In der Sendung Umschau (MDR, 19.03.19) wurde mitgeteilt, daß nur 9 Richter an den Bundesgerichten aus dem Osten seien, daß wurde aber noch mit Mangel an Ostrichtern in den 90er Jahren begründet. Die Spitzenbeamten stammen zu 3/4 aus dem Westen. Bei den Staatssekretären der Berliner Regierung ist kein Ostdeutscher vertreten. An den Universitäten gäbe es auch keinen Ostdeutschen. Das alles wird auch mit dem Unvermögen der Ostdeutschen begründet. Da fällt einem leicht der Spruch mit dem Schelm ein.
Am 15.11.06 gab es eine Sendung "hartaberfair" (WDR) mit dem Thema "Ist die Justiz zu lahm" und sprach speziell Sexualstraftäter an. Dieses Thema suggeriert das Bestehen einer "nur" lahmen Justiz und unterstellt das sonst richtige funktionieren derselben.
Zudem hatte obiger Strafverteidiger besonders betont, "Ich muß hier eine Lanze brechen, wir haben eine ganz tolle Justiz, in dem Rahmen in dem eine Justiz überhaupt möglich ist. Wenn sie in andere Länder gucken, was in Italien, in Amerika an Justiz herrscht, dann können sie sich nur von schreiben, wenn sie in Deutschland sind und bitte sprechen Sie unseren Richtern, unseren Staatsanwälten und unseren Gutachtern nicht den Willen ab, das Beste aus dem zu machen, was zu machen ist. Justiz ist menschlich und die oben haben eine schwarze Robe an, wir haben eine schwarze Robe an, das macht uns aber nicht zu Hellsehern und wir können nur eins machen, wir können nur mit dem umgehen, was wir geliefert bekommen mit dem klassischen Beweismittel, den Psychiatern und der Psychologe kann nur mit dem umgehen, was er geliefert bekommt, nämlich den Menschen, den er zu beurteilen hat. Da werden natürlich Fehler gemacht und ich greife auf, was sie (Mutter eines Mordopfers) gesagt haben, jawoll, es gibt ein Restrisiko. Das stimmt leider."
Das ist die Argumentationsmethode eines hochwertigen Populisten.
Die Vorgehensweise muß stattdessen, Unabhängigkeit aller Beteiligten vorausgesetzt,
folgende sein
- eine Statistik gibt zuallererst Auskunft über die Straftäterentwicklung; anderweitig
sind Mängel bekannt geworden
- die Politik hat mit Gesetzes- , Strafmaß- und Richtlinienanpassung, Vorsorge, Therapie,
soziale Umstände sowie Anleitung und Weiterbildung von Juristen, Psychiatern etc. zu
reagieren. Alle haben ihre Pflichten einzuhalten und sind daraufhin regelmäßig zu
kontrollieren.
Ziel muß die optimale Minimierung der Straftaten sein. Ein Restrisiko gibt es
überall. Wenn nach einem Schuldigen gesucht wird, ist dieser entlarvt, wenn eines der
o.g. Kriterien nicht erfüllt wurde.
Die Verdummungsaktion des Herrn Endres, aber auch die Diskussion in der Sendung hatten
schon etwas groteskes. Man braucht nur die Verfahrensakten hernehmen und die Straftäter
inklusive ihrer Unterlagen zu hören, dann erkennt man sehr schnell, woran das System vor
allem krankt, nämlich am unzureichenden Willen einiger oder aller Beteiligten bis hin zu
willkürlichen und korrupten Verhaltens. Dies mußte selbst der Sohn des von der RAF
ermordeten Generalbundesanwalts Buback feststellen (s. sein Buch "Der zweite Tod
meines Vaters"). Trotz aller loyaler Bekundungen des Sohnes bzgl. der Aufklärung der
Mordumstände (kulturzeit, 3-Sat, Internet) kann nur schwerlich verstanden werden, daß er
offenbar unterstellt, sein Vater hätte mit den Machenschaften in der deutschen Justiz
nichts zu tun gehabt. Zudem ist ihm bekannt, daß sein Vater 1940 mit 20 Jahren in die
NSDAP eingetreten war (kulturzeit, 3-sat, 15.03.11).
Für eine vergleichende Betrachtungsweise mit den Ländern Italien oder USA ist im Recht
überhaupt kein Platz. Denn wie will man dem Herrn Wörz im nachfolgenden Beispiel
plausibel machen, er solle sich mit seiner Situation abfinden, in anderen Ländern würden
schlimmere Zustände herrschen. In einem Willkürsystem (z.B. USA), in dem auch
Unschuldige zum Tode verurteilt werden, kann natürlich eine längere rechtswidrige
Haftstrafe zum reinsten Kuraufenthalt mutieren. Herr Wörz, der in keinster Weise
gewaltveranlagt ist, meinte, er würde sich in einer ihn stark belastenden Warteschleife
befinden. Denn es ging bei ihm darum, ob die Richter seine Unschuld feststellen würden
oder nicht und damit um Freiheit oder weitere dauerhafte Unfreiheit.
Dieser schwer ertragbare seelische Zustand, der auch gewaltsames Handeln auslösen kann,
ist unseren Mitmenschen nicht bewußt. Wenn der Gewaltakt dann eintritt, fragen sich alle
verwundert, wie das passieren konnte und geben dem Täter die Schuld. Er hätte aber bei
diesem Gewaltakt an sich keine schuld, wenn in dem ursächlichen Gerichtsverfahren
objektiv schwere Verfahrensfehler und/oder Willkürentscheidungen stattgefunden haben, die
er auch mit allen Rechtsmitteln angegangen ist und diese wiederum willkürlich negativ
beschieden wurden. Eine Schuld hier ergibt sich lediglich aus der Staats- und
Rechtstheorie, die dem Staat allgemein eine Hoheitsgewalt einräumt und eine
Selbstverteidigung nicht billigt. Doch diese Theorie läuft und muß bei einem
Willkürstaat ins Leere laufen. Der in einem Staatswesen festgelegte Schlichter Staat muß
schon im notwendigen Maß seinen Pflichten nachkommen.
Im Fall Buback muß dem Sohn zugute gehalten werden, daß er bzgl. der Aufklärung des
Verbrechens an seinem Vater richtig vorgegangen ist. Er hat in neutraler, sachlicher und
logischer Weise die Zeugen gehört, die vorhandenen Unterlagen bewertet und den wahren
Tathergang zu rekonstruieren versucht. Die Auffassungen des Anwaltes Walter Venedey von
Verena Becker, der Journalistin des Spiegel Gisela Friedrichsen und Wolfgang Steinke
(BKA-Abteilungspräsident 1977) im Film Buback (ZDF-info, 01.11.13) bzgl. des Verhaltens
des Sohnes haben lediglich den Zweck, ihn zu denunzieren. Für Herrn Venedey ist Wahrheit
immer trivialer, man habe natürlich die Neigung sich mehr für die Kriminalromane und ein
bißchen für Fiktion zu interessieren, als für die Fakten, wie sie nunmal sind. Er
glaubt, daß sei das Dilemma von Herrn Buback. Frau Friedrichsen hält ihn für verbohrt,
wenn nicht gar krank. Er habe sich in der Sache verrannt und nicht eingesehen, daß das
Recht nicht um jeden Preis zur Verfügung steht, wenn der Fall nicht aufklärbar ist. Der
Abteilungspräsident meint sogar, es sei doch eigentlich egal, wer seinen Vater erschossen
hat. Er könne nicht nachvollziehen, warum er das unbedingt wissen will.
Hinweis, dieses Verlangen ergibt sich aus den Grundrechten (zum besseren Verständnis -
den Naturrechten).
Richter Gehrke räumte im Rahmen des Falles Kachelmann ein, kein Mitglied der Justiz gibt
gerne zu, daß er Fehler gemacht hat (Panorama, Das Erste, 26.10.17). Eigentlich sind
diese Fehler idR bewußtes Handeln der Richter.
Es müßte eigentlich klar sein, daß ein Mensch mit so einer Charakterschwäche für das
Richteramt ungeeignet ist, weil er nicht in der Lage ist, seine Rechtsfehler zu
korrigieren, was aber vom Gesetzgeber doch gerade mittels der Gehörsrüge gefordert wird.
Wegen bestehender Egoismen oder Narzismen in Verbindung mit der allgemein bekannten
Schwäche von Ärzten und Richtern, die mit dem Sprichwort, "Eine Krähe hackt der
anderen kein Auge aus" erklärt wird und ein Nichteingreifen in fehlerhafte Gutachten
und Entscheidungen verursacht, ist dann das regelmäßige Unrechtsurteil perfekt. Das
Bundesverfassungsgericht sagt hierzu, "Begeht das Rechtsbehelfsgericht (infolge des
letzten Rechtsbehelfs der Anhörungsrüge) einen Fehler im Zuge der Überprüfung, ob Art.
103 Abs. 1 GG bei der vorangegangenen gerichtlichen Verfahrensdurchführung beachtet
worden ist, führt dies nicht zur erneuten Eröffnung des Rechtswegs. Auch hier gilt, dass
ein Risiko fehlerhafter Überprüfung hinzunehmen ist. Das gebotene Mindestmaß an
Rechtsschutz ist jedenfalls gewahrt. Nunmehr darf das Gebot der Rechtssicherheit Vorrang
haben." (BVerfG 1 PBvU 1/02 Rn 46).
Im Klartext heißt das, derselbe Richter bestimmt allein, ob er dem geschriebenen und
sachlichen Recht genüge tun will, egal wie schwerwiegend der Rechtsverstoß war. Der
Betroffene hat diese Entscheidung, die zudem nur kurz begründet werden muß (BT-DR
15/3706; BVerfG NJW 90, 566) hinzunehmen. Das Bundesverfassungsgericht hat zwar noch eine
Eingriffsmöglichkeit, wenn den Betroffenen die Entscheidung in existentieller Weise
betrifft (aaO, Rn 57), dem das BVerfG aber in der Regel nicht nachkommt und das
insbesondere deshalb, weil es keine Begründungspflicht mehr hat. Hier bestehe eine
Leerlaufkette, weil keine inhaltliche Begründung in der Revisions-, Anhörungsrüge- und
Verfassungsgerichtsentscheidung erfolgen muß (ebenso RA Prof. Dr. Zuck u.a. in NJW 08,
479; NJW 07, 2363) und zur Folge hat, daß an sich jede rechtswidrige Entscheidung erlaubt
ist und rechtskräftig wird. RA Dr. Sangmeister sah darin einen Obrigkeitsstaat statt
Rechtsstaat (NJW 07, 2363). Eine ablehnende Rechtsmittelentscheidung muß erkennen lassen,
warum ein gerügter Verfahrensverstoß nicht besteht. Somit sind die bestehenden
Verfahrensregeln rechtsstaatswidrig, weil der Schwerpunkt der hinzunehmenden Entscheidung
nicht im Ausnahme- oder Sonderfall liegt (z.B. besonders schwierige und unauflösliche
komplizierte Umstände, die eine exakte Entscheidung unmöglich machen), sondern staatlich
oder von Richtern manipulativ herbeigeführt werden kann. Das BVerfG tut nur theoretisch
und verklauseliert so, daß es ihm um die Wahrung der Rechtsstaatlichkeit geht. Man will
dem Bürger nur suggerieren, daß alles rechtsstaatlich zugeht.
Z.B. im Fall Toth, dem Mord an seiner Tante vorgeworfen wurde und er deswegen hinter
Gittern sitzt, meinte der bekannte Rechtsanwalt Witting, daß der BGH und das
Bundesverfassungsgericht die wohlbegründete Revision, Beschwerden ohne Begründung binnen
kurzer Zeit verworfen haben und es sich um konstruierte Urteile, die auf Spekulationen und
Mutmaßungen aufbauten, handelte (Frontal21, ZDF, 19.02.19). Der ebenfalls bekannte
Rechtsanwalt Strate stützt seinen Einwand auf nicht richtig bewertete DNA-Spuren und
dahingehend keine Beweiskraft vorliege. Das Tatgeschehen ist von einem Gutachterteam um
Axel Petermann (ehemals Kripo Bremen, operative Fallanalyse) nachvollzogen worden, wobei
vorgeworfene Handschuhspuren nicht nachweisbar waren und der Täter an einem anderen Ort
gestanden haben muß. Vermeintliche Handschuhspuren an der Kleidung des Opfers gab es
nicht, sondern nur eine blutdurchdrängte Struktur des Gewebes. Wiederaufnahmeverfahren
würden in Deutschland laut einer Dissertation nur sehr selten geschehen. Seit den 70er
Jahren gäbe es keine Statistik mehr bzgl. Erfolg eines Wiederaufnahmeverfahrens. Es werde
eine Erfolgsquote von 0 - 3 % angenommen. Laut Strate wären die Hürden fast nicht zu
nehmen. Das Bundesjustizministerium verwies auf den Bericht einer Expertenkommission von
2015, die das Wiederaufnahmerecht als genügend ansah. In der Kommission saßen Richter,
Staatsanwälte und Strafrerchtsanwälte. Nur die Anwälte sahen Änderungsbedarf.
Im Fall Gendizki, der bereits 10 Jahre in Haft sitzt wegen Mordes, hatten die
Staatsanwaltschaft und das Gericht einen Tathergang erfunden unter Ignorierung von
Einwänden. Die Tode war ertrunken in ihrer Wanne gefunden worden. Es war erstens
eingewandt worden, daß die Tode immer ihre Wäsche einweichte, bevor sie sie zur
Reinigung gab und zweitens daß sie auch schon Ohnmachtsanfälle hatte. Von der
gesicherten nicht wasserdichten Armbanduhr war kein Foto gemacht worden mit ihrer
augenblicklichen Zeitanzeige, weil die Verteidigung für ein Wiederaufnahmeverfahren davon
ausgeht, daß die Uhr zur Tatzeit stehen geblieben sein dürfte. Zur Tatzeit hatte der
Beschuldigte ein Alibi. Schwerwiegendster Punkt ist aber, daß sich die Uhr nicht mehr in
den Aservaten befindet.
Insgesamt kommt es nicht selten vor, daß ein vermeintliches Motiv, wie Geldsorgen und
Vermutungen oder Möglichkeiten zur Art der Tatausführung für eine Verurteilung
herhalten müssen, statt konkrete Anhaltspunkte zu benennen, um eine gesicherte
tatsächliche Grundlage zu belegen.
So ist es auch nicht verwunderlich, wenn auch der Politiker und Rechtsanwalt Gerhard
Baum (FDP) meint (hartaberfair, Das Erste, 19.02.18), das muß auch mal gesagt werden,
unser Rechtsstaat funktioniert. Man könne hier bei einzelnen Fehleinschätzungen und
-urteilen keine Richterschelte machen und sagen der Staat hat versagt. Es gäbe unzählige
Urteile, die in Ordnung sind. Man müsse für diese Ausnahmefälle höchstens fragen, was
können wir ändern, zB. die Gesetze.
Das ist eine totale Realitätsverfälschung. Es ist richtig, es sind nicht alle Urteile
falsch, aber besonders die, bei denen staatliche Interessen durch die Prozeßpartei
berührt werden, wie bei Prozessen gegen staatliche Institutionen; Banken; Ärzte (bei
eu-Rente, Arbeitsunfall etc.) u.ä.. Auch das Interesse zur Gebührenmaximierung führt
häufig zu unnötigen Rechtsmittelinstanzen. Weitere Gründe sind charakterlich bedingte
Schädigungsabsichten sowie Unwissenheit der Richter und Täuschungsmanöver bzgl.
geltenden Rechts. Dieses Unrecht wird dadurch zementiert, daß die Rechtsmittelinstanzen
und die Dienstaufsicht idR nicht gegen die unvertretbaren Fehlentscheidungen vorgehen. Die
Dienstvorgesetzten behaupten alle rechtswidrig, sie hätten überhaupt kein Eingriffsrecht
in Urteile, obwohl dieses Recht bei einem unzweifelhaft offensichtlichen Fehlgriff
besteht. Am Bundesverfassungsgericht wird von allen rechtswidrig behauptet, eine
Dienstaufsicht gebe es bei Bundesverfassungsrichtern nicht. Und für eine
Gesetzesänderung (z.B. Vereinfachung des Prozeßrechts) findet sich eben kein
Abgeordneter, Minister oder Kanzler.
Dieser Zusammenhang zeigt auf, daß der angebliche Rechtsstaat in Wirklichkeit ein
Unrechtsstaat ist, was aber von den etablierten Medien, abgesehen von den einzelnen
Mängelvorwürfen, nicht klargestellt wird.
Im Übrigen erleichtern die simplen Forderungen des einfachen Volkes nach radikalem Wegsperren ohne ernsthafte Einzelfallprüfung der Politik und Justiz nur, noch willkürlicher und rechtloser mit seinen Bürgern umgehen zu können.
In den Filmbeiträgen des WDR (11.10.06) über das Psychiatrie- und Justizopfer Vera Stein, des BR (11.10.06) über das Strafjustizopfer Stellwag und des 3-sat (20.07.06) über das Strafjustizopfer Wörz haben wir weitere öffentliche Beiträge zum Nichtwillen der Justiz etc. vorliegen.
Vera Stein ist Psychiatrieopfer, das in zwei psychiatrischen Kliniken als psychisch krank behandelt und dort vieler Lebensjahre beraubt und gesundheitlich zerstört wurde. Schadensersatzansprüche sind von der deutschen Justiz trotz positiver Entscheidung des EGMR (Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte) vereitelt worden.
Herr Stellwag saß 8 Jahre unschuldig in Haft, weil ein Gutachter bei der Auswertung des Fotos einer Überwachungskamera in seinem anthropologischen Gutachten ihn einwandfrei identifizierte. Dieser Gutachter ist für sein Versagen auch in vielen anderen Fällen bekannt. Trotzdem wird er weiterhin von Gerichten als Gutachter bestellt. Herr Stellwag hatte zudem Haftverschärfung, weil er die ihm vorgeworfene Tat immer bestritten hatte, anstatt das Staatsanwaltschaft und Gericht dies zum Anlaß genommen hätten, eine weitere Prüfung der Sachlage vorzunehmen. Auch dieses Verhalten ist typisch.
