Der Sender AUF1 (Astra-srgt; auf1.tv) ist erst seit September über Astra zu empfangen und
ist schon im Oktober 2023 mehrfach verklagt worden. Die ARD beanstandet das Logo von AUF1,
weil Logo und Name zu ähnlich seien mit dem der ARD, weshalb man sie verwechseln könne.
AUF1 wolle von der Anziehungskraft, dem guten Ruf und dem hohen Ansehen der ARD
profitieren. Die AUF1-Leute vermuten Zerschlagungsabsicht des Senders. Das ist dann auch
im März 2024 geschehen.
Bei dem Logo könnte man ja noch mitgehen, aber nicht beim Namen und den Beweggründen.
Allerdings ist inzwischen bekannt, daß die ARD es versäumt hat, ihren Namen rechtlich
schützen zu lassen. Die Klage müßte deshalb scheitern, weil die Rechtslage eindeutig
ist. Inkl. der anderen beiden Verfahren scheint insgesamt das System die Justizkeule zu
schwingen, um unliebsame Berichterstattung auszuschalten.
In Kontraste (Das Erste, 19.10.23) meinte man, die Annahme, ein Großteil der
Geflüchteten halte sich unberechtigt im Land auf, sei falsch, denn nur bei 0,25 Millionen
Geflüchteten sei der Flüchtlingssatus nicht anerkannt worden. Hier will man übersehen,
daß Deutschland vielen Flüchtlingen aus politischen Motiven im Eigeninteresse trotz
fehlenden Asylgrunds den Flüchtlingsstatus anerkannt hat. Das politische Motiv betrifft
vor allen die Regimegegner (vor allem Syrer, Iraner und Ukrainer), die die Regierung zu
Unrecht stürzen wollten oder wollen und deshalb keine Flüchtlinge im Sinne der Genfer
Flüchtlingskonvention und des GG, sondern Kriminelle sind. Diese Tatsache hat man in
Frontal (ZDF, 23.01.24) verdreht dargestellt. Denn es ist doch klar, daß Syrer, die
Straftaten in Syrien begangen haben, vom syrischen Staat strafrechtlich zur Verantwortung
gezogen werden dürfen. Diese Art von Verdrehungen wird inzwischen in den Systemmedien
massenhaft und ungeniert betrieben. Viele Bürger merken das aber immer noch nicht (s.
weiter unten). Zudem wird von Baerbock auch noch ins Spiel gebracht, es gäbe für
Abschiebungen praktische Probleme. Man dürde sich nicht von einem islamistischen
Terrorregime die Bedingungen für die Rücknahme von Straftätern diktieren lassen (Heute,
ZDF, 27.07.24). Dann fragt man sich, welcher Trottel hat sich das demnach unüberlegte
Asylrecht in der bestehenden Form überhaupt einfallen lassen.
Da dann der tatsächliche Bescheid gar kein Verbot ausgesprochen hatte, ist der gleiche
Tenor der Systemmedien auffallend. D.h., keiner konnte oder wollte den Bescheid richtig
interpretieren. Die srgt- und AUF1-Betreiber konnten es aber erst durch Inanspruchnahme
eines Rechtsanwalts. Man kann zwar davon ausgehen, daß der Bescheid in unverständlichen
Behördendeutsch verfaßt war und es die Systemmedien womöglich unterlassen haben den
Regelungsgehalt des Bescheides zu prüfen. Das gehört aber nach ihren eigenen Angaben zu
ihrer Pflicht.
Normalerweise sind Bescheide verständlich abzufassen. Mit den Jahren ist man vielleicht
auch um Rechtsklarheit zu schaffen, dazu übergegangen, die Bescheide eher rechtssicher
abzufassen. Das führte aber zu ihrer Unverständlichkeit. Das macht man sich inzwischen
teilweise zunutze und erdreistet sich, rechtlich abwegige Bescheide zu erlassen.
In Anbetracht des brachialen Aufhebens, was die Systemmedien um diesen Sender betreiben,
ist aber verwunderlich, daß in den Fernsehnachrichten so garnichts darüber berichtet
wird. Allerdings wird aber auch deutlich, daß den Systemmedien wohl nichts anderes mehr
übrigblieb, als aus ihrem Schweigekartell auszubrechen. Sie wollen nun den Gegner neben
den juristischen Angriffen auch mit der "Mehrheitswaffe" und
Verschwörer-Schelte mundtot machen.
Hier hat man offenbar wiedereinmal einem Taugenichts einen Posten verschafft, der selbst
vor einer schweren Verletzung der Menschenwürde nicht zurückschreckt. Es ist schon
fragwürdig, daß heutzutage schon Schwerbehinderte keine Erwerbsunfähigkeitsrente
bekommen. Die Frage kann damit beantwortet werden, daß Ärzte und Gutachter notgedrungen
oder auch willfährig internen Regierungsinteressen folgen. Der Aussage des
Schwerbehindertenbeauftragten läßt sich zudem entnehmen, daß bei entsprechenden
Arbeitsplatz oder Arbeitsplatzausstattung eine Arbeitsausübung für alle möglich sei. Da
bekannt ist, daß selbst echt Arbeitsunfähige nicht mal als behindert eingestuft werden,
obwohl Ärzte und Gutachter davon wissen, ist seine Aussage um so grotesker. Z.B. wird
ganz aktuell bekannt durch Corona und auch schon davor ein
Erschöpfungssyndrom=Nichtbelastbarkeitssyndrom (ME/CfS) totgeschwiegen. Im Anfangsstadium
kann bereits nach geringer Belastung (z.B. bei Akademikern) sich die Arbeitsunfähigkeit
erst nach einem Tag einstellen durch erhebliche Konzentrationsstörungen, Müdigkeit,
kognitiven Störungen, Magenbeschwerden, Temperaturempfindlichkeit etc. und damit einem
schlechten Allgemeinbefinden. Manch andere Nerven- oder Wirbelsäulenerkrankungen etc.
