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An der Antwort ist schön, daß man Mitgefühl ausspricht. Aber das machen die etablierten Parteien auch. An der Antwort ist nicht schön, daß trotz eindeutigen an Gesetz und Rechtsprechung belegten Nachweises bei der Statsanwaltschaft bzgl. unterlassener Ermittlungen und zwischenzeitlich angeblich eingetretener Verjährung (und damit im Übrigen auch den Strafrichtern) kein Versagen (sprich: Rechtsbruch) festgestellt wurde. Damit entgehen vermeintliche Straftäter ihrer gerechten Strafe. An der Antwort ist weiterhin nicht schön, daß das Schreiben denen der etablierten Parteien entspricht und man sich deren "Votum" angeschlossen hat. Das ist angepaßtes Bürokratendeutsch. Die Thüringer AfD wird damit ihrem Anliegen einer Protest-, Widerstands-  und Bürgerpartei nicht gerecht.  

Andre Poggenburg (Vorsitzender Landesverband Sachsen-Anhalt) sagte zum Monitorbericht am 16.11.17 zum Fall Jallow (Gutachten die Tötung durch Femdverschulden belegen; Verweis an andere Staatsanwaltschaft (die dann Ermittlungen einstellte), denn Dessauer Staatsanwalt hatte dem beigepflichtet), "Was hier gemacht wird, pausenlos darauf rumreiten, ist nichts anderes wie Leichenfledderei zu Propagandazwecken.". Im Übrigen bezeichneten CDU-Abgeordnete die Berichterstattung als verantwortungslos und würde jeder Beschreibung spotten. Es sei eine Hetzjagd auf Polizeibeamte oder an den Ermittlungen beteiligter Personen dürfe es nicht geben )Monitor, Das Erste, 30.11.17).
Der AfD-Abgeordnete ist damit auch beteiligt an der allgemeinen Verschleierung des deutschen Justizunrechts. Die CDU war es schon immer. Wer das Recht negiert, dem nunmal eine innere Logik innewohnt, nimmt unvertretbare Gesellschaftsverhältnisse in Kauf.
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Nun ist die AfD selbst in der Notlage, sich vor Willkürbeamten und -richtern verteidigen zu müssen.

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Daß das Wort "gemäßigt" für angepasst steht, ist schon lange kein Geheimnis mehr. Die AfD bewegt sich tatsächlich derzeit in dem Bereich zwischen tollen Absichtserklärungen und wenig demgemäß sichtbarer Abgeordnetentätigkeit. Z.B. könnte man in den Landtagen darauf dringen, daß das Petitionsrecht und die behördliche Entscheidungspflicht hinsichtlich sachlicher Begründungspflicht und dessen Umsetzung verbessert wird. Dass ist wesentlich für eine Demokratie. Auch kann man anregen, daß in den Landesrundfunkanstalten mehr über behördliches und justizielles Versagen berichtet wird, was in den letzten Jahren weitgehendst völlig zum Erliegen gekommen ist.  

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Es ist schon merkwürdig, was der Mann, der Berliner Oberstaatsanwalt ist, in der AfD sucht und sogar im September 2017 in den Bundestag gewählt wurde. Solche Leute sind idR nicht neutral. Gauland hat bzgl. der Nichtwahl Reuschs in das parlamentarische Kontrollgremium geäußert, man habe einen Kandidaten aufgestellt, gegen den niemand etwas vorgebracht hat, daß dann nichts mehr wäre, um aufeinander zuzugehen. Wenn man Krieg haben wolle in diesem Bundestag, dann kann man auch Krieg kriegen. Die AfD wolle künftig weniger kooperativ sein.
Wie man bei der bestehenden Mafia im Bundestag noch kooperativ sein könnte, erschließt sich nicht.
Einem Mann wie Gauland hätte auch klar sein  müssen, daß er bzgl. des Faschismus seine "Vogelschiß ..." -Bekundung verständlicher kundtut (z.B.: temporär gesehen), wenn er es anders gemeint haben sollte. Seine Entschuldigung allein löst das entstandene Dilemma nicht. Das Gleiche gilt bei Höcke bzgl. des Holocaust-Denkmals in Berlin (z.B.: unübliches Staatsverhalten, nämlich sich in besonderer Weise zu brandmarken). Wenn das Bundesamt für Verfassungsschutz schon bei solch einfachen Fällen eingreift, müßte es auch Politiker als Verfassungsgegner bezeichnen, die mit einer Mehrheit bei einer Demonstration eine Mehrheit des Volkes suggerieren, weil hiermit das Wahlrecht untergraben wird.
Die Entscheidung des VG Meiningen v. 26.09.19 (Az. " 2 E 1194/19 Me) hinsichtlich der Bezeichnung Höckes als Faschist beruhte nur auf zitierten Vortrag der Antragstellerin, den das Gericht ohne Begründung nur als überprüfbare Tatsachengrundlage hinstellte, was schon mal ein schwerer Verfahrensverstoß ist. Das VG hätte im einstweiligen Rechtsschutzverfahren im Rahmen der Prüfung auf Erfolgsaussicht dann im Hauptverfahren in summarischer Prüfung aus dem Vortrag der Antragstellerin einen Rechtsanspruch erkennen und das vorgelegte Beweismaterial sichten und dann in seiner Begründung die maßgeblichen Tatsachen angeben müssen inkl. warum sie maßgeblich waren und welchen Beweiswert sie jeweils hatten. Eine Glaubhaftmachung liegt erst vor, wenn die Antragstellerin das Höckebuch vorgelegt hat und das Gericht anhand des Inhalts erkennen konnte, daß die Behauptung der Antragstellerin wahr ist. Letztlich hat eine rechtliche Begründung zu erfolgen, also woraus sich aus dem Sachverhalt und dem geltenden Recht ergibt, daß die Bezeichnung des Höcke als Faschist von der Meinungsfreiheit gedeckt ist. Soweit die Antragstellerin Auszüge aus Höckes Buch "Nie zweimal in denselben Fluss" wiedergab, hat sie zumeißt Widerstandsrhetorik gegen das System mit faschistisch verwechselt. Der Politikwissenschaftler Hajo Funke meinte zu dem Buch nur, es beinhalte ein strategisches Konzept ethnischer und politischer Säuberung (Doku"Tödlicher Hass-Mordfall Lübcke)", tagesschau24, 11.06.20). Allenfalls bei den Worten "katastrophale Niederlage von 1945" und "Hitler würde als absolut böse dargestellt" können zumindest, soweit dies stimmt, gewisse Zweifel an Höcke aufkommen (Im Übrigen kann auch sein Schwärmen vom tausenjährigen Reich bedeutsam sein.). Viele Medien nennen nun Höcke einen Faschisten (z.B. Kontraste, Das Erste, 06.02.20; annewill, Das Erste, 09.02.20; stellvertretende Bundesvorsitzende Wissler (Die Linke) und Zimiak (CDU-Generalsekretär) in Illner, 06.02.20 usw.), obwohl im Beschluß (Seite 5) nur zugebilligt wurde, daß Werturteile und Tatsachenbehauptungen unter den Schutz der Meinungsfreiheit fallen, soweit sie zur Bildung von Meinungen beitragen, was von den Umständen des Einzelfalls abhängig sei. Gem. der Rechtsprechung heißt das, solche Fälle unterliegen immer der Einzefallprüfung durch das Gericht. Zudem lag nur ein Wahrscheinlichkeitsbeschluß vor. Jeder der Höcke jetzt auch so bezeichnet, unterfällt deshalb dem Risiko, daß das dann für diesen Fall von einem Gericht nicht als Werturteil oder Tatsachenbehauptung gesehen wird, weil jeder Einzelfall einer gesonderten Bewertung unterliegt. Die unzureichende Entscheidungsbegründung ist ursächlich dafür, daß alle Nichtjuristen den Beschluß mißverstanden haben oder einzelne das wollten. Das gilt auch für den Verfassungsrechtler Ulrich Battis, der meinte, daß das Urteil bescheinige, daß Höcke faschistische Ideen vertritt (RTL-Nachrichten, 16.01.24). Desweiteren ist nirgends im Urteil erwähnt, daß diese gemachten Werturteile und Tatsachenbehauptungen auf den Plakaten der Demo (Einzelfall) auch zutreffend seien.
Höcke soll aber im Wahlkampf 2021 eine Rede mit dem Motto der nationalsozialistischen Kampftruppe SA "Alles für Deutschland" beendet haben (RTL-Nachrichten, 20.04.23), was nur dann verwerflich wäre, wenn man ihm nachweisen kann, daß er diesen Hintergedanken dabei hatte. Unbeabsichtigte Worte "Alles für Deutschland" wären als allgemeines Parteiinteresse für eine Partei wie die AfD nicht ungewöhnlich. RTL hatte Höcke im Videotext auch eindeutig als Faschist bezeichnet, obwohl dies bisher nicht amtlich festgestellt wurde. Es geht wohl eher darum Höcke zu denunzieren und diesen politischen Konkurrenten aus dem Weg zu schaffen.    
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So hat nun auch das Hamburger Landgericht mit Beschluss vom 16.03.20 festgestellt, daß vom Meininger VG Höcke nie zum Faschisten erklärt wurde.    
Dann gibt es noch einen Bundestagsabgeordneten Seitz, der Staatsanwalt war und dem der Beamtenstatus entzogen wurde (19.09.18), weil er die Wörter "Quotenneger" und "Gesinnungsgesuch" gebraucht hatte. Allerdings soll auch bei Frau Weidel ein Gericht zugebilligt haben, daß man sie in dem speziellen Fall als Nazischlampe bezeichnet hatte (annewill, Das Erste, 09.02.20). 

Der Antrag der AfD im Bundestag zur Wiedereinführung der Demokratieklausel ist nicht überflüssig gewesen, wie alle anderen Parteien meinten (Bundestag, 01.02.18). Die Demokratieklausel ist zwar nur Bestandteil von Förderrichtlinien, aber in der Debatte gab es auch Politikerschelte wegen Nichteinhaltung demokratischer Regeln. Das trifft eben auch zu bei einer Beantwortung der Petitionen, bei der weder per Gesetz eine Pflicht zur Sach- und Rechtmäßigkeit verlangt wird noch daß sich das Bundeskanzleramt, Ministerien, Abgeordnete, Richter und Beamte daran halten. Und die Aussage eines AfD-Poltikers der BT-Fraktion, daß die Gerichte die Hure der Justiz sind, es Systemgerichte und Systemmedien gäbe, ist nicht zu beanstanden. Allerdings greift Meuthens Ansicht, daß die SPD heutzutage weniger Rückgrat habe (Rede am Aschermittwoch), zu kurz, weil diese Formulierung unterstellt, daß die SPD und darunter ist die Führung zu verstehen, an sich die wirkliche Absicht habe, ihre Ziele zu verfolgen, es nur nicht umsetzen könne. Allerdings meinte er auch, diese Führung sei eine rote Freakshow, in etwa so glaubwürdig wie Pinoccio.

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Meuthens am Parteitag vom 30.06.18 angedeutete angeblich machbare Vorstellung, daß der Bürger privat für seine Rente vorsorgen könne, kann schwer nachvollzogen werden. Wie soll die kapitalmarktfinanzierte Privatvorsorge (beabsichtigt laut Beatrix von Storch; Frontal 21, ZDF, 21.08.18) ohne die Abhängigkeit und das Risiko mit den Privatversicherungen, den Gerichten und der Pfändbarkeit möglich sein. Die vielen Fehlberechnungen der staatlichen Rentenversicherung, die auch nicht mehr als zufällig angesehen werden können, sind demgegenüber trotzdem noch marginal und vom wachsamen Bürger leichter anfechtbar und korrigierbar. Daß jeder Bürger bei seiner Arbeitsplatzwahl und damit der Lohnforderung die Kosten für die Rente mit einkalkuliert, wäre eine Illusion, weshalb Privatvorsorge ebenfalls nicht funktionieren kann. Der Schwachpunkt der staatlichen Rentenversicherung besteht allein in dem Umstand, daß zu viele Bürger im Vergleich zu ihrer Lebensleistung keinen Nutzen durch ihre Beiträge haben, weil deren Rente bewußt von den Politikern zu niedrig angesetzt ist. Die Rentenversicherung ist allerdings auch nicht nach dem zu erzielenden Gewinn zu betrachten, sondern als solidarische Absicherung im Alter. Insgesamt kommt schon der Verdacht auf, daß Meuthen auf andere Weise nur das wiederholt, was sein guter Freund und ehemaliger Arbeitskollege Prof. Raffelhüschen getan hat, der sich schon bei der Riesterrente lediglich als Produktverkäufer entpuppte (s. Thema "Die Riester-Rente"). Auch Lebensversicherungen können es in sich haben, da der Gesetzgeber wegen der Zinsflaute die Überschußbeteiligung begrenzt hat (möglich seit dem Jahre 2014), obwohl bereits vertragliche Regelungen bestanden und ein Versicherer sich auf alle Risiken einstellen muß und sich nicht auf Geschenke des Staates verlassen darf. Solche gesetzlichen Geschenke wurden den Kunden gegenüber bislang nicht gemacht. Im Übrigen werden inzwischen immer häufiger solche Verträge in Run-Off-Gesellschaften ausgelagert, wobei die BaFin das Recht hat, die Verpflichtungen der Versicherungen aus den Verträgen unbegrenzt herabzusetzen (Monitor, Das Erste, 16.08.18). Das heißt, Totalverlust droht.
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Inzwischen hat Meuthen eine neue Idee, indem er die Rente steuerfinanziert sehen will. Hier wird es darauf ankommen, wie dies im einzelnen aussehen soll, insbesonmdere welche Steuern hierfür angehoben werden..

In der Rede Gaulands am Parteitag v. 30.06.18 meinte er, wieder verkommt ein Land, weil seine Führung verbohrt einer zerstörerischen Ideologie folgt. Wie damals in der DDR besteht das Regime aus einer kleinen Gruppe von Parteifunktionären, einer Art Politbüro und wieder steht ein breites gesellschaftliches Bündnis aus Blockparteifunktionären, Journalisten, TV-Moderatoren, Kirchenfunktionären, Künstlern, Lehrern, Professoren, Kabarettisten und anderen Engagierten hinter der Staatsführung und bekämpft die Opposition. Bürger, die ihre Rechte einfordern, werden von Schlägern verfolgt, von den Medien diffamiert und in ihren Betrieben denunziert.

