Schreiben eines Juristen

Betreff: Eilmitteilung!! Polizeibesuch bei Herrn ..................

Guten Tag,

soeben haben wir per Telefon erfahren, daß die Polizei gestern (am Sonntag!) Herrn Hoeffgen (www.detmar-hoeffgen.de) "einen Besuch abgestattet" hat.

Vorliegenden Informationen nach wurde dabei seine Computeranlage beschlagnahmt. Als Begründung hierfür soll genannt worden sein, daß bzw. weil er angeblich einen Rechtsanwalt "beleidigt" habe. Parallelen zu der Vorgehensweise sogenannter staatlicher Organe auch in anderen Fällen (Dr. Brosa etwa) liegen hier klar auf der Hand.

Um kurzfristige Weiterleitung dieser Mitteilung wird gebeten.

Hintergrund:
Assessor jur. ...................
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03.09.2008

Den Amtsgerichtsdirektor

Ernst-Ludwig Strasse

55116 Mainz

Betr.: 409 Gs 2385/08 Richterin Clemens

3111 Js 18691/08 StA Mainz

Sehr geehrter Herr Amtsgerichtsdirektor,

in vorbezeichneter Angelegenheit habe ich um Anberaumung eines Termins zur Anhörung nachgesucht. (Anlage)

Bis jetzt habe ich nichts gehört.

Ich bin nach wie vor durch die völlig überzogene Maßnahme in meiner Lebensführung ganz gewaltig eingeschränkt, da meine Daten, Adressen und sonstige Angaben fast ausnahmslos auf dem Computer liegen.

Ich weise nochmals auf die Verletzung sowohl des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit als auch den Grundsatz des Übermaßverbots hin.

Der den Beschluss vollziehende Polizeibeamte versteht offenbar mehr von den Dingen als Ihre Richterin Clemens. Er hat sich zwar nicht geäußert, weil er das nicht durfte, aber es war ihm klar anzumerken, wie peinlich ihm die Sache war.

Es scheint ganz offensichtlich, dass diese Sonntagsaktion nicht dem angegeben Zweck dienen soll, sondern ein Vorwand dafür ist, meine Kommunikation einzuschränken, insbesondere den Ausbau meiner Website zu verhindern.

Ich gehe davon aus, dass die StA Mainz gewaltigen Druck bekommt.

Meine Website stellt das Land Rheinland-Pfalz nämlich als ein Bundesland
dar, in dem Willkür und Rechtlosigkeit herrschen, wenn es dem Machterhalt dient. Wer die Website liest, ortet auch sofort die Ursache:
die Staatsanwaltschaft Mainz!

Anstatt die Dinge in Ordnung zu bringen, macht sie, was alle totalitären Institutionen tun:

Sie verstärkt die Repressionen mit der hier vorliegenden Schikane.

Dazu macht es der Staatsanwaltschaft nichts aus, Ihr Amtsgericht und eine offenbar unerfahrene Richterin zu missbrauchen.

Denn dass ein verständiger Richter diesen Beschluss unterschrieben hätte, ist völlig ausgeschlossen.

Ich werde dieses Schreiben zu gegebener Zeit in meine Website einfügen.
Gerne würde ich das mit einem positiven Ergebnis Ihrer Bemühung, die Sache in Ordnung zu bringen, verbinden.

Mit freundlichen Grüßen

Meine Website ist im Ausland gespiegelt. Es hat also keinen Zweck, sie bei 1und1 abschalten zu lassen.
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Liebe Mitstreiter, 2.9.08

am Sonntag, dem 24.8. 15.00 h kam ein Polizist zu mir in die Wohnung, präsentierte einen Beschlagnahmebeschluss und nahm meine Computer mit.

Auf diesem Computer befindet sich mein gesamtes Arbeitsmaterial, aber auch, und das ist für Euch wichtig, Eure Adressen und Mails.

Für mich ist klar, dass die Begründung des Beschlusses, ich hätte den RA Witt in Heidelberg in meiner Website beleidigt, ein klarer Vorwand der StA Mainz ist.

Ich war bis heute vom Netz getrennt, jetzt geht es wieder mit einem PC-Veteran, sehr schleppend zwar, aber es geht. Ich habe aber nur wenige Adressen, deshalb verteilt diese mail bitte durch ganz Deutschland, es ist eine neue Dimension des Datenmissbrauchs aufgetreten.


  Ich sehe hier einen Präzedenzfall, der uns alle treffen kann: Eine StA
  kann beliebig mit einem windigen Vorwand unter Missbrauch eines dummen oder unerfahrenen Richters Eure PC?s abschleppen, wenn dieser Fall durchgeht.

Wenn Ihr zurückmailt, bitte nur Kurzfassungen, damit meine Technik nicht zusammenbricht.

