In der Sendung "explosiv" am 24.10.05 wurde von einem bundesweit bekannt gewordenen Fall in Aschaffenburg berichtet. Herr Scheiffele konnte die Raten eines Kreditvertrages nicht mehr bedienen, weshalb sein Hausgrundstück versteigert wurde. An dem schon veräußerten Hausgrundstück nahm er dann eine Wertberichtigung durch Zerstörung mittels Schaufelbagger vor. Die Zerstörung umfasse einen Wert von ca. 150000.- . Herr Scheiffele meint, daß das Hausgrundstück ca. 500000.- bis 650000.- Wert war (Verkehrswertgutachten und -feststellung § 74a/5 ZVG ?) und nur ein Versteigerungserlös von 210000.- erzielt wurde. Darin sah er den Grund für die Vornahme seiner Art der Wertberichtigung.
An allen Seiten des Hausgrundstückes befestigte er ein Schreiben mit folgenden Inhalt:
Informationen für Polizei und sonstige Ordnungshüter
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte nehmen Sie zur Kenntnis, dass es sich bei dieser von mir durchgeführten Aktion um eine Wertberichtigung handelt, die auf Grund mehrfacher Rechtsbeugungen und deren Tolerierung sowie aktiver Unterstützung durch die zuständige Justiz als letztes Mittel geblieben ist, um "Schreiendes Unrecht" anzuprangern und neunmalklugen Glücksrittern den Profit zu Lasten meiner Familie zu verringern.
Bitte sorgen Sie dafür, daß sich keine Personen auf das Grundstück "Untere Sattelhecke 9" begeben, und das niemand das Haus betritt.
Bitte unterlassen Sie alle Maßnahmen, die diese meine Aktion durch die Anwendung von Gewalt Ihrerseits beenden könnte. Nach Abschluß der Wertberichtigung stehe ich Ihnen selbstverständlich und uneingeschränkt zur Verfügung.
Nehmen Sie bitte zur Kenntnis, daß es sich hier nicht um eine Kurzschlußhandlung eines geistig Verwirrten handelt, sondern um eine gezielte Maßnahme, die einer breiten Öffentlichkeit vor Augen führen soll, wozu Menschen fähig werden, wenn Gerichte nur noch als Erfüllungsgehilfen für Banken, Versicherungen und Profitjäger tätig sind, um deren dunkle Machenschaften und deren Kapitalgier zu legalisieren.
Bitte entscheiden Sie, was wichtiger ist, Hauswände oder die Unversehrtheit von Menschen. Halten Sie sich bitte mit Aktivitäten Ihrerseits zurück und ich garantiere Ihnen das außer mir selbst niemand in Gefahr ist und kommt.
Für Ihre Vernunft und Zurückhaltung bedanke ich mich im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen
Wie schon andernorts vorgetragen, handelt es sich bei den
Zwangsversteigerungsregeln um gesetzgeberisches und
Auslegungsunrecht. Es ist durch nichts einzusehen, warum es da,
wo machbar, nicht gehen soll, zunächst den freihändigen Verkauf
zuzulassen. Zeitgründe können es nicht sein, da
Versteigerungsverfahren idR mehr als 1 Jahr beanspruchen. In den
meisten rechtlichen Fällen (Pfandart etc.) besteht ebenfalls
kein Hinderungsgrund.
Die Schuld des Bundestages ergibt sich aus verfassungswidriger
Rechtsvorschrift und des Gerichts aus nicht eingehaltener
Vorlagepflicht zum BVerfG gem. Art. 100 GG. Das
Persönlichkeitsrecht, die allg. Handlungsfreiheit, das
Gleichheits- und Eigentumsrecht sind verletzt durch
unangemessenen Eigentumsentzug in Form des geldlichen Vermögens
und dadurch entstehender Höherverschuldung sowie unzureichenden
Rechtsschutzes (falsche Rechtsvorschrift § 15 u. allg. die
Regeln des Zwangsversteigerungsgesetzes).
Für all diejenigen, die das Szenario noch nicht bis zu Ende
durchdacht haben, sei hiermit erläutert:
Ein das Naturrecht schwerwiegend verletzendes Gesetz kann zu
weiterer und ggfs. zu Dauerverschuldung führen. Da der Mensch
keine Maschine ist, wehrt er sich, wie im vorliegenden Fall
geschehen, dagegen. Aber weil er sich wehrt, wird er ein zweites
Mal bestraft, nämlich strafrechtlich. Noch perfider kann eine
Gesellschaft nicht sein. Eine schwerwiegende Doppelbestrafung
Unschuldiger zeugt von diktatorischen Verhältnissen.