Die AfD hatte für den 26.10.18 die ARD und ZDF Chefredakteure eingeladen. Der Referent der AfD führte als Problem die Nichttrennung von Meinung und Bericht an. Der ZDF-Chefredakteur Frey wies diesen Vorwurf zurück und auch den, die Journalisten und Moderatoren würden auf Anweisung der Regierung berichten. Es gäbe bei keinen der Moderatoren Vorgaben, was gesagt werden soll. Wenn wir generell reden, nicht nur über Einzelfälle der Kritik reden müssen, sondern wir müssen auch über den Ton reden, den Teile ihrer Partei der Presse gegenüber anschlagen. Und er hofft, wenn wir hier grundsätzlich reden, dann könnten wir uns darauf verständigen, daß in einem freien Land eine freie und kritische Presse notwendig ist. Die AfD hatte auch die Nichtberichterstattung, die Falschberichterstattung, die voreingenommene Berichterstattung und die Wortwahl wie - die Rechtspopulisten - aber nie -Linkspopulisten- bemängelt. Frey machte den Vorwurf, die AfD müsse entscheiden, mit wem sie marschiere und mit wem nicht und das Verhältnis zum rechten Rand klären (Heute, ZDF, 26.10.18).
Klar ist, daß man das Vorliegen einer Meinung nicht werten kann, sondern sie immer -weil offenkundig- erkennbar ist. Auch an einer Berichterstattung kann man das Vorliegen von besonderen Auswahlkriterien erkennen, wenn offenkundig regelmäßig Wesentliches nicht berichtet wird. Der Ton einer Partei kann Folge einer häufigen Diskreditierung durch die Medien sein, was Herr Frey auch übersehen wollte. Die AfD hatte ebenfalls schon längst kundgetan, daß sie sich von der NPD und Ähnlichem distanziere, aber nicht immer bewerkstelligen kann, daß solche Leute nicht mitmarschieren. Das ist auch verständlich, weil man nur zu einer Demo aufrufen kann, bei der man höchstens noch diese Einschränkung mit aufruft. Hier gibt es im Übrigen noch eine erhebliche Diskrepanz zu den Dokus, die der AfD diese Nähe und Untätigkeit nachzuweisen versuchten. Der Begriff Rechtsextreme allein nimmt noch keine Unterscheidung dahingehend vor, wer demokratische Grenzen in diesem begrifflichen Sinne -also in seinem gesamten Spektrum einer als Volksherrschaft- überschritten hat. Nur einer bestimmten Demokratieform ein Sonderrecht einzuräumen, wäre ohnehin fatal.

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Hinsichtlich des Europaparteitages (17.11.18) sollen als Kandidaten für das EU-Parlament insbesondere auch Leugner des von Menschen verursachten Klimawandels gewählt worden sein. Warum die AfD das immer noch leugnet trotz der simplen für jeden nachvollziehbaren wissenschaftlichen Fakten, ist schleierhaft. Der Vorsitzende der AFD in Sachsen Urban meinte, Klimawandel gab es schon immer, der menschengemachte Wandel sei sehr gering und es sehe im Moment so aus, daß wir es nicht schaffen, daß weltweit CO2 eingespart wird. Es nütze nichts, wenn nur Deutschland den großen Aufwand betreibt (Bürgerfragen Wahl, MDR, 01.09.19).
Erstens hat er nichts dazu gesagt, daß es natürlichen Klimawandel gab, der von der Erdbevölkerung nicht zu stemmen ist. Zweitens, wenn der UN-Klimarat eine politische Organisation sei (Alice Weidel, 13.06.19) darf man  die Dinge nicht mit Scheuklappen angehen, sondern rein wissenschaftlich. Offizielle Problemländer sind derzeit die USA, Saudi-Arabien, der Iran (27.06.19) und aktuell auch Brasilien (02.09.19). Die EU-Klimastrategie sieht 0% CO2 für 2050 vor (28.11.18). Mit knapp 200 Ländern wurde eine verbindliche Gebrauchsanleitung für den Klimaschutz verhandelt (14.12.18). Es gibt also keinen Grund dafür, nicht vorzusorgen.   
Arbeitsplatzverlust ist kein Argument, weil der seine Ursachen nur im Konkurrenzdruck und Gewinnstreben -also in Klimawandelverursachern- hat, abgesehen von klimaschonender Technologie. Worin die Lobbypolitik des Weltklimarates bestehen könnte bei diesen naturwissenschaftlichen Fakten, ist nicht bekannt. Meuthen leugnet auch nicht den Klimawandel (Wahlen-Schlagabtausch, ZDF, 16.05.19), meinte aber, daß die Ursache noch nicht endgültig abgeklärt sei (Schlagabtausch, Tagesschau24, 20.05.19). Es gäbe unterschiedliche Gutachten und es würde keinen Weltuntergang geben (Berlin Direkt, ZDF, 19.04.08), wobei er auf Datenmodelle von vor 40 Jahren verwies, in der die Wissenschaft uns am Beginn einer neuen Eiszeit wähnten. An der Stelle hat er Recht. Damals wurde auch bis zum Jahr 2030 prognostiziert, daß dann das Erdöl verbraucht sei. Konkrete Gründe, warum das oder die von ihm favorisierten Gutachten auch in Anbetracht vieler geldgeberfreundlicher Gutachten zutreffend sein sollen, nannte er nicht. Damit verbunden hatte er von absurder Klimahysterie gesprochen, die nur die wirtschaftliche Zukunft kaputt mache und bei der Elektroenergie sogar mehr Treibhausgase produziert würden. Auch die auch noch als erste Beistzerin am AfD-Parteitag (30.11.19) gewählte Dr. Sylvia Limmer (Tierärztin) hatte in ihrer Rede der Regierung verheerende ökonomische und soziale Folgen, Verfall an Rechtsstaatlichkeit, politische Inkompetenz gepaart mit ignoranter Ideologie vorgeworfen. Die europäische Kommission würde den derzeit grassierenden Ökowahn noch schneller vorantreiben wollen, die schul- und leider auch fakten- und wissensbefreite junge Klimahüpfer ermutigt und weiter aufstachelt, die ideologischen Rattenfängern auf den Leim gegangen sind. Mit dem Mennetegel der Apocalypse und dem Weltuntergang nehme man volle Fahrt auf in einen längst totgeglaubten Sozialismus. Die ideologisierte Politik sei weitab von vernünftigen und sachlichen Diskussionen grob fahrlässig und agiere als deren willfährige Helfer.
Letztere mißbraucht ihren Berufsstand übermäßig, da zwar die Klimaursache nicht hundertprozentig klärbar, aber sehr wahrscheinlich ist. Die Ausrufung des Klimanotstands als Sozialismusgehabe hinzustellen, wäre nur dann richtig, wenn er im demokratischen Sinne nicht angemessen war. Nach aktuellen Stand behauptet jedenfalls die überwiegende Mehrheit der Klimaforscher Dringlichkeit, dem muß die Politik, zumal sie auch plausibel ist, folgen. Die von Frau von Storch (AfD) in einem Video im Internet im Jahre 2023 dargelegten Enthüllungen zu Machenschaften eines milliardenschweren Netzwerkes (Black-Rock, Staaten u.a.), die die Klimabewegung  iniziierten und vorantrieben zur Erzielung großer Gewinne, ändert daran nichts. Eine Klimabewegung von unten (Thunberg) hat halt mehr Überzeugungskraft beim Volk. Man darf die sträflichen anderen Verhaltensweisen der etablierten Politiker nicht alle in einen Topf werfen. Auch hat die Frau Dr. Limmer Schwierigkeiten damit, richtige Proritäten zu setzen. Die allgemeine Forderung der Klimaforscher nach höheren CO2-Preisen ist allerdings nicht sozial ausgewogen. Sie sind halt keine Politologen, Soziologen etc. Ansonsten muß die Politik in demokratischer Weise Maßnahmen ergreifen, die aber sozial verträglich zu sein haben. Der neue Vorsitzende erwiderte zur Klimapolitik in diesem Land, daß er sie für absolut falsch halte, weil sie hauptsächlich zu Lasten der Bürger, der kleinen Leute ausgetragen wird. Man wisse über die Kosten nicht bescheid, welche Probleme in Zukunft auf uns zukommen, was die Kosten angeht. Also von daher werden sich die anderen Parteien sehr wohl in die Richtung der AfD bewegen, weil sie erkennen, daß dort eine Schieflage vorhanden ist (AfD-Bericht vom Parteitag, Das Erste, 01.12.19). Das klingt nun garnicht mehr wie Klimaleugnung.   
Die Frage zu viel Treibhausgase bei Elektroenergie stimmt augenblicklich noch, da der Anteil der klimaunschädlichen Energieerzeugung noch zu gering ist. Die wirtschaftlichen Gründe hatten laut Pariser Abkommen nur noch im Fall der USA Bedeutung, da ansonsten alle wesentlichen Industrieländer die Klimaziele unterstützt hatten, was sich allerdings in der spanischen Klimakonferenz nicht bestätigt hat. Die derzeit bekannten und möglichen ersten alternativen Verbrennungstechnologien (6/2019) sollen erst in 10 Jahren voll einsetzbar sein, Diesel evtl. früher, Wasserstoffbetrieb aber erst ab 2040 oder früher durch Importe aus Sonnenländern (wegen nicht ausreichend verfügbaren Stromes). Letzteres geschieht wohl aus politischen Gründen, denn fürs Heizen wäre deutscher grüner Strom (nicht Wasserstoff) möglich, der aber viel zu hoch besteuert sei (Frontal21, ZDF, 10.03.20). Die Nachteile von Windrädern im Landschaftsbild sind unter Berücksichtigung von Mindestabstandserfordernissen notfalls hinzunehmen, weil sie das kleinere Übel sind. Im Notfall kann auch Atomenergie mit hohen Sicherheitsstandards als Überbrückung weiter in Betracht kommen. Da aber die Bundesregierung das kategorisch ausgeschlossen hat (18.12.19), muß sie ja einen gut durchdachten Plan haben.
Das angefangen werden muß, steht aber so oder so außer Frage, da nach den Zahlen auch ein natürlicher Klimawandel dieselben Folgen nicht ausschließt, soweit keine natürliche Klimawende wieder eintritt. Darauf hoffend, daß das oder die von der AfD favorisierten Gutachten das Richtige sein werde, sollte man lieber nicht spekulieren und deshalb auch alle "vermeintlichen" Maßnahmen zur Verhinderung eines "möglichen" Klimawandels ergreifen. Die sachwidrige Hartnäckigkeit der AfD in dieser Frage könnte auch auf wirtschaftlicher Lobbyarbeit beruhen. Denn die mögliche Erhöhung von Preisen ist für den Arbeitnehmer völlig uninteressant, da zwangsläufig die Löhne nachziehen. Das Problem der internationalen Wettbewerbsfähigkeit wird im Fall, daß alle wesentlichen Industrienationen den Klimaschutz im gleichen Maß auch wirklich umsetzen, unbedeutend. Das Dilemma Marktwirtschaft wird hier deutlich, muß aber überwunden werden.
        
Ein Mitarbeiter des AfD-Bundestagsabgeordneten Markus Frohnmaier soll einen Brandanschlag in der Ukraine am 04.02.18 auf ein Kulturzentrum der ungarischen Minderheit finanziert haben, um einen ethnischen Konflikt zu schüren und die Ukraine zu destabilisieren (Kontraste, Das Erste, 31.01.19). Ein polnischer Täter belastete ihn und es gab ein Indiz, daß er mit ihm Kontakt hatte. Der Mitarbeiter soll Chefredaktor des rechten Kampfblattes "Zuerst" sein und ansonsten Kontakte halten oder gehabt haben zu Machmud Achmadinedschad, Jean-Marie Le Pen, dem rechtsradikaleden Philosophen Alexander Dugin, dem russischen Think Thank Katehon (antiwestliche ultranationalistische Ideologie), den Truppen des Assad und prorussischen Separatisten in der Ukraine. Dugin soll der Koordinator für die Kontakte zwischen russischen Akteuren und der radikalen Rechten in Europa sein.
All diese Aussagen lassen eine Wahrscheinlichkeit zu, reichen aber nicht als Nachweis unlauteren Strebens. Gleiches gilt für die Spenden aus der Schweiz. Manchmal sind solche Methoden notwendig, um mit den etablierten Parteien mithalten zu können. Natürlich kann es auch unlautere Gründe geben. Da die AfD aufgrund rechtlicher Bewertung meint, es läge kein Verstoß gegen die Parteienfinanzierung vor, könnte das Gesamtbild auch auf eine Nutzung von geltender Rechtsprechung schließen lassen, die dann aber von den in den Nachrichtensendungen befragten Fachleuten ignoriert worden sein müßte.
Das Verhalten des Herrn Strache (FPÖ, Videoskandal) zeugt von viel Naivität (unvorsichtig) und Nichtkenntnis oder Nichtbeachtung rechtlicher und demokratischer Grundregeln, auch wenn dies bei den bestehenden politischen Verhältnissen manchmal schwerfällt.

