Der Trick mit weiteren Methoden des Wohnungseigentumsentzugs.

Noch im Jahre 2000 baute ein Bürger sein Haus auch unter Berücksichtigung der Regeln gem. dem Bundessozialhilfegesetz.

Der Inhalt des zweiten Wohnungsbaugesetzes findet sich z.B. konkretisiert im Arbeitslosenhilfebeiblatt der Bundesanstalt für Arbeit (2000) wieder.

Die 130 qm galten ohne das Erfordernis einer bestimmten Anzahl von Kindern. Dann kam das SGB II (Hartz IV) und die gesetzliche fixierte Regelung aus dem BSHG entfiel. Man überläßt nun wiederum in fataler Weise und bewußt, wie schon in vielen anderen Fällen, die Festlegung des Schonvermögens bei Wohneigentum den Richtern.

Und mit der Entscheidung des Bundessozialgerichts Kassel vom 07.11.06 wurden aus 130 m2 Schonvermögen für jegliche Wohneigentumsbesitzer nur noch 80 m2.

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Erstens ist so der Vertrauensschutz des Bürgers in ein jahrzentelanges geltendes Recht verletzt. Zweitens ist der Verlust eines z.B. mit 2 Kindern entstandenen Wohneigentums, nachdem diese ausgezogen sind, unvertretbar. Das Bundesverfassungsgericht hätte zumindest eine Schonfrist (bei eu-Verfahren, Umstrukturierung Kohlereviere, Wiedereingliederungswahrscheinlichkeit in den Arbeitsmarkt u.ä.) festlegen müssen. Wegen der willkürlichen Anhebung des Alters der Altersrente, denn sie entspricht nicht den praktischen Verhältnissen und erzeugt damit einen unrealen ALG II-Bezug, müßte die Wohnungsgröße ebenfalls unberücksichtigt bleiben. Ansonsten wären das Grundrecht der Eigentumsgarantie sowie die Regeln bei rückwirkenden Gesetzen gebrochen.
Drittens ist ein Hausbau mit nur einer Wohnungsgröße von 80 m2 (90 m2) bisher unüblich gewesen und in Zukunft wenig sinnvoll. Und da jetzt und in Zukunft schon ab einem mittleren Alter eine große Häufigkeit von zumindest zeitweiser Arbeitslosigkeit (ALG I - Zeit ist zu kurz) üblich sein wird, wäre ein Hausbau höchstriskant, auch wegen der Tatsache, daß sich nun das Schonvermögen aufgrund Behördenrichtlinien und der Rechtsprechung schneller verändern kann. Das ist mit dem Sozialstaatsprinzip unvereinbar und erst recht nicht unter den guten wirtschaftlichen Verhältnissen in Deutschland. Die einzige und auch statistisch erklärbare Absicht ist weiterer vorsätzlicher Wohneigentumsentzug. Der Staat betreibt Raubbau an seinen Bürgern zur Bereicherung anderer insbesondere seiner Mafia-Klientel.

Das, was diese zwei Gift und Galle Politikerinnen mit ihren Lügenreden am 15.11.06 geboten haben, ist typisch für die Macher (Mafia-Imperium lt. Frank Lehmann in christiansen, 05.11.06) in diesen Parteien, denn so machen sie es auch mit jedem "Querulanten" innerhalb ihrer Parteien. Weder die Finanzierung ist das Problem, noch müßten jüngere Arbeitnehmer dafür Nachteile in Kauf nehmen. Allein der Nichtwille aller Parteien würde derartige Verwerfungen zur Folge haben.
Diese Attacken erfolgten im übrigen zu einer Zeit, als das Kleingedruckte (z.B. Kinder müssen ihre Eltern mitversorgen und umgekehrt) noch nicht bekannt war.
Rüttgers seine Anspruchsvoraussetzungen zum ALG I über die vielen vorausgehenden und zusammenhängenden Jahre, leisten hingegen nur einem Hoffnungsdenken Vorschub, da es in Zukunft kaum noch langlebige Arbeitsplätze geben wird.
Das Kleingedruckte (ohne es zu benennen) im CDU-Programm war nun das Zusatzargument der Grünen Löhrmann zur Bundesdelegiertenkonferenz (01.12.06), wobei sie ansonsten nur noch das Neidargument "Jüngere erhielten weniger Arbeitslosengeld" vortrug. Das Argument hätte aber sein müssen, wieviel Einschränkung verkraftet Staat, Bürger sowie das Grundrecht und ist dies finanziell erforderlich und wie trägt dies arbeits-, familien-, sozial- und wirtschaftspolitischen Erfordernissen Rechnung. Also, mit ein paar Worten ist diese Frage nicht beantwortet.
Wenn Fritz Kuhn (Fraktionsvorsitzender Grüne) dort in seiner Rede behauptet, die heute praktizierte ALG II - Umsetzung der jetzt bestehenden Regierung, war so von den Grünen nicht angedacht gewesen, muß man den Grünen vorhalten, warum sie dies in der Formulierung ihrer Gesetze nicht so festgeschrieben haben. Die Ausrede, der Bundesrat hätte sonst das Gesetz nicht unterschrieben, ist kein ernsthafter Grund. Das alte Recht hätte als Druckmittel vollkommen genügt. Die Volksvertreter müssen auch in die Zukunft blicken in der Frage, ob mit einem Gesetz ohne sonderliche Gesetzesänderung Mißbrauch möglich wird. Wenn es möglich wurde, muß eine Partei den Betroffenen mangelnde Sachkompetenz oder fehlenden Willen vorwerfen, die Folgen daraus ziehen und dies entsprechend sanktionieren. Die Grünen-Fraktion geht aber auch nicht mit ihrem Antragsrecht gegen die Mißstände vor.
Aber die Sprüche des früheren Hardliners Fritz Kuhn und heute politisch bedingten Softy sind und waren ohnehin nie glaubwürdig. Nach der Offenlegung von Heinrich Bölls CIA-Connection (arte, 29.11.06), man denke an die den Grünen nahestehende Heinrich Böll-Stiftung, wären nun die Gründer der Grünen für eine Überprüfung dran, denn die waren und sind charakterlich (nach 30-jähriger Beobachtung) nie echte Grüne und Friedensaktivisten gewesen.
Zu den Ostermärschen 2007 hatten die Grünen Roth und Beck den Demonstranten eine Schwarz-Weiß-Sicht attestiert. Die meißten Aktionen (Frieden schaffen ohne Waffen u.ä.) würden wenig dazu sagen, wie internationalen Krisen, Gewalt und Kriegen begegnet werden könne.
Die Herrschaften zielen damit letztlich darauf ab, angeblich friedenschaffende Interventionseinsätze zu legitimieren, obwohl doch tatsächlich ein korruptes, kriminelles und Rechte des Bürgers mißachtendes weltweites System installiert werden soll. Montesquieus Systemvorstellung von einer Demokratie hat in der Praxis bewiesen, nicht in der Lage zu sein, friedliebende und damit zwangsläufig verbundene ausbeutungsfreie Verhältnisse in einer Gesellschaft herbeizuführen. Insbesondere ist ein Volkszusammenhalt nicht möglich und Organisationsfähigkeit fehlt, was zum einen an menschlichen Eigenheiten liegt, aber besonders darauf beruht, daß böswillige Kräfte zum Zwecke ihres Eigennutzes die notwendige Zusammenrottungsfähigkeit besitzen, dadurch demagogisch gezielt auftreten können und selbst in scheinheiliger Weise die Position und Führungsrolle der Opposition, Gegner, Opfer und Geschädigten besetzen.
Röttgens (Vorsitzender des auswärtigen Ausschusses) hielt ein außerordentliches Plädoyer (hartaberfair, ARD, 17.03.14). Er finde es inakzeptabel, so verstehe er auch die Position der europäischen Union und auch des Westens, Putin hat oder will mit seiner militärischen Aggression die Spielregeln zwischen den Staaten verändern. Das zwanzigste Jahrhundert war das blutigste Jahrhundert. Wir haben Weltkriege, Nationalismus und aggressive Ideologie erlebt und es gab eigentlich bis zu diesem Akt von Putin einen Konsenz, davon abzusehen, Machtansprüche mit militärischen Mitteln durchzusetzen. Wenn wir uns wieder darauf einlassen, daß Gewalt, Drohungen des Stärkeren wieder gilt in der Politik, dann sei das ein Rückfall in eine blutige Zeit. Diese Herausforderung müsse der Westen annehmen, nicht mit militärischen Mitteln, aber mit der Entschiedenheit des Willens, daß Unrecht, Gewalt, Militär, Nationalismus historisch und emotional begründet, daß wir das nicht akzeptieren, weil wir unsere blutigen Erfahrungen mit dieser Methode von Politik gemacht haben.
Das Problem dieser hochtrabenden gewaltfreien Sprüche liegt aber in der ungleich verteilten ideologischen und wirtschaftlichen Macht zwischen den Staaten. Am Beispiel der Ukraine sehen wir, die prowestlichen Bürger wollten offenbar nichts anderes als den Beitritt zur Europäischen Union. Und warum war das so. Weil sie der besseren westlichen Ideologie und Wirtschaftskraft verfallen waren. Den in diesen Punkten schwächeren Staaten bleibt somit garnichts anderes übrig, als sich mit Gewalt zu verteidigen.

Herr Stöver (Uni Potsdam, Zeithistorische Forschung), Historiker und Buchautor, meint, das Wettrüsten hat bei uns den Frieden garantiert. Die Bombe war der Garant für den Frieden, weil keiner den nuklearen Schlagabtausch wollte (kulturzeit, 3-sat, 30.03.07).
Am Beispiel der ungenehmigten Demonstration Kasparows (Schachweltmeister) und seiner Anhänger in Moskau am 14.04.07 und St.Petersburg (15.04.07), dem harten Einschreiten der Polizei und der nachfolgenden Rüge westlicher Staaten darauf wird immer wieder deutlich, wie die Russen (aber auch andere Länder) Lenins allgemeingültige Regel verschlafen haben, nämlich der Notwendigkeit der militärischen, ökonomischen und ideologischen Macht. Selbst Putin hatte das noch nicht richtig verstanden, wenn er feststellt, die russische Wirtschaft müsse sich infolge der Sanktionen neben den Einnahmen aus den Rohstoffquellen nun mehr anstrengen (Jauch, ARD, 16.11.14). Man begnügte sich stattdessen mit einer geminderten ökonomischen und ideologischen Macht, was zum Verhängnis wurde und weiterhin aktuell ist. Ein Volk ist insbesondere leicht ökonomisch und ideologisch manipulierbar. Die ökonomische Manipulation durch den Westen ist ständig präsent. Wenn nun die russische Regierung eine ideologische Manipulation durch Untersagung einer friedlichen Demonstration verhindern will und noch dazu mit Polizeikräften hart einschreitet, rüttelt sie jedoch damit an Grundfesten demokratischer Regeln und wird immer unglaubwürdiger und schadet sich noch mehr damit. Der Krieg wird so und schlußendlich mit freien Wahlen und westlich orientierten anfänglichen Oppositionskräften ohne Militäreinsatz gewonnen und das Land einverleibt. Die Vorgänge in der Ukraine zu Zeiten der "orangenen Revolution" und danach zeigen dies sehr beispielhaft.

In der Doku "Ukraine Im Fadenkreuz Moskaus" (Phoenix, 19.03.22) hatte der russlandnahe Janukowitsch die Wahlen 2004 gewonnen. Daraufhin war von Demonstranten der Vorwurf der Wahlfälschung erhoben worden, was zur orangenen Revolution wurde. Die Wahl wurde wiederholt und der westfreundliche Wiktor Juschtschenko gewann, aber er sei von dort kaum unterstützt worden. Nach der Doku "Ukraine Demokratie mit Hindernissen" (MDR, 11.12.13) und Wikipedia war Anfang der 90er Jahre mit US-Beeinflussung eine Oligarchendemokratie entstanden. Juschtschenko ist durch den amtierenden russlandfreunlichen Präsidenten Kutschma zum Ministerpräsidenten ernannt worden. Das Volk hatte dann aber von ihm ungewollt ihn wegen sozialer Wohltaten und westlicher Unterstützung 2004 letztlich zum Präsidenten gewählt. So kam ein Clan, dem auch die Oligarchin Tymoschenko angehörte (dem sie aber angeblich abgeschworen hatte), an die Macht. Juschtschenko schloß dann aber -womöglich auch zwecks eigener Bereicherung- mit den Russen einen korrupten Gasdeal, indem er die Einbindung eines Zwischenhändlers bei allem russischen Gas zugleich akzeptierte. Vorteil war, daß die Gaspreise von den Russen für die Ukraine erheblich gesenkt wurden. Das hatte Ministerpräsidentin Tymoschenko in ihrer Amtszeit massiv bekämpft, weswegen sie abgesetzt wurde. Eine Folge dessen war wiederum, daß dann Janukowitsch schon 2005 vom Parlament zum Ministerpräsidenten gewählt wurde. Durch westlichen Einfluß ist 2006 Timoschenko wieder Ministerpräsidentin geworden. Da Tymoschenko Juschtschenkos Vertrag 2009 eliminierte, ist wohl deswegen Janukowitsch 2010 wieder Präsident geworden. Ihr war dann der Prozeß gemacht worden, weil sie die Ukraine mit einem illegalen Gasabkommen mit den Russen im Jahre 2009 in die Verschuldung getrieben habe, da sie damit den Zwischenhändler ausgeschaltet habe. Sie erhielt 7 Jahre Haft und eine Geldstrafe von 137 Millionen Euro. In der Doku ist das als Schauprozeß im Namen der Oligarchen dargestellt worden. Sie war dann nach dem Regierungswechsel 2014 wieder auf freien Fuß. Gründe für ihre Freilassung sind nicht bekannt. Über YouTube meinte sie, sie sei bereit eine Kalaschnikow in die Hand zu nehmen und den Dreckskerl (Putin) in den Kopf zu schießen. Man müsse so alle Russen platt machen. Von Russland soll nicht mal ein verbranntes Feld übrig bleiben. Sie wünschte sich dauerhafte Sanktionen gegen Russland (Tagesschau, Das Erste, 25.03.14). Das hatte sie auch im Zusammenhang mit einer Präsidentschaftskandidatur gesagt.
Ihre Verurteilung war jedenfalls berechtigt gewesen, da der Deal 2009 tatsächlich den genannten Schaden für die Ukraine herbeigeführt hatte. Von einem strafmildernden Gegenschaden, den der Juschtschenko-Deal gemacht haben könnte, wurde nichts berichtet.
Die Wahl 2010 soll nach der Doku aber nur eine Protestwahl gegen Juschtschenko und Tymoschenko gewesen sein. Infolge hatten die USA für die nächste Wahl viele Kontakte mit ukrainischen prowestlichen Politikern, finanzielle Unterstützung gegeben (5 Mrd. Dollar) und schon ausgemacht, wer welche Führungsposten in einer neuen Regierung innehaben soll. Ebenso gab es massiven auch deutschen EU-Einfluß vor der Wahl 2014 (Monitor, Das Erste, 13.03.14). Der Dr. Daniele Ganser (Philosoph, auch Historiker, Zeitgeschichte und internationale Politik) hat aber als Drahtzieher des Umsturzes in der Ukraine die USA sehr überzeugend belegt (Buch "Illegale Kriege"; kla.tv/22044). 
In der Doku "Ukraine-Grenzland zwischen Ost und West" (tagesschau 24, 10.04.22) wird diese Geschichte für die Jahre ab 2000 einseitig dargestellt und wesentliche Zusammenhänge werden ausgeblendet (insbesondere Hergang der Wahl 2010 und die westlichen Einflüsse). Ansonsten hat tatsächlich die Zwangsverstaatlichung der Landwirtschaft in ganz Russland in den 30er Jahren statt stattgefunden (Grundlage dieser Gesellschaftsordnung), der sich Großbauern und Bauern widersetzt haben sollen (Doku "Stalin-"Der rote Zar", ZDFinfo, 18.04.22; "Sieg der Revolution", Phoenix, 09.02.07). Den Lohnbauern hatte man zur Erzielung eines Sieges der Revolution Land versprochen und ihnen dann zugeteilt gehabt. Aus den Dokus wurde deutlich, daß es infolge der Verstaatlichung eine Hungersnot mit vielen Toten gab. Aus Kulturzeit (3-sat, 30.11.22) geht hervor, daß die Zwangskollektivierung alle Bauern der Sowjetunion betraf und weil die sich wehrten, seien sie verbannt oder ermordet worden. Dramatischer Rückgang der Ernte sei die Folge gewesen und vom Rest mußte das Meißte für Exporte abgegeben werden, um die Industrialisierung voranzutreiben. Laut den Dokus (Phoenix,   "Despoten-Stalin", , 25.03.23; "Das rote Imperium", 05.10.23) hatte man nur die Großbauern wegen Unwirtschaftlichkeit enteignet und die Bauern hätte man gezwungen, in riesigen Kollektiven zu arbeiten. Die landwirtschaftliche Produktion sei dann aber kollabiert, weswegen die Hungersnot ausgebrochen sei.

Die Ukrainer haben längst begriffen, daß der Betrug im Westen über die Gerichte stattfindet. Putin beklagte, "Die Ukrainer geben unsere gemeinsame Tragödie der Kollektivierung, des Hungers Anfang der Dreißiger Jahre als Genozid aus." Hier kann man mangels weiterer Gegendarstellungen von seiten der Russen nur vermuten, daß Sabotage infolge staatlicher Auflagen zur Getreideabgabe (Geschichte der Ukraine-Wikipedia, die wohl berechtigt waren wegen des allgemein anerkannten Staatssystems durch das Volk) und wegen Planlosigkeit, unvernünftiges Wirtschaften oder Nichtbeberrschen von Wetterphänomen die Wirtschaft kollabiert ist. Lenin hatte auch ganz besonders vor einer Konterrevolution (inner- iVm außerstaatlichen Umsturzversuchen) gewarnt gehabt, gegen die man entschieden vorgehen müsse und die dann auch beachtlich war. Stalin hat diesbzgl. unverhältnismäßig agiert. Die Großbauern wurden wegen ihres hartnäckigen Eigentumdenkens auch als Reaktionär angesehen. Unter diesen Begriff fielen alle, die dem System feindlich gesinnt waren.
Der Historiker Guido Hausmann meinte in Kulturzeit (30.11.22), die Historikerkommission sei sich bzgl. der Genozidfrage uneins. Er meinte, Genozid läge beim absichtlichen Akt der Zerstörung oder Vernichtung einer ganzen Volksgruppe vor (nichtrussische Kasachen, Ukrainer,Wolgadeutsche). Man könne aber dafür auch ein breiteres Verständnis durch Hinzufügen von sozialen und politischen Kriterien haben, wie ein polnisch-jüdisch-ukrainischer Jurist im Jahr 1953 unterstellte. Es sei um die Zerstörung der Ukraine als Nation gegangen, denn die Bauern waren kulturelle Träger der ukrainischen Nation und auch die ukrainischen Intelektuellen seien verhaftet und zum größeren Teil auch erschossen worden. Das dahingehende plötzliche Umdenken bei den deutschen Regierenden erklärte er sich damit, daß man bisher russische Proteste fürchtete. Dieser politische Kontext habe sich nun wegen des Kriegs geändert.
Das ist alles nichts anderes als der übliche Dreh, daß man sich alles auslegt, wie es gerade genehm ist.
Da es das Problem mit den vielen toten Bauern in der ganzen Sowjetunion und auch in China gab, dürfte es eher an der reaktionären Haltung der Großbauern gelegen haben, die also auch Strafgesetze massiv gebrochen haben. Das gilt auch für intelektuelle Widerständler, die auch Kollaborateure gewesen sein können. Zu China wurde in der Doku "Mao-Der rote Kaiser" (ZDFinfo, 27.03.23) festgestellt, daß Mao die Bauern zum Klassenkampf aufgerufen habe gegen Gutsherren und Bourgeoisie, weil sie das Rückgrat der Konterrevolution seien. Auf dem Land wurde ebenfalls die Kollektivierung eingeführt. Es gingen aber viele Bauern stattdessen in die Städte, um dort zu arbeiten. Es sollen (offensichtlich auch wetterbedingt) die Ernten ausgefallen sein, weswegen Hungersnot eintrat. In der Doku über "Mao, der Diktator" (Phoenix, 05.01.23) wurde Mao als ein Mann beschrieben, der über Leichen ging und Millionen davon nicht scheute. Dieser Doku war aber eine einseitige Berichterstattung zu entnehmen, z.B., daß es auch Aktionen der USA etc. gab, die wohl erst zu Maos harter Hand führten, wurde nur beiläufig erwähnt. Es sind auch die Aussagen in der Doku schleierhaft, daß damals schon eine große Mehrheit der Chinesen ihn trotz seiner angeblichen "Schandtaten" verehrten, aber zugleich Maos Soldaten aus Angst ihren Soldatendienst verrichteten.
Es hängt also auch von der Schwere des Widerstandes ab, um die Art des Eingreifens der Sowjets zu bewerten. Ein Vorwurf könnte sich insoweit höchstens auf übermäßig unmenschliche Regierende stützen, aber nicht auf Genozidabsichten. Es kann aber auch hier Sonderfälle geben, nämlich dann, wenn die Regierung Millionen von Menschen laut Gesetz und anerkannten Rechts hätte wegsperren müssen, was aber praktisch nicht umsetzbar ist. Was macht man in einem solchen Fall? Das wird einer der Gründe sein, warum sich die Russen zu den Vorgängen nicht äußern und das Thema auch aus der Geschichtsliteratur verbannten - auch damals bei den sozialistischen Bruderländern. Warum die Sowjets ganz allgemein geschichtliche Problemfälle darin übergangen haben, ist nicht bekannt. 
Der 20. Parteitag der KPdSU (1956) meinte nach dem Tode Stalins 1953, daß man seine theoretischen und politischen Fehler verurteile und daß die Leninschen Normen des Parteilebens nun wiederhergestellt worden seien. Der Mörder von Trotzki (ermordet 1940, war Mitführer in der russischen Revolution), war von Stalin geschickt worden. Die KPdSU verehrte den Mörder aber noch 1960 für seine Tat ("Der Mordbefehl für Leo Trotzki", arte, 06.12.22). Trotzki wollte eine kommunistische Weltrevolution und machte wohl Interna der Sowjets öffentlich nebst einer Biografie über Stalin ohne Konterrevolutionär zu sein. Allerdings habe der Mörder behauptet, daß Trotzki eine Terrorgruppe aufbauen wollte, um Stalin und andere sowjetische Führer zu ermorden. Absprechen kann man Stalin allerdings nicht, daß er es durch seine Maßnahmen letztlich vermocht hat, Russland als Ganzes zu erhalten, weshalb es heutzutage auch wieder eine Verehrung Stalins gibt. Auf einem ganz anderen Blatt steht, daß der Staatsapparat eines Sozialismus/Kommunismus auch totale Unterdrückung möglich machen kann. Das Wahlsystem war auch nur eine Idee Lenins und wohl eher nicht vollkommen, wie die damalige Praxis gezeigt hat. Die stand aber unter dem Einfluß bestehender westlicher Verhältnisse, was eine theoriegetreue Praxis unmöglich machte. Stalins Verhalten dürfte aber schon die Anfälligkeit dieser Theorie belegen. Sie ist wie beim westlichen Demokratiesystem auch ebenfalls nicht in der Lage, aus sich heraus grobe Mißstände mittels der Art der Organisation des Staatssystems zu beseitigen.
         

Den Aufwand, den der Westen betreibt wegen eines Bandscheibenvorfalls ist geheuchelt, wenn man die Praxis im Westen mit derart erkrankten Menschen hier anschaut. Auch scheint es als erwiesen, daß Timoschenko tatsächlich Amtsmißbrauch begangen hat. Konkretes zu den ihr vorgeworfenen Taten findet man in den deutschen Medien leider nicht. Außer einem schon mafiös anmutenden Gerangel um Reichtum und Macht, an dem auch Timoschenko als Oligarchin beteiligt war, ist die Straftat Timoschenkos durch nichts widerlegt worden (z.B. Dokumentation: Ukraine-Demokratie mit Hindernissen, MDR, 11.12.13).
In der Gesamtschau kann man sagen, daß der Westen immer bemüht ist, echten oder vermeintlichen Regimekritikern die öffentliche Propaganda zu liefern, aber einzig zu dem Zweck, eigene statt demokratische Interessen zu fördern. Die Souveränität eines Staates wird zudem gern mal mißachtet.


Die Gründe, die Klitschko hier anführt (18.12.13, 25.01.14), muß er belegen können, denn sonst hätte er gar kein Recht, diesen Volksaufstand zu betreiben. Seine Werbung um Unterstützung durch den Westen ist höchst bedenklich. Er stellt sich hin und behauptet, die Ziele der Proteste seien allgemeiner Volkswille im Land (Report, ARD, 18.02.14). Wenn der Westen nicht wäre, säße er wohl längst hinter Gittern, weil ihm die Zerstörungsabsicht der verfassungsmäßigen Grundordnung vorgeworfen würde. Abgesehen davon ist bis heute lediglich klar, daß die Aufständischen eine Annäherung an die EU und Neuwahlen wollen sowie daß Janukowitsch sein Amt räumt, damit das Land demokratischer (westlicher?) wird. Aus welchen triftigen Gründen sie das wollen, ist merkwürdiger Weise noch nicht dargelegt worden. Das gilt auch für die nachträglich aufgemachte Forderung einer Verfassungsänderung, in der man die Einschränkung der Macht des Präsidenten verlangt. Es wurden zwar auch einmal von unseren Medien (ARD, Tagesschau, 24.01.14) mehr oder weniger wichtige soziale Mißstände genannt, die sie aber nicht im Rahmen der Ursache für die Demonstrationen nannten. Eine ukrainische freie Journalistin berichtete, daß man anfangs nur das Assozierungsabkommen mit der EU haben wollte und die Ukrainer würden im Vergleich zum Niveau in der EU in Armut leben. Das berechtigt weder die Demonstranten noch einen Teil der Bevölkerung dazu, den Rücktritt des Präsidenten durch Umsturz zu erzwingen. Im Nachhinein wurde auch bekannt (z.B. Tagesschau, ARD, 01.06.14), daß die Maidan-Aktivisten den Maidanplatz deswegen nicht räumten, weil sie erst neben einer landesweiten Befriedung ein Ende der Korruption erkennen wollten. Der Bundespräsident Gauck meinte, allein aus der Politik und der Zivilgesellschaft sei die Bewegung in der Ukraine entstanden (Tagesschau, ARD, 07.06.14). Aus einer Doku (Land im Ausnahmezustand, MDR, 05.06.14) kann aber sehr wohl US-Einfluß entnommen werden. Hingegen findet man z.B. in der Sendung Kulturzeit (3-sat, 04.03.15) entgegen den Fakten und zwangsläufig logischen Rückschlüssen eine völlige Falschdarstellung der Hintergründe für amerikanisches und russisches Handeln. Die Führung der Maidan-Aktivisten hat sich nie öffentlich gezeigt, hatte aber mehr Macht als Klitschko, wie aus vielen Nachrichten erkennbar wurde. Deshalb müßte es im Vorfeld Organisationsbewegungen gegeben haben, die in ein Vertrauen der Westukrainer in die Maidan-Bewegung führten. Über die (vermeintliche) Entstehung der Maidan-Bewegung wurde aber bislang nichts anderes berichtet, als daß sie sich aus westlich unterstützten Organisationen entwickelt hat (Yuriy Yakymenko, Rezumkow-Center für strategische Studien, Kiew).
Auch kann man mit vorgezogenen Neuwahlen durch Ausnutzung einer entsprechenden aber wieder vorübergehenden Stimmungslage im Volk (Umfrageergebnisse) eine Regierung zu Unrecht stürzen. Jedoch hat sich ohnehin die positive Haltung der Ost-Ukrainer zu ihrer Janukowitsch-Regierung trotz der Proteste nicht geändert (Brennpunkt, ARD, 19.02.14; Doku, Phoenix, 21.02.14). Deshalb ist die Einhaltung fester Wahltermine ein unbedingt demokratisches Erfordernis. Zur modernen Kriegsführung gehören aber auch die wirtschaftlichen Aussichten, die ein Volk durch den Wechsel der Regierung erwarten kann. Die Mogelpackung durchschaut der einfache Bürger aber nicht. Die westlichen kapitalorientierten Gesellschaften haben sich schon längst ausgerechnet, welchen Nutzen selbst eine hohe finanzielle Hilfe, sofern sie überhaupt geleistet wird, mit Zinseszins zurückgeholt werden kann. Wahrscheinlich hilft ihnen sogar die Interimsregierung (derzeitige Opposition) dabei. Und die deutschen etablierten Parteien (außer die Linke) wenden nun auch die USA-Strategie analog wie z.B. beim Irak an, indem sie imaginäre Tatsachen in die Öffentlichkeit bringen, um mit Sanktionen oder Kriegen drohen zu können. Z.B., welche Bürgerrechtsverletzungen meint die CDU und hat man die Schuldfrage schon geklärt? Eine schwerwiegende Bürgerrechtsverletzung wäre Wahlbetrug, weil sich dadurch die schlimmsten Systeme etablieren könnten. Bislang ist zwar Wahlbetrug behauptet, aber durch nichts belegt worden. Der Westen verdreht, wie er das auch bei seinen eigenen Bürgern gerne tut, die Rechtslage. Erst wird der Bürger (oder eben die ukrainische Regierung) mit Druckmitteln (Bürger: durchgehend rechtswidrige Behörden- oder Gerichtsbescheide; Staat: Demonstrationen mit Sanktionsandrohungen etc., sich abzeichnender Staatsverlust an den Westen) in die Enge getrieben und wenn er sich dann dagegen mit Gewalt wehrt, weil er kein anderes Mittel mehr zur Verfügung hat und nicht mehr anders kann, wird er dafür bestraft (oder eben bei der Ukraine werden Menschenrechtsverletzungen vorgeworfen mit sich anschließenden nun angeblich legitimierten Aktionen der Staatengemeinschaft).
Die bisherigen Machthaber haben wohl nur den Fehler gemacht, ihr Gerangel um Reichtum und Macht zu öffentlich betrieben zu haben, so daß dies sicherlich auch als Demonstrationsgrund diente und man damit eine ganze Reihe von Bürgern (nicht die Mehrheit) mobilisieren konnte. Und so wird demokratisches Recht verletzt, indem eine Minderheit, ohne Wahlen abgehalten zu haben, die Macht übernimmt (Poroschenke ist dann im Mai 2014 als einziger Kandidat mit 54% der Stimmen als Präsident gewählt worden.). Das funktioniert auch deshalb, weil die Mehrheit der anders denkenden Bürger dem Treiben tatenlos zuschaut (Ostukrainer). Es müßte bei den Forderungen von Demonstrationen, die einen Machtwechsel verlangen, soweit das berechtigt ist, neben der Angabe der Mißstände eigentlich nur darum gehen, zu sichern, daß die Wahlen ordnungsgemäß abgehalten werden. Die dafür erforderliche Medienvielfalt soll in der Ukraine recht gut sein, obwohl die Medienfreiheit gern vom Westen mißbraucht wird, um seine Ideologie des absolut demokratischen Westens (was der Wahrheit nicht entspricht) in dieses Volk hineintragen zu können. Mit zu viel Medienfreiheit kann also ein Land sich sein eigenes Grab schaufeln, wenn es nicht in der Lage ist, ideologisch und ökonomisch den westlichen Verführungen Paroli zu bieten.
Poroschenko, der seine Versprechen nicht erfüllte (gebrochene Reformversprechen, Korruption, aufkeimender Nationalismus), wurde bei der nächsten Wahl (2019) von Selenskyj (73%) abgelöst, mit dem auch die Russen sich bessere Beziehungen versprachen. Der hat aber dann nach russischen Berichten die Situation in der Ostukraine verschärft. Wenn nun im Russland-Nato Konflikt, der sich jetzt in der Ukraine entlädt (2022), von ukrainischen Vertretern behauptet wird, die Ukraine hätte garnicht in die Nato gewollt, wenn es nicht den Druck aus Russland gegeben hätte (AnneWill, Das Erste, 06.02.22), ignoriert man die geschichtliche Entwicklung, die dazu geführt hat (Nato-Osterweiterung; getürkte ukrainische Revolution 2014).
   

