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Der Sender AUF1 (Astra-srgt; auf1.tv) ist erst seit September über Astra zu empfangen und ist schon im Oktober 2023 mehrfach verklagt worden. Die ARD beanstandet das Logo von AUF1, weil Logo und Name zu ähnlich seien mit dem der ARD, weshalb man sie verwechseln könne. AUF1 wolle von der Anziehungskraft, dem guten Ruf und dem hohen Ansehen der ARD profitieren. Die AUF1-Leute vermuten Zerschlagungsabsicht des Senders. Das ist dann auch im März 2024 geschehen.
Bei dem Logo könnte man ja noch mitgehen, aber nicht beim Namen und den Beweggründen. Allerdings ist inzwischen bekannt, daß die ARD es versäumt hat, ihren Namen rechtlich schützen zu lassen. Die Klage müßte deshalb scheitern, weil die Rechtslage eindeutig ist. Inkl. der anderen beiden Verfahren scheint insgesamt das System die Justizkeule zu schwingen, um unliebsame Berichterstattung auszuschalten.   

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In Kontraste (Das Erste, 19.10.23) meinte man, die Annahme, ein Großteil der Geflüchteten halte sich unberechtigt im Land auf, sei falsch, denn nur bei 0,25 Millionen Geflüchteten sei der Flüchtlingssatus nicht anerkannt worden. Hier will man übersehen, daß Deutschland vielen Flüchtlingen aus politischen Motiven im Eigeninteresse trotz fehlenden Asylgrunds den Flüchtlingsstatus anerkannt hat. Das politische Motiv betrifft vor allen die Regimegegner (vor allem Syrer, Iraner und Ukrainer), die die Regierung zu Unrecht stürzen wollten oder wollen und deshalb keine Flüchtlinge im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention und des GG, sondern Kriminelle sind. Diese Tatsache hat man in Frontal (ZDF, 23.01.24) verdreht dargestellt. Denn es ist doch klar, daß Syrer, die Straftaten in Syrien begangen haben, vom syrischen Staat strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden dürfen. Diese Art von Verdrehungen wird inzwischen in den Systemmedien massenhaft und ungeniert betrieben. Viele Bürger merken das aber immer noch nicht (s. weiter unten). Zudem wird von Baerbock auch noch ins Spiel gebracht, es gäbe für Abschiebungen praktische Probleme. Man dürde sich nicht von einem islamistischen Terrorregime die Bedingungen für die Rücknahme von Straftätern diktieren lassen (Heute, ZDF, 27.07.24). Dann fragt man sich, welcher Trottel hat sich das demnach unüberlegte Asylrecht in der bestehenden Form überhaupt einfallen lassen.   

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Da dann der tatsächliche Bescheid gar kein Verbot ausgesprochen hatte, ist der gleiche Tenor der Systemmedien auffallend. D.h., keiner konnte oder wollte den Bescheid richtig interpretieren. Die srgt- und AUF1-Betreiber konnten es aber erst durch Inanspruchnahme eines Rechtsanwalts. Man kann zwar davon ausgehen, daß der Bescheid in unverständlichen Behördendeutsch verfaßt war und es die Systemmedien womöglich unterlassen haben den Regelungsgehalt des Bescheides zu prüfen. Das gehört aber nach ihren eigenen Angaben zu ihrer Pflicht.
Normalerweise sind Bescheide verständlich abzufassen. Mit den Jahren ist man vielleicht auch um Rechtsklarheit zu schaffen, dazu übergegangen, die Bescheide eher rechtssicher abzufassen. Das führte aber zu ihrer Unverständlichkeit. Das macht man sich inzwischen teilweise zunutze und erdreistet sich, rechtlich abwegige Bescheide zu erlassen.
In Anbetracht des brachialen Aufhebens, was die Systemmedien um diesen Sender betreiben, ist aber verwunderlich, daß in den Fernsehnachrichten so garnichts darüber berichtet wird. Allerdings wird aber auch deutlich, daß den Systemmedien wohl nichts anderes mehr übrigblieb, als aus ihrem Schweigekartell auszubrechen. Sie wollen nun den Gegner neben den juristischen Angriffen auch mit der "Mehrheitswaffe" und Verschwörer-Schelte mundtot machen.  