haben ähnliche Effekte. Solche Leute wie der Herr Dusel aber auch die Forderungen der
Bundestags-CDU und des Herrn Christian Dürr (FDP) nach einer Null Bürgergeldzahlung
(ohne Nennung von Differenzierungen) sind die heimlichen Diktatoren dieses Landes. Der
"sachliche Grund" bestimmt sich idR nach der subjektiven Betrachtung der
abhängigen Ärzte und Entscheider.
Im Übrigen hat sich in dieser Sendung HartaberFair (Das Erste, 25.03.24) ein
erwerbsunfähiger Herr Wasilewski darüber gewundert, daß er nach 30 Arbeitsjahren
zusätzlich Bürgergeld beantragen muß. In der Sendung hat man über alles mögliche
geredet, aber nicht über das Wesentliche. Denn in einer Marktwirtschaft entscheidet der
Markt über die Wirtschaftskraft des Landes. Die bestimmt dann infolge über die Steuern.
Die Löhne sollten an sich auch demgemäß hoch sein, so Gott die Unternehmer wollen.
Deutschland wie auch viele andere Staaten haben ein Berechnungsmodell entwickelt darüber,
wieviel man dem Bürger an Rente zugestehen kann oder nur will. Die Mindestrente liegt
danach idR bei 20 Arbeitsjahren oder höher. Das hängt zusätzlich vom bisherigen
Verdienst ab. Seit der Klima- und Ukrainekrise ist klar, daß Deutschland in Wirklichkeit
auf einem Batzen Geld sitzen muß (neben dem offen bekundeten Sondervermögen oder
Schattenhaushalt). Zudem muß es bei einer Rente statt Bürgergeldbezug eine Mindestrente
geben in gleicher Höhe, damit Betroffene mit Anstand von einer Rente sprechen können und
nicht vom Sozialamt gegängelt werden, denn dafür gibt es bei einem Rentner gar keinen
Anlaß. Er kann sich höchstens noch mit dem Wohngeld aus dieser Schlinge befreien, soweit
sich dadurch akzeptable Bezüge erzielen lassen. Herr Schneider (Paritaetischer
Gesamtverband) hat wohl sogar eine Mindestrente verlangt, die 1186 /Monat betragen
soll (Heute, ZDF, 26.03.24). Wer darunter liegt, gilt als arm, also derjenige der weniger
als 60 % des Durchschnittsverdienstes aller Beschäftigten hat.
Insoweit ist die CDU (nebst der FDP und den Grünen) auch als diktatorisch anzusehen, wenn
sie perdu darauf pochen, den Taurus Marschflugkörper in die Ukraine zu liefern. Erstens
kann eine mißbräuchliche Anwendung durch die Ukraine bei weitem nicht ausgeschlossen
werden. Zweitens dient es lediglich schleichenden Eskalationszwecken. Wenn dann die Russen
zurückschlagen wird es wieder als Angriffskrieg ausgelegt, der dann die ganze Welt in
Aktion treten läßt. Da wir nur staatsnahe Vereinigungen haben, findet eine Demonstration
dagegen nicht statt, obwohl laut Umfrage mindestens 59 % der Bürger gegen die Lieferung
sind.
Die AfD scheint beim Bürgergeld auch eine diktatorische Herangehensweise zu haben
(Kleinwächter (MdB), Bundestagsdebatte 10.11.22), obwohl in ihrem Grundsatzprogramm etwas
anderes steht.
Ulrich Schneider (Paritätischer Gesamtverband, (29.12.23)) oder die Vorsitzende Maria
Loheide (Sozialpolitik Diakonie Deutschland, 01.01.24, Heute, ZDF) meinten zudem, die
Arbeitsablehnung würde oft auch deshalb erfolgen, weil sie garnicht in der Lage seien zu
reagieren, weil sie gerade in einer psychischen Krise sind oder garnicht richtig lesen und
schreiben könnten. Aber auch das sind Dinge, die eine Arbeitsunfähigkeit begründen kann
und müsste an sich erst durch das Jobcenter, durch Begutachtung und sonstige
Hilfsmaßnahmen abgeklärt werden. Das muß an sich der Arbeitsvermittler etc. und dann
auch der Gutachter erkennen. Da dies, wie oben dargelegt, nicht gesichert ist, wäre eine
Absenkung des Bürgergelds auf Null ein klarer Menschenwürdeverstoß. Hier besteht das
Dilemma hinsichtlich der tatsächlich nicht Arbeitswilligen, weshalb es einer lückenlosen
organisierten Absicherungsmethodik bei der Prüfung der Arbeitsfähigkeit bedarf, die
durch staatliche und nichtstaatliche Institutionen zu betreiben ist. Im Zweifelsfall muß
notgedrungen die Nichtarbeitsfähigkeit bescheinigt werden.
Das gilt auch für sogenannte "Totalverweigerer". Gerade junge Leute erkennen
noch nicht, wenn ihre geringe Belastbarkeit durch eine Krankheit verursacht sein könnte.
Ihnen ist einfach nur die Arbeit zu schwer.
