Nachfolgend ist der Grundgedanke der Reichsbürger wiedergegeben. Art. 23 GG aF konnte und mußte gelöscht werden, weil das Ziel der deutschen Einheit erreicht war und klar gestellt werden mußte, daß eine weitere Erweiterung Deutschlands (Verzicht auf frühere Ostgebiete; s.GG-Kommnetar Jarass/Pieroth, 5. A., Art. 146 Rn 1) nicht beabsichtigt ist. Der Geltungsbereich ist laut aktueller Präambel festgelegt. Das Meißte ist falsch ausgelegt oder spekulativ. Eigenhändige Richterunterschriften sind nur auf dem Original des Urteils von den Richtern zu tätigen. Damit besteht die Amtshaftung fort (andere Auffassung in Schrift "Wie entstand der Staat Deutschland 1990"), könnte aber womöglich, wenn die Akten vernichtet wurden, beweisrechtliche Schwierigkeiten bringen. Bemerkenswert sind aber die Ausführungen zum Ausweis und zur unterlassenen Verfassungsgebung.

Dazu wurde in Exakt-Extra (MDR, 25.01.17) vom Verfassungsrechtler Prof. Germann festgestellt, daß der Personalausweis so heißt, weil er die Personalien einer Person ausweist.
Das ist richtig, aber die Frage, warum als Nationalität "deutsch" statt Bundesrepublik Deutschland im Ausweis eingetragen wird, blieb unbeantwortet. Hinsichtlich des beibehaltenen Grundgesetzes verweist der Verfassungsrechtler darauf, daß man 1949 zunächst nur eine Übergangsverfassung geplant hatte für die erhoffte Wiedervereinigung. Der Name Grundgesetz habe sich dann aber so bewährt, daß es bis heute der Name der Verfassung ist. Das habe juristisch nichts zu bedeuten.
Der Psychologe Sebastian Bartoschek (Doktorarbeit: Verschwörungstheorien) meinte, "Das Grundgesetz ist unsere Verfassung: Nirgends ist definiert, daß das Wort Verfassung auftauchen muß in einer Verfassung eines Staates und das ein Volk über eine Verfassung entschieden haben muß, ist schlichtweg Unsinn. Wir haben in Deutschland niemals eine Verfassung gehabt, die angenommen, bestimmt oder was auch immer wurde. Das ist ein vielleicht weit verbreiteter juristischer Irrtum"(Die Welt der Reichsbürger, ZDFinfo, 20.12.17). Der Politikwissenschaftler Jan Rathje meinte in dieser Doku, "Was man innerhalb des Millieus beobachten kann, ist, daß es starke Tendenzen gibt in der populistischen Unterteilung von Volk gegen die Elite. Die Elite sei ein Teil einer bösen Weltverschwörung und habe auch keinerlei Berechtigung in der Welt. Die Elite sei der Feind im Innern und muß weg." Hinsichtlich der Bezeichnung "deutsch" im Ausweis sei es so, daß der Grundstein dafür bereits im Kaiserreich gelegt wurde und das sei von den Nazis durch das Gleichschaltungsgesetz von 1934 und Änderungsgesetze der BRD ergänzt worden. Es gäbe zwar keinen Friedensvertrag, aber die 2+4-Verträge seien völkerrechtlich bindend, würden das Ende der Nachkriegszeit markieren und er sei allgemein anerkannt gleichbedeutend mit einem Friedensvertrag.

Aus den Rechtskommentaren zum GG (z.B. Jarass/Pieroth, GG, 5. A., 2000, Art. 146 Rn 3) geht jedoch hervor, daß das GG, weil 1949 keine Volksabstimmung darüber stattfand, nur eine vorläufige Ordnung bis zur Erreichung der Wiedervereinigung bildet. Nicht zuletzt wegen des "Zeitdrucks" der Wiedervereinigung 1990 sei keine neue Verfassung unter Beteiligung des Volkes erlassen worden. Die Regelung des Art. 5 des Einigungsvertrages beinhalte unter der Überschrift "Verfassungsänderungen" eine Empfehlung, die als Folge des gleichgebliebenen Art. 146 GG die Möglichkeit einer Volksabstimmung aber offen hält. Zunächst müsse im GG dazu geregelt werden, ob allein eine Volksabstimmung oder zusätzlich auch die Zustimmung von Bundestag und Bundesrat erforderlich ist. In Verbindung mit der Entstehungsgeschichte des GG ergebe sich bei sachgemäßer Auslegung, daß die Gründungsväter und damit gezwungener Maßen selbst die Entscheider über den Wiedervereinigungsvertrag sehr wohl eine noch zu erledigende Verfassung durch Volksabstimmung im Auge hatten und noch haben. Statt einem Friedensvertrag hatte man einen 2+4 -Vertrag abgeschlossen. Damit hat Deutschland seine Pflicht zur Zahlung von Reparationszahlungen (z.B. an Griechenland) obsolet gemacht (Kontraste, Das Erste, 12.03.15).
Insofern wurde von den o.g. Fachleuten ganz schöner Unsinn erzählt, der diesen Herrschaften eigentlich hätte nicht passieren dürfen, denn zu allererst schaut man zur Klärung solcher Fragen in die Rechtskommentare.