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Hier hat man offenbar wiedereinmal einem Taugenichts einen Posten verschafft, der selbst vor einer schweren Verletzung der Menschenwürde nicht zurückschreckt. Es ist schon fragwürdig, daß heutzutage schon Schwerbehinderte keine Erwerbsunfähigkeitsrente bekommen. Die Frage kann damit beantwortet werden, daß Ärzte und Gutachter notgedrungen oder auch willfährig internen Regierungsinteressen folgen. Der Aussage des Schwerbehindertenbeauftragten läßt sich zudem entnehmen, daß bei entsprechenden Arbeitsplatz oder Arbeitsplatzausstattung eine Arbeitsausübung für alle möglich sei. Da bekannt ist, daß selbst echt Arbeitsunfähige nicht mal als behindert eingestuft werden, obwohl Ärzte und Gutachter davon wissen, ist seine Aussage um so grotesker. Z.B. wird ganz aktuell bekannt durch Corona und auch schon davor ein Erschöpfungssyndrom=Nichtbelastbarkeitssyndrom (ME/CfS) totgeschwiegen. Im Anfangsstadium kann bereits nach geringer Belastung (z.B. bei Akademikern) sich die Arbeitsunfähigkeit erst nach einem Tag einstellen durch erhebliche Konzentrationsstörungen, Müdigkeit, kognitiven Störungen, Magenbeschwerden, Temperaturempfindlichkeit etc. und damit einem schlechten Allgemeinbefinden. Manch andere Nerven- oder Wirbelsäulenerkrankungen etc. haben ähnliche Effekte. Solche Leute wie der Herr Dusel aber auch die Forderungen der Bundestags-CDU und des Herrn Christian Dürr (FDP) nach einer Null Bürgergeldzahlung (ohne Nennung von Differenzierungen) sind die heimlichen Diktatoren dieses Landes. Der "sachliche Grund" bestimmt sich idR nach der subjektiven Betrachtung der abhängigen Ärzte und Entscheider.
Im Übrigen hat sich in dieser Sendung HartaberFair (Das Erste, 25.03.24) ein erwerbsunfähiger Herr Wasilewski darüber gewundert, daß er nach 30 Arbeitsjahren zusätzlich Bürgergeld beantragen muß. In der Sendung hat man über alles mögliche geredet, aber nicht über das Wesentliche. Denn in einer Marktwirtschaft entscheidet der Markt über die Wirtschaftskraft des Landes. Die bestimmt dann infolge über die Steuern. Die Löhne sollten an sich auch demgemäß hoch sein, so Gott die Unternehmer wollen. Deutschland wie auch viele andere Staaten haben ein Berechnungsmodell entwickelt darüber, wieviel man dem Bürger an Rente zugestehen kann oder nur will. Die Mindestrente liegt danach idR bei 20 Arbeitsjahren oder höher. Das hängt zusätzlich vom bisherigen Verdienst ab. Seit der Klima- und Ukrainekrise ist klar, daß Deutschland in Wirklichkeit auf einem Batzen Geld sitzen muß (neben dem offen bekundeten Sondervermögen oder Schattenhaushalt). Zudem muß es bei einer Rente statt Bürgergeldbezug eine Mindestrente geben in gleicher Höhe, damit Betroffene mit Anstand von einer Rente sprechen können und nicht vom Sozialamt gegängelt werden, denn dafür gibt es bei einem Rentner gar keinen Anlaß. Er kann sich höchstens noch mit dem Wohngeld aus dieser Schlinge befreien, soweit sich dadurch akzeptable Bezüge erzielen lassen. Herr Schneider (Paritaetischer Gesamtverband) hat wohl sogar eine Mindestrente verlangt, die 1186 €/Monat betragen soll (Heute, ZDF, 26.03.24). Wer darunter liegt, gilt als arm, also derjenige der weniger als 60 % des Durchschnittsverdienstes aller Beschäftigten hat.       
Insoweit ist die CDU (nebst der FDP und den Grünen) auch als diktatorisch anzusehen, wenn sie perdu darauf pocht, den Taurus Marschflugkörper in die Ukraine zu liefern. Erstens kann eine mißbräuchliche Anwendung durch die Ukraine bei weitem nicht ausgeschlossen werden. Zweitens dient es lediglich schleichenden Eskalationszwecken. Wenn dann die Russen zurückschlagen wird es wieder als Angriffskrieg ausgelegt, der dann die ganze Welt in Aktion treten läßt. Da wir nur staatsnahe Vereinigungen haben, findet eine Demonstration dagegen nicht statt, obwohl laut Umfrage mindestens 59 % der Bürger gegen die Lieferung sind.
Die AfD scheint beim Bürgergeld auch eine diktatorische Herangehensweise zu haben (Kleinwächter (MdB), Bundestagsdebatte 10.11.22), obwohl in ihrem Grundsatzprogramm etwas anderes steht.
Ulrich Schneider (Paritätischer Gesamtverband, (29.12.23)) oder die Vorsitzende Maria Loheide (Sozialpolitik Diakonie Deutschland, 01.01.24, Heute, ZDF) meinten zudem, die Arbeitsablehnung würde oft auch deshalb erfolgen, weil sie garnicht in der Lage seien zu reagieren, weil sie gerade in einer psychischen Krise sind oder garnicht richtig lesen und schreiben könnten. Aber auch das sind Dinge, die eine Arbeitsunfähigkeit begründen kann und müsste an sich erst durch das Jobcenter, durch Begutachtung und sonstige Hilfsmaßnahmen abgeklärt werden. Das muß an sich der Arbeitsvermittler etc. und dann auch der Gutachter erkennen. Da dies, wie oben dargelegt, nicht gesichert ist, wäre eine Absenkung des Bürgergelds auf Null ein klarer Menschenwürdeverstoß. Hier besteht das Dilemma hinsichtlich der tatsächlich nicht Arbeitswilligen, weshalb es einer lückenlosen organisierten Absicherungsmethodik bei der Prüfung der Arbeitsfähigkeit bedarf, die durch staatliche und nichtstaatliche Institutionen zu betreiben ist. Im Zweifelsfall muß notgedrungen die Nichtarbeitsfähigkeit bescheinigt werden.
Das gilt auch für sogenannte "Totalverweigerer". Gerade junge Leute erkennen noch nicht, wenn ihre geringe Belastbarkeit durch eine Krankheit verursacht sein könnte. Ihnen ist einfach nur die Arbeit zu schwer (aktuelles Beispiel Long/Post-Covid; s. "ME/CFS-Die rätselhafte Krankheit, Arte, 20.12.24).
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Diesen statistischen Daten ist zu entnehmen, daß eine gewisse Mehrheit wünscht, Totalverweigerern das Bürgergeld gänzlich zu streichen. Diese Mehrheit kennt aber offensichtlich das Spielchen nicht, was der Staat mit Kranken hier spielt. Die Ärzte sind mit hoher Wahrscheinlichkeit wegen der Kosten für den Staat staatlich angehalten, Erwerbsunfähigkeit zu vermeiden. Unverkennbar ist auf jeden Fall, daß Ärzte bewußt häufig die Stellung der wahren Diagnose unterlassen, alles verharmlosen und eine Erwerbsunfähigkeit verneinen.
Der Ministerpräsident Kretschmer aus Sachsen hat offenkundig aufgrund dieser Zahlen am 05.08.24 eine Beweisumkehr gefordert (Zeitung Welt; Tagesschau, Das Erste; 05.08.24), nämlich das Empfänger von Bürgergeld nachweisen müßten, daß sie nicht arbeitsfähig seien, bevor sie Leistungen erhalten. In den Nachrichten wurde das verneint, weil das BVerfG ein Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum auch in solchen Fällen verlangt. Schwerpunkt ist aber auch, daß eine Beweisumkehr der Lebenswirklichkeit völlig widerspricht, denn der Betroffene ist idR nicht dazu in der Lage das zu finanzieren, weshalb die staatliche Fürsorge eingreifen muß. Zweiter Grund ist die o.g. staatliche Praxis bei der Feststellung der Erwerbsunfähigkeit. Kretschmer hat mit seiner Forderung bewiesen, daß er mit dem Recht nichts am Hut hat und noch nicht einmal etwas von situationsbedingt zwangsläufig sozialen Rechten der Bürger hält. Das heißt, was aus diesen Menschen wird, ist ihm egal.  

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Im November 2023 traf sich unverbindlich Sellner mit Mitgliedern der AfD, der Werteunion, eines Verfassungsrechtlers u.a. zur Frage des Migrationsproblems. Das Gespräch wurde von der Organisation Correctiv (die nach AUF1 (11.01.24, Astra-srgt) von George Soros finanziert sei) abgehört und von außen durchs Fenster gefilmt. Laut Sellner sollen Remigrationsfragen am Beispiel von Vorschlägen der eigenen und anderer Regierungen besprochen worden sein. Schlußendlich soll es für Kriminelle und nicht anpassungswillige Eingebürgerte freiwillige Anreize zur Rückwanderung geben. Das seien auch Verlautbarungen der Bundesinnenministerin Faeser gewesen. Der Staatsrechtler Vosgerau ist gegen Correctiv beim LG Hamburg vorgegangen auf Unterlassung unzutreffender Tatsachenbehauptungen. Correctiv habe nur eigene Einschätzungen und Deutungen vorgenommen. Vosgerau hatte Erfolg (01.03.24).
Zur Frage, wenn nur noch die deutsche Staatsbürgerschaft vorliegt und was geschehen soll, wenn die Heimatländer die Rücknahme verweigern, wurde nichts erwähnt. Der massenhaften Forderung nach Remigration fehlte insgesamt die nötige Sensibilität, wie man mit den Menschen umgehen will in allen damit verbundenen denkbaren Fällen. Es muß schon ein vollständig vertretbares und veröffentlichtes Konzept mit Angabe des Zwecks vorgelegt werden, wenn man solche Forderungen aufstellt. So ist aber der Eindruck eines massenhaften Abschiebungswillens von Flüchtlingen inkl. bereits Eingebürgerter beim Volk entstanden. Das wurde von den Systemmedien mit den Wörtern Vertreibung und Deportation zusätzlich angeheizt. Die AfD hat ein Fehlverhalten ihrerseits dummerweise nicht eingeräumt, sich aber davon distanziert.
Das Flüchtlingsproblem hat bereits im Asylrecht seinen Ursprung, weil jeder Asysl beantragen kann, aber die Herkunftsländer offenbar die Rücknahme der Flüchtlinge selbst dann verweigern können, wenn ihnen ein Flüchtlingsstatus nicht anerkannt wurde. Das ist ein so gut wie garnicht debattiertes Problem in Politik und Medien. Natürlich kann auch eine Rücknahme scheitern, wenn es die Verhältnisse in dem Herkunftsland augenblicklich nicht zulassen. Andererseits muß eine Abschiebung erfolgen, selbst wenn den Flüchtlingen eine Strafverfolgung droht, wenn sie falsche diskreditierende Angaben zum vermeintlichen Asylgrund gemacht haben.