Gruß

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Assessor jur. ....................
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31.8.2008

Amtsgericht Mainz

Richterin Clemens

409 Gs 2385/08

3111 Js 18691/08 StA Mainz

Beschluss vom 21.7.08

In vorbezeichneter Sache beantrage ich:

1) einen alsbaldigen Termin zur Wahrung des Rechtlichen Gehörs (Artikel 103 I GG) anzuberaumen

2) hilfsweise gemäß § 33a letzter Satz die Beschlagnahme aufzuheben.

Begründung:

Die Beschlagnahme meiner Computer stellt einen völlig unangemessen Eingriff in meine Persönlichkeitsrechte dar.

Ich bin von meiner gesamten Kommunikation abgeschnitten. Meine Banküberweisungen, jede Korrespondenz, e-mail-Kontakte, Information der online- Dienste von Spiegel, Süddeutsche Zeitung, Stern etc. sind von der Computerarbeit abhängig. Die Festplatte enthält ca. 2500 private Fotos, von denen ich einige für eine Familienfeier am 7.9. benötige. Ich kann keine Briefe mehr schreiben und ausdrucken, die Entwürfe von Schreiben an diverse Abgeordnete von Bund und Land, sind nicht verfügbar. Den Entwurf meiner Eingabe an den europäischen Gerichtshof wegen Verletzung des Art. 19 GG durch das BVerfG kann ich nicht weiterbearbeiten.

Dieser Einschnitt in meine Persönlichkeitsrechte steht in keinem vertretbaren Verhältnis zu dem Vorwurf, ich hätte einen Rechtsanwalt Witt aus Heidelberg beleidigt.

Die im Beschluss aufgeführten "Beleidigungstatbestände" stehen seit langer Zeit, dem 22.6.2008, im Internet. Damit ist die behauptete Beleidigung vollendet. Weitere Beweise können denknotwendig vom Inhalt meines Computers nicht erwartet werden. Daher ist der letzte Satz des Beschlusses, es könnten weiter Beweismittel gefunden werden, ohne jede innere Logik.

In meiner Website hatte ich Witt und Struth aufgefordert, sich zu äußern, andernfalls würde ich die Veröffentlichung der Schreiben als genehmigt ansehen. Beide haben sich nicht geäußert. Mithin durfte ich redlicherweise davon ausgehen, dass Witt und Struth keine Einwände erheben.

Es ist der unabweisbare Eindruck entstanden, dass die Staatsanwaltschaft Mainz die Strafanzeige des Witt zum Vorwand genommen hat, um meine persönlichen Aktivitäten zur Wiederherstellung des Rechtsstaats, insbesondere in Rheinland-Pfalz, über die Beschlagnahme in die Hand zu bekommen.

Da hier ein ganz offensichtlicher Verstoß gegen das Übermaßverbot vorliegt, sind der Beschluss und die Beschlagnahme rechtswidrig.

In einem anderen Fall wird ein Abteilungsleiter Friedrich des Umweltministerium in NRW verfolgt (frontal21, ZDF, 28.11.08), denn er warnte vor einer Belastung der Ruhr mit krebsauslösenden Giftstoffen und wollte die Einleitung der Chemikalie in die Ruhr soweit wie möglich verbieten. Deshalb wurde er gekündigt, aber mit der Unterstellung, er hätte gegen Vergaberichtlinien verstoßen. Das nahm dann das Ministerium bei einem Vergleich vor dem Arbeitsgericht wieder zurück. Friedrich gilt dann als Informant für Journalisten, weshalb sein früheres Ministerium gegen ihn juristisch vorgeht. Bundesweit wurden an einem Tag 250 Fahnder eingesetzt mit der Wohnung von Friedrich als Hauptzielobjekt. Unterlagen zum PFT-Skandal und Computer werden beschlagnahmt. Er selbst kommt in 3 Wochen lang in Untersuchungshaft. Der Verdacht gegen ihn belief sich auf banden- und gewerbsmäßigen Betrug und Korruption, was durch eine Anzeige des Ex-Arbeitgebers ausgelöst wurde. Zwei weitere Anzeigen beinhalteten, er soll eine Festplatte vom Dienst-PC mit in den Urlaub genommen haben und Mitarbeiter nicht ordnungsgemäß eingestellt haben. Es ging insbesondere um eine angebliche Verletzung des Dienstgeheimnisses, Betrug, Vorteilsannahme, Vorteilsgewährung und Steuerhinterziehung. Die Staatsanwaltschaft Wuppertal bestätigte dann (im eingeschalteten Fernsehzeitraum), kriminelles banden- und gewerbsmäßiges Handeln habe sich nicht bestätigt. Zur Korruptionsanzeige aus dem Umweltministerium, die das bestritten hatte, wollte die Staatsanwaltschaft nichts sagen (?).
Sicherlich aufgrund des Fernsehbeitrages hat man in NRW demokratiehalber einen Umweltausschuß einberufen. Das verfolgte und entstandene Ziel der Existenzzerstörung des Herrn Friedrich wird der Ausschuß, wie üblich, nicht ausgleichen und die Verantwortlichen nicht hinreichend zur Rechenschaft ziehen.
Demokratische Verhältnisse herrschen aber erst dann, wenn nicht das Fernsehen, sondern eine Beschwerde etc. bei der zuständigen Stelle (Vorgesetzter, Petitionsausschuß etc.) Gehör finden und zu entsprechender Aktion derselben führen.

