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In der Sendung "explosiv" am 24.10.05 wurde von einem bundesweit bekannt gewordenen Fall in Aschaffenburg berichtet. Herr Scheiffele konnte die Raten eines Kreditvertrages nicht mehr bedienen, weshalb sein Hausgrundstück versteigert wurde. An dem schon veräußerten Hausgrundstück nahm er dann eine Wertberichtigung durch Zerstörung mittels Schaufelbagger vor. Die Zerstörung umfasse einen Wert von ca. 150000.- €. Herr Scheiffele meint, daß das Hausgrundstück ca. 500000.- bis 650000.- € Wert war (Verkehrswertgutachten und -feststellung § 74a/5 ZVG ?) und nur ein Versteigerungserlös von 210000.- € erzielt wurde. Darin sah er den Grund für die Vornahme seiner Art der Wertberichtigung.

An allen Seiten des Hausgrundstückes befestigte er ein Schreiben mit folgenden Inhalt:

Informationen für Polizei und sonstige Ordnungshüter

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte nehmen Sie zur Kenntnis, dass es sich bei dieser von mir durchgeführten Aktion um eine Wertberichtigung handelt, die auf Grund mehrfacher Rechtsbeugungen und deren Tolerierung sowie aktiver Unterstützung durch die zuständige Justiz als letztes Mittel geblieben ist, um "Schreiendes Unrecht" anzuprangern und neunmalklugen Glücksrittern den Profit zu Lasten meiner Familie zu verringern.

Bitte sorgen Sie dafür, daß sich keine Personen auf das Grundstück "Untere Sattelhecke 9" begeben, und das niemand das Haus betritt.

Bitte unterlassen Sie alle Maßnahmen, die diese meine Aktion durch die Anwendung von Gewalt Ihrerseits beenden könnte. Nach Abschluß der Wertberichtigung stehe ich Ihnen selbstverständlich und uneingeschränkt zur Verfügung.

Nehmen Sie bitte zur Kenntnis, daß es sich hier nicht um eine Kurzschlußhandlung eines geistig Verwirrten handelt, sondern um eine gezielte Maßnahme, die einer breiten Öffentlichkeit vor Augen führen soll, wozu Menschen fähig werden, wenn Gerichte nur noch als Erfüllungsgehilfen für Banken, Versicherungen und Profitjäger tätig sind, um deren dunkle Machenschaften und deren Kapitalgier zu legalisieren.

Bitte entscheiden Sie, was wichtiger ist, Hauswände oder die Unversehrtheit von Menschen. Halten Sie sich bitte mit Aktivitäten Ihrerseits zurück und ich garantiere Ihnen das außer mir selbst niemand in Gefahr ist und kommt.

Für Ihre Vernunft und Zurückhaltung bedanke ich mich im Voraus.

Mit freundlichen Grüßen

Wie schon andernorts vorgetragen, handelt es sich bei den Zwangsversteigerungsregeln um gesetzgeberisches und Auslegungsunrecht. Es ist durch nichts einzusehen, warum es da, wo machbar, nicht gehen soll, zunächst den freihändigen Verkauf zuzulassen. Zeitgründe können es nicht sein, da Versteigerungsverfahren idR mehr als 1 Jahr beanspruchen. In den meisten rechtlichen Fällen (Pfandart etc.) besteht ebenfalls kein Hinderungsgrund.
Die Schuld des Bundestages ergibt sich aus verfassungswidriger Rechtsvorschrift und des Gerichts aus nicht eingehaltener Vorlagepflicht zum BVerfG gem. Art. 100 GG. Das Persönlichkeitsrecht, die allg. Handlungsfreiheit, das Gleichheits- und Eigentumsrecht sind verletzt durch unangemessenen Eigentumsentzug in Form des geldlichen Vermögens und dadurch entstehender Höherverschuldung sowie unzureichenden Rechtsschutzes (falsche Rechtsvorschrift § 15 u. allg. die Regeln des Zwangsversteigerungsgesetzes).

Für all diejenigen, die das Szenario noch nicht bis zu Ende durchdacht haben, sei hiermit erläutert:
Ein das Naturrecht schwerwiegend verletzendes Gesetz kann zu weiterer und ggfs. zu Dauerverschuldung führen. Da der Mensch keine Maschine ist, wehrt er sich, wie im vorliegenden Fall geschehen, dagegen. Aber weil er sich wehrt, wird er ein zweites Mal bestraft, nämlich strafrechtlich. Noch perfider kann eine Gesellschaft nicht sein. Eine schwerwiegende Doppelbestrafung Unschuldiger zeugt von diktatorischen Verhältnissen.

