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Datum:            11. Nov 2013 18:03

Betreff:    "Richterliche Willkür - Besorgnis der Befangenheit" - Pressemitteilung von The VOICE Refugee Forum

 

Summary is English will be published as soon  possible.

 

 

"Richterliche Willkür - Besorgnis der Befangenheit" - Pressemitteilung von

The VOICE Refugee Forum

 

Pressemitteilung: The VOICE Refugee Forum Germany vom 11.11.2013

 

Richterliche Willkür - Besorgnis der Befangenheit

 

Die im Verfahren gegen Mbolo Yufanyi Movuh wegen Widerstandshandlungen

gegen Polizeibeamte und versuchter Gefangenbefreiung zuständige Richterin

Marieluis Brinkmann beschneidet den Angeklagten in seinen Rechten, gängelt

das interessierte Publikum, bemuttert einen mutmaßlich gewalttätigen

Polizeizeugen mit schützender Hand und verweigert schließlich die

unverzügliche Unterbrechung der Beweiserhebung zur Stellung eines

Befangenheitsantrages seitens des anwaltlichen Verteidigers.

 

Das Verfahren gegen Mbolo Yufanyi Movuh wurde am 26. September eröffnet,

weil er am 15.10.2012 in Berlin bei den Protesten gegen die Zusammenarbeit

der nigerianischen Botschaft mit dem deutschen Staat bei der Abschiebung

von Flüchtlingen teilgenommen hat und ihm o.g. Vorhaltungen durch Anzeigen

von Polizisten zur Last gelegt werden (Aufruf Prozessbegleitung:

http://thevoiceforum.org/node/3337, Stellungnahme vor Gericht:

http://thevoiceforum.org/node/3344 und Prozessbericht:

http://thevoiceforum.org/node/3351). Weitere Termine der Verhandlung waren

der 14. und 28.10.13 statt (kurzer Prozessbericht:

http://www.thevoiceforum. org/node/3370).

 

Gleich zu Beginn des ersten Verhandlungstages ergriff der für alle diese

Verfahren anklagende Staatsanwalt Markus Winkler das Wort, noch bevor der

Angeklagte seine Eingangserklärung überhaupt beenden konnte und forderte

von der Richterin Marieluis Brinkmann durchzusetzen, dass im Zuschauerraum

absolutes Stillschweigen durchgesetzt werden müsse. Dabei verwies er auf

vorherige Verfahren, in denen es seiner Meinung nach bereits zu

„Störungen“ seitens der Prozessbeobachter gekommen sei und deswegen nun

jede noch so leise Meinungsbekundung (insbesondere zu seinen Äußerungen!)

doch möglichst bereits im ‚Keim‘ verhindert werden müssten. Frau Brinkmann

ließ diese rechtswidrige Unterbrechung der Ausführungen des Angeklagten

unkommentiert zu, trotz des Hinweises der Verteidigung, dass der Großteil

der stattfindenden Flüstergespräche im Zuschauerraum Übersetzungen für

Beobachter bzw. Erläuterungen für neu hinzugekommene Beobachter waren.

 

Der Hauptbelastungszeuge und mutmaßliche Verfasser der Strafanzeige

Polizeikommissar Lamprecht von der 11. Einsatzhundertschaft der

Bereitschaftspolizei Berlin ist seit dem ersten Prozesstag im Zeugenstand

und wird insbesondere seitens der Anwälte der Verteidigung intensiv zu den

Vorgängen am „Tattag“ und speziell zu seinen bisherigen Einlassungen zur

Sache befragt. Eine Aufforderung des Angeklagten an den diesen

Polizeibeamten doch bitte etwas lauter zu sprechen, da er ihn kaum

verstehen könne (Mbolo Yufanyi ist kein deutscher Muttersprachler),

versuchte Frau Brinkmann mit der Bemerkung abzubürsten, dass sie den

Zeugen deutlich genug verstehe. Eine Intervention seitens der

Rechtsanwälte mit dem Hinweis auf die anwesende Öffentlichkeit versuchte

die Richterin damit abzublocken, dass das Verfahren ja schließlich nicht

FÜR die Öffentlichkeit durchgeführt werden würde und dass sie ohnehin

vermute, dass der Einwurf des Angeklagten letztlich nur zur besseren

Wahrnehmung für das Publikum erfolgt sei.

