In der Sendung Umschau (MDR, 19.03.19) wurde mitgeteilt, daß nur 9 Richter an den Bundesgerichten aus dem Osten seien, daß wurde aber noch mit Mangel an Ostrichtern in den 90er Jahren begründet. Die Spitzenbeamten stammen zu 3/4 aus dem Westen. Bei den Staatssekretären der Berliner Regierung ist kein Ostdeutscher vertreten. An den Universitäten gäbe es auch keinen Ostdeutschen. Das alles wird auch mit dem Unvermögen der Ostdeutschen begründet. Da fällt einem leicht der Spruch mit dem Schelm ein.

Am 15.11.06 gab es eine Sendung "hartaberfair" (WDR) mit dem Thema "Ist die Justiz zu lahm" und sprach speziell Sexualstraftäter an. Dieses Thema suggeriert das Bestehen einer "nur" lahmen Justiz und unterstellt das sonst richtige funktionieren derselben.

Zudem hatte obiger Strafverteidiger besonders betont, "Ich muß hier eine Lanze brechen, wir haben eine ganz tolle Justiz, in dem Rahmen in dem eine Justiz überhaupt möglich ist. Wenn sie in andere Länder gucken, was in Italien, in Amerika an Justiz herrscht, dann können sie sich nur von schreiben, wenn sie in Deutschland sind und bitte sprechen Sie unseren Richtern, unseren Staatsanwälten und unseren Gutachtern nicht den Willen ab, das Beste aus dem zu machen, was zu machen ist. Justiz ist menschlich und die oben haben eine schwarze Robe an, wir haben eine schwarze Robe an, das macht uns aber nicht zu Hellsehern und wir können nur eins machen, wir können nur mit dem umgehen, was wir geliefert bekommen mit dem klassischen Beweismittel, den Psychiatern und der Psychologe kann nur mit dem umgehen, was er geliefert bekommt, nämlich den Menschen, den er zu beurteilen hat. Da werden natürlich Fehler gemacht und ich greife auf, was sie (Mutter eines Mordopfers) gesagt haben, jawoll, es gibt ein Restrisiko. Das stimmt leider."

Das ist die Argumentationsmethode eines hochwertigen Populisten.
Die Vorgehensweise muß stattdessen, Unabhängigkeit aller Beteiligten vorausgesetzt, folgende sein
- eine Statistik gibt zuallererst Auskunft über die Straftäterentwicklung; anderweitig sind Mängel bekannt geworden
- die Politik hat mit Gesetzes- , Strafmaß- und Richtlinienanpassung, Vorsorge, Therapie, soziale Umstände sowie Anleitung und Weiterbildung von Juristen, Psychiatern etc. zu reagieren. Alle haben ihre Pflichten einzuhalten und sind daraufhin regelmäßig zu kontrollieren.

Ziel muß die optimale Minimierung der Straftaten sein. Ein Restrisiko gibt es überall. Wenn nach einem Schuldigen gesucht wird, ist dieser entlarvt, wenn eines der o.g. Kriterien nicht erfüllt wurde.
Die Verdummungsaktion des Herrn Endres, aber auch die Diskussion in der Sendung hatten schon etwas groteskes. Man braucht nur die Verfahrensakten hernehmen und die Straftäter inklusive ihrer Unterlagen zu hören, dann erkennt man sehr schnell, woran das System vor allem krankt, nämlich am unzureichenden Willen einiger oder aller Beteiligten bis hin zu willkürlichen und korrupten Verhaltens. Dies mußte selbst der Sohn des von der RAF ermordeten Generalbundesanwalts Buback feststellen (s. sein Buch "Der zweite Tod meines Vaters"). Trotz aller loyaler Bekundungen des Sohnes bzgl. der Aufklärung der Mordumstände (kulturzeit, 3-Sat, Internet) kann nur schwerlich verstanden werden, daß er offenbar unterstellt, sein Vater hätte mit den Machenschaften in der deutschen Justiz nichts zu tun gehabt. Zudem ist ihm bekannt, daß sein Vater 1940 mit 20 Jahren in die NSDAP eingetreten war (kulturzeit, 3-sat, 15.03.11).
Für eine vergleichende Betrachtungsweise mit den Ländern Italien oder USA ist im Recht überhaupt kein Platz. Denn wie will man dem Herrn Wörz im nachfolgenden Beispiel plausibel machen, er solle sich mit seiner Situation abfinden, in anderen Ländern würden schlimmere Zustände herrschen. In einem Willkürsystem (z.B. USA), in dem auch Unschuldige zum Tode verurteilt werden, kann natürlich eine längere rechtswidrige Haftstrafe zum reinsten Kuraufenthalt mutieren. Herr Wörz, der in keinster Weise gewaltveranlagt ist, meinte, er würde sich in einer ihn stark belastenden Warteschleife befinden. Denn es ging bei ihm darum, ob die Richter seine Unschuld feststellen würden oder nicht und damit um Freiheit oder weitere dauerhafte Unfreiheit.
Dieser schwer ertragbare seelische Zustand, der auch gewaltsames Handeln auslösen kann, ist unseren Mitmenschen nicht bewußt. Wenn der Gewaltakt dann eintritt, fragen sich alle verwundert, wie das passieren konnte und geben dem Täter die Schuld. Er hätte aber bei diesem Gewaltakt an sich keine schuld, wenn in dem ursächlichen Gerichtsverfahren objektiv schwere Verfahrensfehler und/oder Willkürentscheidungen stattgefunden haben, die er auch mit allen Rechtsmitteln angegangen ist und diese wiederum willkürlich negativ beschieden wurden. Eine Schuld hier ergibt sich lediglich aus der Staats- und Rechtstheorie, die dem Staat allgemein eine Hoheitsgewalt einräumt und eine Selbstverteidigung nicht billigt. Doch diese Theorie läuft und muß bei einem Willkürstaat ins Leere laufen. Der in einem Staatswesen festgelegte Schlichter Staat muß schon im notwendigen Maß seinen Pflichten nachkommen.
Im Fall Buback muß dem Sohn zugute gehalten werden, daß er bzgl. der Aufklärung des Verbrechens an seinem Vater richtig vorgegangen ist. Er hat in neutraler, sachlicher und logischer Weise die Zeugen gehört, die vorhandenen Unterlagen bewertet und den wahren Tathergang zu rekonstruieren versucht. Die Auffassungen des Anwaltes Walter Venedey von Verena Becker, der Journalistin des Spiegel Gisela Friedrichsen und Wolfgang Steinke (BKA-Abteilungspräsident 1977) im Film Buback (ZDF-info, 01.11.13) bzgl. des Verhaltens des Sohnes haben lediglich den Zweck, ihn zu denunzieren. Für Herrn Venedey ist Wahrheit immer trivialer, man habe natürlich die Neigung sich mehr für die Kriminalromane und ein bißchen für Fiktion zu interessieren, als für die Fakten, wie sie nunmal sind. Er glaubt, daß sei das Dilemma von Herrn Buback. Frau Friedrichsen hält ihn für verbohrt, wenn nicht gar krank. Er habe sich in der Sache verrannt und nicht eingesehen, daß das Recht nicht um jeden Preis zur Verfügung steht, wenn der Fall nicht aufklärbar ist. Der Abteilungspräsident meint sogar, es sei doch eigentlich egal, wer seinen Vater erschossen hat. Er könne nicht nachvollziehen, warum er das unbedingt wissen will.
Hinweis, dieses Verlangen ergibt sich aus den Grundrechten (zum besseren Verständnis - den Naturrechten).

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Richter Gehrke räumte im Rahmen des Falles Kachelmann ein, kein Mitglied der Justiz gibt gerne zu, daß er Fehler gemacht hat (Panorama, Das Erste, 26.10.17). Eigentlich sind diese Fehler idR bewußtes Handeln der Richter.
Es müßte eigentlich klar sein, daß ein Mensch mit so einer Charakterschwäche für das Richteramt ungeeignet ist, weil er nicht in der Lage ist, seine Rechtsfehler zu korrigieren, was aber vom Gesetzgeber doch gerade mittels der Gehörsrüge gefordert wird. Wegen bestehender Egoismen oder Narzismen in Verbindung mit der allgemein bekannten Schwäche von Ärzten und Richtern, die mit dem Sprichwort, "Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus" erklärt wird und ein Nichteingreifen in fehlerhafte Gutachten und Entscheidungen verursacht, ist dann das regelmäßige Unrechtsurteil perfekt. Das Bundesverfassungsgericht sagt hierzu, "Begeht das Rechtsbehelfsgericht (infolge des letzten Rechtsbehelfs der Anhörungsrüge) einen Fehler im Zuge der Überprüfung, ob Art. 103 Abs. 1 GG bei der vorangegangenen gerichtlichen Verfahrensdurchführung beachtet worden ist, führt dies nicht zur erneuten Eröffnung des Rechtswegs. Auch hier gilt, dass ein Risiko fehlerhafter Überprüfung hinzunehmen ist. Das gebotene Mindestmaß an Rechtsschutz ist jedenfalls gewahrt. Nunmehr darf das Gebot der Rechtssicherheit Vorrang haben." (BVerfG 1 PBvU 1/02 Rn 46).
Im Klartext heißt das, derselbe Richter bestimmt allein, ob er dem geschriebenen und sachlichen Recht genüge tun will, egal wie schwerwiegend der Rechtsverstoß war. Der Betroffene hat diese Entscheidung, die zudem nur kurz begründet werden muß (BT-DR 15/3706; BVerfG NJW 90, 566) hinzunehmen. Das Bundesverfassungsgericht hat zwar noch eine Eingriffsmöglichkeit, wenn den Betroffenen die Entscheidung in existentieller Weise betrifft (aaO, Rn 57), dem das BVerfG aber in der Regel nicht nachkommt und das insbesondere deshalb, weil es keine Begründungspflicht mehr hat. Hier bestehe eine Leerlaufkette, weil keine inhaltliche Begründung in der Revisions-, Anhörungsrüge- und Verfassungsgerichtsentscheidung erfolgen muß (ebenso RA Prof. Dr. Zuck u.a. in NJW 08, 479; NJW 07, 2363) und zur Folge hat, daß an sich jede rechtswidrige Entscheidung erlaubt ist und rechtskräftig wird. RA Dr. Sangmeister sah darin einen Obrigkeitsstaat statt Rechtsstaat (NJW 07, 2363). Eine ablehnende Rechtsmittelentscheidung muß erkennen lassen, warum ein gerügter Verfahrensverstoß nicht besteht. Somit sind die bestehenden Verfahrensregeln rechtsstaatswidrig, weil der Schwerpunkt der hinzunehmenden Entscheidung nicht im Ausnahme- oder Sonderfall liegt (z.B. besonders schwierige und unauflösliche komplizierte Umstände, die eine exakte Entscheidung unmöglich machen), sondern staatlich oder von Richtern manipulativ herbeigeführt werden kann. Das BVerfG tut nur theoretisch und verklauseliert so, daß es ihm um die Wahrung der Rechtsstaatlichkeit geht. Man will dem Bürger nur suggerieren, daß alles rechtsstaatlich zugeht.
Z.B. im Fall Toth, dem Mord an seiner Tante vorgeworfen wurde und er deswegen hinter Gittern sitzt, meinte der bekannte Rechtsanwalt Witting, daß der BGH und das Bundesverfassungsgericht die wohlbegründete Revision, Beschwerden ohne Begründung binnen kurzer Zeit verworfen haben und es sich um konstruierte Urteile, die auf Spekulationen und Mutmaßungen aufbauten, handelte (Frontal21, ZDF, 19.02.19). Der ebenfalls bekannte Rechtsanwalt Strate stützt seinen Einwand auf nicht richtig bewertete DNA-Spuren und dahingehend keine Beweiskraft vorliege. Das Tatgeschehen ist von einem Gutachterteam um Axel Petermann (ehemals Kripo Bremen, operative Fallanalyse) nachvollzogen worden, wobei vorgeworfene Handschuhspuren nicht nachweisbar waren und der Täter an einem anderen Ort gestanden haben muß. Vermeintliche Handschuhspuren an der Kleidung des Opfers gab es nicht, sondern nur eine blutdurchdrängte Struktur des Gewebes. Wiederaufnahmeverfahren würden in Deutschland laut einer Dissertation nur sehr selten geschehen. Seit den 70er Jahren gäbe es keine Statistik mehr bzgl. Erfolg eines Wiederaufnahmeverfahrens. Es werde eine Erfolgsquote von 0 - 3 % angenommen. Laut Strate wären die Hürden fast nicht zu nehmen. Das Bundesjustizministerium verwies auf den Bericht einer Expertenkommission von 2015, die das Wiederaufnahmerecht als genügend ansah. In der Kommission saßen Richter, Staatsanwälte und Strafrerchtsanwälte. Nur die Anwälte sahen Änderungsbedarf. 
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Im Fall Gendizki, der bereits 10 Jahre in Haft sitzt wegen Mordes, hatten die Staatsanwaltschaft und das Gericht einen Tathergang erfunden unter Ignorierung von Einwänden. Die Tode war ertrunken in ihrer Wanne gefunden worden. Es war erstens eingewandt worden, daß die Tode immer ihre Wäsche einweichte, bevor sie sie zur Reinigung gab und zweitens daß sie auch schon Ohnmachtsanfälle hatte. Von der gesicherten nicht wasserdichten Armbanduhr war kein Foto gemacht worden mit ihrer augenblicklichen Zeitanzeige, weil die Verteidigung für ein Wiederaufnahmeverfahren davon ausgeht, daß die Uhr zur Tatzeit stehen geblieben sein dürfte. Zur Tatzeit hatte der Beschuldigte ein Alibi. Schwerwiegendster Punkt ist aber, daß sich die Uhr nicht mehr in den Aservaten befindet.

Insgesamt kommt es nicht selten vor, daß ein vermeintliches Motiv, wie Geldsorgen und Vermutungen oder Möglichkeiten zur Art der Tatausführung für eine Verurteilung herhalten müssen, statt konkrete Anhaltspunkte zu benennen, um eine gesicherte tatsächliche Grundlage zu belegen.

So ist es auch nicht verwunderlich, wenn auch der Politiker und Rechtsanwalt Gerhard Baum (FDP) meint (hartaberfair, Das Erste, 19.02.18), das muß auch mal gesagt werden, unser Rechtsstaat funktioniert. Man könne hier bei einzelnen Fehleinschätzungen und -urteilen keine Richterschelte machen und sagen der Staat hat versagt. Es gäbe unzählige Urteile, die in Ordnung sind. Man müsse für diese Ausnahmefälle höchstens fragen, was können wir ändern, zB. die Gesetze.
Das ist eine totale Realitätsverfälschung. Es ist richtig, es sind nicht alle Urteile falsch, aber besonders die, bei denen staatliche Interessen durch die Prozeßpartei berührt werden, wie bei Prozessen gegen staatliche Institutionen; Banken; Ärzte (bei eu-Rente, Arbeitsunfall etc.) u.ä.. Auch das Interesse zur Gebührenmaximierung führt häufig zu unnötigen Rechtsmittelinstanzen. Weitere Gründe sind charakterlich bedingte Schädigungsabsichten sowie Unwissenheit der Richter und Täuschungsmanöver bzgl. geltenden Rechts. Dieses Unrecht wird dadurch zementiert, daß die Rechtsmittelinstanzen und die Dienstaufsicht idR nicht gegen die unvertretbaren Fehlentscheidungen vorgehen. Die Dienstvorgesetzten behaupten alle rechtswidrig, sie hätten überhaupt kein Eingriffsrecht in Urteile, obwohl dieses Recht bei einem unzweifelhaft offensichtlichen Fehlgriff besteht. Am Bundesverfassungsgericht wird von allen rechtswidrig behauptet, eine Dienstaufsicht gebe es bei Bundesverfassungsrichtern nicht. Und für eine Gesetzesänderung (z.B. Vereinfachung des Prozeßrechts) findet sich eben kein Abgeordneter, Minister oder Kanzler.
Dieser Zusammenhang zeigt auf, daß der angebliche Rechtsstaat in Wirklichkeit ein Unrechtsstaat ist, was aber von den etablierten Medien, abgesehen von den einzelnen Mängelvorwürfen, nicht klargestellt wird.

Im Übrigen erleichtern die simplen Forderungen des einfachen Volkes nach radikalem Wegsperren ohne ernsthafte Einzelfallprüfung der Politik und Justiz nur, noch willkürlicher und rechtloser mit seinen Bürgern umgehen zu können.

In den Filmbeiträgen des WDR (11.10.06) über das Psychiatrie- und Justizopfer Vera Stein, des BR (11.10.06) über das Strafjustizopfer Stellwag und des 3-sat (20.07.06) über das Strafjustizopfer Wörz haben wir weitere öffentliche Beiträge zum Nichtwillen der Justiz etc. vorliegen.

Vera Stein ist Psychiatrieopfer, das in zwei psychiatrischen Kliniken als psychisch krank behandelt und dort vieler Lebensjahre beraubt und gesundheitlich zerstört wurde. Schadensersatzansprüche sind von der deutschen Justiz trotz positiver Entscheidung des EGMR (Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte) vereitelt worden.

Herr Stellwag saß 8 Jahre unschuldig in Haft, weil ein Gutachter bei der Auswertung des Fotos einer Überwachungskamera in seinem anthropologischen Gutachten ihn einwandfrei identifizierte. Dieser Gutachter ist für sein Versagen auch in vielen anderen Fällen bekannt. Trotzdem wird er weiterhin von Gerichten als Gutachter bestellt. Herr Stellwag hatte zudem Haftverschärfung, weil er die ihm vorgeworfene Tat immer bestritten hatte, anstatt das Staatsanwaltschaft und Gericht dies zum Anlaß genommen hätten, eine weitere Prüfung der Sachlage vorzunehmen. Auch dieses Verhalten ist typisch.