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Selbst die USA sind dazu übergegangen, auslandsfinanzierte Medien, die Einfluß erreichen können, abzuschotten. Wir sehen damit, der ideologische Einfluß gehört zum Machtpoker oder zur Verteidigung eines Landes dazu. Deshalb sind die bundesrepublikanischen Verlautbarungen der Medien und der Regierenden zur Pflicht der Staaten (Polen, Ungarn, Türkei, Russland u.a.) zur uneingeschränkten Medienfreiheit an den Haaren herbeigezogen.

Dieses vorläufige Abkommen zeigt Zeichen eines Kuhhandels. Erstens ist erstaunlich, daß die Regierung nach den Gewaltanwendungen so großzügig Zugeständnisse gemacht hat (Zeitpunkt der Neuwahlen?) und der Westen nachgiebiger war, als seine Drohgebärden. Zudem weiß nun offenbar keine Seite, wer mit den gewalttätigen Ausschreitungen begonnen hat. Nach Angaben der freien ukrainischen Journalistin hätten radikale Regierungsgegner dazu aufgerufen, wer registrierte Waffen hat, solle sie mitnehmen. Nach den Medienberichten sollen Scharfschützen der Regierung Demonstranten gezielt getötet haben. Soweit dies stimmt, läßt sich das nur so erklären, da die Regierung die Demonstranten als Terroristen eingestuft hatte und sie ähnlich wie bei den gezielten Tötungen mittels Drohnen, was die USA bei Terroristen als berechtigt ansieht, vorgegangen ist. Jedoch wurde nun in Monitor (ARD, 10.04.14) davon berichtet, daß Videobilder, Augenzeugenberichte und Mitschnitte des Funkverkehrs der Spezialeinheit der Janukowitsch-Regierung davon zeugen, daß es auch vom von der Opposition völlig besetzten Hotel Schüsse auf unbewaffnete Demonstranten und Milizionäre gab. Die Überprüfung der Schußkanäle in Bäumen bestätigte diese Erkenntnis. Die verwundeten Oppositionellen und Milizionäre hatten nach Arztangaben denselben Typ Schußverletzungen und Kugeln, was die Möglichkeit nicht ausschließt, daß noch andere Kräfte an den Schießereien beteiligt waren. Die Erklärungen der Staatsanwaltschaft würden auch nicht mit dem übereinstimmen, was die Ermittlungskommission ermittelt hat.
Ein Gesetz oder eine Gesetzesänderung bzgl. eines allgemeinen Strafgesetzes, damit die inhaftierte Timoschenko noch dazu rückwirkend freikommt, ist in rechtsstaatlicher Hinsicht sehr fragwürdig (starker Eingriff in das Strafrecht und in die 3-Gewaltenteilung), da sie wegen Amtsmißbrauch und auch wegen Steuerdelikten (ZDF-spezial, 22.02.14) verurteilt war. Eine Begnadigung ist wohl deshalb nicht in Frage gekommen, weil sonst ihre Verurteilung an sich rechtens geblieben wäre.
Eine Änderung der Verfassung auf seinen Inhalt von 2004 sagt nichts darüber aus, ob die aktuelle Verfassung demokratischen Ansprüchen nicht genügte.
Die Verpflichtung, Neuwahlen bis Ende 2014 abgehalten zu haben, könnte Janukowitsch dienlich sein, weil bis dahin die allgemeine Euphorie in der Bevölkerung verflogen sein dürfte. Man muß gespannt sein, wie die Oppositionellen die Ostukrainer auf ihre Seite bekommen wollen.

Das ukrainische Parlament hat jedoch am 22.02.14 Präsidenten Janukowitsch für abgesetzt erklärt (wahrscheinlich nach Mißtrauensvotum ?), was wohl nicht ganz verfassungsgemäß ist, weil vielleicht geregelt ist, daß es noch einer Rücktrittserklärung des Präsidenten bedarf. Fast alle Abgeordneten seiner eigenen Partei stimmten ohne Not gegen ihn, so daß eine Mehrheit von 328 Stimmen bei 6 Enthaltungen erreicht werden konnte (?). Martin Schulz (Präsident des Europaparlaments, SPD) sagte, es seien jede Menge Abgeordneter von Janukowitsch übergelaufen, ohne die Frage zu stellen, was die Ursache dafür war (maybritt illner, ARD, 20.03.14). Außenminister Steinmeier erklärte, wegen Janukowitschs vorherigen Flucht seien die Abgeordneten übergelaufen (Brennpunkt, ZDF, 05.05.14). In den Medien wurde berichtet, daß er in die Ostukraine gereist oder geflüchtet sei (z.B. ZDF-spezial, 22.04.12), bevor ihn das Parlament absetzte. Putin sprach von einer (offenbar) vorausgegangenen Besetzung des Präsidialamtes und des Regierungsgebäudes (Jauch, ARD, 16.11.14), wovon aber in den deutschen Medien nichts berichtet wurde. Janukowitschs Aussagen zu dieser Abstimmung (auch daß es kein ordentliches Amtsenthebungsverfahren gab und er und seine Familie von einer gewaltbereiten faschistischen Minderheit bedroht wurde und fliehen mußte - Pressekonferenz am 28.02.14) und das Verhalten anderer regionaler Abgeordneter der Regierungspartei, die sich auf einem Parteitag auf ihren Präsidenten eingeschworen haben (ZDF-spezial, 22.04.12) spricht kaum dafür, daß es sich hier um einen taktischen Schachzug derselben handeln könnte. Im Gegensatz zum akribisch nachkonstruierten Edathy-Fall hält es kein deutscher Journalist für nötig, dieses Problem ebenso aufzuarbeiten. Trotz der überhaupt nicht eindeutigen Sach- und Rechtslage besteht zwischen ihnen ein ungewöhnlich einseitiger Gleichklang (ist auch Meinung Platzecks (SPD); Illner, ZDF, 24.04.14). Selbst wenn man das Mainstream nennen würde, kann nicht ausgeschlossen werden, daß dahinter knallharte politische Steuerung steht. Der Westen hat eine Methode gefunden, die Grenzen der Demokratie immer wieder gekonnt zu verwischen. Es wird Janukowitsch stattdessen bescheinigt, in einer Parallelwelt zu leben und er würde mit seinen öffentlichen Aussagen höchtens Selbstdemontage betreiben. Das ist Unsinn, weil die Widersprüche in den Punkten, warum fast alle Regierungsabgeordneten gegen ihn gestimmt haben und wie die Amtsenthebung hätte tatsächlich vonstatten gehen müssen, unbeantwortet geblieben sind. Auch das Abkommen kann als nicht eingehalten angesehen werden, weil nicht der mutmaßliche Wille aller Vertragsparteien umgesetzt wurde. Das Problem könnte sein, daß Janukowitsch dann beim Wortlaut des Abkommens vielleicht hätte besser aufpassen müssen. Er war vielleicht zu unvorsichtig und könnte davon ausgegangen sein, daß er die Mehrheit im Parlament weiter hinter sich hat. Dazu hört man von den deutschen Fernsehanstalten nichts. Lediglich in Jauch (02.03.14) sprach Gysi (Linke) an, daß das Abkommen nur einen Tag gehalten hätte und gegen Janukowitsch zugleich ein Haftbefehl erlassen wurde. Aber keiner der Gesprächspartner ging auf diese wichtigen Themen ein. So geht man nicht an die Klärung einer Schuldfrage heran. Allein der auch eingeladene russische Journalist sprach an, daß es an Beweisen fehlt, daß Janukowitsch den Scharfschützen den Schießbefehl gab. Er hatte jedoch nicht das Format, die gesamte Rechtslage zu erfassen und demgemäß zu argumentieren. Jauch unterstellte zudem, daß eine öffentlich rechtliche Fernsehanstalt gegenüber einem staatlichen Fernsehen, wie das Russische, keinen Grund habe, die Wahrheit zu verzerren. Allein die Rechtsform sagt aber noch nichts darüber aus, wie wahr ein Sender ist, sondern es zählt allein das, was von dem Sender in die Öffentlichkeit gebracht wird und wie. Eine öffentliche Diskussion ohne Berücksichtigung vorausgegangener und aller wesentlichen Umstände ist keine ehrliche Debatte. Im Brennpunkt (ARD, 04.03.14) erklärte Jean Asselborn (im Vorsitz des UN-Sicherheitsrates), das Abkommen sei von den EU-Vertretern nicht unterschrieben worden, sondern nur paraphiert. Auch könne man in einer Revolte nicht jeden Schritt rationell verfolgen. Diese Äußerungen sind lediglich ein schlechter Versuch gewesen, die Nichteinhaltung des Abkommens zu rechtfertigen, haben aber mit der Sachlage und den Pflichten der Beteiligten nichts zu tun. Schlimmer noch, es riecht jetzt sehr nach einer absichtlichen Täuschung gegen Präsident Janukowitsch, der wahrscheinlich statt mehr juristischen Fachverstandes einzusetzen, zu vertrauensseelig war.
Insgesamt hat es im Augenblick eine Minderheit in undemokratischer Weise geschafft, eine Mehrheit zu entmachten. Die nächste Zeit und die Neuwahlen werden zeigen, in welcher Weise sich diese Minderheit im ganzen Land durchsetzen wird. Der Einsatz von Scharfschützen war, soweit von der Regierung beauftragt, trotz bewaffneter Demonstranten unangemessen. Die beabsichtigte Räumung des Maidan-Platzes mit 24000 Polizeikräften (tagesthemen, ARD, 25.02.14) wäre hingegen nicht zu beanstanden gewesen. Das Abkommen ist erst nach dem Scharfschützeneinsatz zustande gekommen. Die neue Regierung betreibt Siegerjustiz, weil sie, ohne den Hergang der Gewalttaten aufzuarbeiten, nur strafbare Handlungen der alten Regierung verfolgt.


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Im Fall von Belarus (ehemals Weissrussland) zeichnete sich ein ähnliches Szenario ab (10.08.20), wie in der Ukraine. Die Wahl wurde als gefälscht angesehen, weil die Opposition das so mündlich meinte, da angeblich in einzelnen Wahlkreisen sehr viel mehr Menschen für die Oppositionsführererin gestimmt hätten und man vermutete, man habe Wahlzettel verschwinden lassen (Tagesschau, 10.08.20). Die angeblich falsche Wahl, ein Wahlbeobachter, den man versuchte zu verjagen (warum?), die politischen Gefangenen (wegen was ?) und die langjährige Amtsinhaberschaft von Lukaschenko (Wieso ?) wurde als einziger Unmut der Bürger aber ohne Belege genannt. Die Meinung des russischen Außenministers Lawrow, die Wahlfälschung sei nicht zu beweisen (23.08.20), ist weit hergeholt, weil Insider-Zeugen etc. in einem Gerichtsprozeß das sehr wohl widerlegen könnten. Im Übrigen haben die Russen keine guten Rechtsberater, da sie immer nur fehlende Beweisbarkeit vorhalten. Stattdessen müßten sie zuallererst versichern, an einer Tat nicht beteiligt gewesen zu sein. Auch die Bereicherungshaltung führender russischer Staatspolitiker inkl. Putin hätte schon bei Zeiten über kurz oder lang als sicherer Sargnagel Russlands von der Staatsführung begriffen werden müssen.
Die Gründe der belarussischen Demonstranten reichen nicht für einen berechtigten Umsturz. Auch alle Berichte der deutschen Medien bis heute (30.08.21) haben nicht ein einziges Mal berechtigte Gründe für einen Umsturz erkennen lassen. Die Darstellungen in den deutschen Medien sind wieder einmal substanzlos aber massiv und geballter Einigkeit, um die angebliche Rechtmäßigkeit der Behauptungen und Absichten zu zementieren. Worin die Offenkundigkeit und Glaubhaftigkeit (beides Rechtsbegriffe) liegen soll, ist schleierhaft. Das der EU hinreichende Beweise bzgl. Wahlfälschung etc. fehlen, um Politiker von Belarus sanktionieren zu können, ging aber nebenher aus der Tagesschau (Das Erste, 28.08.20) hervor. Bei den vielen Demonstranten handelte es sich anfangs in Wirklichkeit nur um eine kleine Menge. Mittels der Proteste gegen Gewalt und Willkür, die in Wirklichkeit staatlich angewandt wurden wegen Verstoßes gegen das Demonstrationsverbot und Gewaltanwendung der Demonstranten zur Folge hatte, konnte man noch mehr Menschen, die den rechtlichen Hintergrund wohl nicht verstanden haben, mobilisieren. Die Belarussen kannten staatliche Gewalt bis dato nicht und das wurde nun von ihnen als Afront angesehen. In Anbetracht schon voller Gefängnisse hatten Polizeikräfte dann Folter angewandt. Die Demos verselbstständigten sich mit dem besonderen unzureichenden Grund, man brauche einen neuen Präsidenten. In Deutschland klärt man solche Probleme mit Wasserwerfern (z.B. Stuttgarter21) und mit saftigen Bußgeldern und ordentlichen Tagessätzen mittels Strafbefehlen (Bsp.: inszinierte Reichstagserstürmung; 30.08.20).
Allerdings geht aus der Doku "Weissrussland-Europas letzte Diktatur" (Phoenix, 05.03.22) hervor, daß es regelmäßig Repressionen gegen entschiedene Verfechter (NGO) von Menschenrechten im Land gäbe. Es gab Gefängnishaft wegen des Kampfes für Freiheit. Die Aktivisten kämpfen für die Rechte der Bürger und die Aufarbeitung von Greueltaten während der Sowjetzeit, was die Regierung ablehnt.Wie sie es taten, wurde nicht genannt. Ein Kameramann von Lukaschenko, der in Wahrheit zu den Kritikern gehörte und zu viel wußte (Was?), sei verschollen. Das riecht nach Spionage. Das Wahlergebnis 2010 wurde, ohne Belege zu benennen, heftig und mit Demos angezweifelt. Oppositionspolitiker und manche Demonstranten erhielten teils längere Haftstrafen (Haftgrund?). Allgemein kritisierte man die Ideologie (also das Staatssystem), zeigte Lukaschenko, wie er einen Betriebsleiter entließ und mit Gefängnis drohte wegen unterlassener Malerarbeiten und zerbrochener Scheibe in einem Produktionsraum. Der Regierung wurde von der Opposition vorgeworfen, wirtschaftlich schlecht dazustehen, Belarus von Russland abhängig sei und sich die Regierung auch an den Westen gewandt hatte. Lukaschenko soll wohl Sündenböcke bei 400000 Menschen ausgemacht haben, die nicht arbeiten würden und hat dazu im Jahre 2015 ein Dekret Nummer 3 erlassen, wonach diese Menschen (sogenannte Schmarotzer), Studenten und Rentner einen Betrag in Höhe eines Monatslohns an den Staat zahlen sollten. Dazu gab es dann Demonstrationen, gegen die der Staat polizeilich vorging. Warum, wurde in der Doku nicht genannt. Man fragt sich hier erstens, welche Regelungen Belarus hinsichtlich der Beschäftigtenlage (Arbeitslosengeld etc.), zur Arbeitspflicht (?) bei Studenten und Rentnern hat. Das muß eigentlich reichen. Es scheint aber eher Leute ohne Arbeit zu geben, die kein Arbeitslosengeld etc. beantragt haben, da ja auch Studenten und Rentner zu zahlen hatten. In dieser Situation und beim Betriebsleiter hat Lukaschenko aber gezeigt, daß er unsachlich (willkürlich) an das Problem herangegangen ist. Es wurde desweiteren behauptet, daß es Betrug bei Lohnzahlungen, ungerechtfertigte Nichtverlängerungen von Arbeitsverträgen, rechtswidrige Gerichtsentscheidungen gäbe und die Medien würden die "Wahrheit" nicht bringen. Die Mehrheit der Bevölkerung scheint das alles aber nicht zu stören, weil sie als verstumpfte und eingeschüchterte Generation bezeichnet wurden.
Erkennbar war, daß die Opposition von sich aus westliche Unterstützung suchte, vorstellig wurde beim Europäischen Parlament und ungehalten reagierte, weil man dort auf die staatlichen Repressionen (Verbot der Demos und das polizeiliches Vorgehen gegen Demos etc.) kaum einging. Nunmehr ist Hauptthema der Opposition Wahlfälschung ohne hinreichende Belege dafür und alles, was mit den damit verbundenen Demos zusammenhängt. Anlaß für weitere Gründe gibt Lukaschenko anscheinend nicht mehr.

zdf2.jpg (10625 Byte)Heute-Journal, 28.05.21 (12 MB)

So ist dann auch dieser Beitrag im ZDF völlig neben der Sache. Handlungen des Staates infolge von ungenehmigten gewalttätigen Demonstrationen als "Verbrechen" zu nennen, bedarf einer Prüfung auf Verhältnismäßigkeit der polizeilichen Gewaltanwendung.

Die Auffassung dieses Richters (zum Thema "Gewalt beim G20-Gipfel in Hamburg" in der Sendung "Alles was recht ist-Wehrhafte Demokratie" (Phoenix plus, 07.03.23)) auf Belarus angewandt würde bedeuten, daß die deutschen Medien, Politiker und Juristen hätten belegen müssen, daß in Belarus die polizeilichen Vorgänge und Strafurteile nicht öffentlich debattiert wurden. Da sie das nicht taten, muß man von einem willkürfreien staatlichen Verhalten in Belarus ausgehen. Im Übrigen hatte man in den Medien bzgl. der G20-Krawalle auch nur bekannt gegeben, daß es Linksextreme seien, was sie getan haben, wie gefahndet wurde, zu welchen Straftaten sie verurteilt wurden und Mitläufer schuldhaft handeln würden. Von der Verteidigung wurde lediglich die Äußerung gezeigt, daß das Demonstrationsrecht unberücksichtigt geblieben sei und deshalb die Anklagen verfassungswidrig seien. Eine Demo gegen die Urteile zeigte man noch.
Das ist keine öffentliche Debatte darüber, ob rechtsstaatlich gehandelt wurde.

Es ist erkennbar, daß die Oppositionellen nur hoch pokern. Die EU-Sanktionen, die wegen der Zwangslandung der Ryan-Air-Maschine in Minsk und der Festnahme des Bloggers Protasewitsch (hat Proteste gegen Lukaschenko organisiert) und seiner Freundin, erfolgten, würden die beiden Staatschefs Gefühlsausbruch nennen. 
Wegen des Wahlbetruges hätte aber erst eine Gerichtsentscheidung abgewartet werden müssen. Notfalls kann man so eine korrupte Justiz nachweisen und damit dann auch einen Wahlbetrug unterstellen. Die lange Amtsinhaberschaft von Lukaschenko ist Folge der Verfassung, der Wahlergebnisse und des Handelns der Volksvertreter, die offenkundig bislang keine Verfassungsänderung angestrebt haben (auch nicht von der Opposition im Parlament), und alles wäre so an sich legitim. Richtiges Mittel ist, daß erkennbar (z.B. echte Großdemos in sehr vielen Städten) die Mehrheit des Volkes mit plausiblen Gründen die Lukaschenko-Regierung nicht mehr haben will. Es wurden zwar in den Medien schon scheinbar viele Demonstranten und Streiks gezeigt, aber keine konkreten Zahlen und Orte genannt, erst recht nicht gesicherte Daten. Zwei Generalstreikaufrufe  wurden von den Werktätigen kaum wahrgenommen, z.B. weil sie Geld verdienen müßten (Tagesschau, 26.10.20 u.a.). Auch jeweils medienwirksam gezeigte 1000 Frauen und eine kleinere Studentenzahl ändern daran nichts. Das Ganze zeigt, daß man sehr wohl mit einer Minderheit eine Regierung stürzen kann. Wie die EU Wahlfälscher ausmachen konnte, die sie deshalb dann sanktionierte (Tagesschau, 14.08.20), ist schleierhaft. Die Forderungen von Exil-Belarussen auf Verhinderung eines Genozids etc. bei der EU lassen allerdings irgendwelche Machenschaften vermuten, da kein Genozid vorliegt oder belegt ist und die staatliche Gewaltanwendung eine Zwangslage und Folge widerechtlicher Proteste war, aber dann nicht mehr verhältnismäßig gewesen ist. Auch ist es noch kein Beleg, wenn die Opposition vermeintliche 100000 Menschen in einer Stadt auf die Straße bringt und Lukaschenko nur 10000 mit Bussen aus der Provinz holen muß (Fahrtkostenproblem; 16.08.20). Die Opposition wirkt vermeintlich überzeugend, wenn sie eine Großstadtbevölkerung hinter sich bringen kann. Das gilt auch für die in den deutschen Medien gezeigten vielen streikenden Arbeiter dieser Stadt. Ob nur die langjährige Präsidentschaft Lukaschenkos inkl. angeblich manipulierter Wahlen oder noch etwas anderes die Leute auf die Straße gebracht hat, ist nicht erkennbar. Jedenfalls scheint die Volksmeinung insgesamt eigentlich durchwachsen zu sein (Weltspiegel, Das Erste, 23.08.20). Diktatorische Gängeleien des Staates und angebliches Verbot der Meinungsfreiheit waren bei den Befragungen von Nichtdemonstrierenden auf dem Lande noch nicht einmal herauszuhören. Eine Demonstrierende sprach von Gewalt seit 26 Jahren (20.09.20), was aber noch nie Thema in den Medien war.
Eine Dokumentation "Aufbruch in Belarus" (arte, 25.09.20) berichtete von einer kleinen Gruppe Jugendlicher, die bzgl. hoher Strafen wegen Drogenbesitzes auch bei kleinsten Mengen sich seit Jahren engagieren und deswegen staatlicher Strafverfolgung mit Gefängnis ausgesetzt sind. Gleiches finde statt, wenn man sich für die Opposition engagiere oder nicht genehmigte Demonstrationen abgehalten werden. Die Opposition würde als Feind angesehen. Im Bericht wurde die Gruppe als Aktivisten dargestellt und es wurden angeblich grundlose Verhaftungen behauptet. Kaum eine Oppositionspartei wurde zur Wahl zugelassen. Davon, daß die Betroffenen ein Gericht angerufen haben, wurde nichts berichtet. Die Wahlen seien undemokratisch. Man wolle Freiheit, Gerechtigkeit, Demokratie und ein besseres Leben. Konkretes zu allem wurde nicht genannt. Der Vorwurf des radikalen Vorgehens der Sicherheitskräfte kann daneben liegen, wenn tatsächlich subversive Kräfte hinter allem stecken.
Auch diese Doku überzeugt nicht. Die Strafverfolgung wegen Drogenkonsums würde lediglich manchen westlichen Maßstäben nicht entsprechen, ist aber kein Umsturzgrund. Warum viele Oppositionsparteien nicht zur Wahl zugelassen wurden, ist nicht erklärt worden. Gleiches gilt auch für die Doku vom 02.03.21 über russische Widerständler. Das ist alles ohne Substanz.
Und die Oppositionsführerin treibt Brüssel unverhohlen an, etwas gegen Lukaschenko zu tun und verlangte härteres Vorgehen (21.09.20). Der Mitstreiter von Nawalny Leonid Wolkow verlangte, man solle lieber die Oligarchen sanktionieren, das könne vielleicht zu Nervosität und Spaltung führen (22.02.21). Das alles riecht nach Sippenverhalten. Die Katalanen haben ein ähnliches Verhalten, z.B. wenn es um die Schuldfrage bei einem leichten Autounfall zwischen Katalanen und Nichtkatalanen geht, wird von den Passanten nur der Nichtkatalane beschimpft.
   
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Lukaschenko hat dann aber Neuwahlen angeboten, wozu es eines Referendums zur Verfassungsänderung bedürfe. In einem EU-Gipfel erkannte man laut Merkel am 20.08.20 das Wahlergebnis nicht an, forderte Gespräche zwischen Führung und Opposition, wie er von der Opposition vorgeschlagen wurde (Koordinierungsrat) und weder die EU noch Russland würden sich von außen einmischen. Das ist aber ein Widerspruch in sich, da man sich beim angeblichen "Wahlergebnis" und der "Vorgehensweise zur Befriedung" schon eingemischt hat. Der Koordinierungsrat wäre zudem nicht demokratisch legitimiert. Man kann damit den mehrheitlichen Volkswillen umgehen. In Chile (25.10.20) gab es ein Referendum bzgl. der Art der Besetzung des Rates. Das ist demokratisch. Diese Besonderheit hatten die deutschen Fernsehnachrichten verschwiegen. Die belarussischen Demonstranten verlangten hingegen einfach so neue Wahlen ohne Lukaschenko (Tagesschau, 19.09.20). Ein plausibler Grund hierfür (z:B. Verbrechen von Lukaschenko) wurde nicht genannt, weshalb so eine Forderung verdächtig wirkt. Die Aussage, "Friedliche Demos" (Verlautbarung deutscher Medien) selbst bei erkennbar fehlenden mehrheitlichen Volkswillens (Beleg: Verweigerung von Generalstreiks von den Werktätigen, abgesehen von kleinen Ausnahmen) sagen nichts darüber aus, ob es sich um einen Umsturz handelt oder nicht. Inzwischen behaupten die EU und Merkel schlichtweg, die beschlossenen Sanktionen würden diejenigen stärken, die sich für Meinungs-, Demonstrationsfreiheit und für ein transparentes Land Belarus einsetzen (02.10.20). Sie verschleiern so die beabsichtigte Vereinnahmung von Belarus durch die westliche Welt. 
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Nach der augenblicklichen Sach- und Rechtslage (26.08.20) ist das Vorgehen der Staatsorgane in Belarus mit Ausnahme der wohl unverhältnismäßigen Übergriffe verfassungsgemäß. Nebenher wurde bekannt, daß ein Schriftsteller  verhaftet worden sein soll (29.07.20) als ausändischer Agent, der die Ereignisse in Belarus gesteuert habe (hartaberfair, Das Erste, 07.09.20), wovon die deutschen Medien unüblich aber nichts berichtet hatten. Die Behörden von Belarus müßten also quasi diese Tathandlung nur vorgetäuscht haben, was merkwürdig wäre. Merkel forderte die politische Führung auf, die "politischen Gefangenen" freizulassen und man müsse das Recht auf freie Meinungsäußerung respektieren (06.02.21).
Da aber noch nicht einmal davon berichtet wurde, daß die Demonstranten gerichtlich gegen das Versammlungsverbot vorgegangen sind und auch nichts über die ordnungs- und strafgerichtlichen Verfahren, ist diese Forderung aus der Luft gegriffen.
Der Knackpunkt des Ganzen ist doch, daß erkennbar werden muß, daß der Staatsapparat schwerwiegend nicht bereit ist, Menschenrechte zu respektieren, also auch, daß rechtswidrig gegen Klagen und Petitionen entschieden wird. Das müßte eindeutig feststehen. In die "inneren Angelegenheiten" dürfte außer (UNO-Mandat ?) in vertretbaren Fällen nicht eingegriffen werden. Die Demonstranten würden, wenn sie recht hätten, womöglich  vor dem Dilemma von Repressalien stehen und es würde alles komplizierter. Man wäre gezwungen quasi im Untergrund eine Umsturzbewegung auf die Beine stellen, die auch mehrheitlich vom Volk unterstützt wird. Da kann es politische Gefangene und sogar Tode geben. Das träfe umgekehrt auch für Widerstandsbewegungen in den westlichen Staaten besonders zu, weil sich die anderen Staaten nicht in deren inneren Angelegenheiten einmischen. Man muß also mit den legitimen Mitteln, die zur Verfügung stehen, eine Mehrheit mobilisieren, die zumindest erkennen läßt, daß sie die Demonstranten unterstützen. Alle wird man nicht zu gleicher Zeit auf die Straße bringen können. Der wirkliche allgemeine Volkeswille muß für jeden ersichtlich werden. Der Weg über Parteibildung und Parlamente ist fast unmöglich, weil die anderen Parteien, Verfassungsschutz und Medien sich die passenden Argumente einfallen lassen, um so eine Partei zu diffamieren. Bei der AfD hatten sie da leichtes Spiel, weil sie auch angreifbare Anhänger hat, die unqualifiziertes Zeug reden, statt die Mehrheit qualifiziert für sich zu begeistern. Solchen Staaten wie Belarus könnte man wiederum garnicht vorwerfen, daß er Einfluß nimmt auf einen Wahlausgang, weil die Opposition wegen ihrer deutlichen Minderheit klar gezeigt hat, keine demokratische Legitimation zur Staatsübernahme zu haben und sie quasi nur westlich manipuliert ist. Bei dieser Symbiose ist es schwer auseinanderzuhalten, handelt es sich nur um rein oppositionelle innenpolitische Absichten oder schon um westliche Unterwanderung. Letzteres wäre nach Strafrecht eigentlich Vorbereitung eines Hochverrats. Das Strafmaß würde sich höchstens mildern, wenn der Staat selbst die Ursache des Problems ist. Sind diese Leute erst einmal im Parlament drin, hat der Westen mit Hilfe seiner Tricks und Verlockungen leichtes Spiel, daß Volk für die Opposition zu begeistern. 
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Die Regierung von Belarus hatte am 23.05.21 ein Ryanair-Flugzeug zur Landung bewegt, weil es angeblich eine Bombendrohung gäbe. Ein in Warschau lebender Blogger und seine Freundin, die sich im Flugzeug befanden, wurden infolge festgenommen, die Lukaschenko als Terroristen bezeichnete. Ob es tatsächlich eine Bombendrohung gab, ist noch nicht aufgeklärt. Bei dieser Sachlage brach wieder einmal ein Shitstorm westlicher Politiker und Medien gegen Lukaschenko los und Sanktionen wurden erlassen. Da die Situation nicht eindeutig war, weil das Luftverkehrsrecht solche Sonderfälle zuläßt, hat der Westen willkürlich gehandelt. Er hätte sich zuerst Gewißheit über die Sachlage verschaffen müssen. Das war aber am selben Tag nicht möglich und ist auch aus den unsubstantiierten Aussagen der Politiker zu erkennen. Das alleinige Argument, daß man den Gründen von Belarus nicht glaube, reicht nicht und ist keine Nachforschung. Dann wurde die Aussage der Blogger ohne das es Belege gab, als erzwungen hingestellt. Der Blogger sagte, "Ich habe Massenproteste in Belarus organisieren wollen.". Seine Freundin sagte, "Ich bin Herausgeberin des Telegram-Kanals "Black book of Belarus", der private Informationen über das Innenministerium und belarussische Sicherheitskräfte veröffentlicht". Den Beiden könnte Belarus auch Straffreiheit angeboten haben, wenn sie von ihren wahren Absichten (oder mehr?) öffentlich berichten. Das oben gezeigte Gegenangebot der EU-Kommission zeigt die wahren Absichten des Westens. Man will das ganze Volk mit Verlockungen aufwiegeln. Andernfalls will man Belarus mit Sanktionen in die Knie zwingen (Asselborn, Außenminister Luxemburg, 21.06.21) oder auch, daß das Regime finanziell ausgetrocknet wird (Außenminister Maas, 21.06.21). Hier wird ganz klar mit Kanonen auf Spatzen geschossen, was unverhältmismäßig ist. Ein Flugzeug kann man vom Himmel holen, wenn es sich um Terroristen handelt. Das hat Lukaschenko dem Blogger vorgeworfen. Der Meinungsstreit sollte erst einmal darum gehen, ob der Blogger als Terrorist angesehen werden konnte. 
Weißrussland war bis Ende des 18. Jahrhunderts selbstständiges Staatsgebiet und ist dann von Russland anneketiert worden. Infolge der Oktoberrevolution war es anfangs geteilt und 1939 auch der Westteil von der Sowjetunion wieder vereinnahmt worden. Daß nach der Wende solche Länder wieder selbstständig werden wollten, lag auf der Hand. Jedes dieser Länder hat seine eigenen Staatsvorstellungen umgesetzt. Letztlich werden alle Führer versucht haben, sich dauerhaft diese Führungsrolle zu sichern, was mehr oder weniger gelang. Die Vorstellung, sich die Macht mit anderen teilen zu müssen, wird Lukaschenko suspekt gewesen sein. Da es dort eine Staatsform auf zwar anderweitigen demokratischen Regeln gibt, ist sie trotzdem theoretisch demokratisch. Er hat die ihm damit eingeräumte besondere Macht aber offenbar nicht mehr ausgenutzt, als andere "Demokratien" das tun. Die Mehrheit des Volkes hat erkennbar diesen Zustand toleriert. Grundsätzlich gibt es in jedem Land Menschen, die mit irgendetwas unzufrieden sind. Für einen Umsturz bedarf es dehalb besonderer Gründe, die das rechtfertigen. Dazu zählen grobe Verfassungsverstöße, geheimer Staat im Staate, Staatskorruption und allgemein grobes Unrecht, was die Mehrheit des Volkes nicht mehr hinnehmen will. Auch eine erkennbar zu erwartende zukünftige Diktatur, aus der man dann kaum noch entrinnen kann, muß nicht hingenommen werden. Die Oppositionellen wollen aber nur ein westliches Demokratiesystem. Der Vorwurf der Gewalt ist erstmalig entstanden wegen des Einsatzes der Polizei bzgl. ungenehmigter Demonstrationen. Dazu, ob die Verweigerung der Genehmigungen rechtlich angegangen wurden und unberechtigt waren, haben die westlichen Medien nichts berichtet. Übermäßiger unschön aussehender Polizeieinsatz ist auch in westlichen Staaten üblich. Andere demokratische Regeln kann man zwar verlangen, aber nur auf demokratischen Wege. Nur wenn eine Mehrheit der Bevölkerung und mit gutem Sachverstand glaubt, daß die bestehende Verfassung ein Hindernis für die aktuelle oder zukünftige Entwicklung des Landes ist und das mit den politischen Kräften im Land und dem Rechtsapparat nicht auf legalem Wege erreichbar ist, könnte das auch einen Umsturz rechtfertigen. Die Opposition ist jedoch nicht die Mehrheit und nach allem, was man hört und sieht, sind sie nur Handlanger des Westens. Ein Umsturz käme einer heimlichen Annektierung durch den Westen gleich.
Dann hat das oberste Gericht von Belarus den Bankier Viktor Babariko (auch führender und westfreundlicher Oppositioneller) am 06.07.21 zu 14 Jahren Lagerhaft wegen Geldwäsche, Bestechung und Steuerhinterziehung verurteilt. Deutsche Politiker meinten, weil er dem Staat gefährlich geworden sei, habe man gegen ihn einen Schauprozeß inszeniert. So ein schwerer Menschenrechtsbruch muß aber als unwahrscheinlich angesehen werden und weil sich das nicht einmal Putin bei Nawalny getraut hätte. Dann hatte sich der Westen über die Gegenmaßnahme von Belarus aufgeregt, weil man Flüchtlingen den Zugang zur Grenze Litauens ermöglichte und nun Litauen eine Stahlgittergrenze errichten müsse, weil die Litauer mit Flüchtlingen nicht klar kämen. Das steht im krassen Widerspruch zu den bisherigen Verlautbarungen der EU (z.B. bei Ungarn). Zudem wird nunmehr von den Medien sogar der Vorwurf hingenommen, daß es sich nur um Wirtschaftsflüchtlinge handele (Weltspiegel, Das Erste, 15.08.21).
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In der Sendung Exakt (MDR, 01.09.21) wurde davon berichtet, daß belarussische Studenten die Ersten waren, die damals demonstrierten. Es waren Studenten, die zuvor an Workshops in Belarus teilnahmen, die unter Schirmherrschaft des deutschen Auswärtigen Amtes standen. Studenten der TU Dresden waren die Referenden. Nach Angaben eines Dresdner Informatik-Studenten habe man Studierende in Belarus empowered (befähigt), um letztlich dann genau das (zu erreichen), was 1-2 Jahre später passiert ist, nämlich -sich einzusetzen für die Demokratie- auf die Straße zu gehen für Meinungsfreiheit. Ziel des Pogamms sei die zivilgesellschaftliche Zusammenarbeit und Stärkung des Pluralismus in den Medien und Diskussionen anzustoßen über die Unabhängigkeit der Justiz. Die Workshops seien nicht wirkungslos geblieben. Infolge der dann erfolgten Demonstrationen wurde von einem Studenten berichtet, der eine Haftstrafe von 4 1/2 Jahren bekommen habe. Ein anderer konnte nach Polen fliehen. Die Dresdner und belarussischen Studenten sahen im Auswärtigen Amt eine Verantwortung, die belarussischen Studenten zu unterstützen. Das Auswärtige Amt hatte darauf nicht reagiert. Der nach Polen Geflüchtete sah sich vom Auswärtigen Amt im Stich gelassen. Es sei ein Gefühl der Ungerechtigkeit, vorher habe man von ihnen gehört und im Fernsehen gesehen, wie sehr sie dich unterstützen, aber in Wahrheit tun sie nichts, was ihn nachdenklich mache. Kurz vor der Sendung habe das Auswärtige Amt angerufen und mitgeteilt, daß man sich jetzt mit den Studenten in Verbindung setzen wolle.
Der Student lag mit seiner Meinung richtig. Er und seine Kommilitonen haben nicht durchschaut, welches Spiel Deutschland mit ihnen getrieben hat, nämlich ihre Unwissenheit von der ausgeklügelten Theorie des "Demokratie und Rechtsstaats" und der damit verbundenen tatsächlichen Praxis auszunutzen, um sie für dieses angebliche Ideal zum Sturz der belarussischen Regierung aufzustacheln. Besonders auffallend ist, daß selbst der Moderatorin die Strafbarkeit des dresdner studentischen Handelns und die wahren Absichten des Auswärtigen Amtes nicht aufgefallen sind. Journalist:innen werden offenbar heutzutage bewußt nicht in Rechtsfragen geschult, obwohl die journalistische Arbeit der eines Juristen sehr ähnelt. Die Wahrheit zu erforschen geht nicht ohne juristische und sogar philosophische Kenntnisse.

