Das öffentliche Meinungsbild ist derzeit (im November/05) vornehmlich so geprägt, daß Deutschland kurz vor dem Exodus stehe. Ausnahme war hier höchstens die Feststellung der PDSLinke, daß ein Prozentsatz von ca. 5 % in Deutschland erheblich reicher geworden sei, was von den anderen Parteien tunlichst nicht weiter dokumentiert wird.

Der österreichische Finanzminister Grasser machte hierzu in der Sendung "SabineChristiansen" (20.11.05) folgende Aussage:

"Deutschland ist die größte Volkswirtschaft, Deutschland hat ein Drittel der Europäischen Union, was die Euro-Zone betrifft und ungefähr 20 % der gesamten Wirtschaftsleistung der europäischen Union der 25 (Staaten). Deutschland ist entweder Konjunkturbremse oder Konjunkturmotor für Europa."

Diese Aussage blieb in dieser Gesprächsrunde (Schäuble, Sommer, Verheugen, ein Unternehmer) unwidersprochen. Deutschlands führende Rolle wirkt sich also sogar auf die Unionsstaaten aus.

Die aktuelle Wirtschaftssituation kann offenbar nicht die Ursache des übertriebenen Jammerns sein. Vielleicht sind es ja die Schulden, die uns zukünftig erdrücken könnten. In der Sendung Spiegel-tv am 19.11.05 (Wenn der Staat zum Sozialfall wird, Wenn der Pleitegeier landet (Insolvenzen)) wurde dem Zuschauer eine Schuldengrafik präsentiert, die besonders seit 1990 einen gleichmäßig steilen Anstieg der Schulden aufzeigt ohne das eine Stagnation in Sicht sei.

Die SPD hat es genau genommen bis zum Jahre 2003 geschafft, einen Stillstand der Schuldensteigerung zu erzielen, die danach jedoch wieder steil aufwärts gingen (Gründe ?).

In dieser Reportage wurden folgende Aussagen manifestiert:
Prof. Miegel: Die Schulden seien in einem normalen Prozeß nicht mehr abzubauen. Es helfe allein der Sozialabbau. Der Bereich außerhalb des Sozialbereichs sei nicht mehr einschränkbar. Subventionen müssen auf den Abbauprüfstand. Es werden sogar Arbeitsplätze in Korea, China oder Taiwan subventioniert. Politiker denken extrem kurzfristig. Kanzler Kohl hätte geglaubt, man könne mit einer Kreditaufnahme die deutsche Wiedervereinigung finanzieren und die Schulden tilgen durch den Verkauf des Vermögens aus Ostdeutschland. Damals erstellte Gutachten waren offenkundig weltfremd, wurden aber von den Politikern akzeptiert
Prof: Kirchhof: Die Staatsausgaben müssen zurückgenommen und die Verschwendung bekämpft werden. Wirtschaflich schädliche Steuervergünstigungen müßten beseitigt werden.
Kurt Biedenkopf: Subventionen muß man relativ schnell abschaffen und die Gesellschaft würde sich darauf einstellen.
Prof. Hans Werner Sinn: Politiker denken nicht langfristig, sondern nur legislaturbezogen.
Otto Graf Lambsdorf: Die politischen Wahlgeschenke seit Bestehen der Bundesrepublik haben die Sozialsysteme und den Staatshaushalt belastet.
Helmut Schmidt: Es war zur Wende idiotisch einen Währungsumtausch von 1 : 1 zu machen.
Klaus von Dohnanyi: Andere Länder haben ihre Schulden zum Teil auf eine hantierbare Quote zurückgeführt. Der Aufbau Ost sei größtes Finanzproblem.
Thomas Straubhaar: Es braucht ein Denken in Generationen.

Wenn man die angeblichen Schwachstellen genau betrachtet, haben sie meistens ihren Ursprung in außenpolitischen (Bsp.: Taiwan etc.) und innenpolitischen (Wende 1:1) Ursachen zur Erzielung eines bestimmten Verhaltens der Begünstigten (analog Bsp. derzeitige EU-Rumänienförderung, Escher am 24.11.05). Wer die Entwicklung der deutschen Gesetzesvorschriften beobachtet, stellt zudem leicht fest, daß egal, welche Regierung gerade besteht, ein kontinuierlicher Zukunftswille sehr wohl vorhanden ist (Sozialabbau, Abbau von Rechten, Staat und Konzerne fressen Kleinunternehmen auf (Bsp.: Casco).). Ansonsten gäbe es z.B. bei einer neuen Regierung erhebliche Rücknahmen von Gesetzen, was jedoch so gut wie nicht ersichtlich ist (war infolge der AfD). Die z.B. von einer Parteiseite vor der Wahl propagierte Mehrwertsteuererhöhung von 2 %, die von der anderen kategorisch abgelehnt wurde, steigerte sich gem. dem Regierungsvertrag nach der Wahl sogar auf 3 %. Mehrwertsteuererhöhungen (Konsumsteuer) belasten den Unternehmer solange, bis er an der unteren Belastungsgrenze (geringer Gewinn) angekommen ist. Danach belastet sie nur noch den Konsumenten.
Alle o.g. Wissenschaftler und Politiker reden zwar um die Wahrheit herum, nennen wollen sie sie alle nicht.

Einer OECD-Herausgabe "Economic Outlook 2003, Paris 2003, S. 227 ist die Verschuldung im Vergleich zu anderen Ländern zu entnehmen:

Danach liegt die Verschuldung Deutschlands im Mittelfeld, was unter Berücksichtigung der Führungsrolle in Europa einer Beachtung bedarf, aber keiner Hysterie. Die relative Stabilität der Schulden in den einzelnen Ländern spricht sogar eher eine Sprache der wirtschaftlichen Korrektheit dieses Zustandes. Hier kann man sich durchaus vorstellen, daß sich entweder Gewinne aus Investitionen und Anlagevermögen im Verhältnis zur Verschuldung durchaus rechnen, Förderungen und EU-Beiträge günstiger ausfallen oder es system- und bankenmonopolbedingt nicht ernsthaft beabsichtigt ist, diese Schulden jemals vollständig zurückzahlen zu wollen. Es kommt den Ländern gegenseitig offenbar nur darauf an, ein angeglichenes Zinsbelastungsvolumen zu haben.
Norbert Röttgen (CDU, 1. P.Geschäftsführer) meint in der Sendung "hart aber fair" (03.05.06) doch weiterhin volksverdummend, Deutschland mache pro Jahr 40 Milliarden € neue Schulden, um die Zinsen alter Schulden zu bezahlen. Er verschweigt, daß dies ein durchaus übliches wirtschaftliches Verhalten in Europa ist und keinen Grund zur Besorgnis darstellt.
Selbstverständlich ist das Wachstum in Deutschland nicht positiv, aber auch nicht negativ. Jedoch hat Wachstum, weil es zugleich höheren Wohlstand bedeutet, den Nachteil vom Staat mit finanziert werden zu müssen, wenn Unternehmer mit ihren Gewinnüberschüssen nicht von selbst dazu beitragen wollen. Und die deutsche Regierung hält, wie in anderen sozialen Bereichen schon deutlich wird, von einer Wohlstandsförderung ohnehin nichts mehr. Die Inlandsförderung (Konjunkturbelebung) ist zurzeit auch nicht so bedeutsam, da Deutschland beim Export an zweiter Stelle hinter den USA rangiert (ebenda, S. 240, kurzzeitig 1. Stelle). Ein weiterer Inlandsaufschwung muß dadurch nicht unbedingt zusätzlich gefördert werden. Wegen der diktaturähnlichen Struktur in Deutschland herrscht für die Regierenden hierfür auch kein Zwang zur Herstellung einer Volkszufriedenheit.
Das Bruttoinlandsprodukt (Wachstum=Wirtschaftsentwicklung, Ausweitung der Produktion, höherer Verbrauch inkl. Rohstoffe) sieht in anderen Ländern teilweise besser aus. OECD: Economic Outlook 2003, 2004, Paris 2003, 2004:

 

In der Sendung "sabinechristiansen" vom 18.12.05 (Thema: Ist Deutschland besser als sein Ruf) legte Herr Niebel von der FDP (Generalsekretär) nochmal demagogisch gekonnt nach und warf in die Runde, daß Deutschland Schlußlicht in Europa sei. Der politisch bekannte englische Finanz- und Unternehmensberater Marsh rief mehrmals, das bezweifele er, sie seien nicht Schlußlicht, doch Niebel ließ ihn dazu nicht weiter zu Wort kommen. Marsh hatte verstanden und wollte dann anhand der Arbeitsstundenzeit pro Woche im Vergleich zu England und den USA die schlechtere Wirtschaftsstellung Deutschlands (nur 28 Stunden, (32 E, 35 USA)) verdeutlichen. Doch diese Grundlage hinkt mehrmach, z.B. wegen unterschiedlicher Infrastrukturen oder Arbeitskräfteauslastungen. Auch ist nicht klar, ob in diese Statistik nur die Beschäftigten oder alle arbeitsfähigen Bürger eingingen. Marsh nannte sonst die deutsche Politik Zweckpessimismus, um Löhne zu drücken, dem der Wirtschaftswissenschftler Prof. Hickel zustimmte.
Insgesamt ist in dieser Sendung durch niemanden eine konkrete Platzierung Deutschlands in Europa und der Welt genannt worden.
In der Sendung "hart aber fair" (03.05.06, WDR) spricht Niebel nunmehr von Abzocke durch die Regierung (gute Staatseinnahmen und das Arbeitsamt würde das Geld horden, statt sinnvoll verwerten.). Offensichtlich sieht die Wirtschaft (Mittelstand) bei solchen Verhältnissen nicht ein, weitere Zahlungen leisten zu müssen.
Nach Klaus Wiesehügel, Vorsitzender IG Bau, haben die ARGE'n 6 Millrd. € zum Fördern zugewiesen bekommen, wovon sie 3 Milliarden € zurückgegeben haben, weil sie nicht wissen, wie sie fördern sollen (christ., 29.05.06).

Obwohl die Spatzen die tatsächliche wirtschaftliche Situation Deutschlands schon von den Dächern pfeifen, behauptet die Kanzlerin zum Kongreß des BDI am 20.06.06 Stein und Bein, "Aber ich sage heute, ja Deutschland ist auch ein Sanierungsfall und da müssen wir uns die finanzielle Lage anschauen, die Realität ist hart und ich möchte hier ausdrücklich sagen, selbst mit der Erhöhung der Mehrwertsteuer ist die Lage nicht einfach, was die Haushalte 2007, 2008 und 2009 anbelangt. Deshalb müsse das oberste Ziel für die Zukunft ein verfassungsgemäßer Haushalt sein."
In der Haushaltsfrage gab es bis dato nur eine langfristiger geltende statische Vorgabe in Art. 115 GG: "Die Einnahmen aus Krediten (Nettokreditaufnahme) dürfen die Summe der im Haushaltsplan veranschlagten Ausgaben für Investitionen nicht überschreiten; Ausnahmen sind nur zulässig zur Abwehr einer Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts."
Diese Regelung kollidiert etwas mit der europäischen Staatspraxis der Neuverschuldung und Rückzahlungspflicht, die eigentliches Primat für das Verschuldungsverhalten der einzelnen Staaten bilden. Die Einhaltung der GG-Regelung kann deshalb je nach der Verschuldungspraxis im EU-Wirtschaftraum sogar schädliche wirtschaftliche Auswirkungen für Deutschland haben.
Anfang 2009 ist das GG durch Begrenzung der Neuverschuldung geändert worden.

Das anschließende Argument Merkels, man wolle Deutschland fit machen für die Zukunft, dürfte viele Kritiker zurückschrecken, weil sie schwerlich in der Lage sind, eine eigenständige umfassende Wirtschaftsanalyse, -prognose oder -prüfung vornehmen zu können. Aber das deswegen die Regierung nun gleich die Knechtschaft und Knebelung des kleinen Mannnes in Deutschland einführen will, geht doch etwas zu weit.
Die vom BDI gewünschte und von der Mehrheitskoalition verzögerte Steuerreform ist, wie bei der Behandlung der Arbeitslosigkeit, keine Schwäche, sondern Berechnung zugunsten der Staatseinnahmen, weshalb die wahren Staatshaushaltsverhältnisse gralshüterartig verschwiegen werden. Es kommt hier nicht darauf an, mit den Nachbarstaaten steuerlich gleichziehen zu müssen, da Deutschland wirtschaftlich vorn ist. Im Übrigen fehlt in den Medien die Frage nach der Notwendigkeit erhöhter Steuereinnahmen und ob ein sinnvoller Einsatz stattfindet. So konnte auch nicht beim schweren Vorwurf des Staatsmonoplismus durch Herrn Thomas Selter (AG selbständiger Unternehmer, Christiansen, Das erste,16.07.06) erwartet werden, daß einer der Gesprächsteilnehmer (Wowereit, Glos, Künast) hierzu Stellung bezieht. Stattdessen kam wieder das typisch stille Schweigen der Macher zum Ausdruck.
Doch schon kurz nach Merkels Gejammere ist am 03.07.06 die Verringerung der Unternehmenssteuer dann doch angekündigt worden. SPD-Vorsitzender Beck meinte dazu, daß würde den Staat zwar 5 Mrd. € jährlich kosten, doch die bekäme man durch die entstehenden Einnahmen wieder herein. Das wird jedoch von Wissenschaftlern verneint (Frontal21, ZDF, 23.08.11).
Nebenbei sei bemerkt, daß sich das Frontal-Team vom Bundesfinanzministerium fachlich verscheißern lassen hat. Auf die Anfrage bzgl. der Belastung der wirklich Reichen mit einem Steuersatz von 1 % jährlich, ist dem Team nicht aufgefallen, daß sich die Ausrede des Ministerium nur auf einmalige Belastungen bezog.

Zudem soll die begünstigende Erbschaftssteuerreform ab 2007 ein Lobby-Geschenk an den Mittelstand sein, weil es nach Angaben interner Kreise des Bundesfinanzministeriums Pleiten durch die bisherige Erbschaftssteuer, auch als Folgeerscheinung, bislang garnicht gab (ARD,Monitor,06.07.06).

Über den renommierten Steuerexperten Lorenz Jarass ermittelte (mittels EU-Regeln) Monitor (ARD, 28.09.06), daß zwar ein nomineller Steuersatz von 39 % bestehe, aber z.B. 2005 eine tatsächliche Belastung von nur 16 % bestanden habe (8 % niedriger als 1999). Das geschieht durch Auslandsverlagerung der Gewinne und der Absetzung der im Ausland entstandenen Kosten in Deutschland. Es ist dadurch Deutschland 2005 ein Steuerverlust von 25 Mrd. € entstanden, ein Betrag, der zufällig den erwarteten Einnahmen der 3 %-igen Mehrwertsteuererhöhung entspricht. Erschwert wird eine exakte Ermittlung durch willentliche Nichtvorlage der Zahlen durch die Industrieverbände. Der Finanzminister Steinbrück habe bei seinem Verzicht auf mind. 5 Mrd. € Steuergeldern also ein Kommunikationsproblem, der damit reagiert, daß man nach einer gewissen Zeit Aufkommensneutralität - also keine Verluste erreichen will, denn mit Investition und Beschäftigung bekomme man mehr Steuereinnahmen. Die Moderation nannte das das Prinzip Hoffnung - das aus dem weniger irgendwann mehr wird. Im negativen Falle hätte Steinbrück dann wieder ein Kommunikationsproblem.
Letztlich wird hier allerdings, soweit es sich nicht nur um Verschleierung handeln sollte, wieder das Gerangel zwischen Regierung und Wirtschaft deutlich, wer, wenn überhaupt, den finanziellen Ausgleich des Sozialproblems in Deutschland tragen soll.

Das Problem der Willigkeit bei Investitionen kann nachfolgender Grafik (Statistisches Bundesamt) und Tabelle entnommen werden. Für die Konjunktur ist es langfristig schlecht, wenn sich Ersparnisse der Sparer anhäufen und Investitionen von Investoren ausbleiben, wie ab dem Jahr 2003 deutlich geschehen. Das kann wegen der Kürze der Zeit, wie hier vorliegend, rein zufällig sein. Natürlich ist auch ein Machtkampf oder Vertrauensverlust bestimmter Unternehmen mit und zu der herrschenden Politik möglich.

 

Bei den Patentanmeldungen war Deutschland im Jahr 2005 an zweiter Stelle in der Welt. Auch das spricht nicht für einen zu erwartenden wirtschaftlichen Rückgang, sondern für eine gut funktionierende innovative Hochschul- und Wirtschaftslandschaft.

Bis zum April 06 hatte sich das Meinungsbild über den schlechten Zustand der Wirtschaft in Deutschland in manch einer Sendung gewandelt. Die Mär vom armen Deutschland läßt sich wohl nicht mehr länger halten. So meint der oben schon erwähnte EU-Kommissar Verheugen in der Sendung "Rogowski-Chefsache" (ntv, 09.04.06) auf die Exportsteigerungen Deutschlands angesprochen (70 Milliarden Überschuß), Deutschland ist entgegen der landläufigen Meinung das Land, daß am stärksten von der europäischen Integration profitiert. Es ist auch wirtschaftlich stark wegen seiner enormen Leistungsfähigkeit, der Kreativität, auch der Risikobereitschaft deutscher Unternehmer. Die hätten in den letzten Jahren eine Gesundheitskur durchgemacht. Sie sind heute in vielen Bereichen absolut weltspitze. Deutschland steht viel besser da, als die meißten Deutschen es wahr haben wollen (obwohl es ihnen doch erst von den Politikern eingeredet wurde). Wirtschaft und Beschäftigungsproblem sind zwei völlig verschiedene Dinge. Sich auf einen Wettbewerb einzulassen, wer billiger ist, wird in den Ruin führen. Die deutsche Wirtschaft erzielt derzeit ihre Erfolge mit Produkten am oberen Preissegment. Wachstum und Beschäftigung bedarf der Kooperation der Mitgliedsstaaten und nicht der Vorgaben aus Brüssel.
Hier meint er eigentlich, eine Reglementierung der Unternehmen und Regierungen durch Brüssel würde nach hinten losgehen. Diese müßten sich selbst über Kooperation und Partnerschaft einig werden und eine gemeinsame Investitions- und Lohnpolitik entwickeln. Letztlich heißt das, Gewinne dafür locker machen.
Ein Grund für zu geringes Wachstum in Deutschland sei, daß wir zu wenig Unternehmer haben, vor allen Dingen im kleinen und mittleren Bereich, weil dort die Arbeitsplätze entstehen.
Damit meint er, die Auslastung der Arbeitskraft ist dort geringer (weniger Maschinen, schlechtere Kostenkalkulation).
Es sei ein kulturelles Phänomen vom falschen Unternehmerbild in Deutschland, nämlich dem Unternehmer mit dicken Bauch und Zigarre sowie Nadelstreifen-Anzug.
Hier dürfte er daneben liegen, weil Unternehmertum wie bei einer Kapitalanlage die Finanzierungsfähigkeit und eine hohe Wahrscheinlichkeit des Erfolges voraussetzt. Beides ist in Deutschland aufgrund von Überkapazitäten, Betrügertum durch andere Unternehmen, Kapitalgeber und Abgabenrecht (inkl. Amtsbetrügereien) nicht gegeben.
Herr Börner (Präsident Groß- und Außenhandel), der schon in einer Sendung von "hart aber fair" (WDR) den schwarzen Peter bzgl. der Finanzierung des Beschäftigungsproblems der Regierung angelastet hat (Einnahmeseite des Staates für eine Konjunkturspritze ist demnach nicht schlecht), meint, daß auch der Mittelstand von Europa profitiert. Die deutsche Wirtschaft ist hervorragend aufgestellt. Sie brauche aber noch mehr Freiheiten. Die Fesseln müssen gelöst werden, damit die erforderliche Dynamik wirken kann.
Obwohl es in 19 EU-Staaten Mindestlöhne gibt, die sich offenbar bewährt haben (kulturzeit,3-sat, 29.06.06; Sozialinteresse, Gewinnverlustakzeptanz, keine Konkurrenzdrucksorgen), meint Herr Börner, das deutsche System sei nicht für Mindestlöhne geeignet und nennt hier nicht nachvollziehbare Argumente dagegen, denn die Marktwirtschaft und damit die Zwänge bestehen auch in den anderen Ländern. Sicher ist es ein demokratisches Monster, doch genau das hatte Verheugen mit Kooperation und Partnerschaft verlangt, weil es einen nicht mehr verwertbaren Überschuß an Arbeitskräften gibt.
Nach Börner habe Deutschland das Problem, nicht mehr in der Lage zu sein, im Niedriglohnbereich Arbeitsplätze zu schaffen, weil wir in Deutschland ein System haben, daß wir das Nichtarbeiten bezahlen. Es lohne sich deshalb nicht für einen geringeren Lohn zu arbeiten. Dem pflichtete Verheugen bei, weil in Deutschland das Lohnabstandsgebot nicht eingehalten sei. Es muß einen deutlichen Abstand geben zwischen dem geringsten Lohn und der höchsten Sozialleistung. Diese Aussage widerspricht der Machbarkeit einer Anstellung wegen einer dauerhaft zu geringen Anzahl vorhandener Arbeitsplätze und ist damit sozialstaatlich unverträglich erzkonservativ und daraus schlußfolgernd grundrechtswidrig.

Der Soziologe Negt bezeichnete in seinem Buch "Wozu noch Gewerkschaften" den Überschuß an Arbeitskräften als Heer der Überflüssigen ("kulturzeit", 3-sat,13.03.06), womit er das heutige gesellschaftliche Problem deutlich beim Namen nennt.
In dem Film "Fall Deutschland" Teil 3 (Aust-Richter, Phoenix, 26.02.06) stellte der ehemalige IG-Metall Chef Franz Steinkühler klar, die Arbeitslosigkeit hat sich immer in Wellen (geschichtliche Entwicklung mit guten und schlechten Phasen) erhöht, es blieb immer (jedesmal) ein höherer Sockel an Arbeitslosigkeit übrig (ist also zeitlich gesehen immer weiter angestiegen).

Der Chef der Drogeriemarktkette DM, Herr Prof. Götz Werner, machte mit einem für die derzeitige gesellschaftliche Situation durchaus durchdachten vernünftigen Konzept auch diesen Umstand in der vorangegangenen Sendung (19.03.06) klar, indem er meint, den unqualifizierten Menschen gibts garnicht, jeder habe irgendwo seine Qualitäten. Der Staat müsse Arbeitsräume für Menschen schaffen, weil der Bereich der Maschinenarbeit (Produktion und Ertrag infolge von Maschinen) immer mehr zunimmt und die Produktivitätsentwicklung im Laufe der Geschichte exponentiell (stark ansteigend) sei. Im Steuerbereich genüge alleine die Umsatzsteuer, was er notgedrungen mit vielerlei erklärt, aber tatsächlich die Besteuerung der Maschinenarbeit will (die auch erforderlich ist), was wesentlich höhere Steuereinnahmen bescherte. Seine Art der Besteuerung würde zugleich den Steuerbetrug beseitigen. Letztlich käme der Staat in eine bessere Lage, Gemeinschaftsaufgaben, wie Kulturarbeit, Erziehungsarbeit, Pflegearbeit, der Altersversorgung usw. zu finanzieren und damit Arbeit zu schaffen.
Der beisitzende Finanzexperte der FDP Hermann Otto Solms gab zumeist nur erzkonservative das Problem nicht lösende Vorstellungen ab, die hier nicht kommentierungswürdig waren und in die Denkvorstellungen von Verheugen und Börner passten.

Hinsichtlich der deutschen Wirtschaftslage sprach der UN-Sonderberichterstatter für das Menschenrecht auf Nahrung, Herr Ziegler, in der Sendung "kulturzeit" (3-sat, 12.04.06) von Deutschland als der drittgrößten Wirtschaftsmacht der Welt. Er muß es wissen.
Daraus ergibt sich, daß selbst für die Zukunftsentwicklung aufgrund der daraus bedingten politischen Einflußfähigkeit Deutschlands keine ernsthaften Wirtschaftseinbrüche erwartet werden müssen. Großunternehmen und Großkapital sind dadurch auf jeden Fall an Deutschland gebunden. Das wiederum heißt allerdings nicht, daß sich die Arbeitsplatzsituation dadurch bessert, da die Regierung und diese Unternehmen am allgemeinen Wohlstand des Volkes nicht interessiert sind. Dieser Wohlstand müßte nämlich von ihnen finanziert werden und wäre teurer als die Kaufkraft der Bürger, die dadurch entstünde. Auch eine Gewinnsteigerung wegen einer dadurch denkbaren ansteigenden Wirtschaftsentwicklung wird offenkundig nicht angenommen.


Prof. Goetz Werner konkretisierte seine Auffassung im Hamburger Magazin "Stern":

DEUTSCHLAND (20.04.2006 11:23)

Hartz IV ist offener Strafvollzug

Hamburg. In ungewöhnlich scharfer Form hat der Chef der Drogeriekette dm, Goetz Werner, die Hartz-IV-Gesetze kritisiert. In einem Interview mit dem Hamburger Magazin ”Stern” sagte der 62-Jährige:”Hartz IV ist offener Strafvollzug. Es ist die Beraubung von Freiheitsrechten. Hartz IV quält die Menschen, zerstört ihre Kreativität.” Es sei ein Skandal, ”dass eine rot-grüne Regierung dieses destruktive Element in die Gesellschaft gebracht” habe.

Die Zeiten der Vollbeschäftigung seien ”endgültig vorbei”. Die Politiker seien jedoch ”vernagelt” und weigerten sich, die neue Wirklichkeit zu akzeptieren. ”Sie sind narkotisiert vom Vollbeschäftigungswahn. Vollbeschäftigung ist eine Lüge, ein Mythos. ”Das ”manische Schauen auf Arbeit” mache alle krank. Aufgabe der Wirtschaft sei es, die Menschen von Arbeit zu befreien.

Anstelle eines Rechts auf Arbeit ”brauchen wir ein Recht auf Einkommen”. Werner erneuerte seine Forderung nach einem Grundeinkommen von bis zu 1500 Euro für alle und lebenslang: ”Ein bedingungsloses Grundeinkommen ohne Auflagen, ohne Formulare”, das es den Menschen ermöglichen solle, ”ein Leben in Würde und frei von Existenzängsten” zu führen. Finanziert werden sollte dieses Bürgergeld über die Mehrwertsteuer, die ”allerdings kräftig, vielleicht sogar auf 50 Prozent ansteigen müsste”. Alle anderen Steuern gehörten abgeschafft.

Die Klagen seiner Unternehmer-Kollegen über zu hohe Abgaben bezeichnete Werner in dem stern-Gespräch als ”Lug und Trug”. Die Unternehmer zahlten so gut wie keine Steuern: ”Klagen und Jammern gehören zum Geschäft. Aber jeder Unternehmer wälzt seine komplette Steuerlast auf die Preise ab.”
(Buchhinweis; "Ein Grund für die Zukunft: das Grundeinkommen", Götz Werner, Verlag Freies Geistesleben, 5 €; neues Buch "Einkommen für alle" Kiepeheuer V., 16,90 €)

Die Sendung "Fakt" (ARD, 21.08.06) und auch Moderatoren anderer Sendungen haben Vorgenanntes noch nicht richtig verstanden. So wird z.B. zum Thema "Sanierungsfall Deutschland" festgestellt, daß 41 % der Deutschen nicht von eigenen Einkommen, sondern von Transfergeldzahlungen leben. Bei den ALG II-Empfängern seien es 7 Millionen Menschen und man könne dort sparen, wenn Verwaltungskosten (ARGE-zweigeteilt sei zu teuer) wegfielen und größerer Aufwand in die Vermittlung gelegt würde.
Geringere Verwaltungskosten würden aber wiederum Arbeitsstellenabbau bedeuten. Eine bessere Vermittlung sollte immer angestrebt werden. Allerdings bleibt hier die Ausbeute immer gering, da der Absatz die entscheidende Größe ist für den Unternehmer, Arbeitskräfte einzustellen. Der Absatz wiederum ist an den Export und im Inland an den Geldbeutel der Menschen gebunden. Die derzeitigen Produktionskapazitäten genügen trotz der hohen Arbeitslosenzahl, Rentner etc. den Grundbedarf zu befriedigen. Ein mehr im Geldbeutel der Menschen muß entweder durch die Unternehmen oder den Staat stattfinden. Die Wirtschaft hätte gewisse Ressourcen bis zur Grenze seiner tatsächlichen (nicht heuchlerischen) Konkurrenzfähigkeit, die auch der Staat über Abgaben hereinholen kann. Der Staat könnte dann überschüssige Gelder für höheren Wohlstand (Investitionen etc.) einsetzen und damit auch infolge mehr Arbeitskräfte binden. Der inländische Wirtschaftskreislauf ist bei genauer Betrachtung des Waren-, Kapital- und Geldflusses nur international bedeutsam (wichtiger Handelspartner, Know how etc.) und gewisser Wohlstand der Bürger stellt dahingehend nur eine Investition in die internationale Marktfähigkeit des Staates dar. Diese Investition hängt wiederum von der Wirtschaftskraft des Staates, dem internationalen Vergleich und im Übrigen von dem Willen der Regierung ab. Wenn der deutsche Staat heutzutage spart, hat das etwas mit der eigenen Tasche (inkl. Machtstatus) zu tun sowie wirtschaftlichen wie militärischen Leistungen im Ausland auf Kosten der kleinen Leute (s. z.B. Bild vom 04.09.06; kulturzeit, 3sat u.a.).
Entweder finden also Transferleistungen in Nichtarbeitende oder in Arbeitende statt. Letzteres ist sogar teurer, wenn der Export ohnehin boomt, denn es würde dann in besonderer Weise in zusätzlichen Wohlstand investiert. Wohlstand ist sonst, wie schon erwähnt, im allgemeinen nur eine Frage der politischen und wirtschaftlichen Willigkeit und des internationalen Umfeldes. Vordringlichst muß also an die Willigkeit der Wirtschaft appelliert und zugleich hinterfragt werden, ob der Staat keine finanziellen Reserven mehr hat oder worin einschneidende überflüssige Ausgaben bestehen. Arbeit schaffende Ausgaben hingegen sind mehr auf ihr gesellschaftliches Erfordernis und Gleichverteilung als auf ihre Effektivität beim einzelnen hin zu prüfen, denn wir haben Arbeitskräfteüberschuß (evtl. Ausnahme Zeitraum Geburtenknick oder großer Nachholebedarf Wirtschaft - Sanierung, Frauenerwerbstätigkeit) bei gleichzeitig hoher maschineller Wirtschaftskraft und den staatlichen Einnahmen daraus.
Beim sozial und arbeitsplatzorientierten Finnland (90% der Männer in Arbeit, Konsenz von Wirtschaft und Regierung; Heiner Geisler, Christiansen, Das Erste, 27.08.06) dürften die Medien auch nicht nach der Auslastung der Arbeitskraft fragen.

