"sos Handwerk" Interessengemeinschaft der Handwerker
Harald Grevsmühl, Reinhard SeIle, M. Wedowski, Dr. H-J Tonne, Jochen Köhrr],
Monika Wieske, Dr. Sylvia Lembke, Wolfgang Schroth, Dr. Denise Grevsmühl, Hannelore Krüger, u. a..
Dr. Martin-Henning-Str. 12, 16831 Rheinsberg, Telefon 033931 2151 / 03394 444130
Telefax 033931 37645 / 03394 444132, E-Mail: sos.handwerk-selle@t-online.de,
www.s-o-s-handwerk.de

Frau
Bundestagabgeordnete
Dr. Kirsten Tackmann
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Telefax 030 227 76308

Wittstock den 04.05.2011

Offener Brief - Pressemitteilung

Sehr geehrte Frau Dr. Tackmann,
mehrfach haben wir uns in der vergangenen Zeit an Sie als unsere zuständige Bundestagsabgeordnete
gewandt, mit der Bitte, uns bei den Problemen mit der Sparkasse Ostprignitz - Ruppin zu unterstützen.
Für Ihre bisherigen Bemühungen möchten wir uns bedanken.
Mit der übernahme von Regierungsverantwortung im Land Brandenburg haben wir viel Hoffnung
in der Linken, als eine Partei der Erneuerung und der Gerechtigkeit, gesetzt. Leider konnten wir in
der Vergangenheit wenig von Verantwortlichen Ihrer Partei hören.
Wir müssen auch feststellen, dass der für uns zuständige Landtagsabgeordnete der Linkspartei, Herr
Rechtsanwalt und Sparkassenverwaltungsratmitglied Dieter Große, bis heute nicht ein einziges Mal
auf unsere Schreiben geantwortet hat.
Mit unserem Schreiben vom 30.10.2010 hatten wir Sie auch darüber informiert, wie durch den
Richter Dr. Lütticke (CDU) das Gerichtsverfahren Sparkasse OPR .1. Allbau GmbH ( Az. 6 0
14/05) seit Jahren verschleppt wird.
Die Mitglieder der Interessengemeinschaft SOS-Handwerk nehmen als Prozessbeobachter regelmäßig
an den Gerichtsverhandlungen des Herrn Richter Dr. Lütticke (CDU) teil. Hier gewinnen wir

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durch die zeitlichen unbegründeten Verzögerungen den Eindruck, dass unter allen Umständen die
Sparkasse Ostprignitz - Ruppin geschützt werden soll.
Wir stellen uns die Frage, warum diese Verzögerungen oder Verschleppungen ohne jegliche vorherige
Erklärung erfolgen? Warum wird das Verhandlungsprotokoll der letzten Verhandlung vom
06.04.2011 wochenlang zurückgehalten? Warum wurde der Verkündungstermin des Urteils am
27.04.2011 erneut auf den 18.05.2011 verschoben?
In der Verhandlung am 22.12.10 legte Richter Dr. Lütticke (CDU) den Schwerpunkt seiner Ausführungen
auf die unrichtigen Berechnungen der Konten und den damit verbundenen Kündigungsgrund.
Da war zu hören, dass eine Kündigung rechtswidrig ist, wenn das Kreditinstitut vorher den
Kunden durch Kontenfehlberechnungen um seine Mittel bringt.
So wurde danach auf Forderung der Sparkasse die Gerichtsbesetzung durch den Einzelrichter Dr.
Lütticke abgelehnt und das Verfahren vor der großen Handelskammer, mit zwei weiteren Handelsrichtern,
Herrn Bernd Jarczewski (SPD) und Herrn Walter Tolsdorf(CDU), weitergefuhrt.
Ganz anders verlief die Verhandlung vor der großen Handelskammer in dem nachfolgenden Termin
am 06.04.2011, als der Schwerpunkt der Rechtswidrigkeit auf die "überraschende Kündigung" abgestellt
wurde. Das vorliegende Gutachten über die Kontenfehlberechnungen wurde auch in dieser
Verhandlung ignoriert.
Herr Walter Tolsdorf ist als einer derjenigen Kreistagsabgeordneten aufgefallen, der mehrfach gegen
die Überprüfung der bei der Sparkasse OPR geführten Kreis- und Kommunalkonten gestimmt
hat. Auch war/ist er als Geschäftsführer der Neuruppiner Wohnungsbaugesellschaft mbR gegen
eine Zinsüberprüfung der DDR-Altkreditkonten. Der Kreishandwerksmeister und ein Leipziger
Anwalt hatten schon mehrfach Gespräche mit Kommunalverantwortlichen und auch Herrn Tolsdorf
auf Basis des Hinweises geführt, daß die Wohnungsbaugesellschaften gesetzwidrig durch zu hohe
Zinsen geschädigt werden.
Herr Tolsdorf soll als CDU-Regionalpolitiker in Neuruppin darüber informiert sein, daß die Stadt
über eine Mill. Zinsen auf Grund der DDR-Altkredite zu zahlen hat.
Das es sich bei der Rechtsprechung im Sparkassenbereich Neuruppin um ein Politikum handelt,
erscheint immer offensichtlicher. Von einer unabhängigen Justiz in Neuruppin kann man wohl nicht
mehr sprechen. Hier versucht die Justiz die Sparkasse Ostprignitz -Ruppin mit allen Mitteln zu
schützen und das nicht nur im oben genannten Verfahren.