Die eu-Sanktionen, die man Belarus wegen seiner Maßnahmen gegen die "Oppositionellen" verhängte, führten dazu, daß Lukaschenko mehrfach gedroht hatte, Migranten durchzulassen (Heute, ZDF, 10.07.21 u.a.). Mit Litauen beginnend hatte man Belarus vorgeworfen, daß man nicht zufällig erlaube, Migranten durchzulassen, sondern das sei bewußte politische Manipulation.
Da hat es sich Litauen und dann die EU, die später Lukaschenko ohne weitere Belege sogar als Schleuser bezeichneten, zu einfach gemacht. Das Einzige, was man Lukaschenko vorhalten kann, ist, daß er die Migranten nicht mehr zurückhält, denn die hatten auch schon vorher diesen Weg über Belarus genommen. Aber eine Pflicht zum Zurückhalten der Migranten hatte Belarus nie. Daß mit dieser Aussage nun vermehrt weitere Flüchtlinge aufbrachen nach Europa, kann man ihm auch nicht vorwerfen, weil der Wortlaut etc. diesen Willen nicht bekundet oder ersichtlich gemacht hat. Doch das Gerücht, er sei ein Schleuser, wurde inzwischen von vielen deutschen Medien übernommen, damit es sich in den Köpfen der Menschen als wahre Tatsache verfestigt. Einzig die Sendung frontal (ZDF, 23.11.21) berichtete über eine nicht namentlich genannte Person davon, daß man im Irak ein Visum nach Belarus beantragen könne, was über das Ministerium in Minsk laufe. Ein Geschäftspartner in Belarus würde die Reisegenehmigung organisieren (wegen Flugzeugeinreise und teuer), was mit dem E-Mail Verkehr dorthin belegt wurde. Das belegt aber noch nicht, daß Lukaschenko das angeordnet hat. Es könnte auch korruptes Verhalten von Staatsbediensteten im Spiel sein. Wenn Lukaschenko selbst in diesem Beitrag davon spricht, daß Belarus mit den Migranten auf ihre Art umgehen werde, aber fordert, daß Deutschland sie aufnimmt, ist etwas unlogisch. Denn es besteht das Risiko, daß Belarus auf den Migranten sitzenbleibt. Bei so einem Risiko stellt man eigentlich kein Visum für Migranten aus, die man dann wieder loswerden muß.
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Wenn 65 % des Volkes für Lukaschenko so stimmen (28.02.22), kann offenbar kein eklatantes Fehlverhalten der belarussischen Regierung vorgelegen haben. Das belegt, daß die Opposition noch weit weit weg von einer Mehrheit ist und die EU instrumentalisiert hat (ähnlich: Selenskyj`s Forderung nach einer Flugverbotszone der Ukraine trotz Atomkriegsgefahr (zus. ukrainischer Botschafter: "Risiko wagen" (in Illner); Biden solle Führer der Welt werden; seine Rede im Bundestag am 17.03.22 (falscher Vergleich Scholz`s mit Gorbatschows Zuständigkeit zur Beendigung des Konflikts)). Die Instrumentalisierung erfolgt aber beidseitig, nämlich durch allerlei Versprechen des Westens. Die vorangegangenen Wahlen scheinen korrekt verlaufen zu sein, da angenommen werden kann, daß etwas mehr Belarussen gegen Lukaschenko gestimmt haben dürften. Ein möglicher Wahlbetrug hätte sich ohnehin nur in der Sitzverteilung im Parlament (Mitspracherecht der Opposition) ausgewirkt, aber nicht in den Machtverhältnissen. Die Opposition ist jedenfalls erheblich in der Minderheit. Sie dürfte wahrscheinlich auch staatsfeindlich gehandelt haben. Ein deutscher Staatskritiker kann überhaupt nicht mit der Hilfe der EU rechnen. Das sollte diesen Leuten zu denken geben, was ihre Forderungen angeht. Insoweit ist es höchst fraglich, von freien und fairen Wahlen zu sprechen, wenn sie dem täuschenden Einfluß fremder Mächte mit ideologischer und wirtschaftlicher Macht unterliegen. Das ist das Dilemma aller schwachen Staaten bzgl. des Wahlrechts. Deren Gegenmaßnahmen erscheinen dann wiederum dem Volk als despotisch. Die deutschen TV-Medien berichteten nicht über den Ausgang des Referendums.       
         
Mit der Feststellung im öffentlichen Fernsehen bzgl. des Umsturzes in der Ukraine 2014, daß die ukrainische Verfassung in einigen Gebieten des Landes Unabhängigkeitsabstimmungen verbietet, wird suggeriert, daß dies auch auf der Krim gelte. Wenn das richtig wäre, hätte man das auch deutlich gesagt. Gysi meinte im Gegensatz zu Altkanzler Schmidt, Putin hätte die Krim nie so holen dürfen, wie er das gemacht hat. Damit habe er auch den Vertrag mit der Ukraine bzgl. der Übergabe der Atomwaffen der Ukraine an Russland verletzt. Im Gegensatz dazu habe der Westen nicht, wie von Gorbatschow vorgeschlagen, die Nato aufgelöst. Stattdessen wurde sie sogar zum Interventionsbündnis gemacht und eine Osterweiterung betrieben (Illner, ZDF, 08.05.14). Bei den Verhandlungen 1990 über die deutsche Wiedervereinigung wurde Moskau die Zustimmung der Nato-Mitgliedschaft ganz Deutschlands mit dem Versprechen abgerungen, daß sich das westliche Militärbündnis keinen Zentimenter weiter nach Osten ausdehnen werde (Doku "Land im Ausnahmezustand", MDR, 05.06.14, s. auch Panorama, ARD, 29.01.15). Russland könne dies an Mitschriften und Protokollen über die Verhandlungen zwischen Gorbatschow und den westlichen Vertretern belegen. Das wurde auch vom Russland- und Osteuropa-Koordinator der Bundesregierung Gernot Erler bestätigt. Gorbatschow soll solche Absprachen in einem aktuellen Interview jedoch bestritten haben (AnneWill, ARD, 26.11.14). In rechtlicher Hinsicht hätte also den vorgenannten Erklärungen die Klärung dieser Frage voran gehen müssen und daß die Krimübernahme mutmaßlich die Folge einer offenbar gewillkürten Machtübernahme in Kiew war, die Russland evtl. nicht beweisen kann, aber sehr wahrscheinlich ist wegen vieler analog stattfindender Fälle in der Welt. Das hierfür vom Westen her westlich orientierte Gruppierungen genutzt und auch Oppositionelle mißbraucht und finanziert werden, ist schon recht offensichtlich.
Zum ersten Mal in den Medien meinte nunmehr Herr Ischinger (früherer Staatssekretär im Auswärtigen Amt und zuletzt Leiter der Münchner Sicherheitskonferenz), er habe am Aushandeln der Nato-Russland Grundakte 1997/1998 teilgenommen. Darin sei die Möglichkeit der Ausweitung der Nato nach Osten mit allen Beschränkungen genau beschrieben worden, was von Russland akzeptiert und unterschrieben worden sei (Tagesthemen, Das Erste, 10.01.22). Die Medienberichte im Jahre 2014 lauteten eindeutig darauf, daß die Nato mit der Grundakte ausdrücklich auf eine Nato-Osterweiterung verzichtet habe (Einzelheiten dazu weiter unten). Manche Nato-Staaten wollten plötzlich die Akte nur als Absichtserklärung verstanden wissen. Sie hatten auch eindeutig im Rahmen der Ukraine-Krise 2014 bedenken geäußert, daß eine feste Präsens der Nato im Baltikum ein Verstoß gegen die Nato-Russland Gründungsakte (= Grundakte) sei. Neue Mitgliedsstaaten wie das Baltikum (Mitglied seit 2004) hätten also kein Recht darauf. Ein Vertreter des Baltikum (Estland) hatte dagegen gemeint, Russland hätte (bzgl. der Ukraine (Krim)) selbst gegen diese Gründungsakte verstoßen (Tagesschau, Das Erste, 03.09.14). Am 12.01.22 (Tagesschau, Das Erste) betonte die Nato und auch die Verteidigungsministerin Lambrecht, daß Moskau in der Frage des Beitritts der Ukraine zur Nato kein Veto zustehe.
Die Doku "Die Nato-Chronik eines Bündnisses" (Phoenix, 16.02.23) erklärte den Hergang zur Osterweiterung so, daß die Nato ein Konzept für eine Beitrittsperspektive entwickelt habe, dem die Russen zustimmten nachdem ihnen eine Sonderrolle unter den 26 Kooperationspartnern zugebilligt wurde und mit dem Versprechen der Nato mit den Russen alle Fragen der Sicherheits- und Verteidigungspolitik abzustimmen. Dann mit der Nato-Russland-Grundakte 1997/98 sagte die Westallianz zu, daß in den neuen Bündnisländern weder Atomwaffen noch Kampftruppen stationiert würden. Jelzin habe damit faktisch grünes Licht zur Osterweiterung gegeben. 
Es ist hingegen in der Akte geregelt, daß alle Staaten eine freie Wahl der Mittel zur Gewährleistung ihrer eigenen Sicherheit haben. Ein Vetorecht wurde ausgeschlossen. Von einer Begrenzung der Osterweiterung ist darin auch keine Rede. Es ist darin nur zugesichert, daß die Vertragsparteien Entwicklungen der Sicherheitslage in Europa zu vermeiden haben, die die Sicherheit irgendeines Vertragsstaates beeinträchtigen können.
Nur auf das Letztere kann Russland seine Einwände stützen. Problem bei dieser Regelung ist aber, daß über das Vorliegen solcher Beeinträchtigungen auch die Gegenseite mitreden kann. Das haben die Russen nicht beachtet bei der Formulierung dieser Regelung.

In dem Video (Heute, ZDF,10.02.22) meint der russische Außenminister Lawrow bzgl. der Gespräche mit den westlichen Staaten, es scheint, als hätte man einen Dialog mit Gehörlosen. Das erinnert stark an die Gerichts- und maßgeblicheBehördenpraxis in Deutschland. Man kann sich zwar zur Sache äußern, wird aber nicht gehört, sprich, es wird ignoriert. Und das funktioniert nur deshalb, weil alle in der Sache staatlich anrufbaren Stellen ebenso reagieren. Vortrag zu Verträgen, die auslegbar formuliert sind, wird ignoriert, statt die Sache vertragsgemäß zu prüfen und zu bewerten.
Russland hatte bislang einiges moniert gehabt. Die Nato meinte aber nur, Russland sei von ihr nicht jahrelang marginalisiert worden, es habe 1990 kein Versprechen der Nato gegeben bzgl. Osterweiterung, die Nato habe russische Bedenken bzgl. der Raketenabwehr nicht ignoriert, die Militäreinsätze der Nato in Libyen und Kosovo seien legitim gewesen, die ukrainischen Behörden seien legitim und das Referendum auf der Krim sei wegen Verfassungsbruchs illegitim gewesen. 
Womöglich ist da sogar einiges wahr dran. Aber das Gesamtbild ist und bleibt, wie in dieser Homepage beschrieben, daß die Nato und der restliche Westen der wahre Unruhestifter sind. Auch die juristischen Tricksereien sind übliche westliche Taktik. Z.B. darauf, daß es jedes Staates freie Entscheidung sei, ob er sich der Nato anschließt oder nicht, mußte man beim Lesen der Grundakte nicht unbedingt kommen und widerspricht auch dem Grundtenor des russischen Anliegens.
In frontal (ZDF, 15.02.22) meinte man, die Nato habe trotz des in Washington am 02.02.1990 im gegenseitigen Einvernehmen mit dem US-Außenminister gemachten Zugeständnisses, daß von Genscher in dessen Beisein öffentlich bekannt gegeben wurde, nämlich das Nato-Verteidigungsgebiet nicht weiter nach Osten auszudehnen, nicht gelogen. Das Ganze wurde von Rolf Nikel (Deutsche Gesellschaft für Auswärtige Politik) so hingestellt, daß Genscher weder für die gesamte Bundesregierung noch für die Nato habe sprechen können. Trotz Gysis (Die Linke) Feststellung, daß die beiden Aussagen aus juristischer Sicht völlig reichen würden, monierte der Moderator nur einen fehlenden Vertrag. Frau Zimmermann (FDP, Verteidigungsausschuss) legte Genschers Aussage so aus, daß er wahrscheinlich sagen wollte, daß Deutschland nicht proaktiv auf diese Länder zugeht und sagt, jetzt kommt mal in die Nato. Diese Länder hätten von sich aus bei der Nato angeklopft. Der Moderator (auch Theo Koll an anderer Stelle) meinte, der damalige Präsident Jelzin habe mit der Nato-Russland-Grundakte sein Zugeständnis für die Nato-Osterweiterung gegeben.
Letzteres ist schon deshalb falsch, weil in der Grundakte nur drin steht, daß die Nato keine Absicht, keine Pläne und keinen Anlaß habe, nukleare Waffen im Hoheitsgebiet neuer Mitglieder .... noch Kampftruppen (nicht dauerhaft) zu stationieren. Daraus wird noch nicht eine Zustimmung der Russen zum Beitritt aller Länder ersichtlich. Zudem hätte den Moderatoren auffallen müssen, daß das wiedergegebene Interview mit dem damaligen polnischen Präsidenten Kwasniewski ergibt, daß Jelzin schon 1999 ihm gegenüber gegen dessen Nato-Beitritt protestiert hatte. Das besagt ebenfalls, daß Russlands Wille ein anderer war. Die Russen haben nur nicht erkannt, daß der Text zu schwammig formuliert ist und dadurch zumindest gegenüber der juristisch nicht gebildeten Öffentlichkeit gegen sie mißbraucht werden kann.  
Aus der Doku aus dem Jahre 2015 ("Poker um die deutsche Einheit", Phoenix, 01.03.22) geht aber schon gesichert hervor, daß die USA ihre Zusage etwas später wieder zurückgenommen hätten. Am 12.09.1990 besiegelte Russland nach Verhandlungen im Kaukasus schriftlich das Recht der Nato-Erweiterung auf Ostdeutschland. Anderes habe noch nicht zur Debatte gestanden, weil es den Warschauer Pakt noch gab. In der Charta von Paris (11/1990) verpflichtete man sich, die Grenzen jedes Staates unangetastet zu lassen. Die Russen hatten später auch kein Problem damit, daß Polen in die Nato will. Der Beitritt Russlands in die "Partnerschaft für den Frieden" (1994), womit man zukünftiges Natomitglied werden konnte, belegt Versprechungen der Nato gegenüber Russland und zeigt, daß die Russen selbst in die Nato wollten (ebenso der russ. Regierungsberater Karaganow in der Doku "Russland-Sehnsucht nach dem Imperium", 20.05.14, Phoenix). 1997 folgte dann die Nato-Russland-Grundakte und die Nato unterzeichnete mit der Ukraine einen militärischen Partnerschaftsvertrag, was dem Kreml nichts ausmachte. Das Drängen der USA, Russland als Mitglied in die Nato einzubinden, sei fehlgeschlagen, weil die EU-Mitglieder Russland nicht in der EU haben wollten. Putin gab im Jahre 2000 in den Medien an, daß er einen Beitritt Russlands zur Nato nicht mehr ausschließe. Man gründete 2003 einen Nato-Russland-Rat in Rom. Eine Aufnahme in die Nato fand aber trotzdem nicht statt. Da bereits andere Oststaaten dann in die Nato aufgenommen wurden und man es Georgien und der Ukraine sogar anbot und die Nato zudem einen Raketenabwehrschirm in Polen und Tschechien "als Schutzschirm gegen den Iran" errichten wollte, stieß das auf Putins Protest, da sich Russland stetig zurückgedrängt sah. Die Russen meinten darin ein Hegemoniebestreben der USA zu erkennen. Putin meinte später, in der Ukraine habe eine faschistische Junta unter westlichen Einfluß die Macht an sich gerissen.   
Unter der Sichtweise, daß Russland selbst in die Nato wollte, konnte es damals auch nichts mehr gegen die Nato-Osterweiterung haben.

Bei der weiteren strategischen Entwicklung der Nato und sonstiger Aktionen des Westens, wurde Putin dann wohl erst bewußt (s. Rede am 25.09.2001 vor dem Bundestag), welche Gefahr darin lauert und um was es der westlichen Allianz tatsächlich geht. Sein Vorwurf der Lügen müßte eigentlich darin liegen, daß man den Russen selbst ein Beitrittsversprechen in die Nato gegeben hatte, auf das die Russen hereingefallen sind. Dieses Versagen der Regierenden will Putin offensichtlich seinem Volk nicht eingestehen.
Dieses Thema ist auch noch einmal in der Sendung Kulturzeit (3-sat, 10.01.24) aufgregriffen worden, weil eine Historikerin Sarotte das Buch "Nicht einen Schritt weiter nach Osten" herausgebracht hatte. Dafür habe sie tief in den Akten recherchiert. Putin habe unter anderem 2022 als Kriegsgrund genannt, daß die USA der sowjetischen Führung zugesagt habe, daß das Nato-Bündnisgebiet und die militärische Präsenz der Nato nicht einen Millimeter nach Osten ausgedient würde..., was ein Zitat sei. Laut Sarotte habe Präsident Bush damals den US-Außenminister Baker, der das 1990 zugesagt hatte, zurückgepfiffen, der wiederum sofort einen Brief geschrieben habe an Genscher und das gegenüber ihm erklärt habe und man es in Zukunft vermeiden solle, über die Erweiterung der Nato zu sprechen in Fragen Deutschlands. Davon, ob auch die Russen über diesen Willenswandel informiert wurden oder sie anderweitig Kenntnis erhielten, ist in der Sendung nichts berichtet worden.
Die Russen hätten nachher im 2+4-Vertrag, der nur Deutschland beträfe, dem Beitritt Ostdeutschlands zugestimmt, da man Gorbatschow einen Kredit von 12 Milliarden DM gewährte, allerdings unter der Bedingung, daß Ostdeutschland frei von Nato-Truppen und Kernwaffen bleibt. Das sei bis heute eingehalten worden.
Das stimmt schon mal mit den o.g. Erkenntnissen nicht überein. Zudem wurde von dem Moderator zum Schluß des Beitrags fälschlich ergänzt, daß sich -offenbar im Umkehrschluß- aus dem 2+4-Vertrag ergäbe, jedes Land habe das Recht, das Bündnis frei wählen zu können und die Zusicherung, die spätere Nato-Osterweiterung mit Russland abzustimmen.
Man kann höchstens sagen, die Russen haben wegen der mündlichen Zusagen des Westens diese Frage offengelassen, weil man davon ausging, dies in anderen Verträgen zu regeln. Es liegt auch auf der Hand, daß die Russen nicht nur Ostdeutschland natofrei haben wollten, weil diese Abrede allein keinen Sinn ergibt. Letztlich hat es der Westen später ohnehin unterlassen, die Nato-Osterweiterung für die einzelnen Länder mit Russland abzustimmen. Der Russe hatte hingegen diesem Treiben zu lange gutgläubig zugeschaut, was aber dessen Rechte nicht geändert hat. Alles in allem ist also Putins Behauptung über die westliche Zusicherung, die nicht eingehalten worden sei, korrekt.                

Das ist ein Auszug aus der Tagesschau (Das Erste, 25.04.23). Jeder muß sich klar darüber werden, daß die sogenannte demonstrative Einigkeit der Europäer lediglich darin besteht, einen Konkurrenten auszuschalten. Mit Friedensabsichten haben sie nichts am Hut. Dieses Verhalten der Politiker und die Fakten belegen eher, daß die westliche Demokratieform sehr zur Clanbildung beiträgt. Der Unterschied zu einem autokratisch geführten Land besteht nunmehr darin, daß sich nun einzelne Autokraten zusammengeschlossen haben. Folge ist, daß sich der vermeintliche Gegner ebenfalls mit anderen Ländern zusammenschließen muß, auch wenn ihm manche Länder davon zu autokratisch sind. Diese Entwicklung macht im Ernstfall einen plötzlichen Weltkrieg wahrscheinlicher.

Maischberger, Das Erste, 15.02.23 (37 MB)

Der Journalist und Friedensaktivist Franz Alt hat in dieser Sendung zwar die Probleme Putins richtig wiedergegeben und daß dies vom Westen hätte berücksichtigt werden müssen (was Katrin-Göring Eckardt (Grüne, MdB) ihm und den Zuschauern mit danebenliegenden Dingen ausreden wollte), aber er hatte trotzdem die unumstößliche Haltung, daß es sich um einen Angriffskrieg handele. Das passiert anscheinend jedem Nichtjuristen, da es sich beim Ukrainekonflikt um einen Sonderfall der UN-Charte handelt (Schwellenklausel, Präventionsmaßnahme, näheres s. weiter unten).
Die Soziologin und Paartherapeutin Barbara Kuchler (Kulturzeit, 3-sat, 09.02.23) spricht von einer komplemänteren Eskalation zwischen Russland und dem Westen - einem Hochschaukeln zweier gegensetzlicher Pole. Die Pole, die besetzt werden, seien einerseits die Pole des Völkerrechts und die Pole der nackten Gewalt, der Macht und Realpolitik andererseits. Ein Aufschaukeln fände so statt, weil einerseits bei den Polen des Völkerrechts gemeint würde, diese Gewalt gehe aber garnicht und könne nicht hingenommen werden. Putins Seite würde nun infolge meinen, so aber jetzt müsse der Krieg ein Ergebnis haben mit der Gewaltkarte. Grundsätzlich komme man aus der Gewaltspirale raus, wenn der eine und dann der andere auf seinem Pol nachläßt. Dazu zählten auch notfalls Gewaltabtretungen. Das würde das Völkerrecht nur relativieren. Es darf nicht daran hindern zu sehen, daß das Völkerrecht nur ein Standpunkt ist, nämlich der Standpunkt des Rechts und Juristen. Vom Westen sei z.B. beim zweiten Golfkrieg und in Pakistan das Völkerrecht auch nicht lupenrein beachtet worden. Putin wisse ganz genau, daß der Krieg eine schlechte Idee war und wäre froh, wenn er da ohne Gesichtsverlust rauskommt und sie könne sich nicht vorstellen, daß er als nächstes die baltischen Staaten überfallen würde.
An diesen Äußerungen ist -offenkundig wegen fehlender Rechtskenntnisse- nicht richtig, daß Putin das Völkerrecht nicht beachtet hätte. Erst die Nichtbeachtung durch den Westen hat zur Eskalation geführt.    
Skuril wurde es bei der Aussage der Philosophin Flaßpöhler (persönlich, Phoenix, 19.02.23), die ebenfalls vom Angriffskrieg spricht, als sie meinte, "Frau Strack-Zimmermann (FDP, Juristin) habe geäußert, sie sehe nur, was jetzt passiert und nicht das davor. Bei dieser (angeblichen) Sachlage läge ein Völkerrechtsbruch, ein Angriffskrieg vor und dagegen müsse man jetzt die Kraft der Gerechtigkeit setzen. Ich (hingegen) habe den ganz festen Glauben, daß wir die Komplexität und das ganze Für und Wieder brauchen, um die richtige Lösung zu finden."
Letzteres hört sich an wie eine persönlich und zugleich neu entwickelte philosophische Meinung der Frau Flaßpöhler. Diese Vorgehensweise ist aber eigentlich Grundlage der wissenschaftlichen Lehre auch in der Philosophie (insbesondere dem Positivismus). In der Rechtswissenschaft ist insbesondere Grundlage der davon abgeleitete Rechtspositivismus. Auch im Rechtsbegriff "Kausalitätstheorie" findet man ihre Vorstellungen. Demgemäß ist zu prüfen, was zu einer bestimmten Tat geführt hat, was auch bei einer Notwehrhandlung gilt. Im speziellen Fall heißt das, es ist zu prüfen, was für Putins Handeln ausschlaggebend gewesen ist und ob es angemessen war auch hinsichtlich Schwellenklausel und Präventionsmaßnahme. Anfänglich ist zunächst nur maßgebend, welche Handlungen er vor hatte infolge der Taten der Verursacher vor Beginn des Konflikts. Für alle seine weiteren Handlungen sind die dann weiteren gegnerischen Handlungen zu berücksichtigen. Im öffentlichen Diskurs findet man aber nur volksverdummende verwaschene Tatsachenbehauptungen des Westens und Suggestion bei Putins Aussagen, was für eine solche Prüfung völlig unzureichend ist. Man müßte sich eigentlich mit Putin zusammensetzen und, um zu einem sachlich und rechtlich korrekten Ergebnis zu kommen, alles Punkt für Punkt abarbeiten (auch was die Beweislage angeht), was aber am Westen scheitert. Problem bleibt auch hier, daß es keinen unabhängigen neutralen Richter gibt. Die Parteien müssen selbst darauf kommen und eingestehen, was sie falsch gemacht haben und die Volksverdummung mit Hilfe der Medien unterlassen. Weitere Varianten, die sich ähneln, sind in einer Phoenix-Runde, AnneWill und in Illner (2,3/23) eingebracht worden, die ein UN-Mandat vorsehen. Problem war offenbar, wer die UN-Truppen stellt. Hier meinte Jan van Aken (Die Linke), daß es Länder der BRIX-Staaten und China (als Mediatoren und Vermittler) sein könnten. Insbesondere chinesische Truppen würde Russland nie angreifen. Diesem Vorschlag konnte sich Heusgen (Münchner Sicherheitskonferenz) mindestens in der Sendung nicht ganz verschließen. Allerdings sieht van Aken kein Recht Russlands auf die Krim, was China auch so sehe (laut Positionspapier "Unverletzlichkeit der territorialen Grenzen", Welche?). Das ist aber völkerrechtlich nicht so geregelt, außer die Unabhängigkeitserklärung hätte nicht den Anforderungen entsprochen. Er meinte aber auch, die ukrainische Verfassung stehe dem entgegen, was aber nicht der Fall ist. Das Völkerrecht steht hier über dem Verfassungsrecht. Die Konfliktforscherin Deitelhoff  hatte offengelassen, wer das UN-Mandat dann inne hat und meinte nur, die Strategie sei dann zunächst, eine zivile Verwaltung über 15 - 20 Jahre unter UN-Regie einzusetzen, die territoriale Frage offenzuhalten und dann international organisierte Referenden in den maßgeblichen ukrainischen Gebieten abhalten zu lassen.
Die Strategen in Illner (ZDF, 09.03.23) haben gemeint, es dürfe nicht sein, daß Russland zerfällt oder ein Regimewechsel stattfindet, weil das große Gefahren in sich birgt (Beispiel IS war wohl gemeint). Die logische Folge, die demnach übrig bleibt, heißt dann wohl, da der Westen definitiv eine Veränderung russischer Regierungsverhältnisse haben will, daß dieses Ziel nur durch Wahlen o.ä. mit Hilfe westlicher gesinnter Akteure umgesetzt werden kann. In der Sendung wurde von allen Beteiligten diese Variante nicht ausdrücklich genannt.   
Der Referenden bedürfte es aber nicht, wenn geklärt ist, daß die Referenden in den Gebieten ordnungsgemäß abgehalten wurden. Diese Bevölkerung könnte allerdings jederzeit auch und nur von sich aus ein neues Referendum anstreben, was aber die russischen militärischen Risiken durch den Westen wieder aufleben lassen könnte und neuer Streit entstünde.
Einer Befriedung mittels chinesischer Truppen ist der Vorrang einzuräumen, weil andere Varianten von Russland nicht akzeptiert würden. Wie lange das andauern wird, steht in den Sternen.   
Frau Strack-Zimmermanns Haltung ist dogmatisch und deshalb total rechtsstaatswidrig. Sie pocht wahrscheinlich nur auf den Wortlaut der UN-Charta, quasi - Verteidigung erst nach Angriff. Das hieße aber, daß eine erfolgreiche Verteidigung ausgeschlossen sein könnte bei einer zuvor vom Angreifer demgemäß vorgenommenen Positionierung von Waffen, Streitkräften etc.
Solange der Wortlaut in der UN-Charta bzgl. dieser besonderen Umstände nicht abgeändert wird (was dringendst erfolgen sollte), gilt wie bei allen anderen Recht auch eine demgemäß entsprechende Auslegung des Rechts. Anders lautende Meinungen in der Literatur verursachen das Wort "umstritten", obwohl es denen wegen ihres Eigeninteresses nur darum geht, die vorteilhafte Position eines diesbzgl. Angreifers zu erhalten oder ggfs. selbst Präventionsmaßnahmen zu ergreifen, wobei dann dem an sich juristisch nicht gebildeten Volk von den Politikern und Medien verklickert wird, es würde sich nun um eine rechtlich zulässige Maßnahme handeln.               

