ki://info> Sehr geehrte Damen und Herren,
untenstehend ein besonders empörendes Beispiel
Ich bin mir im Moment nicht sicher, wie man den Fall packt. Hat
jemand Ideen?
Gruß
peter briody
Bernd Taubenheim Wittenberger Straße 4 01309 Dresden Tel 0351
3100152
Bernd.Taubenheim@t-online.de
Offener Brief
Protokoll- Eidesstattliche Erklärung
Über eine Anfrage betreffs Geschäftsverteilungsplan beim
Amtsgericht Dresden Geschäftsleitung
Am 13.06.2005 gegen 12 Uhr im Amtsgericht Dresden, Berliner
Strasse 3. Etage
Befangenheitsantrag
Anzeige wegen Rechtsbeugung
Dresden, den 16.06.2005
Das Amtsgericht Dresden führt eine unzulässige
Zwangsvollstreckungsmaßnahme in einem Geheimverfahren ohne mir
rechtliches Gehör zu gewähren unter Az. 506 M 1832/05 gegen
meine Person durch.
Herr Perband erklärte mir anlässlich einer Akteneinsicht am
13.06.2006 gegen 11.00 Uhr persönlich, dass er alle meine
Anträge auch zukünftig kostenpflichtig ablehnen werde. Somit
hat sich Herr Perband mir gegenüber für Befangen erklärt. Herr
Perband ist nicht befähigt, ein Richteramt in einem
demokratischen Rechtsstaat auszuüben. Nach dieser persönlichen
Erklärung von Herrn Perband bin ich in die Geschäftsleitung
beim Amtsgericht Dresden, Berliner Strasse in die
Geschäftsleitung gefahren, um mich über den
Geschäftsverteilungsplan zu informieren.
Ich rüge, dass der Geschäftsverteilungsplan nicht wie vom
Gerichtsverfassungsgesetz gefordert, öffentlich vorliegt. Nach
einiger Diskussion musste ich auf dem Flur warten, die Tür wurde
geschlossen, nach einigen Minuten durfte ich wieder in die
Geschäftsräume eintreten.
Frau Hantsche hat mir verbindlich mitgeteilt, dass Herr Perband
bis zum heutigen Tag, also den 13. Juni 2006 gegen 12
Uhr , als Richter dem Registergericht zugeordnet ist. Eine
schriftliche Bestätigung wurde abgelehnt. Hilfsweise habe ich
diese Aussage auf einem gereichten Zettel notiert: Beweis:
Damit sind die Beschlüsse von Herrn Perband illegitim und
nichtig.
Der Präsident Müller-Kuckelsberg kam kurz in das Dienstzimmer,
zog sich nach kurzer Diskussion wieder zurück.
Als Bürgerrechtler stelle ich fest, dass Herr Perband weder
fachlich, politisch und menschlich fähig ist,
Zwangsvollstreckungs Sachen in einem fairen Verfahren in einem
demokratischen Rechtsstaat unabhängig zu entscheiden. Herr
Perband und auch ein Herr Fiedler haben rechtswidrige Beschlüsse
in Geheimverfahren ohne postalische Angabe gefasst, die
verfassungswidrig sind.
Bereits in meiner Grundrechtsrüge vom 15.01.2006 an den
Präsidenten des AG habe ich mitgeteilt:
Sehr geehrter Herr Müller-Kuckelsberg,
aus Ihrem Schreiben vom 05.01.2006 ist ersichtlich, dass
Sie die in der UN Resolution 217 (III) der Generalversammlung der
Vereinten Nationen vom 10. Dezember 1948 sowie die
Grundprinzipien der Unabhängigkeit der Richterschaft, die vom Siebenten
Kongress der Vereinten Nationen vom 26. August bis zum 6.
September 1985 in Mailand und von der Generalversammlung durch
Resolution 40/32 vom 29. November 1985 und 40/146 vom 13.
Dezember 1985 gebilligt und von Deutschland ratifiziert wurden
und des weiteren die garantierten Menschenrechte der EMRK, des
Grundgesetzes und der Verfassung des Freistaates Sachsen nicht im
vorliegenden Geheimverfahren wahrnehmen und somit nicht loyal zum
Grundgesetz der BRD und der Verfassung des Freistaates Sachsen
handeln werden.Ende Zitat.
