Dieser Auszug stammt aus einem Formblatt aus der Rechtsliteratur im Rahmen der Gerichtsorganisation.

Was macht nun der Bürger, wenn die Gerichte das förmliche, gesetzlich genau geregelte Verfahren nicht einhalten, das Verfahren selbst zur Unzumutbarkeit verkommt und statt Rechtsfrieden und Rechtsicherheit das Gegenteil nicht nur eintritt, sondern gewollt ist. Der Ansprechpartner hierzu, nämlich die beiden anderen Gewalten (Parlament und Regierung (Parteien)) reagieren nicht (insbesondere beim und nach einem Wahl-, Petitions- und Beschwerdenrecht). Das geht sogar soweit, daß Staatsanwälte, Richter, Justizminister und Abgeordnete in lebensmüder Weise eine sachgemäße Entscheidung oder Verhaltensweise rigoros verweigern und sogar die Gewaltbereitschaft des Betroffenen zu fördern trachten. Auch werden sehr häufig Anfragen der Medien abgetan oder ignoriert. Das die Anfragen der Medien sich aufgrund eines Erkenntnisprozesses mit einem objektiven Erfordernis auseinandersetzen und von einer inneren Logik herrühren, steht in vielen Fällen außer Frage.

Erst entstehen dem Bürger aufgrund krass rechtswidriger Gerichtsentscheidungen z.T. sehr schwere Folgen (auch Todesfolgen) und wenn er sich dann dagegen wehrt (angebliche Verleumdung, Bedrohung etc.), wird er von der Staatsanwaltschaft nebst Kripo gejagt. Damit ist der Teufelskreis geschlossen.

Nur das Gewaltrecht bleibt dann als letztes Mittel übrig und die bestehende Demokratieform hätte ihr Daseinsrecht verwirkt, weil sie nicht funktioniert. Ihr fehlen die notwendigen inneren gegenseitigen Zwänge, die die o.g. Folge ausschließen. Aufgrund der Verfahrensauswertungen dürfte selbst eine Mordandrohung oder -umsetzung die Richter nicht zu einem anderen Verhalten bewegen. Hier fragt sich ernsthaft, welche Auswahlkriterien hinter den Kulissen eigentlich die Richterwahl bestimmen.
In Spanien z.B. sind viele Richter aufgrund der ETA umgekommen, ohne daß ein entscheidendes Einlenken des Staates stattfand. Dieses Verhalten war allerdings weitgehendst berechtigt, was den Ausgliederungswillen des Baskenlands durch die Basken angeht, da kein gesetzlicher Rechtsanspruch der Basken darauf besteht und die Zuordnung zu Spanien bereits im 14.-16. Jahrhundert stattfand. Ein solches Anliegen ist derzeit in Bezug auf eine Volksgruppe formal nicht gelöst, weshalb im Ernstfall Gewaltverhalten die Folge sein kann.
Die RAF hatte im Grunde ein gesellschaftspolitisches Anliegen, weshalb die Ermordung von Generalbundesanwalt Buback nicht greifen konnte, denn die BRD-Führung + Richter unterstellten, selbst demokratisch zu sein, denn sie waren durch die Parlamentswahlen und die Verfassungsregeln legitimiert. Das volksverdummende, -manipulierende und -willfährige Geschehen im Lande wurde dabei allerdings ausgeblendet. So gesehen, war die nachher zu der RAF-Tätigkeit führende festgelegte Haftstrafe von 3 Jahren für den ersten Kaufhaus-Sprengstoffanschlag nach Gesetz und geltender Rechtsprechung berechtigt.

Bei fortgesetzt rechtswidrigen und schädigenden Gerichtsentscheidungen bis zum Verfassungsgericht läge dagegen eine Notwehrhandlung vor, wenn der Betroffene infolge eine strafbare Handlung begeht. Staatlicher Mißbrauch verursacht zudem eine gravierende Notwehrhandlung, wenn der Betroffene damit einen Ausgleich eines schweren erlittenen Leides bezweckt. Rein materielle Notwehrhandlungen allerdings verpuffen wirkungslos, weil der Staat materielle Schäden uneingeschränkt und problemlos ausgleichen kann.