Die o.g. frontal-Sendung hat also einseitige Berichterstattung betrieben, da nicht alle Fakten zusammengetragen wurden und man so Wahrheiten in die Sache hineininterpretiert hat, die einer Überprüfung nicht standhalten. Aber auch sonst ist die Auslegung der Frau Zimmermann an den Haaren herbeigezogen, weil Genscher nur gesagt hatte, "Wir waren uns einig, daß nicht die Absicht besteht, das Nato-Verteidigungsgebiet nach Osten auszudehnen. Das gelte auch in Bezug auf die DDR, die wir nicht einverleiben wollen." Die Aussage Genschers läßt durch nichts erkennen, daß eine Ausdehnung in besonderen Fällen in Betracht kommen könnte. Es wird ganz klar von einer Nichtausdehnung gesprochen. Das Wort Einverleibung bezog sich nur auf die DDR, weil da noch die Angliederung an Westdeutschland zu bewerkstelligen war.   
Nach den Verlautbarungen in den TV-Sendern war merkwürdiger Weise nur erkennbar, daß offenkundig mit der Grundakte der maßgebliche Wille bestehe, daß sich die Nato nicht weiter nach Osten ausdehnt. Es kann auch sein, daß man den Russen diesen Willen so vorgegaukelt hatte, aber die Vereinbarung in einer Weise formulierte, daß den Russen womöglich durch diese Verblendung der wahre Kern der Akte nicht erkennbar wurde. Aus oben genannter Doku wird aber eher deutlich, daß die Russen den Schwerpunkt nur auf die Nichtverletzung der Sicherheitsinteressen legten. Sie hatten dabei wahrscheinlich nicht bedacht, daß man im Streitfall seinen Anspruch schlecht mittels dieser Formulierung herleiten kann.
Dann wird auch mal auf die Charta von Paris verwiesen (11/1990). Darin haben sich 22 Staaten Europas auf die Demokratie, die bekannten Grundrechtsregeln, Wirtschaftswachstum etc., Schutz der Umwelt, Abrüstung, friedliche Beilegung von Streitfällen, Nichteinmischung in die inneren Angelegenheiten eines Staates (wegen des Verweises auf die Helsinki-Akte), die deutsche Wiedervereinigung, gegen Terrorismus, ebensolche Leitsätze für die Zukunft und die Art der Umsetzung verpflichtet, aber auch das Recht jedes Staates sicherheitspolitische Dispositionen frei treffen zu können. In der Charta hat man also den beteiligten Staaten zugebilligt, Dispositionen frei zu treffen im Rahmen der sonstigen Vereinbarungen. Da aber in dieser Charta an anderer Stelle auch eine Verpflichtung gem. der UN-Charta festgelegt ist, kann man sich quasi nur mit Sanktionen oder Anrufung des Sicherheitsrates wehren.
Man hat also iVm der Nato-Russland Grundakte die Russen überrumpelt. Denn erstens wurde oberflächlich gelesen insgeheim militärische Dispositionsfreiheit bei Gegenmaßnahmen suggeriert und zweitens hat man ihnen mit der Russland-Nato-Grundakte das Veto-Recht im Sicherheitsrat genommen. Die Russen haben offenbar diese Dokumente zuvor völlig unzureichend juristisch geprüft. Damit konnte der Westen seinen Siegeszug mittels  Infiltration Russlands antreten (auch mittels eines ganzen Journalistenverbandes, Heute, ZDF, 03.05.22), um dort eine ausreichende Opposition zu entwickeln, der man dann mit wirtschaftlichen Versprechen ans Volk und dessen ideologischer Beeinflussung, dem Russland nicht viel entgegensetzen kann, zum Siege verhilft (s. dazu Thema "Nazivorwürfe" und weiter unten). Deshalb ist auch logisch, daß Deutschland es nach der Krim-Annexion als nicht erforderlich ansah, die Wirtschaftsbeziehungen mit Russland einzuschränken. So konnte man zudem Russland weiterhin in Sicherheit wiegen. Russland wäre sodann über kurz oder lang mittels Machtübernahme durch Wahlen "friedlich" westlich geworden. Niemand hat damit gerechnet, daß Russland nun in dieser Weise militärisch vorgehen würde.
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In Illner (ZDF, 15.12.22) meinte die Frau Prof. Richter (Bundeswehruniversität; forscht zur Geschichte der Demokratie), "Die Ukraine wurde total überfallen. So zu tun als ob die USA da eigentlich heimtückisch und hintergründig einen Krieg angezettelt hätte, das ist absolut zynisch, das ist wirklich verschwörungstheoretisch".
Von einer Historikerin muß man eigentlich eine gesicherte Erkenntnis (maximale Sachverhaltsermittlung und alles hinterfragen) zu den Dingen erwarten können, weshalb ihre Parteilichkeit nicht ausgeschlossen werden kann. Das ist wegen anderer kurioser Geschichtsinterpretationen von ihr in der Sendung sehr wahrscheinlich.
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Hier nimmt Putin am 09.12.22 aber an, daß Merkels und damit des Westens Toleranz bzgl. der Krim-Annektion nur darauf beruhte, mit dem Minsker Vertrag Zeit zu schinden, um so einen Krieg gegen Russland machbar zu machen. Das hat er am 31.12.22 noch einmal bekräftigt: "Merkel habe die Ukraine für ihre Zwecke mißbraucht, um am Ende Russland zu zerstören." (RTL-Nachrichten, 01.01.23). Aus der Doku "Wer ist Wladimir Putin-Der Testlauf" (arte, 14.04.23) wurde vom Präsidenten Poroschenke ("Minsker Abkommen habe Aufbau einer ukrainschen Armee möglich gemacht") und von Oleksiy Danilow (Sekretär des Nationalen Sicherheits- und Verteidigungsrates der Ukraine) quasi bestätigt, daß sie 2/2021 für eine bewaffnete Abwehr noch nicht bereit waren und Zeit brauchten, um sich besser vorzubereiten. Das heißt, die Aufrüstung war bereits im Gange. Laut dieser Doku habe Putin telefonisch seinen Anspruch auf die Ukraine erhoben (?), der Hergang zu den Maidan-Protesten falsch dargestellt und der MH17-Abschuß (menschlicher Fehler?) vom Donbass-Gebiet aus, führte zu starken Sanktionen. Putin habe im Rahmen der Gespräche zum Minsker Abkommen v. 26.08.14 den Einsatz russischer Soldaten in der Ukraine geleugnet, was wohl richtig aber entschuldbar ist wegen der weltpolitischen Zwänge. Es gab 3 Dokus zu Wladimir Putin, die mit wenigen Wahrheiten und viel Falschheiten die Ukraine und den Westen in das Licht der "Guten" stellte. In der Doku "Die Kehrtwende" ging es um den arabischen Frühling. Darin habe Putin die Intervention des Westens in Libyen und Syrien wegen der Folgen abgelehnt, stimmte dann aber bei Libyen zu. Er soll die Aufstände dort als vom Westen unbeeinflußt angesehen haben. Als er merkte, daß es dem Westen nur um Regimewechsel ging, lehnte er es bei Syrien ab. Später wurde ihm dann wegen des Beschusses von Aleppo Intervention vorgeworfen. Man verschwieg dabei, daß es eine Abrede dazu mit Assad gab (Assad hatte in Moskau um Hilfe ersucht gehabt). Für den Chemiewaffeneinsatz wurde Syrien die Schuld gegeben, obwohl mit hoher Wahrscheinlichkeit die Aufständischen das selbst verursacht hatten. Die OPCW hat dann am 12.03.24 offiziell eingeräumt, daß es hinreichende Gründe für die Annahme gäbe, daß Einheiten des islamischen Staates am 01.12.15 bei ihren Angriffen Schwefelsenf eingesetzt haben (AUF1.tv, 12.03.24, Nachrichten). In der Doku "Alles auf eine Karte" war Russland vorgeworfen worden, sich seit ca. 2008 nicht mehr an den Atomwaffensperrvertrag gehalten zu haben, was die Russen verneinten. Die USA gaben 2018 den Rückzug aus diesem Vertrag bekannt. Die Ukraine verlangte eine Änderung des Minsker Vertrages, weil darin die Rückgabe der autonomen Gebiete nicht angesprochen worden sei und die Russen sich daran festhielten. Das lehnte Putin ab, weil sonst Chaos entstehen würde. Sein Verhalten ist nicht zu beanstanden. Womöglich wollte der Westen selbst diese Gebietsaufteilung, was den Ukrainern beim Abschluß des Vetrages nicht auffiel. Schlußendlich kommt in der Doku noch einmal zum Ausdruck, Putin wolle das Reich der Sowjetunion wieder herstellen. Die Forderung der Russen nach einem Rückbau und Verzicht auf Nato-Erweiterung lehnte die Nato am 12.01.22 ab. Diese Krisensitzung der Nato war erfolgt, weil schon absehbar war (nicht für das Volk, Nachrichten?), daß Russland bald die Ukraine angreifen wird.            

Der Westen hat vor den verhängten Sanktionen bei den Russen nie nachgefragt, wer in der Ukraine unter Nazis und Drogensüchtigen zu verstehen sei und warum es sich um ein Anti-Russland-Regime handele. Das war aber die Pflicht der EU-Staaten aus dieser Charta. Laut Internet soll es sich bei den "Nazis" um die Nationalgarde der Ukraine handeln (Wikipedia, Asow-Gruppe (Azov)), eine Freiwilligenarmee aus Nazigesinnten, die Russen in der Ostukraine attackierten (Putins Genozid-Vorwurf). Der angerufene Internationale Gerichtshof der UN hatte das verneint (16.03.22). Die deutschen TV-Medien meinten, es gäbe keine Belege dafür. Dazu nachfolgend ein Tonmitschnitt von der Rede Gregor Gysis (Linke, MdB) im Bundestag, aus der Sendung von Jauch u.a. aus dem Jahre 2014.  

Das besagt schon mal soviel, daß es Naziseilschaften mit Regierungsbeteiligung unbestritten gab und in Wikipedia findet man z.B. unter dem Begriff "Regiment Asow" den aktuellen Stand, der nichts anderes erkennen läßt. Darin ist auch auf Heute (ZDF, 08.09.14) bzgl. nazistischen Freiwilligenverbänden in der Ostukraine verwiesen worden.

Panorama, 06.03.14, Ukrainische Faschisten (38 Mbyte)
Monitor, 10.04.14, Maidan-Wahre Todesschützen (60 MByte)

In diesem podcast schildert ein Schweizer Experte für internationale Konfliklösungen Jacques Bo, wie es zum Ukrainekrieg kam (https://zeitgeschehen-im-fokus.ch/de/newspaper-ausgabe/nr-4-vom-15-maerz-2022.html.

Gegenargumente aus russischer Sicht (insgesamt 280 MB)

Ein weiterer Filmbeitrag dazu wäre Weltspiegel (Das Erste, 09.03.14).

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Das eine Bedrohung der Nato bestand und weiterhin besteht, ist in dieser Homepage schon hinreichend belegt worden. Zur Bedrohung durch die ukrainischen "Nazis" (Regierende, Regiment Asow) ist zumindest bekannt, daß die Ukraine durch die Zusammenarbeit mit dem Westen Kriegs- (Verteidigungs- ?) vorbereitungen getroffen hat. Zu anderen Vorwürfen Prigoschins - es sei der Regierung hinsichtlich der Spezialoperation nur ums Geld gegangen, der Verteidigungsminister wollte nur einen Marschall-Stern haben, Kriegsziele könnten nicht erreicht werden etc. - ist bislang nichts erwähnt worden. Das ganze Putschverhalten Progoschins muß man aber als unüberlegt ansehen. Das kann seine Ursachen in einer Kriegsüberforderung haben. Die Aufklärung der Ursache seines Todes mittels Flugzeugabsturz dürfte spannend werden. Bei den Anschlägen zu den Nordstream-Piplines verdichten sich die Indizien inzwischen deutlich auf ukrainische Attentäter (Heute, ZDF, 25.08.23). 

Ein ukrainischer Schriftsteller Andruchowytsch meinte zur Frankfurter Buchmesse hingegen, er denke, daß der Krieg in dem wir heute sind, eigentlich am 20.02.2014 begann, als die ersten Protestierenden auf dem Maidan erschossen wurden und es gäbe ziemlich viele Gründe zu denken, zu vermuten, daß sie damals von russischen Spezialeinheiten erschossen wurden. ... Man habe keine andere Variante als die totale Niederlage Russlands in diesem Krieg (Kulturzeit, 3-sat, 20.10.22).
Das würde aber nur mit einem Atomkrieg gehen. Ob der Schriftsteller lebensmüde ist? Glücklicherweise hat ein deutscher Schriftsteller Norris von Schirrach in derselben Sendung vernünftiger Weise gesagt, er fürchte, der Westen wird nächstes Jahr die Ukraine zu einem schmutzigen Frieden drängen. Falsch ist daran aber immer noch, daß es sich garnicht um einen schmutzigen Frieden handeln würde.
Hinsichtlich angeblicher Fakes in den russischen Medien in der Sendung "FakeNews" (arte, 27.01.23) muß abgegrenzt werden, wer den Krieg herbeigeführt hat und dem, was Russland seinem Volk erzählen muß, um es für das Land bei der Stange zu halten. Wenn geklärt ist, daß Russland nicht Schuld ist am Ukraine-Debakel (was zutreffend ist), wären dann auch fragwürdige Methoden der russischen Führung zur Verteidigung des Landes nur eine Folge dessen. Sie dienen z.B. nämlich der Vermeidung des Umstandes, daß es dem Volk angesichts der Toten egal werden könnte, welchem System es letztlich dient. Besser wäre aufgrund der ungünstigen Machtkonstellation Russlands natürlich gewesen, wenn Russland schon viel früher dafür Sorge getragen hätte, daß sich das ganze Volk im Land wohl fühlt. Die Sendung hat aber selbst Wahres als unwahr hingestellt. Allerdings hätte die russische Gegenwehr in dieser Weise ohnehin nicht stattgefunden, wenn ein paar "schlaue Köpfe in Russland" nicht gemeint hätten, das ukrainische Volk stehe mehrheitlich auf russischer Seite (ebenso in Doku "Putins Krieger", ZDF, 27.02.24). Diese Annahme Putins etc. kann aus seinen ersten Statements entnommen werden und auch, daß niemals beabsichtigt war, das Territorium der Ukraine zu übernehmen.

Die RTL-Nachrichten v. 22.02.23 sind hier klar über das Ziel hinausgeschossen, wie der Videoausschnitt der Tagesschau vom selben Tag belegt. Erstens: Putins Aussage so auszulegen, daß er die historischen Gebiete Russlands zurückerobern wolle, ist nicht ohne weiteres gegeben. Er wird gemeint haben, daß es inzwischen schon den ehemaligen Gebieten Russlands vom Westen her an den Kragen geht. Der russische Kampf in der Ukraine finde für die dort lebenden Russen statt. Mehr ist seiner Aussage nicht zu entnehmen. Zweitens hat auch der chinesische Außenminister nirgends die Zurückeroberung befürwortet. Das Gespräch mit Putin hat zudem schon vor Putins Rede im Moskauer Luschniki-Stadion stattgefunden, wie den weiteren Nachrichten der Tagesschau entnommen werden konnte. Die RTL-Nachrichten neigen auch sonst stark zu übertriebener Berichterstattung gegen Russland etc.     

Diese Äußerung Putins vom 24.02.22 wurde erstmals im deutschen Fernsehen in der Doku "Anklage gegen Putin" (Das Erste, 14.02.23) ausgestrahlt. Einen Hinweis darauf gab es nur in der Tagesschau (Das Erste, 24.02.22), indem man nur wiedergab, "Putin habe gesagt, daß sei keine Besetzung, sondern man wolle die Ukraine entwaffnen und er warnt die Welt vor Einmischung". 


Damit ist zusätzlich belegt, daß das Regiment Asow auch noch aktuell unter Selenskyj geführt wird.


Melnyk hatte am 30.06.22 geäußert gehabt, "Bandera war kein Massenmörder von Juden und Polen. Dafür gäbe es keine Belege." Melnyk ist zwar als Botschafter abberufen worden, ist aber weiterhin im Außenministerium tätig. Allerdings erfolgte die Abberufung mit weiteren Botschaftern als angeblich turnusmäßiger Vorgang. Der Wahrheitsgehalt dieser Aussage scheitert schon allein daran, daß es quasi unmöglich ist, daß der Turnus genau mit Melnyks Aussage zusammenfiel. Außerdem hat sich die ukrainische Regierung mit dieser Verhaltensweise nicht ausreichend von diesem Gedankengut distanziert. Bandera hat als militanter Nationalist zumindest zweifelsfrei mit den Nazis ab 1939 kollaboriert und sich damit mitschuldig gemacht. Ob Näheres hierzu vorliegt, ist nicht bekannt.
Insoweit leiden z.B. die Ausführungen eines älteren jüdischen russischen Historikers (Rat der Juden in Deutschland) zumindest an einer schlechten Recherche, wenn er es als riesige Lüge und plumpe Täuschung Putins ansah, wenn behauptet wird, diese Gruppierungen würden die Regierung in der Ukraine unterstützen (Fakt, Das Erste, 24.03.22). Auch nicht ganz richtig ist, daß die russischen Staatsmedien angeblich nur über die Befreiung des Donbass berichten, denn es werden selbst im deutschen Fernsehen Bilder des russischen Staatsfernsehens gezeigt, in denen auch über andere militärische Vorgänge in der Ukraine berichtet wird. Eine einschränkende Berichterstattung kann zudem nachvollziehbar sein, um das Ziel Russlands nicht zu gefährden. Ziel demnach ist es, die Zerschlagung Russlands (durch Infiltration) zu verhindern, dessen Notwendigkeit nicht unbedingt jeder Russe verstanden haben muß und die deshalb zu einem Risiko werden könnten. Entscheidend wäre insoweit nur, daß erkennbar wird, daß Russland seine Grenzen (Herstellung der Sicherheit Russlands) in diesem Kampf beachtet und keine Ziele darüber hinaus verfolgt. Da der Westen sich nicht mit dem Sicherheitsanspruch Russlands (mangels Medieninfo darüber dürfte Russland damit die Minimierung von ausländischen Angriffsrisiken und seine sonstige militärische Verteidigungssicherheit gemeint haben) auseinandergesetzt hat (s. auch Rede des russischen Botschafters im UN-Sicherheitsrat, Phoenix, 27.02.22), ist aber nicht klar, wo diese Grenzen liegen.  Überschreitungen können deshalb der russischen Regierung nicht zur Last gelegt werden. Leute mit wenig Einblick in diese Materie sollten deshalb mit ihrer Meinung vorsichtig sein und das Fernsehen darf sie nicht als wahr hinstellen. Und wenn man mal annimmt, die Wagner-Gruppe, dessen Chef NS-freundlich war oder noch ist (?) und von Russland finanziert würde (frontal, ZDF, 03.05.22), hat sie jedoch eine Besonderheit, sie ist erst gegründet worden, nachdem nationalistische ukrainische Politiker und der Innenminister das Batallion Asow aufgestellt hatten. Damit wäre es höchstens und sogar notwendige Reaktion Russlands gewesen. Frontal legte in der Sendung am 16.08.22 nach und gab eine Aussage eines Mannes wieder, der Söldner rekrutiert. An sich sei eigentliches Ziel die westliche Welt und ihre Ideologie. Die russische Föderation sei heute kein Imperium, wird aber Wege finden, es wieder zu werden. Die Wagner-Gruppe sei ein Instrument, um dieses Ziel zu erreichen.

Insoweit ist dann auch die Kritik, die Querdenkerszene würde zu Unrecht russlandfreundlich sein (Kontraste, Das Erste, 31.03.22), an den Haaren herbeigezogen. Das Thema ist -wie man sieht- viel zu komplex für so eine Annahme. Deshalb ist es schlichtweg, aber zumindest zur Sache näher gekommenes Resumee der Querdenker (Herleitung?), das man in einer "Demokratie" respektieren muß. Die Meinung eines Rechtsextremismusforschers (heimlicher Staatsdiener), der pauschale Schuldvorwurf einer in der Ukraine geschädigten Familie oder der Vorwurf, Putin habe zu Unrecht der Ukraine Experimente mit biologischen Waffen vorgeworfen, weil er nicht die richtigen Krankheitserreger genannt habe, lösen die Hauptursache des Ukraine-Konflikts nicht. Es ist lediglich der Versuch, Unglaubwürdigkeit der Querdenker herzustellen.  

Inzwischen hat Russland den ukrainischen separatistischen Gebietsanspruch anerkannt (2/2022). Soweit er den Grund für sein Verhalten auch im russischen Gründungsstaat "Kiewer Rus" (8./9. Jahrhundert) gesehen hat und die Ukraine immer russisch gewesen sei, wäre das weit hergeholt. Die Ukraine war, wie in Kulturzeit (3-Sat, 22.02.22) fast richtig ausgeführt wurde, immer (richtig: bis zum 17 Jahrhundert) abwechsend unter dem Einfluß Russlands, Türkei und Österreich, was dann fast vollständig -mit Ausnahme der Weltkriegszeit- russisch wurde. Wenn sein Grund rechtens wäre, könnten wohl so einige andere Staaten wegen ähnlicher Geschichte solche Gebietsansprüche auch stellen. Das würde eine unendliche Geschichte.
In der Sendung Kulturzeit (22.06.22), war der Kampf der Finnen gegen die Russen 1939 als sowjetisch verursacht hingestellt worden. Nach Wikipedia-Geschichte Finnlands ergibt sich, daß die Russen ihr eigenes Dorf beschossen haben und Finnland dafür beschuldigten und trotz Nichtangriffspaktes den Winterkrieg begannen. Nach sozialistischer Geschichtsschreibung war Finnland schon im 13. Jahrhundert schwedisch geworden. Im Krieg Russlands gegen die Schweden fiel es 1809 komplett an Russland. Nach dem Sieg der Oktoberrevolution erhielten die Finnen ihr ganzes Gebiet zurück. Das kommunistische Bestreben der Finnen sei dann aber mit Hilfe deutscher Interventen niedergeschlagen worden. Dieses Finnland hätte dann 1939 mit Hilfe der westlichen Staaten diesen Krieg gegen Russland geführt, den es verlor und die Gebiete Karelien und das Nordufer des Ladogasees abtreten mußte. Das Eroberungsprinzip galt noch zu dieser Zeit.
Bei dieser Sachlage fragt man sich, warum die sozialistische Geschichtsschreibung gelogen haben sollte.

Putin konnte zwar die Rechtmäßigkeit der ukrainischen Regierung in Frage stellen, was allerdings auch kein Rechtfertigungsgrund wäre, soweit Russland kein Sicherheitsabkommen mit der alten Janukowitsch-Regierung hatte. Es steht dann noch das Schutzrecht der Bewohner mit russischer Nationalität in einem Gebiet eines anderen Landes im Raum und die Frage eines selbständigen Staatsgebietes (Status Quo), was zunächst aber zulässig ist (ungelöstes Problem der internationalen Gemeinschaft). Da gab es, wie bereits beschrieben, bisher ähnliches Verhalten der westlichen Staatengemeinschaft.
Den Hauptgrund, es wäre eine präventive Militäroperation, hat Putin erst am (Tagesschau, 09.05.22) genannt mit der Begründung, daß der Natoblock aktiv begonnen habe, Gebiete an der russischen Grenze militärisch zu erschließen. Die Gefahr sei mit jedem Tag gewachsen. Das konnte oder wollte er vor der Militäroperation vielleicht noch nicht offenbaren. Eine Frau Silbermann (Linke, LAG Deutsch-Russ. Freundschaft) meinte, sie habe gelesen, daß die Ukraine am 28.02.22 einen großen Angriff auf den Donbass starten wollte, dem Russland deshalb zuvorkommen mußte (frontal, ZDF, 24.05.22). Neben den sonstigen militärischen Verteidigungsgründen dürfte die ideologische Beeinflussung des Volkes der Grenzstaaten mit den deutlich erkennbaren Absichten des Westens und dessen sonstigen Tricks dazu gehören. Unerklärt blieb (ist aber denkbar), warum so einige russische Teilrepubliken in den 90er Jahren einen eigenständigen Weg einschlagen wollten. Das ist dann auch mit dem Vertrag über die GUS allseits willentlich und zwangsfrei umgesetzt worden. Ein Rückabwicklungsrecht diesbzgl. gibt es nicht. Putin dürfte die Rechtslage wohl so sehen, daß die Auflösung der Sowjetunion nur wegen der westlichen wirtschaftlichen Zwänge erfolgte. Der Mißmut der Bevölkerung drohte wegen der schlechten witschaftlichen Lage zu eskalieren. An Putins Auffassung wäre nur etwas dran, wenn die Sowjetunion so in die Zange genommen war, daß die Sowjets aus sich heraus nicht mehr in der Lage waren, mit ihrer Wirtschaft volksverträglich auf die Beine zu kommen. Diese Frage wird aber schwerlich zu beantworten sein. Auch China respektiert den Status der früheren Sowjetrepubliken und souveränen Länder nach der Auflösung der Sowjetunion (Videotext, Das Erste, 24.04.23)

Manche Gründe Putins haben dem Westen nun dazu gedient, ihn als großmachtsüchtig und willkürlich hinzustellen. Z.B. wurde Letzteres damit begründet, daß er doppeltes Spiel beim Gespräch mit Scholz betrieben habe (Lielischkies, ehemaliger Moskaukorrespondent; hartaberfair, 21.02.22). Ersichtlich aus den Medien war aber eindeutig, daß Putin nach diesem Gespräch guter Dinge war, aber am nächsten Tag einen "blauen Brief" von der US-Regierung erhalten hatte. Putins Aussagen lassen allerdings erkennen, daß er nicht voll erkannt hat, auf welches Recht er seine Ansprüche lediglich stützen kann (Rechtsberater ?).

Die Ansicht des Thüringer Ministerpräsidenten Ramelow ist ersichtlich undifferenziert, wenn er lediglich behauptet, daß Putin ein Autokrat sei und es ein imperialistischer Krieg sei, wobei der gesamte Wortlaut suggeriert, daß es Putins Krieg ist und weil er für Waffenlieferungen an die Ukraine ist (Erfurter Parteitag, 24.06.22). Ramelow hat hier wiederum gezeigt, daß er mit dem Recht nichts am Hut hat. Man muß erwarten können, daß sich ein Ministerpräsident zuvor rechtskundig gemacht hat. Der angedachte Kommunismus der Macher der Linken sollte und soll sowieso nur mißbraucht werden für Herrschaftsinteressen, besonders wenn man bedenkt, daß die Mehrheit der Partei die tatsächliche Sach- und Rechtslage ignoriert. Putin ist zwar kein Linker, aber auch kein Rechter im Sinne von rechts. Er will nur den Machterhalt und das ist aber mit dem internationalen Recht vereinbar. Seine Expansionsbestrebungen inzwischen sind, wenn man die Entwicklung genau verfolgt hat, nur Folge westlicher Expansionsbestrebungen

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Das Gebiet um Petersburg war tatsächlich seit 1611/17 in schwedischer Hand und es wird darin eine Karte mit einer Grenze russischer Rückeroberungen bis 1743 gezeigt (Wikipedia-Geschichte Finnlands). Wann dieses Gebiet zuvor russisch war, wird darin nicht berichtet. Es gibt auch eine Karte, die dieses Gebiet im Jahre 1015 zum Kiewer Rus gehörend zeigt (Wikipedia - Geschichte der Ukraine) mit ähnlicher Grenzziehung. Die Kiewer Rus existierte vom 9.- 12. Jahrhundert laut Wikipedia. Es gibt auch andere Geschichtsdarstellungen. Dann gab es das Gebiet der Republik Nowgorod (Teilreich nach dem Zerfall der Kiewer Rus in Herzogtümer), die dieses Gebiet mehr oder weniger umfaßte (infolge der Schwedenkriege) und im Laufe des 18. Jahrhunderts infolge des nordischen Krieges dauerhaft russisch wurde.
Das Gebiet muß für Putins Begehren vorher zu russischen Staatsgebiet gehört haben, was bei einem Begriff "Rückeroberung" möglich sein könnte. Die Ukraine bestreitet aber, daß die Kiewer Rus russich war (Kulturzeit 3-Sat, 22.02.22). Der Nachweis solcher Rechtslagen ist also immer recht schwierig, weshalb man nicht mit aller Gewalt auf solchen Rechtsansprüchen beharren sollte, sondern ggfs. großzügig darüber verhandeln.
Völkerrechtlich gilt grdz.seit 1945 (Artikel 2 Abs. 4 UN-Charta), daß Eroberungen oder Rückeroberungen von Land unzulässig sind. Anderes würde gelten, wenn Putin schon längst (wegen des Wortes "offenbar") die bislang westlichen Bestrebungen bereits als Okkupationsabsichten fremder Gebiete eingestuft hat, was ja auch tatsächlich nichts anderes mehr ist nur mit anderen Mitteln. Diese Ansicht hat er dann auch verdeutlicht. Er warf auf dem Wirtschaftsforum in Sankt Petersburg (17.06.22) dem Westen vor, "Die USA wollen andere Länder kolonialisieren". Lawrow hatte mit Blick auf die Sanktionen des Westens zu Recht auch von hybriden und totalen Krieg gesprochen (25.03.22).
Hingegen kursieren im Internet Aufsätze von Fachleuten, die das Völkerrecht dogmatisch anwenden, also ihm Unfehlbarkeit unterstellen, was aber höchstens innerhalb eines   Staatsgebildes wegen dessen klaren Über- und Unterordnungsverhältnis erwartet werden kann. So schrieb Dr. Mathias Guttke TU Dresden, besonders Studierende hatten 2014 zunächst die Proteste des EuroMaidan betrieben, weil sie sich wegen der Abkehr von einer wirtschaftlich vertieften Zusammenarbeit mit der EU ihrer Perspektiven beraubt sahen. Dabei hat er unterstellt, daß sich auch weite Teile der Ukraine beteiligt hätten. Im Fernsehen wurde aber nur von Protesten in Kiew und Lviv (meißt Studenten) berichtet. Daß alle westlichen Landesteile von den Aufständen erfaßt seien, ist dabei einmal nur erwähnt worden, aber ohne Beschreibung und ohne Bilder davon zu zeigen. Guttke hat so auch quasi unterstellt, daß erstens eine Mehrheit und zweitens die Abkehr von einer vorwiegend westlichen Handelspolitik einen Umsturzgrund darstellt, was aber keine Umsturzgründe sind. Von katastrophalen Verhältnissen für die Ukraine bei Nichtbefolgung dieser Wirtschaftspolitik hat er nichts erwähnt. Das hieße nämlich, daß jederart Widerstandsbewegung zulässig wäre, wenn man der eigenen Regierung nur eine schlechte Außenpolitik oder nicht genehme Innenpolitik o.ä. vorwirft.  Desweiteren hat Guttke Putins Vergleich mit dem Kosovo zerredet, obwohl auch bei der Krim dieselben Verhältnisse vorlagen, aber diesmal ist im Gegensatz zum Kosovo die UN gegen die Abspaltung. Beim Kosovo hatte eine UN-Mehrheit die Abspaltung anerkannt (Veto Russlands und Chinas dagegen) und bei der Krim Russlands Veto zu deren Verweigerung der Abspaltung, was zu einem dauerhaften StatusQuo geführt hat. Der ehemalige Außenminister Westerwelle sprach damals beim Kosovo von einem angeblichen Sonderfall (Begründung?). Ein Unterschied wurde von Guttke noch gemacht, daß anders als beim Kosovo die Krim nach dem Referendum sodann in die russische Föderation eingegliedert wurde, wodurch erst eine Abspaltung von der Ukraine eingetreten sei. Die Republik Krim sei auch nach dem Referendum noch im ukrainischen Staat gewesen (wegen noch fehlender Staatsgründung).   
Guttke verwies insoweit in seinen Literaturhinweisen z.B. auf die Seite www.ost-institut.de, die nicht mehr existiert und auf Saxer U. 2014. Prof. Urs Saxer Uni Zürich (Völkerrecht und internationale Beziehungen),der an die Sache ebenfalls dogmatisch und fehlerhaft heranging. Er stellte fest, daß die Krim 1992 einen Sonderstatus als autonome Republik mit der ukrainischen Regierung vereinbart habe. Nur in Ausnahmefällen könne eine Region eines Landes neue territoriale Grenzen in Selbstbestimmung ziehen, was aber ein international überwachter Prozeß ist (durch die UNO). Die Krim sei aber nicht so unterdrückt gewesen, daß deren Herauslösung aus der Ukraine sich aufdrängte.
Darin liegt aber der Denkfehler. Mit der real deutlich gewordenen putschartigen Übernahme der Ukraine, die vom Westen gesteuert war, ist ein schwerwiegender und einschneidender Sonderfall in Bezug auf die Autonomiesituation und Grundwerte eingetreten, die den Anspruch der Krim nach Abspaltung rechtfertigte. Es lag auch sonst kein Grund vor, der einen Regierungssturz rechtfertigte. Der ehemalige Boxer und Bürgermeister von Kiew Klitschko hatte Anfang 2023 aber behauptet, es habe zwar solche Gründe gegeben, die aber die Ukrainer wegen des angedachten Wirtschaftsvertrages mit dem Westen hinnahmen. Das Nichtzustandekommen des Vertrages habe das Faß zum Überlaufen gebracht. Rein juristisch gesehen, dürfte die Glaubwürdigkeit dieser Darstellung gering sein, weil sie nicht in der maßgeblichen Zeit geäußert wurde und hinterfragt werden konnte.
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Wie man sieht, wird auch bei Taiwan von einem StatusQuo gesprochen. Taiwan gehörte zunächst nach 1945 wieder zu China. Die USA hatten den Kolonialherren Japan besiegt und die Insel an die chinesische Regierung zurückgegeben ohne zu ahnen, daß die Kommunisten unter Mao etwas später die Macht ergreifen würden. Der Rest der alten Regierung flüchtete nach Taiwan und stand sodann unter der Schutzmacht der USA, weshalb für die Kommunisten ein Zugriff auf Taiwan unmöglich gemacht wurde. Der StatusQuo entstand, weil einige Länder Taiwan als eigenständig anerkannten. Es kommt für einen Status Quo also nicht darauf an, ob eine Abspaltung zu Recht erfolgte, sondern nur darauf, daß eine Abspaltung vorliegt, die teilweise von Staaten anerkannt wurde. Das hieße aber zugleich, daß Abspaltungsbewegungen überall in der Welt allgemein nicht unzulässig sind. Die Ursache dafür liegt in der Schwäche der Internationalen Gemeinschaft und ihren demgemäßen Regeln.
Das heutige China hat von Rechts wegen einen Anspruch auf Taiwan nur dann, wenn die damalige Revolution völkerrechtlich zulässig war. Andernfalls kann man es als zulässig und geboten ansehen, daß die USA der alten Regierung Beistand geleistet hat und ihr dafür Land einräumte, auch wenn Taiwan kein autonomes Land war. Das alles ist eigentlich öffentlich zu klären, anstatt nur zu bekunden, was jede Seite fordert und Taiwan dabei als unschuldig suggeriert wird. Die richtige Lösung für solche Konflikte ist allein, daß sich die Konfliktparteien an das vernünftige Recht halten, nämlich daß ein Gebietsanspruch nicht rechtswidrig sein darf. 
       

