Wir würden es begrüßen, wenn an den Verhandlungstagen am 01.09, 03.09. und 10.09.2010, 10:00 Uhr, Sitzungssaal Nr.1, Prozeßbeobachter an der Verhandlung teilnehmen.
Der Anwalt der Sparkasse Ostprignitz-Ruppin, Gerd Henning,
hat die Sparkassengeschädigten Wolfgang und Anita Schroth
2004 wegen angeblichen Betruges angezeigt.
Schroth und seine Ehefrau sollen Vollstreckungsvereitelung begangen, Schroth soll zudem Prozeßbetrug begangen haben.
Wir möchten uns die Beurteilung des Trios Marckhoff (Vorstand SPK), Schnittcher (immer noch Ltd. OStA), Henning (Anwalt von Schnittcher u.der SPK) vorerst sparen. Diesem Trio haben Schroth und seine Frau das Verfahren zu "danken".
Mit freundlichen Grüßen
SOS Handwerk
----------------------Wolfgang Schroth
Jabeler Chaussee 5
25355 Barmstedt
Telefon 04123929103
Telefax 033931 37645
sos.handwerk@t-online.de
Reinhard SeIle
Am Wasserwerk 29
16909 Wittstock
Telefon 03394 448639
e-mail: re-selle@t-online.de
Barmstedt/Wittstock 21.08.2008
Generalstaatsanwalt
Des Landes Brandenburg
Persönlich
Herr Eduardo Rautenberg
Steinstraße 61
14776 Brandenburg an der Havel
per Telefax 03381 2082490
Strafanzeige gegen Staatsanwälte der Staatsanwaltschaft Potsdam und Neuruppin nach § 258, 258a StGB, wegen Strafvereitlung im Amt.
Hiermit stellen die Unterzeichner Strafanzeige und Strafantrag gegen Staatsanwälte der Staatanwaltschaft Potsdam wegen des begründeten Verdachtes der Strafvereitlung im Amt und der damit verbundenen Begünstigung von Amtspersonen, Abgeordneten, Aufsichts-und Kontrollpersonen, die für die Überwachung und Kontrolle der Sparkasse Ostprignitz-Ruppin verantwortlich sind. Mit den Schreiben vom 11.10.06 (Schroth) und 11.10.2006 (Selle) wurden Strafanzeigen beim BKA gestellt, da mit einer Strafverfolgung der Staatsanwaltschaft Neuruppin, unter Leitung des OStA Schnitteher nicht zu rechnen war und ist (Ermittlungen wurden nicht aufgenommen, bzw. verschleppt, obgleich die Kriminalpolizei Elmshom nicht nur von Betrug, sondern auch von Wirtschaftskriminalität der angezeigten Personen (Sparkasse Ostprignitz-Ruppin) sprach.
In dem Ruppiner Anzeiger Neuruppin war am 21.08.2008 zu lesen, daß sich in dem zu untersuchenden Untreuevorwurf gegenüber Sparkassenvorstand Marckhoff und Landrat Gilde, der 1. Ud.OStA Schnitteher für befangen hält, da er mit Marckhoff befreundet sei. Davon war nicht die Rede, als die Strafanzeigen der Unterzeichner der Staatsanwaltschaft vorlagen.
Die Strafanzeigen wurden vom BKA an das LKA Brandenburg und nachfolgend an die Schwerpunktstaatsanwaltschaft für Wirtschaftskriminalität in Potsdam weitergeleitet. Am 18.01.07 wurde der Unterzeichner Schroth zwecks Zeugenbefragung zur Kriminalpolizei Potsdam, "Haus für Terrorismusbekämpfung" geladen. Die Befragung durch die Kriminalkommissarin und die anwesenden OStAnwälte Ost und Kurz fand nicht statt, da Schroth auf die gesetzlich zugesicherte Anwesenheit der Person des Vertrauens bestand, die ihm nicht durch die Staatsanwälte zugestanden wurde (Strafvereitlung im Amt), wenn der Geschädigte bei einem derart umfassenden Sachverhalt erst zur Zeugenbefragung bestellt und nicht befragt wird).
StA Schilder teilte mit dem Schreiben vom 04.05.07 (Schroth) und dem Schreiben vom 12.06.07 (Selle) mit, daß die Straftaten angeblich verjährt, bzw. keine Straftaten wären.
Mit dem gemeinsam unterzeichneten Schreiben vom 31.08.2007 wurde Beschwerde beim Generalstaatsanwalt eingelegt auf die bis heute keine Antwort erteilt wurde (Verschleppung),
Es ist festzustellen, daß gegen Amtsträger, wie dem SPD-Landrat Gilde, die angezeigten Personen der Sparkassenaufsicht im Finanzministerium und die Verantwortlichen der Sparkasse Ostprignitz-Ruppin, nicht ermittelt, sondern vermutlich gewartet wurde, bis die Straftaten verjähren (s. z.B. Prozeßbetrug).
Unabhängig von den in den Anzeigen enthaltenen Betrugsvorwürfen gegenüber Privatpersonen, wurde auch der Betrug, (Veruntreuung) auf den Kommunal-und Kreiskonten, angezeigt. Der Schaden dürfte in die zig Millionen gehen, wenn Zahlungen der Bürger auf diesen Konten verspätet gebucht (wertgestellt) wurden und sich die Kreditsumme der Betroffenen Kommunen etc. nicht verringern konnte. Die vom Landrat in öffentlicher Kreistagssitzung zugegebenen 0,42 % Fehlabrechnungen ergeben bei dem Haushalt des Landkreises ca. 3 Millionen Verlust jährlich.