In der Sendung "Berlin Mitte" (ZDF, 05.10.06) hatte der ehemalige BDI-Präsident Hans-Olaf Henkel, der zum Bürgerkonvent zählt (Prof. Miegel etc., Zweck war die soziale Volksmanipulation), die Exportkraft eines Landes richtig als entscheidende Wirtschaftskraft bezeichnet, aber zugleich den Mangel an Wettbewerbsfähigkeit moniert. Das wurde von Wirtschaftsbuchautor Steingart korrigiert, daß hier allein die Wettbewerbsfähigkeit des kleinen Arbeiters gemeint ist. Dieser meinte weiter, als der Westen unter sich war, war es ein Wettbewerb unter gleichen und wünschte sich die Wiederherstellung eines ähnlichen Wirtschaftsraumes durch entsprechende Handelspolitik, weil sonst eine anarchische Welt ohne Ordnungsrahmen entstehe. Berthold Huber (stv. IG-Metall-Vorsitzender) griff die EU wegen von ihr verursachter unfairer Marktverhältnisse an, deren Beseitigung die EU nicht vornimmt. Erwin Huber (Bayr. Wirtschaftsminister) rundet zum Schluß das Gespräch ab, indem er die Chance Deutschlands in der Qualitätsproduktion sieht und die junge Generation sei mit Leistungs- und Technikorientierung auf dem Weg und man würde die anstehenden Probleme lösen, was nicht nach Luftblase klang.
Essenz des Gesprächs dürfte sein, die Wirtschaft will billige Arbeiter, die EU beeinflußt den Wirtschaftsraum und die Konstellation des Wirtschaftsraumes wird sich in Zukunft anscheinend nicht nachhaltig ändern. Den politischen Background hat Herr Steingart offensichtlich nicht. Ergo ist die Forderung nach billigen Arbeitern nicht nur Markterfordernis.
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Die Armutskonferenz am 17.10.18 hat diese inzwischen umgesetzte Absicht bestätigt. Die florierende Wirtschaft, die Parteien und Dokus  nun den Wutbürgern entgegenhalten, kommt also bei vielen Bürgern nicht an.

So regte sich auch der Betriebsratsvorsitzende Hück von Porsche auf, daß osteuropäische Länder durch Subventionen unseren Arbeitgebern Steuergeschenke machen und die holen das von Brüssel und unsere Leute zahlen dafür die Steuern als höchste Nettozahler (christ., ARD, 22.10.06).
Ursache dafür dürfte erstens das notwendige gesellschaftspolitische Erfordernis einer Mindestinfrastrutur in den Ostländern sein und Deutschland zahlt die höchsten Beiträge, weil es ein wirtschaftlich starkes Land der EU ist und/oder Deutschland es aus politisch-taktischen Gründen selbst so will (polit. Kalkül; auch hohe finanzielle Unterstützung der UNO). Ob hierbei Steuergeschenke an deutsche Arbeitgeber vorliegen, hängt davon ab, ob die Förderungen der Sachlage und den Umständen entsprechend vergeben werden. Das alte Traditionen nur wegen geringerer Lohnkosten anderswo nicht einfach so aufgegeben werden, zeigen die weiterhin stabilen Hochlohngebiete in Bayern und Baden-Württemberg (Michael Sommer, DGB, Berlin-Direkt, ARD, 22.10.06).
Der Vorstandsvorsitzende Immelt (General-Electric, zweitgrößter Konzern der Welt) meinte, man muß Netto-Exporteur sein und nicht Importeur aus anderen Ländern. Nur die Unternehmen, die es verstehen, in einem Land und für ein Land Geld zu verdienen, werden langfristig Erfolg haben..
Beachtenswert ist seine Feststellung gewesen, in den USA würde Geld falsch ausgegeben, weil man dort 250 Mrd. Dollar in Wirtschaftsanwälte und nur 210 Mrd. in die Forschung investiert. Hier dürfte seine Ansicht als reiner Marktdenker falsch sein. Die US-Politik wird schon eine Vorstellung davon haben, wozu sie die Wirtschaftsanwälte braucht.

In der Pressekonferenz am 16.10.06 (Phoenix) stellt der Pressesprecher (Heil) der SPD klar, die Produktherstellung durch Maschinen sei gegenüber der Herstellung durch menschliche Arbeit derart gestiegen, weshalb sich die Arbeitsmarktsituation gegenüber früherer Jahre fundamental geändert habe.
Folge müßte nun eine demgemäße Arbeits- und Wirtschaftspolitik sein.
In der Sendung Forum-Pariser Platz (Phoenix, 29.10.06) argumentierte der Geschäftsführer des Deutschen Industrie- und Handelstages gegen den Mindestlohn am Beispiel Großbritanniens damit, die hätten, anders als in Deutschland, seit Anfang der 90er Jahre ein konstantes Wachstum gehabt. Tatsächlich hatten sie lt. obiger Tabelle sogar noch eine stetige Verringerung der Arbeitslosigkeit, was eine Einführung des Mindestlohns (1997) erleichtert hat. Da deren Wirtschaftskraft nicht größer ist, als die Deutsche, bedurfte es der Hinterfragung, welche Umstände in dortiger Arbeits- und Wirtschaftspolitik dazu geführt haben. Denn nur die müßte anders sein. Die in der Runde beisitzenden Müntefering, Kuhn (Grüne) und Michael Sommer klärten aber alle drei diesen Sachverhalt nicht.
In Punkto Wirtschaftskraft stellt Klaus von Dohnanyi (SPD) (christ. 29.10.06) fest, nach internationaler Einschätzung ist Deutschland der beste Standort in Europa, wir seien mit unseren Unternehmen an zweiter Stelle in der Welt hinter den Amerikanern, noch vor den Japanern. Der Anteil der Forschung am Sozialprodukt sei genauso hoch, wie der der Amerikaner. Wir machen uns immer schlechter wie wir sind. Die Leistung Aufbau Ost wurde hervorgehoben.
Anmerkung: Wenn ein Land nach der Leistung Aufbau Ost noch stärkste Wirtschaftskraft ist, ist eine weitere Erwähnung dieser Tatsache nicht mehr relevant, wenn die Ostländer nunmehr ins Wirtschaftssystem Deutschlands voll integriert sind und Transferzahlungen keinen Einfluß mehr haben in Bezug auf die Wirtschaftskraft. Im Übrigen hatte Deutschland zur Wende sehr niedrige Schulden und hat mit hohen Krediten auch den Aufbau Ost finanziert. Nunmehr liegt Angleichung der Schuldenlast mit den anderen europäischen Ländern vor und Deutschland muß, wie die anderen nur noch die Zinslast tragen, ist jetzt aber weniger EU-Hilfen zahlungspflichtig etc., weil die Verschuldung nicht mehr so gering ist. Ein Löwenanteil beim Aufbau-Ost fällt somit auch dem Kredigeber zu. Eine entsprechende Berechnung würde das belegen.

In der ALG I - Debatte um die Verlängerung der Bezugszeit geht die Heuchelei weiter, weil das zu teuer sei. Großbritannien dürfte hier hingegen die teuerste Variante der Arbeitslosenintegration gewählt haben, die Investition in Arbeit (Frauenerwerbstätigkeit ?). D.h., die Nichtauslastung der Arbeitskraft wird trotzdem mit vollen Lohn bezahlt und der ist bekanntlich höher als ein Arbeitslosengeld.
Es gilt die Was-Wäre-Wenn-Methode. Wenn Deutschland ein Wirtschaftsaufkommen hätte, bei dem genügend Arbeitsplätze zur Verfügung stünden, würden die Leute ihr Geld normal verdienen. Aufgrund der Hochindustrialisierung Deutschlands und damit der Automatisierung werden nicht mehr soviel Arbeitskräfte gebraucht. Irreführende Aussagen der Industrie, das Automatisierung kein Jobkiller sei (heute, ZDF, 10.06.08) beruhen allein auf dem Umstand, daß der Durchschnittsbürger komplexe Strukturen in aller Regel nicht erfassen kann. Durch die Automatisierung inkl. Export und entsprechender Besteuerung verfügt Deutschland über genügend finanzielle Mittel. Wäre die Wirtschaftskraft schlecht, müßte sich der Arbeitslose mit geringen staatlichen Leistungen begnügen. Die Wirtschaftskraft ist aber hoch und das bestehende System nennt sich soziale Marktwirtschaft und soll eine Demokratie sein. Hierdurch entsteht eine Bringepflicht des Staates gegenüber seinem Volk, sozialen Frieden und Verhältnisse zu schaffen, die der Wirtschaftskraft entsprechen. Die Briten haben keine Probleme, aber die Deutschen tun sich schwer damit.
Deutschland wirkt stattdessen auf Auswanderung der überschüssigen Arbeitskräfte hin oder unterhält sie auf niedrigsten Niveau mit. Das macht es derzeit, indem es insbesondere aus politischen Gründen erst reingeholte Ausländer wieder rausschmeißt. Es hat aber noch politisch bedingt das Problem, Russen hereinzuholen. Auch viele Deutsche wandern aus oder arbeiten im Ausland. Es ist aber immer noch zu viel Arbeitskräfteüberschuß da.
Wenn offenkundig gesellschaftliche Verhältnisse bestehen, die eine Eingliederung von Arbeitslosen in den Arbeitsprozeß auf Dauer nicht mehr möglich machen und das Problem auch nicht anderweitig (Weiterbildung etc.) abgefangen werden kann, sollte der Staat seinen sozialen Pflichten nachkommen. Insbesondere sollte er auch den finanziellen Raubbau durch nicht mehr vertretbaren Wohneigentumsentzug an diesen Arbeitslosen unterlassen, denn das untergräbt selbst die Arbeits- und Leistungswilligkeit der jüngeren Arbeitnehmer. Diese Tatsache müßte eigentlich grundlegender Auswanderungsgrund aller Deutschen sein.
Bei seinen Beamten hat der Staat hingegen keine Probleme, denn die können gesetzlich verbrieft (Wiso, ZDF, 30.10.06) unproblematisch schon ab dem 53 Lebensalter in den Vorruhestand gehen und behalten ihr erarbeitetes Eigentum.
Der "Hundt" (Präsident des Arbeitgeberverbandes) hatte am Arbeitgebertag (07.11.06) in besonderer Schärfe und in einer Weise die Verlängerung der Bezugsdauer des ALG I verneint, daß man spätestens nach den Mäuschen-Reden von Merkel und Beck danach den Eindruck hatte, der "Hundt" ist der Chef in Deutschland. Beck meinte noch völlig unsubstantiiert, "Wenn wir das Schleusentor (von Hartz IV) an einer solchen Stelle öffnen, wer kriegts wieder zu." Diese Aussage steht erstens im krassen Widerspruch zum eigenen Erkenntnisprozeß und der Willensabsicht der SPD (s. oben Pressekonferenz am 16.10.06) und zweitens hatte die Politik bislang auch keine Probleme, gesetzliche Einschränkungen vorzunehmen. Drittens hat das Wort "Schleusentor" den bitteren Beigeschmack, daß zusammengetriebenes Vieh, Aussätzige etc. zu verwalten sind.

Nun hat selbst der Minister für Wirtschaft und Technologie in der Pressekonferenz am 31.01.07 (Phönix, Jahreswirtschaftsbericht 2007) verlauten lassen, daß Deutschland der Wirtschaftsmotor Europas und drittgrößtes Industrieland der Erde ist, sowie Welthandelsnation Nr. 1.
Es war vornehmlich der breite Mittelstand der im Jahre 2006 (ab ca. März 06) Investitionen getätigt und Neueinstellungen vorgenommen hat. Das Vertrauen und die damit verbundene Vorschhußleistung des Mittelstandes hinsichtlichen der beabsichtigten Unternehmensreform und Erbschaftssteueränderung dürfe deshalb nicht enttäuscht werden. Schwerpunkte des Wachtstums waren weiterhin die Absetzbarkeit von Handwerksleistungen, das energetische Häusersanierungsprogramm, Wegfall der Eigenheimzulage, Technologieinvestitionen, also Nachholebedarf motivieren und letztlich die Exportsteigerungen. Man rechnet mit einem Wachstum von 1,7 % für 2007.
Daraus ergibt sich, daß die Mehrwertsteuererhöhung den wesentlichsten Einfluß auf das Verhalten der Unternehmer hatte, da das Wachstum 2006 im Mittel ca. 2,5 % für das ganze Jahr betrug und sich doch tatsächlich erst in der zweiten Jahreshälfte abspielte, also in diesen Zeitraum höher gelegen haben muß und hat (4,2 % im 3. Quartal; Exportsteigerung 13,7 % - Tagesschau 08.02.07). Eine Wachstumsprognose von 1,7 % für das ganze Jahr 2007 verstärkt diese Vermutung. Ein völliger Rückgang des Wachstums wird mindestens im Jahr 2007 nicht stattfinden, weil die Unternehmens- und Erbschaftssteuerreform, die ab 2008 wirken soll, wesentlicher Anreiz für die Entstehung des neuen Wachstums, also des Investitionswillens der Unternehmer war.

In der Sendung "sabinechristiansen" (11.02.07) konnte man bei den Beteiligten eine vielfältige Einstellung zur Erbschaftssteuer erleben. Die Spanne reichte von nicht richtig (Eigentum) bis richtig (Gerechtigkeit).
Rein grundgesetzlich geht es hier um das Recht des Staates auf Einnahmequellen. Laut Verfassungsrecht gilt eine Erbrechtsgarantie statt Eigentumsgarantie. Die persönliche Freiheit des einzelnen soll geschützt werden, ein Individualgrundrecht, Institutsgarantie; ein erhöhter Spielraum besteht aber (Jarass/Pieroth, GG, 5. A. Art. 14 Rn 79 ff). Abgaben hierfür sollen nicht konfiskatorisch wirken oder von erheblichen Gewicht sein. Aber selbst Vermögensgegenstände seien bei der Erbfolge ausschließbar und größere Vermögen seien (ausgenommen durchschnittliches Vermögen bei Ehegatten und Kindern), stärker versteuerbar. Fortführung eines Betriebes darf nicht gefährdet werden (Art. 3 Rn 50).
Letzteres verlangt also auch ein Individualerbsteuerrecht und nicht nur Stundungsrecht, denn es wird immer Betriebe geben, deren Umsatz gerademal die Existenz sichert. Das dafür zu belassende Vermögen müßte ermittelbar gemacht werden. Was bei der Steuerdiskussion ebenfalls weitgehend vergessen wurde, ist der grundsätzliche Umstand, daß Steuereinnahmen dem Staatserhalt und seiner Entwicklung dienen sollen. Theoretisch sind die "frei" gewählten Vertreter des Staates dazu berufen, die notwendigen Steuern festzulegen, wozu aus Stabilitätsgründen (der Gesellschaft) die Verhältnismäßigkeit gewahrt bleiben muß. Von Gerechtigkeit sollte man bei der ganzen Debatte lieber nicht reden, da großes und so kumuliertes Vermögen weniger dem Gerechtigkeitsgedanken, sondern eher dem Anreizgedanken des ursprünglichen Leistungsprinzips entspricht.
So führt denn auch die Gerechtigkeitsdiskussion der Einkommen von Schumacher etc. und Ackermann (Deutsche Bank) in die Irre (klipp&klar, rbb, 07.02.06). Schuhmacher u.a. (Künstler) profitieren schlicht und einfach von den derzeit herrschenden Marktverhältnissen mit auch internationalen Einnahmequellen. Ackermann profitiert ebenfalls von diesen Marktverhältnissen, zuzüglich der Automatisierung und dem Überangebot von Arbeitskräften, das sie billig und entbehrlich macht, aber zugleich unsozial wirkt. Das wiederum widerspricht dem sozialen Marktwirtschaftsgedanken und wird dadurch eher anprangerbar. Beide Sondereinkommensbezieher haben diesen Vorteil allein aufgrund der gesellschaftlichen Umstände und sollte bei ihnen die notwendige Würdigung finden.

Die derzeitige Diskussion um den Mindestlohn läuft genauso ab, wie es zur Zeit des "Sanierungsfalls Deutschland" war. CDU/CSU lehnen den Mindestlohn ab, die SPD ist inzwischen für Mindestlohn in Teilbereichen und die Gewerkschaft nebst Die Linke verlangen 7,50 €/h. Hartz IV ist auch wegen der Problematik Schwarzarbeit, Scheinselbständigkeit und Nichtarbeit eingeführt worden (CDU, Bundestagsdebatte 05.03.10) und im ursprünglichen Gesetzesentwurf (2003) habe gestanden, zumutbar sei eine Arbeit nur, wenn mindestens der Tariflohn oder aber der ortsübliche Lohn gezahlt würde und das sei im Vermittlungsausschuß auf betreiben von Union und FDP gekippt worden (Einwand der Grünen). Zum einen steht es den Abgeordneten nicht an, Mißbrauchsfälle allen Arbeitnehmern mittels Hartz IV anzulasten (Hier gilt Ordnungsrecht.) und zweitens hatte die damalige Rot/Grüne Mehrheit jederzeit die Möglichkeit die Vorstellungen von Union und FDP nicht zu akzeptieren. 
In der Sendung hartaberfair (WDR, 31.01.07) ist die nächste Lebenslüge durch Laurenz Meyer (CDU) und Christoff von Knobelsdorff (Arbeitsgemeinschaft selbständiger Unternehmer) deutlich zum tragen gekommen. Es fielen die Argumente Hängemattenarbeitslose (indirekt), staatliche Aufstockung von Löhnen, ALG II um 30 % verringern, Mindestlohn steigert Arbeitslosigkeit, Unternehmen könnten dazu nicht gezwungen werden und Auslandsverlagerung würde eintreten. Konsumenten wären nicht bereit, mehr zu zahlen. Der Mindestlohn in Europa bewege sich zwischen 1,20 € und 8 € in Luxemburg, das sei die Spannbreite.
Hingegen hatte Hubertus Heil (SPD, Generalsekretär) die Feststellung, es würde nur ein Dumping-Wettbewerb nach unten stattfinden, 20 europäische Länder haben Mindestlöhne mit mehr Jobs im Dienstleistungsbereich als wir. Es habe nichts mit Marktwirtschaft zu tun, wenn sich Unternehmen herunterkonkurrieren. Branchenbezogener Mindestlohn (nur vor Ort-Jobs) schließe Auslandsverlagerung (der Produktion) aus (Auslandsverlagerung ist Gegenargument der CDU).
Prof. Grottian (Politikwissenschaftler) nannte die Agenda 2010 ein Bestrafungsprogramm, was er mit Strukturproblemen, wie z.B. Arbeitsplatzmangel und dem Fehlen eines fairen Angebotes aus Politik und Wirtschaft erklärte. Allerdings hatte er unrichtig behauptet, daß allein die Konjunktur und nicht die Politik den derzeitigen Wirtschaftsaufschwung ausgelöst habe (s.o. U.-reform etc.). Diese Maßnahmen reichen aber nicht und haben nur Kurzzeitwirkung.
Laut Moderation und nicht der Politiker (Erhebungen der Politik hierzu ?) sollen wissenschaftliche Untersuchungen umstrittene Ergebnisse bzgl. der Arbeitsplatzfolgen (pos./neg.) ergeben haben, ernste Nachteile seien aber offenbar in der Praxis nicht erkennbar.
Fakt ist, daß es bereits 20 Länder mit Mindestlohn gibt, in Großbritanien seit 1905, der regelmäßig angepaßt wurde. Er dient offenbar stillschweigend der Vorbeugung gegen Verwerfungen, die durch das Mißverhältnis zwischen Angebot (Stellenangebote) und Nachfrage (Arbeitskraft) auf dem Arbeitsmarkt entstehen. Trotz Marktkonkurrenz haben die Länder offenbar damit keine Probleme. Fakt ist in Deutschland, daß hier ein erhebliches Arbeitslosigkeitsproblem besteht und es zugleich die höchste Wirtschaftskraft europaweit ist. Der Einführung eines Mindestlohns steht somit nichts entgegen, auch nicht die Nähe zu den Ostländern, denn die haben alle einen Mindestlohn. Dort ist er nur deshalb noch niedriger als in den westlichen Ländern, weil die Lebenshaltungskosten (Miete, Strom, Wasser etc.) wegen der noch laufenden Umstellungsphase Sozialismus - Kapitalismus geringer sind. Dieser Umstand macht die Feststellung eines Mindestlohns für Deutschland zwar etwas schwieriger aber nicht unmöglich. Fatal sind immer abrupte Eingriffe der Politik, weshalb nicht gilt, man wisse nicht, wo man den Mindestlohn ansetzen soll (Meyer), sondern daß man ihn da ansetzt, wo er zunächst keinen Schaden anrichten kann, also evtl. auch niedriger als 7,50 €. Entsprechende arbeits- und wirtschaftspolitische Erhebungen hierfür gehören zu den Aufgaben der Politik. Meißt hat man den Eindruck, die Politiker machen alles aus dem Bauch heraus ohne echtes wissenschaftliches empirisches Fundament. Das muß schiefgehen. Die Methode der SPD der vorsichtigen Einführung des Mindestlohns ist nach dem weitgehenden Fehlgriff Hartz IV und den menschlichen Folgen daraus (und das ohne Entschädigung) eine vernünftige Aktion. Denn gem. ZDFinfo-Kanal (08.02.07) hätten 4,6 Mill. Menschen Anspruch auf eine Lohnerhöhung und die Zusatzkosten der Betriebe beliefe sich auf 10 - 12 Milliarden Euro (Institut für Arbeit und Technik).
Die diesmal vernünftige Vorstellung der SPD zur Umsetzung soll aber nicht von den verbrecherischen Machenschaften der gesamten Regierungstätigkeit, die alle 3 Gewalten betrifft, ablenken. Mittlerweile (19.06.07) hat sie aber dem Entsendegesetz den Vorrang gegeben und man wolle aber im Wahlkampf bis 2009 an einer Mindestlohneinführung festhalten. Das Wahltaktik, denn andere Gründe scheiden völlig aus, Vorrang über die Lebensverhältnisse der Bürger hat, ist typisch für unsere Politiker. Man vergesse nicht, die SPD hatte die Risiken, die für sie aus den Sozialreformen erwachsen mußten, sehr wohl im vorhinein abgewogen und einkalkuliert.
In der Sendung Maybritt Illner (ZDF, 21.11.13) machte der deutsche US-Unternehmer Richenhagen deutlich, man solle den Mindestlohn zunächst niedrig ansetzen und stufenweise erhöhen, um höhere Arbeitslosigkeit oder sonstige Widrigkeiten, die entstehen können, auszuschließen. Die hochrangigen Vetreter von SPD und Linken (Breymaier, Gysi) hielten trotzdem an ihren starren Vorstellungen der Einstiegshöhe des Mindestlohns ( 8,50 € ) fest allein mit der Begründung, in anderen Ländern sei die Arbeitslosigkeit auch nicht gestiegen. Das ist aber zu pauschal, weil es mit Sicherheit bei einem zu hohen Einstiegswert des Mindestlohns zunächst zu einer bestimmten erhöhten Arbeitslosigkeit kommt. Das kann auch durch Unternehmenspleiten eintreten, die bereits am unteren Limit gewirtschaftet haben. Die Politik hat zwar das Recht einen gesetzlichen Rahmen zu setzen, der aber nur soweit gehen darf, daß sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber zeitlich darauf einstellen können (wirtschaftliche Situation und Anpassung). Es darf weder per Gesetz plötzliche Arbeitslosigkeit noch die Pleite eines Unternehmens eintreten. Anderes politisches Verhalten zeugt von diktatorischen Zügen oder zumindest von unzureichenden gesellschaftspolitischen Fähigkeiten.


Nach einem Bericht (www.dtoday.de, Web-C: ad-57394, 05.07.14) habe SPD-Fraktionschef Oppermann gesagt, daß der Mindestlohn den Billiglohn-Unternehmen völlig zu Recht die Geschäftsgrundlage nimmt. Die Politiker haben also billigend in Kauf genommen, daß auch all die Unternehmen, die lediglich konkurrenzbedingt niedrige Löhne zahlen konnten, in einen Topf mit denen geworfen wurden, die zu Bereicherungszwecken Niedriglöhne zahlten. Damit läge für die Unternehmen, die unverschuldet durch diese politische Fehlhandlung Pleite gehen, ein Schadensersatzanspruch gegen den Bundestag vor.

Der Finanzberater und Buchautor Klöckner wärmte in der Sendung "sabinechristiansen" (04.02.07, ARD; 14.06.07,M. Illner,ZDF) wieder das Märchen von den leeren Kassen, hier den Rentenkassen, auf. Die Rentenkassen würden sich in einem Notstand befinden und grenzt demagogisch zusätzliche Finanzierungsmodelle aus, dessen Möglichkeit Lothar Spät in der ZDF-Sendung sehr wohl einräumte. Warum, erklärte er selbst nicht. Bevor man den Mann hätte weiterreden lassen, wäre der Widerspruch Wirtschaftsmotor Deutschland in Europa und in der Welt, die wirtschaftliche Perspektive (Planungssicherheit) und warum wirtschaftschwächere Staaten weniger Probleme haben, zu klären gewesen. Alle andere Diskussion zum Rentenproblem hat weitgehendst Verdummungscharakter. Im übrigen besteht ganz simpel die machbare Rentenhöhe erstens in der Finanzierbarkeit und zweitens in einer unteren und oberen Grenze mit entsprechender Ausgewogenheit (soziales Minimum, Leistungsprinzip, gesellschaftsbedingte Härten und Ungerechtigkeiten). Das ist aber nichts neues und gängige Praxis gewesen. Insofern war und ist Klöckners Anliegen zu einer oberen Begrenzung durchaus vernünftig. Verwerfungen entstehen heutzutage, wenn Nullrunden bei denen mit schon niedriger Rente nichts mehr mit Ausgewogenheit zu tun haben.
Der Maximalwert muß, ohne das eine private Zusatzversicherung benötigt wird, ein im gesamtgesellschaflichen Rahmen und für die Einzelperson, noch vertretbarer Wert sein. Mit einer Privatversicherung kann dies der einzelne dann noch ergänzen. Aber selbst bei der Riester-Rente muß jedem klar sein, daß hier später die Rentenzahlung ganz oder teilweise ausbleiben kann, weil privatrechtliche Veränderungen (Insolvenz der Versicherung etc.) oder staatliche Eingriffe stattfinden können. Alle sonstigen nur vom Schwerpunkt ablenkenden Teilwahrheiten (z.B. Berlin Mitte, 08.02.07, ZDF) sind nachrangige Bewertungsmaßstäbe.

Bundesfinanzminister Steinbrück, der in der Öffentlichkeit den zackigen und mit fundierten Kenntnissen ausgestatteten Politiker darstellt, meinte (hartaberfair,WDR,15.02.07) z.B., den Schweden und Finnland sei es gelungen schuldenfrei zu werden, was Deutschland auch erreichen will. Nach obiger Tabelle waren beide Länder höchstens zeitweise höher verschuldet als der Durchschnitt der Länder und sind jetzt wieder in Höhe dieses Durchschnitts. Deutschland liegt derzeit in Höhe des Durchschnitts, weshalb es nur auf eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung ankommt, wenn Deutschland eine weitere Nettoverschuldung von ca. 10 Mrd. € im Jahre 2006 aufgenommen hat. (Anfang März hatten dann die 7 Wirtschaftsweisen die jährliche Maximalverschuldung von 20 Mrd. auf 7 Mrd. € heruntergesetzt.) Hinsichtlich dieses Themas hätte er sich zu äußern gehabt, statt Verschuldung allgemein (populistisch) zu vertäufeln. Er betreibt insgesamt eine besondere Form des Populisimus, indem er anderen, meißt Nichtfachleuten, Populismus vorwirft und sie mit teils unkorrekten Fachwissen und staatlichen Fehlerzugeständnissen überfährt. Bei der Prüfung seiner Aussagen kommt es allein darauf an, welchen Zweck sie verfolgen. Zumindest global muß ihm zugute gehalten werden, erkannt zu haben, daß ein starres Steuerrecht wegen der Ausregulierungswirkung von Steuern in der Wirtschaft nicht angezeigt ist, soweit die Ausregulierung Verwerfungen entgegenwirkt und nicht unzweckmäßig betrieb wird. Letztlich sollte jedem die Funktion des Steuerrechts, was nur ein größeres Gebilde im Vergleich zu einer Beitragszahlung in einem Verein darstellt, klar sein und damit zugleich die Tatsache, in einem Verein legen die Mitglieder oder von ihnen Delegierte die Beitragszahlung, in einem Staat die vom Volk gewählten Vertreter die Steuern fest.