Nach Artikel 20 Abs. 3 GG ist die vollziehende Gewalt und die
Rechtsprechung an Gesetz und Recht gebunden. Nach Artikel 3 Abs.
1 besteht Gleichheit vor dem Gesetz und nach Artikel 103 Abs. 1
Anspruch auf rechtliches Gehör vor Gericht. Der Europäische
Gerichtshof für Menschenrechte, das Bundesverfassungsgericht und
das Bundesverwaltungsgericht hat mehrheitlich entschieden, dass
bei Verletzungen dieser Rechtsstaatsgarantien Urteile nichtig
sind.
Mir wurde beim Verwaltungsgericht, beim Finanzgericht, beim
Grundbuchamt und beim Amtsgericht dieses Recht verwehrt, meine
eingelegten Rechtsmittel kostenpflichtig abgewiesen.
Seit 1990 bin ich durch willkürliche Entscheidungen durch die
zuständigen Organe als Bürger der Europäischen Union, der
Bundesrepublik Deutschland und des Freistaates Sachsen in meinen
Grundrechten ausgegrenzt. Ich muss davon ausgehen, dass die
Wahrnehmung meiner staatsbürgerlichen Pflicht als ehrenamtlicher
Richter am Neuaufbau des Justizwesens nach der Einheit
wahrzunehmen, von stalinistisch geprägten Personen im
Justizdienst mich existentiell bedrohen, so dass ich mehrfach
über Selbstmord nachgedacht habe. Durch einige mehrwöchige
Klinikaufenthalte in Psych. Kliniken wurde ich bisher von der
Realisierung abgehalten.
Ich stelle fest: Das Amtsgericht Dresden verletzt die
Menschenrechte und Grundrechte sowie geltendes Recht und Gesetz.
Ich rüge diese Verfassungswidrigen Gesetzesverstöße und
beantrage eine Aufhebung dieses Verfahrens, welches durch
Nichtgewähr rechtlichen Gehörs unzulässig ist. Es liegt
Rechtsbeugung nach § 339 StGB vor. Nach Artikel 20 Abs. 4 GG
leiste ich gegen die Versuche, das bestehende System zu
beseitigen, Widerstand.
Die Zwangsvollstreckung wird für unzulässig erklärt. Alle
bisherigen Beschlüsse sind rechtswidrig und somit nichtig!
Gez. Bernd Taubenheim
Betreff: Re: WG: Unregelmäßigkeiten beim AG Dresden.
Das ist absolut normal, was da geschehen ist, das ist bundesweit
festzustellen, wenn es sich um ein Kreditinstitut handelt.
Grundsätzlich sind die Rechtspfleger parteiisch und zwar
gegenüber dem Kapital verpflichtet, besonders bei Sparkassen die
Institute des öffentlichen Rechts sind.
Am Freitag den 16. 6. 06 hat unser Verein erfolgreich eine
Zwangsversteigerung in Osterholz -Scharmbeck absetzen können.
Seit 1999 will die Dithm.Krimminalbank mein Gebäude versteigern.
Vier erfolgreiche Absetzungen meiner eigenen Zwangsversteigerung
waren nötig, die Letzte am 10.03.06 um die Staatsanwaltschaft
Itzehoe und das K3 zu zwingen, das bereits seit 20.04.05
eingestellte Verfahren am 26.04.06 gegen die Banker wieder
aufzunehmen, aber erst nachdem ich den zuständigen Dezernenten
Müller- Rackow der Staatsanwaltschaft Itzehoe beschuldigt habe,
er legalisiere und legitimiere Straftaten.
Wenn ich diese Straftaten begangen hätte, wäre ich längst
verurteilt worden.
Mit freundl.Gruß
Rolf Reipöhler
Anmerkung: Im Fall Bernd Taubenheim fällt wieder der Hang zum Suizid auf und seine Peiniger, soweit die Rechtslage tatsächlich so ist, gehen straffrei aus. Im Fall Rolf Reipöhler ist es an den Gerichten durchaus gängige Praxis zwischenzeitlich auch mal nachzugeben, jedoch nicht endgültig. Die Versteigerung kommt dann aber doch über kurz oder lang.