Absender: "Osaren
Igbinoba" <osaren@emdash.org>
Empfänger: <thevoicejena@lists.idash.org>
Datum:
11. Nov 2013 18:03
Betreff: "Richterliche
Willkür - Besorgnis der Befangenheit" - Pressemitteilung
von The VOICE Refugee Forum
Summary is English will be published as
soon possible.
"Richterliche Willkür - Besorgnis
der Befangenheit" - Pressemitteilung von
The VOICE Refugee Forum
Pressemitteilung: The VOICE Refugee Forum
Germany vom 11.11.2013
Richterliche Willkür - Besorgnis der
Befangenheit
Die im Verfahren gegen Mbolo Yufanyi
Movuh wegen Widerstandshandlungen
gegen Polizeibeamte und versuchter
Gefangenbefreiung zuständige Richterin
Marieluis Brinkmann beschneidet den
Angeklagten in seinen Rechten, gängelt
das interessierte Publikum, bemuttert
einen mutmaßlich gewalttätigen
Polizeizeugen mit schützender Hand und
verweigert schließlich die
unverzügliche Unterbrechung der
Beweiserhebung zur Stellung eines
Befangenheitsantrages seitens des
anwaltlichen Verteidigers.
Das Verfahren gegen Mbolo Yufanyi Movuh
wurde am 26. September eröffnet,
weil er am 15.10.2012 in Berlin bei den
Protesten gegen die Zusammenarbeit
der nigerianischen Botschaft mit dem
deutschen Staat bei der Abschiebung
von Flüchtlingen teilgenommen hat und
ihm o.g. Vorhaltungen durch Anzeigen
von Polizisten zur Last gelegt werden
(Aufruf Prozessbegleitung:
http://thevoiceforum.org/node/3337,
Stellungnahme vor Gericht:
http://thevoiceforum.org/node/3344 und
Prozessbericht:
http://thevoiceforum.org/node/3351).
Weitere Termine der Verhandlung waren
der 14. und 28.10.13 statt (kurzer
Prozessbericht:
http://www.thevoiceforum. org/node/3370).
Gleich zu Beginn des ersten
Verhandlungstages ergriff der für alle diese
Verfahren anklagende Staatsanwalt Markus
Winkler das Wort, noch bevor der
Angeklagte seine Eingangserklärung
überhaupt beenden konnte und forderte
von der Richterin Marieluis Brinkmann
durchzusetzen, dass im Zuschauerraum
absolutes Stillschweigen durchgesetzt
werden müsse. Dabei verwies er auf
vorherige Verfahren, in denen es seiner
Meinung nach bereits zu
Störungen seitens der
Prozessbeobachter gekommen sei und deswegen nun
jede noch so leise Meinungsbekundung
(insbesondere zu seinen Äußerungen!)
doch möglichst bereits im
Keim verhindert werden müssten. Frau Brinkmann
ließ diese rechtswidrige Unterbrechung
der Ausführungen des Angeklagten
unkommentiert zu, trotz des Hinweises der
Verteidigung, dass der Großteil
der stattfindenden Flüstergespräche im
Zuschauerraum Übersetzungen für
Beobachter bzw. Erläuterungen für neu
hinzugekommene Beobachter waren.
Der Hauptbelastungszeuge und mutmaßliche
Verfasser der Strafanzeige
Polizeikommissar Lamprecht von der 11.
Einsatzhundertschaft der
Bereitschaftspolizei Berlin ist seit dem
ersten Prozesstag im Zeugenstand
und wird insbesondere seitens der
Anwälte der Verteidigung intensiv zu den
Vorgängen am Tattag und
speziell zu seinen bisherigen Einlassungen zur
Sache befragt. Eine Aufforderung des
Angeklagten an den diesen
Polizeibeamten doch bitte etwas lauter zu
sprechen, da er ihn kaum
verstehen könne (Mbolo Yufanyi ist kein
deutscher Muttersprachler),
versuchte Frau Brinkmann mit der
Bemerkung abzubürsten, dass sie den
Zeugen deutlich genug verstehe. Eine
Intervention seitens der
Rechtsanwälte mit dem Hinweis auf die
anwesende Öffentlichkeit versuchte
die Richterin damit abzublocken, dass das
Verfahren ja schließlich nicht
FÜR die Öffentlichkeit durchgeführt
werden würde und dass sie ohnehin
vermute, dass der Einwurf des Angeklagten
letztlich nur zur besseren
Wahrnehmung für das Publikum erfolgt
sei.