Das ist quasi ein Zugeständnis Selenskyj`s (19.06.22), da nach tatsachenbezogener Rechtslage, die Krim sich zu Recht unabhängig gemacht hat und das gilt auch für den Donbass.

Zum "Krieg" (Spezialoperation) in der Ukraine kann man nur aus reiner Weitsicht heraus sagen, vielleicht war das nur das kleinere Übel entgegen dem, was durch weitere Unterwanderung und totale Abschottung Russlands etc.in der Zukunft  hätte eintreten können. Das Ganze kann man mit einem Mann, der eine Frau etc. ständig erniedrigt vergleichen. Ohne Schlichtungsstelle (wie beim Russland-Westkonflikt) würde die Frau irgendwann zu der Waffe greifen, die ihr zur Verfügung steht und sie in die Lage versetzt, den Tyrann zu bekämpfen. Der Politikwissenschaftler Münkler meinte, Russland habe bei den 4 Machtsorten (politisch, wirtschaftlich, militärisch, kulturelle Attraktivität) quasi nur die militärische Macht zu bieten (Kulturzeit, 3-sat, 28.02.22). Aus diese Kenntnis heraus leitete er aber nicht die wahre Schuldfrage ab, sondern betreibt den Lug und Trug des Westens mit (Kulturzeit, 3-sat, 10.10.22; Phoenix persönlich, 10.03.23), Der Politikwissenschaftler Prof. Hacke, der plötzlich über seinen Schatten gesprungen ist, und der Brigadegeneral a.D. Vad (Merkelberater) plädierten für die Herstellung eines neutralen Status der Ukraine, was die Journalistin des Deutschlandradios in Moskau Dornblüth (nach ihrer Falschaussage, die Ukraine sei 2014 neutral gewesen (s. besonders Doku "Ukraine im Ausnahmezustand" (MDR, 05.06.14), ersichtlich ein Propaganda-Sender) nebst des Grünen-Poltikers Nouripour und Marina Weisband (Ukrainerin) anders sahen (hartaberfair, Das Erste, 07.03.22).  
Man kann also sagen, den Kriegsgegendemonstranten fehlt quasi der nötige Sachverstand, Erkenntnisse und logisches Denken. Man sollte bei Fachleuten auf jeden Fall immer dann mehr Kompetenz annehmen, wenn deren Aussage als die Richtigere erkennbar wird.
Das mediale Chaos liegt z.B. darin, daß ständig versucht, Russland als Bösewicht hinzustellen, dient nur der Irreführung. Nur zwei Schwerpunkte sind maßgebend, nämlich erstens, was hat zu der russischen Spezialoperation geführt und sind dabei echte Menschenrechtsverletzungen (also nachweislich staatlich Angeordnete) begangen worden. Zum militärischen Streit geführt hat die unterlassene Auseinandersetzung des Westens mit den von Russland geforderten Sicherheitsgarantien. Neutral berichtet werden kann deshalb nur über den militärischen Hergang, Fluchtverhalten, Tode etc. Alles andere, auch das der Russen gehört zur Propaganda, wobei die Propaganda des Westens als Verursacher des Konflikts Ächtungscharakter und die Russlands Verteidigungscharakter hat, weshalb die russischen Medien dann auch situationsbedingt Unwahrheiten sagen können.
Die westliche Berichterstattung zu den Kämpfen in der Ukraine ist ungeachtet dessen, was die russische Regierung womöglich bezweckte neben der Sache. Am Anfang wurde  unterstellt, die russischen Soldaten seien über den Kampfeinsatz nicht informiert worden und das offenbar aber stillschweigend, weil man sie getäuscht habe. Tatsächlich liegt auf der Hand, daß man einen Überraschungsfeldzug nicht erreichen kann, wenn man alle Soldaten vorher über den Einsatz informiert. Dann wurden Kriegsverbrechen an Zivilisten propagiert und die gezeigten Bilder sind auch schlimm. Wenn man die Sache aber logisch betrachtet, ist es so, daß sich quasi alle Zivilisten bereit erklärt hatten, an den Kämpfen teilzunehmen. In so einem Fall kann es einem russischen Soldaten nicht mehr zugemutet werden, sein Leben zu riskieren, um jedesmal den jeweiligen Zivilisten zu fragen, ob er Teilnehmer an den Kämpfen und waffenfrei ist. Da kann es für ihn schon zu spät sein. Für die Wahrscheinlichkeit dieser Vorgehensweise der Soldaten spricht, daß nachdem sie z.B. ein Auto beschossen hatten und dann darin nur noch Frau und/oder Kind lebend fanden und sie diese laufen liesen. Deshalb müssen solche Todesfälle dahingehend geprüft werden. Selbst mehrere getötete Männer, bei denen nur einzelne gefesselt waren, lassen nicht ohne weiteres auf ein Kriegsverbrechen schließen. Selbst wenn ein ganzes Haus mit der Aufschrift Kinder zerbombt wird, war nicht auszuschließen, daß es sich um eine Finte der Ukrainer handelte. Das gilt insbesondere dann, wenn die ukrainische Vorgehensweise sich nicht an Regeln gehalten hat. Z.B. besetzten lt. UN ukrainische Soldaten ein Pflegeheim und machten so das Gebäude zu einem Ziel (Videotext, Das Erste, 09.07.22). Auch die von dem Bundesnachrichtendienst abgefangenen Funksprüche, die belegen, daß russische Soldaten ukrainische Zivilisten systematisch auf Befehl getötet haben. Ein Soldat soll gesagt haben, daß sei halt ihr Job (RTL-Nachrichten, 07.04.22, 10.04.22). Auch das ist ebenso und hier zusätzlich hinsichtlich des Zusammenhangs mit dem tatsächlichen sonstigen Wortlaut etc. zu prüfen. Den Raketenangriff auf den Bahnhof von Kramatorsk bestritt Russland damit, solche Raketen nicht zu nutzen. Ein unabhängiges russisches Conflict Intelligence Team (CIT) meinte (mit Bild v. Februar 2021), Russland verfüge sehr wohl über diese Raketen (nur Tagesschau, Das Erste, 08.0.22). Die Herrschaften wollten übersehen, daß Russland von nutzen und nicht von verfügen gesprochen hat. Der damit verbundene Vorwurf als Kriegsverbrechen durch die USA und EU war durch nichts belegt worden. Da Zeugen der schlechteste Beweis sind, vor allem Ukrainische, bedarf das einer besonderen Befragung und Beweiswürdigung (Plausibilität). Letztlich ist nur zweimal ein Kriegsverbrechen von Ukrainern gegen gefangene russische Soldaten gezeigt (Heute, ZDF, 29.03.22; RTL-Nachrichten v. 07.04.22), aber sonst nicht einmal erwähnt worden.  Die UN-Menchenrechtskommissarin Bachelet hat jedoch beiden seiten gleich viel grobe Menschenrechtsverletzungen attestiert (Heute, ZDF, 04.07.22). Es wurde davon gesprochen, daß die Ukrainischen selten sind und es weniger schwerwiegende Verbrechen seien (OSZE, Tagesschau, Das Erste, 13.04.22), z.B. die Mißhandlung russischer Gefangener (Heute, ZDF, 21.07.21). Es kommt aber nicht nur auf die Schwerwiegenheit an, sondern auch um welche und wann.
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So kann man den Russen nämlich nicht zumuten, weiterhin Mißhandlungen ihrer Kameraden hinnehmen zu müssen, bis die vielleicht nach vielen Jahren erst der Verurteilung zugeführt werden. Zudem blieb der Strafgerichtshof in DenHaag eine Antwort schuldig, ob auch Kriegsverbrechen der Ukraine verfolgt werden (Tagesschau, Das Erste, 14.07.22). Und dann muß man noch realisieren, daß sich bei manchen Soldaten die Emotionen aufschaukeln, sie also deshalb schuldunfähig sein können. Auch das gehört zu einer neutralen Berichterstattung. Stattdessen wird fast täglich nur den Russen Folter vorgeworfen. Insofern ist die Doku-Die Straße des Todes ...(ZDF, 19.07.22) eine völlig einseitige Berichterstattung, wie fast alles bei der Sendung frontal und allen anderen derartigen Sendungen oder Diskussionsrunden. Es darin wird ständig versucht, die Schuld Russlands mit dem Leid der Bevölkerung darzustellen, obwohlauch für diese Schuld der wahre Verursacher des Krieges zur Verantwortung zu ziehen ist. Bei Vergewaltigung von ukrainischen Frauen durch russische Soldaten muß dies geahndet werden. Allerdings ist bislang nichts veröffentlicht worden, daß hierfür eine Erklärung Russlands verlangt wurde. Woher der Grüne Habeck die Sicherheit genommen hat, daß Putin von den "Kriegsverbrechen" in Butscha Kenntnis hatte und trotzdem kein Einhalt geboten hat und er deshalb ein Kriegsverbrecher sei (RTL-Nachrichten, 06.04.22), kann nach aktuellem Sachstand nicht nachvollzogen werden. Die nur einstweilige Aussetzung der Mitgliedschaft Russlands im UN-Menschenrechtsrat (07.04.22) zeigt, daß die Beweislage dünn ist. Der weitere aber diesmal alberne juristische Trick des Westens nun Offensivwaffen durch einzelne Länder statt durch die Nato an die Ukraine zu liefern (07.04.22), ist gefährlich, weil er bei den Russen nicht verfangen dürfte. Wir könnten womöglich dann die Zielscheibe der Russen werden. Da nun Gepard-Panzer aus Deutschland an die Ukraine gegen Bezahlung geliefert werden (26.04.22), dürfte das auch an der Geldgier gelegen haben, die Kohle, die die Ukraine insbesondere von den USA erhalten hat, abzugreifen. Die Unterstützung der Selbstverteidigung der Ukraine sei nach Artikel 51 UN-Charta zulässig (Außenministerin Baerbock, 26.04.22). Darauf stützt sich nun auch aktuell der Chef der Münchner Sicherheitskonferenz, Christof Heusgen, (01.02.23) bzgl. der Lieferung von Kampfjets.
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Bei korrekter Auslegung dieses Artikes befnden sich die westlichen Staaten nicht in einer Sebstverteidigungssituation. D.h., nur der Staat, der sich in einer Selbstverteidigungssituation befindet, darf alle Maßnahmen zur Wahrung und Wiederherstellung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit treffen. Letzteres kann nicht soweit gehen, daß er alle willigen Staaten einlädt, ihm selbst dann Waffen zu liefern, wenn sie die Wiederherstellung des Weltriedens eher gefährden würden. Wie darüber befunden wird, ob und in welchem Ausmaß so eine Maßnahme nötig ist, hat die UN-Charta offengelassen. Das dürfte im juristischen Sinn heißen, wer über das Ziel hinausschießt, hat sich dafür zu verantworten, was zugleich heißt, das betroffene Mitglied und dessen Helfer sollten an sich genau abwägen, wo die Grenzen liegen. Die Crux bei dieser Regelung liegt in der ideologischen Machtverteilung. Selbst wenn nach rechtlichen Maßstaben die Ukraine und die westlichen Partner diese Grenze überschritten haben, fehlt es wiederum an dem, der das sanktioniert. Dem rechtsunkundigen Volk würde auch hier wieder weis gemacht, die Russen hätten diese Grenze überschritten.     

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Diese Auffassung von Bundesklanzler Scholz, daß gemeinsames Handeln des Westens eine Eskalation verhindere, ist dann unlogisch, wenn keine eindeutigen Kenntnisse darüber vorliegen, wie Putin im Ernstfall reagieren wird. Eine Meinung, daß zum Knopfdruck für einen Atombombenabschuss immer 3 Leute gehören, wovon mindestens einer sich verweigern werde, ist aus der Luft gegriffen. Bei der Kubakrise 1962 lagen zudem andere Verhältnisse vor. So ist dann auch die Aussage von Scholz, "Vertrauen sie mir, vertrauen sie der Regierung, wir werden weiter sorgfältig, abgewogen und im Einklang mit unseren Verbündeten handeln." (Heute, ZDF, 05.02.23), nur eine Volksverblendung. Im Übrigen zeigt die Ukrainekrise, daß anhand der Aussagen vieler Regierungsvertreter etc. erkennbar ist, daß dort Hardliner sitzen, denen ein Atombombenabschuss egal wäre. Im Übrigen kann ein Weltkrieg, anders als manche suggerieren, auch zunächst erst ohne Atombombe beginnen.         

Wenn jedoch eine dauerhafte Lieferung von solcherart Waffen stattfinden würde, verlängert das den Krieg. Unerwähnt blieb von allen Parteien hinsichtlich der Lieferung von Waffen, daß sich damit für Russland auch die Sicherheitsinteressen ändern, was eine Erweiterung der Kämpfe auf die ganze Ukraine notwendig machen kann. Die USA und die Ukraine streben inzwischen auch den Einmarsch in Russland an (Nachrichten 28.04.22). Das wird dann als rechtens suggeriert, weil der maffiöse Westen die ideologische Macht hat, dieses Erfordernis entgegen den Tatsachen einfach nur zu behaupten.

Selenskyj ist sich für jede Untat nicht zu schade (08.08.22) wie auch beim Beschuss des AKW. Die Russen hatten die Ukraine dafür verantwortlich gemacht und das mit US-Munition belegt. Die Ukraine bestritt das. Warum sollten die Russen das von ihnen selbst besetzte AKW beschießen? Noch unerklärlicher ist, daß die Welt (außer die UN) selbst bei diesem Treiben nur zuschaut. Die Russen sollen der internationalen Atomenergiebehörde den Zugang zum Kraftwerk verweigern. Hintergrund soll tatsächlich sein, daß die Russen Raketenbeschuß im Schutz des Kraftwerks vornehmen (RTL-Nachrichten, 11.08.22), daß der Gegner an sich nicht beschießen kann (sollte). Doch das Russland schießt, kann den veröffentlichten Formulierungen der Russen eher nicht entnommen werden. Inzwischen haben die Russen Luftabwehrraketen installiert (09.08.22) und den UN-Sicherheitsrat angerufen (10.08.22). Doch dann wird in Heute (ZDF, 29.08.22) ein Zeuge (Ingenieur im AKW bis 6/22) präsentiert, der meinte, es gäbe ein Klima der Angst, denn die Russen hätten im Keller Gefängnisse eingerichtet, wo Mitarbeiter gefoltert würden und Kollegen würden vermißt. Die Besatzer hätten schwere Waffen neben den Reaktoren postiert, die auf ukrainische Gebiete schießen würden. Das widerspricht der positiven Haltung der Russen, der internationalen Atomenergiebehörde dauerhaften Aufenthalt im AKW zu erlauben (RTL-Nachrichten, 31.08.22).
Die ukrainische Regierung zeigt eigentlich ständig, daß sie nicht ganz dicht ist, wie auch im Beispiel, daß laut Amnesty International die Ukraine die Truppen in Wohngebieten stationiert. Selenskyj meinte dazu völlig weltfremd, AI verlagere die Verantwortung der Angreifer auf die Opfer und betreibe manipulitive Berichterstattung (05.08.22). AI hat sich für ihre Aussage auch noch entschuldigt, aber dann bemerkt, sie würden weiter zu den Erkenntnissen stehen (07.08.22).
Russland hatte dann am 22.09.22 die Teilmobilmachung angeordnet, dem mehrere Berichte von Verweigerungsdemonstrationen folgten. Welches Ausmaß das hat, werden wir sehen. Dann hätte Putin aber einen Fehler gemacht, weil er die Russen über die Folgen der Spezialoperation nicht genügend aufgeklärt hat, was verhängnisvoll werden kann.

Hier hat der Russe einen Denkfehler gemacht (27.09.22), weil er nicht erkennen will, wohin die westlichen Bestrebungen führen werden, nämlich mindestens zur Verarmung Russlands. Nach westlichen Brauch ist man auch mittels vieler Tricks und rechtswidrigen Mitteln, die staatlich geduldet werden, immer auf Grundstücke scharf. Neben dem ALG II/Bürgergeld-Risiko, dem Kreditbetrug von Banken oder sonstigen mißbräuchlichen Verschuldungen gibt es auch Fälle, wie in der  Umschau (MDR, 01.11.22), die von vielen Bauern berichtet hatte, denen die BVVG (Nachfolgegesellschaft der Treuhandanstalt) ihr Land mit juristischen Tricks wieder ablucksen. Ein vom Fernsehen von Anfang an begleiteter Bauer gewann allerdings wohl deswegen nun (Ende 2022) seinen Prozeß.
Zudem war ein Stein des Anstoßes der russischen Reaktion, abgesehen von der Nato-Osterweiterung, der Putsch im Jahre 2014, der von Ukrainern ausgeführt wurde, seinen angeblichen Landsleuten. 

Insoweit ist diese Äußerung von Selenskyj (06.10.22) totaler Dummenfang.

Die Russen hatten nur noch die Wahl zwischen Pest und Cholera. Ein Rückzug würde das Problem nicht beenden und nur die Vernichtung aller ukrainischen Streitkäfte würde erst wieder Ruhe reinbringen. Ob das die Russen packen, steht auf einem anderen Blatt (s. die Kämpfe in Afghanistan und Tschetschenien). Daß, was die Ukrainer da betreiben, ist unverständlich, denn weder Russland noch der Westen sind das Ideal, was sie sich vorstellen. Sie kämen in beiden Fällen nur vom Regen in die Traufe. Die Massen an Toten, die entstehen dürften, rechtfertigen niemals das von ihnen nur erhoffte Ideal.
Die Frage der Waffenlieferung hatte Bundesaußenminister Habeck (Grüne) noch mehr verfeinert, "Wenn die Entscheidung (also der Regierenden) kommt, daß die Ukraine nicht nur für sich kämpft, sondern auch für uns, dann wäre im Konzert mit den Nato-Partnern die Abgabe von schweren Waffen an die Ukraine immer wieder neu zu prüfen". Er meinte sinngemäß weiter, es gäbe keine Ansage, die ihm bekannt wäre, wann Putin die Überschreitung der Linie zum Weltkrieg als gegeben ansieht. Nach den internationalen Bestimmungen sei es so, daß die Unterstützung eines Landes, daß unter einem Angriffskrieg leidet, kein aktiver Eintritt in den Krieg ist. Die Unterstützung der Ukraine selbst mit schweren Waffen ist nach dem Recht (dann) keine Beteiligung. Ob Putin sicher immer an Recht und Gesetz hält, könne man aus guten Grund bezweifeln. Er werde sicherlich nicht erst ins Handbuch für Völkerrecht schauen, bevor er seine nächste Wahnsinnstat begeht. Man befinde sich bislang nur in einer roten Zone (Berlin-direkt, ZDF, 24.04.22).
Sein Verweis auf das Völkerrechtshandbuch scheitert schon daran, daß der Westen und die Ukraine entgegen Art. 33 ff UN-Charta eine friedliche Beilegung des Streites verweigert haben. Der westlich dominierte Sicherheitsrat und deshalb auch die Internationalen Gerichtshöfe sind ein weiteres Problem. Beim Sicherheitsrat sprach man davon, daß er dort bei der Kriegsverhinderung anders als früher gescheitert sei (Artikel 34 UN-Charta). Das heißt nichts anderes, daß es für UNO-Gegenmaßnahmen keine Mehrheit gab (Wieso?). Der Internationale Gerichtshof der Vereinten Nationen hatte auf Klage der Ukraine am 16.03.22 angeordnet, daß Russland den Krieg sofort zu beenden habe. Es ist aber geregelt, daß dessen Entscheidungen nicht durchsetzbar sind.
Wenn die Tatsachen aber eindeutig für Russland sprechen, sollten deswegen die Handlungen Russlands wenigstens vom Volk sachgemäß bewertet werden. Der Volkswille wiederum wird aber durch den Gleichklang der westlichen politischen Äußerungen, des Internationalen Gerichtshofs und der Medien verklärt, was zugleich maffiöse Strukturen belegt. Beim Thema Angriffskrieg gibt es auch den Begriff der präventiven Selbstverteidigung (also Erfordernis des Erstschlages bei vermuteter Bedrohung), was die USA 2002 richtig erkannt und für sich festgelegt hatten (s.Wikipedia-Verbrechen der Aggression (s. auch Kriegsvölkerrecht, Angriffskrieg)).

Auszug:
"Schwellenklausel

Die in Artikel 8 bis Absatz 2 aufgelisteten Aggressionshandlungen müssen „ihrer Art, ihrer Schwere und ihrem Umfang nach eine offenkundige Verletzung der Charta der Vereinten Nationen darstell[en]“ (Absatz 1), um den Tatbestand des Aggressionsverbrechens zu erfüllen. Aufgrund dieser sogenannten Schwellenklausel wird also nur ein Teilbereich völkerrechtswidriger Gewaltanwendung vom Verbrechenstatbestand erfasst. Nicht erfasst werden zum einen Aggressionshandlungen von geringer Intensität (z. B. kleinere Grenzscharmützel).[8] Zum anderen sollen nur „eindeutige“ Fälle völkerrechtswidriger Gewaltanwendung verfolgt werden können. Insbesondere soll hierdurch erreicht werden, dass Handlungen, deren Völkerrechtskonformität umstritten ist (die sog. „völkerrechtliche Grauzone“), nicht erfasst werden. In diese völkerrechtliche Grauzone fallen etwa die humanitäre Intervention oder die präventive Selbstverteidigung.[9] Wie die Schwellenklausel konkret im Einzelnen auszulegen ist, ist stark umstritten und wird voraussichtlich erst durch die zukünftige Rechtspraxis des Internationalen Strafgerichtshofes entschieden werden."

Der Kultursoziologe Stegemann ist in der Doku "Wagenknecht - Trotz und Treue" (MDR, 13.06.24), die Wagenknechts Werdegang beschrieb, auf ihre Haltung berechtigter Sicherheitsinteressen Russlands eingegangen. Sie habe gemeint, das müsse man auch verstehen. Er fand das hingegen grundlegend falsch.
Mehr ist dazu aus den Medien auch nicht gekommen. Wagenknecht hatte es nur allgemein begründet. Denn es hätte anhand o.g. Verträge und UNO-Regeln präzise die Rechtslage abgeklärt werden müssen, warum die Aktivitäten des Westens Putins handeln bzgl. der Ukraine nicht gerechtfertigt hätten, warum er also unverhältnismäßig gehandelt habe. Im Streitfall Hamas und Israel tat das zumindest die UN sehr wohl (12.06.24). Da man allseits aber dazu schwieg, lediglich unkonkrete politische und mediale Anschuldigungen machte, muß Putin offensichtlich Recht gehabt haben mit seiner präventiven Selbstverteidigung.   

Beim Irakkrieg kam diese Regelung zur Anwendung und obwohl sich im Nachhinein herausstellte, daß der Angriffsgrund (Irak wolle Chemie- und Atomwaffen einsetzen) von den USA erfunden war, sind sie wegen des damit regelwidrigen Angriffes nicht völkerrechtlich belangt worden. Gysi`s (Linke)  Festhalten daran, daß ein russischer Angriffskrieg eindeutig vorläge (Illner, ZDF, 19.05.22), belegt seinen Nichtwillen, sich ans derzeit bestehende Recht zu halten. Der Westen hält sich zwar an die Nichtangriffsregel, benutzt aber stattdessen die Methode der Infiltration etc. in das andere Land, die, wie bereits beschrieben (s. Thema: Nazivorwürfe), letztlich auch zum begehrten Ziel der Machtübernahme führt. Aber auch das verstößt gegen die UN-Charta. Nur ist die Völkerechtsformulierung nicht eindeutig genug an solche besonderen Situationen angepaßt worden. Allein das Veto-Recht der ständigen Mitglieder des Sicherheitsrates schließt noch die Weltmacht des "Westens" aus. Die Regelungen der UNO sind in seiner Gesamtheit auch nur so zu verstehen, daß man ein Ausufern von Konflikten vermeiden will. Eine Wahrheitsverabsolutisierung des Handelns eines Staates als Angriffskrieg, wie es der Westen tut, ist damit nicht möglich.
Nachdem Lawrow vom Weltkriegsrisiko gesprochen hat (26.04.22), sind weitere Bürger aus ihrem Dornröschenschlaf erwacht und wurden besorgt. Sobald die erste Bombe der Russen in Deutschland einschlägt, müßte wegen dieser Tricksereien eigentlich ein Volkstribunal (da nur Höchststrafe anzuwenden ist) über alle Scharfmacher des Westens richten, die diese Situation herbei geführt haben. Es gibt die Scharfmacher u.ä. besonders in der Politik und bei den Medienschaffenden. Wenn Frau Mariam Lau von der Zeitung "Die Zeit" sinngemäß sagt, Putin wolle bis zum Feiertag 8. Mai 2022 eine Entscheidung herbeiführen und dann herumlaviert, daß sei nicht der Einzige, müsse man daraus schlußfolgern, daß er es mit den Atomwaffen nicht so ernst meine, ist das neben der Sache (Maischberger, Das Erste, 03.05.22). Was im Kopf dieser Frau und bei vielen anderen (s. weitere Beiträge und Diskussionsrunden in dieser Zeit) in ähnlicher Weise vor sich geht, ist nicht nachvollziehbar. Eine rechtliche Herleitung fehlt völlig. Im Übrigen hat Putin am 8. Mai noch lange nicht mit dem Rücken an der Wand gestanden. Entscheidend ist analog wie bei der Verhinderung einer Klimakatastrophe, die zwingende Notwendigkeit der Verhinderung eines Atomkrieges. So einfach ist das. Zudem sollte man sich nicht nur, sondern muß sich mit Putin einigen, zumal der Westen Putin erst zu seiner ukrainischen Spezialoperation gezwungen und danach sogar verschärft hat. Insoweit ignorieren alle Beiträge und Diskussionen in den Medien diesen zwangsläufigen Zusammenhang völlig. Allein in der besagten Sendung und in Kulturzeit (3-sat, 02.05.22; 04.05.22; AnneWill, Das Erste, 08.05.22) haben Sahra Wagenknecht, die Philosophin Flaßpöhler und der Soziologe Prof. Welzer (nebst Offenen Brief), die für eine Atomkriegsverhinderung sprechenden Gesichtspunkte sachlich überzeugend dargelegt, allerdings nur mit allen anderen maßgeblichen Punkten. Wegen der nicht vollständigen Sachverhaltsberücksichtigung wird ihr Befriedungsvorschlag nicht den gewünschten Erfolg bringen. Ruprecht Polenz (CDU, Präsident Deutsche Gesellschaft für Osteuropakunde e.V., für schwee Waffen) meinte, nachdem Welzer gesagt hatte, einen Krieg gegen eine Atommacht könne nicht gewonnen werden im herkömmlichen Sinne, sei empirisch falsch. Denn die Amerikaner hätten in Vietnam verloren und wie die Russen auch in Afghanistan nicht gewonnen.
Wenn man von empirisch spricht, kann man nur gleiche Verhältnisse unterstellen. Diesmal ist aber Russland Grenzland zum umkämpften Gebiet, zugleich Atommacht und hat das ganze Nato-Bündnis in der Nähe und gegen sich. Die unwidersprochene Aussage, eine Atommacht könne man sehr wohl bezwingen (Marina Weisband (Publizistin), AnneWill, Das Erste, 22.05.22), ist neben der Sache, weil in Afghanistan und Vietnam die Atommacht USA nur konventielle Waffen (abgesehen von Agent Orange, das aber richterlich nicht als Chemiewaffe eingestuft wurde) lieferte oder einsetzte und nicht mit dem Rücken an der Wand stand. In Vietnam waren die Chinesen und die Sowjetunion in der Zeit, wo die Franzosen und die USA präsent waren, mit Waffenlieferungen beteiligt. Wenn sich die Nato oder eine andere Atommacht nicht übermäßig am Krieg beteiligen und soweit die Russen beim Prinzip der Anwendung von konventionellen Waffen bleiben, wäre ein Nichtausufern des Streits denkbar.
Putin wurde besonders vom Philosoph und Politikwisenschaftler (Nida-Rümlin, Tagesthemen, Das Erste, 04.05.22; gegen schwere Waffen) als Aggressor angesehen, was aber die Sachlage nicht hergibt. Aggressor ist man nach der Definition, wenn man die Charta der Vereinten Nationen offenkundig verletzt hat (Artikel 8 Abs. 2 Römisches Statut des Internationalen Strafgerichtshofs). Mit dem "offenkundig" hat man eine Schwellenklausel eingebaut. Eine Aggression liegt demgemäß z.B. bei umstrittenen Handlungen, humanitärer Intervention oder präventiver Selbstverteidigung nicht vor (Wikipedia-Verbrechen der Aggression). Nach hiesigem Vortrag ist damit eine eindeutige Bezeichnung Russlands als Aggressor neben der Sache.
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Hinsichtlich der Definition eines Aggressionskrieges und eines Kriegsverbrechens gibt es den gewaltigen Unterschied der Herleitung des Wahrheitsgehalts. In dem einen Fall hatte Putin akzeptable Kriegsgründe genannt (die laut Definition ausreichen) und in dem anderen Fall muß man die Kriegsverbrechen und den Auftraggeber nachweisen, was der Frau Kallas beim besten Willen wegen ihrer parteilichen Position vor einer gerichtlichen Entscheidung nicht zusteht. Diese Entscheidung wäre aber, wie bereits dargelegt, auch nicht unabhängig. Ihre Aussage ist in der Sendung ebenfalls unerörtert und unwidersprochen geblieben.
In Illner (ZDF, 02.06.22) war wohl bewußt der Politikwissenschaftler Johannes Varwick (Prof. für Internationale Beziehungen, Uni Halle/Wittenberg) eingeladen, der meinte, es sei unverantwortbar die Ukraine mit immer mehr Waffenlieferungen in einen aussichtslosen Kampf zu führen. Die Ukraine sei ein Sonderfall. Eigenes Interesse des Westens muß sein, einen Krieg mit Russland zu vermeiden. Der Konflikt sei nicht lösbar und müsse eingefroren werden, ansonsten ist es ein Ritt auf der Rasierklinge. Die Eskalationsfähigkeit (Ausweitungsfähigkeit des Krieges) liege bei den Russen. Es gehe um ihre vitalen Interessen. Die Ukraine müsse neutral bleiben. Aus der Sendung ging hervor, daß Kissinger (US-Außenminister a.D.), Italien und Frankreich quasi eine adäquate Verhandlungslösung (Interessenausgleich) wollen. Präsident Biden wolle das auch, aber erst Russland wirtschaftlich und militärisch massiv schwächen.
Die Herleitung der Schuldfrage des Konflikts blieb Varwick aber auch schuldig. Dann wäre seine Begründung nachvollziehbarer geworden. Die weiteren in der Sendung beteiligten Gäste beharrten trotzdem weiter auf einer militärischen Lösung des Konflikts, obwohl sie noch nicht einmal Fakten dazu nannten, wie die Ukraine militärisch gewinnen könnte. Von einem demokratischen Diskurs kann man nicht sprechen, wenn eine Seite auf diese Weise an ihren Vorstellungen festhält.