Insgesamt läuft die rechtswidrige Gerichtspraxis in Deutschland wie folgt ab: In Zivil- und Sozialverfahren haben Behörden, Banken, Versicherungen, Beziehungen zu Gerichtspersonen u.ä. Vorzugsrechte. Insbesondere werden alle Kosten, die dem Staat entstehen könnten, abgewehrt. Es gibt manchmal auch den Schaden mildernde Maßnahmen, die aber, weil sie mehr subjektiv erfolgen, statt auf gesetzlichen Regeln und Erfahrungssätzen, häufig unzureichend oder wertlos sind, weil sich die Situation des Bürgers, z.B. durch weitere Dauerverschuldung bei zwar geminderter Schuldenhöhe oder eine weiter bestehende nachteilige Lebenssituation, nicht maßgeblich ändert. Aufgefallene Bürger haben allgemein weniger Rechte, weil z.B. der Richter und damit alle Richter beleidigt o.ä. sind. Die Inhaftierung Unschuldiger, also von Menschen, denen ihre Schuld nicht hinreichend nachweisbar war, wird mit einer sonst zu niedrigen Aufklärungsquote begründbar sein, aber auch mit Schikane. Das Verfassungsgericht versteckt sich mit dem Trick über die gesetzlichen Regeln zur Unzulässigkeit oder der richterlichen Nichtbegründungspflicht von Verfassungsbeschwerden und läßt Grundrechtsverletzungen auf diese Art unbeanstandet. Es kommt als auch gesetzgebendes Organ bei fortgesetzten Grundrechtsverletzungen der Fachgerichte nicht auf die Idee, den Mangel bei den Fachgerichten und den gesetzlichen Regelungen bzgl. einer Verfassungsbeschwerde durch gesetzliche Initiative zu beenden, obwohl doch ein Grundrechtsverstoß vorliegt. Je nach Schwere der Grundrechtsverletzung läßt es daraus entstehendes Gewaltverhalten, denn der Rechtsweg ist ja erschöpft, uneingeschränkt zu, mit der Begründung, den angeblich rechtsstaatlichen Regeln sei genüge getan worden.
Auch halten sich in den Medien die kollektive Betriebsblindheit von Richtern (aktuelles Buch, Rolf Lambrecht) und die richterliche Überlastung (Report, ARD, 29.09.08) hartnäckig. Bei den Richtern wird statt dem Plausiblen plötzlich das Unplausible zum Maß aller Dinge und ein Richter würde sonst sein vorgegebenes Arbeitspensum nicht schaffen. Beides wäre ein von der Verwaltung schnellstens zu lösendes Problem und ansonsten mit dem Grundgesetz nicht vereinbar und darf nicht zu Lasten der Prozeßparteien gehen. Aber der Disput mit den Richtern in den Gerichtsverfahren beweist jedoch das Gegenteil. Dieser Disput, in dem einem Richter die wirkliche Rechtslage plausibel nahe gebracht werden muß, gibt sehr deutliche Aufschlüsse darüber, was die wirklichen Hintergründe richterlichen Versagens sind, nämlich Willkür.


Die Heuchelei der Politiker und Nachrichtensendungen der Fernsehmedien über die Arbeit des Bundesverfassungsgerichts ist schon erschreckend. Eine Gewaltenteilung findet tatsächlich nur noch mit Ach und Krach zwischen den 3 Gewalten statt. Der einzelne Bürger bleibt außen vor. Und die Justizministerin Leutheusser Schnarrenberger scheint bei der Forderung bzgl. einer Gebühr bei Verfassungsbeschwerden nachgeben zu wollen. Hier setzt sie fort, was Anfang der 90er Jahre angefangen hat. Zuerst ist die Begründungspflicht des Bundesverfassungsgerichts entfallen (1993). Dann wurde eine mit einer Gebühr von 50 € belastete Gehörsrüge, die unverhältnismäßig ist (z.B. PKH-Verfahren), eingeführt (2002). Bei den Fachgerichten blieb die Gehörsrüge wirkungslos, sprich Gehörsverletzungen werden ignoriert. Da der Bürger mit diesen Maßnahmen nicht davon abgehalten werden konnte, Verfassungsbeschwerden einzureichen, will man nun noch eine Gebühr draufpacken. Worin der große zusätzliche Arbeitsaufwand liegen soll, ist ohnehin rätselhaft. Allein bei Verfahrensfehlern, z.B. wissen viele Bürger nicht, daß es eines vorherigen Gerichtsweges bedarf oder daß auf jeden Fall letztinstanzlich die Gehörsrüge eingelegt werden muß, müßte das Gericht die Verfassungsbeschwerde nicht mehr durchlesen. In allen anderen Fällen gäbe es keine Erleichterung, außer man hat die Absicht, "offenkundig aussichtslose Beschwerden" ohne Beschluß der Richter des BVerfG lediglich zu beantworten. Damit wäre die Sicherstellung der Grundrechte endgültig ausgehebelt, weil dann nicht kompetenten Personals die Prüfung und Beantwortung der Beschwerde anvertraut wäre.

Das UN-Kriegsverbrechertribunal in Den Haag scheint von Willkür nicht verschont zu sein (Milosevic-Prozeß, Phönix, 27.09.08). U.a. ist hier der Vorwurf von Milosevic des nicht zulässigen Strafgerichtshofes und der Vorwurf des Staatsanwaltes über Verschleppungsabsichten des Milosevic zu nennen, wobei letztere nicht substantiiert belegt werden konnten. Es lag offensichtlich auch eine geringe Beweisbarkeit für die Taten Milosevic vor, die es offenbar erst herzuleiten galt. Er mußte irgendwie bestraft werden. Ein fraglicher Prof. Safferling (Internationales Zentrum für Kriegsverbrecherprozesse Marburg, vielleicht bzgl. des politisierten Anliegens vergleichbar mit dem früheren Institut für Ostrecht München) verneinte im Gegenzug die Anklagbarkeit Bush's, da erst Straftaten verfolgt werden könnten, die erst nach Ratifizierung des Rom-Statuts begangen wurden, was die USA bislang verweigert hätten (3-sat, kulturzeit, 19.11.08). Und wie sieht das bei Serbien aus? Hatte es das Rom-Statut anerkannt? Das Kriegsverbrechertribunal ist auch sonst bedenklich. Z.B. hat die UN das Palästina-Problem zuallererst zu verantworten.