Der PK Lamprecht wurde nach den eher
allgemein-oberflächlichen Befragungen
durch Richterin Brinkmann und
Staatsanwalt Winkler erst durch die Anwälte
der Verteidigung einer der Sache
angemessenen Befragung unterzogen.
Hierbei offenbarte der Zeuge
nicht nur ein äußerst wechselndes
situatives Erinnerungsvermögen er
legte einerseits mindestens einen
gemeinschaftlichen Zeugenaustausch
anlässlich einer nachträglichen
Videoschau zum besagten Tattag offen und
wurde andererseits auch mit
höchst unterschiedlichen Einlassungen in
3 verschiedenen Gerichtsfällen
(Mbolo Yufanyi, Aboubacar Sy und Thomas
Ndindah) konfrontiert, die aber
letztlich alle in einem
Geschehenszusammenhang stehen. Richterin Brinkmann
verfolgte dieses Geschehen mit einem
deutlichen Gesichtsausdruck des
Desinteresses und schloss des Öfteren
ihre Augen. Später sinnierte sie mit
offenen Augen, dass sie dem Verfahren
intellektuell nicht gewachsen
sei. und unterstellte den Anwälten
der Verteidigung im Folgenden, dass
ihre Fragestellungen nicht in
Zusammenhang mit der Wahrheitsfindung des
angeklagten Sachverhaltes zu bringen
seien. Sie erklärte dem befragten
Zeugen empathisch, dass sie zwar die
Verfahrensleitung innehätte, aber
keine Lust habe, die anwaltliche
Befragung zu begrenzen, da zu erwartende
Anträge derselben am Ende noch mehr Zeit
in Anspruch nehmen würden. Die
Befragung des Polizeibeamten zum Thema
eventueller rassistischer
Motivationen kommentierte sie lakonisch:
Dann fragen Sie ihn doch gleich,
ob er Rassist ist!
Der dritte Verhandlungstag startete
gleich von Beginn an mit einem Eklat:
ein Zuschauer und Aktivist des VOICE
Refugee Forum, der eng und
kontinuierlich mit der originären
Berichterstattung der Gerichtsfälle
befasst ist, wurde vom Gerichtsschreiber
beobachtet, wie er sich Notizen
auf einen Zettel notierte. Richterin
Marieluis Brinkmann erließ daraufhin
ein umgehendes Verbot von Mitschriften
dies sei ausschließlich
akkreditierten Pressevertretern erlaubt.
Auf Nachfrage nach dem Grund des
Verbotes erklärte sie hochtrabend, sie
allein könne bestimmen wer
schriftliche Notizen machen dürfe. Diese
Missachtung des öffentlichen
Interesses am Geschehen im Gericht ist
unerträglich, da hierdurch
keinerlei nachvollziehbares Interesse
geschützt werden kann bzw. die
selbstbestimmte Berichterstattung maximal
erschwert, aber keineswegs
verhindert werden kann.