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In der Doku "Die entsorgte Republik" (3-sat, 02.10.19; 28.11.21) hatte man sich mit dem Thema etwas ausführlicher befaßt. Darin waren die Kommentatoren, Politiker und Bürgerrechtler (DDR) der Meinung, daß das GG eine Entscheidungsmöglichkeit zwischen den beiden Artikeln einräumte. Die Bürgerrechtler wollten zuvor einen weiterhin eigenen Staat und wollten zumindest eine eigene Verfassung. Sie erzählten aber nichts davon, was laut o.g. Rechtskommentar tatsächlich beabsichtigt war. Der Rechtskommentar ist aber logisch richtig, weil aus dem gesamten GG und den beiden Artikeln durch nichts zu entnehmen ist, daß eine Wahlmöglichkeit bestand. Aus dem Gesamtbild des Grundgesetzes und dem Wortlaut beider Artikel und der Tatsache, daß Art. 146 der letzte Artikel ist, wird nachvollziehbar deutlich, daß die Gründungsväter schlußendlich eine Verfassung im Auge hatten und das Grundgesetz nur ein Übergangsbehelf infolge des 2. Weltkrieges und der Teilung Deutschlands sein sollte. Der Wortlaut, daß das GG in den anderen Teilen Deutschlands nach deren Beitritt in Kraft zu setzen sei, ändert an dem Gesamtbild nichts. Art. 146 wäre sonst schlichtweg überflüssig. Bedeutung kommt dem Art. 146 auch bei dem Wortlaut zu, daß die Verfassung in freier Entscheidung beschlossen sein müsse, also dies letztlich unter die Bedingung eines demokratisch ergangenen Beschlusses gestellt wurde. Das zeigt insgesamt, daß eine Verfassung gewollt war. 
Auch der Rechtskommentar von Maunz-Dürig (GG, 2019) gibt diese gewollte Rechtslage an Schriften des Parlamentarischen Rates wieder. Man habe es nicht umsonst nur ein Grundgesetz (Provisorium) genannt, weil nicht alle Deutschen über eine Verfassung abstimmen konnten und wegen der durch die von der allierten Besetzung ausgehenden Einengung der verfassungsgebenden Gewalt (Rn 16). Die endgültige Verfassung solle originär (ursprünglich, eigenständig) entstehen und nicht durch Änderung des GG. Auch der Beitritt aller deutschen Gebiete würde dieses Grundgesetz nicht zu einer gesamtdeutschen Verfassung machen können (Rn 17, 18). Das wurde dann zur Wende insbesondere durch CDU/CSU und FDP so ausgelegt, daß die Kontinuität der Zustimmung des Volkes bei den zwischenzeitlichen Wahlen einen Akt freier Selbstbestimmung darstelle. Das GG habe sich mit der Entscheidung der Deutschen der DDR für den Beitritt als endgültige Verfassung verbunden (Rn 18, 20). Art 146 GG nF habe den Blick auf die Verfassungsablösung nicht aufgegeben (R 19). Hierzu gab es einen Auslegungsstreit, daß das Volk noch in freier Entscheidung darüber abstimmt, dem zeitlichen Offenhalten der Verfassungsfrage und das Art. 23, 146 GG aF nicht sich wechselseitig ausschließende Wege zur Wiedervereinigung regelten, sondern Modalitäten für ein wiedervereinigtes Deutschland, um ein wiedervereinigtes Deutschland herzustellen (Rn 30, 31). 
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Auch diese Rechtfertigung Schäubles, man habe quasi statt GG-Auslegung gestaltet wegen der vielen hunderttausend Übersiedler, ändert daran nichts. Diese Begründung ist nicht nachvollziehbar. Welche Bedeutung sollen hunderttausende Übersiedler in Bezug auf die gewollte Verfassung haben? Es ist jedenfalls auch kein Indiz dafür, daß das Volk das Grundgesetz behalten wollte. Das alte GG läßt einen solchen Auslegungsspielraum sowieso nicht erkennen.

