müll dürfe mein Heimatland nicht
führen." Höcke meinte dazu, aus dem Kontext sei aus seinem Buch zu erkennen,
daß es hier um Leute gehe, die gegen Deutsche und Deutschland sind. Zu seiner Kritik im
Buch gegen die Politikerin Özugus "Sie habe in Deutschland nichts verloren, weil bei
ihr aus der Sprache keine spezifisch deutsche Kultur zu erkennen sei", meinte Höcke,
die Passage müsse er sich erst einmal selbst durchlesen. Er glaube, sie habe sich einige
Male abfällig über Deutsche geäußert. Die Frage, ob z.B. jemand mit
Migrationshintergrund und 4-jähriger deutscher Staatsangehörigkeit, aber bosnische Musik
und bosnisches Essen genießt, bleiben darf, beantwortete er eindeutig mit ja. Er verlange
nur, daß Illegale Deutschland wieder verlassen müssen. Auf die Frage, daß die AfD aber
von Millionen von Remigrationen spreche, weshalb von der Zahl her auch andere betroffen
sein müssen, meinte er, ihm würde das Wort im Munde herumgedreht. Es handele sich bei
der Zahl um ein Faktum über viele Jahre. Zum Einwurf von Voigt, bei seiner Rede am
12.12.23 ging es um das Thema doppelte Staatsbürgerschaft, wozu Höcke erklärt habe,
diejenigen, die einen doppelten Paß haben, müssen sich entscheiden. Auf 20 - 30 % könne
man verzichten. Höcke meinte hier, der Doppelpass sei ein ganz anderes Thema, es gehe
hier nicht um Deutsche.
der letzte Punkt belegt, daß es ihm also nicht nur um Illegale geht. Leider ist im Duell
nicht weiter darauf eingegangen worden.
In der Doku "Höcke und seine Hintermänner" (WDR, 19.08.24) ist man auf
Höckes Werdegang erstmalig näher aber nicht genau chronologisch eingegangen. Im
Interview hat er angegeben, ein Kind von vertriebenen Ostpreußen zu sein. Die Eltern
haben ihren Verlustschmerz auch an ihre Enkel weitergegeben. Ein Teil der Vertriebenen
fühlte sich von den Siegermächten und der Bundesrepublik verraten. (Es hatte sich 1933
eine sudetendeutsche Heimatfront (später Sudetendeutsche Partei) und 1938 die Bezeichnung
Reichsgau Sudetenland gebildet. Nach dem 2. Weltkrieg verfaßte die tschechische Regierung
ein Benes-Dekret, was zur Vertreibung der Deutschen führte. Es bildete sich auch eine
lautstarke sudetendeutsche Landsmannschaft, die von bayrischen Politikern hofiert wurde,
weil man damals noch Ambitionen hatte, diese Gebiete wiederzuerlangen. Das Programm der
Landsmannschaft lautete bis 2015 u.a. auf Wiedergewinnung der Heimat, Restitution und
Aufhebung der Benes-Dekrete. Wikipedia-Sudetendeutsche Landsmannschaften) Höckes Vater
soll eine neonazistische Zeitung im Abo gehabt haben. Höcke sei sehr früh Teil der Neuen
Rechten gewesen. Er habe dann auch Kontakt mit dem Politiker Hohmann (MdB) gehabt, der zu
dieser Zeit wegen einer antisemitisch bewerteten Rede aus der CDU ausgeschlossen
wurde. Auch der rechtsextreme Verleger Götz Kubitschek habe zu diesen Kreisen
gezählt, der laut Hohmann ein Ideengeber ist und ein breites Ideenspektrum bietet. Der
und ein Mitstreiter Hohmanns hätten im Jahr 2000 zudem das Institut für Staatspolitik
gegründet. Er beschwört den Untergang Deutschlands. Nach Aussage von Meuthen (ehemaliger
AfD-Vorsitzender) würden die Jünger zu ihm kommen und da würden dann die Messen
gelesen. Kubitschek sagte, er wolle auf jeden Fall einen Rechtsruck, was immer damit
gemeint ist. Er will das was links verrutscht ist rechts korrigieren. Das sei ein echter
Kulturkampf, harte weltanschauliche Auseinandersetzung. Man werde auf harte Zeiten
zugehen, was er sich aber nicht wünscht. Mit Gequatsche sei das aber nicht mehr zu regeln
(also mit Gewalt laut seiner weiter gezeigten Veröffentlichungen). Höcke beruft sich auf
geistige Fähigkeiten, die er aus seinen Schriften zieht. Die sollen laut Kommentar
vom Hass auf die Eliten, vom Vorbürgerkrieg, vom Abgrund, Krisen und der Methodik des
Widerstandes handeln. Das Netzwerk soll bis in die gewaltbereite Neonaziszene reichen. Das
machte man an einer Bekanntschaft Höckes mit dem Neonazi Thorsten Heise fest. Höcke soll
auch unter einem Pseudonym im Jahre 2011, 2012 in Artikeln mit Begründung von einer Krise
des Liberalismus gesprochen haben und daß nicht die Aggressivität der Deutschen
ursächlich für die zwei Weltkriege war, sondern es tatsächlich zwei Präventivkriege
gegen das Deutsche Reich gab und es demnächst eine Revolution geben könnte, die an den
Nationalsozialismus anknüpft. Zu seiner Teilnahme an einer Neonazi-Demonstration meinte
Höcke, es sei (damals) ein Suchprozeß gewesen, bei dem man in Sackgassen reinlaufe.
