Anders als im Fall angedrohter Richtlinienkompetenz gegen Innenminister Seehofer (also
seine Entlassung) wegen Verletzung des Koalitionsvertrages bzgl. einer Regelung zur
Flüchtlingsbehandlung sieht die Kanzlerin bei einer nichtfunktionierenden Rechtspflege
ihre Richtlinien nicht bedroht.
Im zugrundeliegeden Fall ging es um wiederholt offensichtliche und willkürliche
Entscheidungen des Bundessozialgerichts. Das wurde vom Beschwerdeführer beim Präsidenten
des BSG angegangen, was im Einzelnen wissenschaftlich begründet wurde. Das ist wie
üblich, mit der lapidaren Begründung abgewiesen worden, weil ein solcher Extremfall
nicht vorläge. Dagegen hatte der Beschwerdeführer Dienstaufsichtsbeschwerde bei der
damals zuständigen Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles eingelegt gehabt. Weil das
Ministerium nicht reagierte, war gegen Andrea Nahles Beschwerde beim Bundeskanzleramt
erhoben worden. Sie hatte durch ihr Nichtstun die gefährdete Rechtspflege im
sozialgerichtlichen Bereich geduldet. Die Antwort auf die Beschwerde ist unten abgebildet.
Die Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Mitarbeiterin des Bundeskanzleramtes Sylvie
Neumann daraufhin ist abgelehnt worden, indem man auf den Hauptgrund des
rechtsstaatswidrigen Verhaltens des Bundessozialgerichts überhaupt nicht einging mit der
Begründung, da es sich nur um eine Personalsache des Arbeitsministeriums handele, müsse
man das Entlassungsrecht der Bundeskanzlerin nicht erörtern. Entlassungen würden nur auf
grundsätzlichen politischen Erwägungen fußen.
Letztlich wollte die Kanzlerin als Verantwortliche hier ignorieren, daß es sich im Grunde
sehr wohl um ein politisches Problem zur Frage der Rechtsstaatlichkeit handelte gemäß
Grundgesetz und Koalitionsvertrag, was demgemäß zu ihren Richtlinien gehört. Die
gefährdete Rechtspflege fußte auf dem Umstand rechtsstaatswidriger BSG-Entscheidungen
und dem Umstand, daß dies auch disziplinarisch (Personalsache) nicht geahndet wurde. Die
Mitarbeiter des Bundeskanzleramtes bedienten sich desselben Tricks wie bei
Petitionsauschüssen, Behörden und Richtern, in dem eine andere Rechtslage suggeriert
wird.
Bei Norbert Röttgen (CDU, ehemaliger Bundesumweltminister) war die Kanzlerin, obwohl er
Schönredner des Systems ist, bei seiner Amtsenthebung weniger zimperlich. Röttgen hatte
die Wahlen in NRW krachend verloren, auch deshalb, weil er sich im Falle einer Niederlage
die Hintertür für das Berliner Amt offen gehalten hatte.
Man muß Frau Nahles hier völlig recht geben (Bild aus AnneWill, Das Erste, 14.10.18).
In den öffentlichen Bekundungen aller Politiker und Mitläufer wird eine funktionierende
eigenständige Justiz vorgegaugelt, in dem sie ständig den Rechtsstaat predigen. Es wird
eine fiktive Parallelwelt in ihren Statements und Diskussionen dem Volk vermittelt. Jedoch
aus ihren Antworten auf Petitionen und Dienstaufsichtsbeschwerden wird nicht nur ihre
Mitwirkung am Justizverbrechen deutlich, sondern daß sie die Hauptverantwortlichen dafür
sind. Die Gerichte, Behörden und Mitläufer aus Industrie, Kunst, Vereinigungen usw. sind
ihre willigen Helfer. Ganz perfide ist der Umstand, daß, egal welcher Politiker an
die Macht kommt oder Streit zwischen Politikern besteht, keiner von ihnen an dem
Grundprinzip der Rechtsverweigerung durch Behörden und Gerichte mittels falscher
Rechtsanwendung gegenüber dem Bürger rüttelt.
Bei solchen Äußerungen der Frau Nahles muß man sich fragen, hat man es mit einer völlig durchgeknallten Politikerin zu tun oder steckt da mehr dahinter, wenn sie sich so etwas leisten kann.