 

Der PK Lamprecht wurde nach den eher allgemein-oberflächlichen Befragungen

durch Richterin Brinkmann und Staatsanwalt Winkler erst durch die Anwälte

der Verteidigung einer der Sache angemessenen Befragung unterzogen.

Hierbei offenbarte der „Zeuge“ nicht nur ein äußerst wechselndes

situatives Erinnerungsvermögen – er legte einerseits mindestens einen

gemeinschaftlichen Zeugenaustausch anlässlich einer nachträglichen

Videoschau zum besagten Tattag offen und wurde andererseits auch mit

höchst unterschiedlichen Einlassungen in 3 verschiedenen Gerichtsfällen

(Mbolo Yufanyi, Aboubacar Sy und Thomas Ndindah) konfrontiert, die aber

letztlich alle in einem Geschehenszusammenhang stehen. Richterin Brinkmann

verfolgte dieses Geschehen mit einem deutlichen Gesichtsausdruck des

Desinteresses und schloss des Öfteren ihre Augen. Später sinnierte sie mit

offenen Augen, dass sie dem Verfahren „…intellektuell nicht gewachsen

sei.“ und unterstellte den Anwälten der Verteidigung im Folgenden, dass

ihre Fragestellungen nicht in Zusammenhang mit der Wahrheitsfindung des

angeklagten Sachverhaltes zu bringen seien. Sie erklärte dem befragten

Zeugen empathisch, dass sie zwar die Verfahrensleitung innehätte, aber

keine Lust habe, die anwaltliche Befragung zu begrenzen, da zu erwartende

Anträge derselben am Ende noch mehr Zeit in Anspruch nehmen würden. Die

Befragung des Polizeibeamten zum Thema eventueller rassistischer

Motivationen kommentierte sie lakonisch: „Dann fragen Sie ihn doch gleich,

ob er Rassist ist!“

 

Der dritte Verhandlungstag startete gleich von Beginn an mit einem Eklat:

ein Zuschauer und Aktivist des VOICE Refugee Forum, der eng und

kontinuierlich mit der originären Berichterstattung der Gerichtsfälle

befasst ist, wurde vom Gerichtsschreiber beobachtet, wie er sich Notizen

auf einen Zettel notierte. Richterin Marieluis Brinkmann erließ daraufhin

ein umgehendes Verbot von Mitschriften – dies sei ausschließlich

akkreditierten Pressevertretern erlaubt. Auf Nachfrage nach dem Grund des

Verbotes erklärte sie hochtrabend, sie allein könne bestimmen wer

schriftliche Notizen machen dürfe. Diese Missachtung des öffentlichen

Interesses am Geschehen im Gericht ist unerträglich, da hierdurch

keinerlei nachvollziehbares Interesse ‚geschützt‘ werden kann bzw. die

selbstbestimmte Berichterstattung maximal erschwert, aber keineswegs

verhindert werden kann.

 