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Das sind die besonderen Formen, wenn der "Rechtsstaat" zurückschlägt. Das macht er, indem er z.B. uneindeutige Regelungen des Wahlrechts zu seinen Zwecken mißbraucht, obwohl aus demokratischer Sicht nicht ersichtlich ist, warum die Aufstellung der Kandidaten in zwei Parteitagen oder bei unterschiedlicher Verfahrensweise (differierende Medieninformation) nicht zulässig sein soll, soweit allen Beteiligten die Durchführung des 2. Parteitages bekannt gemacht wurde. Angeblich soll die AfD wegen des Fehlers von der Wahlleitung vorgewarnt worden sein (RTL-nachrichten, 06.07.19). Der Staatsrechtler Prof. Rozek meinte, daß der Fall nicht klar sei, aber es lagen Auslegungsspielräume zugunsten der AfD vor (Exakt, MDR, 10.07.19). Es sei aber Heikel, daß in der zweiten Wahlversammlung das Wahlverfahren geändert wurde und Fragen der Chancengleichheit aller Kandidaten aufkommen (Tagesschau, Das Erste, 25.07.19). Später hat er indirekt die Meinung des Verfassungsgerichtshofs bestätigt (Phoenix vor Ort, 01.09.19). Prof. Schönberger (Uni Konstanz) meinte im Gegensatz zu dem Fachanwalt Hotstegs, es ergäbe sich die Entscheidung des Wahlausschusses aus dem geschriebenen Recht nicht (Heute, ZDF, 25.07.19). Das Bundesverfassungsgericht hatte, wie üblich, Formfehler bemängelt und das sächsische Verfassungsgericht 30 Kandidaten zugelassen, weil die Entscheidung des Wahlausschuss (vom 18. bis 30. Kandidaten) auf einem besonders qualifizierten Rechtsverstoß beruhe. Der Landeswahlausschuß hatte bemängelt, daß die AfD die Kandidaten nicht wie üblich auf einem Parteitag, sondern auf 2 Parteitagen gewählt hatte, zudem sei ab Listenplatz 31 ein neues Wahlverfahren zum Einsatz gekommen. Den letzten Grund habe das Gericht für schlüssig befunden (Tagesschau, Das Erste, 16.08.19), was vermutlich heißt, daß sich das Gericht hier nur auf die Begründung des Wahlausschusses berufen hat. Die AfD soll ein Konvolut von Wahlunterlagen eingereicht haben (2 Kandidatenlisten nebst wechselnden Versammlungsleitern, zu vielen Vertrauenspersonen, Wechsel bei eidesstattlichen Versicherungen, fehlende Unterschrift oder Datum). Sachsens AfD-Vorsitzender Urban sagte am Wahlabend, daß der Verfassungsgerichtshof über die Kandidatenfrage über 30 noch keine Entscheidung gefällt habe.
Nach den zerklüfteten Sachdarstellungen in den wesentlichen Medien, soll die AfD 18 Kandidaten auf einem Parteitag gewählt haben (Einzelwahl) und den Rest auf einem zweiten Parteitag zunächst mittels Einzel- und dann mittels eines Blockwahlverfahrens. Die Wahl am 2. Parteitag soll der ablehnende Grund des Wahlausschusses gewesen sein, weil das mit dem Landeswahlgesetz nicht vereinbar sei. Es sei nur eine Kandidatenliste erlaubt. Der sächsische Verfassungsgerichtshof hat dann am 16.08.19 festgestellt, daß nur der Übergang zum Blockwahlverfahren einen zumindest abstrakten Verstoß gegen den Kerngehalt des Gebots der Gleichheit der Wahl darstelle. Die Listenbegrenzung sei hier schlüssig. Für die Listenplätze 19 - 30 liege ein besonders qualifizierter Rechtsverstoß des Wahlausschusses vor, der einen Wahlfehler von außerordentlichen Gewicht begründet hat. Das Gremium habe aber weder mißbräuchlich noch willkürlich gehandelt. Zu den sonstigen vermeintlichen Formfehlern wurde nichts gesagt. Nachvollziehbare konkrete Gründe, weshalb nun mit der Blockwahl die Kandidaten in ihren Gleichheitsrechten verletzt wurden, hat man nicht genannt, auch nicht, warum kein Mißbrauch oder Willkür vorliegt.

Willkür liegt bei Richtern z.B. vor, wenn trotz Kenntnis einer Rechtslage anders entschieden wurde, aber auch wenn eine Rechtslage offenkundig (offensichtlich einschlägige Norm) und der Sachverhalt eindeutig war. Ein Würdigungsfehler muß schwerwiegend sein, d.h. die Entscheidung darf nicht gänzlich fernliegend oder abwegig erscheinen. Letztlich kann sich Willkür aus dem Gesamtzusammenhang ergeben, was z.B. am Verhalten oder Äußerungen des Richters erkennbar wird. Mißbräuchlichkeit liegt vor, wenn verfahrensfremde Ziele verfolgt werden, z.B. die Verschleppung des Wahlverfahrens. Das ist aber davon abhängig, ob die Rechtsauffassung des Beschwerdeführers richtig war.
Letzteres trifft für den Wahlausschuss zu, weil er zumindest damit rechnete (laut Wiedergabe durch die Medien), daß die AfD ihre Beschwerden erst nach der Wahl stellen darf und aus einem anderen Fall bekannt war, daß Entscheidungen darüber 2 Jahre dauern können. Danach gab es auch eine Diskussion, ob das Verfassungsgericht überhaupt im Vorfeld angerufen werden könne.
Hinsichtlich einer Normverletzung kann den Äußerungen der Professoren entnommen werden, daß es für den vorliegenden Fall keine Rechtsprechung gibt. D.h., man kann für die Willkürfrage nur die Auslegungsregeln anwenden oder auch vergleiche ziehen mit früheren Entscheidungen. Die Verschleppungsabsicht deutet schon auf Willkür hin. Auch die Begründung des Wahlausschusses trägt die Entscheidung nicht, weil man sich nicht einmal auf eine konkret angewendete Norm berufen oder dies zumindest zu erkennen gegeben hat. Eine gewisse Kenntnis von der Rechtslage könnte bestanden haben, da eine Partei laut Gesetz über Mängel informiert werden muß und sie auch noch ein Äußerungsrecht vor der Entscheidung hat. Eine Begrenzung auf einen Parteitag läßt sich eindeutig dem Gesetz insbesondere deshalb nicht entnehmen, da ein Anfügen von Bewerbern zu bereits eingereichten Wahlvorschlägen möglich ist (§ 19 Abs. 3 sächs. Kommunalwahlordnung; § 40 Abs. 1 Bundeswahlordnung). Auch die angeblich vorgeworfenen Formfehler konnten nur noch dann auftreten, wenn die AfD den Mangelvorwurf trotz Hinweis nicht beseitigt hat, was als unwahrscheinlich angesehen werden kann. Die Unzulässigkeit der Blockwahl ist offenkundig nur festgestellt und nicht konkret begründet worden (auch nicht vom Verfassungsgericht). Man darf annehmen, daß die Reihenfolge der Bewerber auf der Landesliste in geheimer Abstimmung erfolgt ist (§ 39 Abs. 4 Ziff. 3 Bundeswahlordnung) und sich die Bewerber in angemessener Zeit vorstellen konnten (§ 27 Abs. 5 iVm § 21 Abs. 3 Bundeswahlgesetz). Es gibt jedenfalls bislang noch keinen anderen Hinweis. Alles Weitere regeln die Satzungen der Parteien (§ 21 Abs. 5 BWahlG).
Insoweit wird nur als Grundlage einer Begründung darauf hingewiesen, für die Kandidatenaufstellung durch politische Parteien verlangt Art. 38 GG allerdings nur die Einhaltung eines Kernbestandes an Verfahrensgrundsätzen, ohne den ein Kandidatenvorschlag schlechterdings nicht Grundlage eines demokratischen Wahlvorgangs sein kann (BVerfGE 89, 243/252 f; HambVerfG, DVBl 93, 1072). Dazu gehört eine freie Kandidatenaufstellung unter Beteiligung der Mitglieder der Parteien (BVerfGE 47, 253/282). Es hätte davon ausgehend die Verletzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes erläutert werden müssen. Worin soll der grundrechtsrelevante Nachteil der Blockwahlkandidaten bestanden haben? Es ist aber schon fraglich, ob der Wahlausschuß überhaupt in dieser Sache entscheiden durfte. Denn in den Wahlunterlagen wird eine Angabe des Wahlverfahrens garnicht verlangt und im Gesetz ist auch nicht vorgesehen, daß danach gefragt wird. Nur aus der Niederschrift über die Beschlussfassung der Mitgliederversammlung (soweit darin Angaben dazu gemacht wurden) und im Rahmen einer Beschwerde eines Bewerbers könnte der Ausschuss davon Kenntnis erhalten.
Aufgrund des Zusammenhangs mehrfacher eklatanter Rechtsverstöße kann also nur der Schluß gezogen werden, daß der Ausschuß die AfD auflaufen lassen wollte, was Willkür wäre.   

Der wahrscheinliche Wahlbetrug des Wahlausschusses führte bei den deutschen Medien im Gegensatz zu den ausgeschlossenen Kandidaten in Russland, denen Formfehler und Unterschriftenfälschung vorgeworfen wurde (03.08.19), zu keiner besonderen Berichterstattung. Die russischen Kandidaten müssen Listen von Unterstützern vorlegen, die durch die jeweilige Unterschrift beleght sein müssen. Soweit nun das deutsche Fernsehen eine Unterrstützerin präsentierte, die vom Wahlausschuss als Tode deklariert wurde (Heute, ZDF, 10.08.19), bezeugt das zwar schon einen Fehler, aber noch keinen Wahlbetrug. Davon, daß die Kandidaten das Gericht angerufen hätten, wurde nichts berichtet, weshalb die Entscheidung des Wahlausschusses weiterhin bestand hat.     
Die AfD Sachsen hat offenbar die juristischen Staatstricksereien bei unüblicher Handlungsweise nicht beachtet. D.h., ihre Vorgehensweise bei der Kandidatenwahl hat Auslegungstricksereien eröffnet. AfD-Mitglieder, die Juristen sind, hätten einen Hinweis geben müssen.  

Im Fall Lübcke hatten die befragten Teilnehmer der Pegida-Kundgebung sich allesamt sachlich zur Mordtat geäußert und maximal soweit, daß er nicht bedauert wurde und es unter bestimmten Bedingungen zu solch einer Tat kommen kann. Das sind keine diffamierenden Äußerungen, sondern sie gaben nur eine Antwort auf eine Frage und haben keine Pflicht, dem Fernsehteam etwas vorzuheucheln. Aufgrund der zufälligen Befragung durch das Fernsehteam (Kontraste, 04.07.19) scheidet dahingehend Vorsätzlichkeit aus. Auch hat keiner der Befragten die Situation ausgenutzt, um diffamierende Äußerungen an die Öffentlichkeit zu bringen. Für den Vorwurf der Billigung von Straftaten gilt das Gleiche und weil sich die Befragten in keiner Weise so geäußert haben, daß es geeignet wäre, den öffentlichen Frieden zu stören. Es waren lediglich Meinungen zu Dr. Luebckes Aussage. Sie haben im Schwerpunkt aus der Sichtweise von heutzutage üblichen Verbrechen den Tod nicht bedauert, aber den Mord nicht in Ordnung gefunden. Eine Absicht, damit den öffentlichen Frieden stören zu wollen, war nicht erkennbar. Im Übrigen darf diese Vorschrift (§ 140 StGB) nicht so überspannt ausgelegt werden, daß z.B. Demonstranten ihrem Unmut über krasse gesellschaftliche Mißstände keinen besonderen Ausdruck mehr geben können. Das wäre dann ein Demokratiekiller, denn Demokratie muß manchmal erkämpft werden.  
Wie es aber möglich sein kann, den Pegida-Anhängern die menschengemachte Klimaerwärmung auszureden, ist schleierhaft. Unwahrheit kann eine Widerstandsbewegung auf Dauer nicht ernsthaft voranbringen. 

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So sieht Meuthens Vorstellung von der Altersvorsorge entgegen der geringen Einkommenshöhe bei vielen Menschen und den Schwächen und Risiken bei Kapitalanlagen aus (MDR, 30.10.19). Das sind dieselben Sprüche, die schon früher die radikalen Vertreter der Wirtschaft gemacht haben. Damals hatte man sie noch mit der schwächelnden Wirtschaft und den geringen Steuereinnahmen zu begründen versucht. Da das heute nicht mehr vorliegt, kann es sich nur noch um Lobbyarbeit für Profitstreben handeln. Höcke verlangt dagegen die Erhöhung der gesetzlichen Rente und Zuschläge für Eltern und deutsche Staatsbürger. Hier will er sicherlich die Kindeserziehung honorieren. Deutsche Staatsbürger sind alle Bürger mit deutscher Staatsbürgerschaft, die deshalb ausländische Wurzeln haben können. Die Rente war u.a. 1889 als Element eines Systems versorgungsstaatlicher Daseinssicherung geschaffen worden, quasi infolge der damaligen Arbeiterbewegung. Nach dem zweiten Weltkrieg ist die Rente an die allgemeine Lohnentwicklung angekoppelt worden. Aktuell gilt, daß die Altersrente dem Versicherten nach erfülltem Arbeitsleben den Lebensunterhalt im Alter sichern soll. Generelle Zwänge, wie die Rente ausgestaltet sein muß, lassen sich hieraus nicht entnehmen. Sonderregelungen sind derzeit schon in anderen Fällen im Rentenrecht enthalten. Höckes Vorschlag ist deshalb nicht zu beanstanden.
Warum die AfD für alle den Solizuschlag abschaffen will (Begünstigung hoher Einkommen), wie auch den Mindestlohn (wegen Stigmatisierung) ist noch näher erklärungsbedürftig, weil vielleicht andere politische Maßnahmen diese Problematik gerecht lösen können.

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Herr Gärditz meint, daß der Volksbegriff des Grundgesetzes (Doku "Völkische Siedler", ZDFinfo, 10.10.19) besagt, daß ist das deutsche Volk, die Summe aller deutschen Staatsangehörigen. Wir bürgern ein, wir fragen nicht, woher die Eltern kamen. Wenn sie Deutsche oder Deutscher sind, dann sind sie das ohne wenn und aber. Und wenn jemand jetzt vom deutschen Volk in einem etnischen Sinne spricht, liegt dem im Kern ein rassistisches biologistisches Modell zugrunde.
Laut Grundgesetzkommentar (Jarass/Pieroth, GG, 5. A., Art. 20 Abs. 2 GG)  bedeutet aber Volk das Staatsvolk der Bundesrepublik Deutschland, daß nur von den Deutschen laut Art. 16 und Art.116 gebildet werden soll (BVerfGE 83, 37/50 f). Laut Artikel 16 Rn 2 kann entgegen dem in Deutschland herkömmlich zum Einsatz kommenden Abstammungsprinzip das Territorialprinzip genutzt werden (BVerfGE 14, 142/150). In welchen Fällen die deutsche Staatsangehörigkeit erworben werden kann, hat der Gesetzgeber zu entscheiden. Laut Artikel 116 ist Deutscher, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt und sogenannte Statusdeutsche, die Vertriebene oder Flüchtlinge sind aufgrund Ereignissen des zweiten Weltkrieges.
Die Aussage des Herrn Gärditz ist also lange nicht so eindeutig, wie er behauptet. Da der Gesetzgeber über den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit entscheidet, zählt das zur freien parlamentarischen Willensbildung, die variieren kann.

Im Fall des neuen Vorsitzenden der AfD Chrupalla haben die öffentlichen Medien sich gleich eine Schwachstelle ausgesucht, da er mal von Umvolkung gesprochen habe (BerlinDirekt, ZDF, 01.12.19), obwohl der Verfassungsschutz von einem verankerten   Begriff in der nationalistischen völkischen Sprache spricht. Dazu hatte Chrupalla erklärt, er habe diesen Begriff nicht bewußt gesetzt und er halte ihn auch nicht für rechtsextrem. Trotzdem hat man in weiteren Medien darauf herumgehackt. Es kann aber sehr wohl sein, daß der Begriff nicht im Zusammenhang mit dem Nationalsozialismus gebraucht wurde. Deshalb hatte der Moderator des ZDF noch ein Video (März 2018) aus der Schublade geholt bzgl. einer Aussage eines Bürgers, der die Migration als Angriff auf die Bevölkerung gesehen hat, weil es dann nur noch ein Mischvolk gäbe, was es zuletzt 1945 gegeben habe und die Jungs seien am Galgen geendet in Nürnberg. Das muß wohl so verstanden werden, daß er meinte, die NS-Kriegsverbrecher, die das Mischvolk verhindert haben, seien am Galgen geendet. Man warf Chrupalla nun vor den Nationalsozialismus zu verherrlichen. Chrupalla hatte auch hier etwas überrascht reagiert und ist etwas ins stottern geraten und hat dann gesagt, daß er falsch interpretiert wird. Chrupalla ist damals aber nur auf das vom Bürger mitaufgeworfene Problem der Islamisierung eingegangen insoweit, daß er dem Mann zum Teil recht gegeben hatte, weil die Islamisierung in einem atemberaubenden Tempo erfolge. Warum er auf die weitere Aussage nicht eingegangen ist, wissen wir nicht. Insgesamt ist also der Moderator wegen unzureichender Sachgrundlage über das Ziel hinausgeschossen und hat die Sache überspannt.
Das alles hatte Ähnlichkeiten mit der Hexenjagd der Presse und den Demokraten der USA gegen Trump aber nur im Kleinen. 