Bei Richter Meyer am BSG ist offensichtlich bei der Selektierung etwas schief gegangen. Er erließ regelmäßig sachgemäße Entscheidungen nach aktuellen Recht, daß sehr wohl, soweit ein Gesetzesmangel vorliegt, durch den Bundestag idR für die Zukunft korrigiert werden kann und tw. auch geändert wurde. Als er einmal eine Entlastung seines Arbeitsumfanges wünschte, legte das BSG in nicht unbekannter Weise dies so aus, daß er nunmehr gar keine Arbeit mehr erhielt, wogegen er gerichtlich klagte (umschau, MDR, 19.11.08).
Nunmehr schickt man sich z.B. an, seine angeblich umstrittenen Entscheidungen zu den Intelligenzrenten (Richter Schäfer, LSG Sachsen-Anhalt) zu "korrigieren". Das LSG dürfe von einer Grundsatzentscheidung des BSG abweichen. Der Rentenberater Frank Parche meint, daß sich seit der Absetzung des Prof. Meyer eine neue verschärfte Rechtsprechung zu den Intelligenzrenten durchsetzt, daß Richter die Oberhand gewinnen, die die bisherige Rechtsprechung zu den Intelligenzrenten ablehnen.
Das LSG wie das BSG können von einer Grundsatzentscheidung abweichen, müssen sich aber evtl. Willkürlichkeit, Rechtsmißbräuchlichkeit oder offensichtliche Unrichtigkeit entgegenhalten lassen. Und das klärt sich über die plausiblen und zwingenden, im gesetzlichen Rahmen liegenden Gründe, die beide gegen die bestehende Grundsatzentscheidung vorgebracht haben.
Erstaunlicherweise hat das BSG bei den Intelligenzrenten inzwischen eingelenkt, und solche Ansprüche bejaht (umschau, MDR, 13.07.10).

Auch ist zu erkennen, daß Richter, wenn es in ihrem Sinne ist, viel Zeit haben können. Teilweise ist sogar allgemein eine Unterbelastung festzustellen und im Besonderen, wenn Richter genüßlich juristische Tricks in Anwendung bringen, die, wegen der damit verbundenen rechtswidrigen Entscheidung, zu einer weiteren Rechtsmitteleinlegung zwingen. Insgesamt ist selbst in den Sozialgerichten (angeblich hohe ALG II-Klageflut) vor Ort wenig Betriebsamkeit festzustellen, weder hinsichtlich der Anzahl von Prozeßverhandlungen noch bzgl. Streß des Gerichtspersonals.

Im Fall der Sendung Report ging es um den Vorwurf der Rechtsbeugung gegen einen Richter, der massenhaft die Fesselung von gebrechlichen Personen in Pflegeheimen zu ihrem Schutz genehmigte. Der Richter sei wegen der Flut der Fixierungsanträge häufig überlastet gewesen. Er hatte Anhörungsprotokolle bewußt fingiert, um den Akten den Anschein der Ordnungsgemäßheit zu geben. In 8 Fällen sollen die Personen bereits verstorben gewesen sein, weshalb die Sache aufflog. Die Vertreterin des Amtsrichterverbandes machte Überlastung deutlich, die zum Nachteil der Qualität geht oder sonst zum Aufstau von Verfahren führe. Auf die Idee kam sie nicht, die Verantwortlichkeit der Justizministerien klarzustellen, denn die haben die Sorgfaltspflicht, eine ordnungsgemäße Rechtsprechung zu gewährleisten. Vielleicht konnte sie dies nicht, weil die wahren Ursachen für das Verhalten der Richter eben andere sind.
Der betroffene Richter meint, wenn das alles schon eine Rechtsbeugung sein soll und schon strafbar sein sollte, dann denke er, daß sich jeder Betreuungsrichter auf ein Ermittlungsverfahren einstellen könne, da seine Kollegen nicht anders gearbeitet haben, wie er.
So denkende Richter haben im Richteramt nichts verloren. Er ist zunächst erstinstanzlich vom LG Stuttgart zu 3 1/2 Jahren Haft verurteilt worden (tagesschau, ARD, 14.11.08). Der BGH bestätigte dann das Urteil (Az: 1 StR 201/09 - Beschluss vom 24. Juni 2009).
Geht doch - könnte man sage. Die Hintergründe für das Ausnahmeurteil dürften aber allein in der Person des Richters selbst liegen. Die Entscheidung kann helfen, daß Richter zukünftig korrekter entscheiden, was aber bislang nicht zu erkennen ist. Zum anderen nützt es den bereits durch Rechtsbeugung schwer Geschädigten garnichts, außer in den Fällen, in denen noch keine Verjährung eingetreten ist, soweit man nun auf eine rechtmäßige Strafentscheidung hofft.

Jörg Haider (allerdings Populist) von der FPÖ meinte, sein aktueller Wahlerfolg beruhe insbesondere auf dem Anliegen seiner Partei, den Justiz- und Konsumentenschutz zu verbessern, den die bisherige Regierung sträflich vernachlässigt habe (Tagesschau, heute, 29.09.08). Bedauerlicher Weise unterstellt er hier nur Sorgfaltsdefizite statt Vorsatzverhalten. Bei deutschen Parteien hingegen ist der Justizschutz, sprich sachgemäße Gerichtsentscheidungen, gar kein Thema und der Konsumentenschutz wurde nur beiläufig und nur auszugsweise (z.B. für Anleger) bei FDP und Grünen genannt. Ihre Praxis war aber eine andere (PlusMinus, ARD, 14.10.08).

In Sachen Medienfreiheit wird es schon obskur, wenn bei den wenigen Medien, die noch Wahrheiten bringen, plötzlich Unwahrheiten zur Maxime werden. In Report München (ARD, 05.01.09) wurde noch akzeptabel die Fragwürdigkeit des vollständigen Glühlampenverbots und der Pflegestufe 0 angesprochen. Aber schon bei der Ausländerkriminalität werden völlig falsche Maßstäbe gesetzt. Hier wird über eine angeblich mutige Jugendstrafrichterin Heisig aus Neukölln berichtet (auch MaybrittIllner, ZDF, 17.09.09), die auf Abschreckung setzt. Die Täter seien zu 80 % vorwiegend türkisch-arabisch und die Opfer meißt deutschstämmig. Die Verhängung von Strafarrest (Schnupperkurs, Knast-light) sei eindrucksvoll. Neben ihrem Engagement ein Netzwerk aufzubauen, bei dem sie die Eltern der Problemkinder zu Veranstaltungen einlädt und versucht alle Beteiligten an einen Tisch zu bringen ohne die Politiker ins Boot zu holen, weil die die Angelegenheit unter den Teppich kehren wollen, muß Vorsicht angesagt sein in der Frage, was Vorrang haben wird. Eine solche Bestrafung kann nämlich leicht eine Doppelbestrafung (= Unterdrücktenstatus) sein und führt naturrechtsbedingt so zu weiterer Eskalation, wenn die Grundursache für das Verhalten der Jugendlichen nicht beseitigt wird (sozialer Stand etc. und irreführende Berichterstattung über ihre Heimatländer).