Bzgl. des "deutsch" im Ausweis könnte sein, daß ein deutscher Angehöriger unabhängig von der Staatsbezeichnung (Deutsches Reich, Bundesrepublik Deutschland) gelten sollte.
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Daß es eine Weltverschwörung gibt, ist nicht zu erkennen. Zum einen wird aus den Medien in Ansetzen deutlich, daß z.B. über den Demokraten George Soros von den USA aus Einfluß auf andere Länder ausgeübt wird. Ivm. Trumps Vorwürfen sowie denen der Republikaner gegen die Demokraten und die Medien scheint hier so etwas wie eine Verschwörung zu existieren.
Daß der Kern der EU, insbesondere deutsches Handeln eine Verschwörung darstellt, kann wegen der inzwischen unübersehbaren deutlichen Anzeichen nicht mehr verneint werden. Wenn jedoch Merkel und die deutsche Regierung insgesamt im Fall Skripal (Nervengift) und im Fall Syrien (Chlorgas) aufgrund angeblich "interner Nachweise und eindeutiger Indizien" (05.04.18, 11.04.18) einfach unterstellen, daß Russland und Syrien hierfür verantwortlich seinen, obwohl selbst die gleichgeschalteten Medien von fehlenden Beweisen sprechen, hat das diktatorischen und weltweiten volksverdummenden Verschwörungscharakter. Nach den bisherigen Aussagen aller Beteiligten (bis 11.04.18) fehlt auch sonst für diesen Vorwurf jeglicher erkennbarer Anfangsverdacht. Die Angelegenheit ist im Fall Skripal nicht rechtsstaatlich verlaufen, da die OPCW einen Antrag Russlands, Chinas und des Iran auf eine unabhängige Untersuchung im Fall Skripal abgelehnt hat (05.04.18), Russlands mitwirkende Hinterfragungen von den Briten ignoriert wurden (31.03.18) und der OPCW-Bericht (15.04.18) die gefundenen Spuren des Kampfstoffes BZ (westlich) unberücksichtigt gelassen hat. Das erinnert sehr an deutsche Gutachter- und Gerichtspraxis. 
Von einer Verschwörung kann man sprechen, wenn trotz anderslautender eindeutiger Fakten gemeinschaftlich und bewußt sachwidrige Ziele verfolgt werden. Ein krasses Beispiel ist z.B. die Sanktionierungsabsicht gegen Polen, indem man der Öffentlichkeit suggeriert und dieser Regierung, die ihren Gerichten Korruptheit vorwirft, entgegen der Rechtstheorie einreden will, daß die Justizreform rechtsstaatswidrig sei. Der Unterschied zu Polen besteht in Deutschland nur darin, daß die Korruptheit auch die Administration und viele Parlamentarier erfaßt hat. Genauso will man entgegen den statistischen Zahlen Trump einreden, daß die höheren europäischen und deutschen Exportüberschüsse und Importzölle (WTO 2016/ifo-Institut in Tagesschau, Das Erste, 09.03.18; Heute, ZDF, 10.03.18; PlusMinus, Das Erste, 14.03.18) nicht bestünden. Die höheren Importzölle wurden von Jürgen Hardt (CDU, Außenpolitischer Sprecher der Unionsfraktion) ernergisch bestritten (hartaberfair, Das Erste, 16.04.18), als Fake der USA bezeichnet und es läge gleiches Niveau vor. Aufgrund seiner politischen Stellung kann kein Lapsus vorliegen, weshalb öffentliche Falschinformation der Regierung unterstellt werden muß. Inzwischen berufen sich die deutschen Politiker darauf, daß die WTO-Regeln verletzt seien. Soweit Michael Hüther (Institut der deutschen Wirtschaft) Trump fadenscheinige Argumente vorwirft (RTL-Nachrichten, RTL 1, 01.06.18), meinte er in Wirklichkeit nur die Auffassung der USA, daß amerikanische Sicherheitsinteressen berührt werden. Der Handelskrieg soll auf unvollständigen Daten basieren (PlusMinus, Das Erste, 13.06.18). Die USA sollen laut Münchner Ifo-Institut tatsächlich beim Warenhandel ein Minus haben, aber anders sehe es bei Dienstleistungen und Unternehmensgewinnen (Google und Co.) aus. Da habe die USA gleichwertige Gewinnvorteile. Die europäische Statistik weise jedoch große Lücken auf bzgl. Gewinnüberschüssen amerikanischer Firmen in Europa (Steuerspargründe), weil dazu manche europäische Länder keine Daten liefern würden. Das dürfte wegen der negativen EGMR-Entscheidung v. 15.07.20 zu angeblichen Steuervergünstigungen für Apple durch Irland nicht der Fall sein. Zudem sollen nicht die Exportüberschüsse, sondern die geringen Importe Deutschlands das Problem sein (
Marcel Fratzscher, Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung).
Letztlich handelt es sich hier um Mogeleien zwischen EU-Staaten. Wahrscheinlich deswegen wird das von der EU nicht öffentlich angesprochen.
Desweiteren haben die Mediennachrichten es nicht hinreichend vermocht, Trumps Rückzieher bzgl. Zustimmung zur Abstimmungserklärung des G7-Gipfels (09.06.18) damit zu erklären, daß man ihm dort offensichtlich Entgegenkommen signalisiert hat. Der kanadische Premierminister Trudeau hat später jedoch von beleidigenden Strafzöllen gesprochen und das man die USA mit höheren Zöllen belegen wolle. Das entsprach wohl nicht den Absprachen und würde nach deutschem Recht eine arglistige Täuschung darstellen.


aktuelles GG:

Präambel

Im Bewußtsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen, von dem Willen beseelt, als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen, hat sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben. Die Deutschen in den Ländern Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen haben in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands vollendet. Damit gilt dieses Grundgesetz für das gesamte Deutsche Volk.

GG von 1949:

Artikel 23
Dieses Grundgesetz gilt zunächst im Gebiete der Länder Baden, Bayern, Bremen, Groß-Berlin, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern. In anderen Teilen Deutschlands ist es nach deren Beitritt in Kraft zu setzen.

Artikel 34
Verletzt jemand in Ausübung eines ihm anvertrauten öffentlichen Amtes die ihm einem Dritten gegenüber obliegende Amtspflicht, so trifft die Verantwortlichkeit grundsätzlich den Staat oder die Körperschaft, in deren Dienst er steht. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit bleibt der Rückgriff vorbehalten. Für den Anspruch auf Schadensersatz und für den Rückgriff darf der ordentliche Rechtsweg nicht ausgeschlossen werden.

Artikel 146
Dieses Grundgesetz verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.

Zusammenfassung: BRD kein Staat -nur die Verwaltung der Quadro-Zone (Fassung vom 10.12.2006)

Die erste Priorität hat in Deutschland die Umsetzung Artikel 146 GG:

Rechtliche Situation in Deutschland: Verfassung (vom Deutschen Reich 1919) ohne Volk (wegen der SHAEF-Gesetze der Alliierten und der nunmehr völkerrechtswidrigen fortdauernden Besetzung Deutschlands) und Volk ohne Verfassung (Grundgesetz Artikel 146 wurde nach 1990 nicht verwirklicht).

Dieses Grundgesetz (umgesetztes Besatzungsrecht), das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist. Diese überaus wichtige Arbeitsaufgabe für unsere Pooolitiker im Jahre 1990 wurde von diesen (absichtlich?) schlichtweg ignoriert. Nun haben wir das Schlamassel. Keine Verfassung, keine Souveränität, keine Rechtsordnung &ndash somit erneute Übergangszeit für gültiges Besatzerrecht für den Bereich 'Bundes'republik des vereinten Deutschland (Vorbehaltsrechte der Alliierten wieder in Kraft).

Offensichtlich ignoriert die Justiz und die Gemeinschaft der deutschen Juristen der vermeintlichen BRD die Tatsache, daß das Grundgesetz nach den 4+2Verhandlungen im Juli 1990 und nach dem Einigungsvertrag den alten Art. 23 "gestrichen" bekam und damit des gesamten Geltungsbereichs beraubt wurde. Der neue Art. 23 schweigt sich über den Geltungsbereich des GG aus; dieser taucht auch an keiner anderen Stelle mehr auf.