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Würde das Gericht die Kontenfehlberechnungen als rechtswidrig erklären, muss die rote/rote Landesregierung
den Zusammenbruch der Sparkasse verhindern, denn dann wird nicht nur die "Allbau"
befriedet werden müssen.
Die Darstellung der massenhaften falschen Wertsteilungen kann sich jeder Besucher auf der Webseite
s-o-s-handwerk.de die TV-Umschausendungen oder panorama unter InfolPresse anschauen.
Informationen eines vorliegenden Kontengutachten, über ein bei der SPK- Neuruppin geführtes
Positivkontos eines Neuruppiner öffentlichen Trägers, das einen monatlichen Verlust von ca. 7000
Euro auf Grund von Kontenfehlberechnungen der Sparkasse ausweist, wurden dem Finanz-, Innenund
Justizministerium sowie der Generalstaatsanwaltschaft mitgeteilt. Eine Hinterfragung dieser
Information gab es bisher nicht.
Der Generalstaatsanwalt hat sich bis heute nicht bei uns gemeldet, obwohl der Justizminister Dr.
Schöneburg im Schreiben vom 11.02. und 22.02.2011 mitteilen ließ, daß der Generalstaatsanwalt
informiert wurde.
- Erklärt das Gericht die Kündigung der Geschäftsverbindung gegenüber der "Allbau" für rechtswidrig,
werden entsprechende Schadenersatzforderungen die SPK-OPR erreichen, da diese bisher
keinerlei Anstalten einer Korrektur der Fehlabrechnungen oder gütlichen Einigung erkennen lässt.
Zusammenfassend müssen wir als Prozessbeobachter feststellen, dass am Handelsgericht in Neuruppin
kein unabhängiges Gericht, wie im Grundgesetz festgeschrieben, existiert.
Anders können
wir uns die ständige Verschleppung der Gerichtsentscheidung nicht mehr erklären. Der Europäische
Gerichtshof hat die BRD mehrfach wegen zu langer Gerichtsverfahren verurteilt. Auch das Bundesverfassungsgericht
hat langsam arbeitenden Gerichten eine scharfe Rüge erteilt. In einer aktuellen
Entscheidung mahnten die obersten Richter, dass alle Fachgerichte verpflichtet sind, Gerichtsverfahren
in angemessener Zeit zu einem Abschluss zu bringen. Letztlich, so betonten die Verfassungsrichter
in ihrem Urteil, stelle eine überlange Verfahrensdauer eine "nicht mehr vertretbare
Vorenthaltung von Rechtsschutz" und damit eine Grundrechtsverletzung dar (BVerfG, 1 BvR
3171/08 vom 2.9.2009). Beim Handelsgericht in Neuruppin werden bis heute die Entscheidungen
des BverfG nicht zur Kenntnis genommen. Wenn es um die Sparkasse geht, dann sieht man über
manches großzügig hinweg.
Bei der Versteigerung des Betriebsgrundstückes der Farn. Schroth hat die Neuruppiner Justiz zügig
gearbeitet. Hier ging es ja auch um die Interessen der Sparkasse Ostprignitz - Ruppin. Wie Herr
Schroth uns mitteilte, hat die Sparkasse Ostprignitz - Ruppin, trotz mehrfacher schriftlicher Aufforderung
bis heute keine Kontenabrechnung erstellt, woraus ersichtlich ist, wie der Ersteigerungserlös