Herr Wörz hätte angeblich einen Mord begehen wollen und ist deshalb zu 11 Jahren Haft verurteilt worden. Das zugrundeliegende Strafurteil basierte auf einem Indizienbeweis. Es wurde dann in einer Urteilsbegründung in einem gerichtlichen Schadensersatzverfahren des Opfers festgestellt, daß einseitige und unzureichende Polizeiermittlungen gelaufen sind. Im Wiederaufnahmeverfahren hatten vorgetragene Widersprüche zum Tathergang und Zeugenaussagen für das Gericht wenig Bedeutung, offenbar mit dem Trickvorwand, es müßten neue Beweise angeführt werden, was gesetzlich auch so vorgeschrieben, aber gern von den Gerichten hinsichtlich der Anforderungen fehlinterpretiert wird. Es erging somit ein negativer Gerichtsbeschluß, der erst im Beschwerdeverfahren durch das Beschwerdegericht wieder aufgehoben wurde. Ein BKA-Gutachten kommt dann zur Unschuld des Herrn Wörz und das LG Mannheim mußte ihn freisprechen.
Das gerichtliche Hauptverfahren und sogar das anfängliche Wiederaufnahmeverfahren waren also stark mängelbehaftet und abwimmelnd geführt worden, denn man wollte einen Täter. Bis heute ist nämlich der wahre Täter noch nicht ermittelt worden. Da Polizisten in die Sache mit verwickelt waren, ist auch der Nichtwille der Ermittlung des wahren Täters vorstellbar.
2006 hebte der BGH den Freispruch wieder auf, aber das LG Mannheim sprach Wörz am 22.10.09 wieder frei (RTL-Nachrichten, 22.10.09). Das Gericht glaubt nunmehr, der wahre Täter komme aus Polizeikreisen, ein Kommissar, der damals heimlicher Geliebter des Opfers war und kein Alibi hat. Die Staatsanwaltschaft legte allerdings erneut Revision beim BGH ein.
Wörz meint in der Sendung -Menschen bei Maischberger- (ARD, 20.04.10) auf die Frage nach Haftentschädigung, die Justiz habe sein Leben kaputt gemacht und er wird nicht von Null, sondern von Minus anfangen müssen. Die könne mir das garnicht mehr zahlen, was die mir kaputt gemacht haben. Seine Ex-Frau, sein Sohn und er seien Opfer.
In der Dokumentation (ARD, 29.06.10) wurde der gesamte Wörz-Fall nochmals behandelt. Auffällig war darin, daß sich ein Polizeibeamter wunderte, früher nicht als Zeuge geladen worden zu sein und man sich über ein Plädoyer der Staatsanwaltschaft auslies, weil das Plädoyer auf einen Freispruch hindeutete, aber am Ende eine 9-jährige Haftstrafe gefordert wurde. Zum einen ist es schon ab Beginn des Strafverfahrens auch Sache des Wörzanwalts Gorka (seit 1999) alle maßgeblichen Zeugen für eine Vernehmung zu benennen. Desweiteren ist es nicht selten, daß Plädoyers der Staatsanwaltschaft und Gerichte den Beschuldigten zunächst in eine Hoffnung des Freispruchs oder milder Strafe wiegen, um dann zum Entsetzen des Beschuldigten das hohe Strafmaß zu verkünden.
Wörz ist am 15.12.10 endgültig vom BGH freigesprochen worden.

Im Fall Feineis (RTL, 08.07.07), soll die Tochter (Lehrerin) ihre Mutter mehrfach im Haus (Arnstein) erstochen haben (07.09.2002). Sie hatte sich zur Tatzeit im Haus aufgehalten. Nach Auffassung ihres Anwaltes sei die Indizienkette nicht geschlossen gewesen und das Gericht habe mit Gewalt irgendwelche Gründe gesucht, um Frau Hartung zu verurteilen. Sie erhielt 15 Jahre Haftstrafe und sitzt seit 5 Jahren in Haft. Frau Thomaka, eine Freundin, meint, Recht haben und Recht bekommen sei offenbar zweierlei. Sie verkennt bei dem Spruch, die Rechtsprechung hat bestimmte Regeln zur Rechtsfindung, die allerdings so gestaltet sein muß, daß eine sachgemäße Rechtsfindung auch erfolgen kann und daran mangelt es in Deutschland. Angebotener Hilfe kam sie trotz ihres Äußerung im Film, sie wolle für die Frau bis zum Schluß kämpfen, nicht nach. Vielleicht ist ihr das deutsche Desaster nun bewußt geworden.

Im Fall Andreas Kühn (Recht brisant, 3-sat, 09.01.08), der bereits 5 Jahre wegen eines angeblichen Tötungsdelikts in Haft ist, hatte ein von der Sendung in Auftrag gegebenes Gutachten ergeben, daß ein maßgebliches Beweisfoto gerade viele nichtidentische Merkmale zu ihm aufwies. Der Moderator sah im Falle der Bestätigung (offenbar spezifisches Gutachten) dieser Erkenntnisse ein Wiederaufnahmeverfahren als dringend erforderlich an, daß aber jetzt schon gegeben ist. Die Kosten dafür können hingegen minimal sein, weil erstens sachlich eine hohe Wahrscheinlichkeit des Obsiegens vorliegt und zweitens das Wiederaufnahmegesuch vom Beschuldigten selbst bei Gericht eingereicht werden kann (Der gesetzliche Grund (s. § 359 StPO) und Beweismittel sind zu benennen). Auch kann und sollte er gem. § 364a,b StPO die Bestellung eines Rechtsanwaltes beantragen. Das gilt auch für gewünschte Wahlverteidiger, wie natürliche Personen oder Vertreter von Vereinen und Verbänden (§ 138 StPO).
Das erstinstanzliche Gericht lehnte den Wiederaufnahmeantrag trotz des neuen Gutachtens ab (Report, ARD, 26.10.09). Der Kriminologe Putzke (Uni Bochum) meint, die Justiz habe kein Interesse daran, erfolgreiche Wiederaufnahmeverfahren durchzuführen, weil es ja irgendwie an der Unfehlbarkeit der Justiz kratzt. Zweitens gäbe es in der Politik keine Lobby für Unschuldige, die im Gefängnis sitzen. Der Einsatz für diesen geringen Personenkreis lohne sich nicht. Das OLG Stuttgart beschließt dann doch am 23.07.09 unerwartet, das Verfahren gegen Andreas Kühn wird wieder aufgenommen.

In 3 weiteren Fällen wurde den Betroffenen Brandstiftung teils mit Todesfolge vorgeworfen (Umschau, MDR, 01.07.08). Eine Frau (Arzthelferin) sollte eine lebenslange Haftstrafe verbüßen. Im zweiten Fall saß der Betroffene (Finanzfachmann) 6 Monate im Gefängnis. 2 1/2 Jahre Haft sollte ein Dritter (Computerspezialist) verbüßen, der erst in zweiter Instanz frei gesprochen wurde. Bei allen war aber mehr oder weniger die Lebenssituation zerstört. Das LKA Berlin hatte unrichtige Brandbefunde vorgelegt, was gängige Praxis sein soll. Festgestellter Spiritus bedeute Brandstiftung. Ein neutraler Gutachter verneinte zweifelsfrei diese Feststellungen zum einen von der Art des Brandverlaufes sowie brandtypischer Erscheinungen her, zum anderen entstehen Spiritus enthaltende Stoffe bei Verbrennung von Holz. Den ebenso aussagenden Gutachtern im gerichtlichen Verfahren glaubten die Richter nicht, was besonders die Arzthelferin stark betroffen hätte (Mord). Ein RA Körner konnte beim BGH die Aufhebung des Urteils bewirken wegen mangelnder Begründetheit des Urteils. In anderen Verfahren ist die Erstellung eines separaten Gutachtens sogar verneint worden. Das LKA Gutachten genügte den Richtern.
Wegen der Häufigkeit der Art (196 Fälle) kann eine Absprache mit dem LKA nicht mehr ausgeschlossen werden. Ähnliches kann uns mit dem neuen BKA-Gesetz entstehen.

Im Fall Böhringer (Recht brisant, 3-sat, 07.08.08) soll ihr Neffe sie ermordet haben. Er sitzt seit Mai 2006 in Haft. Als Unschuldsbeweis ging er in einen 5-wöchigen Hungerstreik und setzte 100000 € Belohnung aus für Hinweise, die ihn entlasten könnten. In dem Indizienprozeß wurde bekannt gemacht, daß er kein Alibi und sein Jura-Studium an den Nagel gehängt habe, weshalb die Ermordete ihn aus dem Testament streichen wollte. In seinem Besitz sollen 2 Geldscheine mit belastenden DNA-Spuren des Opfers gewesen sein, die er angeblich durch Raub erstanden haben soll und zugleich habe er die Wohnung nach dem Testament durchsucht, um seine Erbenstellung zu sichern. Am Tatort seien aber DNA-Spuren gefunden worden, die nicht ihm gehören. Diese Fremd-DNA steht im Zusammenhang mit einem völlig anders gelagerten Mord aus dem Jahre 1981. Der Angeklagte ist zudem Linkshänder. Eine 3D-Rekonstruktion ergab aber, daß der Täter mit der rechten Hand zugeschlagen habe. Es gab 6 Ablehnungsgesuche gegen die Richter, die sämtlichst zurückgewiesen wurden. Obwohl schon die Staatsanwaltschaft und Verteidigung ihre Plädoyer abhielten, ist nach den Dreharbeiten auf Antrag der Verteidigung das Gericht noch einmal in die Beweisaufnahme eingetreten.
Aus diesen Informationen ist insbesondere ein Kausalverlauf zum Mordhergang nicht ersichtlich. Auch fehlt die Argumentation der Verteidigung zur Herkunft der 2 Geldscheine, es aber auch eine Manipulation eines entsprechenden Gutachtens vorliegen könnte, was unter Verhältnissen heutzutage nicht mehr ausgeschlossen werden kann.

Im neu erschienenen Buch "Unrecht im Namen des Volkes" einer Journalistin Sabine Rückert der Zeitung "Die Zeit" beschreibt sie den Fall Bernhard M., der 4 1/2 Jahre (Urteil des LG Osnabrück) zu Unrecht verbüßte (kulturzeit, 19.01.07, 3-sat). Er soll seine Nichte mehrfach vergewaltigt haben. Man glaubte den Aussagen der Nichte. Eine Revision beim BGH wurde wegen Unbegründetheit verworfen. Obwohl in den Strafakten stand, daß sich die Zeugen abgesprochen hatten, daß die Hauptbelastungszeugin ihre Aussagen der Alibilage angepaßt hatte und die Nichte selbst gem. eines Gutachtens noch Jungfrau war, blieb dies bei der Staatsanwaltschaft, Richterschaft und eigentlich auch bei dem Rechtsanwalt des Bernhard M. unberücksichtigt. Auch Ärzte sollen mißbräuchlich funktioniert haben. Die Nichte soll für ihr Handeln Rachemotive wegen angeblicher Gewalttätigkeit gehabt haben, die offenbar nicht zutreffend ist. Ein hartnäckiger Hamburger Anwalt Johannes Schwenn erreichte die Aufhebung der Fehlurteile und er vertritt die Auffassung, daß hohe Schadensersatzansprüche gegen den Staat wegen Verdienstausfall vorliegen. Die tatbeteiligte Justiz wurde wegen Rechtsbeugung und Freiheitsberaubung angezeigt.
Der Schlußsatz des Moderators der Sendung, die Justiz und Ärzte haben insgesamt eine schwere Aufgabe der Wahrheitsfindung, relativiert also wieder obigen Fall. Das ist aber nicht das Thema der Justizkritik, sondern nur die Fälle, die die Justizkritik rechtfertigen, nämlich die zweifelsfrei vorliegenden Verfahrensverstöße mit erheblicher Urteilsmanipulation. Und die gibt es zuhauf. Die Erfahrung mit vielen Rechtsanwälten macht zudem stutzig dahingehend, welche Sonderrolle ein Rechtsanwalt Schwenn, aber auch die von Kurnaz und al Masri beauftragten Rechtsanwälte in diesem Staat innehaben oder ob nur das öffentliche Erscheinungsbild sie positiv rüberkommen läßt.
Der Moderator suggeriert, sicherlich unbewußt, einen Vertrauensbonus in das Justizsystem, was tatsächlich nicht existiert. In Wirklichkeit duldet die Justiz und die Politik, ähnlich wie Steinmeiers (damals Außenminister-jetzt Bundespräsident (13.02.22), SPD) Verhalten bei Kurnaz (Verweigerung Heimreise nach Deutschland), jede erdenkliche Härte, die Folge ihres Handelns sind. In Deutschland reduziert sich Recht der Justiz in seinem Ertrema in Machtstellungen unter Hinnahme schwersten Unrechts ohne das auch nur eine andere staatliche Institution dieses Unrecht beseitigen kann oder will.

In einem weiteren Fall (Panorama, ARD, 25.06.09) wird nach 5 Jahren wiederum Rechtsanwalt Schwenn eingeschaltet. Eine 15-jährige sagte am LG Hannover aus, R. Witte, ein Freund der Familie, soll sie brutal entjungfert und vergewaltigt haben. R. Witte beteuert seine Unschuld. Beweisrechtlich besteht Aussage gegen Aussage, weshalb 3 Glaubwürdigkeitsgutachten erstellt wurden, die die absolute Glaubwürdigkeit des Mädchens bescheinigten. R. Witte wird zu 12 Jahren und 8 Monaten Haft verurteilt. Während er in Haft sitzt, erhebt das Mädchen weitere schwere Vorwürfe gegen Männer. Sie soll im Rahmen eines Mädchenhändlerringes bereits mit 8 entjungfert und mehrfach vergewaltigt worden sein. Die von ihr genannten Orte der Vergewaltigung und Täter lassen sich aber nicht finden. Die Anwältin des Mädchens sagt trotz des offenkundigen Widerspruchs, das Mädchen stehe auch weiterhin zu all ihren Beschuldigungen. Die Neuaussage des Mädchens hatte die Staatsanwaltschaft weder an den RA des R. Witte noch an den BGH, der über eine Revision zu entscheiden hatte, weitergegeben. Stattdessen bleibt die Akte 3 1/2 Jahre einfach liegen. Das Mädchen hätte nach Ansicht der Staatsanwaltschaft hierzu erst weiter vernommen werden müssen. Bzgl. der 3 1/2 Jahre stellt sie nicht nachvollziehbar fest, andere Möglichkeiten hätten nicht zur Verfügung gestanden. RA Schwenn kommt hingegen zu der Auffassung, die Staatsanwaltschaft hat offenbar gemeint, daß könne nur Unruhe in das Verfahren des R. Witte bringen, das verstecken wir mal lieber. Entlastendes Material über Jahre zurückzuhalten, begründet für ihn den Verdacht der strafbaren Rechtsbeugung. Eine Neuüberprüfung der Gutachten ergab viele fachliche Mängel mit Falscheinschätzung des Krankheitsbildes des Mädchens. Der Rechtspsychologe Prof. Köhnken hält fest, daß sind Dinge, wenn das hier ein Studierender in der Klausur schriebe, würde er es ihm um die Ohren hauen und ein Diplomabschluß würde verneint. Ein ehemaliger BGH-Richter meint, die Qualität der Gutachten habe sich allgemein wieder verschlechtert, weshalb die Justiz auch darauf angewiesen sei, schlechte Gutachter zu beauftragen. R. Witte ist nunmehr zunächst auf freien Fuß. Sein Fall wurde neu verhandelt.
Nachtrag: Das Gutachterproblem ist leider nicht nur ein Qualitäts-, sondern auch ein Subjektivitäts- und Manipulationsproblem. Der Charakter oder Abhängigkeiten des Gutachters sind die entscheidenden Größen.
Im Wiederaufnahmeverfahren vor dem LG Lüneburg ergab ein neues Gutachten, daß Mädchen leide an einer Borderlein-Symptomatik, was man schon 2004 hätte erkennen können. Die früheren Gutachten sollen wegen vieler fachlicher Mängel nicht den gesetzlichen Vorgaben des BGH entsprochen haben.
Der Justizminister Bernd Busemann wollte sich zum nun laufenden Verfahren wegen Rechtsbeugung nicht äußern, aber den Zeitraum von über 3 Jahren könne er eigentlich nicht akzeptieren und müsse disziplinarechtliche Konsequenzen und Betrachtungen nach sich ziehen, denn das könne man nicht als Normalablauf in der Justiz akzeptieren. Die Staatsanwaltschaft Hannover sieht jedoch im Fall Witte keine Fehlerhaftigkeit ihres Verhaltens (Panorama, 23.09.10).

In dem Fall Holger Hellblau (Maischberger, ARD, 15.02.11) hatte die Ehefrau mehrere Geliebte und mit einem gab es eine Prügelei zwei Wochen vor dem Mord an dem Geliebten. Herr Hellblau wurde wegen Mordes verurteilt, weil seine Frau dies aussagte und weil im Raum stand, die Frau könne mit den 3 Kindern zum Geliebten ziehen. Er saß 5 Jahre im Gefängnis. Über ein Wiederaufnahmeverfahren kam Herr Hellblau wieder frei, obwohl solche Verfahren in der Rechtswirklichkeit nahezu keine Rolle spielen. Der neue Anwalt erklärte weiter, die Rechtslage sei, das Interesse am Rechtsfrieden eines schon gefundenen Urteils wiegt höher, als die Klärung des letzten Zweifels. Der Tode war in Plastiksäcken eingewickelt gefunden worden. Die Gerichte hatten das Untersuchungsergebnis nicht abgewartet und Herrn Hellblau verurteilt. Aber das Revisionsgericht ignorierte die mittlerweile gefundenen DNA-Ergebnisse, wonach keine DNA-Spuren von Herrn Hellblau, aber von jemand anderen gefunden worden, der gleichermaßen ein Motiv (anderer Geliebter) für die Begehung eines Mordes hatte. Der Freispruch erging im Wiederaufnahmeverfahren, weil die Zweifel daran, daß Herr Hellblau der Täter ist, nicht auszuräumen seien. Besonderheit ist, daß Herr Hellblau während seiner Gefangenschaft nie seine Unschuld beteuerte und dafür in der Sendung auch keine plausible Erklärung lieferte, als das er sich zurückgehalten habe, es gab dort Geschichten und Abwechslung. Auch meinte er, seine Kinder wären bei den Pflegeeltern erstmal gut aufgehoben.