 
Das Klientel der Demonstranten dürfte sich aus Nutznießern des Systems, den Desinteressierten und Uneingeweihten bzgl. der globalen Verhältnisse und Ursachen zusammengesetzt haben.
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Das ist eine Aufnahme von der Demo in Hannover. Wer so etwas behauptet, sollte eigentlich voll in der Materie drin stehen. Es ist alles eben nur ein Streit unter Individualisten.

Der Ministerpräsident Weil (SPD) ist nur bzgl. der ersten beiden Wörter für sich genommen glaubwürdig. Allerdings soll der Nationalismus vom Globalismus abgelöst werden und der Rassismus von der Gleichmacherei und Totalüberwachung aller. Bei der Unterdrückung ist er völlig unglaubwürdig, weil die mit Hilfe ausgeklügelter Methoden immer noch anhält und mittels der Gleichschaltung der etablierten Parteien und Institutionen auf ewig erhalten und verschärft werden soll.

Der Verfassungsrechtler Hubertus Gersdorf (Verfassungsrechtler Uni Leipzig) meinte, der entsprechende Artikel (welcher?; Es wurde im Film ein Post der AfD bzgl. Passentzug für Kriminelle und Remigration gezeigt.) im Grundgesetz lasse eine Unterscheidung zwischen einem sogenannten Biodeutschen und sonstigen Deutschen nicht zu. Alle Deutschen seien gleich zu behandeln im Staatsangehörigkeitsrecht (Kulturzeit, 3-sat, 12.01.24). Das wurde in der Szene so hingestelt, daß eine Ausbürgerung unmöglich sei.
Insgesamt ist an die Sache von einer falschen Rechtslage herangegangen worden. Der Artikel 16 des GG läßt eine Ausbürgerung generell zu. Bei Deutschen, die schon immer Deutsche sind und die nur diese eine Staatsbürgerschaft haben, ist das aber fast unmöglich. Alle anderen unterliegen den verwaltungsrechtlichen Regeln (Einen Bestandsschutz gibt es hier nicht.) in besonderer Weise. Eine Aufhebung der Einbürgerung bei Feststellung von dessen Rechtswidrigkeit ist unproblematischer möglich. Das träfe auch zu bei vorangegangenen Asylmißbrauch oder auch, wenn die Vorgängerregierung mißbräuchlich Einbügerungen betrieben hat. Das findet man zwar so im Grundgesetzkommentar nicht direkt, ergibt sich aber aus logischer Herleitung aus dem allgemein gefaßten Text darin. Staatenlosigkeit ist aber auch hier zu beachten, die zudem gilt, wenn Doppelstaatsbürgerschaft vorliegt, aber der andere Staat nicht Willens oder in der Lage ist, dem Betroffenen den Schutz eines Staatsbürgers zu gewähren. 
Die ab 2024 angedachte Gesetzesänderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes läßt nun auch eine Einbürgerung bei bereits vorliegender anderweitiger Staatsangehörigkeit zu. Das hat zur Folge, daß diese Bürger nun leichter wieder ausgebürgert werden können.

Das klang sehr glaubwürdig wegen Weidels klarer Aussage und ihrer Entrüstung darüber.

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Schon der ganze Denkansatz ist demokratiefeindlich. Erstens geht also der Herr Fechner davon aus, daß z.B. die AfD Regierungsverantwortung übernehmen könnte, was hieße, sie kann deshalb also nicht als Verfassungsfeind an die Macht gekommen sein. Das schließt dann aber seinen Wunsch nach einer Rechtsänderung (nur bei 2 Drittel-Mehrheit), die noch dazu im Grundgesetz eingetragen werden muß (Art. 42 Abs. 2; Art. 52 Abs. 3 GG), aus. Denn auch neuen Parteien an der Regierung muß dasselbe Recht zugestanden werden, wie den bisherigen Regierungen der anderen Parteien. Der nun vorliegende Gesetzesvorschlag (Tagesschau, Das Erste, 28.03.24; Tagesschau, Tagesthemen und Heute (ZDF), 23.07.24) wird in einer Weise dargetan, als ob die CDU/CSU, SPD, FDP, Linken die "Guten" seien. Die nun endgültig beabsichtigte bindende Entscheidung des BVerfG belegt dessen Cliquenzugehörigkeit. Die Parteien fürchten aber, daß die auch angedachte 2-Drittel-Mehrheit für eine Richterwahl ein Risiko in sich birgt. Sollte eine unerwünschte Partei bei einer BT-Wahl eine 2-Drittel-Mehrheit bekommen, könnte die die Wahl eines Richters blockieren. Dem Insider ist dieses Manöver ohnehin klar. Es geht darum, ein unangreifbares Bundesverfassungsgericht zu schaffen, da die bestehende Regelung den Machtstrukturen der bisherigen Parteien dient. Das Bundesverfassungsgericht würde alle unerwünschten Gesetze der neuen Partei kippen. Der Verfassungsrechtler Prof. Battis hat das dogmatisch (genau wie die etablierten Parteien) ignoriert, da er meinte, "Verfassungsgerichte sind diejenigen, die die Regierenden -auch das Parlament- kontrollieren und auch bei uns werden jedes Jahr eine Reihe von Gesetzen (vom BVerfG) kassiert. Der Schutz ist dann weg." (RTL-Nachrichten 28.01.24). Derzeit ist es aber so, daß die Regierenden keine Skrupel haben, verfassungsswidrige Gesetze zu erlassen. Das BVerfG korrigiert das manchmal, aber nur, wenn die Entscheidung noch akzeptabel war für die Regierenden. So hatten die Politiker wohl insgeheim trotz klarer Rechtswidrigkeit des Schattenhaushalts im Jahre 2023 nicht mit der ablehnenden Entscheidung des BVerfG gerechnet. Das ist danach von Politikern bekundet worden. Allerdings war es sowieso kein staatstragendes heikles Problem. Den Fall eines Gesetzeserlasses einer neuen Regierung, der nicht im Sinne der bisherigen "etablierten" Parteien erging, hatten wir noch nicht, weil bislang alle Regierenden nur von diesen Parteien gestellt wurden. Das ist neben dem obscuren Auswahlverfahren dieser Richter und deren sonstigen Entscheidungen so offensichtlich, daß das dem Herrn Battis unmöglich entgangen sein kann.  
Grundlegend muß bei einer so grundlegenden Änderung des GG gefragt werden, warum ist das den erfahrenen Vätern des GG nicht schon damals eingefallen oder haben sie es absichtlich so gewollt.
Das wurde dann vom Minister Wissing (Der Tag, Phoenix, 20.12.24; Bundestagsdebatte v. 19.12.24) so begründet. "Das Grundgesetz hat zum Bundesverfassungsgericht auffallend wenig gesagt. Aber ein so mächtiges (Verfassungs-)Gericht, daß sogar demokratisch zustande gekommene Gesetze für ungültig erklären kann, war ein Wagnis und deshalb hat man im Parlamentarischen Rat mit einfach-gesetzlichen Regeln angefangen und wollte sehen, wie es sich entwickelt." (Dieses Motiv des Rates dürfte erfunden sein). An dieser Begründung scheitert nämlich, wenn dann die vielleicht erste Regierung diesen Mangel für sich ausnutzt, ist das nachher vielleicht auch nicht mehr korrigierbar. Also wollte man es so als das geringere Übel haben.
Zu Letzteren kann man kommen, wenn alle Varianten politischer Willensbildung durchgegangen worden sind und man infolge zu keinem anderen Schluß kam, als daß ein politisches Gleichgewicht nur so besser gewährleistet ist. Wenn hingegen z.B. die Entscheidungen des BVerfG endgültig in allen Fällen bindend sind, wird das Machtpotential des BVerfG überdurchschnittlich erhöht und Machtmißbrauch kann so jederzeit problemlos und völlig undemokratisch (fehlender Volkeswille) entstehen. Wer noch dazu die Hintergrundstruktur der etablierten Parteien mit dem BVerfG kennt, weiß, das alles dient eher dem Machterhalt der bestehenden Verhältnisse auf immer, was einen noch größeren Machtmißbrauch zuläßt und damit für den Bürger höchstgefährlich ist.
Das BSW hatte die Grundgesetzänderung nur insoweit bemängelt, daß nämlich notfalls der Bundesrat alleine die Besetzung des Bundesverfassungsgerichts vornehmen könne. Das wäre nicht demokratisch, weil der Bundesrat fast vollständig von Ministerpräsidenten der Union oder SPD besetzt sei unrd das gehe so nicht. Diese Auffassung ist verständlich (fehlende Ausgewogenheit des BVerfG). Ansonsten ist wiederum auffällig, daß das BSW das Recht mit Füßen tritt, wenn es um gleiche Chancen für alle Parteien für Wahlerfolg und um Interessenumsetzung geht. Alle Altparteien haben hier kein Einschränkungsrecht. Das wäre nur denkbar, wenn eine Partei für alle ersichtlich und einvernehmlich hochgefährliche Folgen verursachen würde. Der Gefahrensgrund müßte zweifelsfrei bestehen. Zudem müßte die Partei an den demokratischen Regeln vorbei ausreichende Wahlerfolge erreicht haben oder nachher seine Legitimation beim Volk verloren haben. Eine Bundestagsdebatte alleine reicht jedenfalls nicht.
Das Ganze zeigt auch, demokratische Regeln können nicht dogmatisch behandelt werden. Es muß immer die tatsächlich bestehende Situation berücksichtigt werden. Diese Änderung des Grundgesetzes ist am 20.12.24 rechtskräftig geworden.