Die Äußerungen Putins vor und zu Beginn der Militäraktion bzgl. der Ukraine als eigenständiges Staatsgebiet war erkennbar nur seine persönliche Meinung geschichtlicher Bewertung. Das war allerdings, wie man dann gesehen hat, unklug, weil seine Gegner diese Äußerungen gekonnt mißbrauchten mittels zu weiter Auslegung seiner Willenserklärung. Bei seiner Rede am 09.05.22 sprach er in historischer Hinsicht positiv über die Ukraine. Als Angriffsgrund hatte er jedoch eindeutig die Beendigung des Völkermords im Donbass, eine entmilitarisierte und entnazifizierte Ukraine, kein Natobeitritt und den Zweck einen Schutzwalls benannt gehabt. Zuvor habe es erfolglos gebliebene diplomatische Bemühungen mit dem Westen bzgl. der russischen Sicherheitsinteressen gegeben.
Erstaunlich ist, daß sich neben dem Grünen (Füchs), Sascha Lobo u.a. einige DDR-Bürgerrechtler in dem "Offenen Brief (für schwere Waffen)" verewigt hatten. Das dürfte selbst viele ehemalige DDR-Bürger verwundert haben. Am 09. Mai 22 (Sieg über Hitler) und nach Putins Rede waren die deutschen Nachrichtensender, Diskussionsrunden, Politik- und Kultursendungen nur noch die reinsten Demagogieveranstaltungen. Es war zu erkennen, daß das Heer der Demagogen sehr groß ist. Der Aufwand, den darin genannten ganzen Unsinn darzulegen, wäre immens. Als Beispiel sei nur herausgegriffen, daß man den Russen Großmachtstreben vorwarf. Die Medieneinschränkungen in Russland sind auch nicht willkürlich erfolgt, sondern zur Verhinderung staatsgefährdender Massenverdummung. Oder die Ukraine hätte vor Wochen noch gesagt, sie sei bereit auf die Krim und Teile der Ostukraine zu verzichten, sowie nicht in die Nato einzutreten, was Russland mit den Kriegsverbrechen in Butscha vom Tisch gewischt habe (Kiesewetter, CDU, MdB, hartaberfair, 09.05.22, und in AnneWill). Tatsächlich hatte die Ukraine nur angeboten, über die Krim die nächsten 15 Jahre bei ruhenden Waffen weiter zu verhandeln und hat den Nichtbeitritt zur Nato für möglich gehalten, wenn 8 Länder Sicherheitsgarantien geben würden (Tagesschau, 29.03.22; ebenso (außer beim   Butscha-Vorwurf) Frau Deitelhoff (Konfliktforscherin) in Illner, ZDF, 02.03.23). Er meinte auch, Putin hätte gesagt, alle früheren Sowjetrepubliken hätten kein Recht, Mitglied der Nato zu werden. Verschwiegen hat er dabei, daß dies im Rahmen der Wahrung der Sicherheitsinteressen Russlands verlangt wurde. Hierfür dürften Abstandsfragen und zu erwartende ethnische Verwerfungen, die Risiken hervorrufen könnten, eine Rolle gespielt haben. Ein Außenstehender würde sich fragen, "Sind die denn alle verrückt geworden?".
Inzwischen hat die westliche Welt eine vollständige Parallelweltmeinungsmache (Gehirnwäsche) aufgebaut, indem die wesentlichen Fakten einfach ignoriert werden, Suggestion betrieben wird, man die Folgen für Russland, wenn es aufgeben würde, verschweigt etc., um so von den wahren Verantwortlichen abzulenken oder die Schuldfrage einseitig festzulegen. So sind auch die "umstrittenen oder Scheinreferenden" in den russisch besetzten Gebieten schon zu einem Zeitpunkt behauptet worden, als gerademal zur Wahl aufgerufen worden war. Es ist auch nichts genannt worden, was dies belegt hätte, sondern es wurden nur Dinge behauptet (z.B.: neue russische Strategie). Es scheint jedoch so zu sein, daß die Bewohner dieser Gebiete tatsächlich überwiegend russlandfreundlich sind. Daran ändert auch manche Begleitung durch russische Soldaten beim Urnengang nichts, die nur dem Schutz der Wahlhelfer gegolten haben dürfte. Es waren auch, anders als die Medien meinten, keine Bilder gezeigt worden, die eine Behinderung einer geheimen Stimmabgabe belegen, sondern nur Bilder bei denen der Stimmberechtigte offen gezeigt hat, was er wählt. Die Rechtsgrundlage bzgl. der Referenden ist ähnlich wie bei den Donezkgebieten, was aber nun wegen der aus dem Ruder gelaufenen Gesamtverhältnisse durch westliche Rechtsverweigerungen unbedeutend geworden ist, weil sich Rechtlosigkeit eingestellt hat.


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Der Philosoph Precht und der Soziologe Welzer meinten mi ihrem Buch insbesondere, daß die Journalisten andere Weltansichten hätten, als die Mehrheit der Bevölkerung (Kulturzeit, 3-sat, 27.09.22). Es bestehe eine Entkoppelung von öffentlicher und veröffentlichter Meinung, eine Entfremdung der Journalisten von ihren Lesern oder Zuschauern. In deutschen Medien werde ein viel zu einheitliches Meinungsbild verbreitet, alle schrieben das Gleiche und zuweilen voneinander ab. Das Buch soll ein Anstoß sein zu der Frage, ob der Weg in dem sich ein System befindet, der Richtige ist oder der Korrektur bedarf. Medienwissenschaftliche Auswertungen hätten gezeigt, daß es z.B. bei der Flüchtlingskrise oder der Pandemie eine deutliche Übereinstimmung in der Berichterstattung und der Kommentierung in den sogenannten Leitmedien gibt. Das läge daran, daß man es z.B. bei der Pandemie, sowie der Flüchtlings- und Ukrainekrise mit Ereignissen und Geschehnissen zu tun hat, für die es kein kein Skript gäbe (Wo ist das Rezeptwissen?). Die Journalisten würden sich an anderen Journalisten orientieren, wodurch sich relativ schnell ein gemeinsames Deutungsbild herstellt. Wer von diesem Deutungsbild abweicht, wird leicht als Gefahr für dieses Deutungsbild wahrgenommen.
Das würde aber unterstellen, daß die Journalisten nicht in der Lage wären, sinnhaft zu recherchieren, um die Antworten auf die offenenen Fragen zu bekommen. Es unterstellt aber auch, daß sie sich nicht trauten, davon abzuweichen. Dabei wurde nicht gefragt, wieso ein Journalist bei diesen Konflikten selbst nach langer Zeit zu keinen richtigen Antworten findet. Das Buch sollte deshalb wohl eher eine versteckte Systemkritik sein. Wenn sich die Autoren mit der Rechtswissenschaft, der Gerichts- und Petitionspraxis hinreichend auseinandersetzen würden, kämen sie ganz schnell auf die Ursache aller Probleme. Am Anfang stehen alle möglichen Ausreden aller Entscheidungsträger und am Schluß die totale Rechtsverweigerung mittels unterlassener Bescheidung, weil sie der Beschwerdeführer anhand des geltenden Rechts in allen Punkten vollständig entlarvt hat.    

Die Protestaktion einer russische Redakteurin im russischen Staatsfernsehen (15.03.22) war, da sie das Tags zuvor schon im Internet ankündigte, dann sofort einen russlandkritischen Rechtsanwalt zur Verfügung hatte (ProSieben, Ukraine Spezial, 17.03.22) und am 20.03.22 zur Protestaktion aufrief, von staatsablehnenden Kräften geplant. Soweit sie eine russische Propaganda anmahnte, ist das aus Deutschland aus leider nicht überprüfbar und das Staatssender bei militärischen Konflikten nicht immer die Wahrheit sagen, liegt auf der Hand. In der Ukraine findet das genauso statt.    

Putin hat hier von Lügenimperium gesprochen (Tagesschau, Das Erste, 28.02.22). Da hat er recht, denn der gesamte Machtapparat der "freien Welt" beruht auf Lügen, was hin bis zu den maßgeblichen Mitarbeitern in den unteren Machtstrukturen reicht. Diese Mitarbeiter sind anscheinend getrieben vom stabilen Einkommen, fehlender Courage, Kriechertum, Gewissen- oder Prinzipienlosigkeit. Ansonsten würden sie nämlich schleunigst ihrem Job den Rücken kehren.  

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Gerhart Baum, der sich öffentlich jahrzehntelang als Verfechter der Rechte der Bürger dargestellt hat, zeigt nun auch sein wahres Gesicht. Er hat gegen Putin Strafanzeige beim Generalbundesanwalt in Karlsruhe gestellt gehabt. Er hatte schon am 07.03.22 (Kulturzeit, 3-sat) die gesicherte Erkenntnis, daß es sich um einen Angriffskrieg und um Kriegsverbrechen handelt. Putin verachte die Vereinten Nationen, das Völkerstrafrecht. Er verachte, daß die Vereinten Nationen gegründet wurden wegen der Sehnsucht (dieser Nationen), die Geisel des Krieges von den Menschen fern zu halten. Man müsse diese Instrumente nutzen, um zu zeigen, daß das Recht das Geschehen bestimmt und nicht das Recht des Stärkeren (Da müßte er erst mal beim deutschen Sumpf anfangen.). Das eigene Volk würde Putin niederknüppeln. Das russische Gesetz, daß verbiete, einen Krieg (Der wurde also als wahr unterstellt.) als Krieg zu nennen, wäre ein Antiwahrheitsgesetz. Wer die Wahrheit sagt, komme ins Gefängnis. In Maischberger (Das Erste, 05.10.22) wiederholte Baum das, daß die russische Gesellschaft total unterdrückt sei und das das Gewissen der Menschheit mit dem 2. Weltkrieg von den Nationen zutiefst verletzt angesehen worden sei und es dürfe niemals wieder der Stärkere das Recht ersetzen. Putin habe mit Russland diese Völkerrechtsordnung mit Füßen getreten. Es gäbe nun eine Gruppe von Staaten, die diese Völkerrechtsordnung in Frage stellen. Dabei hat Baum vergessen zu sagen, daß der Krieg (das Hegemoniestreben) danach verstärkt mit wirtschaftlichen und ideologischen Mitteln geführt wurde und wird (Gewissen, Stärke ?), was schon damals absehbar war und dies die Initiatoren der UNO wohl schon damals insgeheim abgeschätzt hatten. Er meinte weiter, in Deutschland gäbe es ein wunderbares Grundgesetz, daß die Menschenwürde in den Mittelpunkt gestellt habe. Er hat nicht dazu gesagt, daß es in Deutschland nur theoretisch akzeptiert wird. Unter Menschenwürde wird in der Praxis mit Ach und Krach nur das Existenzminimum verstanden. Widerrechtliche Verschuldung solcher Bürger durch den Staat, dessen Aufhebung sie trotz aller eingelegten  Rechtsbehelfe verweigert, fällt schon garnicht darunter. Gewaltanwendung durch diese Bürger wäre deswegen nicht zu beanstanden. Dann meinte Baum noch, junge Russen würden nicht wollen, was Putin macht. Sie sagen, was haben wir von dem Krieg, wir wollen eine gute Ausbildung und Wohlstand und die russische Elite würde auch sagen, was haben wir von dem Krieg, womit er und manche Russen die Tatsachen leugnen. Dann sei Putin im Kreml nicht kontrolliert, er entscheide alleine. Bei jeder Freiheitsäußerung eines Russen würde dieser terrorisiert. Selbst wenn das stimmen würde, wäre es zumindest dann pragmatisch nicht verkehrt, wenn es um die Vereitelung der Machtübernahme durch westlich gesteuerte Oppositionelle geht. Bzgl. Äußerungen zu einem Krieg gelten zudem besondere strafrechtliche Regeln überall in der Welt. Es kommt nur darauf an, ob der Krieg verhältnismäßig und unauswechlich ist. Dann würde am Beispiel Georgien, Krim und Donbass eine strukturelle Aggressivität herrschen, die im System stecke. Der Krieg sei eine Lebensform der russischen Elite. Der Tschetschenien-Krieg sei für Putin ein großer Erfolg gewesen. Hier verschweigt er ebenfalls, daß der Putsch in der Ukraine und die Nato-Osterweiterung die Ursache für dieses Verhalten waren und sind. Tschetschenien war 1991 noch eine autonome Republik, aber Teil der Russischen Sowjetrepublik. Das war also der zugrundeliegende Rechtsstatus, der nicht weiter beschrieben wurde. Diese russische Teilrepublik hat sich Ende 1991 ohne Rechtsgrundlage und später auch mit Waffengewalt gegen Truppen des russischen Innenministeriums aus Russland ausgegliedert. Dazu kam es, da zur Zeit der Auflösung der Sowjetunion ohne Wahlen etc. der alte durch einen neuen islamnahen Regierungschef ausgewechselt wurde (Putsch?) und danach ein Unabhängigkeitsreferendum durchführte (Wikipedia-Tschetschenien). Durchführung und Ergebnis der Wahlen sowie Zustandekommen der Unabhängigkeitserklärung werden nicht beschrieben, sie wurden aber von Gorbatschow, Jelzin und international nicht anerkannt. Tschetschenien hat offenkundig den zugrundeliegenden Rechtsstatus verletzt und es lagen auch keine Gründe vor, die eine Abspaltung einer autonomen Republik rechtfertigen würden, soweit Gorbatschows Öffnung gen Westen (Perestroika) kein Putsch war. Letzteres ist nie behauptet worden. Es liegen also vergleichbare Verhältnisse wie bei den Katalanen und Uiguren vor mit dem Unterschied, daß 1991 eine Unabhängigkeitserklärung nach dem Völkerrecht noch erschwerter möglich war (Änderung erfolgte beim Kosovo 2008). Russland versuchte 1994 angeblich durch einen Putsch (Gegenputsch?) mittels eines tschetschenischen Politikers gegenzusteuern, was aber mißlang. Danach rückten russische Truppen in Tschetschenien ein, verloren aber diesen ersten Krieg. Die Russen schlossen danach einen Friedensvertrag. Infolge entstand aber eine islamistische vom Ausland unterstützte Gewaltherrschaft mit Expansionsdrang und Terroranschlägen auf russischen Gebiet. Dem Ganzen machte Putin mit dem Zweiten Tschetschenienkrieg ab 1999 bis 2009 endgültig ein Ende.
Von Kriegen "spaßeshalber" zum Zwecke des Machterhalts kann also keine Rede sein.
Angesprochen auf den Iran, dessen Führung meine, die Proteste seien gesteuert von Amerika, dem gewaltsamen zyonistischen Regime (Israel), dessen Lohnempfängern und einigen iranischen Verrätern im Ausland meinte Baum, die Menschen im Iran glauben das nicht, für so weltfremd halte er sie nicht wegen der heutigen ganz anderen Kommunikation als früher. Man müsse den Iranern sagen, daß der Westen auf ihrer Seite sei.
Richtig ist jedoch, daß man im Iran aus vermeintlich religiösen Gründen Naturrechten (z.B. Kopftuchpflicht), die man im Westen offiziell hat, nicht nachgibt. Diese an sich berechtigten Naturrechte und die westliche Verblendung sind Ursache für den Unmut des Volkes. Richtig ist zudem, daß die genannten Kräfte das alles anheizen wegen eines geopolitischen Konflikts, bei dem es wohl auf beiden Seiten Schuldige gibt. Hier kommt es auf die insgeheimen Absichten der Beteiligten an und inwieweit sie vertretbar sind. Auffallend ist insbesondere, wie man es schafft, 80000 Beteiligte aus ganz Europa nach Berlin zu bekommen für eine Demo gegen den Iran (Heute, ZDF, 22.10.22). In der Sendung "die Anstalt" (ZDF, 29.11.22) meinten iranische Frauen, der Iran sei schon seit 1981 ein Terrorstaat. Tatsächlich aber hatte damals die Mehrheit des Volkes den westlich orientierten Schah und die USA satt und war mit dem Nachfolger Chomeini und der mit ihm eingeführten islamischen Republik sehr zufrieden. Sie nahmen später gemäß den Nachrichten sogar die Sanktionen des Westens wegen Irans Absichten, eine Atombombe zu bauen, in Kauf. Die Frauen meinten weiter, daß nebst Agenten auch ein Rapper und ein LGBT-Aktivist zum Tode verurteilt worden seien. Sie sagten aber nicht, wessen sie angeklagt wurden. Die Wahrheit muß aber erkennbar werden, damit man die Sachlage richtig einschätzen kann. Es gibt auch im Westen noch Länder mit der Todesstrafe. Der mit der Todesstrafe belegte iranische Straftatbestand "Wer Krieg gegen Gott führt ..." klingt für den Europäer wie Willkür (Der Herrscher ist Gott). Es kommt aber darauf an, was darunter zu verstehen ist und ob er korrekt ausgelegt wurde. Soweit ein "Justiz Portal Misan" berichtete, daß ein Demonstrant Mohamed B. zum Tode verurteilt wurde, weil er einen Polizisten mit der Waffe verletzt habe (Videotext, ZDF, 02.01.23), wäre diese Anschuldigung für eine Todesstrafe nicht verhältnismäßig. Es bleibt nur noch die Frage, wie neutral ist das Portal und welche Sachkenntnis hat es. Indonesien z.B. lebt im Denken ebenfalls in einer religiösen Welt von Enthaltsamkeitsphantasie statt von Naturrechten, da es ein Gesetz erlassen hat, das Sex nur in einer Ehe zuläßt. Also auch den Gesetzen in diesen Ländern mangelt es an Verhältnismäßigkeit, was aber alles mittels der Religion legitimiert wird. In Illner (ZDF, 01.12.22) gab es eine Diskussionsrunde, die alle iranischer Abstammung waren und die alle gegen den Iran eingestellt waren (demokratische Diskussion?). Es gab erkennbar auch ca. 2 Beteiligte (z.B. Nouripour, Grüne), deren Eltern den Iran 1981 verlassen hatten. Deshalb ist zu vermuten, daß sie Anhänger des Schahs waren oder Gegner dieses Islam sind. Mangels Info ist die Meinung der Frauen schwer zu beurteilen in der Frage, ob es irgendetwas bei den iranischen Männern gibt, die zu der Kopftuchpflicht geführt haben. Die staatlichen Methoden wären dann aber nicht die richtige Lösung solcher Probleme. Das radikale Vorgehen der Sittenpolizei und die hohen Strafen lassen sich damit ohnehin nicht erklären. In der Sendung Kulturzeit (3-sat, 08.03.23, Vivian Perkovic) wurde suggeriert, daß es Frauenproteste 1979, 1988, Ender 90er Jahre, 2006, 2009 und mehrmals ab 2016 gab. 1979 fand aber nur die islamische Revolution gegen den Schah statt, obwohl der die Frauenrechte wesentlich verbessert hatte. Viele Frauen hatten danach auch Regierungsposten (Peter Scholl-Latour, Phoenix, 08.06.09). Für 1988 und die 90er Jahre sind keine Proteste erwähnt (Wikipedia-Iran). Es gab 2006 nur Proteste gegen die USA (Kulturzeit 23.02.06). Die Wahlbeteiligung lag erstmalig nur bei 50 %, weil sich die Lebensverhältnisse (Korruption, Arbeitslosigkeit?) verschlechtert hätten. Die zugleich beginnende Reformbewegung war im staatlichen Interesse. Im Jahr 2009 wurde ein ungeklärter Wahlbetrug moniert durch einen der 2 Kandidaten zum Ministerpräsidentenamt, was zu Protesten führte gegen Ahmadineschad (Holocaust-Leugner). 2016 gab es Knatsch mit Saudi-Arabien. 2017 gab es größere Proteste von Studenten und jungen Männern wegen der Wirtschafts- und Außenpolitik, hohe Preise, Arbeitslosigkeit bei Jugendlichen, gegen Reiche und Reformen wurden gefordert. Versprechen der Regierung dazu seien nicht eingehalten worden. Der Iran begründete das mit Provokationen ausländischer Medien, des IS und Spionage (Fernsehnachrichten 30, 31. 12.17; 1/18; 12.12.20). Ende 2019 gab es eine Protestwelle wegen der Benzinpreise und gegen die Regierung, die blutig niedergeschlagen wurde. Eine Menschenrechtsaktivisten Mohamadi hat erstmals 2021 Kritik an der Haarbedeckungspflicht ins Spiel gebracht. Die Wahlbeteiligung war 2021 etwas unter 50%. Davon stimmten 30 % für Raisi (= gespaltenes Land). Ab 22.09.22 kam dann bei Protesten das Kopftuch besonders ins Spiel wegen des Todes einer Iranerin. Forderungen nach mehr Frauenrechten hatten also zuvor nur nachrangige Bedeutung. Die im Exil lebende maßgebliche Regimekritikerin und Bloggerin Alinejad sah kein Problem darin, daß der älteste Sohn des Schahs auch Teil der Oppositionsbewegung ist (Kulturzeit, 3-sat, 13.02.23). Das weist schon auf westlichen Einfluß hin. Der Iran hat beim Lebensniveau der Iraner zu sehr gespart. Insoweit konnte er sie durch die ÖL- und Gasversorgung unterhalten, hat überflüssige Arbeitsplätze nicht extra geschaffen, womöglich weil die Außenhandelswirtschaft durch schlechtes KnowHow und die Sanktionen eingeschränkt war.
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Leider liegen zu dieser Info v. 21.02.23 keine Daten vor, die die Auffassung von Sharmands (Sharmahd) Familie und den "Menschenrechtsgruppen" belegen. Erkennbar ist auf jeden Fall, daß Kräfte, die die alte Monarchie wieder haben wollen, im Iran noch agieren. Die TV-Nachrichten, haben diesen Passus nicht erwähnt gehabt.             
Da Gerhart Baum ein Politiker und Jurist ist, es also besser wissen müßte, treibt er bewußt Dummenfang beim deutschen Volk. Frau Maischberger hat diesen ganzen Unsinn auch noch befeuert.


In einem anderen Fall (hartaberfair, Das Erste, 24.10.22) wie auch in allen anderen Diskussionen umgeht man z.B. die Umgehung der tatsächlichen Rechtslage, indem die Volksmeinung zugleich als geltendes Recht suggeriert wird. Es ist da immer noch besser "unabhängige" promovierte Völkerrechtler heranzuziehen, um deren Meinung zu hören. Zudem erklären diese Umfrageergebnisse nicht so recht, wieso dann nach Meinungsumfragen 60 % der Befragten mehr diplomatische Initiativen wollen (Illner, ZDF, 27.10.22, Fraktionsvorsitzender der SPD Mützenich).  
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Zur Zeit der Krim-Krise haben die deutschen Medien und etablierten Parteien (mE Partei die Linke) durch ihre suggestive Berichterstattung und Haltung wiederum ein armseliges Schauspiel ihrer allgemeinen Staatsabhängigkeit geliefert. Allein die Sendung Monitor (ARD, 13.03.14) hat die geostrategischen Absichten des Westens und der Russen etwas diffenzierter dargestellt. Danach würden für den Westen auch Gasvorkommen in der Ukraine eine wichtige Rolle spielen. Der großangelegte westliche Einsatz würde sich also auch rechnen.
Aufgrund des hier erfolgten Nachweises bzgl. einseitigen Verhaltens von Politik und Medien muß auch in den Fällen demonstrativer Unruhen wie z.B. in der Türkei, Venezuela und anderswo gleiches vermutet werden. Das Grubenunglück in der Türkei und das Fehlverhalten Erdogans z.B. sind eben nicht der Grund für die massiven Proteste in der Region, denn die sind mit hoher Wahrscheinlichkeit von den Regierungsgegnern organisiert worden. Und auch sonst findet mittels Fehlinformationen deutlich erkennbar eine klare Meinungsmache gegen Erdogan statt. Bei den hiesigen Medien, aber auch den Regierungsgegnern in der Türkei, in der Ukraine und anderswo ist die jeweilige taktisch ähnliche Vorgehensweise auffällig. Hierzu zählt auch das Problem der Separationszahlungen und Zwangsanleihenrückzahlung, wobei diese griechische Forderung in den Nachrichten am 11.03.15 von RTL, ZDF völlig und in der Tagesschau (anders als in Kontraste - ARD, 12.03.15) als fraglich dargestellt wurde. Eine andere Methode ist inzwischen auch eine einheitliche Informationsunterschlagung geworden. Z.B. wurde willkürliches Verhalten der Hamas suggeriert bzgl. des Rakentenbeschusses auf Israel, obwohl der Grund darin lag, daß Israel den Bedingungen der Hamas (wie die beidseitige Öffnung des Gaza-Streifens) nicht nachkommt. In der Sendung Monitor (ARD, 31.07.14) schloß sich die Redaktion einem UN-Bericht an, aus dem hervorgeht, daß die Separatisten in der Ukraine ein Terrorregime errichtet hätten. Den Beweis dafür blieb die Sendung aber schuldig. Auch ist unklar geblieben, warum die Protestler auf dem Maidan-Platz in Kiew sich weigerten, ihre Aktionen zu beenden und die Zelte abzubauen. Der Räumung des Platzes durch die Stadtverwaltung setzten sie sich nämlich mit Tumulten und brennenden Reifen zur Wehr (Tagesschau, ARD, 09.08.14). Zu einer suggestiven Berichterstattung gehört auch, wenn man das aktuelle Wahlergebnis in Tunesien für eine "weltliche Regierung" (eine Westliche, keine Muslimische) so sieht, als hätte der arabische Frühling jetzt zum ersten Mal Früchte getragen (heute, ZDF, 30.10.14). Die Zukunft hat gezeigt, daß diese Wahlentscheidung des Volkes nicht so toll war. Ende 2014 wurde sodann im Fernsehen von Annexion und im Videotext hingegen von der Angliederung der Krim an Russland gesprochen. Die Pegida-Bewegung wird in den Medien seit Anfang 2015 weitgehendst ignoriert. Die deutsche Politik und Medien hatten auch auf die Aussage Russlands "In der Ukraine seien Nazis am Werk" gemeint, daß dies unmöglich sei, weil der ukrainische Präsident Jude sei. Die Aussage des russischen Außenministers Lawrow in Israel dazu, "Das heiße überhaupt nichts, soweit ihm bekannt sei, hatte Hitler auch jüdisches Blut", wurde von den Medien als falsch und unsinnig suggeriert. Da sollten sie mal in ihre Dokus reinschauen, da wurde die Aussage zu Hitler auch so geäußert. Auch ansonsten ist Lawrows Aussage völlig logisch. Auch seine weitere Aussage, daß gerade Juden selbst große Kritiker der Juden sind, dürfte nicht daneben liegen. Trotz Leugnung dieser Tatsache durch die Israelis, hat sich Russland für diese Aussage entschuldigt.

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Inzwischen haben China, Russland etc. erkannt, wie der Westen Revolutionen initiiert. Die im Videotext bezeichneten autokratischen Systeme sind es auch teilweise, was nicht darüber hinwegtäuschen darf, daß der Westen selbst eine diktatorisches System ist, nur verschleierter. Die "autokratischen Systeme" hätten, abgesehen von ihrem Vorgehen gegen westlich gesteuerte Widerständler, gut daran getan, alles zu unterlassen, was eine Autokratie auszeichnet. Besonders die Achtung der Menschenrechte, Toleranzfähigkeit  und gutes Wirtschaften sind zielführend, um dem Einfluß des Westens zu begegnen und ihm jegliche Chance der Unterwanderung zu nehmen.  

Hinsichtlich der Pegida-Bewegung in Sachsen sprach man bis dato im Schwerpunkt von einer Fremdenfeindlichkeit. Der aufmerksame Zuschauer konnte nur in Bruchstücken erkennen, daß es neben der drohenden Islamisierung wegen ihrer persönlichen Situation auch Politikverdrossene sind oder Bürger, die im Westen den Kriegstreiber sehen. Jauch (ARD, 18.01.15) hatte angeblich typische Filmausschnitte von Äußerungen von Demonstranten gezeigt, die er anstößig fand. Gegen den Zuzug von Ausländern aller Art war man danach wegen eigener geringer Einkommensverhältnisse oder Armut und bei allen nicht politisch Verfolgten. An diesen Aussagen ist nichts Fremdenfeindliches und erst recht nichts Islamfeindliches gewesen. Im Übrigen wurde von Thierse (SPD) und Spahn (CDU) Realitätsverklärung betrieben, indem man behauptete man finde mit seinen Problemen bei den Abgeordneten z.B. mittels Bürgersprechstunde Gehör. Die völlig unsachlichen Beschuldigungen der Mehrheit der Medien gegen die Pegida seien keine Diffamierungen, weil sie der Wahrheit entsprächen. Die Politik hätte auf das Ausländerproblem genügend reagiert und viele Probleme seien (unter Ignorierung - einer bereits überlangen Dauer oder der oftmaligen Einseitigkeit des Verhaltens aller Politiker (Kaste), - der wahren Sache, - des nachteiligen Listenwahlrechts) nunmal schwierig zu lösen etc.. Am meißten realitätsnah hatte sich der ehemalige DDR-Bürgerrechtler Frank Richter (Sächsische Landeszentrale für politische Bildung) geäußert. Man kann nur hoffen, daß dies aus ehrlicher Haltung heraus geschah. Er hat allerdings die Auffassung (sein Buch: "Hört endlich zu, Weil Demokratie Auseinandersetzung bedeutet"; 4/2018), daß die äußere Demokratie (also die bestehenden Regeln) OK seien, aber die innere Demokratie müsse gelebt werden (S. 46). Die Staatsrepräsentanten würden nicht einsehen, warum sie ihre Entscheidungen begründen müßten. Zudem hätte es eine neue Verfassung geben müssen (S. 72).
Da es aber gängige Praxis ist, daß selbst neue Parteien, Richter, Rechtsanwälte, Beamte u.v.a. willige Helfershelfer (Leute ohne Ehre und Rechtschaffenheit) des rechtbrechenden Staates werden, dürfte seine Meinung zur äußeren Demokratie falsch sein, denn es liegt offenkundig ein systemimmanentes Problem vor.
Auch ist die Frage nicht so eindeutig geklärt, wie behauptet, daß eine religiöse Ehrverletzung (des Mohammed) von der Pressefreiheit gedeckt sei (BVerfGE 34, 269/283).

