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Der Sender AUF1 (Astra-srgt; auf1.tv) ist erst seit September über Astra zu empfangen und ist schon im Oktober 2023 mehrfach verklagt worden. Die ARD beanstandet das Logo von AUF1, weil Logo und Name zu ähnlich seien mit dem der ARD, weshalb man sie verwechseln könne. AUF1 wolle von der Anziehungskraft, dem guten Ruf und dem hohen Ansehen der ARD profitieren. Die AUF1-Leute vermuten Zerschlagungsabsicht des Senders. Das ist dann auch im März 2024 geschehen.
Bei dem Logo könnte man ja noch mitgehen, aber nicht beim Namen und den Beweggründen. Allerdings ist inzwischen bekannt, daß die ARD es versäumt hat, ihren Namen rechtlich schützen zu lassen. Die Klage müßte deshalb scheitern, weil die Rechtslage eindeutig ist. Inkl. der anderen beiden Verfahren scheint insgesamt das System die Justizkeule zu schwingen, um unliebsame Berichterstattung auszuschalten.   

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In Kontraste (Das Erste, 19.10.23) meinte man, die Annahme, ein Großteil der Geflüchteten halte sich unberechtigt im Land auf, sei falsch, denn nur bei 0,25 Millionen Geflüchteten sei der Flüchtlingssatus nicht anerkannt worden. Hier will man übersehen, daß Deutschland vielen Flüchtlingen aus politischen Motiven im Eigeninteresse trotz fehlenden Asylgrunds den Flüchtlingsstatus anerkannt hat. Das politische Motiv betrifft vor allen die Regimegegner (vor allem Syrer, Iraner und Ukrainer), die die Regierung zu Unrecht stürzen wollten oder wollen und deshalb keine Flüchtlinge im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention und des GG, sondern Kriminelle sind. Diese Tatsache hat man in Frontal (ZDF, 23.01.24) verdreht dargestellt. Denn es ist doch klar, daß Syrer, die Straftaten in Syrien begangen haben, vom syrischen Staat strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden dürfen. Diese Art von Verdrehungen wird inzwischen in den Systemmedien massenhaft und ungeniert betrieben. Viele Bürger merken das aber immer noch nicht (s. weiter unten).   

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Da dann der tatsächliche Bescheid gar kein Verbot ausgesprochen hatte, ist der gleiche Tenor der Systemmedien auffallend. D.h., keiner konnte oder wollte den Bescheid richtig interpretieren. Die srgt- und AUF1-Betreiber konnten es aber erst durch Inanspruchnahme eines Rechtsanwalts. Man kann zwar davon ausgehen, daß der Bescheid in unverständlichen Behördendeutsch verfaßt war und es die Systemmedien womöglich unterlassen haben den Regelungsgehalt des Bescheides zu prüfen. Das gehört aber nach ihren eigenen Angaben zu ihrer Pflicht.
Normalerweise sind Bescheide verständlich abzufassen. Mit den Jahren ist man vielleicht auch um Rechtsklarheit zu schaffen, dazu übergegangen, die Bescheide eher rechtssicher abzufassen. Das führte aber zu ihrer Unverständlichkeit. Das macht man sich inzwischen teilweise zunutze und erdreistet sich, rechtlich abwegige Bescheide zu erlassen.
In Anbetracht des brachialen Aufhebens, was die Systemmedien um diesen Sender betreiben, ist aber verwunderlich, daß in den Fernsehnachrichten so garnichts darüber berichtet wird. Allerdings wird aber auch deutlich, daß den Systemmedien wohl nichts anderes mehr übrigblieb, als aus ihrem Schweigekartell auszubrechen. Sie wollen nun den Gegner neben den juristischen Angriffen auch mit der "Mehrheitswaffe" und Verschwörer-Schelte mundtot machen.  

