confair.jpg (17697 bytes)
In Wiso (ZDF, 10.03.25) ist über Probleme bei Corona-Hilfen berichtet worden. Es betraf Fälle von Rückforderungen diese Hilfen vom Staat. Um Hilfen zu bekommen, mußte Bei der ConnFair GmbH war es so, daß im Antrag Umsätze aus dem Vorjahr vorgelegt werden. Das StartUp war aber in Neugründung und hatte im Vorjahr noch keine Umsätze gemacht gehabt. Die Firma schlug deshalb der Bewilligungsstelle vor, die Umsätze aus dem aktuellen Jahr heranzuziehen. Darauf habe sich die zuständige Stelle eingelassen und unterstützte ConnFair mehrfach. Später erhielten sie dann aber eine Rückzahlungsaufforderung in Höhe von 345000 €, weil ConnFair nicht antragsberechtigt gewesen sei und man falsche Vergleichsumsätze vorgelegt habe.
D.h., man suggerierte, daß es keine Vereinbarung zur anderweitigen Umsatzvorlage gab und die Bewilligungsstelle versehentlich die vorgelegten Umsätze für die Berechnung verwendet hatte. Da in der Sendung keine  Aussagen zur schriftlichen Fixierung der Abrede gemacht wurden, muß angenommen werden, daß die Firma nur dem Wort der Behörde vertraut hat. Der Widerspruch der Firma ohne anwaltliche Vertretung endete mit obiger Antwort. Die ist typisch, um Fehler zu vertuschen, aber ein großzügiges Image zu bewahren. Hier hätte die Firma höchstens noch versuchen können, über eine Akteneinsicht herauszukriegen, ob ein Aktenvermerk über die Abrede vorliegt, da sie einen Beweis brauchen. In der Sendung ist nichts gesagt worden, was sich aus dem Inhalt der Betriebsabrechnung ergibt. Es ist jedoch wahrscheinlich, daß das Abrechnungsjahr aus den Unterlagen unschwer zu erkennen war. Dann hätte die Behörde den Schaden zu vertreten, weil der Bearbeiter seine Sorgfaltspflichten verletzt haben dürfte. 
In einem weiteren Fall hatte ein Gastronom einen Antrag gestellt, um Umsatzeinbußen während des Lockdowns auszuleichen. Die Auszahlung erfolgte hier über die L-Bank Baden-Wüttemberg (s. auch Thema "Immobilienfondsgeschädigte", Zusammenspiel L-Bank mit Gerichten). Die L-Bank hatte nach seiner Antragstellung und dessen Bewilligung die Förderbedingungen verschärft. Wahrscheinlich hatte die Behörde und nicht die L-Bank den Antrag bewilligt. Jedenfalls wurden bei der Abrechnung nun die neuen Bedingungen angewandt. Der Wirtschaftswissenschaftler Prof-Kritikos meinte ohne konkret zu werden, der Staat könne nicht bei einem schlechten Design (Was ist konkret falsch ?) hintenheraus von Unternehmen Rückzahlungen fordern. Der Gastronom hatte eine Rechtsanwältin Oberdorfer mit der Sache beauftragt, die gegen die Rückforderung des Geldes geklagt habe und erfolgreich gewesen sei. Das Gericht meinte, die L-Bank könne nicht erst im Nachgang den Zweck für die Soforthilfen definieren. Der Inhalt des Bescheides sei maßgeblich. Die L-Bank hat trotz dieser klaren Rechtslage Berufung gegen dieses Urteil eingelegt. Sie beharrt auf der Rückzahlung des Geldes. Die Bank habe aber signalisiert, das Berufungsurteil als richtungsweisend für andere Fälle zu betrachten. Einer richtungsweisenden Entscheidung bedarf es aber nur bei unklarer Rechtslage. Eine Entscheidung über die Berufung steht noch aus.
Die Bank will den Gastronom offenbar mit Prozeßkosten belasten. Nicht klar ist, ob das Fernsehen schon während des Gerichtsverfahrens gedreht hat und das Verwaltungsgericht gezwungen war, sachgemäß zu entscheiden. Die Rechtslage ist schon nach geltender Rechtslage eindeutig. Worin eine fehlende Eindeutigkeit noch liegen könnte, wurde nicht genannt. Deshalb ist zu vermuten, daß die höheren Gerichte rumtricksen werden. 