Das, was die Parteivorsitzende Frau Amira Mohamed Ali (Bündnis Sahra Wagenknecht) hier sagt ("BSW-Die Neue Partei", Phoenix, 15.10.24; Maischberger, Das Erste, 20.02.24), hat diese Partei disqualifiziert. Ihre Aussagen stehen im völligen Widerspruch. Zumindest liegt hier keine Fachkompitenz vor. In der gegebenen Situation dieser Partei wäre bei den aktuell bestehenden Umständen eine gemäßigte Äußerung vertretbar gewesen, aber solche Schuldvorwürfe gegen Russland sind völlig neben der Sache, weil sie nicht zutreffend sind (s. Thema "Tricks des Gesetzgebers"). Das spricht eher für hochtrabende Worte und eine nicht rechtstreue Partei. Trotzdem wird die Partei von Merz (Vorsitzender CDU) bereits als eine extreme Partei von links und rechts bezeichnet (06/2024). Da die Partei dem Bundestag zur Rede von Selenskyj  (11.06.24) fernblieb, scheint die Partei unter Hinnahme aller möglichen Folgen nur umzutreiben, weil er und der Westen ungeachtet aller möglichen Folgen nicht bereit sind, den Krieg zu beenden. Es gibt inzwischen zwar einen Konflikt zwischen Wagenknecht und den Thüringer Abgeordneten (Tagesthemen, Das Erste, 20.10.24), was aber auch nur die Kriegsfrage und Waffenstationierung in Deutschland betrifft. Es scheint aber so, daß die Thüringer BSW-Fraktion noch größere Probleme verursachen wird. Die sind aufgrund ihres Verhaltens ersichtlich zu angepaßt, zumal die Fraktionsmitglieder sämtlichst aus den etablierten Parteien stammen. Nebenbei sei bemerkt, daß laut Marcus Meckel (DDR-Bürgerrechtler) Frau Wagenknecht unseriös sei, weil sie gegen die Stationierung von US-Waffen auf deutschem Gebiet sei, denn das sei laut 2 + 4-Vertrag erlaubt (frontal, ZDF, 03.09.24). Das ist aber nicht ganz richtig, denn darin steht nur, daß sie stationiert werden können. Wagenknecht hat aber nur mehr Diplomatie gegen US-Raketen verlangt, d.h. nichts anderes als, daß Deutschland sich dagegen stark machen solle, was eben keine Vertragsverletzung wäre.
  
Bei Nawalny wird es so gewesen sein, daß man ihn zwar in unangenehmen Verhältnissen inhaftiert hat, denen er nun als eine Ausnahme nicht gewachsen war. Offensichtlich ist er aber auch in einer Weise aufgetreten, daß die Vollzugsanstalt eine negativ wirkende Vorerkrankung nicht erkennen konnte. Daran ändert auch nichts, das am Tage zuvor zwei Geheimdienstleute in der Haftanstalt waren (Tagesthemen, Das Erste, 21.02.24). Das wäre aus Gründen seiner Zuschaltung (Internetverbindung) zu der an diesem Tage andernorts stattgefundenen Gerichtsverhandlung nicht ungewöhnlich. Ob tatsächlich Abhöranlagen abgebaut wurden oder nur die Gerätschaft der Zuschaltung, muß erst einmal belegt werden. Obwohl der Chef des ukrainischen Militärgeheimdienstes gesagt hat, Nawalny sei nicht ermordet worden, sondern an einem Blutgerinsel gestorben (srgt, auf1.tv, 26.02.24), beharren die Systemmedien beharrlich auf ihrem Standpunkt einer Ermordung. Nebst Nawalnys Frau, die mit ihren Mördervorwürfen gegen Putin von der westlichen Welt hofiert wird, beharren die ukrainischen Anhänger ebenfalls darauf, obwohl das nicht bewiesen ist und auch keine Obduktion Nawalnys gefordert wurde. Erst nach der Beerdigung forderten am 04.03.24   40 Länder eine "unabhängige" und internationale Untersuchung zur Todesursache. Die fand aus nicht bekannten Gründen aber bislang nicht statt.

Das Video (20 MB) zeigt, wie der ehemalige führende Politiker der SPD Dohnanyi das ganze USA-Dilemma zutreffend schildert und bedarf keiner weiteren Worte. Er hatte früher schon eigene Feststellungen zu den Dingen gemacht, die dann immer mehr zunahmen. Nur seine anfänglichen Unwissenheiten ließen -ähnlich wie bei anderen auch- ihn nicht auffallen und führten nur deshalb zu seinem Aufstieg in der Partei.
Auch das SPD-Mitglied Günter Verheugen (u.a. ehemaliger Vizepräsident der EU-Kommission, Honorarprofessor) und Frau Dr. Petra Erler (ua. Institut für internationale Beziehungen, Kabinettschefin an der EU a.D.) haben sich mit einem Buch "Russland, Ukraine und der Westen - Eskalation statt Entspannung", (Heine-Verlag) 
zu Wort gemeldet und sind zu der gleichen Erkenntnis gelangt. Sie haben es vorgestellt auf der Internetseite "Weltwoche" am 24.05.24 (s. auch t.me/Kampf_Fuer_Unsere_Zukunft, 24.09.24). Darin wird die ganze Geschichte in diesem Zusammenhang aufgearbeitet und es wurden die damit verbundenen Erkenntnisse genannt. Das Vorliegen eines russischen Präventivangriffs sahen sie aber nicht. Aber auch eine Auseinandersetzung damit fand nicht statt.   