In der Sendung "Haus unterm Hammer" (RBB, 10.01.06) werden Versteigerungsabläufe bei Familien gezeigt. Desweiteren eine Frau, die auf Anraten einer Bank ein Haus ersteigert hatte, daß ein schwerer Sanierungsfall war, aber dieser Umstand im Verkehrswert-Gutachten nicht aufgeführt wurde. Letzlich sind profimäßige Käufer und Verkäufer vorgestellt worden, die schilderten das sie lukrative Hausgrundstücke günstig ersteigern und dann keine Probleme haben, kurzfristig einen Verkauf mindestens knapp unter dem Verkehrswert, also wesentlich höher als der Ersteigerungswert, zu erzielen.
Genauso betreiben das Banken im professionellen Stil (Recht brisant, 3-sat, 09.04.08; Report, ARD, 26.05.08), indem gute und mit Ratenzahlungen rückständige Kredite professionell an Finanzinvestoren verkauft werden. Die betreiben die Zwangsversteigerung und ersteigern die Hausgrundstücke billig mit dem Ziel, sie an einen Großinvestor weiterzuverkaufen, mit dem die Verkaufspreise schon vor der Versteigerung ausgehandelt wurden. Nachfolgende Liste zeigt links den Versteigerungspreis und rechts den Wiederverkaufspreis.
Prof. Schwintowski meint hier läge ein Betrug auf der Hand
und möglicherweise auch Untreue, weil hier ja Geld von
Schuldnern, daß denen gehört, nicht ausgezahlt wird, also
veruntreut wird. Für RA Baum wird der Schuldner an der ganzen
Verwertungsprozedur nicht mehr beteiligt, bleibt aber auf auf der
Restschuld sitzen. Das sei im Grunde ein ungeheuerlicher Vorgang.
Frau Leutheusser-Schnarrenberger macht die Forderung auf, daß
der Darlehensnehmer vor Verkauf einer Forderung ausdrücklich
zustimmen muß, denn dann kann er verhindern, daß es dazu kommt,
auch daß er nur ein hilfloses Werkzeug in einer Verwertungskette
wird.
Alle drei liegen im Schwerpunkt des Problems daneben, weil das
Zwangsversteigerungsgesetz ursächlich ist für diese Art der
Bereicherung. An sich könnte die kreditgebende Bank bei echten
Kreditschuldnern diese Art der Verwertung selbst betreiben,
soweit dem nicht vertragliche Absprachen entgegenstehen.
Am 27.06.08 hat nun der Bundestag ein Gesetz verabschiedet, daß
eine Hinweispflicht der Bank über die Kreditverkäuflichkeit
vorsieht. Infolge werden nichtverkäufliche Kredite teurer sein.
Es muß zudem mitgeteilt werden, daß der Kredit verkauft wird.
Ein Kündigungsrecht müsse für einen solchen Fall vereinbart
sein. Der Aufkäufer könne die Kreditkündigung nur betreiben,
wenn ein 2-monatiger Ratenrückstand vorliegt (ARD,ZDF,27.06.08).
In Kleinschwalmtal erschoß ein 71-jähriger Mann 2
Rechtsanwälte und einen Gutachter. Ein weiterer Gutachter wird
schwer verletzt. Man stellte fest, das Haus sollte nach einer
Scheidung zwangsversteigert werden (brisant, ARD, 19.08.09) und
die erschossenen wollten den Wert des Gebäudes ermitteln. Das
Verfahren bis zur Zwangsversteigerung habe ihm zu lange gedauert.
Er wollte die beteiligten Personen, die das Verfahren in die
Länge ziehen, bestrafen. Er habe sich nicht das Leben genommen,
denn dann wäre das in der Versenkung verschwunden. Er wollte ein
Zeichen setzen, daß man so mit ihm und seiner Verwandtschaft
nicht umgehen könne.
RTL berichtete, ein als "psychisch auffällig und aggressiv
bekannter Rentner" habe die Bluttat gestanden. Hintergrund
sei der Streit um das zur Zwangsversteigerung anstehende Haus
seiner Tochter gewesen. Der Bluttat waren jahrelange
Scheidungsquerelen der Tochter vorausgegangen.
Mit diesen Informationen kann man auch hier nicht viel anfangen,
weil offenbar das wesentliche nicht in die Öffentlichkeit
gelangen sollte. Das jahrelange Scheidungsquerelen durch
Rechtsanwälte (respektive Richter) verursacht sein können, ist
aber wahrscheinlich.
Wie wir hier sehen oder auch nicht sehen, wird in diesem Text,
nicht auf die Hintergründe der Tat eingegangen. In der Sendung
RTL-aktuell (17.02.2010) wird nur berichtet, der Täter habe
verhindern wollen, daß das Haus seiner Tochter verkauft wird.
Statt einem typischen Mörderverhalten war ihm zudem nur starke
Ergriffenheit anzusehen.