Richter, die suizidgefährdet sind, können auch gefährlich für das Volk sein. Das Ausmaß läßt sich anhand der vielen rechtswidrigen Gerichtsentscheidungen nur erahnen, denn die lassen wegen der damit verbundenen Risikofreudigkeit (Lebensmüde) besondere Charaktere und Eigenschaften bei den Richtern befürchten.
In der Sendung Tagesthemen (ARD, 15.07.10) sagte Richterin Heisig in einem früheren Mitschnitt noch folgendes, "Wenn wir nicht verstanden werden mit unserer liberalen Haltung, dann müssen wir unsere Haltung ändern". Bezogen auf die deutsche Wirklichkeit, ist so ein Denken verheerend, weil es radikalisierende Wünsche widerspiegelt. Man kann immer nur aus einer echten liberalen Haltung heraus, die Probleme angehen, alles andere hätte diktatorische Züge. In der Sendung wird auch nicht auf die Hintergründe des Selbstmordes eingegangen, als damit, daß dies (offenbar völlig selbstverständlich) aus persönlichen Gründen geschah. Insgesamt wird Frau Heisig aber als Patriotin hingestellt. Am Ende ihres Buches "Das Ende der Geduld" hält sie noch folgendes fest, "Die Gesellschaft befindet sich aus meiner Sicht an einem Scheideweg, sie könnte sich spalten in reich und arm, in links und rechts, in muslimisch und nichtmuslimisch." "Wenn wir nicht rasch und konsequent handeln, wenn wir unsere Rechts- und Werteordnung nicht entschlossen durchsetzen, werden wir den Kampf gegen die Jugendgewalt verlieren."
Diese Sätze klingen nicht verkehrt, soweit mit dem zweiten Satz die Werte des Grundgesetzes und nicht die tatsächlich praktizierten Werte gemeint sind. Jedoch sorgt Frau Heisig mit ihren sonstigen sarkastischen Androhungen nicht gerade dafür, daß man ihr eine solche Haltung wirklich abkaufen kann. Warum sollte nun gerade sie die Ausnahme zum sonst üblichen Richterverhalten gewesen sein.

Dann lieferte die Report-Sendung (05.01.09) gleich weiteren irreführenden Nährstoff, indem sie den Alltag von Israelis im Grenzgebiet zu Gaza (Raketeneinschlagsrisiken) schildert und so suggeriert, daß die Schuld allein bei den Hamas läge. Tatsächlich hat doch die UNO-Abstimmung 1947, palästinensisches Gebiet für die Juden abzuzweigen, bei dem die arabischen Länder dagegen gestimmt haben, die Vertreibung der restlichen Palästinenser aus Israel und der US-Hintergrund dort den Volkszorn erst ausgelöst. Man könnte jetzt zwar sagen, es müsse einmal Schluß sein mit den Ansprüchen der Palästinenser auf ihr Gebiet und sie sollen ein Einsehen haben, doch das ist weit gefehlt, denn danach wird Israel Unruhestifter in dieser Region bleiben und neue Konfrontationen mit oder ohne Auftrag des Westens suchen, wie die Geschichte anschaulich belegt.

In dem Video ist deutlich zu sehen, daß der Todesschuß einer Hinrichtung gleich kommt. Das Erstaunliche ist zudem, daß ein Großteil der Israeliten selbst die Verurteilung wegen Totschlags abgelehnt hat (Tagesschau, Das Erste, 04.01.17). Rechtsbewußtsein scheint in diesem Land selbst bei weiten Teilen der Israeliten nicht zu bestehen (Doku "Der Fall Elor Azaria", Tagesschau24, 01.11.18).

