Nachfolgend wird erzählt, wie ein älteres Thüringer Fuhrunternehmerehepaar von Staats wegen, "von Schreibtischtätern", ruiniert wurde (Escher, MDR, 01.09.06).
Das Unternehmen hatte 6, dann 7 Mitarbeiter nebst Lastkraftwagen. Im Jahre 2001 machte der Unternehmer in Absprache mit dem Finanzamt mittels einer Ansparabschreibung den beabsichtigten Neukauf eines weiteren LKW geltend. Der damalige Steuerbescheid lautete daraufhin auf Steuerschuld gleich Null. Das Finanzamt hatte darin auf die Formulierung "Unter dem Vorbehalt der Nachprüfung" verzichtet. Im Jahre 2005 führte das Finanzamt Eisenach eine Betriebsprüfung durch. Der Steuerbescheid aus dem Jahre 2001 wurde abgeändert, weil der Fuhrunternehmer nicht genau aufgeführt hätte, wofür er die Rücklagen benötige. Der vom Fuhrunternehmer eingelegte Einspruch ist noch nicht beschieden worden. Einem Aussetzungsantrag ist offenbar nicht stattgegeben worden (Bescheid ?, Angabe der Dringlichkeit und Schwere ?). Zu einer Stundung der Steuerschuld (42000,- €) war das Finanzamt nicht bereit, so daß er zahlte. Allerdings steht nunmehr seine Firma vor dem Ruin, alle LKW's mußten verkauft werden.
Zu einer Stellungnahme gegenüber dem Fernsehen war das Finanzamt nicht bereit. Rechtsanwalt Hallervorden bescheinigte dem Fuhrunternehmen ein völlig fehlerloses Verhalten. Die Angabe der Kaufabsicht eines Fahrzeuges genüge voll und ganz und ist später auch so getätigt worden. Es waren für die Bescheidänderung neue Tatsachen erforderlich, die hier aber nicht vorlagen (§ 173 AO).
Rein theoretisch liegt hier ein Staatshaftungsanspruch vor, weil dem Finanzamt das Recht einer Schadenszufügung, wie hier geschehen, nicht obliegt. Allerdings sollte im Einspruch die Unrechtmäßigkeit der Bescheidänderung und muß im Aussetzungsantrag die Dringlichkeit und Schwere formuliert und herausgearbeitet worden sein. Soweit dem Finanzamt die rechtliche Situation, insbesondere zum rechtmäßigen Entscheidungsverhalten bei Aussetzungsanträgen, voll und ganz erklärt wurde, kann vielleicht ein strafrechtliches Verhalten nachgewiesen werden (theoretisch). Es kommt hier auf den Nachweis der Wissentlichkeit, Vorsätzlichkeit und der Schwere betrügerischen Verhaltens des Finanzamts an.

Es ist ohnehin nicht mehr nachvollziehbar, warum das deutsche Volk immer wieder Hochkriminelle in die Staatsverwaltungen wählt, außer alle noch Wahlbeteiligten sind selbst hochkriminell.

(Umschau vom 28.02.06, MDR)
Beim größten Bauunternehmer (200 Mitarbeiter) einer Stadt begann das Drama mit einem Pfändungsbescheid des Finanzamtes Prenzlau an seine Bank (Drittschuldner) in Höhe von 325615,36 DM, dann korrigiert auf 240605,00 DM. Er hatte aber im Rahmen der Vorsteuer bereits 265285,00 geleistet, was die Oberfinanzdirektion Cottbus festgestellt hatte. Doch das Protokoll blieb jahrelang in den Akten versteckt. Die beantragte Akteneinsicht bei allen zuständigen Behörden ist dem Bauunternehmer rechtswidrig verwehrt worden. Mittels Klage kam er erst an das Protokoll heran.
Die Sparkasse hatte aber in der Zwischenzeit alle Kredite gekündigt, weil keine Kreditwürdigkeit mehr bestand. Nach einem Jahr war die Finanzkraft des Unternehmers beendet und das Aus der Firma. Alles bis hin zum Privatvermögen wurde gepfändet und die Familie muß jetzt in einer Sozialwohnung im Plattenbau leben. Über das Staatshaftungsrecht (Ostländer) versucht er jetzt (offenbar zunächst mittels PKH-Verfahren) noch zu seinem Recht zu kommen, indem er den Fehler des Amtes darlegt und den daraus resultierenden Schaden für sein Unternehmen. Das Finanzministerium teilte allerdings mit, daß es sich nicht in der Staatshaftung sieht.

