Absender:

<ClausPlantiko@aol.com>


Empfänger:

<Hochkultur@gmx.de>


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Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Freunde,

in der Berufungsverhandlung gegen mich am 23.9.2005 wegen (angeblicher) Richterbeleidigung ist es in drei Punkten bei der Entscheidung des AG geblieben. Nur in einem Vorwurf wurde ich frei-gesprochen, weil der angeblich beleidigte Richter meinen Mandanten zum Anwaltswechsel genötigt hatte, das sah das LG Bonn als sogenannten justitiellen Erstschlag an, gegen den man sich mit Worten wehren darf, die sonst als beleidigend gewertet werden. Vergeblich versuchte ich die in den drei anderen Fällen auch vorliegenden justitiellen Erstschläge und die Inexistenz von Volkshoheit und Gewaltentrennung als schwerwiegendsten Erstschlag zu Gehr zu bringen. So bleibt nur die Revision.

Wenn Sie mich unterstützen wollen, verbreiten Sie die Forderung nach Richterwahl auf Zeit durchs Volk wie in der Schweiz und in den USA, um die Richter aus ihrer Politabhängigkeit (Deutscher Richterbund: “Justiz im Würgegriff der Politik“) und uns alle aus der menschenwürdewidrigen Gewalteneinheitstyrannis (Montesquieu) zu befreien, "denn die richterliche Unabhängigkeit ist eine verlogene Angelegenheit, solange dies System besteht“ (Dr. Paulus van Husen, Präsident des Verfassungsgerichtshofs und Oberverwaltungsgerichts NW in: "Die Entfesselung der Dritten Gewalt“), s. auch http://www.hausarbeiten.de/faecher/hausarbeit/juh/24886.html

Mit freundlichen Grüßen Ihr Claus Plantiko.


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Anmerkung:
Das Problem der Richterwillkür ist mit dem Richter auf Zeit nur teilweise gelöst und kann je nach politischer Situation sogar zur Verschlechterung führen.
Worum geht es? Das Problem ist, daß es mit jeder rechtswidrigen rechtskräftigen Rechtsprechung ein Problem gibt, daß wie hier auf Forderungen beruht oder im schweren Fall kriminelles Verhalten infolge entsteht. Denn man kann vom Bürger im schwerwiegenden Fall schon garnicht verlangen, eine rechtswidrige Entscheidung hinzunehmen, wenn ihm die Rechtswidrigkeit bewußt ist und die Entscheidung seinen natürlichen Rechten widerspricht, erst recht nicht, wenn er mit anderen Mitteln zu seinem Recht gekommen wäre. Dem begegnet das System jedoch, selbst mit dem Staatsdiener - Staatsanwaltschaft -, mit strafrechtlicher Bestrafung unter Ignorierung der Ursache der angeblich kriminellen Handlung. Würden die Richter also auf Zeit gewählt, kann und so wird es auch passieren, daß sich die Einflußnahme auf die Richter auf andere Weise äußert. Das Sippenverhalten der Richter, ein Richter verärgert - alle verärgert, könnte sich vielleicht verringern.
Die Einflußnahme hängt also zusätzlich davon ab, wer gerade regiert, kann also positiv wie negativ besetzt sein. Da die Politiker (falsche Tatsachen und Versprechungen), aber auch die Medien (Richter Alexander Hold, GZSZ, Easy-Moderatoren im Rundfunk, manipulierte Zeitungen usw.) einen virtuellen Film vor der Realität ablaufen lassen, fehlt den Deutschen häufig der Realitätssinn. Schröder seine Kampagne nach der Entscheidung über die Vertrauensfrage und dem darauf folgenden Anstieg der Prozente der Wählerstimmen für ihn, machen den Politglauben sehr deutlich. Noch schlimmer ist es mit dem Rechtsglauben.
Daraus ergibt sich, daß es mit dem zustandekommen einer positiven Besetzung einer Regierung sehr schlecht bestellt ist. Das wiederum wirkt sich auch auf das daraus folgende Richterverhalten aus. Das bestehende Problem wäre also noch nicht gelöst.

Durchgreifende Eingriffsmöglichkeiten des Staates in die Tätigkeit und Absetzung des unabhängigen Richters sind im bestehenden System vorhanden, werden aber von den betreffenden Institutionen (Gesetzes-, Berufungs- und Antragsrecht des Parlaments, Bundesverfassungsgericht, Landesverfassungsgerichte, Dienstaufsicht (Art. 98 Abs. 2, 5 GG, § 58 Abs. 1 BVerfGG, Bundes- und Landesrichtergesetze, Art. 89/3 Thür. Verfassung, Verfassungsgerichtshofsgesetz Thür. § 6, Antrag des Landtagspräsidenten)) nicht genutzt, weil sie demzufolge selbst das bestehende Verhalten der Richter wollen und tolerieren.
Die Ursache des Problems ent- und besteht also schon bei unseren gewählten Vertretern und den von ihnen in die speziellen Ämter berufenen Personen. Dort müßte also zuerst aufgeräumt werden. Ein Reglement, daß die Wahl und Abberufung der Richter nach bestimmten Kriterien von staatlich unabhängiger Seite, deren Neutralität sichergestellt werden müßte, zuließe, wäre wünschenswert (Analog dem Vorschlag in der Petition).
Ziel muß es sein, dynamische Regelungen zu schaffen, die richtige Gerichtsentscheidungen im Rahmen des Instanzenrechts sicherstellen, besonders je schwerwiegender der Fall ist. Von der Theorie her hatte das Instanzenrecht von jeher die Aufgabe, den Ausnahmefall einer rechtswidrigen Entscheidung durch die höheren Gerichtsinstanzen heilbar zu machen. Der Ausnahmefall ist menschlich bedingt aufgrund von Unvermögen oder Willkürverhalten einzelner Richter vorgesehen worden, denn sonst bräuchte man nur eine gerichtliche Instanz. Der Ausnahmefall ist aber zur Regel verkommen.

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