Alle vermeintlichen 'Bundes'beamten sind spätestens seit der Löschung ihrer vermeintlichen BRD und ihres vermeintlichen Grundgesetzes vorrangig berechtigt und verpflichtet, schnellstens und als Eilsache von Amts wegen entweder die Erneuerung der Gültigkeit des Grundgesetzes oder eine Verfassung gemäß Art. 146 GG anzustreben, oder wenigstens gemäß Art. 20 (4) GG Widerstand gegen die schuldigen Haupttäter der Gesetzlosigkeit der real existierenden BRD zu leisten! Denn das BBG ('Bundes'beamtengesetz) legt genau das, sogar ausdrücklich für das Deutsche Reich bzw. sein Gebiet in den Grenzen von 1937, fest (Auszüge):

Und das 'Bundes'beamtengesetz der BRdvD besagt: -BBG -Datum: 14. Juli 1953 -Fundstelle: BGBl I 1953, 551

Textnachweis Geltung ab: 1. 1.1982 Maßgaben aufgrund EinigVtr vgl. BBG Anhang EV Änderungen aufgrund EinigVtr vgl. § 96 u. § 100 (+++ Stand: Neugefasst durch Bek. v. 31. 3.1999 I 675; zuletzt geändert durch Art. 2 Abs. 1 G v. 12. 8.2005 I 2354 +++)! Änderung durch Art. 19a G v. 19.2.2006 I 334 (Nr. 8) noch nicht berücksichtigt !

BBG § 185 Als Reichsgebiet im Sinne dieses Gesetzes gilt das Gebiet des Deutschen Reiches bis zum 31. Dezember 1937 in seinen jeweiligen Grenzen, nach diesem Zeitpunkt in den Grenzen vom 31. Dezember 1937.

BBG § 52

(1)
Der Beamte dient dem ganzen Volk (...).
(2)
Der Beamte muß sich durch sein gesamtes Verhalten zu der freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes bekennen und für deren Erhaltung eintreten.
BBG § 56
(1)
Der Beamte trägt für die Rechtmäßigkeit seiner dienstlichen Handlungen die volle persönliche Verantwortung.
(2)
Bedenken gegen die Rechtmäßigkeit dienstlicher Anordnungen hat der Beamte unverzüglich bei seinem unmittelbaren Vorgesetzten geltend zu machen. Wird die Anordnung aufrechterhalten, so hat sich der Beamte, wenn seine Bedenken gegen ihre Rechtmäßigkeit fortbestehen, an den nächsthöheren Vorgesetzten zu wenden. Bestätigt dieser die Anordnung, so muß der Beamte sie ausführen, sofern nicht das ihm aufgetragene Verhalten strafbar oder ordnungswidrig und die Strafbarkeit oder Ordnungswidrigkeit für ihn erkennbar ist oder das ihm aufgetragene Verhalten die Würde des Menschen verletzt; von der eigenen Verantwortung ist er befreit. (*) Die Bestätigung hat auf Verlangen schriftlich zu erfolgen.
(3)
Verlangt der unmittelbare Vorgesetzte die sofortige Ausführung der Anordnung, weil Gefahr im Verzuge besteht und die Entscheidung des nächsthöheren Vorgesetzten nicht rechtzeitig herbeigeführt werden kann, so gilt Absatz 2 Satz 3 und 4 entsprechend.
BBG § 58
(1)
Der Beamte hat folgenden Diensteid zu leisten: "Ich schwöre, das Grundgesetz für die 'Bundes'republik Deutschland ... zu wahren ... ".

BBG § 190 Für die Polizeivollzugsbeamten des 'Bundes' gilt dieses Gesetz, soweit gesetzlich nichts anderes vorgeschrieben ist.

(*)-Vorsicht, einen Persilschein kann es hier und jetzt nicht mehr geben, da der Vorgesetzte aufgrund der Rechtslage dazu nicht mehr berechtigt ist.

Beachte: Durch die Streichung des Artikel 23 GG und der dadurch verursachten juristischen Löschung des Grundgesetzes ist natürlich auch der Artikel 34 GG nicht mehr existent (Übernahme der Haftung für Beamte durch den Staat).

Der SPD-Förderer und Nobel-Preisträger Günter Grass sagte in dem Buch &bdquoFragen zur Deutschen Einheit&ldquo: &bdquoNach wie vor ist einzuklagen, dass der Schlussartikel des alten Grundgesetzes, Artikel 146, der zwingend vorgeschrieben hat, im Fall der deutschen Einheit dem deutschen Volk eine neue Verfassung vorzulegen, nicht eingehalten worden ist.&ldquo Und: &bdquoIch bin sicher, dass wir alle einen ungeheuren und kaum auszugleichenden Schaden erleben, wenn wir weiterhin mit diesem Verfassungsbruch leben.&ldquo

Weiter Günter Grass: &bdquoDie Väter und Mütter des Grundgesetzes in der alten 'Bundes'republik haben das Grundgesetz als Provisorium im Hinblick auf eine später vielleicht mögliche Einheit verstanden. Dementsprechend war die Präambel formuliert und dementsprechend der Schlussartikel. Daran müssen wir uns halten.&ldquo Günter Grass bezichtigt die BRD also des &bdquoVerfassungsbruchs&ldquo und der

völkerrechtswidrigen Vorenthaltung der Selbstbestimmung des Volkes und damit der fehlenden Rechtsgrundlage.

Übrigens kann ein Herr Grass locker Forderungen stellen; er weiß genau, es wird nichts geschehen. Warum fordert er nicht den amtierenden Innenminister Schäuble zu einer öffentlichen Diskussion darüber auf ? Antwort: Weil dieser Herr Schäuble als damaliger Innenminister zum Vorsitzenden genau dieser Verfassungskommission gemacht wurde, die nach 2 Jahren ihre Tätigkeit sang-, klang-und ergebnislos einstellte ('Das GG hat sich als Verfassung bewährt, das behalten wir so bei ' ...) -das weiß auch Herr Grass.

Weiß man eigentlich bis heute, was die wahren Gründe für das Attentat auf Schäuble waren ??? (Ein Schelm, wer Böses dabei denkt ...)