Die Fortsetzung der anwaltlichen Befragung des Polizeikommissars Lamprecht

zu den am Ende des zweiten Verhandlungstages begonnen Skizzierungen vom

Tatgeschehen führte geradewegs zum Nächsten: Richterin Brinkmann gab zu

verstehen, dass sie mit den angefertigten Skizzen so gar nichts anfangen

könne, wobei sie es auch tunlichst vermieden hatte, diesbezüglich Fragen

zur Erhellung ihres ‚Intellekts‘ zu stellen. Auf Nachfrage des Anwalts der

Verteidigung, ob sie erneut meine, dass auch diese Situationsskizzen

nichts mit der Aufklärung des Sachverhaltes zu tun haben würden,

antwortete sie als Wiederholung vom vorhergehenden Verhandlungstag: „Ja –

im Wesentlichen sind die Fragen unerheblich.“ Als der Anwalt hierauf eine

Unterbrechung der Verhandlung zur Besprechung mit seinem Mandanten wegen

eines unaufschiebbaren (Befangenheits-)Antrages sowie ein wörtliches Zitat

der Richterin im Gerichtsprotokoll beantragte, wurden diese durch die

Richterin mit der Begründung abgelehnt, dass zu ersterem ein Vermerk im

Protokoll erfolge, mit dem der Unaufschiebbarkeit Genüge getan wäre und

die Vernehmung des Zeugen Lamprecht dann ungestört fortgesetzt werden

könne und zu letzterem, dass dies nicht erforderlich sei. Erst der Antrag

des Anwaltes auf richterliche schriftliche Beschlüsse führte dann doch zu

einer letztlichen Zwangspause zur schriftlichen Ausformulierung derselben

– die Möglichkeit zur Beratung mit seinem Mandanten ergab sich hierbei

lediglich als eine kollaterale Nutzung der Pausenzeit. Die Vernehmung des

Zeugen Lamprecht wurde nach Verkündung der richterlichen Beschlüsse

unbenommen fortgesetzt, obwohl sie bei Bestätigung einer Befangenheit nach

all den hier beschriebenen Unsäglichkeiten sowieso ganz von vorn beginnen

müsste – nämlich unbefangen!

 

Wir, die Aktivisten des VOICE Refugee Forum Germany und der Karawane für

die Rechte von Flüchtlingen und Migranten in Deutschland verurteilen das

arrogante und rechtsbeugende Verhalten der Richterin Marieluis Brinkmann

mit aller gebotenen Schärfe – auch und insbesondere im Namen der

Öffentlichkeit vor Gericht. Das ostentativ zur Schau gestellte

Desinteresse der Frau Brinkmann an relevanten Fakten des Falles im

Gleichschritt mit der Einschränkung der Rechte des Angeklagten sowie des

öffentlichen Interesses an einer selbstbestimmten Berichterstattung halten

wir für unwürdig und anmaßend. Wir unterstützen den Befangenheitsantrag

der Verteidigung als notwendige Voraussetzung zur Gewährleistung eines

rechtsstaatlichen Verfahrens, das dieser Bezeichnung auch entsprechende

Rechnung tragen soll.

 

Obwohl wir und Mitstreiterinnen vor deutschen Gerichten stehen und

gezwungen sind uns zu verteidigen, wissen wir, dass wir Gerechtigkeit für

Yufanyi Movuh und die anderen angeklagten AktivistInnen weder erfahren

werden, noch erwarten können. Dass wir überhaupt vor Gericht stehen müssen

ist schon eine Farce. Wir werden diese Gerichtsverhandlungen dennoch als

politische Plattform nutzen, um die polizeilichen Lügen und die

verfassungswidrigen und undemokratische Verhaltensweisen von

Staatsanwaltschaft und Gerichten aufzudecken.

 

Dieses haben wir bereits in den Fällen von Ndeye Marieme Sarr, Oury

Jalloh, Layé Conde, Dominique Koumadio, Christy Schwundeck und anderen

herausgestellt. Diese schwarzen Schwestern und Brüder wurden alle von der

deutschen Polizei ermordet und die Verbrechen von den Staatsanwälten und

Richtern vertuscht. Ihre Familien haben bis heute keine Gerechtigkeit vor

deutschen Gerichten erfahren. Dass in keinem dieser Fälle eine Aufklärung

der Wahrheit oder eine Entschädigung für die Familien erreicht worden ist,

ist nicht überraschend für uns – und wir werden auch nicht überrascht

sein, wenn diejenigen, die heute noch leben und sich zur Wehr setzen in

diesem rassistischen System keine Gerechtigkeit erfahren werden.

Dennoch, soll die Menschheit dieses Planeten erfahren, dass es in

Deutschland und Europa keine wirkliche Gerechtigkeit gibt.

 

The VOICE Refugee Netzwerk Deutschland

 

Nächste Prozesse:

Mbolo Yufanyi M.:

14.11.2013, 10:50 Raum 672 Turmstr 91 (falls der Befangenheitsantrag

abgelehnt wird)

 

Aboubakar Sy:

19.11.2013, 12:00. Raum D 113 im Hauptgebäude Turmstraße(Eingang über

Wilsnacker Straße 4).