In dem Fall Andreas Werner hatte dieser als Immobilienmakler für den Verschwundenen 1999 ein Grundstück im Wert von 500000,- DM verkauft (Frontal21, ZDF, 17.07.12). Es gab keine Leiche, Zeugen, Geständnis oder Tatwaffe. Aufgrund eines Indizienprozesses ist er zu lebenslanger Haft mit besonderer Schwere der Schuld verurteilt worden. Sein Anwalt hat sich in dem Verfahren offenbar recht passiv verhalten. Neben anderen Gründen gäbe es erhebliche Zweifel bzgl. der Tatzeit, weil Zeugen den Verschwundenen Monate danach noch gesehen haben, was die Richter anzweifelten. Die Tatortrekonstruktion war mangelhaft. Für ein Wiederaufnahmeverfahren kontaktierte Werner 7 Anwälte, was offensichtlich fehlschlug. Die hohen Kosten seien aber nicht der einzige Grund für ein Wiederaufnahmeverfahren meint der Strafrechtler Prof. Putzke. Hierzu gehöre vielleicht ein falsches Berufsethos, die es als Demütigung, als Niederlage empfinden, wenn ein Wiederaufnahmeverfahren erfolgreich ist. Rechtsanwalt Gorka meint, heutzutage sei es so, daß mit Begründungen, die eine sehr sehr weite Auslegung haben, Wiederaufnahmeanträge von vielen Verurteilten abgelehnt werden. Z.B. wurde ein Wiederaufnahmeverfahren erst nach Jahren zugelassen, obwohl der Getötete aus seinem Auto aus einem See geborgen wurde und die verurteilten Familienmitgieder nicht schuldig sein konnten. Prof. Putzke geht davon aus, daß viele Unschuldige ihre auferlegte Freiheitsstrafe bis zum Ende verbüßen müssen. Es wäre wichtig, daß sich die Einstellung der Staatsanwälte und der Richter ändert sowie der Grundsatz im Zweifel für den Verurteilten auch im Wiederaufnahmeverfahren gilt.

Im Fall Becker wird er von seiner Tochter beschuldigt, sie mehrfach vergewaltigt zu haben. Allein aufgrund der Aussage der Tocher und ihrer Hausärztin ist er auf 10 Jahre Haft verurteilt worden. Die Ehefrau und andere Angehörige finden vor Gericht kein Gehör. RA Schwenn rügt, daß vom Gericht kein unabhängiger psychologischer Sachverständiger gehört wurde, der nicht der Patientin, sondern der Wahrheit verpflichtet ist. Beckers Beteuerung, er sei unschuldig, wird nicht gehört. Die Tochter hat dann später noch weitere Männer beschuldigt, sogar einen Kriminalbeamten. Deshalb hat wohl die Staatsanwaltschaft diesmal einen psychologischen Gutachter beauftragt, der eine Persönlichkeitsstörung diagnostiziert und ihre Aussage als nicht glaubhaft hält auch im Hinblick des Herrn Becker. Die Staatsanwaltschaft ist aber diesbzgl. nicht tätig geworden. RA Schwenn meint hierzu, "Ein Staatsanwalt, der einen ersichtlich hochwahrscheinlich Unschuldigen in Kenntnis neuer Tatsachen und Beweismittel weiter verbüßen läßt und sich um den Fall nicht kümmert, der macht sich der Rechtsbeugung schuldig." Die Staatsanwaltschaft Halle teilte ohne Begründung mit, eine Wiederaufnahme sei geprüft, aber verworfen worden. RA Schwenn setzte nach 7 Jahren Haft die Freilassung Beckers durch. Das Gericht spricht davon, daß auch Richter nur Menschen sind und Fehler können passieren. Der Landgerichts-Päsident findet, alles sei richtig gelaufen.

In der Dokumentation "Unschuldig in Haft. Wenn der Staat zum Täter wird." (ARD, 21.01.13) wird von dem Lehrer Horst Arnold berichtet, der am 14.09.01 des Jahres 2001 verhaftet wurde. Er wurde beschuldigt, seine Kollegin am 28.08.2001 vergewaltigt zu haben. Die Kollegin hatte 1 Woche danach Anzeige erstattet. Er saß deswegen 5 Jahre in Haft. Es gab nicht einmal Indizienbeweise, ein Motiv etc., was von dem Ermittler der Kripo als sehr ungewöhnlich bezeichnet wurde. Die Kollegin hatte auch ihre Kleidungsstücke über den Hausmüll vernichtet gehabt. Es stand nur Aussage gegen Aussage. Die Kollegin sprach über die Tat auch mit der Frauenbeauftragten der Schule. Die Staatsanwaltschaft Darmstadt glaubte ihr auch, weil ihre Aussage plausibel war, und sein Bestreiten sei lediglich eine Schutzbehauptung gewesen. Das Landgericht Darmstadt verurteilte Horst Arnold zu einer Freihheitsstrafe von 5 Jahren. Der Kripoermittler wurde in der Verhandlung nicht vernommen. Ihn hatte das Urteil gewundert. Arnold kommt auch in die forensische Psychiatrie für eine Therapie wegen des Vergewaltigungsdeliktes und man erwartete von ihm auch ein Geständnis. Der ärztliche Direktor meint hierzu, es läge nicht in der Kompetenz der Klinik ein Gerichtsurteil anzuzweifeln. Im Gutachten bescheinigt man ihm charakterliche Verwahrlosung und schwere seelische Abartigkeit. Der ärztliche Direktor meint, daß sie bei ihren Untersuchungen nicht differenzieren können, ob jemand die Wahrheit sagt oder ob er eine bestimmte Situation vermeiden will. Die Therapie eröffnet einem Patienten nur die Möglichkeit sich zu verändern. Bereits nach seiner Haftzeit mußte die Frauenbeauftragte feststellen, daß die angeblich Vergewaltigte viele unwahre Geschichten, z.B. das man sie versucht habe zu vergiften und der Ermittler sei heimtückisch ermordet worden, erzählte und auch öffentlich machte. Sie schaltete ihren Bruder, der Anwalt ist, ein. Aus den Akten stellte er fest, das die Aussagen des vermeintlichen Opfers in mehreren Punkten nicht haltbar sind, weil praktisch unmöglich. Schwerpunkt war, daß sie behauptete, eine Woche nach der Tat Herrn Arnold auf einem Marktplatz getroffen und er gerufen haben soll: "Ich kriege dich noch, ich werde dich noch bekommen". Das soll aber garnicht möglich gewesen sein, da Arnold zu diesem Zeitpunkt bereits in U-Haft war. Auch soll ihre Vitalität in den Tagen nach der "Tat" nicht den behaupteten Verletzungen entsprochen haben. Nach dem Wiederaufnahmeantrag wurde die Staatsanwaltschaft nicht tätig. Dann im Jahre 2011 wird Arnold vom Landgericht Kassel freigesprochen. Im Juni 2012 stirbt Arnold mit 53 Jahren an einem Herzinfarkt.
Bemerkung: Einen Haken hat die ganze Geschichte noch. Denn zur Zeit des Treffens auf dem Marktplatz kann Arnold nicht in U-Haft gewesen sein (s. o. Zeitangaben über den Zeitraum bis zur Verhaftung).
Nunmehr ist die Kollegin wegen Freiheitsberaubung im besonders schweren Fall angeklagt (RTLII, 25.04.13). Polizei, Gericht und der Gutachter hätten alle vorschnell geurteilt. Die Kollegin soll es auf Arnolds Fachleiterposition abgesehen haben. Das ließ man außer acht und die Verletzungen durch die angebliche Verwaltigung seien nie überprüft worden.

Im Fall des Ulfi K. wegen Mordes an einem Mädchen im Jahre 2001 ist er 2004 aufgrund eines fragwürdigen Geständnisses wegen Mordes verurteilt worden trotz eindeutigen Entlastungszeugen, ohne Beweise und fehlender Leiche. Im Gespräch waren auch mögliche andere Täter und sogar ihre Entführung in die Türkei stand im Raum (Report, Das Erste, 22.04.14). Ihm seien aber auch der sexuelle Mißbrauch anderer Kinder nachgewiesen worden, weswegen er ebenfalls in der Psychiatrie sitzt. Ein Mithäftling Peter Hoffmann war auf ihn angesetzt worden, der dann die Mordtat als Zeuge mittels Falschaussage bestätigte, die ihm von den Polizeibehörden abgerungen wurde (Hallo Deutschland, ZDF, 14.12.13; Doku "Fehlurteile und ihre Opfer", ZDFinfo, 07.11.21). 

Weitere 3 Fälle zeigte Panorama (Das Erste, 23.01.14).

Zur Beerdigung von Fritz Teufel (Bewegung 2. Juni, 68er) sagte Christian Ströbele (Grüne, Rechtsanwalt), Fritz Teufel hat das Sitzen im Gefängnis als wichtigen politischen Akt begriffen, um auch da gesellschaftliche Mißstände aufzuzeigen, z.B., daß die Justiz es fertig bringt, jemand auf Grund fadenscheiniger Indizien 5 Jahre lang in Haft zu halten, obwohl er unschuldig ist und ein einwandfreies Alibi hat (15.07.10, rbb,abendschau).

In 3 Notwehrfällen kommt der Strafrechtler Prof. Erb (Uni Mainz) zu der Feststellung, daß reine Notwehrhandlungen vorlagen. Staatdessen erließen Staatsanwälte Strafbefehle und Richter bis hin zum BGH z.T. auch Haftstrafen (Frontal21, ZDF, 24.08.10). Wie kann das sein. Das Märchen vom Rechtsstaat.


In letzter Zeit kommt es ungewöhnlich häufig vor, daß in solcher Art von Fällen der Täter erschossen wurde, statt ihn kampfunfähig zu machen. Gibt es da eine Order von oben oder was ist hier los?


Zur Justizministerkonferenz (Phönix, 20.11.08) meinte Justizminister Busemann,"Tatsache ist, daß es dann und wann in unserer ausgesprochen gut funktionierenden Justiz auch zu Fehlentscheidungen kommen kann. Das gehört zur Wahrheit, auch in einem Rechtsstaat darf man das sagen, dazu. Es kann zu einer Inhaftierung im Wege der U-Haft kommen, weil es eine Personenverwechselung, eine Falschaussage oder wie auch immer gegeben hat, weswegen jemand in der U-Haft gesessen hat und ist aber völlig unschuldig und zu Unrecht dort gewesen. Oder es gibt, was auch zur Wahrheit gehört, Fehlurteile, daß jemand nach kritischer Beweiswürdigung verurteilt wird, eine bestimmte Tat begangen zu haben. Er wird zu einer Freiheitsstrafe ohne Bewährung verurteilt, sitzt eine gewisse Zeit in der JVA oder die volle Zeit ab und plötzlich stellt sich aufgrund auch neuerer Erkenntnise heraus, er hat zu Unrecht dort gesessen und dann ist natürlich in einem Rechtsstaat etwas wieder gutzumachen." (Entschädigungszahlung)
Er hat vergessen, daß zur Wahrheit auch fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten der Ermittlungs- und Justizbehörden gehört. Weiterhin führen nicht plötzliche Erkenntnisse zu neuer Beweiswürdigung, sondern in aller Regel der massive Widerstand zu Unrecht Inhaftierter mittels Wiederaufnahmeverfahren. Die Staatsanwaltschaft regt dies nur selten an. Ein großer Teil wird die Haft ohne Entschädigung absitzen. Schlußendlich sollen für den Zeitraum 2003 bis 2007 ca. 70000 Entschädigungstage angefallen sein, wozu auch Abschiebehaft gehöre (nehmen wir mal ein Drittel an, die wir wegrechnen). Wenn man dann unterstellt, daß ein Unschuldiger im Mittel 2 Jahre inhaftiert ist, ergeben sich daraus immer noch 64 Personen für den anerkannten Teil der zu Unrecht und gerichtlich klagenden Inhaftierten. Das ist also eine zulässige Quote in einer Demokratie, die jedoch auch zum Mißbrauch einlädt. Der Folgegedanke muß hier klar sein, wer sich irgendwie widersetzt, hat ein gewisses Risiko im Rahmen dieser Quote unschuldig in Haft zu kommen. In der Sendung Klartext (rbb, 26.11.08) wird sogar festgehalten, daß allein im Raum Brandenburg und Berlin in den letzten 3 Jahren eine schuldlose Inhaftierung fast 400 Bürgern passiert sein soll.
Die von der Berliner Justizsenatorin von der Aue (SPD) sicherlich gutgemeinte Anregung, die Haftentschädigung zu erhöhen (gewollt waren 100 € statt 25 €), birgt in einer kostenorientierten Verwaltung evtl. auch das Risiko in sich, daß sich Staatsanwälte, Richter und Rechtsanwälte bzgl. einer umfänglichen Aufklärung von Straftaten noch mehr zurückhalten werden. Nach Frau von der Aue gäbe es zwar auch einen materiellen Schadensersatz, der sich dadurch auszeichne, daß der auch gerichtlich durchgesetzt werden muß, daß heißt also in jedem Einzelfall muß der Schaden in Kausalität zur Haft nachgewiesen werden und darin läge die Schwierigkeit.
Die Schwierigkeit liegt hier im Besonderen in der Ignorierung von PKH-Regeln und angemessener Würdigung des Sachvortrags durch den Richter auch im Hauptverfahren oder in der Vereitelung mittels ungenügenden Vortrags oder Verfahrensfehlern durch den mandatierten Rechtsanwalt.


Das müssen Prüfer gewesen sein, die auf beiden Augen blind sind. Das Grundprinzip in deutschen Behörden und Gerichten unter mit reger Unterstützung von Rechtsanwälten allein schon lautet, alle Mitarbeiter, die rechtswidrige Entscheidungen gefällt haben oder sich rechtswidrig Verhalten haben, sind mit dieser Entscheidung und mit diesem Verhalten geschützt.

Der Kurnaz-Anwalt Docke hat jedenfalls das Verhalten (Nichtstun) der Menschenrechtsbeauftragten Gerd Poppe, Günter Nooke (beide DDR-Bürgerrechtler), Claudia Roth (Grüne), Tom Königs (Mitarbeiter der Vereinten Nationen) gerügt, die in keinster Weise im Fall Kurnaz aktiv geworden sind (Kontraste, 15.02.07, ARD). Für die Bürgerrechtler muß offenbar ein Bürgerrecht etwas anderes sein, als ein Menschenrecht. Diese Antwort ist sicher zu einfach. Eher war nicht einmal das Bürgerrecht für sie ein wahres Ziel gewesen.

Der Herr Justizminister aus Sachsen hatte in der Sendung "sabinechristiansen" (19.11.06, Thema: "Saustall Justiz?") auch nichts anderes im Kopf als den funktionierenden Rechtsstaat suggestiv zu predigen. Der Herr Ströbele (Grüne, MdB, Rechtsanwalt) tat es ihm gleich, indem er besonders betonte, daß weder die Justiz noch die Justizvollzugsanstalten ein Saustall wären. Er versuchte auch sonst, rechtsstaatliches Auftreten zu zeigen und äußerte aber, die Strafvollzugsanstalten hätten keine Lobby. Das ist höchst bedenklich, da Staatspolitik niemals lobbyorientiert, sondern gesellschaftsorientiert stattfinden muß. Die Abläufe an einer JVA gehören zu den allgemeinen Pflichten eines Staatswesens. Eine Lobby kann sich ohnehin hier wohl kaum aufbauen. Das unsere Politiker Lobbydenker sind, ist aber durchaus schon bekannt und weitergehend vorstellbar, doch rechtsstaalich unvertretbar. Dann wurde von ihm auch geäußert, daß letztendlich die schuldhaft Handelnden, ggfs. auch der Minister, die Verantwortung übernehmen müßten. Jedoch hier weiß Herr Ströbele ganz genau, daß er Volksverdummung betreibt, weil für alle führenden Parteien die Frage des sich wirklichen Verantwortens für schuldhaftes Handeln kein Thema war und bleiben wird. Auch der unschuldige Tod (JVA Siegburg u.a.) wird ohne Folgen für die Verantwortlichen billigend in Kauf genommen.
Die ständigen Verbrechen der Richter sind für alle Parteien überhaupt kein Thema. Offenbar dienen alle dem selben Gott. Eine Politik ohne rechtliche Umsetzbarkeit ist eine Scheinpolitik.

In einem Urteil des BGH vom 13.01.10 (1 StR 372/09) finden wir folgenden populistischen Satz der Richter Nack, Elf, Rothfuß, Jäger und Hebenstreit..

