Schreiben eines Juristen
Betreff: Eilmitteilung!! Polizeibesuch bei Herrn
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Guten Tag,
soeben haben wir per Telefon erfahren, daß die Polizei gestern
(am Sonntag!) Herrn Hoeffgen (www.detmar-hoeffgen.de) "einen
Besuch abgestattet" hat.
Vorliegenden Informationen nach wurde dabei seine Computeranlage
beschlagnahmt. Als Begründung hierfür soll genannt worden sein,
daß bzw. weil er angeblich einen Rechtsanwalt
"beleidigt" habe. Parallelen zu der Vorgehensweise
sogenannter staatlicher Organe auch in anderen Fällen (Dr. Brosa
etwa) liegen hier klar auf der Hand.
Um kurzfristige Weiterleitung dieser Mitteilung wird gebeten.
Hintergrund:
Assessor jur. ...................
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03.09.2008
Den Amtsgerichtsdirektor
Ernst-Ludwig Strasse
55116 Mainz
Betr.: 409 Gs 2385/08 Richterin Clemens
3111 Js 18691/08 StA Mainz
Sehr geehrter Herr Amtsgerichtsdirektor,
in vorbezeichneter Angelegenheit habe ich um Anberaumung eines
Termins zur Anhörung nachgesucht. (Anlage)
Bis jetzt habe ich nichts gehört.
Ich bin nach wie vor durch die völlig überzogene Maßnahme in
meiner Lebensführung ganz gewaltig eingeschränkt, da meine
Daten, Adressen und sonstige Angaben fast ausnahmslos auf dem
Computer liegen.
Ich weise nochmals auf die Verletzung sowohl des Grundsatzes der
Verhältnismäßigkeit als auch den Grundsatz des
Übermaßverbots hin.
Der den Beschluss vollziehende Polizeibeamte versteht offenbar
mehr von den Dingen als Ihre Richterin Clemens. Er hat sich zwar
nicht geäußert, weil er das nicht durfte, aber es war ihm klar
anzumerken, wie peinlich ihm die Sache war.
Es scheint ganz offensichtlich, dass diese Sonntagsaktion nicht
dem angegeben Zweck dienen soll, sondern ein Vorwand dafür ist,
meine Kommunikation einzuschränken, insbesondere den Ausbau
meiner Website zu verhindern.
Ich gehe davon aus, dass die StA Mainz gewaltigen Druck bekommt.
Meine Website stellt das Land Rheinland-Pfalz nämlich als ein
Bundesland
dar, in dem Willkür und Rechtlosigkeit herrschen, wenn es dem
Machterhalt dient. Wer die Website liest, ortet auch sofort die
Ursache:
die Staatsanwaltschaft Mainz!
Anstatt die Dinge in Ordnung zu bringen, macht sie, was alle
totalitären Institutionen tun:
Sie verstärkt die Repressionen mit der hier vorliegenden
Schikane.
Dazu macht es der Staatsanwaltschaft nichts aus, Ihr Amtsgericht
und eine offenbar unerfahrene Richterin zu missbrauchen.
Denn dass ein verständiger Richter diesen Beschluss
unterschrieben hätte, ist völlig ausgeschlossen.
Ich werde dieses Schreiben zu gegebener Zeit in meine Website
einfügen.
Gerne würde ich das mit einem positiven Ergebnis Ihrer
Bemühung, die Sache in Ordnung zu bringen, verbinden.
Mit freundlichen Grüßen
Meine Website ist im Ausland gespiegelt. Es hat also keinen
Zweck, sie bei 1und1 abschalten zu lassen.
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Liebe Mitstreiter, 2.9.08
am Sonntag, dem 24.8. 15.00 h kam ein Polizist zu mir in die
Wohnung, präsentierte einen Beschlagnahmebeschluss und nahm
meine Computer mit.
Auf diesem Computer befindet sich mein gesamtes Arbeitsmaterial,
aber auch, und das ist für Euch wichtig, Eure Adressen und
Mails.
Für mich ist klar, dass die Begründung des Beschlusses, ich
hätte den RA Witt in Heidelberg in meiner Website beleidigt, ein
klarer Vorwand der StA Mainz ist.
Ich war bis heute vom Netz getrennt, jetzt geht es wieder mit
einem PC-Veteran, sehr schleppend zwar, aber es geht. Ich habe
aber nur wenige Adressen, deshalb verteilt diese mail bitte durch
ganz Deutschland, es ist eine neue Dimension des Datenmissbrauchs
aufgetreten.
Ich sehe hier einen Präzedenzfall, der uns alle treffen
kann: Eine StA
kann beliebig mit einem windigen Vorwand unter Missbrauch
eines dummen oder unerfahrenen Richters Eure PC?s abschleppen,
wenn dieser Fall durchgeht.
Wenn Ihr zurückmailt, bitte nur Kurzfassungen, damit meine
Technik nicht zusammenbricht.
Gruß
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Assessor jur. ....................