 

Weitere Informationen zu Mbolos Verhandlung unter:

http://thevoiceforum.org/node/3337 - http://thevoiceforum.org/node/3351 -

http://thevoiceforum.org/node/3370

 

Hintergründe: http://thevoiceforum.org/search/node/Nigerian%20Embassy

 

Kontakte: Mbolo Yufanyi Movuh (+49 170 8788124; the_voice_berlin@emdash.org)

Rex Osa (+49 176 27873832; thevoice_bdw@yahoo.de)

Thomas Ndindah (+49 176 99621504; thevoiceforum@gmx.de)

 

 

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Thevoicejena mailing list

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https://lists.idash.org/cgi-bin/mailman/listinfo/thevoicejena

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Absender:   "The VOICE Refugee Forum" <thevoiceforum@emdash.org>

Empfänger:  <thevoicejena@lists.idash.org>

Datum:            14. Nov 2013 15:12

Betreff:    Deutsch:  ANTI-REPRESSION-SOLIPARTY AND CAMPAIGN: RECLAIM YOUR PUBLIC SPACE!

 

ANTI-REPRESSION-SOLIPARTY AND CAMPAIGN: RECLAIM YOUR PUBLIC SPACE!

http://thevoiceforum.org/node/3393

 

Please donate to sustain the continuity of our work and Spread our

Solidarity further.

Summary in English will published as soon we can.

 

Wir bitten um Spenden, um die Kontinuität unserer Arbeit zu sichern und

verbreitet unsere Solidarität weiter!

 

Wir laden Euch herzlich zu unserer Soliparty am 16. November ein, um

gemeinsam mit uns gegen den Rechts-Staat zu feiern und per Spende und

Getränkekonsum die Angeklagten Aktivist_innen um einen Teil der hohen

Gerichtskosten zu entlasten.

 

BREAK ISOLATION & The VOICE Refugee Networks

 

ANTI-REPRESSION-SOLIPARTY AND CAMPAIGN

RECLAIM YOUR PUBLIC SPACE!

 

SoliParty in Jena

SAMSTAG, 16. NOVEMBER 2013, AB 20:00 UHR,

 

HINTERGRÜNDE:

 

Aktivist_innen vom The VOICE Refugee Forum und des BREAK ISOLATION

NETZWERKS sind aktuell wegen verschiedener „Anlässe“ juristischer

Verfolgung in Berlin und Thüringen ausgesetzt.

 

1 – PROTESTAKTION IN UND VOR DER NIGERIANISCHEN BOTSCHAFT IN BERLIN AM 15.

Oktober 2012

 

 

Seit dem 18.6.2013 finden am Amtsgericht Berlin-Tiergarten eine ganze

Reihe von Gerichtsverhandlungen statt, in denen Protestierende gegen die

menschenfeindliche und in der Praxis illegale Zusammenarbeit der deutschen

Abschiebebehörden mit dem nigerianischen Staat und seiner Botschaft in

Deutschland für ihren Protest vom 15.10.2012 angeklagt und abgeurteilt

werden sollen.

Die Polizei ist an diesem 15.10.2012 mit brutaler Gewalt gegen die

Aktivist_innen vorgegangen, hat mehrere Beteiligte z.T. schwer verletzt

und Gefangene misshandelt. Sämtliche Anzeigen wegen Gewalt seitens der

Polizei werden von der Staatsanwaltschaft bisher nicht nachvollziehbar

verfolgt.

Die meisten der bisher begonnenen Prozesse sind noch offen (zwei davon

ausgesetzt), weil bisher noch keine stichhaltigen Beweise für das

Vorliegen strafrechtlich relevanter Handlungen erbracht werden konnten.

Der zuständige Staatsanwalt Winkler präsentiert sich als Hardliner, der

bereits das bloße (gewaltfreie) „Eindringen“ in den öffentlichen Raum

einer Botschaft als „Hausfriedensbruch“ gewertet wissen will und hierzu

jegliche Berücksichtigung des freiheitlich-demokratischen Grundrechtes auf

politischen Protest als „belanglos“ ablehnt. Ginge es nach  seiner

einseitigen Abwägung der hier zu verhandelnden Rechtsgüter, blieben damit

die Bewertung der jahrelangen (weniger ‚eindringlichen‘ jedoch immer

erfolglosen) Protestbemühungen gegen die willfährige Beugung

internationaler wie verfassungsmäßiger Rechtsnormen(*) sowie die Tatsache,

dass die Einforderung einer jahrelang überfälligen Stellungnahme der

nigerianischen Diplomatie zu den erhobenen Vorwürfen auch dieses Mal

abgewiesen werden sollte – nur dass sich insbesondere die nigerianischen

Aktivist_innen eben nicht länger abweisen lassen wollten und auf einem

direkten Gespräch mit dem anwesenden stellvertretenden Botschafter

bestanden – vollständig unberücksichtigt. Hierdurch soll das

Stillschweigen dieser illegalen Praktiken durch die beteiligten Staaten

legitimiert und der angemessene, friedliche Protest dagegen kriminalisiert

werden.