In der Sendung "Haus unterm Hammer" (RBB, 10.01.06) werden Versteigerungsabläufe bei Familien gezeigt. Desweiteren eine Frau, die auf Anraten einer Bank ein Haus ersteigert hatte, daß ein schwerer Sanierungsfall war, aber dieser Umstand im Verkehrswert-Gutachten nicht aufgeführt wurde. Letzlich sind profimäßige Käufer und Verkäufer vorgestellt worden, die schilderten das sie lukrative Hausgrundstücke günstig ersteigern und dann keine Probleme haben, kurzfristig einen Verkauf mindestens knapp unter dem Verkehrswert, also wesentlich höher als der Ersteigerungswert, zu erzielen.

Genauso betreiben das Banken im professionellen Stil (Recht brisant, 3-sat, 09.04.08; Report, ARD, 26.05.08), indem gute und mit Ratenzahlungen rückständige Kredite professionell an Finanzinvestoren verkauft werden. Die betreiben die Zwangsversteigerung und ersteigern die Hausgrundstücke billig mit dem Ziel, sie an einen Großinvestor weiterzuverkaufen, mit dem die Verkaufspreise schon vor der Versteigerung ausgehandelt wurden. Nachfolgende Liste zeigt links den Versteigerungspreis und rechts den Wiederverkaufspreis.

Prof. Schwintowski meint hier läge ein Betrug auf der Hand und möglicherweise auch Untreue, weil hier ja Geld von Schuldnern, daß denen gehört, nicht ausgezahlt wird, also veruntreut wird. Für RA Baum wird der Schuldner an der ganzen Verwertungsprozedur nicht mehr beteiligt, bleibt aber auf auf der Restschuld sitzen. Das sei im Grunde ein ungeheuerlicher Vorgang. Frau Leutheusser-Schnarrenberger macht die Forderung auf, daß der Darlehensnehmer vor Verkauf einer Forderung ausdrücklich zustimmen muß, denn dann kann er verhindern, daß es dazu kommt, auch daß er nur ein hilfloses Werkzeug in einer Verwertungskette wird.
Alle drei liegen im Schwerpunkt des Problems daneben, weil das Zwangsversteigerungsgesetz ursächlich ist für diese Art der Bereicherung. An sich könnte die kreditgebende Bank bei echten Kreditschuldnern diese Art der Verwertung selbst betreiben, soweit dem nicht vertragliche Absprachen entgegenstehen.
Am 27.06.08 hat nun der Bundestag ein Gesetz verabschiedet, daß eine Hinweispflicht der Bank über die Kreditverkäuflichkeit vorsieht. Infolge werden nichtverkäufliche Kredite teurer sein. Es muß zudem mitgeteilt werden, daß der Kredit verkauft wird. Ein Kündigungsrecht müsse für einen solchen Fall vereinbart sein. Der Aufkäufer könne die Kreditkündigung nur betreiben, wenn ein 2-monatiger Ratenrückstand vorliegt (ARD,ZDF,27.06.08).

In Kleinschwalmtal erschoß ein 71-jähriger Mann 2 Rechtsanwälte und einen Gutachter. Ein weiterer Gutachter wird schwer verletzt. Man stellte fest, das Haus sollte nach einer Scheidung zwangsversteigert werden (brisant, ARD, 19.08.09) und die erschossenen wollten den Wert des Gebäudes ermitteln. Das Verfahren bis zur Zwangsversteigerung habe ihm zu lange gedauert. Er wollte die beteiligten Personen, die das Verfahren in die Länge ziehen, bestrafen. Er habe sich nicht das Leben genommen, denn dann wäre das in der Versenkung verschwunden. Er wollte ein Zeichen setzen, daß man so mit ihm und seiner Verwandtschaft nicht umgehen könne.
RTL berichtete, ein als "psychisch auffällig und aggressiv bekannter Rentner" habe die Bluttat gestanden. Hintergrund sei der Streit um das zur Zwangsversteigerung anstehende Haus seiner Tochter gewesen. Der Bluttat waren jahrelange Scheidungsquerelen der Tochter vorausgegangen.
Mit diesen Informationen kann man auch hier nicht viel anfangen, weil offenbar das wesentliche nicht in die Öffentlichkeit gelangen sollte. Das jahrelange Scheidungsquerelen durch Rechtsanwälte (respektive Richter) verursacht sein können, ist aber wahrscheinlich.