In Sachen Corona-Krise sahen ein Großteil der AfD-Bundestagsabgeordneten und viele Landtagsabgeordnete die Regierungsmaßnahmen als übertrieben an (Panorama, Das Erste, 26.03.20). Man sprach von herbeigeredeter Krise, weil es sich nur um eine verhältnismäßig leichte Grippe handele (Hampel, MdB), der Mensch sei eigenverantwortlich (Brandner, MdB) unter Hinnahme von Ansteckung (Zwerg, AfD-Sachsen). Die AfD-Abgeordneten in vielen Parlamenten hielten sich nicht an die Abstandsregeln, auch nicht im öffentlichen Raum .
Die AfD hat hier die hoheitliche Verantwortung des Staates völlig verkannt, da eine hundertprozentige Infektion aller Menschen auf der Welt mit Millionen von Toden und mehr als sicher galt, was eben nicht eigenverantwortlich von jedem einzelnen Bürger entschieden werden kann und auch nicht machbar ist, weil keine Kontakte zu anderen Menschen dann nicht mehr herstellbar sind (anders: Urban, AfD-Sachsen, das sei machbar). Da tritt ein gefährlicher fehlender Realitätssinn zutage. Mit diesem Verhalten gleicht die AfD sehr Trumps und Bolsonaros (brasilianischer Präsident) Denken und ist inzwischen ein dritter (Klimakrise, Verweigerung der Aufnahme unbegleiteter Kinder aus griechischen Flüchtlingslagern) Totalfehlgriff, weshalb diese Partei in Regierungsverantwortung verheerend für das Volk wäre. Allerdings soll die AfD auch mal den "Lock down" im Parlament gefordert haben (3-sat, Kulturzeit).
Ganz absurd wird es allerdings, wenn die staatlichen Verschwörer die Verschwörungstheoretiker kritisieren. Bei denen wiederum weiß man nicht, was sie damit bezwecken. Zu einer verantwortungsvollen neuen staatlichen Regierung kommt man so jedenfalls nicht. Wenn die Regierenden rechtzeitiger reagiert hätten, wäre zwar das Ausmaß der Infektionen in Deutschland geringer ausgefallen, man hätte aber die Grenzübertritte zum Ausland langanhaltend schärfer behandeln müssen, weil man in vielen Ländern auch geschlafen hat. Die Gegner der Regierungsmaßnahmen wiederum ignorieren die Kranken und Toten. Der Paradigmenwechsel Anfang Mai 2020 vom Vorrang des Lebens oder der Katastrophenverhinderung hin zum Vorrang der öffentlichen Belange war so nun unausweichlich geworden. Damit verbunden war es jetzt möglich, sich unter Hinnahme einer gewissen Anzahl von Toten die Maßnahmen auf die HotSpots der Infizierungen zu begrenzen. Dabei ist zunächst vielleicht zu Recht (Mißverständnisse beim Volk?) auf ein Trauergedenken der Toten verzichtet worden (außer bei der Bundesliga). Allerdings hat der klare öffentliche Hinweis gefehlt, daß infolge der neuen Maßnahmen weiterhin keiner vor Ansteckung geschützt sei. (nähere Einzelheiten zur Corona-Pandemie s. Thema "Das Coronadesaster")
Prof. Meuthens Aussage "Diese ganzen Verbotsorgien, dieses Einsperren, diesen Lockdownwahnsinn brauche es nicht" und Höckes Aussage "Wir haben eine herbeigetestete Pandemie." (Parteitag, 10.04.21) ist völlig neben der Sache. Den besten Vergleich belegt Brasilien, wenn man Corona ausufern läßt. Die beiden AfD-Politiker waren offenkundig  nicht in der Lage die wahre Sachlage zu erkennen (einseitige Informiertheit ?) und wären nicht in der Lage, größeren Schaden vom Volk abzuwenden.

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Vera Lengsfeld ist von der SED, dann als Bürgerechtlerin und nach der Wende über die Grünen und die CDU nun bei der AfD angelangt. Ihr Argument als Corona-Leugnerin sei, die heutigen Politiker seien nicht besser als die Machthaber in der DDR (Panorama, Das Erste, 26.11.20). Ähnlich denken auch die Bürgerrechtler Angelika Barbe und Siegmar Faust. Soweit es die Leugnung von Corona angeht und diese Haltung nicht durch Internetgläubigkeit entstanden ist, kann man nur von Freiheitsrechtlern (Demonstrationsfreiheit, Redefreiheit etc.) sprechen. Die in Jahrhunderten gewachsenen Grundrechte sind hingegen das Bürgerrecht. Freiheit allein würde zum Chaos führen. Das Markanteste im Sozialismus war die sozialistische Gehirnwäsche in den Schulen und Medien und die SED-Pflicht bei manchen Berufen. Es ist auch nichts verlautbart, wie das alles ohne den Ost-West-Konflikt gehandhabt worden wäre. Die Richtigen waren die sozialistischen Führer jedenfalls auch nicht. Im Westen gibt es jetzt ebenfalls eine demokratische Gehirnwäsche in Schulen und Medien bei einem Systemkonflikt zu allen anders denkenden Ländern und Mächten, bei dem der Westen der Treiber ist. Es ist aber im Erfolgsfall schon jetzt als sicher erkennbar, daß die staatlichen Repressalien zunehmen würden.

Das ist global richtig, aber bei Corona und dem Klimawandel müßte man einige Abstriche machen.

Im Fall des Vorwurfs eines rechtsextremistischen Verdachtsfall durch den Brandenburger Verfassungsschutz (15.06.20) meinte der AfD-Vorstand, man werde sich dagegen wehren. Grundsätzlich ist rechtsextremes Verhalten grundrechtswidrig. Kalbitz hatte sich zu der ihm vorgeworfenen nationalsozialistischen Vergangenheit auch noch nicht geäußert. Darüber, ob rechtsextremes Verhalten tatsächlich vorliegt, entscheiden letztlich Richter. Das ist das Problem. Die Richter sind kaltblütig genug (weil sie das ganze System hinter sich haben), auch hier eine rechtswidrige Entscheidung zu treffen. Die Entscheidung kann nur dadurch beeinflußt sein, wie die öffentliche Meinung das sieht. Und die sieht hier für die AfD wohl eher schlecht aus. Man sollte sich auch nicht davon täuschen lassen, daß es vereinzelt positive Gerichtsentscheidungen gab. Die sind entweder parteiisch (Bsp.: geläuterte Petry) oder unterliegen meißt einer ganz offensichtlichen Sachlage, bei der man eine breite Öffentlichkeit nur schwer täuschen kann. So hatte Kalbitz mit seinem ersten Eilantrag bei Gericht zwar Erfolg (19.06.20) aber nur in der Hinsicht, daß sein Parteiausschluß rechtswidrig war, weil nur das Bundesschiedsgericht der AfD darüber entscheiden darf. Kalbitz's Äußerung dazu weist entweder auf einen mißverstandenen gerichtlichen Beschluß hin oder er sah beim Bundesschiedsgericht bessere Chancen für sich, was sich aber nicht bestätigte. Parteienrechtler zweifeln am Vorgehen der AfD-Spitze, weil kein ordentliches Parteiausschlußverfahren eingeleitet worden sei (Tagesschau, 25.07.20). Hier sei darauf hingewiesen, daß § 10 Abs. 4 Parteiengesetz einen vorsätzlichen Verstoß gegen die Satzung für einen Ausschluß verlangt oder erheblich gegen die Grundsätze oder Ordnung der Partei verstoßen wurde. Da Kalbitz das offenbar nicht getan und klargestellt hat, daß er bzgl. seiner Vergangenheit geläutert sei, liegt keine Handhabe gegen ihn vor. Inzwischen soll es zusätzlich so sein, daß Kalbitz noch Mitglied in den rechtsextremen Vereinen war, als er in die AfD eintrat (Chrupalla, ZDF-Sommerinterview, 10.08.20). Kalbitz hatte eine Mitgliedschaft verneint, auch als der Bundesverfassungsschutz auf eine vorliegende Mitgliedsliste verwies. Eine Vereinskündigung ist nicht immer üblich. Dafür das er die frühere  Mitgliedschaft nicht angegeben hatte, fehlt der AfD-Führung der Nachweis. Schaumschläger Meuthen hat entgegen dieser Rechtslage in beiden Fällen und auch später im Vorfeld jedes Mal behauptet, man sei sich in ihrer Rechtsposition sehr sicher gewesen. Insoweit müßte der ehemalige aber dann "geläuterte" Stasispitzel Templin in Wirkleichkeit kein Bürgerrechtler gewesen sein (Die großen Mythen der DDR, ZDFinfo, 26.06.20). Bei allem hat Kalbitz Vertrauen in den "Rechtsstaat" propagiert (blauäugig) und gesagt, daß er alle rechtsstaatlichen Möglichkeiten nutzen werde. Allerdings würden sich die Gerichte dann in einer erheblichen Zwickmühle zwischen staatlichen Wünschen und der Öffentlichkeit befinden. Aber das Landgericht Berlin hatte beim zweiten Eilantrag damit kein Problem und wies den Antrag von Kalbitz ab ohne gegenüber den Medien Gründe zu nennen als nur, daß der AFD-Bundesvorstand richtig entschieden habe (22.08.20). Es kann angenommen werden, daß auch dem Beschluß keine Herleitung der Entscheidung entnommen werden kann, was rechtswidrig wäre. Insgesamt haben die 7 Bundesvorstandsmitglieder inkl. der Juristin von Storch gezeigt, daß sie nicht Willens sind, sich an geltendes Recht, speziell an den § 10 Abs. 5 Parteiengesetz zu halten, der nur den Schiedsgerichten die Entscheidungsgewalt für einen Ausschluß aus der Partei zugewiesen hat. Frau von Storch meinte sogar, der Rechtsstaat sei völlig unantastbar (Heute, ZDF, 07.01.21). Das wäre dann aber ein starrer Lehrsatz (absichtlich unwissenschaftliche Meinung), ein Dogma, das den "Rechtsstaat" als das einzig Wahre hinstellt und die Entstehung einer Diktatur begünstigt. Jeder eigentliche Zweck einer Staatsform kann umgangen werden (Bsp. Schweden, USA u.a.). Die Staatsform, die das unmöglich macht, ist noch nicht erfunden. Auch käme ein gesellschaftliches Dogma einer gewollten Verdummung des Volkes gleich.
Das Bundesschiedsgericht hat versagt, weil es keine berechtigten schädigenden Gründe genannt hat. Rechtsstaatliche Parteien müßten sich anders verhalten. Das Vorliegen eines Rechtsstaats ist auch nicht dadurch bewiesen, daß die AfD-Thüringen vor dem Thüringer Verfassungsgerichtshof obsiegte bzgl. des Paritätengesetzes (Abgeordnete zu gleichen Teilen weiblich und männlich) der Rot-Rot-Grünen Landesregierung, denn das wollen auch die CDU und FDP nicht. Im Übrigen würde das Gesetz alle kleinen Parteien ausgrenzen, die die notwendige Anzahl weiblicher Kandidaten nicht aufbringen können und weil nur fähige Leute Parlamentarier werden sollten. Soweit der neue grüne Thüringer Justizminister Adams und die Linke Fraktionsvorsitzende Wellsow fälschlich eine Umschreibung des Paritätengesetzes im Auge haben, müßte für die nebulös formulierte "strukturelle und gesellschaftliche Ungleichbehandlung der Frau" (sprich die Männer schließen insgeheim die Frauen aus) höchstens eine Parteiengesetzesänderung in Frage kommen. 
Die Methoden des Staates kann man risikoloser an sich nur gewaltlos bekämpfen. Für Veränderungen sollte man am besten eine parlamentarische Macht haben, sprich regieren. Der neue Verfassungsgerichtspräsident Harbarth hat betont, man darf Meinungen vertreten, die auf die Veränderung der bestehenden Ordnung ausgerichtet sind, aber in dem Moment, in dem das übergeht in eine aggressive Haltung mit dem Versuch diese Ordnung zu beseitigen, kann der Staat einschreiten ("Was nun Herr Harbarth", ZDF, 22.06.20). Aber selbst wenn man an der Macht ist, hätte man noch die EU als Gegner, wie das polnische und ungarische Beispiel zeigt bzgl. der Einflußnahme in das nationale Justizsystem und sogar in die fremdgesteuerte ideologische Beeinflussung der Staatsbürger dieser Länder. Der EuGH hatte hierzu geurteilt (18.06.20), daß außerstaatlich finanzierte Nichtregierungsorganisationen in ihrer Tätigkeit nicht eingeschränkt werden dürfen. Man müßte also auch noch wirtschaftlich unabhängig von der EU und weltweit sein.

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Auch hier betreibt Steinmeier wieder Offizialsülze, da der Kampf gegen Vertreibung der Bürger aus der Innenstadt schon seit Jahren besteht wegen erhöhter Mieten. Da die Stadt aber noch nie behauptet hat, daß das Anliegen der Demonstranten unangemessen sei und auch sonst nichts bzgl. der Wohnungssituation getan hat, wurde das Anliegen also ignoriert, was zwangsläufig Gewalt auslösen kann. Der Sinn der Versammlungs- und Demonstrationsfreiheit ist nämlich, daß man von den Entscheidungsträgern gehört wird. Die Einlegung einer Petition ist zwar möglich, aber bei rechtswidriger Entscheidung darüber ist der Verwaltungsgerichtsweg nie erfolgreich, weil die Rechtsprechung eine Entscheidung darüber verneint (NJW 91, 936; BVerfGE 2, 225/230/231). Art. 17 GG garantiere keinen Anspruch auf Erfüllung des materiellen Begehrens, sondern nur eine ordnungsgemäße Erledigung der Petition (Bonner Kommentar GG, Band 4, 2011, Art. 17 Rn 93, 94).
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Mit dem Demokratiefördergesetz will die Justizministerin nichts anderes, als durch vom Staat bezahlte Mitarbeiter die ideologische Beeinflussung der Bürger noch mehr erweitern bzgl. der Kritiken am Staat.        