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Im Übrigen wird in den Medien insgesamt auch im öffentlich rechtlichen Fernsehen hierzu ein Mix von Wahrheiten und Unwahrheiten geliefert, was sich infolge im Volkbewußtsein ebenso widerspiegelt. Der Mehrheitendemokratie würde das sogar noch dann genügen, wenn die wahlfähige Parteienlandschaft alle politisch-gesellschaftlichen Bereiche umfassen würde, denn es bedarf bei den Wahlen nur einer relativen Mehrheit von über 50 %. Eine geringe Wahlbeteiligung begünstigt das noch, da bei den Wählern insbesondere die konservativen Wähler übrig bleiben. Der Wirtschaftswissenschaftler Cremer meinte hierzu, die Wahlen seien nicht repräsentativ, weil arme Menschen deutlich seltener zur Wahl gingen (Tagesschau, 18.09.17). Erstaunlich ist Prof. Lauterbachs Aussage bzgl. des Referendums zur Verfassungsänderung in der Türkei (hartaberfair, Das Erste, 08.05.17). Es hätten weniger als die Hälfte darüber abgestimmt, wovon ca. 60 % Befürworter gewesen seien. Also hätten nur ein Drittel der Bürger die neue Verfassung bejaht. Einem Professor darf diese Zweigleisigkeit eigentlich nicht passieren, da es schon immer deutsche Praxis ist, daß dieser Mangel im Wahlrecht vom Bürger hingenommen werden muß.    
Bislang hat es keinen Sinn gemacht, zur Wahl zu gehen, da das allumfassende und öffentlich wahrnehmbare Parteienspektrum fehlt und man wiederum nur die Katze im Sack wählen darf. Gerade die SPD und die Grünen haben in grandioser Weise in ihrer Regierungsperiode um die Jahrtausendwende den Wolf im Schafspelz deutlich gemacht. Ob das die AfD in Zukunft besser kann, ist nach ersten Erfahrungen aufgrund ihrer meißt müden manchmal schon angepaßten Landtagstätigkeit streitig.
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Man kann davon ausgehen, daß an dieser Aussage etwas dran ist, wie die Verteilung der Wählerwanderung zu den Nichtwählern belegt (Jauch, Das Erste, 25.08.13), und die Parteien sehr wohl auch die Erfolgschancen bei höherer oder niederer Wahlbeteiligung in ihr Kalkül mit einbeziehen. Im Übrigen ist es eben nicht so, daß man die von diesen abgegebenen Stimmen einfach hochrechnen kann und dies ein Stimmungsbild des Volkes sei. Hochrechnen kann man dies höchstens bei den Nichtwählern, die keine Lust haben, zur Wahl zu gehen. Die unzufriedenen bewußten Nichtwähler kann man hier nicht mit einbeziehen. In Deutschland werden das ungefähr 20 % sein. Bei den Abgeordnetenwahlen in Frankreich 6/2017 (Wahlbeteiligung 42 %) werden es schätzungsweise 40 % gewesen sein. Der neue Präsident Macron, der letztlich auch nur als Retter des alten Systems eingesprungen ist, hat nun das Pech einer komfortablen Mehrheit, weshalb Ausreden nicht möglich sind und er deshalb nur eine Amtsperiode überstehen dürfte. Allerdings konnte er es sich am 10.05.18 nicht verkneifen, im Beisein Merkels vom deutschen Fetisch Exportweltmeister und größte Wirtschaftsnation zu sprechen.       

Z.B. hatte Prof. Neskovic (Linke) in der Bundestagsdebatte am 29.01.09 (Phönix) Absprachen im Strafprozeß als einziger abgelehnt. Hierzu bemerkte Jürgen Gehb (CDU), "Ich kann Ihnen eins sagen Herr Neskovic, je länger ich sie hier erlebe, desto mehr komme ich zu der Überzeugung, daß ihre ohnehin sehr umstrittene Berufung als Bundesrichter eine der größten Personalfehlentscheidungen war, seit der Kaiser Caligula im ersten Jahrhundert nach Christus eins seiner Pferde zum Konsul ernannt hat.". Insgesamt ging die Debatte an der Realität völlig vorbei, denn erstens kennt die Rechtstheorie (Wahrheitsfindung, Transparenz, Schuldprinzip) eine solche Regelung nicht, zweitens ignoriert sie Stellungnahmen höchster Richter und drittens unterstellt sie den Richtern allseits sachgemäßes Verhalten, was der Praxis bei weitem nicht entspricht. Genau hier ist einesteils dingfest zu machen, welche wahren Absichten die Parteien in ihren Köpfen tragen. Die Linke hingegen liegt hier richtig, hat aber andererseits das Problem, eine brauchbare Theorie für ein rechtsstaatliches Staatsgefüge und für eine funktionierende Wirtschaft vorzulegen, versäumt. Z.B. leidet wiederum Venezuela insbesondere trotz Ölexport (größte Ölreserven der Welt) unter einer Mangelwirtschaft (soweit der Mangel nicht auf extremen Embargos beruht), die wir vom praktizierten Sozialismus her bereits kennen. Desweiteren wird das weitgehendst nicht gerade bürgerfreundliche Rot-Rote Verhalten in den jeweiligen Landesregierungen von den Linken durch nichts entkräftet.
Das US-Wahlsystem bringt zwar geradeso einen Obama (mit Fragezeichen: weiterer Afghanistan- und Irakeinsatz, keine Haftung der Bush-Administration) hervor (auch ein Wahlbeteiligungsproblem - 61 %), aber leichter einen Bush und damit viel Unrecht und Leid. Obamas Wahl kann nicht als natürlich bedingte Grenzziehung zu Bush's grenzenlosen Verhaltens im Sinne von Montesquieu's Demokratieformel verstanden werden. Die 3-Gewaltenteilung hat bei Bush jedenfalls nicht funktioniert und die Spenden auch von großen Banken (z.B. Goldman Sachs) und Hedge Fonds an Obama für seinen Wahlkampf (Gerhard Wisnewski "Verheimlicht,Vertuscht, Vergessen" in den Medien, Knaur-Verlag) lassen nicht erwarten, daß die USA den Betrug des Finanzkapitals an seinen Bürgern ernsthaft bekämpfen wird, wenngleich am 15.07.10 gesetzlich die Kontrolle hochspekulativer Finanzgeschäfte (Trennung von Kunden- und Investmentgeschäft ? (Tagesschau, 30.04.10)) geregelt und eine Verbraucherschutzbehörde eingerichtet wurde. Auch hat Obama die ideologische Formel übernommen, daß man mit Gewalt (Krieg) Frieden schaffen könne und müsse. Das bezeugt einen eigenen Wahrheits- und Richtigkeitsanspruch, der den USA nun wahrlich nicht zusteht. Auch hat er ein Gesetz gegen die amerikanische Grundregel beschlossen, wodurch Terrorverdächtige 48 Stunden lang keinen Anwalt sehen dürfen (kulturzeit, 3sat, 11.05.10; Politik sei eben ein schmutziges Geschäft), was Willkürcharakter hat, weil sich diese Maßnahme rechtlich nicht erklären läßt. Es gibt auch eine geheime Liste von Feinden Amerikas, die Obama wöchentlich zur Tötung freigibt (kulturzeit, 3-sat, 13.06.12).
Die hannoversche Landesbischöfin Käßmann meint hingegen, das letzte Mittel des militärischen Einsatzes dürfe nicht der Normalfall werden und man brauche einen gerechten Frieden in Afghanistan. Von Guttenbergs (Verteidigungsminister) Haltung, daß man Afghanistan die westliche Demokratie nicht aufdrängen darf und zivile Aufgaben dort Vorrang haben müßten, ist schon besser.
Es kommt aber insbesondere darauf an, daß in Afghanistan in jeder Hinsicht Neutralität gewahrt bleibt und ein Militäreinsatz nur dann gerechtfertigt ist, wenn man unverschuldet selbst ernsthaft bedroht ist. An der Unverschuldetheit mangelt es den USA und dem Westen. Selbst der zivile Aufbau darf zu keinerlei Abhängigkeitsstrukturen u.ä. führen. Auch wenn der ZDF-Afghanistan-Journalist Uli Gack (MaybritIllner, ZDF, 28.01.10) meint, in Afghanistan würde ein Stellvertreterkrieg geführt, denn mit Afghanistan würde auch Pakistan fallen, und die Terroristen würden dort Einfluß gewinnen und möglicher Weise auf das riesige Waffenarsenal und Atomwaffen der Pakistaner zugreifen können und das sei die realistische Bedrohung für den Westen, steht noch die Frage im Raum, was macht der Westen, wenn er erst einmal überall die Oberhand hat.