Höcke, der offensichtlich schon längst im Netzwerk integriert war, sei 2013 in die AfD
eingetreten, um die Vorstellungen Kubitscheks dort umzusetzen. Das sei deutlich geworden,
weil Höcke nach der Landtagswahl 2014 die zweite Fraktionssitzung bei Kubitschek abhielt
und danach die AfD weiter unterwandert wurde durch neue Mitglieder. In seinen Reden soll
er Theorien etc. geäußert haben, die rassistisch seien, z.B. mit dem Begriff
Ausbreitungstyp in Afrika und Platzhaltertyp in Europa wegen des Lebensraums, was
Rassenbiologie sei. Das ist aber höchstens ein schwaches Indiz. Höcke meinte dazu, er
habe nur ein soziokulturelles Phänomen angesprochen. Höckes sonstigen Äußerungen (z.B.
Remigration, Naziparole) sind wie bereits von den Systemmedien ähnlich interpretiert
worden. Das kann sein, muß es aber nicht. Höckes Fehler kann aber auch einfach nur sein,
daß er bei seinen Reden in Rätseln und mit Fremwörtern doppeldeutig oder hochtrabend
wie ein Philosoph oder Politologe spricht. Bei denen reicht eine einzige oder mehrere
Reden oder Schriften auch nicht aus, um den wahren Kern zu erfassen. Aber gern wird damit
auch versucht, etwas zu verschleiern. So hatte Höcke in seinem Buch ("Nie zweimal in
denselben Fluß") hinsichtlich des Flüchtlingsproblems nur den namhaften Philosphen
Sloterdijk zitiert, "Politik der wohltemperierten Grausamkeit", was plötzlich
aus Höckes Mund gesprochen als ungeheuerlich bewertet wurde. Aus den sonstigen Zitaten
aus seinem Buch ist eine Umsturzabsicht zu erkennen, was jedenfalls aufgrund heute
bekannter politischer Verhältnisse nicht abwegig ist. Hier kommt es aber darauf an, was
Höcke schon vor der Buchveröffentlichung als Grund dafür hatte. Heutzutage hat er erst
vermocht zu begreifen, daß die Justiz nicht funktioniert und es in Deutschland politische
Schauprozesse gibt. Die Justizmachenschaften in Deutschland ganz allgemein waren ihm
gemäß seinen Äußerungen zum Gerichtsprozeß gegen ihn offenkundig noch nicht
aufgefallen (wegen fehlender juristischer Kenntnisse). Er will auch immer noch die
höchsten Gerichte als neutral ansehen
(auf1.tv/das-grosse-interview/wahlen-im-osten-countdown-zur-wende-2-0). Solche
Wissensschwächen wären ein Problem selbst bei einem lauteren Einzelherrscher. Eine
Demokratie wiederum kann, wie wir aktuell sehen, zum Cliquensystem gegen den Bürger
verkommen. Schlußendlich spricht Höcke nämlich in seinem Buch davon, daß es die
Sehnsucht der Deutschen nach einer geschichtlichen Figur (Rätsel) gäbe. Was er damit
meinte, wird aus der Doku nicht ersichtlich. Es kann zwar auch ein Ein-Herrscher System
mit ihm als Führer dahinterstecken, wie es die Doku ihm unterstellte, muß aber nicht so
gemeint gewesen sein.