Herr Wörz hätte angeblich einen Mord begehen wollen und ist deshalb zu 11 Jahren Haft
verurteilt worden. Das zugrundeliegende Strafurteil basierte auf einem Indizienbeweis. Es
wurde dann in einer Urteilsbegründung in einem gerichtlichen Schadensersatzverfahren des
Opfers festgestellt, daß einseitige und unzureichende Polizeiermittlungen gelaufen sind.
Im Wiederaufnahmeverfahren hatten vorgetragene Widersprüche zum Tathergang und
Zeugenaussagen für das Gericht wenig Bedeutung, offenbar mit dem Trickvorwand, es
müßten neue Beweise angeführt werden, was gesetzlich auch so vorgeschrieben, aber gern
von den Gerichten hinsichtlich der Anforderungen fehlinterpretiert wird. Es erging somit
ein negativer Gerichtsbeschluß, der erst im Beschwerdeverfahren durch das
Beschwerdegericht wieder aufgehoben wurde. Ein BKA-Gutachten kommt dann zur Unschuld des
Herrn Wörz und das LG Mannheim mußte ihn freisprechen.
Das gerichtliche Hauptverfahren und sogar das anfängliche Wiederaufnahmeverfahren waren
also stark mängelbehaftet und abwimmelnd geführt worden, denn man wollte einen Täter.
Bis heute ist nämlich der wahre Täter noch nicht ermittelt worden. Da Polizisten in die
Sache mit verwickelt waren, ist auch der Nichtwille der Ermittlung des wahren Täters
vorstellbar.
2006 hebte der BGH den Freispruch wieder auf, aber das LG Mannheim sprach Wörz am
22.10.09 wieder frei (RTL-Nachrichten, 22.10.09). Das Gericht glaubt nunmehr, der wahre
Täter komme aus Polizeikreisen, ein Kommissar, der damals heimlicher Geliebter des Opfers
war und kein Alibi hat. Die Staatsanwaltschaft legte allerdings erneut Revision beim BGH
ein.
Wörz meint in der Sendung -Menschen bei Maischberger- (ARD, 20.04.10) auf die Frage nach
Haftentschädigung, die Justiz habe sein Leben kaputt gemacht und er wird nicht von Null,
sondern von Minus anfangen müssen. Die könne mir das garnicht mehr zahlen, was die mir
kaputt gemacht haben. Seine Ex-Frau, sein Sohn und er seien Opfer.
In der Dokumentation (ARD, 29.06.10) wurde der gesamte Wörz-Fall nochmals behandelt.
Auffällig war darin, daß sich ein Polizeibeamter wunderte, früher nicht als Zeuge
geladen worden zu sein und man sich über ein Plädoyer der Staatsanwaltschaft auslies,
weil das Plädoyer auf einen Freispruch hindeutete, aber am Ende eine 9-jährige
Haftstrafe gefordert wurde. Zum einen ist es schon ab Beginn des Strafverfahrens auch
Sache des Wörzanwalts Gorka (seit 1999) alle maßgeblichen Zeugen für eine Vernehmung zu
benennen. Desweiteren ist es nicht selten, daß Plädoyers der Staatsanwaltschaft und
Gerichte den Beschuldigten zunächst in eine Hoffnung des Freispruchs oder milder Strafe
wiegen, um dann zum Entsetzen des Beschuldigten das hohe Strafmaß zu verkünden.
Wörz ist am 15.12.10 endgültig vom BGH freigesprochen worden.
Im Fall Feineis (RTL, 08.07.07), soll die Tochter (Lehrerin) ihre Mutter mehrfach im Haus (Arnstein) erstochen haben (07.09.2002). Sie hatte sich zur Tatzeit im Haus aufgehalten. Nach Auffassung ihres Anwaltes sei die Indizienkette nicht geschlossen gewesen und das Gericht habe mit Gewalt irgendwelche Gründe gesucht, um Frau Hartung zu verurteilen. Sie erhielt 15 Jahre Haftstrafe und sitzt seit 5 Jahren in Haft. Frau Thomaka, eine Freundin, meint, Recht haben und Recht bekommen sei offenbar zweierlei. Sie verkennt bei dem Spruch, die Rechtsprechung hat bestimmte Regeln zur Rechtsfindung, die allerdings so gestaltet sein muß, daß eine sachgemäße Rechtsfindung auch erfolgen kann und daran mangelt es in Deutschland. Angebotener Hilfe kam sie trotz ihres Äußerung im Film, sie wolle für die Frau bis zum Schluß kämpfen, nicht nach. Vielleicht ist ihr das deutsche Desaster nun bewußt geworden.
Im Fall Andreas Kühn (Recht brisant, 3-sat, 09.01.08), der bereits 5 Jahre wegen eines
angeblichen Tötungsdelikts in Haft ist, hatte ein von der Sendung in Auftrag gegebenes
Gutachten ergeben, daß ein maßgebliches Beweisfoto gerade viele nichtidentische Merkmale
zu ihm aufwies. Der Moderator sah im Falle der Bestätigung (offenbar spezifisches
Gutachten) dieser Erkenntnisse ein Wiederaufnahmeverfahren als dringend erforderlich an,
daß aber jetzt schon gegeben ist. Die Kosten dafür können hingegen minimal sein, weil
erstens sachlich eine hohe Wahrscheinlichkeit des Obsiegens vorliegt und zweitens das
Wiederaufnahmegesuch vom Beschuldigten selbst bei Gericht eingereicht werden kann (Der
gesetzliche Grund (s. § 359 StPO) und Beweismittel sind zu benennen). Auch kann und
sollte er gem. § 364a,b StPO die Bestellung eines Rechtsanwaltes beantragen. Das gilt
auch für gewünschte Wahlverteidiger, wie natürliche Personen oder Vertreter von
Vereinen und Verbänden (§ 138 StPO).
Das erstinstanzliche Gericht lehnte den Wiederaufnahmeantrag trotz des neuen Gutachtens ab
(Report, ARD, 26.10.09). Der Kriminologe Putzke (Uni Bochum) meint, die Justiz habe kein
Interesse daran, erfolgreiche Wiederaufnahmeverfahren durchzuführen, weil es ja irgendwie
an der Unfehlbarkeit der Justiz kratzt. Zweitens gäbe es in der Politik keine Lobby für
Unschuldige, die im Gefängnis sitzen. Der Einsatz für diesen geringen Personenkreis
lohne sich nicht. Das OLG Stuttgart beschließt dann doch am 23.07.09 unerwartet, das
Verfahren gegen Andreas Kühn wird wieder aufgenommen.
In 3 weiteren Fällen wurde den Betroffenen Brandstiftung teils mit Todesfolge
vorgeworfen (Umschau, MDR, 01.07.08). Eine Frau (Arzthelferin) sollte eine lebenslange
Haftstrafe verbüßen. Im zweiten Fall saß der Betroffene (Finanzfachmann) 6 Monate im
Gefängnis. 2 1/2 Jahre Haft sollte ein Dritter (Computerspezialist) verbüßen, der erst
in zweiter Instanz frei gesprochen wurde. Bei allen war aber mehr oder weniger die
Lebenssituation zerstört. Das LKA Berlin hatte unrichtige Brandbefunde vorgelegt, was
gängige Praxis sein soll. Festgestellter Spiritus bedeute Brandstiftung. Ein neutraler
Gutachter verneinte zweifelsfrei diese Feststellungen zum einen von der Art des
Brandverlaufes sowie brandtypischer Erscheinungen her, zum anderen entstehen Spiritus
enthaltende Stoffe bei Verbrennung von Holz. Den ebenso aussagenden Gutachtern im
gerichtlichen Verfahren glaubten die Richter nicht, was besonders die Arzthelferin stark
betroffen hätte (Mord). Ein RA Körner konnte beim BGH die Aufhebung des Urteils bewirken
wegen mangelnder Begründetheit des Urteils. In anderen Verfahren ist die Erstellung eines
separaten Gutachtens sogar verneint worden. Das LKA Gutachten genügte den Richtern.
Wegen der Häufigkeit der Art (196 Fälle) kann eine Absprache mit dem LKA nicht mehr
ausgeschlossen werden. Ähnliches kann uns mit dem neuen BKA-Gesetz entstehen.
Im Fall Böhringer (Recht brisant, 3-sat, 07.08.08) soll ihr Neffe sie ermordet haben.
Er sitzt seit Mai 2006 in Haft. Als Unschuldsbeweis ging er in einen 5-wöchigen
Hungerstreik und setzte 100000 Belohnung aus für Hinweise, die ihn entlasten
könnten. In dem Indizienprozeß wurde bekannt gemacht, daß er kein Alibi und sein
Jura-Studium an den Nagel gehängt habe, weshalb die Ermordete ihn aus dem Testament
streichen wollte. In seinem Besitz sollen 2 Geldscheine mit belastenden DNA-Spuren des
Opfers gewesen sein, die er angeblich durch Raub erstanden haben soll und zugleich habe er
die Wohnung nach dem Testament durchsucht, um seine Erbenstellung zu sichern. Am Tatort
seien aber DNA-Spuren gefunden worden, die nicht ihm gehören. Diese Fremd-DNA steht im
Zusammenhang mit einem völlig anders gelagerten Mord aus dem Jahre 1981. Der Angeklagte
ist zudem Linkshänder. Eine 3D-Rekonstruktion ergab aber, daß der Täter mit der rechten
Hand zugeschlagen habe. Es gab 6 Ablehnungsgesuche gegen die Richter, die sämtlichst
zurückgewiesen wurden. Obwohl schon die Staatsanwaltschaft und Verteidigung ihre
Plädoyer abhielten, ist nach den Dreharbeiten auf Antrag der Verteidigung das Gericht
noch einmal in die Beweisaufnahme eingetreten.
Aus diesen Informationen ist insbesondere ein Kausalverlauf zum Mordhergang nicht
ersichtlich. Auch fehlt die Argumentation der Verteidigung zur Herkunft der 2 Geldscheine,
es aber auch eine Manipulation eines entsprechenden Gutachtens vorliegen könnte, was
unter Verhältnissen heutzutage nicht mehr ausgeschlossen werden kann.
Im neu erschienenen Buch "Unrecht im Namen des Volkes" einer Journalistin
Sabine Rückert der Zeitung "Die Zeit" beschreibt sie den Fall Bernhard M., der
4 1/2 Jahre (Urteil des LG Osnabrück) zu Unrecht verbüßte (kulturzeit, 19.01.07,
3-sat). Er soll seine Nichte mehrfach vergewaltigt haben. Man glaubte den Aussagen der
Nichte. Eine Revision beim BGH wurde wegen Unbegründetheit verworfen. Obwohl in den
Strafakten stand, daß sich die Zeugen abgesprochen hatten, daß die Hauptbelastungszeugin
ihre Aussagen der Alibilage angepaßt hatte und die Nichte selbst gem. eines Gutachtens
noch Jungfrau war, blieb dies bei der Staatsanwaltschaft, Richterschaft und eigentlich
auch bei dem Rechtsanwalt des Bernhard M. unberücksichtigt. Auch Ärzte sollen
mißbräuchlich funktioniert haben. Die Nichte soll für ihr Handeln Rachemotive wegen
angeblicher Gewalttätigkeit gehabt haben, die offenbar nicht zutreffend ist. Ein
hartnäckiger Hamburger Anwalt Johannes Schwenn erreichte die Aufhebung der Fehlurteile
und er vertritt die Auffassung, daß hohe Schadensersatzansprüche gegen den Staat wegen
Verdienstausfall vorliegen. Die tatbeteiligte Justiz wurde wegen Rechtsbeugung und
Freiheitsberaubung angezeigt.
Der Schlußsatz des Moderators der Sendung, die Justiz und Ärzte haben insgesamt eine
schwere Aufgabe der Wahrheitsfindung, relativiert also wieder obigen Fall. Das ist aber
nicht das Thema der Justizkritik, sondern nur die Fälle, die die Justizkritik
rechtfertigen, nämlich die zweifelsfrei vorliegenden Verfahrensverstöße mit erheblicher
Urteilsmanipulation. Und die gibt es zuhauf. Die Erfahrung mit vielen Rechtsanwälten
macht zudem stutzig dahingehend, welche Sonderrolle ein Rechtsanwalt Schwenn, aber auch
die von Kurnaz und al Masri beauftragten Rechtsanwälte in diesem Staat innehaben oder ob
nur das öffentliche Erscheinungsbild sie positiv rüberkommen läßt.
Der Moderator suggeriert, sicherlich unbewußt, einen Vertrauensbonus in das Justizsystem,
was tatsächlich nicht existiert. In Wirklichkeit duldet die Justiz und die Politik,
ähnlich wie Steinmeiers (damals Außenminister-jetzt Bundespräsident (13.02.22), SPD)
Verhalten bei Kurnaz (Verweigerung Heimreise nach Deutschland), jede erdenkliche Härte,
die Folge ihres Handelns sind. In Deutschland reduziert sich Recht der Justiz in seinem
Ertrema in Machtstellungen unter Hinnahme schwersten Unrechts ohne das auch nur eine
andere staatliche Institution dieses Unrecht beseitigen kann oder will.
In einem weiteren Fall (Panorama, ARD, 25.06.09) wird nach 5 Jahren wiederum
Rechtsanwalt Schwenn eingeschaltet. Eine 15-jährige sagte am LG Hannover aus, R. Witte,
ein Freund der Familie, soll sie brutal entjungfert und vergewaltigt haben. R. Witte
beteuert seine Unschuld. Beweisrechtlich besteht Aussage gegen Aussage, weshalb 3
Glaubwürdigkeitsgutachten erstellt wurden, die die absolute Glaubwürdigkeit des
Mädchens bescheinigten. R. Witte wird zu 12 Jahren und 8 Monaten Haft verurteilt.
Während er in Haft sitzt, erhebt das Mädchen weitere schwere Vorwürfe gegen Männer.
Sie soll im Rahmen eines Mädchenhändlerringes bereits mit 8 entjungfert und mehrfach
vergewaltigt worden sein. Die von ihr genannten Orte der Vergewaltigung und Täter lassen
sich aber nicht finden. Die Anwältin des Mädchens sagt trotz des offenkundigen
Widerspruchs, das Mädchen stehe auch weiterhin zu all ihren Beschuldigungen. Die
Neuaussage des Mädchens hatte die Staatsanwaltschaft weder an den RA des R. Witte noch an
den BGH, der über eine Revision zu entscheiden hatte, weitergegeben. Stattdessen bleibt
die Akte 3 1/2 Jahre einfach liegen. Das Mädchen hätte nach Ansicht der
Staatsanwaltschaft hierzu erst weiter vernommen werden müssen. Bzgl. der 3 1/2 Jahre
stellt sie nicht nachvollziehbar fest, andere Möglichkeiten hätten nicht zur Verfügung
gestanden. RA Schwenn kommt hingegen zu der Auffassung, die Staatsanwaltschaft hat
offenbar gemeint, daß könne nur Unruhe in das Verfahren des R. Witte bringen, das
verstecken wir mal lieber. Entlastendes Material über Jahre zurückzuhalten, begründet
für ihn den Verdacht der strafbaren Rechtsbeugung. Eine Neuüberprüfung der Gutachten
ergab viele fachliche Mängel mit Falscheinschätzung des Krankheitsbildes des Mädchens.
Der Rechtspsychologe Prof. Köhnken hält fest, daß sind Dinge, wenn das hier ein
Studierender in der Klausur schriebe, würde er es ihm um die Ohren hauen und ein
Diplomabschluß würde verneint. Ein ehemaliger BGH-Richter meint, die Qualität der
Gutachten habe sich allgemein wieder verschlechtert, weshalb die Justiz auch darauf
angewiesen sei, schlechte Gutachter zu beauftragen. R. Witte ist nunmehr zunächst auf
freien Fuß. Sein Fall wurde neu verhandelt.
Nachtrag: Das Gutachterproblem ist leider nicht nur ein Qualitäts-, sondern auch ein
Subjektivitäts- und Manipulationsproblem. Der Charakter oder Abhängigkeiten des
Gutachters sind die entscheidenden Größen.
Im Wiederaufnahmeverfahren vor dem LG Lüneburg ergab ein neues Gutachten, daß Mädchen
leide an einer Borderlein-Symptomatik, was man schon 2004 hätte erkennen können. Die
früheren Gutachten sollen wegen vieler fachlicher Mängel nicht den gesetzlichen Vorgaben
des BGH entsprochen haben.
Der Justizminister Bernd Busemann wollte sich zum nun laufenden Verfahren wegen
Rechtsbeugung nicht äußern, aber den Zeitraum von über 3 Jahren könne er eigentlich
nicht akzeptieren und müsse disziplinarechtliche Konsequenzen und Betrachtungen nach sich
ziehen, denn das könne man nicht als Normalablauf in der Justiz akzeptieren. Die
Staatsanwaltschaft Hannover sieht jedoch im Fall Witte keine Fehlerhaftigkeit ihres
Verhaltens (Panorama, 23.09.10).
In dem Fall Holger Hellblau (Maischberger, ARD, 15.02.11) hatte die Ehefrau mehrere Geliebte und mit einem gab es eine Prügelei zwei Wochen vor dem Mord an dem Geliebten. Herr Hellblau wurde wegen Mordes verurteilt, weil seine Frau dies aussagte und weil im Raum stand, die Frau könne mit den 3 Kindern zum Geliebten ziehen. Er saß 5 Jahre im Gefängnis. Über ein Wiederaufnahmeverfahren kam Herr Hellblau wieder frei, obwohl solche Verfahren in der Rechtswirklichkeit nahezu keine Rolle spielen. Der neue Anwalt erklärte weiter, die Rechtslage sei, das Interesse am Rechtsfrieden eines schon gefundenen Urteils wiegt höher, als die Klärung des letzten Zweifels. Der Tode war in Plastiksäcken eingewickelt gefunden worden. Die Gerichte hatten das Untersuchungsergebnis nicht abgewartet und Herrn Hellblau verurteilt. Aber das Revisionsgericht ignorierte die mittlerweile gefundenen DNA-Ergebnisse, wonach keine DNA-Spuren von Herrn Hellblau, aber von jemand anderen gefunden worden, der gleichermaßen ein Motiv (anderer Geliebter) für die Begehung eines Mordes hatte. Der Freispruch erging im Wiederaufnahmeverfahren, weil die Zweifel daran, daß Herr Hellblau der Täter ist, nicht auszuräumen seien. Besonderheit ist, daß Herr Hellblau während seiner Gefangenschaft nie seine Unschuld beteuerte und dafür in der Sendung auch keine plausible Erklärung lieferte, als das er sich zurückgehalten habe, es gab dort Geschichten und Abwechslung. Auch meinte er, seine Kinder wären bei den Pflegeeltern erstmal gut aufgehoben.