Man muß einsehen, der geschilderte Sachverhalt paßt nicht so
ganz zu der Schwere der Tat und des Verhaltens des Täters bei
Gericht. Es kann natürlich sein, daß sich die Tochter stur
gestellt hat und eine notwendige Veräußerung des Hauses
(Zugewinnausgleich, Gütertrennung) verweigerte. Die von der
Staatsanwaltschaft gestellten Anträge treffen nur auf echte
gewissenlose Mörder zu, was im vorliegenden Fall sehr
fragwürdig erscheint.
Zur gleichen Zeit wollte auch ein Mann in Viernheim sein Haus in die Luft sprengen. Er war offensichtlich selbständiger Handwerker und hatte nicht zahlende Schuldner, was zur Zwangsversteigerung seines Hauses führte, die kurz bevorstand.
In der Sendung Report (ARD, 24.08.09) fiel dem Moderator auf,
daß solchen Tätern die Zwangsversteigerung ihrer Häuser drohte
und welche Rolle dabei die Banken spielen. An aktuellen
Beispielen wird dann dargelegt, daß kurzzeitige und lösbare
Zahlungsausfälle die kreditgebende Bank nicht daran hinderte,
sofort den Kreditvertrag zu kündigen, was in der Sendung
angeprangert wurde. Das ist auch richtig, doch nach den AGB der
Banken "kann" die Bank in solchen Fällen kündigen,
was, wir sahen, aber restriktiv umgesetzt wird.
Nachteilig in der Sendung war, daß in allen gezeigten Fällen
die Fehlerursache allein beim Schuldner seinen Anfang genommen
hatte. Solche von den Banken und Gerichten scheinheilig
verursachten Schädigungen der Schuldner blieben unerwähnt.
Das es auch anders gehen kann, zeigte ein Filmbericht des MDR vom 10.02.09 (Eine Familie in der Schuldenfalle), in dem ein Thüringer Kleinunternehmer hochverschuldet war und das Kreditinstitut bereits die Zwangsversteigerung eines Hausgrundstücks eingeleitet hatte. Doch diesmal lenkte die Bank ein, setzte die Zwangsversteigerung aus und bewilligte den freihändigen Verkauf. Es wurde ein recht guter Verkaufspreis erlangt, wodurch die Insolvenz des Kleinunternehmers abgewendet werden konnte.
In der Sendung frontal21 (ZDF, 12.01.10) wurde von einer
Architektin berichtet, die ein altes Haus kaufte und aufwendig
restaurierte. Doch bevor sie fertig wurde, ging ihr das Geld aus,
weshalb sie eine Haushälfte an einen Richter verkaufte. Im
Kaufvertrag verpflichtete sie sich die Fassade fertig
instandzusetzen. Doch der neue Putz platzte an einigen Stellen
ab. Der Richter leiht ihr für diese Instandsetzung 2000,-
mit einer Grundschuldeintragung über 15000,- im
Grundbuch. Nach Fertigstellung der Arbeiten bemängelte der
Richter, daß der Putz um die Fenster etwas anders aussieht und
einige Haarrisse zu erkennen seien. Beide genannten Mängel sind
oberflächlich nicht zu erkennen. Über einen Gutachter läßt
der Richter feststellen, die Risse könnten sich vergrößern und
der Putz nachher abplatzen. Die Fassade müsse komplett erneuert
werden, am besten mit Wärmedämmung. Der Gutachter der Frau
sieht in den Mängeln nur ein optisches Problem. Trotzdem leitet
der Richter die Zwangsversteigerung ein.
Gegenüber der Sendung hält der Richter sarkastisch fest,
"Uns ist an einer gütlichen Einigung gelegen. Und der Kauf
der Haushälfte (der Frau) durch uns könnte Bestandteil einer
gütlichen Einigung sein."
Die Frau hätte eine sehr hohe Erfolgsaussicht, die
Zwangsversteigerung mit den hierfür vorgesehen prozessualen
Mitteln abzuwenden, wenn nur die Gerichte richtig funktionieren
täten und der Richter würde in diesem Fall eine
Zwangsversteigerung garnicht erst einleiten.
In diesem Fall (RTLaktuell, 27.02.2010) war der Vater langjährig in einem Schützenverein. Der Inhalt des Briefes wurde nicht bekanntgegeben. In den öffentlichen Fernsehnachrichten werden solche Fälle kaum noch erwähnt. Ursachenanalyse bleibt außen vor und die Schuldfrage des Staates stellt sich nicht. Der Staat braucht weder zu ignorieren noch zu handeln.
Hier hat man bei den Hauptursachen die rechtswidrigen Behörden-
und Gerichtsentscheidungen vergessen.
01.08.2011