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Der Sender AUF1 (Astra-srgt; auf1.tv) war erst seit September über Astra zu empfangen und ist schon im Oktober 2023 mehrfach verklagt worden. Die ARD beanstandet das Logo von AUF1, weil Logo und Name zu ähnlich seien mit dem der ARD, weshalb man sie verwechseln könne. AUF1 wolle von der Anziehungskraft, dem guten Ruf und dem hohen Ansehen der ARD profitieren. Die AUF1-Leute vermuten Zerschlagungsabsicht des Senders. Das ist dann auch im März 2024 geschehen.
Bei dem Logo könnte man ja noch mitgehen, aber nicht beim Namen und den Beweggründen. Allerdings ist inzwischen bekannt, daß die ARD es versäumt hat, ihren Namen rechtlich schützen zu lassen. Die Klage müßte deshalb scheitern, weil die Rechtslage eindeutig ist. Inkl. der anderen beiden Verfahren scheint insgesamt das System die Justizkeule zu schwingen, um unliebsame Berichterstattung auszuschalten.   

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In Kontraste (Das Erste, 19.10.23) meinte man, die Annahme, ein Großteil der Geflüchteten halte sich unberechtigt im Land auf, sei falsch, denn nur bei 0,25 Millionen Geflüchteten sei der Flüchtlingssatus nicht anerkannt worden. Hier will man übersehen, daß Deutschland vielen Flüchtlingen aus politischen Motiven im Eigeninteresse trotz fehlenden Asylgrunds den Flüchtlingsstatus anerkannt hat. Das politische Motiv betrifft vor allen die Regimegegner (vor allem Syrer, Iraner und Ukrainer), die die Regierung zu Unrecht stürzen wollten oder wollen und deshalb keine Flüchtlinge im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention und des GG, sondern Kriminelle sind. Diese Tatsache hat man in Frontal (ZDF, 23.01.24) verdreht dargestellt. Denn es ist doch klar, daß Syrer, die Straftaten in Syrien begangen haben, vom syrischen Staat strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden dürfen. Diese Art von Verdrehungen wird inzwischen in den Systemmedien massenhaft und ungeniert betrieben. Viele Bürger merken das aber immer noch nicht (s. weiter unten). Zudem wird von Baerbock auch noch ins Spiel gebracht, es gäbe für Abschiebungen praktische Probleme. Man dürde sich nicht von einem islamistischen Terrorregime die Bedingungen für die Rücknahme von Straftätern diktieren lassen (Heute, ZDF, 27.07.24). Dann fragt man sich, welcher Trottel hat sich das demnach unüberlegte Asylrecht in der bestehenden Form überhaupt einfallen lassen.   

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Da dann der tatsächliche Bescheid gar kein Verbot ausgesprochen hatte, ist der gleiche Tenor der Systemmedien auffallend. D.h., keiner konnte oder wollte den Bescheid richtig interpretieren. Die srgt- und AUF1-Betreiber konnten es aber erst durch Inanspruchnahme eines Rechtsanwalts. Man kann zwar davon ausgehen, daß der Bescheid in unverständlichen Behördendeutsch verfaßt war und es die Systemmedien womöglich unterlassen haben den Regelungsgehalt des Bescheides zu prüfen. Das gehört aber nach ihren eigenen Angaben zu ihrer Pflicht.
Normalerweise sind Bescheide verständlich abzufassen. Mit den Jahren ist man vielleicht auch um Rechtsklarheit zu schaffen, dazu übergegangen, die Bescheide eher rechtssicher abzufassen. Das führte aber zu ihrer Unverständlichkeit. Das macht man sich inzwischen teilweise zunutze und erdreistet sich, rechtlich abwegige Bescheide zu erlassen.
In Anbetracht des brachialen Aufhebens, was die Systemmedien um diesen Sender betreiben, ist aber verwunderlich, daß in den Fernsehnachrichten so garnichts darüber berichtet wird. Allerdings wird aber auch deutlich, daß den Systemmedien wohl nichts anderes mehr übrigblieb, als aus ihrem Schweigekartell auszubrechen. Sie wollen nun den Gegner neben den juristischen Angriffen auch mit der "Mehrheitswaffe" und Verschwörer-Schelte mundtot machen.  

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Hier hat man offenbar wiedereinmal einem Taugenichts einen Posten verschafft, der selbst vor einer schweren Verletzung der Menschenwürde nicht zurückschreckt. Es ist schon fragwürdig, daß heutzutage schon Schwerbehinderte keine Erwerbsunfähigkeitsrente bekommen. Die Frage kann damit beantwortet werden, daß Ärzte und Gutachter notgedrungen oder auch willfährig internen Regierungsinteressen folgen. Der Aussage des Schwerbehindertenbeauftragten läßt sich zudem entnehmen, daß bei entsprechenden Arbeitsplatz oder Arbeitsplatzausstattung eine Arbeitsausübung für alle möglich sei. Da bekannt ist, daß selbst echt Arbeitsunfähige nicht mal als behindert eingestuft werden, obwohl Ärzte und Gutachter davon wissen, ist seine Aussage um so grotesker. Z.B. wird ganz aktuell bekannt durch Corona und auch schon davor ein Erschöpfungssyndrom=Nichtbelastbarkeitssyndrom (ME/CfS) totgeschwiegen. Im Anfangsstadium kann bereits nach geringer Belastung (z.B. bei Akademikern) sich die Arbeitsunfähigkeit erst nach einem Tag einstellen durch erhebliche Konzentrationsstörungen, Müdigkeit, kognitiven Störungen, Magenbeschwerden, Temperaturempfindlichkeit etc. und damit einem schlechten Allgemeinbefinden. Manch andere Nerven- oder Wirbelsäulenerkrankungen etc. haben ähnliche Effekte. Solche Leute wie der Herr Dusel aber auch die Forderungen der Bundestags-CDU und des Herrn Christian Dürr (FDP) nach einer Null Bürgergeldzahlung (ohne Nennung von Differenzierungen) sind die heimlichen Diktatoren dieses Landes. Der "sachliche Grund" bestimmt sich idR nach der subjektiven Betrachtung der abhängigen Ärzte und Entscheider.
Im Übrigen hat sich in dieser Sendung HartaberFair (Das Erste, 25.03.24) ein erwerbsunfähiger Herr Wasilewski darüber gewundert, daß er nach 30 Arbeitsjahren zusätzlich Bürgergeld beantragen muß. In der Sendung hat man über alles mögliche geredet, aber nicht über das Wesentliche. Denn in einer Marktwirtschaft entscheidet der Markt über die Wirtschaftskraft des Landes. Die bestimmt dann infolge über die Steuern. Die Löhne sollten an sich auch demgemäß hoch sein, so Gott die Unternehmer wollen. Deutschland wie auch viele andere Staaten haben ein Berechnungsmodell entwickelt darüber, wieviel man dem Bürger an Rente zugestehen kann oder nur will. Die Mindestrente liegt danach idR bei 20 Arbeitsjahren oder höher. Das hängt zusätzlich vom bisherigen Verdienst ab. Seit der Klima- und Ukrainekrise ist klar, daß Deutschland in Wirklichkeit auf einem Batzen Geld sitzen muß (neben dem offen bekundeten Sondervermögen oder Schattenhaushalt). Zudem muß es bei einer Rente statt Bürgergeldbezug eine Mindestrente geben in gleicher Höhe, damit Betroffene mit Anstand von einer Rente sprechen können und nicht vom Sozialamt gegängelt werden, denn dafür gibt es bei einem Rentner gar keinen Anlaß. Er kann sich höchstens noch mit dem Wohngeld aus dieser Schlinge befreien, soweit sich dadurch akzeptable Bezüge erzielen lassen. Herr Schneider (Paritaetischer Gesamtverband) hat wohl sogar eine Mindestrente verlangt, die 1186 €/Monat betragen soll (Heute, ZDF, 26.03.24). Wer darunter liegt, gilt als arm, also derjenige der weniger als 60 % des Durchschnittsverdienstes aller Beschäftigten hat.       
Insoweit ist die CDU (nebst der FDP und den Grünen) auch als diktatorisch anzusehen, wenn sie perdu darauf pocht, den Taurus Marschflugkörper in die Ukraine zu liefern. Erstens kann eine mißbräuchliche Anwendung durch die Ukraine bei weitem nicht ausgeschlossen werden. Zweitens dient es lediglich schleichenden Eskalationszwecken. Wenn dann die Russen zurückschlagen wird es wieder als Angriffskrieg ausgelegt, der dann die ganze Welt in Aktion treten läßt. Da wir nur staatsnahe Vereinigungen haben, findet eine Demonstration dagegen nicht statt, obwohl laut Umfrage mindestens 59 % der Bürger gegen die Lieferung sind.
Die AfD scheint beim Bürgergeld auch eine diktatorische Herangehensweise zu haben (Kleinwächter (MdB), Bundestagsdebatte 10.11.22), obwohl in ihrem Grundsatzprogramm etwas anderes steht.
Ulrich Schneider (Paritätischer Gesamtverband, (29.12.23)) oder die Vorsitzende Maria Loheide (Sozialpolitik Diakonie Deutschland, 01.01.24, Heute, ZDF) meinten zudem, die Arbeitsablehnung würde oft auch deshalb erfolgen, weil sie garnicht in der Lage seien zu reagieren, weil sie gerade in einer psychischen Krise sind oder garnicht richtig lesen und schreiben könnten. Aber auch das sind Dinge, die eine Arbeitsunfähigkeit begründen kann und müsste an sich erst durch das Jobcenter, durch Begutachtung und sonstige Hilfsmaßnahmen abgeklärt werden. Das muß an sich der Arbeitsvermittler etc. und dann auch der Gutachter erkennen. Da dies, wie oben dargelegt, nicht gesichert ist, wäre eine Absenkung des Bürgergelds auf Null ein klarer Menschenwürdeverstoß. Hier besteht das Dilemma hinsichtlich der tatsächlich nicht Arbeitswilligen, weshalb es einer lückenlosen organisierten Absicherungsmethodik bei der Prüfung der Arbeitsfähigkeit bedarf, die durch staatliche und nichtstaatliche Institutionen zu betreiben ist. Im Zweifelsfall muß notgedrungen die Nichtarbeitsfähigkeit bescheinigt werden.
Das gilt auch für sogenannte "Totalverweigerer". Gerade junge Leute erkennen noch nicht, wenn ihre geringe Belastbarkeit durch eine Krankheit verursacht sein könnte. Ihnen ist einfach nur die Arbeit zu schwer (aktuelles Beispiel Long/Post-Covid; s. "ME/CFS-Die rätselhafte Krankheit, Arte, 20.12.24).
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Diesen statistischen Daten ist zu entnehmen, daß eine gewisse Mehrheit wünscht, Totalverweigerern das Bürgergeld gänzlich zu streichen. Diese Mehrheit kennt aber offensichtlich das Spielchen nicht, was der Staat mit Kranken hier spielt. Die Ärzte sind mit hoher Wahrscheinlichkeit wegen der Kosten für den Staat staatlich angehalten, Erwerbsunfähigkeit zu vermeiden. Unverkennbar ist auf jeden Fall, daß Ärzte bewußt häufig die Stellung der wahren Diagnose unterlassen, alles verharmlosen und eine Erwerbsunfähigkeit verneinen.
Der Ministerpräsident Kretschmer aus Sachsen hat offenkundig aufgrund dieser Zahlen am 05.08.24 eine Beweisumkehr gefordert (Zeitung Welt; Tagesschau, Das Erste; 05.08.24), nämlich das Empfänger von Bürgergeld nachweisen müßten, daß sie nicht arbeitsfähig seien, bevor sie Leistungen erhalten. In den Nachrichten wurde das verneint, weil das BVerfG ein Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum auch in solchen Fällen verlangt. Schwerpunkt ist aber auch, daß eine Beweisumkehr der Lebenswirklichkeit völlig widerspricht, denn der Betroffene ist idR nicht dazu in der Lage das zu finanzieren, weshalb die staatliche Fürsorge eingreifen muß. Zweiter Grund ist die o.g. staatliche Praxis bei der Feststellung der Erwerbsunfähigkeit. Kretschmer hat mit seiner Forderung bewiesen, daß er mit dem Recht nichts am Hut hat und noch nicht einmal etwas von situationsbedingt zwangsläufig sozialen Rechten der Bürger hält. Das heißt, was aus diesen Menschen wird, ist ihm egal.  