Diesen statistischen Daten ist zu entnehmen, daß eine gewisse Mehrheit wünscht,
Totalverweigerern das Bürgergeld gänzlich zu streichen. Diese Mehrheit kennt aber
offensichtlich das Spielchen nicht, was der Staat mit Kranken hier spielt. Die Ärzte sind
mit hoher Wahrscheinlichkeit wegen der Kosten für den Staat staatlich angehalten,
Erwerbsunfähigkeit zu vermeiden. Unverkennbar ist auf jeden Fall, daß Ärzte bewußt
häufig die Stellung der wahren Diagnose unterlassen, alles verharmlosen und eine
Erwerbsunfähigkeit verneinen.
Der Ministerpräsident Kretschmer aus Sachsen hat offenkundig aufgrund dieser Zahlen am
05.08.24 eine Beweisumkehr gefordert (Zeitung Welt; Tagesschau, Das Erste; 05.08.24),
nämlich das Empfänger von Bürgergeld nachweisen müßten, daß sie nicht arbeitsfähig
seien, bevor sie Leistungen erhalten. In den Nachrichten wurde das verneint, weil das
BVerfG ein Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum auch in solchen Fällen
verlangt. Schwerpunkt ist aber auch, daß eine Beweisumkehr der Lebenswirklichkeit völlig
widerspricht, denn der Betroffene ist idR nicht dazu in der Lage das zu finanzieren,
weshalb die staatliche Fürsorge eingreifen muß. Zweiter Grund ist die o.g. staatliche
Praxis bei der Feststellung der Erwerbsunfähigkeit. Kretschmer hat mit seiner Forderung
bewiesen, daß er mit dem Recht nichts am Hut hat und noch nicht einmal etwas von
situationsbedingt zwangsläufig sozialen Rechten der Bürger hält. Das heißt, was aus
diesen Menschen wird, ist ihm egal.
Im November 2023 traf sich unverbindlich Sellner mit Mitgliedern der AfD, der Werteunion,
eines Verfassungsrechtlers u.a. zur Frage des Migrationsproblems. Das Gespräch wurde von
der Organisation Correctiv (die nach AUF1 (11.01.24, Astra-srgt) von George Soros
finanziert sei) abgehört und von außen durchs Fenster gefilmt. Laut Sellner sollen
Remigrationsfragen am Beispiel von Vorschlägen der eigenen und anderer Regierungen
besprochen worden sein. Schlußendlich soll es für Kriminelle und nicht anpassungswillige
Eingebürgerte freiwillige Anreize zur Rückwanderung geben. Das seien auch
Verlautbarungen der Bundesinnenministerin Faeser gewesen. Der Staatsrechtler Vosgerau ist
gegen Correctiv beim LG Hamburg vorgegangen auf Unterlassung unzutreffender
Tatsachenbehauptungen. Correctiv habe nur eigene Einschätzungen und Deutungen
vorgenommen. Vosgerau hatte Erfolg (01.03.24).
Zur Frage, wenn nur noch die deutsche Staatsbürgerschaft vorliegt und was geschehen soll,
wenn die Heimatländer die Rücknahme verweigern, wurde nichts erwähnt. Der massenhaften
Forderung nach Remigration fehlte insgesamt die nötige Sensibilität, wie man mit den
Menschen umgehen will in allen damit verbundenen denkbaren Fällen. Es muß schon ein
vollständig vertretbares und veröffentlichtes Konzept mit Angabe des Zwecks vorgelegt
werden, wenn man solche Forderungen aufstellt. So ist aber der Eindruck eines massenhaften
Abschiebungswillens von Flüchtlingen inkl. bereits Eingebürgerter beim Volk entstanden.
Das wurde von den Systemmedien mit den Wörtern Vertreibung und Deportation zusätzlich
angeheizt. Die AfD hat ein Fehlverhalten ihrerseits dummerweise nicht eingeräumt, sich
aber davon distanziert.
Das Flüchtlingsproblem hat bereits im Asylrecht seinen Ursprung, weil jeder Asysl
beantragen kann, aber die Herkunftsländer offenbar die Rücknahme der Flüchtlinge selbst
dann verweigern können, wenn ihnen ein Flüchtlingsstatus nicht anerkannt wurde. Das ist
ein so gut wie garnicht debattiertes Problem in Politik und Medien. Natürlich kann auch
eine Rücknahme scheitern, wenn es die Verhältnisse in dem Herkunftsland augenblicklich
nicht zulassen. Andererseits muß eine Abschiebung erfolgen, selbst wenn den Flüchtlingen
eine Strafverfolgung droht, wenn sie falsche diskreditierende Angaben zum vermeintlichen
Asylgrund gemacht haben.
Das Klientel der Demonstranten dürfte sich aus Nutznießern des Systems, den
Desinteressierten und Uneingeweihten bzgl. der globalen Verhältnisse und Ursachen
zusammengesetzt haben.
Das ist eine Aufnahme von der Demo in Hannover. Wer so etwas behauptet, sollte eigentlich
voll in der Materie drin stehen. Es ist alles eben nur ein Streit unter Individualisten.
Der Ministerpräsident Weil (SPD) ist nur bzgl. der ersten beiden Wörter für sich genommen glaubwürdig. Allerdings soll der Nationalismus vom Globalismus abgelöst werden und der Rassismus von der Gleichmacherei und Totalüberwachung aller. Bei der Unterdrückung ist er völlig unglaubwürdig, weil die mit Hilfe ausgeklügelter Methoden immer noch anhält und mittels der Gleichschaltung der etablierten Parteien und Institutionen auf ewig erhalten und verschärft werden soll.