Diese Aussage von Tillschweiger (Tagesschau, Das Erste, 26.01.21) war von den Nachrichten im Rahmen der Beobachtungsabsicht durch den Verfassungsschutz als radikal-rechte These gebrandmarkt worden. Das könnte auch eine linke These gewesen sein, weil dasselbe in der Politik sowie Staats- und Rechtslehre des Sozialismus auch als Schwerpunkt angeführt wurde. Der permanent erkennbare Schmusekurs der Altparteien besonders der CDU mit den in Deutschland schon etwas radikalen Forderungen der Arbeitgeberverbände und die Art der Behandlung der Menschen durch den Machtapparat beflügelt jedenfalls diese These, die deshalb nicht abwegig ist. Alle Altparteien vereiteln das Recht des einzelnen rechtsuchenden Bürgers, indem sie selbst eine zweifelsfreie Sach- und Rechtslage ungeniert mit Ausreden negieren und sie sich sicher sein können, daß ihnen auch kein anderer Entscheidungsträger etc. dazwischen grätzscht. Da der Verfassungsschutz solche Tatsachen bei seinen Entscheidungen auch noch ausblendet, bestärkt das zusätzlich diese These und letztlich weil die Medien und viele Organisationen unter Kenntnis dieses Zustandes weiterhin vom Rechtsstaat reden, obwohl er ein Problemlöser bzgl. bestehenden staatlichen kriminellen Verhaltens sein müßte, statt solche Probleme zu schaffen und auszusitzen. Den Bürgern bleibt lediglich das Wahlrecht, um dann auch noch diese "funktionierenden" Altparteien zu wählen. Man hat sich sogar nicht einmal gescheut, das Wahlrecht in Sachsen zu verletzen, um eine Nichtaltpartei im Landtag zu verhindern. Was soll in einem "Rechtsstaat" noch alles legitim sein.

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Hier gab es ein laufendes Verfahren bzgl. eines einstweiligen Anordnungsantrags der AfD, bei der sich der Verfassungsschutz verpflichtet hatte, bis zur Entscheidung nichts darüber bekannt geben werde, ob es die Antragstellerin als Verdachtsfall oder sie als "Gesicherte rechtsextremistische Bestrebung" einstuft. Diesem Antrag wurde nun wegen der Nichteinhaltung der Zusicherung vom VG Köln stattgegeben, weil der Bundesverfassungsschutz die Vertrauensgrundlage zerstört habe. Das VG Köln hat hier nur das perönliche (nicht das sachliche) Problem gesehen, daß sich der Bundesverfassungsschutz angemaßt hat einer anstehenden gerichtlichen Entscheidung nicht den nötigen Respekt gezollt zu haben. Allerdings steht noch die Entscheidung zum Hauptverfahren an, die wohl anders ausgehen wird.
Es handelt sich also nicht um die Einhaltung rechtsstaatlicher Prinzipien durch das Gericht, sondern um einen internen Machtkampf und um Gesichtswahrung des Gerichts.

Höcke hat da in allen Punkten Recht (Fakt, Das Erste, 28.09.21). Aber das allein löst das Problem nicht. Alle AfD-Politiker müssen sich unbedingt weiter bilden und ihre subjektiven Denkvorstellungen ablegen. Der AfD fehlt besonders die ausgewogene und fachlich fundierte Betrachtungsweise in allen Bereichen. Z.B. darauf, wie sie das Wohnungsproblem mit marktwirtschaftlichen Mitteln lösen wollen, haben sie noch keine nachvollziehbare Antwort geliefert (auch die FDP nicht) und sind dabei auch nicht einer Meinung. Das muß aber klar sein, wenn sie Verantwortung übernehmen wollen. Die Klimakrise zu leugnen mit der Begründung, daß das Arbeitsplätze kostet, ist auch neben der Sache. Lediglich für einige angestammte Arbeitsplätze kommt für Betroffene zeitweise Arbeitslosigkeit und Umschulung in Betracht. Das ist aber nichts bzgl. der zu erwartenden Digitalisierung durch technischen Fortschritt. Hier werden dauerhaft Arbeitsplätze wegfallen, die mit völlig neuer Sozialgerechtigkeit abgefedert werden muß. Nicht umsonst wird jetzt schon klammheimlich (also ohne den wahren Grund zu nennen) immer mehr über das Bürgergeld o.ä. diskutiert, was im Jahr 2023 umgesetzt werden soll. Allerdings soll diese Bezeichnung offenbar nur der Stigmatisierung der Arbeitslosen entgegenwirken, denn die wesentlichen ALG II-Regeln (insbesondere Verfügbarkeit) will die neue Koalition aus SPD, Grünen und FDP laut Koalitionsvertrag weitgehendst beibehalten, was aber hieße, wegen ein "paar Arbeitsplätzen" würden alle weiterhin unter der Verfügbarkeitsknute stehen. Das ist unverhältnismäßig. Die ALG II-Regelung war m.E. zwar angemessen bei verträglichen Arbeitsmarkt, geht aber zu weit bei dauerhaft ungenügender Arbeitsmöglichkeit. Bei der Regelung ab 2023 war zwei Jahre lang keine Heizkostenbegrenzung und Vermögensprüfung sowie weniger Druck auf Leistungsempfänger, schnell einen Job anzunehmen, vorgesehen. Dagegen lief die CDU/CSU Sturm (11/2022). Die Heizkostenregelung hing wohl mit den geflüchteten Ukrainern zusammen. Denn merkwürdig ist diese Heizkostenregelung wegen den derzeitigen hohen Energiekosten allemal. Lindner hatte zu Recht, aber nur mit der Begründung eines Schicksalsschlags, den Zeitraum zum Schonvermögen verteidigt (05.11.22). Mit der CDU einigte man sich dann doch einjährig für ein Schonvermögen von 40000 € und die Übernahme der Wohnkosten in voller Höhe. Tatsächlich ist jedoch die einjährige ALG I-Phase zu kurz, um beim Arbeitslosen einen Vermögensverlust durch Vermögensverwertung zu verhindern. Nur beim echt Langzeit-Arbeitslosen, was man nach insgesamt 3 Jahren eher annehmen kann, ist seine Inanspruchnahme dahingehend als vertretbar anzusehen. Das Theater, das die CDU/CSU dazu betrieb, entpuppte sich als Hysterie zur Wählergewinnung (annewill, Das Erste, 13.11.22). Denn ein Mindestlohnempfänger hat danach mehr als 500,- € zusätzlich zur Verfügung. Das Problem ist einfach nur, daß er Wohngeld und Kinderzuschlag beantragen muß. Das war aber schon immer so. Wenn er das nicht macht (auch wenn es 50% der Anspruchsberechtigten sein sollen), muß man da jetzt nicht plötzlich Stigmatisierung als dessen Grund dafür vorschieben. Der Begriff Wohngeld dürfte allen bekannt sein.   
Die Corona-Krise wäre mit der AfD noch verheerender ausgefallen.

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Der russlanddeutsche Bundestagsabgeordnete der AfD Eugen Schmidt meinte vor Medien in Russland, daß die Medien in Deutschland von der Regierung kontrolliert werden, alternative oppositionelle Meinungen seien nicht vertreten. Es würde eine einheitliche Meinung aufgedrängt und zwar von der regierenden Elite und alle anderen politischen Meinungen werden mit allen möglichen Mitteln im Internet, den Medien und körperliche Übergriffe auf anders Denkende unterdrückt. Die AfD-Fraktion hat sich sodann dessen Aussagen nicht zu eigen gemacht. Brandner (MdB) meinte nur, gerade Kontraste wäre weit vorne beim Vorgaben machen, was berichtet werden darf, aber zu sagen, wir haben keine Demokratie, sei Unsinn (Kontraste, Das Erste, 10.03.22). Schmidt soll auch mehrfach betont haben, daß Gerichte nicht unabhängig seien (tagesschau-nachrichten, tagesschau24, 10.03.22).
Sicherlich hat man da -wie üblich- nur die Vorwürfe ohne seine nähere Begründung wiedergegeben. Im Prinzip ist alles korrekt. Nur bei manchen Moderator:innen könnte es sein, daß sie durch Ausbildung und Umfeld in ihrer geistigen Denkvorstellung, ihrem Umfeld und mangels autodidaktischer Fähigkeiten so stark befangen sind, daß sie richtig, falsch und notwendig nicht erkennen können. Brandner als Rechtsanwalt muß aber wissen, daß die Staatspraxis in der Wirklichkeit nicht den demokratischen Grundsätzen entspricht. Corona und Stuttgart 21 waren sicherlich noch nicht das beste Beispiel in der Frage der Gewaltanwendung des Staates gegen Demonstranten. Aber wenn man diese Vorgänge interpoliert, kann man sich leicht vorstellen, wie der Staat vorgehen wird, wenn die schweren Verstöße der Staatsvertreter etc. volksnah überzeugend öffentlich gemacht werden und erst recht, wenn es um ein berechtigtes Staatsumbruchverlangen bei den Demonstranten geht.
Man muß Herrn Schmidt alle Hochachtung aussprechen, daß er diese Tatsachen öffentlich gemacht hat. Mangels eingeschränkter Lernfähigkeit oder Widerstandsfähigkeit des Volkes bleiben seine Äußerungen allerdings nur Nadelstiche, auch deshalb, weil die AfD sich in vielen Bereichen häufig nicht am wissenschaftlichen Sachverstand orientiert (also nicht überzeugend wirken) und/oder ihre Auffassung nicht der Mehrheitsmeinung entspricht. Eine sachbezogene Mehrheitsmeinung (inkl. vernünftiger Abwägung des Für und Wieder) zu erreichen, wäre aber die Aufgabe einer wirklich demokratischen Partei. Wenn dann noch die Frau Joana Cotar (Beisitzerin im AfD-Vorstand Thüringen) die Internetzensur Russlands kritisiert (23.03.22), hat oder will sie mindestens die Gefahr für Russland, die durch die westlichen Social-Media besteht (analog z.B. Arabischer Frühlung), verkannt. 

Das Narrativ der westlichen "Demokratie" ist nichts anderes als ein Synonym für ein politisches Kartell, was ähnlich funktioniert wie ein wirtschaftliches Kartell. Prinzip dieser "Demokratie" ist es u.a., viele Meinungen zu einer Sache in die Welt zu setzen und die Politiker akzeptieren davon nur dann das Richtige (ähnlich auch die Medien und Justiz), wenn es in ihrem Sinne ist. Das sei demokratisch wird vorgegaugelt. Nur dann, wenn die mehrheitlich öffentliche Meinung zu drückend ist, gehen sie von dieser Methode ab. Z.B. bei der Impfpflichtdebatte am 17.03.22  wurde durch die vielen sich widersprechenden Forderungen bewußt, daß kein hinreichend geklärter Sachstand den Parteien als Grundlage für ihre Forderungen diente. Mit dieser Methode kann man etwas für Recht erklären, was aber nicht rechtens ist. Nur bei der Flugverbotszone über der Ukraine hatten alle Abgeordneten ihren Sachverstand eingeschaltet, aber lieber auf Selenskyjs Vorwürfe geschwiegen, statt ihm klar zu machen, endgültig zu kapieren, daß hier der westliche Einfluß wegen der Atomkriegsgefahr seine Grenzen hat. Eine Bundestagsdebatte hätte womöglich den ganzen Betrug, der hinter den Kulissen abläuft, offen gelegt. Selenskyj hat zudem selbst den Krieg mit herbeigeführt. 
Der Nachsatz von Göring-Eckardt "Das werden wir nicht zulassen." repräsentiert staatliche Willkür, denn es ist unsachlich, da Herr Schmidt die Wahrheit sagte, wovon sie auch Kenntnis hatte.

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Die Bundesinnenministerin Faeser will zur Abwendung einer Bedrohung der "Demokratie" rechtsextreme Gewalt und Ideologie "mit Prävention und harter Hand" bekämpfen und Finanzströme rechtsextremer Netzwerke austrocknen (16.03.22). Der Plan sieht auch mehr Anstrengungen bei der Medienkompetenz vor, um radikale Inhalte und Verschwörungsideologien besser erkennen und hinterfragen zu können. Das ist natürlich ein Einfallstor um alle mißliebigen Kräfte im Land in Schach zu halten und das gelingt durch die politisch und juristisch übliche "weite" Auslegung bestimmten Verhaltens von Kritikern durch die Politik und Justiz. So könnten sogar auch Linke zu Rechtsextremen erklärt werden, weil sie "mutmaßliche Umsturzpläne" hegen. Damit will man jeglichen wirklich demokratischen Prozeß im Land im Keim ersticken, was zwangsläufig immer zu Gewalt der so Eingeschränkten führen kann. Das wäre also eine logische Folge politischen Handelns und keine von vornherein bewußt gewalttätige Vorgehensweise der Staatskritiker, die die Regierenden ihnen aber dann unterstellen würden. Allerdings soll Frau Faeser schon seit Jahren wegen ihrer Nähe zur Antifa in der Kritik stehen (auf1.tv, Astra-srgt,  06.10.23). Das würde dann sogar bedeuten, daß sie mit ihren Forderungen Interessen bestimmter linker Kreise durchsetzen will.
Laut Faeser sind auch Selbstverwalter Extremisten (Heute, ZDF, 13.05.22). Jetzt werden vom Staat schon Leute verfolgt, über die die Medien noch garnicht berichtet haben. Der Bürger kann so aber garnicht einschätzen, ob der Staat seinen Pflichten sachgerecht nachkommt. Das Vertrauen darauf, daß der Staat das tut, hat er schon längst verspielt. Ein Wunsch nach Systemverbesserung und der Vornahme von Korrekturen allein wäre ohnehin nicht extremistisch, sondern wegen des aktuellen Standes einer Diktatur und der  demokratischen Grundsätze sogar zwingend geboten. Aus Furcht vor einem zukünftig möglichen Volksaufstand wird jetzt schon mit Kanonen auf Spatzen geschossen. Ob die angedachte "Selbstverwaltung" das bestehende Problem lösen kann, steht auf einem anderen Blatt. 