 

(*)Information der Öffentlichkeit und wiederholte öffentliche Proteste

seit 2007 (s. z.B. http://thevoiceforum.org/node/899), erste

online-Petition an die nigerianische Botschaft 4/2008 und Postkartenaktion

5/2008 (http://thevoiceforum.org/node/742), parlamentarische Anfragen an

die Bundesregierung (s. z.B. 10/2008

http://www.ulla-jelpke.de/uploads/1610515_Sammelanh%F6rungen.pdf) und die

Aktionstage gegen die Abschiebekollaboration der nigerianischen Botschaft

mit Übergabe eines Brandbriefes an den Präsidenten Nigerias zu Händen der

nigerianischen Botschaft 5/2012 (http://thevoiceforum.org/node/2551)

 

2 – BREAK ISOLATION CONFERENCE AND SOLIDARITY ACT 2013 (22.-26. April

2013) THÜRINGEN

 

 

Gleich drei Mal rückte die Thüringer Polizei am 24.4.2013 aus, um gegen

Aktivist_innen des Thüringer Flüchtlingsnetzwerks The VOICE Refugee Forum

vorzugehen. Diese besuchten im Rahmen der Aktionstage „Break Isolation

Solidarity Act” die Lager in Walterhausen und Gerstungen, um sich mit den

dort gezwungenermaßen lebenden Geflüchteten auszutauschen und das Netzwerk

der politischen Selbstorganisation zu stärken.

Der Solidaritätsbesuch in Waltershausen wurde den Flüchtlingsaktivisten

vom Hausmeister im Blaumann (der sich selbst als „Heimleiter” darstellte!)

„verboten” und ein Haus- und Landfriedensbruch konstruiert. Begründet

wurde das Verbot mit dem Umstand, dass der Betreiber des Lagers ein

privates Unternehmen sei, welches bestimmen dürfe, welcher Besuch erlaubt

sei und welcher nicht. Die Foto- und Videodokumentation des Besuches sei

unzulässig belehrte der Hausmeister und wurde gegen unseren Kameramann

übergriffig. Die alarmierte Polizei erschien mit fünf Fahrzeugen und

entsprechend reichlich Beamten. Während sich zwei ältere Beamte sogleich

in repressiver Manier Geltung verschaffen wollten und sich den vom

Hausmeister konstruierten „Straftatvorwurf” völlig kritiklos zu eigen

machten, hielt sich die Mehrheit der anderen anwesenden Polizeibeamten

zurück und beobachtete die ansonsten ruhige Situation. Da sich der

Polizeibeamte vor Befolgung seiner Anfrage auf Vorzeigen der

Ausweisdokumente selbst nicht als solcher ausweisen wollte, unterblieb

auch unsererseits die eingeforderte Mitarbeit.

Auch beim zweiten Stopp in Gerstungen erschienen nach Beschwerde des

Hausverwalters wegen „Unterlassung” einer Anmeldung des

Solidaritätsbesuches und wegen angeblicher Unzulässigkeit von

dokumentierenden Aufnahmen ebenfalls die Polizei. Trotz eines besonneneren

Vorgehens der Beamten wurden die Aktivist_innen auch hier aufgefordert,

ihre Gespräche mit den dort lebenden Flüchtlingen einzustellen und das

Gelände zu verlassen.