Der Verfassungsrechtler Hubertus Gersdorf (Verfassungsrechtler Uni Leipzig) meinte, der
entsprechende Artikel (welcher?; Es wurde im Film ein Post der AfD bzgl. Passentzug für
Kriminelle und Remigration gezeigt.) im Grundgesetz lasse eine Unterscheidung zwischen
einem sogenannten Biodeutschen und sonstigen Deutschen nicht zu. Alle Deutschen seien
gleich zu behandeln im Staatsangehörigkeitsrecht (Kulturzeit, 3-sat, 12.01.24). Das wurde
in der Szene so hingestelt, daß eine Ausbürgerung unmöglich sei.
Insgesamt ist an die Sache von einer falschen Rechtslage herangegangen worden. Der Artikel
16 des GG läßt eine Ausbürgerung generell zu. Bei Deutschen, die schon immer Deutsche
sind und die nur diese eine Staatsbürgerschaft haben, ist das aber fast unmöglich. Alle
anderen unterliegen den verwaltungsrechtlichen Regeln (Einen Bestandsschutz gibt es hier
aber nicht.) in besonderer Weise. Eine Aufhebung der Einbürgerung bei Feststellung von
dessen Rechtswidrigkeit ist unproblematischer möglich. Das träfe auch zu bei
vorangegangenen Asylmißbrauch oder auch, wenn die Vorgängerregierung mißbräuchlich
Einbügerungen betrieben hat. Das findet man zwar so im Grundgesetzkommentar nicht direkt,
ergibt sich aber aus logischer Herleitung aus dem allgemein gefaßten Text darin.
Staatenlosigkeit ist aber auch hier zu beachten, die zudem gilt, wenn
Doppelstaatsbürgerschaft vorliegt, aber der andere Staat nicht Willens oder in der Lage
ist, dem Betroffenen den Schutz eines Staatsbürgers zu gewähren.
Die ab 2024 angedachte Gesetzesänderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes läßt nun auch
eine Einbürgerung bei bereits vorliegender anderweitiger Staatsangehörigkeit zu. Das hat
zur Folge, daß diese Bürger nun leichter wieder ausgebürgert werden können.
Das klang sehr glaubwürdig wegen Weidels klarer Aussage und ihrer Entrüstung darüber.
Schon der ganze Denkansatz ist demokratiefeindlich. Erstens geht also der Herr Fechner
davon aus, daß z.B. die AfD Regierungsverantwortung übernehmen könnte, was hieße, sie
kann deshalb also nicht als Verfassungsfeind an die Macht gekommen sein. Das schließt
dann aber seinen Wunsch nach einer Rechtsänderung (nur bei 2 Drittel-Mehrheit), die noch
dazu im Grundgesetz eingetragen werden muß (Art. 42 Abs. 2; Art. 52 Abs. 3 GG), aus. Denn
auch neuen Parteien an der Regierung muß dasselbe Recht zugestanden werden, wie den
bisherigen Regierungen der anderen Parteien. Der nun vorliegende Gesetzesvorschlag
(Tagesschau, Das Erste, 28.03.24; Tagesschau, Tagesthemen und Heute (ZDF), 23.07.24) wird
in einer Weise dargetan, als ob die CDU/CSU, SPD, FDP, Linken die "Guten" seien.
Die nun endgültig beabsichtigte bindende Entscheidung des BVerfG belegt dessen
Cliquenzugehörigkeit. Die Parteien fürchten aber, daß die auch angedachte
2-Drittel-Mehrheit für eine Richterwahl ein Risiko in sich birgt. Sollte eine
unerwünschte Partei bei einer BT-Wahl eine 2-Drittel-Mehrheit bekommen, könnte die die
Wahl eines Richters blockieren. Dem Insider ist dieses Manöver ohnehin klar. Es geht
darum ein unangreifbares Bundesverfassungsgericht zu schaffen, da die bestehende Regelung
den Machtstrukturen der bisherigen Parteien dient. Das Bundesverfassungsgericht würde
alle unerwünschten Gesetze der neuen Partei kippen. Der Verfassungsrechtler Prof.
Battis hat das dogmatisch (genau wie die etablierten Parteien) ignoriert, da er meinte,
"Verfassungsgerichte sind diejenigen, die die Regierenden -auch das Parlament-
kontrollieren und auch bei uns werden jedes Jahr eine Reihe von Gesetzen (vom BVerfG)
kassiert. Der Schutz ist dann weg." (RTL-Nachrichten 28.01.24). Derzeit ist es aber
so, daß die Regierenden keine Skrupel haben, verfassungsswidrige Gesetze zu erlassen. Das
BVerfG korrigiert das manchmal, aber nur, wenn die Entscheidung noch akzeptabel war für
die Regierenden. So hatten die Politiker wohl insgeheim trotz klarer Rechtswidrigkeit des
Schattenhaushalts im Jahre 2023 nicht mit der ablehnenden Entscheidung des BVerfG
gerechnet. Das ist danach von Politikern bekundet worden. Allerdings war es sowieso kein
staatstragendes heikles Problem. Den Fall eines Gesetzeserlasses einer neuen Regierung,
der nicht im Sinne der bisherigen "etablierten" Parteien erging, hatten wir noch
nicht, weil bislang alle Regierenden nur von diesen Parteien gestellt wurden. Das ist
neben dem obscuren Auswahlverfahren dieser Richter und deren sonstigen Entscheidungen so
offensichtlich, daß das dem Herrn Battis unmöglich entgangen sein kann.