Das stärker steigende und hohe Einkommen der Manager im Vergleich zu den Arbeitnehmern wird häufig damit begründet, daß dies die Konkurrenzfähigkeit sichert, denn man brauche Spitzenkräfte in Deutschland, zum anderen gehöre es zum Image für Deutschland. Hier kommt das immerwährende Problem der Gleichmacherwirkung der Marktwirtschaft zutage. Dazu paßt der deutsche Lohn im Vergleich zu Löhnen in Drittländern nicht. Die Löhne in Deutschland sind hier zwangsläufig unter Druck. Höhere Löhne können nur noch durch eine höhere Wirtschaftskraft ausgeglichen werden. In gleichwertigen Industriestaaten mit geringeren Löhnen fehlt hingegen offenbar der politische Kampf der Arbeitnehmer für bessere Löhne. Die hohen Gewinne der Unternehmen, insbesondere der Kapitalgesellschaften, sowie die hohen Managergehälter sind ein klares Indiz hierfür. Der Wirtschaftsjournalist (Spiegel) und Buchautor Gabor Steingart, der sich wünscht, daß die SPD wieder eine Volkspartei werde, verlangt hierzu, daß man einen weltweiten Ordnungsrahmen zur Problemlösung schaffen solle (christiansen, ARD, 01.04.07). Als Beispiel wird Ludwig Erhards Politik hierfür in Deutschland genannt.
Diese deutsche und westliche Politik waren damals jedoch nur aus Gründen der Ostpolitik zwangsläufig entstanden. Der Zwang besteht heute nicht mehr in dem Maße (Ausnahme: islamische Länder) und es bedarf nun der Vernunft der Politiker und Unternehmer, was ungleich schwieriger zu bewerkstelligen ist. Hauptproblem ist tatsächlich das machtpolitische Ungleichgewicht zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern. An der Vernunft und den Gleichgewichtsverhältnissen sollte gleichermaßen gearbeitet werden.
Im Übrigen nützen uns dann wieder heuchelnde Sozialisten, die nur auf den geeigneten Zeitpunkt warten, ihren wahren Charakter wieder nach außen kehren zu können, wenig.

Die Vorstellungen vom bedingungslosen Grundeinkommen nehmen langsam kuriose Züge an (Berlin Mitte, ZDF, 03.05.07). Zwingender Grund und Primat ist der Umstand, daß die Automatisierung die Arbeitskraft ersetzt und für die Kasse des Allgemeinwohls die Automatisierung in der Besteuerung volle Berücksichtigung finden muß. Derzeit wird die Wirtschaft entgegen der Marktphilosophie gezwungen, zusätzliche eigentlich nicht benötigte Arbeitsplätze zu schaffen und unnötige Dinge zu produzieren. Dies widerspricht auch dem Erfordernis der Umweltverbesserung, wie z.B. unnötiger Überproduktion oder der Beseitigung von überflüssigen Raubbau an Natur und Bodenschätzen, weil z.B. Anlagen vorzeitig abgerissen, verschrottet und neue errichtet werden, nur weil neue Arbeitsplätze geschaffen werden mußten. Unternehmern und Gesellschaft wird somit derzeit schizophrenes Verhalten aufgezwungen, was zu abartigen politischen und wirtschaftlichen Verhalten führt. Letztlich entspricht die staatliche Gängelei und Verarmung zufällig längerfristig arbeitslos gewordener Bürger wegen zu hohen Arbeitsplatzmangels nicht mehr dem Leistungsprinzip und ist nur noch eine Ausbeutungshandlung.
Der Notwendigkeit der Abänderung dieses Umstandes stehen mit dem neuen Modell verbundene andere Hürden entgegen. Hier muß die Gesellschaft völlig neue Mechanismen schaffen. Wie ?, muß gefunden und entwickelt werden. Die Strukturen zur Erzielung von Einkommen würden und müßten sich mit dem neuen Wirtschaftsmodell auch völlig wandeln. Hier bedarf es einem durchaus machbaren Umdenken von Arbeitnehmern und Arbeitgebern. Angenommen werden kann aber auch, daß aufgrund nicht immer zwingend vorherrschender Einkommensnotwendigkeit, die eine oder andere Familie sich auch Auszeiten gönnt und die frei gewordene Arbeit für andere zur Verfügung steht. Da der Markt auf unternehmerischer Seite wieder normaler funktioniert, aber auf Arbeitnehmerseite weiterhin Überfluß herrschen dürfte, kommen wir auch dann um einen Mindestlohn nicht herum. An dieser Stelle wird Ministerpräsident Althaus unglaubwürdig, der einen Mindestlohn ablehnt. Allgemein bräuchte es hier auch einer Bewußtseinsinitiative, weil ein erheblicher aber unumgänglicher Reibungspunkt beim Lohndruck entsteht, denn der würde enorm.
In o.g. Sendung ist Althaus zudem nunmehr bei 600,- € Grundeinkommen angekommen, dem Prof. Werner, der mal 1500,- € anvisiert und ein sorgenfreies Grundeinkommen zugesichert hatte, nicht widersprach (s. Buchseite 99, 800 - 1500,- €). Hier könnte man erste Anpassungsversuche an das neue Modell unterstellen, z.B. wegen entstehender fehlender Motivierung zur Arbeit. Bei dem neuen Wirtschaftsmodell sollen aber auch insgesamt die Herstellungspreise und damit die Produktpreise sinken. Die erhöhte Mehrwertsteuer gleicht diesen Umstand offenbar oder vermutlich nicht aus, ansonst wären die 600,- € keine ermittelte Größe, sondern rein willkürlich entstanden.
Die insgesamt etwas kuriose Diskussion um die Höhe des Grundeinkommens macht nur eines deutlich, es bedarf einer Begriffsbestimmung und Definition darüber, was das Grundeinkommen mindestens absichern muß und bedarf einer Manifestation im Grundgesetz. Soweit z.B. das Grundeinkommen wegen Fehlsteuerungen in der Gesellschaft ein unlösbares Schmarotzertum verursacht, kann zwingend eine Absenkung des Grundeinkommens erforderlich sein, was bei Rentnern u.ä. aber kompensiert werden müßte. Es bedarf auch zunächst eines fertigen und machbaren Grundkonzepts über die neue Gesellschaftsstruktur, wie jeder Zugang zum Arbeitsleben hat, wie die Eingliederung (insbesondere Jugendliche ins Arbeitsleben oder auch Schmarotzer) erfolgen soll und wie die sozialen Veränderungen für den einzelnen annehmbar bleiben und keine Ausgrenzung entsteht.
Die Vorstellungen von Ottmar Schreiner (SPD) und Oswald Metzger (Grüne) nach Vollbeschäftigung haben ihren Widerspruch in der sich immer mehr automatisierenden Entwicklung und dem sich sonst steigernden Umweltproblem. Hier werden sich immer größere Reibungspunkte auftun und das alte Modell wird deshalb rein zwangsläufig zum scheitern verurteilt sein. Die internationale Einordnung des neuen Gesellschaftsprinzips ist genauso lösungsbedürftig und anzugehen wie das Umweltproblem usw.

Wolfgang Franz, ein Mitglied der Wirtschaftsweisen meint (christ., ARD,06.05.07): "Arbeitskosten dürfen nicht höher sein, als die Wertschöpfung, der Ertrag, der von diesem Arbeitsplatz herkommt. Bei gering qualifizierter Arbeit ist die Produktivität entsprechend niedrig, also können die Arbeitskosten nur entsprechend niedrig sein und wenn das zum Leben nicht reicht, dann stocken wir das auf, so das die Leute ihren Lebensunterhalt verdienen können. Das machen wir bereits schon mit dem Arbeitlosengeld II, das ist ja so eine Art Kombilohn-Modell. Man solle doch nicht Mindesteinkommenssicherung und Mindestlohn verwechseln. Weiteres Problem sei, daß der Mindestlohn Arbeitsplätze koste, weil derzeit 11 % der Deutschen unterhalb des Mindestlohns arbeiten würden, in Großbritannien oder den USA, wo Mindestlohn herrscht nur 1 % (falsche Argumentation, weil in der BRD noch andere Bedingungen bestehen).
Im Sinne der Gewinnmaximierung hat der "Weise" recht, aber gesellschaftspolitisch ist er eine Null. Das Mißverhältnis Angebot und Nachfrage verursacht unvertretbare Lohnminimierung und bedarf einer Korrektur. Das ist Wirtschaftswissenschaft. Die Variante mit dem ALG II beinhaltet zudem nicht nur eine Aufstockung des Lohnes auf ein vertretbares Niveau, sondern das ALG II verlangt zudem die Vermögensoffenlegung und seinen Einsatz, was eine unvertretbare Einschränkung, sprich staatlich gewollte Ausbeutung, dieser Bürger darstellt. In Fachkreisen wird bislang eine Verschlechterung der Arbeitsplatzsituation für Niedrigqualifizierte nicht, aber noch nicht statistisch bestätigt. Aber auch hierfür wird eine Gesellschaft mit Mindestlohn in der Lage sein, Lösungen zu finden.
BF-Minister Steinbrück rügte insofern richtig die Vorstellung der Wirtschaftsweisen, Niedriglöhne aus dem Staatssäckel mitfinanzieren zu lassen, weil dieser Umstand von den betreffenden Unternehmen unabhängig von ihrer Gewinnsituation bei der Festlegung des Lohnes mit einkalkuliert würde (Pariser Platz, Phönix, 27.05.07). Nur in der Praxis finden solche Offenbarungen meist keine Umsetzung. Im übrigen spricht er nunmehr von der Vermeidung einer Neuverschuldung, statt bisher von einer Schuldenfreiheit. Norbert Blüm stellte allerdings am 32. Bundestag der CDA (03.06.07, Phönix) fest, in den USA hätten 50 % der Fürsorgeempfänger einen Job. D.h., hier muß ein demokratiefeindliches gewinnmaximierendes Gemeinschaftswerk zwischen Politik und Wirtschaft bestehen, denn hier wird zwangsläufig die Wirtschaft Ausgleichszahlungen betreiben. Unter diesem Gesichtspunkt könnten die "Weisen" nicht Nullen sein, sondern Interessenvertreter.
Bei dem nunmehr bestehenden Aufschwung mit den "sprudelnden Gewinnen" sollte man die Gewinnentwicklung der Unternehmen der letzten 15 Jahre, die Auftraggeber und den Finanzierungsweg in seiner Gesamtheit unter die Lupe nehmen (vergleiche obigen Vortrag). Dann wird man feststellen, der wirtschaftliche Aufschwung ist inkl. Nachholebedarf politisch entstanden und es findet insgesamt nur eine Willensbereitschaft für mehr Arbeit von seiten der Politiker und insbesondere des Monopols statt. Deshalb gibt es bei ihnen nur wenig Verständnis dafür, auch noch die Löhne zu erhöhen. Das war in den letzten mehr als 5 Jahren nicht ihr Ziel gewesen und soll es auch für die Zukunft nicht sein. Der Aufschwung war tatsächlich ein Verdienst von Schröder und Hartz IV (Andrea Nahles, SPD, hartaberfair, 23.05.07, WDR), was sehr gut an den Eckpunkten Hartz IV, Rente und Unternehmenssteuer deutlich wird. Der Unmut der Bürger war hierbei schon mit einkalkuliert (Hinnahme von schlechteren Wahlergebnissen und Umfragewerten). Die Frage, ob diese Maßnahmen in diesem Umfang (inkl. unvertretbarer Grundrechtseinschnitte) hätten erfolgen müssen, kann aber getrost verneint werden.
Nicht falsch war die doppelte Feststellung von Günter Wallraff (bekannter Journalist und Autor) an die bislang "linke" Rebellin der SPD zu ihrem plötzlichen Gesinnungswandel und daß er die Sozialmaßnahmen der SPD als Straftat bezeichnete. Man darf hierbei nicht vergessen, was im Stillen in der Praxis vor Ort für Teufeleien am Bürger stattfinden.

Die Hardliner, diesmal in Gestalt von Westerwelle (FDP) und Dr. Oettger (st. V. des BDI), werden nicht müde ihre Interessen, denn mehr sind es nicht, durchzusetzen (Maybrit Illner, ZDF, 04.10.07). Zum Thema der SPD über 50-jährigen mehr ALGI-Zeit zugestehen, entgegnen sie, man müsse dann anderen etwas wegnehmen und es wird versucht Neidschemata bei den jüngeren Arbeitenden aufzubauen. Es sollten die Bürger lieber Arbeit haben, wobei aber kein Lösungsansatz von den Herren vorgetragen wird. Ersteres greift, wie bereits oben schon beschrieben, nicht, weil die Finanzkraft eines Staates insgesamt zu werten ist und sich daraus zusätzliche erträgliche Kostenbelastungen ableiten lassen. Letzteres scheitert schon allein an dem Umstand, weil die Wirtschaft selbst in Zeiten von Höchstkonjunktur nicht einmal in der Lage ist, eine hinreichende Beschäftigung von über 50-jährigen zu sichern. Diese Truppe ist allein an Ausbeutung und Unterdrückung interessiert. Stattdessen muß es Sache einer Volkvertretung sein, die Gesamtsituation gesellschaftspolitisch realistisch abzuwägen und demgemäß die erforderlichen für alle vertretbaren Maßnahmen zu treffen. Was im speziellen Fall auch heißen kann, die ALGI-Bezugszeit nicht verlängern zu müssen, soweit langfristig gesichert ist, daß die älteren Arbeitnehmer in Lohn und Brot sein werden. Das starre Festhalten an einem ALG-Gesetz unter Hinnahme von Existenzzerstörungen etc. ist geradezu verbrecherisch.
Die nichtanaloge Anwendung von Recht insbesondere der allgemeinen Regeln des Strafrechts und Bürgerlichen Recht stellt eine unzulässige Sonderrolle des Staates dar, die ihm zu Unrecht ein Herrscherprivileg einräumt.

Zwei Tage später verweigern Müntefering, Althaus und die Jusos die Verlängerung des ALG-Bezuges. Letztere meinten, die Wirtschaft sei in der Pflicht, Arbeitsplätze zu schaffen. An sich herrschen aber theoretisch die Marktgesetze, die eigentlich für solche Allyren keinen Spielraum lassen. Praktisch wären allerdings so manche gewinnträchtige Unternehmen in der Lage dazu. Nach einer Woche hatten jedoch die Jusos die Auffassung, die Verlängerungsmaßnahmen seien richtig, solange es nicht auf Kosten der jungen Generation gehe (Berlindirekt,ARD, 21.10.07) und meint damit ohne Kürzung der ALGI-Zeit. Hier wären im übrigen auch 6 Monate o.ä. zumutbar, soweit der Arbeitsmarkt dies zuließe. Fadenscheinig wird das Ganze, wenn das Problem ohne alsbaldige Lösung bleibt, denn daran hängen Existenzen.
Die Definition muß lauten: Ein Bürger muß ohne Selbsverschulden in Würde und gleichberechtigt zu anderen alt werden können. Solange der Bürger in zumutbarer Weise in die Lage versetzt ist, seine Existenz bis zum Rentenalter mit Arbeit zu sichern, bedürfte es keiner ALGI-Verlängerung. Doch ein solcher Arbeitsmarkt ist unwahrscheinlich und nicht zu erwarten, deshalb ALGI-Verlängerung u.ä. gemäß des ersten Satzes. Insofern ist das Verhalten von Beck und den SPD-Linken weder ein Bauchgefühl noch populär gewesen (Moderatorin in Report München, ARD, 22.10.07).

Ministerpräsident Roland Koch hatte sogar fast völlig danebenliegend das Argument (MaybritIllner,11.01.07,ZDF), die früher praktizierte Frühverrentungsregelung hätte dazu geführt, daß ältere Arbeitnehmer heute keine Beschäftigung mehr bekämen. Er liegt dabei dahingehend richtig, daß man sich angewöhnt habe, nur noch jüngere Arbeitnehmer einzustellen. Der Grund der Frühverrentung lag aber schlichtweg und logischer Weise nur darin, daß man nicht alle zur Verfügung stehenden Arbeitnehmer gebraucht hatte. Eine vermehrte Einstellung älterer Arbeitnehmer führt deshalb nur zu einer Streckung der Arbeitslosenverteilung, also einer anteilig höheren Arbeitslosigkeit der Jüngeren.

In der Bundeshaushaltsdebatte für 2008 (Phoenix, 27.11.07) hatte Finnanzminister Steinbrück nun zum wiederholten Male betont, daß die Konjunktur eine Folge der politischen Maßnahmen sei. Dem kann auch nicht widersprochen werden. Es stellt sich nur die Frage, ob sie notwendig und sinnvoll waren oder ein Deal mit den Wirtschaftsverbänden. Da er uns das nicht erzählen wird, sind wir darauf angewiesen, die wirtschaftliche Situation zu analysieren und das Ergebnis zu vergleichen. Das kann hier nun grob erfolgen.
Wir hatten vor den politischen Maßnahmen die wirtschaftliche Führungsposition in Europa und Deutschland war schon Exportweltmeister. Daraus ist zu schließen, daß es der Politik auf zu erwartende und zukünftige Verhältnisse ankam. Hierfür bedarf es an sich der Auswertung einer Menge statistischer Daten. Überschlägig gilt es, die Schwerpunkte des allgemeinen Verhaltens der Konkurrenz in der Welt (+Weltpolitik) und der EU-Politik im besonderen zu bewerten. Für letzteres stellt sich die Frage, wie die EU mit den hinzugekommenen EU-Staaten verfährt, weil auch ein großer Teil der 60% Export Deutschlands in die Eu-Staaten in diese Länder geht. Also, es besteht die Frage, inwieweit diese Länder in Zukunft wirtschaftlich ausgestattet sein werden, um auf bestimmte Importe aus Deutschland verzichten zu können. Mehrere interviewte Wirtschaftswissenschaftler haben das Erfordernis der Lohnzurückhaltung proklamiert, aber immer ohne dies mit Fakten zu belegen. Entweder wollten sie das nicht oder konnten es nicht. Wenn sie es nicht konnten, könnte man auf eine zu komplizierte Materie schließen, aber doch grobe Aussagen erwarten. Also wollten sie es nicht. Wollten sie es nicht, um nicht das zukünftige Wirtschaftsverhalten Deutschlands zu verraten oder schlichtweg nur deshalb, weil sie als Grund Sanktionen der Wirtschaftsverbände fürchten, was sie natürlich nicht offen zugeben können. Gesamtverhalten und lobbymäßige Zuordnung der Wirtschaftswissenschaftler gibt der letzteren Variante den Vorrang. Jedoch wird erst der Vergleich mit zukünftigen Wirtschaftszahlen Aufschluß darüber geben, inwieweit die ausgeführten poltischen Maßnahmen tatsächlich erforderlich waren. An einer dahingehend öffentlichen Diskussion über die wirtschaftlichen Zahlen mangelt es in Deutschland fast vollständig, weshalb eine Wertung der Wirtschaftsmaßnahmen durch die Gesellschaft nicht konstruktiv stattfindet und so die Gesellschaft im Stand einer Glaubensgemeinschaft über die wirtschaftlichen Verhältnisse verharrt.

Prof. Sinn sieht (hartaberfair, 12.12.07, ARD) z.B. den Grund für die Einkommensschere in den Kräften der Globalisierung (Schlagwort), ohne dies weiter zu erörtern. Das Wesen einer Marktwirtschaft bestehe in freier Preisgestaltung. Der Staat müsse allein mit seinen fiskalischen Instrumenten (Steuern) ansetzen. Lohnstrukturen haben mit Gerechtigkeit nichts zu tun, denn sie richten sich nach der Fähigkeit der Arbeitskraft. Die großen Ungleichheiten der Marktwirtschaft müsse man zur Kenntnis nehmen und korrigieren. Der eingeführte Mindestlohn bei den Postbediensteten war nackte Gewinnmaximierung der Deutschen Post, weil die Konkurrenten die Post nicht mehr bedrängen konnten und die Kursaktie gestiegen ist. An der Stelle hat er ausnahmsweise recht, denn es war Aufgabe der Politik die richtige (verträgliche) Mindestlohnhöhe auszuloten.
Weiterhin favorisiert er die Bezuschussung von Geringverdienern ohne entsprechende Anpassungsmaßnahmen. Aber ein Staat, der ein solches Modell auf lange Dauer für diese Arbeitnehmer einführen will, müßte jedoch die Gängelung über die Auskunft zu den Vermögensverhältnissen unterlassen, weil sie dann eine Freiheitsbeeinträchtigung darstellen würden.
Weiter wäre der hohe Lohn der Grund für die Arbeitslosigkeit.
Prof. Sinn unterläßt Aussagen zum Schwerpunkt Mißverhältnis Angebot und Nachfrage auf dem Arbeitsmarkt, daß schon Niedrigstlöhne in Größenordnungen gezahlt werden, zum Phänomen Massenarbeitslosigkeit wegen hoher Automatisierung und zu dem bestehenden Mangel an einer kampfkräftigen internationalen Arbeitnehmerschaft, die angemessene Löhne erzwingen und zu hohe Managergehälter verhindern würde.
Weiter (Neues aus der Anstalt, 18.12.07, ZDF, + gute Schäuble-Parodie) auf die Frage, ob er mit dem Begriff abgehängtes Präkariat etwas anfangen könne, bejahte er dies und meinte, es gäbe in Deutschland eine Unterschicht, die der Sozialstaat selbst hevorgebracht habe. Auch weil in Frankreich der Mindestlohn die Jugend in die Arbeitslosigkeit triebe, hätten sie nichts zu tun und die Schulbusse anzünden.
Im Übrigen scheinen die Buchautoren Sinn, Klöckner usw. nur einen Auftrag darin zu haben, allgemeine Volksvernebelung zu betreiben.

Die Einführung eines nicht ausgeloteten Mindestlohnes hatte zu einer hohen Bereicherung des Herrn Zumwinkel (Deutsche Post) geführt. Das Nichtrauchergesetz führte zumindest bei vielen einräumigen Gaststätten zur Existenzvernichtung und dies war absehbar, ist aber nicht zumutbar. Was hatten sich die schwerarbeitenden Parlamentarier (Wiefelspütz, SPD) dabei gedacht, statt entweder eine langjährige Ankündigung vorzunehmen, Übergangsregelungen zu schaffen oder Entschädigungszahlungen einzuräumen.
Die Gaststättenglosse ist bislang zumindest von Gerichten zweier Bundesländer (Rheinlan-Pfalz, Sachsen, Schleswig) korrigiert worden (Anfang 2/08, 4/08, Ende 4/08). Anfang 2009 hatte die EU-Kommission nach Anhörung im Europäischen Parlament eine Empfehlung herausgebracht, nach der die Mitgliedsstaaten eine kostenlose Telefon-Hotline schalten sollen, so daß Bürger in denunzierender Weise jegliche Verstöße gegen den Nichtraucherschutz melden können (Report, ARD,08.03.10). Bei prominenten Personen soll eine größtmögliche öffentliche Aufmerksamkeit bei der Strafverfolgung stattfinden. Gesundheitsminister Rösler (FDP) stimmte dem zu, obwohl er allgemein weniger Kontrolle propagiert.
An diesem Beispiel läßt sich erahnen, welche despotische Struktur sich wegen unzureichender demokratischer Legitimation in den EU-Gremien im Hintergrund bereits entwickelt hat.

Wie wir an diesem Referendum sehen können, bleibt bei einem derartigen Volksentscheid die Einzelfallgerechtigkeit (mit Gewerbeverlust, Verschuldung des Gaststättenbetreibers) auf der Strecke. Die Wähler maßen sich also an, in beliebiger Weise Mitbürger schädigen zu können. Da ist er nicht besser als die derzeitige Politik. Solche Mißstände muß aber auch das Gesetz über einen Volksentscheid von vornherein ausschließen. Die geringe Wahlbeteiligung von 37,7 % spricht sogar eher dafür, daß das Raucherproblem vielen Bürgern egal ist.

Herr Zumwinkel und weitere auch nicht so betuchte Steuerflüchtige mußten anderweitig herhalten (Razzia, Liechtenstein, 14.02.08). Vielleicht ist deren Verhalten aber auch hausgemacht, denn ein Vergleich des Weltwirtschaftsforums in Davos (Report Mainz, ARD, 18.02.08) bescheinigte Deutschland unter 102 Staaten die Schlußlichtposition im Steuerrecht (ineffizient, undurchsichtig und ungerecht), wenn z.B. Finanzämter vorsätzlich die Steuerprüfung unterlassen (Monitor, 21.02.08, ARD), abgesehen vom durchhörbaren Steuer- und Sozialbetrug des Staates selbst (MaybritIllner, 21.02.08, ZDF). Insofern ist garnicht zu verstehen, wieso ein Sven Giegold (Attac) gnadenlos allein die Steuerflüchtlinge attackiert. Erwin Huber (CSU Bayern) stritt alle Vorwürfe in bodenloser Weise einfach ab. Wenn das so weiter geht, bleiben vielleicht nur noch die Amtsdiener als Kriminelle übrig. Etwas schöneres kann sich eine Diktatur garnicht wünschen. Der Präsident der Schweizer Banken meinte am 20.01.08 im Schweizer Fernsehen zum BND-Coup, daß seien Methoden, die einer Gestapo würdig sind.
In Jestetten (Grenzstadt zur Schweiz,BW)) wird hingegen Deutschland zur Steueroase für Schweizer (Wiso, ZDF, 10.03.08). Mit Zinserträgen ohne Steuerabzug werben hier Sparkasse und Volksbank. Intern wird versichert, eine Meldung der Kapitaleinkünfte an die Schweizer Steuerbehörde gäbe es nicht. Die Schweizer Kunden hinterziehen so die Schweizer Quellensteuer.

Herrn Roman Herzog (Verfassungsrichter und Bundespräsident ade) fiel zu Herrn Zumwinkel im Falle der Nichtschuld sofort ein, daß man ihn genauso rehabilitieren müßte (maybritillner, ZDF, 14.02.08). Auf eine Rehabilitation inkl. der Aufhebung des ihnen zugefügten Unrechts warten in Deutschland schon viele andere tausende von Bürgern vergeblich. Dann wunderte er sich schuldzuweisend (die Staatsanwaltschaft und die Verursacher der Razzia), ob die Staatsanwaltschaft rechtmäßig gehandelt habe und woher die Kammeraleute vor dem Haus des Zumwinkel von der Sache wußten, der wäre auch dran.
Weiter meint er in der Frage des Mindest- oder Kombilohnes, allein eine Steuersenkung für die Arbeitnehmer würde direkt ankommen, obwohl er genau wissen müßte, daß eine Steuersenkung unter schlechten Arbeitsmarktverhältnissen (Mißverhältnis Angebot und Nachfrage) allein eine Bruttolohnminderung nach sich zieht. Das Netto würde sich nicht ändern. Nur bei stabiler und andauernd hoher Beschäftigung (hohe Nachfrage nach Arbeitnehmern) funktioniert dieser Vorschlag.
Desweiteren bescheinigte Herzog den Arbeitnehmern Staatsgläubigkeit bei ihrem Wunsch nach mehr Staat. Er übersieht dabei den zwingend bestehenden politischen Regulierungsbedarf. Auch sei in den letzten Jahren der Kuchen nicht ganz so groß gewesen (Exportweltmeister - 3.Weltwirtschaftsmacht ?). Die neue Wirtschaftspolitik werden die Leute spüren, es wird nicht besser werden, sondern schlechter. Er kann aufgrund der andauernd guten deutschen Wirtschaftslage damit nur die gewillkürte Gegenreaktion (Rache) der Wirtschaftsunternehmen meinen.

Diese Grafik widerspiegelt die Absichten gewisser Kreise in der Gesellschaft. Trotz der Verringerung der Löhne kann man den Unternehmen theoretisch nicht vorwerfen, geringere Löhne gezahlt zu haben, denn es mußten über 1 Million wieder in Beschäftigung gelangte Bürger versorgt werden. Praktisch haben die Bürger inkl. der Inflationsrate aber im Schnitt weniger in der Tasche. Maßgeblich für eine Einkommensbewertung ist die gesellschaftliche und wirtschaftliche Vertretbarkeit und nicht einfach nur das Minimum für fast alle..

