Eine Sparkasse in Rheinfelden-Lörrach sprach eines Tages seinen Kunden an, er habe
doch einen größeren Betrag auf dem Konto und das könne man doch besser anlegen. Er
wurde gefragt, ob er Interesse habe, was er bejahte, er könne aber nur sichere Anlagen
anlegen, es handele sich um hart Erspartes für die Rentenzeit. Das Vertragsgespräch
zwischen der Filialleiterin und dem Kunden sowie seiner Frau wird im Nachhinein von beiden
Seiten unterschiedlich dargestellt. Der Kunde hatte jedenfalls für 70000,- Anteile
an einem Aktienfond gekauft mit einer Wertentwicklung von 10 - 11 %. Die Sparkasse
behauptet, über alle Belange des Fonds aufgeklärt zu haben.
Der Fond schreibt im Nachhinein 30 % Verlust, weshalb der Kunde nun versucht das Geschäft
rückabzuwickeln und beruft sich auf Falschberatung. Die Sparkasse hält schriftlich fest,
"Aus den uns vorliegenden Aussagen und Beratungsprotokollen geht nicht hervor, daß
der Kunde eine sichere Anlage wollte, sondern unter Renditegesichtspunkt bewußt höhere
Risiken einzugehen bereit war.
Eine Vertreterin der Verbraucherzentrale NRW meint, die Verbraucher berichten immer wieder
von solchen Vorfällen. Nunmehr gibt es eine gesetzliche Pflicht, Beratungsprotokolle zu
verwenden. Das Protokoll würde von den Banken bzgl. seiner Ausgestaltung häufig
mißbraucht, z.B. mittels eines Kreuzchens, daß für - entgegen dem ermittelten
Kundenprofil - steht (Wiso, ZDF, 08.03.10).
Die Untersuchung der Zeitschrift Finanztest hinsichtlich der Beratungsqualität war so
schlecht, wie lange nicht mehr (heute, ZDF, 20.07.10). Insbesondere wurden trotz Verlangen
des Kunden bei der Hälfte der Fälle die Beratungsprotokolle nicht ausgehändigt. Kein
Geldinstut händigte von selbst das Beratungsprotokoll aus.
In einem anderen Fall hatte ein Kunde einen Kreditvertrag mit variablen Zinssatz bei der Sparkasse Miesbach abgeschlossen. Ein Kreditsachverständiger bezeichnet die Zinsanpassungen geradezu als raubritterlich, insbesondere seit der Finanzkrise, was von der Verbraucherzentrale Bremen bestätigt wird und die Rechtsprechung hierzu klar sei. Die Banken bestreiten trotzdem die Rechte der geschädigten Kunden. Speziell bei dem o.g. Kunden hat die Sparkasse bei dem variablen Zinssatz, der sich nach dem Bundesbankzins zu richten hat, ca. 6 - 8 % zu viel berechnet und zu Beginn der Finanzkrise stieg er sogar auf 12 % zu viel an. Ein Gesamtschaden von 70000.- sei so für den Kunden entstanden. Die Banken gingen allgemein davon aus, daß der Kunde das nicht prüfen, geschweige nachrechnen kann. Am schlimmsten sollen sich so Sparkassen und VR-Banken verhalten.
In einem weiteren Fall (Escher, MDR, 07.07.11) hielt es die Sparkasse ebenfalls nicht für nötig, das gesetzlich vorgeschriebene Beratungsprotokoll zu verwenden.
Auch im Jahre 2014 sind die Beratungsprotokolle häufig mangelhaft (Wiso, ZDF,
22.09.14). Juristen aus den Bankentürmen haben Beratungsprotokolle längst als
Schutzschild entdeckt, um am Ende sagen zu können, der Kunde wollte es doch so. Z.B. mit
dem Satz im Protokoll, "Ihr zusätzlicher Kaufwunsch abweichend zu unserer
Empfehlung" wird für eine eine Art Blanko-Schein für den Berater gesorgt. Obwohl
die Protokolle nicht unterschriftspflichtig sind, wird dies von den Kunden verlangt, um
nachher den mutmaßlichen Willen des Kunden besser belegen zu können. Nach einer Studie
seien die Protokolle unübersichtlich, unverständlich und würden die Unterschrift des
Kunden verlangen. Ein Standardprotokoll gäbe es nicht.
Das Problem liegt also immer noch darin, daß der Kunde Vereinbarungen akzeptiert, die er
nicht versteht. Nach den rechtlichen Willensregelungen dürfte er solche Vereinbarungen
garnicht eingehen. Das würde theoretisch zu einem starken Rückgang solcher Geschäfte
führen. Wenn die Politik an der Vermeidung des Anlagebetrugs und am Erhalt solcher
Anlageverträge interessiert ist, bliebe tatsächlich nur noch eine Standardisierung der
Protokolle übrig.