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Die Klimaaktivisten hatten sich auf einer Autobahnschilderbrücke festgehakt gehabt. Die Polizei hatte dann die Autobahn teilweise gesperrt gehabt um ie Aktivisten von der Brücke zu holen. Zu der Zeit wurde eine Radfahrerin von einem LKW in einem Ort überfahren, weshalb die Feuerwehr zur Bergung gerufen wurde. Die Feuerwehr kam aber nicht schnell genug durch den Stau auf der Autobahn. Die Radfahrerin starb. Die Notärztin bescheinigte, daß die Feuerwehr auch sonst zu spät gekommen wäre. Darauf folgte ein shitstorm von Politikern, die die Klimaaktivisten als strafrechtlich Schuldige hinstellten. In Frontal (ZDF, 08.11.22) sagte der Fachanwalt für Strafrecht Benjamin Grunst, für einen strafbaren Nachweis brauche man auch immer eine Kausalität. Die Klimaaktivisten müssen eine Bedingung gesetzt haben, die sich auch im Schaden gezeigt habe. An einer Kausalität fehle es aber. Die Staatsanwaltschaft hatte später die Ermittlungen nur deshalb eingestellt, weil der betroffenen Person sowieso hätte nicht mehr geholfen werden können.
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Am 10.03.23 wurde dann aber bei Phoenix mittels Laufband verkündet, daß der Bundesverfassungsschutz die Letzte Generation als Prüffall eingestuft habe wegen des Überklebens der Grundgesetztafeln in Berlin. Das war wohl der Grund des Dogmatikers Haldenwang (jegliche Verfassungskritik verfolgbar) mit Kanonen auf Spatzen zu schießen. Bei einer gerügten Grundrechtswidrigkeit, wie hier geschehen, und wenn nicht Wider Besseres Wissen vorliegt, kann es sich nicht um staatsfeindliches Verhalten handeln. Die Angelegenheit kann nur von den Justizbehörden auf eine strafbare Handlung geprüft werden. In den bisherigen Strafverfahren ist auch nichts Verfassungswidriges moniert worden. Im Übrigen wurde die Prüffalleinstufung weder in den Fernsehnachrichten (außer ntv) noch im Videotext mitgeteilt. Am 15.06.23 haben der Verfassungsschutz und das BKA festgestellt, daß es sich nicht um eine extremistische oder terroristische Vereinigung handele.
Bundeskanzler Scholz hatte in einer Schule in Klein-Machnow auf Fragen der Schüler gemeint, daß er es als völlig bekloppt halte, sich an einem Bild festzukleben oder auf der Straße. Er hat dabei aber übersehen, daß das nur eine Folge des unzureichenden Willens der Politiker in Klimafragen ist und weil die möglichen Widerstandsaktivitaeten der Klimaaktivisten begrenzt sind. Die Aktionen der Letzten Generation kann auch nicht zu weniger Klimaverständnis durch das Volk führen, weil die Klimakrise davon losgelöst betrachtet werden muß. Nur wer das Klimaproblem überhaupt nicht verstanden hat, könnte darunter fallen. Diese Leute wiederum verursachen aber zugleich Statistiken, die eine härtere Bestrafung der Klimaaktivisten befürworten, weshalb diese Statistiken nicht repräsentativ sein können.   
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Trotzdem hat dann am 25.05.23 das System mit Razzien gegen die Aktivisten mit aller Härte zurückgeschlagen, was sogar der UN aufgestoßen ist. Auch die Homepage wurde von der Staatsanwaltschaft gesperrt. Die Bundesinnenministerin Faeser meinte, der Rechtsstaat lasse sich nicht auf der Nase herumtanzen. Das ist ein Slang von Diktatoren, zumal noch nicht einmal feststeht, daß es sich um eine kriminelle Vereinigung handelt. Insoweit hatte die Staatsanwaltschaft sachgrundlos unbewiesenes Tatverhalten unterstellt, was notgedrungen vom Gericht dann richtig gestellt wurde, weil das im Verfahren erst zu klären sein wird. Entscheidend ist auch hier (s. Beispiel Russland), daß sich die Widerständler immer an Recht und Gesetz gehalten haben, weil sie sich sonst leichter angreifbar gemacht hätten. "Leichter" deshalb, weil Staatsanwälte und Richter auch keine Waisenknaben sind und gerne das Recht mißbrauchen. Soweit Spenden gesammelt und gegeben wurden zum Zwecke, Nötigungshandlungen im Straßenverkehr zu begehen, läge -soweit nicht sogar so gewollt- eine unkluge Vorgehensweise der Aktivisten vor.  
Auch die Autofahrer sollten sich weniger über die Maßnahmen der letzten Generation aufregen, sondern sich aktiv derart beteiligen, daß die Klimaziele auch umgesetzt werden. Im Übrigen ist ihr Verhalten nicht nachvollziehbar, weil sie sich bei anderen Staus viel weniger aufregen. Allein die Wahl von B90/DieGrünen löst das Problem nicht, da die mit zu dem Sumpf gehören. Die Letzte Generation wiederum hat das Problem, daß ihre Forderungen unzureichend durchdacht sind und die Sache mehr mit kühlen Kopf angegangen werden muß. Richtig ist, daß das Klimaproblem in den Medien dauerhaft zur Sprache kommen muß, um Tricksereien der Politiker zu vereiteln. Die Technologieoffenheit, die z.B. die FDP permanent beschwört, wäre zwar richtig, ist aber nur ein Vorwand, weil die FDP das Klimaproblem in Wirklichkeit nicht ernst nimmt (Frontal, ZDF, 25.04.23). So wird von ihrem Klimaberater Hentrich die These vertreten, daß wir selbst in den schlimmsten Klimaszenarien in einer Welt mit viel mehr Wohlstand leben werden. In "Die Anstalt" (ZDF, 25.04.23) hat man dann noch die ganze Vernetzung und Klientelpolitik der FDP diesbzgl. herausgearbeitet. Das belegt die Notwendigkeit permanenten außerparlamentarischen Protestes. Das müssen die Gerichte würdigen bei ihren Urteilen gegen die Klimaaktivisten.
Letzteres ergibt sich folgendermaßen: Der Klimaschutz gilt weltweit und ist grundgesetzlich als Grundrecht festgeschrieben worden. Der Expertenrat für Klimafragen bescheinigt dem Klimaschutzgesetz erhebliche Schwächen (18.04.23). Außerdem sehen die meißten Klimauntersuchungen schwarz bzgl. Erreichung der Klimaziele. Die Regierenden legen aber auch keinen Plan vor, der das Erreichen der Klimaziele deutlich erkennen läßt. Das Klimaschutzgesetz bezeugt nur eine Absichtserklärung, die das nicht erkennen läßt. Stattdessen sind aus Parlamentsdebatten und Talk-Runden erkennbar, daß nicht einmal grundlegende Fragen geklärt sind. Die Enthüllungen zur FDP, die man in den Hauptnachrichten lieber verschwiegen hat, deuten auf einen Sumpf mit abwegigen Zielen hin. Das konnten auch nicht Millionen von demonstrierenden Menschen verhindern. Infolge entstanden die an sich diffusen Straßenkleberaktionen mit dem einzigen Zweck, bei der Politik und den Medien mit ihrem Anliegen Umsetzung zu verlangen. Die Wertigkeit ihres Anliegens ist an sich höher als beim Streikrecht (Lohnerzielung etc.), bei dem ebenfalls Menschen genötigt werden (Fluglotsenstreik etc.). Um die Verhältnismäßigkeit zu wahren, müssen die Gerichte das bei ihren Entscheidungen berücksichtigen, besser ist sogar eine gesetzliche Regelung dahingehend.        
  
Die Aktivisten konnten auch nicht wissen, daß ein Notfall vorliegt, zweitens nicht, auf welche Weise sie von der Brücke geholt werden und drittens nicht, welche Maßnahmen die Polizei bzgl. Umleitung des Verkehs getroffen hat. Im Prinzip könnte man auch behaupten, die Polizei habe die Autobahn zu weitreichend abgesperrt oder die Feuerwehr hätte sich kundig machen müssen über die sicherste Fahrtstrecke. In 3-sat (Kulturzeit, 04.11.22) meinten die Aktivisten, sie hätten bereits alle Rechtsbehelfe ausgeschöpft. In der Sendung wurde auch gezeigt, daß diese Protestformen bislang legitimes Mittel waren. Auch wenn die Bild-Zeitung reißerisch berichtet hatte, daß man bereits 18 Rettungseinsätze behindert habe, ändert das daran nichts und deutet zusammen mit dem Gebahren der Politiker darauf hin, solche Proteste undemokratisch ersticken zu wollen. Wenn diese Proteste in die öffentliche Ordnung zu sehr eingreifen sollten, ist zunächst der Gesetzgeber dahingehend gefragt, wie die Proteste gestaltet werden könnten. Frau Faeser und die anderen Politiker haben jedoch gezeigt, daß sie von Demokratie entweder gar keine Ahnung haben und die Jurist:nnen darunter keine haben wollen und deshalb zu Unrecht ihre Posten innehaben. Man sieht zuleich, daß man immer wieder mit einer Diffamierung unangenehme demokratische Prozesse gleich zu Beginn im Keim zu ersticken trachtet. Das hat mit Demokratie nichts zu tun. 
Herr Haldenwang vom Bundesverfassungsschutz hat hingegen eine dogmatische Haltung zu der Frage, wer extrem ist, nämlich wer die freiheitlich-demokratischeOrdnung etc. infrage stellt. Da hat die "Letzte Generation" eigentlich nur Glück, daß sie dies neben ihren Aktionen nie geäußert haben. Jedoch, wer das behauptet, aber zugleich belegt, daß dieser Staat ein abartig krankes durchseuchtes Sytem ist, hätte bei ihm trotzdem schlechte Karten wegen seines Dogmatismus. Eine solche Auffassung wäre aber mit dem Recht unvereinbar, weshalb er selbst ein Teil des Problems darstellen würde. Eine sachgerechte Rechtsfindung ist so nicht möglich. Unschuldige müßten unter strafrechtlicher Verfolgung leiden.
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Mit diesem Hauptslogan rechtfertigte die "Letzte Generation" auch ihre Aktion am BER-Flughafen an den Landebahnen (24.11.22) und die Entfernung von Straßenschildern. Von solchen Aktionen sollten sie aber lieber Abstand nehmen, weil sie erstens Menschenleben gefährden und zweitens hier der Kausalzusammenhang für ein bewußtes strafbares Handeln zumindest greifbar nahe ist und das den Staatsanwälten und Richtern ohnehin schon reichen dürfte. Die Aktivisten müssen auch bedenken, daß sich ihre Taten nur auf wissenschaftliche Erkenntnisse stützen, die wegen der Unmengen an Daten fehlerhaft sein können. Die derzeitige Wetterlage könnte womöglich zeitlich bedingt sein und ist kein ausreichender Gradmesser. Die Aktivisten müssen zudem die augenblickliche prekäre politische Situation im Auge haben und können nur anmahnen, was machbar ist. Eine Gesellschaft funktioniert wie ein Getriebe. Greift man da willkürlich irgendwo ein, kann das ganze Getriebe schaden nehmen. Wenn die Aktivisten nicht belegen können, was machbar ist, daß also allseits in der Gesellschaft keine schweren negativen Folgen eintreten, können sie auch keine zwingenden Forderungen stellen. Z.B. die Forderung nach einem 9 Euro-Ticket, könnte erheblichen Einfluß auf die Steuereinnahmen haben (steuerzahlerfinanzierte Tickets; geringe Autoverkäufe; Kfz-Steuer etc.) oder die Nutzung der Bahn für ältere und kranke Menschen unmöglich machen, weil die Bahn übermäßig sparen muß (z.B. die Zahl der Anhänger reduzieren, wie es schon 2022 geschehen ist). Es kann auch eine übermäßige Reisewelle eintreten, die dann zusätzliche Probleme schaffen kann und mehr Umweltschäden. E-Autos und z.T. wasserstoff- und synthetisch betriebene Fahrzeuge, die alle klimafreundlichen Strom als Grundlage haben, sind die bessere Lösung, soweit rechtzeitig umsetzbar.   

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In den Tagesthemen (Das Erste, 06.02.23) hat Chrupalla (AfD-Vorsitzender) grandios auf die permanenten Suggestivfragen der eigentlich harmlos nach außen wirkenden Miosga reagiert. Z.B würde die AfD Ängste schüren, nur protestieren, eine Dagegenpartei, eine Russlandpartei, eine schweigende Mahrheit für die AfD gäbe es nicht etc., wie könne da nachhaltige Politik herauskommen. Chrupalla hatte dazu erläutert, warum die AfD eine Dafürpartei sei sowie keine Russlandpartei und die schweigende Mehrheit möchte keine Eskalation etc..
Für Suggestivfragen muß man geschult worden sein. 

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In Frontal (ZDF, 19.09.23) wurden u.a. diese zwei Grundsatzdefinitionen für eine Gesellschaft kritisiert. Sie stammen vom anerkannten Mitglied Maximilian Krah, der als Spitzenmann für das Europaparlament nominiert wurde. Diese Auffassung wird auch zumeißt von den AfD-Größen geteilt. Grundsätzlich gilt, daß die Verfassung -auch die Grundrechtsregeln vom Bundestag jederzeit abgeändert werden kann. Die zumindest theoretisch  niedergeschriebenen (weil nicht umgesetzten) Grundrechte (sind Errungenschaften aus Erfahrung). Der Bürger könnte bei einer Änderung trickreich übergangen werden. Er könnte sich nach einer dahingehenden Grundrechtsänderung nicht einmal mehr auf sie berufen. Bei einigen Nebenbestimmungen der einzelnen Grundrechtsartikel sollte aber eine Abänderung Sinn machen, weil gerade die die Grundrechte (dann per Gesetz) wieder aushöhlen..

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Das ist eben die Methode der westlichen Demokratie und auch des Bundestages (10.11.23), mit einer angeblichen Rechtslage die grundgesetzlichen Rechte und damit auch den Volkswillen sowie die angeblich freien Wahlen zu unterlaufen. Eine gleichberechtigte Finanzierung der Parteien anhand der Wählerstimmen ist aber erforderlich, damit eine Partei den anderen Parteien Paroli bieten kann. Nach einer Aussage des Behördenleiters Jochen Hollmann des Verfassungsschutzes Sachsen-Anhalt seien dort zahlreiche muslimfeindliche, rassistische und auch antisemitische Aussagen von Funktions- und Mandatsträger ausgewertet worden. Man habe Informationen gesammelt, nach deren (dogmatischen ?) Auswertung der Landesverband als gesichert extremistisch eingestuft werden müsse. Was das konkret für Informationen sind, wurde natürlich nicht veröffentlicht. Wahrscheinlich muß man in manchen Fällen darüber lachen. Die AfD hat eben den Makel in ihren Reihen auch einige individualistische Ausreißer zu haben. Das würde zwar nicht die Vorgehensweise des Bundestages rechtfertigen, die das Bundesverfassungsgericht schon abgesegnet hat, wird ihr aber noch mehr rechtswidrig zum Verhängnis, weil die klare Abgrenzung vom Rechtsextremismus fehlt und eine Falschauslegung der Sachlage  erleichtert. Die Staatsmafia hält nunmal zusammen.  