Arbeitgeberpräsident Hundt hat es in der Sendung Maybrit Illner (ZDF, 13.03.08) doch sehr deutlich auf den Punkt gebracht. Er sprach davon, daß der Linksruck in Deutschland für den Wirtschaftsstandort Deutschland nicht vorteilhaft sei. Weiter meint er, "Wir haben die Arbeitslosigkeit um 1, 5 Millionen Menschen abgebaut. Wir haben für über 1 Million Menschen Arbeitsplätze geschaffen. Wir haben sehr viele Langzeitarbeitslose, gering und nicht Qualifizierte in Arbeit gebracht. Wir haben die Beschäftigung der über 50-jährigen in einem Umfang gesteigert, wie wir es vor wenigen Jahren nicht für möglich gehalten haben. Insgesamt gleiche man sich der Situation in anderen Ländern an. In Deutschland lebe man auf einem insgesamt sehr hohen Niveau. Man habe sich mit der Politik darauf geeinigt, man wolle mehr Langzeitarbeitslose in Arbeit bringen. Das sei ihnen gelungen.
Es ist also eher keine Konjunkturerscheinung, sondern Folge einer von der Wirtschaft in ihre Wirtschaft eingreifenden Maßnahme. Trittin (Grüne), Wulf (CDU) und Vogel (SPD) versuchten dagegen in einer sonst unüblichen ersichtlich demütigen Form, Herrn Hundt von ihrer anderslautenden Ansicht zu überzeugen.
Hardliner, wie Clement (SPD) und Oettinger (CDU) rücken aber weiterhin von ihren wirtschaftspolitisch unvertretbaren Parolen nicht ab (annewill, ARD, 16.03.08). Clement meinte, vor der Agenda 2010 bestand die massive Gefahr, das die deutsche Wirtschaft im internationalen Vergleich absackt. Der Staatshaushalt war am Ende gewesen und es herrschte eine Wettbewerbssituation, in der man nicht mehr bestehen konnte. Man galt damals als der kranke Mann Europas in der internationalen Presse (aufgrund der mehrfachen (aber künstlichen) Verletzung des 3%-igen EU-Stabilitätspaktes). Da hat leider die Presse die wahren Wirtschaftszahlen ungeprüft gelassen. Die Ursachen und die Sinnhaftigkeit von Verschuldung sind oben schon erörtert worden. Vernünftige nachvollziehbare anderslautende Wirtschaftszahlen, die diese Tatsachen widerlegen, hat niemand vorgelegt. Tatsächlich birgt eine hohe Arbeitslosenzahl eine gesellschaftliche Instabilität in sich, die es zu beseitigen galt. Die nun herrschende Lohndebatte war hingegen nicht gewollt.
Für Clement und Oettinger ist der Kombilohn der richtige Weg, um Menschen Stück für Stück wieder in Arbeit zu bringen. Dagegen ist nichts einzuwenden, solange dieses Ziel auch zur Umsetzung gelangt, keine Massenbewegung daraus wird und die Leute nach einem angemessenen Zeitraum (ca. 2 Jahre) ihr Leben allein aus diesem Verdienst bestreiten können. Die Politik muß sich hierzu klare Regeln definieren und je nach Konjunktur oder Mißstand Regulierungen vornehmen. Diese und andere Regeln müßten schon längst existieren, denn Deutschland erlebt diese Probleme nicht zum ersten Mal. Der Regelungzweck ist, eine gesellschaftliche Balance zu gewährleisten, die sich insbesondere aus den Grundrechten ergibt und höchstens im Detail einer Anpassung bedarf. In Deutschland werden jedoch über das Hintertürchen der Debatten die Grundrechte erst in Frage gestellt und anschließend per Gesetz gekippt.
Hundt, Oettinger und Clement verlangten zudem mehr Anstrengungen bei der Bildung (Fachkräftemangel), obwohl hier auch der Meinungsstreit besteht, daß eigentlich Eliteschulen genügen würden, statt einer breit angelegten Bildungspolitik.
Die beisitzenden Geißler (CDU) und Schneider (Paritätischer Wohlfahrtsverband) entkräfteten die Wirtschafts-Notstandslüge nicht.

Die Anzahl der Arbeitslosen wird allerdings von der Regierung schöngefärbt (frontal21, ZDF, 08.04.08). Es sollen statt 3,5 Mill. in Wirklichkeit ca. 5 Millionen sein. Es fallen heraus 1-Euro-Jobber und Qualifizierungsmaßnahmen, ebenso ALGII-Empfänger über 58 Jahren, denen eine Zwangsverrentung angedroht wurde, wenn sie weiterhin beim Arbeitsamt nach Arbeit nachfragen. Hinzu kommen noch diejenigen, die sich garnicht erst arbeitslos melden und die Frauen, die für ihr Kind keine Betreuung gefunden haben.


In einer Dokumentation (alt, arm,arbeitslos,immer mehr ältere Arbeitnehmer rutschen ab; ARD; 24.08.11) wird das angebliche Jobwunder für Ältere enttarnt als eine Folge einer alternden Bevölkerung und damit auch der Arbeitnehmer. Deswegen haben mehr ältere Arbeitnehmer eine Stelle. Eine Studie der Uni Duisburg/Essen kommt zu dem Schluß, bei Neueinstellungen bevorzugen Unternehmen nach wie vor Jüngere. Die Altersdiskriminierung sei seit 10 Jahren unverändert. Die Arbeitsministerin von der Leyen kontert zur Frage, ob die Älteren wirklich die Gewinner seien, lediglich damit, daß man am Anfang der Entwicklung sei. Auf die Gegenfrage, ob man da schon von Gewinnern reden kann, fand sie nur noch Sprechblasen (um den heißen Brei reden) als Antwort.

In Kontraste (ARD, 10.04.08) wird nun über Herrn Karl Brehnke (Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung) aufgrund aktueller Daten festgestellt, daß es ca. 1,3 Millionen Aufstocker (ALG II) gäbe, hierzu zählten geringfügig Beschäftigte (47 %), Teilzeit-Beschäftigte (15 %) und Vollzeit-Beschäftigte (38 %). Letztere seien die wirklichen Aufstocker und es beträfe hier insbesondere Großhaushalte (1-Verdiener-Haushalt mit Kindern, 1-Verdiener-Haushalt mit Partner und Kindern, 2-Verdiener-Haushalt mit Kindern, 1 geringfügig-Teil Beschäftigter) die selbst bei 9 € Stundenlohn (wir vermuten mal ca. 12 € bei 2 Verdienern) ALG II bräuchten. 163000 Aufstocker würden weniger als 7,50 € verdienen. Der Mindestlohn sei kein Patentrezept.
Ob die Zahlen stimmen, steht noch im Raum. Dann ist die Mindestlohndebatte zu Zeiten höherer Arbeitslosigkeit aufgekommen. Die hohe Arbeitslosigkeit hatte ihre Ursachen im Mißverhältnis von Angebot (Arbeit) und Nachfrage (Arbeitskräfte) und es war zu erwarten oder führte zu geringen Löhnen. Dem mußte die Politik einen Riegel vorschieben. Im Übrigen bedeutet ein gesetzlicher Mindestlohn eine magische Grenze für alle und ist zudem zu Konjunkturzeiten mit weniger Gegenwehr einführbar. Ein weiteres Problem kann eine verfehlte Familienpolitik sein, sprich angemessene staatliche ALG II-freie Unterstützung von größeren Familien. Generalsekretär Lindner (FDP) meint, der Mindestlohn löse das Problem der Großfamilie nicht (hartaberfair, ARD, 20.10.10). Richtig, denn Großfamilien hatten es selbst im Sozialismus schwer, denn man kann allgemein nicht so hohe Löhne zahlen, die einer Großfamilie zwar genügen, aber für einen Single schlichtweg zu hoch wären. In China wird z.B. nur der 1-Kindeshaushalt gefördert. Das alles sollte ein Wirtschaftsinstitut eigentlich wissen und berücksichtigen.

Erwin Huber (CSU) behauptet bzgl. der ALGII-Bezüge zur Frage der Gerechtigkeit dummdreist, seit 2004 (ALG II gab es erst ab 2005) bis 2008 seien die Hartz IV-Bezüge um 33 Prozent gestiegen, von 260,- € auf 351,- € und die Arbeitnehmer hätten in diesen Jahren weniger Einkommen erhalten (MaybrittIllner, ZDF, 29.05.08). Beide Angaben stimmen nicht. Das ALG II stieg von 331,- € (1/2005) auf 351,- € (5/2008) und die Arbeitnehmer erhielten im Schnitt gewisse Lohnerhöhungen. In beiden Fällen sind diese Erhöhungen durch die Inflation und kalte Progression (Einkommensbesteuerung) mehr als ausgeglichen worden.

Im Rahmen der Bankenkrise und dem staatlichen Finanzhilfepaket kommt nun Prof. Sinn zu dem von ihm als bedeutend vorgetragenen Schluß, daß eine Begrenzung der Managergehälter auf 500000,- € zu einer Schwächung der Wirtschaft führe, da die Manager nicht an einem solchen Gehalt interessiert seien und lieber die Kreditvergabe reduzieren (MaybritIllner, ZDF, 16.10.08). Es fehle am ökonomischen Sachverstand. Dem halten Peter Müller (CDU) und Olaf Scholz (SPD) entgegen, da würden schon die Vorstände darauf gucken. Es wäre ungerecht, unlogisch und die Manager sollen mit guten Beispiel vorangehen.
Wesentliche Einflußfaktoren für die zukünftige Entwicklung der Wirtschaft sind die Manager, Aufsichtsräte, Vorstände, das verfügbare Kapital der Banken und die Marktkonkurrenz. Die wirklich zu erwartende Entwicklung kann nur der bessere Wirtschafts- und Kapitalprofi vorhersagen. Die Antworten der Politiker waren insofern unzureichend und sogar auf Hinnahme wirtschaftlich nachteiliger Risiken angelegt. Auch das kann politisch gewollt sein. Es muß aber eine hinreichende Risikoabwägung stattgefunden haben, damit schwere wirtschaftliche Nachteile nicht eintreten.
Mit der Aussage des Prof. von Sinn, 1929 hätte man in Deutschland Sündenböcke gesucht und die Juden hätte es getroffen und heute seien es die Manager (Tagesschau, 26.10.08), kann man ihn eher als Lobbyist statt einen Profi einstufen, außer es gibt da noch Managerzwänge, wovon wir nichts wissen. Bei seiner Entschuldigung zu diesem Vergleich, meinte er, er wollte nur darauf hinweisen, daß Systemfehler die Ursache der Krise seien.
Jedenfalls melden schon einige auch aussichtsreiche Unternehmen an, keinen Kredit von den Banken zu erhalten, weshalb ihre Existenz gefährdet ist (PlusMinus, ARD, 02.12.08).

In Fragen der Arbeitsmarktverhältnisse flunkern uns die Politiker weiterhin Unwahrheiten vor (Report Mainz, 20.10.08). Nach Prof. Bosch soll sich die Situation der älteren Arbeitslosen (ab 50) nicht verbessert haben. Prof. Sell meint, die Politik suggeriere Reformerfolge, um von Härten, wie der Rente mit 67 abzulenken und es sei alles kein Problem, das werdet ihr locker schaffen, denn wir suchen euch so händeringend. Er sieht es als ein Stück weit psychologische Kriegsführung, die wir da erleben.
Es ist eigentlich nicht so schwer, exakte Arbeitslosenzahlen zu ermitteln. Aber offenkundig drückt sich jemand davor, die notwendige Systematik dafür zu schaffen.

Herr Schösser (SPD, DGB Bayern) bringt das Arbeits- und Wirtschaftsproblem in vielen Dingen auf den Punkt (AnneWill, 26.10.08). Er geht davon aus, daß die deutsche Wirtschaft über hohe Eigenkapitalien verfügt und in der Refinanzierung (Kredite) durch die Banken nicht die großen Probleme hat. Wo sie Probleme hat, ist natürlich, daß ein Konjunkturzyklus auch zu Ende geht, dem man mit Lohnsteigerung durch Gewinnabgabe durch die Unternehmer und damit der Konsumnachfrage begegnen kann. In den letzten Jahren hatten wir keinen Beschäftigungsboom, außer im Maschinenbau. Es gäbe aber 2,1 Millionen Vollbeschäftigte und 600000 Arbeitslose weniger. Die Grundlohnsumme (Einkommen) habe sich nicht verändert, es seien lediglich mehr Menschen in Beschäftigung gekommen.
Herr Christian Wulff (CDU) und Kannegießer (Arbeitgeberpräsident Gesamtmetall) begegnen dem, wie früher auch, immer mit denselben Floskeln. Der VW Touran und Golf konnte nur ein Erfolgsauto wegen der Lohnverhältnisse werden. Deutschland müsse wettbewerbsfähig bleiben. Es wird verschwiegen, daß es VW um ein Lohnkostenproblem in der Frage Deutschland oder Ausland ging und, ein Wettbewerbsproblem mit anderen Autoherstellern und Gewinnmaximierung. Der Vergleich mit den Verdiensten in anderen EU-Ländern und den Gewinnen der Unternehmer rechtfertigen den starken Eingriff in Deutschland jedoch nicht.
Weiter sei Leiharbeit wegen der flexiblen Erfordernisse erforderlich und über Tarifverträge geordnet, aber man verschweigt, wieso hier trotzdem zu niedrige Löhne gezahlt werden. Einen plausiblen Grund gibt es hierfür nicht.
Dann wären die Gewinne für Investitionen genutzt worden in Auslandsgeschäfte und Präsenz auf den Weltmärkten. Auch hier fehlt die Klarstellung zur Frage des Erfordernisses. Oder dient es nur der unendlichen Gewinnmaximierung. Schösser meint zudem, mit den Gewinnen betreiben die Unternehmer auch Finanzanlagespekulationen und es eine ganze Reihe von Unternehmen gäbe, die nicht mehr investiert haben.
Wir sehen hier, wie auch bisher, die Arbeitgeberseite inkl. Politiker argumentieren immer mit Gründen, die mit Fakten schwer belegbar sind, zu denen eine Gewinn- und Konkurrenzstatistik sowie eine Statistik zum Investitionserfordernis gehört. Mit Hilfe der Entwicklung der Exportzahlen, des Bruttoinlandsprodukts der Länder, des Investitionsverhaltens, der Unternehmensvermögen und der Staatsverschuldung etc. kann man eine wage Einschätzung vornehmen.

Hier sei Wolfgang Kubickis (FDP) Aussage im Jahre 2017 erwähnt, daß er wegen momentan bestehender völlig anderer Arbeitsmodelle die Flexibilisierung des Arbeitsmarkts und der Arbeitszeit fordert, weil z.B. eine Projektentwicklung und andere geistige Tätigkeiten zu einer bestimmten Zeit fertig sein müssen etc. Aus diesen Sonderfällen aber eine allgemeine Neuregelung des Arbeitsmarktes abzuleiten, ist neben der Sache. Er zielt damit eher darauf ab, die Arbeitsauslastung zu maximieren (Illner, ZDF, 12.10.17). Ob dies erforderlich ist, zB. wegen akuter Konkurrenzbedingungen oder zur weiteren Steigerung der Gewinne, verrät er nicht. Prof. Heinemann (Hochschule Niederrhein) meinte im Fall H&M, Experten schätzen, daß die Flexibilisierung auf Mitarbeiterseite wahrscheinlich einen Personalkostenvorteil gegenüber anderen Textilhändlern von 20 % hat (Kontraste, Das Erste, 09.11.17). Wenn dann auch noch der Rat der Wirtschaftsweisen eine Änderung der Arbeitszeitregelung per Gesetz fordert mit der nichtssagenden Begründung, daß die bisherige Regelung veraltet und mehr Flexibilität nötig sei, macht sich der Rat zum Handlanger der Profitgier. Er hat auch keine zwingenden Gründe für diese Forderung genannt.   

In der Bundestagsdebatte am 04.12.08 wurde das von der Linken beantragte Kindergeld auch für ALG II-Empfänger von seiten CDU, SPD und FDP insbesondere deshalb abgelehnt, weil das ALG II nachrangig sei. Nachrangig bedeutet einen Sonderfall zu dem, was offenbar vorrangig ist. Die Sozialhilfe war und ist als nachrangig geregelt, weil sie nur einen bestimmten Personenkreis in besonderen Lebenslagen erfaßt, nämlich den, der seinen notwendigen Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus eigenen Kräften und Mitteln beschaffen kann. Arbeitslosenhilfe und jetzt ALG II bekommen Arbeitssuchende, die arbeitslos sind. Kindergeld wurde in beiden Fällen gegengerechnet. Der Unterschied liegt zur früheren Arbeitslosenhilfe also allein darin, daß sich früher weniger Leute durch die Nichtzahlung des Kindergeldes betroffen fühlten, da die ALHI höher ausfiel. Die Sozialhilfe war und ist ein Sonderfall und berücksichtigte die Kindesversorgung angemessen. Insbesondere war in beiden Fällen die Bedarfsanpassung zeitlich und nach bestimmten Kriterien klar geregelt. Jetzt muß erst ein Antrag vorliegen und eine Zustimmung im Bundestag erfolgen, damit eine Anpassung stattfindet. Und wenn der Bundestag bei einer Kindergelderhöhung nicht willig ist, auch das ALG II entsprechend anzupassen, dann verstehen wir, warum das ALG II als nachrangig bezeichnet wird. ALG II-Empfänger sind für die Herrschaften ein minderwertiger Personenkreis.

In der Sendung Maybrit Illner (ZDF, 04.12.08) meint für den Textilbereich der Unternehmer Wöhrl (Modehaus), Kunden verlangen billige Preise beim Handel und der hat nur zwei Möglichkeiten, entweder man guckt sich in einer globalisierten Welt um, wo man die Produkte zu diesen Preis bekommt oder es gibt diese Produkte nicht. Wenn es diese Produkte nicht gäbe, dann würden die Textilarbeiterinnen z.B. in Bangladesh möglicherweise überhaupt keine Arbeit mehr haben.
Richtig ist aber, daß kosten- und gewinnorientiertes Denken so funktioniert, daß ein Händler ständig danach trachtet, billig einzukaufen und teuer zu verkaufen. Anfangs kann dieser einzelne Händler hohe Gewinne abschöpfen, wenn er z.B. als erster in Bangladesh einkauft und teuer im Westen verkauft. Andere Händler ziehen dann aber nach und bilden eine Konkurrenz auf dem westlichen Markt, so daß dort die Preise sinken. Erst danach verlangt der Kunde nach billigen Produkten, weil er das nun bestehende Angebot kennt.
Prof. Miegel spricht von einem gigantischen globalen Lohngefälle und die Deutschen stehen auch aufgrund der Aufstockung ihres Lohnes durch ALG II wesentlich besser da und zwar zu den wohlhabendsten 20 Ländern der Welt gehörig. Und wenn man das globale Lohngefälle ernsthaft anfassen würde, dann würde sich hierzulande der Lebensstandard sehr schnell verschlechtern, denn die Produkte würden teuer werden, die Menschen könnten für ihr Geld, was sie verdient haben sehr viel weniger kaufen. Der Mindestlohn habe massive Beschäftigungsverluste hervorgebracht, das sei empirisch belegt. Die Bürgschaften im Fall der Bankenkrise würde Deutschland schwer aufbringen können.
Richtiger ist: Das Einkommen in Billiglohnländern bedarf mindestens der Lebens- und Wohnerhaltung, sprich die Lebenshaltungskosten (Steuern, Abgaben, Wohnkosten, Lebensmittel) sind dort wesentlich niedriger als bei uns. Der Unterschied im Lebensstandard kann sich im Minimum betrachtet nur auf den Lohn (Höhe gemäß ALG II), die Wohnverhältnisse und die Freizeitgestaltung beziehen. Vermögen entfällt. Danach dürfte sich der Spielraum beim Einkommen zur reinen Lebens- und Wohnerhaltung bei sachgerechter Bewertung realistischer Weise im günstigsten Fall im Bereich von ca. 100 €/Monat bewegen. Das ist der Betrag den der Herr Prof. Miegel so vehement anspricht. Kosten für den Arbeitsweg dürften dann aber nicht mehr anfallen. Den angeblichen Wohlstand fassen der Staat, die Unternehmer und die Vermieter ab. Das ist der Betrag den der Herr Miegel auch meinen müßte. Durch verschlechterte Wohnverhältnisse und Gewinnminderung bei den Vermietern könnte man noch Einsparungen vornehmen, da damit auch die Miete sinken würde. Geringere Steuern und Abgaben wären der zweite Punkt. Und drittens könnten viele Unternehmer die Produkte noch billiger anbieten. Deren hohen Gewinne beweisen das. Nur dann könnte man noch weiteres am Einkommen der Arbeitnehmer sparen.
Prof. Miegel als einen Weisen zu bezeichnen (kulturzeit, 3-sat, 03.06.09), weil er darin, sicherlich berechtigt und im Gegensatz zum CDU-Wirtschaftsrat (vor Ort, Phoenix, 09.06.09), das Wachstumsstreben der Gesellschaft anprangert, ist bei seinem Gesamtbild irreführend. Tatsächlich könnte sein Ansinnen darauf beruhen, daß es sich die Banker bei der Risikoabwägung leicht machen, indem sie davon ausgehen, da ständig Wachstum herrsche, falle auch immer eine Rendite an ("Verbranntes Geld", Arte, 09.06.09). In seinem Buch ("Wohlstand ohne Wachstum", List-Verlag) stellt Miegel fest, Wachstum verzehrt den zukünftigen Wohlstand.
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Das derzeitige Wachstum verzehrt tatsächlich die Lebensgrundlagen der Menschheit, weil zuviel Erdressourcen (alle Rohstoffe, die verbraucht werden können und alles was schädlich für die Umwelt ist) verbraucht werden. Weltweit beträgt das Wachstum das 1 1/2 fache der Erde, sprich die Ressourcen würden bei gleichen Wachstumsraten irgendwann zum erliegen kommen. Bei einem Wachstum unter dem 1-fachen der Erde  würde das nicht eintreten. Deutschland braucht schon das Dreifache (Nachrichten, Das Erste, ZDF, RTL, 29.07.19). 

Wenn man das Lohngefälle ernsthaft anfassen würde, kann es sein, daß manche Produkte tatsächlich oder mutwillig teurer werden. Aber aufgrund der Lebens-, Wohn- und damit Arbeitserhaltung hat das seine Grenzen und würde zwangsläufig vom Staat, Versicherungen, Vermieter, Unternehmern und Händlern ausgeglichen. Das hätte seine Grenzen erst dann, wenn keine Einnahmen und Vermögen im Staat mehr zur Verfügung stehen.
Zu der Frage der Einlösung der Bürgschaften würde Deutschland hinsichtlich der Neuverschuldung zwar stark belastet, aber das träfe auch auf viele andere Länder zu, so daß die Verschuldungslage aller Länder ähnlich ausfiele und alle Länder gleich stark belastet wären. Zudem ist der Rückzahlungszeitraum offen (s. obige Grafik) und eine Gegenleistung der Banken muß bedacht werden.
Prof. Miegel redet also weitgehendst Unsinn (auch bzgl. des Mindestlohns) und Leute in der Runde wie Sven Giegold (Grüne, Attac, Wirtschaftswissenschaftler) räumen mit dem Unsinn nicht auf. Folge ist ein völliges Zerrbild der Realität im Bewußtsein der Zuschauer. Für Giegold sei gesagt, wer z.B. gegen Globalisierung ist, ist überzeugter davon und kann nur überzeugen, wenn er Marktwirtschaft wirklich verstanden hat. Im Übrigen sind sehr wohl ein Schwerpunkt des Problems die angesprochenen Regeln für den Einkauf aus Billiglohnländern, also gegen den Preisdruck, den die Einkäufer dort ausüben. Nur diese müßten international wirken, was als aussichtlos angesehen werden muß. Es bedarf also an Maßnahmen, die eine allgemeine Besserstellung und Konkurrenzkraft dieser Länder ermöglichen.

Der Abgeordnete Mißfelder (CDU) kehrte wohl aus Versehen sein wahres Inneres nach Außen, als er feststellte, eine Erhöhung des ALG II hätte allein den erhöhten Verbrauch von Alkohol und Tabak zur Folge (Tagesschau, ARD, 21.02.09). Vielleicht wollte er auch nur an die Zeit vor ca. 3 Jahren anknüpfen, als viele Politiker noch polarisierend argumentierten und dem Volk einreden wollten, ALG II-Empfänger seien selbstverschuldet arbeitslos und hätten keine Hilfe und Unterstützung verdient. Nebenbei sei erwähnt, das ALG II hat sich seit seiner Einführung 2005 um 6 € erhöht (ab 7/09 +8 €). Das entspricht nicht mal ansatzweise der maßgeblichen Preissteigerungsrate in diesen Jahren.

In Sachen Opel und Arcandor ist ein Eingreifen des Staates nur dann sinnvoll, wenn dem Staat auf Dauer ein erheblicher wirtschaftlicher Nachteil und Arbeitsplatzverlust entsteht. Hilfen als Folge der Krise bei Firmen, die dadurch in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sind, sind nachvollziehbar. Die Hilfen müssen aber für alle gelten.

Die Steuerdiskussion in AnneWill (ARD, 28.06.09) war überhaupt nicht volksnah, weil die Diskussionsteilnehmer statt mit absoluten Zahlen allein mit Prozenten um sich warfen. So wurde z.B. die 3-prozentige Mehrwertsteuererhöhung im Jahre 2005 von Ramsauer (CSU) gerechtfertigt, daß man dafür den Beitrag für die Arbeitslosenversicherung um 2 % gesenkt hätte. Hier fehlt also die Angabe in € wieviel Einnahmen der Staat aus der Mehrwertsteuererhöhung veranschlagte, wieviel Einnahmeverluste durch die 2 % entstehen, wer durch die Verringerung der Arbeitslosenversicherung bessergestellt wurde und warum die Politik das tat. Letztlich war noch zu klären, ob die Angaben stimmen. Nach Frau Höll (Phoenix, Bundestagsdebatte,02.07.09) soll auch die Verringerung der Besteuerung der Zinseinnahmen aus Vermögen mittels der damals neu eingeführten Abgeltungssteuer mit der Mehrwertsteuererhöhung gegenfinanziert worden sein.

Nach der Niederlage der SPD bei den Bundestagswahlen (27.09.09) hatte diese ihre Vorstände im Hinterzimmer neu bestimmt. Der Abgeordnete Scheer (SPD) kritisierte dieses Verhalten scharf und verglich es mit einem Staatsstreich (Nachrichten, ARD,ZDF, 05.09.09). Wie zu erwarten war, suchte der SPD-Vorsitzende Matschie und der Vorstand aus Thüringen clangerecht lieber die Nähe zur Thüringer CDU, sogar unter zu vermutender und damit verbundener Inkaufnahme von weiteren Verlusten bei den nächsten Wahlen. Und wenn den Grünen im Saarland die Linken nicht gefallen, muß man nicht gleich den schwarz/gelben um den Hals fallen.
Das Ergebnis dieser Wahl hat auch die ersten Demagogen, wie wir sie bereits kennen (s. oben) wieder auf den Plan gerufen, die neue Ideen unter Ausschaltung von Fakten in die Politik einbringen. So hält Wolfgang Gerhardt (FDP) fest, die Tarifvertragsparteien sind diejenigen, die über Mindestlöhne verhandeln (ähnlich Röttgen, CDU). Das sei nicht Aufgabe der Politik (AnneWill, ARD, 04.10.09). Das hieße aber wegen den Marktzwängen in der Konsequenz, der Staat würde selbst schwerste Schieflagen und dessen Folgen ignorieren, was aber nicht dem Staatsauftrag entspricht. Dann stellt er sich vor, anstatt Mindestlohn und ALG etc. Möglichkeiten zu schaffen u.a. Steuersenkungen, damit sich der Bürger wieder aus Hartz IV durch höhere Zuverdienste herausarbeiten und wieder eine selbständige existentielle Grundlage erhalten könne. Auf Details geht er nicht ein.
Sein Angebot ist bei objektiver Betrachtung der Wirtschaftsverhältnisse (z.B. zu erwartendes Verhältnis Arbeitslosigkeit zu Stellenangebot selbst bei Absprachen mit den Wirtschaftsverbänden, Marktzwänge) leider nicht herleitbar. Die Variante Bürgergeld der FDP soll ein bedarfsgerechtes Mindesteinkommen sein (BT-Debatte, 04.03.10). Es würde für jede Bedarfgemeinschaft, welche Aufwendungen zu decken sind, was verglichen wird mit dem Nettoeinkommen jedes Haushaltes. Das, was nicht erwirtschaftet werden kann, würde im Wege einer negativen Einkommenssteuer jedem Haushalt zur Verfügung gestellt. Die Steuerzahlung fängt erst an, wenn der Bedarf gedeckt ist. Das muß nicht verkehrt sein, ist aber auf auch später einbaubare Fallstricke hin genauestens zu prüfen, was vermutet werden muß. Die sonstigen Ideen zum Thema Bürgergeld (alle staatlichen Hilfen als Pauschalbetrag 662 € zusammengefaßt) soll jedenfalls eine Verschlechterung zu den Hartz IV-Regeln bringen (nachrichten, 06.10.09). Das Bürgergeld ist zwar das Gegenteil zu einer Leistungsgesellschaft (Sigmar Gabriel (SPD), Maybrit Illner, ZDF, 15.01.10), doch wir haben das Dilemma chronischen Arbeitsplatzmangels, dem man Alternativen liefern muß. (In anderen Ländern hat man z.B. das  Altersrentenjahr gesenkt.) Hartz IV ist und bleibt ein abwertender Persönlichkeitseingriff. (Im Übrigen beruht das griechische Liquiditätsproblem nicht auf den besseren Sozialleistungen (Medientenor), sondern dem internationalen Spekulationszwang, an dem sich die griechischen Banken höchstens zu unverhältnismäßig beteiligt haben.) Volker Kauder (CDU, Merkel-Vertrauter) hingegen hatte in der gesamten Sendung nichts anderes zu tun, als populistische (volksverdummende) Sprüche von sich zu geben. So müsse man z.B. die Leistungsträger fördern, als wenn eben alle Arbeitslosen ihre Situation selbst verschuldet hätten. Jugendliche wollten inzwischen alle Hartzer werden. Die Hälfte des ganzen Bundeshaushaltes ginge in soziale Leistungen (was aber auch nur ein Problem der Marktsituation ist). Davon seien aber die Hälfte Rentenzuschüsse (Gabriel). Die Hilfen an die Banken waren erforderlich, weil sonst das gesamte Finanzsystem zusammengebrochen wäre. Er unterschlägt, daß die Banken diese Hilfen in ihre Risikogeschäfte einbezogen hatten. Bürgschaften unterlägen einer saftigen Gebühr und die finanziellen Hilfen würden durch Staatsbeteiligung an den Gewinnen dieser Banken wieder reingeholt (zustimmend auch Gabriel). Derartiges konnte den Medien bislang nicht entnommen werden. Die Steuerreform würde die unteren und mittleren Einkommen entlasten. Tatsächlich werden die unteren Einkommen nicht entlastet, weil die gar keine Steuer zahlen (Gabriel). Für Sozialhilfe, Arbeitslosenhilfe etc. habe man vor 2005 bereits 38 Mrd. € ausgegeben. Jetzt seien es über 50 Mrd. €. Nach diesen Zahlen müßte eigentlich die Hartz-Reform gescheitert sein, denn auch die Arbeitslosenminderung ist weitgehendst auf die starke Konjunktur ab Ende 2005 zurückzuführen. Nach Gabriel sei aber der Anteil derjenigen gestiegen, die Aufstocker (Berufstätige mit Hartz IV) sind. Die christlichen Gewerkschaften seien die hauptsächlichsten Lohndrücker. Die Gesetzgebung der Arbeitsmarktreform sei fehlerhaft, und zwar, man müsse keinen Lohn für gleiche Arbeit bezahlen, wenn es einen Tarifvertrag bei der Leihfirma gibt. Das verursachte starken Mißbrauch. Es müsse geändert werden, daß Scheintarifverträge mit Scheingewerkschaften geschlossen werden (Gabriel). Gewerkschaften im Wettbewerb müsse man akzeptieren (Kauder). Uwe Hück (IG-Metall, SPD) verlangte u.a. von den Politikern, sie sollten erst die Leute fragen und dann die Gesetze machen und nicht noch versuchen, ihre sinnlosen Gesetze zu verteidigen (z.B. Schonvermögen etc. Hartz IV, Rente mit 67).
Leider fallen den Politikern (SPD) ihre "versehentlichen" Fehler immer nur dann ein, wenn die Parteiexistenz auf dem Spiel steht.