Fazit: Irgendetwas hat vor der Ukraine., Flüchtlings-, Corona-, Klima- und
Globalistenkrise Höcke die Eingebung gegeben (geschichtlich gesehene Ursache für 1. u.2.
Weltkrieg, keine Hilfe für seine Volksgruppe nach Vertreibung etc.), das bestehende
System wandeln zu wollen. Deswegen darf man aber nicht die Judenverfolgung durch die
Deutschen außen vor lassen. Sein und der Antrieb von Kubitschek haben mangels konkreter
Aussagen dazu ihre Ursache wohl mehr in individuellen als rechtlichen Gründen. Das
Flüchtlingsproblem scheint von Höcke auch überbewertet zu sein wegen seiner rechtlich
nicht durchüberlegten Aussagen in dieser Angelegenheit. Schlußendlich kann es sein, daß
er in den letzten Jahren einen Lernprozeß gemacht hat, nämlich daß der Gegner ein
anderer und viel Gefährlicherer ist. Eine begründete Auffassung, daß Veränderung nur
mit Gewalt erreicht werden kann, wäre allerdings kein Grund rechtsextremistische
Aktivitäten zu unterstellen, denn dann gäbe es eine objektiv notwendige Ursache dafür.
Das übersieht nun wieder der Verfassungsschutz. Der müßte dann nämlich diese Ursache
des Problems bekämpfen.
Zur vorgeworfenen NS-Parole "Alles für Deutschland" meinte er, er habe nur
gesagt, "Alles für unsere Heimat, Alles für Sachsen-Anhalt, Alles für Deutsch ...
, weil er es nicht wußte. Es sei ein Allerweltssatz" (Video von Veranstaltung in
Merseburg (21.05.21), s. Tagesschau, 18.04.24). Das Wort Deutschland wollte er offenbar
nicht noch einmal aussprechen. Mit dem "Allerweltssatz" hat er allerdings recht.
Nicht jeder Geschichtslehrer kann bei Nennung eines solchen Satzes haftbar gemacht werden,
wie die Systemmedien meinten. Etwas anderes würde schon eher gelten, wenn diese Zeit ein
Hauptgebiet seiner Beschäftigung gewesen wäre. Das wiederum wurde Höcke von Frau Sahra
Tacke (Rechtsexpertin ZDF) unterstellt, "Er habe sich intensiv mit der Nazizeit
beschäftigt" (Heute, 18.04.24). Woher sie diese Weisheit hat, wurde leider nicht
verraten. Erst wenn das gesichert ist, wäre der Vorwurf gegen Höcke berechtigter.
Grundlage des § 86a StGB ist aber auch das Erfordernis des Verbreitens von
Propagandamitteln. Man müßte also unterstellen, Höcke habe von dem Propagandamittel
gewußt und hat versucht es zu verbreiten. Das gilt auch, wenn der Adressat (Besucher der
Veranstaltung) keine Kenntnis davon hatte. Letzteres zählt zur Art und Weise der
Tatbegehung, die objektiv geeignet sein muß. Anwendbar wäre hier die unterste Stufe,
nämlich die Klärung, ob Verbreitungsabsicht oder sogar Aufwiegelung vorliegt. Seine
Mittel und Methoden wären dafür zu prüfen. Nach aktuellem Sachstand kann der Fall
daraufhin erst geprüft werden, nachdem geklärt ist, daß Höcke die Parole kannte und er
wußte oder hätte wissen müssen, daß deren Benutzung eine Straftat darstellt. Man muß
danach auch noch trennen können, ob seine Rede im Rahmen der Interessen seiner Partei
stattfand oder es sich um NS-Verbreitung gehandelt hat. Der bisher veröffentlichte
Tatbestand läßt Letzteres jedenfalls nicht erkennen.