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In Bezug auf den von Björn Höcke verwendeten Begriff Umvolkung meinte Herr Cremer dogmatisch, nach dem Grundgesetz ist Deutscher, der die deutsche Staatsangehörigkeit hat Punkt. Die AfD nehme sich heraus, selber definieren zu können, wer Deutscher ist und wer nicht und das auf der Grundlage eines national-völkischen rassistischen Menschenbildes. Das sei ganz klar mit dem Grundgesetz nicht zu vereinbaren. Auch vertrete die AfD, weil sie keine anderen Parteien neben sich duldet und mit ihren Umsturzplänen, einen totalitären Anspruch (Kontraste, Das Erste, 14.03.24). In der Sendung wurde auch Krahs Äußerung, "Völker müßten in ihrem etnischen Substrat Bestand haben....Volk ist Schicksal", kritisiert. Diese Gedanken kenne man aus der NS-Zeit. Höcke habe bereits angekündigt, es müßten Millionen von Menschen das Land verlassen. Es ginge nur mit einer wohltemperierten Grausamkeit. In der Sendung meinte man, der Begriff "Systemparteien" sei ein Kampfbegriff aus der Weimarer Zeit.
Eigentlich hat sich der Begriff Systemparteien, den nun ebenfalls die AfD (auch FPÖ Österreich) nutzt, als einzig zutreffende Kurzbeschreibung für die aktuelle Parteienlandschaft erst im Laufe der Erfahrungen und Erkenntnisgewinnung im Rahmen ihrer parlamentarischen Arbeit in den letzten Jahren entwickelt. Dafür, daß das und das Wort Umvolkung (im Zuge der Globalisierung?) aus der Weimarer Zeit übernommen wurde, ist nichts dargetan worden. Ähnliches gilt auch für die "Umsturzpläne". Der schroffe Ton mancher AfD-Politiker kann tatsächlich schlechtes Gedankengut sein oder aber auch nur Unbeherrschtheit. Problem ist, daß der Kampf gegen eine Systemclique geführt werden muß. Daraus resultiert zwangsläufig, daß es der Abschaffung der Parteienclique bedarf. Das wäre auch noch kein Verfassungsverstoß, weil das zum Erhalt der Ordnung von Art. 20 Abs. 4 GG gedeckt ist. Art. 20 Abs. 4 GG verlangt die Erhaltung einer Ordnung laut GG, die aber nun in einer Weise mißbraucht wird, so daß es nicht mehr dem Willen des Grundgesetzes entspricht. Anschließend bedarf es einer Erweiterung dieser Ordnung, um eine solche Parteiencliquenbildung zukünftig zu verhindern.
Die AfD selbst müßte Leute mit NS-Ambitionen, übertriebenen Individualismus u.ä. nicht in Führungspositionen wählen und dürften auch nicht Mitarbeiter derselben sein. Auch sonst müßte die AfD neutraler werden. Ein bestimmtes Volk sollte jedenfalls immer als solches wiedererkennbar bleiben. Das ist quasi ein Naturrecht. Das Grundgesetz dürfte das auch nicht anders verstehen und müßte dahingehend geprüft und ggfs. erweitert werden. Das Art. 1 und das GG überhaupt die Hinnahme einer schleichenden Elimination des ursprünglichen deutschen Volkes zuläßt, kann bezweifelt werden. Das "Deutsche Volk" wird zwar im GG ausdrücklich genannt, aber nicht, was darunter zu verstehen ist. Allerdings ist Höckes Begriff "wohltemperierte Grausamkeit" völlig daneben, weil die Betroffenen in aller Regel nicht schuld sind für ihre Situation. Mit diesen Fragen und zu manchen Äußerungen in seinem Buch hätte Höcke befragt werden müssen. Das gilt auch für das Interview mit Höcke in der Sendung von AUF1 (AUF1.tv) am 11.11.23.
Letzteres wurde durch das TV-Duell Höcke vs Voigt (CDU-Parteivorsitzender Thüringen) im Sender Welt-TV (11.04.24) und den Beginn des Strafverfahrens gegen Höcke (18.04.249 bzgl. seines Spruches "Alles für Deutschland" etwas erhellt. Im Duell sprach Höcke von Remigrationsanreizen bzgl. der eingewanderten Migranten (wurde mißverstanden von den Moderatoren) und auch für eine Remigrationsinitiative für die Deutschen, die Deutschland verlassen hatten. Das ist u.a. danach in den Systemmedien falsch dargestellt worden (angeblich "neue Definition von Remigration"). Voigt zitierte aus Höckes Buch "auch wenn wir Volksteile verlieren, die zu schwach sind" und meinte dazu, es ginge Höcke um die Deutschen, die ihm nicht ins Bild passen. Er selbst würde jeden Menschen wertschätzen ... . "Dieser völkische Müll dürfe mein Heimatland nicht führen."  Höcke meinte dazu, aus dem Kontext sei aus seinem Buch zu erkennen, daß es hier um Leute gehe, die gegen Deutsche und Deutschland sind. Zu seiner Kritik im Buch gegen die Politikerin Özugus "Sie habe in Deutschland nichts verloren, weil bei ihr aus der Sprache keine spezifisch deutsche Kultur zu erkennen sei", meinte Höcke, die Passage müsse er sich erst einmal selbst durchlesen. Er glaube, sie habe sich einige Male abfällig über Deutsche geäußert. Die Frage, ob z.B. jemand mit Migrationshintergrund und 4-jähriger deutscher Staatsangehörigkeit, aber bosnische Musik und bosnisches Essen genießt, bleiben darf, beantwortete er eindeutig mit ja. Er verlange nur, daß Illegale Deutschland wieder verlassen müssen. Auf die Frage, daß die AfD aber von Millionen von Remigrationen spreche, weshalb von der Zahl her auch andere betroffen sein müssen, meinte er, ihm würde das Wort im Munde herumgedreht. Es handele sich bei der Zahl um ein Faktum über viele Jahre. Zum Einwurf von Voigt, bei seiner Rede am 12.12.23 ging es um das Thema doppelte Staatsbürgerschaft, wozu Höcke erklärt habe, diejenigen, die einen doppelten Paß haben, müssen sich entscheiden. Auf 20 - 30 % könne man verzichten. Höcke meinte hier, der Doppelpass sei ein ganz anderes Thema, es gehe hier nicht um Deutsche.
der letzte Punkt belegt, daß es ihm also nicht nur um Illegale geht. Leider ist im Duell nicht weiter darauf eingegangen worden.

In der Doku "Höcke und seine Hintermänner" (WDR, 19.08.24) ist man auf Höckes Werdegang erstmalig näher aber nicht genau chronologisch eingegangen. Im Interview hat er angegeben, ein Kind von vertriebenen Ostpreußen zu sein. Die Eltern haben ihren Verlustschmerz auch an ihre Enkel weitergegeben. Ein Teil der Vertriebenen fühlte sich von den Siegermächten und der Bundesrepublik verraten. (Es hatte sich 1933 eine sudetendeutsche Heimatfront (später Sudetendeutsche Partei) und 1938 die Bezeichnung Reichsgau Sudetenland gebildet. Nach dem 2. Weltkrieg verfaßte die tschechische Regierung ein Benes-Dekret, was zur Vertreibung der Deutschen führte. Es bildete sich auch eine lautstarke sudetendeutsche Landsmannschaft, die von bayrischen Politikern hofiert wurde, weil man damals noch Ambitionen hatte, diese Gebiete wiederzuerlangen. Das Programm der Landsmannschaft lautete bis 2015 u.a. auf Wiedergewinnung der Heimat, Restitution und Aufhebung der Benes-Dekrete. Wikipedia-Sudetendeutsche Landsmannschaften) Höckes Vater soll eine neonazistische Zeitung im Abo gehabt haben. Höcke sei sehr früh Teil der Neuen Rechten gewesen. Er habe dann auch Kontakt mit dem Politiker Hohmann (MdB) gehabt, der zu dieser Zeit wegen einer antisemitisch bewerteten Rede aus der CDU ausgeschlossen wurde. Auch der rechtsextreme Verleger Götz Kubitschek habe zu diesen Kreisen gezählt, der laut Hohmann ein Ideengeber ist und ein breites Ideenspektrum bietet. Der und ein Mitstreiter Hohmanns hätten im Jahr 2000 zudem das Institut für Staatspolitik gegründet. Er beschwört den Untergang Deutschlands. Nach Aussage von Meuthen (ehemaliger AfD-Vorsitzender) würden die Jünger zu ihm kommen und da würden dann die Messen gelesen. Kubitschek sagte, er wolle auf jeden Fall einen Rechtsruck, was immer damit gemeint ist. Er will das was links verrutscht ist rechts korrigieren. Das sei ein echter Kulturkampf, harte weltanschauliche Auseinandersetzung. Man werde auf harte Zeiten zugehen, was er sich aber nicht wünscht. Mit Gequatsche sei das aber nicht mehr zu regeln (also mit Gewalt laut seiner weiter gezeigten Veröffentlichungen). Höcke beruft sich auf geistige Fähigkeiten, die er aus seinen  Schriften zieht. Die sollen laut Kommentar vom Hass auf die Eliten, vom Vorbürgerkrieg, vom Abgrund, Krisen und der Methodik des Widerstandes handeln. Das Netzwerk soll bis in die gewaltbereite Neonaziszene reichen. Das machte man an einer Bekanntschaft Höckes mit dem Neonazi Thorsten Heise fest. Höcke soll auch unter einem Pseudonym im Jahre 2011, 2012 in Artikeln mit Begründung von einer Krise des Liberalismus gesprochen haben und daß nicht die Aggressivität der Deutschen ursächlich für die zwei Weltkriege war, sondern es tatsächlich zwei Präventivkriege gegen das Deutsche Reich gab und es demnächst eine Revolution geben könnte, die an den Nationalsozialismus anknüpft. Zu seiner Teilnahme an einer Neonazi-Demonstration meinte Höcke, es sei (damals) ein Suchprozeß gewesen, bei dem man in Sackgassen reinlaufe. Höcke, der offensichtlich schon längst im Netzwerk integriert war, sei 2013 in die AfD eingetreten, um die Vorstellungen Kubitscheks dort umzusetzen. Das sei deutlich geworden, weil Höcke nach der Landtagswahl 2014 die zweite Fraktionssitzung bei Kubitschek abhielt und danach die AfD weiter unterwandert wurde durch neue Mitglieder. In seinen Reden soll er Theorien etc. geäußert haben, die rassistisch seien, z.B. mit dem Begriff Ausbreitungstyp in Afrika und Platzhaltertyp in Europa wegen des Lebensraums, was Rassenbiologie sei. Das ist aber höchstens ein schwaches Indiz. Höcke meinte dazu, er habe nur ein soziokulturelles Phänomen angesprochen. Höckes sonstigen Äußerungen (z.B. Remigration, Naziparole) sind wie bereits von den Systemmedien ähnlich interpretiert worden. Das kann sein, muß es aber nicht. Höckes Fehler kann aber auch einfach nur sein, daß er bei seinen Reden in Rätseln und mit Fremwörtern doppeldeutig oder hochtrabend wie ein Philosoph oder Politologe spricht. Bei denen reicht eine einzige oder mehrere Reden oder Schriften auch nicht aus, um den wahren Kern zu erfassen. Aber gern wird damit auch versucht, etwas zu verschleiern. So hatte Höcke in seinem Buch ("Nie zweimal in denselben Fluß") hinsichtlich des Flüchtlingsproblems nur den namhaften Philosphen Sloterdijk zitiert, "Politik der wohltemperierten Grausamkeit", was plötzlich aus Höckes Mund gesprochen als ungeheuerlich bewertet wurde. Aus den sonstigen Zitaten aus seinem Buch ist eine Umsturzabsicht zu erkennen, was jedenfalls aufgrund heute bekannter politischer Verhältnisse nicht abwegig ist. Hier kommt es aber darauf an, was Höcke schon vor der Buchveröffentlichung als Grund dafür hatte. Heutzutage hat er erst vermocht zu begreifen, daß die Justiz nicht funktioniert und es in Deutschland politische Schauprozesse gibt. Die Justizmachenschaften in Deutschland ganz allgemein waren ihm gemäß seinen Äußerungen zum Gerichtsprozeß gegen ihn offenkundig noch nicht aufgefallen (wegen fehlender juristischer Kenntnisse). Er will auch immer noch die höchsten Gerichte als neutral ansehen (auf1.tv/das-grosse-interview/wahlen-im-osten-countdown-zur-wende-2-0). Solche Wissensschwächen wären ein Problem selbst bei einem lauteren Einzelherrscher. Eine  Demokratie wiederum kann, wie wir aktuell sehen, zum Cliquensystem gegen den Bürger verkommen. Schlußendlich spricht Höcke nämlich in seinem Buch davon, daß es die Sehnsucht der Deutschen nach einer geschichtlichen Figur (Rätsel) gäbe. Was er damit meinte, wird aus der Doku nicht ersichtlich. Es kann zwar auch ein Ein-Herrscher System mit ihm als Führer dahinterstecken, wie es die Doku ihm unterstellte, muß aber nicht so gemeint gewesen sein.
Fazit: Irgendetwas hat vor der Ukraine., Flüchtlings-, Corona-, Klima- und Globalistenkrise Höcke die Eingebung gegeben (geschichtlich gesehene Ursache für 1. u.2. Weltkrieg, keine Hilfe für seine Volksgruppe nach Vertreibung etc.), das bestehende System wandeln zu wollen. Deswegen darf man aber nicht die Judenverfolgung durch die Deutschen außen vor lassen. Sein und der Antrieb von Kubitschek haben mangels konkreter Aussagen dazu ihre Ursache wohl mehr in individuellen als rechtlichen Gründen. Das Flüchtlingsproblem scheint von Höcke auch überbewertet zu sein wegen seiner rechtlich nicht durchüberlegten Aussagen in dieser Angelegenheit. Schlußendlich kann es sein, daß er in den letzten Jahren einen Lernprozeß gemacht hat, nämlich daß der Gegner ein anderer und viel Gefährlicherer ist. Eine begründete Auffassung, daß Veränderung nur mit Gewalt erreicht werden kann, wäre allerdings kein Grund rechtsextremistische Aktivitäten zu unterstellen, denn dann gäbe es eine objektiv notwendige Ursache dafür. Das übersieht nun wieder der Verfassungsschutz. Der müßte dann nämlich diese Ursache des Problems bekämpfen.
 