Dann wird in AnneWill und hartaberfair (25.04.10, 28.04.10) über die Bösen Griechen hergefallen, ohne zunächst festgestellt zu haben, was für die griechische Verschuldung ausschlaggebend war (Ähnlich machen es die deutschen Richter.), insbesondere, ob die Verschuldung ohne das allgemeine Spekulationsverhalten ebenso eingetreten wäre. Nach Aussagen Kerstin Müllers (Grüne, MdB) ist mit hauptverantwortlich ein Kapital- und Finanzmarkt der auf den Bankrott von staaten wettet. Andrea Nahles (SPD) meint neben Poß (SPD), auch Zocker und Spekulanten haben Griechenland in die Knie gezwungen. Frau Gräßle (EU-Haushaltskontrollausschuß) hält fest, die Politik sei daran schuld. Man habe in den letzten 10 Jahren die Probleme mit Griechenland, wie auch die Vertuschung der tatsächlichen Staatsschuld, einfach ausgeblendet und weil andere Länder selbst gegen den Vertrag verstoßen hatten (Panorama, ARD, 06.05.10).
Stattdessen werden im Fall Griechenlands teils soziale Notwendigkeiten an den Pranger gestellt und allein die Korruption gegeißelt, wobei man letzteres für das eigene Land als gering suggeriert. Letztlich verursacht die allgemeine Staatsschuldenspraxis (s.Grafik oben) keine scharfe Grenzziehung und ist deshalb sehr verlockend. Investoren begannen "plötzlich" daran zu "zweifeln", ob Griechenland seine Schulden je zurückzahlen könne, weshalb Ende 2009 an der Wall-Street "klar" wurde, Griechenland stehe vor dem Staatsbankrott und die Zinsen zogen auf über 8 % an (Frontal21, ZDF, 04.05.10). Griechenland hätte also auch dieses Szenario bei seinen Investitionen berücksichtigen sollen. Auffallend ist, daß Spanien zu Beginn seines EU-Beitritts normal verschuldet war (60 % des BIP lt. Maastricht-Vertrag) und erst zu Beginn der Finanzkrise eine recht hohe Neuverschuldung (11,2 %), aber bei gleichbleibender Schuldenlast (53,2 %) betrieben hat. Grund hierfür soll eine Immobilienblase gewesen sein. Vielleicht sollte bei den anvisierten Ländern (Griechenland, Portugal, Italien, Spanien) auch einfach nur die Schuldenfalle zuschlagen, was aktuell wegen der allgemeinen Spekulation gegen den Euro vermutet werden kann. Im Falle Spaniens ist das nervöse Verhalten der Finanzmärkte aber nicht zu erkären.
Und solche Schwarzmaler wie Arnulf Baring (Historiker), aus was für Gründen auch immer, gießen entgegen jeglicher, wenn auch vermeintlich zweckmäßiger politischer und ökonomischer Interessen der EU weiteres Öl ins Feuer, wenn sie sich wünschten, Griechenland solle aus der EU austreten. Baring stellt ja sogar die zukünftige deutsche Verschuldung an den Pranger mit ähnlichen Horrorszenarien, wie es derzeit die ökonomische Situation Griechenlands getroffen hat. Bei ihm ist allgemein so ein gewisser Hang zum Fatalen festzustellen. Deutsche Bank Chef Ackermann sieht für Deutschland keine Probleme (MaybritIllner, ZDF, 13.05.10). Auch Prof. Bofinger (Wirtschaftsweiser) meint, es gäbe keine zwingende Notwendigkeit den absoluten Schuldenstand abzubauen, entscheidend ist, daß wir Wirtschaftswachstum haben, dann sinkt die Relation Schulden zu Wirtschaftswachstum, was wirtschaftlich entscheidend sei (PlusMinus, ARD, 16.06.09). Er ist zudem für eine 3%-ige Lohnsteigerung (MaybrittIllner, ZDF, 05.08.10). Warum die deutsche Regierung bis zum Jahr 2010 eine Gesamtverschuldung von 76,7 % des BIP offenkundig wegen der Krise zugelassen hat, was zwar noch im Mittelfeld der Zahlen aller wirtschaftsführenden Staaten europaweit liegt, wäre doch näher zu durchleuchten.

Das allgemeine Gejammere bei der Neuverschuldung Deutschlands ist nicht gerechtfertigt. Im Vergleich zu vielen anderen EU-Staaten fällt die recht moderat aus (zur Problematik - s. oben und unten). Griechenland, Spanien, Italien, Portugal, Irland, Frankreich, Polen, Lettland, Litauen, Rumänien, Zypern, Slowakei, USA und Großbritannien liegen im Jahr 2010 zwischen 5 - 15 % Neuverschuldung.


Aus diesen und anderen Veröffentlichungen dazu geht nicht hervor, wie heute der Lohn im Gesamtdurchschnitt gegenüber 1990 liegt, um zu erfahren, ob überhaupt eine Kaufkraftsteigerung, wenn auch einseitig, stattgefunden hat. Als Ursache für diese Lohnentwicklung wird genannt, daß wir nunmehr stärker im Wettbewerb stehen und gewisse Einkommensgruppen hätten halt besser verhandelt. Warum vor dem Mauerfall der Wettbewerb ein anderer war, wurde nicht genannt.

Dr. Brenke stellt in der Sendung frontal 21 (ZDF, 23.02.10) zur aktuellen Diskussion zum Thema Hartz IV - Leistungen fest, das Problem sei nicht die Arbeitsmoral der Hartz IV - Empfänger, sondern der Mangel an Arbeitsplätzen.

Der Exportüberschuß ist in Deutschland seit 1998 um das dreifache gestiegen (PlusMinus, ARD, 30.03.10). 90 % der Exporte gehen in die EU. Einige der Importländer hatten dafür Schulden aufgenommen für die sie eigentlich nicht kreditwürdig waren. Wegen der geringen Reallohnentwicklung wurden deutsche Produkte im Ausland konkurrenzlos billig. Die UNO, Frankreich, der IWF und die OECD verlangen deshalb von Deutschland eine Kaufkrafterhöhung (Wachstum) im eigenen Land.
Das geht nur, indem die Unternehmen mit ihrem Vermögen die erforderliche Lohnerhöhung bezahlen, ansonsten müßte man die Verschuldung des Staatshaushaltes anheben oder anderweitig sparen. Denn die Touristikbranche z.B., bei der ja auch fremdes Geld ins Land kommt, wird nicht sonderlich steigerungsfähig sein.

Was diese Grafik (PlusMinus, ARD, 27.04.10) nicht hergibt ist, die Maastrichtkriterien von 3% sind für das Jahr 2009 nur von Finnland und Luxemburg nicht überschritten worden. Deutschland steht also gut da. Doch Prof. Sinn sieht wegen der Verschuldung für Deutschland eine große Gefahr in den 20-er Jahren voraus (nachrichten, 01.05.10). Da sich weitgehendst alle eu-Staaten gleichbleibend stabil weiter verschulden, sollte der Bürger nun endlich mal darüber aufgeklärt werden, wie das bei dieser angeblichen Bedrohung sein kann und welche Optionen die Staaten hierzu offensichtlich im Köfferchen haben. Z.B. könnte es schlicht und einfach eine Schuldenbefreiung sein, ähnlich wie es bei afrikanischen Ländern etc. betrieben wurde. Von den Gläubigern, nämlich den Banken, ist wegen der schlechten Zahlungsmoral der Staaten jedenfalls noch keine zugrunde gegangen und dergleichen auch nicht in Aussicht. Wenn die Schulden nicht zurückgezahlt werden, tut es offenkundig niemanden weh. So meint denn auch Prof. Hickel (hartaberfair, ARD, 05.05.10), es wäre besser Griechenland die Schulden zu erlassen, aber da will die Deutsche Bank etc. nicht mitmachen. Dirk Müller (Börsenanalyst) stellt klar, das Wachstum braucht man, um die neuen Schulden weiter abzahlen zu können, aber die Zeit des Wachstums gehe in naher Zukunft zu Ende und die Folge kann nichts anderes sein, als die Neuordnung der Schulden, entweder durch Neuverhandlung, Streichung, Währungsreform oder was auch immer.
Claus Vogt (Banker und Buchautor, "Die Inflationsfalle") sieht etwas einseitig die Dramatik der Verschuldungspraxis der Staaten seit den 70er Jahren, hält aber fest, daß das Spekulantenverhalten eigentlich nur eine Folge des Verhaltens der Notenbanken sei und die Staaten würden nur an den Symptomen herumdoktern (AnneWill, ARD, 16.05.10). Letztere Aussage erscheint glaubwürdig, da wir diese Methode auch aus anderen Politikbereichen kennen, immer da, wo man das Grundübel nicht beseitigen kann oder will (z.B. wegen Korruption). In Wiso (ZDF, 17.05.10) meint der Bankenexperte Prof. Burghof, es gibt vielleicht nicht eine Verschwörung gegen den Euro, aber es gäbe große Zweifel am Euro und die werden genährt durch eine unseriöse Haushaltspolitik der Staaten.

Wer sich die Staatsverschuldung Deutschlands über die letzten 50 Jahre anschaut (ähnlich in allen anderen entwickelten Staaten), muß daran zweifeln, daß es jemals die Absicht der Regierungen war und ist, ihre Schulden wieder abzubauen. Hierfür muß es einen plausiblen Grund geben. Das Verhalten der Spekulanten war deshalb wohl eher eine Machtdemonstration dagegen. Statt den wahren Hintergrund aufzudecken, wird die Verschuldung als Dogma hingestellt und verteufelt (Bsp.: MaybritIllner, ZDF, 27.05.10). Und Prof. Miegel hat ein Betätigungsfeld für seine Sozialabbauszenarien mit evtl. Volksrevolten gefunden, was ihm nicht so schnell widerlegt werden kann (Kontraste, ARD, 28.05.10).


Die günstige Steuerbelastung Vermögender entstand, indem unter Helmut Kohl 1997 die Vermögenssteuer abgeschafft, Rot-Grün von 1998 - 2005 den Spitzensteuersatz von 53 % auf 42 % senkte und die Besteuerung auf Gewinne am Finanzmarkt verringerte (PlusMinus, ARD, 13.07.10).
Zusammen mit der Reallohnentwicklung etc. ergibt sich die besondere Bedeutung, daß Deutschland für die anderen europäischen Länder Zwänge setzt, um wirtschaftlich mithalten zu können. Es ist nicht mehr zu übersehen, deutsche Politik ist die eigentlich treibende Kraft für das ansteigende Gefälle zwischen Arm und Reich.

Die Idee des Herrn Brüderle (FDP, August 2010) mehr ausländische Fachkräfte aus den Ostländern ins Land zu lassen, hat etwas damit zu tun, daß eigene Fachkräfte wegen der zu geringen Gehälter in Deutschland ins Ausland abwandern (PlusMinus, ARD, 02.08.11, s. Grafik unten: -1,5). Neue Fachkräfte im eigenen Land heranzuziehen, bedeutet zudem höhere Ausbildungskosten.

Zur Rente mit 67 hält Herr Schneider uneingeschränkt fest, wenn wir von der Rente mit 67 wieder abgehen, dann muß irgendjemand anderes die Zeche zahlen. Am Ende zahlen es dann die Steuerzahler und irgendwie zahlen es dann auch die Arbeitnehmer mit ihren Einkommen. Wir kommen aus dieser Falle nicht raus (Wiso, ZDF, 24.08.10).

Prof. Hüther behauptete diesbzgl. und um das Erfordernis der Privatvorsorge zu erklären, sogar, es muß doch jedem einleuchten, daß das (gesetzliche Rente allein) in einem Umlageverfahren, wo eine Gruppe einzahlt und die anderen die Auszahlung bekommen, daß das nicht aufgehen kann. Das sei doch ziemlich einfache Mathematik, ist eigentlich Dreisatz (PlusMinus, ARD, 31.08.10).
Beide verschweigen den rechnerischen Verlust und die Risiken bei der Privatvorsorge und das nicht nur die Arbeitnehmer Steuern zahlen sowie das Problem der fehlenden Leistungsgerechtigkeit (Leistung - Einkommen - Reichtum). Solche Leute sind bewußte oder unbewußte Lobbyisten.


Gesundheitsminister Rösler machte nach seinen Angaben die neue Gesundheitsreform auch deshalb, weil die Menschen mehr Netto vom Brutto haben sollen, damit sie die finanziellen Möglichkeiten haben, um die sozialen Sicherungssysteme Rente, Gesundheit und Pflege zu stabilisieren, die Lohnzusatzkosten sinken oder stabil bleiben können und wir Wachstum und Beschäftigung bekommen. Das sei der ordnungspolitische Gedanke, damit sie die sozialen Sicherungssysteme mit stabilisieren können und selber entscheiden können, ob und -wenn ja- in welcher Form sie in die sozialen Sicherungsysteme einbezahlen (MaybritIllner, ZDF, 23.09.10).
Er übersieht dabei, daß jedes mehr am Netto durch Angebot und Nachfrage am Arbeitsmarkt sich sofort wieder aufhebt, solange nicht alle Arbeitnehmer die Zusatzkosten für Rente, Gesundheit und Pflege in ihre Lohnforderung mit einbeziehen oder alle Arbeitgeber diesen Umstand bei ihrem Lohnangebot berücksichtigen. Nutznieser wären sonst nur die Arbeitnehmer, die auf Lebenszeit ein auskömmliches Einkommen haben und die, bei denen auf dem Arbeitsmarkt eine hohe Nachfrage dauerhaft besteht und das sind wenige. Z.B. mußte so manch privat Krankenversicherter im Laufe seines Lebens plötzlich die Erfahrung machen, daß sein Einkommen zur Begleichung der Beiträge nicht mehr reicht. Nach einem Urteil des Bundessozialgerichts Kassel (18.01.11) muß nunmehr das Jobcenter die Krankenkassenbeiträge Langzeitarbeitsloser übernehmen. Ein hilfebedürftiger Rechtsanwalt hatte geklagt.


Diese Nachfrage läßt sich wahrscheinlich (Medien ?) nur aus zwei Gründen erklären, nämlich daß die deutschen Unternehmen nach der Krise besser dastehen (auf Kosten anderer Länder) und den Nachholebedarf besser abdecken können. Daraus folgt allerdings auch, einen Nachholebedarf gibt es nicht permanent und die Nachfrage nach Arbeitskräften wird wieder sinken.
Hingegen behauptet der Wirtschaftsminister Brüderle (FDP), man habe die Arbeitslosigkeit von 5 auf 3 Millionen abbauen können. Da habe doch etwas gewirkt. Wir hätten ein vernünftiges Verhalten in den Betrieben. Die Betriebsräte, die Gewerkschaften haben mitgemacht. Die IG Metall habe zum ersten Mal gesagt, man wolle keine prozentuale Forderung stellen, man wolle die Arbeitsplätze für die Mitglieder und Beschäftigten halten und neue schaffen (AnneWill, ARD, 16.01.11).


Das ist eine klare Folge der Rot-Grünen sowie Schwarz-Gelben Arbeitsmarktpolitik. Gewirkt hat da tatsächlich was.


Die erste Grafik zeigt die prozentuale Verteilung der Einkommen. Gerne wird öffentlich behauptet, die Vermögenden würden doch schon den größten Teil an Steuern zahlen. Richtig, denn das Problem liegt bei der Einkommensverteilung. Bei einer ideal funktionierenden Marktwirtschaft würden Unternehmer etc. wegen des Konkurrenzdruckes (Folge wären geringere Preise, Kapitalerträge) garnicht viel Gewinn machen und das Problem der Notwendigkeit einer hohen Versteuerung bestünde nicht. Die zweite Grafik macht die Entwicklung der Lohnstückkosten zwischen EU-Ländern deutlich. Was ist die Ursache dafür, daß die anderen Länder, wirtschaftlich nicht mitgezogen haben (Marktwirtschaft?)? Die dritte Grafik (29.04.13) macht deutlich, daß Wirtschaft heutzutage offenbar mehr politisch als wirtschaftlich reguliert werden soll. Wenn da was schiefgeht, kann man schnell im internationalen Vergleich das Nachsehen haben. Nachteilig ist trotz allem, daß in Deutschland die Gewinne aus hoher Wirtschaftsleistung nicht auch beim Bürger ankommen, auf welche Weise auch immer.


Es ist noch nicht ganz klar, ob das am gemeinschaftlichen politischen Interesse von Politik und Wirtschaft liegt oder an der "hohen" Wirtschaftsleistung oder der schlechten demografischen Situation (geburtenschwache Jahrgänge). Anhand der Wirtschaftsleistung läßt sich das Phänomen eigentlich nicht erklären.

Am 14.03.13 bringt RTL auf Videotext (jedoch nicht in den Hauptnachrichten (auch nicht im ARD, ZDF); Warum nicht?) die Sensationsmeldung zum Scheinwunder der Agenda 2010. Aus der festgestellten Arbeitsstundenzahl läßt sich auf jeden Fall schon mal entnehmen, daß eine erhöhte Wirtschaftsleistung, die Arbeitstellen schafft, nicht die Ursache des Rückgangs der Arbeitslosigkeit sein kann. Daran kann auch die euphorische Feststellung des IAB vom 03.03.15 nichts ändern.

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Prof. Horn meint (PlusMinus, ARD, 24.04.13), das vielgepriesene Beschäftigungswunder hat wenig bis nichts mit der AGENDA 2010 zu tun, sondern mit einer guten Konjunkturentwicklung, die wir Mitte des vorherigen Jahrzehnts hatten, einen langen Aufschwung, in dem, wie in jedem Aufschwung, auch Arbeitsplätze entstanden sind. Vor allen Dingen aber wäre unsere Krisenbekämpfung, Finanzmarktkrise 2008/2009, ein großer Erfolg gewesen. Durch die Flexibilisierung der Arbeitszeiten, durch die Verhandlungen zwischen den Arbeitgebern und den Arbeitnehmern konnten schnelle Krisenbewältigungsmaßnahmen in Kraft gesetzt werden und die hätten zu einem rasanten Aufschwung der deutschen Wirtschaft geführt, die uns auch im internationalen Vergleich weit nach vorne gebracht haben sollen. Die AGENDA 2010 habe lediglich den Arbeitsmarkt massiv verändert, in der Summe aber zu vielen präkeren aber kaum zu mehr Arbeitsplätzen geführt.
Prof. Weber (Institut für Arbeitsmarkt und Berufsforschung/IAB) hält zudem fest, die guten Arbeitsmarktzahlen seien zum großen Teil dem Wachstum bei Unternehmensdienstleistern zu verdanken. In der Sendung wird die Ursache darin gesehen, daß viele Unternehmen ihre Belegschaft auf eine kleine Kernmannschaft reduziert haben. Alle anderen nicht dauerhaft erforderlichen Mitarbeiter (Leiharbeiter und Soloselbständige) holen sie sich von den Dienstleistungsfirmen, was erst durch die AGENDA 2010 möglich wurde.
Trotz dieser Erkenntnisse bleiben in Talkshows mit großen Zuschauerzahlen (z.B. Maybritt Illner, ZDF, 27.06.13) Aussagen von Politikern und Unternehmensvertretern, die AGENDA 2010 sei ursächlich für die heutige wirtschaftliche Situation in Deutschland, unwidersprochen. So entstehen getürkte Mehrheitsmeinungen. Laut obiger Feststellung vom 02.03.17, die sich offensichtlich auf statistische Zahlen beruft, scheint der Wirtschaftsaufschwung bei mindestens 13 Millionen Menschen nicht angekommen zu sein. Das ist ein Vergleich zu den Vorjahren auf gleicher Berechnungsgrundlage, denn es gibt inzwischen immer mal wieder stimmen, daß das statistische "Armutsrisiko" nichts mit wirklicher Armut zu tun hätte. Das kann aber nicht davon ablenken, daß sich die wirtschaftliche Situation der Bürger insgesamt verschlechtert hat.

Die Problematik unverändertes Arbeitsvolumen seit 1993 sprach Maybritt Illner (ZDF, 28.05.15) dann doch auch mal an. Der Wissenschaftler Hüther wurde genau genommen mit der Feststellung in die Enge getrieben, daß diese Statistik eine gleiche Arbeitsstundenzahl aufzeige und lediglich 5 Millionen zusätzliche Arbeitskräfte auf die Arbeitsstunden verteilt worden wären. Da die richtige Antwort darauf genau genommen einen Skandal nach sich ziehen müßte, begründete er diese Erscheinung so: "Dieses Arbeitsvolumen sei erst dramatisch heruntergegangen und dann wieder auf dieses Niveau angestiegen. Dazwischen habe es einen Ausbau der Teilzeitarbeit gegeben. Die Struktur sei jetzt eine andere als nach diesem Bild vor 20 Jahren." Auf die 5 Millionen geschaffenen Arbeitsplätze ging er nicht konkret ein.
Tatsächlich bezeugt diese Statistik, daß die gesamten Arbeitnehmer letztlich im Jahre 2014 weniger Stunden arbeiten als 1993. Der Beschäftigungsboom ist damit jedenfalls nicht durch einen arbeitkräfteintensiven Wirtschaftsaufschwung zustande gekommen. Das Rekordhoch bei der Armutsquote bedeutet einen größeren Anteil von Beschäftigten mit geringeren Einkommen. Unbedeutend sind für eine Bewertung dieser Statistik die zwischenzeitlichen Veränderungen im Arbeitsvolumen. Konkretes dazu hat der unternehmerfreundliche Wissenschaftler auch nicht erwähnt. (Im Übrigen kann man kein wirklicher Wissenschaftler sein, wenn man statt der Wissenschaft verpflichtet zu sein, einer Klientel verpflichtet ist.).
Das Erfordernis der Agenda 2010 wird bislang in Talk-Shows gerne damit begründet, daß Deutschland Anfang 2000 die lame duck (lahme Ente) in Europa war. Das verneinte der Wirtschaftsweise Prof. Bofinger ((Illner, ZDF, 09.03.17), weil das die Daten nicht bestätigen würden. Die Wiedervereinigung hatte zu mehr Arbeitslosigkeit geführt und zwischen 2001 und 2005 gab es eine Rezession. All das sei inzwischen durch tolle Unternehmen, leistungsfähige Arbeitnehmer etc. überwunden worden. Die Arbeitsplätze seien dadurch wieder gekommen und nicht durch ALG II bewirkt worden. Es ist nun nicht klar, ob er einen eventuellen Motivationsschub auf mehr Gewinne bei den Arbeitgebern wegen der AGENDA 2010 bedacht hat, denn das geht aus einer Statistik nunmal nicht hervor. Nun aber zu sagen, die Deutschen hätten im Vergleich zu den vielen nun vermeintlich "schwächelnden" Ländern in Europa ihre Hausaufgaben gemacht, wäre nur dann richtig, wenn aufgrund der weltwirtschaftlichen Situation dafür ein Erfordernis bestand und besteht. Im anderen Falle wäre man mit den erheblichen Lohneinbußen und sozialen Einschnitten zu weit gegangen, weil sie dann im wirtschaftlichen Vergleich nicht erforderlich gewesen wären. Die Statistik vom 24.08.15 weise auch darauf hin, daß mehr Kurzzeitbeschäftigung mit zwischenzeitlichen Pausen entstanden ist, wodurch die Anrechnungszeiten für Leistungen gem. ALG I nicht mehr erreicht werden.
Merkel hatte am 25.02.17 betont, daß die Agenda 2010 den Menschen mehr Zugang zum Arbeitsmarkt verschafft habe und die Arbeitslosigkeit ist halbiert worden. Prof. Bofinger konkretisierte seine Aussage (Monitor, Das Erste, 25.08.17), alle würden sich einreden, die Harzreformen seien eine gute Sache, jedoch sei insgesamt dieser große Effekt überhaupt nicht zu erkennen. Denn die Politik macht vergleiche mit dem Jahr 2005, in dem sich die Wirtschaft in einer tiefen Rezession befand. Das sei Ausdruck von ökonomischer Ignoranz. Es müßte mit dem Jahr 2001 verglichen werden, weil damals die Auslastung der Wirtschaft ähnlich gut war. Demgemäß sei die Arbeitslosigkeit in Westdeutschland um 340000 gesunken und in Ostdeutschland sei ein Riesenheer von Arbeitslosen (ca. 700000) in die Rente gegangen. Prof. Wälde (Uni Mainz) meinte auch, es seien sehr wenige in reguläre Arbeitsverhältnisse gegangen sind, sondern in ABM, Mini- und Midijobs.


Die SPD ist die Denunzierer-Partei geblieben (nebst anderen Denunzierern aus anderen Parteien; MaybritIllner, ZDF, 26.04.12), die sie immer war. Von sozial und demokratisch keine Spur. Selbst wenn die Piraten nur ein Störfaktor sein wollen, ist es genau das, was der SPD fehlt. Mißstände gibt es in Deutschland doch zu Hauf, die von den Regierenden aber nicht angegangen werden. Die Piraten haben einen großen Zulauf von unzufriedenen Bürgern, angeblichen Protestwählern, und ausgerechnet in Deutschland. Das besondere dieser Partei ist, daß sie weder links-, rechts- oder grünlastig ist. Grünlastiges ist an sich nichts schlimmes, aber bei der Art der Parteipolitik von Bündnis 90/Die Grünen schon (inzwischen 3 RotGrünSchwarze Landesregierungen in Ostdeutschland, 2019). Das, was Presse und Medien (z.B. Presseclub, Phoenix, 29.04.12; Monitor, ARD, 26.04.12; Kontraste, 04.05.12) von den Piraten verlangt haben, wie starre Führungsstrukturen, Delegierte oder die klare Verneinung von Änderungen im Urheberrecht, würde nur dazu führen, daß die Piraten ihr Grundanliegen irgendwann verlieren. Starre Führungsstrukturen z.B. wurden bislang in den etablierten Parteien immer mißbraucht. Es bedarf lediglich einem sicheren Instrument, daß gewährleistet, daß immer der Wille der Parteibasis 1 : 1 umgesetzt wird. Um die bisherigen bestehenden Abhängigkeitsstrukturen, wie maffiöses Zusammenspiel oder Kadavergehorsam in Ämtern, Justiz, Parlament und anderen öffentlichkeitsnahen Einrichtungen zu zerschlagen, bedarf es eigentlich neuer Organisationsstrukturen, die das Wohl der Gesellschaft allein mit dem richtigen Sachverstand gewährleisten. Ob mit der Methode der Piraten Mißstände gelöst werden können, die bereits in den alten Strukturen verwachsen sind (neuer Parteichef (Regierungsdirektor im Verteidigungsministerium) u.a.; Fakt, ARD, 08.05.12), erscheint fraglich.
Die Absicht, das Urheberrecht auf 10 Jahre nach dem Tod zu begrenzen, ist erstens politisch völlig legitim und zweitens selbst in der Sache vertretbar. Es ist auch sonst politisch legitim alle geplanten Urheberrechtsänderungen zu nennen (evtl. auch umzusetzen), auch dann, wenn z.B. kleine Musikbands kein Geld mehr mit ihrer Musik verdienen würden. Es müssen immer die gesamten Folgen durch die Änderungen ausgewogen und sozial vertretbar sein.

Dem Aufschrei der Medien gegen die AfD sollte man mit Vorsicht begegnen. Bei der AfD mischen derzeit Rechtsgesinnte, wie auch Richter (Abgeordneter in Sachsen) mit. Wie die Partei diese Probleme meistert oder ob diese Leute garnicht so sind wie ihr Ruf, wird sich zeigen. Das Programm der AfD weist nicht auf Rechtsextremismus hin, sondern auf Vermeidung eines EU-Monsters und hat ethische (Abtreibungsverbot) sowie schweizerische Züge (Ausländerfragen). Das Abtreibungsverbot ist zwar ethisch korrekt, dürfte aber nicht besonders populär sein.
Die früheren Wahlergebnisse bzgl. der Piratenpartei und die Aktuellen bzgl. der AfD lassen tatsächlich das Bestehen einer Protestwählerschaft vermuten, die offenbar einen wirklichen Gegenpart in den Parlamenten gegen die etablierten Parteien anstrebt. Die etablierten Parteien unterstellen dabei einem Protestwähler, er sei eine Person, die ohne gründlich geprüfte gesellschaftliche Verhältnisse einfach nur etwas anderes will. Auffällg ist auch, wie Linke und Grüne die AfD runtersauen.