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31.8.2008
Amtsgericht Mainz
Richterin Clemens
409 Gs 2385/08
3111 Js 18691/08 StA Mainz
Beschluss vom 21.7.08
In vorbezeichneter Sache beantrage ich:
1) einen alsbaldigen Termin zur Wahrung des Rechtlichen Gehörs
(Artikel 103 I GG) anzuberaumen
2) hilfsweise gemäß § 33a letzter Satz die Beschlagnahme
aufzuheben.
Begründung:
Die Beschlagnahme meiner Computer stellt einen völlig
unangemessen Eingriff in meine Persönlichkeitsrechte dar.
Ich bin von meiner gesamten Kommunikation abgeschnitten. Meine
Banküberweisungen, jede Korrespondenz, e-mail-Kontakte,
Information der online- Dienste von Spiegel, Süddeutsche
Zeitung, Stern etc. sind von der Computerarbeit abhängig. Die
Festplatte enthält ca. 2500 private Fotos, von denen ich einige
für eine Familienfeier am 7.9. benötige. Ich kann keine Briefe
mehr schreiben und ausdrucken, die Entwürfe von Schreiben an
diverse Abgeordnete von Bund und Land, sind nicht verfügbar. Den
Entwurf meiner Eingabe an den europäischen Gerichtshof wegen
Verletzung des Art. 19 GG durch das BVerfG kann ich nicht
weiterbearbeiten.
Dieser Einschnitt in meine Persönlichkeitsrechte steht in keinem
vertretbaren Verhältnis zu dem Vorwurf, ich hätte einen
Rechtsanwalt Witt aus Heidelberg beleidigt.
Die im Beschluss aufgeführten
"Beleidigungstatbestände" stehen seit langer Zeit, dem
22.6.2008, im Internet. Damit ist die behauptete Beleidigung
vollendet. Weitere Beweise können denknotwendig vom Inhalt
meines Computers nicht erwartet werden. Daher ist der letzte Satz
des Beschlusses, es könnten weiter Beweismittel gefunden werden,
ohne jede innere Logik.
In meiner Website hatte ich Witt und Struth aufgefordert, sich zu
äußern, andernfalls würde ich die Veröffentlichung der
Schreiben als genehmigt ansehen. Beide haben sich nicht
geäußert. Mithin durfte ich redlicherweise davon ausgehen, dass
Witt und Struth keine Einwände erheben.
Es ist der unabweisbare Eindruck entstanden, dass die
Staatsanwaltschaft Mainz die Strafanzeige des Witt zum Vorwand
genommen hat, um meine persönlichen Aktivitäten zur
Wiederherstellung des Rechtsstaats, insbesondere in
Rheinland-Pfalz, über die Beschlagnahme in die Hand zu bekommen.
Da hier ein ganz offensichtlicher Verstoß gegen das
Übermaßverbot vorliegt, sind der Beschluss und die
Beschlagnahme rechtswidrig.
In einem anderen Fall wird ein Abteilungsleiter Friedrich des
Umweltministerium in NRW verfolgt (frontal21, ZDF, 28.11.08),
denn er warnte vor einer Belastung der Ruhr mit krebsauslösenden
Giftstoffen und wollte die Einleitung der Chemikalie in die Ruhr
soweit wie möglich verbieten. Deshalb wurde er gekündigt, aber
mit der Unterstellung, er hätte gegen Vergaberichtlinien
verstoßen. Das nahm dann das Ministerium bei einem Vergleich vor
dem Arbeitsgericht wieder zurück. Friedrich gilt dann als
Informant für Journalisten, weshalb sein früheres Ministerium
gegen ihn juristisch vorgeht. Bundesweit wurden an einem Tag 250
Fahnder eingesetzt mit der Wohnung von Friedrich als
Hauptzielobjekt. Unterlagen zum PFT-Skandal und Computer werden
beschlagnahmt. Er selbst kommt in 3 Wochen lang in
Untersuchungshaft. Der Verdacht gegen ihn belief sich auf banden-
und gewerbsmäßigen Betrug und Korruption, was durch eine
Anzeige des Ex-Arbeitgebers ausgelöst wurde. Zwei weitere
Anzeigen beinhalteten, er soll eine Festplatte vom Dienst-PC mit
in den Urlaub genommen haben und Mitarbeiter nicht
ordnungsgemäß eingestellt haben. Es ging insbesondere um eine
angebliche Verletzung des Dienstgeheimnisses, Betrug,
Vorteilsannahme, Vorteilsgewährung und Steuerhinterziehung. Die
Staatsanwaltschaft Wuppertal bestätigte dann (im eingeschalteten
Fernsehzeitraum), kriminelles banden- und gewerbsmäßiges
Handeln habe sich nicht bestätigt. Zur Korruptionsanzeige aus
dem Umweltministerium, die das bestritten hatte, wollte die
Staatsanwaltschaft nichts sagen (?).
Sicherlich aufgrund des Fernsehbeitrages hat man in NRW
demokratiehalber einen Umweltausschuß einberufen. Das verfolgte
und entstandene Ziel der Existenzzerstörung des Herrn Friedrich
wird der Ausschuß, wie üblich, nicht ausgleichen und die
Verantwortlichen nicht hinreichend zur Rechenschaft ziehen.