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Hier hat man offenbar wiedereinmal einem Taugenichts einen Posten verschafft, der selbst vor einer schweren Verletzung der Menschenwürde nicht zurückschreckt. Es ist schon fragwürdig, daß heutzutage schon Schwerbehinderte keine Erwerbsunfähigkeitsrente bekommen. Die Frage kann damit beantwortet werden, daß Ärzte und Gutachter notgedrungen oder auch willfährig internen Regierungsinteressen folgen. Der Aussage des Schwerbehindertenbeauftragten läßt sich zudem entnehmen, daß bei entsprechenden Arbeitsplatz oder Arbeitsplatzausstattung eine Arbeitsausübung für alle möglich sei. Da bekannt ist, daß selbst echt Arbeitsunfähige nicht mal als behindert eingestuft werden, obwohl Ärzte und Gutachter davon wissen, ist seine Aussage um so grotesker. Z.B. wird ganz aktuell bekannt durch Corona und auch schon davor ein Erschöpfungssyndrom=Nichtbelastbarkeitssyndrom (ME/CfS) totgeschwiegen. Im Anfangsstadium kann bereits nach geringer Belastung (z.B. bei Akademikern) sich die Arbeitsunfähigkeit erst nach einem Tag einstellen durch erhebliche Konzentrationsstörungen, Müdigkeit, kognitiven Störungen, Magenbeschwerden, Temperaturempfindlichkeit etc. und damit einem schlechten Allgemeinbefinden. Manch andere Nerven- oder Wirbelsäulenerkrankungen etc. haben ähnliche Effekte. Solche Leute wie der Herr Dusel aber auch die Forderungen der Bundestags-CDU und des Herrn Christian Dürr (FDP) nach einer Null Bürgergeldzahlung (ohne Nennung von Differenzierungen) sind die heimlichen Diktatoren dieses Landes. Der "sachliche Grund" bestimmt sich idR nach der subjektiven Betrachtung der abhängigen Ärzte und Entscheider.
Im Übrigen hat sich in dieser Sendung HartaberFair (Das Erste, 25.03.24) ein erwerbsunfähiger Herr Wasilewski darüber gewundert, daß er nach 30 Arbeitsjahren zusätzlich Bürgergeld beantragen muß. In der Sendung hat man über alles mögliche geredet, aber nicht über das Wesentliche. Denn in einer Marktwirtschaft entscheidet der Markt über die Wirtschaftskraft des Landes. Die bestimmt dann infolge über die Steuern. Die Löhne sollten an sich auch demgemäß hoch sein, so Gott die Unternehmer wollen. Deutschland wie auch viele andere Staaten haben ein Berechnungsmodell entwickelt darüber, wieviel man dem Bürger an Rente zugestehen kann oder nur will. Die Mindestrente liegt danach idR bei 20 Arbeitsjahren oder höher. Das hängt zusätzlich vom bisherigen Verdienst ab. Seit der Klima- und Ukrainekrise ist klar, daß Deutschland in Wirklichkeit auf einem Batzen Geld sitzen muß (neben dem offen bekundeten Sondervermögen oder Schattenhaushalt). Zudem muß es bei einer Rente statt Bürgergeldbezug eine Mindestrente geben in gleicher Höhe, damit Betroffene mit Anstand von einer Rente sprechen können und nicht vom Sozialamt gegängelt werden, denn dafür gibt es bei einem Rentner gar keinen Anlaß. Er kann sich höchstens noch mit dem Wohngeld aus dieser Schlinge befreien, soweit sich dadurch akzeptable Bezüge erzielen lassen. Herr Schneider (Paritaetischer Gesamtverband) hat wohl sogar eine Mindestrente verlangt, die 1186 €/Monat betragen soll (Heute, ZDF, 26.03.24). Wer darunter liegt, gilt als arm, also derjenige der weniger als 60 % des Durchschnittsverdienstes aller Beschäftigten hat.       
Insoweit ist die CDU (nebst der FDP und den Grünen) auch als diktatorisch anzusehen, wenn sie perdu darauf pochen, den Taurus Marschflugkörper in die Ukraine zu liefern. Erstens kann eine mißbräuchliche Anwendung durch die Ukraine bei weitem nicht ausgeschlossen werden. Zweitens dient es lediglich schleichenden Eskalationszwecken. Wenn dann die Russen zurückschlagen wird es wieder als Angriffskrieg ausgelegt, der dann die ganze Welt in Aktion treten läßt. Da wir nur staatsnahe Vereinigungen haben, findet eine Demonstration dagegen nicht statt, obwohl laut Umfrage mindestens 59 % der Bürger gegen die Lieferung sind.
Die AfD scheint beim Bürgergeld auch eine diktatorische Herangehensweise zu haben (Kleinwächter (MdB), Bundestagsdebatte 10.11.22), obwohl in ihrem Grundsatzprogramm etwas anderes steht.
Ulrich Schneider (Paritätischer Gesamtverband, (29.12.23)) oder die Vorsitzende Maria Loheide (Sozialpolitik Diakonie Deutschland, 01.01.24, Heute, ZDF) meinten zudem, die Arbeitsablehnung würde oft auch deshalb erfolgen, weil sie garnicht in der Lage seien zu reagieren, weil sie gerade in einer psychischen Krise sind oder garnicht richtig lesen und schreiben könnten. Aber auch das sind Dinge, die eine Arbeitsunfähigkeit begründen kann und müsste an sich erst durch das Jobcenter, durch Begutachtung und sonstige Hilfsmaßnahmen abgeklärt werden. Das muß an sich der Arbeitsvermittler etc. und dann auch der Gutachter erkennen. Da dies, wie oben dargelegt, nicht gesichert ist, wäre eine Absenkung des Bürgergelds auf Null ein klarer Menschenwürdeverstoß. Hier besteht das Dilemma hinsichtlich der tatsächlich nicht Arbeitswilligen, weshalb es einer lückenlosen organisierten Absicherungsmethodik bei der Prüfung der Arbeitsfähigkeit bedarf, die durch staatliche und nichtstaatliche Institutionen zu betreiben ist. Im Zweifelsfall muß notgedrungen die Nichtarbeitsfähigkeit bescheinigt werden.
Das gilt auch für sogenannte "Totalverweigerer". Gerade junge Leute erkennen noch nicht, wenn ihre geringe Belastbarkeit durch eine Krankheit verursacht sein könnte. Ihnen ist einfach nur die Arbeit zu schwer.