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Im November 2023 traf sich unverbindlich Sellner mit Mitgliedern der AfD, der Werteunion, eines Verfassungsrechtlers u.a. zur Frage des Migrationsproblems. Das Gespräch wurde von der Organisation Correctiv (die nach AUF1 (11.01.24, Astra-srgt) von George Soros finanziert sei) abgehört und von außen durchs Fenster gefilmt. Laut Sellner sollen Remigrationsfragen am Beispiel von Vorschlägen der eigenen und anderer Regierungen besprochen worden sein. Schlußendlich soll es für Kriminelle und nicht anpassungswillige Eingebürgerte freiwillige Anreize zur Rückwanderung geben. Das seien auch Verlautbarungen der Bundesinnenministerin Faeser gewesen. Der Staatsrechtler Vosgerau ist gegen Correctiv beim LG Hamburg vorgegangen auf Unterlassung unzutreffender Tatsachenbehauptungen. Correctiv habe nur eigene Einschätzungen und Deutungen vorgenommen. Vosgerau hatte Erfolg (01.03.24).
Zur Frage, wenn nur noch die deutsche Staatsbürgerschaft vorliegt und was geschehen soll, wenn die Heimatländer die Rücknahme verweigern, wurde nichts erwähnt. Der massenhaften Forderung nach Remigration fehlte insgesamt die nötige Sensibilität, wie man mit den Menschen umgehen will in allen damit verbundenen denkbaren Fällen. Es muß schon ein vollständig vertretbares und veröffentlichtes Konzept mit Angabe des Zwecks vorgelegt werden, wenn man solche Forderungen aufstellt. So ist aber der Eindruck eines massenhaften Abschiebungswillens von Flüchtlingen inkl. bereits Eingebürgerter beim Volk entstanden. Das wurde von den Systemmedien mit den Wörtern Vertreibung und Deportation zusätzlich angeheizt. Die AfD hat ein Fehlverhalten ihrerseits dummerweise nicht eingeräumt, sich aber davon distanziert.
Das Flüchtlingsproblem hat bereits im Asylrecht seinen Ursprung, weil jeder Asysl beantragen kann, aber die Herkunftsländer offenbar die Rücknahme der Flüchtlinge selbst dann verweigern können, wenn ihnen ein Flüchtlingsstatus nicht anerkannt wurde. Das ist ein so gut wie garnicht debattiertes Problem in Politik und Medien. Natürlich kann auch eine Rücknahme scheitern, wenn es die Verhältnisse in dem Herkunftsland augenblicklich nicht zulassen. Andererseits muß eine Abschiebung erfolgen, selbst wenn den Flüchtlingen eine Strafverfolgung droht, wenn sie falsche diskreditierende Angaben zum vermeintlichen Asylgrund gemacht haben.

 
Das Klientel der Demonstranten dürfte sich aus Nutznießern des Systems, den Desinteressierten und Uneingeweihten bzgl. der globalen Verhältnisse und Ursachen zusammengesetzt haben.
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Das ist eine Aufnahme von der Demo in Hannover. Wer so etwas behauptet, sollte eigentlich voll in der Materie drin stehen. Es ist alles eben nur ein Streit unter Individualisten.

Der Ministerpräsident Weil (SPD) ist nur bzgl. der ersten beiden Wörter für sich genommen glaubwürdig. Allerdings soll der Nationalismus vom Globalismus abgelöst werden und der Rassismus von der Gleichmacherei und Totalüberwachung aller. Bei der Unterdrückung ist er völlig unglaubwürdig, weil die mit Hilfe ausgeklügelter Methoden immer noch anhält und mittels der Gleichschaltung der etablierten Parteien und Institutionen auf ewig erhalten und verschärft werden soll.

Der Verfassungsrechtler Hubertus Gersdorf (Verfassungsrechtler Uni Leipzig) meinte, der entsprechende Artikel (welcher?; Es wurde im Film ein Post der AfD bzgl. Passentzug für Kriminelle und Remigration gezeigt.) im Grundgesetz lasse eine Unterscheidung zwischen einem sogenannten Biodeutschen und sonstigen Deutschen nicht zu. Alle Deutschen seien gleich zu behandeln im Staatsangehörigkeitsrecht (Kulturzeit, 3-sat, 12.01.24). Das wurde in der Szene so hingestelt, daß eine Ausbürgerung unmöglich sei.
Insgesamt ist an die Sache von einer falschen Rechtslage herangegangen worden. Der Artikel 16 des GG läßt eine Ausbürgerung generell zu. Bei Deutschen, die schon immer Deutsche sind und die nur diese eine Staatsbürgerschaft haben, ist das aber fast unmöglich. Alle anderen unterliegen den verwaltungsrechtlichen Regeln (Einen Bestandsschutz gibt es hier nicht.) in besonderer Weise. Eine Aufhebung der Einbürgerung bei Feststellung von dessen Rechtswidrigkeit ist unproblematischer möglich. Das träfe auch zu bei vorangegangenen Asylmißbrauch oder auch, wenn die Vorgängerregierung mißbräuchlich Einbügerungen betrieben hat. Das findet man zwar so im Grundgesetzkommentar nicht direkt, ergibt sich aber aus logischer Herleitung aus dem allgemein gefaßten Text darin. Staatenlosigkeit ist aber auch hier zu beachten, die zudem gilt, wenn Doppelstaatsbürgerschaft vorliegt, aber der andere Staat nicht Willens oder in der Lage ist, dem Betroffenen den Schutz eines Staatsbürgers zu gewähren. 
Die ab 2024 angedachte Gesetzesänderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes läßt nun auch eine Einbürgerung bei bereits vorliegender anderweitiger Staatsangehörigkeit zu. Das hat zur Folge, daß diese Bürger nun leichter wieder ausgebürgert werden können.

Das klang sehr glaubwürdig wegen Weidels klarer Aussage und ihrer Entrüstung darüber.

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Schon der ganze Denkansatz ist demokratiefeindlich. Erstens geht also der Herr Fechner davon aus, daß z.B. die AfD Regierungsverantwortung übernehmen könnte, was hieße, sie kann deshalb also nicht als Verfassungsfeind an die Macht gekommen sein. Das schließt dann aber seinen Wunsch nach einer Rechtsänderung (nur bei 2 Drittel-Mehrheit), die noch dazu im Grundgesetz eingetragen werden muß (Art. 42 Abs. 2; Art. 52 Abs. 3 GG), aus. Denn auch neuen Parteien an der Regierung muß dasselbe Recht zugestanden werden, wie den bisherigen Regierungen der anderen Parteien. Der nun vorliegende Gesetzesvorschlag (Tagesschau, Das Erste, 28.03.24; Tagesschau, Tagesthemen und Heute (ZDF), 23.07.24) wird in einer Weise dargetan, als ob die CDU/CSU, SPD, FDP, Linken die "Guten" seien. Die nun endgültig beabsichtigte bindende Entscheidung des BVerfG belegt dessen Cliquenzugehörigkeit. Die Parteien fürchten aber, daß die auch angedachte 2-Drittel-Mehrheit für eine Richterwahl ein Risiko in sich birgt. Sollte eine unerwünschte Partei bei einer BT-Wahl eine 2-Drittel-Mehrheit bekommen, könnte die die Wahl eines Richters blockieren. Dem Insider ist dieses Manöver ohnehin klar. Es geht darum, ein unangreifbares Bundesverfassungsgericht zu schaffen, da die bestehende Regelung den Machtstrukturen der bisherigen Parteien dient. Das Bundesverfassungsgericht würde alle unerwünschten Gesetze der neuen Partei kippen. Der Verfassungsrechtler Prof. Battis hat das dogmatisch (genau wie die etablierten Parteien) ignoriert, da er meinte, "Verfassungsgerichte sind diejenigen, die die Regierenden -auch das Parlament- kontrollieren und auch bei uns werden jedes Jahr eine Reihe von Gesetzen (vom BVerfG) kassiert. Der Schutz ist dann weg." (RTL-Nachrichten 28.01.24). Derzeit ist es aber so, daß die Regierenden keine Skrupel haben, verfassungsswidrige Gesetze zu erlassen. Das BVerfG korrigiert das manchmal, aber nur, wenn die Entscheidung noch akzeptabel war für die Regierenden. So hatten die Politiker wohl insgeheim trotz klarer Rechtswidrigkeit des Schattenhaushalts im Jahre 2023 nicht mit der ablehnenden Entscheidung des BVerfG gerechnet. Das ist danach von Politikern bekundet worden. Allerdings war es sowieso kein staatstragendes heikles Problem. Den Fall eines Gesetzeserlasses einer neuen Regierung, der nicht im Sinne der bisherigen "etablierten" Parteien erging, hatten wir noch nicht, weil bislang alle Regierenden nur von diesen Parteien gestellt wurden. Das ist neben dem obscuren Auswahlverfahren dieser Richter und deren sonstigen Entscheidungen so offensichtlich, daß das dem Herrn Battis unmöglich entgangen sein kann.  
Grundlegend muß bei einer so grundlegenden Änderung des GG gefragt werden, warum ist das den erfahrenen Vätern des GG nicht schon damals eingefallen oder haben sie es absichtlich so gewollt.
Das wurde dann vom Minister Wissing (Der Tag, Phoenix, 20.12.24; Bundestagsdebatte v. 19.12.24) so begründet. "Das Grundgesetz hat zum Bundesverfassungsgericht auffallend wenig gesagt. Aber ein so mächtiges (Verfassungs-)Gericht, daß sogar demokratisch zustande gekommene Gesetze für ungültig erklären kann, war ein Wagnis und deshalb hat man im Parlamentarischen Rat mit einfach-gesetzlichen Regeln angefangen und wollte sehen, wie es sich entwickelt." (Dieses Motiv des Rates dürfte erfunden sein). An dieser Begründung scheitert nämlich, wenn dann die vielleicht erste Regierung diesen Mangel für sich ausnutzt, ist das nachher vielleicht auch nicht mehr korrigierbar. Also wollte man es so als das geringere Übel haben.
Zu Letzteren kann man kommen, wenn alle Varianten politischer Willensbildung durchgegangen worden sind und man infolge zu keinem anderen Schluß kam, als daß ein politisches Gleichgewicht nur so besser gewährleistet ist. Wenn hingegen z.B. die Entscheidungen des BVerfG endgültig in allen Fällen bindend sind, wird das Machtpotential des BVerfG überdurchschnittlich erhöht und Machtmißbrauch kann so jederzeit problemlos und völlig undemokratisch (fehlender Volkeswille) entstehen. Wer noch dazu die Hintergrundstruktur der etablierten Parteien mit dem BVerfG kennt, weiß, das alles dient eher dem Machterhalt der bestehenden Verhältnisse auf immer, was einen noch größeren Machtmißbrauch zuläßt und damit für den Bürger höchstgefährlich ist.
Das BSW hatte die Grundgesetzänderung nur insoweit bemängelt, daß nämlich notfalls der Bundesrat alleine die Besetzung des Bundesverfassungsgerichts vornehmen könne. Das wäre nicht demokratisch, weil der Bundesrat fast vollständig von Ministerpräsidenten der Union oder SPD besetzt sei unrd das gehe so nicht. Diese Auffassung ist verständlich (fehlende Ausgewogenheit des BVerfG). Ansonsten ist wiederum auffällig, daß das BSW das Recht mit Füßen tritt, wenn es um gleiche Chancen für alle Parteien für Wahlerfolg und um Interessenumsetzung geht. Alle Altparteien haben hier kein Einschränkungsrecht. Das wäre nur denkbar, wenn eine Partei für alle ersichtlich und einvernehmlich hochgefährliche Folgen verursachen würde. Der Gefahrensgrund müßte zweifelsfrei bestehen. Zudem müßte die Partei an den demokratischen Regeln vorbei ausreichende Wahlerfolge erreicht haben oder nachher seine Legitimation beim Volk verloren haben. Eine Bundestagsdebatte alleine reicht jedenfalls nicht.
Das Ganze zeigt auch, demokratische Regeln können nicht dogmatisch behandelt werden. Es muß immer die tatsächlich bestehende Situation berücksichtigt werden. Diese Änderung des Grundgesetzes ist am 20.12.24 rechtskräftig geworden.

Das, was die Parteivorsitzende Frau Amira Mohamed Ali (Bündnis Sahra Wagenknecht) hier sagt ("BSW-Die Neue Partei", Phoenix, 15.10.24; Maischberger, Das Erste, 20.02.24), hat diese Partei disqualifiziert. Ihre Aussagen stehen im völligen Widerspruch. Zumindest liegt hier keine Fachkompetenz vor. In der gegebenen Situation dieser Partei wäre bei den aktuell bestehenden Umständen eine gemäßigte Äußerung vertretbar gewesen, aber solche Schuldvorwürfe gegen Russland sind völlig neben der Sache, weil sie nicht zutreffend sind (s. Thema "Tricks des Gesetzgebers"). Das spricht eher für hochtrabende Worte und eine nicht rechtstreue Partei. Trotzdem wird die Partei von Merz (Vorsitzender CDU) bereits als eine extreme Partei von links und rechts bezeichnet (06/2024). Da die Partei dem Bundestag zur Rede von Selenskyj  (11.06.24) fernblieb, scheint die Partei unter Hinnahme aller möglichen Folgen nur umzutreiben, weil er und der Westen ungeachtet aller möglichen Folgen nicht bereit sind, den Krieg zu beenden. Es gibt inzwischen zwar einen Konflikt zwischen Wagenknecht und den Thüringer Abgeordneten (Tagesthemen, Das Erste, 20.10.24), was aber auch nur die Kriegsfrage und Waffenstationierung in Deutschland betrifft. Es scheint aber so, daß die Thüringer BSW-Fraktion noch größere Probleme verursachen wird. Die sind aufgrund ihres Verhaltens ersichtlich zu angepaßt, zumal die Fraktionsmitglieder sämtlichst aus den etablierten Parteien stammen. Nebenbei sei bemerkt, daß laut Marcus Meckel (DDR-Bürgerrechtler) Frau Wagenknecht unseriös sei, weil sie gegen die Stationierung von US-Waffen auf deutschem Gebiet sei, denn das sei laut 2 + 4-Vertrag erlaubt (frontal, ZDF, 03.09.24). Das ist aber nicht ganz richtig, denn darin steht nur, daß sie stationiert werden können. Wagenknecht hat aber nur mehr Diplomatie gegen US-Raketen verlangt, d.h. nichts anderes als, daß Deutschland sich dagegen stark machen solle, was eben keine Vertragsverletzung wäre.