tribunal.jpg (21178 bytes)schergen.jpg (24013 bytes)
Es ist schon grotesk, wie die Front der Mafia aus Europa und weiteren Staaten ohne demokratische Legitimierung Tribunale schafft (ein Exzess), um die, die nicht mitspielen, zu bestrafen und unterwerfen zu können. Für diesen Schwachsinn wird wiederum das Institut des Gerichtswesens verwendet, um Legitimität und Glaubwürdigkeit vorzuheucheln. Putin hat inzwischen auch das Ausmaß der Absurdität dieser selbsternannten Chaoten feststellen müssen. Zu dem vom Westen, selbst von Trump geforderten 30-tägigen Waffenstillstand hatte Russland erwidert, dafür dürfe in diesem Zeitraum an die Ukraine keine Waffen geliefert werden. Das ist verständlich, weil Russland trotz Trump´s "Kurswechsel" immer darauf bedacht sein muß, nicht wieder ausgetrickst zu werden. Ohnedies könnte die Ukraine in eine militärisch günstigere Situation geraten, was Russland auch eingewandt hat. Nachdem die Russen nun daraufhin Gespräche mit der ukrainischen Führung bejahte und Trump das befürwortete, beharrten die "Friedensinitiatoren" Deutschland, Frankreich, Polen und die Briten weiterhin auf dem Waffenstillstand. Da die Friedensinitiatoren eigentlich parteiisch sind, ging es ihnen wohl eher darum wieder Kriegstüchtigkeit der Ukrainer herzustellen.
Es ist nicht die Absicht des Westens, eine russische Gefahr abzuwehren, was einer wahrheitsgemäßen Chronologie der Ereignisse entnommen werden kann, sondern um nicht genehme Staaten zu beseitigen. Wegen der Sondersituation in den USA, die das Tribunal gegen Russland nicht mehr unterstützt, soll es aber so gut wie unmöglich sein, Russland auf die Anklagebank zu bringen (Heute, ZDF, 09.05.25). Deshalb kann es eigentlich nur noch ein sinnloses letztes Aufbäumen des Westens sein. Das würde allerdings bedeuten, daß ein völliger europäischer Umbruch die Folge wäre, denn die aktuellen EU-Politiker und Parteien hätten sich diskreditiert und wollen die Schmach mit allen Mitteln verhindern. Auf uns kämen erst einmal sehr lange und rauhe Zeiten zu.