Zur vorgeworfenen NS-Parole "Alles für Deutschland" meinte er, er habe nur gesagt, "Alles für unsere Heimat, Alles für Sachsen-Anhalt, Alles für Deutsch ... , weil er es nicht wußte. Es sei ein Allerweltssatz" (Video von Veranstaltung in Merseburg (21.05.21), s. Tagesschau, 18.04.24). Das Wort Deutschland wollte er offenbar nicht noch einmal aussprechen. Mit dem "Allerweltssatz" hat er allerdings recht. Nicht jeder Geschichtslehrer kann bei Nennung eines solchen Satzes haftbar gemacht werden, wie die Systemmedien meinten. Etwas anderes würde schon eher gelten, wenn diese Zeit ein Hauptgebiet seiner Beschäftigung gewesen wäre. Das wiederum wurde Höcke von Frau Sahra Tacke (Rechtsexpertin ZDF) unterstellt, "Er habe sich intensiv mit der Nazizeit beschäftigt" (Heute, 18.04.24). Woher sie diese Weisheit hat, wurde leider nicht verraten. Erst wenn das gesichert ist, wäre der Vorwurf gegen Höcke berechtigter. Grundlage des § 86a StGB ist aber auch das Erfordernis des Verbreitens von Propagandamitteln. Man müßte also unterstellen, Höcke habe von dem Propagandamittel gewußt und hat versucht es zu verbreiten. Das gilt auch, wenn der Adressat (Besucher der Veranstaltung) keine Kenntnis davon hatte. Letzteres zählt zur Art und Weise der Tatbegehung, die objektiv geeignet sein muß. Anwendbar wäre hier die unterste Stufe, nämlich die Klärung, ob Verbreitungsabsicht oder sogar Aufwiegelung vorliegt. Seine Mittel und Methoden wären dafür zu prüfen. Nach aktuellem Sachstand kann der Fall daraufhin erst geprüft werden, nachdem geklärt ist, daß Höcke die Parole kannte und er wußte oder hätte wissen müssen, daß deren Benutzung eine Straftat darstellt. Man muß danach auch noch trennen können, ob seine Rede im Rahmen der Interessen seiner Partei stattfand oder es sich um NS-Verbreitung gehandelt hat. Der bisher veröffentlichte Tatbestand läßt Letzteres jedenfalls nicht erkennen.
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In einem Interview gegenüber AUF1.tv (19.04.24) hat Höcke diesbzgl. auch geäußert, er stehe für nichts vor Gericht, er habe 15 Jahre lang als Beamter treu gedient, er sei noch nie mit Recht Und Gesetz in Konflikt gekommen, weshalb er einschätzt, daß es sich um einen politisch gewollten Prozeß handelt. Sein Ausspruch sei eine rhetorische Kaskade (quasi mit dem Zweck der erhöhten Wirksamkeit einer politischen Rede) gewesen. Ihm sei nicht klar gewesen, daß "Alles für Deutschland" von der SA verwendet wurde und strafbar sei. Der Vorhalt, ein Geschichtslehrer hätte das wissen müssen, sei dämlich und dumm, weil die Geschichte das größte Feld sei, was die Menschheit zu beackern hat (= zu umfangreiches Fachgebiet). Er habe es tatsächlich nicht gewußt. Selbst gebildetere Menschen hätten das nicht gewußt. Er glaubt nicht, daß das Establishment es wagen würde, ihm auf diese Weise den Einzug in den Landtag zu verwehren. Das wäre ein historischer Tabubruch. Er glaubt noch an den Rechtsstaat.
Höcke hat damit seine Unschuld hinreichend glaubhaft gemacht. Nur wenn Frau Sahra Tacke (oder jemand anderes) ihre Aussage hinreichend belegen kann, sieht es schlecht für ihn aus.
Das wird wiederum fraglich, weil der Anwalt von Höcke Prof. Vosgerau festhielt (AUF1, 14.05.24), der Satz sei keine Parole der SA gewesen. Zudem habe das Gericht Höcke einfach unterstellt, der Politiker Ulrich Oeme habe auch schon mal Ärger mit sowas und Höcke hätte mit ihm darüber gesprochen. Der Beweis dazu und zur Frage der Parole hätte laut Prof. Vosgerau vom Gericht erst erhoben werden müssen. Die Beweisanträge dienten nicht, wie in den Medien behauptet wurde, der Verschleppung des Verfahrens. Laut Urteil des Gerichts ist Höcke mit einer Geldstrafe von 13000 € belangt worden und er ist jetzt zunächst vorbestraft. Eine Revisionsverhandlung folgt noch. Gleiches gilt für seine weitere Verurteilung in einem ähnlichen Fall. Höckes Art des Vorbringens in der Verhandlung deutet stark darauf hin, daß er von der Parole wirklich nichts wußte und sich völlig unschuldig sieht.

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Laut der Sendung Heute (ZDF, 23.05.24) soll Krah gegenüber einer italienischen Zeitung gesagt haben, "Nicht jeder SS-Mann sei ein Verbrecher gewesen." Jedenfalls ist bis zum 29.06.24 (gem. Interview mit Höcke und Urban zum Parteitag der AfD; auch AUF.tv nachrichten, 13.06.24) noch nicht geklärt worden, wie er das gemeint hatte. Die genannten Landesparteivorsitzenden gingen auf Nachfrage nur ablenkend ohne konkret zu werden darauf ein.
Es kann für Krah doch nicht so schwer sein, seine Ansicht zu begründen, außer er hat es so gemeint, wie vermutet werden muß. Es ist nunmal für einen Außenstehenden schwer, eine plausible Erklärung dafür zu finden, warum ein SS-Mann andere Interessen hatte, als die SS als solche tasächlich hatte. 

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Diese drei Pandarolen liefen bei Phoenix zur Zeit der Fernseh-Übertragung des AfD-Parteitages in Essen am 29.06.24. Was hier nicht erwähnt wurde, daß diese Entwicklung durch die maßgebliche Wirtschaft politisch motiviert wäre (auch EU-Zwänge etc.). Diese Fachleute haben auch nicht erwähnt, daß dem Bürger viel schlimmeres drohen würde, wenn der Globalismus (also der Westen) seine Ziele erreicht hat. Im Augenblick liegt Politik und Wirtschaft noch unter dem Zwang, den Bürgern Zugeständnisse zu machen, damit insgeheim die Globalisierung und damit keine multipolare Weltordnung mit Russland, China u.a. erreicht werden kann.

Im Verfassungsstreit bzgl. der Abwahl des Abgeordneten Brandner (AfD, MdB) bzgl. des Justizausschussvorsitzenden liegt er mit seiner Aussage vielleicht daneben. Das BVerfG hat am 18.09.24 die Verfassungsklage (Organklage gem. Art. 93 Abs. 1 Ziff. 1 GG) abgelehnt. Allgemein wurde laut Staatsmedien vom BVerfG begründet, die Partei habe keinen rechtlichen Anspruch darauf, die Stelle eines Vorsitzenden in Ausschüssen eines Bundestages zu besetzen, wenn die Ablehnung nicht willkürlich, sondern durch Sachkunde ergeht. Aus dem Urteil ergibt sich aber nur, daß die Auslegung und Anwendung der Bestimmungen der Geschäftsordnung bzgl. der Mehrheitswahl (II.2.; 3.b)bb)cc)) nicht evident sachwidrig und damit willkürlich sind. Das BVerfG hat sich dahingehend aber nicht mit dem Vorliegen einer sachlich korrekten Entscheidungsfindung auseinandergesetzt. Eine Auseinandersetzung liegt noch nicht vor, als das BVerfG meinte, die Ausschußmehrheit sei zu dem Schluß gekommen, der abgewählte Ausschussvorsitzende würde wegen den Vorfällen den Anforderungen des Amtes nicht gerecht werden. Das kann jeder behaupten, deshalb muß das BVerfG als Gericht die Rechtmäßigkeit dieser Behauptung herausarbeiten. Wenn das nicht gelingt, besteht dann doch Willkür. Nur die Richter entscheiden an sich endgültig, ob der vorgeschlagene Kandidat für das Amt geeignet war oder nicht. Was der Ältestenrat bzgl. der Wahl eines Vorsitzenden vereinbart hatte (§ 58 GO-BT), wurde vom BVerfG nicht dargetan. Allerdings kann auch hier eine mißbräuchliche Handhabung der Geschäftsordnung des Bundestages verfassungswidrig sein, was dann der Prüfung durch das BVerfG unterliegen würde (BVerfGE 1, 144/149). Ob Mißbrauch vorliegt, kann durch das BVerfG insoweit nur durch Auseinandersetzung mit der Sache im Einzelnen erfolgen und ist deshalb unentbehrlich.   
Es wäre allerdings dann nicht erforderlich gewesen, wenn die Klageanträge die Klärung dieser Frage nicht als Thema hatten. In der Sachverhaltsdarstellung des Urteils noch in den Systemmedien ist davon berichtet worden. In den RTL-Nachrichten am 07.11.19 wurde nur allgemein berichtet, daß Brandner die Verleihung des Bundesverdienstordens an Udo Lindenberg als Judaslohn verunglimpft hat. Jetzt wurde im Urteil und allgemein lediglich festgestellt, daß er umstrittene Äußerungen in den sozialen Medien geäußert habe (Welche?). Brandners obige Aussage läßt allerdings nicht erkennen, daß die Prüfung der Sachlichkeit der ergangenen Entscheidung im Ausschuß das Thema seiner Klage war. Insoweit könnte das Urteil dann wohl rechtens sein. Der Herr Fechner von der SPD hat unkorrekt ausgesagt, daß Verfassungsgericht habe bestätigt, daß es Sachkunde der Ausschussmitglieder bzgl. der Kandidatenvorschläge der AfD für die Ämter des Vorsitzenden gegeben hat. Wie die differenzierte Prüfung auf Sachkunde des Herrn Brandner etc. erfolgt ist, kann dem Urteil jedoch nicht entnommen werden.  

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Am 26.09.24 kam es zu einem Eklat im Thüringer Landtag, weil der Alterspräsident der AfD keine Anträge zur Änderung der Geschäftsordnung annehmen wollte. Die Berichterstattung und das BSW machen hier keine gute Figur. Laut bisheriger Geschäftsordnung hatte die AfD als stärkste Kraft das alleinige Vorschlagsrecht, einen Kandidaten für den Landtagspräsidenten vorzuschlagen. Bei Nichtannahme hätte nur sie weitere Kandidaten vorschlagen können. Das wollten die anderen Parteien mit Änderungsanträgen verhindern. Der Alterspräsident und die gesamte AfD verneinten dieses Antragsrecht und pochten auf ein Gewohnheitsrecht, weil diese Vorgehensweise bisher immer so praktiziert wurde. Da keine Einigung zustande kam, rief die CDU das Thüringer Landesverfassungsgericht an, daß mit Beschluß v. 27.09.24 das Antragsrecht bejahte und ein Gewohnheitsrecht verneinte. Höcke meinte am 28.09.24 (Heute, ZDF) dazu, es würde nichts daran ändern, daß wir um unseren Wahlsieg betrogen worden sind. Die Thüringer werden das nicht vergessen.
Es ist jedoch nachvollziehbar, daß Parteien Geschäftsordnungsanträge auch vor dem ersten Wahlgang stellen können. Gesichert kann aber auch angesehen werden, daß nun gerade bei einer unliebsamen Partei alle anderen Parteien eine Änderung der bisher praktizierten Regel im vorhinein wünschten, statt 2 oder 3 Wahlgänge abzuwarten. Das müssen sich diese Parteien vorhalten lassen und höchstens das werden die Thüringer nicht vergessen. Das würde auch gelten, wenn erst Wahlen anstehen würden, und unklar ist, welche Parteien in den Landtag kommen und die Änderung neue Parteien unverhältnismäßig benachteiligen würde (s. aktuelle Aktivitäten "zum Schutz des Bundesverfassungsgerichts"). Der Landesverfassungsgerichtshof hat in seinem Beschluss v. 27.09.24 (VerfGH 36/24) das Gewohnheitsrecht auf einen speziellen Sonderfall eingeschränkt und stattdessen auf Seite 35 nur festgestellt, bei einer parlamentarischen Praxis, wonach die stärkste Fraktion den Präsidenten vorschlägt (gemeint ist: wie im ThLandtag), handele es sich lediglich um einen allgemeinen parlamentarischen Brauch, aus dem sich keine rechtlichen Bindungen ableiten lassen (sprich: ist also durch Antrag abänderbar). Es gäbe keine fraktionsabhängige Begrenzung des Vorschlagsrechts und der Präsident müsse aus der Mitte des Parlament (also von allen Parteien) gewählt werden.  
Das ist das rechtlich Logischste, weil es den Abgeordneten nicht zugemutet werden kann, einen ihnen nicht genehmen Kandidaten wählen zu müssen. Der ThLandtag hat es aber jahrzehntelang verfassungswidrig anders gesehen, selbst dann noch als im Dezember 2024 ein Änderungsantrag der Grünen gegen dieses Vorschlagsprivileg vom Parlament abgelehnt wurde (Internetseite des MDR). Diese Logik drängte sich der AfD offenbar immer noch nicht auf (gesundes Rechtsverständnis?). Man hat die AfD aber auch nicht darauf hingewiesen, daß es sich nur um einen Brauch handelt, weshalb sie darüber getäuscht wurde und so im Irrglauben war. Darauf hätte der ThVerfGH ebenfalls eingehen müssen. So sollte die AfD wenigstens für sich auch diese Entscheidung auf ihre Rechtmäßigkeit prüfen. Aber soweit die Entgegnungen der AfD zu den Anträgen im Beschluss im Wesentlichen richtig wiedergegeben wurden, kann man nur sagen, daß sie besser einen Fachmann mit der Abfassung beauftragt hätten.
In Exakt (MDR, 02.10.24) war ein Ausschnitt aus der Versammlung wiedergegeben worden, in der offenbar eine Abgeordnete der Linken allen ernstes behauptete, der Alterspräsident sei nicht demokratisch legitimiert, weshalb dieser nicht die Befugnisse des Landtagspräsidenten habe. Diesem Unsinn war auch der Moderator der Sendung gefolgt.
Denn das ist, wenn man sich die Geschäftsordnung anschaut gerade nicht so, denn die hat bzgl. der Verfahrensweise nicht zwischen beiden unterschieden. Es wird nur von einem "Präsidenten" gesprochen. Selbst die führende Frau Katja Wolf (BSW) hat ihm die unterlassene Worterteilungspflicht gem. § 31 Abs. 2 der Geschäftsordnung vorgeworfen. Diese Pflicht unterliegt demgemäß dem "Präsidenten", weshalb hier nicht nur der Landtagspräsident gemeint sein kann. Die Geschäftsordnung hat keine Trennung vorgenommen bei den Handlungspflichten. Fälle, in denen der Alterspäsident unmöglich tätig sein darf, ergeben sich allein aus dem logischen Zusammenhang.

           
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