Stark gestiegene Anwaltszahlen - auch Mitauslöser der Klageflut!

Bericht von Frontal 21 am 04.10.05.

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Am Beispiel des RA Beyer aus Jena und dem Anlegerschutzverein "Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein" (Dieburg) wird erläutert, wie Interessengemeinschaften bei einer Urteilsveröffentlichung wie Pilze aus dem Boden schießen und nur das Ziel der Mandantenbeschaffung haben. RA Beyer ist übrigens als Helfer von geprellten Mandanten in Anwaltshaftungsfragen aus einer Reportage des MDR (Noahfilm) 2003 bekannt. Er verwendet allerdings auch die Abwimmelmethode. 
Er machte selbst die bemerkenswerte Aussage, effektiver Rechtsschutz sei ohne Massenklagen in Deutschland nicht gewährleistet. Soll heißen, der einzelne hat in Anlegerfällen an deutschen Gerichten wenig Aussicht, sein Recht zu bekommen. Das ist ein schwerer Vorwurf an die Gerichte. Auch gäbe es viele Kollegen, die ihnen Steine in den Weg zu legen versuchen.

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Herr Strube der Verbraucherzentrale NRW spricht von Massenklagen bei ähnlichen Fällen, die mit mit identischen Klagevorbringen der Anwälte bzgl. ihrer einzelnen Mandanten geführt wurden, statt die Klagen individuell zur Sache auszuführen, weshalb Klagen verloren gehen mußten. 

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Herr Roosen meinte, daß nach seinem Kenntnisstand sein Verein im Gegensatz zu anderen Anlegerschutzvereinen der einzige wäre, der unabhängig und weisungsfrei sei. 

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Frontal 21 konnte mit Kontoauszügen eines Anwalts Zahlungen an den Verein nachweisen. Eine anderweitige Gegenleistung des Vereins hätte nicht vorgelegen.

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RA Beyer schrieb über den Verein Schreiben mit obigen Inhalt an Anleger.

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Herr Prof. Schwintowski ist hier der Auffassung, daß wäre unlauter im Sinne unseres Rechts, denn es würde eine verschleierte Werbeaussage vorliegen. Man tue so, als wenn man eine unabhängige Organisation sei, und in Wirklichkeit steht der Anwalt selbst dahinter. Das wurde von RA Beyer bestritten.    

Anmerkung:
Hier stellt sich entgegen der schon festen Auffassung in der Sendung die Frage, hat RA Beyer viele Rechtsfälle in einer Sache benötigt, um die Gerichte unter Druck zu setzen oder um viel Geld zu verdienen. Die Zahlungsanweisungen an den Verein sind noch kein sicherer Beleg für Mißbrauch zum eigenen Vorteil. Richtig ist, daß viele Interessengemeinschaften und Vereine leichtes Geld verdienen wollen und zugleich soll eine eigenständige Entwicklung des Widerstandes der Bürger verhindert werden. Das geschieht, indem den geprellten Bürgern die Überlastung von Richtern, eine falsche Rechtslage u.ä. suggeriert wird oder trickreich und kaum zu erkennen der Richter dadurch geschützt wird, daß der Rechtsanwalt Fehler im Verfahren einbaut, wodurch der Richter frei von Schuld bleibt.

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