Allgemein sei nochmals bemerkt, die verfassungsrechtlich installierte Mehrparteiendemokratie und die Art der Richterwahl genügt der Verhinderung von Grundrechtsverletzungen bei weitem nicht. Das nicht funktionierende Petitionsrecht ist zudem und geradezu ein auffälliger Marker zu dieser Thematik. Autor Jürgen Roth plädiert in seinem aktuellen Buch ("Anklage unerwünscht") für eine Art Ombudsmann für die Gerichte. Der wird das Problem aber auch nicht lösen. Auch Rolf Lamprecht stellt in seinem Buch "Die Lebenslüge der Juristen" das Problem rechtswidriger Entscheidungen recht anschaulich dar, aber die Willkürlichkeit der Richter kommt nicht hinreichend zur Sprache. Der Autor selbst hatte langjährig eine Pressearbeit über die Tätigkeit des BGH inne. Auch das Buch des Autors Gabor Steingart "Die Machtfrage" ist sehr aufschlußreich.

Ein Ombudsmann ist nur ein Rufer in der Wüste.

Mit den Parteien geht das Theater schon los (s. Parteiausschlußverfahren 2008 (SPD in Hessen) wegen Verweigerung der Gefolgschaft). In der Art der Wahl der Abgeordneten und dann der Regierenden steckt die nächste Schwachstelle. Kein Wunder, das dann wiederum die Wahl der Richter entsprechend ausfällt. Am Beispiel der Wahl der Schöffen, die insgeheim von den Richtern selektiert oder in den Verhandlungen von ihnen runtergeputzt werden, wenn sie mal anderer Meinung sind (z.B. Richter Kanert SG Berlin-Ost, der sich öffentlich als Saubermann darstellt (03.11.08, ARD, Fakt), sehen wir ein Einflußproblem. Das träfe auch für den Ombudsmann zu.
Es bedarf zunächst einer Einstiegsmöglichkeit für Parteien mit geringer finanzieller Ausstattung. Hierzu darf zum einen die Wahlbeteiligung zu Kommunal- und Landtagswahlen nicht stiefmütterlich behandelt werden. Zum anderen ist die Linke ein Beispiel dafür, was Finanzkraft bewirken kann. Insofern wäre interessant, wie es die Grünen Anfang der 80er geschafft haben, in den Bundestag zu kommen. Für das Listenplatzproblem bedarf es einer sachgemäßen praktikablen Lösung (Selektionsverfahren in den Parteien ?) oder gleich nach Steingart (Journalist) die Beseitigung der Listenregelung. Der Bundeskanzler und der Bundespräsident müßten unbedingt über eine andere Hierarchie, z.B. mittels der Wahl durch das Volk, ermittelt werden. Für die Richter bedürfte es desweiteren einer Kommission, der auch Jura-Professoren ohne Richteramt und juristen- sowie beamtenfreie aber kompetente Vereinsvertreter angehören nebst einem bestimmten Eignungsverfahren. Die Überstimmbarkeit dieser beiden Personenkreise muß ausgeschlossen sein (Drittel-Regelung). Richter sollen bei deutlichen Rechtsverstößen so auch abwählbar sein. Ihre Unabhängigkeit und der Instanzenweg lösen, wie wir wissen, nämlich nicht das Problem ihres meißt subjektiven Charakters und der Cliquenwirtschaft.