In dem Fall Andreas Werner hatte dieser als Immobilienmakler für den Verschwundenen 1999 ein Grundstück im Wert von 500000,- DM verkauft (Frontal21, ZDF, 17.07.12). Es gab keine Leiche, Zeugen, Geständnis oder Tatwaffe. Aufgrund eines Indizienprozesses ist er zu lebenslanger Haft mit besonderer Schwere der Schuld verurteilt worden. Sein Anwalt hat sich in dem Verfahren offenbar recht passiv verhalten. Neben anderen Gründen gäbe es erhebliche Zweifel bzgl. der Tatzeit, weil Zeugen den Verschwundenen Monate danach noch gesehen haben, was die Richter anzweifelten. Die Tatortrekonstruktion war mangelhaft. Für ein Wiederaufnahmeverfahren kontaktierte Werner 7 Anwälte, was offensichtlich fehlschlug. Die hohen Kosten seien aber nicht der einzige Grund für ein Wiederaufnahmeverfahren meint der Strafrechtler Prof. Putzke. Hierzu gehöre vielleicht ein falsches Berufsethos, die es als Demütigung, als Niederlage empfinden, wenn ein Wiederaufnahmeverfahren erfolgreich ist. Rechtsanwalt Gorka meint, heutzutage sei es so, daß mit Begründungen, die eine sehr sehr weite Auslegung haben, Wiederaufnahmeanträge von vielen Verurteilten abgelehnt werden. Z.B. wurde ein Wiederaufnahmeverfahren erst nach Jahren zugelassen, obwohl der Getötete aus seinem Auto aus einem See geborgen wurde und die verurteilten Familienmitgieder nicht schuldig sein konnten. Prof. Putzke geht davon aus, daß viele Unschuldige ihre auferlegte Freiheitsstrafe bis zum Ende verbüßen müssen. Es wäre wichtig, daß sich die Einstellung der Staatsanwälte und der Richter ändert sowie der Grundsatz im Zweifel für den Verurteilten auch im Wiederaufnahmeverfahren gilt.
Im Fall Becker wird er von seiner Tochter beschuldigt, sie mehrfach vergewaltigt zu haben. Allein aufgrund der Aussage der Tocher und ihrer Hausärztin ist er auf 10 Jahre Haft verurteilt worden. Die Ehefrau und andere Angehörige finden vor Gericht kein Gehör. RA Schwenn rügt, daß vom Gericht kein unabhängiger psychologischer Sachverständiger gehört wurde, der nicht der Patientin, sondern der Wahrheit verpflichtet ist. Beckers Beteuerung, er sei unschuldig, wird nicht gehört. Die Tochter hat dann später noch weitere Männer beschuldigt, sogar einen Kriminalbeamten. Deshalb hat wohl die Staatsanwaltschaft diesmal einen psychologischen Gutachter beauftragt, der eine Persönlichkeitsstörung diagnostiziert und ihre Aussage als nicht glaubhaft hält auch im Hinblick des Herrn Becker. Die Staatsanwaltschaft ist aber diesbzgl. nicht tätig geworden. RA Schwenn meint hierzu, "Ein Staatsanwalt, der einen ersichtlich hochwahrscheinlich Unschuldigen in Kenntnis neuer Tatsachen und Beweismittel weiter verbüßen läßt und sich um den Fall nicht kümmert, der macht sich der Rechtsbeugung schuldig." Die Staatsanwaltschaft Halle teilte ohne Begründung mit, eine Wiederaufnahme sei geprüft, aber verworfen worden. RA Schwenn setzte nach 7 Jahren Haft die Freilassung Beckers durch. Das Gericht spricht davon, daß auch Richter nur Menschen sind und Fehler können passieren. Der Landgerichts-Päsident findet, alles sei richtig gelaufen.
In der Dokumentation "Unschuldig in Haft. Wenn der Staat zum Täter wird."
(ARD, 21.01.13) wird von dem Lehrer Horst Arnold berichtet, der am 14.09.01 des Jahres
2001 verhaftet wurde. Er wurde beschuldigt, seine Kollegin am 28.08.2001 vergewaltigt zu
haben. Die Kollegin hatte 1 Woche danach Anzeige erstattet. Er saß deswegen 5 Jahre in
Haft. Es gab nicht einmal Indizienbeweise, ein Motiv etc., was von dem Ermittler der Kripo
als sehr ungewöhnlich bezeichnet wurde. Die Kollegin hatte auch ihre Kleidungsstücke
über den Hausmüll vernichtet gehabt. Es stand nur Aussage gegen Aussage. Die Kollegin
sprach über die Tat auch mit der Frauenbeauftragten der Schule. Die Staatsanwaltschaft
Darmstadt glaubte ihr auch, weil ihre Aussage plausibel war, und sein Bestreiten sei
lediglich eine Schutzbehauptung gewesen. Das Landgericht Darmstadt verurteilte Horst
Arnold zu einer Freihheitsstrafe von 5 Jahren. Der Kripoermittler wurde in der Verhandlung
nicht vernommen. Ihn hatte das Urteil gewundert. Arnold kommt auch in die forensische
Psychiatrie für eine Therapie wegen des Vergewaltigungsdeliktes und man erwartete von ihm
auch ein Geständnis. Der ärztliche Direktor meint hierzu, es läge nicht in der
Kompetenz der Klinik ein Gerichtsurteil anzuzweifeln. Im Gutachten bescheinigt man ihm
charakterliche Verwahrlosung und schwere seelische Abartigkeit. Der ärztliche Direktor
meint, daß sie bei ihren Untersuchungen nicht differenzieren können, ob jemand die
Wahrheit sagt oder ob er eine bestimmte Situation vermeiden will. Die Therapie eröffnet
einem Patienten nur die Möglichkeit sich zu verändern. Bereits nach seiner Haftzeit
mußte die Frauenbeauftragte feststellen, daß die angeblich Vergewaltigte viele unwahre
Geschichten, z.B. das man sie versucht habe zu vergiften und der Ermittler sei
heimtückisch ermordet worden, erzählte und auch öffentlich machte. Sie schaltete ihren
Bruder, der Anwalt ist, ein. Aus den Akten stellte er fest, das die Aussagen des
vermeintlichen Opfers in mehreren Punkten nicht haltbar sind, weil praktisch unmöglich.
Schwerpunkt war, daß sie behauptete, eine Woche nach der Tat Herrn Arnold auf einem
Marktplatz getroffen und er gerufen haben soll: "Ich kriege dich noch, ich werde dich
noch bekommen". Das soll aber garnicht möglich gewesen sein, da Arnold zu diesem
Zeitpunkt bereits in U-Haft war. Auch soll ihre Vitalität in den Tagen nach der
"Tat" nicht den behaupteten Verletzungen entsprochen haben. Nach dem
Wiederaufnahmeantrag wurde die Staatsanwaltschaft nicht tätig. Dann im Jahre 2011 wird
Arnold vom Landgericht Kassel freigesprochen. Im Juni 2012 stirbt Arnold mit 53 Jahren an
einem Herzinfarkt.
Bemerkung: Einen Haken hat die ganze Geschichte noch. Denn zur Zeit des Treffens auf dem
Marktplatz kann Arnold nicht in U-Haft gewesen sein (s. o. Zeitangaben über den Zeitraum
bis zur Verhaftung).
Nunmehr ist die Kollegin wegen Freiheitsberaubung im besonders schweren Fall angeklagt
(RTLII, 25.04.13). Polizei, Gericht und der Gutachter hätten alle vorschnell geurteilt.
Die Kollegin soll es auf Arnolds Fachleiterposition abgesehen haben. Das ließ man außer
acht und die Verletzungen durch die angebliche Verwaltigung seien nie überprüft worden.
Im Fall des Ulfi K. wegen Mordes an einem Mädchen im Jahre 2001 ist er 2004 aufgrund eines fragwürdigen Geständnisses wegen Mordes verurteilt worden trotz eindeutigen Entlastungszeugen, ohne Beweise und fehlender Leiche. Im Gespräch waren auch mögliche andere Täter und sogar ihre Entführung in die Türkei stand im Raum (Report, Das Erste, 22.04.14). Ihm seien aber auch der sexuelle Mißbrauch anderer Kinder nachgewiesen worden, weswegen er ebenfalls in der Psychiatrie sitzt. Ein Mithäftling Peter Hoffmann war auf ihn angesetzt worden, der dann die Mordtat als Zeuge mittels Falschaussage bestätigte, die ihm von den Polizeibehörden abgerungen wurde (Hallo Deutschland, ZDF, 14.12.13; Doku "Fehlurteile und ihre Opfer", ZDFinfo, 07.11.21).
Weitere 3 Fälle zeigte Panorama (Das Erste, 23.01.14).
Zur Beerdigung von Fritz Teufel (Bewegung 2. Juni, 68er) sagte Christian Ströbele (Grüne, Rechtsanwalt), Fritz Teufel hat das Sitzen im Gefängnis als wichtigen politischen Akt begriffen, um auch da gesellschaftliche Mißstände aufzuzeigen, z.B., daß die Justiz es fertig bringt, jemand auf Grund fadenscheiniger Indizien 5 Jahre lang in Haft zu halten, obwohl er unschuldig ist und ein einwandfreies Alibi hat (15.07.10, rbb,abendschau).
In 3 Notwehrfällen kommt der Strafrechtler Prof. Erb (Uni Mainz) zu der Feststellung, daß reine Notwehrhandlungen vorlagen. Staatdessen erließen Staatsanwälte Strafbefehle und Richter bis hin zum BGH z.T. auch Haftstrafen (Frontal21, ZDF, 24.08.10). Wie kann das sein. Das Märchen vom Rechtsstaat.
In letzter Zeit kommt es ungewöhnlich häufig vor, daß in solcher Art von Fällen der
Täter erschossen wurde, statt ihn kampfunfähig zu machen. Gibt es da eine Order von oben
oder was ist hier los?
Zur Justizministerkonferenz (Phönix, 20.11.08) meinte Justizminister
Busemann,"Tatsache ist, daß es dann und wann in unserer ausgesprochen gut
funktionierenden Justiz auch zu Fehlentscheidungen kommen kann. Das gehört zur Wahrheit,
auch in einem Rechtsstaat darf man das sagen, dazu. Es kann zu einer Inhaftierung im Wege
der U-Haft kommen, weil es eine Personenverwechselung, eine Falschaussage oder wie auch
immer gegeben hat, weswegen jemand in der U-Haft gesessen hat und ist aber völlig
unschuldig und zu Unrecht dort gewesen. Oder es gibt, was auch zur Wahrheit gehört,
Fehlurteile, daß jemand nach kritischer Beweiswürdigung verurteilt wird, eine bestimmte
Tat begangen zu haben. Er wird zu einer Freiheitsstrafe ohne Bewährung verurteilt, sitzt
eine gewisse Zeit in der JVA oder die volle Zeit ab und plötzlich stellt sich aufgrund
auch neuerer Erkenntnise heraus, er hat zu Unrecht dort gesessen und dann ist natürlich
in einem Rechtsstaat etwas wieder gutzumachen." (Entschädigungszahlung)
Er hat vergessen, daß zur Wahrheit auch fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten der
Ermittlungs- und Justizbehörden gehört. Weiterhin führen nicht plötzliche Erkenntnisse
zu neuer Beweiswürdigung, sondern in aller Regel der massive Widerstand zu Unrecht
Inhaftierter mittels Wiederaufnahmeverfahren. Die Staatsanwaltschaft regt dies nur selten
an. Ein großer Teil wird die Haft ohne Entschädigung absitzen. Schlußendlich sollen
für den Zeitraum 2003 bis 2007 ca. 70000 Entschädigungstage angefallen sein, wozu auch
Abschiebehaft gehöre (nehmen wir mal ein Drittel an, die wir wegrechnen). Wenn man dann
unterstellt, daß ein Unschuldiger im Mittel 2 Jahre inhaftiert ist, ergeben sich daraus
immer noch 64 Personen für den anerkannten Teil der zu Unrecht und gerichtlich klagenden
Inhaftierten. Das ist also eine zulässige Quote in einer Demokratie, die jedoch auch zum
Mißbrauch einlädt. Der Folgegedanke muß hier klar sein, wer sich irgendwie widersetzt,
hat ein gewisses Risiko im Rahmen dieser Quote unschuldig in Haft zu kommen. In der
Sendung Klartext (rbb, 26.11.08) wird sogar festgehalten, daß allein im Raum Brandenburg
und Berlin in den letzten 3 Jahren eine schuldlose Inhaftierung fast 400 Bürgern passiert
sein soll.
Die von der Berliner Justizsenatorin von der Aue (SPD) sicherlich gutgemeinte Anregung,
die Haftentschädigung zu erhöhen (gewollt waren 100 statt 25 ), birgt in
einer kostenorientierten Verwaltung evtl. auch das Risiko in sich, daß sich
Staatsanwälte, Richter und Rechtsanwälte bzgl. einer umfänglichen Aufklärung von
Straftaten noch mehr zurückhalten werden. Nach Frau von der Aue gäbe es zwar auch einen
materiellen Schadensersatz, der sich dadurch auszeichne, daß der auch gerichtlich
durchgesetzt werden muß, daß heißt also in jedem Einzelfall muß der Schaden in
Kausalität zur Haft nachgewiesen werden und darin läge die Schwierigkeit.
Die Schwierigkeit liegt hier im Besonderen in der Ignorierung von PKH-Regeln und
angemessener Würdigung des Sachvortrags durch den Richter auch im Hauptverfahren oder in
der Vereitelung mittels ungenügenden Vortrags oder Verfahrensfehlern durch den
mandatierten Rechtsanwalt.
Das müssen Prüfer gewesen sein, die auf beiden Augen blind sind. Das Grundprinzip in
deutschen Behörden und Gerichten unter mit reger Unterstützung von Rechtsanwälten
allein schon lautet, alle Mitarbeiter, die rechtswidrige Entscheidungen gefällt haben
oder sich rechtswidrig Verhalten haben, sind mit dieser Entscheidung und mit diesem
Verhalten geschützt.
Der Kurnaz-Anwalt Docke hat jedenfalls das Verhalten (Nichtstun) der Menschenrechtsbeauftragten Gerd Poppe, Günter Nooke (beide DDR-Bürgerrechtler), Claudia Roth (Grüne), Tom Königs (Mitarbeiter der Vereinten Nationen) gerügt, die in keinster Weise im Fall Kurnaz aktiv geworden sind (Kontraste, 15.02.07, ARD). Für die Bürgerrechtler muß offenbar ein Bürgerrecht etwas anderes sein, als ein Menschenrecht. Diese Antwort ist sicher zu einfach. Eher war nicht einmal das Bürgerrecht für sie ein wahres Ziel gewesen.
Der Herr Justizminister aus Sachsen hatte in der Sendung "sabinechristiansen"
(19.11.06, Thema: "Saustall Justiz?") auch nichts anderes im Kopf als den
funktionierenden Rechtsstaat suggestiv zu predigen. Der Herr Ströbele (Grüne, MdB,
Rechtsanwalt) tat es ihm gleich, indem er besonders betonte, daß weder die Justiz noch
die Justizvollzugsanstalten ein Saustall wären. Er versuchte auch sonst,
rechtsstaatliches Auftreten zu zeigen und äußerte aber, die Strafvollzugsanstalten
hätten keine Lobby. Das ist höchst bedenklich, da Staatspolitik niemals lobbyorientiert,
sondern gesellschaftsorientiert stattfinden muß. Die Abläufe an einer JVA gehören zu
den allgemeinen Pflichten eines Staatswesens. Eine Lobby kann sich ohnehin hier wohl kaum
aufbauen. Das unsere Politiker Lobbydenker sind, ist aber durchaus schon bekannt und
weitergehend vorstellbar, doch rechtsstaalich unvertretbar. Dann wurde von ihm auch
geäußert, daß letztendlich die schuldhaft Handelnden, ggfs. auch der Minister, die
Verantwortung übernehmen müßten. Jedoch hier weiß Herr Ströbele ganz genau, daß er
Volksverdummung betreibt, weil für alle führenden Parteien die Frage des sich wirklichen
Verantwortens für schuldhaftes Handeln kein Thema war und bleiben wird. Auch der
unschuldige Tod (JVA Siegburg u.a.) wird ohne Folgen für die Verantwortlichen billigend
in Kauf genommen.
Die ständigen Verbrechen der Richter sind für alle Parteien überhaupt kein Thema.
Offenbar dienen alle dem selben Gott. Eine Politik ohne rechtliche Umsetzbarkeit
ist eine Scheinpolitik.
In einem Urteil des BGH vom 13.01.10 (1 StR 372/09) finden wir folgenden populistischen Satz der Richter Nack, Elf, Rothfuß, Jäger und Hebenstreit..
Den obigen Sendungen, wie auch denen am 22.11.06 (hartaberfair) und am 26.11.06
(christiansen) würde ein Deutschlehrer bescheinigen - Thema verfehlt -.
Im Falle des Amoklaufes in Emsdetten hätten zunächst die Fakten zum Täter geklärt
werden müssen und die ergeben sich aus dem gesamten vorliegenden Material. Er war
Ex-Realschüler und zweimal sitzengeblieben. Die Schule war vorzeitig beendet worden. Mit
manchen Schülern kam er nicht klar. Es kann angenommen werden, daß die berufliche
Bewerbung frustrierend gelaufen ist.