 

Den obigen Sendungen, wie auch denen am 22.11.06 (hartaberfair) und am 26.11.06 (christiansen) würde ein Deutschlehrer bescheinigen - Thema verfehlt -.
Im Falle des Amoklaufes in Emsdetten hätten zunächst die Fakten zum Täter geklärt werden müssen und die ergeben sich aus dem gesamten vorliegenden Material. Er war Ex-Realschüler und zweimal sitzengeblieben. Die Schule war vorzeitig beendet worden. Mit manchen Schülern kam er nicht klar. Es kann angenommen werden, daß die berufliche Bewerbung frustrierend gelaufen ist.
Insbesondere sein Abschiedsbrief war wichtig. Schwerpunkt spielte seine Erkenntnis ein "abgefakter Looser" zu sein. Er hätte in der Schule beigebracht bekommen, ein Verlierer zu sein. Dieses Leben habe keinen Platz für Individualisten. Er meint für Leute, die unabhängig sein und nicht vom Staat (Faschisten) etc. gegängelt werden wollen. Seine Handlungen seien ein Resultat dieser Welt. Er sei von anderen nur als Dummer behandelt und von Schülern gedemütigt worden. Niemand solle das Recht haben, unter einem faschistischen Deckmantel aus Gesetzen in fremdes Leben einzugreifen. Seine Rache richte sich besonders gegen das Lehrpersonal, denn die hätten für die Situation gesorgt, in der er sich jetzt befindet. Man würde mit Beginn der Schuleinführung dazu gezwungen, sich der Allgemeinheit der Mehrheit anzupassen. Zu vielen Dingen würde man gezwungen und dadurch Freiheit verlieren und das nenne man dann Volksherrschaft. Fette Politiker würden dumme Sprüche klopfen, ohne eine Lösung präsentieren zu wollen. Niemals lasse sich das fette Stück Scheiße von Rektorin blicken oder sie stehe mit breiten Grinsen auf der Bühne und präsentiere sich. Staat, Staatsdiener und Gläubige - einfach alle seien zum kotzen. "Ich hasse Euch und eure Art, ihr müßt alle sterben." Er wolle nicht länger davon laufen. Er will seinen Teil zur Revolution der Ausgestossenen beitragen. Er will Rache.

Auf einem früheren Internetforum meint er, "Ja es geht um Amoklauf. Ich weiß selber nicht mehr woran ich bin, ich weiß nicht mehr weiter, bitte helft mir.

Der Schauspieler Ralf Möller ging als einziger aber in erheblich abgeschwächter Form auf den Brief ein, Sebastian hätte unter der Leistungsgesellschaft gelitten und das das für ihn frustrierend sei. Das Sozialproblem in Deutschland wurde kurz erwähnt. Der Bildungssenator von Bremen hatte gefordert, daß eine Umstellung in den Schulen dahingehend erfolgen müsse, das die Kinder gestärkt behandelt werden müssen und nicht da, wo sie schwach sind. Die Gesellschaftsumstände würden sich im Verhalten der Jugend wiederspiegeln.

Der Themenschwerpunkt hätte jedoch tatsächlich in der Abarbeitung der Sachlage mit dem Tenor
- Analyse des Charakters des Betroffenen
- Was ist an der Schule speziell schief gelaufen (Schulleistung, Schüler-, Lehrer- und Rektorenverhalten)?
- Analyse widriger gesellschaftlicher Umstände
verlaufen müssen.

Im Übrigen dürften Gewaltspiele sowie Waffenbesitz keinen auslösenden, sondern höchstens ermutigenden Charakter haben, sich zu wehren. Gewaltspiele, wie z.B. realistisches Hals abschneiden, zerplatzende Köpfe etc. sollten ohne Frage verboten werden. Ohne die Möglichkeit der Anwendung von Gegengewalt führt der entstandene seelische Umstand dann bei fielen wahrscheinlich nur zum Suizid und fällt damit höchstens nicht mehr so auf. Am Grundproblem, der Mißachtung von Naturrechten in einer Gesellschaft, ändert sich aber nichts. Im Fall Sebastian B. ist ein etwas übertriebener Freiheitsdrang mit unvertretbaren Grundrechtseinschränkungen kollidiert. Allerdings reichen derzeit bereits schon für das Recht der Gewaltanwendung allein diese Einschränkungen für die dadurch Betroffenen aus, da keine (oder besser ausgedrückt - nur vorgetäuschte Gesellschaftsstrukturen vorhanden sind), die eine anderweitige Lösung möglich machen würden.

Der Mühlhäuser Psychiater Herr Prof. Adler, der auf Amok-Läufer spezialisiert sein soll, macht es sich mit seinen psychiatrisch bedingten 3 Kriterien zur Einordnung von Amok-Läufern zu leicht oder Sebastian B. gehört gar nicht zur Gruppe der Amokläufer, die er in der Sendung beschrieb (kulturzeit, 3-sat, 30.11.06).

Eine psychische Krankheit habe sehr viel mit Amok zu tun (aber nicht immer). Das sei gewissermaßen einer der Rahmen (die Psyche, es gibt also auch andere Rahmen) mit 3 unterschiedlichen Gruppen

1. schizophrene Menschen, die unspezifisch irgendwelche Verfolger in der Welt bekämpfen
2. depressive Menschen, die sich und den ihnen nahestehenden Menschen das Elend der Welt ersparen wollen
3. in der Mitte sind die sehr spektakulären psychopatischen Täter, die einem bestimmten Charateristikum folgen und sich töten, aber andere Freunde zunächst mal, Verwandte angreifen und dann irgendwie unspezifisch alle anderen Menschen.

Bei ihnen gäbe es eine Grübelphase, worauf sie sich zurückziehen. Dann gäbe es einen Raptus, aus dem sie heraus nächstgelegene Menschen, nicht selten Angehörige, angreifen. Dann gibt es ein so wahlloses Rasen, das ist eine dritte Phase und schließlich und endlich die Phase nachdem, wenn sie denn überlebt haben, etwa ein Drittel der Amokläufer überleben nicht, so etwas wie ein (spezifisches) Personalisationssyndrom. Es wäre wie im Film gewesen, man habe einen roten Tiger gesehen oder irgendsoetwas.
Eine Zuordnung auf Sebastian B. hat er tunlichst unterlassen, aber das auch nicht klargestellt. Die Sendung erweckte insgesamt den Anschein, den Charakter der gegenwärtigen Amok-Läufer widerzuspiegeln.

Es ist immer wieder verwunderlich, warum manche Menschen in solchen Fällen Erklärungsversuche aus der "Psyche-Dimension" herzuzaubern trachten, anstatt die erste und allgemein übliche Dimension, nämlich die Gegenreaktion auf ein bestimmtes Verhalten anderer zugrundezulegen. Solange bei Sebastian B. nicht geklärt ist, was konkret in der Schule geschah, das wurde übrigens auch bis heute (30.11.06) bei Steinhäuser nicht getan, ist alles Gerede über die Ursachen überflüssig.

Bei Steinhäuser kann nun aus dem Film "Amok in der Schule" (WDR, 03.05.07) schon sehr zwingend geschlossen werden, daß seine Eltern besonders auf einen Schulabschluß bedacht waren und Schwerpunkt war, daß in Thüringen bei Nichtbestehen des Gymnasiums überhaupt kein Schulabschluß bestünde. Nach dem Rausschmiß aus der Schule hatte Steinhäuser seinen Eltern ein halbes Jahr vorgegaugelt, in die Schule zu gehen, hielt sich aber stattdessen in einem Stammcafe auf. Nach dem halben Jahr führte er seine Amok-Tat aus. Steinhäusers Verhalten läßt zwingend darauf schließen, daß die Notwendigkeit eines Schulabschlusses besondere Wertung fand. Einem Deutsch-Aufsatz in der 11. Klasse ist zudem seine Vorstellung über seine berufliche Entwicklung zu entnehmen. Chaotisches Denken wird hier nicht ersichtlich. Die fehlende Zukunftsperspektive, die halbjährige seelische Zwangslage, seine Fähigkeit des Waffengebrauchs und der gnadenlose Rausschmiß aus der Schule (zerstörte Zukunftsperspektive) dürften die Auslöser für sein Amok-Verhalten gewesen sein. Steinhäuser war wegen Urkundenfälschung (Arztattest zum Tag einer Leistungserhebung) von der Schule geflogen. Der Rausschmiß nur aus diesem einmaligen Grunde (weitere Gründe wurden nie genannt) wäre zumindest unverhältnismäßig gewesen. In rechtlichen Angelegenheiten bedarf es mindestens einer letzten Verwarnung oder vorherigen Belehrung (Lebenspraxis). Was Steinhäuser nicht wußte, in dem Schulabgangsschreiben der Schulleiterin aber anklang, daß es durchaus lohnenswert sein kann, zu versuchen, an einem anderen Gymnasium die Weiterführung der Schule anzustrengen. Das staatliche Schulamt soll (neben dem Gericht) das letzte Wort haben. Diese ihm offiziell nicht bekannte thüringische Verfahrenskonstellation wurde leider in seinem Fall zum Verhängnis, denn sie entsprach nicht der Lebenspraxis eines Jugendlichen.

Im Übrigen ist in den 3 oben genannten Kriterien des Psychiaters das Vorausgehen einer Schädigung des Amok-Läufers durch die, die er als Hauptgegner hatte und dann angegriffen hat, nicht Bedingung, ebensowenig das dann diese nur angegriffen werden. Auch für den Fall des "bestimmten Charakteristikums" (Mitte zw. schizophren und depressiv) fehlen, abgesehen von der Richtigkeit und Zweifelhaftigkeit dieser Erkenntnis, genügend Merkmale einer Zuordnung. Also greift die Unterstellung einer psychischen Ursache offenbar hier nicht. Was anderes ist die Frage, ob seine Gegenwehr (Notwehr) angemessen war. Aber auch jeder andere Schikanierer muß immer damit rechnen, daß die Gegenwehr unverhältnismäßig ausfallen kann. Nicht jeder hat Jura studiert.
Je konzentrierter und gemeinschaftlicher eine Gruppe, aber auch Staatsdiener zur Zerstörung eines Menschen beitragen, um so zerstörerischer kann die Antwort sein, was aber nur logische Folge und angemessen ist, soweit der Staat seinen Pflichten einer sachgemäßen Vorbeugung und Schlichtung nicht nachkommt oder selbst Verursacher ist.

In der Dokumentation "Angst vor Amok-Lauf" (ntv, 06.12.06) berichtete eine Mitschülerin von Sebastian B., er sei von Mitschülern gemobbt worden, hätte Schläge u.a. einstecken müssen und habe sich auch bepinkelt, weil er eben Schiß hatte.
Bei Sebastian B. waren mehr die Schüler im Mittelpunkt seines Schußfeldes, bei Steinhäuser mehr die Lehrer.

Ein Psychiater der Charite Berlin (3-sat, kulturzeit, 06.12.06) meint, man stehe hier in der Wissenschaft erst am Anfang, daß aber zum Täterprofil im wesentlichen eine Waffenaffinität gehöre iVm einer Kränkung oder dem Ausschluß aus normalen sozialen Prozessen. Er spricht allgemein von schwerer psychischer Krise. Die Bandbreite dürfte aber eher im Bereich von logischer und notgedrungener Folgehandlung (Notwehr, keine andere Hilfe) bis hin zur Folgehandlung aus dem daraus (Kränkung, Ausschluß) entstandenen seelischen Zustand liegen. Auch die angebliche Waffenaffinität muß nicht stimmen und stimmt auch nicht, denn zur Notwehr gegen einen überlegenen Gegner bedarf es besonderer Waffen und der Kenntnisse darüber.

Im Fall des Tim K. bzgl. des Amok-Laufes in Winnenden ist derzeit insbesondere nur ein abgesondertes Verhalten gegenüber seinen Schulkameraden bekannt (Warum ?)(ZDF-Reportage, Phoenix, 16.03.09). Das kann seinerseits charakterlich bedingt sein oder wiederum durch seine Mitschüler verursacht. Doch gezielte Kopfschüsse von hinten aus naher Instanz (MaybritIllner, ZDF, 12.03.09, ein Vater) sprechen für eine veranlagte Kaltblütigkeit. Prof. Adler hat sich nunmehr in mehreren Fernsehauftritten differenzierter geäußert. So gäbe es nicht den bestimmten Tätertyp. Es seien sehr individuelle Lebensgeschichten. Ganz einfach zu sagen, da will einer geltungsbedürftig irgendetwas inszenieren, funktioniere ganz bestimmt nicht. Die Tat sei allerdings typisch für Konflikttäter (Persönlichkeitsstörung, Sensibilität, Anpassungsprobleme). Insgesamt kann man den Amoklauf ansich wissenschaftlich nicht erklären.
Letzteres dürfte nur teilweise stimmen, denn bei schweren Naturrechtsverletzungen mit Ausweglosigkeit ist ein solches Verhalten denkbar. Denn natürliches Verhalten (Gegenwehr) tritt an die Stelle des Staates und der Gesellschaft, die versagt haben, und fällt deshalb so krass aus, weil über lange Zeit die gesuchte und erwartete Hilfe ausblieb. Das Verhalten von Steinhäuser und Sebastian B. dürfte ansich nicht unter seine Definition für den Begriff Amoklauf fallen.

Worte eines US-Häftlings, der wegen 3-fachen Mordes verurteilt wurde, kurz vor seiner Hinrichtung (kulturzeit, 3-sat, 01.12.06):

"Mom, ich möchte, daß du weißt, ich liebe Dich. Ich möchte daß jeder weiß, daß ich mich geweigert habe auf eigenen Beinen diesen Raum zu betreten, weil es Mord ist und an meiner eigenen Ermordung will ich nicht aktiv mitwirken. Ich kenne eure Namen nicht und weiß nicht, was ihr über mich denkt, ob ihr es glaubt oder nicht, ich habe sie nicht umgebracht, aber ich möchte, daß ihr alle Frieden findet. Ich habe ihn gefunden. Ich liebe euch alle. Sag meinem Sohn, daß ich ihn liebe."

Ein Zeitungsreporter aus Huntsville (Texas) sagt, manche (150 Hinrichtungen/Jahr (30, ca. 5 Unschuldige in Focus-tv, n-tv 12.01.07)) behaupten ihre Unschuld, sie hätten das, wofür sie verurteilt wurden, nicht getan.
In der Nachrichtensendung "heute" (ZDF, 16.12.06) wurde von länger andauernden Qualen bei einer Hinrichtung berichtet und das dem Hinzurichtenden spezielle Spritzen verabreicht werden, wodurch dieser auftretende Schmerzen nicht kenntlich machen kann, also von Beobachtern unbemerkt bleiben.

Ein Film im Fall Fraces Newton zu ihrer Hinrichtung lief mehrmals im Fernsehen. Sie habe vor 17 Jahren einen Lebensversicherungsvertrag mit dem Namen ihres Mannes gefälscht und dann ihre 2 Kinder und den Ehemann erschossen. Ihre damalige anwaltliche Verteidigung war schlecht. Juristisch vertreten wird sie nun von einem Innocent-Projekts einer juristischen Fakultät, die in den letzten Jahren trotz Behinderung durch die Justiz eine enorme Zahl zum Tode Verurteilter aus ihren Gefängnissen holen konnten. Fraces Newtons Unschuld war zwar nach den vielen vergangenen Jahren nicht mehr nachzuweisen, aber die Anteilnahme groß. Ein direkter kausaler Zusammenhang zum Nachweis der Schuld wurde offenbar im damaligen Prozeß nicht erbracht. Ob die Beweislage das Urteil rechtfertigt, geht aus dem Film nicht hervor. Die heutige anwaltliche Vetretung sprach davon, daß ein anderer Häftling berichtete, daß ein Mithäftling ihm die Tat gestand. Ein neuer Prozeß wird von der Justiz und dem Gouverneur verweigert.

Der oberste Gerichtshof in Washington stellte nun fest, die Todesstrafe mittels Todesspritze sei inhuman und setzte den Vollzug bis zu einer endgültigen Entscheidung aus (tagesthemen, ARD, 01.11.07). Die UN strebt nunmehr sogar an, die Todesstrafe weltweit abschaffen zu wollen (?). Doch am 15.04.08 erklärte das US-Gericht die Verfassungsgemäßheit der Giftspritze sei gegeben (Tagesschau, ARD).

Hier seien auch die Fälle unschuldiger deutscher Bürger angesprochen, die in den USA auf ihre Hinrichtung warten oder lebenslänglich einsitzen. Es handelt sich hierbei um Jens Soering (ZDF, 22.05.07) und Dieter Riechmann (1Festival, 27.03.07). Im zweiten Fall (Hinrichtungskandidat) hatte der Richter in einem Wiederaufnahmeverfahren eine statthafte telefonische Vernehmung eines Hauptentlastungszeugen abgelehnt. In der Reportage hatte sich sogar der wahre Täter zu seiner Tat bekannt.
In einem anderen Fall ist einem Hinrichtungskandidaten der Beweis seiner Unschuld mittels DNA-Test durch das Gericht verweigert worden.