Die Fortsetzung der anwaltlichen
Befragung des Polizeikommissars Lamprecht
zu den am Ende des zweiten
Verhandlungstages begonnen Skizzierungen vom
Tatgeschehen führte geradewegs zum
Nächsten: Richterin Brinkmann gab zu
verstehen, dass sie mit den angefertigten
Skizzen so gar nichts anfangen
könne, wobei sie es auch tunlichst
vermieden hatte, diesbezüglich Fragen
zur Erhellung ihres
Intellekts zu stellen. Auf Nachfrage des Anwalts der
Verteidigung, ob sie erneut meine, dass
auch diese Situationsskizzen
nichts mit der Aufklärung des
Sachverhaltes zu tun haben würden,
antwortete sie als Wiederholung vom
vorhergehenden Verhandlungstag: Ja
im Wesentlichen sind die Fragen
unerheblich. Als der Anwalt hierauf eine
Unterbrechung der Verhandlung zur
Besprechung mit seinem Mandanten wegen
eines unaufschiebbaren
(Befangenheits-)Antrages sowie ein wörtliches Zitat
der Richterin im Gerichtsprotokoll
beantragte, wurden diese durch die
Richterin mit der Begründung abgelehnt,
dass zu ersterem ein Vermerk im
Protokoll erfolge, mit dem der
Unaufschiebbarkeit Genüge getan wäre und
die Vernehmung des Zeugen Lamprecht dann
ungestört fortgesetzt werden
könne und zu letzterem, dass dies nicht
erforderlich sei. Erst der Antrag
des Anwaltes auf richterliche
schriftliche Beschlüsse führte dann doch zu
einer letztlichen Zwangspause zur
schriftlichen Ausformulierung derselben
die Möglichkeit zur Beratung mit
seinem Mandanten ergab sich hierbei
lediglich als eine kollaterale Nutzung
der Pausenzeit. Die Vernehmung des
Zeugen Lamprecht wurde nach Verkündung
der richterlichen Beschlüsse
unbenommen fortgesetzt, obwohl sie bei
Bestätigung einer Befangenheit nach
all den hier beschriebenen
Unsäglichkeiten sowieso ganz von vorn beginnen
müsste nämlich unbefangen!
Wir, die Aktivisten des VOICE Refugee
Forum Germany und der Karawane für
die Rechte von Flüchtlingen und
Migranten in Deutschland verurteilen das
arrogante und rechtsbeugende Verhalten
der Richterin Marieluis Brinkmann
mit aller gebotenen Schärfe auch
und insbesondere im Namen der
Öffentlichkeit vor Gericht. Das
ostentativ zur Schau gestellte
Desinteresse der Frau Brinkmann an
relevanten Fakten des Falles im
Gleichschritt mit der Einschränkung der
Rechte des Angeklagten sowie des
öffentlichen Interesses an einer
selbstbestimmten Berichterstattung halten
wir für unwürdig und anmaßend. Wir
unterstützen den Befangenheitsantrag
der Verteidigung als notwendige
Voraussetzung zur Gewährleistung eines
rechtsstaatlichen Verfahrens, das dieser
Bezeichnung auch entsprechende
Rechnung tragen soll.
Obwohl wir und Mitstreiterinnen vor
deutschen Gerichten stehen und
gezwungen sind uns zu verteidigen, wissen
wir, dass wir Gerechtigkeit für
Yufanyi Movuh und die anderen angeklagten
AktivistInnen weder erfahren
werden, noch erwarten können. Dass wir
überhaupt vor Gericht stehen müssen
ist schon eine Farce. Wir werden diese
Gerichtsverhandlungen dennoch als
politische Plattform nutzen, um die
polizeilichen Lügen und die
verfassungswidrigen und undemokratische
Verhaltensweisen von
Staatsanwaltschaft und Gerichten
aufzudecken.
Dieses haben wir bereits in den Fällen
von Ndeye Marieme Sarr, Oury
Jalloh, Layé Conde, Dominique Koumadio,
Christy Schwundeck und anderen
herausgestellt. Diese schwarzen
Schwestern und Brüder wurden alle von der
deutschen Polizei ermordet und die
Verbrechen von den Staatsanwälten und
Richtern vertuscht. Ihre Familien haben
bis heute keine Gerechtigkeit vor
deutschen Gerichten erfahren. Dass in
keinem dieser Fälle eine Aufklärung
der Wahrheit oder eine Entschädigung
für die Familien erreicht worden ist,
ist nicht überraschend für uns
und wir werden auch nicht überrascht
sein, wenn diejenigen, die heute noch
leben und sich zur Wehr setzen in
diesem rassistischen System keine
Gerechtigkeit erfahren werden.
Dennoch, soll die Menschheit dieses
Planeten erfahren, dass es in
Deutschland und Europa keine wirkliche
Gerechtigkeit gibt.
The VOICE Refugee Netzwerk Deutschland
Nächste Prozesse:
Mbolo Yufanyi M.:
14.11.2013, 10:50 Raum 672 Turmstr 91
(falls der Befangenheitsantrag
abgelehnt wird)
Aboubakar Sy:
19.11.2013, 12:00. Raum D 113 im
Hauptgebäude Turmstraße(Eingang über
Wilsnacker Straße 4).