Der Artikel 146 GG in seiner ersten Fassung - bestätigt von Dr. Konrad Adenauer, damals Präsident des Parlamentarischen Rates lautet wie folgt:

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Die herrschenden Parteien haben alle volkssouveränen Prinzipien beerdigt und einfach entgegen Art. 146 GG beschlossen, dass das Volk nicht befragt werden muss.

Man änderte kurzerhand das Grundgesetz und behauptet darin, das deutsche Volk hätte sich doch das Grundgesetz in freier Selbstbestimmung selbst gegeben!!!

Was steckt dahinter??? Nichts als der pure Machterhaltungs-Trieb !!! Eine Auflösung der BRD hätte nämlich die Auflösung der über Jahrzehnte gewachsenen Privilegien der herrschenden Parteien sowie ihrer Macher und Ex- Macher bedeutet. In diesem Falle hätte ein brisantes Urteil des 'Bundes'verfassungsgerichtes von 1973 beachtet werden müssen:

&bdquoDas Grundgesetz -nicht nur eine These der Völkerrechtslehre und der Staatsrechtslehre! -geht davon aus, dass das Deutsche Reich den Zusammenbruch 1945 überdauert hat und weder mit der Kapitulation noch durch Ausübung fremder Staatsgewalt in Deutschland durch die alliierten Okkupationsmächte noch später untergegangen ist; das ergibt sich aus der Präambel, aus Art. 16, Art. 23, Art. 116 und Art. 146 GG.&ldquo

&bdquoDas entspricht auch der ständigen Rechtsprechung des 'Bundes'verfassungsgerichts, an der der Senat festhält.&ldquo

Anmerkung: "Das Grundgesetz der BRD wurde NIE ratifiziert trotz Wunsch der Alliierten."

Keine Ratifikation = kein Recht!

&bdquo û Fakt ist auch, daß das Grundgesetz keine vom Volk gewählte Verfassung ersetzen kann. Das Ganze hat noch einen weiteren Haken. So lange die "BRD" kein

Staat ist, nutzt auch die BESTE Verfassung wenig. Die sogenannte BRD oder eigentlich doch nur der "Bund" ist laut GG Artikel 133 der Rechtsnachfolger der Verwaltung des Vereinigten Wirtschaftsgebiet (erst Bi-Zone, dann Tri-Zone und jetzt Quadro-Zone)

Die Zweite Priorität hat die Sicherung der Staatsbürgerschaft nach dem Reichsund Staatsangehörigkeitsgesetz RuStAG vom 22. Juli 1913 RGBl 1913, 583 für die Staatsbürger des Deutschen Reichs:

Schauen Sie sich einmal, im sogenannten "Personalausweis" und im Reisepaß, die Eintragung unter "Staatsangehörigkeit" an. Dort steht lediglich die NATIONALITÄT! Nämlich DEUTSCH ! Vielleicht ist das den Herren noch nicht aufgefallen?

wpe2.jpg (9519 Byte) R I C H T I G Unter Nationality ist klar definiert welche Staatsangehörigkeit diese Person hat: ISLAND!
wpe3.jpg (3465 Byte) R I C H T I G ...das gleiche gilt für dieses österreichische Dokument
wpe4.jpg (6589 Byte) R I C H T I G ...das gleiche gilt für dieses amerikanische Dokument
wpe5.jpg (3714 Byte) F A L S C H ...und das steht auf dem &bdquoPersonalausweis der Bundesrepublik Deutschland&ldquo. Seit wann ist Deutsch eine Bezeichnung für eine Staatsangehörigkeit? Wenn, dann müßte es Bundesrepublik Deutschland heißen! Dennoch, eine Bundesrepublik Deutschland ist kein Staat, nur eine Verwaltung!!!

Unter der Eintragung "Staatsangehörigkeit" steht im &bdquoPersonalausweis&ldquo der BRD DEUTSCH! Weshalb steht da nicht 'Bundes'republik Deutschland oder BRD? Die Bezeichnung DEUTSCH bezieht sich auf die Nationalität. Hatte man diese Bezeichnung gewählt, weil ein Staat "BRD" nicht gegründet werden konnte? Denn das Deutsche Reich war zu keiner Zeit untergegangen und existiert bis heute.

Vergleichen Sie den Ausweis der "BRD" mit dem von Österreich, Island und den USA. Vielleicht bemerken Sie den KLEINEN, aber ALLES ENTSCHEIDENDEN Unterschied??? Damit hat sich jede Diskussion über den "Unrechtsstaat" erübrigt. Begreifen die Deutschen langsam ihre Situation?

Wann wachen die Deutschen endlich auf und begreifen, daß sie als STAATENLOSE nach Europa abgeschoben werden sollen?

Paris, Samstag, 23. September 2006: "die russische, die französische, und wo ist die deutsche Fahne???"
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Monsieur Le Président erklärt die Welt Irgendwie fehlt hier eine Kleinigkeit
Wurde hier der Untergang der Bundesrepublik Deutschland festgelegt? Stand aus diesem Grunde Angela Merkel nicht vor der BRD-Fahne?!!

Die "Richter" sprechen ihre "Urteile" im Namen des Volkes. Aber nicht im Namen des DEUTSCHEN Volkes !

Vereidigungstext:

"Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. So wahr mir Gott helfe."

Was verstehen die "Staatsdiener" ohne Staat, unter "die Gesetze des Bundes" wahren? Wird hier Bezug genommen zur Bundes-lade, oder dem Bund mit Jahweh? Weshalb heißt es nicht: "die Gesetze der 'Bundes'republik Deutschland" wahren? Sind damit die Gesetze des Bundes (Thora, Talmud und Halacha) gemeint? Interessant ist auch die Entstehungsgeschichte der "BRD" und "Israels".

Die "BRD" entstand auf den Toten und Trümmern des Deutschen Reiches. "Israel" entstand auf den Toten und Trümmern von über 300 palästinensischen Dörfern, die samt ihren Bewohnern in die Luft gesprengt wurden.û &ldquo

Wie wir wissen, wurde Israel 1948 gegründet. Wir wissen auch, daß diese 'Staatsgründung' nicht in allen j. Kreisen auf Gegenliebe stieß. Bereits ein Jahr später erfolgte die Gründung des alliierten Besatzungsprovisoriums 'Bundes'republik Deutschland.