Besonders interessant ist der Fall des Ingenieurs Gustl Mollath (Report Mainz, ARD, 13.12.11). Er sitzt seit mehr als 5 Jahren im Regelmaßvollzug (forensische Psychiatrie Bayreuth). Seine Frau arbeitete als Bankerin in der HypoVereinsbank Nürnberg. sie soll für reiche Kunden über Jahre Schwarzgeld in die Schweiz geschafft haben. Herr Mollath machte ihr klar, daß das so nicht weitergehen kann. Seine Frau sagte, wenn er sie und ihre Bank anzeigen sollte, macht sie ihn fertig. Sie würde ihn auf seinen Geisteszustand überprüfen lassen. Sie würde schon wissen, wie sie das macht. Nach der detaillierten Anzeige durch ihn, lehnte es die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth trotzdem ab, wegen des Schwarzgeldes zu ermitteln. Ermittelt wurde stattdesen gegen Gustl Mollath. Seine Frau hatte ihn angezeigt wegen angeblicher Körperverletzung. Sie fordert, daß sein Geisteszustand überprüft wird. Das Landgericht Nürnberg entschied auf psychiatrische Einweisung. Die angebliche Schwarzgeldverschiebung sei Teil eines paranoiden Gedankensystems. Selbst ein damaliger Schöffe bewertet das Urteil aus heutiger Sicht als Fehlurteil. Von Mollath vorgelegte Beweise seien vom Gericht ignoriert worden. Der Jurist Schlötterer hält fest, die Staatsanwaltschaft hätte der Strafanzeige nachgehen müssen und sie hätte die Angaben gegen ihn im Prozeß nicht überprüft. Auf Anfrage teilte die Staatsanwaltschaft mit, nach wie vor bestehe kein Anlaß für ein Ermittlungsverfahren. Im bayrischen Landtag fordert die Opposition nun Aufklärung (zum Schein?).
Um die Sache auf den Punkt zu bringen, hier herrscht ein korrupter Sumpf, der nicht davor zurückschreckt, Menschen dauerhaft hinter Gitter zu bringen. Das gilt auch für den Verteidiger und die forensische Psychiatrie, die einmal jährlich die Verfassung des Inhaftierten zu prüfen hat und offensichtlich seine weitere Verwahrung als gegeben ansah.

So sieht jemand aus, der perdu nicht gewillt ist, dem Recht genüge zu tun. Ein seit Jahren unter Verschluß gehaltener interner Prüfbericht der Hypo-Vereinsbank, der einen Verstoß gegen das Geldwäschegesetz bzgl. Millionentransfers für Kunden in die Schweiz feststellt, Schwarzgeld sei künstlich aufgesplittet worden. Der Rechtsanwalt Fiala kommt zu dem Schluß, daß der Bericht Steuerhinterziehungen und verbotene Bankgeschäfte offenlegt bei einer Vielzahl von Tätern. Der Prüfbericht liegt nunmehr der Staatsanwaltschaft und der Justizministerin vor. Auf die Frage, ob diese Untersuchungen die Aussagen von Herrn Mollath bestätigen, meint sie auch auf Nachfrage nur, soweit (seine) Sachverhalte oder Vorwürfe noch verfolgbar waren, bestätigt das (der Prüfbericht) die Vorwürfe nicht. Herr Wehrheim, ehemaliger Steuerfahnder, sagt, das sei gelogen und er sei überzeugt, daß sie als promovierte Juristin weiß, daß das falsch ist (Report, ARD, 13.11.12). In der ZDF-heute-Sendung v. 11.06.13 äußerte die Justizministerin weiter, "Es gab hier Gerichtsentscheidungen, basierend im Übrigen auf Untersuchungen von psychiatrischen Ärzten und das ist allein von den Gerichten so auf den Weg gebracht worden." Das Attest über die Mißhandlung der Ehefrau hatte sich mittlerweile als Fälschung erwiesen (Stand 11.06.13). Auch das Gutachterproblem und ihre Verstrickungen mit den Gerichten wird in dogmatischer Weise ignoriert.
Was treibt die bayrische Justizministerin, was auch für die meißten Justizminister und Richter, gleich welcher Partei sie angehören, gilt, der Rechtsaufklärung nicht genüge tun zu wollen. Mit was für Charakteren haben wir es hier zu tun, wenn mit allen Mitteln und permanent die Wirklichkeit geleugnet wird, auch da, wo es gar keine Zwänge gibt.
Mit den Staatsdoktrin gerade noch vereinbar schien der Fall Gustl Mollath gewesen zu sein, weil in der Tagesschau (ARD) vom 30.11.12 davon berichtet wurde, daß offenbar aufgrund der Intervention durch Ministerpräsident Seehofer nunmehr die Staatsanwaltschaft einen Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens stellen soll. Der Auftritt der Frau Merk und ihr Gesamtbild in der Sendung v. 13.11.12 war den Politikern anscheinend zu peinlich.
Das Oberlandesgericht Nürnberg ist nun plötzlich entgegen der Auffassung des Landgerichts Bayreuths zur Auffassung gekommen, dem Wiederaufnahmeantrag stattzugeben (wegen ungültigen Attests). Wenn zwei Gerichte in einem schwerwiegenden Fall so konträr entscheiden, sollte allein eine fehlende Eindeutigkeit der Rechtslage die Ursache sein.
Mollath hat nach seinen Aussagen auch jegliches Vertrauen in die gerichtlich bestellten Gutachter verloren (heute, ZDF, 07.07.14).

Der Herr Mollath sollte hier lieber logisch herangehen und sich fragen, warum seine Anwälte ohne für ihn ersichtlichen Grund gegenüber ihm das Mandat niederlegen wollten. Es muß eher davon ausgegangen werden, daß seine Antragsforderungen an die Anwälte ihren Hörigkeitsinteressen gegenüber dem Gericht und der Staatsanwaltschaft zuwider liefen. Am Urteilstag teilte Mollath mit, seinen Beweisanträgen sei das Gericht nicht gefolgt (Heute, ZDF, 14.08.14).
Insgesamt ist noch nicht klar, ob er einen hinreichenden Gegenbeweis hätte liefern können.

Ein bekannter Münchner Professor der Psychiatrie hatte einen Herrn Eberhardt Hermann vor 18 Jahren für geisteskrank erklärt. Seine Forschungen hielt er für verstiegen und wegen solcher Tatsachen, wie z.B., daß er sich einen sehr teuren Teppich gekauft hätte, hatte er eine schwere endogene Psychose konstruiert. Durch Flucht in die Schweiz ist er seiner Einlieferung in die Psychiatrie entkommen. Mit 16 Gegengutachten in 15 Jahren durch alle Instanzen wehrte er sich gegen das zweiseitige Gutachten des Professors bis er endlich Recht bekommen hat (Frontal 21, ZDF 04.12.12). In dem Bericht werden noch weitere Fälle genannt, in denen mittels fadenscheiniger psychiatrischer Gutachten gegen Bürger vorgegangen wurde.

In Frontal21 (ZDF, 11.11.14) wird von der Moderatorin festgestellt, daß immer häufiger Menschen in der Psychiatrie landen (laut Statistik auf fast das 3-fache seit 1985), weggesperrt für Jahre, vielleicht für eine Ewigkeit. Die gerichtliche Entscheidung dafür würde zu schnell gefällt und im nachhinein zu selten sorgsam überprüft und kaum einer kontrolliere die Zustände in der geschlossenen und sehr verschlossenen Abteilung. Eine Blackbox, in der Verurteilte dann hilflos ausgeliefert seien. Wer oder was ist hier eigentlich verrückt. Es sei eine der finstersten Ecken unseres Rechtsstaates. Es gäbe Fälle, in denen Betroffene aufgrund lächerlicher Vergehen oder Verhaltens über einen längeren Zeitraum (Vierteljahr) eingesperrt werden ohne jeglichen Kontakt zu anderen oder z.B. 60 Tage am Bett fixiert werden. Ein ärztlicher Direktor meinte im Fall einer Frau, sie hätten aus therapeutischen Gründen das sagen und wenn die Frau nach einer Anordnung, den Raum zu verlassen, Gegenwehr leistet, sei es das gute Recht der Klinik sich dagegen zu wehren. Es sei mit den Menschenrechten vereinbar, wenn es keine Alternative gäbe. Teile der Psychiatrien sind zu Hochsicherheitstrakten umgerüstet worden. Desweiteren würden Gutachten lediglich nach Aktenlage gemacht. Frau Dr. Ziegert (Fachärztin für Psychiatrie und Gutachterin sieht eine unheilige Allianz zwischen Justiz und Gutachtern. Der Richter oder Staatsanwalt kann immer den Gutachter auswählen und er würde vereinzelt nach dem zu erwartenden Ergebnis ausgewählt. Außerdem sei der Gutachter überwiegend finanziell abhängig von den Aufträgen der Justiz, d.h. also, er wird auch immer bewußt oder unbewußt darauf achten, daß das Ergebnis so ist, daß er weiter mit Aufträgen rechnen kann. Es fehle an einer Behörde, die die Gutachter verteilt.
Auf Anfrage bei der Landesregierung in Bayern teilte man mit, es würde an einem Gesetz gearbeitet, daß die Fixierung auf 24 Stunden begrenzen soll. Ein Entwurf für eine Reform sei nach Ansicht der ehemaligen Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger zu zurückhaltend und zaghaft. Es bedürfe engmaschiger Kontrollen, ob jemand wirklich zu Recht untergebracht ist. Das hätte ihr zu ihrer Amtszeit schon einfallen müssen, denn es war schon damals ihre Aufgabe, unvertretbare Rechtszustände anzugehen.

Im Filmbericht "Unschuldige hinter Gittern" (ZDF-Kulturkanal, 16.09.15, 08.04.18) wird von 3 zu Unrecht Inhaftierten berichtet und der RA Strate, ein ehemaliger Richter und ein Buchautor und Jurist Darnstädt dazu befragt. Bei der Polizei habe der Ermittlungserfolg Vorrang vor dem Recht. Man habe ganz objektive Sachverhalte ignoriert. Jedes Gericht könne Sachverhalte mißverstehen oder dazuerfinden. Das da noch Platz für Irrtum sein sollte, käme dem Richter nicht in den Sinn. Selbstkritik sei sicherlich das, was Richter am wenigsten hätten. Es gäbe viele Richter, die ihr Amt so verstehen, daß es einfach unakzeptabel ist, das Urteil zu kritisieren. Voreingenommenheit von Richtern gegenüber Angeklagten sei wegen der staatsanwaltlichen Ergebnisse trauriger Alltag. Die Freiheit der Beweiswürdigung sei im Gesetz festgeschrieben und niemand würde den Angeklagten davor schützen, daß diese Freiheit willkürlich zu seinen Lasten verwendet wird. Fehlerkultur gehöre nicht zur Justiz, sondern das gesamte System der dritten Gewalt bestehe aus dem Selbstverständnis, daß man absolute und nicht hinterfragbare Wahrheiten verkündet. Sonst käme das System der Justiz, daß abschließende Urteile fällt in Gefahr. Darauf würden sich natürlich alle möglichen Leute ausruhen, die schlichtweg pfuschen.
Die 3 Herren haben nur von der Praxis gesprochen, wobei hätte hinterfragt werden müssen, ob die Richter noch ganz dicht sind und warum so viele. Jedoch rein gesetzlich und gemäß der Rechtsprechung wird der Schein des Rechtsstaats propagiert. Danach sind grobe und erst recht willkürliche Fehlentscheidungen nicht von der Freiheit der Beweiswürdigung gedeckt. Zur Klärung dieser Frage dient das Instanzenrecht, der Straftatbestand der Rechtsbeugung und infolge das Wiederaufnahmeverfahren. Das Dienst- und Verfassungsrecht setzen hier ebenfalls Grenzen nämlich bei Gefährdung der Rechtspflege und Grundrechtsverstößen. Staatsanwälte, Richter und die Politik haben jedoch Begründungen entwickelt, die diese Rechte mit allen Mitteln verschleiern.
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Der sogenannte Satan der Religionen ist offenkundig mit der westlichen Demokratie nicht beseitigt worden und das Volk in seinem Rechtsglauben, dem ein eigentlich für alle logisches Recht nicht unbedingt innewohnt, bekümmert das nicht.
So fiel kürzlich (11/06) in der Gerichtssendung "Alexander Hold" der Satz des Richters, "Ihre Unschuld behaupten ja alle". Da ist sogar teilweise etwas dran, nur das wird den tatsächlich unschuldigen Hinrichtungsopfern und anderen nun zum Verhängnis. Ihre Rufe werden von niemanden mehr ernst genommen.
Die perfekte Mordmaschinerie? Eigentlich nicht, wenn sich nur jemand die Mühe machen würde, die Strafverfahrensakten auszuwerten (Demokratieproblem), deren Zugang der Staat in unerträglicher Weise erschwert hat und erleichtert werden muß.
Wichtig für einen Erfolg und Sonderfall eines Wiederaufnahmeverfahrens ist natürlich, soweit ein Rechtsanwalt im zugrundeliegenden Verfahren hinzugezogen ist, daß dessen Schriftsätze vor der Verurteilung dahingehend geprüft werden, ob sie wirklich alles wesentliche zur Sache, zu den Beweisen, Beweisermittlungen, Gutachtenkritik, Verfahrenskritik und zum Denken des Betroffenen beinhalten. Fehlendes muß auf jeden Fall und rechtzeitig ergänzt werden. Der Betroffene muß auch sicherstellen, daß ihm persönlich (Dem Anwalt kann man nicht vertrauen.) für alles ein Nachweis über die ordnungsgemäßen Zustellungen vorliegt. Man sollte sich auch, so gut es geht, selbst rechtskundig machen und sein gesundes Rechtsempfinden walten lassen. Das ist immer noch allemal besser als das, was die Juristen betreiben. Für die Beschaffung der Akten und ein Wiederaufnahmeverfahren nachher, müssen alle Hebel (evtl. bundesweit) in Bewegung gesetzt werden.
Das Vorgesagte kann und soll aber nicht einem Hoffnungsdenken Vorschub leisten, da die staatlichen Machenschaften weitgehendst perfektioniert sind. IdR haben derzeit Finanzstarke oder Betroffene, die einen großen Menschenauflauf vor Gericht, starke Medien- und Vereinsaktivitäten etc. herbeiführen können, u.ä. nur noch eine gewisse Chance.

Stoibers Rede zum Aschermittwoch (21.02.07, Passau) vor einem unkritischen und hofierenden Publikum hatte schon nationalsozialistische Entsprechung mit anderer Begriffswahl wie z.B. "singulär" (Sonderstatus). Gesamtstaatliches politisches Denken war nicht festzustellen. Insbesondere seine ausführliche Rede zum RAF-Problem machte nur eines deutlich, daß die RAF gerade die kriminelle Politik, die er und seinesgleichen praktizieren, bekämpft haben. In Bezug auf Stoibers wirtschaftlichen Erfolge in Bayern sollte hinterfragt werden, ob sie sich auf seine politisch-wirtschaftlichen Fähigkeiten oder nur auf Intrigen und Zugeständnissen gründen.
Die RAF selbst hatte damals wahrscheinlich den Fehler gemacht, nicht erst alle demokratischen Mittel als Nachweis der Unmöglichkeit ausgereizt zu haben. Ihnen wird Insiderwissen deutscher Staats- und Wirtschaftspolitik kriminellster Form bekannt gewesen sein (z.B. Klar (Sohn eines Vizepräsidenten des Oberschulamtes Nordbaden, Mohnhaupt (Journalistin). Zum Thema "Reue bekennen", sei nur erwähnt, daß es auch in DDR-Zeiten von den Entscheidungsträgern die Regel gab, von dem Betroffenen Reue zu verlangen, obwohl ihre Entscheidungen und Verhalten mittels Machtmißbrauch der eigentliche Fehler war.

Der Strafrechtler Prof. Alexis Albrecht meint, der Untreue-Paragraph § 266 StGB wird niemanden gerecht, weshalb man sich häufig zu einem Deal einigt. Das sei das Problem an der Sache (25.01.07, Kontraste, ARD). So hätten sich z.B. Calmund, Esser, Ackermann und Hartz mehr oder weniger freigekauft.
Der § 266 StGB verlangt jedoch eine Pflichtverletzung, den Vorsatz und einen Vermögensnachteil. Nach Prof. Albrecht soll der Paragraph sämtliche Risiken der Wirtschaft und Politik kriminalisieren, womit er überfordert sei. Ein Frankfurter Oberstaatsanwalt Schaupensteiner erklärte, daß die Beschuldigten nachweisen konnten, daß durch diese Schmiergeldzahlungen fette Aufträge für die Unternehmen entstanden seien. Der Pflichtverstoß war im Interesse des Unternehmens, ein Vermögensnachteil damit nicht eingetreten. Weil der Paragraph unpräzise sei, hätte der Gesetzgeber ihn überarbeiten und konkretisieren müssen. Eine Staatsanwältin Vera Junker bemängelt am Pragraphen, seine Unklarheit verursache Rechtsgespräche.
Am 24.11.09 (ZDF, frontal 21) hält sie fest, man müsse praktisch nachweisen, daß derjenige so nach Art eines Spielers gehandelt hat, sie nennt das Zockermentalität. Es seien viele Beteiligte und viele Entscheidungen auf vielen Ebenen (der Berliner Bank) getroffen worden und man müsse immer versuchen, jede einzelne Entscheidung jemanden zuzurechnen und ihm dann auch noch nachweisen, daß er die Folgen überblickt hat. Das sei schwer.
Prof. Albrecht meint, das fatale ist, wir haben ein Gemisch aus politischer und wirtschaftlicher Verantwortlichkeit, die zum Himmel stinkt und wo der eine dem anderen nichts Böses tut. Das ist unser Problem.
Warum Vera Junker in der Frontal 21 - Sendung am 08.12.09 als Person mit Zivilcourage hervorgehoben wird, ist nicht nachvollziehbar, auch wenn sie meint, in diesen (Bank)-bereichen habe sich so eine Art Denkweise herausgebildet, man stehe über dem Gesetz.