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verbucht wurde. Bereits vor der Versteigerung erfolgten Zahlungen, die die der Sparkasse geschuldete
Kreditsumme weit übertroffen haben.
Sehr geehrte Frau Dr. Tackmann, wir schreiben Ihnen diesen Brief nicht in der Erwartung, noch
eine Antwort von Ihnen zu erhalten, denn die Linkspartei, als auch Regierungspartei in Brandenburg
hat bis heute unter der Leitung des Justizminister Herrn Dr. Schöneburg und des Finanzministers
Dr. Markov, die beide Mitglieder Ihrer Partei sind, keine Anstrengungen unternommen, die
Brandenburger Justiz, gerade nach den Affären aus der Vergangenheit und den Kontenfehlabrechnungen
gegenüber öffentlicher Träger, zu reformieren.
Wir haben von der Linkspartei erwartet, dass das Grundgesetz wieder Maß aller Dinge wird und
nicht, das zu Gunsten des Sparkassenvorstandes und Verwaltungsrates immer wieder Recht gebeugt
wird.
Sie sollen aber wissen, dass wir nicht so naiv sind zu erkennen, daß ein von uns gefordertes Gespräch
zwischen Vertretern von SOS Handwerk, der Sparkassenleitung, des Verwaltungsrates und
eines honorigen Mediators, gescheut wird.
In der gestrigen Sendung im ZDF- Frontal 21 wurde in dem Beitrag genau die Problematik vorgeführt,
die uns auch in Neuruppin betrifft:
http://www.zdf.de/ZDFmediathek/beitrag/video/1325118/0pfer-von-Sparkassen-
Willkuer#/beitrag/video/1325118/Opfer-von-Sparkassen-Willkuer

Kritisiert wurden, wie von uns die Staatsanwaltschaften Neuruppin und Potsdam, eine Staatsanwaltschaft,
die nichts gegen die Verantwortlichen der Sparkasse einschließlich des Verwaltungsrates
unternimmt.
Bis jetzt haben sich die Minister der Linken Partei durch Untätigkeit und Schweigen aus der Verantwortung
gestohlen, obgleich ihnen die Beschwerden und Unterlagen bekannt sind.
Wo bleibt die Regierungsverantwortung der Linken zu kritischen Fragen?
Wir fordern Sie auf: im Bundestag und im Landtag den Bankenbetrug zu thematisieren. Wer es zuläßt,
das Jahrzehnte kundennachteilige WertsteIlungen und Zinsen berechnet, und nach deren Entdeckung
nicht bereinigt werden, ist wegen Betruges oder Veruntreuung zu bestrafen. In Brandenburg
haben Sie jetzt die Möglichkeit, politisch dem Sparkassenbetrug ein Ende zu bereiten, Urteile
prüfen und gegen den Ltd. aStA Schnitteher endlich ermitteln zu lassen (Anzeigen liegen ja reichlich
vor).