Das Grundgesetz (GG) stellt die rechtliche und politische Grundordnung der 'Bundes'republik Deutschland dar.

Ursprünglich war es bis zur Schaffung einer gesamtdeutschen Verfassung als Übergangslösung und Provisorium gedacht:

Am 1. Juli 1948 übergaben die Militärgouverneure den Ministerpräsidenten der westdeutschen Länder die "Frankfurter Dokumente", die unter anderem eine Aufforderung zur Ausarbeitung einer Verfassung durch eine verfassunggebende Versammlung enthielten.

Die Ministerpräsidenten kamen der Aufforderung nur widerstrebend nach, da sie keinen deutschen Teilstaat gründen wollten. Um den vorläufigen Charakter zu betonen, gaben sie der verfassunggebenden Versammlung den Namen "Parlamentarischer Rat" und lehnten auch den Begriff "Verfassung" ab. Stattdessen sollte ein "Grundgesetz" geschaffen werden.

Auf der offiziellen Homepage des Deutschen Historischen Museums ( www.dhm.de ) heißt es dazu u.a.:

Die Ministerpräsidenten wollen jedoch nur einen provisorischen Staat mit lediglich einem Grundgesetz statt einer Verfassung schaffen.

Selbst auf der offiziellen Homepage der 'Bundes'regierung

http://www.bundesregierung.de/Webs/Breg/DE/Gesetze/Grundgesetz/Informationenu eberdasGrundgesetz/informationen-ueber-das-grundgesetz.html heißt es dazu u.a.:

"Eine Ratifizierung des Grundgesetzes durch die deutsche Bevölkerung, wie von den Alliierten gewünscht, fand nicht statt, denn die Ministerpräsidenten der westdeutschen Länder wollten die Existenz eines westdeutschen Staatsvolkes verneinen."

Im August 1948 wurden auf der Insel Herrenchiemsee die "Richtlinien für ein Grundgesetz" von einem von den Ministerpräsidenten berufenen Expertengremium erarbeitet.

Die Ausarbeitungen dieses Verfassungskonvents von Herrenchiemsee dienten dem Parlamentarischen Rat, der zum ersten Mal am 1. September 1948 in Bonn zusammen trat, als Grundlage für die weitere Arbeit.

Acht Monate später, am 8. Mai 1949, wurde das Grundgesetz mit 53 gegen 12 Stimmen von den Abgeordneten des Parlamentarischen Rats angenommen. Die Besatzungsmächte stimmten ebenso zu wie die Länderparlamente, mit Ausnahme

Bayerns. Da jedoch zwei Drittel der Länder zur Annahme des Grundgesetzes ausreichten, trat es auch in Bayern in Kraft.

Am 23. Mai 1949 wurde das Grundgesetz in Bonn feierlich verkündet und unterzeichnet und trat am folgenden Tag in Kraft. Der Begriff "Verfassung" wurde dabei bewusst vermieden: Das Grundgesetz stellte weder eine Verfassung für das gesamte deutsche Volk dar, noch bestand im Geltungsbereich des Grundgesetzes volle Souveränität. Der Charakter der Zwischenlösung wurde im Text des Grundgesetzes in der Präambel ("für eine Übergangszeit") und im Schlussartikel 146 zum Ausdruck gebracht.

Und was sagt Prof. Carlo Schmidt in seiner Rede im Parlamentarischen Rat, 8. September 1948 dazu: "Es gibt kein westdeutsches Staatsvolk und wird keines geben! Wir haben nicht die Verfassung Deutschlands oder Westdeutschlands zu machen. Wir haben keinen Staat zu errichten! Was wir machen konnten, ist ausschließlich das Grundgesetz für ein Staatsfragment. Die eigentliche Verfassung, die wir haben, ist auch heute noch das geschriebene oder ungeschriebene Besatzungsstatut."

Hat sich schon irgendwann mal jemand die Frage gestellt, warum dieses Provisorium unbedingt 'Bundes'republik heißen mußte ???

Es gibt da so einen Verdacht, besonders wenn man Verschiedenes über die 'Bundes'lade liest. Diese 'Bundes'lade geht zurück auf den 'Bund', den das Volk Israels mit Gott Jahweh geschlossen hat. Liegt es da nicht nahe, daß bei Gründung der 'Bundes'republik dieser Bund ebenfalls eine Rolle gespielt hat ???

Und jetzt kommt es ganz dick: Schauen Sie sich mal den Text des Eides an, den der 'Bundes'präsident, 'Bundes'kanzler und die 'Bundes'minister zu leisten haben (leicht zu finden über Wikipedia):

Vereidigungstext:

"Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. So wahr mir Gott helfe."

Warum heißt es nicht die 'Gesetze der 'Bundes'republik Deutschland' ???

Sind mit den 'Gesetzen des Bundes' die Gesetzbücher Thora und Talmud gemeint ?

Werden Ihnen diese Zusammenhänge nun klar, läuft es Ihnen nicht auch eiskalt den Rücken herunter ...??? Es wäre die Erklärung für vieles, was momentan unerklärlich ist ...!!!

Und dann noch ein 'Bundes'präsident Köhler, der fließend hebräisch spricht.

Na, dämmert´s auch Ihnen ? Jetzt wird die Sache so langsam ziemlich heiß.

Doch zurück zum Grundgesetz: "Dieses Grundgesetz (umgesetztes Besatzungsrecht), das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist."

Das ist schon geschickt formuliert ...

Haben Sie den eingeschobenen Satz mal GENAU GELESEN ? Diese Formulierung läßt mehrere Deutungen zu ! Der gehirngewaschene Bürger versteht ihn so, als sei die Einheit vollendet (ihm wird ja permament etwas von 'Wiedervereinigung' suggeriert).

