ki://info> Sehr geehrte Damen und Herren,

untenstehend ein besonders empörendes Beispiel

Ich bin mir im Moment nicht sicher, wie man den Fall packt. Hat jemand Ideen?

Gruß

peter briody

Bernd Taubenheim Wittenberger Straße 4 01309 Dresden Tel 0351 3100152
Bernd.Taubenheim@t-online.de

Offener Brief

Protokoll- Eidesstattliche Erklärung

Über eine Anfrage betreffs Geschäftsverteilungsplan beim Amtsgericht Dresden Geschäftsleitung
Am 13.06.2005 gegen 12 Uhr im Amtsgericht Dresden, Berliner Strasse 3. Etage

Befangenheitsantrag

Anzeige wegen Rechtsbeugung

Dresden, den 16.06.2005

Das Amtsgericht Dresden führt eine unzulässige Zwangsvollstreckungsmaßnahme in einem Geheimverfahren ohne mir rechtliches Gehör zu gewähren unter Az. 506 M 1832/05 gegen meine Person durch.

Herr Perband erklärte mir anlässlich einer Akteneinsicht am 13.06.2006 gegen 11.00 Uhr persönlich, dass er alle meine Anträge auch zukünftig kostenpflichtig ablehnen werde. Somit hat sich Herr Perband mir gegenüber für Befangen erklärt. Herr Perband ist nicht befähigt, ein Richteramt in einem demokratischen Rechtsstaat auszuüben. Nach dieser persönlichen Erklärung von Herrn Perband bin ich in die Geschäftsleitung beim Amtsgericht Dresden, Berliner Strasse in die Geschäftsleitung gefahren, um mich über den Geschäftsverteilungsplan zu informieren.

Ich rüge, dass der Geschäftsverteilungsplan nicht wie vom Gerichtsverfassungsgesetz gefordert, öffentlich vorliegt. Nach einiger Diskussion musste ich auf dem Flur warten, die Tür wurde geschlossen, nach einigen Minuten durfte ich wieder in die Geschäftsräume eintreten.

Frau Hantsche hat mir verbindlich mitgeteilt, dass Herr Perband bis zum „heutigen Tag“, also den 13. Juni 2006 gegen 12 Uhr , als Richter dem Registergericht zugeordnet ist. Eine schriftliche Bestätigung wurde abgelehnt. Hilfsweise habe ich diese Aussage auf einem gereichten Zettel notiert: Beweis:

Damit sind die Beschlüsse von Herrn Perband illegitim und nichtig.

Der Präsident Müller-Kuckelsberg kam kurz in das Dienstzimmer, zog sich nach kurzer Diskussion wieder zurück.

Als Bürgerrechtler stelle ich fest, dass Herr Perband weder fachlich, politisch und menschlich fähig ist, Zwangsvollstreckungs Sachen in einem fairen Verfahren in einem demokratischen Rechtsstaat unabhängig zu entscheiden. Herr Perband und auch ein Herr Fiedler haben rechtswidrige Beschlüsse in Geheimverfahren ohne postalische Angabe gefasst, die verfassungswidrig sind.

Bereits in meiner Grundrechtsrüge vom 15.01.2006 an den Präsidenten des AG habe ich mitgeteilt:

Sehr geehrter Herr Müller-Kuckelsberg,
„aus Ihrem Schreiben vom 05.01.2006 ist ersichtlich, dass Sie die in der UN Resolution 217 (III) der Generalversammlung der Vereinten Nationen vom 10. Dezember 1948 sowie die Grundprinzipien der Unabhängigkeit der Richterschaft, die vom Siebenten Kongress der Vereinten Nationen vom 26. August bis zum 6. September 1985 in Mailand und von der Generalversammlung durch Resolution 40/32 vom 29. November 1985 und 40/146 vom 13. Dezember 1985 gebilligt und von Deutschland ratifiziert wurden und des weiteren die garantierten Menschenrechte der EMRK, des Grundgesetzes und der Verfassung des Freistaates Sachsen nicht im vorliegenden Geheimverfahren wahrnehmen und somit nicht loyal zum Grundgesetz der BRD und der Verfassung des Freistaates Sachsen handeln werden.“Ende Zitat.