Wie der Paragraph konkretisiert werden muß, ist allseits nicht benannt worden. Der Paragraph stellt im Wortlaut ganz eindeutig jegliche Form der Untreue unter Strafe. Obige 3 Bedingungen müssen erfüllt sein. Aufgabe der Staatsanwaltschaft und des Gerichtes ist es vor allen, wissentliches Handeln (nicht zu Auftragszwecken) und den Vermögensnachteil (mittels neutralen Gutachtens (zusätzliche Aufträge?) nachzuweisen. Ein schwerwiegendes Rechtsgespräch dürfte eigentlich nie aufkommen und zweitens hat die gängige Rechtsprechung großes Gewicht bei der Rechtsfindung. Es kann angenommen werden, daß Schmiergeldzahlungen durchaus auch Auftragssteigerungen verursachten, jedoch nicht jede. Und diese Tatsache wird von Staatsanwaltschaft und Gericht unter den Teppich gekehrt oder als beabsichtigte Zusatzkosten zur versuchten Auftragsgewinnung deklariert. Jedoch ist der Nachweis zu führen, ob die Handlung des Beschuldigten eben nicht Auftragszwecken im Sinne des Unternehmens diente. Erst dann hat sich der Beschuldigte strafbar gemacht.
So kam es, daß das Braunschweiger Landgericht (22.02.08) im VW-Skandal Strafen gegen Volkerts (2 J 8M Haft) und Gebauer (1 1/2 Jahre Bewährung) verhängte unter offensichtlicher Ignorierung des Wissens des Vorstandes von VW über diese Dinge, was für beide Angeklagten Revisionsgrund war.
In der Sendung Kontraste (ARD, 19.03.09) wird festgestellt, der Mangel beim Untreuepragraph läge nach Ansicht der Staatsanwaltschaft im Nachweis eines Vermögensnachteils, denn z.B. könne zumindest theoretisch jede Immobilie irgendwann mal wieder etwas wert sein ebenso wie jedes zweifelhafte Wertpapier aus Übersee.
Nach dieser Ansicht dürften wir uns über die Finanzkrise garnicht aufregen, weil es sich danach nur um ein zeitweises Problem handeln könnte. Und da kann sogar etwas dran sein, denn die US-Immobilien werden an Wert wieder gewinnen und je nach Kreditvertrag könnten die Forderungen langfristig noch eingetrieben werden. Weiteres hängt von den Pfändungsschutz- und Insolvenzregeln in den USA und von Aktienkursentwicklungen ab. Alle Verluste wird das nicht ausgleichen, denn man hatte sicherlich auch mit den Milliarden aus Steuermitteln gerechnet. Wir haben also mehr ein Kostenproblem vorliegen zur Ermittlung der tatsächlichen Verluste (Gutachten).
Die Staatsanwältin Vera Junker möchte, daß der Untreuetatbestand so vereinfacht wird, daß nur der Regelverstoß -wie bei Körperverletzung oder Diebstahl- an sich strafbar wirkt.
Das hieße, rein die Pflichtverletzung oder der Mißbrauch bei Auftrag und Verträgen wäre dann strafbar. Beide beziehen sich auf vermögensrechtliche Verletzungen. Es bedürfte also jetzt "nur noch" einer Urkunde oder Zeugenaussage, die die Absicht oder Ausführung der Pflichtverletzung dokumentieren. So war auch der Wunsch nach Strafbarkeit des Versuches in der Sendung angeklungen. Hinsichtlich der Folgen bzgl. der Finanzkrise und der Wertung der Rechtsstaatlichkeit einer so geänderten Rechtsvorschrift scheint dieser Wunsch realistisch. Die Justizministerin Zypries sieht insoweit keinerlei Anlaß die Vorschrift zu ändern. Sie sei effektiv und die Strafen seien hart.
Weil die Rechtsvorschrift angeblich ausreicht, hatten die Strafgerichte (LG, BGH) u.a. im Landowsky-Fall (Berliner Bankenaffäre) ihn und weitere zu Freiheitsstrafen verurteilt. Dagegen wendete sich das BVerfG (2 BvR 491/09 u.a., 11.08.10), weil die Gerichte einen Schaden des Immobilienfinanzierers angenommen hatten ohne ihn genau festzustellen. Bedeutsam ist an der Sache, daß sich die Fachgerichte über die Regelungen im Untreue-Paragraph hinweggesetzt hatten (rechtswidrig) und daß das BVerfG in sonst unüblicher Weise diesmal wegen der Verletzung dieser Vorschrift eine Grundrechtsverletzung festgestellt hat (Rechtsanwendung mit zweierlei Maß).
Hauptproblem dürften die in der Wirtschaft auch international gängigen Schmiergeldzahlungen sein, ohne die wirtschaftliche Nachteile für das betreffende Unternehmen erwachsen.
Im Fall der HSH Nordbank sind die ehemaligen Vorstände vom Hamburger Landgericht freigesprochen worden, denn sie hätten ihre Pflichten nicht vorsätzlich verletzt, als sie in der aufziehenden Finanzkrise per Eilentscheidung die umstrittene "Omega"- Transaktion beschlossen. Den daraus resultierenden Millionenverlust für die Bank hätten die Manager inmitten der Finanzkrise nicht vorhersehen können. Untreue läge nunmehr nur dann vor, wenn es sich um gravierende und evidente Pflichtverstöße handelt (Tagesschau, ARD, 09.07.14). Der BGH wird aber noch in der Sache entscheiden.

Der 31.05.07 war ein denkwürdiger Tag im Fernsehen. Erst lief ein 3/4-stündiger Bericht im Fernsehen über Leihbeamte der Wirtschaft in den Bundesministerium, die aber nur von der Wirtschaft entlohnt werden und nachhaltigen sowie undemokratischen Einfluß auf die Gesetze nehmen (Wir sind drin !, Phönix).
In einer weiteren Sendung hielt der militärpolitische Berater der Bundesregierung in Kabul in einem Brandbrief z.B. fest, "Es gibt keine Entschuldigung für das durch unsere westlichen Militärs erzeugte Leid unter den unbeteiligten und unschuldigen Menschen." oder "Es ist unerträglich, daß unsere Koalitionstruppen und ISAF inzwischen bewußt Teile der Zivilbevölkerung und damit erhoffte Keime der Zivilgesellschaft bekämpfen." oder "Ich stelle dabei zunehmend fest, daß die militärische Lage unzulässig geschönt dargestellt wird." oder "Das Militär droht sich zu verselbständigen und von den politischen und völkerrechtlichen Vorgaben zu lösen. (...) Sorgen Sie bitte mit Ihren politischen Verbindungen dafür, die Militärs in die Schranken zu weisen."
Außenminister Steinmeier wollte diesen Brief nicht kommentieren (Monitor, ARD).
In der Sendung danach (Berlin Mitte, ZDF) appellierte der bayr. Innenminister Beckstein (CSU) hinsichtlich der Polizeirazzien in Hamburg scheinheilig und entgegen interner Praxis darauf, man müsse die unabhängige Justiz, die die Durchsuchungsbefehle erwirkt hatte, respektieren und verteidigen, statt zu kritisieren. Neben der Richterschaft schloß er die Bundesstaatsanwaltschaft gleich mit ein, obwohl die nicht zur unabhängigen Justiz gehört. Heiner Geisler betonte hierzu, er nehme sich das Recht heraus, die Staatsanwaltschaft öffentlich zu kritisieren. Wir seien kein Obrigkeitsstaat und wir müssen nicht jede Maßnahme der Bundesanwaltschaft akzeptieren.
Aber die Richter kritisierte er auch nicht, obwohl selbst das durchaus an Stellen möglich sein muß, wo Insider und Fachleute eine schwerwiegende Unrichtigkeit zweifelsfrei erkennen. Jede Form von Dogmatik kann letztlich in schwerster Willkür, die teilweise schon vorliegt, enden, weil so nur einzelne das angeblich Wahre für sich beanspruchen. Dogmatisch wirkt es auch, wenn Geisler Gewalt völlig ablehnt (0800Berlin,WDR, 05.06.07) mit der Ausnahme, man würde persönlich gewalttätig angegriffen. Bestimmte bürokratisch schon bandenmäßige schwerwiegende Eingriffe der Staatsgewalt auf einzelne oder Gruppen erzeugen jedoch naturbedingt irgendwann Gegenwalt. Angesichts dieser Tatsachen lebt die Mehrheit der Bürger in fataler Weise noch in einer Scheinwelt. Sie erkennen nicht, wie durchsetzt der Staatsapparat mit willigen Tätern durchsetzt ist. Damit das funktioniert, wird ihnen tagtäglich eine bestehende Demokratie und der Rechtsstaat suggeriert.   
Bei den Richtern ist es jedenfalls gängige Praxis, daß jegliche noch so objektive Kritik an ihrer Arbeit zur Rechtlosigkeit des Kritikers führt.

In Bezug auf die Demokratieform - 3-Gewaltendemokratie - hat nur eines Priorität, nämlich, ob in der Praxis der gewollte Zweck dieser Demokratieform auch stattfindet. Der Spruch von der Unabhängigkeit der Richter hat in Deutschland nur noch rein dogmatischen Charakter und dient lediglich kriminellen Ausbeutungs- und Machtinteressen. Der Rechtsbruch der Richter kommt immer nur in solchen Fällen vor und ist sehr gut mit allerlei Tricks kaschiert.
Dazu gehören z.B. auch Kritiken einer Sozialrichterin Christine Fuchsloch (Sozialgericht Berlin), die das SGB II als schlankes kurzes Gesetz mit geringer Regelungsdichte bezeichnet, bei dem der Gesetzgeber seine Verantwortung an Verwaltung und Gerichte abgegeben hat. Das führe dazu, daß so schlichte Gesetze nicht gut anzuwenden seien, denn es sei nicht vorhersehbar, wie der Fall zu entscheiden ist (maybritillner, 04.10.07, ZDF). Diese berechtigte Kritik wird zum einen von ihren Richterkollegen nicht mitgetragen und bleibt so zum anderen vom Gesetzgeber ungehört. Ein derart nicht festgelegtes Gesetz lädt also und das meinte letztlich die Richterin auch, geradezu zu bewußten und unbewußten Willkürentscheidungen bei den Entscheidungsträgern ein.
In einem anderen Sonderfall (Steuerstundung) kritisierte der BFH (XI R 26/04; Der Fonds, Heft 1/07) die Regelung zur ehemaligen Mindestbesteuerung (Steuerentlastungsgesetz 99-02) für grob verfassungswidrig. Die Regelung sei unverständlich, widersprüchlich, unpraktikabel und nicht mehr justiziabel. Der chaotische Wortlaut sei eine Meisterleistung an Verschleierungskunst. Inhalt und Systematik erschlössen sich allenfalls mit subtiler Sachkenntnis, außerordentlichen methodischen Fähigkeiten und einer gewissen Lust zum Lösen von Denksportaufgaben.
Leider haben beide Kritiken einen besonderen Makel, genau das, was der Vorwurf dieser Richter ist, muß man ihnen selbst aufgrund vieler ihrer Entscheidungen vorhalten. Dazu zählen auch das Bundessozialgericht Kassel, der Bundesfinanzhof etc.

Die Diskussion über Gewalt bei Demonstrationen verläuft so skuril, wie vieles andere. Die Gewalt kann eigentlich dann nicht mehr vertäufelt werden, wenn die friedliche Inanspruchnahme des Demonstrationsrechts iVm sonstigen demokratischen Mitteln willkürlich von Staats wegen unfruchtbar bleibt, obwohl schwerste Grundrechte verletzt sind, die der Bürger nicht mehr in der Lage ist, hinzunehmen. Die Grenze der Ertragbarkeit, die sich nicht auf Spinnereien stützen darf, muß mindestens erreicht sein. Sie muß sich also objektiv im täglichen oder zukünftigen Leben in unerträglicher Weise auswirken. Die Variante "zukünftig" trifft z.B. dann zu, wenn offenkundig zukünftige schwerwiegende und sich dramatisch auswirkende Umweltverhältnisse zu erwarten sind und Staatsregierungen dies in Selbstherrlichkeit permanent ignorieren oder Maßnahmeabsichten dauerhaft vorgeheuchelt werden. Hier gilt auch, diese Erkenntnis muß zweifelsfrei gesichert und nachweisbar sein. Der Nichtwillen des Staates und dessen Folgen bedürfen der Eindeutigkeit. Hauptproblem ist bei der Umweltfrage allerdings deren Auswirkung auf die ökonomischen Machtverhältnisse zwischen konkurrierenden Staaten.
Der Musiker Campino (Die toten Hosen) hatte bedauert, daß die Künstler gegen Armut, Hunger und Ungerechtigkeit kämpfen müssen. Dafür hätte man eigentlich gewählte Politiker. Wie Wahr! Es ergibt sich die Frage hieraus, wo die Ursachen hierfür liegen.
Im Sozialismus gab es den demokratischen Zentralismus, der insbesondere darauf abzielte, mit Delegierten aus allen Teilen des Landes,die insbesondere von Arbeitskollektiven aufzustellen waren, eine hinreichende Unabhängigkeit dieser Führungsverantwortlichen zu erzielen. Tatsächlich führte aber Unwissenheit und Käuflichkeit der Delegierten zu totaler Hörigkeit und wäre eine noch verheerendere Regierungsform geworden.
Die Parteiendemokratie hat wiederum Verfahrensregeln (Wahlverfahren etc.) geschaffen, die eine Ausgewogenheit im Parlament nicht ermöglichen. Die etablierten Parteien untereinander sind sich dahingehend einig, ungebetene Gäste, die charakterlich nicht in ihr Bild passen, auszugrenzen. Aufgrund der hohen Geldmittel, die in diesen Kreisen im Umlauf sind, und der Sicherstellung gut bezahlter Zukunftsperspektiven ist denn auch ein doch noch durch die Maschen Durchgerutschter zunächst widerspenstiger Abgeordnete zu gewinnen. Die totale Ausnahme erhält für die nächste Wahlperiode keinen oder nur einen aussichtslosen Listenplatz. Willigen neuen nicht unterwanderten Parteien würden die Geldmittel fehlen. Auch die Demonstrationen zum G8-Gipfel sind nicht frei von Durchdringung. Wer z.B. einer von den Grünen inszenierten Vereinigung "Mehr Demokratie e.V." uneingeschränkt folgt und dabei völlig ignoriert, daß die Grünen am unnötigen Sozialkahlschlag und Militäreinsatz (Kosovo) maßgeblichen Anteil hatten, dem fehlt entweder die notwendige Erkenntnis- und Konsequenzfähigkeit oder er ist ein Träumer. Die Grünen halten laut Insiderwissen alles aus ihrer Führung fern, was wirkliche Sozial- und Friedenspolitik durchsetzen will.
Wie schwer es ist, eine gesicherte Gleichgewichtung herzustellen, zeigt auch die Forderung Polens (Quadratwurzelregelung), Großbritanniens und der Niederlande im Rahmen der EU-Verfassung (Vertrag). Bei Polen und Großbritannien könnten US-Interessen im Spiel sein. Deutschland hätte aber auch wegen der größten Bevölkerungszahl eine beachtliche Stimmenmehrheit. Merkels Forderung, sich besser Sachfragen zuzuwenden, soll entweder vom Hauptproblem ablenken, was sich aber zukünftig für jedes Träumerland nachteilig auswirken könnte, oder vom Hauptproblem ablenken, um US-Einfluß mit Sicherheit gering zu halten. Insgesamt befinden sich alle EU-Staaten immer mehr in einem Pokerspiel. Wer die besten Fäden vorne oder hinten herum zieht, wird der Gewinner sein.
Das irische Volk hatte am 14.06.08 mit "Nein" über den Lissabon-Vertrag abgestimmt. Bundesaußenminister Steinmeier (SPD) äußerte im Rahmen eines spekulierten Rettungsplanes hierzu, "Dazu könnte auch gehören, daß Irland einen Weg für sich findet, für eine Zeit lang aus der europäischen Integration, aus der Förderung des Integrationsprozesses auszusteigen und den Weg frei zu machen für das Inkrafttreten des Lissabon-Vertrages unter 26." Laut Nachrichtensprecherin sei hier offenbar das Kalkül, wenn alle übrigen Mitglieder den Vetrag bis November ratifiziert haben, könnten die Iren unter Druck geraten und ein zweites Referendum ansetzen (tagesschau, ARD, 14.06.08).
Freundlicher kann man eine Drohung nicht aussprechen (wirtschaftliche Nachteile), sie entspricht aber nicht dem Vertragsrecht und so ein Vertrag wäre bei zwangsweise erfolgten Vertragsschluß anfechtbar (analog § 123 BGB).

Im Rahmen des Mordfalles des fünfjährigen Pascal, der Entführung des 3-jährigen Mädchens Maddy und des 17-jährigen Marco (Türkei-Inhaftierter) war aufgefallen, daß nicht der Rechtsstaat die Oberhand über die Fälle hatte, sondern die Öffentlichkeit, insbesondere die Politik, sowie das Strafrecht auf abwegen sei. Im Rahmen des Pascal-Prozesses wurden die Beschuldigten aus Mangel an Beweisen freigesprochen, aber die Richter betonten, es sei höchstwahrscheinlich, daß die Angeklagten die Täter seien und es sich hier um einen Grenzfall handele. Gisela Friedrichsen, Gerichtsreporterin des Spiegel seit 18 Jahren, bemängelte zwar diese Zustände, unerklärlicher Weise stellt sie aber abschließend fest, daß man in Deutschland ein hervorragendes Rechtssystem habe, und man könne darauf stolz sein und solle vertrauen haben (kulturzeit,19.09.07, 3-sat). Diese Aussage kann z.B. darauf beruhen, daß ihr iVm den sich äußerlich korrekten Verhalten der Richter und ihr fehlender notwendiger Rechtskenntnisse ein solches Bild sich darstellt. Ansonsten kämen irgendwelche Abhängigkeitsgründe in Frage.