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Im November 2023 traf sich unverbindlich Sellner mit Mitgliedern der AfD, der Werteunion, eines Verfassungsrechtlers u.a. zur Frage des Migrationsproblems. Das Gespräch wurde von der Organisation Correctiv (die nach AUF1 (11.01.24, Astra-srgt) von George Soros finanziert sei) abgehört und von außen durchs Fenster gefilmt. Laut Sellner sollen Remigrationsfragen am Beispiel von Vorschlägen der eigenen und anderer Regierungen besprochen worden sein. Schlußendlich soll es für Kriminelle und nicht anpassungswillige Eingebürgerte freiwillige Anreize zur Rückwanderung geben. Das seien auch Verlautbarungen der Bundesinnenministerin Faeser gewesen. Der Staatsrechtler Vosgerau ist gegen Correctiv beim LG Hamburg vorgegangen auf Unterlassung unzutreffender Tatsachenbehauptungen. Correctiv habe nur eigene Einschätzungen und Deutungen vorgenommen. Vosgerau hatte Erfolg (01.03.24).
Zur Frage, wenn nur noch die deutsche Staatsbürgerschaft vorliegt und was geschehen soll, wenn die Heimatländer die Rücknahme verweigern, wurde nichts erwähnt. Der massenhaften Forderung nach Remigration fehlte insgesamt die nötige Sensibilität, wie man mit den Menschen umgehen will in allen damit verbundenen denkbaren Fällen. Es muß schon ein vollständig vertretbares und veröffentlichtes Konzept mit Angabe des Zwecks vorgelegt werden, wenn man solche Forderungen aufstellt. So ist aber der Eindruck eines massenhaften Abschiebungswillens von Flüchtlingen inkl. bereits Eingebürgerter beim Volk entstanden. Das wurde von den Systemmedien mit den Wörtern Vertreibung und Deportation zusätzlich angeheizt. Die AfD hat ein Fehlverhalten ihrerseits dummerweise nicht eingeräumt, sich aber davon distanziert.
Das Flüchtlingsproblem hat bereits im Asylrecht seinen Ursprung, weil jeder Asysl beantragen kann, aber die Herkunftsländer offenbar die Rücknahme der Flüchtlinge selbst dann verweigern können, wenn ihnen ein Flüchtlingsstatus nicht anerkannt wurde. Das ist ein so gut wie garnicht debattiertes Problem in Politik und Medien. Natürlich kann auch eine Rücknahme scheitern, wenn es die Verhältnisse in dem Herkunftsland augenblicklich nicht zulassen. Andererseits muß eine Abschiebung erfolgen, selbst wenn den Flüchtlingen eine Strafverfolgung droht, wenn sie falsche diskreditierende Angaben zum vermeintlichen Asylgrund gemacht haben.