Für den kritschen Menschen, der alles hinterfragt, läßt dieser Satz auch die Deutung zu, daß die VOLLENDUNG der Einheit und Freiheit Deutschland NOCH GAR NICHT eingetreten IST !!! Das bedeutet doch lediglich, daß das GG erst dann für das GESAMTE deutsche Volk gilt, wenn NACH VOLLENDUNG usw. usw. -Was ist denn das GANZE deutsche Volk ??

Das ist doch Deutschland als Ganzes, dazu gehören also auch die Deutschen östlich der Oder-Neisse-Linie ! Ohne diese Deutschen kann z.B. auch der sogenannte 2+4Vertrag nicht ratifiziert werden.

Und das kann so schnell nicht eintreten (oder kommunizieren Sie mit Deutschen aus OST-Deutschand &ndash Ostmark + Sudetenland + Böhmen + Mähren + Pommern/Ost + Brandenburg/Ost + Schlesien + Posen + Westpreußen + Ostpreußen/Südteil + Ostpreußen/Königsberg?)

Daß sich auf dieser Ebene kein lebhafter Dialog entwickeln wird, dafür werden die Polen schon sorgen ....

Wäre es da nicht glaubhafter, wenn sich der '2. Runde Tisch' genau dieser Problematik annehmen würde ? Auch eine verfassungsgebende Nationalversammlung wäre ohne die Deutschen aus diesem Teil Deutschlands wertlos ! Was glauben Sie, was die Polen sich alles einfallen lassen, um die Menschen 'drüben' von solch einem Tun abzuhalten ...

Ich darf in diesem Zusammenhang daran erinnern, daß es in Polen nach 1918 /19 mehr als 1.100 Konzentrationslager -hautsächlich für Deutsche -gab. Hunderttausende kamen damals um. Auch dieses Massaker wollte Hitler beenden, als er dann 'ab 5 Uhr zurückgeschossen hat'.

Jeder weiß hier in der &bdquoBRDDR&ldquo, daß wir nur ein Grundgesetz haben, dessen Geltungsbereich seit 18.07.1990 aufgehoben wurde.

Jeder weiß auch, daß dieses Grundgesetz keine Verfassung darstellte. Trotzdem haben wir ein Verfassungsgericht.

Jeder weiß, daß das Parlament in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl vom "Volk" gewählt werden muß. (Siehe GG Artikel 38)

In Wirklichkeit werden die Abgeordneten in zwei verschiedenen, also nicht gleichen Wahlverfahren gewählt. Unter Mißachtung des Gebotes des Artikels 38 des GG hat der Bundestag am 7. Mai 1956 das Bundeswahlgesetz beschlossen und ihm am 1. September 1975 seine heutige Fassung gegeben.

Das eine der darin bestimmten Wahlverfahren (Bundeswahlgesetz) sieht in der Tat die unmittelbare Wahl eines Abgeordneten in jedem Wahlkreis vor.

Aber, in einem zweiten, also nicht gleichen, anderen Wahlverfahren des Bundeswahlgesetzes wählt der Wähler überhaupt keine Abgeordneten, sondern eine Partei, indem er seine Stimme für eine Landesliste abgibt. Damit wählt er auch keinen Abgeordneten unmittelbar.

Somit sind alle "Regierungen" mit "Anhang" seit 1956 illegal.

Sämtliche Handlungen des Deutschen Bundestages standen damit seit 1956 im Widerspruch zum Grundgesetz. Aber sie waren letztlich durch den Besatzungsvorbehalt während der Besatzungszeit gedeckt. Denn Besatzerrecht ist immer Gewaltrecht und kein originäres Menschenrecht.

Wählertäuschung (StGb § 108)

An der Wahl zum 16. Deutschen Bundestag der "BRD" hatten mit Wissen der Wahlveranstalter, Gesetzgeber und Wahlbewerber, unter Täuschung der Wähler entsprechend ZPO § 138, Millionen von Scheineingebürgerten, Staatenlosen und Ausländern teilgenommen. Zu diesen zählen alle Personen, die von der OMF-BRD die fiktive Staatsangehörigkeit "DEUTSCH" verliehen bekommen haben und die den Behörden im einzelnen bekannt sind.

Auch unter den "Gewählten" befinden sich schon solche "Einge'deutsch'ten", die bevorzugt von den "Einge'deutsch'ten" ihrer Herkunft gewählt wurden. Damit sind die Strafbestände des STGB § 107 und § 108 erfüllt. (Beitrag v. Walter Stärck)

In den Einführungsgesetzen des GVG, der StPO und ZPO sind seit Ende April 2006 tatsächlich die Paragraphen mit dem Geltungsbereich ersatzlos aufgehoben worden. Beweise und dort weitere Links zu weiteren Beweisen:

http://dejure.org/gesetze/EGGVG/1.html + http://bundesrecht.juris.de/gvgeg/ http://dejure.org/gesetze/EGStPO/1.html + http://bundesrecht.juris.de/stpoeg/ http://dejure.org/gesetze/EGZPO/1.html + http://bundesrecht.juris.de/zpoeg/

Die Aufhebung des Geltungsbereichs wird so begründet: "Vorschrift aufgehoben durch das Erste Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums der Justiz vom 19.4.2006".

Daraus folgt: Die Abschaffung des Geltungsbereichs dieser &bdquoBRD&ldquo-Gesetzbücher, z. b. des Gerichtsverfassungsgesetzes, der Strafprozessordnung/des Strafgesetzbuchs und der Zivilprozessordnung/des Zivilgesetzbuchs, welche 1990 mit der Abschaffung des Geltungsbereichs des alten Art. 23 des Grundgesetzes begonnen und jetzt vollendet wurde, beweist seit Ende April 2006 mit Bekanntgabe im Bundesgesetzblatt also endgültig, daß die Justiz der &bdquoBundesrepublik Deutschland&ldquo-GmbH seit Mai 2006 &ndash außer vielleicht für Geister, Elfen, Guhle, Wichte und Heinzelmännchen -nur noch für Personen zuständig ist, die bei den örtlichen Gerichten beantragt und bewilligt bekommen haben, sich der Herrschaftsgewalt der Gerichtsbarkeit der &bdquoBundesrepublik Deutschland&ldquo-GmbH unterwerfen zu dürfen.