Insbesondere sein Abschiedsbrief war wichtig. Schwerpunkt spielte seine Erkenntnis ein
"abgefakter Looser" zu sein. Er hätte in der Schule beigebracht bekommen, ein
Verlierer zu sein. Dieses Leben habe keinen Platz für Individualisten. Er meint für
Leute, die unabhängig sein und nicht vom Staat (Faschisten) etc. gegängelt werden
wollen. Seine Handlungen seien ein Resultat dieser Welt. Er sei von anderen nur als Dummer
behandelt und von Schülern gedemütigt worden. Niemand solle das Recht haben, unter einem
faschistischen Deckmantel aus Gesetzen in fremdes Leben einzugreifen. Seine Rache richte
sich besonders gegen das Lehrpersonal, denn die hätten für die Situation gesorgt, in der
er sich jetzt befindet. Man würde mit Beginn der Schuleinführung dazu gezwungen, sich
der Allgemeinheit der Mehrheit anzupassen. Zu vielen Dingen würde man gezwungen und
dadurch Freiheit verlieren und das nenne man dann Volksherrschaft. Fette Politiker würden
dumme Sprüche klopfen, ohne eine Lösung präsentieren zu wollen. Niemals lasse sich das
fette Stück Scheiße von Rektorin blicken oder sie stehe mit breiten Grinsen auf der
Bühne und präsentiere sich. Staat, Staatsdiener und Gläubige - einfach alle seien zum
kotzen. "Ich hasse Euch und eure Art, ihr müßt alle sterben." Er wolle nicht
länger davon laufen. Er will seinen Teil zur Revolution der Ausgestossenen beitragen. Er
will Rache.
Auf einem früheren Internetforum meint er, "Ja es geht um Amoklauf. Ich weiß selber nicht mehr woran ich bin, ich weiß nicht mehr weiter, bitte helft mir.
Der Schauspieler Ralf Möller ging als einziger aber in erheblich abgeschwächter Form auf den Brief ein, Sebastian hätte unter der Leistungsgesellschaft gelitten und das das für ihn frustrierend sei. Das Sozialproblem in Deutschland wurde kurz erwähnt. Der Bildungssenator von Bremen hatte gefordert, daß eine Umstellung in den Schulen dahingehend erfolgen müsse, das die Kinder gestärkt behandelt werden müssen und nicht da, wo sie schwach sind. Die Gesellschaftsumstände würden sich im Verhalten der Jugend wiederspiegeln.
Der Themenschwerpunkt hätte jedoch tatsächlich in der Abarbeitung der Sachlage mit
dem Tenor
- Analyse des Charakters des Betroffenen
- Was ist an der Schule speziell schief gelaufen (Schulleistung, Schüler-, Lehrer- und
Rektorenverhalten)?
- Analyse widriger gesellschaftlicher Umstände
verlaufen müssen.
Im Übrigen dürften Gewaltspiele sowie Waffenbesitz keinen auslösenden, sondern höchstens ermutigenden Charakter haben, sich zu wehren. Gewaltspiele, wie z.B. realistisches Hals abschneiden, zerplatzende Köpfe etc. sollten ohne Frage verboten werden. Ohne die Möglichkeit der Anwendung von Gegengewalt führt der entstandene seelische Umstand dann bei fielen wahrscheinlich nur zum Suizid und fällt damit höchstens nicht mehr so auf. Am Grundproblem, der Mißachtung von Naturrechten in einer Gesellschaft, ändert sich aber nichts. Im Fall Sebastian B. ist ein etwas übertriebener Freiheitsdrang mit unvertretbaren Grundrechtseinschränkungen kollidiert. Allerdings reichen derzeit bereits schon für das Recht der Gewaltanwendung allein diese Einschränkungen für die dadurch Betroffenen aus, da keine (oder besser ausgedrückt - nur vorgetäuschte Gesellschaftsstrukturen vorhanden sind), die eine anderweitige Lösung möglich machen würden.
Der Mühlhäuser Psychiater Herr Prof. Adler, der auf Amok-Läufer spezialisiert sein soll, macht es sich mit seinen psychiatrisch bedingten 3 Kriterien zur Einordnung von Amok-Läufern zu leicht oder Sebastian B. gehört gar nicht zur Gruppe der Amokläufer, die er in der Sendung beschrieb (kulturzeit, 3-sat, 30.11.06).
Eine psychische Krankheit habe sehr viel mit Amok zu tun (aber nicht immer). Das sei gewissermaßen einer der Rahmen (die Psyche, es gibt also auch andere Rahmen) mit 3 unterschiedlichen Gruppen
1. schizophrene Menschen, die unspezifisch irgendwelche Verfolger in der Welt
bekämpfen
2. depressive Menschen, die sich und den ihnen nahestehenden Menschen das Elend der Welt
ersparen wollen
3. in der Mitte sind die sehr spektakulären psychopatischen Täter, die einem bestimmten
Charateristikum folgen und sich töten, aber andere Freunde zunächst mal, Verwandte
angreifen und dann irgendwie unspezifisch alle anderen Menschen.
Bei ihnen gäbe es eine Grübelphase, worauf sie sich zurückziehen. Dann gäbe es
einen Raptus, aus dem sie heraus nächstgelegene Menschen, nicht selten Angehörige,
angreifen. Dann gibt es ein so wahlloses Rasen, das ist eine dritte Phase und schließlich
und endlich die Phase nachdem, wenn sie denn überlebt haben, etwa ein Drittel der
Amokläufer überleben nicht, so etwas wie ein (spezifisches) Personalisationssyndrom. Es
wäre wie im Film gewesen, man habe einen roten Tiger gesehen oder irgendsoetwas.
Eine Zuordnung auf Sebastian B. hat er tunlichst unterlassen, aber das auch nicht
klargestellt. Die Sendung erweckte insgesamt den Anschein, den Charakter der
gegenwärtigen Amok-Läufer widerzuspiegeln.
Es ist immer wieder verwunderlich, warum manche Menschen in solchen Fällen Erklärungsversuche aus der "Psyche-Dimension" herzuzaubern trachten, anstatt die erste und allgemein übliche Dimension, nämlich die Gegenreaktion auf ein bestimmtes Verhalten anderer zugrundezulegen. Solange bei Sebastian B. nicht geklärt ist, was konkret in der Schule geschah, das wurde übrigens auch bis heute (30.11.06) bei Steinhäuser nicht getan, ist alles Gerede über die Ursachen überflüssig.
Bei Steinhäuser kann nun aus dem Film "Amok in der Schule" (WDR, 03.05.07) schon sehr zwingend geschlossen werden, daß seine Eltern besonders auf einen Schulabschluß bedacht waren und Schwerpunkt war, daß in Thüringen bei Nichtbestehen des Gymnasiums überhaupt kein Schulabschluß bestünde. Nach dem Rausschmiß aus der Schule hatte Steinhäuser seinen Eltern ein halbes Jahr vorgegaugelt, in die Schule zu gehen, hielt sich aber stattdessen in einem Stammcafe auf. Nach dem halben Jahr führte er seine Amok-Tat aus. Steinhäusers Verhalten läßt zwingend darauf schließen, daß die Notwendigkeit eines Schulabschlusses besondere Wertung fand. Einem Deutsch-Aufsatz in der 11. Klasse ist zudem seine Vorstellung über seine berufliche Entwicklung zu entnehmen. Chaotisches Denken wird hier nicht ersichtlich. Die fehlende Zukunftsperspektive, die halbjährige seelische Zwangslage, seine Fähigkeit des Waffengebrauchs und der gnadenlose Rausschmiß aus der Schule (zerstörte Zukunftsperspektive) dürften die Auslöser für sein Amok-Verhalten gewesen sein. Steinhäuser war wegen Urkundenfälschung (Arztattest zum Tag einer Leistungserhebung) von der Schule geflogen. Der Rausschmiß nur aus diesem einmaligen Grunde (weitere Gründe wurden nie genannt) wäre zumindest unverhältnismäßig gewesen. In rechtlichen Angelegenheiten bedarf es mindestens einer letzten Verwarnung oder vorherigen Belehrung (Lebenspraxis). Was Steinhäuser nicht wußte, in dem Schulabgangsschreiben der Schulleiterin aber anklang, daß es durchaus lohnenswert sein kann, zu versuchen, an einem anderen Gymnasium die Weiterführung der Schule anzustrengen. Das staatliche Schulamt soll (neben dem Gericht) das letzte Wort haben. Diese ihm offiziell nicht bekannte thüringische Verfahrenskonstellation wurde leider in seinem Fall zum Verhängnis, denn sie entsprach nicht der Lebenspraxis eines Jugendlichen.
Im Übrigen ist in den 3 oben genannten Kriterien des Psychiaters das Vorausgehen einer
Schädigung des Amok-Läufers durch die, die er als Hauptgegner hatte und dann angegriffen
hat, nicht Bedingung, ebensowenig das dann diese nur angegriffen werden. Auch für den
Fall des "bestimmten Charakteristikums" (Mitte zw. schizophren und depressiv)
fehlen, abgesehen von der Richtigkeit und Zweifelhaftigkeit dieser Erkenntnis, genügend
Merkmale einer Zuordnung. Also greift die Unterstellung einer psychischen Ursache offenbar
hier nicht. Was anderes ist die Frage, ob seine Gegenwehr (Notwehr) angemessen war. Aber
auch jeder andere Schikanierer muß immer damit rechnen, daß die Gegenwehr
unverhältnismäßig ausfallen kann. Nicht jeder hat Jura studiert.
Je konzentrierter und gemeinschaftlicher eine Gruppe, aber auch Staatsdiener zur
Zerstörung eines Menschen beitragen, um so zerstörerischer kann die Antwort sein, was
aber nur logische Folge und angemessen ist, soweit der Staat seinen Pflichten einer
sachgemäßen Vorbeugung und Schlichtung nicht nachkommt oder selbst Verursacher ist.
In der Dokumentation "Angst vor Amok-Lauf" (ntv, 06.12.06) berichtete eine
Mitschülerin von Sebastian B., er sei von Mitschülern gemobbt worden, hätte Schläge
u.a. einstecken müssen und habe sich auch bepinkelt, weil er eben Schiß hatte.
Bei Sebastian B. waren mehr die Schüler im Mittelpunkt seines Schußfeldes, bei
Steinhäuser mehr die Lehrer.
Ein Psychiater der Charite Berlin (3-sat, kulturzeit, 06.12.06) meint, man stehe hier in der Wissenschaft erst am Anfang, daß aber zum Täterprofil im wesentlichen eine Waffenaffinität gehöre iVm einer Kränkung oder dem Ausschluß aus normalen sozialen Prozessen. Er spricht allgemein von schwerer psychischer Krise. Die Bandbreite dürfte aber eher im Bereich von logischer und notgedrungener Folgehandlung (Notwehr, keine andere Hilfe) bis hin zur Folgehandlung aus dem daraus (Kränkung, Ausschluß) entstandenen seelischen Zustand liegen. Auch die angebliche Waffenaffinität muß nicht stimmen und stimmt auch nicht, denn zur Notwehr gegen einen überlegenen Gegner bedarf es besonderer Waffen und der Kenntnisse darüber.
Im Fall des Tim K. bzgl. des Amok-Laufes in Winnenden ist derzeit insbesondere nur ein
abgesondertes Verhalten gegenüber seinen Schulkameraden bekannt (Warum ?)(ZDF-Reportage,
Phoenix, 16.03.09). Das kann seinerseits charakterlich bedingt sein oder wiederum durch
seine Mitschüler verursacht. Doch gezielte Kopfschüsse von hinten aus naher Instanz
(MaybritIllner, ZDF, 12.03.09, ein Vater) sprechen für eine veranlagte Kaltblütigkeit.
Prof. Adler hat sich nunmehr in mehreren Fernsehauftritten differenzierter geäußert. So
gäbe es nicht den bestimmten Tätertyp. Es seien sehr individuelle Lebensgeschichten.
Ganz einfach zu sagen, da will einer geltungsbedürftig irgendetwas inszenieren,
funktioniere ganz bestimmt nicht. Die Tat sei allerdings typisch für Konflikttäter
(Persönlichkeitsstörung, Sensibilität, Anpassungsprobleme). Insgesamt kann man den
Amoklauf ansich wissenschaftlich nicht erklären.
Letzteres dürfte nur teilweise stimmen, denn bei schweren Naturrechtsverletzungen mit
Ausweglosigkeit ist ein solches Verhalten denkbar. Denn natürliches Verhalten (Gegenwehr)
tritt an die Stelle des Staates und der Gesellschaft, die versagt haben, und fällt
deshalb so krass aus, weil über lange Zeit die gesuchte und erwartete Hilfe ausblieb. Das
Verhalten von Steinhäuser und Sebastian B. dürfte ansich nicht unter seine Definition
für den Begriff Amoklauf fallen.
Worte eines US-Häftlings, der wegen 3-fachen Mordes verurteilt wurde, kurz vor seiner Hinrichtung (kulturzeit, 3-sat, 01.12.06):
"Mom, ich möchte, daß du weißt, ich liebe Dich. Ich möchte daß jeder weiß, daß ich mich geweigert habe auf eigenen Beinen diesen Raum zu betreten, weil es Mord ist und an meiner eigenen Ermordung will ich nicht aktiv mitwirken. Ich kenne eure Namen nicht und weiß nicht, was ihr über mich denkt, ob ihr es glaubt oder nicht, ich habe sie nicht umgebracht, aber ich möchte, daß ihr alle Frieden findet. Ich habe ihn gefunden. Ich liebe euch alle. Sag meinem Sohn, daß ich ihn liebe."
Ein Zeitungsreporter aus Huntsville (Texas) sagt, manche (150 Hinrichtungen/Jahr (30,
ca. 5 Unschuldige in Focus-tv, n-tv 12.01.07)) behaupten ihre Unschuld, sie hätten das,
wofür sie verurteilt wurden, nicht getan.
In der Nachrichtensendung "heute" (ZDF, 16.12.06) wurde von länger andauernden
Qualen bei einer Hinrichtung berichtet und das dem Hinzurichtenden spezielle Spritzen
verabreicht werden, wodurch dieser auftretende Schmerzen nicht kenntlich machen kann, also
von Beobachtern unbemerkt bleiben.
Ein Film im Fall Fraces Newton zu ihrer Hinrichtung lief mehrmals im Fernsehen. Sie habe vor 17 Jahren einen Lebensversicherungsvertrag mit dem Namen ihres Mannes gefälscht und dann ihre 2 Kinder und den Ehemann erschossen. Ihre damalige anwaltliche Verteidigung war schlecht. Juristisch vertreten wird sie nun von einem Innocent-Projekts einer juristischen Fakultät, die in den letzten Jahren trotz Behinderung durch die Justiz eine enorme Zahl zum Tode Verurteilter aus ihren Gefängnissen holen konnten. Fraces Newtons Unschuld war zwar nach den vielen vergangenen Jahren nicht mehr nachzuweisen, aber die Anteilnahme groß. Ein direkter kausaler Zusammenhang zum Nachweis der Schuld wurde offenbar im damaligen Prozeß nicht erbracht. Ob die Beweislage das Urteil rechtfertigt, geht aus dem Film nicht hervor. Die heutige anwaltliche Vetretung sprach davon, daß ein anderer Häftling berichtete, daß ein Mithäftling ihm die Tat gestand. Ein neuer Prozeß wird von der Justiz und dem Gouverneur verweigert.
Der oberste Gerichtshof in Washington stellte nun fest, die Todesstrafe mittels Todesspritze sei inhuman und setzte den Vollzug bis zu einer endgültigen Entscheidung aus (tagesthemen, ARD, 01.11.07). Die UN strebt nunmehr sogar an, die Todesstrafe weltweit abschaffen zu wollen (?). Doch am 15.04.08 erklärte das US-Gericht die Verfassungsgemäßheit der Giftspritze sei gegeben (Tagesschau, ARD).
Hier seien auch die Fälle unschuldiger deutscher Bürger angesprochen, die in den USA
auf ihre Hinrichtung warten oder lebenslänglich einsitzen. Es handelt sich hierbei um
Jens Soering (ZDF, 22.05.07) und Dieter Riechmann (1Festival, 27.03.07). Im zweiten Fall
(Hinrichtungskandidat) hatte der Richter in einem Wiederaufnahmeverfahren eine statthafte
telefonische Vernehmung eines Hauptentlastungszeugen abgelehnt. In der Reportage hatte
sich sogar der wahre Täter zu seiner Tat bekannt.
In einem anderen Fall ist einem Hinrichtungskandidaten der Beweis seiner Unschuld mittels
DNA-Test durch das Gericht verweigert worden.
Besonders interessant ist der Fall des Ingenieurs Gustl Mollath (Report Mainz, ARD,
13.12.11). Er sitzt seit mehr als 5 Jahren im Regelmaßvollzug (forensische Psychiatrie
Bayreuth). Seine Frau arbeitete als Bankerin in der HypoVereinsbank Nürnberg. sie soll
für reiche Kunden über Jahre Schwarzgeld in die Schweiz geschafft haben. Herr Mollath
machte ihr klar, daß das so nicht weitergehen kann. Seine Frau sagte, wenn er sie und
ihre Bank anzeigen sollte, macht sie ihn fertig. Sie würde ihn auf seinen Geisteszustand
überprüfen lassen. Sie würde schon wissen, wie sie das macht. Nach der detaillierten
Anzeige durch ihn, lehnte es die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth trotzdem ab, wegen
des Schwarzgeldes zu ermitteln. Ermittelt wurde stattdesen gegen Gustl Mollath. Seine Frau
hatte ihn angezeigt wegen angeblicher Körperverletzung. Sie fordert, daß sein
Geisteszustand überprüft wird. Das Landgericht Nürnberg entschied auf psychiatrische
Einweisung. Die angebliche Schwarzgeldverschiebung sei Teil eines paranoiden
Gedankensystems. Selbst ein damaliger Schöffe bewertet das Urteil aus heutiger Sicht als
Fehlurteil. Von Mollath vorgelegte Beweise seien vom Gericht ignoriert worden. Der Jurist
Schlötterer hält fest, die Staatsanwaltschaft hätte der Strafanzeige nachgehen müssen
und sie hätte die Angaben gegen ihn im Prozeß nicht überprüft. Auf Anfrage teilte die
Staatsanwaltschaft mit, nach wie vor bestehe kein Anlaß für ein Ermittlungsverfahren. Im
bayrischen Landtag fordert die Opposition nun Aufklärung (zum Schein?).
