Nachfolgend wird erzählt, wie ein älteres Thüringer
Fuhrunternehmerehepaar von Staats wegen, "von
Schreibtischtätern", ruiniert wurde (Escher, MDR,
01.09.06).
Das Unternehmen hatte 6, dann 7 Mitarbeiter nebst Lastkraftwagen.
Im Jahre 2001 machte der Unternehmer in Absprache mit dem
Finanzamt mittels einer Ansparabschreibung den beabsichtigten
Neukauf eines weiteren LKW geltend. Der damalige Steuerbescheid
lautete daraufhin auf Steuerschuld gleich Null. Das Finanzamt
hatte darin auf die Formulierung "Unter dem Vorbehalt der
Nachprüfung" verzichtet. Im Jahre 2005 führte das
Finanzamt Eisenach eine Betriebsprüfung durch. Der
Steuerbescheid aus dem Jahre 2001 wurde abgeändert, weil der
Fuhrunternehmer nicht genau aufgeführt hätte, wofür er die
Rücklagen benötige. Der vom Fuhrunternehmer eingelegte
Einspruch ist noch nicht beschieden worden. Einem
Aussetzungsantrag ist offenbar nicht stattgegeben worden
(Bescheid ?, Angabe der Dringlichkeit und Schwere ?). Zu einer
Stundung der Steuerschuld (42000,- ) war das Finanzamt
nicht bereit, so daß er zahlte. Allerdings steht nunmehr seine
Firma vor dem Ruin, alle LKW's mußten verkauft werden.
Zu einer Stellungnahme gegenüber dem Fernsehen war das Finanzamt
nicht bereit. Rechtsanwalt Hallervorden bescheinigte dem
Fuhrunternehmen ein völlig fehlerloses Verhalten. Die Angabe der
Kaufabsicht eines Fahrzeuges genüge voll und ganz und ist
später auch so getätigt worden. Es waren für die
Bescheidänderung neue Tatsachen erforderlich, die hier aber
nicht vorlagen (§ 173 AO).
Rein theoretisch liegt hier ein Staatshaftungsanspruch vor, weil
dem Finanzamt das Recht einer Schadenszufügung, wie hier
geschehen, nicht obliegt. Allerdings sollte im Einspruch die
Unrechtmäßigkeit der Bescheidänderung und muß im
Aussetzungsantrag die Dringlichkeit und Schwere formuliert und
herausgearbeitet worden sein. Soweit dem Finanzamt die rechtliche
Situation, insbesondere zum rechtmäßigen Entscheidungsverhalten
bei Aussetzungsanträgen, voll und ganz erklärt wurde, kann
vielleicht ein strafrechtliches Verhalten nachgewiesen werden
(theoretisch). Es kommt hier auf den Nachweis der
Wissentlichkeit, Vorsätzlichkeit und der Schwere betrügerischen
Verhaltens des Finanzamts an.
Es ist ohnehin nicht mehr nachvollziehbar, warum das deutsche Volk immer wieder Hochkriminelle in die Staatsverwaltungen wählt, außer alle noch Wahlbeteiligten sind selbst hochkriminell.
(Umschau vom 28.02.06, MDR)
Beim größten Bauunternehmer (200 Mitarbeiter) einer Stadt
begann das Drama mit einem Pfändungsbescheid des Finanzamtes
Prenzlau an seine Bank (Drittschuldner) in Höhe von 325615,36
DM, dann korrigiert auf 240605,00 DM. Er hatte aber im Rahmen der
Vorsteuer bereits 265285,00 geleistet, was die
Oberfinanzdirektion Cottbus festgestellt hatte. Doch das
Protokoll blieb jahrelang in den Akten versteckt. Die beantragte
Akteneinsicht bei allen zuständigen Behörden ist dem
Bauunternehmer rechtswidrig verwehrt worden. Mittels Klage kam er
erst an das Protokoll heran.
Die Sparkasse hatte aber in der Zwischenzeit alle Kredite
gekündigt, weil keine Kreditwürdigkeit mehr bestand. Nach einem
Jahr war die Finanzkraft des Unternehmers beendet und das Aus der
Firma. Alles bis hin zum Privatvermögen wurde gepfändet und die
Familie muß jetzt in einer Sozialwohnung im Plattenbau leben.
Über das Staatshaftungsrecht (Ostländer) versucht er jetzt
(offenbar zunächst mittels PKH-Verfahren) noch zu seinem Recht
zu kommen, indem er den Fehler des Amtes darlegt und den daraus
resultierenden Schaden für sein Unternehmen. Das
Finanzministerium teilte allerdings mit, daß es sich nicht in
der Staatshaftung sieht.
In der Reportsendung des ARD am 01.08.05 wird von einem
Unternehmer berichtet, der durch das Finanzamt Finsterwalde in
Höhe von ca. 10 Mill. geschädigt wurde. Der Unternehmer
wollte ein bestehendes Unternehmen wieder auf Vordermann bringen.