Während die roten und schwarzen einen Sozialtaumel zelebrieren (Mindestlohn, ALGI), haben diese Parteien hinten herum schon wieder eine Schweinerei ausgeheckt. Mittels Verständigung (Absprachen, Geständnis) zwischen Gericht und Tätern (kurz Deal) wurden bislang schon regelmäßig Wirtschaftsstrafsachen meißt durch Zahlung eines Geldbetrages oder eine milde Bewährungsstrafe beendet (z.B. Hartz, Ackermann). Als Gründe dafür nannte man offiziell Überlastung, schwierige Beweisführung. Inoffiziell gab es natürlich gewichtigere Anliegen, wie z.B. die Ausschließung der Öffentlichkeit bzgl. der kriminellen Unternehmenspraktiken und dem damit häufig verwickelten Staatswesens. Es ist in aller Regel Folge mangelhafter Zivil- und Strafverfolgung, wenn Wirtschaftskriminalität in einem Umfang so zunimmt, daß sich demgemäß der Aufwand der Aufklärung erhöht. Es ist dann aber die Aufgabe des Staates, alle Anstrengungen für eine Normalisierung zu unternehmen.

Richter Faust's (Moabit Kriminalgericht) Variante dazu ist ("Alles was Recht ist", 1Festival, 16.01.09): Da spiegeln sich natürlich gesellschaftliche Phänomene wieder. Natürlich hat ein Wirtschaftsstraftäter ganz andere Möglichkeiten, Straftaten zu begehen und zu verschleiern und ein geringeres Risiko, bestraft zu werden. Eine Abänderung des Untreuetatbestandes sei ein unbequemes Ding, was möglicherweise auch damit zusammenhängen mag, daß da natürlich eine größere Nähe der Gesetzgeber zu den potentiell Betroffenen da ist.
Die Staatsanwältin Vera Junker (Vereinigung Berliner Staatsanwälte) sieht die Rolle der Politik, was die Justiz angeht, so, daß es aber möglicherweise sogar genehm ist, eine relativ schwache Justiz zu haben, denn die Justiz sei die einzige, die den Politikern auch Einhalt gebieten kann.

Diese rechtsstaatlich hoch umstrittenen Absprachen sollen nun stattdessen per Gesetz legalisiert werden (frontal21, ZDF, 13.11.07). Für eine Legalität wird hier und wurde schlichtweg immer ein unabhängiges Verhalten der Richter unterstellt. Justizministerin Zypries meint deshalb auch, "Die Gerechtigkeit bleibt nicht auf der Strecke, denn selbstverständlich wird das Gericht, ehe es eine Verständigung vorschlägt oder mitmacht, sehen, daß alle wesentlichen Teile aufgeklärt werden". Dann fragt man sich, wozu man den Deal, der ohnehin rechtsstaatlich nicht zu erklären ist, noch braucht. Doch nur dann, wenn die erforderliche Beweisbarkeit immer noch fehlt, also nach dem Motto, es wird einfach die Straftat unterstellt und der vermeintlich Schuldige soll wenigstens etwas büßen. Die Praxis lehrt zudem, daß dies nur ein nebensächliches Anliegen ist. Es verursacht nämlich die Ausrede der Unmöglichkeit der vollen Aufklärung auch da, wo man hätte aufklären können. Eine selbständige Entscheidung des Gerichts und zwar im Verhältnis zur Schwere der Tat, dem notwendigen Grundprinzip rechtsstaatlichen Wirkens, kann man so leichter umgehen und den Nachweis nicht pflichtgemäßen Handelns von Staatsanwaltschaft und Gericht verwässern. Auch die in der Sendung genannten und geschädigten Phoenix-Anleger werden sonst, in Zukunft und dem Umfang nach nicht die einzigen bleiben.

Zum Urteil des BVerfG v. 27.02.08 zum BKA-Gesetz (Online-Durchsuchungen) bereiteten die Bundestagsparteienden dem Zuschauer ein Trauerspiel (Phoenix, 06.03.06). Alle Parteien warfen allen Parteien, außer den Linken, vor, am bisherigen Inhalt des Gesetzes doch selbst interessiert gewesen zu sein. Einige Koalitionsmitglieder (u.a. Schäuble) haben eine Gesetzesänderung garnicht erst für notwendig angesehen, aber die Umsetzung ihrer Anliegen (ähnlich FBI-Struktur) sehr wohl. Die Grünen hätten in ihrer Regierungszeit viele Dinge schon mit eingeleitet. Die FDP habe ebenfalls entsprechend mitgewirkt, sich aber dann beim Bundesverfassungsgericht zum Anschein auf die Kläger- und Beklagtenbank gesetzt. Nach dem Urteil hätten alle Parteien öffentlich so getan, als wären ihre Anliegen in der Entscheidung zum tragen gekommen, was klar widersprüchlich sei. Insofern hatten die Linken keinen Makel zu verzeichnen, aber andernorts sehr wohl. Zum einen hat unter der Rot-Roten Regierung in Berlin keine Veränderung hinsichtlich der Schweinerei an den Gerichten stattgefunden (Behörden- und Gerichtsverhalten ist deutlichster Gradmesser einer Demokratie). Dann haben die Herrschaften ein erhebliches Mitgliederproblem hinsichtlich deren Gedankenguts (inkl. Vergangenheit) und letztlich hatte Bisky, auch wenn man das heute nicht so richtig zugeben will, seinen Mitgliedern vor einiger Zeit deutlich klargemacht, daß allein der Kommunismus angestrebt werde. Ob das wirkliches Anliegen der Macher der Partei ist, kann noch nicht ausgemacht werden. Der Kommunismus in seiner alten Fassung, nämlich unzureichender Gewaltenteilung weltweit angewandt, wäre verheerend, weil es einzelnen niemals zugestanden werden kann, allein zu regieren. Denn in der Mehrheit der Fälle führt das, rein menschlich charakterlich bedingt, zu einer Diktatur. Da allerdings der Westen aufgrund seiner Staatsform gezwungen ist und auch danach handelt, mafiöse Gruppierungen zur Zielerreichung, wiederum eine Diktatur, zu errichten und errichtet hat, ist es trotz Kritik Pofallas (CDU) schon richtig, daß die Linke in ihrem Partei-Programm bzgl. eines Gleichgewichtserfordernisses eine Gegenkraft, wie z.B. die ehemalige Großmacht Sowjetunion, als unabdingbar erkannt hat. Allerdings besteht das Erfordernis auch dann, wenn die Linken an der Macht wären.
Es bedarf demnach tatsächlich einer Gesellschaftsstruktur in einem Land, die von innen heraus in der Lage wäre, alle widrigen Kräfte in ihre Schranken zu verweisen ohne diktatorisch zu werden. Weder GG noch die EU-Verfassung oder die alte DDR-Verfassung etc. erfüllen dieses Erfordernis, wie die Praxis bislang belegt hat.

Im Rahmen der Love-Parade in Duisburg wurde dem Zuschauer in der Nachrichtensendung RTLaktuell (27. und 28.07.10) suggeriert, auf den Veranstalter kämen von seiten der Angehörigen der Verstorbenen Schadensersatzforderungen in Millionenhöhe zu. Tatsächliches Recht ist aber, daß der Angehörige einen Schock mit einigem Krankheitswert gehabt haben muß, um überhaupt Schmerzensgeldforderungen geltend machen zu können. In der Praxis sind solche Klagen meißt erfolglos.
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Nun haben wieder Mitbürger feststellen müssen, daß es in Deutschland selbst bei schwerwiegenden Fällen keine Gerechtigkeit gibt. Die jetzt noch vermeintlich Schuldigen sollen jeweils nur kleine Fehler begangen haben. Bei den wahren Schuldigen, wie Verantwortliche des Ordnungsamts Duisburg und der Polizei (Prof. Jahn, Goethe-Uni Frankfurt/Main, Kulturzeit, 3-sat, 17.01.19), hatte die Staatsanwaltschaft garnicht erst Anklage erhoben. Das Argument schlußendlich, daß man es wegen der Corona-Pandemie nicht mehr schaffe (Warum?), vor der Verfolgungsverjährung die Hauptverhandlung zu eröffnen (04.05.20), scheint -allerdings nur aus der Ferne betrachtet- nur vorgeschoben, wie sich aus den Äußerungen der Anwälte der Nebenkläger ergab (Es gäbe keinen zwingenden Grund Verfahren einzustellen.). Das Argument der Richter ist zu fadenscheinig. Das Schlupfloch des Ablaufs der Verjährung tritt nur ein, wenn Staatsanwaltschaft und Gericht die gesamte Verjährungszeit untätig geblieben sind. Da fndet sich notfalls gem. § 78 c StGB immer ein Mittel, die Verjährung zu unterbrechen. Zudem ist gesetzlich nicht geklärt, welche Strafandrohung für eine nicht oder noch nicht ausreichend geklärte Strafhandlung die Staatsanwaltschaft vorsehen muß. So kann man z.B. für eine nicht auszuschließende schwere Körperverletzung nur eine fahrlässige Körperverletzung unterstellen und damit wird die Strafandrohung geringer und zugleich die Verjährungsfrist kürzer. Das ist imme dann bedeutsam, wenn die Staatsanwaltschaft die Einstellung des Verfahrens beschließt wegen Verjährung.     

Nach einer von Joschka Fischer (ehemaliger Außenminister) beauftragten Studie (per Erlaß) über die NS-Vergangenheit (Eckart Conze/..., Das Amt und die Vergangenheit, Blessing-Verlag) waren NS-Mitarbeiter auch nach dem Krieg unbehelligt weiter im Auwärtigen Amt tätig. Die bis in die heutige Zeit andauernde Nachrufpraxis aller Mitarbeiter im Auswärtigen Amt bei verstorbenen NS-Mitarbeitern insbesondere aus der NS-Zeit und schwere Hinweise bzgl. Judenverfolgung hatten Fischer zu dieser Studie veranlaßt (kulturzeit,3-sat, 28.10.10).

Nicht aufgearbeitete Naziverstrickungen hat auch die FDP. Die Nachkriegs-FDP versuchte ganz gezielt, ehemaligen Nationalsozialisten eine rechte Heimat zu bieten, nachdem siedie unterwandert hatte. Eine Generalamnestie für NS-Täter wurde gefordert. Die britische Besatzungsmacht sieht die Gefahr einer neuen Nazi-Partei und läßt acht Mitglieder festnehmen wegen Verschwörung gegen die bestehende Ordnung und Gefährdung der Besatzungstruppen. Von den deutschen Gerichten wurden sie jedoch sehr sanft angefaßt. Der BGH hatte 1954 das Verfahren eingestellt, denn die Mitglieder seien zwar bekennende Nationalsozialisten doch die Verschwörung sei ja mißlungen. Selbst ein Großteil der deutschen Berichterstattung hat die britische Intervention als ein Angriff auf die deutsche Souverinät dargestellt. Auch nachher wuchs der Einfluß ehemaliger Nazis in der FDP. Erst mit der sozial-liberalen Koalition in den 70er Jahren sollen diese Kräfte ihren Einfluß verloren haben. Die heutige FDP ist jedenfalls an einer Aufarbeitung nicht interessiert (Frontal21, ZDF, 16.11.10).

Die Rolle der Justiz ist ebenfalls nicht ausreichend erforscht. Der 1933 geborene Richter Helmut Kramer (ehemals OLG Braunschweig) forscht hierzu Zeit seines Lebens. Fast alle in den Nürnberger Prozessen verurteilten hohen NS-Justiz-Beamten waren wenig später wieder im Amt und machten Karriere. Alte und neue Seilschaften verhinderten die Aufarbeitung. Kramer bekam ein Diszipilinarverfahren in der Sache seines Justizministers. Desweiteren verweigerten ihm Archive den Zugang und Personalakten verschwanden. Es hatte sich z.B. herausgestellt, daß sein damaliger Justizminister in einer Doktor-Arbeit von 1936 zur Ausrottung und Ausmerzung aller Minderwertigen aufgerufen hatte. Noch heute soll in Juristenkreisen ein merkwürdiges Berufsverständnis herumgeistern, nämlich die Vorstellung, daß der Richter nur das Gesetz anzuwenden braucht ohne eigene Wertung und Gestaltung. Also die Gefahr, daß da weltanschauliche Vorverständnisse einfließen können, mache man sich nicht bewußt. In einem Verfahren gegen einen Friedrich Jung (ehemaliger NS-Generalstaatsanwalt) haben sich ab einem bestimmten Zeitpunkt an höchste Juristenkreise bis in das Düsseldorfer Justizministerium eingemischt und es wurden schwere juristische Fehler in dem Prozeß begangen.
Die nun wieder neu im Amt befindlichen ehemaligen Nazis konnten andere wieder nachholen und so entstanden geradezu Seilschaften und Verbindungslinien. Und auch übernahmen selbst unbelastete Juristen diese Mentalität. Der Sohn Jungs versuchte z.B. den o.g. Erlaß von Joschka Fischer zu verhindern. Wie ein brauner Faden durchzieht die Aufarbeitungsgeschichte die Privilegierung der Täter und Diskriminierung der Opfer. Das Problem scheine heute nicht so sehr die Vergangenheit zu sein, sondern die Gegenwart (Kulturzeit, 3-sat, 22.11.10).


Das Imperium schlägt zurück. Gegen den Wikileaks Gründer Assange ist internationaler Haftbefehl erlassen worden, Server gelöscht und Konten gesperrt worden und das alles ohne das formale Regeln eingehalten wurden. Seine Beschwerde beim Obersten Gerichtshof in Stockholm blieb erfolglos. Assange hat eigentlich nur das gemacht, was sonstige Medien auch machen, nämlich Informationen ihrer Informanten veröffentlicht. Das soll eigentlich verfaasungsrechtlich geschützt sein. Schlußfolgernd kann nur gesagt werden, Gnade uns Gott, wenn die westliche Welt einmal die Weltmacht erreichen sollte. Eine ARD-Umfrage ergab, daß 65 % der Befragten die Geheimhaltung solcher Dokumente befürworteten. Entweder ist die Umfrage falsch oder die 65 % sind keine Demokraten und wünschen sich Unrecht und unberechtigte Kriege etc., denn das ist Folge fehlender Wahrheit (Bsp.: deutsche Rechtsanwendungspraxis, Irak-Krieg).
Auch das gute Einvernehmen der westlichen Regierungen zu den Nordafrikastaaten mit ihren Despoten vor den Aufständen 2/2011 zeugt vom Charakter des Westens. Der nun mit Vorsicht ausgedrückte Wunsch nach Demokratisierung in diesen Ländern beruht lediglich auf der gewünschten Machtverteilung zugunsten des westlichen "demokratischen" Despotismus.
Genauso hat es mit internationalen Recht nichts gemein, wenn Köhler und Guttenberg (09.11.10) behaupten, wirtschaftliche Interessen im Ausland müßten militärisch abgesichert werden, weil es einen Zusammenhang gäbe zu regionaler Sicherheit (Welcher ?). SPD und Grüne nannten diese Äußerungen lediglich absurd und es fehle das richtige Verständnis, was natürlich wenig Überzeugungskraft hat, denn es fehlt hier die sachgerechte rechtliche Bewertung.


Diese Antwort hat ein Staatsanwalt unter Bezug auf § 154 StPO gegeben, auf die Strafanzeigen zweier durch Betrug Geschädigter (Escher, MDR, 17.12.10), weil der Täter wegen anderer Straftaten bereits zu einer erheblichen Strafe rechtskräftig verurteilt worden sein soll. Es handelt sich um einen Gesamtbetrag von 32000,- €. Zu zwei Jahren Bewährungsstrafe wurde der Täter bislang verurteilt. § 154 StPO läßt die Nichtverfolgung bei unwesentlichen Nebenstraftaten zu, die im Vergleich nicht beträchtlich ins Gewicht fallen. Diese Rechtsvorschrift ist, wie in der Escher-Sendung erkennbar, immer dann höchst problematisch, wenn es sich um viele Geschädigte mit einem in der Summe großen Betrugbetrages handelt. Denn die Staatsanwaltschaft könnte so jeden einzelnen mit dieser Antwort abbügeln.


Kachelmann hat wohl früher die Hinweise Betroffener nicht ernst genommen. Das könnte daran liegen, daß das Rechtsbewußtsein zumindest in einem Teil der Bevölkerung stark verwurzelt ist. Das wiederum kann genetische Gründe haben, hat aber, ähnlich wie bei anderen Glaubensrichtungen auch, besonders seine Ursache in ideologischer Manipulation durch Politik und Medien. Dieses Denken wird dann von den Eltern auf die Kinder etc. übertragen. Das muß nicht bei allen Medien unter Vorsatz geschehen. Moderatoren und Filmemacher können ebenfalls verblendet sein. Bei den Politikern ist das schon etwas anderes. Die ihnen bekannten Hilferufe Betroffener und ihre besonderen Einblicksmöglichkeiten in die wahren Verhältnisse im Justizwesen lassen nur einen Schluß zu, daß sie, abgesehen von den absichtlichen Verursachern, zumindest diese Verhältnisse tolerieren. Von der Politik werden die entscheidenden Mißstände nicht wirklich angegangen. Damit tolerieren sie aber zugleich die Nichterfüllung demokratischer Strukturen auf der Basis des Grundgesetzes und deshalb existiert eine Demokratie nach dem Rechtsstaatsprinzip in Wirklichkeit auch nicht.