Das Video (Tagesthemen, 20.02.18) soll offenkundig belegen, daß die Auffassungen von Ernst Wolf u.a. über den WEF keine Fehlinterpretationen der Aktivitäten dort sind. Es ist sowieso nicht nachvollziehbar, daß der Bürger über die Systemmedien völlig im Unklaren darüber gehalten wird, was der WEF in Wirklichkeit betreibt.

Der Vorwurf gegen die chinesischen Regierenden eines Abnickparlamentes etc. (Heute, ZDF, 05.03.24) belegt nur, wie weit der deutsche Journalismus schon gesunken ist, weil es anmaßendes Verhalten ist und nicht neutral und unabhängig. Reine Behauptungen stehen einem freien Journalismus nicht zu wegen der vorgeschriebenen publizistischen Sorgfaltspflicht und des Staatsschutzes. Ansonsten bedarf es einerseits fundierten Hintergrundwissens und zudem einer sorgfältigen Analyse und Berücksichtigung der gesamten politischen Lage, weshalb man auch andere als die "demokratischen Regeln" akzeptieren muß. Zudem könnte dessen Einhaltung auch wegen internationaler politischer Gründe nicht möglich sein. Das ist alles zu beachten.

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Die Sendung AUF1 im Rahmen des Astra-Senders srgt (Lizenznehmer Dr. Geissler) wurde am 06.03.24 (war seit 01.09.23 auf Sendung) von der Landesmedienanstalt per Bescheid gestoppt (nebst Bußgeld von 195000 €) wegen Verstößen gegen deutsche Gesetze, die die Medienfreiheit schützen (AUF1-Nachrichten v. 06.03.24). Die Landesmedienanstal hat offenbar keine Angaben gemacht, woran sie das erkannt hat. Allgemein gilt wohl für den hiesigen Fall, daß politische und professionelle Normen einzuhalten sind und keine unzulässigen Sendungen ausgestrahlt werden dürfen, also Grenzen der Medienfreiheit verletzt worden sein müssen (Art. 5 Abs.2 GG). Damit dürften Verstöße gegen geschützte Rechtsgüter oder Meinungsäußerungen zugunsten verbotener Vereine oder Parteien gemeint sein. Grundlage hierfür sind die zu beachtenden allgemeinen Gesetze, also alle Gesetze die betroffen sein könnten. Allerdings hätte der Bescheid gemäß dem Verwaltungsverfahrensgesetz so begründet werden müssen, daß der Betroffene von der Recht- und Zweckmäßigkeit der getroffenen Regelung überzeugt wird. Der Sachverhalt und die Rechtsgrundlagen wären bei einem Verwaltungsverfahren zu nennen gewesen (§ 39 Verwaltungsverfahrensgesetz). Insgesamt hat eine überlegte und rechtlich abgesicherte Entscheidung zu ergehen, damit auch der Betroffene die Chancen eines Widerspruchs abschätzen kann. Das ist offenbar nicht geschehen. Das Betreiben die Behörden in "heiklen" Fällen regelmäßig so und das wird aus gutem Grunde auch nicht im Widerspruchs- und Klageverfahren von den dortigen Entscheidern bemängelt.
Nach den aktuelleren Einlassungen von AUF1 ist ein Bescheid an den Betreiber von srgt ergangen. Der Generalsekretär von AUF1 Herr Retschizegger meinte dazu, daß ein Unterpunkt des § 115 des Medienstaatsvertrages besagt, daß auf Medienprogramme von Außenstehenden (fremde Mächte, Konzerne) kein Druck staatfinden darf. AUF1 hätte aber keinen Druck ausgeübt.
Damit wäre aber nicht § 115 Abs. 1 Ziff. 8, Ziff. 16-2 Themenplatzierung verletzt, sondern z.B. Ziff. 15, 16 (unzulässiges Sponsoring oder besonderes Entgelt).
Dr. Geissler selbst habe eine Ordnungswidrigkeit begangen, weil er das AUF1-Programm freigegeben und unterzeichnet hat. Der Adressat des Bescheides sei nur die srgt-GmbH, was die Landesmedienanstalt zunächst vorgezogen habe. 
Ansonsten ergibt sich aus diesen Einlassungen, daß nur ein Ordnungswidrigkeitsverfahren geahndet wurde, bei dem der Bußgeldbescheid nicht begründet werden muß (OWiG). Die Angaben, was geahndet wurde, sind etwas diffus. Solche Schwächen merkt der Gegner und nutzt das aus. Eine Anhörung muß aber zuvor erfolgen, damit sich der Betroffene zu der Anschuldigung äußern kann. Wenn das geschehen wäre, hätte Dr. Geissler sicherlich den Vertrag mit AUF1 schon längst beendet gehabt. Kurios wird die Sache durch den Umstand, daß die Landesmedienanstalt bereits am 14.11.23 einen Bescheid ohne Verbotshinweis erlassen hatte mit der Auflage, daß die Zusammenarbeit mit AUF1 geändert werden müsse. Dem war man in der Folge mit der gewünschten Vertragsänderung und entsprechenden Verhaltens nachgekommen. Die Landesmedienanstalt hat aber nun seine damalige Auffassung revidiert und zudem die Betroffenen in Unkenntnis darüber gelassen. Der Fall wirkt bei einem Ordnungsgeld von 195000 € um so schwerer, da das maximale Ordnungsgeld nur 500000 € betragen darf. Aus diesem Grunde hätte der Landesmedienanstalt die Schwerwiegenheit des Verstoßes schon damals auffallen müssen. Wenn das selbst ihr nicht aufgefallen ist, hätte man dem unbedarften Betreiber das Ordnungsgeld nicht in dieser Höhe aufbürden dürfen. Abgesehen davon ist es ein Absurdum einem Lizenznehmer die Kenntnis und Beherrschung aller in § 115 aufgeführten 79 Ordnungswidrigkeiten zu unterstellen, bei deren Deutung einiger Positionen selbst ein Rechtsexperte seine Probleme hätte. Z.B. ist im Medienstaatsvertag nichts dazu definiert oder erkennbar, was eine Themenplatzierung ist, geschweige denn was als unzulässig gilt. Die Grenzen sind nämlich fließend. Für jeden Senderbetreiber bedeuten solche Regeln einen Ritt auf der Rasierklinge. Das wäre verfassungsrechtlich unverhältnismäßig und damit nicht zumutbar.
Zur Sache ist aktuell (17.03.24) nur noch durch Dr. Geissler bekannt geworden, daß es einen Bußgeldbescheid über 1000 € gegeben hat, der nur den Zeitraum bis November 2024 betrifft und noch ein Bescheid aussteht, bei dem er mit 10000 € gerechnet hatte. Es muß also dazu zumindest eine Info der Behörde vorgelegen haben. Aufgrund welcher Vorwürfe hatte er nicht genannt. Am 16.03.24 sprach Dr. Geissler ganz kurz nur noch davon, er habe alles richtig gemacht. Er habe immer die Hoheit über den Sender gehabt. Deshalb sollten von seiner Seite die formalen Vorwürfe auch bzgl. der (angeblichen?) Themengleichheit zurückgewiesen werden. Das soll offensichtlich bedeuten, der Vorwurf im Bußgeldbescheid erstreckte sich wohl darauf, daß man ihm vorwarf, er habe (zeitweise?) die Hoheit des srgt-Senders an AUF1 abgegeben und zudem sei Themengleichheit betrieben worden. Woran das die Landesmedienanstalt festgestellt hat, ist offenbar nicht bekannt. Das hat die Landesmedienanstalt offenbar unter dem Begriff Themenplatzierung subsumiert. Soweit Dr. Geissler in der Anhörung nicht mitgeteilt wurde, was ihm im einzelnen vorgeworfen wird, wäre der Bescheid rechtswidrig ergangen. Die Behörde hätte dann mißbräuchlich gehandelt, da bis zur Abklärung dieser Rechtswidrigkeit (§ 69 OWiG) so viel Zeit verstreichen würde, daß Dr. Geissler die bis dahin weiter anfallenden Kosten des Senders nicht mehr tragen kann. Dr. Geissler stünde danach theoretisch (praktisch?) eine Neuzulassung und eine Entschädigung zu .       
Unter Themenplatzierung ist offensichtlich gem. der Werbesatzung zum Medienstaatsvertrag (§ 3 Ziff. 13) die Behandlung von (nicht ohne weiteres erkennbaren) werbeähnlichen Themen im redaktionellen Inhalt des Senders im Interesse oder auf Betreiben Dritter zu verstehen, insbesondere wenn der Sender dafür ein Entgelt oder eine ähnliche Gegenleistung erhält. Damit kann aber nicht gemeint sein, wenn der Sender ein Fensterprogramm durch vertragliche Vereinbarung mit einem Dritten (AUF1) hat (§ 2 Abs. 2 Ziff. 6 Medienstaatsvertrag). Ein Beteiligungsverhältnis (aus der Werbung) darf es zwischen diesen Vertragspartnern aber nicht geben (§ 62 Medienstaatsvertrag). Aufgrund der 195000 € kann es sich eigentlich wegen des Wortlauts in der Werbesatzung nur um den Vorwurf einer hohen entgeltlichen Themenplatzierung gehandelt haben. Im Fall einer beanstandeten Änderung der Rechtshoheit am Sender wäre § 115 Art. 1 Ziff 1 verletzt, wenn diese Änderung der zuständigen Stelle nicht bekannt gegeben wurde. Das Bußgeld kann dann schon höhere Ausmaße annehmen.        