Von einer Verjährung konnte die Staatsanwaltschaft bei ordnungsgemäßer Bearbeitung nicht ausgehen, da sich Z.B. die Fehlabrechnungen auf den Kundenkonten bis zum heutigen Tag durch die Quartalsabrechnungen ziehen. Überprüft wurden nicht die von SOS-Handwerk erhobenen und begründeten Kontrollforderungen, die vom Landrat Gilde mit der Begründung abgewiesen wurden, daß die Sparkasse ja ein Gutachten hätte anfertigen lassen, das keinerlei Unregelmäßigkeiten zeigen würde. Die Fragen was und wie geprüft wurde, beantwortete Gilde nicht. Letztlich verhinderte Gilde die Prüfung der Kreiskonten durch den Rechnungsprüfungsausschuß. Es bedurfte nur Prüfung (1991-2007), wann dem Bürger von seinem Sparkassenkonto, der an den Kreis, Kommune, Krankenhaus etc. geschuldete Betrag abgebucht und wann dieser auf den genannten öffentlichen Konten gutgeschrieben wurde. Statt ein Ermittlungsverfahren einzuleiten und dem jahrzehntelangen Betrug am Kunden zu beenden, werden im Land Brandenburg die Ermittlungen scheinbar erst gar nicht aufgenommen.
Wer den Schutz von Sparkassenvorstand Marckhoff und Landrat Gilde garantiert, ist aus der Gästeliste der 60.Geburtstagsfeier von Marckhoff zu ersehen. Der Landrat Gilde lädt ein und die Sparkassenkunden bezahlen die Zeche.
R. Selle W. Schroth
Verteiler: Generalbundesanwältin Harms
Dr. Martin-Henning-Str. 12, 16831 Rheinsberg, Telefon 033931 2151 / 03394 444130
Telefax 033931 37645 / 03394 444132, E-Mail: sos-handwerk@t-online.de
P R E S S E M I T T E I L U N G vom 08.02.2009
Strafanzeige gegen den Ltd. OStA Schnittcher
(Schwerpunktstaatsanwaltschaft für Korruption im Land
Brandenburg).
Mit dem Schreiben vom 19.01.2009 (Staatsanw.._Verfahren_gegen ..pdf) gab die Staatsanwaltschaft Potsdam bekannt, daß gegen Gerd Schnittcher, Leitender Oberstaatsanwalt der Schwerpunktstaatsanwaltschaft für Korruption - Neuruppin, ein Verfahren wegen Strafvereitelung im Amt eingeleitet wurde.
Aktenzeichen:456
Js 64654 / 08.
Nach Veröffentlichung im
Ruppiner Anzeiger (Seite2_aus...pdf), kam es zu verwirrenden
Statements der Staatsanwaltschaft Potsdam und eigenartigen
Rückmeldungen. Das Fax (Fax_an_...pdf) von SOS Handwerk an
Staatsanwalt Küppening wurde nicht beantwortet.
Dagegen anwortete eine
Staatsanwältin Knefeli Herrn Grevsmühl mit dem Schreiben
(Versuch_Unters.....pdf). Herr Grevsmühl erstellte direkte
Strafanzeige (Strafanzeige_...pdf) gegen den Ltd. OStA
Schnittcher.
SOS Handwerk muß
feststellen, daß ein an die Generalbundesanwältin Frau Prof.
Harms gerichtete Informationsschreiben, das umfassend die
Handlungsweise des OSTA Schnittcher schilderte und bisher nur dem
SPD- Landesverband (Ministerpräsident Platzeck) übersandt
wurde, scheinbar nicht den übergeordneten
Strafverfolgungsbehörden zugänglich gemacht wurde.
Bisher gab der SPD
Landesverband, im Gegensatz zu anderen Parteien, keine
Stellungnahme zu den massenhaft durch Gutachten bestätigten
Kontenfehlabrechnungen der Sparkasse Ostprignitz-Ruppin und der
Berliner Volksbank ab, die nicht nur Geschäftsleute sondern auch
öffentliche Träger und Privatleute betreffen. Die
Handwerkerinitiative geht davon aus, daß durch das bisherige
Verhalten der Staatsanwaltschaften, dem Handeln der genannten
Kreditinstitute Vorschub geleistet wurde, die sich weigern, die
Konten nachrechnen zu lassen, richtig zu stellen und
Schadenersatz zu leisten.
SOS
Handwerk wird demnächst das an die Generalbundesanwältin
gerichtete Schreiben den Medien übergeben.
Ab
April 09 wird SOS Handwerk die untätigen Partei/en und deren
Wahlkandidaten öffentlich auf Infoblättern benennen, die
weiterhin die Vernichtung von Arbeitsplätzen durch regionale
Kreditinstitute in Kauf nehmen.
SPD und FDP sind die Parteien, die bisher keine Stellungnahme zu den Arbeitskräfte vernichtenden Ausführungen abgegeben haben.
Mit freundlichen Grüßen
SOS Handwerk
i.A. H. Grevsmühl
i.A. W. Schroth
|