Die Auftragsgrundlage für eine Produktion für Dämmstoffe aus
Glas war bestens. Das Finanzamt entzog ihm aber mit Hilfe eines
unüberschaubaren Steuerrechts (300 Steuergesetze, 70000
Ausführungsbestimmungen) mit einer Verfügung die
Unternehmereigenschaft, weil angeblich keine Baugenehmigung für
eine Glashalle beantragt worden war. Die Glashalle bestand aber
schon im alten Unternehmen und ist garnicht neu gebaut worden.
Ehemalige Richter, die sich in einer Firma Juragent in Berlin
zusammengeschlossen haben, und Fälle ab 500000.-
zunächst kostenlos übernehmen, sicherten die Eindeutigkeit des
Bestehens eines Staatshaftungsanspruchs (nach nationalen und
EU-Recht) des Unternehmers zu. Falschbehauptung des Finanzamtes
war auch die gesetzlich nicht haltbare Aberkennung der
Unternehmereigenschaft oder es seien die Fördermittel nicht
bewilligt worden, obwohl der Unternehmer den eindeutigen und
schriftlichen Bewilligungsbescheid des Landes Brandenburgs
vorweisen konnte. Letztlich hat das Finanzamt ein Gutachten des
Wirtschaftsministeriums über die Richtigkeit der ganzen
Investitionen nicht zur Kenntnis genommen.
Anmerkung: Aus dem inhaltlichen Vortrag in der Sendung waren
nachvollziehbare Sachlage und Zusammenhänge nicht zu entnehmen,
z.B. in der Frage, ob überhaupt eine Baugenehmigung für die
Glashalle oder Bestandsschutz existiert und welche
Rechtsnachfolgepflichten bestanden. Die Richtigkeit des Anspruchs
des Unternehmers wurde nur durch die Firma Juragent bestätigt,
die erstens gem. der Bundesrechtsanwaltsordnung die anwaltliche
Vertretung nicht gebührenfrei übernehmen dürfte, zweitens
würden bei verlorenen Prozeß dem Unternehmer Gerichtskosten und
die Kosten der Gegenpartei auferlegt. Es ist also lohnenswert
darauf zu schauen, welches Klientel, z.B. nur bei noch
vorhandenem Vermögen oder ausreichendem Einkommen, von der Firma
Juragent vertreten wird. Auch dürfte interessant sein, in
Erfahrung zu bringen, welcher Umstand sie überhaupt zu ihrer
Tätigkeit berechtigt und welche Rechtsfälle nur angenommen
werden.
In dieser sowie in der Sendung Panorama (ARD) am 04.08.05 ist auch über die Tsunami-Hilfen gesprochen worden. Dabei mußte konstatiert werden, daß allgemein von den offiziellen Spendenorganisationen nur wenig Umsetzung der Spendeneinnahmen stattgefunden habe. Mitarbeiter, wie von Caritas, meinten, man müsse sich erst über die attraktiven Standorte im Klaren werden. Das klingt, als wolle man Investitionen betreiben oder eine Art Förderung in lukrative Objekte. Eine Spende an Opfer von Umweltkatastrophen hat aber den Sinn, da eingesetzt zu werden, wo die Hilfe am Notwendigsten ist. Obdachlosigkeit oder Ernährungsmangel dürfte sich wohl kaum nur an attraktiven Standorten abspielen.
Steuerfahnder des Finanzamts Frankfurt/Main wurden im Alter von Mitte bis Ende 30 auf Geheiß des CDU-Finanzministers in den Vorruhestand versetzt, weil sie offenbar den Begriff Steuerfluchtbetrug genau nahmen und allen Hinweisen von Steuerflucht nachgingen, obwohl sie Anweisung von oben hatten, bei großen Steuersündern nicht mehr so genau hinzuschauen (PlusMinus, ARD, 01.12.09; Neues aus der Anstalt, September 09). Ein Psychiater wurde beauftragt, Gutachten über sie zu erstellen. Er stellte eine paranoid querulatorische Störung bei ihnen fest. Daraufhin riefen sie das Berufsgericht für Heilberufe in Gießen an, daß feststellte, die Gutachten entsprachen nicht den fachlichen Anforderungen. Der Psychiater erhielt einen Verweis und 12000,- Geldbuße.