Demokratische Verhältnisse herrschen aber erst dann, wenn nicht
das Fernsehen, sondern eine Beschwerde etc. bei der zuständigen
Stelle (Vorgesetzter, Petitionsausschuß etc.) Gehör finden und
zu entsprechender Aktion derselben führen.
Diese beiden Beispiele, die Affäre zum Sachsensumpf
u.v.a.zeigen, hinter den Kulissen agieren Schurken in
Machtpositionen. IVm vorteilsbehafteten Gesetzen, häufigen
rechtswidrigen Entscheidungen, unvertretbaren unrechtmäßigen
Inhaftierungen und und und beantwortet sich die Frage nach dem
gerechten Krieg (Podiumsdiskussion, Phönix, 20.11.08) und der
Errichtung einer Demokratie nach westlichen Muster recht einfach.
Deutschland besitzt keine Vorbildfunktion und kann sich deshalb
auch nicht anmaßen, anderen Ländern die angebliche Demokratie
aufzuzwingen. Jedoch in der Podiumsdiskussion waren die
deutschen, us-amerikanischen und die Probleme anderer westlicher
Länder kein Thema für die Bewertung der Richtigkeit der
Auslandseinsätze. Das Für und Wider bewegte sich im Bereich
abstrakter Begriffsbestimmungen und dem Erfahrungssatz aus der
Geschichte, daß es kein Beispiel gibt, daß Gewalt nicht zu
neuer Gewalt geführt hätte. Juristisch gesehen gäbe es nur
zulässige oder nicht zulässige Gewalt, worüber geredet werden
müsse. Dieser zumindest wichtige Ansatz geht aber im allgemeinen
Geplapper unter. Es wird von der Bitte der afghanischen Regierung
um Hilfe gesprochen, obwohl doch diese Regierung erst vom Westen
installiert wurde. Eine solche Bitte hat dann nur noch den
Charakter, das neue System zu festigen und Kriegseinsätze zu
legitimieren.
Erhard Epplers (SPD) Begriffsbestimmung vom Krieg (nur bei
Staaten) hieße im Nachhinein, die Einverleibung des Landes der
Indianer durch die Weißen war legitim. Das Phänomen solcher
unvollendeten Denksätze, die auch bei Geisler (Gewalt) oder
Scholl-Latour (RAF) zu finden sind, gab es schon zu Zeiten der
klassischen Philosophie (Hegel, Feuerbach etc.), wobei sich
geistige Unvollendetheit und beabsichtigte Interessenvertretung
vermischten.
In einem weiteren Fall wird ein Lehrer in Hessen vor 30 Jahren
verdächtigt, politischer Extremist zu sein (Report Mainz, ARD,
01.12.08). Der Moderator meint, das staatliche Willkür
Lebensentwürfe zerstören kann, das weiß man, doch diesen Fall
traut man eher nur einer Diktatur zu. Der Lehrer lebt im Exil mit
einem Leben als Hilfsarbeiter. Sein Berufsverbot beginnt 1968. Er
sollte als Oberstleutnant der Reserve bei einer Übung eine
Demonstration von Studenten gewaltsam auflösen, was
grundgesetzwidrig ist und von ihm abgelehnt wird. Er wird als
Wehrdienstverweigerer anerkannt und ist aber dann im Visier des
hessischen Verfassungsschutzes. Die Übernahme als verbeamteter
Lehrer wird vom Land Hessen mit unhaltbaren Begründungen
verweigert. Er fiel ebenfalls unbegründet unter den
Extremistenbeschluß und als das widerlegt werden konnte, war er
nun ein schlechter Pädagoge trotz seiner hervorragenden Noten
und sein Berufsverbot bleibt bestehen. Dagegen ging der Lehrer
seither ohne Erfolg an. Trotz wechselnder Regierungen hat sich
keine von diesen bereiterklärt, ihn zu rehabilitieren.
Ministerpräsident Roland Koch meinte bei einem Interview, er
glaube nicht, daß das ein ganz so spannender Fall ist, er kenne
jedenfalls den Vorgang im Augenblick nicht - Punkt. Fachleute
meinten, ihm stünde wenigstens eine moralische Rehabilitierung
und Schadensersatz zu.
Was also ist die Ursache dafür, das verschiedene Regierungen
dieses Unrecht tolerieren. Sie sind eben vom Grunde her garnicht
so verschieden, sie laufen nur unter verschiedenen Parteinamen.
Das ist der demagogische Prozeß, der mit Wahlen allein offenbar
nicht gelöst werden kann.
Aufgrund seiner nur noch kurzen Lebenserwartung wegen schwerer
Krankheit könnte das für ihn die Stunde der Abrechnung sein,
aber darauf kommen der Lehrer, wie die meißten anderen
Geschädigten, nicht. Oder war der Eingriff nicht schlimm genug?
Da, wo der Staat den Bürger zwingt schwerstes Unrecht
hinzunehmen oder Gegengewalt erforderlich wird, können wir von
einer Diktatur sprechen.