Diese beiden Beispiele, die Affäre zum Sachsensumpf u.v.a.zeigen, hinter den Kulissen agieren Schurken in Machtpositionen. IVm vorteilsbehafteten Gesetzen, häufigen rechtswidrigen Entscheidungen, unvertretbaren unrechtmäßigen Inhaftierungen und und und beantwortet sich die Frage nach dem gerechten Krieg (Podiumsdiskussion, Phönix, 20.11.08) und der Errichtung einer Demokratie nach westlichen Muster recht einfach. Deutschland besitzt keine Vorbildfunktion und kann sich deshalb auch nicht anmaßen, anderen Ländern die angebliche Demokratie aufzuzwingen. Jedoch in der Podiumsdiskussion waren die deutschen, us-amerikanischen und die Probleme anderer westlicher Länder kein Thema für die Bewertung der Richtigkeit der Auslandseinsätze. Das Für und Wider bewegte sich im Bereich abstrakter Begriffsbestimmungen und dem Erfahrungssatz aus der Geschichte, daß es kein Beispiel gibt, daß Gewalt nicht zu neuer Gewalt geführt hätte. Juristisch gesehen gäbe es nur zulässige oder nicht zulässige Gewalt, worüber geredet werden müsse. Dieser zumindest wichtige Ansatz geht aber im allgemeinen Geplapper unter. Es wird von der Bitte der afghanischen Regierung um Hilfe gesprochen, obwohl doch diese Regierung erst vom Westen installiert wurde. Eine solche Bitte hat dann nur noch den Charakter, das neue System zu festigen und Kriegseinsätze zu legitimieren.
Erhard Epplers (SPD) Begriffsbestimmung vom Krieg (nur bei Staaten) hieße im Nachhinein, die Einverleibung des Landes der Indianer durch die Weißen war legitim. Das Phänomen solcher unvollendeten Denksätze, die auch bei Geisler (Gewalt) oder Scholl-Latour (RAF) zu finden sind, gab es schon zu Zeiten der klassischen Philosophie (Hegel, Feuerbach etc.), wobei sich geistige Unvollendetheit und beabsichtigte Interessenvertretung vermischten.

In einem weiteren Fall wird ein Lehrer in Hessen vor 30 Jahren verdächtigt, politischer Extremist zu sein (Report Mainz, ARD, 01.12.08). Der Moderator meint, das staatliche Willkür Lebensentwürfe zerstören kann, das weiß man, doch diesen Fall traut man eher nur einer Diktatur zu. Der Lehrer lebt im Exil mit einem Leben als Hilfsarbeiter. Sein Berufsverbot beginnt 1968. Er sollte als Oberstleutnant der Reserve bei einer Übung eine Demonstration von Studenten gewaltsam auflösen, was grundgesetzwidrig ist und von ihm abgelehnt wird. Er wird als Wehrdienstverweigerer anerkannt und ist aber dann im Visier des hessischen Verfassungsschutzes. Die Übernahme als verbeamteter Lehrer wird vom Land Hessen mit unhaltbaren Begründungen verweigert. Er fiel ebenfalls unbegründet unter den Extremistenbeschluß und als das widerlegt werden konnte, war er nun ein schlechter Pädagoge trotz seiner hervorragenden Noten und sein Berufsverbot bleibt bestehen. Dagegen ging der Lehrer seither ohne Erfolg an. Trotz wechselnder Regierungen hat sich keine von diesen bereiterklärt, ihn zu rehabilitieren. Ministerpräsident Roland Koch meinte bei einem Interview, er glaube nicht, daß das ein ganz so spannender Fall ist, er kenne jedenfalls den Vorgang im Augenblick nicht - Punkt. Fachleute meinten, ihm stünde wenigstens eine moralische Rehabilitierung und Schadensersatz zu.
Was also ist die Ursache dafür, das verschiedene Regierungen dieses Unrecht tolerieren. Sie sind eben vom Grunde her garnicht so verschieden, sie laufen nur unter verschiedenen Parteinamen. Das ist der demagogische Prozeß, der mit Wahlen allein offenbar nicht gelöst werden kann.
Aufgrund seiner nur noch kurzen Lebenserwartung wegen schwerer Krankheit könnte das für ihn die Stunde der Abrechnung sein, aber darauf kommen der Lehrer, wie die meißten anderen Geschädigten, nicht. Oder war der Eingriff nicht schlimm genug?
Da, wo der Staat den Bürger zwingt schwerstes Unrecht hinzunehmen oder Gegengewalt erforderlich wird, können wir von einer Diktatur sprechen.

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