Der Historiker Rödder kommt der Realität schon etwas näher, kann es aber nicht lassen, zu erklären, Putins Antrieb wäre die nicht verwundene Auflösung der Sowjetunion (Autokraten im Aufwind, Phoenix, 08.06.25). Mit "Antrieb" suggeriert er Putins angebliche Absichtshaltung. Putin hat zwar gesagt, daß die Auflösung ein großer Fehler war, von Absichten aus diesem Grunde war aber nie die Rede und ist auch sonst nicht erkennbar. Darauf, wer den "Sturz" (also kein demokratischer Voksaufstand) der ukrainischen Regierung durchgeführt hat, ging Rödder "lieber" nicht ein.   
  
Bei Nawalny wird es so gewesen sein, daß man ihn zwar in unangenehmen Verhältnissen inhaftiert hat, denen er nun als eine Ausnahme nicht gewachsen war. Offensichtlich ist er aber auch in einer Weise aufgetreten, daß die Vollzugsanstalt eine negativ wirkende Vorerkrankung nicht erkennen konnte. Daran ändert auch nichts, das am Tage zuvor zwei Geheimdienstleute in der Haftanstalt waren (Tagesthemen, Das Erste, 21.02.24). Das wäre aus Gründen seiner Zuschaltung (Internetverbindung) zu der an diesem Tage andernorts stattgefundenen Gerichtsverhandlung nicht ungewöhnlich. Ob tatsächlich Abhöranlagen abgebaut wurden oder nur die Gerätschaft der Zuschaltung, muß erst einmal belegt werden. Obwohl der Chef des ukrainischen Militärgeheimdienstes gesagt hat, Nawalny sei nicht ermordet worden, sondern an einem Blutgerinsel gestorben (srgt, auf1.tv, 26.02.24), beharren die Systemmedien beharrlich auf ihrem Standpunkt einer Ermordung. Nebst Nawalnys Frau, die mit ihren Mördervorwürfen gegen Putin von der westlichen Welt hofiert wird, beharren die ukrainischen Anhänger ebenfalls darauf, obwohl das nicht bewiesen ist und auch keine Obduktion Nawalnys gefordert wurde. Erst nach der Beerdigung forderten am 04.03.24   40 Länder eine "unabhängige" und internationale Untersuchung zur Todesursache. Die fand aus nicht bekannten Gründen aber bislang nicht statt.

Das Video (20 MB) zeigt, wie der ehemalige führende Politiker der SPD Dohnanyi das ganze USA-Dilemma zutreffend schildert und bedarf keiner weiteren Worte. Er hatte früher schon eigene Feststellungen zu den Dingen gemacht, die dann immer mehr zunahmen. Nur seine anfänglichen Unwissenheiten ließen -ähnlich wie bei anderen auch- ihn nicht auffallen und führten nur deshalb zu seinem Aufstieg in der Partei.
Auch das SPD-Mitglied Günter Verheugen (u.a. ehemaliger Vizepräsident der EU-Kommission, Honorarprofessor) und Frau Dr. Petra Erler (ua. Institut für internationale Beziehungen, Kabinettschefin an der EU a.D.) haben sich mit einem Buch "Russland, Ukraine und der Westen - Eskalation statt Entspannung", (Heine-Verlag) 
zu Wort gemeldet und sind zu der gleichen Erkenntnis gelangt. Sie haben es vorgestellt auf der Internetseite "Weltwoche" am 24.05.24 (s. auch t.me/Kampf_Fuer_Unsere_Zukunft, 24.09.24). Darin wird die ganze Geschichte in diesem Zusammenhang aufgearbeitet und es wurden die damit verbundenen Erkenntnisse genannt. Das Vorliegen eines russischen Präventivangriffs sahen sie aber nicht. Aber auch eine Auseinandersetzung damit fand nicht statt.

Dieser Beitrag kam in der Doku "Autokraten im Aufwind" (Phoenix, 08.06.25). Prof. Rödder (Politikwissenschaftler) hat den Einfluß des Westen vor Beginn des Konflikts 2014 von Russland mit der Ukraine gekonnt umschrieben, dann aber betonte, daß Russland die Auflösung der UdSSR, die Putin als die größte geopolitische Katastrophe des 20. Jahrhunderts bezeichnet hat, nie verwunden habe. Das wäre der eigentliche Antrieb für Putins Politik.
Letzteres ist frei erfunden. Das zeigt der gesamte chronologische Hergang seit den 90er Jahren (s. Thema "Tricks des Gesetzgebers"). Insbesondere gab es bis heute keine Bestrebungen, die anderen ehemaligen Sowjetrepubliken in ein Gesamtrussland wieder einzugegliedern. Ansonsten wäre das ein deutlicher Hinweis gewesen, daß Putin solche Absichten verfolgt.
In AUF1 ("auf1.tv/stefan-magnet-auf1/false-flag-alarm-der-eu-krieg-gegen-russland-wird-mit-luegen-beginnen") wurde per Zeugenbeweis (US-Staatssekretärin Victoria Newland) mitgeteilt, daß die USA 5 Mrd. Dollar in den Aufstand der Ukraine 2014 investiert hätten.    

 

Das Video (Tagesthemen, 20.02.18) soll offenkundig belegen, daß die Auffassungen von Ernst Wolf u.a. über den WEF keine Fehlinterpretationen der Aktivitäten dort sind. Es ist sowieso nicht nachvollziehbar, daß der Bürger über die Systemmedien völlig im Unklaren darüber gehalten wird, was der WEF in Wirklichkeit betreibt.

Der Vorwurf gegen die chinesischen Regierenden eines Abnickparlamentes etc. (Heute, ZDF, 05.03.24) belegt nur, wie weit der deutsche Journalismus schon gesunken ist, weil es anmaßendes Verhalten ist und nicht neutral und unabhängig. Reine Behauptungen stehen einem freien Journalismus nicht zu wegen der vorgeschriebenen publizistischen Sorgfaltspflicht und des Staatsschutzes. Ansonsten bedarf es einerseits fundierten Hintergrundwissens und zudem einer sorgfältigen Analyse und Berücksichtigung der gesamten politischen Lage, weshalb man auch andere als die "demokratischen Regeln" akzeptieren muß. Zudem könnte dessen Einhaltung auch wegen internationaler politischer Gründe nicht möglich sein. Das ist alles zu beachten.

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Die Sendung AUF1 im Rahmen des Astra-Senders srgt (Lizenznehmer Dr. Geissler) wurde am 06.03.24 (war seit 01.09.23 auf Sendung) von der Landesmedienanstalt per Bescheid gestoppt (nebst Bußgeld von 195000 €) wegen Verstößen gegen deutsche Gesetze, die die Medienfreiheit schützen (AUF1-Nachrichten v. 06.03.24). Die Landesmedienanstal hat offenbar keine Angaben gemacht, woran sie das erkannt hat. Allgemein gilt wohl für den hiesigen Fall, daß politische und professionelle Normen einzuhalten sind und keine unzulässigen Sendungen ausgestrahlt werden dürfen, also Grenzen der Medienfreiheit verletzt worden sein müssen (Art. 5 Abs.2 GG). Damit dürften Verstöße gegen geschützte Rechtsgüter oder Meinungsäußerungen zugunsten verbotener Vereine oder Parteien gemeint sein. Grundlage hierfür sind die zu beachtenden allgemeinen Gesetze, also alle Gesetze die betroffen sein könnten. Allerdings hätte der Bescheid gemäß dem Verwaltungsverfahrensgesetz so begründet werden müssen, daß der Betroffene von der Recht- und Zweckmäßigkeit der getroffenen Regelung überzeugt wird. Der Sachverhalt und die Rechtsgrundlagen wären bei einem Verwaltungsverfahren zu nennen gewesen (§ 39 Verwaltungsverfahrensgesetz). Insgesamt hat eine überlegte und rechtlich abgesicherte Entscheidung zu ergehen, damit auch der Betroffene die Chancen eines Widerspruchs abschätzen kann. Das ist offenbar nicht geschehen. Das Betreiben die Behörden in "heiklen" Fällen regelmäßig so und das wird aus gutem Grunde auch nicht im Widerspruchs- und Klageverfahren von den dortigen Entscheidern bemängelt.
Nach den aktuelleren Einlassungen von AUF1 ist ein Bescheid an den Betreiber von srgt ergangen. Der Generalsekretär von AUF1 Herr Retschizegger meinte dazu, daß ein Unterpunkt des § 115 des Medienstaatsvertrages besagt, daß auf Medienprogramme von Außenstehenden (fremde Mächte, Konzerne) kein Druck staatfinden darf. AUF1 hätte aber keinen Druck ausgeübt.
Damit wäre aber nicht § 115 Abs. 1 Ziff. 8, Ziff. 16-2 Themenplatzierung verletzt, sondern z.B. Ziff. 15, 16 (unzulässiges Sponsoring oder besonderes Entgelt).
Dr. Geissler selbst habe eine Ordnungswidrigkeit begangen, weil er das AUF1-Programm freigegeben und unterzeichnet hat. Der Adressat des Bescheides sei nur die srgt-GmbH, was die Landesmedienanstalt zunächst vorgezogen habe. 
Ansonsten ergibt sich aus diesen Einlassungen, daß nur ein Ordnungswidrigkeitsverfahren geahndet wurde, bei dem der Bußgeldbescheid nicht begründet werden muß (OWiG). Die Angaben, was geahndet wurde, sind etwas diffus. Solche Schwächen merkt der Gegner und nutzt das aus. Eine Anhörung muß aber zuvor erfolgen, damit sich der Betroffene zu der Anschuldigung äußern kann. Wenn das geschehen wäre, hätte Dr. Geissler sicherlich den Vertrag mit AUF1 schon längst beendet gehabt. Kurios wird die Sache durch den Umstand, daß die Landesmedienanstalt bereits am 14.11.23 einen Bescheid ohne Verbotshinweis erlassen hatte mit der Auflage, daß die Zusammenarbeit mit AUF1 geändert werden müsse. Dem war man in der Folge mit der gewünschten Vertragsänderung und entsprechenden Verhaltens nachgekommen. Die Landesmedienanstalt hat aber nun seine damalige Auffassung revidiert und zudem die Betroffenen in Unkenntnis darüber gelassen. Der Fall wirkt bei einem Ordnungsgeld von 195000 € um so schwerer, da das maximale Ordnungsgeld nur 500000 € betragen darf. Aus diesem Grunde hätte der Landesmedienanstalt die Schwerwiegenheit des Verstoßes schon damals auffallen müssen. Wenn das selbst ihr nicht aufgefallen ist, hätte man dem unbedarften Betreiber das Ordnungsgeld nicht in dieser Höhe aufbürden dürfen. Abgesehen davon ist es ein Absurdum einem Lizenznehmer die Kenntnis und Beherrschung aller in § 115 aufgeführten 79 Ordnungswidrigkeiten zu unterstellen, bei deren Deutung einiger Positionen selbst ein Rechtsexperte seine Probleme hätte. Z.B. ist im Medienstaatsvertag nichts dazu definiert oder erkennbar, was eine Themenplatzierung ist, geschweige denn was als unzulässig gilt. Die Grenzen sind nämlich fließend. Für jeden Senderbetreiber bedeuten solche Regeln einen Ritt auf der Rasierklinge. Das wäre verfassungsrechtlich unverhältnismäßig und damit nicht zumutbar.
Zur Sache ist aktuell (17.03.24) nur noch durch Dr. Geissler bekannt geworden, daß es einen Bußgeldbescheid über 1000 € gegeben hat, der nur den Zeitraum bis November 2024 betrifft und noch ein Bescheid aussteht, bei dem er mit 10000 € gerechnet hatte. Es muß also dazu zumindest eine Info der Behörde vorgelegen haben. Aufgrund welcher Vorwürfe hatte er nicht genannt. Am 16.03.24 sprach Dr. Geissler ganz kurz nur noch davon, er habe alles richtig gemacht. Er habe immer die Hoheit über den Sender gehabt. Deshalb sollten von seiner Seite die formalen Vorwürfe auch bzgl. der (angeblichen?) Themengleichheit zurückgewiesen werden. Das soll offensichtlich bedeuten, der Vorwurf im Bußgeldbescheid erstreckte sich wohl darauf, daß man ihm vorwarf, er habe (zeitweise?) die Hoheit des srgt-Senders an AUF1 abgegeben und zudem sei Themengleichheit betrieben worden. Woran das die Landesmedienanstalt festgestellt hat, ist offenbar nicht bekannt. Das hat die Landesmedienanstalt offenbar unter dem Begriff Themenplatzierung subsumiert. Soweit Dr. Geissler in der Anhörung nicht mitgeteilt wurde, was ihm im einzelnen vorgeworfen wird, wäre der Bescheid rechtswidrig ergangen. Die Behörde hätte dann mißbräuchlich gehandelt, da bis zur Abklärung dieser Rechtswidrigkeit (§ 69 OWiG) so viel Zeit verstreichen würde, daß Dr. Geissler die bis dahin weiter anfallenden Kosten des Senders nicht mehr tragen kann. Dr. Geissler stünde danach theoretisch (praktisch?) eine Neuzulassung und eine Entschädigung zu .       
Unter Themenplatzierung ist offensichtlich gem. der Werbesatzung zum Medienstaatsvertrag (§ 3 Ziff. 13) die Behandlung von (nicht ohne weiteres erkennbaren) werbeähnlichen Themen im redaktionellen Inhalt des Senders im Interesse oder auf Betreiben Dritter zu verstehen, insbesondere wenn der Sender dafür ein Entgelt oder eine ähnliche Gegenleistung erhält. Damit kann aber nicht gemeint sein, wenn der Sender ein Fensterprogramm durch vertragliche Vereinbarung mit einem Dritten (AUF1) hat (§ 2 Abs. 2 Ziff. 6 Medienstaatsvertrag). Ein Beteiligungsverhältnis (aus der Werbung) darf es zwischen diesen Vertragspartnern aber nicht geben (§ 62 Medienstaatsvertrag). Aufgrund der 195000 € kann es sich eigentlich wegen des Wortlauts in der Werbesatzung nur um den Vorwurf einer hohen entgeltlichen Themenplatzierung gehandelt haben. Im Fall einer beanstandeten Änderung der Rechtshoheit am Sender wäre § 115 Art. 1 Ziff 1 verletzt, wenn diese Änderung der zuständigen Stelle nicht bekannt gegeben wurde. Das Bußgeld kann dann schon höhere Ausmaße annehmen.        