 
Das Klientel der Demonstranten dürfte sich aus Nutznießern des Systems, den Desinteressierten und Uneingeweihten bzgl. der globalen Verhältnisse und Ursachen zusammengesetzt haben.
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Das ist eine Aufnahme von der Demo in Hannover. Wer so etwas behauptet, sollte eigentlich voll in der Materie drin stehen. Es ist alles eben nur ein Streit unter Individualisten.

Der Ministerpräsident Weil (SPD) ist nur bzgl. der ersten beiden Wörter für sich genommen glaubwürdig. Allerdings soll der Nationalismus vom Globalismus abgelöst werden und der Rassismus von der Gleichmacherei und Totalüberwachung aller. Bei der Unterdrückung ist er völlig unglaubwürdig, weil die mit Hilfe ausgeklügelter Methoden immer noch anhält und mittels der Gleichschaltung der etablierten Parteien und Institutionen auf ewig erhalten und verschärft werden soll.

Der Verfassungsrechtler Hubertus Gersdorf (Verfassungsrechtler Uni Leipzig) meinte, der entsprechende Artikel (welcher?; Es wurde im Film ein Post der AfD bzgl. Passentzug für Kriminelle und Remigration gezeigt.) im Grundgesetz lasse eine Unterscheidung zwischen einem sogenannten Biodeutschen und sonstigen Deutschen nicht zu. Alle Deutschen seien gleich zu behandeln im Staatsangehörigkeitsrecht (Kulturzeit, 3-sat, 12.01.24). Das wurde in der Szene so hingestelt, daß eine Ausbürgerung unmöglich sei.
Insgesamt ist an die Sache von einer falschen Rechtslage herangegangen worden. Der Artikel 16 des GG läßt eine Ausbürgerung generell zu. Bei Deutschen, die schon immer Deutsche sind und die nur diese eine Staatsbürgerschaft haben, ist das aber fast unmöglich. Alle anderen unterliegen den verwaltungsrechtlichen Regeln (Einen Bestandsschutz gibt es hier aber nicht.) in besonderer Weise. Eine Aufhebung der Einbürgerung bei Feststellung von dessen Rechtswidrigkeit ist unproblematischer möglich. Das träfe auch zu bei vorangegangenen Asylmißbrauch oder auch, wenn die Vorgängerregierung mißbräuchlich Einbügerungen betrieben hat. Das findet man zwar so im Grundgesetzkommentar nicht direkt, ergibt sich aber aus logischer Herleitung aus dem allgemein gefaßten Text darin. Staatenlosigkeit ist aber auch hier zu beachten, die zudem gilt, wenn Doppelstaatsbürgerschaft vorliegt, aber der andere Staat nicht Willens oder in der Lage ist, dem Betroffenen den Schutz eines Staatsbürgers zu gewähren. 
Die ab 2024 angedachte Gesetzesänderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes läßt nun auch eine Einbürgerung bei bereits vorliegender anderweitiger Staatsangehörigkeit zu. Das hat zur Folge, daß diese Bürger nun leichter wieder ausgebürgert werden können.

Das klang sehr glaubwürdig wegen Weidels klarer Aussage und ihrer Entrüstung darüber.