Der Inhalt einer Verfassung hat sich auf die Dinge zu beschränken, die kaum einer Abänderung bedürfen und sind zurzeit nur mit einer zwei Drittel Mehrheit im Bundestag abänderbar.
Die Erfahrung lehrt neben dem Parteien- und Richterwahlproblem, in eine Verfassung gehören u.a. folgende Schwerpunkte hinein, deren Abänderung durch das Parlament nur auf besondere Demokratiedefizite hin erfolgen darf:
- Die Verfassungsgerichte haben über alle Verfassungsbeschwerden zu entscheiden, aus denen sich aus dem Vortrag des Beschwerdeführers und der Aktenlage (nebst von den Behörden und Gerichten unterschlagenen Materials) eine Grundrechtsverletzung ergibt. (Derzeit ignoriert das BVerfG selbst schwere Grundrechtsverletzungen nach Gutdünken. Theoretisch hat es über neue oder schwerwiegende Fälle zu entscheiden und die Fachgerichte über Gehörsverletzungen und greifbare Gesetzwidrigkeiten. Infolge von "leichteren Grundrechtsverletzungen" erst später eintretende schwere Folgen sind im deutschen Recht überhaupt nicht erfaßt. Eine Entscheidung auf eine Verfassungsbeschwerde ist bei Begründetheit und Unbegründetheit unter Nennung der Verfahrensverletzung kurz zu begründen, in anderen Fällen muß die maßgebliche Verfahrensverletzung im Beschluß genannt werden. Das gilt auch, wenn keine Entscheidung am Fachgericht erging (Denn in pflichtwidriger Weise unterlassen es Richter auch, überhaupt eine Entscheidung zu fällen.). Bei der Bewertung der Schwere der Grundrechtsverletzung sind auch theoretisch vorstellbare Folgen zu berücksichtigen, die nachher nicht unbedingt eintreten müssen. Weitergehende selbständige Gerichtsprozesse (z.B. Forderung auf Schadensersatz) als Zugangsvoraussetzungen zum BVerfG dürfen nicht verlangt werden (zu langer Zeitraum).
- Abwahl letztinstanzlicher Richter (auch Verfassungsrichter), bei deren Entscheidung die o.g. Kommission schwere Grundrechtsverletzungen festgestellt hat und Haftungsanspruch Geschädigter.
- Transparente (also breit öffentliche) Richterwahl, inkl. des Nachweises der erforderlichen geistigen Fähigkeiten und Verdienste für das Richteramt.
- dem Verurteilten im Maßregelvollzug muß ein gesondertes Rechtsmittel in die Hand gegeben werden, womit er höchste Gerichte erreichen kann.
- kurze Definition zum Begriff Menschenwürde im GG
- uneingeschränkte Rechtsmittelhinweispflicht (Derzeit vertreten die Gerichte die Ansicht, daß ZPO-Recht sei allen Bürgern hinlänglich bekannt.)
- uneingeschränkte und sachstandsgemäße Protokollierungspflicht in Gerichtsverhandlungen durch Protokollbeamte, inkl. vollständigen Tonmitschnitt
- kein auf Vertrauen basierendes Recht für staatliches Handeln
- Jeder Bürger hat das Recht auf ein übersichtliches und gerechtes gerichtliches Verfahren, inkl. gleichen Rechtsweges. Der Auslegungsspielraum von Gesetzen muß gering sein. Die Abfassung von Gesetz und Rechtsprechung bedarf einer schnellen Herleitung des Rechts. Folgenschwere Rechtsfragen dürfen nicht den Gerichten überlassen werden, sondern darüber muß bereits im Gesetz Klarheit herrschen. (An allem mangelt es in Deutschland erheblich.)
- Behörden und mit ihnen verbundene Institutionen müssen als Volksverteter agieren und nicht als Vetreter des Staatsapparates. Behördenentscheide haben immer zu ergehen und bedürfen einer unentgeltlichen Überprüfungsinstanz. Die Entscheidungen müssen bezogen auf den konkreten Sachverhalt begründet werden. Das Gegenteil ist derzeit gängige Praxis zu dem Zweck nicht erkennbare unrechtmäßige Bescheide erstellen zu können.
- Standardisierung behördlicher Bescheide (Erkennbarkeit als solche und des Verfahrenswegs), so daß ihnen ohne Rechtsbehelfsbelehrung der Bescheidstatus fehlt oder sie nichtig sind (z.B. auch bei Eingliederungsvereinbarungen (ALG II) oder Aufrechnungen mit Forderungen (Finanzamt)). Die Vermischung von öffentlichen und privatrechtlichen Rechtssachen in behördenrechtlichen Angelegenheiten wird von Behörden und Gerichten mißbraucht und muß deshalb abgeändert werden.
- Recht des Bürgers auf sachgerechte behördliche und gerichtliche Entscheidung, weil es Methode von Staats wegen ist, sach- und rechtsfremd im Sinne des Staatsapparates zu entscheiden. Die Formulierung des Art. 17 GG z.B., der Bitten und Beschwerden an die zuständigen Stellen und Volksvertretungen nur zuläßt, müßte bzgl. der genannten Anwendungspraxis abgeändert werden.
- Wenn ein Rechtsmittel nur deshalb eingelegt werden mußte, weil der Urteilsbegründung die Rechtmäßigkeit der Entscheidung nicht entnehmbar ist und sie zugleich den Anforderungen einer Begründung nicht entspricht, aber schlußendlich eine korrekte Entscheidung vorliegt, dürfen für das Rechtsmittel keine Kosten auferlegt werden.
- Recht auf Verfassungsänderung (auch GG) durch Volksbegehren
- kein Haftungsausschluß für den Gesetzgeber im deutschen Recht (Allerdings muß bereits EG-Recht dahingehend eingehalten werden.)
- Haftung wegen Rechtsbeugung auch für Kollegialgerichte (Derzeit meint man völlig rechtsirrig und entgegen § 54/1 StPO iVm § 62 Bundesbeamtengesetz, wegen der Schweigepflicht könnten solche Richter nicht haftbar gemacht werden.)
- Eingriffsrecht der Petitionsausschüsse in behördliches Handeln (auch während eines laufenden Gerichtsverfahrens) und Pflicht, Eingaben sachgemäß zu entscheiden und nach den gesetzlichen Vorgaben zu handeln.
- Gesetze haben realitätsbezogen zu ergehen, Richterverhalten zu berücksichtigen und dürfen insbesondere bei schwerwiegenden Details nicht wirklichkeitsfremd unterstellen, die Richter werden das schon richtig hinbiegen. Denn in der Praxis findet genau das Gegenteil statt.
- Den vielgestaltig und durchgängig bestehenden Abhängigkeits- und maffiösen Strukturen zwischen Behörden, Richtern, Rechtsanwälten, Ärzten u.a. muß schnell und wirksam die Grundlage entzogen werden. Heimlich gemachte Tonaufnahmen in diesem Bereich müssen gerichtlich verwertbar und nicht mehr strafbar sein.
- Der Anfangsverdacht bei Straftaten muß verbindlicher definiert werden, so daß dahingehendes Fehlverhalten der Staatsanwaltschaft besser angreifbar wird.
- Staatsunabhängige Medien sind neben den markt- und staatsabhängigen Medien zusätzlich einzurichten. (Denn ein gesellschaftspolitisch marodes und von der Struktur her gefährliches System trotz dieser Erkenntnis immer wieder hochzuloben, ist unreal. Die deutsche Rechtspraxis ist so angelegt, daß sie zur Selbstjustiz durch den Betroffenen führen kann. Es ist nur noch Sache des Betroffenen, ob es auch dazu kommt. Eine besondere Note ist zudem, wenn Journalisten sogar für den BND tätig sind und in den Verwaltungsräten vorwiegend Parteigetreue sitzen (ZAPP, NDR, 24.02.09, 04.03.09)). Z.B. wurde ZDF-Chefredakteur Brender durch Roland Koch und seine Mannen (Verwaltungsrat) deshalb abgewählt, weil die Volkskanzlerin Merkel den Brender schon länger auf dem Kieker gehabt haben soll, denn er hatte es ab und an gewagt ihr Fragen zu stellen, die ihr nicht von ihren Hofberichterstattern vorformuliert waren. Ihm fehle gem. Aussagen der Kanzlerin die Demut vor der Macht (Neues aus der Anstalt, ZDF, 15.12.09).