Weitere Informationen zu Mbolos
Verhandlung unter:
http://thevoiceforum.org/node/3337 -
http://thevoiceforum.org/node/3351 -
http://thevoiceforum.org/node/3370
Hintergründe:
http://thevoiceforum.org/search/node/Nigerian%20Embassy
Kontakte: Mbolo Yufanyi Movuh (+49 170
8788124; the_voice_berlin@emdash.org)
Rex Osa (+49 176 27873832;
thevoice_bdw@yahoo.de)
Thomas Ndindah (+49 176 99621504;
thevoiceforum@gmx.de)
_______________________________________________
Thevoicejena mailing list
Thevoicejena@lists.idash.org
https://lists.idash.org/cgi-bin/mailman/listinfo/thevoicejena
------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Absender: "The VOICE Refugee Forum" <thevoiceforum@emdash.org>
Empfänger: <thevoicejena@lists.idash.org>
Datum: 14. Nov 2013 15:12
Betreff: Deutsch: ANTI-REPRESSION-SOLIPARTY AND CAMPAIGN: RECLAIM YOUR PUBLIC SPACE!
ANTI-REPRESSION-SOLIPARTY AND CAMPAIGN: RECLAIM YOUR PUBLIC SPACE!
http://thevoiceforum.org/node/3393
Please donate to sustain the continuity of our work and Spread our
Solidarity further.
Summary in English will published as soon we can.
Wir bitten um Spenden, um die Kontinuität unserer Arbeit zu sichern und
verbreitet unsere Solidarität weiter!
Wir laden Euch herzlich zu unserer Soliparty am 16. November ein, um
gemeinsam mit uns gegen den Rechts-Staat zu feiern und per Spende und
Getränkekonsum die Angeklagten Aktivist_innen um einen Teil der hohen
Gerichtskosten zu entlasten.
BREAK ISOLATION & The VOICE Refugee Networks
ANTI-REPRESSION-SOLIPARTY AND CAMPAIGN
RECLAIM YOUR PUBLIC SPACE!
SoliParty in Jena
SAMSTAG, 16. NOVEMBER 2013, AB 20:00 UHR,
HINTERGRÜNDE:
Aktivist_innen vom The VOICE Refugee Forum und des BREAK ISOLATION
NETZWERKS sind aktuell wegen verschiedener Anlässe juristischer
Verfolgung in Berlin und Thüringen ausgesetzt.
1 PROTESTAKTION IN UND VOR DER NIGERIANISCHEN BOTSCHAFT IN BERLIN AM 15.
Oktober 2012
Seit dem 18.6.2013 finden am Amtsgericht Berlin-Tiergarten eine ganze
Reihe von Gerichtsverhandlungen statt, in denen Protestierende gegen die
menschenfeindliche und in der Praxis illegale Zusammenarbeit der deutschen
Abschiebebehörden mit dem nigerianischen Staat und seiner Botschaft in
Deutschland für ihren Protest vom 15.10.2012 angeklagt und abgeurteilt
werden sollen.
Die Polizei ist an diesem 15.10.2012 mit brutaler Gewalt gegen die
Aktivist_innen vorgegangen, hat mehrere Beteiligte z.T. schwer verletzt
und Gefangene misshandelt. Sämtliche Anzeigen wegen Gewalt seitens der
Polizei werden von der Staatsanwaltschaft bisher nicht nachvollziehbar
verfolgt.
Die meisten der bisher begonnenen Prozesse sind noch offen (zwei davon
ausgesetzt), weil bisher noch keine stichhaltigen Beweise für das
Vorliegen strafrechtlich relevanter Handlungen erbracht werden konnten.