Um die Sache auf den Punkt zu bringen, hier herrscht ein korrupter Sumpf, der nicht davor
zurückschreckt, Menschen dauerhaft hinter Gitter zu bringen. Das gilt auch für den
Verteidiger und die forensische Psychiatrie, die einmal jährlich die Verfassung des
Inhaftierten zu prüfen hat und offensichtlich seine weitere Verwahrung als gegeben ansah.
So sieht jemand aus, der perdu nicht gewillt ist, dem Recht genüge zu tun. Ein seit
Jahren unter Verschluß gehaltener interner Prüfbericht der Hypo-Vereinsbank, der einen
Verstoß gegen das Geldwäschegesetz bzgl. Millionentransfers für Kunden in die Schweiz
feststellt, Schwarzgeld sei künstlich aufgesplittet worden. Der Rechtsanwalt Fiala kommt
zu dem Schluß, daß der Bericht Steuerhinterziehungen und verbotene Bankgeschäfte
offenlegt bei einer Vielzahl von Tätern. Der Prüfbericht liegt nunmehr der
Staatsanwaltschaft und der Justizministerin vor. Auf die Frage, ob diese Untersuchungen
die Aussagen von Herrn Mollath bestätigen, meint sie auch auf Nachfrage nur, soweit
(seine) Sachverhalte oder Vorwürfe noch verfolgbar waren, bestätigt das (der
Prüfbericht) die Vorwürfe nicht. Herr Wehrheim, ehemaliger Steuerfahnder, sagt, das
sei gelogen und er sei überzeugt, daß sie als promovierte Juristin weiß, daß das
falsch ist (Report, ARD, 13.11.12). In der ZDF-heute-Sendung v. 11.06.13 äußerte die
Justizministerin weiter, "Es gab hier Gerichtsentscheidungen, basierend im Übrigen
auf Untersuchungen von psychiatrischen Ärzten und das ist allein von den Gerichten so auf
den Weg gebracht worden." Das Attest über die Mißhandlung der Ehefrau hatte sich
mittlerweile als Fälschung erwiesen (Stand 11.06.13). Auch das Gutachterproblem und ihre
Verstrickungen mit den Gerichten wird in dogmatischer Weise ignoriert.
Was treibt die bayrische Justizministerin, was auch für die meißten Justizminister und
Richter, gleich welcher Partei sie angehören, gilt, der Rechtsaufklärung nicht genüge
tun zu wollen. Mit was für Charakteren haben wir es hier zu tun, wenn mit allen Mitteln
und permanent die Wirklichkeit geleugnet wird, auch da, wo es gar keine Zwänge gibt.
Mit den Staatsdoktrin gerade noch vereinbar schien der Fall Gustl Mollath gewesen zu sein,
weil in der Tagesschau (ARD) vom 30.11.12 davon berichtet wurde, daß offenbar aufgrund
der Intervention durch Ministerpräsident Seehofer nunmehr die Staatsanwaltschaft einen
Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens stellen soll. Der Auftritt der Frau Merk und ihr
Gesamtbild in der Sendung v. 13.11.12 war den Politikern anscheinend zu peinlich.
Das Oberlandesgericht Nürnberg ist nun plötzlich entgegen der Auffassung des
Landgerichts Bayreuths zur Auffassung gekommen, dem Wiederaufnahmeantrag stattzugeben
(wegen ungültigen Attests). Wenn zwei Gerichte in einem schwerwiegenden Fall so konträr
entscheiden, sollte allein eine fehlende Eindeutigkeit der Rechtslage die Ursache sein.
Mollath hat nach seinen Aussagen auch jegliches Vertrauen in die gerichtlich bestellten
Gutachter verloren (heute, ZDF, 07.07.14).
Der Herr Mollath sollte hier lieber logisch herangehen und sich fragen, warum seine
Anwälte ohne für ihn ersichtlichen Grund gegenüber ihm das Mandat niederlegen wollten.
Es muß eher davon ausgegangen werden, daß seine Antragsforderungen an die Anwälte ihren
Hörigkeitsinteressen gegenüber dem Gericht und der Staatsanwaltschaft zuwider liefen. Am
Urteilstag teilte Mollath mit, seinen Beweisanträgen sei das Gericht nicht gefolgt
(Heute, ZDF, 14.08.14).
Insgesamt ist noch nicht klar, ob er einen hinreichenden Gegenbeweis hätte liefern
können.
Ein bekannter Münchner Professor der Psychiatrie hatte einen Herrn Eberhardt Hermann vor 18 Jahren für geisteskrank erklärt. Seine Forschungen hielt er für verstiegen und wegen solcher Tatsachen, wie z.B., daß er sich einen sehr teuren Teppich gekauft hätte, hatte er eine schwere endogene Psychose konstruiert. Durch Flucht in die Schweiz ist er seiner Einlieferung in die Psychiatrie entkommen. Mit 16 Gegengutachten in 15 Jahren durch alle Instanzen wehrte er sich gegen das zweiseitige Gutachten des Professors bis er endlich Recht bekommen hat (Frontal 21, ZDF 04.12.12). In dem Bericht werden noch weitere Fälle genannt, in denen mittels fadenscheiniger psychiatrischer Gutachten gegen Bürger vorgegangen wurde.
In Frontal21 (ZDF, 11.11.14) wird von der Moderatorin festgestellt, daß immer
häufiger Menschen in der Psychiatrie landen (laut Statistik auf fast das 3-fache seit
1985), weggesperrt für Jahre, vielleicht für eine Ewigkeit. Die gerichtliche
Entscheidung dafür würde zu schnell gefällt und im nachhinein zu selten sorgsam
überprüft und kaum einer kontrolliere die Zustände in der geschlossenen und sehr
verschlossenen Abteilung. Eine Blackbox, in der Verurteilte dann hilflos ausgeliefert
seien. Wer oder was ist hier eigentlich verrückt. Es sei eine der finstersten Ecken
unseres Rechtsstaates. Es gäbe Fälle, in denen Betroffene aufgrund lächerlicher
Vergehen oder Verhaltens über einen längeren Zeitraum (Vierteljahr) eingesperrt werden
ohne jeglichen Kontakt zu anderen oder z.B. 60 Tage am Bett fixiert werden. Ein
ärztlicher Direktor meinte im Fall einer Frau, sie hätten aus therapeutischen Gründen
das sagen und wenn die Frau nach einer Anordnung, den Raum zu verlassen, Gegenwehr
leistet, sei es das gute Recht der Klinik sich dagegen zu wehren. Es sei mit den
Menschenrechten vereinbar, wenn es keine Alternative gäbe. Teile der Psychiatrien sind zu
Hochsicherheitstrakten umgerüstet worden. Desweiteren würden Gutachten lediglich nach
Aktenlage gemacht. Frau Dr. Ziegert (Fachärztin für Psychiatrie und Gutachterin sieht
eine unheilige Allianz zwischen Justiz und Gutachtern. Der Richter oder Staatsanwalt kann
immer den Gutachter auswählen und er würde vereinzelt nach dem zu erwartenden Ergebnis
ausgewählt. Außerdem sei der Gutachter überwiegend finanziell abhängig von den
Aufträgen der Justiz, d.h. also, er wird auch immer bewußt oder unbewußt darauf achten,
daß das Ergebnis so ist, daß er weiter mit Aufträgen rechnen kann. Es fehle an einer
Behörde, die die Gutachter verteilt.
Auf Anfrage bei der Landesregierung in Bayern teilte man mit, es würde an einem Gesetz
gearbeitet, daß die Fixierung auf 24 Stunden begrenzen soll. Ein Entwurf für eine Reform
sei nach Ansicht der ehemaligen Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger zu
zurückhaltend und zaghaft. Es bedürfe engmaschiger Kontrollen, ob jemand wirklich zu
Recht untergebracht ist. Das hätte ihr zu ihrer Amtszeit schon einfallen müssen, denn es
war schon damals ihre Aufgabe, unvertretbare Rechtszustände anzugehen.
Im Filmbericht "Unschuldige hinter Gittern" (ZDF-Kulturkanal, 16.09.15,
08.04.18) wird von 3 zu Unrecht Inhaftierten berichtet und der RA Strate, ein ehemaliger
Richter und ein Buchautor und Jurist Darnstädt dazu befragt. Bei der Polizei habe der
Ermittlungserfolg Vorrang vor dem Recht. Man habe ganz objektive Sachverhalte ignoriert.
Jedes Gericht könne Sachverhalte mißverstehen oder dazuerfinden. Das da noch Platz für
Irrtum sein sollte, käme dem Richter nicht in den Sinn. Selbstkritik sei sicherlich das,
was Richter am wenigsten hätten. Es gäbe viele Richter, die ihr Amt so verstehen, daß
es einfach unakzeptabel ist, das Urteil zu kritisieren. Voreingenommenheit von Richtern
gegenüber Angeklagten sei wegen der staatsanwaltlichen Ergebnisse trauriger Alltag. Die
Freiheit der Beweiswürdigung sei im Gesetz festgeschrieben und niemand würde den
Angeklagten davor schützen, daß diese Freiheit willkürlich zu seinen Lasten verwendet
wird. Fehlerkultur gehöre nicht zur Justiz, sondern das gesamte System der dritten Gewalt
bestehe aus dem Selbstverständnis, daß man absolute und nicht hinterfragbare Wahrheiten
verkündet. Sonst käme das System der Justiz, daß abschließende Urteile fällt in
Gefahr. Darauf würden sich natürlich alle möglichen Leute ausruhen, die schlichtweg
pfuschen.
Die 3 Herren haben nur von der Praxis gesprochen, wobei hätte hinterfragt werden müssen,
ob die Richter noch ganz dicht sind und warum so viele. Jedoch rein gesetzlich und gemäß
der Rechtsprechung wird der Schein des Rechtsstaats propagiert. Danach sind grobe und erst
recht willkürliche Fehlentscheidungen nicht von der Freiheit der Beweiswürdigung
gedeckt. Zur Klärung dieser Frage dient das Instanzenrecht, der Straftatbestand der
Rechtsbeugung und infolge das Wiederaufnahmeverfahren. Das Dienst- und Verfassungsrecht
setzen hier ebenfalls Grenzen nämlich bei Gefährdung der Rechtspflege und
Grundrechtsverstößen. Staatsanwälte, Richter und die Politik haben jedoch Begründungen
entwickelt, die diese Rechte mit allen Mitteln verschleiern.
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Der sogenannte Satan der Religionen ist offenkundig mit der westlichen Demokratie nicht
beseitigt worden und das Volk in seinem Rechtsglauben, dem ein eigentlich für alle
logisches Recht nicht unbedingt innewohnt, bekümmert das nicht.
So fiel kürzlich (11/06) in der Gerichtssendung "Alexander Hold" der Satz des
Richters, "Ihre Unschuld behaupten ja alle". Da ist sogar teilweise etwas dran,
nur das wird den tatsächlich unschuldigen Hinrichtungsopfern und anderen nun zum
Verhängnis. Ihre Rufe werden von niemanden mehr ernst genommen.
Die perfekte Mordmaschinerie? Eigentlich nicht, wenn sich nur jemand die Mühe machen
würde, die Strafverfahrensakten auszuwerten (Demokratieproblem), deren Zugang der Staat
in unerträglicher Weise erschwert hat und erleichtert werden muß.
Wichtig für einen Erfolg und Sonderfall eines Wiederaufnahmeverfahrens ist natürlich,
soweit ein Rechtsanwalt im zugrundeliegenden Verfahren hinzugezogen ist, daß dessen
Schriftsätze vor der Verurteilung dahingehend geprüft werden, ob sie wirklich alles
wesentliche zur Sache, zu den Beweisen, Beweisermittlungen, Gutachtenkritik,
Verfahrenskritik und zum Denken des Betroffenen beinhalten. Fehlendes muß auf jeden Fall
und rechtzeitig ergänzt werden. Der Betroffene muß auch sicherstellen, daß ihm
persönlich (Dem Anwalt kann man nicht vertrauen.) für alles ein Nachweis über die
ordnungsgemäßen Zustellungen vorliegt. Man sollte sich auch, so gut es geht, selbst
rechtskundig machen und sein gesundes Rechtsempfinden walten lassen. Das ist immer noch
allemal besser als das, was die Juristen betreiben. Für die Beschaffung der Akten und ein
Wiederaufnahmeverfahren nachher, müssen alle Hebel (evtl. bundesweit) in Bewegung gesetzt
werden.
Das Vorgesagte kann und soll aber nicht einem Hoffnungsdenken Vorschub leisten, da die
staatlichen Machenschaften weitgehendst perfektioniert sind. IdR haben derzeit
Finanzstarke oder Betroffene, die einen großen Menschenauflauf vor Gericht, starke
Medien- und Vereinsaktivitäten etc. herbeiführen können, u.ä. nur noch eine gewisse
Chance.
Stoibers Rede zum Aschermittwoch (21.02.07, Passau) vor einem unkritischen und
hofierenden Publikum hatte schon nationalsozialistische Entsprechung mit anderer
Begriffswahl wie z.B. "singulär" (Sonderstatus). Gesamtstaatliches politisches
Denken war nicht festzustellen. Insbesondere seine ausführliche Rede zum RAF-Problem
machte nur eines deutlich, daß die RAF gerade die kriminelle Politik, die er und
seinesgleichen praktizieren, bekämpft haben. In Bezug auf Stoibers wirtschaftlichen
Erfolge in Bayern sollte hinterfragt werden, ob sie sich auf seine
politisch-wirtschaftlichen Fähigkeiten oder nur auf Intrigen und Zugeständnissen
gründen.
Die RAF selbst hatte damals wahrscheinlich den Fehler gemacht, nicht erst alle
demokratischen Mittel als Nachweis der Unmöglichkeit ausgereizt zu haben. Ihnen wird
Insiderwissen deutscher Staats- und Wirtschaftspolitik kriminellster Form bekannt gewesen
sein (z.B. Klar (Sohn eines Vizepräsidenten des Oberschulamtes Nordbaden, Mohnhaupt
(Journalistin). Zum Thema "Reue bekennen", sei nur erwähnt, daß es auch in
DDR-Zeiten von den Entscheidungsträgern die Regel gab, von dem Betroffenen Reue zu
verlangen, obwohl ihre Entscheidungen und Verhalten mittels Machtmißbrauch der
eigentliche Fehler war.
Der Strafrechtler Prof. Alexis Albrecht meint, der Untreue-Paragraph § 266 StGB wird
niemanden gerecht, weshalb man sich häufig zu einem Deal einigt. Das sei das Problem an
der Sache (25.01.07, Kontraste, ARD). So hätten sich z.B. Calmund, Esser, Ackermann und
Hartz mehr oder weniger freigekauft.
Der § 266 StGB verlangt jedoch eine Pflichtverletzung, den Vorsatz
und einen Vermögensnachteil. Nach Prof. Albrecht soll der Paragraph
sämtliche Risiken der Wirtschaft und Politik kriminalisieren, womit er überfordert sei.
Ein Frankfurter Oberstaatsanwalt Schaupensteiner erklärte, daß die Beschuldigten
nachweisen konnten, daß durch diese Schmiergeldzahlungen fette Aufträge für die
Unternehmen entstanden seien. Der Pflichtverstoß war im Interesse des Unternehmens, ein
Vermögensnachteil damit nicht eingetreten. Weil der Paragraph unpräzise sei, hätte der
Gesetzgeber ihn überarbeiten und konkretisieren müssen. Eine Staatsanwältin Vera Junker
bemängelt am Pragraphen, seine Unklarheit verursache Rechtsgespräche.
Am 24.11.09 (ZDF, frontal 21) hält sie fest, man müsse praktisch nachweisen, daß
derjenige so nach Art eines Spielers gehandelt hat, sie nennt das Zockermentalität. Es
seien viele Beteiligte und viele Entscheidungen auf vielen Ebenen (der Berliner Bank)
getroffen worden und man müsse immer versuchen, jede einzelne Entscheidung jemanden
zuzurechnen und ihm dann auch noch nachweisen, daß er die Folgen überblickt hat. Das sei
schwer.
Prof. Albrecht meint, das fatale ist, wir haben ein Gemisch aus politischer und
wirtschaftlicher Verantwortlichkeit, die zum Himmel stinkt und wo der eine dem anderen
nichts Böses tut. Das ist unser Problem.
Warum Vera Junker in der Frontal 21 - Sendung am 08.12.09 als Person mit Zivilcourage
hervorgehoben wird, ist nicht nachvollziehbar, auch wenn sie meint, in diesen
(Bank)-bereichen habe sich so eine Art Denkweise herausgebildet, man stehe über dem
Gesetz.
Wie der Paragraph konkretisiert werden muß, ist allseits nicht benannt worden. Der
Paragraph stellt im Wortlaut ganz eindeutig jegliche Form der Untreue unter Strafe. Obige
3 Bedingungen müssen erfüllt sein. Aufgabe der Staatsanwaltschaft und des Gerichtes ist
es vor allen, wissentliches Handeln (nicht zu Auftragszwecken) und den Vermögensnachteil
(mittels neutralen Gutachtens (zusätzliche Aufträge?) nachzuweisen. Ein schwerwiegendes
Rechtsgespräch dürfte eigentlich nie aufkommen und zweitens hat die gängige
Rechtsprechung großes Gewicht bei der Rechtsfindung. Es kann angenommen werden, daß
Schmiergeldzahlungen durchaus auch Auftragssteigerungen verursachten, jedoch nicht jede.
