In Wiso (ZDF, 10.03.25) ist über Probleme bei Corona-Hilfen berichtet worden. Es betraf
Fälle von Rückforderungen diese Hilfen vom Staat. Um Hilfen zu bekommen, mußte Bei der
ConnFair GmbH war es so, daß im Antrag Umsätze aus dem Vorjahr vorgelegt werden. Das
StartUp war aber in Neugründung und hatte im Vorjahr noch keine Umsätze gemacht gehabt.
Die Firma schlug deshalb der Bewilligungsstelle vor, die Umsätze aus dem aktuellen Jahr
heranzuziehen. Darauf habe sich die zuständige Stelle eingelassen und unterstützte
ConnFair mehrfach. Später erhielten sie dann aber eine Rückzahlungsaufforderung in Höhe
von 345000 , weil ConnFair nicht antragsberechtigt gewesen sei und man falsche
Vergleichsumsätze vorgelegt habe.
D.h., man suggerierte, daß es keine Vereinbarung zur anderweitigen Umsatzvorlage gab und
die Bewilligungsstelle versehentlich die vorgelegten Umsätze für die Berechnung
verwendet hatte. Da in der Sendung keine Aussagen zur schriftlichen Fixierung der
Abrede gemacht wurden, muß angenommen werden, daß die Firma nur dem Wort der Behörde
vertraut hat. Der Widerspruch der Firma ohne anwaltliche Vertretung endete mit obiger
Antwort. Die ist typisch, um Fehler zu vertuschen, aber ein großzügiges Image zu
bewahren. Hier hätte die Firma höchstens noch versuchen können, über eine
Akteneinsicht herauszukriegen, ob ein Aktenvermerk über die Abrede vorliegt, da sie einen
Beweis brauchen. In der Sendung ist nichts gesagt worden, was sich aus dem Inhalt der
Betriebsabrechnung ergibt. Es ist jedoch wahrscheinlich, daß das Abrechnungsjahr aus den
Unterlagen unschwer zu erkennen war. Dann hätte die Behörde den Schaden zu vertreten,
weil der Bearbeiter seine Sorgfaltspflichten verletzt haben dürfte.
In einem weiteren Fall hatte ein Gastronom einen Antrag gestellt, um Umsatzeinbußen
während des Lockdowns auszuleichen. Die Auszahlung erfolgte hier über die L-Bank
Baden-Wüttemberg (s. auch Thema "Immobilienfondsgeschädigte", Zusammenspiel
L-Bank mit Gerichten). Die L-Bank hatte nach seiner Antragstellung und dessen Bewilligung
die Förderbedingungen verschärft. Wahrscheinlich hatte die Behörde und nicht die L-Bank
den Antrag bewilligt. Jedenfalls wurden bei der Abrechnung nun die neuen Bedingungen
angewandt. Der Wirtschaftswissenschaftler Prof-Kritikos meinte ohne konkret zu
werden, der Staat könne nicht bei einem schlechten Design (Was ist konkret falsch ?)
hintenheraus von Unternehmen Rückzahlungen fordern. Der Gastronom hatte eine
Rechtsanwältin Oberdorfer mit der Sache beauftragt, die gegen die Rückforderung des
Geldes geklagt habe und erfolgreich gewesen sei. Das Gericht meinte, die L-Bank könne
nicht erst im Nachgang den Zweck für die Soforthilfen definieren. Der Inhalt des
Bescheides sei maßgeblich. Die L-Bank hat trotz dieser klaren Rechtslage Berufung gegen
dieses Urteil eingelegt. Sie beharrt auf der Rückzahlung des Geldes. Die Bank habe aber
signalisiert, das Berufungsurteil als richtungsweisend für andere Fälle zu betrachten.
Einer richtungsweisenden Entscheidung bedarf es aber nur bei unklarer Rechtslage. Eine
Entscheidung über die Berufung steht noch aus.