Das sind Ausschnitte aus dem Filmbeitrag des ZDF "Trump-der wütende Kandidat" (09.04.24). In dem Beitrag hat man die Quadratur des Kreises versucht, indem man Trumps Aussagen und Bewegung als unglaubwürdig hinstellte. Trump ist an sich kein geeigneter Präsident, aber selbst er und auch die Republikaner haben mit einer Clique (Demokraten u.a.) zu kämpfen. Das sieht man vor allem an seiner juristischen Verfolgung. Aus Erfahrung würde die auch bei jedem anderen stattfinden, der für die Clique ein Risiko werden könnte. Trump hat nur zusätzlich das Problem, daß er in seinem Leben nicht immer ein redlicher und gänzlich unbescholtener Bürger war, was ihm nun zusätzlich zu schaffen macht. In seiner Amtszeit hatte er auch die Werte der Demokraten mit weiter verfolgt. Die totale Kehrtwende von Trump und den Republikanern läßt nur den Schluß zu, daß sie mit dem rechtlosen Verhalten und dem Ausmaß der Gegnerschaft nicht gerechnet hatten. Ein fairer Parteienstreit um den Regierungssitz ist nicht mehr gegeben.

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Mehr davon war in den Medien zunächst nicht berichtet worden, obwohl das bedeutend war (22.04.24). Doch am 08.10.24 ist dann ein Interview auf Phoenix ausgestrahlt worden. Grundsätzlich muß man davon ausgehen, daß der Oberstaatsanwältin bei ihrer Arbeit im Cum-Ex-Skandal Steine in den Weg gelegt wurden. Ihr Vorwurf, das die Politik an sich nicht oder unzureichend bei Steuerbetrug reagiert, war nur eine zusätzliche Verdeutlichung der Gesamtverhältnisse. Die Politik hat sicherlich deshalb nicht darauf reagiert, um einen Skandal politischen Mittätertums zu vermeiden. Der Fall hat aber auch deutlich gemacht, daß es anscheinend üblich ist, daß Beamte idR Staatsbetrug von sich aus mittragen, wahrscheinlich schon nach gewisser aber unkonkreter Vorauswahl aus Gründen eines dauerhaften gut bezahlten Jobs. Einer Anweisung von "oben" bedarf es garnicht mehr. Hier steht auch wieder die Frage im Raum, hatte der vom Westen vielbeschworene Philosoph Kant (Vordenker der heutigen demokratischen Struktur) das gewußt, nicht bedacht oder für unmöglich gehalten. In der Sendung Kulturzeit (3-sat, 22.04.24) hatte man bzgl. der aktuellen Realität die Umsetzung der Ideen von Kant völlig widersinnig vom Westen als erfüllt angesehen. Trump und Putin seien dagegen überhaupt nicht von Vernunft geleitet. Tatsächlich sind sie nur mehr oder weniger fehlerhaft. Das Verdrehen von Tatsachen ist idR auch bei den deutschen Richtern sehr auffallend. Es fragt sich nun, wenn man das Verhalten der Oberstaatsanwältin heranzieht, liegt das etwa an menschlichen natürlichen Eigenschaften oder werden sie doch von Staats wegen dazu angehalten. Jedenfalls kommt dieses Verhalten gerade bei Politikern, Juristen, Journalisten und Amtsträgern zu häufig vor.


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Dieser Polizeibeamte und Buchautor hat mit seinem Insiderwissen obige Annahme bestätigt und darüber hinaus und sehr authentisch noch viel mehr Fakten über die Methoden der Regierenden iVm der Justiz und den Medien geliefert. Eine Gewaltenteilung würde für ihn nicht existieren. Es gab mit ihm neben der Nachrichteninfo (23.05.24) auch ein einstündiges Großes Interview auf AUF1.tv.          

Dieser wie auch andere Fernsehmoderatoren haben hier zugesehen, den Gefangenendeal am 01.08.24 so hinzustellen, als hätte der Westen zu Recht verurteilte Straftäter freigelassen und Russland eben zu Unrecht verurteilte Menschen. In der Regel dürften alle Leute hier Spionagetätigkeit betrieben haben. Nicht ausgeschlossen werden kann, daß Oppositionelle auch aus falsch verstandener Rechtslage handelten. Auch die russische Regierung selbst kann Fehler gemacht haben, was diese Menschen zum womöglich unverhältnismäßigen Widerstand animierte. Oppositionelle können auch Spione sein oder sie erfüllten den Straftatbestand, der für Staatsfeinde gilt aufgrund ihrer Zusammenarbeit mit dem Westen. Leider wurden die womöglich wahren Hintergründe nicht oder nur unzureichend publiziert, weshalb eher nicht legitimes Verhalten zu vermuten ist. Den USA war es offenbar sehr wichtig, ihren Journalisten Gershkovich wieder freizubekommen, wofür sie sogar Deutschland anhielten, den Mörder Krasikow freizulassen, der danach als russischer Agent geoutet wurde. 