 

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In der Reportsendung des ARD am 01.08.05 wird von einem Unternehmer berichtet, der durch das Finanzamt Finsterwalde in Höhe von ca. 10 Mill. € geschädigt wurde. Der Unternehmer wollte ein bestehendes Unternehmen wieder auf Vordermann bringen. Die Auftragsgrundlage für eine Produktion für Dämmstoffe aus Glas war bestens. Das Finanzamt entzog ihm aber mit Hilfe eines unüberschaubaren Steuerrechts (300 Steuergesetze, 70000 Ausführungsbestimmungen) mit einer Verfügung die Unternehmereigenschaft, weil angeblich keine Baugenehmigung für eine Glashalle beantragt worden war. Die Glashalle bestand aber schon im alten Unternehmen und ist garnicht neu gebaut worden. Ehemalige Richter, die sich in einer Firma Juragent in Berlin zusammengeschlossen haben, und Fälle ab 500000.- € zunächst kostenlos übernehmen, sicherten die Eindeutigkeit des Bestehens eines Staatshaftungsanspruchs (nach nationalen und EU-Recht) des Unternehmers zu. Falschbehauptung des Finanzamtes war auch die gesetzlich nicht haltbare Aberkennung der Unternehmereigenschaft oder es seien die Fördermittel nicht bewilligt worden, obwohl der Unternehmer den eindeutigen und schriftlichen Bewilligungsbescheid des Landes Brandenburgs vorweisen konnte. Letztlich hat das Finanzamt ein Gutachten des Wirtschaftsministeriums über die Richtigkeit der ganzen Investitionen nicht zur Kenntnis genommen. 
Anmerkung: Aus dem inhaltlichen Vortrag in der Sendung waren nachvollziehbare Sachlage und Zusammenhänge nicht zu entnehmen, z.B. in der Frage, ob überhaupt eine Baugenehmigung für die Glashalle oder Bestandsschutz existiert und welche Rechtsnachfolgepflichten bestanden. Die Richtigkeit des Anspruchs des Unternehmers wurde nur durch die Firma Juragent bestätigt, die erstens gem. der Bundesrechtsanwaltsordnung die anwaltliche Vertretung nicht gebührenfrei übernehmen dürfte, zweitens würden bei verlorenen Prozeß dem Unternehmer Gerichtskosten und die Kosten der Gegenpartei auferlegt. Es ist also lohnenswert darauf zu schauen, welches Klientel, z.B. nur bei noch vorhandenem Vermögen oder ausreichendem Einkommen, von der Firma Juragent vertreten wird. Auch dürfte interessant sein, in Erfahrung zu bringen, welcher Umstand sie überhaupt zu ihrer Tätigkeit berechtigt und welche Rechtsfälle nur angenommen werden.

In dieser sowie in der Sendung Panorama (ARD) am 04.08.05 ist auch über die Tsunami-Hilfen gesprochen worden. Dabei mußte konstatiert werden, daß allgemein von den offiziellen Spendenorganisationen nur wenig Umsetzung der Spendeneinnahmen stattgefunden habe. Mitarbeiter, wie von Caritas, meinten, man müsse sich erst über die attraktiven Standorte im Klaren werden. Das klingt, als wolle man Investitionen betreiben oder eine Art Förderung in lukrative Objekte. Eine Spende an Opfer von Umweltkatastrophen hat aber den Sinn, da eingesetzt zu werden, wo die Hilfe am Notwendigsten ist. Obdachlosigkeit oder Ernährungsmangel dürfte sich wohl kaum nur an attraktiven Standorten abspielen.

Steuerfahnder des Finanzamts Frankfurt/Main wurden im Alter von Mitte bis Ende 30 auf Geheiß des CDU-Finanzministers in den Vorruhestand versetzt, weil sie offenbar den Begriff Steuerfluchtbetrug genau nahmen und allen Hinweisen von Steuerflucht nachgingen, obwohl sie Anweisung von oben hatten, bei großen Steuersündern nicht mehr so genau hinzuschauen (PlusMinus, ARD, 01.12.09; Neues aus der Anstalt, September 09). Ein Psychiater wurde beauftragt, Gutachten über sie zu erstellen. Er stellte eine paranoid querulatorische Störung bei ihnen fest. Daraufhin riefen sie das Berufsgericht für Heilberufe in Gießen an, daß feststellte, die Gutachten entsprachen nicht den fachlichen Anforderungen. Der Psychiater erhielt einen Verweis und 12000,- € Geldbuße.