Es geht auch garnicht, wenn in der Hauptnachrichtensendung iVm dem angedachten Mediatorengesetz von der Sprecherin (unbelegt) gesagt wird, die Deutschen seien ein Volk von Streithanseln (ZDF, heute, 12.01.11, 19 Uhr). Nachrichten müssen sich weitgehendst immer auf einhellig von der Fachwelt bestätigte und objektive Fakten beziehen. Es liegt häufig sogar an den Medien, die die Bürger zum Klagen ermuntern, weil der BGH (ausnahmsweise) ein bestimmtes Recht gesprochen hat. Dummerweise müssen die Bürger häufig erst bis zum BGH durchdringen (Anwaltsqualitäten (-betrug)) und einen völlig gleich gelagerten Fall vorweisen, um hohe Erfolgsaussichten zu haben.
- Behörden sind an Gesetz und Rechtsprechung gebunden und andernfalls personenbezogen zu sanktionieren.
- Die Wahlbeteiligung muß demokratische Verhältnisse gewährleisten.

Weiterführende Literatur:
"Volksdemokratie ohne Volk" von Prof. von Arnim
"Die verblödete Republik" von Thomas Wieczorek (Knaur-Verlag)

Den Rechtskommentatoren sei ins Stammbuch geschrieben: Den Kommentaren fehlt es häufig an einer sinnvollen Systematik und Übersichtlichkeit. Vollständig sind sie alle selbst in wesentlichen Fragen nicht und sie sind ohne Hinweis bzgl. dieses Mangels (Angabe weiterführender Literatur). Im Verfahrensrecht fehlt es oftmals an einer eindeutigen Darlegung der Anwendung der Rechtsvorschriften, der Methodik und Zuordnung sowie der Rechtsmittelklarheit. Recht wahllose Vermischung von Wesentlichen und Unwesentlichen liegt nicht selten vor. Rechtsprechungsinterpretationen sind zum Teil irreführend oder zusammenhanglos dargestellt. Das ist auch eine Folge von unvertretbarer zweierlei Rechtsprechung, die aber von den Rechtskommentatoren nicht hervorgehoben wird. Nebenbei sei hier bemerkt, daß manche gravierende Mängel in den Rechtsvorschriften, durch den Gesetzgeber nicht korrigiert werden, wodurch es vorkommt, daß aus dem Gesetzestext die richtigen und vollständigen Anwendungsmöglichkeiten nicht erkennbar sind.


Wann wird endlich die deutsche Justiz angeprangert.

Der Gesetzgeber, die Regierenden und die Justiz betreiben in der Summe eine Politik, die theoretisch betrachtet, zwangsläufig Gewaltanwendung zur Folge haben muß. Das Recht auf das alleinige Gewaltmonopol des Staates hat dieser damit selbst ausgehebelt.


Man kann hier nur erahnen, welches Bewußtsein alle Abgeordneten wohl haben und seit 1993 hatten, wenn es ihnen völlig gleichgültig war und ist, wie Asylsuchende in Deutschland leben. Und da hat es wohl ein Asylsuchender geschafft bis zum BVerfG durchzudringen, daß seinerseits sicherlich nur wegen des Zwangs aus Brüssel ein einsehen hatte.


Auch hier wird deutlich, wie weit weg die Richter, noch dazu Strafrichter, vom Menschenrecht weg sind. Richter sind völlig ungeeignet, wenn sie nicht einmal die Grundregeln des Menschenrechts beherrschen.

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