Rechtsradikale wird man bei dem Hauptthema nur schwer fern halten können, was von den Medien etc. hätte stärker berücksichtigt werden müssen. Erstens hat die Bewegung durchaus seine Berechtigung, was die grobschlächtige Gewaltbereitschaft der Islamisten angeht und zum anderen ist unter Islamisierung nicht nur die Asylpolitik zu verstehen. Im Übrigen entstand der Begriff "Tal der Ahnungslosen" zu DDR-Zeiten, weil in weiten Teilen Sachsens kein Westfernsehen empfangen wurde.
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Hier demonstrierten die Flüchtlinge tatsächlich um viel schwerwiegendere Rechtsverletzungen Deutschlands. Und im Fall der Flüchtlingsströme hat Europa, entgegen ihrem angeblichen Ruf "Welcome Refugees" oder "Wir brauchen sie für eine zukünftige Arbeitskräftesicherung", die Keule rausgeholt, um weitere Flüchtlingsströme endgültig zu unterbinden (erheblicher Rückgang Seenotrettung, Monitor, Das Erste, 15.10.15). Das Flüchtlinge in Zelten bei 6°C ausharren müssen, belegt das ebenfalls. Eine kostenintensive Beheizung sind sie nicht wert. Von der Variante, die Flüchtlinge dann wieder zurückzuschicken, wenn die Kriegssituation etc. im Herkunftsland nicht mehr besteht, hört man in den Medien anfangs garnichts, obwohl naheliegend. Der Nahostexperte Lüders (u.a.) sehen allerdings solange kein Kriegsende, soweit die Akteure, die von Außen Einfluß nehmen, wie die USA, Türkei, Saudi-Arabien, die den Sturz Assads sehen wollen und Russland, China und Iran, die ihn an der Macht erhalten wollen, kein Abstecken machtpolitischer Interessen vornehmen (Frontal21, ZDF, 15.09.15). Davon, das der von den USA eingeleitete und rechtswidrige IRAK-Krieg Ursache für die heutige Flüchtlingssituation ist (Frontal21, ZDF, 09.06.15; Illner, ZDF, 03.09.15; Kulturzeit, 3sat, 14.09.15), hörte man anfangs in den Hauptnachrichten ebenfalls nichts. Auch die Ursachen des arabischen Frühlings (westlicher Einfluß in diesen Ländern; z.B.Heute, ZDF, 19.05.11) haben etwas mit der heutigen Flüchtlingswelle zu tun. Merkels allgemeine Einreiseerlaubnis für die aus Ungarn kommenden Flüchtlinge war in seiner Methodik ein grober Fehler und führt nun unnötig zu mehr Zustrom auch weniger Hilfebedürftiger. Ihre angeblich emotionale Entscheidung hätte sie zunächst sehr wohl nur auf die aktuellen Flüchtlinge beschränken können. Herr Strobl (CDU) und auch Frau Illner meinten nun der AfD vorwerfend (Illner, ZDF, 08.09.16), die Kanzlerin hätte nie gesagt, schick mir all Deine Flüchtlinge, sondern es sei um eine sehr überschaubare Anzahl von Flüchtlingen in einem Zug gegangen. Der AfD-Vertreter Manthei hatte zum einen nur von allen ungarischen Flüchtlingen gesprochen. Zum anderen liest sich das nach obigen Videotext ohnehin anders. Nur der ungarische Regierungssprecher sprach von Einmaligkeit und Vermeidung einer Notsituation. Auch in der Folge wurde das von der deutschen Regierung nicht bestätigt. Die bayrische Regierung sprach von keiner Möglichkeit mehr, den Stöpsel in die Flasche zu kriegen (11.09.15). Der Hergang der Absprache mit Orban und über was ist in den Medien nicht weiter erwähnt worden.
Frau Illner meinte auch ganz eindeutig und wiederholend (ZDF, 13.10.16), die AfD wäre gegen den Mindestlohn und für Kürzung der Sozialhilfe sowie Familienunterstützung. Das trifft nicht zu (s. AfD-Programm v. 27.06.16, S. 35f).

Die Medien suggerieren einseitige und wie wir hier sehen können realitätsferne Gegendemos bzgl. der Pegida-Bewegung, die von der Politik, Gewerkschaften, Vereinen, Künstlern etc. organisiert sind, ein flüchtlingsfreundliches Deutschlandbild. Solche Großdemos können zudem für die Politiker und das System gefährlich werden und zugleich wird ein Großteil der nicht ausreichend differenzierungsfähigen Gegendemonstranten dafür instrumentalisiert. Man mußte auch feststellen, daß der Westen selbst für unliebsame Großdemos offenkundig eine Strategie in der Schublade hatte. Der ehemalige Mitorganisator der Pegida-Bewegung Dirk Bachmann ist natürlich wegen seiner fremdenfeindlichen Äußerungen für politische Führungstätigkeiten ungeeignet. Die Partei Die Linke hat sich hinsichtlich einer neutralen Bewertung von Vorgängen völlig disqualifiziert, weil sie nicht einmal erkennen will, daß viele der Demonstranten die Pegida-Bewegung nur als Plattform nutzen, um ihrem Unmut über staatliches Versagen Luft machen zu können. Andere Möglichkeiten gibt es nicht, weil sonstige Organisationen in Deutschland staatstreu sind, selbst die Linken.

Diese Studie belegt, daß die Pegida nicht rechtsextremistisch geprägt ist. Bei vielen Wissenschaftlern wurde diese Studie aber bestritten, entweder aus dem Grund, daß zwei Drittel der 1200 Befragten nicht geantwortet haben oder das unberücksichtigt blieb, daß Menschen mit Nähe zu extremen Parteien ihre politische Haltung oft verschleiern (Fakt, ARD, 20.01.15). Der Professor der TU Dresden hält hingegen fest, die Methode der Zufallsstichprobe ist eine, die zum Grundarsenal empirischer Sozialforschung gehört. Den Gegenargumenten fehle die Unwiderleglichkeit.
Nach augenblicklichen Kenntnisstand könnten beide Seiten Recht oder eben Unrecht haben. Den Gegenargumenten fehlte allerdings die Wissenschaftlichkeit ihrer Behauptungen, sprich, daß ihr Vorbringen zur Vorgehensweise bei einer Stichumfrage wissenschaftlich allgemein anerkannt ist. Vom Forsa-Institut wurde dem Professor vorgeworfen, er hätte von empirischer Forschung nicht viel Ahnung.
Auch eine Umfrage bei einer Demo der Leipziger Legida (Umschau, MDR, 14.01.15) belegt eher, daß diese Bürger eine gewisse Unzufriedenheit mit den bestehenden Verhältnissen umtreibt und nicht nur eine Ausländerunzufriedenheit.
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Die "Unwort"-Jury hat hier offenkundig absichtlich Äpfel mit Birnen verwechselt. Im 1. Weltkrieg und bei den Nationalsozialisten diente das Wort Lügenpresse den Machthabern zur Diffamierung von eher wahren Aussagen der Presse. Diesmal ist es aber so, daß die Medien weitgehendst Unwahrheiten berichteten und nicht Machthaber das Wort verwendeten. Gem. der Tagesschau (ARD, 13.01.15) hätten Medienverbände und Politiker die Wahl der Jury begrüßt und die Jury hält fest, daß das Wort in der Pegida gezielt verwendet wird von Leuten, die diese Bewegung steuern wollen. Diese Feststellung dürfte erstens eine unbewiesene Behauptung sein und zweitens ist das uninteressant, weil weitgehendst die gesamte Presse tatsächlich Unwahrheiten berichtet hat. Hier liegt der Schwerpunkt des Problems und nicht in vermeintlichen Absichten von Führern. Die konspirativen Auswüchse in Deutschland wurden durch die Jury und die Reaktion von Politik und Medien wiederum deutlich. Warum nun ausgerechnet die Moderatorin von Panorama (ARD, 04.06.15) sich hinstellt und ganz naiv fragt, machen wir Medien so viel mehr falsch als früher oder hat sich beim Publikum etwas verändert, ist nicht nachvollziehbar, weil wie bereits geschildert (s. weiter oben und unten), die Fakten mehr als offenkundig sind. Das es in der Lügenfrage qualitative und quantitative Unterschiede gibt zwischen den Nachrichtensendungen und solchen Sendungen wie Panaroma, ist allerdings auch offensichtlich. Zum Ausmaß abhängiger Medien s. das Buch von Ulfkotte, Gekaufte Journalisten, Kopp-Verlag. Auch beim Unwort des Jahres 2016 verkennt die Jury aus Sprachwissenschaftlern, daß die Behauptung Volksverräter dann unanstößig wird, wenn alle demokratischen Mittel und Einwände zur Beseitigung von schwerwiegenden Problemen in der Gesellschaft bei den Regierenden auf taube Ohren stießen und sich nur noch der Schluß aufdrängt, von den Politikern verschaukelt worden zu sein.. Dazu, daß dieser Sachverhalt nicht vorgelegen habe, hat sich die Jury nicht geäußert.   
Mit der Bezeichnung "islamfeindliche Pegida-Bewegung" verstößt der öffentlich-rechtliche Sender ZDF gegen seinen Neutralitätsgrundsatz, weil sie weder dem Kern des Themas der Pegida noch der mehrheitlichen Auffassung ihrer Demonstranten entspricht. Mehr noch, man wäre hauptverantwortlich für etwaige islamistische Anschläge gegen die Pegida.
Jedoch wird wahrscheinlich das und die inszenierten Gegendemos bei den Nichtdemonstranten einen bleibenden Eindruck über das wahre Deutschland hinterlassen. Der Anfang vom Ende dieser Art Gesellschaft dürfte somit eingeleitet sein. Die Neujahrsansprache (Silvester 2014) der Kanzlerin war Demagogie pur beim Verdrehen von Tatsachen und Schuldigen. Die Auffassung der Pegida dürfte aber an dem Kardinalsfehler leiden, daß es dem Westen nicht um eine Islamisierung des Abendlandes geht, sondern außenpolitisch-strategisch um eine Maßnahme, Teile der islamischen Bevölkerung für sich zu gewinnen, um so eine Schwächung der islamischen Welt, insbesondere des Islamismus zu erreichen. Aber auch das birgt große Gefahren in sich, wie wir schon jetzt in Ansätzen erleben (kleine Gewaltanschläge, 1/2015). Diese Gefahren müßten sogar hingenommen werden, soweit sich ergibt, daß eine allein von den Islamisten verursachte Bedrohungslage besteht (notfalls historisch nachweisliche Herleitung erforderlich). Zudem wird die Ausländerfreundlichkeit offiziell nur vorgegaugelt und inoffiziell nur da, wo es taktisch unbedingt erforderlich ist, angewendet. Im Übrigen handelt es sich nur dann um Terroranschläge, wenn sie unter keinem erdenklichen Grund zu rechtfertigen sind. Z.B. wäre das gewaltsame Handeln einer berechtigten Widerstandsbewegung, die zur Erhaltung ihres bedrohten existentiellen Rechts kein anderes Mittel mehr zur Verfügung hat, kein terroristisches Verhalten.


Die Anschuldigungen der Frau Fahimi (24.10.15) aber auch Göring-Eckardt (Zündeln) und ähnlich von SPD und CDU-Politikern sind ohne Substanz. Zum einen ist durch nichts belegt, ob die Pegida-Bewegung schuld an den Anschlägen hat. Es könnte auch die Flüchtligspolitik der Kanzlerin sein. Z.B. hatte der Attentäter gegen die OB-Kandidatin Reker nur dieses Motiv geäußert. Zum anderen ist es Frau Fahimi nicht einfach so gestattet, ohne Abwegungsgründe das Versammlungsrecht einschränken zu wollen. Es kann passieren, daß das BVerfG sagen würde, wie es das auch gerne in anderen Fällen analog tut, die Anschläge müßten deswegen hingenommen werden. Auch hinsichtlich des Galgens zu einer Pegida-Versammlung fehlt jegliche Abwegung durch die kritisierenden Politiker und die Staatsanwaltschaft. Dazu gehört die rechtliche Prüfung, ob das noch von der Demonstrationsfreiheit gedeckt ist und die Erfüllung des Straftatbestandes muß plausibel erklärt werden. Zum anderen ist die Bezeichnung "Pack" der Bürger der Pegida-Demos durch Sigmar Gabriel eine Beleidigung im strafrechtlichen Sinne und das hätte von diesen Herrschaften ebenfalls berücksichtigt werden müssen. Schlußendlich ist es zum einen völlig legitim, daß die Außen- und Flüchtlingspolitik der Regierung auf Demos kritisiert wird und schließlich ist sie spätestens wegen der 2 Anschläge in Paris nicht einmal unbegründet. Die westliche Welt vor allem die USA (nebst VAE, Saudi-Arabien, Katar, Türkei) haben sich an einem Umbruch in den nordafrikanischen Staaten beteiligt, was anscheinend am ehesten über Tunesien herstellbar war. In dem Bekennerschreiben des IS sind die westliche Welt Kreuzfahrer. Kreuzzüge hatten seit dem Jahre1095 insbesondere den Zweck christliche Feudalherrschaften in Nahost, Nordafrika zu errichten. Die USA verlangen, daß Assad weg muß, aber dessen Begründung (Beschuß der Rebellen und friedlicher Bürger in deren Region, Chemiewaffeneinsatz) ist entweder nicht belegt oder ungenügend hinterfragt. Assad spricht hingegen von unterschiedlichsten Gruppierungen, die am Anfang der Revolte Chemiewaffen eingesetzt hätten (z.B.: Weltspiegel, Das Erste, 08.07.12). Bei dieser ungeklärten Sachlage geht der Anspruch der USA zu weit. Es sieht sogar so aus, daß die USA über die anderen o.g. Länder eine Art Stellvertreterkrieg führt.
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Amnesty hat in den letzten Jahren deutliche Zeichen von Parteilichkeit gezeigt. Aber dieser Vorwurf würde zu weit gehen. Todesurteile in Bürgerkriegszeiten sind aber fragwürdig. Es müßte sich schon um Leute handeln, die aggresiv subversiv gegen Syrien vorgegangen sind, um den Staat zu stürzen. Es dürfen nicht Leute sein, die aufgrund einer falsch verstandenen ideellen und manipulierten Demokratievorstellung handelten. Insofern könnten 13000 Hinrichtungen zu viel sein. 
Glaubenskriege auf deutschen Boden sind nicht mehr auszuschließen. Für die schlichte Forderung der Verriegelung der Außengrenzen (AfD, Parteitag 28.11.15) ist aufgrund des nun bereits bestehenden Flüchtlingsstroms kein Raum mehr, denn die Flüchtlinge hätten dafür jetzt kein Verständnis mehr. Die Folgen könnten gravierend sein. Das haben zumindest die Regierenden schon erkannt. Petrys Aussage beim Interview mit dem MDR (MDR-aktuell, 01.02.16) zum Schusswaffengebrauch, daß sie dem Mannheimer Morgen in Wirklichkeit gesagt habe, wenn Flüchtlinge Gewalt anwenden, müsse notfalls von der Waffe Gebrauch gemacht werden, wurde in den sonstigen Medien ignoriert. Aus aller Erfahrung heraus, könnte ihre Darstellung durchaus richtig sein und nicht nur ein zurückrudern. Die unbedingte Meinung noch dazu von einer Rechtsanwältin, Frau von Storch (AfD), im Internet (heute, ZDF, 31.01.16), notfalls auch mit Waffengehalt Frauen und Kinder am Grenzübertritt zu hindern, ist jedenfalls völlig unverhältnismäßig.


Es stellt sich die Frage, weswegen soll man uns nicht klein kriegen. Darüber hat der Schlauberger, der das Schild dahin gestellt hat, anscheinend noch nicht so richtig nachgedacht. Ähnliche Sprüche kamen vorwiegend in den Hauptmedien von befragten Bürgern nach den Attentaten. Bei den Gründen der Attentäter hört man aus unseren Medien auch nicht viel mehr, als das es Bekennerschreiben mit Haßtiraden o.ä. gäbe. Nur wenige Fachleute sprechen davon, daß der Westen seine Außenpolitik ändern müsse. Die Antwort reicht von der Geschichte bis in die Gegenwart und liegt in den Kausalzusammenhängen und keiner hat darum gebeten oder will diese Probleme friedlich und gerecht lösen. Jemand, der von "kleinkriegen" spricht, will diese Probleme jedenfalls nicht friedlich lösen.


Von Seiten der Medien ist noch nicht einmal ersichtlich gemacht worden, weshalb sich die Rebellen überhaupt gegen die syrische Regierung erhoben haben und was sie eigentlich treibt, einen so erbitterten Kampf weiterzuführen. Aus der Antwort dafür ergebe sich die Schuldfrage und welches Recht des Westens besteht, sich hier einzumischen. Formulierungen, es hätten hunderttausende-Millionen Menschen für Freiheit, Menschenrechte und Demokratie demonstriert (Altmaier in Illner, ZDF, 20.10.16) sind noch keine Gründe, genausowenig wie eine bestimmte Regierungsform. Was konkret war freiheits-, menschenrechts und demokratiewidrig ? Und das sogar nur ein Teil der Bevölkerung so dachte, berechtigt oder nicht, sieht man an der Stadt Aleppo, die seit Beginn der Aufstände in Ost und West geteilt ist.
Nicht jede Seite scheint daran interessiert zu sein, die Zivilbevölkerung evakuieren zu wollen. Warum die Zivilbevölkerung dort bleibt, ist auch nicht mehr verständlich angesichts der riesigen Zerstörung in Aleppo. Wie aus den Medien nebenher ersichtlich, wollen die Assad-Gegner sogar dort bleiben (Das Erste, Tagesschau, 23.10.16), halten aber auch Einwohner von der Flucht ab (RTL-Nachrichten, RTL, 28.11.16). Der Westen argumentiert lieber mit einer humanitären Katastrophe und der Forderung nach einer Einschränkung der Kriegshandlungen, obwohl die Rebellen letzteres bislang ignoriert haben. Man versucht mit dieser Methode lediglich die Erfolgsaussichten der syrischen Regierung zu verringern und sie führt zugleich zum Erstarken der Rebellen. Die syrische Regierung hingegen steht offenbar vor dem Dilemma, daß die Stadt durch die Verbunkerung nur schwer einnehmbar ist und setzt völkerrechtlich bedenkliches Kriegsmaterial ein. Für die Methode der Kriegsführung des Westens hat Russland noch keine vom Volk akzeptierte Gegenstrategie entwickelt und es macht sich so leicht zum Buh-Mann. Es hätte auch immer darauf achten müssen, daß in der UNO ein Gleichgewicht der Kräfte herrscht.

Die Volksmeinung ist jedoch erstaunlich (sat1-Nachrichten, 06.02.16).
Der Programmentwurf der AfD läßt, wenngleich einzelne Passagen mittlerweile entfernt wurden, darauf schließen, daß die Volkesstimme verkannt wurde und in den Reihen der Parteiführung anderes Gedankengut herrscht. Das sollten die Parteimitglieder besonders im Auge behalten und eine Korrektur bewirken.

Der IS wird finanziell unterstützt durch VAE, Saudi-Arabien sowie Katar (Frontal21, ZDF, 24.11.15) und ist infolge des Irak-Krieges entstanden, dem sich sunnitische irakische Offiziere und Eliten anschlossen (kulturzeit, 3-sat, 16.11.15). Insbesondere war die sunnitische durch eine schiitische Marionetten-Regierung ersetzt worden. Die Dimension dieser Handlungen spiegelt sich nun in der Gewaltbereitschaft des IS wieder. Der Irak-Krieg war vor allem eine Folge der Anschläge vom 11.09.2001 in New York. Diese Anschläge, von Al Kaida gesteuert, waren eine Folge der US-Aktivitäten im Nahen Osten. Al Kaida hatten mit den USA gemeinsam in Afghanistan gekämpft und sie wurden später erbitterte Gegner.
Man kann also sagen, der Islam ist nicht in der Lage seine Religionsdifferenzen friedlich auszutragen, was auch weiterhin nicht lösbar erscheint. Doch die massive Einmischung des Westens und nicht die islamischen Gruppierungen haben die Anschläge in Europa hervorgebracht. Und erst recht durch den nun militärischen Hilfseinsatz Deutschlands in Syrien darf sich jeder Angehörige eines durch den IS zu Tode gekommenen allein bei der Regierung bedanken. Mit Hilfe der Medien wird häufig durch Befragung einzelner ausgesuchter Bürger die Meinung verbreitet, daß allein der IS der Buh-Mann sei und man müsse sich an weitere Anschläge gewöhnen. Die Angehörigen von durch IS-Gewalt Getöteten hätten sich dann bei den Regierenden zu bedanken.


Dieses Politbarometer (Heute, ZDF, 16.01.15) ist schon merkwürdig. Trotz der Gewaltanschläge der Islamisten in Frankreich sei aktuell nach Ansicht von 58 % der Bürger (Stichumfrage) der Islam keine Bedrohung. Im September 2012 waren es nur 48 %. Es kann höchstens sein, daß jetzt mehr Bürger zwischen Islam und Islamisten unterscheiden. Insofern hätten die Bürger vielleicht recht. Ansonsten müßte angefragt werden, was die Bürger trotz der aktuellen Anschläge und entgegen dem gesunden Menschenverstand zu dieser Haltung bewogen hat.

Hinsichtlich der Ukraine-Krise wurden die rechtlichen Regeln zunächst mit hoher Wahrscheinlichkeit von westlicher Seite verletzt. Die einzige Ausnahme, die das zuließe, wäre eine bestehende Bedrohungslage, die ohne rechtzeitiges Eingreifen langfristig erheblich schädigend gewirkt hätte. Jedenfalls ist offiziell derlei nichts konstruktives dazu bekannt. Die Besetzung georgischer Landesteile durch Russland 2008 war Folge eines ähnlichen Regierungswechsels wie in der Ukraine (Teilrepublik Südossetien war gewaltlos abtrünnig geworden, worauf georgisches Artilleriefeuer auf dessen Hauptstadt Zohinwali erfolgte (Gorbatschow, Das neue Russland, Quadriga-Verlag)) und des dann beabsichtigten NATO-Beitritts Georgiens. Denn die Satzung der NATO untersagt die Aufnahme eines Landes im Kriegszustand (Doku: Putins Russland, Phoenix, 20.05.14). Wenn ein Land einen Teil seiner Bevölkerung ethnisch und reliogös diskriminiert, lasse nach russischer Ansicht das Völkerrecht das Eingreifen in solche Länder zu.
Auch die angebliche Bedrohung durch Al Kaida hat seine geschichtlichen Wurzeln im Fehlverhalten der USA. Offensichtlich ist nur, daß die USA, auch England, Frankreich und Deutschland sich gerne überall in der Welt politisch, wirtschaftlich und militärisch in ungewöhnlicher, undemokratischer und nicht gerade vertrauenserweckender Weise einmischen. Ein besonderes Interesse dieser Länder liegt also vor. Auch bei der UN-Vollversammlung setzen sich politische Interessen über das Recht hinweg. Ähnlich wie in deutschen Gerichtsverfahren, bei denen von den Richtern gern die ursprünglichen Ursachen für den Rechtsstreit ignoriert oder falsch interpretiert werden, verhalten sich die USA, daß nicht an einer Aufklärung des Staatsumsturzes (Putsch ?) mit Hilfe der Maidan-Protestler interessiert ist und eigene Abkommensverletzungen nicht sehen will. Aber nur so kann der ukrainische Konflikt gewaltfrei gelöst werden, allerdings nur dann, wenn die neue ukrainische Regierung ggfs. die Herstellung der Zustände vor dem Umsturz zuläßt. Als Alternative käme noch ein Abkommen der NATO mit Russland in Frage, in dem die NATO zubilligt, daß Anreiner-Staaten Russlands nie NATO-Mitglieder werden dürfen etc.
Auffällig ist auch, daß weder Politik noch Medien die Militäroffensive Kiews gegen angebliche "Terroristen" in der Ostukraine mit der Folge von toten Normalbürgern als undemokratisch ansieht noch anprangert.
Ein runder Tisch ist an sich schon nicht demokratisch legitimiert und erst recht nicht, wenn nicht alle streitigen Parteien daran teilnehmen dürfen oder wollen und nun angebliche Regionalräte der umkämpften Regionen am Tisch sitzen, die erst recht nicht von der Bevölkerung dort legitimiert sind. Er ist nur der propagandistische Versuch des Westens dem Volk weiß zu machen, es gehe alles rechtens zu. Bundeskanzlerin Merkels Auffassung zur Einberufung und Besetzung eines runden Tisches (Tagesschau, ARD, 13.05.14) ohne Beteiligung der Separatisten ist schlicht undemokratisch. Die vermeintlichen DDR-Bürgerrechtler waren auch nicht durch das DDR-Volk legitimiert, an dem Runden Tisch 1990 teilzunehmen und als angebliche Vertreter des Volkes zu sprechen und zu entscheiden. Um das BRD-Justizunrecht hat sich seither noch keiner von Ihnen gekümmert.

Der ehemalige Bundeskanzler Helmut Kohl meint damit, die Wende 1989 sei nicht durch die Demonstrationen entstanden, sondern es sei Gorbatschows Erkenntnis gewesen, daß sich das sozialistische System nicht länger halten lasse. Deshalb sei das Regime nicht eingeschritten. In seinem Buch "Vom Mauerfall bis zur Wiedervereinigung" (Droemer-Verlag) spricht er von einem Gespräch mit Gorbatschow im Juni 89, wo dieser sich schon recht kooperativ gezeigt habe bzgl. Reformen. Und in der Phase der zunächst anvisierten Neugestaltung der DDR habe er massiven Einfluß genommen auf den neuernannten Machthaber Egon Krenz. Schlußendlich hat er der Wiedervereinigung unter bestimmten Bedingungen zugestimmt.
Daß lediglich eine größere Anzahl von Demonstranten ein solches Regime stürzen konnten, ist für sich schon sehr fragwürdig und daß das Volk dies herbeigeführt haben soll auch. Solche Gruppierungen wie das Theologische Seminar Leipzig (Fakt, ARD, 07.10.14) oder die Montagskreise hatten Arbeitskreise wie Gerechtigkeit und Menschenrechte unterhalten und schlußendlich zu den Demonstrationen aufgerufen. Sie hatten ihren Ursprung ausnahmslos in der Kirche, was zumindest auf einen gesteuerten Aufstand hinweist. Wenn den maßgeblichen Personen dieser Keimzellen Demokratie und Gerechtigkeit ihre Passion war, hätten sie eigentlich auch nach der Wende weiter aktiv sein müssen.
Bundespräsident Gauck äußerte bei einer Gedenkveranstaltung zum 1. Weltkrieg in Berlin: "Der Widerstand Russlands gegen eine Annäherung der Ukraine an die Europäische Union hat uns mit Denk- und Verhaltensmustern konfrontiert, die wir auf unseren Kontinent für längst überwunden hielten. Was wir heute erleben ist altes Denken in Macht- und Einflußspären bis hin zur Destabilisierung fremder Staaten und zur Anexion fremder Territorien." (heute, ZDF, 27.06.14). Da man erwarten darf, daß er die wahre Sach- und Rechtslage sehr wohl erfassen kann, ist iVm mit seinen Äußerungen zur stärkeren Beteiligung Deutschlands an Kriegseinsätzen seine Absicht des Zündelns nicht mehr wegzudenken.
Schlußendlich ist es auch nicht rechtens, wenn Sanktionen gegen Russland verhängt werden, wenn die Schuldfrage des Absturzes des malaysischen Flugzeugs nicht geklärt ist. Dieses Fehlverhalten hätte der Schwerpunkt in den deutschen Medien sein müssen, war es aber nicht einmal im Ansatz.


Wie man sieht, ist die Timoschenko schon immer etwas kriminell gewesen. Die Info kommt nur recht spät.

In der Sendung hartaberfair (ARD, 08.09.14) konnte man sehr gut feststellen, daß Altmeier (CDU, Chef Bundeskanzleramt) sehr gut vorbereitet war, auf alle Fragen bzgl. der Ukrainekrise eine plausible Antwort zu liefern. Er hat bzgl. der zugrundeliegenden Tatsachen mehr gewußt, als die Medien bislang geliefert hatten. Deshalb mußte ein Zerrbild beim Zuschauer entstehen. Es gab zwar tatsächlich zur Wende eine klare Absprache zwischen dem Westen und Russland, daß keine Ausdehnung des Nato-Verteidigungsgebietes in Richtung Osten erfolgen werde, was aber später zurückgenommen wurde. Altmaier sagte aber nur, daß die Geschichte einen anderen Weg ging und die Menschen in den Ostländern hätten gesagt, wir wollen den Schutz eines Verteidigungsbündnisses. Nichts anderes sei die Nato. Man habe mit Russland eine Grundakte geschlossen. Russland hätte deshalb nicht das Recht darüber zu entscheiden.
In der Grundakte von 1997 hatte die Nato nach den Medienverlautbarungen offenbar auf Truppen in Nato-Staaten Osteuropas verzichtet (ZDF, heute, 03.09.14; ARD, Tagesschau, 03.09.14), was nach obigen Ausführungen aber falsch war. Altmeier hatte also recht, aber die Medien hatten eine anderslautende Vertragsgrundlage zelebriert.    

Im Buch "Wir sind die Guten" der Autoren Bröckers/Schreyer (Westend-Verlag, 2014) wurde der Hergang in der Ukraine herausgearbeitet. Es wird z.B. neben 20 Überläufern im Parlament zur Opposition von einer dritten bezahlten Gruppe (Scharfschützen) gesprochen, die den Konflikt weiter anheizten, indem sie Protestler und Polizisten erschossen haben. Im Ergebnis kommen die Autoren (deutsche Journalisten) zu dem Schluß, daß ein Staatsstreich vorliegt. Zu der Auffassung sei auch der Spiegel gekommen.