Mit der Aktion hat schon mal die AfD in Thüringen ihre Glaubwürdigkeit verspielt. Wenn einer verkrusteten und das Recht ignorierenden Regierung wieder ins Amt verholfen werden soll, verstößt man als Steigbügelhalter gegen das Programm der AfD. In der gegebenen Situation wäre neutrales Verhalten angezeigt gewesen.
Die Fraktionsvorsitzende der AfD in Sachsen Frauke Petry meint, für Einwanderer muß es selbstverständlich sein, die deutsche Sprache zu sprechen. Das sei für jeden, der dauerhaft in Deutschland leben will, eine Pflicht, die er erfüllen müsse (Illner, ZDF, 11.12.14).
Letztere Forderung muß als grundrechtlich fragwürdig angesehen werden, weil etwaige Lernschwierigkeiten Volksschichten ausgrenzen würde. Wenn die Einwanderer ihrer Auflage einer Beschäftigung in den vorgesehenen zeitlichen Fristen nachkommen, sollte dem vom Staat zugrundeliegenden Anspruch (Billiglöhner, Fachkräfte) genüge getan sein. Im Falle von Flüchtlingen, außer politischen Verfolgte etc., dürfte es sich nicht nur um die Flucht in die Sozialsysteme Deutschlands handeln, sondern auch in Arbeit und ein besseres Leben. Das deutsche Asylrecht beschreibt die Aufnahmeregeln, jedoch sollte dabei beachtet werden, welche Handlungen des Westens dazu geführt haben, daß die Menschen zu Tausenden nach Europa strömen. Im Falle der PEGIDA (Patrioten Europas Gegen die Islamisierung des Abendlandes) ist der Name selbst nicht ausländerfeindlich, weil eine bestimmte Volksgemeinschaft nicht zu einer anderen Art der Lebens- und Wertegemeinschaft gezwungen werden kann. Aber Parolen wie "Ausländer raus" wären ausländerfeindlich. Ein Volk muß auch nicht zulassen, daß mit der Islamisierung die Gewalt, die in vielen dortigen Ländern besteht, ins eigene Land getragen wird. Nach bisherigen Medienberichten sei die PEGIDA ein neues Phänomen, weil sich bei den Demonstrierenden ein unterschiedliches Spektrum von Unmut (nicht nur Islam- oder Ausländerfeindlichkeit) über die Gesellschaft widerspiegelt. Der Vorsitzende in Sachsen, ein Krimineller, bürgt allerdings wirklich nicht gerade für eine gute Gesinnung. Das abzutun, wie es die Frau Petry getan hat (auch in der Politik gäbe es Kriminelle), wäre eine zu einfache Antwort. Unter der derzeit gegebenen unzureichenden Sachlage ist aber die Drohung der SPD-Generalsekretärin Fahimi (SPD) noch schlimmer, es handele sich bei der PEGIDA um einen Versuch der Brandstifterei, den man nicht durchgehen lassen werde. Im Übrigen ist in den Medien bislang durch nichts erklärt worden zu der Frage, wie die Gegendemos zustande kommen. Zuguterletzt darf man gespannt sein, ob die Regierung bei ca. 2 - 300000 Demonstranten auch zu einem Rücktritt bereit ist, wie es in der Ukraine oder zur Wende 89 geschehen ist, die dies als legitim eingestuft hatte.

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Unsere deutschen führenden Politiker tun immer so, als hätten sie mit all den Ausschreitungen nichts zu tun. Schon die Pegida-Bewegung hat gezeigt, daß sich diese Poltiker einen Scheiß um die Sorgen der Menschen scheren, ihnen kein wirkliches Gehör schenken und auch keine sachliche Auseinandersetzung anbieten. Man läßt sie einfach demonstrieren bis zum Nimmerleinstag. Ganz anders ist das, wenn z.B. die türkische, russische oder chinesische Opposition demonstriert. Und ob nun die AfD allein der demokratischen Idee der Interessenvertretung und Gewaltenteilung genüge tun wird, ist fraglich, weil Parlamentarier der westlichen Welt schnell ihre Ideale verlieren, soweit sie überhaupt welche hatten.  


Dem Schriftsteller Grass ist nunmehr auch schon aufgefallen, daß die Medien recht einseitig sind (hier außenpolitisch) und die westliche Welt in gemeinschaftlicher Heuchelei ihre undemokratischen Interessen gegen andere Länder durchsetzen wollen.
Auf einen mit Nordkorea vergleichenden Monopolvorwurf des Präsidenten des Bundesverbandes der Zeitungsverleger Döpfner betonte die ARD-Vorsitzende Carola Wille entgegen den Fakten, gerade die öffentlich-rechtlichen Sender seien ein Garant für einen vielfältigen und zuverlässigen Journalismus (Tagesschau, 18.09.17). 

Auch der vielgepriesene Fachkräftemangel scheint nur eine Mogelpackung zu sein (Report, ARD, 10.07.12). Experten bezweifeln das, weil z.B. weder Dauerstellen noch gute Löhne angboten werden. Es ging der Wirtschaft wohl eher darum, daß die Politik den Zugang für Personal aus Nicht-EU-Ländern erleichtert. Die statistischen Zahlen seien massiv verfälscht, weil mit einer Berechnungsmethode aus dem Jahr 2009 (mitten in der Wirtschaftskrise) gerechnet werde. Befristete Verträge und Zeitarbeit sollen nach wissenschaftlichen Angaben boomen.

Damit Zeitarbeit nicht zur Dauerarbeit mutieren soll, hatte die Bundesregierung im Jahre 2011 das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz geändert und den Passus eingefügt, "Die Überlassung von Arbeitnehmern an Entleiher erfolgt vorübergehend" (Panorama, ARD, 11.10.12). Der ehemalige Bundesarbeitsrichter Düwell meint dazu, diese Festlegung sei inhaltsleer. Es sei keine Gesetzgebung zugunsten der Arbeitnehmer, sondern sie nehme höchstens in Kauf, daß sich jemand etwas (vor Gericht) erstreitet. Wenn man nicht näher konkretisiert, keine Zielvorgaben und Rechtsfolgenregelung macht, dann sei das ein Musterbeispiel für schlechte Gesetzgebung. Nach CDU-Auffassung sollen die Tarifparteien und Gerichte das Problem lösen.
Genaugenommen will diese Gesetzesänderung die Unternehmen nicht reglementieren. Nur Insider wissen, ob sonst ungünstige Unternehmerreaktionen zu erwarten wären. Dem Arbeitnehmer den Gerichtsweg abzuverlangen, ist bzgl. der negativen Folgen eines Arbeitsrechtsstreits für ihn an der Realität vorbei gedacht. Positive Wirkung kann dieses neue Recht also allein beim Arbeitskampf zwischen den Tarifparteien entfalten.


Ob Grüne nur mit den Schwarzen regieren oder eine Ampel- oder Kenia-Koalition entsteht, ist den etablierten Parteien recht egal. Kretschmann erklärt das mit der Notwendigkeit zum Ziel zu kommen über Umwege (09.04.16). Lindner will die FDP nicht mehr als eine Funktionspartei als Koalitionspartner sehen, weil sie eine Überzeugungspartei sei und keine Politik mittragen, die sie im Kern ablehne (23.04.16). Der Vorsitzende der SPD in Sachsen-Anhalt Lischka spricht von Mangel an Alternativen und einer Vernunftehe in diesen schwierigen Zeiten (23.04.16). Haseloff (CDU in Sachsen-Anhalt) spricht davon, daß das Land stabil bleiben müsse (23.04.16). Frau Dalbert (Grüne in Sachsen-Anhalt) meint, daß es nicht einfach werde, der Wind werde uns ins Gesicht blasen (23.04.16). Frau Dreyer (SPD in Rheinland-Pfalz) spricht von dem Beschreiten eines ganz neuen Weges. Für Volker Wissing (FDP in Rheinland-Pfalz) müssen die Weichen richtig gestellt werden. Wenn wir uns beispielsweise nicht auf einen klaren Konsilidierungskurs hätten verständigen können, dann würde die FDP nicht zur Verfügung stehen (22.04.16). Frau Binz (Grüne in Rheinland.Pfalz) ist sehr froh, daß sich die Grünen weiterhin zur humanen und rechtsstaatlichen Flüchtlings- und Integrationspolitik bekennen (22.04.16).
Die politischen Themen der jeweiligen Parteien, die zuvor nicht umsetzbar waren, wurden auf einmal machbar und andere Themen eben nicht. Die zuvor offiziell propagierten grundsätzlichen Widersprüche zwischen den Parteien sind plötzlich bedeutungslos. Insgesamt sind die Äußerungen dieser Politiker nur Sprechblasen und Scheinargumente.


Die Programmpunkte der AfD sind weitgehend machbar und nicht populistisch und erst recht nicht rechtspopulistisch, soweit man unter populistisch statt volkstümlichen (ebenso Sprachwissenschaftlerin Nancy Grochol in Doku "Vom Wort zur Tat", tagesschau24, 04.01.21) einen realitätsfremden Einfluß auf das Volk versteht oder verstehen will. Der Wille zu demokratischen Strukturen ist da. Die angestrebten Volksentscheide (Bundespräsident, Bundeskanzler, Abgeordnete) sind nicht zu beanstanden. Das Verfassungsrichter auf Vorschlag des deutschen Richterbundes gewählt werden sollen, löst noch nicht einmal das Problem bei den Richtern, denn das fängt schon bei der Auswahl und Geeignetheit an. Das aufgebauschte und eigentlich das Recht verhindernde und den Staatsbetrug fördernde Prozeßrecht müßte völlig überarbeitet werden. Damit ist eben nicht gemeint, wie bereits geschehen, daß das Rechtsmittelrecht in Ablehnungsverfahren entfällt oder die Begründungspflicht  in Urteilen auf Allgemeinplätze beschränkt wird, wie es wohl Richter Gnisa (Vorsitzender des deutschen Richterbundes) im Auge haben dürfte (Frontal 21, ZDF, 13.03.18; Hartaberfair, Das Erste, 19.02.18). Worin die Medien im Islamkurs der AfD ein driften nach rechts (Welches Rechts?) sehen, ist schleierhaft. Dieser Islamkurs kann sogar weltpolitisch notwendig sein. Entscheidend ist natürlich in Einzelfällen wie und wann man die Forderungen angeht. Denn z.B. ist das Ende des Euro nur dann möglich, wenn dies von vielen europäischen Staaten mitgetragen wird wegen der sonst stark negativen wirtschaftlichen Auswirkungen. Höchstbedenklich ist aber das geforderte Zurückdrehen der Klimawende. Die Nichterhaltung von Atom- und Kohlekraftwerken ergibt sich schon allein aus den nun weithin bekannten technischen und Folgerisiken und den gesundheitlichen Beeinträchtigungen (Strahlung, Smog). Der AfD allein ist ihre Haltung dazu allerdings nicht anzulasten, da in der Wissenschaft die Folgen von CO2 umstritten sind. Eigene Überlegungen wären aber wünschenswert gewesen. Wie kann z.B. das Abschmelzen der Pole verhindert werden (Risiko des -auch wissenschaftlich ermittelten- plötzlichen Klimawandels). Entscheidend muß zur Vermeidung von Katastrophen (Erhaltung des klimatischen Gleichgewichts) logischer Weise immer sein (auch im Sinne von christlich Gläubigen: "Zur Erhaltung der Schöpfung"), daß solche klimatischen Verhältnisse angestrebt werden, wie sie vor der Industrialisierung bestanden haben und die Erhaltung des Lebens gesichert ist. Wirtschaftliche Erwägungen müssen hier logischer Weise nachrangig sein.

Angesichts aller obigen Feststellungen in Fragen AfD stellt sich schlußendlich die Frage, ob wir es bei den vom Großteil der Medien benutzten Schlagwörtern "rechtspopulistisch" und "fremdenfeindlich" mit einer Kampagne zu tun haben. Das Ganze muß man aus dem Blickwinkel der Rechte einer Partei betrachten. Neben der beibehaltenen CO2-Auffassung sind auch bedenklich das Schießen auf Flüchlinge und die Abschaffung der Arbeitslosenversicherung (Programmentwurf). Von beidem hat sich die AfD nunmehr weitestgehend distanziert, war aber nicht rechtspopulistisch, weil das entweder für den Notfall im Gesetz schon so vorgesehen ist oder in anderen sogar europäischen Staaten praktiziert wird. Desweiteren liegt eine Feindschaft gegen Andersgläubige nicht vor. Schwerpunkt der Klärung dieser Frage kann nur die Parteitagsfeststellung bilden, "Der Islam gehöre nicht zu Deutschland", wobei nebst Minarettverbot nur der politische Islam mit entscheidenden Einfluß in Deutschland gemeint ist (Gauland in Phoenix, 01.05.16). Unlösbare kulturelle, rechtsstaatliche und Glaubensprobleme wurden benannt, die nicht einmal aus der Luft gegriffen sind. Damit dürfte wohl kaum die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Religionsfreiheit tangiert sein und insbesondere nicht die §§ 130, 166 StGB. Erst bei dessen Vorliegen könnte man von feindlichen Verhalten sprechen. Im Übrigen wird vieles so in den Demokratien Kanada und den USA bereits praktiziert. Auch hat die überwältigende Mehrheit der Parteitagsmitglieder diese Auffassungen mitgetragen.
Da die Medien genügend Zeit hatten, sich mit der Sachlage zu befassen, kann ihr weiterer vorliegender Einklang in dieser Frage (keine Medienvielfalt) nur noch mit einer Kampagne erklärt werden. Ob die AfD weitergehende Absichten hegt, ist der Beobachtung vorbehalten und kann eben nicht mit einer Kampagne im Vorfeld, ohne das hinreichende Belege vorliegen, erzeugt werden. Bedenklich ist aber das eine Mehrheit der AfD Abgeordneten im EU-Parlament für TTIP sowie für Sanktionen gegen Russland gestimmt haben sollen und die Partei für Steuererleichterungen für Reiche sei (Die Anstalt, 3-sat, 08.05.16). Die AfD sieht allerdings im Steuerrecht ein unötiges Nullsummenspiel vorliegen, was geändert werden müßte und möchte nicht mehr, daß der Staat dem Bürger erst Vermögen wegnimmt und später staatliche Leistungen gewährt (Illner, ZDF, 12.05.16). In gewissen Grenzen ist das akzeptabel, weil damit die Unterjochung des Bürgers durch den Staat abgebaut würde.
Allerdings liegt die AFD-Vorsitzende im Bund Frau Alice Weidel zur Frage des sozialen Wohnungsbaus daneben, weil sie meinte, man müsse das dem Gleichgewicht des Marktes überlassen. Der Wohnungsmarkt funktioniere nach ökonomischen Gesetzen. Die Ursachen von Wohnungsmängeln würden in der aktuell falschen Geldpolitik der EZB liegen und man müsse in der EU zurück zur Einhaltung der Verträge zurückkehren (Der5Kampf, Das Erste, 04.09.17). Dummerweise ist es schon seit Jahrzehnten in Deutschland so, daß die Gewinne der Wohnungsvermieter insbesondere durch Vorschriften im BGB (Mieterhöhungsfristen etc.) u.a. gedeckelt sind und trotzdem recht üppig ausfallen. Die Höhe der Wohnungsmieten ist primär staatlich gelenkt und unterliegen nur sekundär der Marktwirtschaft. Da die CDU/FDP-Koalition in NRW ähnlich denkt, könnte auch wieder Klientelpolitik vorliegen. Die Fragestellung muß grundsätzlich lauten, wieviel Geld will der Staat für den Sozialneubau investieren, welcher Wohnungsbau würde durch Privatinvestoren entstehen und hat die Zurückhaltung der Investoren wegen der Mietpreisbremse Ursachen in der Unmöglichkeit der Finanzierung oder liegt ein Druckmittel der Investoren auf die Politik vor. Dazu hätten die Politiker Scholz (SPD) und Laschet (CDU) Aussagen machen müssen (annewill, DasErste, 27.08.17). Im Übrigen sind die Aussagen der Ausnahmepolitikerin Frau Wagenknecht (Linke) im sozialen und wirtschaftlichen Bereich keine Verschwörungstheorien, wie der Politiker Scholz meint, sondern in den meißten Fällen sachlich richtig. Das Problem besteht nur darin, daß die Linke theoretische Forderungen erhebt, die unter den gegebenen Bedingungen kaum machbar sind.Insbesondere ist nichts schlimmer als im wirtschaftlichen Abseits zu stehen. Da, wo sie in Regierungsverantwortung ist, setzt sie diese Forderungen allerdings nicht um. Schlimmer noch, sie macht den behördlichen und juristischen Staatsbetrug mit.  
Auch Frau Weidels Forderung nach einer Ausweispflicht von Asylsuchenden ist neben der Sache, weil dies den Sinn des Asylrechts unterlaufen würde. Hier besteht das Problem, wie in anderen Fällen auch, daß der Staat, soweit nicht anders möglich, den Nachweis erbringen muß.
Zum Parteitag am 22/23.04.17 haben die Parteivorstände Meuthen und Glaser in ihrenVorträgen die Verhältnisse in der Politik realistisch wiedergegeben. Petry und Pretzell wollen eine Realpolitik, sprich Regierungsverantwortung auch als Juniorpartner. Ihre Aussagen unterstellen, daß wäre möglich mit den etablierten Parteien, was aber wegen deren Grundstruktur schlichtweg nicht umsetzbar ist. Richtig ist dagegen die Aussage des Andre Poggenburg, dies nur als Seniorpartner tun zu wollen. Die Juristin Beatrix von Storch sprach von einer islamistischen Diktatur in der Türkei. Hierzu fehlt es aber immer noch an Belegen. Die angedachte Staatsform durch das Referendum läßt allein eine solche Feststellung nicht zu. Die augenblicklichen Maßnahmen der Regierung der Türkei infolge des Putsches können erforderlich sein, wenn ein Anfangs- oder  hinreichender Tatverdacht und mehr vorliegt. Je nachdem, was vorliegt, bestimmt sich die Art und Dauer der staatlichen Maßnahme. Brauchbare Informationen, daß diese nicht vorliegen, sind von den wesentlichen Medien nicht ersichtlich gemacht worden. Grundsätzlich gilt, daß ein Staat nach seinen Regeln funktioniert.
Die Ausführungen des AKP-Abgeordneten Yeneroglu (hartaberfair, Das Erste, 01.10.18) für die Verhaltensweise der Türkei waren nachvollziehbar und wurden trotzdem von den Beteiligten angezweifelt. Der Moderator sprach sogar davon, daß die Maßnahmen überzogen seien. Wie ein nicht in die Strafermittlungen der Türkei involvierter Bürger das behaupten kann, ist nun gerade nicht nachvollziehbar. Maßstab für Vorwürfe kann also nur sein, daß staatliche oder staatlich geduldete Rechtsstaatswidrigkeit und Willkür beweisbar vorliegt. Die Unterbrechung des AKP-Abgeordneten bei zwei wichtigen Passagen und das ohne Grund ist nungerade nicht fair. Die in der Sendung gezeigten Zuschauerkommentare waren mit einer Ausnahme türkeifeindlich. Das mag an der Auswahl der Kommentare liegen, an der durch die Medien perfekt iniziierten Verteufelung der Türkei, aber auch an dumpfen Volksempfinden gegen Türken. Z.B. hatten viele Wessis bei tatsächlichen oder vermeintlichen Fehlern eines Ossis, die auch einem Wessi hätten passieren können, immer den Kommentar parat "typisch Ossi". 
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Die AfD hat hier recht, weil die AfD durch 13 % der wahlberechtigten Bürger gewählt wurde und die Vorhaltungen stark übertrieben sind. Die demokratischen Machtverhältnisse erfolgen vorrangig durch Wahlen und nicht durch überspannter Vorstellungen weniger. Wenngleich auch die Gewerkschaftsführung zu dieser Demo aufgerufen hat, heißt das nicht, daß alle Gewerkschaftsmitglieder dahinterstehen.
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Z.B., in dem Fall Deniz Yücel u.a. ist durch nichts ersichtlich gemacht worden, daß kein dringender Tatverdacht, Flucht- und Verdunkelungsgefahr vorliegt. Einer Anklageschrift, wie es der türkischen Justiz immer wieder vorgeworfen wird, bedarf es im Rahmen der Untersuchungshaft nicht. Besonderheit ist halt nur, daß durch den Putsch in rechtlich nicht zu beanstandender Weise die maximale Haftzeit für eine Untersuchungshaft erhöht wurde. Man spricht in Deutschland bei der Untersuchungshaft von einem hinzunehmenden Sonderopfer des Betroffenen bzgl. der Allgemeininteressen des Volkes (BGHZ 60, 302), die ebenfalls sehr lang sein kann (s. Fall Wohlleben). Die Redewendung, Yücels (vermeintlich staatsfeindlichen) Äußerungen und sein Verhalten unterliegen der Pressefreiheit, genügt jedenfalls nicht als entlastendes Argument. Es müßte schon dargelegt werden, warum das türkische Recht hier den Straftatbestand als nicht erfüllt ansieht. Die Aussage des Außenministers Cavosoglu ist jedenfalls rechtlich differenziert und nicht zu beanstanden. In den Fernsehmedien hatte man im Rahmen von Interviews von Kritikern zum aktuell laufenden Gerichtsprozess nur schwammig von einem Schauprozess, absurden Verfahren, Angriff auf Pressefreiheit, unfairen Prozess, keine unabhängige Justiz, Presse mundtot machen, komplett inhaltslose Anklageschrift ohne Beweis, nur auf Nachrichtenartikel bezogen, leere Vorwürfe gesprochen. Jedes Interview mit einem Terroristen gelte als Terrorhilfe. Die Justiz arbeite hinter dicken Mauern. Die Journalisten hätten nur kritisch berichtet (Wie, Absichten, Konspirativ ?). Da die Türkei ihren Strafvorwurf nur auf seine Artikel stützt (sat1, Nachrichten, 04.01.18), dürfte es für die Haftkritiker ein leichtes sein, diesen Vorwurf zu widerlegen, was sie aber nicht tun. Der Vorwurf der Isolationshaft von seiner Frau (RTL, 02.09.17), was eine Menschenrechtsverletzung sei, ist falsch, weil nach Angaben des RA Yücels (Heute, ZDF, 27.12.17; Tagesschau, Das Erste, 03.12.17) er nur in Einzelhaft sitzt, Hofgang hat und nur Abends alleine ist. Insoweit überschreitet die EU hinsichtich der Verleihung des europäischen Menschenrechtspreises an den türkischen Verfassungsrichter Arslan mit der fadenscheinigen Behauptung, er habe die Unabhängigkeit der Justiz gefördert, ihre Grenzen völlig. In der Öffentlichkeit wurde bislang dessen Wirken in diesem Sinne durch nichts belegt. Soweit Yücel nach seiner Freilassung rügt, daß er nicht wisse, warum er inhaftiert worden sei, sollte er, da ja eine Anklageschrift existiert, Akteneinsicht nehmen. Soweit sich die Anklagepunkte seit einem Jahr nicht geändert haben (Illner, ZDF, 26.04.18), heißt das nicht, man habe rechtswidrig gehandelt, sondern es könnten Ermittlungsspuren vorgelegen haben, denen man noch nachging und die auch eine weitere Untersuchungshaft zuließen. Nur der Ermittlungsakte könnten konkrete Informationen hierzu entnommen werden. Wenn Yücel in der Sendung behauptet, Erdogan und die Führung seien Gangster, was er wohl nicht beweisen kann und wohl kaum noch als Werturteil zu verstehen ist, dürfte das aufgrund des Millionenpublikums nicht mehr von der Meinungsfreiheit gedeckt sein.   
Eingriffsrechte des Staates in die Presse- und Medienfreiheit liegen vor bei bewußt unwahren Tatsachenbehauptungen hinsichtlich Persönlichkeitsrechten, bei massiven Boykottaufrufen und die Aufforderung zu rechtswidrigen Verhalten. Strafverfolgung tritt dann ein, wenn es sich um die Staatssicherheit gefährdende oder verfassungswidrige Handlungen, Verunglimpfung oder Nötigung des Staates oder von Verfassungsorganen, Wahlfälschung, Wählertäuschung, Abgeordnetenbestechung u.ä. handelt.
Man kann auch nicht eine Entscheidung der türkischen richterlichen Wahlkommission so hinstellen, daß die Regierung die Wahl annulliert habe (kulturzeit, 3-sat, 17.05.19), zumal die Wahlkommission einen plausiblen Grund genannt hatte. Es sollen nicht alle Wahlhelfer Staatsbedienstete gewesen sein. Soweit nunmehr die Opposition die Annulierung der Präsidenten- und Parlamentswahl aus demselben Grund beantragt hat und dies zutreffend sein sollte, hätte sie nun gute Karten.
Auffallend ist allerdings, daß inzwischen zwei höchstrichterliche Entscheidungen ergangen sind (17.07.19, 27.07.19), die wegen terroristischer Propaganda Verurteilte freisprach oder an das Untergericht zurückverwies. Das könnte für häufig einseitiges Denken von Staatsanwaltschaften und Richtern sprechen. Yücel ist erstinstanzlich zu 2 Jahren und 9 Monaten Haft am 16.07.20 verurteilt worden wegen PKK-Propaganda. Yücel ist als erkennbar juristisch Unwissender felsenfest von seiner Unschuld überzeugt, wobei er auch notfalls auf den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte verwiesen hat (Heute, ZDF, 16.07.20). Das ist die Institution die bereits politische Straftäter geschützt hat (z.B. Nawalny).   

Merkels allgemeine Feststellung, daß es in Deutschland Meinungsfreiheit gebe und das Journalisten hier nicht verhaftet werden (Tagesschau, Das Erste, 10.09.17), verstößt gegen diese Grundrechte und deren Grenzen. Zum anderen ist nicht erkennbar, daß deutsche Medien mit Ausnahme von manchen Büchern und Internetangeboten, ausreichend tatsachengemäß kritisch berichten. In diesem Bereich wird schon im Vorfeld dafür gesorgt, daß es von vornherein eine Auswahl gibt und zu systemkritisch werdende Journalisten aussortiert werden.      
Im Zschäpe-Prozeß im zur gleichen Zeit laufenden staatsanwaltlichen Plädoyer, der wegen der schlechten Beweislage hinsichtlich des Nachweises Mord ähnlich gelagert ist, sind die Medien wesentlich präziser. Sie sei bei den Anschlägen zwar nicht beteiligt gewesen, habe aber bei der Logistik und Organisation (z.B. Geld und Alibi (ist anscheindend beweisbar ?)) entscheidenden Anteil gehabt, was sie zur Mittäterin mache. Motiv sei eine rechtsextremistische Ideologie (Ausländerfreiheit Deutschlands) gewesen. Es handele sich um einen Indizienprozeß. Im türkischen Fall könnte es sich wahrscheinlich auch um einen Indizienprozeß handeln.
Ein Strafverstoß kann mildernd ausgelegt werden, wenn verbotenes Staatshandeln erst zu seinem Verhalten geführt hat. Letztlich bedarf es brauchbaren Nachweisen, die willkürliches Handeln des Staates belegen.
Der angebliche schlechte Vertrauensbeweis gegenüber den Türken kann schlechthin nur auf einer undifferenzierten Medienberichterstattung beruhen.           

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Hier kann man mit Fug und Recht behaupten, daß das System angefangen hat zurückzuschlagen. Das Strafmaß für Bachmann ist angesichts seines begangenen Vergehens viel zu hoch angesetzt. Daß damit der öffentliche Frieden gestört wurde (§§ 130, 166 StGB), ist sogar zu bezweifeln. Hinsichtlich Frauke Petry ist auffallend, daß die Staatsanwaltschaft erst jetzt die Ermittlungen angeordnet hat. Denn wenn bereits Ermittlungen gelaufen wären, hätte die Generalstaatsanwaltschaft keine Ermittlungen anordnen müssen. Im Fall Gauland (dessen Aussage: Entsorgung der Integrationsbeauftragten Ozuguz in Anatolien), bei dem jetzt auch ermittelt wird, ist die Sache noch krasser, denn der Außenminister Gabriel hatte im Jahre 2012 gesagt, Frau Merkel rückstandsfrei zu entsorgen (Gauland in Wahl2017Schlußrunde, ZDF, 21.09.17), worüber sich keiner aufgeregt hatte und dem die Staatsanwaltschaft nicht nachgegangen war.
Poggenburg hätte gut daran getan, seine Meinungen adäquater auszudrücken und genauer zu überdenken, aber die Aktionen der politischen Gegner sind völlig überzogen. Hier sieht man so eine gewisse Analogie zur Hexenjagd gegen Trump (wegen Amtsmißbrauch Ukraine wegen Joe Biden), die von den Demokraten auf der juristischen Schiene betrieben wurde, obwohl sie zuvor mit einer ähnlichen Methode, wie die von Trump, gegen ihn vorgegangen waren. Gauck hat hingegen mehrfach nicht nur die Realität geleugnet, sondern ist sogar provozierend mit Beleidigungen gegen die von ihm angeblich schuldig Gemachten (Russland, Asylgegner, Staatskritiker u.a.) vorgegangen. Die Justiz ist der Apparat der etablierten Parteien und Regierenden, mit dem sie ihre Verbrechen umsetzen und zugleich kaschieren.