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Schon der ganze Denkansatz ist demokratiefeindlich. Erstens geht also der Herr Fechner davon aus, daß z.B. die AfD Regierungsverantwortung übernehmen könnte, was hieße, sie kann deshalb also nicht als Verfassungsfeind an die Macht gekommen sein. Das schließt dann aber seinen Wunsch nach einer Rechtsänderung (nur bei 2 Drittel-Mehrheit), die noch dazu im Grundgesetz eingetragen werden muß (Art. 42 Abs. 2; Art. 52 Abs. 3 GG), aus. Denn auch neuen Parteien an der Regierung muß dasselbe Recht zugestanden werden, wie den bisherigen Regierungen der anderen Parteien. Der nun vorliegende Gesetzesvorschlag (Tagesschau, Das Erste, 28.03.24) wird in einer Weise dargetan, als ob die CDU/CSU, SPD, FDP, Linken die "Guten" seien. Die nun endgültig beabsichtigte bindende Entscheidung des BVerfG belegt dessen Cliquenzugehörigkeit. Die Parteien fürchten aber, daß die auch angedachte 2-Drittel-Mehrheit für eine Richterwahl ein Risiko in sich birgt. Sollte eine unerwünschte Partei bei einer BT-Wahl eine 2-Drittel-Mehrheit bekommen, könnte die die Wahl eines Richters blockieren. Dem Insider ist dieses Manöver ohnehin klar. Es geht darum ein unangreifbares Bundesverfassungsgericht zu schaffen, da die bestehende Regelung den Machtstrukturen der bisherigen Parteien dient. Das Bundesverfassungsgericht würde alle unerwünschten Gesetze der neuen Partei kippen. Der Verfassungsrechtler Prof. Battis hat das dogmatisch (genau wie die etablierten Parteien) ignoriert, da er meinte, "Verfassungsgerichte sind diejenigen, die die Regierenden -auch das Parlament- kontrollieren und auch bei uns werden jedes Jahr eine Reihe von Gesetzen (vom BVerfG) kassiert. Der Schutz ist dann weg." (RTL-Nachrichten 28.01.24). Derzeit ist es aber so, daß die Regierenden keine Skrupel haben, verfassungsswidrige Gesetze zu erlassen. Das BVerfG korrigiert das manchmal, aber nur, wenn die Entscheidung noch akzeptabel war für die Regierenden. So hatten die Politiker wohl insgeheim trotz klarer Rechtswidrigkeit des Schattenhaushalts im Jahre 2023 nicht mit der ablehnenden Entscheidung des BVerfG gerechnet. Das ist danach von Politikern bekundet worden. Allerdings war es sowieso kein staatstragendes heikles Problem. Den Fall eines Gesetzeserlasses einer neuen Regierung, der nicht im Sinne der bisherigen "etablierten" Parteien erging, hatten wir noch nicht, weil bislang alle Regierenden nur von diesen Parteien gestellt wurden. Das ist neben dem obscuren Auswahlverfahren dieser Richter und deren sonstigen Entscheidungen so offensichtlich, daß das dem Herrn Battis unmöglich entgangen sein kann.  

Das, was die Parteivorsitzende Frau Amira Mohamed Ali (Bündnis Sahra Wagenknecht) hier sagt (Maischberger, Das Erste, 20.02.24), hat diese Partei disqualifiziert. In der gegebenen Situation dieser Partei wäre bei den aktuell bestehenden Umständen eine gemäßigte Äußerung vertretbar gewesen, aber solche Schuldvorwürfe sind völlig neben der Sache, weil sie nicht zutreffend sind (s. Thema "Tricks des Gesetzgebers"). Das spricht für eine nicht rechtstreue Partei. Bei Nawalny wird es so gewesen sein, daß man ihn zwar in unangenehmen Verhältnissen inhaftiert hat, denen er nun als eine Ausnahme nicht gewachsen war. Offensichtlich ist er aber auch in einer Weise aufgetreten, daß die Vollzugsanstalt eine negativ wirkende Vorerkrankung nicht erkennen konnte. Daran ändert auch nichts, das am Tage zuvor zwei Geheimdienstleute in der Haftanstalt waren (Tagesthemen, Das Erste, 21.02.24). Das wäre aus Gründen seiner Zuschaltung (Internetverbindung) zu der an diesem Tage andernorts stattgefundenen Gerichtsverhandlung nicht ungewöhnlich. Ob tatsächlich Abhöranlagen abgebaut wurden oder nur die Gerätschaft der Zuschaltung, muß erst einmal belegt werden. Obwohl der Chef des ukrainischen Militärgeheimdienstes gesagt hat, Nawalny sei nicht ermordet worden, sondern an einem Blutgerinsel gestorben (srgt, auf1.tv, 26.02.24), beharren die Systemmedien beharrlich auf ihrem Standpunkt einer Ermordung. Nebst Nawalnys Frau, die mit ihren Mördervorwürfen gegen Putin von der westlichen Welt hofiert wird, beharren die ukrainischen Anhänger ebenfalls darauf, obwohl das nicht bewiesen ist und auch keine Obduktion Nawalnys gefordert wurde. Erst nach der Beerdigung forderten am 04.03.24   40 Länder eine "unabhängige" und internationale Untersuchung zur Todesursache.