In einem Interview gegenüber AUF1.tv (19.04.24) hat Höcke diesbzgl. auch geäußert, er
stehe für nichts vor Gericht, er habe 15 Jahre lang als Beamter treu gedient, er sei noch
nie mit Recht Und Gesetz in Konflikt gekommen, weshalb er einschätzt, daß es sich um
einen politisch gewollten Prozeß handelt. Sein Ausspruch sei eine rhetorische Kaskade
(quasi mit dem Zweck der erhöhten Wirksamkeit einer politischen Rede) gewesen. Ihm sei
nicht klar gewesen, daß "Alles für Deutschland" von der SA verwendet wurde und
strafbar sei. Der Vorhalt, ein Geschichtslehrer hätte das wissen müssen, sei dämlich
und dumm, weil die Geschichte das größte Feld sei, was die Menschheit zu beackern hat (=
zu umfangreiches Fachgebiet). Er habe es tatsächlich nicht gewußt. Selbst gebildetere
Menschen hätten das nicht gewußt. Er glaubt nicht, daß das Establishment es wagen
würde, ihm auf diese Weise den Einzug in den Landtag zu verwehren. Das wäre ein
historischer Tabubruch. Er glaubt noch an den Rechtsstaat.
Höcke hat damit seine Unschuld hinreichend glaubhaft gemacht. Nur wenn Frau Sahra Tacke
(oder jemand anderes) ihre Aussage hinreichend belegen kann, sieht es schlecht für ihn
aus.
Das wird wiederum fraglich, weil der Anwalt von Höcke Prof. Vosgerau festhielt (AUF1,
14.05.24), der Satz sei keine Parole der SA gewesen. Zudem habe das Gericht Höcke einfach
unterstellt, der Politiker Ulrich Oeme habe auch schon mal Ärger mit sowas und Höcke
hätte mit ihm darüber gesprochen. Der Beweis dazu und zur Frage der Parole hätte laut
Prof. Vosgerau vom Gericht erst erhoben werden müssen. Die Beweisanträge dienten nicht,
wie in den Medien behauptet wurde, der Verschleppung des Verfahrens. Laut Urteil des
Gerichts ist Höcke mit einer Geldstrafe von 13000 belangt worden und er ist jetzt
zunächst vorbestraft. Eine Revisionsverhandlung folgt noch. Gleiches gilt für seine
weitere Verurteilung in einem ähnlichen Fall. Höckes Art des Vorbringens in der
Verhandlung deutet stark darauf hin, daß er von der Parole wirklich nichts wußte und
sich völlig unschuldig sieht.
Laut der Sendung Heute (ZDF, 23.05.24) soll Krah gegenüber einer italienischen Zeitung
gesagt haben, "Nicht jeder SS-Mann sei ein Verbrecher gewesen." Jedenfalls ist
bis zum 29.06.24 (gem. Interview mit Höcke und Urban zum Parteitag der AfD; auch AUF.tv
nachrichten, 13.06.24) noch nicht geklärt worden, wie er das gemeint hatte. Die genannten
Landesparteivorsitzenden gingen auf Nachfrage nur ablenkend ohne konkret zu werden darauf
ein.
Es kann für Krah doch nicht so schwer sein, seine Ansicht zu begründen, außer er hat es
so gemeint, wie vermutet werden muß. Es ist nunmal für einen Außenstehenden schwer,
eine plausible Erklärung dafür zu finden, warum ein SS-Mann andere Interessen hatte, als
die SS als solche tasächlich hatte.
Diese drei Pandarolen liefen bei Phoenix zur Zeit der Fernseh-Übertragung des
AfD-Parteitages in Essen am 29.06.24. Was hier nicht erwähnt wurde, daß diese
Entwicklung durch die maßgebliche Wirtschaft politisch motiviert wäre (auch EU-Zwänge
etc.). Diese Fachleute haben auch nicht erwähnt, daß dem Bürger viel schlimmeres drohen
würde, wenn der Globalismus (also der Westen) seine Ziele erreicht hat. Im Augenblick
liegt Politik und Wirtschaft noch unter dem Zwang, den Bürgern Zugeständnisse zu machen,
damit insgeheim die Globalisierung und damit keine multipolare Weltordnung mit Russland,
China u.a. erreicht werden kann.
Im Verfassungsstreit bzgl. der Abwahl des Abgeordneten Brandner (AfD, MdB) bzgl. des
Justizausschussvorsitzenden liegt er mit seiner Aussage vielleicht daneben. Das BVerfG hat
am 18.09.24 die Verfassungsklage (Organklage gem. Art. 93 Abs. 1 Ziff. 1 GG) abgelehnt.