Zu beachten:

Die Konsequenzen auf die laufende Rechtsprechung sind, daß die Gesetze wegen Verstoßes gegen das Gebot der Rechtssicherheit ungültig und nichtig sind (BVerwGE 17, 192 = DVBl 1964, 147)!

Jedermann muß, um sein eigenes Verhalten darauf einrichten zu können, in der Lage sein, den räumlichen Geltungsbereich eines Gesetzes ohne weiteres feststellen können. Ein Gesetz das hierüber Zweifel aufkommen läßt, ist unbestimmt und deshalb wegen Verstoßes gegen das Gebot der Rechtssicherheit ungültig (BVerwGE 17, 192 = DVBl 1964, 147). ... Hierbei hat der Normgeber überdies zu beachten, daß sich eine derartige Norm in aller Regel nicht an einen fachlich qualifizierten Personenkreis wendet, er mithin nicht davon ausgehen kann, jedermann könne Karten oder Texte mit überwiegendem juristischen Inhalt lesen (BVerwG a.a.O.).

Rechtliche Situation in Deutschland: Verfassung (vom Deutschen Reich 1919) ohne Volk (wegen der Suspendierung durch die Alliierten bis heute) und Volk ohne Verfassung (Grundgesetz Artikel 146 wurde nach 1990 nicht verwirklicht). Dieses Grundgesetz (umgesetztes Besatzungsrecht), das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist. Diese überaus wichtige Arbeits-aufgabe für unsere Pooolitiker im Jahre 1990 wurde von diesen (absichtlich?) schlichtweg ignoriert. Nun haben wir das Schlamassel. Keine Verfassung, keine Souveränität, keine Rechtsordnung &ndash somit erneute Übergangszeit für gültiges Besatzerrecht für den Bereich Bundesrepublik des vereinten Deutschland (Vorbehaltsrechte der Alliierten wieder in Kraft). Wie immer größere Teile der Bevölkerung in Deutschland erkennen, wurde der Staat Deut#ches Reich mit seinen 17 Reichsländern durch Artikel I § 1 mit dem SHAEF-Gesetz Nr. 52 vom 13. 02. 1944 (Amtsbl. US Mil.-Reg. Deutschl. Ausgabe A S. 24 ff] in Verbindung mit dem "Punkt 6" der "Präambel" und den "Artikeln 2 und 4" des "Übereinkommens zur Regelung bestimmter Fragen in Bezug auf Berlin" vom 25. 09. 1990 [BGBl. II S. 1274 ff] bis zum Friedensvertrag mit dem Staate Deut#ches Reich, den Deutschland und damit der Staat Deut#ches Reich

(geschweige denn die &bdquoBRDDR&ldquo-GmbH) nicht hat, beschlagnahmt und ist bis zum Friedensvertrag nicht nur eine Kolonie der USA, sondern nach Auffassung einflußreicher Kreise in den Alliierten Besatzungsmächten auch eine Schurkenorganisation.

Nachdem Gesetze (zum Beispiel deutsche Reichsgesetze, Bundesgesetze, Landesgesetze, aber auch Rechtsverordnungen) verschiedene Entwicklungen nehmen können, können die zu ihrer Beschreibung festzuhaltenden Daten unterschiedlich sein und auch Abwandlungen der Vorlage erfordern. Es ist jedoch international Rechtspraxis, daß mit dem jeweiligen Gesetz ein Geltungsbereich und die Rechtsmaterie definiert wird.

Geltungsbereich bezeichnet für die materiellen Gesetze z.B. auf Bundesebene regelmäßig den Geltungsbereich des Grundgesetzes (also das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland), für Landesgesetze das Gebiet des jeweiligen Bundeslandes. Bei völkerrechtlichen Verträgen sind dies die Vertragsstaaten. Satzungen beschränken sich jeweils auf die Körperschaft, für die die Satzung erlassen wurde.

Rechtsmaterie bezeichnet das betroffene Rechtsgebiet, in das das Gesetz eingreift. Dabei sollte nicht zu sehr differenziert werden. Ein Großteil der erlassenen Gesetze lassen sich dem Verwaltungsrecht zuordnen. Eine zu feine Differenzierung ist von Nachteil, wenn das Gesetz über mehrere Rechtsgebiete hindurch wirkt. Daher sollte keine Trennung zwischen materiellem und formellem Recht vollzogen werden. (siehe dazu: http://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:Formatvorlage_Gesetz )

Thema Menschenrechte:

>Die BRD ist vom Grundgesetz her verpflichtet (!) die Menschenrechte zu wahren...

Richtig muß es heißen: war verpflichtet. Denn seit der Streichung des Artikels 23 ist der Geltungsbereich "für" die 'BRD'erloschen. Somit ist auch das "Besatzungskonstrukt" BRD -de jure-erloschen. Seit dem 18. Juli 1990 wird, völkerrechtswidrig, das "Gewohnheitsrecht" angewandt.

>In der Präambel steht, daß dies angestrebte Ziele sind, wörtlich: als das ... zu erreichende gemeinsame Ideal,...

Eine Präambel ist mit einem Vorwort zu vergleichen. Sie hat keine Gesetzeskraft. Dies wird oft übersehen, und von der Politmafia bewußt zu Täuschungszwecken mißbraucht.

Wie sollen wir Deutsche unsere Alltagsprobleme auf Jahrhunderte reformieren, wenn wir den Motor unseres Systems = die herrschenden Eliten NICHT beim Namen nennen bzw. ABWÄHLEN können?

Autoren: DR-Netzwerk am 09./10.12.2006

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