Und diese Tatsache wird von Staatsanwaltschaft und Gericht unter den Teppich gekehrt oder
als beabsichtigte Zusatzkosten zur versuchten Auftragsgewinnung deklariert. Jedoch ist der
Nachweis zu führen, ob die Handlung des Beschuldigten eben nicht Auftragszwecken im Sinne
des Unternehmens diente. Erst dann hat sich der Beschuldigte strafbar gemacht.
So kam es, daß das Braunschweiger Landgericht (22.02.08) im VW-Skandal Strafen gegen
Volkerts (2 J 8M Haft) und Gebauer (1 1/2 Jahre Bewährung) verhängte unter
offensichtlicher Ignorierung des Wissens des Vorstandes von VW über diese Dinge, was für
beide Angeklagten Revisionsgrund war.
In der Sendung Kontraste (ARD, 19.03.09) wird festgestellt, der Mangel beim
Untreuepragraph läge nach Ansicht der Staatsanwaltschaft im Nachweis eines
Vermögensnachteils, denn z.B. könne zumindest theoretisch jede Immobilie irgendwann mal
wieder etwas wert sein ebenso wie jedes zweifelhafte Wertpapier aus Übersee.
Nach dieser Ansicht dürften wir uns über die Finanzkrise garnicht aufregen, weil es sich
danach nur um ein zeitweises Problem handeln könnte. Und da kann sogar etwas dran sein,
denn die US-Immobilien werden an Wert wieder gewinnen und je nach Kreditvertrag könnten
die Forderungen langfristig noch eingetrieben werden. Weiteres hängt von den
Pfändungsschutz- und Insolvenzregeln in den USA und von Aktienkursentwicklungen ab. Alle
Verluste wird das nicht ausgleichen, denn man hatte sicherlich auch mit den Milliarden aus
Steuermitteln gerechnet. Wir haben also mehr ein Kostenproblem vorliegen zur Ermittlung
der tatsächlichen Verluste (Gutachten).
Die Staatsanwältin Vera Junker möchte, daß der Untreuetatbestand so vereinfacht wird,
daß nur der Regelverstoß -wie bei Körperverletzung oder Diebstahl- an sich strafbar
wirkt.
Das hieße, rein die Pflichtverletzung oder der Mißbrauch bei Auftrag und Verträgen
wäre dann strafbar. Beide beziehen sich auf vermögensrechtliche Verletzungen. Es
bedürfte also jetzt "nur noch" einer Urkunde oder Zeugenaussage, die die
Absicht oder Ausführung der Pflichtverletzung dokumentieren. So war auch der Wunsch nach
Strafbarkeit des Versuches in der Sendung angeklungen. Hinsichtlich der Folgen bzgl. der
Finanzkrise und der Wertung der Rechtsstaatlichkeit einer so geänderten Rechtsvorschrift
scheint dieser Wunsch realistisch. Die Justizministerin Zypries sieht insoweit keinerlei
Anlaß die Vorschrift zu ändern. Sie sei effektiv und die Strafen seien hart.
Weil die Rechtsvorschrift angeblich ausreicht, hatten die Strafgerichte (LG, BGH) u.a. im
Landowsky-Fall (Berliner Bankenaffäre) ihn und weitere zu Freiheitsstrafen verurteilt.
Dagegen wendete sich das BVerfG (2 BvR 491/09 u.a., 11.08.10), weil die Gerichte einen
Schaden des Immobilienfinanzierers angenommen hatten ohne ihn genau festzustellen.
Bedeutsam ist an der Sache, daß sich die Fachgerichte über die Regelungen im
Untreue-Paragraph hinweggesetzt hatten (rechtswidrig) und daß das BVerfG in sonst
unüblicher Weise diesmal wegen der Verletzung dieser Vorschrift eine
Grundrechtsverletzung festgestellt hat (Rechtsanwendung mit zweierlei Maß).
Hauptproblem dürften die in der Wirtschaft auch international gängigen
Schmiergeldzahlungen sein, ohne die wirtschaftliche Nachteile für das betreffende
Unternehmen erwachsen.
Im Fall der HSH Nordbank sind die ehemaligen Vorstände vom Hamburger Landgericht
freigesprochen worden, denn sie hätten ihre Pflichten nicht vorsätzlich verletzt, als
sie in der aufziehenden Finanzkrise per Eilentscheidung die umstrittene "Omega"-
Transaktion beschlossen. Den daraus resultierenden Millionenverlust für die Bank hätten
die Manager inmitten der Finanzkrise nicht vorhersehen können. Untreue läge nunmehr nur
dann vor, wenn es sich um gravierende und evidente Pflichtverstöße handelt (Tagesschau,
ARD, 09.07.14). Der BGH wird aber noch in der Sache entscheiden.
Der 31.05.07 war ein denkwürdiger Tag im Fernsehen. Erst lief ein 3/4-stündiger
Bericht im Fernsehen über Leihbeamte der Wirtschaft in den Bundesministerium, die aber
nur von der Wirtschaft entlohnt werden und nachhaltigen sowie undemokratischen Einfluß
auf die Gesetze nehmen (Wir sind drin !, Phönix).
In einer weiteren Sendung hielt der militärpolitische Berater der Bundesregierung in
Kabul in einem Brandbrief z.B. fest, "Es gibt keine Entschuldigung für das durch
unsere westlichen Militärs erzeugte Leid unter den unbeteiligten und unschuldigen
Menschen." oder "Es ist unerträglich, daß unsere Koalitionstruppen und ISAF
inzwischen bewußt Teile der Zivilbevölkerung und damit erhoffte Keime der
Zivilgesellschaft bekämpfen." oder "Ich stelle dabei zunehmend fest, daß die
militärische Lage unzulässig geschönt dargestellt wird." oder "Das Militär
droht sich zu verselbständigen und von den politischen und völkerrechtlichen Vorgaben zu
lösen. (...) Sorgen Sie bitte mit Ihren politischen Verbindungen dafür, die Militärs in
die Schranken zu weisen."
Außenminister Steinmeier wollte diesen Brief nicht kommentieren (Monitor, ARD).
In der Sendung danach (Berlin Mitte, ZDF) appellierte der bayr. Innenminister Beckstein
(CSU) hinsichtlich der Polizeirazzien in Hamburg scheinheilig und entgegen interner Praxis
darauf, man müsse die unabhängige Justiz, die die Durchsuchungsbefehle erwirkt hatte,
respektieren und verteidigen, statt zu kritisieren. Neben der Richterschaft schloß er die
Bundesstaatsanwaltschaft gleich mit ein, obwohl die nicht zur unabhängigen Justiz
gehört. Heiner Geisler betonte hierzu, er nehme sich das Recht heraus, die
Staatsanwaltschaft öffentlich zu kritisieren. Wir seien kein Obrigkeitsstaat und wir
müssen nicht jede Maßnahme der Bundesanwaltschaft akzeptieren.
Aber die Richter kritisierte er auch nicht, obwohl selbst das durchaus an Stellen möglich
sein muß, wo Insider und Fachleute eine schwerwiegende Unrichtigkeit zweifelsfrei
erkennen. Jede Form von Dogmatik kann letztlich in schwerster Willkür, die teilweise
schon vorliegt, enden, weil so nur einzelne das angeblich Wahre für sich beanspruchen.
Dogmatisch wirkt es auch, wenn Geisler Gewalt völlig ablehnt (0800Berlin,WDR, 05.06.07)
mit der Ausnahme, man würde persönlich gewalttätig angegriffen. Bestimmte bürokratisch
schon bandenmäßige schwerwiegende Eingriffe der Staatsgewalt auf einzelne oder Gruppen
erzeugen jedoch naturbedingt irgendwann Gegenwalt. Angesichts dieser Tatsachen lebt die
Mehrheit der Bürger in fataler Weise noch in einer Scheinwelt. Sie erkennen nicht, wie
durchsetzt der Staatsapparat mit willigen Tätern durchsetzt ist. Damit das funktioniert,
wird ihnen tagtäglich eine bestehende Demokratie und der Rechtsstaat suggeriert.
Bei den Richtern ist es jedenfalls gängige Praxis, daß jegliche noch so objektive Kritik
an ihrer Arbeit zur Rechtlosigkeit des Kritikers führt.
In Bezug auf die Demokratieform - 3-Gewaltendemokratie - hat nur eines Priorität,
nämlich, ob in der Praxis der gewollte Zweck dieser Demokratieform auch stattfindet. Der
Spruch von der Unabhängigkeit der Richter hat in Deutschland nur noch rein dogmatischen
Charakter und dient lediglich kriminellen Ausbeutungs- und Machtinteressen. Der
Rechtsbruch der Richter kommt immer nur in solchen Fällen vor und ist sehr gut mit
allerlei Tricks kaschiert.
Dazu gehören z.B. auch Kritiken einer Sozialrichterin Christine Fuchsloch (Sozialgericht
Berlin), die das SGB II als schlankes kurzes Gesetz mit geringer Regelungsdichte
bezeichnet, bei dem der Gesetzgeber seine Verantwortung an Verwaltung und Gerichte
abgegeben hat. Das führe dazu, daß so schlichte Gesetze nicht gut anzuwenden seien, denn
es sei nicht vorhersehbar, wie der Fall zu entscheiden ist (maybritillner, 04.10.07, ZDF).
Diese berechtigte Kritik wird zum einen von ihren Richterkollegen nicht mitgetragen und
bleibt so zum anderen vom Gesetzgeber ungehört. Ein derart nicht festgelegtes Gesetz
lädt also und das meinte letztlich die Richterin auch, geradezu zu bewußten und
unbewußten Willkürentscheidungen bei den Entscheidungsträgern ein.
In einem anderen Sonderfall (Steuerstundung) kritisierte der BFH (XI R 26/04; Der Fonds,
Heft 1/07) die Regelung zur ehemaligen Mindestbesteuerung (Steuerentlastungsgesetz 99-02)
für grob verfassungswidrig. Die Regelung sei unverständlich, widersprüchlich,
unpraktikabel und nicht mehr justiziabel. Der chaotische Wortlaut sei eine Meisterleistung
an Verschleierungskunst. Inhalt und Systematik erschlössen sich allenfalls mit subtiler
Sachkenntnis, außerordentlichen methodischen Fähigkeiten und einer gewissen Lust zum
Lösen von Denksportaufgaben.
Leider haben beide Kritiken einen besonderen Makel, genau das, was der Vorwurf dieser
Richter ist, muß man ihnen selbst aufgrund vieler ihrer Entscheidungen vorhalten. Dazu
zählen auch das Bundessozialgericht Kassel, der Bundesfinanzhof etc.
Die Diskussion über Gewalt bei Demonstrationen verläuft so skuril, wie vieles andere.
Die Gewalt kann eigentlich dann nicht mehr vertäufelt werden, wenn die friedliche
Inanspruchnahme des Demonstrationsrechts iVm sonstigen demokratischen Mitteln willkürlich
von Staats wegen unfruchtbar bleibt, obwohl schwerste Grundrechte verletzt sind, die der
Bürger nicht mehr in der Lage ist, hinzunehmen. Die Grenze der Ertragbarkeit, die sich
nicht auf Spinnereien stützen darf, muß mindestens erreicht sein. Sie muß sich also
objektiv im täglichen oder zukünftigen Leben in unerträglicher Weise auswirken. Die
Variante "zukünftig" trifft z.B. dann zu, wenn offenkundig zukünftige
schwerwiegende und sich dramatisch auswirkende Umweltverhältnisse zu erwarten sind und
Staatsregierungen dies in Selbstherrlichkeit permanent ignorieren oder Maßnahmeabsichten
dauerhaft vorgeheuchelt werden. Hier gilt auch, diese Erkenntnis muß zweifelsfrei
gesichert und nachweisbar sein. Der Nichtwillen des Staates und dessen Folgen bedürfen
der Eindeutigkeit. Hauptproblem ist bei der Umweltfrage allerdings deren Auswirkung auf
die ökonomischen Machtverhältnisse zwischen konkurrierenden Staaten.
Der Musiker Campino (Die toten Hosen) hatte bedauert, daß die Künstler gegen Armut,
Hunger und Ungerechtigkeit kämpfen müssen. Dafür hätte man eigentlich gewählte
Politiker. Wie Wahr! Es ergibt sich die Frage hieraus, wo die Ursachen hierfür liegen.
Im Sozialismus gab es den demokratischen Zentralismus, der insbesondere darauf abzielte,
mit Delegierten aus allen Teilen des Landes,die insbesondere von Arbeitskollektiven
aufzustellen waren, eine hinreichende Unabhängigkeit dieser Führungsverantwortlichen zu
erzielen. Tatsächlich führte aber Unwissenheit und Käuflichkeit der Delegierten zu
totaler Hörigkeit und wäre eine noch verheerendere Regierungsform geworden.
Die Parteiendemokratie hat wiederum Verfahrensregeln (Wahlverfahren etc.) geschaffen, die
eine Ausgewogenheit im Parlament nicht ermöglichen. Die etablierten Parteien
untereinander sind sich dahingehend einig, ungebetene Gäste, die charakterlich nicht in
ihr Bild passen, auszugrenzen. Aufgrund der hohen Geldmittel, die in diesen Kreisen im
Umlauf sind, und der Sicherstellung gut bezahlter Zukunftsperspektiven ist denn auch ein
doch noch durch die Maschen Durchgerutschter zunächst widerspenstiger Abgeordnete zu
gewinnen. Die totale Ausnahme erhält für die nächste Wahlperiode keinen oder nur einen
aussichtslosen Listenplatz. Willigen neuen nicht unterwanderten Parteien würden die
Geldmittel fehlen. Auch die Demonstrationen zum G8-Gipfel sind nicht frei von
Durchdringung. Wer z.B. einer von den Grünen inszenierten Vereinigung "Mehr
Demokratie e.V." uneingeschränkt folgt und dabei völlig ignoriert, daß die Grünen
am unnötigen Sozialkahlschlag und Militäreinsatz (Kosovo) maßgeblichen Anteil hatten,
dem fehlt entweder die notwendige Erkenntnis- und Konsequenzfähigkeit oder er ist ein
Träumer. Die Grünen halten laut Insiderwissen alles aus ihrer Führung fern, was
wirkliche Sozial- und Friedenspolitik durchsetzen will.
Wie schwer es ist, eine gesicherte Gleichgewichtung herzustellen, zeigt auch die Forderung
Polens (Quadratwurzelregelung), Großbritanniens und der Niederlande im Rahmen der
EU-Verfassung (Vertrag). Bei Polen und Großbritannien könnten US-Interessen im Spiel
sein. Deutschland hätte aber auch wegen der größten Bevölkerungszahl eine beachtliche
Stimmenmehrheit. Merkels Forderung, sich besser Sachfragen zuzuwenden, soll entweder vom
Hauptproblem ablenken, was sich aber zukünftig für jedes Träumerland nachteilig
auswirken könnte, oder vom Hauptproblem ablenken, um US-Einfluß mit Sicherheit gering zu
halten. Insgesamt befinden sich alle EU-Staaten immer mehr in einem Pokerspiel. Wer die
besten Fäden vorne oder hinten herum zieht, wird der Gewinner sein.
Das irische Volk hatte am 14.06.08 mit "Nein" über den Lissabon-Vertrag
abgestimmt. Bundesaußenminister Steinmeier (SPD) äußerte im Rahmen eines spekulierten
Rettungsplanes hierzu, "Dazu könnte auch gehören, daß Irland einen Weg für sich
findet, für eine Zeit lang aus der europäischen Integration, aus der Förderung des
Integrationsprozesses auszusteigen und den Weg frei zu machen für das Inkrafttreten des
Lissabon-Vertrages unter 26." Laut Nachrichtensprecherin sei hier offenbar das
Kalkül, wenn alle übrigen Mitglieder den Vetrag bis November ratifiziert haben, könnten
die Iren unter Druck geraten und ein zweites Referendum ansetzen (tagesschau, ARD,
14.06.08).
Freundlicher kann man eine Drohung nicht aussprechen (wirtschaftliche Nachteile), sie
entspricht aber nicht dem Vertragsrecht und so ein Vertrag wäre bei zwangsweise erfolgten
Vertragsschluß anfechtbar (analog § 123 BGB).
Im Rahmen des Mordfalles des fünfjährigen Pascal, der Entführung des 3-jährigen Mädchens Maddy und des 17-jährigen Marco (Türkei-Inhaftierter) war aufgefallen, daß nicht der Rechtsstaat die Oberhand über die Fälle hatte, sondern die Öffentlichkeit, insbesondere die Politik, sowie das Strafrecht auf abwegen sei. Im Rahmen des Pascal-Prozesses wurden die Beschuldigten aus Mangel an Beweisen freigesprochen, aber die Richter betonten, es sei höchstwahrscheinlich, daß die Angeklagten die Täter seien und es sich hier um einen Grenzfall handele. Gisela Friedrichsen, Gerichtsreporterin des Spiegel seit 18 Jahren, bemängelte zwar diese Zustände, unerklärlicher Weise stellt sie aber abschließend fest, daß man in Deutschland ein hervorragendes Rechtssystem habe, und man könne darauf stolz sein und solle vertrauen haben (kulturzeit,19.09.07, 3-sat). Diese Aussage kann z.B. darauf beruhen, daß ihr iVm den sich äußerlich korrekten Verhalten der Richter und ihr fehlender notwendiger Rechtskenntnisse ein solches Bild sich darstellt. Ansonsten kämen irgendwelche Abhängigkeitsgründe in Frage.
Während die roten und schwarzen einen Sozialtaumel zelebrieren (Mindestlohn, ALGI), haben diese Parteien hinten herum schon wieder eine Schweinerei ausgeheckt. Mittels Verständigung (Absprachen, Geständnis) zwischen Gericht und Tätern (kurz Deal) wurden bislang schon regelmäßig Wirtschaftsstrafsachen meißt durch Zahlung eines Geldbetrages oder eine milde Bewährungsstrafe beendet (z.B. Hartz, Ackermann). Als Gründe dafür nannte man offiziell Überlastung, schwierige Beweisführung. Inoffiziell gab es natürlich gewichtigere Anliegen, wie z.B. die Ausschließung der Öffentlichkeit bzgl. der kriminellen Unternehmenspraktiken und dem damit häufig verwickelten Staatswesens. Es ist in aller Regel Folge mangelhafter Zivil- und Strafverfolgung, wenn Wirtschaftskriminalität in einem Umfang so zunimmt, daß sich demgemäß der Aufwand der Aufklärung erhöht. Es ist dann aber die Aufgabe des Staates, alle Anstrengungen für eine Normalisierung zu unternehmen.