Der zuständige Staatsanwalt Winkler präsentiert sich als Hardliner, der
bereits das bloße (gewaltfreie) Eindringen in den öffentlichen Raum
einer Botschaft als Hausfriedensbruch gewertet wissen will und hierzu
jegliche Berücksichtigung des freiheitlich-demokratischen Grundrechtes auf
politischen Protest als belanglos ablehnt. Ginge es nach seiner
einseitigen Abwägung der hier zu verhandelnden Rechtsgüter, blieben damit
die Bewertung der jahrelangen (weniger eindringlichen jedoch immer
erfolglosen) Protestbemühungen gegen die willfährige Beugung
internationaler wie verfassungsmäßiger Rechtsnormen(*) sowie die Tatsache,
dass die Einforderung einer jahrelang überfälligen Stellungnahme der
nigerianischen Diplomatie zu den erhobenen Vorwürfen auch dieses Mal
abgewiesen werden sollte nur dass sich insbesondere die nigerianischen
Aktivist_innen eben nicht länger abweisen lassen wollten und auf einem
direkten Gespräch mit dem anwesenden stellvertretenden Botschafter
bestanden vollständig unberücksichtigt. Hierdurch soll das
Stillschweigen dieser illegalen Praktiken durch die beteiligten Staaten
legitimiert und der angemessene, friedliche Protest dagegen kriminalisiert
werden.
(*)Information der Öffentlichkeit und wiederholte öffentliche Proteste
seit 2007 (s. z.B. http://thevoiceforum.org/node/899), erste
online-Petition an die nigerianische Botschaft 4/2008 und Postkartenaktion
5/2008 (http://thevoiceforum.org/node/742), parlamentarische Anfragen an
die Bundesregierung (s. z.B. 10/2008
http://www.ulla-jelpke.de/uploads/1610515_Sammelanh%F6rungen.pdf) und die
Aktionstage gegen die Abschiebekollaboration der nigerianischen Botschaft
mit Übergabe eines Brandbriefes an den Präsidenten Nigerias zu Händen der
nigerianischen Botschaft 5/2012 (http://thevoiceforum.org/node/2551)
2 BREAK ISOLATION CONFERENCE AND SOLIDARITY ACT 2013 (22.-26. April
2013) THÜRINGEN
Gleich drei Mal rückte die Thüringer Polizei am 24.4.2013 aus, um gegen
Aktivist_innen des Thüringer Flüchtlingsnetzwerks The VOICE Refugee Forum
vorzugehen. Diese besuchten im Rahmen der Aktionstage Break Isolation
Solidarity Act die Lager in Walterhausen und Gerstungen, um sich mit den
dort gezwungenermaßen lebenden Geflüchteten auszutauschen und das Netzwerk
der politischen Selbstorganisation zu stärken.
Der Solidaritätsbesuch in Waltershausen wurde den Flüchtlingsaktivisten
vom Hausmeister im Blaumann (der sich selbst als Heimleiter darstellte!)
verboten und ein Haus- und Landfriedensbruch konstruiert. Begründet
wurde das Verbot mit dem Umstand, dass der Betreiber des Lagers ein
privates Unternehmen sei, welches bestimmen dürfe, welcher Besuch erlaubt
sei und welcher nicht. Die Foto- und Videodokumentation des Besuches sei
unzulässig belehrte der Hausmeister und wurde gegen unseren Kameramann
übergriffig. Die alarmierte Polizei erschien mit fünf Fahrzeugen und
entsprechend reichlich Beamten. Während sich zwei ältere Beamte sogleich
in repressiver Manier Geltung verschaffen wollten und sich den vom
Hausmeister konstruierten Straftatvorwurf völlig kritiklos zu eigen
machten, hielt sich die Mehrheit der anderen anwesenden Polizeibeamten
zurück und beobachtete die ansonsten ruhige Situation. Da sich der
Polizeibeamte vor Befolgung seiner Anfrage auf Vorzeigen der
Ausweisdokumente selbst nicht als solcher ausweisen wollte, unterblieb
auch unsererseits die eingeforderte Mitarbeit.
Auch beim zweiten Stopp in Gerstungen erschienen nach Beschwerde des
Hausverwalters wegen Unterlassung einer Anmeldung des
Solidaritätsbesuches und wegen angeblicher Unzulässigkeit von
dokumentierenden Aufnahmen ebenfalls die Polizei. Trotz eines besonneneren
Vorgehens der Beamten wurden die Aktivist_innen auch hier aufgefordert,
ihre Gespräche mit den dort lebenden Flüchtlingen einzustellen und das
Gelände zu verlassen.