Grundlegend muß bei einer so grundlegenden Änderung des GG gefragt werden, warum ist das
den erfahrenen Vätern des GG nicht schon damals eingefallen oder haben sie es absichtlich
so gewollt. Zu Letzteren kann man kommen, wenn alle Varianten politischer Willensbildung
durchgegangen worden sind und man infolge zu keinem anderen Schluß kam, als daß ein
politisches Gleichgewicht nur so gewährleistet ist. Wenn nun z.B. die Entscheidungen des
BVerfG endgültig bindend sein sollen, wird das Machtpotential des BVerfG
überdurchschnittlich erhöht und Machtmißbrauch kann so jederzeit entstehen. Wenn man
jedoch die Hintergrundstruktur der etablierten Parteien mit dem BVerfG kennt, dient das
alles eher dem Machterhalt der bestehenden Verhältnisse auf immer, was einen noch
größeren Machtmißbrauch zuläßt und damit für den Bürger höchstgefährlich ist.
Das Ganze zeigt auch, demokratische Regeln können nicht dogmatisch behandelt werden.
Das, was die Parteivorsitzende Frau Amira Mohamed Ali (Bündnis Sahra Wagenknecht) hier
sagt (Maischberger, Das Erste, 20.02.24), hat diese Partei disqualifiziert. In der
gegebenen Situation dieser Partei wäre bei den aktuell bestehenden Umständen eine
gemäßigte Äußerung vertretbar gewesen, aber solche Schuldvorwürfe sind völlig neben
der Sache, weil sie nicht zutreffend sind (s. Thema "Tricks des Gesetzgebers").
Das spricht für eine nicht rechtstreue Partei. Trotzdem wird die Partei von Merz
(Vorsitzender CDU) bereits als eine extreme Partei von links und rechts bezeichnet
(06/2024). Da die Partei dem Bundestag zur Rede von Selenskyj (11.06.24) fernblieb,
scheint die Partei unter Hinnahme aller möglichen Folgen nur umzutreiben, daß er und der
Westen ungeachtet aller möglichen Folgen nicht bereit sind, den Krieg zu beenden.
Bei Nawalny wird es so gewesen sein, daß man ihn zwar in unangenehmen Verhältnissen
inhaftiert hat, denen er nun als eine Ausnahme nicht gewachsen war. Offensichtlich ist er
aber auch in einer Weise aufgetreten, daß die Vollzugsanstalt eine negativ wirkende
Vorerkrankung nicht erkennen konnte. Daran ändert auch nichts, das am Tage zuvor zwei
Geheimdienstleute in der Haftanstalt waren (Tagesthemen, Das Erste, 21.02.24). Das wäre
aus Gründen seiner Zuschaltung (Internetverbindung) zu der an diesem Tage andernorts
stattgefundenen Gerichtsverhandlung nicht ungewöhnlich. Ob tatsächlich Abhöranlagen
abgebaut wurden oder nur die Gerätschaft der Zuschaltung, muß erst einmal belegt werden.
Obwohl der Chef des ukrainischen Militärgeheimdienstes gesagt hat, Nawalny sei nicht
ermordet worden, sondern an einem Blutgerinsel gestorben (srgt, auf1.tv, 26.02.24),
beharren die Systemmedien beharrlich auf ihrem Standpunkt einer Ermordung. Nebst Nawalnys
Frau, die mit ihren Mördervorwürfen gegen Putin von der westlichen Welt hofiert wird,
beharren die ukrainischen Anhänger ebenfalls darauf, obwohl das nicht bewiesen ist und
auch keine Obduktion Nawalnys gefordert wurde. Erst nach der Beerdigung forderten am
04.03.24 40 Länder eine "unabhängige" und internationale Untersuchung
zur Todesursache.
Das Video (Tagesthemen, 20.02.18) soll offenkundig belegen, daß die Auffassungen von Ernst Wolf u.a. über den WEF keine Fehlinterpretationen der Aktivitäten dort sind. Es ist sowieso nicht nachvollziehbar, daß der Bürger über die Systemmedien völlig im Unklaren darüber gehalten wird, was der WEF in Wirklichkeit betreibt.
Der Vorwurf gegen die chinesischen Regierenden eines Abnickparlamentes etc. (Heute, ZDF, 05.03.24) belegt nur, wie weit der deutsche Journalismus schon gesunken ist, weil es anmaßendes Verhalten ist und nicht neutral und unabhängig. Reine Behauptungen stehen einem freien Journalismus nicht zu wegen der vorgeschriebenen publizistischen Sorgfaltspflicht und des Staatsschutzes. Ansonsten bedarf es einerseits fundierten Hintergrundwissens und zudem einer sorgfältigen Analyse und Berücksichtigung der gesamten politischen Lage, weshalb man auch andere als die "demokratischen Regeln" akzeptieren muß. Zudem könnte dessen Einhaltung auch wegen internationaler politischer Gründe nicht möglich sein. Das ist alles zu beachten.