Das sind Ausschnitte aus dem Filmbeitrag des ZDF "Trump-der wütende Kandidat" (09.04.24). In dem Beitrag hat man die Quadratur des Kreises versucht, indem man Trumps Aussagen und Bewegung als unglaubwürdig hinstellte. Trump ist an sich kein geeigneter Präsident, aber selbst er und auch die Republikaner haben mit einer Clique (Demokraten u.a.) zu kämpfen. Das sieht man vor allem an seiner juristischen Verfolgung. Aus Erfahrung würde die auch bei jedem anderen stattfinden, der für die Clique ein Risiko werden könnte. Trump hat nur zusätzlich das Problem, daß er in seinem Leben nicht immer ein redlicher und gänzlich unbescholtener Bürger war, was ihm nun zusätzlich zu schaffen macht. In seiner Amtszeit hatte er auch die Werte der Demokraten mit weiter verfolgt. Die totale Kehrtwende von Trump und den Republikanern läßt nur den Schluß zu, daß sie mit dem rechtlosen Verhalten und dem Ausmaß der Gegnerschaft nicht gerechnet hatten. Ein fairer Parteienstreit um den Regierungssitz ist nicht mehr gegeben.

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Mehr davon war in den Medien zunächst nicht berichtet worden, obwohl das bedeutend war (22.04.24). Doch am 08.10.24 ist dann ein Interview auf Phoenix ausgestrahlt worden. Grundsätzlich muß man davon ausgehen, daß der Oberstaatsanwältin bei ihrer Arbeit im Cum-Ex-Skandal Steine in den Weg gelegt wurden. Ihr Vorwurf, das die Politik an sich nicht oder unzureichend bei Steuerbetrug reagiert, war nur eine zusätzliche Verdeutlichung der Gesamtverhältnisse. Die Politik hat sicherlich deshalb nicht darauf reagiert, um einen Skandal politischen Mittätertums zu vermeiden. Der Fall hat aber auch deutlich gemacht, daß es anscheinend üblich ist, daß Beamte idR Staatsbetrug von sich aus mittragen, wahrscheinlich schon nach gewisser aber unkonkreter Vorauswahl aus Gründen eines dauerhaften gut bezahlten Jobs. Einer Anweisung von "oben" bedarf es garnicht mehr. Hier steht auch wieder die Frage im Raum, hatte der vom Westen vielbeschworene Philosoph Kant (Vordenker der heutigen demokratischen Struktur) das gewußt, nicht bedacht oder für unmöglich gehalten. In der Sendung Kulturzeit (3-sat, 22.04.24) hatte man bzgl. der aktuellen Realität die Umsetzung der Ideen von Kant völlig widersinnig vom Westen als erfüllt angesehen. Trump und Putin seien dagegen überhaupt nicht von Vernunft geleitet. Tatsächlich sind sie nur mehr oder weniger fehlerhaft. Das Verdrehen von Tatsachen ist idR auch bei den deutschen Richtern sehr auffallend. Es fragt sich nun, wenn man das Verhalten der Oberstaatsanwältin heranzieht, liegt das etwa an menschlichen natürlichen Eigenschaften oder werden sie doch von Staats wegen dazu angehalten. Jedenfalls kommt dieses Verhalten gerade bei Politikern, Juristen, Journalisten und Amtsträgern zu häufig vor.

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Dieser Polizeibeamte und Buchautor hat mit seinem Insiderwissen obige Annahme bestätigt und darüber hinaus und sehr authentisch noch viel mehr Fakten über die Methoden der Regierenden iVm der Justiz und den Medien geliefert. Eine Gewaltenteilung würde für ihn nicht existieren. Es gab mit ihm neben der Nachrichteninfo (23.05.24) auch ein einstündiges Großes Interview auf AUF1.tv.          

Dieser wie auch andere Fernsehmoderatoren haben hier zugesehen, den Gefangenendeal am 01.08.24 so hinzustellen, als hätte der Westen zu Recht verurteilte Straftäter freigelassen und Russland eben zu Unrecht verurteilte Menschen. In der Regel dürften alle Leute hier Spionagetätigkeit betrieben haben. Nicht ausgeschlossen werden kann, daß Oppositionelle auch aus falsch verstandener Rechtslage handelten. Auch die russische Regierung selbst kann Fehler gemacht haben, was diese Menschen zum womöglich unverhältnismäßigen Widerstand animierte. Oppositionelle können auch Spione sein oder sie erfüllten den Straftatbestand, der für Staatsfeinde gilt aufgrund ihrer Zusammenarbeit mit dem Westen. Leider wurden die womöglich wahren Hintergründe nicht oder nur unzureichend publiziert, weshalb eher nicht legitimes Verhalten zu vermuten ist. Den USA war es offenbar sehr wichtig, ihren Journalisten Gershkovich wieder freizubekommen, wofür sie sogar Deutschland anhielten, den Mörder Krasikow freizulassen, der danach als russischer Agent geoutet wurde. 

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So sieht eine Wahlwerbung eines fraktionslosen Abgeordneten im Thüringer Landtag, dem Herrn Birger Gröning  aus. Er meinte darin aber auch, er würde die Handwerkerpartei Deutschland unterstützen. Diese Wahlwerbung ist etwas besonderes gegenüber den anderen Parteien, weil sie bestimmte Machenschaften wie Gängelungen und Vetternwirtschaft im Beamtenapparat benennt.

Mit seiner Haltung zum deutschen Justizproblem bekundet Ministerpräsident Kretschmer aus Sachsen (Exakt, MDR, 21.08.24) seinen Nichtwillen, eine wesentlichen Mißstand im Staat anzugehen. Er leugnet das Problem sogar und aus allgemeiner Erfahrung mit der Vorstellung, daß nur Fachleute oder gleichwertig in der Lage seien, die Schweinerei in der Justiz zu erkennen. Die Frauen in diesem Beitrag sind hoch zu loben. Selbst einem  Ellsässer (Compact-Magazin), der einen gewonnenen Eilantrag bei Gericht gegen das Verbot seines Magazins als Obsiegen über die Übergriffe der Innenministerin Faeser bezeichnete (Heute, ZDF, 15.08.24), scheint  noch eine gewisse Demokratiegläubigkeit innezuwohnen. In solchen heiklen komplexen Fällen mußte das BVerwG dem Eilantrag erst einmal stattgeben. Das ist ein normaler Vorgang. Entscheidungen zu Verfahrensfragen stehen ohnehin über der Klärung der inhaltlichen Fragen, die dann erst im Hauptsacheverfahren stattfindet. Deshalb und weil Cliquenverhalten besteht, konnte sich Faeser nach der Eilentscheidung ungewöhnlich siegessicher geben. Letztlich wird aber in diesem Fall die Endentscheidung nicht nach sachlichen Kriterien, sondern aus politischen Erwägungen erfolgen (Risiko für das System und Volksmeinung).     

Dirk Neubauer (parteiloser Landrat Mittelsachsen, der wegen Anfeindungen vom Amt zurückgetreten ist) hat hier (Doku: "Machen wir unsere Demokratie kaputt", Das Erste, 26.08.24) das Problem offenbar nicht erkennen wollen, daß sich viele Bürger mit ihren Sorgen und Rechten ohne Erfolg an die zuständigen staatlichen Stellen gewandt haben. Bei der Misstimmung seit Corona oder auch dem Ukraine-Konflikt und dem damit verbundenen Medieneinheitsbrei hatte man dies anfangs insbesondere durch Demos oder in den sozialen Medien kritisiert. In allen Fällen ist der Bürger nicht gehört worden. Manche Kritik, die nicht immer rechtlich einwandfrei erfolgte, hätte von den Medien und den Politikern nicht gescholten werden dürfen, sondern sie hätte richtig gestellt und darauf sachlich und fachlich korrekt eingegangen werden müssen. Dies ist aber nicht geschehen, sondern es wurde als rechtes Gerede abgetan oder eindeutig ersichtliche fadenscheinige Gegenargumente ins Feld geführt. Man kann nicht verlangen, daß jeder Bürger Perfektionist ist. Meinungsfreiheit ist so nicht möglich. An sich soll die Meinungsfreiheit von Bürgern das Volk informieren. Daraus entsteht infolge ein Volkeswille, auch wenn so manche Meinung sachlich daneben ist. Geschieht das gleichberechtigt, ist der Demokratie genüge getan  Theoretisch soll sich in einer Demokratie trotz einiger Falschmeinungen ein vernüftiger Volkeswille entwickeln können. Wenn man mal für Ostdeutschland den großen Anteil an Nutzniesern des Systems unberücksichtigt läßt, trifft für den Rest diese Theorie im Mittel in etwa zu. 

Heute, ZDF, 09.10.24

Die Berichterstattung der vielen staatstreuen Medien ist so "ausgewogen", daß man nach wichtigen Inhalten teilweise vergeblich sucht oder man den veröffentlichten Inhalt erst einmal auf Hinweise für die wahre Begebenheit erforschen muß. Jetzt wird schon bei den Kindern der Dummenfang forciert (ideologische Gehirnwäsche).

Gegenbeispiel: 

Heute, ZDF, 10.10.24

So begründet man in Deutschland den Erhalt der eigenen totalitären Macht. Im Übrigen ist nicht erkennbar, daß die AfD in Thüringen versucht hat, die Demokratie zu schwächen. In Wirklichkeit lag eine nicht demokratische aber von den dortigen Parteien tolerierte nach den Wahlergebnissen gestufte Machtstruktur mittels besonderer Regelungen in der Geschäftsordnung vor (ein sogenannter Brauch?). Diese Regelung wollte man der AfD nach ihrem Wahlerfolg jedoch nicht zugestehen, die die dann aber auch beanspruchte und darauf gepocht hatte. Denn jetzt war den etablierten Parteien plötzlich die Wahl des Präsidenten des Landtags nach demokratischen Regeln lieber, damit die AfD diesen Posten nicht erhält.

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Am 21.10.24 kam die Sendung "Fakt Ist " auf dem MDR. Thema war "Auf dem Prüfstand - Corona-Maßnahmen im Untersuchungsausschuss". Man wolle laut Sprecher über die Aufarbeitung der Corona-Pandemie sprechen. Es ging im Inhalt der Sendung nur um geschlossene Schulen, abgeschlossene Seniorenheime, verbotene Großveranstaltungen, Impfgebote und Abstand halten selbst im Freien sowie die Corona-Verordnungen, die für viele eine schwere Zumutung gewesen seien. Statt die ursächlichen Umstände, die die Verhältnismäßigkeit dieser Maßnahmen erklären könnten, zu nennen, kam nur allgemeines Palawer, z.B., ob eine Enquete-Kommission besser gewesen sei (nicht nur Anhörung von Gutachtern, sondern solche Fachleute als Mitglieder der Kommission). Nur ein Teilnehmer hatte auf die RKI-Protokolle, die einige Mißstände aufgedeckt hätten, verwiesen. Das wurde aber nicht weiter behandelt.
Der Herr Dr. Wogawa meinte am Ende der Sendung nur, die schrillen Töne der AfD zu diesem Thema seien nicht dazu angetan gewesen, ein gemeinsames Projekt zu beginnen. Man hätte die konstituierende Sitzung im Landtag erlebt, die alles andere gewesen sei, als eine Werbung für eine parlamentarische Initiative. Er sehe bei der AfD keinen nach vorn gerichteten Impidus, keinen Willen nach Gerechtigkeit sondern die Gefahr, in Tribunalform mit dem Finger auf Menschen zu zeigen.
Zu Letzteren sei bemerkt, die AfD hat bislang das wiedergegeben, was in den sozialen und Alternativmedien dazu berichtet wurde. Das sind zumeißt Mediziner, die gutwillig und teils nachvollziehbar begründet Mißstände anprangerten. Dazu zählen ungeprüfte Impfstoffe, die tatsächlichen erheblichen Risiken (inkl. DNA-Manipulation) und festgestellten hohen Nebenwirkungen inkl. Übersterblichkeit durch die Impfstoffe, die den Politikern bekannt waren, die laut RKI-Protokollen unnötigen teils risikobehaften Mundschutzmasken, Corona zwar gefährlich aber nicht gefährlicher als die Influenza-Grippe war und das Übergehen der Feststellungen der staatlichen Corona-Experten durch die Politiker (auch bzgl. einer Impfpflicht). Daneben werden dort auch Manipulationen schon ausgehend von der WHO genannt, wozu aber noch keine hinreichenden Beweise vorgelegt wurden, es aber wahrscheinlich ist. Dazu gehören auch die Bereicherung der Pharmaindustrie, wovon auch Politiker profitierten wie das Beispiel von der Leyen, Jens Spahn (beide CDU) und Lauterbach (SPD) zeigt.
Das alles dürfte ein Dr. Wogawa (BSW) aufgrund seines Amtes gewußt haben. Er hat es aber trotzdem schlichtweg ignoriert. Dieser Mann vertritt deshalb die etablierten Parteien und auf keinen Fall die Bürger und das Recht. Daneben spricht die Zustimmung nur einzelner BSW-Abgeordneter in Sachsen für einen Coronaausschuß in Anbetracht der zusätzlichen erheblichen Rechtsverletzungen ebenfalls nicht für einen Willen oder ein sonderliches Rechtsverständnis. Sahra Wagenknecht hatte hingegen eine Amnestie für diejenigen gefordert, die gegen Notverordnungen der Covid-Politik verstoßen haben. Anscheinend wolle sie aber damit eine Aufarbeitung der Vorfälle umgehen (Herr Weber "Ärzte für Aufklärung"; AUF1-Nachrichten, 07.11.24).
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Hinsichtlich einer anstehenden Abstimmung der Bundesländer über eine Rundfunkreform kam es beim BSW nun auch in Brandenburg zum krachen (14.11.25), weil eine Mehrheit (außer 5 Abgeordnete) dagegen stimmen wollten. Wagenknecht war auch dagegen, blieb aber mit ihrer Intervention und der der anderen Abgeordneten wegen angeblich "autoritären Verhaltens" ohne Erfolg. Die Reform wurde letztlich selbst mit den Stimmen der Opposition durchgepeitscht. Auch die sächsische Fraktion hatte Querelen. Wen wunderts, in der Thüringer BSW-Fraktion gab es keine Krise. Das BSW ist halt noch durchsetzt mit Staatstreuen.