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So sieht eine Wahlwerbung eines fraktionslosen Abgeordneten im Thüringer Landtag, dem Herrn Birger Gröning  aus. Er meinte darin aber auch, er würde die Handwerkerpartei Deutschland unterstützen. Diese Wahlwerbung ist etwas besonderes gegenüber den anderen Parteien, weil sie bestimmte Machenschaften wie Gängelungen und Vetternwirtschaft im Beamtenapparat benennt.

Mit seiner Haltung zum deutschen Justizproblem bekundet Ministerpräsident Kretschmer aus Sachsen (Exakt, MDR, 21.08.24) seinen Nichtwillen, eine wesentlichen Mißstand im Staat anzugehen. Er leugnet das Problem sogar und aus allgemeiner Erfahrung mit der Vorstellung, daß nur Fachleute oder gleichwertig in der Lage seien, die Schweinerei in der Justiz zu erkennen. Die Frauen in diesem Beitrag sind hoch zu loben. Selbst einem  Ellsässer (Compact-Magazin), der einen gewonnenen Eilantrag bei Gericht gegen das Verbot seines Magazins als Obsiegen über die Übergriffe der Innenministerin Faeser bezeichnete (Heute, ZDF, 15.08.24), scheint  noch eine gewisse Demokratiegläubigkeit innezuwohnen. In solchen heiklen komplexen Fällen mußte das BVerwG dem Eilantrag erst einmal stattgeben. Das ist ein normaler Vorgang. Entscheidungen zu Verfahrensfragen stehen ohnehin über der Klärung der inhaltlichen Fragen, die dann erst im Hauptsacheverfahren stattfindet. Deshalb und weil Cliquenverhalten besteht, konnte sich Faeser nach der Eilentscheidung ungewöhnlich siegessicher geben. Letztlich wird aber in diesem Fall die Endentscheidung nicht nach sachlichen Kriterien, sondern aus politischen Erwägungen erfolgen (Risiko für das System und Volksmeinung).     

Dirk Neubauer (parteiloser Landrat Mittelsachsen, der wegen Anfeindungen vom Amt zurückgetreten ist) hat hier (Doku: "Machen wir unsere Demokratie kaputt", Das Erste, 26.08.24) das Problem offenbar nicht erkennen wollen, daß sich viele Bürger mit ihren Sorgen und Rechten ohne Erfolg an die zuständigen staatlichen Stellen gewandt haben. Bei der Misstimmung seit Corona oder auch dem Ukraine-Konflikt und dem damit verbundenen Medieneinheitsbrei hatte man dies anfangs insbesondere durch Demos oder in den sozialen Medien kritisiert. In allen Fällen ist der Bürger nicht gehört worden. Manche Kritik, die nicht immer rechtlich einwandfrei erfolgte, hätte von den Medien und den Politikern nicht gescholten werden dürfen, sondern sie hätte richtig gestellt und darauf sachlich und fachlich korrekt eingegangen werden müssen. Dies ist aber nicht geschehen, sondern es wurde als rechtes Gerede abgetan oder eindeutig ersichtliche fadenscheinige Gegenargumente ins Feld geführt. Man kann nicht verlangen, daß jeder Bürger Perfektionist ist. Meinungsfreiheit ist so nicht möglich. An sich soll die Meinungsfreiheit von Bürgern das Volk informieren. Daraus entsteht infolge ein Volkeswille, auch wenn so manche Meinung sachlich daneben ist. Geschieht das gleichberechtigt, ist der Demokratie genüge getan  Theoretisch soll sich in einer Demokratie trotz einiger Falschmeinungen ein vernüftiger Volkeswille entwickeln können. Wenn man mal für Ostdeutschland den großen Anteil an Nutzniesern des Systems unberücksichtigt läßt, trifft für den Rest diese Theorie im Mittel in etwa zu. 

Heute, ZDF, 09.10.24

Die Berichterstattung der vielen staatstreuen Medien ist so "ausgewogen", daß man nach wichtigen Inhalten teilweise vergeblich sucht oder man den veröffentlichten Inhalt erst einmal auf Hinweise für die wahre Begebenheit erforschen muß. Jetzt wird schon bei den Kindern der Dummenfang forciert (ideologische Gehirnwäsche).  

Heute, ZDF, 10.10.24

So begründet man in Deutschland den Erhalt der eigenen totalitären Macht. Im Übrigen ist nicht erkennbar, daß die AfD in Thüringen versucht hat, die Demokratie zu schwächen. In Wirklichkeit lag eine nicht demokratische aber von den Parteien tolerierte nach den Wahlergebnissen gestufte Machtstruktur mittels besonderer Regelungen in der Geschäftsordnung vor, die man der AfD nicht zugestehen wollte, die die dann aber auch beanspruchte und darauf gepocht hatte. Denn jetzt war den etablierten Parteien plötzlich die Wahl des Präsidenten des Landtags nach demokratischen Regeln lieber, damit die AfD diesen Posten nicht erhält.

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Am 21.10.24 kam die Sendung "Fakt Ist " auf dem MDR. Thema war "Auf dem Prüfstand - Corona-Maßnahmen im Untersuchungsausschuss". Man wolle laut Sprecher über die Aufarbeitung der Corona-Pandemie sprechen. Es ging im Inhalt der Sendung nur um geschlossene Schulen, abgeschlossene Seniorenheime, verbotene Großveranstaltungen, Impfgebote und Abstand halten selbst im Freien sowie die Corona-Verordnungen für viele eine schwere Zumutung. Statt die ursächlichen Umstände, die die Verhältnismäßigkeit dieser Maßnahmen erklären könnten, zu nennen, kam nur allgemeines Palawer, z.B., ob einer Enquete-Kommission besser gewesen sei (nicht nur Anhörung von Gutachtern, sondern solche Fachleute als Mitglieder der Kommission). Nur ein Teilnehmer hatte auf die RKI-Protokolle, die einige Mißstände aufgedeckt hätten, verwiesen. Das wurde aber nicht weiter behandelt.
Der Herr Dr- Wogawa meinte am Ende der Sendung nur, die schrillen Töne der AfD zu diesem Thema seien nicht dazu angetan gewesen, ein gemeinsames Projekt zu beginnen. Man hätte die konstituierende Sitzung im Landtag erlebt, die alles andere gewesen sei, als eine Werbung für eine parlamentarische Initiative. Er sehe bei der AfD keinen nach vorn gerichteten Impidus, keinen Willen nach Gerechtigkeit sondern die Gefahr, in Tribunalform mit dem Finger auf Menschen zu zeigen.
Zu Letzteren sei bemerkt, die AfD hat bislang das wiedergegeben, was in den sozialen und Alternativmedien dazu berichtet wurde. Das sind zumeißt Mediziner, die gutwillig und teils nachvollziehbar begründet Mißstände anprangerten. Dazu zählen ungeprüfte Impfstoffe, die tatsächlichen erheblichen Risiken (inkl. DNA-Manipulation) und festgestellten hohen Nebenwirkungen inkl. Übersterblichkeit bei den Impfstoffen, die den Politikern bekannt waren, die laut RKI-Protokollen unnötigen teils risikobehaften Mundschutzmasken, Corona zwar gefährlich aber nicht gefährlicher als die Influenza-Grippe war und das Übergehen der Feststellungen der staatlichen Corona-Experten durch die Politiker (auch bzgl. einer Impfpflicht). Daneben werden dort auch Manipulationen schon ausgehend von der WHO genannt, wozu aber noch keine hinreichenden Beweise vorgelegt wurden, es aber wahrscheinlich ist. Dazu gehören auch die Bereicherung der Pharmaindustrie, wovon auch Politiker profitieren wie das Beispiel von der Leyen und Jens Spahn (beide CDU) zeigt.
Das alles dürfte ein Dr. Wogawa (BSW) aufgrund seines Amtes gewußt haben. Er hat es aber trotzdem schlichtweg ignoriert. Dieser Mann vertritt deshalb die etablierten Parteien und auf keinen Fall die Bürger und das Recht. Daneben spricht die Zustimmung nur einzelner BSW-Abgeordneter in Sachsen für einen Coronaausschuß in Anbetracht der zusätzlichen erheblichen Rechtsverletzungen ebenfalls nicht für einen Willen oder ein sonderliches Rechtsverständnis. Sahra Wagenknecht hatte hingegen eine Amnestie für diejenigen gefordert, die gegen Notverordnungen der Covid-Politik verstoßen haben. Anscheinend wolle sie aber damit eine Aufarbeitung der Vorfälle umgehen (Herr Weber "Ärzte für Aufklärung"; AUF1-Nachrichten, 07.11.24)