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In Bezug auf ein demokratisch gewähltes Parlament, daß den Anspruch erhebt, prüfen zu lassen, ob sich Parlamentarier krimineller Handlungen schuldig gemacht haben, ist die deutsche Berichterstattung erschreckend einseitig und muß als Einmischung in die politischen Angelegenheiten eine Landes gesehen werden. Wenn das türkische Parlament eine solche großangelegte Maßnahme ergreift, läßt sich das nur mit dem Verdacht staatstragender krimineller Handlungen erklären. Es sind weder Nachweise vorgelegt worden, daß die Regierenden intrigant handeln oder Recht gebrochen wurde, daß der pro-kurdischen Partei und anderer Parlamentarier nichts vorzuwerfen ist oder daß Staatsanwaltschaft und Gerichte politisch gesteuert sein könnten. Daß die von Erdogan angestrebte Präsidialdemokratie eine andere sein soll, als z.B. die der USA oder Frankreich, oder mißbraucht werden soll, wurde nicht hinreichend belegt. Erdogan soll jedoch Rechte erhalten, wie es nur Nordkorea oder Chile hätten (kulturzeit, 3-sat, 17.01.17). Im Augenblick gibt es meißt nur Behauptungen (Doku "Pulverfaß Türkei Teil 1", Phönix, 26.01.17). Und auf diese Behauptungen in den deutschen Medien ist das Volk hereingefallen, "weiß nicht" wäre die richtige Antwort gewesen. Gegen diese Medienmeinung spricht der Rückhalt in der großen Mehrheit des türkischen Volkes. Das marzialische Vorgehen der türkischen Regierung infolge des Putschversuches kann angemessen sein oder auch nicht. Hinter dem Staatsstreich hat erstens nicht die große Mehrheit des Volkes gestanden und wenn ein so groß angelegter Putsch stattfindet, läßt das auf eine große Anzahl von Widersachern schließen, die nach geltenden Recht eine große Gefährdung des Staates Türkei darstellen. Daran ändern auch die Gerüchte, daß der Putsch nicht von den Gülen-Führern initiiert war und Erdogan die Putschabsichten nicht unterbunden haben soll, um dann hart durchgreifen zu können, wenig (Doku zum Jahrestag, Phoenix, 15.07.17). Allerdings ist die Begründung, man habe den Präsidenten nicht informiert, weil immer mal wieder Putsche in der Türkei stattfinden und man annahm, er würde sich gegen einen anderen hohen Politiker richten, recht schwach wegen der vielleicht unnötigen Toden. Entscheidend muß sein, daß Ermittlungen, Inhaftierungen und Verurteilungen rechtsstaatlich ablaufen. Insoweit ist es verwunderlich, daß die Türkei die Raketenangriffe westlicher Staaten auf Syrien am 14.04.18 als angemessene Antwort lobte (bzgl. Chlorgas auf Duma), obwohl eine syrische Schuld nicht bewiesen war. Man könnte zwar sagen, der Nachweis ist schwer zu führen, es bestehe aber eine hohe Wahrscheinlichkeit. Jedoch das energische Bestreiten sogar durch Russland (Bruch des Völkerrechts, USA und Verbündete würden neokolonial Auftreten und erinnerten an Hooligans, Nachweis mutmaßlicher Giftgasangriff durch Briten organisiert), hätte zu Zweifeln führen müssen. Ein Völkerrechtsverstoß lag laut wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages aber ohne Zweifel vor (20.04.18). Im Nachhinein scheint es nach vielen Aussagen von aus der Duma geflüchteten Menschen wohl so gewesen zu sein, daß die Rebellen (IS) mehrere Faßbomben in von syrischen Truppen stark beschossenen Gebieten installierten, die dann auch getroffen wurden (Heute, ZDF, 20.04.18).
Im Übrigen hat sich Deutschland bzgl. der internationalen Hetzjagd und dem öffentlichen Pranger gegen die G20-Randalierer in Hamburg nicht anders verhalten, weil nur Verdachtsfälle vorlagen und Ermittlungen in 3340 Fällen eingeleitet worden sind bei angenommenen 6000 Tätern (Heute, ZDF, 18.12.17, 29.05.18). Das war in diesen Nachrichten als gerechtfertigt angesehen worden. Im Gerichtsprozeß rügte die Verteidigung das von Gericht und Staatsanwaltschaf nicht berücksichtigte Demonstrationsrechts wegen dessen Milderungsgrundes (18.12.18).
Warum es viele asylsuchende Militärs und Diplomaten gibt, denen eine Putschbeteiligung vorgeworfen wird (Tagesschau, Das Erste, 19.09.17), ist schleierhaft. Wenn sie tatsächlich nicht beteiligt waren, würde selbst ein diktatorischer Herrscher insbesondere sie nicht weiter verfolgen. Viele von ihnen haben bereits positive Asylbescheide erhalten, weil sie angeblich keine rechtsstaatlichen Verfahren erhalten würden, obwohl bislang keine brauchbaren Informationen über rechtswidrige Verfahren und Urteile in der Türkei vorliegen. Andere Asylsuchende, die strafrechtlich verfolgt werden, weil sie Anhänger der Gülen-Bewegung sind oder Prokurdische Politiker, weil sie Terrorunterstützung betreiben würden, bekommen inzwischen kein Asyl mehr, was die Sendung Monitor (Das Erste, 05.12.19) mit viel Theater aber ohne jegliche Gegenbelege anprangert (Diskrepanz zwischen Medien und Regierung?). Eine Erdogan-Gegnerin (Rechtsanwältin Seyran Artes) hatte als einziges behauptet gehabt (Illner, ZDF, 24.08.17), die türkische Justiz existiere nicht. Z.B. sei einer 1 Jahr inhaftiert, weil er ein Buch schreibt ("Die Armee des Imam gegen Gülen") und gesagt habe, er könne sich nicht vorstellen, daß die Gülen-Bewegung allein für den Putsch verantwortlich ist. Es lägen keine rechtmäßigen Anklageschriften vor. Oder ein Handwerker sei bei einem Gülen-Anhänger beschäftigt gewesen, weshalb er inhaftiert wurde. Das ist noch keine brauchbare Begründung, um der Türkei einen Willkürstaat zu unterstellen. Brauchbar wird es eher, wenn die türkische Justiz ohne jeden plausiblen Grund Untersuchungshaft verhängt oder sie die Erfüllung des objektiven und subjektiven Tatbestandes nicht belegen konnte und zu einer unvertretbaren und willkürlichen Entscheidung gekommen ist, die von allen Instanzen und der Regierung mitgetragen wurde. Wenn z.B. die zeitweise inhaftierte Schriftstellerin Asli Erdogan über Menschenrechtsverletzungen der türkischen Armee in den Kurdengebieten schrieb sowie über den Massenmord gegenüber den Armeniern und dafür angeklagt wurde wegen Volksverhetzung und Terrorpropaganda (Kulturzeit, 3-sat, 22.09.17), sagt das noch nichts darüber aus, daß dies willkürlich geschah. Entscheidend ist, wie sie es geschrieben hat und ob sie einer Terrororganisation o.ä. angehört. Desweiteren wurde zwar von Übergriffen der Polizei gegen Demonstranten berichtet, aber nichts davon, daß dies von oben toleriert und nicht dagegen eingeschritten wurde. Auch in Deutschland oder den USA gibt es über die Strenge schlagende Polizisten, Staatsanwälte und Richter, gegen die man nicht einmal ermitteln will. Zum Paradoxon wird das Ganze im Falle Peter Steudtner, wenn das auswärtige Amt für dessen Verfahren Rechtsstaatlichkeit und Unabhängigkeit der Justiz anmahnt (Heute, ZDF, 25.10.17) und am Tag seiner Freilassung aus der Untersuchungshaft diese Unabhängigkeit mit Füßen getreten wird, weil die deutschen Politiker und Medien das sehr begrüßten und allein auf die Intervention von Gerhardt Schröder bei Erdogan zurückführten. Sie nehmen nämlich damit billigend in Kauf, daß ein vielleicht Schuldiger zu Unrecht freigelassen wurde, da nicht sachlich-rechtliche Gründe für dessen Freilassung maßgebend waren. Solches Verhalten kann man als Arroganz der Macht bezeichnen, bei der sich die Mächtigen sicher fühlen, daß das Geflecht der Macht so weit gestrickt ist, daß ihnen niemand etwas anhaben kann. Die Türkei war infolgedessen sogar gezwungen, zu dementieren, daß Schröder ein Vermittler gewesen sei und die türkische Justiz würde unabhängig und neutral entscheiden.      
Die Ansicht des Europarates, daß eine zu weite Auslegung der Notstandsdekrete vorliege, kann rechtlich korrekt aber auch politisch motiviert sein. Entscheidend bleibt aber der fehlende sichere Nachweis, daß Erdogan seine Machtbefugnisse mißbraucht. Das gilt auch für den Vorwurf des Präsidenten des deutschen Anwaltsvereins Schellenberg (25.01.18, Videotext ZDF) der öffentlich kundtat, daß türkische Anwälte Angst hätten, ein Mandat zu übernehmen, weil sie für ihre Mandanten in Mithaftung genommen würden. Vielleicht haben ja diese Anwälte aus gutem Grund Angst. Bedenklich ist allerdings, daß in den deutschen DITIP-Moscheen Kinder an den Märtyrertod gewöhnt werden (Kontraste, Das Erste, 27.04.18).

Hinsichtlich der spanischen Unabhängigkeitsbewegung Kataloniens soll es so sein, daß die Unteilbarkeit Spaniens im Artikel 155 Verfassung festgeschrieben ist. Auf den mitverursachenden selbstherrlichen Poltikstil des spanischen Ministerpräsidenten Rajoy sowie seine undemokratische Anwendung des Artikels 155 der Verfassung wurde in den gängigen Medien nicht eingegangen. Katalonien hat eine innere Autonomie seit 1979. Die Autonomiebestrebungen reichen bis in das 12. Jahrhundert zurück. Der dortige Regionalpräsident hat offensichtlich noch nicht erkannt, daß sich der Westen nur in die inneren Angelegenheiten anderer Länder einmischt, wenn es westlichen Interessen dient. Der Präsident hätte den Katalanen vorsorglich klar machen müssen, daß sie sich ggfs. auf einen Bürgerkrieg einstellen müßten. Allerdings kann man nicht von einer schweigenden Mehrheit von Unabhängigkeitsgegnern sprechen, nur weil mehr als 300000 Leute nach der Unabhängigkeitserklärung in Barcelona auf die Straße gegangen sind (Heute, ZDF, 29.10.17). Diese evtl. manipulative Fehlinterpretation der Mehrheit hat sich nun mit dem Wahlergebnis am 22.12.17 bestätigt. Mit dem Urteil des Internationalen Gerichtshofs in Den Haag am 22.07.10, daß alle wesentlichen Medien nicht erwähnten, obwohl die Unabhängigkeitsbefürworter im Parlament auf die UN-Normen hinwiesen, wurde mit Präzedenzwirkung (also auch für zukünftige Fälle) allgemein infolge des Falls von Kosovo festgestellt, daß es im Völkerrecht kein Verbot von Unabhängigkeitserklärungen gibt. In Fragen der Selbstbestimmung habe ein Volk, daß auf einen bestimmten Territorium lebt, keine Verpflichtung, die zentrale Regierung des Staates nach deren Meinung zu fragen. Eine Erlaubnis der Zentralregierung des Landes zur Durchführung von Maßnahmen zur Selbstbestimmung sei nicht erforderlich. Bei der türkischen Republik Nord-Zypern hatte er das noch verneint, nämlich abhängig davon, ob der Sicherheitsrat eine Unabhängigkeitsbestrebung verurteilt. Ein Herr Weiß des Menschenrechtszentrums der Uni Potsdam meinte (Jauch, Das Erste, 16.11.14), um das Selbstbestimmungs- und Sezessionsrecht (Absonderung, Trennung von einer politischen Gemeinschaft; z.B. der sklavenhaltenden Südstaaten aus den USA 1860/61) ausüben zu dürfen, bedürfe es bestimmter Voraussetzungen, "bspw." muß es zu massiven schweren Menschenrechtsverletzungen gekommen oder die interne Selbstbestimmung muß dauerhaft von dem Heimatstaat verletzt worden sein. Im aktuellen Fall sprechen die Medien idR davon, daß die spanische Verfassung wegen Art. 155 eine Teilbarkeit ausschließt. Diese Regelung wäre wegen dem Urteil rechtswidrig. So hört man nun heutzutage in den Medien z.B., die Charta der UN garantiere kein allgemeines Recht auf Abspaltung, nur in krassen Extremsituationen, die bei Katalonien nicht vorlägen. Katalonien hätte nach Auffassung des Völkerrechtlers Grzeszick (Uni Heidelberg) schon Autonomierechte, es sei föderal unabhängig und es hätte volle demokratische Mitwirkung. Beim Kosovo habe es massive Unterdrückung und Menschenrechtsverletzungen gegeben (Tagesschau, Das Erste, 10.10.17). Letzteres war für die Entscheidung des Internationalen Gerichtshofs jedoch nicht Grundlage. Insoweit liegt also ein interessengesteuertes Recht bei Unabhängigkeitsbestrebungen vor, was aber Unrecht wäre.   
Spanien hatte den Kosovo als eigenständigen Staat nicht anerkannt. Putschisten sind die Katalanen nach derzeitiger Faktenlage jedenfalls nicht. Es liegt auch kein illegaler und gefährlicher Angriff auf die Verfassung und die Einheit Spaniens vor. Es fand ein unrechtmäßiger und aggressiver Eingriff der spanischen Regierung  (z.B. Gummigeschosse) bzgl. des Referendums statt. Im Kosovo bedurfte es nicht einmal eines Referendums. Der uneingeschränkte Rückhalt des Westens für die spanische Regierung ist politisch motiviert, denn es entspricht nicht der aktuellen Rechtslage. Die Aussage des spanischen Regierungssprechers zur gerichtlich angeordneten Untersuchungshaft gegen die katalonischen Regierungsmitglieder, Gewaltenteilung bedeute, daß die Verantwortung geteilt ist, weshalb es der Regierung nicht anstehe Vorgänge der Justiz zu kommentieren, ist nur die halbe Wahrheit. Öffentlich kommentieren sollte sie es nicht. Zumindest in Deutschland können aber die Dienstvorgesetzten der Richter eingreifen, wenn die Entscheidung völlig fernliegend oder abweging ist und sogar, wenn keinerlei sachliche Erwägungen für die Entscheidung maßgeblich waren (NJW 78, 824; 77, 437; Baumbach, ZPO, 72. A., 2014, § 227 Rn 59).
Soweit evtl. Forderungen Kataloniens nicht unverhältnismäßig waren oder der spanische Ministerpräsident regelmäßig selbstherrlich regiert hat, wäre eine Abspaltung trotz des knappen Wahlausgangs vertretbar.
Bzgl. der hohen Haftstrafen gegen die Separatistenführer am 14.10.19 fehlte den Medien jegliche Info, mit was dies vom Gericht gerechtfertigt worden ist. Der spanische Ministerpräsident und der Außenminister behaupteten nur, daß manin Spanien nicht wegen seiner Ideen verurteilt wird, sondern nur bei Verstößen gegen das Strafrecht. Diese Aussage macht jedoch nicht klar, ob das Anliegen der Katalanen im Urteil überhaupt   berücksichtigt und gewürdigt wurde. 

Die kurdischen Autonomieansprüche auf Grund und Boden sind historisch bedingt komplizierter, weil sie früher Nomaden waren, also eine feste Beziehung zu Grund und Boden fehlt, weshalb die Türkei grdz. nicht widerrechtlich handelt. Der Irak hatte Ihnen 1974 per Autonomiegesetz ein Stück Land zugebilligt, die Türkei jedoch nie. Volksgruppen bei ihrem Wunsch nach Eigenständigkeit zu unterstützen, wird ganz allgemein von der Politik verneint, weil das zur Zerklüftung vieler Staaten führen würde (Mit offenen Karten "Kleinstaat Kosovo", Arte, 24.05.08).
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Bei der Offensive der Türkei gegen die Kurden (YPG) in Syrien haben wir zwei widersprechende Meinungen vorliegen. Die Kurden, Deutschland und die EU sehen die Offensive als rechtwidrig an, was auch als gängige Meinung in den Medien zelebriert wird. Der Nato-Generalsekretär Stoltenberg sprach von legitimen Sicherheitsbedenken der Türkei (Tagesschau, 11.10.19) und Trump sagte, "Die Kurden ziehen ab. Das ist gut." (Heute, ZDF, 13.10.19); was 2 Tage später dementiert wurde mit einem Brief  Trumps v. 09.10.19 an Erdogan). Damit meinten wohl beide, daß die Offensive der Türken berechtigt sei, da laut Artikel 5 des Natopaktes offenbar auch eine Bedrohung durch die Kurden vorliegt, da sie als Terroristen eingestuft sind, und sie wegen der geringen Opfer vertretbar ist. Diesen Zusammenhang hatten die Medien jedoch verschwiegen und irreführend Syrien als Angreifer im Auge gehabt (Tagesschau, 14.10.19). Allerdings soll der Art. 51 der UN-Charta ein Eindringen in ein fremdes Land nicht erlauben, worauf sich Teile der Politik stützten. Z.B. hatten sämtliche Bundestagsabgeordneten am 16.10.19 (aktuelle Stunde) auch nicht zur Aufklärung der Rechtslage beigetragen, sondern nur das von ihnen vertetene Recht behauptet und sind weder auf das kurdische Terrorproblem, deren Besetzung von Teilen Syriens sowie auf die rechtliche Frage, ob ein Land auf ein anderes Land bzgl. einer Terrororganisation übergreifen kann, eingegangen. Sie hatten sogar behauptet, daß die Türkei die Flüchtlingssyrer zwangsweise in den Zonenstreifen überführen will, obwohl Erdogan ausdrücklich die freiwillige Rückkehr betonte (Heute, ZDF, 15.10.19). Stoltenbergs Aussage wurde so hingestellt, als seien die türkischen Interessen zwar legitim, was aber das Vorgehen der Türkei nicht rechtfertige. Darin liegt ein Widerspruch in sich, weil die Interessen dann nämlich nicht legitim wären. Die öffentlichen Debatten des Bundestages sollen offenkundig auch hier zur Verdummung des Zuschauers beitragen.
Die Kurden (YPG) hatten das Gebiet infolge der IS-Kämpfe immer mehr kontrolliert und es nun quasi für sich dauerhaft besetzt. Das die Kurden den Kampf gegen den IS nicht uneigennützig führten, war schon im Vorfeld klar. Ihr Bestreben war auch in Syrien ein eigenständiges Gebiet, daß sie nun stillschweigend wie Kriegsgewinnler beanspruchen. Insgesamt ist also nicht auszuschließen, daß die Kurden ihre Bestrebungen auch in der Türkei fortgesetzt hätten und sich dafür die Bedingungen durch die Landnahme in Syrien verbessert hätten. Die kurdischen Demonstranten differenzieren diesen Sachverhalt nicht und sind deshalb unglaubwürdig. Sie behaupten, sie ständen unter Kolonialherrschaft ("Die Kurden-Unterdrückung,Terroriosmus und Verrat; ZDFinfo; 29.01.20). Demgemäß gab zwar eine kurdische Identität, die im Laufe der Jahrhunderte gewachsen war aber mit regionalen Unterschieden (auch verschiedenen Religionen) und gegenseitigen Kämpfen der einzelnen Stämme. Diese Rivalität verhinderte die Entstehung zentraler Macht und eines gemeinsamen Königs. China hatte z.B. 206 v.u.Z. eine Einigung mit den Lokalfürsten zum chinesichen Reich vollzogen. Ansonsten galt weltweit Eroberrecht, daß die Einheimischen nur durch Aufstände rückgängig machen konnten.
Die Kurden haben sich durch ihren Nichtwillen zu einer Einigung eine äußerst ungünstige Rechtslage bzgl. ihres geforderten Anspruchs geschaffen.  Nach dem zweiten Weltkrieg ist man etwas vom Erobererrecht abgewichen zum Nationalitätenrecht. Deshalb gibt es jetzt die Konflikte in Nordirland, Kosovo, Katalonien, Basken etc. und deren Ausgang hängt aber mehr vom Willen des Hauptstaates ab.  
Hinzu kommt, daß die Kurden als Terrororganisation eingestuft sind, was Deutschland zwar anerkennt, aber sich anders verhält. Die Türken führen die Offensive, um einem evtl. umfangreicheren Kampf im eigenen Land vorzubeugen. Unter dieser Prämisse war rechtlich zu bewerten, ob das Verhalten der Türkei vertretbar ist, zumal in ein anderes Land interveniert wurde.

Allein Erdogans Prachtbau, der aber keine sonderliche Innenausstattung hat, könnte als übertrieben angesehen werden und erste Hinweise geben auf seine wahren Absichten, soweit der Bau nicht doch notwendig war. Der Haftbefehl gegen den vermeintlichen Putschverursacher Gülen sollte zumindest ein Indiz für die Richtigkeit von Erdogans Anschuldigungen sein, denn ein unrechtmäßiger Haftbefehl würde seine Glaubwürdigkeit schwer belasten. Eine rechtsstaatliche Vorgehensweise wurde von der Türkei ausdrücklich bekräftigt. Wenn hinsichtlich des Auslieferungsverlangens von mutmaßlichen in Deutschland lebenden Beteiligten die Politiker Merkel, Kretschmann, Gauck, Maas und andere das verneinen und dabei immer wieder den deutschen Rechtsstaat predigen, macht sie das gerade wegen der völlig anderen Verhältnisse hier verdächtig. Es entspricht auch nicht rechtsstaatlichen Regeln, wenn deutsche Politiker vom nichtzuständigen Erdogan die Freilassung von Deniz Yücel verlangen noch dazu, wenn im gleichen Atemzug Merkel und der Bundestagspräsident Lammert im Rahmen des türkischen Nazivorwurfs dies kritisieren, denn die deutschen Behörden (Kommunen) und Repräsentanten bzgl. des Auftrittsverbots türkischer Politiker würden lediglich im Rahmen der Verfassungsordnung handeln (Tagesschau, Das Erste, 09.03.17). Der Vorwurf, Daimler, BASF u.a.seien Terrorunterstützer stand nie Raum, sondern sie hätten Geschäftsbeziehungen zu Firmen gegen die wegen Terrorfinanzierung ermittelt werde (Heute, ZDF, 24.07.17). Die Maßnahmen der deutschen Politiker und der EU dagegen fußen nicht auf rechtsstaatlichen Grundsätzen, sondern bezeugen lediglich die Arroganz der Macht, sich über alles Recht hinwegsetzen zu können. Hingegen pochen sie auf das Recht beim angezeigten Tauschhandel der Türkei -so ein Tausch ist nicht rechtens- weil es nicht ihren Interessen entspricht. Sie hatten das Recht aber schon verletzt, weil sie die Ex-Generäle nicht ausgeliefert hatten. Auch die Aussetzung der Beitrittsgespräche wegen der Notstandsgesetze, der Verhaftungswelle (Tagesschau, Das Erste; Heute, ZDF, 24.11.16) etc. in der Türkei ist anmaßend, solange dessen Mißbrauch nicht belegt wurde. Hinsichtlich der Auftrittsverbote türkischer Regierungsmitglieder gibt es, wen wirds wundern, offensichtlich unterschiedliches Recht (bejahendes Versammlungsrecht, die Auffassung des BVerfG v. 10.03.17 (würde nicht für Staatsrepräsentanten gelten), türkische Auffassung (Wiener Abkommen über diplomatische Beziehungen). Die Befürwortung des US-Rakentenangriffe auf Syrien am 07.04.17 durch Erdogan hat zunächst dafür gesprochen, daß er es mit dem Recht nicht immer so genau nimmt, da ein syrischer Giftgaseinsatz nicht hinreichend belegt war. Diese Auffassung hat er später jedoch korrigiert, da er mit Putin eine dahingehende Aufklärung vereinbarte (Tagesschau, 03.05.17). Hinsichtlich des der Türkei vorgeworfenen Wahlbetrugs ist nicht geklärt, wann ein solcher vorliegt. Die Wahlbeobachter der OSZE und des Europarates haben dies jedenfalls verneint (Tagesschau, Das Erste, 17.04.17), nur Vorfälle soll es gegeben haben. Auch wenn Frau Illner von einer ehrlichen Debatte sprach in ihrer Sendung (ZDF, 20.04.17), wurde aber nicht geklärt, wann man von Wahlbetrug sprechen kann. Gleiches gilt für den Zeitpunkt der Wahl oder das es genügen soll, wenn eine "Venedig-Kommission" der Türkei ein autoritäre Zukunft bescheinigt. Die nachträgliche Stempelung der Wahlzettel kann, wenngleich das Wahlgesetz tatsächlich etwas anderes aussagen sollte, aber in der Sache rechtens gewesen sein, da sonst vielleicht Wahlrecht vieler betroffenener Bürger beschnitten worden wäre. Entscheidend ist allein, ob damit Wahlbetrug beabsichtigt war. Das ist jedoch aus den Medien nicht zu erkennen gewesen. Am 15.06.17 wurde in der Tagesschau lange über die Demo der Opposition CHP hinsichtlich der 25-jährigen Haftverurteilung des Oppositionspolitikers Berberoglu wegen Spionage berichtet. Als Gründe für die Demo wurde vom CHP-Vorsitzenden genannt, daß man Gerechtigkeit will und wie Menschen im Land leben und keine Journalisten oder Abgeordneten im Gefängnis sehen wolle. Letztere Forderung zeugt von einem falschen Rechtsbewußtsein, weil bei einer begangenen Straftat immer eine angemessene Verurteilung zu erfolgen hat. Auch fiel in dem Beitrag kein Wort, was an dem Urteil rechtswidrig gewesen sein soll.
Das Verdrehen von Sachverhalten und Rechtslagen ist nicht nur ein deutsch-türkisches Problem. Ganz allgemein ist hoheitliche Tätigkeit in Deutschland in dieser Art und Weise ausgerichtet, hat aber immer die Verfolgung bestimmter Regierungsinteressen als Ziel ohne Rücksicht auf die Rechte anderer.


Diese Nachricht vom selben Tage fand im Fernsehen keine Berücksichtigung. Das Urteil ist nunmal höchst undemokratisch.


Mit Ramelow und mit Gysi sowieso zeigen die Roten endgültig ihre schwarze Gesinnung.


Im Münchner Fall hatte der Bundesinnenminister de Maiziere gefordert, Shooter-Spiele zu verbieten. Dann sollte er auch gleich die Thriller verbieten, denn von diesen Filmen scheinen offenbar unsere Regierenden inspiriert zu sein. Im Fall Ansbach haben wir die Zusammenballung mehrerer Umstände. Ob dem Asylsuchenden das Abschieberecht richtig vermittelt worden ist, wissen wir nicht. Das Dumme war nur, daß das psychologische Gutachten diesmal richtig lag. Solche Gutachten nimmt aber keiner mehr ernst wegen der häufigen Fehlgutachten. Allerdings fackeln manche Ausländer dann nicht lange herum und machen gleich kurzen Prozeß.


Die Sorgen so mancher Bürger scheinen wohl berechtigt gewesen zu sein. Denn wenn eine Vorrangprüfung wegfällt, heißt das automatisch, daß der Bürger, der evtl. eine Chance auf Arbeit bekommen hätte, nun leer ausgehen muß. An dieser Feststellung würde noch nicht einmal eine bessere Arbeitsplatzsituation etwas ändern, weil dann immer noch ein gewisser Rest außen vor bleiben würde.

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Der Wortlaut Trumps als solches reicht nicht ansatzweise aus, Trumps Aussage so auszulegen, daß er zu einem Anschlag aufgerufen hätte. Aber die US-Verfassung begründet den Waffenbesitz damit, daß sich die Bürger gegen tyrannische oder illegitime Regierungen wehren können (RTL-nachrichten, 10.08.16).
Auch die Auslegung des Telefongesprächs Trumps mit dem Wahlleiter von Georgia am 04.01.21 ist falsch, da dies als Hintergrund hatte, daß Trump ihm offenbar Angaben bzgl. einer unkorrekten Stimmenzahl gemacht haben muß ("Sie wissen was gelaufen ist."; wozu die Medien die näheren Angaben verschwiegen) und den Wahlleiter darauf hinwies, daß die Nichtmeldung dieser Sachlage eine Straftat sei, also ein Risiko der Strafverfolgung besteht. Auch wenn Trump in seiner Amtszeit viel Unsinn gemacht hat (reiner teils willkürlicher Machtkampf allgemein und zwischen zwei großen Rivalen der USA), wird er wohl ansonsten den Wahlbetrug dadurch hergeleitet haben, daß die Medieninformationen so gesteuert waren, daß ihm das die notwendigen Stimmen gekostet hat. Man kann auch erkennen, daß der Arm der Demokraten weit reicht, sogar bis in die Republikaner hinein. Die Republikaner hatten das sich verändernde Machtverhältnis -insbesondere des Medieneinflusses- zu spät durchschaut. Trump hatte auch nicht -wie alle Medien suggerierten- zum Sturm auf das Kapitol (06.01.21) aufgerufen, sondern nur zum Marsch auf das Kapitol. Daraus machten die Demokraten und ausländische Staatsführer einen von Trump herbeigeredeten Sturmangriff, um ihn mittels Amtsenthebung für alle Zeit aus der Politik auszuschließen. In den Hauptnachrichten wurden jedoch solche Aussagen Trumps nicht belegt. Das bestätigt sich auch dadurch, daß erst die Aussage eines Jakob Jansley (QAnon, Teilnehmer beim Sturmangriff) mit demselben Grund als schwerwiegende Folgen für Trump dargestellt wurde, weil er angab, daß er dem Ruf des Präsidenten gefolgt sei (RTL-Nachrichten, 10.01.21). Es hätte dieses Zeugenbeweises an sich nicht mehr bedurft, da Trump selbst diesen angeblichen Aufruf bereits gesagt haben soll. Zudem kann man unter einem "Ruf" viel verstehen, auch ein Mißverständnis. Später sprachen die Demokraten davon, daß Trump die Massen so provoziert habe, daß sie gewalttätig wurden (Heute, ZDF, 19.01.21). Auch das muß erst belegt werden. Insoweit wollten die Demokraten anhand von Videomaterial und gleichzeitigen Aussagen Trumps belegen, daß die Demonstranten Trump nur noch als Aufforderung zum Aufstand begriffen haben konnten (11.02.21), was mißlang. Und das maßgebliche Wort "kämpfen" war auch von vielen Demokraten benutzt worden. Als Schwerpunkt stellte sich zusätzlich heraus, daß die Demokraten die Verfassung zu weit ausgelegt hatten, weil man mit einem Amtsenthebungsverfahren nunmal einen ehemaligen Präsidenten nicht mehr des Amtes entheben kann. Hinsichtlich des Vorwurfs des Wahlbetrugs bzgl. Briefwahl ist zumindest bekannt, daß es so etwas in den USA schon gegeben hat und es ist auch nicht vorstellbar, daß die Republikaner nur zum Schein die Wahlen in mehreren Bundesstaaten angefochten hatten. Die Vorgehensweise der Demokraten gegen Trump mittels Lügen und Unterstellungen ist unhaltbar, zumal man sich von ihm, wie wir sehen, auch mit legalen Mitteln entledigen kann. Der Unterschied der Demokraten zu Trump besteht also nur darin, daß sie in der Außenpolitik diplomatischer sind bei der Durchsetzung ihrer Interessen. Sie sind aber ähnlich dreist und mißachten wie die EU insbesondere das Recht. Deshalb sind sie gefährlich. Trumps Ära war quasi ein demokratischer Prozeß. Der US-Politik fehlt aber die Vielfalt, um wirklich demokratisch zu sein. Biden hat, um Trump in Zukunft nicht als ernsten Gegner wieder gegenüberstehen zu müssen, erkannt, daß man mit Klimapolitik, die auch Arbeitsplätze erhält und schafft, den Trump-Anhängern den Wind aus den Segeln nehmen kann.