Richter Faust's (Moabit Kriminalgericht) Variante dazu ist ("Alles was Recht
ist", 1Festival, 16.01.09): Da spiegeln sich natürlich gesellschaftliche Phänomene
wieder. Natürlich hat ein Wirtschaftsstraftäter ganz andere Möglichkeiten, Straftaten
zu begehen und zu verschleiern und ein geringeres Risiko, bestraft zu werden. Eine
Abänderung des Untreuetatbestandes sei ein unbequemes Ding, was möglicherweise auch
damit zusammenhängen mag, daß da natürlich eine größere Nähe der Gesetzgeber zu den
potentiell Betroffenen da ist.
Die Staatsanwältin Vera Junker (Vereinigung Berliner Staatsanwälte) sieht die Rolle der
Politik, was die Justiz angeht, so, daß es aber möglicherweise sogar genehm ist, eine
relativ schwache Justiz zu haben, denn die Justiz sei die einzige, die den Politikern auch
Einhalt gebieten kann.
Diese rechtsstaatlich hoch umstrittenen Absprachen sollen nun stattdessen per Gesetz legalisiert werden (frontal21, ZDF, 13.11.07). Für eine Legalität wird hier und wurde schlichtweg immer ein unabhängiges Verhalten der Richter unterstellt. Justizministerin Zypries meint deshalb auch, "Die Gerechtigkeit bleibt nicht auf der Strecke, denn selbstverständlich wird das Gericht, ehe es eine Verständigung vorschlägt oder mitmacht, sehen, daß alle wesentlichen Teile aufgeklärt werden". Dann fragt man sich, wozu man den Deal, der ohnehin rechtsstaatlich nicht zu erklären ist, noch braucht. Doch nur dann, wenn die erforderliche Beweisbarkeit immer noch fehlt, also nach dem Motto, es wird einfach die Straftat unterstellt und der vermeintlich Schuldige soll wenigstens etwas büßen. Die Praxis lehrt zudem, daß dies nur ein nebensächliches Anliegen ist. Es verursacht nämlich die Ausrede der Unmöglichkeit der vollen Aufklärung auch da, wo man hätte aufklären können. Eine selbständige Entscheidung des Gerichts und zwar im Verhältnis zur Schwere der Tat, dem notwendigen Grundprinzip rechtsstaatlichen Wirkens, kann man so leichter umgehen und den Nachweis nicht pflichtgemäßen Handelns von Staatsanwaltschaft und Gericht verwässern. Auch die in der Sendung genannten und geschädigten Phoenix-Anleger werden sonst, in Zukunft und dem Umfang nach nicht die einzigen bleiben.
Zum Urteil des BVerfG v. 27.02.08 zum BKA-Gesetz (Online-Durchsuchungen) bereiteten die
Bundestagsparteienden dem Zuschauer ein Trauerspiel (Phoenix, 06.03.06). Alle Parteien
warfen allen Parteien, außer den Linken, vor, am bisherigen Inhalt des Gesetzes doch
selbst interessiert gewesen zu sein. Einige Koalitionsmitglieder (u.a. Schäuble) haben
eine Gesetzesänderung garnicht erst für notwendig angesehen, aber die Umsetzung ihrer
Anliegen (ähnlich FBI-Struktur) sehr wohl. Die Grünen hätten in ihrer Regierungszeit
viele Dinge schon mit eingeleitet. Die FDP habe ebenfalls entsprechend mitgewirkt, sich
aber dann beim Bundesverfassungsgericht zum Anschein auf die Kläger- und Beklagtenbank
gesetzt. Nach dem Urteil hätten alle Parteien öffentlich so getan, als wären ihre
Anliegen in der Entscheidung zum tragen gekommen, was klar widersprüchlich sei. Insofern
hatten die Linken keinen Makel zu verzeichnen, aber andernorts sehr wohl. Zum einen hat
unter der Rot-Roten Regierung in Berlin keine Veränderung hinsichtlich der Schweinerei an
den Gerichten stattgefunden (Behörden- und Gerichtsverhalten ist deutlichster Gradmesser
einer Demokratie). Dann haben die Herrschaften ein erhebliches Mitgliederproblem
hinsichtlich deren Gedankenguts (inkl. Vergangenheit) und letztlich hatte Bisky, auch wenn
man das heute nicht so richtig zugeben will, seinen Mitgliedern vor einiger Zeit deutlich
klargemacht, daß allein der Kommunismus angestrebt werde. Ob das wirkliches Anliegen der
Macher der Partei ist, kann noch nicht ausgemacht werden. Der Kommunismus in seiner alten
Fassung, nämlich unzureichender Gewaltenteilung weltweit angewandt, wäre verheerend,
weil es einzelnen niemals zugestanden werden kann, allein zu regieren. Denn in der
Mehrheit der Fälle führt das, rein menschlich charakterlich bedingt, zu einer Diktatur.
Da allerdings der Westen aufgrund seiner Staatsform gezwungen ist und auch danach handelt,
mafiöse Gruppierungen zur Zielerreichung, wiederum eine Diktatur, zu errichten und
errichtet hat, ist es trotz Kritik Pofallas (CDU) schon richtig, daß die Linke in ihrem
Partei-Programm bzgl. eines Gleichgewichtserfordernisses eine Gegenkraft, wie z.B. die
ehemalige Großmacht Sowjetunion, als unabdingbar erkannt hat. Allerdings besteht das
Erfordernis auch dann, wenn die Linken an der Macht wären.
Es bedarf demnach tatsächlich einer Gesellschaftsstruktur in einem Land, die von innen
heraus in der Lage wäre, alle widrigen Kräfte in ihre Schranken zu verweisen ohne
diktatorisch zu werden. Weder GG noch die EU-Verfassung oder die alte DDR-Verfassung etc.
erfüllen dieses Erfordernis, wie die Praxis bislang belegt hat.
Im Rahmen der Love-Parade in Duisburg wurde dem Zuschauer in der Nachrichtensendung
RTLaktuell (27. und 28.07.10) suggeriert, auf den Veranstalter kämen von seiten der
Angehörigen der Verstorbenen Schadensersatzforderungen in Millionenhöhe zu.
Tatsächliches Recht ist aber, daß der Angehörige einen Schock mit einigem
Krankheitswert gehabt haben muß, um überhaupt Schmerzensgeldforderungen geltend machen
zu können. In der Praxis sind solche Klagen meißt erfolglos.
Nun haben wieder Mitbürger feststellen müssen, daß es in Deutschland selbst bei
schwerwiegenden Fällen keine Gerechtigkeit gibt. Die jetzt noch vermeintlich Schuldigen
sollen jeweils nur kleine Fehler begangen haben. Bei den wahren Schuldigen, wie
Verantwortliche des Ordnungsamts Duisburg und der Polizei (Prof. Jahn, Goethe-Uni
Frankfurt/Main, Kulturzeit, 3-sat, 17.01.19), hatte die Staatsanwaltschaft garnicht erst
Anklage erhoben. Das Argument schlußendlich, daß man es wegen der Corona-Pandemie nicht
mehr schaffe (Warum?), vor der Verfolgungsverjährung die Hauptverhandlung zu eröffnen
(04.05.20), scheint -allerdings nur aus der Ferne betrachtet- nur vorgeschoben, wie sich
aus den Äußerungen der Anwälte der Nebenkläger ergab (Es gäbe keinen zwingenden Grund
Verfahren einzustellen.). Das Argument der Richter ist zu fadenscheinig. Das Schlupfloch
des Ablaufs der Verjährung tritt nur ein, wenn Staatsanwaltschaft und Gericht die gesamte
Verjährungszeit untätig geblieben sind. Da fndet sich notfalls gem. § 78 c StGB immer
ein Mittel, die Verjährung zu unterbrechen. Zudem ist gesetzlich nicht geklärt, welche
Strafandrohung für eine nicht oder noch nicht ausreichend geklärte Strafhandlung die
Staatsanwaltschaft vorsehen muß. So kann man z.B. für eine nicht auszuschließende
schwere Körperverletzung nur eine fahrlässige Körperverletzung unterstellen und damit
wird die Strafandrohung geringer und zugleich die Verjährungsfrist kürzer. Das ist imme
dann bedeutsam, wenn die Staatsanwaltschaft die Einstellung des Verfahrens beschließt
wegen Verjährung.
Nach einer von Joschka Fischer (ehemaliger Außenminister) beauftragten Studie (per Erlaß) über die NS-Vergangenheit (Eckart Conze/..., Das Amt und die Vergangenheit, Blessing-Verlag) waren NS-Mitarbeiter auch nach dem Krieg unbehelligt weiter im Auwärtigen Amt tätig. Die bis in die heutige Zeit andauernde Nachrufpraxis aller Mitarbeiter im Auswärtigen Amt bei verstorbenen NS-Mitarbeitern insbesondere aus der NS-Zeit und schwere Hinweise bzgl. Judenverfolgung hatten Fischer zu dieser Studie veranlaßt (kulturzeit,3-sat, 28.10.10).
Nicht aufgearbeitete Naziverstrickungen hat auch die FDP. Die Nachkriegs-FDP versuchte ganz gezielt, ehemaligen Nationalsozialisten eine rechte Heimat zu bieten, nachdem siedie unterwandert hatte. Eine Generalamnestie für NS-Täter wurde gefordert. Die britische Besatzungsmacht sieht die Gefahr einer neuen Nazi-Partei und läßt acht Mitglieder festnehmen wegen Verschwörung gegen die bestehende Ordnung und Gefährdung der Besatzungstruppen. Von den deutschen Gerichten wurden sie jedoch sehr sanft angefaßt. Der BGH hatte 1954 das Verfahren eingestellt, denn die Mitglieder seien zwar bekennende Nationalsozialisten doch die Verschwörung sei ja mißlungen. Selbst ein Großteil der deutschen Berichterstattung hat die britische Intervention als ein Angriff auf die deutsche Souverinät dargestellt. Auch nachher wuchs der Einfluß ehemaliger Nazis in der FDP. Erst mit der sozial-liberalen Koalition in den 70er Jahren sollen diese Kräfte ihren Einfluß verloren haben. Die heutige FDP ist jedenfalls an einer Aufarbeitung nicht interessiert (Frontal21, ZDF, 16.11.10).
Die Rolle der Justiz ist ebenfalls nicht ausreichend erforscht. Der 1933 geborene
Richter Helmut Kramer (ehemals OLG Braunschweig) forscht hierzu Zeit seines Lebens. Fast
alle in den Nürnberger Prozessen verurteilten hohen NS-Justiz-Beamten waren wenig später
wieder im Amt und machten Karriere. Alte und neue Seilschaften verhinderten die
Aufarbeitung. Kramer bekam ein Diszipilinarverfahren in der Sache seines Justizministers.
Desweiteren verweigerten ihm Archive den Zugang und Personalakten verschwanden. Es hatte
sich z.B. herausgestellt, daß sein damaliger Justizminister in einer Doktor-Arbeit von
1936 zur Ausrottung und Ausmerzung aller Minderwertigen aufgerufen hatte. Noch heute soll
in Juristenkreisen ein merkwürdiges Berufsverständnis herumgeistern, nämlich die
Vorstellung, daß der Richter nur das Gesetz anzuwenden braucht ohne eigene Wertung und
Gestaltung. Also die Gefahr, daß da weltanschauliche Vorverständnisse einfließen
können, mache man sich nicht bewußt. In einem Verfahren gegen einen Friedrich Jung
(ehemaliger NS-Generalstaatsanwalt) haben sich ab einem bestimmten Zeitpunkt an höchste
Juristenkreise bis in das Düsseldorfer Justizministerium eingemischt und es wurden
schwere juristische Fehler in dem Prozeß begangen.
Die nun wieder neu im Amt befindlichen ehemaligen Nazis konnten andere wieder nachholen
und so entstanden geradezu Seilschaften und Verbindungslinien. Und auch übernahmen selbst
unbelastete Juristen diese Mentalität. Der Sohn Jungs versuchte z.B. den o.g. Erlaß von
Joschka Fischer zu verhindern. Wie ein brauner Faden durchzieht die
Aufarbeitungsgeschichte die Privilegierung der Täter und Diskriminierung der Opfer. Das
Problem scheine heute nicht so sehr die Vergangenheit zu sein, sondern die Gegenwart
(Kulturzeit, 3-sat, 22.11.10).
Das Imperium schlägt zurück. Gegen den Wikileaks Gründer Assange ist internationaler
Haftbefehl erlassen worden, Server gelöscht und Konten gesperrt worden und das alles ohne
das formale Regeln eingehalten wurden. Seine Beschwerde beim Obersten Gerichtshof in
Stockholm blieb erfolglos. Assange hat eigentlich nur das gemacht, was sonstige Medien
auch machen, nämlich Informationen ihrer Informanten veröffentlicht. Das soll eigentlich
verfaasungsrechtlich geschützt sein. Schlußfolgernd kann nur gesagt werden, Gnade uns
Gott, wenn die westliche Welt einmal die Weltmacht erreichen sollte. Eine ARD-Umfrage
ergab, daß 65 % der Befragten die Geheimhaltung solcher Dokumente befürworteten.
Entweder ist die Umfrage falsch oder die 65 % sind keine Demokraten und wünschen sich
Unrecht und unberechtigte Kriege etc., denn das ist Folge fehlender Wahrheit (Bsp.:
deutsche Rechtsanwendungspraxis, Irak-Krieg).
Auch das gute Einvernehmen der westlichen Regierungen zu den Nordafrikastaaten mit ihren
Despoten vor den Aufständen 2/2011 zeugt vom Charakter des Westens. Der nun mit Vorsicht
ausgedrückte Wunsch nach Demokratisierung in diesen Ländern beruht lediglich auf der
gewünschten Machtverteilung zugunsten des westlichen "demokratischen"
Despotismus.
Genauso hat es mit internationalen Recht nichts gemein, wenn Köhler und Guttenberg
(09.11.10) behaupten, wirtschaftliche Interessen im Ausland müßten militärisch
abgesichert werden, weil es einen Zusammenhang gäbe zu regionaler Sicherheit (Welcher ?).
SPD und Grüne nannten diese Äußerungen lediglich absurd und es fehle das richtige
Verständnis, was natürlich wenig Überzeugungskraft hat, denn es fehlt hier die
sachgerechte rechtliche Bewertung.
Diese Antwort hat ein Staatsanwalt unter Bezug auf § 154 StPO gegeben, auf die
Strafanzeigen zweier durch Betrug Geschädigter (Escher, MDR, 17.12.10), weil der Täter
wegen anderer Straftaten bereits zu einer erheblichen Strafe rechtskräftig verurteilt
worden sein soll. Es handelt sich um einen Gesamtbetrag von 32000,- . Zu zwei Jahren
Bewährungsstrafe wurde der Täter bislang verurteilt. § 154 StPO läßt die
Nichtverfolgung bei unwesentlichen Nebenstraftaten zu, die im Vergleich nicht
beträchtlich ins Gewicht fallen. Diese Rechtsvorschrift ist, wie in der Escher-Sendung
erkennbar, immer dann höchst problematisch, wenn es sich um viele Geschädigte mit einem
in der Summe großen Betrugbetrages handelt. Denn die Staatsanwaltschaft könnte so jeden
einzelnen mit dieser Antwort abbügeln.
Kachelmann hat wohl früher die Hinweise Betroffener nicht ernst genommen. Das könnte
daran liegen, daß das Rechtsbewußtsein zumindest in einem Teil der Bevölkerung stark
verwurzelt ist. Das wiederum kann genetische Gründe haben, hat aber, ähnlich wie bei
anderen Glaubensrichtungen auch, besonders seine Ursache in ideologischer Manipulation
durch Politik und Medien. Dieses Denken wird dann von den Eltern auf die Kinder etc.
übertragen. Das muß nicht bei allen Medien unter Vorsatz geschehen. Moderatoren und
Filmemacher können ebenfalls verblendet sein. Bei den Politikern ist das schon etwas
anderes. Die ihnen bekannten Hilferufe Betroffener und ihre besonderen
Einblicksmöglichkeiten in die wahren Verhältnisse im Justizwesen lassen nur einen
Schluß zu, daß sie, abgesehen von den absichtlichen Verursachern, zumindest diese
Verhältnisse tolerieren. Von der Politik werden die entscheidenden Mißstände nicht
wirklich angegangen. Damit tolerieren sie aber zugleich die Nichterfüllung demokratischer
Strukturen auf der Basis des Grundgesetzes und deshalb existiert eine Demokratie nach dem
Rechtsstaatsprinzip in Wirklichkeit auch nicht.
Man muß kein Hellseher sein, um annehmen zu können, daß der Mann seinen Suizid mit dem
Staat als Verursacher in Verbindung bringen wollte, wenn er die Tat vor dem Reichstag
verübt. Der "Abschiedsbrief" sollte sicherlich der Öffentlichkeit klarstellen,
warum er den Suizid begangen hat. Der Mann konnte nicht ahnen, daß selbst die Polizei und
die Medien wissen, wann sie Informationen geheim halten müssen. Der Affentanz der
Pussy-Riot war den Medien und der Politk hingegen ideologisch bedingt viele Schlagzeilen
wert. Als jedoch klar wird, das sie nicht nur gegen Putins autoritäre Auslegung, sondern
gegen den Kapitalismus als Ganzes kämpfen, distanzieren sich plötzlich viele im
liberalen Westen von den Aktivistinnen (Kulturzeit, 3-sat, 21.11.13). Ganz anders verhält
man sich jedoch bei der Kriminellen Timoschenko.