Putin sprach bei einem Interview in der Sendung Günter Jauch davon, daß tags nach dem Abkommen zwischen der Regierung Janukowitsch und der Opposition und offenbar vor der parlamentarischen Abstimmung das Präsidialamt und das Regierungsgebäude besetzt wurde (ARD, 16.11.14). Da auch die Außenminister Deutschlands, Frankreichs und Polens als Garantiegeber unterschrieben haben, seien sie verpflichtet gewesen, die Einhaltung der Vereinbarungen sicherzustellen. Stattdessen hätten sie sich zurückgezogen. In der nachfolgenden Diskussion über das Interview wurde diese entscheidende Sachlage nicht erörtert und so ein völlig falsches Bild der Rechtslage der Öffentlichkeit zugemutet. Bei einem Gerichtsverfahren könnte man in solchen Fällen ein Ablehnungsgesuch gegen den Richter stellen, wenn er sich mit zentralen Punkten des Parteivorbringens absichtlich nicht auseinandergesetzt hat (Zöller, ZPO, 28. A., § 42 Rn 24). Desweiteren berief sich Putin in der Frage der Krim-Annektierung auf die 60 % Russen auf der Krim und die russische Flotte dort. Bzgl. des Vorwurfs eines Völkerrechtsverstoßes berief er sich insbesondere auf die Satzung der Vereinten Nationen und das Urteil des Internationalen Gerichtshofs im Fall des Kosovo. Das hatte entschieden, daß es ein Selbstbestimmungsrecht des Kosovo gab und die Kosovaner darüber abstimmen konnten, ob sie einen eigenen Staat haben wollten oder nicht. In Fragen der Selbstbestimmung habe ein Volk, daß auf einen bestimmten Territorium lebt, keine Verpflichtung, die zentrale Regierung des Staates nach deren Meinung zu fragen. Eine Erlaubnis der Zentralregierung des Landes zur Durchführung von Maßnahmen zur Selbstbestimmung sei nicht erforderlich. Putin meint weiter, im Kosovo habe es nur einen Beschluß des Parlamentes gegeben, jedoch auf der Krim sogar ein Referendum (Volksabstimmung) mit großem Erfolg. Der Westen hatte hierzu entgegnet gehabt, daß die Wahl unter der Herrschaft des russischen Militärs stattgefunden habe.
Verteidigungsministerin von der Leyen argumentierte bzgl. der Natoerweiterung, wie schon Altmeier, daß es der Wille dieser Staaten war, der Nato beizutreten. Maßgeblich sind jedoch die Absprachen zur Wende und die Verpflichtungen zwischen der Nato und Russland im Grundlagenvertrag von 1997. Weil Putin auf das Wort Annektierung (am 18.03.14) des Fragestellers Seipel nichts entgegnet hatte (Suggestivfrage; es kann auch ein Übersetzungsfehler oder Fehlinterpretation des Begriffs Anexion ([gewaltsame] Aneignung; völkerrechtswidrige [gewaltsame] Einverleibung fremden Staatsgebietes) vorliegen), legte sie dieses Verhalten als Eingeständnis Putins aus. Das ist natürlich bezogen auf die gesamten damaligen Aussagen Putins zum Thema Krim Unsinn. Auch wenn er später davon spricht, man sei nun gezwungen, an der Rückkehr der Krim nach Russland zu arbeiten und russisches Militär offenkundig dafür eingesetzt wurde (Tagesschau, ARD, 09.03.15; MDRaktuell, MDR, 10.03.15), ist es noch keine rein willkürliche völkerrechtswidrige Annexion gewesen, weil es eine Folge vorausgegangener westlich verursachter Geschehnisse war. Putin tut sich wahrscheinlich hinsichtlich seiner Glaubwürdigkeit in der westlichen Bevölkerung damit aber keinen Gefallen, wenn er seine Aussagen ständig ändert und das nur wegen dieser oder jener bevorzugter Eliten im eigenen Land. Nur Illner (ZDF, 09.04.15) behauptet zusätzlich, Putin soll auch gesagt haben, "Ich habe mich persönlich um die Sache gekümmert und er sei auch bereit gewesen, die Annexion notfalls mit Atomwaffen zu verteidigen". Am 18.03.14 hatte Putin desweiteren den Vertrag über die Aufnahme der Krim in die russische Föderation unterschrieben. Von der Leyen selbst betrieb während der ganzen Sendung Jauch Fehlargumentationen. In den Tagesthemen (ARD, 17.11.14) wurde dann berichtet, daß Putin in dem Interview unumwunden zugegeben hätte, daß er die Krim annektiert habe. Diese Art der Berichterstattung hatte nichts mehr mit Neutralität zu tun. Ein Herr Weiß des Menschenrechtszentrums der Uni Potsdam meinte, der Fall Krim sei mit dem Fall Kosovo "nicht wirklich" vergleichbar. Diese Einschränkung und nachfolgendes "bspw." relativiert zugleich, ob nur die von ihm genannten 2 Beispiele auftreten dürfen. Denn er meinte weiter, um das Selbstbestimmungs- und Sezessionsrecht (Absonderung, Trennung von einer politischen Gemeinschaft; z.B. der sklavenhaltenden Südstaaten aus den USA 1860/61) ausüben zu dürfen, bedürfe es bestimmter Voraussetzungen, "bspw." muß es zu massiven schweren Menschenrechtsverletzungen gekommen oder die interne Selbstbestimmung muß dauerhaft von dem Heimatstaat verletzt worden sein. Beides sei hier nicht vorgefallen. Ein Herr Nolte der Humboldt-Uni Berlin hält fest, daß zunächst KFOR-Truppen im Kosovo aufgrund einer Ermächtigung des Sicherheitsrates stationiert waren. Hingegen seien die russischen Soldaten auf der Krim ohne Ermächtigung dagewesen und man habe damit gegen das Gewaltverbot der Charta verstoßen.
Mit "nicht wirklich" und "bspw." hat der Herr Weiß kundgetan, daß ein russisches Fehlverhalten aus dem bestehenden Recht nicht eindeutig nachgewiesen werden kann. Der internationale Gerichtshof hatte in seiner Entscheidung die Sezessionsfrage nur im technischen Sinne ("Das Völkerrecht kenne hierzu kein Verbot") zugunsten eines Abspaltungsrechts beantwortet gehabt und die Entscheidung sei auch nicht bindend. Normalerweise gewährt das Völkerrecht das Recht zur Sezession nur bei außergewöhnlichen Umständen. Daraus ergibt sich, daß Russland nicht unbedingt rechtswidrig gehandelt haben muß. Man müßte also erst einmal den Internationalen Gerichtshof anrufen zur Klärung dieser Rechtsfrage. Bereits 1991, als es noch keine Ermächtigung des Sicherheitsrates gab (KFOR-Truppen), hatten die Kosovaren in einem Referendum für eine vollständige Unabhängigkeit gestimmt, was zur Auseinandersetzung mit der serbischen Regierung (auch grob militärisch) führte und sich später die Nato (1998) einmischte. Unter UN-Verwaltung stimmte dann das von der UN eingesetzte Übergangsparlament 2005 für die Gründung eines unabhängigen Staates.
Bzgl. der Krim waren die russischen Soldaten immer schon dort stationiert. Es bedürfte also ebenfalls einer gerichtlichen Klärung, ob das Gewaltverbot der Charta verletzt wurde. Es ist zudem nichts darüber bekannt geworden, daß die Krimbewohner aufgrund von Gewalteinfluss den Beitritt zu Russland wählen mußten. All das müßte zudem unter dem Blickwinkel des russischen Schadensabwendungs- und Notwehrrechts entschieden werden.

Das Putin das Wort Einverleibung gebraucht hat, erscheint höchst fraglich. Auf das Kosovo-Urteil ging man in Jauch nicht ein. Lediglich die Journalistin Sonia Seymour Mikich hält den Vergleich mit dem Kosovo für falsch, weil dort im Gegensatz zur Krim massenhaft Morde stattfanden. Diese Begründung ist nicht ansatzweise substantiiert genug, wie wir aus dem obigen chronologischen Ablauf ersehen können.
Insgesamt fehlte der Diskussion die Ermittlung des chronologischen und sachlichen Tatbestandes, sowie der Setzung von Schwerpunkten insbesondere in Bezug des Vorrangs und den Verpflichtungen aus Verträgen und der Staatsübernahme durch die Oppositionellen. Soweit eine Klärung im einzelnen in der Sendung nicht möglich ist, hätte man die Varianten erörtern müssen. Z.B., das Prüfen des Verhaltens Russlands im Falle eines Putsches oder einer Rechtmäßigkeit des Regierungswechsels und die Frage der Rechtmäßigkeit der Vorgänge auf der Krim für beide Fälle. Hierzu zählt auch bzgl. des Vorwurfs der Verletzung des Abkommens in Kiew, welche Folgen das für Russland hätte und die sich dadurch für Russland ergebenden Rechte. Im justiziellen Recht hat ein Geschädigter in gewissen Grenzen das Recht, weiteren Schaden abzuwenden oder zu Notwehrhandlungen zu greifen. Im Übrigen sollte sich niemand Historiker (s. Sendung Jauch) nennen, der historisch und politisch einseitig berichtet. Auch kam in den Medien der westliche Vorwurf, Russland hätte das Budapestmemorandum vom Dezember 1994 verletzt. Die USA, England und Russland hätten der Ukraine die territoriale Integrität zugesichert, wenn die dortigen Atomwaffen vernichtet würden. Jedoch kann jeder Vertrag, der eine Willenserklärung ist, unter bestimmten Voraussetzungen angefochten (z.B. wegen arglistiger Täuschung oder Drohung) und Schadensbegrenzung betrieben werden. Letztlich können die Vertragspartner klagen.
In Jauchs Sendung vom 23.11.14 haben die Gäste Platzeck (SPD) und Gabriele Krone-Schmalz (Journalistin) zumindest zu einer vielseitigeren Debatte beigetragen.


Im Rahmen der Gedenkfeier (21.11.14) bzgl. des Beginns der proeuropäischen Demonstrationen in Kiew äußerte die Kanzlerin Merkel folgendes: "Für uns gilt die Stärke des Rechts und nicht die Inanspruchnahme eines angeblichen Rechts eines Stärkeren."
Es wird ihr dringendst anheim gestellt, damit in Deutschland sofort anzufangen.

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Die Auffassung der Datenschützer ist nicht nachvollziehbar. Als der EuGH seine Entscheidung fällte, war zugleich jedem Rechtsbewußten schon damals aufgefallen, daß eigentlich der Seitenbetreiber über die Löschung informiert werden müßte. An sich besteht ja das Rechtsproblem zwischen dem Seitenbetreiber und dem Betroffenen und das muß eigentlich zwischen diesen beiden ausgetragen werden (notfalls mit Behörde oder Gericht). Der EuGH hat hingegen Google die Entscheidungshoheit aufgezwungen, was höchst fragwürdig ist, weil Google nicht die Kompetenzen hat, wie ein unabhängiges staatliches Organ. Die EuGH-Regelung begrenzt zudem das Internet in unzulässiger Weise, weil man nunmehr auch Löschungen in Fällen fordern kann, die der Meinungsfreiheit unterliegen könnten. Deshalb ist es sehr wohl erforderlich, daß der Seitenbetreiber über eine Löschung informiert wird. Denn gerade wenn dies nicht geschieht, muß von einer heimlichen Einschränkung der Informationsfreiheit und Zensur gesprochen werden. Der maßgebliche Datenschutzbeauftragte Hamburgs hält fest, es gehe nicht darum, Meinungen von Unrechtsregimen zu unterdrücken, sondern daß ein Recht auf informationelle Selbstbestimmung europäischer Bürger geschützt werden soll (Tagesschau, ARD, 31.07.15). Aber am 03.08.15 wollte eine Frau von Zittwitz eine Seite mit rechter Hetze sperren lassen (RTL aktuell, 03.08.15), was aber Facebook zu recht unterließ, weil es sich hier zunächst nur um eine freie Meinungsäußerung handelt. Wenn es sich dabei um strafbares Verhalten handelt, sind nur die Staatsanwaltschaften berechtigt einzuschreiten. Im Übrigen kann man nur Kritik an verwerflichen Kommentaren äußern. Die Klärung, ob sie rassistischer, politischer oder beleidigender Natur sind, ist eine hoheitliche Aufgabe und darf deshalb nur durch die dafür legitimierten Staatsvertreter bewertet werden. Andernfalls gäbe es noch den Zivilrechtsweg. Eine Task Force wäre im verfassungsrechtlichen Sinne nicht legitimiert und deren Entscheidungen Unrecht und die könnten nun wiederum eine Verletzung der Meinungsfreiheit sein. Die norwegische Zeitung kann zwar den Vorwurf der ungerechtfertigten Löschung (von Zensur kann man nur bei hoheitlichen Eingriffen sprechen) des Fotos aus dem Onlinenetzwerk machen, muß aber wegen der Übertragung eigentlich hoheitlicher Aufgaben an die Onlinebetreiber solche Löschungen zunächst hinnehmen und kann sich, wie jeder andere auch, rechtlich dagegen wehren. Aber selbst das wird durch das neue Netzwerkdurchsetzungsgesetz dem Gelöschten schwerwiegend rechtsstaatswidrig verwehrt (Chan-Jo Jun, Medienrechtler; Kulturzeit, 3-sat, 12.01.18), denn er hat keinen Rechtsbehelf, auch nicht vor einem Gericht. Facebook hat aber inzwischen das Widerspruchsrecht erlaubt und geht nun noch weiter, daß er solche Posts löscht und auch entsprechende Inhalte Trumps im Netz markieren will, wenn sie angeblich gegen die Nutzungsregeln verstoßen. Soweit er nun Gewalt und Hass kategorisch verneint und das wohl auch in der Praxis umsetzen will, hätte es die "friedliche Revolution" ("arabischer Frühling") nicht gegeben, die erst über die Handys möglich wurde. Ohne Frage hat man mit den neuen Online-Gesetzen nun mit den sozialen Netzwerken einen neuen Macht-Player geschaffen. Da sie nur subjektiv entscheiden können, insbesondere was vermeintliche Falschmeldungen angeht, ist es möglich, bestimmte User auszugrenzen, auch wenn nur ein grundgesetzlich verbrieftes Widerstandsrecht verfolgt wird, aber die Formulierung des Users mangelhaft ist. Einen Beweis des Mißbrauchs lieferte nun Twitter, die sich anmaßen, Sheriff zu spielen und die Konten einer Vereinigung (QAnon), die auch Trump unterstützt, gelöscht hat (23.07.20), die letztlich immer noch nur ihre Meinung äußerte ("Die USA würden von einer kriminellen Vereinigung beherrscht."; was nicht verwunderlich ist (Doku: Macht und Machenschaften USA, ZDFinfo, 07.08.20). Falls sie hier eine strafbare Handlung annahmen, hätten sie das zur Anzeige bringen können. Man muß aber eher annehmen, daß Twitter die Partei der Demokraten in den USA unterstützt und eigentlich auf diese Weise eine vom Volk nicht gewollte Staatsmacht etabliert würde. Die Gegner dieser Aussagen sind so nicht einmal mehr gezwungen, solche Aussagen zu widerlegen, weshalb also der demokratische Prozeß auf den Kopf gestellt wird. Twitter scheint Zivilklagen gegen sich nicht  zu fürchten. Ob die Geschäftsbedingungen von Twitter solches Löschungsverhalten eindeutig zulassen, ist nicht bekannt. Das jedoch darf nicht unbegrenzt möglich sein. Beckedahl hat sich mit seiner Befürwortung solcher Praktiken über das vertragliche Maß hinaus nun auch geoutet. Facebook hat klar gegen das Recht auf Meinungsfreiheit verstoßen, zumal das Infektionsrisiko von Kindern sehr verbreitet von Medizinern und Politik als gering angesehen wird. Trumps Äußerung ist nach aktuellen Stand noch nicht einmal eine Unwahrheit, die aber selbst dann noch der Meinungsfreiheit unterliegen würde.       
Mit den Grundrechten nehmen es die Parlamentarier auch hier nicht so genau. Das sind nunmal die Folgen undemokratischer Staatspflichtenregelungen. Wenn dann noch der Justizminister Maas meint, nur 46 % an Hassbotschaften würden gelöscht, unterstellt er blindlings, daß sämtliche Löschungsanträge keine Fakes etc. wären und alle Anträge zu Recht erhoben würden. Mit diesem Ansinnen wird die Meinungsfreiheit durch die Hintertür ausgehebelt, denn in den 46 % dürften bereits die glaubhaft gemachten und leicht widerlegbaren Fakes und Beleidigungen (tagesschau, Das Erste, 16.12.16) enthalten sein. Inzwischen (Heute, ZDF, 14.03.17) wird von vermeintlichen 39 % gemeldeter strafbarer Inhalte gesprochen, die Facebook nicht löschen würde, weshalb durch neues Gesetz hohe Ordnungsstrafen bis zu 50 Millionen € drohen sollen. Das könne zu einer unverhälnismäßigen Häufung von Löschungen führen, die also nicht alle berechtigt seien. Mit rechtsstaatlichen Regeln wäre das unvereinbar, denn aus einem kurzen Statement wird ohnehin selten ein Wissen und Wollen des rechtswidrigen Erfolges oder das Bewußtsein von der Rechtswidrigkeit (Vorsatz) herzuleiten und feststellbar sein und ob ein rechtfertigender Notstand vorlag. Es wird in vielen Fällen nur eine Reaktion auf politische Verhältnisse vorliegen, die von der Meinungsfreiheit geschützt ist. Das deutsche Gesetz vom 18.06.20 dazu verlangt die Meldung von Hass-Postings (nur strafbare Handlungen) beim BKA.
Nach deutscher Medienansicht (Heute, ZDF, 01.08.14) sei das russische Gesetz unter dem Vorwand des Persönlichkeitsschutzes verabschiedet worden und solle vermeintlich vor übler Nachrede und falschen Beschuldigungen schützen. Das Gesetz würde als Einschränkung der Informationsfreiheit empfunden. Der Zensur sei nun Tür und Tor geöffnet.
Das russische Gesetz hatte offensichtlich sein Vorbild in der EuGH-Entscheidung. Die türkische Regierung war (noch vor der EuGH-Entscheidung) hingegen nicht so klug und verbot höchst undiplomatisch die Seitenbetreiber.


Minister Gabriel betreibt hier Volkstäuschung (ähnlich dem EU-Parlamentschef Martin Schulz (Eselei), indem er die Griechen mit angeblich fehlender Rechtsklarheit brüskiert (dumm, Vermischung (wahrscheinlich im Sinne von Aufrechnung)). Einerseits war bislang den Medien nicht zu vernehmen, daß Griechenland seine Schulden mit den deutschen Schulden an Griechenland aufrechnen wolle. Andererseits wäre das außergerichtlich sehr wohl möglich, soweit Deutschland die Forderungen Griechenlands anerkennt.
In Kontraste (ARD, 12.03.15) wird zum einen deutlich, daß den Griechen Ansprüche aus der Zwangsanleihe und Reparationszahlungen zustehen. Das wird von der Bundesregierung bestritten, weil diese Fragen rechtlich abgeschlossen seien. Auf der Londoner Schuldenkonferenz wurde international vereinbart, daß Reparationen bis zu einer deutschen Wiedervereinigung und einem gesamtdeutschen Friedensvertrag zurückgestellt werden. Griechenland ermahnte Deutschland immer wieder (z.B. 1965) die Zwangsanleihe nicht zu vergessen. 1990 war Deutschland trickreich und statt einem Friedensvertrag gab es einen 2 + 4-Vertrag, bei dem Griechenland nicht mitwirkte und der keine weiteren Reparationszahlungen mehr vorsah. Da Griechenland 1995 (und später) wiederum Verhandlungen über die Reparationszahlungen und die Rückzahlung der Zwangsanleihe forderte, war es über die Vertragsfolgen offensichtlich (?) im Unklaren gelassen worden. Zudem konterte Deutschland, daß nach 50 Jahren die Reparationsfrage ihre Berechtigung verloren habe. Ein Verfahren vor dem Internationalen Gerichtshof ist nur bei Streitigkeiten, die nach 2008 entstanden sind oder mit Zustimmung Deutschlands möglich.
Bei diesen deutschen (und europäischen) Methoden, die mit unvertretbaren juristischen Winkelzügen vonstatten gingen, ist Deutschland nicht vertrauenswürdig und kann nie ein guter Vertragspartner sein. Daraus könnte man zugleich schlußfolgern, daß die Reformforderungen der EU tatsächlich nur eine Verschlechterung der ökonomischen Situation Griechenlands zur Folge haben sollen. Jedenfalls ist in den Medien lange Zeit außer Statements noch nichts Schlüssiges dazu mitgeteilt worden. Weder die Schuldfrage Griechenlands für die entstandene finanzielle Not wurde zureichend klargestellt noch die Frage, ob die Gläubiger angemessene Forderungen stellen. Alles in allem scheint es so zu sein, daß die Gläubiger Forderungen stellen, die Griechenland auf das soziale Niveau von Rumänien oder Bulgarien bringen würden und Griechenland die Möglichkeit genommen wird mittels guter finanzieller Grundlage seine Wirtschaftskraft und damit die staatlichen Einnahmen zu verbessern. Mit dem Tag der Einstellung des Hilfsprogramms Ende Juni 2015 wurden die Informationen aber eher indirekt besser. Hierbei ist fragwürdig geworden, warum Griechenland z.B. eine normale Zwangsversteigerung von Immobilien, die Rente mit 67 oder die Einführung einer Grundsicherung verweigerte, was zumindest in Deutschland schon Standard ist. Aber z.B. die Forderung der Gläubiger, daß lukrativer Staatsbesitz zu privatisieren ist (z.B. Flughäfen, Monitor, 23.07.15), kann hingegen nicht nachvollzogen werden. Keiner verrät uns, ob der Erlös aus dem Verkauf, die aus dem privatisierten Unternehmen entstehenden Steuern und der Wegfall von Lohnkosten etc. das bessere Geschäft sind. Aus den Talkshows wird ersichtlich, daß es der Politik und Teilen der Wissenschaftler nicht um Wahrheiten geht, sondern um Interessen. An sich müßte die Situation Griechenlands und die Entwicklungsperspektive wissenschaftlich konkret erfassbar sein. Insofern wurden Schäuble und Bosbach (CDU) für ihr verneinendes Verhalten gescholten. Es sieht so aus, als würden sich diese beiden mehr nach den wissenschaftlichen, aber vielleicht nur den ökonomischen Daten richten. Beim dritten Hilfspaket gab es wieder nur Statements mit leichten Hinweisen, daß Griechenland das Problem weiterhin nicht lösen kann. Doch am plötzlichen Verhaltenswandel der griechischen Regierung Anfang 7/2015 und den deutschen Befürwortern in der Politik zeichnet sich ab, daß, wenn Griechenland spurt, irgendwann noch ein europäischer Joker gezogen wird. Nach der Doku "Die Spur der Troika" (Phoenix, 10.09.15) soll die Troika eher diktatorisch aufgetreten sein und man habe die Reichen dort geschont. Den meißten Krisenländern ginge es eben nicht besser. Arbeit und ausreichendes Einkommen fehle trotz Auswanderern. Der Mindestlohn sei auf 500 - 600 Euro Brutto gedrückt worden. Das EU-Parlament sehe keine Fehler der Troika. Fast der gesamte griechische Staatsbesitz soll verkauft werden, obwohl man damit in vielen Fällen europaweit schlechte Erfahrungen gemacht habe (Frontal21, ZDF, 15.09.15).

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Die im Zusammenhang mit den Gezi-Protesten getätigten türkischen Ermittlungen gegen Beteiligte schienen bislang haltlos. Man hatte wahrscheinlich nur Indizien mit wem Kavala so alles konspirativ verkehrte mit dem  Ausland und wie es zu einer Demonstration mit 7 Millionen Demonstranten kommen konnte wegen der Abholzung eines Parkes (Kulturzeit, 3-sat, 27.04.22). Letzteres ist schon merkwürdig (Indiz) und diente wohl eher nur als Aufhänger, um gegen Erdogan zu mobilisieren. Da die Beweislage offenbar nicht gereicht hat, war er 2017 freigesprochen worden. Er blieb aber in Haft wegen des neuen Vorwurfes der Beteiligung am Gülen-Putsch im Jahre 2016. Die Kavala-Anhänger kritisierten das nun ergangene Urteil damit, daß es keine Beweise gibt. Tatsächlich gibt es den Beweis von Tweets, abgehörten Telefonaten und die Finanzierung der Proteste von ihm.
Man kann sich bei dieser Sachlage schwer vorstellen, daß die hohe Haftstrafe frei erfunden sein soll.    

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In der Praxis gibt es aber noch mehr Tricks des Vermögensentzuges.
Der Mißbrauch des Insolvenzrechts dient z.B. dazu, Unternehmen und Gerichten die Möglichkeit, Arbeitnehmer bzgl. ihres Einkommens abzuzocken (mdr, umschau, 25.04.06). Es wird nur zum Schein die Insolvenz erklärt. Die Unternehmer gründeten kurze Zeit später ein gleichwertiges neues Unternehmen. Die Arbeitnehmer erhielten aber nicht aus der Insolvenzmasse ihren ausstehenden Lohn. So ein Betrug geht nur iVm dem Insolvenzverwalter und den Gerichten.

In einem anderen Fall (mdr, exakt, 14.11.06) haben Bürger Wohneigentum als Wohnung bei einem Bauträger erworben. Ein baufälliges Haus sollte saniert werden. Der Bauträger meldete dann Insolvenz an. Da das Haus baufällig ist, nimmt der Insolvenzverwalter das Haus aus der Insolvenzmasse heraus und es geht zurück an den Bauträger. Weitere Insolvenzmasse ist angeblich auch hier nicht vorhanden.

Dann gibt es die Variante, daß alten Hauseigentümern, die eigentlich wegen ihres geringen Einkommens nicht kreditwürdig sind, eine Sanierung aufgeschwatzt wird (mdr, escher, 30.11.06). Ein Bauunternehmer sorgte für den Kredit (BHW, 44000.- €, 17 Jahre Laufzeit). Dann folgte zum Schein eine mehr als mangelhafte Sanierung. Das Unternehmen existiert in dieser Form nicht mehr, ein üblicher Trick. Die Hauseigentümer haben das nachsehen und nun das Risiko des Hausverlustes bei Zahlungsverzug.
In einem weiteren Fall geht es um Möbelverkauf (mdr, escher, 07.12.06). Eine Frau kauft Möbel, der Händler geht ca. 2 Wochen später in Insolvenz ohne geliefert zu haben. Ob eine Rückzahlung aus der Insolvenzmasse erfolgen kann, war noch offen. Auf die Frage von Escher an die Vertreterin der Verbraucherzentrale Sachsen, ob es nicht Betrug sei, wenn kurz vor der Insolvenz noch Möbel verkauft worden sind, antwortete sie, es sei nicht verboten bis zur Beantragung des Insolvenzverfahrens, Möbel zu verkaufen.
Im Insolvenzrecht findet man dieses Verbot auch nicht, weil hierfür das Strafrecht und sonstiges Zivilrecht (§ 823 ff BGB) gilt. Soweit der Nachweis geführt werden kann, daß der Möbelhändler Kenntnis von der in Kürze anstehenden Insolvenz hatte und der weitere Möbelverkauf mit Sicherheit zwar Geldeinnahmen beim Verkäufer aber Nachteile beim Kunden erzeugt, ist auch das Vorliegen einer strafbaren Betrugshandlung sehr wahrscheinlich (§ 263 StGB). Der Verkäufer hatte Bereicherungsabsicht und das Geldvermögen des Kunden ist geschädigt. Eine solche Absichtshandlung muß dann konkret abgeklärt werden.

Auch die Fälle des Zugriffs des Insolvenzverwalters einer Firma auf den Lohn der Mitarbeiter häufen sich (Report, ARD, 26.01.09). Die Mitarbeiter der Firma Maintal haben monatelang um ihre Firma gekämpft, haben weitergearbeitet, obwohl der Chef nur noch schleppend bezahlt hat. Vom Insolvenzverwalter wird den Arbeitern vorgeworfen, sie hätten angeblich von der Krise ihres Arbeitgebers gewußt. Akzeptiere ein Arbeiter verspätete Zahlungen wird er zum Kreditgeber seines Chefs und wird anderen Gläubigern gleichgestellt. Alle Zahlungen der letzten 3 Monate vor der Insolvenz könnten angefochten werden. Der Petitionsausschuß des Bundestages bezeichnete das Gesetz als solches richtig. Das Bundesjustizministerium spricht von Einzelfällen und verweist auf den Insolvenzgeldanspruch der Arbeitnehmer und würde die Entwicklung in diesem Bereich sehr sorgfältig beobachten. Es gab viele für den Arbeitnehmer negative Gerichtsentscheidungen.
Gem. § 132 InsO ist ein Rechtsgeschäft des Insolventen, das die Insolvenzgläubiger unmittelbar benachteiligt, anfechtbar, wenn es in den letzten 3 Monaten vor dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens vorgenommen worden ist, wenn zur Zeit des Rechtsgeschäfts der Schuldner zahlungsunfähig war und wenn der andere Teil zu dieser Zeit die Zahlungsunfähigkeit kannte. Allein eine schleppende Lohnzahlung ist noch kein Wissen um die Zahlungsunfähigkeit der Firma. Das sollten die Arbeitnehmer unbedingt beachten! (Was gab es zu retten?) Der Insolvenzgeldanspruch (anzumeldende Forderungen der Gläubiger beim Insolvenzverwalter inkl. Vorsatznachweis, § 174 InsO) kann zum einen an mangelnder Insolvenzmasse, Nachrangigkeit u.ä. leiden und zum anderen an Insolvenzbetrug zugunsten anderer Gläubiger. Der Insolvenzbetrug allerdings ist immer nach Ansicht des Gesetzgebers ein Ausnahmefall und wäre strafrechtlich zu verfolgen. Ein Ausnahmefall zwingt den Gesetzgeber aber nicht, diesen im Zivilrecht besonders zu werten und zu berücksichtigen. Das Problem liegt in der Frage, ob es in Deutschland nur Ausnahmefälle sind und wie die Strafverfolgung funktioniert. Doch nun wurde eine Revision eines Insolvenzverwalters vom BGH zurückgewiesen, wenn der Arbeitnehmer keinen Einblick hatte in die Liquiditäts- und Zahlungslage des Unternehmens (Urteil v. 19.02.09, IX ZR 62/08).

Die Hartz IV-Regeln haben auch die besondere Bewandnis, Bürger obdachlos zu machen, die eine Freundin an einem anderen Ort haben. Wenn der Bürger diese Freundin besucht und dort übernachtet, verstößt er gegen die Bereithaltungspflicht, dem Arbeitsmarkt zur Verfügung zu stehen. Zunächst hatte der junge Mann einen falschen ALG II-Bescheid erhalten, weil ihm zu Unrecht Kindergeld gegengerechnet wurde, weshalb ihm schon jetzt nur noch 199,- € verblieben. Sein Widerspruch blieb auch noch ohne Erfolg. Dann erhielt er einen 30%-igen Abzug wegen Verstoßes gegen die Bereithaltungspflicht. Wegen dieser Verletzung hat man ihm das ALG II soweit gekürzt, daß er die Miete nicht mehr aufbringen konnte und seine Wohnung verlor (Doku: Über Leben mit Hartz IV, 1extra, 16.05.10). Unter Beisein des Fernsehens machte die ARGE-Berlin später Zugeständnisse - typisches Zeichen, daß nicht sachgerecht gehandelt wurde.

Im Übrigen sollen Untätigkeitsklagen die vorwiegend erfolgreichen Klagen an den Sozialgerichten sein, d.h. bei Sachentscheidungen werden die Klagen zumeißt abgewiesen, was bedenklich ist. Berlin ist übrigens von SPD und Linke regiert.

In einem anderen Doku-Beitrag "Abgestempelt, Leben mit Hartz IV" (EinsFestival, 16.04.10) konnte ein Bürger von Greifswald in mittleren Jahren seine Miete nicht mehr bezahlen, weil man ihm seine ALGII-Leistungen inkl. Kosten der Unterkunft vollständig gestrichen hatte. Der Bürger hatte keine Stellen-Bewerbungen abgegeben. Für die ARGE war kein Hinderungsgrund der Leistungskürzung, der Einwand, daß er Analpabet sei. Auch die offenbar recht spät eingeschaltete anwaltliche Vertretung konnte den Wohnungsverlust nicht verhindern. Gegen 11 von 12 Sanktionen seien bei Gericht Klagen anhängig.
Sollten diese Klagen Erfolg haben, stünde dem Bürger neben der Auszahlung bisher nicht gezahlter Leistungen ein Schadensersatzanspruch zu. Die Anwältin hat offenkundig auch einstweilige Verfügungen bei Gericht beantragt (zwingend erforderlich). Denn nach einem Jahr wird berichtet, daß die ARGE die Zahlung wieder aufgenommen, sich aber nicht entschuldigt habe. Von Nachzahlungen und Schadensersatz fiel kein Wort und war nicht ersichtlich. Der Obdachlose hatte nun Wohnungsbeschaffungsprobleme.
Im Jobcenter Berlin-Mitte hat man nun einen Bescheiderklärer eingeführt, um die vielen Widersprüche gegen die Hartz IV-Bescheide zu reduzieren (Report, ARD, 07.06.10). Alle gezeigten Beispiele zeigten jedoch das Problem in unrichtigen Bescheiden und nicht im falschen Verständnis des Arbeitslosen.

Auch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Härtefallregelung scheint nach ersten Erkenntnissen nur ein öffentliches Schauspiel gewesen zu sein. In der Praxis werden solche Ansprüche von Arbeitslosen in aller Regel verwehrt, so daß erst noch die Sozialgerichte darüber befinden müssen, die es da auch nicht so genau nehmen.


Wie dumm müssen Politiker oder das Volk eigentlich sein, wenn sich Politiker so eine Verarsche trauen.


Diese Nachricht vom 07.12.14 zeigt, wie die Regierenden tricksen und täuschen, wenn es etwas zu verbergen gilt.

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