16.05.2003

In dem unten abgebildeten Auszug aus der Schrift des Staats- und Rechtswissenschaftlers der DDR Karl A. Mollnau , "Vom Aberglauben der juristischen Weltanschauung", Akademie Verlag Berlin,1974, erhalten wir zumindest vom wissenschaftlichen her betrachtet weitere Anzeichen für unsere richtige Erkenntnis des gemeinschaftlichen Vorgehens gegen den Bürger. In der DDR waren die Gerichte allerdings auch mit ähnlichem Verhaltensweisen ausgestattet. Inhaltliche Schlagwörter wie Klassen u.ä. unterliegen ebenfalls der damaligen Art ideologischer Beeinflussung und müssen einfach überlesen werden. Von reinem Vasallentum der Richter gegenüber den Monopolen kann jedenfalls nicht gesprochen werden, denn dafür entwickeln sie eine zu selbständige Akribie, die nicht nur Monopolinteressen beinhaltet, sondern auch sehr subjektiv angelegt ist.

Wie der Rechtsbruch, also die Umkehr des Gesetzesauftrags in ihr Gegenteil, vonstatten geht, erfährt man von den Juristen (außer inzw. Bossi u.a.) leider nicht.

Es ist zweifelsfrei so, daß eine heimliche Allianz zwischen allen Politikern, Staatsanwälten, Richtern und Rechtsanwälten existiert, die zudem dem Bürger ihr Pflichtbewußtsein nur vorgaukeln. Alle kennen im Allgemeinen ohne besondere Absprache ihren Auftrag. Die wenigen Angehörigen, die nicht skrupellos genug sind, dulden zumindest diesen Zustand. Die heute bestehenden Betrugsfälle im materiellen Bereich weisen deutlich darauf hin, daß u.a. auch Banken an diesen Machenschaften beteiligt sind. All diesen Herrschaften ist die fast 100 %-ige Hilflosigkeit des Bürgers in Rechtsfragen oder auch Unmöglichkeit einer bewußt gesicherten Aneignung der Rechtstheorie bekannt. Die Rechtsvorschriftenanzahl, -verschachtelung und ähnlich lautende verwirrende Häufung besonders im Zivilprozeßrecht ermöglicht es den Richtern, willkürlich nicht sach- oder verfahrensbezogene Rechtsvorschriften in Anwendung zu bringen. Den Rechtsvorschriften fehlt zumeist die Eindeutigkeit. In Verbindung mit Lehrbuchmaterial und der Rechtskommentierung, soweit diese nicht auch unklar und widersprüchlich ist, kann erst in Kleinstarbeit das wahre geltende Recht ergründet werden. Wird dann ein solches vorgetragen, ignorieren es die Richter einfach. Das wiederum hat seine Ursachen in ihrem gemeinschaftlichen Handeln. Die endgültige Unüberschaubarkeit wird durch BGH- , BVerfG- und andere Urteile hergestellt, die teilweise widersprüchlich oder sogar paradox sind. Hauptgrund wird hierfür das Bevorteilungs- oder Benachteiligungsinteresse für oder gegen eine Partei im jeweiligen Verfahren gewesen sein. Sie entstehen aber auch politisch motiviert. Damit ist die Umkehrung von geltenden Recht in Unrecht komplett und man prellt damit Massen aber auch einzelne, die sogar Zeitlebens ruiniert werden. So ergibt sich, es ist besser eine kleine Willkür zu dulden als eine große Willkür ertragen zu müssen. Die Folge wäre allerdings die Entwicklung zu einer gesamtgesellschaftlichen Rechtlosigkeit mit all seinen Begleiterscheinungen.

Die Notwendigkeit einer richtigen Gesetzgebung und entsprechender Rechtsprechung ergibt sich aus dem natürlichen Zwang der Schadens- und Konfliktvermeidung, da sie der Mehrheit der Bevölkerung charakterlich innewohnt und deshalb von den Volksvertretern abverlangt wird. Andernfalls wäre gesteigertes kriminelles Verhalten die Folge, wozu jedoch nur ein geringer Teil der Bevölkerung in ausufernder Weise berufen ist. Die Mehrheit will seine Rechte demokratisch, z.B. durch Demos an die verantwortlichen Politiker herantragen. Doch dort finden sie kein Gehör. Mehr Gehör haben hingegen z.B. tausende wütende Bürger der WAZOR-Initiative (Abwassergebühren) gefunden, indem sie ihr Problem durch regelmäßige betonte Montagsdemos und einem Aufstand im Thüringer Landtag den Politikern förmlich aufzwangen. Nur Masse, Geist und eine gewisse Gewaltbereitschaft scheint die Politiker zur Zeit noch aufzuschrecken, wobei zusätzlich die Fähigkeit bestehen muß, deren Trickserei und Heuchelei zu durchschauen. Ansonsten zeigen die Herrschaften jedem die kalte Schulter.

Die Richter verhalten sich wie die Politiker und nehmen aufgrund ihrer bewußt rechtswidrigen Entscheidungen grob fahrlässig und/oder vorsätzlich die Entstehung von Konflikten auch schwerster Art in Kauf. In dieser Hinsicht, hat die Erfahrung der Initiative gezeigt, sind sie skrupellos. Berechtigte Strafanträge inkl. Klageerzwingungsverfahren mit nachgewiesener Rechtsbeugung bleiben entweder von der Staatsanwaltschaft unbeantwortet oder werden von der Staatsanwaltschaft sowie den Strafrichtern rechtswidrig abgewiesen.

Es folgt ein Auszug aus dem Lehrbuch "Staatsrecht der DDR, 2. Auflage, 1984, Staatsverlag, S. 215". (Der angeführte Auszug ist entnommen aus: "Lenin, Werke, Bd. 23, Berlin 1960, S. 114 f.)

Um eine gerechtere Welt ging es wie den meisten Politikern und Juristen wahrscheinlich auch Karl Marx nicht, wie es der folgende Auszug aus Marx/Engels Werke, Band 31, S. 536 (Dietz-Verlag Berlin, 1962) zeigt. Dort ist ein Brief von Marx an Francois Lafargue, Großunternehmer und zukünftiger Schwiegervater von Marx' Tochter, abgedruckt, den er in London am 12. Nov. 1866 schrieb. Nachfolgend ein Auszug.

"Es ist nur zu bedauern, daß solche Regimes, wie das napoleonische, die auf der Ermüdung und Ohnmacht der beiden antagonistischen Gesellschaftsklassen beruhen, einigen materiellen Progreß um den Preis der allgemeinen Demoralisierung erkauften. Glücklicherweise kann die Masse der Arbeiter nicht demoralisiert werden. Die manuelle Arbeit ist das große Gegengift gegen jede soziale Infektion."

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