Nach Artikel 20 Abs. 3 GG ist die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung an Gesetz und Recht gebunden. Nach Artikel 3 Abs. 1 besteht Gleichheit vor dem Gesetz und nach Artikel 103 Abs. 1 Anspruch auf rechtliches Gehör vor Gericht. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte, das Bundesverfassungsgericht und das Bundesverwaltungsgericht hat mehrheitlich entschieden, dass bei Verletzungen dieser Rechtsstaatsgarantien Urteile nichtig sind.

Mir wurde beim Verwaltungsgericht, beim Finanzgericht, beim Grundbuchamt und beim Amtsgericht dieses Recht verwehrt, meine eingelegten Rechtsmittel kostenpflichtig abgewiesen.

Seit 1990 bin ich durch willkürliche Entscheidungen durch die zuständigen Organe als Bürger der Europäischen Union, der Bundesrepublik Deutschland und des Freistaates Sachsen in meinen Grundrechten ausgegrenzt. Ich muss davon ausgehen, dass die Wahrnehmung meiner staatsbürgerlichen Pflicht als ehrenamtlicher Richter am Neuaufbau des Justizwesens nach der Einheit wahrzunehmen, von stalinistisch geprägten Personen im Justizdienst mich existentiell bedrohen, so dass ich mehrfach über Selbstmord nachgedacht habe. Durch einige mehrwöchige Klinikaufenthalte in Psych. Kliniken wurde ich bisher von der Realisierung abgehalten.

Ich stelle fest: Das Amtsgericht Dresden verletzt die Menschenrechte und Grundrechte sowie geltendes Recht und Gesetz.

Ich rüge diese Verfassungswidrigen Gesetzesverstöße und beantrage eine Aufhebung dieses Verfahrens, welches durch Nichtgewähr rechtlichen Gehörs unzulässig ist. Es liegt Rechtsbeugung nach § 339 StGB vor. Nach Artikel 20 Abs. 4 GG leiste ich gegen die Versuche, das bestehende System zu beseitigen, Widerstand.

Die Zwangsvollstreckung wird für unzulässig erklärt. Alle bisherigen Beschlüsse sind rechtswidrig und somit nichtig!

Gez. Bernd Taubenheim


Betreff: Re: WG: Unregelmäßigkeiten beim AG Dresden.

Das ist absolut normal, was da geschehen ist, das ist bundesweit festzustellen, wenn es sich um ein Kreditinstitut handelt.

Grundsätzlich sind die Rechtspfleger parteiisch und zwar gegenüber dem Kapital verpflichtet, besonders bei Sparkassen die Institute des öffentlichen Rechts sind.

Am Freitag den 16. 6. 06 hat unser Verein erfolgreich eine Zwangsversteigerung in Osterholz -Scharmbeck absetzen können.

Seit 1999 will die Dithm.Krimminalbank mein Gebäude versteigern.

Vier erfolgreiche Absetzungen meiner eigenen Zwangsversteigerung waren nötig, die Letzte am 10.03.06 um die Staatsanwaltschaft Itzehoe und das K3 zu zwingen, das bereits seit 20.04.05 eingestellte Verfahren am 26.04.06 gegen die Banker wieder aufzunehmen, aber erst nachdem ich den zuständigen Dezernenten Müller- Rackow der Staatsanwaltschaft Itzehoe beschuldigt habe, er legalisiere und legitimiere Straftaten.

Wenn ich diese Straftaten begangen hätte, wäre ich längst verurteilt worden.

Mit freundl.Gruß

Rolf Reipöhler

Anmerkung: Im Fall Bernd Taubenheim fällt wieder der Hang zum Suizid auf und seine Peiniger, soweit die Rechtslage tatsächlich so ist, gehen straffrei aus. Im Fall Rolf Reipöhler ist es an den Gerichten durchaus gängige Praxis zwischenzeitlich auch mal nachzugeben, jedoch nicht endgültig. Die Versteigerung kommt dann aber doch über kurz oder lang.

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