Allgemein wurde laut Staatsmedien vom BVerfG begründet, die Partei habe keinen
rechtlichen Anspruch darauf, die Stelle eines Vorsitzenden in Ausschüssen eines
Bundestages zu besetzen, wenn die Ablehnung nicht willkürlich, sondern durch Sachkunde
ergeht. Aus dem Urteil ergibt sich aber nur, daß die Auslegung und Anwendung der
Bestimmungen der Geschäftsordnung bzgl. der Mehrheitswahl (II.2.; 3.b)bb)cc)) nicht
evident sachwidrig und damit willkürlich sind. Das BVerfG hat sich dahingehend aber nicht
mit dem Vorliegen einer sachlich korrekten Entscheidungsfindung auseinandergesetzt. Eine
Auseinandersetzung liegt noch nicht vor, als das BVerfG meinte, die Ausschußmehrheit sei
zu dem Schluß gekommen, der abgewählte Ausschussvorsitzende würde wegen den Vorfällen
den Anforderungen des Amtes nicht gerecht werden. Das kann jeder behaupten, deshalb muß
das BVerfG als Gericht die Rechtmäßigkeit dieser Behauptung herausarbeiten. Wenn das
nicht gelingt, besteht dann doch Willkür. Nur die Richter entscheiden an sich endgültig,
ob der vorgeschlagene Kandidat für das Amt geeignet war oder nicht. Was der
Ältestenrat bzgl. der Wahl eines Vorsitzenden vereinbart hatte (§ 58 GO-BT), wurde vom BVerfG nicht dargetan. Allerdings
kann auch hier eine mißbräuchliche Handhabung der Geschäftsordnung des Bundestages
verfassungswidrig sein, was dann der Prüfung durch das BVerfG unterliegen würde (BVerfGE
1, 144/149). Ob Mißbrauch vorliegt, kann durch das BVerfG insoweit nur durch
Auseinandersetzung mit der Sache im Einzelnen erfolgen und ist deshalb
unentbehrlich.
Es wäre allerdings dann nicht erforderlich gewesen, wenn die Klageanträge die Klärung
dieser Frage nicht als Thema hatten. In der Sachverhaltsdarstellung des Urteils noch in
den Systemmedien ist davon berichtet worden. In den RTL-Nachrichten am 07.11.19 wurde nur
allgemein berichtet, daß Brandner die Verleihung des Bundesverdienstordens an Udo
Lindenberg als Judaslohn verunglimpft hat. Jetzt wurde im Urteil und allgemein lediglich
festgestellt, daß er umstrittene Äußerungen in den sozialen Medien geäußert habe
(Welche?). Brandners obige Aussage läßt allerdings nicht erkennen, daß die
Prüfung der Sachlichkeit der ergangenen Entscheidung im Ausschuß das Thema seiner Klage
war. Insoweit könnte das Urteil dann wohl rechtens sein. Der Herr Fechner von der
SPD hat unkorrekt ausgesagt, daß Verfassungsgericht habe bestätigt, daß es Sachkunde
der Ausschussmitglieder bzgl. der Kandidatenvorschläge der AfD für die Ämter des
Vorsitzenden gegeben hat. Wie die differenzierte Prüfung auf Sachkunde des Herrn Brandner
etc. erfolgt ist, kann dem Urteil jedoch nicht entnommen werden.
Am 26.09.24 kam es zu einem Eklat im Thüringer Landtag, weil der Alterspräsident der AfD
keine Anträge zur Änderung der Geschäftsordnung annehmen wollte. Die Berichterstattung
und das BSW machen hier keine gute Figur. Laut bisheriger Geschäftsordnung hatte die AfD
als stärkste Kraft das alleinige Vorschlagsrecht, einen Kandidaten für den
Landtagspräsidenten vorzuschlagen. Bei Nichtannahme hätte nur sie weitere Kandidaten
vorschlagen können. Das wollten die anderen Parteien mit Änderungsanträgen verhindern.
Der Alterspräsident und die gesamte AfD verneinten dieses Antragsrecht und pochten auf
ein Gewohnheitsrecht, weil diese Vorgehensweise bisher immer so praktiziert wurde. Da
keine Einigung zustande kam, rief die CDU das Thüringer Landesverfassungsgericht an, daß
mit Beschluß v. 27.09.24 das Antragsrecht bejahte und ein Gewohnheitsrecht verneinte.