Auch allgemein wird vom BSW gern gefordert, daß für eine Regierungsbildung in den Bundesländern ein Kompromiß genüge. Darin muß man eher den schlechten Versuch sehen, mit Wortklauberei den Bürger zu verschaukeln. Kompromisse kann es in nur weniger wichtigen Fällen geben. Allerdings hatte der Bundesvorstand des BSW zumindest etwas gegen den Kompromißwortlaut (zur Ukraine), der in Thüringen und Sachsen bzgl. Regierungsbildung abgefaßt worden war (30.10.24; 06.11.24). Einige Verhandler des BSW-Sachsen seien hinsichtlich des dann erfolgten Abbruchs der Gespräche enttäuscht gewesen. In Thüringen betrieb man die Verhandlungen jedoch weiter, weshalb sich der BV nochmal zu Wort meldete:      

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Hier war insbesondere die LV-Vorsitzende Katja Wolf gemeint. Prof. Richter (Politikwisenschaftler) sagte dazu, daß sei ein sehr persönlicher Angriff gewesen. Der BV hatte zudem ohne Rücksprache 20 neue Mitglieder für Thüringen ernannt, die lt. Prof. Richter angeblich linientreu gegenüber dem BV seien. Hier wurde unterstellt, man wolle so die Mitgliederabstimmung über den Koalitionsvertrag beeinflussen. Das sei am Rande der Verfassungsmäßigkeit und ein Afront gegen die Autonomie des Landesverbandes (Exakt, MDR, 13.11.24). Belegt wurden diese Spekulationen nicht. Der LV selbst konnte aber danach ohne Probleme weitere 25 Kandidaten zur Parteiaufnahme aus dem Hut zaubern. Die Anfragen nach einer Mitgliedschaft sollen hoch sein. Die Partei selbst begrenze das aber.
Im Übrigen kann der BV nach § 16 Parteiengesetz Gebietsverbände auflösen oder ausschließen und die Amtsenthebung ganzer Organe betreiben bei schwerwiegenden Verstößen gegen die demokratischen Grundsätze oder die Ordnung der Partei. Die Grundsätze sind im Demokratieprinzip (Art. 20 GG, vor allem Willensbildung vom Volk hin zu den Staatsorganen) verankert. Mit "Ordnung" ist die gesamte innerparteiliche Willensbildung gemeint. Eine weitergehende "Autonomie" des LV gibt es nicht.
Der Koalitionsvertrag ist dann aber am 22.11.24 trotzdem zustande gekommen. Insbesondere sei Ziel eine diplomatische Lösung beim Ukrainekrieg mit einem Waffenstillstand. Hinsichtlich der Stationierung von Mittelstreckenraketen und Hyperschallraketen wird eine breit angelegte Debatte gefördert und man würde den Gegnern eine öffentliche Stimme verleihen. Das soll offensichtlich das deutsche Mitspracherecht sein, was Katja Wolf meinte. Als dritten Punkt will man einen Schlußstrich unter Bußgeldverfahren wegen Regelverstößen in der Corona-Pandemie ziehen. Man wolle "empfundene Ungerechtigkeiten" abmildern und für Rechtsfrieden sorgen. Noch offene oder anhängige Bußgeldverfahren sollen nicht weiterverfolgt oder ihre Einstellung angeregt werden notfalls mit einem Amnestiegesetz. Diesen Formulierungen stimmte auch Frau Wagenknecht zu.
Die ersten beiden Punkte aus der Präambel sind völlig unkonkret und somit in alle Richtungen auslegbar und damit eigentlich wertlos. Da es keine landesspezifischen Themen sind, ist zu vermuten, eine Konkretisierung wird es auch sonst in dem Vertrag nicht geben. Allerdings sprach Katja Wolf nur davon, die Formulierungen im Vertrag zu den Mittelstreckenraketen würden mit einer großen Klarheit deutlich machen (?), daß wir eine Stationierung und die Verwendung ohne deutsche Mitsprache sehr kritisch sehen (Tagesthemen, Das Erste, 22.11.24).
Beim dritten Punkt (Corona, nun aus dem Vetrag) hat man unterstellt, daß der Staat alles richtig gemacht habe, nur die Bürger hätten das etwas anders gesehen, weshalb man wohl "kulanter Weise" des Rechtsfriedens wegen (aufgrund des Widerstandes vieler Bürger) anstrebt, dementsprechend die Bußgeldverfahren zu beenden. Weil das eigentlich Rechtsbruch gegen Gesetze wäre, die nunmal Grundlage der Bußgeldverfahren sind und das Widerspruch bei den zuständigen Behörden auslösen könnte, hat man noch die mögliche Verabschiedung eines Amnestiegesetz ins Spiel gebracht. Die Aufarbeitung der Corona-Pandemie und damit die Klärung einer Schuldfrage sowie die Konsequenzen für Schuldige hat man auf diese Weise einfach vom Tisch gewischt. Natürlich ging und geht es dem Staat auch immer darum, Schadensansprüche zu verhindern (auch rechtswidrig). Das geht z.B. sogar soweit, daß er eine Erfassung aller Impfgeschädigten mit allen Mitteln zu vermeiden trachtet (PlusMinus, Das Erste, 20.11.24). Das zuständige Paul-Ehrlich-Institut geht gerademal von 2614 Verdachtsfällen aus und unterläßt es zusammen mit dem Bundesgesundheitsministerium eine gesetzlich vorgeschriebene Datenerfassung (seit dem Jahr 2020 wegen möglicher Untererhebung) durch Auswertung der Diagnosedaten vorzunehmen. In den Alternativmedien sprachen Mediziner von einer Schätzung im Bereich von insgesamt 20000 - 40000 Toten infolge von Corona (nicht nur durchs Impfen). Hirschhausen sprach von Tausenden  Antragstellern bzgl. eines Impfschadens (Doku vom 18.11.24, Das Erste). 
Das gesamte BSW hat mit der Zustimmung zu diesen Formulierungen nun hinreichend belegt, nichts mit dem Recht am Hut zu haben. Eine besondere Strategie dieser Partei kann bezweifelt werden, weil nicht erkennbar ist, wie sie den allgewaltigen Gegner -also die etablierten Parteien, Medien und sonstigen Gefolgsleute-  mit dieser Methode überwinden könnte. Die weiteren Geschehnisse werden diese Ansicht bestätigen. 

                 

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