Das Video (Tagesthemen, 20.02.18) soll offenkundig belegen, daß die Auffassungen von Ernst Wolf u.a. über den WEF keine Fehlinterpretationen der Aktivitäten dort sind. Es ist sowieso nicht nachvollziehbar, daß der Bürger über die Systemmedien völlig im Unklaren darüber gehalten wird, was der WEF in Wirklichkeit betreibt.

Der Vorwurf gegen die chinesischen Regierenden eines Abnickparlamentes etc. (Heute, ZDF, 05.03.24) belegt nur, wie weit der deutsche Journalismus schon gesunken ist, weil es anmaßendes Verhalten ist und nicht neutral und unabhängig. Reine Behauptungen stehen einem freien Journalismus nicht zu wegen der vorgeschriebenen publizistischen Sorgfaltspflicht und des Staatsschutzes. Ansonsten bedarf es einerseits fundierten Hintergrundwissens und zudem einer sorgfältigen Analyse und Berücksichtigung der gesamten politischen Lage, weshalb man auch andere als die "demokratischen Regeln" akzeptieren muß. Zudem könnte dessen Einhaltung auch wegen internationaler politischer Gründe nicht möglich sein. Das ist alles zu beachten.

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Die Sendung AUF1 im Rahmen des Astra-Senders srgt (Lizenznehmer Dr. Geissler) wurde am 06.03.24 (war seit 01.09.23 auf Sendung) von der Landesmedienanstalt per Bescheid gestoppt (nebst Bußgeld von 195000 €) wegen Verstößen gegen deutsche Gesetze, die die Medienfreiheit schützen (AUF1-Nachrichten v. 06.03.24). Die Landesmedienanstal hat offenbar keine Angaben gemacht, woran sie das erkannt hat. Allgemein gilt wohl für den hiesigen Fall, daß politische und professionelle Normen einzuhalten sind und keine unzulässigen Sendungen ausgestrahlt werden dürfen, also Grenzen der Medienfreiheit verletzt worden sein müssen (Art. 5 Abs.2 GG). Damit dürften Verstöße gegen geschützte Rechtsgüter oder Meinungsäußerungen zugunsten verbotener Vereine oder Parteien gemeint sein. Grundlage hierfür sind die zu beachtenden allgemeinen Gesetze, also alle Gesetze die betroffen sein könnten. Allerdings hätte der Bescheid gemäß dem Verwaltungsverfahrensgesetz so begründet werden müssen, daß der Betroffene von der Recht- und Zweckmäßigkeit der getroffenen Regelung überzeugt wird. Der Sachverhalt und die Rechtsgrundlagen wären bei einem Verwaltungsverfahren zu nennen gewesen (§ 39 Verwaltungsverfahrensgesetz). Insgesamt hat eine überlegte und rechtlich abgesicherte Entscheidung zu ergehen, damit auch der Betroffene die Chancen eines Widerspruchs abschätzen kann. Das ist offenbar nicht geschehen. Das Betreiben die Behörden in "heiklen" Fällen regelmäßig so und das wird aus gutem Grunde auch nicht im Widerspruchs- und Klageverfahren von den dortigen Entscheidern bemängelt.
Nach den aktuelleren Einlassungen von AUF1 ist ein Bescheid an den Betreiber von srgt ergangen. Der Generalsekretär von AUF1 Herr Retschizegger meinte dazu, daß ein Unterpunkt des § 115 des Medienstaatsvertrages besagt, daß auf Medienprogramme von Außenstehenden (fremde Mächte, Konzerne) kein Druck staatfinden darf. AUF1 hätte aber keinen Druck ausgeübt.
Damit wäre aber nicht § 115 Abs. 1 Ziff. 8, Ziff. 16-2 Themenplatzierung verletzt, sondern z.B. Ziff. 15, 16 (unzulässiges Sponsoring oder besonderes Entgelt).
Dr. Geissler selbst habe eine Ordnungswidrigkeit begangen, weil er das AUF1-Programm freigegeben und unterzeichnet hat. Der Adressat des Bescheides sei nur die srgt-GmbH, was die Landesmedienanstalt zunächst vorgezogen habe. 