Die Sendung AUF1 im Rahmen des Astra-Senders srgt (Lizenznehmer Dr. Geissler) wurde am
06.03.24 (war seit 01.09.23 auf Sendung) von der Landesmedienanstalt per Bescheid gestoppt
(nebst Bußgeld von 195000 ) wegen Verstößen gegen deutsche Gesetze, die die
Medienfreiheit schützen (AUF1-Nachrichten v. 06.03.24). Die Landesmedienanstal hat
offenbar keine Angaben gemacht, woran sie das erkannt hat. Allgemein gilt wohl für den
hiesigen Fall, daß politische und professionelle Normen einzuhalten sind und keine
unzulässigen Sendungen ausgestrahlt werden dürfen, also Grenzen der Medienfreiheit
verletzt worden sein müssen (Art. 5 Abs.2 GG). Damit dürften Verstöße gegen
geschützte Rechtsgüter oder Meinungsäußerungen zugunsten verbotener Vereine oder
Parteien gemeint sein. Grundlage hierfür sind die zu beachtenden allgemeinen Gesetze,
also alle Gesetze die betroffen sein könnten. Allerdings hätte der Bescheid gemäß
dem Verwaltungsverfahrensgesetz so begründet werden müssen, daß der Betroffene von der
Recht- und Zweckmäßigkeit der getroffenen Regelung überzeugt wird. Der Sachverhalt und
die Rechtsgrundlagen wären bei einem Verwaltungsverfahren zu nennen gewesen (§ 39
Verwaltungsverfahrensgesetz). Insgesamt hat eine überlegte und rechtlich abgesicherte
Entscheidung zu ergehen, damit auch der Betroffene die Chancen eines Widerspruchs
abschätzen kann. Das ist offenbar nicht geschehen. Das Betreiben die Behörden in
"heiklen" Fällen regelmäßig so und das wird aus gutem Grunde auch nicht im
Widerspruchs- und Klageverfahren von den dortigen Entscheidern bemängelt.
Nach den aktuelleren Einlassungen von AUF1 ist ein Bescheid an den Betreiber von srgt
ergangen. Der Generalsekretär von AUF1 Herr Retschizegger meinte dazu, daß ein
Unterpunkt des § 115 des Medienstaatsvertrages besagt, daß auf Medienprogramme von
Außenstehenden (fremde Mächte, Konzerne) kein Druck staatfinden darf. AUF1 hätte aber
keinen Druck ausgeübt.
Damit wäre aber nicht § 115 Abs. 1 Ziff. 8, Ziff. 16-2 Themenplatzierung verletzt,
sondern z.B. Ziff. 15, 16 (unzulässiges Sponsoring oder besonderes Entgelt).
Dr. Geissler selbst habe eine Ordnungswidrigkeit begangen, weil er das AUF1-Programm
freigegeben und unterzeichnet hat. Der Adressat des Bescheides sei nur die srgt-GmbH, was
die Landesmedienanstalt zunächst vorgezogen habe.
Ansonsten ergibt sich aus diesen Einlassungen, daß nur ein Ordnungswidrigkeitsverfahren
geahndet wurde, bei dem der Bußgeldbescheid nicht begründet werden muß (OWiG). Die
Angaben, was geahndet wurde, sind etwas diffus. Solche Schwächen merkt der Gegner und
nutzt das aus. Eine Anhörung muß aber zuvor erfolgen, damit sich der Betroffene zu der
Anschuldigung äußern kann. Wenn das geschehen wäre, hätte Dr. Geissler sicherlich den
Vertrag mit AUF1 schon längst beendet gehabt. Kurios wird die Sache durch den Umstand,
daß die Landesmedienanstalt bereits am 14.11.23 einen Bescheid ohne Verbotshinweis
erlassen hatte mit der Auflage, daß die Zusammenarbeit mit AUF1 geändert werden müsse.
Dem war man in der Folge mit der gewünschten Vertragsänderung und entsprechenden
Verhaltens nachgekommen. Die Landesmedienanstalt hat aber nun seine damalige Auffassung
revidiert und zudem die Betroffenen in Unkenntnis darüber gelassen. Der Fall wirkt bei
einem Ordnungsgeld von 195000 um so schwerer, da das maximale Ordnungsgeld nur
500000 betragen darf. Aus diesem Grunde hätte der Landesmedienanstalt die
Schwerwiegenheit des Verstoßes schon damals auffallen müssen. Wenn das selbst ihr nicht
aufgefallen ist, hätte man dem unbedarften Betreiber das Ordnungsgeld nicht in dieser
Höhe aufbürden dürfen. Abgesehen davon ist es ein Absurdum einem Lizenznehmer die
Kenntnis und Beherrschung aller in § 115 aufgeführten 79 Ordnungswidrigkeiten zu
unterstellen, bei deren Deutung einiger Positionen selbst ein Rechtsexperte seine Probleme
hätte. Z.B. ist im Medienstaatsvertag nichts dazu definiert oder erkennbar, was eine
Themenplatzierung ist, geschweige denn was als unzulässig gilt. Die Grenzen sind nämlich
fließend. Für jeden Senderbetreiber bedeuten solche Regeln einen Ritt auf der
Rasierklinge. Das wäre verfassungsrechtlich unverhältnismäßig und damit nicht
zumutbar.
Zur Sache ist aktuell (17.03.24) nur noch durch Dr. Geissler bekannt geworden, daß es
einen Bußgeldbescheid über 1000 gegeben hat, der nur den Zeitraum bis November
2024 betrifft und noch ein Bescheid aussteht, bei dem er mit 10000 gerechnet hatte.
Es muß also dazu zumindest eine Info der Behörde vorgelegen haben. Aufgrund welcher
Vorwürfe hatte er nicht genannt. Am 16.03.24 sprach Dr. Geissler ganz kurz nur noch
davon, er habe alles richtig gemacht. Er habe immer die Hoheit über den Sender gehabt.
Deshalb sollten von seiner Seite die formalen Vorwürfe auch bzgl. der (angeblichen?)