Was da Sahra Tacke erzählt (Volle Kanne, ZDF, 12.03.25) ist fast alles richtig, aber die Politik ist nicht am Ende der Souverän. Mehr hat sie dazu nicht gesagt, obwohl mindestens noch erforderlich gewesen, damit der Bürger das nicht falsch versteht. Sie hatte desweiteren lediglich noch davon gesprochen, daß die Datenbasis bis zum Ende von Corona schlecht war und das sei bis heute nicht aufgearbeitet. Die Sachlage sei schwer zu erfassen gewesen (warum?). Probleme hatte sie damit, daß man Kinderspielplätze gesperrt hatte sowie Kindergärten und Schulen geschlossen hatte. Es war relativ früh klar, daß Kinder keine Treiber der Pandemie waren und der Menschenverstand konnte absehen, daß da Sprengstoff drin liegt. Auch die Ausgangssperren seien zu weit gegangen, was ein Gericht auch bemängelt hatte. Außerdem sei der Impfdruck zu hoch gewesen. Beide damaligen Gesundheitsminister scheinen nicht ernsthaft eine politische Aufarbeitung zu wollen. Tacke meinte aber, daß müsse aber sein.
Es ist theoretisch so, Politiker (auch Minister) haben sich an Recht und Gesetz zu halten. Sie haben auch die Verhältnismäßigkeit zu beachten. Ob das geschehen ist, kann durch Schadensersatzklagen, Strafanzeigen, Parlamentsausschüsse (Kommissionen) und Gerichte (auch Strafgerichte) überprüft werden. Das verhindert jedoch wieder die loyale Politiker- und Richterschaft.

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Der Mediziner Prof. Harald Prüß meinte auf die Anfrage von Frau Tacke (Doku: "Meine offene Rechnung mit Corona", ZDF, 12.03.25), warum so wenig Impfschäden (ca. 10 %) bisher anerkannt wurden, sinngemäß nur, daß bei vielen Betroffenen Vorerkrankungen aller Art es unmöglich machen würden, die Krankheitsursache gesichert feststellen zu können.
Das entspricht aber nicht der Lebenswirklichkeit. Vorerkrankungen bei so vielen Betroffenen sind schon mal fraglich. Vorerkrankungen lösen idR keinen Impfschaden aus. Anders sieht es bei Vorerkrankungen aus, bei denen die Impfung einen Booster verursacht und die ursprüngliche Erkrankung wesentlich verschlimmert oder eine neue Erkrankung mit dem erforderlichen Schweregrad entsteht. Solche Vorerkrankungen sind z.B. bestimmte Erkrankungen mit Herpesviren. Wenn das trotzdem zur Antragsablehnung führen darf, hätte man vor der Impfung auf dieses Risiko hinweisen und eine Freistellung von der Impfung zulassen müssen. Für die Bewertungsgründe sollte noch ein gewisser zeitlicher Zusammenhang zum Tag der Impfung eine Rolle spielen, da durch andere Umstände eine Verschlimmerung dieser Erkrankung eintreten kann. Das wäre dann bei diesem geringen Zeitrahmen höchst selten der Fall. Mindestens ein Arztbesuch mit Angabe der Beschwerden sollte erfolgt sein. Diese Beschwerden dürfen bei früheren Arztbesuchen oder Klinikaufenthalten noch nicht vorhanden gewesen sein. 
     

Auch allgemein wird vom BSW gern gefordert, daß für eine Regierungsbildung in den Bundesländern ein Kompromiß genüge. Darin muß man eher den schlechten Versuch sehen, mit Wortklauberei den Bürger zu verschaukeln. Kompromisse kann es in nur weniger wichtigen Fällen geben. Allerdings hatte der Bundesvorstand des BSW zumindest etwas gegen den Kompromißwortlaut (zur Ukraine), der in Thüringen und Sachsen bzgl. Regierungsbildung abgefaßt worden war (30.10.24; 06.11.24). Einige Verhandler des BSW-Sachsen seien hinsichtlich des dann erfolgten Abbruchs der Gespräche enttäuscht gewesen. In Thüringen betrieb man die Verhandlungen jedoch weiter, weshalb sich der Bundesvorstand (BV) nochmal zu Wort meldete:      

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Hier war insbesondere die LV-Vorsitzende Katja Wolf gemeint. Prof. Richter (Politikwisenschaftler) sagte dazu, daß sei ein sehr persönlicher Angriff gewesen. Der BV hatte zudem ohne Rücksprache 20 neue Mitglieder für Thüringen ernannt, die lt. Prof. Richter angeblich linientreu gegenüber dem BV seien. Hier wurde unterstellt, man wolle so die Mitgliederabstimmung über den Koalitionsvertrag beeinflussen. Das sei am Rande der Verfassungsmäßigkeit und ein Afront gegen die Autonomie des Landesverbandes (Exakt, MDR, 13.11.24). Belegt wurden diese Spekulationen nicht. Der LV selbst konnte aber danach ohne Probleme weitere 25 Kandidaten zur Parteiaufnahme aus dem Hut zaubern. Die Anfragen nach einer Mitgliedschaft sollen hoch sein. Die Partei selbst begrenze das aber.
Im Übrigen kann der BV nach § 16 Parteiengesetz Gebietsverbände auflösen oder ausschließen und die Amtsenthebung ganzer Organe betreiben bei schwerwiegenden Verstößen gegen die demokratischen Grundsätze oder die Ordnung der Partei. Die Grundsätze sind im Demokratieprinzip (Art. 20 GG, vor allem Willensbildung vom Volk hin zu den Staatsorganen) verankert. Mit "Ordnung" ist die gesamte innerparteiliche Willensbildung gemeint. Eine weitergehende "Autonomie" des LV gibt es nicht.
Der Koalitionsvertrag ist dann aber am 22.11.24 trotzdem zustande gekommen. Insbesondere sei Ziel eine diplomatische Lösung beim Ukrainekrieg mit einem Waffenstillstand. Hinsichtlich der Stationierung von Mittelstreckenraketen und Hyperschallraketen wird eine breit angelegte Debatte gefördert und man würde den Gegnern eine öffentliche Stimme verleihen. Das soll offensichtlich das deutsche Mitspracherecht sein, was Katja Wolf meinte. Als dritten Punkt will man einen Schlußstrich unter Bußgeldverfahren wegen Regelverstößen in der Corona-Pandemie ziehen. Man wolle "empfundene Ungerechtigkeiten" abmildern und für Rechtsfrieden sorgen. Noch offene oder anhängige Bußgeldverfahren sollen nicht weiterverfolgt oder ihre Einstellung angeregt werden notfalls mit einem Amnestiegesetz. Diesen Formulierungen stimmte auch Frau Wagenknecht zu.
Die ersten beiden Punkte aus der Präambel sind völlig unkonkret und somit in alle Richtungen auslegbar und damit eigentlich wertlos. Da es keine landesspezifischen Themen sind, ist zu vermuten, eine Konkretisierung wird es auch sonst in dem Vertrag nicht geben. Allerdings sprach Katja Wolf nur davon, die Formulierungen im Vertrag zu den Mittelstreckenraketen würden mit einer großen Klarheit deutlich machen (?), daß wir eine Stationierung und die Verwendung ohne deutsche Mitsprache sehr kritisch sehen (Tagesthemen, Das Erste, 22.11.24).
Beim dritten Punkt (Corona, nun aus dem Vertrag) hat man unterstellt, daß der Staat alles richtig gemacht habe, nur die Bürger hätten das etwas anders gesehen, weshalb man wohl "kulanter Weise" des Rechtsfriedens wegen (aufgrund des Widerstandes vieler Bürger) anstrebt, dementsprechend die Bußgeldverfahren zu beenden. Weil das eigentlich Rechtsbruch gegen Gesetze wäre, die nunmal Grundlage der Bußgeldverfahren sind und das Widerspruch bei den zuständigen Behörden auslösen könnte, hat man noch die mögliche Verabschiedung eines Amnestiegesetzes ins Spiel gebracht. Die Aufarbeitung der Corona-Pandemie und damit die Klärung einer Schuldfrage sowie die Konsequenzen für Schuldige hat man auf diese Weise einfach vom Tisch gewischt. Natürlich ging und geht es dem Staat auch immer darum, Schadensersatzansprüche zu verhindern (auch rechtswidrig). Das geht z.B. sogar soweit, daß er eine Erfassung aller Impfgeschädigten mit allen Mitteln zu vermeiden trachtet (PlusMinus, Das Erste, 20.11.24). Das zuständige Paul-Ehrlich-Institut geht gerademal von 2614 Verdachtsfällen aus und unterläßt es zusammen mit dem Bundesgesundheitsministerium eine gesetzlich vorgeschriebene Datenerfassung (seit dem Jahr 2020 wegen möglicher Untererhebung) durch Auswertung der Diagnosedaten vorzunehmen. In den Alternativmedien sprachen Mediziner von einer Schätzung im Bereich von insgesamt 20000 - 40000 Toten infolge von Corona (nicht nur durchs Impfen). Hirschhausen sprach von Tausenden Antragstellern bzgl. eines Impfschadens (Doku vom 18.11.24, Das Erste). In der Doku "Tacke: Meine offene Rechnung mit Corona", (ZDF, 12.03.25) ist von ca. 13000 Antragstellern die Rede, wobei bislang 500 anerkannt und noch ca. 4000 in Bearbeitung seien.  
Das gesamte BSW hat mit der Zustimmung zu diesen Formulierungen nun hinreichend belegt, nichts mit dem Recht am Hut zu haben. Eine besondere Strategie dieser Partei kann bezweifelt werden, weil nicht erkennbar ist, wie sie den allgewaltigen Gegner -also die etablierten Parteien, Medien und sonstigen Gefolgsleute-  mit dieser Methode überwinden könnte. Die weiteren Geschehnisse werden diese Ansicht bestätigen. Allerdings hat sich Frau Wagenknecht inzwischen anderweitig geoutet (s. weiter unten).  

Hier hat die Politikwissenschaftlerin Frau Petra Schleiter (Kulturzeit, 3-sat, 30.01.25) das Problem AfD-Verbot, Migration und Wahlen sehr treffend analysiert, wobei besondere Alltagsumstände das Teilen der Bevölkerung erst bewußt gemacht haben. Sie meinte auch ganz allgemein, daß Wahlen und Grundrechte in vielen Demokratien inzwischen politisiert und damit instrumentalisiert werden. Warum das so ist, wollte sie offensichtlich nicht nennen. Die bestehende Demokratie ist eben nur ein Narrativ.      

Was da Frau Wagenknecht in der Bundestagsdebatte v. 11.02.25 erzählt ist nicht viel anders als das, was die etablierten Parteien bei anderen Fällen auch vorheucheln. Das BSW hat laut Wagenknecht (24.02.25; Das Erste, Phoenix) in der Wählergunst insbesondere wieder stark verloren nach den Koalitionsbildungen in den Ländern und wegen eines Medienbashings. Das wird zwar von den Systemmedien bestritten, ist aber für jeden der die Medien täglich verfolgt sehr wohl erkennbar geworden. Ihre Parteimitstreiter in den Ländern Thüringen und Brandenburg hatten jedenfalls hinsichtlich der Koalitionsgespräche quasi einen Schmusekurs zu den etablierten Parteien betrieben. Es war ihnen selbst sichtlich schwer gefallen, ihre Interessen dabei durchsetzen zu müssen und das mangelhafte Ergebnis war dann auch noch von Frau Wagenknecht abgesegnet worden. In die so entstandenen Regierungen ist auch keine Bewegung hereingekommen, die einen Aufwind oder Umschwung erkennen läßt. Aus der Praxis läßt sich zudem für Thüringen sagen, daß z.B. Gerichtspräsidenten wie schon bei der früheren Linken oder CDU-Regierung mit derselben Kaltschnäuzigkeit gegnüber dem Bürger ihr Unwesen weiterbetreiben. Das sind deutliche Anhaltspunkte dafür, daß sich nichts geändert hat.
Im einzelnen ist Thüringen auch eines der Länder, die auf einer Rückzahlung von Coronahilfen besteht, obwohl 2020 unmißverständlich vom Bund mitgeteilt wurde, daß es sich dabei nicht um einen Zuschuss oder Kredit handele. Es müsse nichts zurückgezahlt werden (Umschau, MDR, 07.10.25). Es liegt somit ein schädigendes Verhalten des Landes vor unter Inkaufnahme aller Folgen, die für die Betroffenen damit verbunden sind. Hier hätte das BSW als Regierungsbeteiligter ganz klar intervenieren müssen.  
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Wegen der feindlichen Übernahme des Thüringer Landesverbandes durch Katja Wolf etc., die durch ihre Wiederwahl zur Vorsitzenden trotz vehementen Widerstandes von Wagenknecht erkennbar wird und wegen eines  möglichen Wahlbetruges bei der Stimmenauszählung bzgl. der Bundestagswahl nebst der AfD-Posse ist anscheinend Frau Wagenknecht spätestens jetzt endgültig die Erleuchtung gekommen, daß in der bestehenden Handhabung der demokratischen Regeln schwerste Mißstände herrschen.   