Ansonsten ergibt sich aus diesen Einlassungen, daß nur ein Ordnungswidrigkeitsverfahren geahndet wurde, bei dem der Bußgeldbescheid nicht begründet werden muß (OWiG). Die Angaben, was geahndet wurde, sind etwas diffus. Solche Schwächen merkt der Gegner und nutzt das aus. Eine Anhörung muß aber zuvor erfolgen, damit sich der Betroffene zu der Anschuldigung äußern kann. Wenn das geschehen wäre, hätte Dr. Geissler sicherlich den Vertrag mit AUF1 schon längst beendet gehabt. Kurios wird die Sache durch den Umstand, daß die Landesmedienanstalt bereits am 14.11.23 einen Bescheid ohne Verbotshinweis erlassen hatte mit der Auflage, daß die Zusammenarbeit mit AUF1 geändert werden müsse. Dem war man in der Folge mit der gewünschten Vertragsänderung und entsprechenden Verhaltens nachgekommen. Die Landesmedienanstalt hat aber nun seine damalige Auffassung revidiert und zudem die Betroffenen in Unkenntnis darüber gelassen. Der Fall wirkt bei einem Ordnungsgeld von 195000 € um so schwerer, da das maximale Ordnungsgeld nur 500000 € betragen darf. Aus diesem Grunde hätte der Landesmedienanstalt die Schwerwiegenheit des Verstoßes schon damals auffallen müssen. Wenn das selbst ihr nicht aufgefallen ist, hätte man dem unbedarften Betreiber das Ordnungsgeld nicht in dieser Höhe aufbürden dürfen. Abgesehen davon ist es ein Absurdum einem Lizenznehmer die Kenntnis und Beherrschung aller in § 115 aufgeführten 79 Ordnungswidrigkeiten zu unterstellen, bei deren Deutung einiger Positionen selbst ein Rechtsexperte seine Probleme hätte. Z.B. ist im Medienstaatsvertag nichts dazu definiert oder erkennbar, was eine Themenplatzierung ist, geschweige denn was als unzulässig gilt. Die Grenzen sind nämlich fließend. Für jeden Senderbetreiber bedeuten solche Regeln einen Ritt auf der Rasierklinge. Das wäre verfassungsrechtlich unverhältnismäßig und damit nicht zumutbar.
Zur Sache ist aktuell (17.03.24) nur noch durch Dr. Geissler bekannt geworden, daß es einen Bußgeldbescheid über 1000 € gegeben hat, der nur den Zeitraum bis November 2024 betrifft und noch ein Bescheid aussteht, bei dem er mit 10000 € gerechnet hatte. Es muß also dazu zumindest eine Info der Behörde vorgelegen haben. Aufgrund welcher Vorwürfe hatte er nicht genannt. Am 16.03.24 sprach Dr. Geissler ganz kurz nur noch davon, er habe alles richtig gemacht. Er habe immer die Hoheit über den Sender gehabt. Deshalb sollten von seiner Seite die formalen Vorwürfe auch bzgl. der (angeblichen?) Themengleichheit zurückgewiesen werden. Das soll offensichtlich bedeuten, der Vorwurf im Bußgeldbescheid erstreckte sich wohl darauf, daß man ihm vorwarf, er habe (zeitweise?) die Hoheit des srgt-Senders an AUF1 abgegeben und zudem sei Themengleichheit betrieben worden. Woran das die Landesmedienanstalt festgestellt hat, ist offenbar nicht bekannt. Das hat die Landesmedienanstalt offenbar unter dem Begriff Themenplatzierung subsumiert. Soweit Dr. Geissler in der Anhörung nicht mitgeteilt wurde, was ihm im einzelnen vorgeworfen wird, wäre der Bescheid rechtswidrig ergangen. Die Behörde hätte dann mißbräuchlich gehandelt, da bis zur Abklärung dieser Rechtswidrigkeit (§ 69 OWiG) so viel Zeit verstreichen würde, daß Dr. Geissler die bis dahin weiter anfallenden Kosten des Senders nicht mehr tragen kann. Dr. Geissler stünde danach theoretisch (praktisch?) eine Neuzulassung und eine Entschädigung zu .       
Unter Themenplatzierung ist offensichtlich gem. der Werbesatzung zum Medienstaatsvertrag (§ 3 Ziff. 13) die Behandlung von (nicht ohne weiteres erkennbaren) werbeähnlichen Themen im redaktionellen Inhalt des Senders im Interesse oder auf Betreiben Dritter zu verstehen, insbesondere wenn der Sender dafür ein Entgelt oder eine ähnliche Gegenleistung erhält. Damit kann aber nicht gemeint sein, wenn der Sender ein Fensterprogramm durch vertragliche Vereinbarung mit einem Dritten (AUF1) hat (§ 2 Abs. 2 Ziff. 6 Medienstaatsvertrag). Ein Beteiligungsverhältnis (aus der Werbung) darf es zwischen diesen Vertragspartnern aber nicht geben (§ 62 Medienstaatsvertrag). Aufgrund der 195000 € kann es sich eigentlich wegen des Wortlauts in der Werbesatzung nur um den Vorwurf einer hohen entgeltlichen Themenplatzierung gehandelt haben. Im Fall einer beanstandeten Änderung der Rechtshoheit am Sender wäre § 115 Art. 1 Ziff 1 verletzt, wenn diese Änderung der zuständigen Stelle nicht bekannt gegeben wurde. Das Bußgeld kann dann schon höhere Ausmaße annehmen.        