Mit freundlichen Grüßen

SOS Handwerk

Anlage: Zeitungsartikel MAZ vom 07.04.2011

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rkische Allgemeine

07.04.2011

]USTIZ: Schlechte Aussichten tür Sparkasse

Handelsgericht will über den Streit mit der Rheinsberger Firma Allbau entscheiden

NEURUPPIN - In dem jahrelangen Streit zwischen der Sparkasse und der Rheinsberger Allbau GmbH um gekündigte Kredite
ist ein Urteil in Sicht. Dieses kündigte Handelsrichter Klaus-Eberhard Lütticke nach der gestrigen Verhandlung vor dem
Landgericht Neuruppin für Ende April an.
Gestern beschäftigte sich das Gericht ausführlich mit den Hinweisen, die das Oberlandesgericht zu dem Streitfall gegeben hat
- und danach sieht es für die Sparkasse gar nicht gut aus. Denn die Bank hat aus Sicht des Oberlandesgerichtes trotz des
seit neun Jahren dauernden Streits immer noch mehrere Fragen unbeantwortet gelassen. Die Hauptfragen sind, ob im Jahr
2001 wirklich ein Grund für die Kündigung des Sparkassenkredits vorgelegen und ob die Bank auch zeitgerecht gekündigt
hat. Das Oberlandesgericht hat da seine Zweifel. Denn die Sparkasse hat der Allbau - bis auf eine Ausnahme, bei der es um
die Vorlage einer Bilanz für das Jahr 2000 ging - nie Fristen gesetzt. "Wenn das so ist, könnte die Kündigung als
überraschend angesehen werden", sagte Handelsrichter Lütticke.
Dem widersprach Anwalt Gerd Henning, der die Sparkasse vertritt. Henning verwies darauf, dass das Finanzamt gegenüber
der Allbau eine Pfändung durchgesetzt habe. Zudem habe Allbau-Geschäftsführer Wolfgang Schroth der Sparkasse zu dieser
Angelegenheit nichts sagen wollen. Aus einer Pfändung könne man aber nicht zwangsläufig eine Liquiditätsschwäche des
Unternehmens ableiten, entgegnete Richter Lütticke. Denn bei der Pfändung habe es sich um einen relativ "bescheidenen
Betrag" gehandelt.
Als besonders heikel könnte sich für die Sparkasse erweisen, dass sie vom einst mit Allbau ausgehandelten
Finanzierungskonzept abgewichen ist. Denn vereinbart war, dass Allbau zur Finanzierung einer
1,7 Millionen Mark teuren
Investition in Rheinsberg auch einen sechsstelligen Zuschuss vom Bundeswirtschaftsministerium erhält, sogenannte ERPMittel.
Diese sind speziell zur Förderung von Investitionen gedacht. Doch die Sparkasse glaubte, einen anderen Fördertopf
anzapfen zu können und verzichtete auf das Gros der ERP-Mittel. Obwohl sich die Hoffnung der Sparkasse auf die andere
Geldquelle zerschlug, wurde der Teilverzicht nicht rückgängig gemacht. Warum eigentlich nicht? Diese Frage blieb auch
gestern offen. Stattdessen bot die Sparkasse der Allbau seinerzeit einen Kredit an - "zu deutlich schlechteren Konditionen",
so Schroth. Er habe dennoch zugestimmt, weil er das Geld dringend für die Investition in Rheinsberg benötigte. "Ich hatte
der Sparkasse vertraut."
Fragwürdig erscheint dem Gericht ebenfalls eine Buchung von 143 000 Mark. Dieser Betrag war die letzte Tranche für eine
spezielle Maschine, die Allbau gekauft hatte. Doch obwohl die Firma den Auftrag zum Bezahlen der Maschine am
18.
November 1997 auslöste, wurde der Betrag erst zehn Tage später von der Sparkasse überwiesen. Die Folge: Allbau musste
Sollzinsen bezahlen. "Die Sparkasse hat bisher nicht aufgeklärt, warum es zu dieser Verzögerung kam", sagte Richter
Lütticke.
Und es gibt noch einen weiteren Punkt. Denn die Sparkasse bewertete die von Schroth eingegangene Bürgschaft für das
Firmengrundstück in Rheinsberg als "nicht werthaltig". Das erwies sich als Irrtum: Schroth konnte die Bürgschaft von mehr
als
100 000 Mark ablösen.
Auch gestern wäre es noch möglich gewesen, dass sich Allbau und die Sparkasse mit einem Vergleich einigen. Doch dazu war
keine der beiden Seiten bereit. Sparkassen-Anwalt Gerd Henning versuchte lediglich, einen weiteren Verhandlungstag
durchzusetzen, um auf die Hinweise des Oberlandesgerichtes noch einmal reagieren zu können. Das lehnte das
Handelsgericht jedoch dankend ab. (Von Andreas Vogel)