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Streitgegenstand:
Meine Klage gegen die Oberfinanzdirektion Niedersachsen (OFD
Nds.) wegen Zwangspensionierung
An interessierte
Mitstreiterinnen und Mitstreiter,
ich möchte
darüber informieren, dass am Mittwoch, den 1. September
2010, um 9.30 Uhr, Sitzungssaal II, vor dem
Verwaltungsgericht Lüneburg, Adolph-Kolping-Straße 16
(ehemaliges Kasernengelände) meine Zwangspensionierung
öffentlich verhandelt wird. Ich klage auf Aufhebung der
Pensionierung. Obwohl ich als Steuerfahnderin
bei zahlreichen Bankenfällen sowie als
Betriebsprüferin erfolgreich eingesetzt war und entsprechend
qualifiziert bin, will man mich dauerhaft entfernt
wissen. Nach Auffassung der OFD Nds. käme ich aufgrund
meiner "geistig-seelischen Disposition nicht mit
'üblichem Verwaltungshandeln' zurecht" und sei
für die Arbeit "in einer
hierarchisch strukturierten Verwaltung"
gesundheitlich ungeeignet.
Gegen mich
richteten sich jahrelang zahlreiche Handlungen meines
Arbeitgebers (Nds. Steuerverwaltung). Zwischen den
Hierarchieebenen wurde ich in Schriftsätzen, Aktenvermerken und
so genannten Berichten seit 2001 kontinuierlich in
Misskredit gebracht, was ich teilweise erst Jahre später durch
Akteneinsichten erfuhr. Nachdem ich 2001 aus dem Bereich
eines für mich wegen seiner entwürdigen Behandlung
unerträglichen Vorgesetzten in ein anderes Sachgebiet der
Steuerfahndung versetzt werden wollte, begann eine krankmachende
Zermürbung meiner Person. Darunter war z. B.
eine über 44 Monate dauernde disziplinarische Verfolgung
durch die OFD Nds., und zwar wegen vier geringfügigen
Verspätungen in eineinhalb Jahren (drei 6-minütige und
eine 1-minütige). Das Verfahren wurde von der Disziplinarkammer
vollständig eingestellt, aber die diffamierenden
Schriftsätze, Aktenvermerke und Berichte über mich nahmen kein
Ende. Die Situation führte zu dauerhaften
Stressreaktionen und daraus resultierenden
Krankschreibungen. Immer wieder wurden amtsärztliche
Gutachten über mich eingeholt, die mir eine gesunde Psyche und
die Notwendigkeit einer Konfliktlösung attestierten.
Erst Ende 2007 liefert der Amtsarzt eine für den
Arbeitgeber vermeintlich
"brauchbare" Feststellung: "Die
berufliche Situation als Beamtin in einer hierarchisch
strukturierten Behörde" würde bei mir "einen
psychosomatischen Symptomenkomplex" "auslösen und
unterhalten". Dies veranlasst die OFD Nds. immer
noch nicht dazu, sofort eine Konfliktlösung herbeizuführen,
sondern meine Pensionierung mit 44 Jahren wegen angeblicher
Dienstunfähigkeit zu beschließen.
Mangels
unabhängiger Kontrollinstitutionen mit vernünftigen
Beschwerdewegen konnten die Vorgesetzten ihr
Verhalten mit Hilfe von entlastenden
Stellungnahmen jeweils jahrelang
selbst "überprüfen", weil ihre Ausführungen
nie hinterfragt wurden. Ich habe durch die
Verhaltensweisen des Arbeitgebers gesundheitliche und finanzielle
Nachteile erlitten, die auch von der Justiz bisher in
außerordentlich fragwürdiger Weise als nicht existent oder als "unvermeidbare
und sozialadäquate Beeinträchtigungen" (OLG Celle)
klassifiziert wurden. Dem Land kostete der Konflikt durch
meinen Arbeitsausfall als Steuerfahnderin/Betriebsprüferin und
durch den erheblichen Personaleinsatz gegen
mich schätzungsweise mehrere Millionen EUR, so dass
sich der Eindruck aufdrängt, meine Pensionierung sei trotz des
Personalmangels und der damit verbundenen Milliardenverluste in
der Steuerverwaltung (http://www.tagesschau.de/inland/finanzverwaltung100.html) auch politisch
gewollt. Eine Konfliktlösung durch Mediation,
eingebettet in ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM),
wird von der OFD Nds. bisher ebenso abgelehnt, wie das BEM selbst
oder jede andere konfliktlösende Maßnahme, was gänzlich den
eigenen Postulaten der Nds. Steuerbehörde zur Demokratisierung
der Verwaltung widerspricht (Allgemeine Grundsätze für
Zusammenarbeit und Führung, Leitbild der Niedersächsischen
Finanzämter, Seminare der OFD Nds. zum Konfliktmanagement mit
Selbstlernprogrammen, Seminarinhalte des
landeseigenen Studieninstituts Niedersachsen (SiN),
Dienstvereinbarung zum BEM mit ergänzenden Verfügungen zu
seinem Ablauf etc.).
Der Termin ist auf
1 Stunde angesetzt. Mein Rechtsanwalt Dr. Dieter Struck aus
Hamburg wird mich begleiten.
Mit freundlichen
Grüßen
Renate Gerstel
Meine Klage gegen die Oberfinanzdirektion Niedersachsen (OFD Nds.) wegen Zwangspensionierung