Das ist ein schönes Beispiel bzgl. des AfD-Verbotsverfahren. Es wird ein rechtsstaatliches Verfahren suggeriert (Heute, ZDF, 08.05.25). Tatsächlich achtet der Bundesverfassungsschutz nur angeblich wohlwollend das Gericht, was als funktionierende Rechtsstaatlichkeit verkauft wird. Hinsichtlich der Erfolgsaussichten des Verbotsverfahrens wird mal wieder alles Mögliche in den Medien postuliert und es wird auf die Schlappe im NPD-Verfahren verwiesen. Das sind aber nur Ablenkungsmanöver. Es wurde aber auch einmal erwähnt, daß das BVerfG die NPD-Sache nicht für bedeutend hielt. Gerade wegen der schon recht hohen Zustimmungswerte des Volkes für die AfD, könnte das BVerfG deswegen auch anders entscheiden, besonders dann, wenn sie ein zu ernsthaftes Risiko für die Mächtigen darstellt. Das andere Entscheidungsverhalten wird eintreten, wenn die Ausgrenzung der AfD im Parlament, der Entzug der finanziellen Grundlage, die Diffamierung in den Medien, das "politische kleinkriegen" (Klingbeil (SPD, 04.05.25) etc. fruchtlos bleiben. Dann bleibt großen Teilen des Volkes entweder übrig, zu wissen, das es auf ewig in einem Unrechtsstaat leben wird oder es muß sich dagegen aufbäumen. Mit Wahlen wird eine Veränderung dann nicht mehr möglich sein.
Laut des Verfassungsschutzes sei die Schlußfolgerung bzgl. des AfD-Verhaltens, in der Partei herrsche ein Volksverständnis in einer insgesamt migranten- und muslimfeindlichen Haltung. Hierzu würden aus der Wahlwerbung der AfD Abschiebetickets, der Gebrauch des Wortes Remigration und die damit verbundene Wohnraumschaffung, zählen. Es seien repressive Kulturen und man mag Stammeskulturen nicht. Es bestünde Herumgemessere, Vergewaltigungen und das man Dschihad auf deutschen Straßen erlebe. Der grüne Generalplan bedeute Umvolkung. Das Volksverständnis der AfD sei mit der freiheitlich demokratischen Grundordnung nicht vereinbar.
Die Aufzählung solchen Verhaltens reicht natürlich nicht. Man muß schon begründen, warum das in Deutschland die Demokratie krass gefährdet.
Die Aufschriften auf Wahlplakaten können immer nur kurz und müssen prägnant sein. Das Abschiebeticket als Synonym für die Rückführung betraf nur illegale Einwandere, die auch staatlich gewollt ist. Das Wort Remigration alleine besagt noch nicht, wer alles darunter fallen soll. Daß Abschiebung wieder mehr Wohnraum verursacht, steht außer Frage. Daß zumindest das Volk in weiten Teilen repressive Kulturen in Deutschland nicht mag, ist selbst aus Staatsmedienverlautbarungen ersichtlich. Aus allem kann man für die Partei kein demokratie- oder verfassungswidriges Verhalten ableiten. Gleiches gilt für die wesentlich höhere Messerkriminalität und Vergewaltigungen durch Migranten, was statistisch erwiesen ist und einen analogen Vergleich mit dem Dschihad bei diesen und weitergehenden Strafhandlungen nicht ganz ausschließt. Letzteres ist Frau Weidels Temperament geschuldet, stellt deshalb aber noch keine beabsichtigte Abschaffung von Strukturprinzipien des GG dar.
Das und nur das muß schon aus dem Gesamtverhalten der AfD erkennbar sein. Das Volksverständnis gehört auch nicht dazu, denn wenn das deutsche Volk dann überwiegend aus eingebürgerten Muslimen besteht, fragt man sich ernsthaft, ob das wirklich der Wille der Väter des Grundgesetzes im Artikel 1 war. Hier herrscht klärungsbedarf, zumal der Begriff "Deutsches Volk" nicht so recht zutreffend wäre. Man hätte juristisch korrekt gleich festlegen können und müssen, "Das Volk der Bundesrepublik Deutschland ... ". Bei allem ist zu beachten, soweit die Partei belegen kann oder es offenkundig ist, daß sich die Verhältnisse bzgl. einzelner Strukturprinzipien geändert haben, kann die Partei bei vermeintlichen Verstößen dagegen insoweit ncht mehr belangt werden. Daß die Regierenden z.B. mafiöse Strukturen in dieser Demokratie bilden und diese anscheinend unterwandern können, dürfte nicht mehr zu den Strukturprinzipien gehören, da auch die Parteibildung und das Wahlrecht erheblich gestört sind.
afdverbot.jpg (24449 bytes)
Hier hatten am 11.05.25 die staatlich subventionierten Vereinigungen für das Verbot der AfD demonstriert ohne die Rechtslage geprüft zu haben und was der Job der staatlichen Organe eigentlich ist. Ihr Job ist nämlich, korrekte Entscheidungen zu treffen. Ein Verbot wäre aber nach obigen Ausführungen rechtswidrig. Die AfD ist sicherlich nicht das, was sich jeder wünscht, aber die einzige Partei, die noch nicht dem Kartell verfallen ist. Die politische Realität hat sie wachsen lassen und politisch gefestigt. Sie hat auch mit dazu beigetragen, die tatsächlichen politischen Realitäten in die Öffentlichkeit zu bringen.                            

 

Zum Teil 1

Zum Teil 2

Zum Teil 3

Zur Hauptseite