Ihre Meinung ist gefragt!
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http://www.lnaerkischeallgemeine.de/cms/beitrag/12055675/61299/Handelsgericht-wi... 07.04.2011

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Im nachfolgenden Fall hatte der Präsident des LSG Erfurt es absichtlich unterlassen, eine Dienstaufsichtsbeschwerde zu bescheiden.
In seiner Antwort auf eine Beschwerde deswegen ging der Thüringer Justizminister auf dieses Fehlverhalten mit keinem Wort ein.
Eine Petition, eingereicht beim Thüringer Petitionsausschuss, deswegen wurde allein vom Regierungsdirektor beschieden.
Eine Anfrage bei den 3 Mitgliedern des Petitionsausschusses der Partei Die Linke bzgl. der Rechtmäßigkeit blieb trotz weiterer Nachfrage unbeantwortet.

 

Datum: 14.06.2011

Petitionsausschußmitglieder
Herr Matthias Bärwolf
Frau Sabine Berninger
Frau Heidrun Sedlacik
Die Linke Thüringen
Eugen-Richter-Str. 44
99085 Erfurt
Fax: 0361/6011141

Petition E-145/11 (E-131/11)

Sehr geehrter Damen und Herren,

Im Rahmen der o.g. Aktenzeichen hatte ich eine Petition bei Ihnen eingereicht, die sämtlichst von Regierungssprecher Spieß beschieden worden. Im beiliegenden Schreiben erklärt Ministerialrat Bräutigam das verfahrensmäßig für rechtens. Auch in der Sache könnte der Petitionsausschuß in richterliche Entscheidungen nicht eingreifen.

Das war aber nicht der Schwerpunkt meiner Petition, sondern daß eine Dienstaufsichtsbeschwerde vom 20.10.10 vom Präsidenten des LSG Erfurt nicht beschieden wurde. Hier gilt nicht die richterliche Unabhängigkeit. Bzgl. einer Beschwerde beim Justizminister (02.12.10) wegen des Verhaltens des LSG-Präsidenten hatte der dummerweise nichts anderes im Kopf, als lediglich die Äußerungen des LSG (21.01.11) auf den Erlaß des ThJM v. 13.12.10 (3133/E-3717/10) im wesentlichen wiederzugeben. Diese Äußerungen stellten den Sachstand völlig falsch dar. Der Th. Justizminister Poppenhäger ging weder auf den Vortrag des Bf ein, noch versuchte er den wahren Sachverhalt darzustellen (27.01.11).

Das hat alles nichts mit richterlichen Fehlverhalten, sondern mit verwaltungsrechtlichen Fehlverhalten zu tun und kann auf jeden Fall vom Petitionsausschuß angegangen werden. Es bestehen auch Möglichkeiten gegen richterliches Fehlverhalten vorzugehen.

Ich muß konstatieren die rechtswidrige richterliche, präsidiale und justizministerielle Verhaltensweise setzt sich nun bei den gewählten Vertretern des Volkes, insbesondere der Opposition, fort, soweit Sie mir bestätigen, die Entscheidung im o.g. Aktenzeichen mitgetragen und auch sonst nichts gegen solches Verhalten unternommen zu haben.

gez.:

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