Man muß kein Hellseher sein, um annehmen zu können, daß der Mann seinen Suizid mit dem Staat als Verursacher in Verbindung bringen wollte, wenn er die Tat vor dem Reichstag verübt. Der "Abschiedsbrief" sollte sicherlich der Öffentlichkeit klarstellen, warum er den Suizid begangen hat. Der Mann konnte nicht ahnen, daß selbst die Polizei und die Medien wissen, wann sie Informationen geheim halten müssen. Der Affentanz der Pussy-Riot war den Medien und der Politk hingegen ideologisch bedingt viele Schlagzeilen wert. Als jedoch klar wird, das sie nicht nur gegen Putins autoritäre Auslegung, sondern gegen den Kapitalismus als Ganzes kämpfen, distanzieren sich plötzlich viele im liberalen Westen von den Aktivistinnen (Kulturzeit, 3-sat, 21.11.13). Ganz anders verhält man sich jedoch bei der Kriminellen Timoschenko.
Bzgl. der westlichen Auslandspolitik ist selbst die manchmal kritische Berichterstattung recht einseitig (z.B.: Frontal 21, ZDF, 13.11.12). Es ist doch nicht mehr zu übersehen, daß eine Schach-Matt-Offensive des Westens gegen die Russen im Gange ist. Im Dokumentarfilm "Pussy-Riot und andere Sünden" (3-sat, 04.02.14) wird das leider auch von den Medien unterstützt. Pussy-Riot, der Aktionskünstler Pawlenski , zwei Schriftsteller (Bürgerrechtler) und der Galerist Gelmann (Politstratege) kommen, abgesehen von zwei Putin-oder kirchenfreundlichen Bürgern von der Straße, darin zu Wort. Nach Pawlenski war das Gerichtsverfahren gegen Pussy-Riot ein Schauprozeß. PussyRiot hatte in der Christ-Erlöser Kathedrale gesungen "Mutter Gottes, Jungfrau, vertreibe Putin! Vertreibe Putin, Vertreibe Putin! Schwarze Kutte, goldene Epauletten, die Kirchengemeinde kriecht zur Verbeugung, das Gespenst der Freiheit im Himmel, gay pride wird in Ketten nach Sibirien geschickt. Der KGB-Chef, ihr Oberheiliger, führt Demonstranten ins Gefängnis ab. Um seine Heiligkeit nicht zu kränken, müssen Frauen Gebären und Lieben.Scheiße, Scheiße, Scheiße Gottes." An anderer Stelle hatten sie öffentlich und mit Filmmaterial zum Aufstand in Rußland aufgerufen. Der Moderator lastete die Einleitung des Strafverfahrens u.a. dem Kreml an, was erfunden ist. Wer Strafanzeige gestellt hatte oder ob die Staatsanwaltschaft im öffentlichen Interesse tätig geworden ist oder daß das System einen Zaren will, ein Neofeudalismus besteht oder Putin das sowjetische Imperium zurückhaben will, ist durch nichts belegt worden. Die gehorsame Mehrheit des russischen Volkes wird gerügt. Es habe Wahlfälschungen 2011 gegeben.
Solche Auftritte, wie die von Pussy-Riot wird es, abgesehen von NS-Anhängern, in Deutschland nicht geben, weil jeder Deutsche weiß, was ihm dann blüht, er eben auch gehorsam ist. So fällt es den deutschen Medien leicht, andere Staaten zu rügen. All den Beiträgen über diese Staaten fehlt, eine konkrete Darlegung, was diese Menschen dort zu ihrem Verhalten treibt und ob es berechtigt ist.

Die Hintergründe des Suizids aufzudecken, hätte die dunkle Seite des deutschen Systems der Öffentlichkeit nahe gebracht.


Interessant ist zunächst, daß am 11.01.12 die Sender ARD, ZDF und RTL im Videotext gleichlautend von einem Unterhaltsrechtsstreit sprachen. Zunächst hat man sich gefragt, was muß da geschehen sein, wenn wegen einer 1-jährigen Bewährungsstrafe ein Mann zum Mörder wird. Da haben wohl der Staatsanwalt und der Richter evtl. wieder einmal die vielleicht rechtfertigenden Argumente des Mannes (Rudolf U.) ignoriert. Nach Aussagen in den Beiträgen im RTL-Fernsehen dazu, sollen wegen der in letzter Zeit häufiger vorgekommenen Fälle die Sicherheitsvorkehrungen schon verstärkt worden sein. Trotzdem hat sich offenbar hier, aber auf jeden Fall allgemein, das Schikaneverhalten dieser Justizbeamten bislang nicht ansatzweise geändert. Warum gehen gerade diese Beamten für ihren subjektiven Spaß ein so hohes Lebensrisiko ein?
Zunächst hieß es, zu seiner Tat habe sich der Täter bislang angeblich nicht geäußert und sein Motiv sei nicht bekannt. Auch hier konnte man (wie immer) nichts zu den Motiven in Erfahrung bringen. In Vorverhandlungen soll er auch schon aggressiv aufgefallen sein.
Die Antwort folgte am 17.01.12. Die Aussage des Täters ist für sich betrachtet recht subjektiv, aber aufgrund allgemeiner Erfahrungswerte mit der Justiz glaubwürdig dahingehend, daß er offenbar zu Recht auch mit positiven Gerichtsurteilen gerechnet hatte. Die Gerichte haben ihm aber eine gerechte Entscheidung verweigert.
Die Tabuisierung solcher Fälle in der Öffentlichkeit ist ein Fehler. Sie stellen, abgesehen von dem Einzelfallschicksal, ein erhebliches Demokratiedefizit dar, weil sonst nämlich erkannt würde, daß dieses Verhalten der Justiz ein bundesweites gleichgelagertes Problem ist und damit das Mindestmaß an Erfordernis für ein demokratisches System nicht mehr besteht. Die angebliche Demokratie kann so jederzeit vom Staat wieder in einen totalen Despotismus umgewandelt werden. Diese Annahme wird noch dadurch bestärkt, daß allgemein aus allen Regierungskreisen nicht nur nicht gegen diesen Mißstand vorgegangnen wird, sondern Fehlverhalten von Justizbeamten geschützt wird und ohne Folgen bleibt. Ausnahmen gibt es manchmal nur, wenn der Fall zu öffentlich ist. Im Übrigen wäre es sicherlich interessant geworden, wenn auch darüber berichtet worden wäre, was konkret den Rechtsanwalt Kaiser bzgl. des Richterverhaltens so aufgebracht hat. Der Angeklagte hat aber offenbar einen Ausnahmerechtsanwalt verpflichten können.
Aus dem Schriftverkehr mit Parlamenten, Ministerien, Behörden und Gerichten läßt sich heraus lesen, daß die Herrschaften bereit sind, dieses Opfer für ihre Schandtaten zu bringen. Man braucht also nicht um den Staatsanwalt zu trauern. Er kannte sein Risiko.
Bei den Filmberichten der RTL-, ARD- und ZDF-Nachrichten zum Verhandlungstag fällt auf, daß nicht einmal Verteidigungsgründe des Angeklagten genannt wurden. Das wäre das Mindeste einer ordentlichen Berichterstattung gewesen, nämlich daß beide Seiten zu Wort kommen. Das läßt sich eigentlich nur mit einer absichtlichen Tabuisierung deutschen Justizunrechts erklären. Analog zur eingeschränkten und manipulierenden außenpolitischen Berichterstattung setzt sich dieses Verhalten in heiklen und aufrüttelnden innenpolitischen Fällen fort. Was treibt all diese Nachrichtenleute so an, die besonderen Wahrheiten nicht öffentlich machen zu wollen.
Vielleicht wird ja dem Angeklagten (ähnlich Stauffenberg, Geschwister Scholl etc.) in naher Zukunft, wenn die gesellschaftlichen Verhältnisse einen Umsturz erfahren haben, ein Denkmal gesetzt als erster wirklicher Widerstandskämpfer gegen das deutsche Justizunrecht, auch wenn er vielleicht selbst bei seiner Tat nicht soweit gedacht haben könnte.

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Der ehemalige Mister Germany Adrian Ursache, der eine Mitgliedschaft als Reichsbüger bestreitet, hat sich ebenfalls außergewöhnlich verhalten, weshalb er zumindest recht sicher angenommen haben dürfte, daß die Zwangsversteigerung zu Unrecht erfolgte. Ein   Selbstverteidigungsrecht müßte dann berücksichtigt werden, wenn alle möglichen gerichtlichen Versuche widerrechtlich zurückgewiesen wurden. Er soll auf den Kopf des Polizisten gezielt haben, weshalb ihm nun ein Mordversuch unterstellt wird. Die Aussage des Zeugen müßte genau unter die Lupe genommen werden.

Seit mindestens 2014 werden die Schreibtischtäter an den Gerichten geschützt, indem sich alle Besucher einer Leibesvisitation unterziehen und ihre Taschen kontrollieren lassen müssen. Die Richter sind ja von Haus aus schon ein lebensmüder Trupp und mit diesem Besucherschutz wird es ihnen noch leichter fallen, noch grausamere Urteile zu fällen.
Mit den Staatsdoktrin gerade noch vereinbar schien hingegen der Fall Gustl Mollath (langjährig unschuldig in Haft) gewesen zu sein, weil in der Tagesschau (ARD) vom 30.11.12 davon berichtet wurde, daß offenbar aufgrund der Intervention durch Ministerpräsident Seehofer nunmehr die Staatsanwaltschaft einen Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens stellen soll.

Hier kann nur schwer gesagt werden, wer nun der Schuldige war. Aber auch hier ist wegen der Zwangsvollstreckungen der Verdacht nicht abwegig, daß wir es mit einem Justizkrimi zu tun haben. Den damit verbundenen Risiken sollten sich Behörden und Justiz mehr bewußt werden.


Am 28.02.14 hat es anscheinend 2 Freibeuter aus Anwaltskanzleien erwischt. Ein chinesischer Täter hatte 2 Rechtsanwaltskanzleien in einer Scheidungssache beauftragt gehabt (RTL). Er tötete 2 Menschen, davon eine Rechtsanwältin. Ein Rechtsanwalt der anderen Kanzlei erlag später an seinen Verletzungen. Am folgenden Tag wurde berichtet, in der Rechtsangelegenheit habe es sich um eine Strafsache gehandelt, bei der der Täter seine Chefin geohrfeigt haben soll (RTL). Was ist vorgefallen, daß so etwas zu solchen Morden eskaliert.
Daß sich der Mann von seinen Anwälten schlecht vertreten gefühlt haben soll, dürfte nur eine höchst abschwächende Darstellung der Pflichtverletzungen seiner Anwälte gewesen sein, wenn man bedenkt, welches Haftrisiko der Täter auf sich genommen hat.
Trotz dieser Taten gilt für die Richter, Staats- und Rechtsanwälte das Motto , "Weiter so,wie bisher gegen den Bürger". Was treibt nun wieder diese Leute, ihr Verhalten beizubehalten und solche Risiken in Kauf zu nehmen.


Hinter dem Begriff "Pannenserie" in Verbindung mit den NSU-Morden verbirgt sich eben nichts anderes als ein großer Sumpf. Auch ist in einem Thüringer Untersuchungsbericht von einem auffälligen Versagen von Polizei, Verfassungsschutz, Justiz und Politikern die Rede (tagesthemen, ARD, 21.08.14).

In der Strafsache des ehemaligen Bundespräsidenten Wulf hält der Journalist und ehemalige Staatsanwalt der süddeutschen Zeitung Heribert Prantl fest, einem Medienexzeß und Skandalisierungsexzeß folgte ein Ermittlungsexzeß (Kulturzeit, 3-sat, 14.11.13). Aber er hält auch fest, daß er eine Lanze für die Staatsanwaltschaft bricht, dieser Laden würde wirklich gut arbeiten. Die Staatsanwälte würden sich mit hervorragenden juristischen Kenntnissen in wirklich vorbildlicher Weise anstrengen. Es gäbe Ausreißer. Das Verfahren Wulf sei so ein Ausreißer. Die Art und Weise wie hier agiert wird, möglicherweise getrieben durch die Politik, den Medien oder Landeskriminalamt und die Staatsanwaltschaft nicht gebremst wurde, wirft ein ungutes Licht auf die Staatsanwaltschaft. Diese Art, sich zu präsentiern in Filmmanier, ist ungut. Man muß den Hintergrund sehen. Die Staatsanwaltschaft hat sich lange Zeit gerade in großen Verfahren, in Wirtschaftsstrafverfahren unterlegen gefühlt. Wirklich gute Arbeit ist dem Unterlegensheitsgefühl gewichen. So hat man etwas übertriebenen Selbstbewußtsein Platz gemacht. Da gäbe es durchaus Ähnlichkeiten zwischen Staatsanwaltschaften, die ermitteln und den Presseleuten, Journalisten, die recherchieren. Weder die Pressefreiheit noch das Ermitteln ist die Freiheit zur Selbstbefriedigung und Selbstermächtigung. Es müsse immer unabhängig und nach beiden Seiten ermittelt werden.
Auch diesem Journalisten ist die Abhängigkeit zur Staatsmacht auf den Leib geschrieben. Zum einen sind ihm viele staatsanwaltschaftliche Exzesse durch Zuschriften betroffener Bürger bekannt. Zum anderen ist die staatsanwaltliche Praxis gekennzeichnet durch Unkenntnis in Rechtsfragen, durch Täuschung geschädigter Bürger und es hat sich auch gezeigt, daß, offensichtlich aus Kostengründen politisch angeordnet, viele Strafsachen überhaupt nicht oder nur vom Schreibtisch aus, also ohne ermittelnden und fundierten Erkenntnisprozeß, behandelt werden. Das gilt auch für verdächtige Todesfälle, bei denen weitere Ermittlungen zu aufwendig wären. Schlußendlich gibt es durch Abhängigkeits- und Gefälligkeitsstrukturen einen Personenkreis, gegen den am liebsten nicht ermittelt wird, außer wenn die Medien viel Wind darum machen.


Hier haben wir den Fall, daß offenkundig der Freispruch der beiden Täter bzgl. der Messerattacke vom nun sich rächenden Bruder des Getöteten nicht akzeptiert wurde, also er die Sache wohl besonders anders gesehen haben muß.


Der Täter in Glinde soll ein fürsorglicher Vater gewesen sein und er wurde vom Gericht in die Psychiatrie eingewiesen (RTL2-News, 24.01.14). Es scheint sich ein neuer Trend abzuzeichnen bzgl. der sofortigen Einweisung in die Psychiatrie und zwar ohne die vorherige Erstellung eines medizinisches Gutachtens. Die Vorgehensweise der Gerichte ist für den Täter schlecht, weil die Psychiater in der Psychiatrie aus was für Gründen auch immer eher dazu geneigt sein werden, den Täter behalten zu wollen und somit ein entsprechendes Gutachten erstellen werden.


In der Sendung Kontraste (ARD, 26.06.14) wird davon berichtet, daß Polizei,Staatsanwaltschaften und Richter rassistische Straftaten nicht als solche qualifizieren. Z.B. wurde eine eindeutig rassistische Strafhandlung statt eines versuchten Mordes nur als versuchter Totschlag geahndet. Es habe nach Ansicht des Gerichts keinen niedrigen Beweggrund gegeben. Das Leitmotiv der Angeklagten sei nicht rassistischer Natur gewesen, sondern der Geschädigte habe mittels Stock selbst die Handlung provoziert. Diese Feststellung beruht auf den Aussagen der Täter, was vom Opfer und der Partnerin verneint wurde. Der Stock liegt auch nicht als Beweis vor. Nach der anwaltlichen Darstellung des Opfers war offenbar der Sachverhalt so festgestellt worden, daß das Opfer den Stock bei sich trug, um sich zu wehren. Selbst bei dieser Sachverhaltslage sei es immer noch ein rassistisch motivierter Angriff gewesen.
Eine Blutspur rechter und rassistischer Gewalt soll sich seit Jahrzehnten durch Deutschland ziehen, die oft nur unzureichend duch Ermittlungsbehörden und Justiz verfolgt würden. Die Gerichte würden aber oft rassistische Gründe verneinen. Es wird vermutet, daß das Problem Rassismus verdrängt werden soll. Europarat und die Vereinten Nationen verlangen seit langem von Deutschland solche Verbrechen schärfer zu ahnden. Der Richterbund verneint diesen Vorwurf. Eine aktuelle Studie der TU Dresden zu vorurteilsmotivierten Gewalttaten besagt das Gegenteil. Danach wurden in Sachsen bezogen auf ein Jahr polizeilich 122 solcher Delikte aufgeklärt. In nur 39 Anklagen würden diese Motive auftauchen und in dann nur noch 15 Fällen im Urteil berücksichtigt. Die Bundesrechtsanwaltskammer sieht in einer Verschärfung des Strafrechts eine Verselbständigung dahingehend, daß dann der Blick des Richters darauf gelenkt wird, solche Motive auch dann zu berücksichtigen, obwohl sie in der konkreten Tat garnicht vorliegen. Mit anderen Worten gesagt, befürchte man ein Gesinnungsstrafrecht.
In der Sendung wurde nicht darauf eingegangen, wie es dazu kommt, daß in ganz Deutschland Staatsanwälte und Richter erpicht sind, dieses Problem kleinzureden. Es muß hier offensichtlich staatliche Vorgaben geben, die zumindest im konspirativen Zusammenwirken dieses Verhalten zur Folge haben.


Ohne Frage ist das Verhalten des NSU-Trios aus niederen und völlig abwegigen Beweggründen motiviert gewesen. Allerdings hätte Frau Zschäpe in diesem Gerichtsverfahren schreiben können, was sie wollte. Die praktische Erfahrung bzgl. solcher Anträge zeigt, sie hätte wegen des hohen Auslegungsspielraumes nie ihre Pflichtverteidiger losgekriegt. Der Grund ist, daß die Richter ebenfalls aus niederen und völlig abwegigen Gründen entscheiden, statt sachlich neutral und angemessen.
Theorie ist eigentlich: Anspruch auf Entpflichtung des beigeordneten Rechtsanwalts hat die Partei, wenn das Vertrauensverhältnis tiefgreifend und nachhaltig gestört ist (BGH NJW-RR 92, 189). Anspruch auf Beiordnung eines anderen Rechtsanwaltes hat sie, wenn der Staatskasse keine höheren Ausgaben entstehen, sonst nur dann, wenn das Vertrauensverhältnis zum beigeordneten RA nicht durch sachlich ungerechtfertigtes und mutwilliges Verhalten der Partei gestört worden ist (BGH NJW-RR 92, 189).

Zum Teil 2

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