Absender:
<ClausPlantiko@aol.com>
Empfänger:
<Hochkultur@gmx.de>
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Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Freunde,
in der Berufungsverhandlung gegen mich am 23.9.2005 wegen (angeblicher)
Richterbeleidigung ist es in drei Punkten bei der Entscheidung des AG
geblieben. Nur in einem Vorwurf wurde ich frei-gesprochen, weil der angeblich
beleidigte Richter meinen Mandanten zum Anwaltswechsel genötigt hatte, das sah
das LG Bonn als sogenannten justitiellen Erstschlag an, gegen den man sich mit
Worten wehren darf, die sonst als beleidigend gewertet werden. Vergeblich
versuchte ich die in den drei anderen Fällen auch vorliegenden justitiellen
Erstschläge und die Inexistenz von Volkshoheit und Gewaltentrennung als
schwerwiegendsten Erstschlag zu Gehr zu bringen. So bleibt nur die Revision.
Wenn Sie mich unterstützen wollen, verbreiten Sie die Forderung nach
Richterwahl auf Zeit durchs Volk wie in der Schweiz und in den USA, um die
Richter aus ihrer Politabhängigkeit (Deutscher Richterbund: “Justiz im
Würgegriff der Politik“) und uns alle aus der menschenwürdewidrigen
Gewalteneinheitstyrannis (Montesquieu) zu befreien, "denn die richterliche
Unabhängigkeit ist eine verlogene Angelegenheit, solange dies System besteht“
(Dr. Paulus van Husen, Präsident des Verfassungsgerichtshofs und
Oberverwaltungsgerichts NW in: "Die Entfesselung der Dritten Gewalt“), s.
auch http://www.hausarbeiten.de/faecher/hausarbeit/juh/24886.html
Mit freundlichen Grüßen Ihr Claus Plantiko.
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Anmerkung:
Das Problem der Richterwillkür ist mit dem Richter auf Zeit nur teilweise
gelöst und kann je nach politischer Situation sogar zur Verschlechterung
führen.
Worum geht es? Das Problem ist, daß es mit jeder rechtswidrigen rechtskräftigen
Rechtsprechung ein Problem gibt, daß wie hier auf Forderungen beruht oder im
schweren Fall kriminelles Verhalten infolge entsteht. Denn man kann vom Bürger
im schwerwiegenden Fall schon garnicht verlangen, eine rechtswidrige
Entscheidung hinzunehmen, wenn ihm die Rechtswidrigkeit bewußt ist und die
Entscheidung seinen natürlichen Rechten widerspricht, erst recht nicht, wenn er
mit anderen Mitteln zu seinem Recht gekommen wäre. Dem begegnet das System
jedoch, selbst mit dem Staatsdiener - Staatsanwaltschaft -, mit
strafrechtlicher Bestrafung unter Ignorierung der Ursache der angeblich
kriminellen Handlung. Würden die Richter also auf Zeit gewählt, kann und so
wird es auch passieren, daß sich die Einflußnahme auf die Richter auf andere
Weise äußert. Das Sippenverhalten der Richter, ein Richter verärgert - alle
verärgert, könnte sich vielleicht verringern.
Die Einflußnahme hängt also zusätzlich davon ab, wer gerade regiert, kann also positiv
wie negativ besetzt sein. Da die Politiker (falsche Tatsachen und
Versprechungen), aber auch die Medien (Richter Alexander Hold, GZSZ,
Easy-Moderatoren im Rundfunk, manipulierte Zeitungen usw.) einen virtuellen
Film vor der Realität ablaufen lassen, fehlt den Deutschen häufig der
Realitätssinn. Schröder seine Kampagne nach der Entscheidung über die
Vertrauensfrage und dem darauf folgenden Anstieg der Prozente der Wählerstimmen
für ihn, machen den Politglauben sehr deutlich. Noch schlimmer ist es mit dem
Rechtsglauben.
Daraus ergibt sich, daß es mit dem zustandekommen einer positiven Besetzung
einer Regierung sehr schlecht bestellt ist. Das wiederum wirkt sich auch auf
das daraus folgende Richterverhalten aus. Das bestehende Problem wäre also noch
nicht gelöst.
Durchgreifende Eingriffsmöglichkeiten des Staates in die Tätigkeit und
Absetzung des unabhängigen Richters sind im bestehenden System vorhanden,
werden aber von den betreffenden Institutionen (Gesetzes-, Berufungs- und
Antragsrecht des Parlaments, Bundesverfassungsgericht,
Landesverfassungsgerichte, Dienstaufsicht (Art. 98 Abs. 2, 5 GG, § 58 Abs. 1
BVerfGG, Bundes- und Landesrichtergesetze, Art. 89/3 Thür. Verfassung, Verfassungsgerichtshofsgesetz
Thür. § 6, Antrag des Landtagspräsidenten)) nicht genutzt, weil sie demzufolge
selbst das bestehende Verhalten der Richter wollen und tolerieren.
Die Ursache des Problems ent- und besteht also schon bei unseren gewählten
Vertretern und den von ihnen in die speziellen Ämter berufenen Personen. Dort
müßte also zuerst aufgeräumt werden. Ein Reglement, daß die Wahl und Abberufung
der Richter nach bestimmten Kriterien von staatlich unabhängiger Seite, deren
Neutralität sichergestellt werden müßte, zuließe, wäre wünschenswert (Analog
dem Vorschlag in der Petition).
Ziel muß es sein, dynamische Regelungen zu schaffen, die richtige
Gerichtsentscheidungen im Rahmen des Instanzenrechts sicherstellen, besonders
je schwerwiegender der Fall ist. Von der Theorie her hatte das Instanzenrecht
von jeher die Aufgabe, den Ausnahmefall einer rechtswidrigen Entscheidung durch
die höheren Gerichtsinstanzen heilbar zu machen. Der Ausnahmefall ist
menschlich bedingt aufgrund von Unvermögen oder Willkürverhalten einzelner
Richter vorgesehen worden, denn sonst bräuchte man nur eine gerichtliche
Instanz. Der Ausnahmefall ist aber zur Regel verkommen.