Bzgl. der westlichen Auslandspolitik ist selbst die manchmal kritische Berichterstattung
recht einseitig (z.B.: Frontal 21, ZDF, 13.11.12). Es ist doch nicht mehr zu übersehen,
daß eine Schach-Matt-Offensive des Westens gegen die Russen im Gange ist. Im
Dokumentarfilm "Pussy-Riot und andere Sünden" (3-sat, 04.02.14) wird das leider
auch von den Medien unterstützt. Pussy-Riot, der Aktionskünstler Pawlenski , zwei
Schriftsteller (Bürgerrechtler) und der Galerist Gelmann (Politstratege) kommen,
abgesehen von zwei Putin-oder kirchenfreundlichen Bürgern von der Straße, darin zu Wort.
Nach Pawlenski war das Gerichtsverfahren gegen Pussy-Riot ein Schauprozeß. PussyRiot
hatte in der Christ-Erlöser Kathedrale gesungen "Mutter Gottes, Jungfrau, vertreibe
Putin! Vertreibe Putin, Vertreibe Putin! Schwarze Kutte, goldene Epauletten, die
Kirchengemeinde kriecht zur Verbeugung, das Gespenst der Freiheit im Himmel, gay pride
wird in Ketten nach Sibirien geschickt. Der KGB-Chef, ihr Oberheiliger, führt
Demonstranten ins Gefängnis ab. Um seine Heiligkeit nicht zu kränken, müssen Frauen
Gebären und Lieben.Scheiße, Scheiße, Scheiße Gottes." An anderer Stelle hatten
sie öffentlich und mit Filmmaterial zum Aufstand in Rußland aufgerufen. Der Moderator
lastete die Einleitung des Strafverfahrens u.a. dem Kreml an, was erfunden ist. Wer
Strafanzeige gestellt hatte oder ob die Staatsanwaltschaft im öffentlichen Interesse
tätig geworden ist oder daß das System einen Zaren will, ein Neofeudalismus besteht oder
Putin das sowjetische Imperium zurückhaben will, ist durch nichts belegt worden. Die
gehorsame Mehrheit des russischen Volkes wird gerügt. Es habe Wahlfälschungen 2011
gegeben.
Solche Auftritte, wie die von Pussy-Riot wird es, abgesehen von NS-Anhängern, in
Deutschland nicht geben, weil jeder Deutsche weiß, was ihm dann blüht, er eben auch
gehorsam ist. So fällt es den deutschen Medien leicht, andere Staaten zu rügen. All den
Beiträgen über diese Staaten fehlt, eine konkrete Darlegung, was diese Menschen dort zu
ihrem Verhalten treibt und ob es berechtigt ist.
Die Hintergründe des Suizids aufzudecken, hätte die dunkle Seite des deutschen Systems der Öffentlichkeit nahe gebracht.
Interessant ist zunächst, daß am 11.01.12 die Sender ARD, ZDF und RTL im Videotext
gleichlautend von einem Unterhaltsrechtsstreit sprachen. Zunächst hat man sich gefragt,
was muß da geschehen sein, wenn wegen einer 1-jährigen Bewährungsstrafe ein Mann zum
Mörder wird. Da haben wohl der Staatsanwalt und der Richter evtl. wieder einmal die
vielleicht rechtfertigenden Argumente des Mannes (Rudolf U.) ignoriert. Nach Aussagen in
den Beiträgen im RTL-Fernsehen dazu, sollen wegen der in letzter Zeit häufiger
vorgekommenen Fälle die Sicherheitsvorkehrungen schon verstärkt worden sein. Trotzdem
hat sich offenbar hier, aber auf jeden Fall allgemein, das Schikaneverhalten dieser
Justizbeamten bislang nicht ansatzweise geändert. Warum gehen gerade diese Beamten für
ihren subjektiven Spaß ein so hohes Lebensrisiko ein?
Zunächst hieß es, zu seiner Tat habe sich der Täter bislang angeblich nicht geäußert
und sein Motiv sei nicht bekannt. Auch hier konnte man (wie immer) nichts zu den Motiven
in Erfahrung bringen. In Vorverhandlungen soll er auch schon aggressiv aufgefallen sein.
Die Antwort folgte am 17.01.12. Die Aussage des Täters ist für sich betrachtet recht
subjektiv, aber aufgrund allgemeiner Erfahrungswerte mit der Justiz glaubwürdig
dahingehend, daß er offenbar zu Recht auch mit positiven Gerichtsurteilen gerechnet
hatte. Die Gerichte haben ihm aber eine gerechte Entscheidung verweigert.
Die Tabuisierung solcher Fälle in der Öffentlichkeit ist ein Fehler. Sie stellen,
abgesehen von dem Einzelfallschicksal, ein erhebliches Demokratiedefizit dar, weil sonst
nämlich erkannt würde, daß dieses Verhalten der Justiz ein bundesweites
gleichgelagertes Problem ist und damit das Mindestmaß an Erfordernis für ein
demokratisches System nicht mehr besteht. Die angebliche Demokratie kann so jederzeit vom
Staat wieder in einen totalen Despotismus umgewandelt werden. Diese Annahme wird noch
dadurch bestärkt, daß allgemein aus allen Regierungskreisen nicht nur nicht gegen diesen
Mißstand vorgegangnen wird, sondern Fehlverhalten von Justizbeamten geschützt wird und
ohne Folgen bleibt. Ausnahmen gibt es manchmal nur, wenn der Fall zu öffentlich ist. Im
Übrigen wäre es sicherlich interessant geworden, wenn auch darüber berichtet worden
wäre, was konkret den Rechtsanwalt Kaiser bzgl. des Richterverhaltens so aufgebracht hat.
Der Angeklagte hat aber offenbar einen Ausnahmerechtsanwalt verpflichten können.
Aus dem Schriftverkehr mit Parlamenten, Ministerien, Behörden und Gerichten läßt sich
heraus lesen, daß die Herrschaften bereit sind, dieses Opfer für ihre Schandtaten zu
bringen. Man braucht also nicht um den Staatsanwalt zu trauern. Er kannte sein Risiko.
Bei den Filmberichten der RTL-, ARD- und ZDF-Nachrichten zum Verhandlungstag fällt auf,
daß nicht einmal Verteidigungsgründe des Angeklagten genannt wurden. Das wäre das
Mindeste einer ordentlichen Berichterstattung gewesen, nämlich daß beide Seiten zu Wort
kommen. Das läßt sich eigentlich nur mit einer absichtlichen Tabuisierung deutschen
Justizunrechts erklären. Analog zur eingeschränkten und manipulierenden
außenpolitischen Berichterstattung setzt sich dieses Verhalten in heiklen und
aufrüttelnden innenpolitischen Fällen fort. Was treibt all diese Nachrichtenleute so an,
die besonderen Wahrheiten nicht öffentlich machen zu wollen.
Vielleicht wird ja dem Angeklagten (ähnlich Stauffenberg, Geschwister Scholl etc.) in
naher Zukunft, wenn die gesellschaftlichen Verhältnisse einen Umsturz erfahren haben, ein
Denkmal gesetzt als erster wirklicher Widerstandskämpfer gegen das deutsche
Justizunrecht, auch wenn er vielleicht selbst bei seiner Tat nicht soweit gedacht haben
könnte.
Der ehemalige Mister Germany Adrian Ursache, der eine Mitgliedschaft als Reichsbüger
bestreitet, hat sich ebenfalls außergewöhnlich verhalten, weshalb er zumindest recht
sicher angenommen haben dürfte, daß die Zwangsversteigerung zu Unrecht erfolgte. Ein
Selbstverteidigungsrecht müßte dann berücksichtigt werden, wenn alle möglichen
gerichtlichen Versuche widerrechtlich zurückgewiesen wurden. Er soll auf den Kopf des
Polizisten gezielt haben, weshalb ihm nun ein Mordversuch unterstellt wird. Die Aussage
des Zeugen müßte genau unter die Lupe genommen werden.
Seit mindestens 2014 werden die Schreibtischtäter an den Gerichten geschützt, indem sich
alle Besucher einer Leibesvisitation unterziehen und ihre Taschen kontrollieren lassen
müssen. Die Richter sind ja von Haus aus schon ein lebensmüder Trupp und mit diesem
Besucherschutz wird es ihnen noch leichter fallen, noch grausamere Urteile zu fällen.
Mit den Staatsdoktrin gerade noch vereinbar schien hingegen der Fall Gustl Mollath
(langjährig unschuldig in Haft) gewesen zu sein, weil in der Tagesschau (ARD) vom
30.11.12 davon berichtet wurde, daß offenbar aufgrund der Intervention durch
Ministerpräsident Seehofer nunmehr die Staatsanwaltschaft einen Antrag auf Wiederaufnahme
des Verfahrens stellen soll.
Hier kann nur schwer gesagt werden, wer nun der Schuldige war. Aber auch hier ist wegen
der Zwangsvollstreckungen der Verdacht nicht abwegig, daß wir es mit einem Justizkrimi zu
tun haben. Den damit verbundenen Risiken sollten sich Behörden und Justiz mehr bewußt
werden.
Am 28.02.14 hat es anscheinend 2 Freibeuter aus Anwaltskanzleien erwischt. Ein
chinesischer Täter hatte 2 Rechtsanwaltskanzleien in einer Scheidungssache beauftragt
gehabt (RTL). Er tötete 2 Menschen, davon eine Rechtsanwältin. Ein Rechtsanwalt der
anderen Kanzlei erlag später an seinen Verletzungen. Am folgenden Tag wurde berichtet, in
der Rechtsangelegenheit habe es sich um eine Strafsache gehandelt, bei der der Täter
seine Chefin geohrfeigt haben soll (RTL). Was ist vorgefallen, daß so etwas zu solchen
Morden eskaliert.
Daß sich der Mann von seinen Anwälten schlecht vertreten gefühlt haben soll, dürfte
nur eine höchst abschwächende Darstellung der Pflichtverletzungen seiner Anwälte
gewesen sein, wenn man bedenkt, welches Haftrisiko der Täter auf sich genommen hat.
Trotz dieser Taten gilt für die Richter, Staats- und Rechtsanwälte das Motto ,
"Weiter so,wie bisher gegen den Bürger". Was treibt nun wieder diese Leute, ihr
Verhalten beizubehalten und solche Risiken in Kauf zu nehmen.
Hinter dem Begriff "Pannenserie" in Verbindung mit den NSU-Morden verbirgt sich
eben nichts anderes als ein großer Sumpf. Auch ist in einem Thüringer
Untersuchungsbericht von einem auffälligen Versagen von Polizei, Verfassungsschutz,
Justiz und Politikern die Rede (tagesthemen, ARD, 21.08.14).
In der Strafsache des ehemaligen Bundespräsidenten Wulf hält der Journalist und
ehemalige Staatsanwalt der süddeutschen Zeitung Heribert Prantl fest, einem Medienexzeß
und Skandalisierungsexzeß folgte ein Ermittlungsexzeß (Kulturzeit, 3-sat, 14.11.13).
Aber er hält auch fest, daß er eine Lanze für die Staatsanwaltschaft bricht, dieser
Laden würde wirklich gut arbeiten. Die Staatsanwälte würden sich mit hervorragenden
juristischen Kenntnissen in wirklich vorbildlicher Weise anstrengen. Es gäbe Ausreißer.
Das Verfahren Wulf sei so ein Ausreißer. Die Art und Weise wie hier agiert wird,
möglicherweise getrieben durch die Politik, den Medien oder Landeskriminalamt und die
Staatsanwaltschaft nicht gebremst wurde, wirft ein ungutes Licht auf die
Staatsanwaltschaft. Diese Art, sich zu präsentiern in Filmmanier, ist ungut. Man muß den
Hintergrund sehen. Die Staatsanwaltschaft hat sich lange Zeit gerade in großen Verfahren,
in Wirtschaftsstrafverfahren unterlegen gefühlt. Wirklich gute Arbeit ist dem
Unterlegensheitsgefühl gewichen. So hat man etwas übertriebenen Selbstbewußtsein Platz
gemacht. Da gäbe es durchaus Ähnlichkeiten zwischen Staatsanwaltschaften, die ermitteln
und den Presseleuten, Journalisten, die recherchieren. Weder die Pressefreiheit noch das
Ermitteln ist die Freiheit zur Selbstbefriedigung und Selbstermächtigung. Es müsse immer
unabhängig und nach beiden Seiten ermittelt werden.
Auch diesem Journalisten ist die Abhängigkeit zur Staatsmacht auf den Leib geschrieben.
Zum einen sind ihm viele staatsanwaltschaftliche Exzesse durch Zuschriften betroffener
Bürger bekannt. Zum anderen ist die staatsanwaltliche Praxis gekennzeichnet durch
Unkenntnis in Rechtsfragen, durch Täuschung geschädigter Bürger und es hat sich auch
gezeigt, daß, offensichtlich aus Kostengründen politisch angeordnet, viele Strafsachen
überhaupt nicht oder nur vom Schreibtisch aus, also ohne ermittelnden und fundierten
Erkenntnisprozeß, behandelt werden. Das gilt auch für verdächtige Todesfälle, bei
denen weitere Ermittlungen zu aufwendig wären. Schlußendlich gibt es durch
Abhängigkeits- und Gefälligkeitsstrukturen einen Personenkreis, gegen den am liebsten
nicht ermittelt wird, außer wenn die Medien viel Wind darum machen.
Hier haben wir den Fall, daß offenkundig der Freispruch der beiden Täter bzgl. der
Messerattacke vom nun sich rächenden Bruder des Getöteten nicht akzeptiert wurde, also
er die Sache wohl besonders anders gesehen haben muß.
Der Täter in Glinde soll ein fürsorglicher Vater gewesen sein und er wurde vom Gericht
in die Psychiatrie eingewiesen (RTL2-News, 24.01.14). Es scheint sich ein neuer Trend
abzuzeichnen bzgl. der sofortigen Einweisung in die Psychiatrie und zwar ohne die
vorherige Erstellung eines medizinisches Gutachtens. Die Vorgehensweise der Gerichte ist
für den Täter schlecht, weil die Psychiater in der Psychiatrie aus was für Gründen
auch immer eher dazu geneigt sein werden, den Täter behalten zu wollen und somit ein
entsprechendes Gutachten erstellen werden.
In der Sendung Kontraste (ARD, 26.06.14) wird davon berichtet, daß
Polizei,Staatsanwaltschaften und Richter rassistische Straftaten nicht als solche
qualifizieren. Z.B. wurde eine eindeutig rassistische Strafhandlung statt eines versuchten
Mordes nur als versuchter Totschlag geahndet. Es habe nach Ansicht des Gerichts keinen
niedrigen Beweggrund gegeben. Das Leitmotiv der Angeklagten sei nicht rassistischer Natur
gewesen, sondern der Geschädigte habe mittels Stock selbst die Handlung provoziert. Diese
Feststellung beruht auf den Aussagen der Täter, was vom Opfer und der Partnerin verneint
wurde. Der Stock liegt auch nicht als Beweis vor. Nach der anwaltlichen Darstellung des
Opfers war offenbar der Sachverhalt so festgestellt worden, daß das Opfer den Stock bei
sich trug, um sich zu wehren. Selbst bei dieser Sachverhaltslage sei es immer noch ein
rassistisch motivierter Angriff gewesen.
Eine Blutspur rechter und rassistischer Gewalt soll sich seit Jahrzehnten durch
Deutschland ziehen, die oft nur unzureichend duch Ermittlungsbehörden und Justiz verfolgt
würden. Die Gerichte würden aber oft rassistische Gründe verneinen. Es wird vermutet,
daß das Problem Rassismus verdrängt werden soll. Europarat und die Vereinten Nationen
verlangen seit langem von Deutschland solche Verbrechen schärfer zu ahnden. Der
Richterbund verneint diesen Vorwurf. Eine aktuelle Studie der TU Dresden zu
vorurteilsmotivierten Gewalttaten besagt das Gegenteil. Danach wurden in Sachsen bezogen
auf ein Jahr polizeilich 122 solcher Delikte aufgeklärt. In nur 39 Anklagen würden diese
Motive auftauchen und in dann nur noch 15 Fällen im Urteil berücksichtigt. Die
Bundesrechtsanwaltskammer sieht in einer Verschärfung des Strafrechts eine
Verselbständigung dahingehend, daß dann der Blick des Richters darauf gelenkt wird,
solche Motive auch dann zu berücksichtigen, obwohl sie in der konkreten Tat garnicht
vorliegen. Mit anderen Worten gesagt, befürchte man ein Gesinnungsstrafrecht.
In der Sendung wurde nicht darauf eingegangen, wie es dazu kommt, daß in ganz Deutschland
Staatsanwälte und Richter erpicht sind, dieses Problem kleinzureden. Es muß hier
offensichtlich staatliche Vorgaben geben, die zumindest im konspirativen Zusammenwirken
dieses Verhalten zur Folge haben.
Ohne Frage ist das Verhalten des NSU-Trios aus niederen und völlig abwegigen
Beweggründen motiviert gewesen. Allerdings hätte Frau Zschäpe in diesem
Gerichtsverfahren schreiben können, was sie wollte. Die praktische Erfahrung bzgl.
solcher Anträge zeigt, sie hätte wegen des hohen Auslegungsspielraumes nie ihre
Pflichtverteidiger losgekriegt. Der Grund ist, daß die Richter ebenfalls aus niederen und
völlig abwegigen Gründen entscheiden, statt sachlich neutral und angemessen.
Theorie ist eigentlich: Anspruch auf Entpflichtung des beigeordneten Rechtsanwalts hat die
Partei, wenn das Vertrauensverhältnis tiefgreifend und nachhaltig gestört ist (BGH
NJW-RR 92, 189). Anspruch auf Beiordnung eines anderen Rechtsanwaltes hat sie, wenn der
Staatskasse keine höheren Ausgaben entstehen, sonst nur dann, wenn das
Vertrauensverhältnis zum beigeordneten RA nicht durch sachlich ungerechtfertigtes und
mutwilliges Verhalten der Partei gestört worden ist (BGH NJW-RR 92, 189).