Im Übrigen scheint das Attentat in Magdeburg (21.12.24) idR eine Folge eines und infolge darauf aufbauender mehrerer Rechtsstreite gewesen zu sein. Ob die Rechtsansicht des Attentäters oder der Behörden/Gerichte korrekt waren, wird man genausowenig erfahren wie die Tatsache, daß das Attentat eigentlich infolge der Rechtsstreite geschah. Diese Leute machen aber dann vor Wut den Fehler, ihren Islamismus zu bekunden. Deshalb wird die Tat nach außen hin ganz einfach als islamistisch begangen gewertet. Die Attentate in Aschaffenburg und München scheinen eine Folge des vielgepriesenen Asylrechts und des gelobten Landes (insbesondere Deutschland, Willkommenskultur) gewesen zu sein, was sie mindestens -nach ihren Vorstellungen- wohl als Täuschung erkannt haben. Insoweit sind diese Leute sehr wohl eher gewaltbereit als Deutsche.

 

In der Doku "Attentäter unter uns" (Das Erste, 15.07.25) wurde neues zum Attentat in Magdeburg berichtet. In dem Video ist alles Wesentliche wiedergegeben. Statt nun den Vorwürfen nachzugehen, beliesen es die Journalisten dabei, die Gewalttat anzuprangern.
Bei Talip A. war offenbar die Ursache für seinen Widerstand, daß er als Flüchtling auf der Straße leben mußte (Warum, wurde nicht geklärt). Alle seine weiteren Handlungen waren wohl Folge dieser Situation. Hier hätte geklärt werden müssen, warum er auf der Straße leben mußte und die Einzelheiten seines Widerstandes (z.B. Drohungen). Er wurde vom Staat dann offenbar zu Recht geahndet, soweit man die Ursache des Konflikts ausblendet. Das ist von ihm dann evtl. nachvollziehbar als Willkür angesehen worden. Zum Attentäter Taleb A. wurde nur berichtet, daß er unter staatlicher Willkür litt und er keinen friedlichen Weg gefunden habe (keine staatliche Hilfe). In den damaligen Nachrichten etc. wurde berichtet, daß er als Flüchtlingshelfer unzufrieden war, wie saudische Flüchtlinge in Deutschland behandelt wurden. Mit der sekularen Flüchtlingshilfe in Köln kam er über Jahre in Clinch, da die offenbar nach seinem Verständnis nicht richtig funktionierte. Dazu gab es auch Rechtsstreite. Zudem soll es 105 Einträge in polizeilichen Systemen geben, wie sexuelle Nötigung, Verleumdung und Bedrohung (Das Erste, 14.01.25). Sein Ziel war offenkundig Gerechtigkeit und Deutschland würde eine Islamisierung betreiben. Das bedeutet, daß er auch Rechtsstreite gegen "Willkür" führte und Petitionen bis ans Bundesinnenministerium einlegte (Tagesschau, 16.01.25), aber kein "Recht" bekam. Das hätte von den Journalisten geklärt werden müssen. Die Doku war insgesamt ganz ersichtlich eine Volkstäuschung.
Letztendlich ist aber erkenbar, daß bei Saudis auch das Prinzip "Auge um Auge, Zahn um Zahn" gilt.
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Das kann sein, wenn er mit der Situation seiner offenbar schlechten Rechtskenntnis und vor einem Kartell von Beamten zu sitzen hatte, die der Sache von sich aus nicht nachgingen -womit er wohl nicht gerechnet hatte-, konfrontiert war. Die Frage des Richters dürfte nur die Schuldfrage betroffen haben. Zur Rechtsaache selbst muß auch der Strafverteidiger dessen Beweggründe vor Gericht darlegen. Es ist aber sehr wahrscheinlich, daß das Gericht das unter den Tisch fallen läßt, wenn der Täter selbst nicht weiß, worin die Fehler der angerufenen staatlichen Stellen bestand. Auch wenn der Beschuldigte nur nach seinem Rechtsgefühl gehandelt hat, muß eigentlich geprüft werden, ob er mit seinem Gefühl recht hatte. Das Recht leitet sich allgemein aus der Logik ab, nur im Detail gibt es Unterschiede. Die Qualität des logischen Denkens wird wiederum vom Wissensgrad des Betroffenen bestimmt. Die Details werden vom Bürger meißt verkannt. Erstaunlich ist, daß die Teilnehmer bei der Verhandlung (sogar die alternativen Medien) die wahren Hintergründe für die Tat nicht erkennen.

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Mit seinem Hungerstreik hat Talip A. dem Gericht einen großen Dienst erwiesen, weil es so den "Querulanten" los wurde und weitere ursächliche Behördenfehler nicht doch noch ans Tageslicht kommen..

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In dieser Fernsehdoku v. 20.12.25 auf Phoenix sprach man davon, daß die Tatgründe nicht bekannt seien, blendete aber diesen Internetauszug von Talip A. ein und übersetzte diesen ins Deutsche: "Gibt es einen Weg zur Gerechtigkeit in Deutschland ohne daß die Deutsche Botschaft explodiert oder wahllos deutsche Bürger getötet werden." Damit liegt doch ein wichtiger und sehr wahrscheinlicher Tatgrund vor.

Die Linken sind in der Wählergunst wieder erheblich gestiegen, was sie mit dem tollen Internetauftritt und Wahlwerbungsaktivitäten und mit dem Weggang der Frau Wagenknecht begründeten. Letzteres ist sehr weit hergeholt. Es dürfte wohl (höhere Wahlbeteiligung) auch das ausgefallene Bürgergeld für das Jahr 2025 eine Rolle gespielt haben. Es hätte diesen Bürgern aber auffallen müssen, daß das Bürgergeld für 2024 tatsächlich unüblich hoch angesetzt worden war infolge der Inflationsentwicklung, die dann aber schnell wieder abflaute. Die Begründung von Lindner war insoweit richtig. Ob das Bürgergeld deswegen für das Jahr 2025 ganz ausfallen mußte, ist fraglich. Für eine Nachprüfbarkeit ist hier wie in vielen anderen Fällen des Finanzhaushaltes nichts vorgelegt worden. Es wird auch sein Streben anderweitige Kosten des Haushalts (Ukraine, Verteidigung etc.) vom Sozialetat abzuzweigen und Klientelpolitik mit im Spiel gewesen sein. Bei den Linken dürften die utopischen Forderungen nach einem viel höheren Bürgergeld, Rente, Mindestlohn und keine Milliardäre (hartaberfair, 10.02.25) eine Rolle gespielt haben. Zwar sind solche Forderungen bei der Wirtschaftslage Deutschlands kurzzeitig umsetzbar, danach aber nur, wenn auf der ganzen Welt eine andere Wirtschaftsordnung herrschen würde. Van Aken hatte zu den Milliardären trotz Gegenrede einer Wirtschaftswissenschaftlerin in einer nichtausgestrahlten Sequenz des Sommerinterviews (17.08.25) begründet, daß die das Land nicht verlassen würden, weil sie an das Land gebunden seien. Er übersieht dabei mindestens, daß auch ausländische Unternehmen hier angesiedelt sind, dessen Wirtschaftskraft dann wegfallen könnte. Da also seine Vorstellungen schwerlich eintreten werden, sind es nur leere Versprechen. Die würden auch dann auffliegen, wenn die Linken die Regierung ohne Koalitionspartner in Deutschland übernehmen würden. Aber hier vertrauen die Linken getrost darauf, daß das nie geschehen wird. Deswegen werden sie wegen ihrer eigentlich radikaleren Forderungen als die der AfD von den etablierten Parteien auch nicht so attackiert. Die Linken würden das gleiche Süppchen weiter kochen wie bisher. Die meißten angekündigten Anträge dann im Bundestag werden ins Leere gehen. Auch der von ihnen eingeführte Heizkostencheck und rechtliche Hilfe zu Mietstreitigkeiten für die Bürger ist nur ein Feigenblatt, um die Rechtsverletzungen in den Landtagen, im Bundestag und bei den Gerichten zu kaschieren.
Das fast alle Wahlkreise (außer Berlin) in Ostdeutschland von der AfD gewonnen wurden, dürfte sich im Schwerpunkt damit erklären, daß das Verhalten der etablierten Parteien als despotisch angesehen wird. Das dies durch verschiedene Sachthemen zustandegekommen sein soll, ist hier recht unwahrscheinlich.      

In den Kurznachrichten im ZDF-Morgenmagazin am 19.02.25 kam diese Nachricht, daß Trump der Ukraine vorwarf keinen Deal mit Russland gemacht zu haben, was in den Nachrichten negiert wurde, denn Russland habe doch im Februar 2022 die Ukraine angegriffen. Sowas ist totaler Dummenfang, weil sich der Konflikt zwischen der Ukraine und Russland ab der zweiten Hälfte des Jahres 2021 stark zugespitzt hatte. Putin  hatte mehrfach gewarnt und war bemüht, in Gesprächen mit führenden Politikern des Westens den Konflikt zur Einhaltung der Sicherheitsgarantien zu lösen (s. Thema: "Tricks des Gesetzgebers"). Man zeigte ihm aber nur die kalte Schulter.
Im übrigen könnte man massenhaft den deutschen Dummenfang kommentieren, weil er inzwischen tagtäglich stattfindet. Hier arbeiten die Staatsmedien offenkundig mit der Vorstellung, mehr hilft mehr. Einen gewissen Erfolg damit  sieht man im Wahlverhalten der Bevölkerung.

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An sich sehen diese Ziele (aus Monitor, Das Erste, 13.02.25) garnicht demokratisch aus. Hier werden wahrscheinlich Trumps politische Erfahrung und die aus den Gerichtsprozessen gegen ihn und seine Mitstreiter mit eingeflossen sein (Willkürjustiz gegen den politischen Gegner). Er wird auch einen großen böswilligen Gegner als Feind erkannt haben (Demokraten, Globalisten, etc.) und daß er sogar weltweit vorgehen muß, um diesen Gegner dauerhaft in seine Schranken zu verweisen. In Monitor interpretierte ein US-Verfassungsrechtler unter Ignorierung dieser Realitäten das aber so, daß der Präsident die alleinige Macht anstrebe, um so zu handeln wie er will. Noch nicht so ganz klar ist, was Trump mit seiner Gaza-Initiative bezweckt, zumal die Israelis auch recht willkürlich vorgehen. Die Idee mit dem Panamakanal, Kanada und Grönland scheint kurios, ist aber offenbar Wirtschafts- und Sicherheitsinteressen geschuldet.
Trump könnte das Ganze auch so verstanden haben, daß man auf die demokratischen Regeln nichts mehr geben könne und er nun nach seinem eigenen Rechtsverständnis (nebst Beratern) die Dinge regeln will.

Hier versucht der Korrespondent Elmar Thevesen (Phoenix, 25.02.26) Trumps Äußerung "Er brauche für seine zukünftigen Zollentscheidungen keinen Kongress mehr (der darüber abstimmt)" infolge des negativen Urteils des höchsten Gerichtes der USA bzgl. seiner zuerst angewandten Rechtsvariante, so hinzustellen, daß sich Trump nun willkürlich über dessen Urteile hinwegsetzen will. Tatsächlich hatte er eine rechtliche Handhabe gemeint, die ihm das auf jeden Fall erlaubt. Das ist zweifelsfrei für jeden in der Sache politisch Tätigen aus dem Zusammenhang heraus erkennbar gewesen.