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Streitgegenstand:
Meine Klage gegen die Oberfinanzdirektion Niedersachsen (OFD Nds.) wegen Zwangspensionierung
 

An interessierte Mitstreiterinnen und Mitstreiter,  

ich möchte darüber informieren, dass am Mittwoch, den 1. September 2010, um 9.30 Uhr, Sitzungssaal II, vor dem Verwaltungsgericht Lüneburg, Adolph-Kolping-Straße 16 (ehemaliges Kasernengelände) meine Zwangspensionierung öffentlich verhandelt wird. Ich klage auf Aufhebung der Pensionierung. Obwohl ich als Steuerfahnderin bei zahlreichen Bankenfällen sowie als Betriebsprüferin erfolgreich eingesetzt war und entsprechend qualifiziert bin, will man mich dauerhaft entfernt wissen. Nach Auffassung der OFD Nds. käme ich aufgrund meiner "geistig-seelischen Disposition nicht mit 'üblichem Verwaltungshandeln' zurecht"  und sei für die Arbeit "in einer hierarchisch strukturierten Verwaltung"  gesundheitlich ungeeignet.  

Gegen mich richteten sich jahrelang zahlreiche Handlungen meines Arbeitgebers (Nds. Steuerverwaltung). Zwischen den Hierarchieebenen wurde ich in Schriftsätzen, Aktenvermerken und so genannten Berichten seit 2001 kontinuierlich in Misskredit gebracht, was ich teilweise erst Jahre später durch Akteneinsichten erfuhr. Nachdem ich 2001 aus dem Bereich eines für mich wegen seiner entwürdigen Behandlung unerträglichen Vorgesetzten in ein anderes Sachgebiet der Steuerfahndung versetzt werden wollte, begann eine krankmachende Zermürbung meiner Person. Darunter war z. B. eine über 44 Monate dauernde disziplinarische Verfolgung durch die OFD Nds., und zwar wegen vier geringfügigen Verspätungen in eineinhalb Jahren (drei 6-minütige und eine 1-minütige). Das Verfahren wurde von der Disziplinarkammer vollständig eingestellt, aber die diffamierenden Schriftsätze, Aktenvermerke und Berichte über mich nahmen kein Ende. Die Situation führte zu dauerhaften Stressreaktionen und daraus resultierenden Krankschreibungen. Immer wieder wurden amtsärztliche Gutachten über mich eingeholt, die mir eine gesunde Psyche und die Notwendigkeit einer Konfliktlösung attestierten. Erst Ende 2007 liefert der Amtsarzt eine für den Arbeitgeber vermeintlich "brauchbare" Feststellung: "Die berufliche Situation als Beamtin in einer hierarchisch strukturierten Behörde" würde bei mir "einen psychosomatischen Symptomenkomplex" "auslösen und unterhalten". Dies veranlasst die OFD Nds. immer noch nicht dazu, sofort eine Konfliktlösung herbeizuführen, sondern meine Pensionierung mit 44 Jahren wegen angeblicher Dienstunfähigkeit zu beschließen.  

Mangels unabhängiger Kontrollinstitutionen mit vernünftigen Beschwerdewegen konnten die Vorgesetzten ihr Verhalten mit Hilfe von entlastenden Stellungnahmen jeweils jahrelang selbst "überprüfen", weil ihre Ausführungen nie hinterfragt wurden. Ich habe durch die Verhaltensweisen des Arbeitgebers gesundheitliche und finanzielle Nachteile erlitten, die auch von der Justiz bisher in außerordentlich fragwürdiger Weise als nicht existent oder als "unvermeidbare und sozialadäquate Beeinträchtigungen" (OLG Celle) klassifiziert wurden.  Dem Land kostete der Konflikt durch meinen Arbeitsausfall als Steuerfahnderin/Betriebsprüferin und durch den erheblichen Personaleinsatz gegen mich schätzungsweise mehrere Millionen EUR, so dass sich der Eindruck aufdrängt, meine Pensionierung sei trotz des Personalmangels und der damit verbundenen Milliardenverluste in der Steuerverwaltung (http://www.tagesschau.de/inland/finanzverwaltung100.html) auch politisch gewollt. Eine Konfliktlösung durch Mediation, eingebettet in ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM), wird von der OFD Nds. bisher ebenso abgelehnt, wie das BEM selbst oder jede andere konfliktlösende Maßnahme, was gänzlich den eigenen Postulaten der Nds. Steuerbehörde zur Demokratisierung der Verwaltung widerspricht (Allgemeine Grundsätze für Zusammenarbeit und Führung, Leitbild der Niedersächsischen Finanzämter, Seminare der OFD Nds. zum Konfliktmanagement mit Selbstlernprogrammen, Seminarinhalte des landeseigenen Studieninstituts Niedersachsen (SiN), Dienstvereinbarung zum BEM mit ergänzenden Verfügungen zu seinem Ablauf etc.).  

Der Termin ist auf 1 Stunde angesetzt. Mein Rechtsanwalt Dr. Dieter Struck aus Hamburg wird mich begleiten.  

Mit freundlichen Grüßen
Renate Gerstel
 

Meine Klage gegen die Oberfinanzdirektion Niedersachsen (OFD Nds.) wegen Zwangspensionierung  

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