Auf dem Rückweg von Gerstungen nach Jena wurde eines der Fahrzeuge der

Aktivisten zunächst von zwei, später nur noch von einem Polizeifahrzeug

durch Verfolgung beobachtet. Im Stadtgebiet von Jena kurz nach der

Autobahnabfahrt stand dann allerdings schon die Bereitschaftspolizei zum

gezielten Abfangen der Kriminalisierten bereit. Über die Identitätsklärung

hinaus forderten die Beamten die Anfertigung sogenannter „Beweisporträts”,

welche nach längerer Diskussion und unter vehementer Androhung von Gewalt

seitens der Polizeibeamten erzwungen wurden. Auf der Suche nach dem

zweiten Fahrzeug drangen weitere Bereitschaftsbeamte ohne Anfrage in das

Jenaer Büro von The VOICE ein. Nach rund 30 Minuten standen bereits vier

Mannschaftsfahrzeuge der Bereitschaftspolizei vor dem Grünowski und die

Beamten durchkämmten wiederholt das Café und den Garten. Weil verschiedene

Personen sich weigerten, für den Besuch bei Freund_innen im

Waltershausener Heim kriminalisiert zu werden, mussten sich die Beamten

nach über einer Stunde mit den Daten eines Aktivist_innen auf den Heimweg

machen.

Bisher sind weder Strafbefehle eingegangen, noch Verfahrenseinstellungen

bekannt.

(sehenswerte Videos:

http://www.youtube.com/watch?v=DUqANwBeQ0I&feature=player_embedded und

ff.)

 

3 – REFUGEE PROTEST MARSCH VON WÜRZBURG NACH BERLIN IN ERFURT (18.9.2012)

 

 

Am 18.9.2012 fand in Erfurt ein Aktionstag des REFUGEE PROTEST MARCH vor

dem Landtag mit anschließender Demonstration statt

(http://thevoiceforum.org/node/2752).

Während der Pressekonferenz vor dem Thüringer Landtag versuchten wenige

NPD-Kader, den Aktionstag mit einer kleinen Gegendemo zu stören (s. Video:

https://vimeo.com/49806761. Danach wurde ein Aktivist von The VOICE

Refugee Forum mit einem Strafbefehl wegen angeblicher Körperverletzung

überzogen, welcher nach Sichtung des vorhandenen Videomaterials jedoch

wieder fallengelassen werden musste. In der Folge wurde dann ein Vorwurf

nach dem Versammlungsrecht konstruiert, um dennoch den Repressionsdruck

aufrechterhalten zu können. So wird ihm nunmehr zur Last gelegt, die

Auflagen der Veranstaltung nicht laut verlesen zu haben (bei einer

multilingualen Menschengruppe) sowie dass die Ordner der Veranstaltung

(offizielle Teilnehmerzahl: 40 Personen) nicht gekennzeichnet waren. Der

erste Verhandlungstermin mit Ladung gleich mehrerer teilnehmender

Zeug_innen der Veranstaltung wird am 27.11.2013 um 13:00 Uhr am

Amtsgericht in Erfurt (Rudolfstrasse 46) statt-finden.

 

Wir laden Euch herzlich zu unserer Soliparty am 16. November ein, um

gemeinsam mit uns gegen den Rechts-Staat zu feiern und per Spende und

Getränkekonsum die Angeklagten Aktivist_innen um einen Teil der hohen

Gerichtskosten zu entlasten.

 

Weitere Infos und Videos zu den hier aufgezählten Repressionen, Musike in

Live und aus der Rille sowie allerlei antirepressive Getränke erwarten

Euch!

 

Weitere laufende Infos unter:

http://thevoiceforum.org

http://breakisolation.blogsport.de

 

Kontakt:

Mail: thevoiceforum@gmx.de

 

Wir bitten um Spenden, um die Kontinuität unserer Arbeit zu sichern.

 

Deutsch:

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Bitte unterstützen Sie unsere Bemühungen zur Stärkung des

selbstorganisierten Widerstandes Geflüchteter gegen die alltäglichen

Menschenrechtsverletzungen in Deutschland und Europa indem Sie die

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Bundesweite Kampagne und Netzwerk - THE VOICE REFUGEE FORUM Bericht über

Aktivitäten und Unterstützungsaufruf http://thevoiceforum.org/node/3244

 

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human rights abuses in German Europe by spreading the word and financial

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THE VOICE REFUGEE FORUM – A Nationwide Campaign and Network: Activity

report and call for support! http://thevoiceforum.org/node/3243

 

Bankverbindung: Förderverein The VOICE e.V.

Sparkasse Göttingen

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