Die Bank will den Gastronom offenbar mit Prozeßkosten belasten. Nicht klar ist, ob das
Fernsehen schon während des Gerichtsverfahrens gedreht hat und das Verwaltungsgericht
gezwungen war, sachgemäß zu entscheiden. Die Rechtslage ist schon nach geltender
Rechtslage eindeutig. Worin eine fehlende Eindeutigkeit noch liegen könnte, wurde nicht
genannt. Deshalb ist zu vermuten, daß die höheren Gerichte rumtricksen werden.
Es ist schon grotesk, wie die Front der Mafia aus Europa und weiteren Staaten ohne
demokratische Legitimierung Tribunale schafft (ein Exzess), um die, die nicht mitspielen,
zu bestrafen und unterwerfen zu können. Für diesen Schwachsinn wird wiederum das
Institut des Gerichtswesens verwendet, um Legitimität und Glaubwürdigkeit vorzuheucheln.
Putin hat inzwischen auch das Ausmaß der Absurdität dieser selbsternannten Chaoten
feststellen müssen. Zu dem vom Westen, selbst von Trump geforderten 30-tägigen
Waffenstillstand hatte Russland erwidert, dafür dürfe in diesem Zeitraum an die Ukraine
keine Waffen geliefert werden. Das ist verständlich, weil Russland trotz Trump´s
"Kurswechsel" immer darauf bedacht sein muß, nicht wieder ausgetrickst zu
werden. Ohnedies könnte die Ukraine in eine militärisch günstigere Situation geraten,
was Russland auch eingewandt hat. Nachdem die Russen nun daraufhin Gespräche mit der
ukrainischen Führung bejahte und Trump das befürwortete, beharrten die
"Friedensinitiatoren" Deutschland, Frankreich, Polen und die Briten weiterhin
auf dem Waffenstillstand. Da die Friedensinitiatoren eigentlich parteiisch sind, ging es
ihnen wohl eher darum wieder Kriegstüchtigkeit der Ukrainer herzustellen.
Es ist nicht die Absicht des Westens, eine russische Gefahr abzuwehren, was einer
wahrheitsgemäßen Chronologie der Ereignisse entnommen werden kann, sondern um nicht
genehme Staaten zu beseitigen. Wegen der Sondersituation in den USA, die das Tribunal
gegen Russland nicht mehr unterstützt, soll es aber so gut wie unmöglich sein, Russland
auf die Anklagebank zu bringen (Heute, ZDF, 09.05.25). Deshalb kann es eigentlich nur noch
ein sinnloses letztes Aufbäumen des Westens sein. Das würde allerdings bedeuten, daß
ein völliger europäischer Umbruch die Folge wäre, denn die aktuellen EU-Politiker und
Parteien hätten sich diskreditiert und wollen die Schmach mit allen Mitteln verhindern.
Auf uns kämen erst einmal sehr lange und rauhe Zeiten zu.
Das ist ein schönes Beispiel bzgl. des AfD-Verbotsverfahren. Es wird ein
rechtsstaatliches Verfahren suggeriert (Heute, ZDF, 08.05.25). Tatsächlich achtet der
Bundesverfassungsschutz nur angeblich wohlwollend das Gericht, was als funktionierende
Rechtsstaatlichkeit verkauft wird. Hinsichtlich der Erfolgsaussichten des
Verbotsverfahrens wird mal wieder alles Mögliche in den Medien postuliert und es wird auf
die Schlappe im NPD-Verfahren verwiesen. Das sind aber nur Ablenkungsmanöver. Es wurde
aber auch einmal erwähnt, daß das BVerfG die NPD-Sache nicht für bedeutend hielt.
Gerade wegen der schon recht hohen Zustimmungswerte des Volkes für die AfD, könnte das
BVerfG deswegen auch anders entscheiden, besonders dann, wenn sie ein zu ernsthaftes
Risiko für die Mächtigen darstellt. Das andere Entscheidungsverhalten wird eintreten,
wenn die Ausgrenzung der AfD im Parlament, der Entzug der finanziellen Grundlage, die
Diffamierung in den Medien, das "politische kleinkriegen" (Klingbeil (SPD,
04.05.25) etc. fruchtlos bleiben. Dann bleibt großen Teilen des Volkes entweder übrig,
zu wissen, das es auf ewig in einem Unrechtsstaat leben wird oder es muß sich dagegen
aufbäumen. Mit Wahlen wird eine Veränderung dann nicht mehr möglich sein.