Solche Aussagen Trumps und anderer werden von den Systemmedien als diktatorischer Trick hingestellt. Trump wird hier eher das Problem haben, die ganzen Schweinereien, die die Demokraten begangen haben, öffentlich zu nennen. Ein großer Teil des amerikanischen Volkes weiß aber, was er meint. Die Unterwanderung durch die Demokraten führte wohl auch bis in die Universitäten hinein, weshalb dann auch nicht verwunderlich ist, daß US-Wissenschaftler gezwungen sind, im Ausland unterzukommen. Ob Trump selbst nach der Säuberung die Rechte aller Bürger achten wird, wird sich zeigen. Im Übrigen dürfte er bzgl. seines Versprechens bzgl. der Ukraine nicht damit gerechnet haben, daß sich die EU so vehement dagegen stemmt. 
Die Demokraten hatten ein Kartell bzgl. der öffentlichen und zum Teil nichtöffentlichen Institutionen nebst eines großteils der Medien geschaffen, um ihre Macht für alle Zeit zu erhalten. Diesem Ziel diente auch die Ideologie der Wokeness (queere Menschen, Flüchtlingspolitik etc., um die USA als eine gutartige Gesellschaft aussehen zu lassen). Das wurde und wird auch weiterhin in Deutschland so praktiziert. Das ganze Theater bei Trump bzgl. Venezuela und Grönland hat seine Ursache darin, daß sich die USA deswegen in der Welt neu aufstellen müssen, weil viele bisherigen Bündnispartner dem Modell der US-Demokraten weiter verbunden sind und sie ihm deshalb in den Rücken fallen werden. Allein die Massen an Nachrichten und neuen Filmberichten zur Trump-Sphäre bezeugen das. Am schlimmsten ist bisher die Doku "Donald Trump-Amerikas zweite Revolution", ZDF, 25.01.26. Hier werden Sachverhalte und Rechtsangelegenheiten durcheinandergehauen, was das Zeug hält. Die von diesen Bündnispartnern viel beschworene regelbasierte Ordnung funktioniert leider so, daß sich staatlich-gesellschaftliche Repräsentanten zusammenschließen, um eine Mehrheit zu suggerieren, und sie sich dann aus den Regeln nur das ihnen genehme heraussuchen oder sie sonstwie falsch auslegen. Mit der Mehrheit will man vorgaukeln, daß die Entscheidung deshalb zwangsläufig korrekt sein muß, auch wenn sie fachlich und logisch unsinnig ist. Sie stehen wirklich auf dem Standpunkt, daß versteht doch sowieso keiner und die paar Ausnahmen stören sie dabei nicht, weil es sich nur um eine nicht gefährlich werdende Minderheit handelt.
Bei Venezuela, Grönland und dem Iran hatte Trump zunächst nicht wie eine Führungsperson reagiert, sondern sporadisch.
Venezuela wurde 1998 sozialistisch. Daraufhin stagnierten die staatlichen Einnahmen, weil Unternehmen das Land verließen und Produktabnehmer nur noch sehr geringe Preise verlangten. Trotzdem reichten die Einnahmen aus dem Öl völlig, um ein sozialistisches und bürgerfreundliches Land aufzubauen (arte, 29.11.06; Kulturzeit, 3-sat, 12.07.06). Von einer Zunahme von Gewaltverbrechen (wikipedia) wurde darin nichts erwähnt. Der Ölpreis (90%ige Einnahmequelle dfes Staates) war dann aber seit 2014 im Keller, der wegen der Sanktionen ab 2017 noch mehr fiel. Es gab eine Opposition, die offenbar heimlich mehr oder weniger von den USA unterstützt wurde. 2017 führte das bzgl. der Wahlen endgültig zum Sieg der Opposition. Dem begegnete der amtierende Präsident Maduro mit der Errichtung einer verfassungsgebenden Versammlung, die die bestehende Verfassung zuliese. Nachweislich entkräftet wurde das von den Medien nicht. Aber wikipedia machte hierzu lang und breit Ausführungen dazu. Letztlich sei die verfassungsgebende Versammlung unrechtmäßig zustande gekommen, weil Maduro ein Referenum dafür übergangen habe. Womöglich hat Maduro diesen Trick angewandt, weil bei den Wahlen zuvor erheblicher westlicher Einfluß vorlag, also die auch nicht rechtmäßig waren. Die dann folgende Präsidentenwahl hat Maduro trotz erheblich geringerer Wahlbeteiligung wieder gewonnen. Die sogenannte "regelbasierte Ordnung" war in Venezuela eindeutig gestört. Trump hatte vermutlich wegen Maduros Verfahrensverstoß das Land sanktioniert gehabt.

Nun (2025/2026) hat bzgl. des Drogenhandels in die USA sich Trump offenbar auf noch geradeso geltendes Recht berufen (Prof. Scharkopf, Phoenix der Tag, 05.01.26). Seinen Warnungen hätte Maduro lieber nachgehen sollen (wenngleich das eigentlich einer Doppelbestrafung gleichgekommen wäre), weil die massenhaften Rauschgiftlieferungen auch als eine Kampfhandlung gegen die USA auslegbar waren. Statt Venezuela zu kassieren, bot er infolge die Übernahme sämtlichen geförderten Öls an, um es dann über die USA teuer zu verkaufen. Die Rückzahlung eines teilweisen Erlöses würde insgesamt zu mehr Einnahmen Venezuelas führen. In seiner Rede zur Nation am 25.02.26 sprach er nur noch von gelieferten Öl des neuen Freundes und Partners Venezuela. Einen Tag später hatte das auch die eingesetzte Präsidentin von Venezuela geäußert.
Hinsichtlich Grönland hatte Trump verkündet gehabt, wenn er Grönland nicht bekäme (per Kauf oder Kampf), würde er sich das merken. Am 21.01.26 hatte er einen Rückzieher gemacht, aber dafür einen Friedensrat gegründet, offenbar um ein Gegengewicht zur UNO aufzubauen. Es sind auch schon viele Staaten beigetreten.  
Beim Iran hatte Trump vergessen, wer in den vielen Jahren die Krise dort verursacht hat. Die arabischen Staaten hatten 1949 in der UNO gegen die Zuteilung dieses Gebietes an die Juden gestimmt. Teile Palästinas sind so israelisches Gebiet geworden.Von israelischem Siedlungrecht im Westjordanland war da keine Rede. Soweit Trump nicht dagegen vorgeht, hat er mit den Militärschlägen 2025 auf Iran nur Geopolitik, aber keine Friedenspolitik betrieben. Die Kurden haben ein ähnliches Problem, sie lebten schon immer in ihrer Region, waren erobert worden und würden dann eigentlich zu Recht auf Autonomie in Nord-Ost-Syrien pochen können. Autonomie, wie man im Weltspiegel (Das Erste, 080226) meinte, bestand da noch nie. Bis 1945 gehörte erobertes Gebiet dem Eroberer. Irans Schwäche hinsichtlich Atomtechnik ist halt nur noch, daß sie heimlich Uran anreicherten und Israel auf besetzten Gebiet ansehen, was schon eine Gefahr darstellt. Das wird von der iranischen Regierung bei ihren Beteuerungen verschwiegen. Allerdings war zumindest der maßgebliche Grund Irans, daß Israel ein kolonialistisches Projekt des Westens in einer muslimischen Region sei (Prof-Jäger (Politikwissenschaftler) in RTL-Nachrichten, 28.02.26). Man sah Israel und die USA als Feinde der muslimischen Welt. Das und die Unterbringung der Juden dürften beides die maßgeblichen Gründe gewesen sein. 
Die Widerstandskräfte im Iran wollen lieber den USA und westlichen Staaten den Umsturz überlassen, weil sie offenbar immer noch nicht in der Mehrheit sind. Auch ist die Opposition zerstritten (Phoenix-Runde, 05.02.26), also keine Mehrheit und Eindeutigkeit in der Sache, und von einem möglichen Wahlbetrug ist keine Rede. Unverhältnismäßiges Handeln der Sicherheitskräfte bei der Bekämpfung des Aufstandes, auch wenn es Tode gab, kann hier mangels Fakten bzgl. Verschuldens nicht gesagt werden. Besondere Umstände können durchaus ein solches Verhalten rechtfertigen. Der letzte Aufstand (1/2026) war wegen wirtschaftlicher Gründe erfolgt, dem sich andere Demonstranten anschlossen. Etwas höhere Preise sind aber noch kein Umsturzgrund. Für sowas oder das Kopftuchproblem gehen diese Leute mit Gewalt gegen Polizeikräfte vor und nehmen dabei eigene Tode in Kauf. Das ist auch ein Zeichen von Dummheit. Es muß sich beim Iran schon um bedeutsame Konflikte im Lande handeln, wobei der Verursacher eindeutig feststehen muß. Das ist aus der Berichterstattung etc.bislang nicht zu erkennen. Zu den ausufernden Konflikten darf es nicht durch Randalierer gekommen sein. Trump hat dann seine Androhungen aufgehoben, weil Israel und andere arabischen Staaten keinen Krieg in ihrem Territorium haben wollten (Kulturzeit, 3-sat, 19.01.26). Er besteht aber einseitig weiterhin darauf, daß Iran kein Uran soweit anreichern dürfe, daß an atomwaffenfähig gemacht werden könnte. Jedwede Unterstützung (Hisbollah, Huthi, etc) müsse unterlassen werden. Israel kann offenbar weitermachen wie bisher, was unfair ist und nicht geht.
Mittels eines Überraschungsangriffs hat Trump am 28.02.26 Fakten geschaffen. Dieses rechtswidrige Vorgehen war nach aktueller Faktenlage noch nicht einmal umstritten. Trump hat (mit einem Friedenswillen als Hintergrund?) wahrscheinlich darauf gepokert, wenn er Chamenei tötet, werden die anderen iranischen Regierungskräfte aufgeben. Das scheint aber nicht der Fall zu sein. Eine Dringlichkeit für einen Präventionsschlag wurde weder genannt oder ist zu erkennen gewesen, wurde aber von der CDU behauptet (ZDF-Spezial, 01.03.26). Die internationale Atomenergiebehörde hatte am 02.03.26 erklärt, man sehe beim Iran kein strukturiertes Programm zur Herstellung von Atomwaffen. Am 03.03.26 (Videotexte und in ZDF Heute (04.03.26) nur erwähnt) hatten sodann die USA angegeben, weil man wußte, daß Israel einen alsbaldigen Angriff gegen den Iran vor hat, habe man mit einem Angriff Irans auf die US-Streitkräfte gerechnet, weshalb man Iran präventiv angriff. Der US-Verhandlungsführer Witkoff teilte am 03.03.26 (Videotext) sogar mit, Iran habe in den Verhandlungen damit geprahlt, man hätte zu 60% angereichertes Uran. Damit ließen sich in 10 Tagen 11 Atombomben herstellen. Daraus geht aber noch nicht hervor, daß Iran das schon könne oder die Äußerungen nur so zu verstehen waren.
Eine Auseinandersetzung zu diesen wesentlichen Punkten fand in den Medien aber nicht statt. In Maischberger (03.03.26) meinte Anja Kohl (ARD-Wirtschaftsexpertin) noch, Israel und Saudi-Arabien ginge es um Regimewechsel und die Herstellung einer gemeinsamen Hegemonialmacht in diesem Gebiet, was auch Trump wolle. Das würde bedeuten, Forderungsschwerpunkt gegenüber dem Iran kann also nur das Atomprogramm sein, aber nicht seine konventiollen Waffen. Die offernsichtliche Connection zwischen den USA und Israel ließe auch das Recht auf eine Atombombe zu, wenn nicht die besondere Feindschaft mit Israel bestünde. Iran ist es beim kleinsten Zwischenfall zuzutrauen, allein für die Auslöschung Israels die Atombombe einzusetzen.
Die USA haben plötzlich (05.und 06. 03.03) erklärt, keinen Regimewechsel im Iran anzustreben, man wolle aber, nachdem Iran kapituliert hat, nach einer Wahl einen geeigneten und akzeptablen Führer sehen. Das kann alles Mögliche bedeuten. Danach hat Trump wieder gegenteilige Erklärungen, z.B. je nachdem wie er sich fühle, abgegeben. Bei einer nachträglichen Klärung der Schuldfrage geht das alles zu seinen Lasten. Die UNO versagt hier völlig.   

Wem das Ganze tatsächlich dienen sollte, wird erst die Zukunft zeigen. Jedenfalls ist das nicht so einfach wie bei Venezuela. Wenn es schiefgeht (was wahrscheinlich ist), sollte man die Schuldigen auch in der Zukunft noch zur Verantwortung ziehen. Wie sich dieser Eingriff auf das iranische Volk und auf die Weltpolitik auswirkt, steht ohnehin in den Sternen.
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Die Aussage des Bundesaußenministers Wadephul (ähnlich auch BK Merz und westliche Regierungen), er wolle die Angriffe völkerrechtlich nicht beurteilen, bedeutet nichts anderes, es zu übergehen. Daran ändern auch seine sonstigen erklärungen nichts, weil weder die diplomatischen Gespräche abgeschlossen waren, noch der UN-Sicherheitsrat angerufen wurde. Auch war der Iran -sowieso nicht in Kürze- in der Lage eine Atombombe herzustellen. 
Damit ist ersichtlich, der krasse Vorwurf 2022 gegen Russlands Spezialoperation diente nur Eigeninteressen.

Die andere Aufgabe Trumps ist es, sein eigenes Volk bei Laune zu halten, was deswegen jetzt noch schwieriger wird. Die USA sind immer noch eine Wirtschaftsmacht. Wegen der vielen Fremdarbeiter und weil vieles wegen der geringeren Lohnkosten (nebst dem bisherigen Expansionsdrang) im billigen Ausland produziert wird, fehlt es in den USA hauptsächlich an Arbeit für das rein amerikanische Volk. Die Krankenversicherung ist so teuer, daß sie sich nicht jeder leisten kann. In der Klimafrage kann man nur hoffen, daß Trump da noch rechtzeitzig die Kurve kriegt. Hinsichtlich der 2 Todesschüsse (Ende Januar 2026) durch die ICE-Beamten hätte die sofortige Reaktion der Regierung sein müssen, die Gesamtumstände gemeinsam mit den Behörden vor Ort klären zu wollen. Die Videoschnipsel zu den Vorfällen zeigen zwar ein recht rapiades Vorgehen der Beamten, aber daraus allein ist die Schuldfrage nicht zu klären. Trump findet bei seinem berechtigten Ekel gegenüber seinen Gegnern keine Grenzen und kann schlecht den Schwerpunkt setzen, wer die wahren Übeltäter für das alles sind. Denn der Rest lebt nur in der ideologischen Welt, die die wahren Übeltäter geschaffen haben. Sie trifft keine Schuld.
Von faschistischer Regierung in den USA kann man nicht sprechen (Bosetti, 3-sat, 08.02.26; Monitor, Das Erste, 05.02.26). Insoweit lagen in Bosetti die geladenen Gäste Herr Brinkbäumer (ehem. Chefredaktuer des Spiegel) und Frau Richter (Prof. für Neuere und Neueste Geschichte; forscht zu Demokratie und Diktatur?) völlig daneben, weil sie die eigentlichen Beweggründe dieser Regierung für ihr Verhalten bis dahin völlig außer acht ließen. Trumps Absichten beim Iran waren damals noch nicht ersichtlich. Die Sendung "Bosetti" ist auch sonst eher ein staatstragendes Volksverdummungprogramm.