Themengleichheit zurückgewiesen werden. Das soll offensichtlich bedeuten, der Vorwurf im
Bußgeldbescheid erstreckte sich wohl darauf, daß man ihm vorwarf, er habe (zeitweise?)
die Hoheit des srgt-Senders an AUF1 abgegeben und zudem sei Themengleichheit betrieben
worden. Woran das die Landesmedienanstalt festgestellt hat, ist offenbar nicht bekannt.
Das hat die Landesmedienanstalt offenbar unter dem Begriff Themenplatzierung subsumiert.
Soweit Dr. Geissler in der Anhörung nicht mitgeteilt wurde, was ihm im einzelnen
vorgeworfen wird, wäre der Bescheid rechtswidrig ergangen. Die Behörde hätte dann
mißbräuchlich gehandelt, da bis zur Abklärung dieser Rechtswidrigkeit (§ 69 OWiG) so
viel Zeit verstreichen würde, daß Dr. Geissler die bis dahin weiter anfallenden Kosten
des Senders nicht mehr tragen kann. Dr. Geissler stünde danach theoretisch (praktisch?)
eine Neuzulassung und eine Entschädigung zu .
Unter Themenplatzierung ist offensichtlich gem. der Werbesatzung zum Medienstaatsvertrag
(§ 3 Ziff. 13) die Behandlung von (nicht ohne weiteres erkennbaren) werbeähnlichen
Themen im redaktionellen Inhalt des Senders im Interesse oder auf Betreiben Dritter zu
verstehen, insbesondere wenn der Sender dafür ein Entgelt oder eine ähnliche
Gegenleistung erhält. Damit kann aber nicht gemeint sein, wenn der Sender ein
Fensterprogramm durch vertragliche Vereinbarung mit einem Dritten (AUF1) hat (§ 2 Abs. 2
Ziff. 6 Medienstaatsvertrag). Ein Beteiligungsverhältnis (aus der Werbung) darf es
zwischen diesen Vertragspartnern aber nicht geben (§ 62 Medienstaatsvertrag). Aufgrund
der 195000 kann es sich eigentlich wegen des Wortlauts in der Werbesatzung nur um
den Vorwurf einer hohen entgeltlichen Themenplatzierung gehandelt haben. Im Fall einer
beanstandeten Änderung der Rechtshoheit am Sender wäre § 115 Art. 1 Ziff 1 verletzt,
wenn diese Änderung der zuständigen Stelle nicht bekannt gegeben wurde. Das Bußgeld
kann dann schon höhere Ausmaße annehmen.
Das sind Ausschnitte aus dem Filmbeitrag des ZDF "Trump-der wütende Kandidat" (09.04.24). In dem Beitrag hat man die Quadratur des Kreises versucht, indem man Trumps Aussagen und Bewegung als unglaubwürdig hinstellte. Trump ist an sich kein geeigneter Präsident, aber selbst er und auch die Republikaner haben mit einer Clique (Demokraten u.a.) zu kämpfen. Das sieht man vor allem an seiner juristischen Verfolgung. Aus Erfahrung würde die auch bei jedem anderen stattfinden, der für die Clique ein Risiko werden könnte. Trump hat nur zusätzlich das Problem, daß er in seinem Leben nicht immer ein redlicher und gänzlich unbescholtener Bürger war, was ihm nun zusätzlich zu schaffen macht. In seiner Amtszeit hatte er auch die Werte der Demokraten mit weiter verfolgt. Die totale Kehrtwende von Trump und den Republikanern läßt nur den Schluß zu, daß sie mit dem rechtlosen Verhalten und dem Ausmaß der Gegnerschaft nicht gerechnet hatten. Ein fairer Parteienstreit um den Regierungssitz ist nicht mehr gegeben.
Mehr davon ist in den Medien nicht berichtet worden, obwohl das bedeutend war (22.04.24).
Grundsätzlich muß man davon ausgehen, daß der Oberstaatsanwältin bei ihrer Arbeit im
Cum-Ex-Skandal Steine in den Weg gelegt wurden. Ihr Vorwurf, das die Politik an sich
nicht oder unzureichend bei Steuerbetrug reagiert, war nur eine zusätzliche
Verdeutlichung der Gesamtverhältnisse. Die Politik hat sicherlich deshalb nicht darauf
reagiert, um einen Skandal politischen Mittätertums zu vermeiden. Der Fall hat aber auch
deutlich gemacht, daß es anscheinend üblich ist, daß Beamte idR Staatsbetrug von sich
aus mittragen, wahrscheinlich schon nach gewisser aber unkonkreter Vorauswahl aus Gründen
eines dauerhaften gut bezahlten Jobs. Einer Anweisung von "oben" bedarf es
garnicht mehr. Hier steht auch wieder die Frage im Raum, hatte der vom Westen
vielbeschworene Philosoph Kant (Vordenker der heutigen demokratischen Struktur) das
gewußt, nicht bedacht oder für unmöglich gehalten. In der Sendung Kulturzeit (3-sat,
22.04.24) hatte man bzgl. der aktuellen Realität die Umsetzung der Ideen von Kant völlig
widersinnig vom Westen als erfüllt angesehen. Trump und Putin seien dagegen überhaupt
nicht von Vernunft geleitet. Tatsächlich sind sie nur mehr oder weniger fehlerhaft. Das
Verdrehen von Tatsachen ist idR auch bei den deutschen Richtern sehr auffallend. Es fragt
sich nun, wenn man das Verhalten der Oberstaatsanwältin heranzieht, liegt das etwa an
menschlichen natürlichen Eigenschaften oder werden sie doch von Staats wegen dazu
angehalten. Jedenfalls kommt dieses Verhalten gerade bei Politikern, Juristen,
Journalisten und Amtsträgern zu häufig vor.
