Anders als im Fall angedrohter Richtlinienkompetenz gegen Innenminister Seehofer (also seine Entlassung) wegen Verletzung des Koalitionsvertrages bzgl. einer Regelung zur Flüchtlingsbehandlung sieht die Kanzlerin bei einer nichtfunktionierenden Rechtspflege ihre Richtlinien nicht bedroht.
Im zugrundeliegeden Fall ging es um wiederholt offensichtliche und willkürliche Entscheidungen des Bundessozialgerichts. Das wurde vom Beschwerdeführer beim Präsidenten des BSG angegangen, was im Einzelnen wissenschaftlich begründet wurde. Das ist wie üblich, mit der lapidaren Begründung abgewiesen worden, weil ein solcher Extremfall nicht vorläge. Dagegen hatte der Beschwerdeführer Dienstaufsichtsbeschwerde bei der damals zuständigen Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles eingelegt gehabt. Weil das Ministerium nicht reagierte, war gegen Andrea Nahles Beschwerde beim Bundeskanzleramt erhoben worden. Sie hatte durch ihr Nichtstun die gefährdete Rechtspflege im sozialgerichtlichen Bereich geduldet. Die Antwort auf die Beschwerde ist unten abgebildet.
Die Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Mitarbeiterin des Bundeskanzleramtes Sylvie Neumann daraufhin ist abgelehnt worden, indem man auf den Hauptgrund des rechtsstaatswidrigen Verhaltens des Bundessozialgerichts überhaupt nicht einging mit der Begründung, da es sich nur um eine Personalsache des Arbeitsministeriums handele, müsse man das Entlassungsrecht der Bundeskanzlerin nicht erörtern. Entlassungen würden nur auf grundsätzlichen politischen Erwägungen fußen.
Letztlich wollte die Kanzlerin als Verantwortliche hier ignorieren, daß es sich im Grunde sehr wohl um ein politisches Problem zur Frage der Rechtsstaatlichkeit handelte gemäß Grundgesetz und Koalitionsvertrag, was demgemäß zu ihren Richtlinien gehört. Die gefährdete Rechtspflege fußte auf dem Umstand rechtsstaatswidriger BSG-Entscheidungen und dem Umstand, daß dies auch disziplinarisch (Personalsache) nicht geahndet wurde. Die Mitarbeiter des Bundeskanzleramtes bedienten sich desselben Tricks wie bei Petitionsauschüssen, Behörden und Richtern, in dem eine andere Rechtslage suggeriert wird. 
Bei Norbert Röttgen (CDU, ehemaliger Bundesumweltminister) war die Kanzlerin, obwohl er Schönredner des Systems ist, bei seiner Amtsenthebung weniger zimperlich. Röttgen hatte die Wahlen in NRW krachend verloren, auch deshalb, weil er sich im Falle einer Niederlage die Hintertür für das Berliner Amt offen gehalten hatte. 
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Man muß Frau Nahles hier völlig recht geben (Bild aus AnneWill, Das Erste, 14.10.18).
     
In den öffentlichen Bekundungen aller Politiker und Mitläufer wird eine funktionierende eigenständige Justiz vorgegaugelt, in dem sie ständig den Rechtsstaat predigen. Es wird eine fiktive Parallelwelt in ihren Statements und Diskussionen dem Volk vermittelt. Jedoch aus ihren Antworten auf Petitionen und Dienstaufsichtsbeschwerden wird nicht nur ihre Mitwirkung am Justizverbrechen deutlich, sondern daß sie die Hauptverantwortlichen dafür sind. Die Gerichte, Behörden und Mitläufer aus Industrie, Kunst, Vereinigungen usw. sind ihre willigen Helfer. Ganz perfide ist der Umstand, daß, egal welcher Politiker an die Macht kommt oder Streit zwischen Politikern besteht, keiner von ihnen an dem Grundprinzip der Rechtsverweigerung durch Behörden und Gerichte mittels falscher Rechtsanwendung gegenüber dem Bürger rüttelt.        

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Bei solchen Äußerungen der Frau Nahles muß man sich fragen, hat man es mit einer völlig durchgeknallten Politikerin zu tun oder steckt da mehr dahinter, wenn sie sich so etwas leisten kann.

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