Höcke meinte am 28.09.24 (Heute, ZDF) dazu, es würde nichts daran ändern, daß wir um
unseren Wahlsieg betrogen worden sind. Die Thüringer werden das nicht vergessen.
Es ist jedoch nachvollziehbar, daß Parteien Geschäftsordnungsanträge auch vor dem
ersten Wahlgang stellen können. Gesichert kann aber auch angesehen werden, daß nun
gerade bei einer unliebsamen Partei alle anderen Parteien eine Änderung der bisher
praktizierten Regel im vorhinein wünschten, statt 2 oder 3 Wahlgänge abzuwarten. Das
müssen sich diese Parteien vorhalten lassen und höchstens das werden die Thüringer
nicht vergessen. Das würde auch gelten, wenn erst Wahlen anstehen würden, und unklar
ist, welche Parteien in den Landtag kommen und die Änderung neue Parteien
unverhältnismäßig benachteiligen würde (s. aktuelle Aktivitäten "zum Schutz des
Bundesverfassungsgerichts"). Der Landesverfassungsgerichtshof hat in seinem Beschluss
v. 27.09.24 (VerfGH 36/24) das Gewohnheitsrecht auf einen speziellen Sonderfall
eingeschränkt und stattdessen auf Seite 35 nur festgestellt, bei einer parlamentarischen
Praxis, wonach die stärkste Fraktion den Präsidenten vorschlägt (gemeint ist: wie im
ThLandtag), handele es sich lediglich um einen allgemeinen parlamentarischen Brauch, aus
dem sich keine rechtlichen Bindungen ableiten lassen (sprich: ist also durch Antrag
abänderbar). Es gäbe keine fraktionsabhängige Begrenzung des Vorschlagsrechts und der
Präsident müsse aus der Mitte des Parlament (also von allen Parteien) gewählt werden.
Das ist das rechtlich Logischste, weil es den Abgeordneten nicht zugemutet werden kann,
einen ihnen nicht genehmen Kandidaten wählen zu müssen. Der ThLandtag hat es aber
jahrzehntelang verfassungswidrig anders gesehen, selbst dann noch als im Dezember 2024 ein
Änderungsantrag der Grünen gegen dieses Vorschlagsprivileg vom Parlament abgelehnt
wurde (Internetseite des MDR). Diese Logik drängte sich der AfD offenbar immer noch nicht
auf (gesundes Rechtsverständnis?). Man hat die AfD aber auch nicht darauf hingewiesen,
daß es sich nur um einen Brauch handelt, weshalb sie darüber getäuscht wurde und so im
Irrglauben war. Darauf hätte der ThVerfGH ebenfalls eingehen müssen. So sollte die AfD
wenigstens für sich auch diese Entscheidung auf ihre Rechtmäßigkeit prüfen. Aber
soweit die Entgegnungen der AfD zu den Anträgen im Beschluss im Wesentlichen richtig
wiedergegeben wurden, kann man nur sagen, daß sie besser einen Fachmann mit der Abfassung
beauftragt hätten.
In Exakt (MDR, 02.10.24) war ein Ausschnitt aus der Versammlung wiedergegeben worden, in
der offenbar eine Abgeordnete der Linken allen ernstes behauptete, der Alterspräsident
sei nicht demokratisch legitimiert, weshalb dieser nicht die Befugnisse des
Landtagspräsidenten habe. Diesem Unsinn war auch der Moderator der Sendung gefolgt.
Denn das ist, wenn man sich die Geschäftsordnung anschaut gerade nicht so, denn die hat
bzgl. der Verfahrensweise nicht zwischen beiden unterschieden. Es wird nur von einem
"Präsidenten" gesprochen. Selbst die führende Frau Katja Wolf (BSW) hat ihm
die unterlassene Worterteilungspflicht gem. § 31 Abs. 2 der Geschäftsordnung
vorgeworfen. Diese Pflicht unterliegt demgemäß dem "Präsidenten", weshalb
hier nicht nur der Landtagspräsident gemeint sein kann. Die Geschäftsordnung hat keine
Trennung vorgenommen bei den Handlungspflichten. Fälle, in denen der Alterspäsident
unmöglich tätig sein darf, ergeben sich allein aus dem logischen Zusammenhang.