Dieser Polizeibeamte und Buchautor hat mit seinem Insiderwissen obige Annahme bestätigt
und darüber hinaus und sehr authentisch noch viel mehr Fakten über die Methoden der
Regierenden iVm der Justiz und den Medien geliefert. Eine Gewaltenteilung würde für
ihn nicht existieren. Es gab mit ihm neben der Nachrichteninfo (23.05.24) auch ein
einstündiges Großes Interview auf AUF1.tv.
Dieser wie auch andere Fernsehmoderatoren haben hier zugesehen, den Gefangenendeal am 01.08.24 so hinzustellen, als hätte der Westen zu Recht verurteilte Straftäter freigelassen und Russland eben zu Unrecht verurteilte Menschen. In der Regel dürften alle Leute hier Spionagetätigkeit betrieben haben. Nicht ausgeschlossen werden kann, daß Oppositionelle auch aus falsch verstandener Rechtslage handelten. Auch die russische Regierung selbst kann Fehler gemacht haben, was diese Menschen zum womöglich unverhältnismäßigen Widerstand animierte. Oppositionelle können auch Spione sein oder sie erfüllten den Straftatbestand, der für Staatsfeinde gilt aufgrund ihrer Zusammenarbeit mit dem Westen. Leider wurden die womöglich wahren Hintergründe nicht oder nur unzureichend publiziert, weshalb eher nicht legitimes Verhalten zu vermuten ist. Den USA war es offenbar sehr wichtig ihren Journalisten Gershkovich wieder freizubekommen, wofür sie sogar Deutschland anhielten, den Mörder Krasikow freizulassen, der danach als russischer Agent geoutet wurde.
So sieht eine Wahlwerbung eines fraktionslosen Abgeordneten im Thüringer Landtag, dem Herrn Birger Gröning aus. Er meinte darin aber auch, er würde die Handwerkerpartei Deutschland unterstützen. Diese Wahlwerbung ist etwas besonderes gegenüber den anderen Parteien, weil sie bestimmte Machenschaften wie Gängelungen und Vetternwirtschaft im Beamtenapparat benennt.
Mit seiner Haltung zum deutschen Justizproblem bekundet Ministerpräsident Kretschmer aus Sachsen (Exakt, MDR, 21.08.24) seinen Nichtwillen, eine wesentlichen Mißstand im Staat anzugehen. Er leugnet das Problem sogar und aus allgemeiner Erfahrung mit der Vorstellung, daß nur Fachleute oder gleichwertig in der Lage seien, die Schweinerei in der Justiz zu erkennen. Die Frauen in diesem Beitrag sind hoch zu loben. Selbst einem Ellsässer (Compact-Magazin), der einen gewonnenen Eilantrag bei Gericht gegen das Verbot seines Magazins als Obsiegen über die Übergriffe der Innenministerin Faeser bezeichnete (Heute, ZDF, 15.08.24), scheint noch eine gewisse Demokratiegläubigkeit innezuwohnen. In solchen heiklen komplexen Fällen mußte das BVerwG dem Eilantrag erst einmal stattgeben. Das ist ein normaler Vorgang. Entscheidungen zu Verfahrensfragen stehen ohnehin über der Klärung der inhaltlichen Fragen, die dann erst im Hauptsacheverfahren stattfindet. Deshalb und weil Cliquenverhalten besteht, konnte sich Faeser nach der Eilentscheidung ungewöhnlich siegessicher geben. Letztlich wird aber in diesem Fall die Endentscheidung nicht nach sachlichen Kriterien, sondern aus politischen Erwägungen erfolgen (Risiko für das System und Volksmeinung).
Dirk Neubauer (parteiloser Landrat Mittelsachsen, der wegen Anfeindungen vom Amt zurückgetreten ist) hat hier (Doku: "Machen wir unsere Demokratie kaputt", Das Erste, 26.08.24) das Problem offenbar nicht erkennen wollen, daß sich viele Bürger mit ihren Sorgen und Rechten ohne Erfolg an die zuständigen staatlichen Stellen gewandt haben. Bei der Misstimmung seit Corona oder auch dem Ukraine-Konflikt und dem damit verbundenen Medieneinheitsbrei hatte man dies anfangs insbesondere durch Demos oder in den sozialen Medien kritisiert. In allen Fällen ist der Bürger nicht gehört worden. Manche Kritik, die nicht immer rechtlich einwandfrei erfolgte, hätte von den Medien und den Politikern nicht gescholten werden dürfen, sondern sie hätte richtig gestellt und darauf sachlich und fachlich korrekt eingegangen werden müssen. Dies ist aber nicht geschehen, sondern es wurde als rechtes Gerede abgetan oder eindeutig ersichtliche fadenscheinige Gegenargumente ins Feld geführt. Man kann nicht verlangen, daß jeder Bürger Perfektionist ist. Meinungsfreiheit ist so nicht möglich. An sich soll die Meinungsfreiheit von Bürgern das Volk informieren. Daraus entsteht infolge ein Volkeswille, auch wenn so manche Meinung sachlich daneben ist. Geschieht das gleichberechtigt, ist der Demokratie genüge getan Theoretisch soll sich in einer Demokratie trotz einiger Falschmeinungen ein vernüftiger Volkeswille entwickeln können. Wenn man mal für Ostdeutschland den großen Anteil an Nutzniesern des Systems unberücksichtigt läßt, trifft für den Rest diese Theorie im Mittel in etwa zu.