Dieser Professor Stanley aus den USA sieht in Trump einen Faschisten und begründete das ("Mitri Sirin-Ist die Meinungsfreiheit in Gefahr", Phoenix, 12.02.26).
Tatsächlich hatten die Nazis speziell Hitler Hass gegen die Juden und Kommunisten. Von Flüchtlingen ist nichts bekannt. Die Juden waren wohl unbeliebt, weil sie früher als Lakaien die Amtsgeschäfte ausführten, ihr Cliquenverhalten und Anhäufung von Reichtum, was sie vor allen in den USA in höhere politische Ämter brachte. Es gab im 19. Jahrhundert einen Juden, der ein Buch herausbrachte mit dem Titel "Die Lösung der Judenfrage", was für Hitler ein besonderer Aufhänger war.
Das ist also mit Trumps Ambitionen nicht vergleichbar, der das von den Demokraten aufgebaute System von Gleichgesinnten, was den demokratischen Regeln zuwiderläuft, beseitigen will. Er selbst kann nur deshalb kaum demokratisch regieren, weil sich sonst durch Infiltrierung die alten Verhältnisse wieder einstellen würden. Ausländer an den Unis bringen diese falsche Ideologie mit und müssen deshalb draußen bleiben. Der Rausschmiss illegaler Flüchtlinge dient lediglich der Wirtschaftsbelebung und ist auch rechtlich nicht zu beanstanden. Die Demokraten haben diesen Zustand aus politischen Gründen und weil die dem Staat keine Kosten verursachen zugelassen.
In Deutschland haben wir lediglich das Migrantenproblem, was allseits mehr als offenkundig ist und von der Politik aus geostrategischen Erwägungen gewollt war. Die Masse der Kritiker und diesbzgl. Vertreter verlangen nur die Remigration illegaler Flüchtlinge, was noch unterhalb der Schwelle ist, was zulässig wäre.

Daß das politische Problem noch größere Ausmaße haben könnte, zeigt ein Beitrag (12/2025) von AUF1 hier. Jeweilige Fachleute beurteilen die internationale Lage in vielen Bereichen. Die Aussagen sind aber sehr abstrakt, die aber in ihren Büchern womöglich belegt sein könnten. Dazu, welche Rolle die Partei der Demokraten in den USA in diesem Zusammenhang gespielt hat, wurde nichts gesagt. Da besteht eine gewisse Ungereimtheit. Hier kommt Herr Elsässer von Compact ins Spiel, denn der meinte, mit den Epstein-Files habe es sich bestätigt, im Tiefen Staat seien Linke und Rechte (politisch gesehen) gleichermaßen vertreten. Die Links-Rechts-Spaltung werde nur inszeniert für das gemeine Volk, damit die sich die Köpfe einschlagen (AUF1-Nachrichten v. 06.02.26). 
Ein Dr. Krall meinte in einer anderen Sendung (2/2026), nicht jede Verschwörungstheorie der o.g. Fachleute muß wahr werden, auch wenn das bisher so war. Daneben hatte er sich zum Zustand in Deutschland (Wahlversprechen, Medien, Wahlen, Steuern, Staatsrückbau, Remigration, Kriegsrisiko, Ukraine) geäußert. Deutschland sei definitiv kein Rechtsstaat mehr, was er an der Verhaltensweise der Richter mit Beteiligung der Politiker erläutert hatte. Allerdings meinte er sonderbarer Weise auch der ganze Klimaquatsch sei Schwachsinn. Deutschland und auch die EU können da wenig machen. Dieser Ansatz ist leider grundsätzlich falsch, denn auf die Klimaentwicklung muß man immer achten. Bei seiner Einschätzung, warum sich Russland und China bei Venezuela zurückgehalten haben, liegt er womöglich daneben, denn er sieht hier Absprachen mit Trump über die künftige multipolare Weltordnung. Ob er dabei berücksichtigt hat, daß China bislang noch unversöhnlich im Clinch mit Trump wegen Taiwan steht und China anders als Trump die UNO erhalten will (wahrscheinlich wegen des Vetorechts) ist nicht bekannt. Einen großen Coup der USA darf man nicht aus dem Auge verlieren, zumal Trump zuviel herumlaviert.  

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Trump scheint der Erste zu sein, der die Rechtslage und geltendes Recht richtig erkannt hat, nämlich das Putin nicht als Aggressor bewertet werden kann. Im Fernsehen hatte er gesagt, daß Sicherheitsinteressen (die laut intern. Verträge) wichtig seien. Die Nichtachtung dieser Interessen durch den Westen hat nämlich erst zur Spezialoperation Russlands gegen die Ukraine geführt. Der UN-Sicherheitsrat hat inzwischen die Resolution angenommen, wobei sich 5 westliche Länder (auch Frankreich und Großbritannien) nur enthielten.        

Der Eklat des Gesprächs mit Trump und Selenskyj ist von den Systemmedien völlig zerrissen dargestellt worden. Aus diesen Nachrichten sind nun hier die maßgeblichen Passagen zusammengeschnitten worden, was eigentlich die Staatsmedien hätten bringen müssen. Zum einen wurde in all den Nachrichten am 01.03.25 suggeriert, daß dieser Eklat von Trump geplant war. Der maßgebliche Vorwurf Selenskyjs (Die Russen sind das Problem, Putin sei ein Terrorist.) wurde lieber nicht gezeigt. Schlußendlich hatten die Medien Vances Dankesvorwurf gerügt, weil Selenskyj schon häufig sich bedankt habe. Dabei hatten sie aber den Teil zur gewünschten -Danksagung am heutigen Tag- in den Videos weggelassen (außer RTL). Zumindest hat man dann noch ein Interview mit Trump aber geteilt in Sendungen tagsüber wiedergegeben, bei dem zusammengefaßt Trump Selenskyj vorwarf zu hoch gepokert zu haben. Selenskyj sei ein Mann, der uns dazu bringen will, weiter zu kämpfen. Das tun wir nicht, nicht für dieses Land. Er könne sich nicht hinstellen, Putin dies - Putin das, immer nur diese negativen Sachen. Er muß sagen, ich will Frieden und nicht mehr im Krieg kämpfen. Wir wollen Frieden und nicht jemand der mit einer starken Macht arbeitet und dann keinen Frieden schließt, weil er sich ermutigt fühlt. Wenn die Ukraine nicht einlenkt, muß er alleine weiterkämpfen.
Der Sachverhalt war also so und mittels ihren Kommentierungen in eine andere Richtung gelenkt worden.     

Herr Scholz lebt hier entweder in einer Scheinwelt oder betreibt hochgradige Volksverdummung. Es gab schon Ende der 90er Jahre Aktivitäten des Westens (z.B. Polen) seinen Einfluß nach Osten durch Einflußnahme auf diese Länder und militärische Erweiterung noch weiter voranzutreiben. Die Russen hatten die westlich beeinflußten Machtwechsel in der Ukraine anfangs noch hingenommen. In anderen Ländern fanden Teilbesetzungen von Gebieten mit russischer Bevölkerung statt, insbesondere um eine Natoerweiterung zu verhindern. Bei der Ukraine gab es 2013 Bestrebungen, die Ukraine mit einem EU-Wirtschaftsvertrag stark an den Westen zu binden. Russland hatte lediglich großzügige wirtschaftliche Gegenangebote gemacht. Die Ursache der Vereinnahmung der Krim 2014 war der als Volksaufstand getarnte Putsch, der vom Westen unterstützt wurde. Die Separatisten in der Ostukraine sind von den Russen unterstützt worden. Hauptsächlich waren die Russen auch hier bestrebt, ihre eigentlich vom Westen zu beachtenden Sicherheitsinteressen sicherzustellen. Dazu hatten sie ein vertragliches Recht aus den internationalen Verträgen.  

Herr Sauer (Experte für Sicherheit und nukleare Abschreckung) widersprach in der Sendung (Illner, ZDF, 06.03.25) der Frau Prof. Deitelhoff (Leipniz-Institut für Friedens- und Konfliktforschung Frankfurt), die gemeint hatte, der Kreml erwartet eine dauerhafte Lösung mit den USA bzgl. Rückabwicklung der Nato in Osteuropa. Herr Sauer meinte dazu, die Nato würde inzwischen gezielt von den USA unterminiert. Deshalb sei der Kriegsgrund weggefallen. Warum habe Putin nicht schon lange die Waffen niedergelegt, er habe doch was er wollte -Die Bedrohung ist weg und er habe doch jetzt eine neutrale Pufferzone-. Natürlich habe er das nicht getan, weil das nie der Grund Russlands gewesen sei. Es sei immer ein neoimperiales Eroberungsprojekt gewesen.
Aber schon am 04./05.03.25 sind Finanzpakete der EU (800 Mrd. Euro) und Deutschland (unbegrenz) als "Hilfen" für die Ukraine in Aussicht gestellt worden. Es war in den Medien auch deutlich geworden, daß diese Gelder der weiteren Verteidigung der Ukrainer dienen sollen. "unbegrenzt" bedeutet auch, bis zum Endsieg. Von einer Auflösung oder einem Rückzug der Nato aus den Ostgebieten war keine Rede (auch danach nicht). Tja, bei solchen Militärberatern und Politikern fast aller europäischen Staaten ist die Welt dem Untergang geweiht. Das Volk hat in ihrer "Demokratie" ihre "Demokraten" gewählt. Das alles ist nur noch lächerlich.       

Frau Haßelmann (MdB, Grüne) beschwert sich hier, daß es hinsichtlich der Wahl dreier BundesverfassungsrichterInnen am 11.07.25 Komplikationen gab. In der Geschichte der Bundesrepublik hätte es das noch nie gegeben
Sie sollte eigentlich wissen warum. Nämlich, weil bisher die Kandidaten in "trauter Einigkeit" ohne Kritik durchgewunken wurden. Kritik ist aber eigentlich das Brot der Demokratie. Wenn aber noch dazu bei der  Kandidatin Frauke Brosius-Gersdorf ihre liberale Haltung zu Abtreibungen der Grund des Twists war, liegt die Kritik evtl. daneben, weil eine politische Gesinnung gewünscht sein kann. Man darf sie nur kritisieren, wenn sie ganz allgemein keine neutrale Haltung an den Tag legt. Soweit ihre "liberale Haltung" in der Sache Stein des Anstoßes gewesen ist, also sachfremde Erwägungen bei ihr Vorrang hätten, wäre die Kritik richtig  Die Kritiker hätten das aber entsprechend deutlich machen müssen. Auch auf die Forderung, gemäßigt zu sein, was sie auch noch bejahte, kommt es nicht an. Insgesamt hat der Vorgang deutlich gemacht, daß es den etablierten Politikern schon darum geht, Bundesverfassungsrichter mit einer bestimmten Gesinnung ins Amt zu bringen. Er hat auch deutlich gemacht, daß offenkundig schon im Vorfeld ProfessorInnen in dieses System eingebunden sind. Von Gewaltenteilung kann deshalb keine Rede mehr sein. In den USA ist diese Praxis schon Normalität geworden. Die Demokraten hatten ihre Leute in die Ämter gebracht und Trump versucht sie, so gut es geht, wieder von diesem Amt zu entbinden. 

Ja, das sind immer tolle Sprüche (14.07.25). Durch die Lieferung von weiteren Patriot-US-Abschirmsystemen will man Russland zwingen an den Verhandlungstisch zu kommen, obwohl Selenskjy unmißverständlich klar gemacht hat, daß er auf seinen Forderungen beharrt. Und die Russen beharren weiter auf ihren durchaus berechtigten Forderungen, nämlich ihren Sicherheitsinteressen. Sie versuchen auch nur mit ihrem erweiterten Beschuß, das ukrainische Volk zu belasten, um so die Regierung zum einlenken zu bewegen. Das verkennt womöglich auch Trump (?). Die Russen riechen bei ihm aber offenbar ein Manöver. Sie sollen offenkundig mit gezielter allgemeiner Volkstäuschung in aller Welt zum einlenken gezwungen werden.

Was hier Elsässer vom Compact-Magazin in AUF1 im Mai/2025 ("Chaostag ...") über die Gerichte erzählt, ist völlig neben der Sache. Die Realität ist die, Zivilgerichte sind an sich am Harmlosesten, soweit das Ergebnis einer Rechtssache keine sonderlichen Kostenrisiken für den Staat verursacht oder wenn das Ergebnis für eine evtl. unauffällige Bereicherung durch den Staat uninteressant ist. Bei Verwaltungs- Finanz- und Sozialgerichten handelt es sich weitgehendst immer um Fälle, die die Staatskasse belasten können. Die Praxis zeigt, daß hier am meißten von den Richtern gemauert wird. In politischen Fragen (Strafrecht) werden die Risiken abgewogen, welche Folgen die Gerichtsentscheidung haben könnte. Für das Volk deutlich erkennbare gerichtliche Rechtsverstoesse versucht man zunächst zu vermeiden. Bei Compact wird eine Rolle gespielt haben, wie bedeutend das Magazin ist und welchen Zulauf die "rechte Szene" infolge eines Verbots haben könnte. Im Sonderfall schlagen sie aber unerbittlich zu, wie man aktuell auch bei der AfD, Ballweg u.a. gut sehen kann. Man sollte sich auf keinen Fall darauf verlassen, daß die Richter sich ans geltende Recht gebunden fühlen. Das müßte Elsässer durch seinen Job eigentlich erkannt haben, auch wenn er kein Jurist ist.

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