Auf dem Rückweg von Gerstungen nach Jena wurde eines der Fahrzeuge der
Aktivisten zunächst von zwei, später nur noch von einem Polizeifahrzeug
durch Verfolgung beobachtet. Im Stadtgebiet von Jena kurz nach der
Autobahnabfahrt stand dann allerdings schon die Bereitschaftspolizei zum
gezielten Abfangen der Kriminalisierten bereit. Über die Identitätsklärung
hinaus forderten die Beamten die Anfertigung sogenannter Beweisporträts,
welche nach längerer Diskussion und unter vehementer Androhung von Gewalt
seitens der Polizeibeamten erzwungen wurden. Auf der Suche nach dem
zweiten Fahrzeug drangen weitere Bereitschaftsbeamte ohne Anfrage in das
Jenaer Büro von The VOICE ein. Nach rund 30 Minuten standen bereits vier
Mannschaftsfahrzeuge der Bereitschaftspolizei vor dem Grünowski und die
Beamten durchkämmten wiederholt das Café und den Garten. Weil verschiedene
Personen sich weigerten, für den Besuch bei Freund_innen im
Waltershausener Heim kriminalisiert zu werden, mussten sich die Beamten
nach über einer Stunde mit den Daten eines Aktivist_innen auf den Heimweg
machen.
Bisher sind weder Strafbefehle eingegangen, noch Verfahrenseinstellungen
bekannt.
(sehenswerte Videos:
http://www.youtube.com/watch?v=DUqANwBeQ0I&feature=player_embedded und
ff.)
3 REFUGEE PROTEST MARSCH VON WÜRZBURG NACH BERLIN IN ERFURT (18.9.2012)
Am 18.9.2012 fand in Erfurt ein Aktionstag des REFUGEE PROTEST MARCH vor
dem Landtag mit anschließender Demonstration statt
(http://thevoiceforum.org/node/2752).
Während der Pressekonferenz vor dem Thüringer Landtag versuchten wenige
NPD-Kader, den Aktionstag mit einer kleinen Gegendemo zu stören (s. Video:
https://vimeo.com/49806761. Danach wurde ein Aktivist von The VOICE
Refugee Forum mit einem Strafbefehl wegen angeblicher Körperverletzung
überzogen, welcher nach Sichtung des vorhandenen Videomaterials jedoch
wieder fallengelassen werden musste. In der Folge wurde dann ein Vorwurf
nach dem Versammlungsrecht konstruiert, um dennoch den Repressionsdruck
aufrechterhalten zu können. So wird ihm nunmehr zur Last gelegt, die
Auflagen der Veranstaltung nicht laut verlesen zu haben (bei einer
multilingualen Menschengruppe) sowie dass die Ordner der Veranstaltung
(offizielle Teilnehmerzahl: 40 Personen) nicht gekennzeichnet waren. Der
erste Verhandlungstermin mit Ladung gleich mehrerer teilnehmender
Zeug_innen der Veranstaltung wird am 27.11.2013 um 13:00 Uhr am
Amtsgericht in Erfurt (Rudolfstrasse 46) statt-finden.
Wir laden Euch herzlich zu unserer Soliparty am 16. November ein, um
gemeinsam mit uns gegen den Rechts-Staat zu feiern und per Spende und
Getränkekonsum die Angeklagten Aktivist_innen um einen Teil der hohen
Gerichtskosten zu entlasten.
Weitere Infos und Videos zu den hier aufgezählten Repressionen, Musike in
Live und aus der Rille sowie allerlei antirepressive Getränke erwarten
Euch!
Weitere laufende Infos unter:
http://thevoiceforum.org
http://breakisolation.blogsport.de
Kontakt:
Mail: thevoiceforum@gmx.de
Wir bitten um Spenden, um die Kontinuität unserer Arbeit zu sichern.
Deutsch:
Für Spende:
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selbstorganisierten Widerstandes Geflüchteter gegen die alltäglichen
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Bundesweite Kampagne und Netzwerk - THE VOICE REFUGEE FORUM Bericht über
Aktivitäten und Unterstützungsaufruf http://thevoiceforum.org/node/3244
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English:
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human rights abuses in German Europe by spreading the word and financial
donation in favor of independence of our work:
THE VOICE REFUGEE FORUM A Nationwide Campaign and Network: Activity
report and call for support! http://thevoiceforum.org/node/3243
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