In der Sendung Kontraste (ARD, 25.08.16) wurde letztlich die Nichtnennung ausländischer Straftäter favorisiert. Es gäbe eine klare Richtlinie, daß die Herkunft eines Straftäters nicht genannt werden soll, nur in Ausnahmefällen, wenn sie mit der Tat zu tun hat. Diese Regel hätten Journalisten in den 70er Jahren selbst eingeführt wegen der Diskriminierung von farbigen US-Soldaten in deutschen Zeitungen. Der Presserat sei zuständig für die Selbstkontrolle der Zeitungen und beanstandet immer wieder Artikel. Herr Tillmanns führte dazu aus, mit dieser Regel, dieser ethischen Norm wollen wir vermeiden, daß Vorurteile geschürt werden, daß plagativ einer ganzen Gruppe negative Charakteristika zugeschrieben werden, die eigentlich nur einem einzelnen durch sein Fehlverhalten zugeschrieben werden dürften. Der Medienforscher Prof. Pöttger sieht darin jedoch ein Schweigegebot, daß in gewisser Weise der journalistischen Aufgabe widerspricht, wenn wir überlegen, verträgt das Publikum diese oder jene Information, kann man dem Publikum diese oder jene Information zumuten. Dann können wir uns nicht mehr darauf verlassen, daß die Journalisten die Welt so öffentlich machen, wie sie tatsächlich ist.
Das die Beantwortung dieser Frage schwierig ist, steht außer Frage und ist, wenn das Kind erst einmal in den Brunnen gefallen ist, sprich eingetretene allgemeine Ausländerfeindlichkeit im Volk, noch komplizierter. Die Antwort des Herrn Tillmann zeigt aber nicht viel Kompetenz, weil sie sich nur auf die Richtlinie fixiert hat als starren Lehrsatz und ohne Begründung, wann eine ethische Grenze verletzt ist und so viel Bedeutung hat, einen Sachverhalt zu verschweigen. Das bezeugt eher Steuerungsaktivitäten des Presserates, was veröffentlicht werden darf, statt neutrales, abwägendes und kompetentes Gedankengut.

Grundsätzlich müßte man so daran gehen und sagen, es darf alles geschrieben werden, die demokratische Struktur wird "Auswüchse" schon ausgleichen. Ob die Diskriminierung von farbigen US-Soldaten schon solch einen unbehebbaren schädlichen Stand erreicht hatte, daß ein Eingreifen geboten war, statt auf den Selbstregulierungsmechanismus einer Demokratie zu vertrauen, wurde nicht erörtert. Letztlich stellt sich die Frage, wer darf im Extremfall eingreifen und zwar so, daß das auch demokratisch hinreichend legitimiert und kontrolliert ist. Da eine unveröffentlichte Sache nachhaltige Auswirkungen haben kann, bedürfte es hier eines ausgeklügelten Reglements. Ein Rat, Verein oder Verband erfüllt diese Anforderungen jedenfalls nicht.
In der total einseitig geprägten Sendung Kontraste (Das Erste, 15.09.16) wurde einem AfD-Anhänger vom Fernsehbefrager vorgeworfen, er sei fremdenfeindlich. Er hatte gesagt, er sei nicht fremdenfeindlich, da es um die Überflutung von 100000-ten Muslimen gehe, die nicht hierher gehören. Das sei nicht unsere Kultur, er wolle die nicht hier haben.
Ob eine solche Handlung vorliegt, bestimmt sich nach Art. 8 GG "Versammlungsfreiheit", Art. 9 GG "Vereinigungsfreiheit", Art. 16a "Asylrecht" (nebst Gesetz zum Asylverfahren, - sichere Herkunftsstaaten, - der EU, - Zwangsheirat, - Rechtsstellung, Aufenthaltsverordnung, Zuwanderungsgesetz, Genfer Flüchtlingskonvention), Art. 26 GG "Störung des friedlichen Zusammenlebens der Völker" und gesetzlichen Bestimmungen wie z.B. dem Strafrecht (§§ 166, 167, 130 StGB). Eine Versammlung muß lediglich friedlich verlaufen (inkl. Waffenfreiheit u.ä.). Das heißt, sie darf keinen gewalttätigen oder aufrührerischen Verlauf nehmen, bei der keine körperlichen "Handlungen von einiger Gefährlichkeit" auftreten könnten. Erst recht kann nicht jeder Rechtsverstoß die Versammlung unfriedlich machen (BVerfGE 73/206/248; 87, 399/406; Herzog in Maunz/Dürig; GG, 1998, 72). Im Rahmen des Vereinigungsrechts genügt ein Verbot infolge einzelner Verstöße nicht, sie müssen vielmehr kraft inneren Zusammenhangs mit der Vereinstätigkeit diese prägen (Scholz in Maunz/Dürig; GG, , 1998, 124). Die Vereinigung darf nicht gegen die verfassungsmäßige Grundordnung (Grundgesetz) gerichtet sein (BVerwG NJW 95, 2505). Gegen das Zusammenleben der Völker gerichtete völkerrechtswidrige Tätigkeiten sind verboten. Ein Verbot ist nicht gerechtfertigt, wenn Kritik an fremden Staaten geübt wird oder politische oder völkerrechtliche Kontakte mit bestimmten Staaten abgelehnt werden (Pieroth/Schlink, GG, 14. A, 841). Im Rahmen des Strafrechts dürfen Beschimpfungen von Religionsgesellschaften den öffentlichen Frieden und gottesdienstliche Handlungen nicht stören. Im Rahmen des § 130 StGB darf der öffentliche Frieden nicht gestört werden, wenn zum Hass aufgestachelt und zu Gewalt und Willkürmaßnahmen aufgefordert sowie die Menschenwürde angegriffen wird durch Beschimpfung, böswillige Verächtlichung oder Verleumdung.
Hinsichtlich des Vorwurfs Dobrindts (CSU Landesgruppenchef) zu Abschiebesaboteuren bei Hilfsvereinen und Anwälten (Illner, ZDF, 31.05.18) dürfte es sich wie bei der Bremer Ausländerbehörde nur um eine lukrative Einnahmequelle auf Kosten der Flüchtlinge handeln. 

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Politisch Verfolgte genießen entgegen dieser Veröffentlichung in der Tagesschau Asyl mit der Einschränkung der Drittstaatenregelung und sie Tatsachen vortragen, die die Annahme begründen, daß sie mit gewisser Intensität (BVerfGE 76, 143/157) gegenwärtig staatlich oder durch eine neue Macht gelenkt politisch verfolgt werden oder physische Vernichtung bestimmter Personen, die nach Kampf keinen Widerstand mehr leisten wollen, droht oder bei gezielter Vernichtungsabsicht der Aufständigen. Unruhen, Katastrophen oder Kriege reichen nicht (BVerfGE 80, 315/335). Eine zumutbare Zuflucht darf nicht möglich sein (BVerfGE 80, 315/342). Im Rahmen der Genfer Flüchtlingskonvention soll eine Aufenthaltserlaubnis für 3 Jahre inkl. Familiennachzug gelten, soweit nicht Fälle subsidiären Schutzes (z.B. drohende Folter- oder Todesstrafe) vorliegen (Aufenthaltserlaubnis 1 Jahr, Familiennachzug nach 2 Jahren (derzeit ausgesetzt)).

Das Urteil des OVG Schleswig hat nun dieses Recht bestätigt. Das Gericht meinte auch, für die Annahme, daß der syrische Staat jeden unter Generalverdacht stellt, der Opposition anzugehören, gäbe es keine Anhaltspunkte. Der ARD-Rechtsexperte Bräutigam sprach von einer gerichtlichen Sonderfallmeinung (Tagesschau, Das Erste, 23.11.16). In letzter Zeit hatten einige Gerichte eine andere Ansicht vertreten. Erklärt wurde das mit fehlender Kenntnis der Gerichte über die tatsächliche Situation und Verfolgung der Bürger in Syrien.
Die Frage des Zuzugs unterliegt in diesen Grenzen der gesellschaftlichen politischen Willensbildung. Die Sendung Kontraste soll bitte erklären, worin die Fremdenfeindlichkeit des AfD-Anhängers gelegen haben soll. Es ist nämlich keine zu erkennen.
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Die Äußerung des Herrn Tauber (15.01.17), es handele sich um maßlose und unberechtigte Vorwürfe, kann man bei o.g. wirklichen Rechtslage nur als Fake eines Spitzenpolitikers qualifizieren.


In der Dokumentation "Putins geheimes Netzwerk" (ZDF, 04.10.16) ist dargestellt worden, wer wohl miteinander etwas zu tun hat. Der Schwerpunkt, ob dies bewußt besteht und böswilligen Absichten dienen soll, war nicht ersichtlich, sollte aber suggeriert werden. Hier müßte die russische Politik trotzdem aufpassen, selbst wenn dies nur der Verteidigung gegen den Westen dienen sollte. Solches Verhalten versteht der westliche Bürger nicht. Es müssen trotz aller politischen Widrigkeiten, demokratische Strukturen erhalten bleiben. In der westlichen Welt besteht eine deutlich sichtbare Vernetzung mit gemeinsamen Absichten. Innerhalb Deutschlands gibt es auch ein deutliches Netzwerk der Politik, Richter, Entscheidungsträger, was an ihrer immer gleichen Methode der falschen Rechtsanwendung erkennbar ist und das schlicht und einfach darin besteht, dem Bürger seine Rechte so unauffällig es geht, zu verweigern. Mittlerweile ist die politische Berichterstattung häufig offensichtlich wahrheitswidrig. Auf welcher Basis das funktioniert, ist schwer einzuschätzen. Erstens gibt es sachlich kritische "Geister" nur selten. Zweitens wird das Auswahlsystem bei der Einstellung von Journalisten recht gut funktionieren. Drittens wird dem kritischen Journalisten, dem die Tragweite des Systems bewußt geworden ist, nichts anderes übrig bleiben, als mit den Wölfen zu heulen (EU-Abgeordneter Nico Semsrott (Kulturzeit, 12.12.22), der meinte, im EU-Parlament gäbe es diesbzgl. eine allgemeine Kultur des bewußten Wegschauens und des Ermöglichens) oder sich einen anderen Berufsweg zu suchen. Es ist halt nur zu deutlich, daß viele Journalisten bei der Tatsachenbewertung so extrem daneben liegen und ihre ständige suggerierende Wortwahl. Zudem wird z.B. bei den Reichsbürgern eine Reaktion als Aktion dargestellt, ohne auf die Ursachen einzugehen. Es hat auch lange gedauert und man hat erst aufgrund einer Studie festgestellt, daß AfD/Pegida-Anhänger alle möglichen Gründe haben. Was dabei noch nicht eindeutig rüberkam, ist der Zweck, nämlich ein berechtigter Protest an den bestehenden Verhältnissen überhaupt. Ähnlich läuft Journalistenverhalten ab bei Konflikten in aller Welt, in denen der Westen der Verursacher ist.
Wenn es als normal hingestellt wird, daß Journalisten gem. ihrer persönlichen Meinung berichten dürfen und es nur auf die Frage ankomme, daß es hier nur eines Gleichgewichtes bedürfe (Maischberger, Das Erste, 30.11.16), geht das zu weit. Das erschwert die Wahrheitsfindung erheblich oder sie wird sogar unmöglich gemacht. Im Übrigen hat diese Sendung nicht ansatzweise das Ausmaß der dadurch entstandenen negativen gesellschaftlichen Folgen erfaßt, die hinter der wohlwollenden Fassade bereits existieren, und sie hatte wohl eher den Zweck eines Feigenblattes.


Soweit die Kraftanstrengung aller Bundestagsparteien darin bestehen soll, der AfD Paroli zu bieten, geht ihr Aufruf im demokratischen Sinne zu weit. Die einzelnen Parteien sind in ihren Handlungen gegenüber ihren Wählern und nicht gegenüber der Kanzlerin verpflichtet. Zudem ginge ihr Aufruf deshalb zu weit, weil es Grundlage einer Demokratie ist, daß sich Parteien bilden können. Wenn noch dazu eine breite Wählerschaft diese Partei gewählt hat, würde so ein Aufruf eine konspirative Absicht der Kanzlerin gegen diese Partei und zugleich gegen die demokratischen Regeln bezeugen.


Herr Hofreiter hat mit seinem Aufruf am 23.11.16, sich den Demagogen, Nationalisten und den Autoritären entgegenzustellen den Pluralismus einer Demokratie mißachtet. So ein Aufruf könnte höchstens dann notwendig sein, wenn eine offensichtliche und erhebliche Gefahr für Leib und Leben droht. Es bedarf auch klarer Fakten hierfür. Im Augenblick ist es aber so, daß die etablierten Parteien in Bund und Land mit ihren ausführenden Organen sich gemeinschaftlich nicht an die Regeln der Demokratie sowie an Recht und Gesetz halten. Die derzeitigen Gegenbewegungen sind eine Folge davon und nicht eigenständig entstanden. Daß diese Gegenbewegungen individualistisch (nebst Unterwanderung mit Maulwürfen) nicht immer die Komplexität gesellschaftlicher Ansprüche, Notwendigkeiten und Rechte für alle Bürger erfassen, ist volkstümlich bedingt und hat mit staatsgefährdenden oder sogar staatsfeindlichen Verhalten nichts zu tun. Sondern es ist schlicht und einfach eine demokratische und wegen der Allparteienregierung notwendige Bewegung. Selbst das Verhalten von Reichsbürgern gegenüber Behörden oder bzgl. Zwangsversteigerung sowie Eintreibung nicht bestehender Schulden (Exakt, MDR, 13.07.16, 30.11.16; Doku "Reichsbürger gegen den Staat", Das Erste, Kulturzeit, 3-sat, 30.11.16) ist nur eine Folge und Gegenstück rechtswidrigen und gemeinschaftlichen staatlichen Handelns (unterlassene Verfassungsgebung, widerrechtliche Gebührenentstehung und Durchsetzung etc.). Sicher wird es auch Fälle darunter geben, die die Rechtslage falsch eingeschätzt haben, aber im Kern ist das die Ursache. Auch die Schießerei ist Folge dessen. Hier ist also kein Verfassungsschutz gefragt, sondern die Beseitigung staatlicher Mißstände und zwar so, daß der Bürger auf die Richtigkeit der staatlichen Entscheidungen wieder vertrauen kann. D.h., daß die Politiker, Behörden und Gerichte mit ihrem Täuschungsverhalten und Ignorierungen aufhören, zudem ihre Entscheidungen sachgemäß begründen, idR keine Rechtsaufklärung durch den Bürger betrieben werden braucht und der Instanzenzug nur selten in Anspruch genommen werden muß. De Maizieres Androhungen oder die verfassungsfeindliche sachsen-anhaltinische Einstufung der Reichsbürger sind deshalb nichts als Willkür eines Obrigkeitsstaates. Im Übrigen ist ein Beamter einem Willkürstaat nicht verpflichtet (Beamtenstatusgesetz § 7 Abs. 1 Ziff. 2; § 24 Abs. 1 Ziff. 2; § 33; § 38; § 47).

Am 06.12.16 zum Parteitag in Essen meinte die Kanzlerin, "Wer das Volk ist, das bestimmt bei uns noch immer das ganze Volk. Das bestimmen wir alle, nicht ein paar Wenige und mögen sie auch noch so laut sein."
Mit dieser Äußerung hat sich Frau Merkel schon wieder ins Fettnäpfchen gesetzt. Denn damit spricht sie auch der "friedlichen Demonstration" zur Wende, der Maidan-Bewegung in der Ukraine, dem "arabischen Frühling", den Demos in Polen, der Türkei usw. dessen Berechtigung ab, denn es war und ist immer nur eine Minderheit auf der Straße gewesen.

Unter "Zerrbilder" kann nach Merkels vorangegangenen Ausführungen (31.12.2016) verstanden werden, daß die Denkvorstellungen des Volkes bzgl. einer Demokratie falsch sind oder absichtlich ignoriert werden. Unter Demokratie sollte man zuallererst einen funktionierenden Staat gem. seiner Regeln verstehen. Zunächst besteht die Frage, ob der Wille des Volkes über die Wahlen durch die gewählten Parlamentarier auch in Gesetzesform umgewandelt wird. Die Gesetze sind jedoch immer weniger sachlich vertretbar und anwendbar, wie die häufigen behördlichen und richterlichen Fehlentscheidungen zeigen (z.B. Teile des BGB, SGB, der Agenda 2010, Rentenprivatvorsorge, Datenschutz, Diäten, Auslandseinsätze,das gesamte Gerichtsprozeßrecht, Straßenausbaukostenpflicht usw.), wobei auch eine Methode der absichtlichen Falschanwendung nicht zu übersehen ist. Insbesondere die Regeln bzgl. ihrer Umsetzung sind nicht vertretbar. Diese Regeln machen es der Politik, den Behörden und Gerichten leicht, sie nicht einhalten zu müssen, was auch massiv praktiziert wird. Man kann bei sachlicher Bewertung von deren Verhalten sogar behaupten, daß dies auf Anweisung und Duldung geschieht. Das ist dadurch offensichtlich, daß Entscheidungen der Behörden und der Parlamente bei Petitionen und Dienstaufsichtsbeschwerden mit Methode gängiges Recht mißachten und regelmäßig zum Nachteil der Bürger entschieden wird oder garnicht. Eine starke Beeinflussung von Richtern, Rechtsanwälten, Ärzten und Vereinigungen findet offenkundig statt. Die Medienlandschaft ist hier irgendwie mit eingebunden. Und wenn dann der Bundespräsident Steinmeier in seiner Weihnachtsansprache v. 25.12.18 meint, für Lösungen baue unsere Demokratie auf  Meinungsäußerung sowie das Streiten um Interessen und nicht wie in den sozialen Medien nur noch gegiftet werde oder Viele schweigen, will er übersehen, daß der Bürger diese Phase -ungehört durch die Politiker- bereits fruchtlos durchlaufen hat. Es handelt sich auch nicht um frustrierte Bürger (Berlin-Direkt, ZDF, 30.06.19). Der Sinn des Streitens ist nämlich, vertretbare Verhältnisse des Bürgers zu gewährleisten, was alle Politiker ganz bewußt dann ignorieren, wenn es um Erfordernisse eines Einzelnen geht. Wenn dem Bürger auch durch andere Umstände klar ist, daß die Regierung bewußt pflichtwidrig handelt, erübrigt sich ebenfalls jegliches streiten. 
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Steinmeier will garnicht wissen, warum es die Anfeindungen insbsondere aus dem Netz gibt und ob Klärung und Schlichtungsmöglichkeiten bestehen könnten, sondern unterstellt einfach nur, daß diese Anfeindungen eine böswillige Grundlage ohne Ursache haben, daß mit staatlicher Gewalt dagegen vorgegangen werden müsse und spannt dafür auch noch den unbedarften und noch dazu von den Medien irreführend informierten Bürger ein.



Die Digitalisierung wird vor allen Dingen dazu führen, daß die Niedriglohnjobs von Robotern übernommen werden. Dafür werden mehr qualifizierte Menschen gebraucht, die diese Maschinen programmieren, warten und Instand halten (Welt ohne Arbeit, Phoenix, 28.12.19). Soweit Merkel in der Neujahrsansprache 2019/2020 etwas irreführend von der Beachtung der Menschenwürde spricht, meint sie nicht, daß der Staat den Niedrigqualifizierten Arbeit bereitstellen muß (BVerfGE 97, 169/175). Der Staat muß nur für eine geeignete Qualifizierung Sorge tragen. Leider wird zu wenig davon gesprochen, warum Menschen nicht besser qualifiziert sind. Deshalb kann es auch möglich sein, daß man an anatomische -sprich geistige- Grenzen stößt. Diesen Menschen bliebe dann nur noch Hartz IV, Bürgergeld o.ä. Die deutsche Regierung hat sowieso mit der Menschenwürde so ihre Probleme. Erst als sich die Wahlergebnisse deutlich änderten, hat man die Schuld auch in den Hartz IV-Sanktionen bei verletzter Mitwirkungspflicht gesehen. Damit das aber keiner merkt, hat man ausgerechnet das Sozialgericht Gotha damit beauftragt, festzustellen, daß hier eine Verletzung des Grundrechts auf das Existenzminimum vorliege. Laut BVerfG gilt das aber noch nicht bei den unter 25-Jährigen (05.11.19). Insoweit hatten die Parlametarier betroffenen Bürgern über 10 Jahre lang ihrer Menschenwürde entzogen. Die Menschenwürde ist demnach keine starre Erscheinung, sondern wann eine Menschenwürdeverletzung vorliegt, wird von den Regierenden nebst BVerfG bestimmt. Es spricht auch noch keiner von einer Wiedergutmachung insbesondere bei denen, die unter den Folgen wie Obdachlosigkeit leiden. Auch die Möglichkeit einer Nichteinhaltung eines Termins beim Jobcenter wird von den Politikern offenbar bewußt als völlig ausgeschlossen angesehen, was realitätsfern ist. Grundrecht soll sein, daß der Mensch nicht als Objekt behandelt werden darf. Wenn man aber bedenkt, daß z.B. Justizzahlstellen Gerichtsgebühren fordern, die rechtswidrig von Richtern angesetzt worden sind, dieser Sachstand auf berechtigt begründeten Antrag hin von den Justizzahlstellen ignoriert und von den Richtern garnicht erst beschieden werden und auch das wiederum von der Behörde ignoriert wurde, kann man von einer Behandlung als Objekt durch den Staat sprechen (BVerfGE 87, 209, 228) und man hat keine Möglichkeit mehr dieses Unrecht zu beseitigen.
Objekte werden durch die Digitalisierung all diejenigen, die diese Medie (Internet, Handy etc.) nicht beherrschen oder bezahlen können (Doku: "Digitaler Zwang", tagesschau24, 29.05.23). Aber Bundesverkehrsministerium habe dazu gemeint, die Bundesregierung wolle die vitale Teilhabe von Menschen erhöhen. Wenn Unternehmen allerdings nur Online-Angebote machen, sei das eine privatwirtschafliche Entscheidung, darauf könne die Bundesregierung keinen Einfluss nehmen. Das kam der Sprecherin der Doku zwar spanisch vor, ging dem aber nicht weiter nach, anscheinend auch deshalb, weil ein Professor für Digitale Kommunikation Christian Stöcker (Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg) diese Auffassung bestätigt hatte. Der ist aber kein Rechtsprofessor.
Es ist nämlich so, zumindest all das, was die Existenz des Menschen gefährdet oder ungleich erheblich einschränkt (auch in der Privatwirtschaft), muß von den Regierenden beseitigt werden (Grundrechte). Dazu kann auch eine Vorgabe an die Unternehmen gehören (s. Grundrechtstheorie).       

Die EU hatte wohl vornehmlich den Zweck, ein ausreichendes politisches und wirtschaftliches Gegengewicht zu den USA, Russland und nun auch China aufzubauen. Das ist auch vernünftig. Man hatte sich daraus versprochen, vielleicht auch nur gehofft, daß dies mehr Arbeit und Wohlstand generiert wegen geringerer wirtschaftlicher Kosten. Aber als Nebeneffekt trieb Deutschland derweil die Minderung der Produktionskosten und des Staatshaushaltes voran (weltwirtschaftlich notwendig ?), während andere Länder im EU-Wahn das Geld großzügiger ausgaben oder schlicht schlechter wirtschafteten und haushalteten. Die Bankenkrise hat das Gefälle nur beschleunigt und vergrößert. Deutschland konnte durch die entstandenen geringeren Produktionskosten mehr Absatz und damit mehr Arbeit generieren, was aber derzeit zu Lasten der anderen EU-Länder geht. Am Beispiel Brexit, der offensichtlich auch mehrheitlich politischer Wille war (wenngleich mit einer Doku (02.05.19, ZDFinfo) eine unheimliche Allianz als Hauptgrund suggeriert wurde), sieht man, daß zumindest für viele britische Politiker die Nachteile der EU überwogen haben dürften. Es lag auch keine durchkalkulierte Täuschung der Wähler durch die Brexit-Partei vor (Doku "Angriff auf die Demokratie. Wurde der Brexit gekauft?", ZDFinfo, 02.05.19), weil auch bei der Europawahl am 26.05.19 eine Mehrheit der Briten trotz Kenntnis von der vermeintlichen Verschwörung ihre Stimme der Brexit-Partei gegeben haben.
Nicht ersichtlich ist, ob die Einschnitte beim Bürger, die den schwächeren EU-Ländern aufgezwungen werden, weltwirtschaftlich zwingend notwendig sind. Dazu fehlen bislang stichhaltige Aussagen von Experten.
Mit dem Begriff "Zerrbilder" jedenfalls liegt die Kanzlerin nun wirklich neben der Sache.
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Frau Steinke gehört der Partei Die Linke an und ist Vorsitzende des Petitionsausschusses des Bundestages. Mit diesem Spruch hat sie Werbung in der linken Zeitung zur Bundestagswahl 2017 gemacht. Man hätte es zwar noch verstanden, wenn sie es hinnehmen müßte im Petitionsausschuss überstimmt zu werden, aber es geht garnicht, wenn sie wieder besseres Wissen den Leuten weiß machen will, daß das Petitionsrecht eines der wenigen verfassungsmäßig garantierten Rechte sei. Das deutsche Petitionsrecht nach Art. 17 GG läßt nämlich zu, daß eine Petition ohne Sachbegründung beschieden werden kann. Der Bundestag und wenige Bundesländer sehen zwar eine Begründung vor. In der Praxis führt das aber weiterhin dazu, daß mehrheitlich eben keine sachgemäßen Entscheidungen ergehen. In der Rechtskommentierung wird zwar seit Jahrzenhnten von Fachleuten eine Begründungspflicht gefordert, dem weder Gerichte, Behörden und Petitionsausschüsse nachkommen. Dem Sinn und Zweck des Petitionsrechts entspricht das nicht. Die Pflicht zur sachgemäßen Entscheidung muß man in der Literatur mit der Lupe suchen. Neben den nur allgemeingültigen Regelungen im GG erwächst diese Pflicht zumindest für Beamte aus den Regelungen im Beamtenstatusgesetz. In ähnlicher Weise hat das BVerfG auf die Scheinklage der Opposition festgestellt, daß die Regierung dem parlamentarischen Informationsanspruch nachzukommen habe (07.11.17). Darauf, ob dies wahrheitsgemäß zu erfolgen hat, ist man nicht eingegangen. Das, was hier Regierung, Justiz und Parlamentarier betreiben, ist nichts weiter als Dummenfang.
Ganz kurios wird es, wenn sich Parlamentarier (Korte (Die Linke), Buschmann (FDP), Haßelmann (Grüne)) aufregen, wenn ihre Parlamentsanfragen von der Regierung widerrechtlich nicht oder besonders blöde beantwortet werden (Kontraste, Das Erste, 09.05.19). Diese Parteien machen es, wenn sie an der  Regierung sind, genauso.
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Daß der Petitionsausschuss häufig helfen könne, ist nun wahrlich eine Mär.
     

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Der ungewöhnliche Zuwachs bei der SPD (Stand 1/2017), der sich später noch etwas verbesserte, wurde als Schulz-Effekt gewertet. Was sich diese Wähler ausgerechnet von ihm erhoffen, ist schleierhaft. Selbst die Moderatoren der Hauptnachrichten des Fernsehens waren recht verwundert. Die Medien nehmen ihm den geläuterten Sozialdemokraten nicht so recht ab. Ehrenrührig ist auch nur, daß man zur Zeit der Einführung der AGENDA 2010 die Bankenkrise mit nachfolgenden Niedrigzins wohl eher nicht vorhersehen konnte, aber daß die weltweite Altervorsorge in risikofreie Anlagevermögen erheblich zu einer Zinserniedrigung beitragen wird. Daß mehr Ältere in Arbeit kommen könnten, dürfte ohnehin nur eine Hoffnung gewesen sein. Die Statistik, wem der Vorzug als Bundeskanzler gegeben wird (Stand 01.09.17), ist ein Fake, weil Angaben fehlen, wie und wieviele der anderen Befragten beide Kandidaten verneinten.

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