Wie wir hier sehen oder auch nicht sehen, wird in diesem Text, nicht auf die Hintergründe der Tat eingegangen. In der Sendung RTL-aktuell (17.02.2010) wird nur berichtet, der Täter habe verhindern wollen, daß das Haus seiner Tochter verkauft wird. Statt einem typischen Mörderverhalten war ihm zudem nur starke Ergriffenheit anzusehen.
Man muß einsehen, der geschilderte Sachverhalt paßt nicht so ganz zu der Schwere der Tat und des Verhaltens des Täters bei Gericht. Es kann natürlich sein, daß sich die Tochter stur gestellt hat und eine notwendige Veräußerung des Hauses (Zugewinnausgleich, Gütertrennung) verweigerte. Die von der Staatsanwaltschaft gestellten Anträge treffen nur auf echte gewissenlose Mörder zu, was im vorliegenden Fall sehr fragwürdig erscheint.

Zur gleichen Zeit wollte auch ein Mann in Viernheim sein Haus in die Luft sprengen. Er war offensichtlich selbständiger Handwerker und hatte nicht zahlende Schuldner, was zur Zwangsversteigerung seines Hauses führte, die kurz bevorstand.

In der Sendung Report (ARD, 24.08.09) fiel dem Moderator auf, daß solchen Tätern die Zwangsversteigerung ihrer Häuser drohte und welche Rolle dabei die Banken spielen. An aktuellen Beispielen wird dann dargelegt, daß kurzzeitige und lösbare Zahlungsausfälle die kreditgebende Bank nicht daran hinderte, sofort den Kreditvertrag zu kündigen, was in der Sendung angeprangert wurde. Das ist auch richtig, doch nach den AGB der Banken "kann" die Bank in solchen Fällen kündigen, was, wir sahen, aber restriktiv umgesetzt wird.
Nachteilig in der Sendung war, daß in allen gezeigten Fällen die Fehlerursache allein beim Schuldner seinen Anfang genommen hatte. Solche von den Banken und Gerichten scheinheilig verursachten Schädigungen der Schuldner blieben unerwähnt.

Das es auch anders gehen kann, zeigte ein Filmbericht des MDR vom 10.02.09 (Eine Familie in der Schuldenfalle), in dem ein Thüringer Kleinunternehmer hochverschuldet war und das Kreditinstitut bereits die Zwangsversteigerung eines Hausgrundstücks eingeleitet hatte. Doch diesmal lenkte die Bank ein, setzte die Zwangsversteigerung aus und bewilligte den freihändigen Verkauf. Es wurde ein recht guter Verkaufspreis erlangt, wodurch die Insolvenz des Kleinunternehmers abgewendet werden konnte.

In der Sendung frontal21 (ZDF, 12.01.10) wurde von einer Architektin berichtet, die ein altes Haus kaufte und aufwendig restaurierte. Doch bevor sie fertig wurde, ging ihr das Geld aus, weshalb sie eine Haushälfte an einen Richter verkaufte. Im Kaufvertrag verpflichtete sie sich die Fassade fertig instandzusetzen. Doch der neue Putz platzte an einigen Stellen ab. Der Richter leiht ihr für diese Instandsetzung 2000,- € mit einer Grundschuldeintragung über 15000,- € im Grundbuch. Nach Fertigstellung der Arbeiten bemängelte der Richter, daß der Putz um die Fenster etwas anders aussieht und einige Haarrisse zu erkennen seien. Beide genannten Mängel sind oberflächlich nicht zu erkennen. Über einen Gutachter läßt der Richter feststellen, die Risse könnten sich vergrößern und der Putz nachher abplatzen. Die Fassade müsse komplett erneuert werden, am besten mit Wärmedämmung. Der Gutachter der Frau sieht in den Mängeln nur ein optisches Problem. Trotzdem leitet der Richter die Zwangsversteigerung ein.
Gegenüber der Sendung hält der Richter sarkastisch fest, "Uns ist an einer gütlichen Einigung gelegen. Und der Kauf der Haushälfte (der Frau) durch uns könnte Bestandteil einer gütlichen Einigung sein."
Die Frau hätte eine sehr hohe Erfolgsaussicht, die Zwangsversteigerung mit den hierfür vorgesehen prozessualen Mitteln abzuwenden, wenn nur die Gerichte richtig funktionieren täten und der Richter würde in diesem Fall eine Zwangsversteigerung garnicht erst einleiten.

In diesem Fall (RTLaktuell, 27.02.2010) war der Vater langjährig in einem Schützenverein. Der Inhalt des Briefes wurde nicht bekanntgegeben. In den öffentlichen Fernsehnachrichten werden solche Fälle kaum noch erwähnt. Ursachenanalyse bleibt außen vor und die Schuldfrage des Staates stellt sich nicht. Der Staat braucht weder zu ignorieren noch zu handeln.


Hier hat man bei den Hauptursachen die rechtswidrigen Behörden- und Gerichtsentscheidungen vergessen.

01.08.2011

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