In der Dokumentation "Die Bank an ihrer Seite" (tagesschau24, 14.11.14) wird von
geschädigten Rentnern erzählt, die demonstrierten, weil sie von den Banken betrogen
wurden. Ihnen wurden riskante Finanzanlagen aller Art als völlig sicher verkauft (ca. ab
dem Jahre 2009). Im Beratungsverhalten der Commerzbank habe sich nach Angaben von
Mitarbeitern wenig bis garnichts geändert. Die gesetzlich eingeführten
Beratungsprotokolle zum Schutz der Anleger sind nach Aussage des RA Helge-Petersen bei
allen Banken nun endgültig als Beweismittel zugunsten der Banken mutiert. Wenn die
Commerbank in nur der Hälfte der Fälle schadensersatzpflichtig würde, hätte sie ein
Eigenkapitalrisiko, daß sie erheblich ins Schwanken bringen würde. Die Anleger haben
bereits erstinstanzlich vor Gericht verloren. Eine Anwaltskanzlei von Helge-Petersen, die
viele dieser Anleger vertritt, mußte sein Büro mächtig aufrüsten. RA Arne-Heller nahm
sogar an einer Demo aktiv teil, was erstaunlich ist. Nach RA Helge-Petersen seien Banken
nicht verpflichtet, alle Kosten, die mit der Anlage entstehen, anzugeben. Zum Schluß der
Sendung wurde jedoch vom Moderator erzählt, daß immer mehr Gerichte anlegerfreundlich
entscheiden würden, was aber wegen der vielen erstinstanzlich verlorenen Verfahren nicht
so recht stimmen kann. Offenbar haben insbesondere nur diese Mandanten Glück, bei denen
der Anlageberater zugunsten der Anleger aussagt. Aber auch das kann ein Gericht
überhören (Ausnutzung der komplizierten Materie). Letztlich scheinen die paar
Veröffentlichungen im Fernsehen (inkl. Internet) in all den Jahren nur wenige Bürger
erreicht zu haben. Die Gutgläubigkeit der Deutschen ist offenbar recht groß.
Gem. Frontal 21 (ZDF, 13.04.21) war bei den Prämiensparverträgen bei der Sparkasse mit
variabler Verzinsung und Jahresendprämie ohne feste Laufzeit vor einigen Jahren den
Kunden der Vertrag wegen Unwirtschaftlichkeit aufgrund der Niedrigzinsphase (EZB)
gekündigt worden. Die Verbraucherzentralen waren hier nicht nur machtlos (laut Sendung),
sondern der BGH hatte das am 14.05.19 für rechtens erklärt. Doch inzwischen kam heraus,
daß die Sparkassen auszuzahlende Zinsen in 4 - 5-stelligen Beträgen vorenthalten haben.
Die Sparkasse monierte, daß es sich bei dem Gutachten der Kunden um kein vernünftiges
Gutachten handele. Der BGH hatte einen bestimmten Rahmen vorgegeben, der bei der
Zinsanpassung einzuhalten sei, der von der Sparkasse verletzt wurde.
Musterfeststellungsklagen von knapp 10000 Sparern werden betrieben. Das OLG Dresden
stellte fest, die Zinsanpassungsklauseln der Sparkasse seien unwirksam. Über eine
Nachzahlungspflicht entschied das OLG nicht, weil man darüber nicht generalisierend
entscheiden könne. Selbst die Bundesfinanzaufsicht hatte den Sparkassen aufgegeben, den
Sparern ein Lösungsangebot zu unterbreiten.
Ähnliches betreiben die Sparkassen auch bei Krediten, indem man den Kreditnehmern zu hohe
Zinsen abverlangt. Im Beispiel in der Sendung wäre ein Unternehmer garnicht Insolvent
geworden, da er bei korrekter Zinsforderung seinen Vertrag längst erfüllt gehabt hätte
und die Kündigung des Vertrages durch die Sparkasse gar nicht erfolgt wäre. Im obigen
Bild zeigt gem. den Aussagen des Kreditsachverständigen Frank Fuchs die blaue Linie den
Referenzzins der Deutschen Bundesbank, die weiße Linie ist der Zinsverlauf den der Kunde
vertraglich hätte zahlen müssen und die gelbe Linie zeigt den tatsächlichen Zins, die
die Sparkasse widerrechtlich verlangt hat. Bis zu 9 % Zinsen hat die Sparkasse demgemäß
teilweise zuviel verlangt (im speziellen Fall fast 300000 insgesamt zuviel). Die
Sparkassen verweigern Rückforderungen. Gerichtsverfahren waren noch nicht endgültig
entschieden.
Weitere Fälle, in denen die Sparkassen selbst oder nur Mitarbeiter betrogen haben, sind
in etlichen Sendungen des MDR (Umschau, Exakt), Das Erste (PlusMinus) oder Frontal21 im
letzten Jahrzehnt geschildert worden.