Laut des Verfassungsschutzes sei die Schlußfolgerung bzgl. des AfD-Verhaltens, in der
Partei herrsche ein Volksverständnis in einer insgesamt migranten- und muslimfeindlichen
Haltung. Hierzu würden aus der Wahlwerbung der AfD Abschiebetickets, der Gebrauch des
Wortes Remigration und die damit verbundene Wohnraumschaffung, zählen. Es seien
repressive Kulturen und man mag Stammeskulturen nicht. Es bestünde Herumgemessere,
Vergewaltigungen und das man Dschihad auf deutschen Straßen erlebe. Der grüne
Generalplan bedeute Umvolkung. Das Volksverständnis der AfD sei mit der freiheitlich
demokratischen Grundordnung nicht vereinbar.
Die Aufzählung solchen Verhaltens reicht natürlich nicht. Man muß schon begründen,
warum das in Deutschland die Demokratie krass gefährdet.
Die Aufschriften auf Wahlplakaten können immer nur kurz und müssen prägnant sein. Das
Abschiebeticket als Synonym für die Rückführung betraf nur illegale Einwandere, die
auch staatlich gewollt ist. Das Wort Remigration alleine besagt noch nicht, wer alles
darunter fallen soll. Daß Abschiebung wieder mehr Wohnraum verursacht, steht außer
Frage. Daß zumindest das Volk in weiten Teilen repressive Kulturen in Deutschland nicht
mag, ist selbst aus Staatsmedienverlautbarungen ersichtlich. Aus allem kann man für die
Partei kein demokratie- oder verfassungswidriges Verhalten ableiten. Gleiches gilt für
die wesentlich höhere Messerkriminalität und Vergewaltigungen durch Migranten, was
statistisch erwiesen ist und einen analogen Vergleich mit dem Dschihad bei diesen und
weitergehenden Strafhandlungen nicht ganz ausschließt. Letzteres ist Frau Weidels
Temperament geschuldet, stellt deshalb aber noch keine beabsichtigte Abschaffung von
Strukturprinzipien des GG dar.
Das und nur das muß schon aus dem Gesamtverhalten der AfD erkennbar sein. Das
Volksverständnis gehört auch nicht dazu, denn wenn das deutsche Volk dann überwiegend
aus eingebürgerten Muslimen besteht, fragt man sich ernsthaft, ob das wirklich der Wille
der Väter des Grundgesetzes im Artikel 1 war. Hier herrscht klärungsbedarf, zumal der
Begriff "Deutsches Volk" nicht so recht zutreffend wäre. Man hätte juristisch
korrekt gleich festlegen können und müssen, "Das Volk der Bundesrepublik
Deutschland ... ". Bei allem ist zu beachten, soweit die Partei belegen kann oder es
offenkundig ist, daß sich die Verhältnisse bzgl. einzelner Strukturprinzipien geändert
haben, kann die Partei bei vermeintlichen Verstößen dagegen insoweit ncht mehr belangt
werden. Daß die Regierenden z.B. mafiöse Strukturen in dieser Demokratie bilden und
diese anscheinend unterwandern können, dürfte nicht mehr zu den Strukturprinzipien
gehören, da auch die Parteibildung und das Wahlrecht erheblich gestört sind.
Hier hatten am 11.05.25 die staatlich subventionierten Vereinigungen für das Verbot der
AfD demonstriert ohne die Rechtslage geprüft zu haben und was der Job der staatlichen
Organe eigentlich ist. Ihr Job ist nämlich, korrekte Entscheidungen zu treffen. Ein
Verbot wäre aber nach obigen Ausführungen rechtswidrig. Die AfD ist sicherlich nicht
das, was sich jeder wünscht, aber die einzige Partei, die noch nicht dem Kartell
verfallen ist. Die politische Realität hat sie wachsen lassen und politisch gefestigt.
Sie hat auch mit dazu beigetragen, die tatsächlichen politischen Realitäten in die
Öffentlichkeit zu bringen.