Das sind Ausschnitte aus dem Filmbeitrag des ZDF "Trump-der wütende Kandidat" (09.04.24). In dem Beitrag hat man die Quadratur des Kreises versucht, indem man Trumps Aussagen und Bewegung als unglaubwürdig hinstellte. Trump ist an sich kein geeigneter Präsident, aber selbst er und auch die Republikaner haben mit einer Clique (Demokraten u.a.) zu kämpfen. Das sieht man vor allem an seiner juristischen Verfolgung. Aus Erfahrung würde die auch bei jedem anderen stattfinden, der für die Clique ein Risiko werden könnte. Trump hat nur zusätzlich das Problem, daß er in seinem Leben nicht immer ein redlicher und gänzlich unbescholtener Bürger war, was ihm nun zusätzlich zu schaffen macht. In seiner Amtszeit hatte er auch die Werte der Demokraten mit weiter verfolgt. Die totale Kehrtwende von Trump und den Republikanern läßt nur den Schluß zu, daß sie mit dem rechtlosen Verhalten und dem Ausmaß der Gegnerschaft nicht gerechnet hatten. Ein fairer Parteienstreit um den Regierungssitz ist nicht mehr gegeben.

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Mehr davon ist in den Medien nicht berichtet worden, obwohl das bedeutend war (22.04.24). Grundsätzlich muß man davon ausgehen, daß der Oberstaatsanwältin bei ihrer Arbeit im Cum-Ex-Skandal Steine in den Weg gelegt wurden. Ihr Vorwurf, das die Politik an sich   nicht oder unzureichend bei Steuerbetrug reagiert, war nur eine zusätzliche Verdeutlichung der Gesamtverhältnisse. Die Politik hat sicherlich deshalb nicht darauf reagiert, um einen Skandal politischen Mittätertums zu vermeiden. Der Fall hat aber auch deutlich gemacht, daß es anscheinend üblich ist, daß Beamte idR Staatsbetrug von sich aus mittragen, wahrscheinlich schon nach gewisser aber unkonkreter Vorauswahl aus Gründen eines dauerhaften gut bezahlten Jobs. Einer Anweisung von "oben" bedarf es garnicht mehr. Hier steht auch wieder die Frage im Raum, hatte der vom Westen vielbeschworene Philosoph Kant (Vordenker der heutigen demokratischen Struktur) das gewußt, nicht bedacht oder für unmöglich gehalten. In der Sendung Kulturzeit (3-sat, 22.04.24) hatte man bzgl. der aktuellen Realität die Umsetzung der Ideen von Kant völlig widersinnig vom Westen als erfüllt angesehen. Trump und Putin seien dagegen überhaupt nicht von Vernunft geleitet. Tatsächlich sind sie nur mehr oder weniger fehlerhaft. Das Verdrehen von Tatsachen ist idR auch bei den deutschen Richtern sehr auffallend. Es fragt sich nun, wenn man das Verhalten der Oberstaatsanwältin heranzieht, liegt das etwa an menschlichen natürlichen Eigenschaften oder werden sie doch von Staats wegen dazu angehalten. Jedenfalls kommt dieses Verhalten gerade bei Politikern, Juristen, Journalisten und Amtsträgern zu häufig vor.            

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